[Seite 1]
BAB A 4, km 0,2; RF Aachen-Dresden, Fachstelle für Informationstechnik und – sicherheit Dresden-Hellerau, Neubau Verwaltungsgebäude, Los 3/06 Trockenbau
Baubeschreibung
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Beschreibung der Leistung ................................................................. 3 Auszuführende Leistungen ........................................................................................ 3 Ausgeführte Vorarbeiten ............................................................................................ 3 Ausgeführte Leistungen ............................................................................................. 3 Gleichzeitig laufende Arbeiten ................................................................................... 4 Mindestanforderungen für Nebenangebote ................................................................ 5
- Angaben zur Baustelle ............................................................................................ 5 Lage der Baustelle ..................................................................................................... 5 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ...................................................................... 5 Zugänge, Zufahrten ................................................................................................... 5 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ...................................... 5 Lager- und Arbeitsplätze ............................................................................................ 5 Gewässer .................................................................................................................. 6 Baugrundverhältnisse ................................................................................................ 6 2.7.1. Geologische Verhältnisse, Grundwasser.................................................................. 6 2.7.2. Straßenbefestigungen (vorhandener Straßenoberbau) ............................................ 6 2.7.3. Güte des Oberbodens (Landschaftsbau).................................................................. 6 2.7.4. Schadstoffbelastung ................................................................................................ 7 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen ................................................................. 7 Schutz-Bereiche und -Objekte ................................................................................... 7 Anlagen im Baubereich .............................................................................................. 7 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ........................................................................... 7
- Angaben zur Ausführung ........................................................................................ 8 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ......................................................................... 8 Bauablauf .................................................................................................................. 8 Wasserhaltung ........................................................................................................... 8 Baubehelfe ................................................................................................................ 8 Stoffe, Bauteile .......................................................................................................... 8 3.5.1. Straßenbau .............................................................................................................. 8 3.5.2. Brückenbau .............................................................................................................. 8 Abfälle ....................................................................................................................... 9 3.6.1. Allgemeines ............................................................................................................. 9
Seite 1 / 23
[Seite 2]
3.6.2. Probenahme und Abfalldeklaration .......................................................................... 9 3.6.3. Nicht gefährliche Abfälle .......................................................................................... 9 3.6.4. Gefährliche Abfälle ................................................................................................. 10 3.6.5. Entsorgungskonzept .............................................................................................. 10 3.6.6. Bodenlogistikkonzept ............................................................................................. 10 Winterbau ................................................................................................................ 11 Beweissicherung/Zustandsfeststellung .................................................................... 11 Sicherungsmaßnahmen ........................................................................................... 11 Belastungsannahmen (Brückenbau) ........................................................................ 12 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren ............................................................. 12 3.11.1. Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten ..................................................... 12 3.11.2. Vermessungsleistung ............................................................................................. 12 3.11.3. Aufmaßverfahren und Abrechnung ........................................................................ 12 Prüfungen und Nachweise ..................................................................................... 12 3.12.1. Erstprüfungen ........................................................................................................ 12 3.12.2. Eigenüberwachungsprüfungen ............................................................................... 12 3.12.3. Kontrollprüfungen ................................................................................................... 13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan) .................................................................. 13 4. Ausführungsunterlagen ........................................................................................ 13 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen ............................................ 13 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Unterlagen ................... 13 Elektronisches Planmanagementsystem .................................................................. 13 5. Anzuwendende technische Regelwerke .............................................................. 13 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Einzelfälle Bundesländer beachten) 13 Ergänzungen zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ................... 13 5.2.1. Ergänzungen zu den ZTV Asphalt-StB 07/13 ......................................................... 17 5.2.2. Ergänzungen zu den ZTV Beton-StB 07 ................................................................ 17 Sonstige anzuwendende technische Regelwerke .................................................... 17 Anlagen/Formblätter ................................................................................................ 17 5.4.1. Nachweis der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle .............................................. 19 5.4.2 Formblatt Anmeldung von gefährlichen Abfällen .................................................... 21 5.4.2. Länderspezifische Regelungen Abfallrecht ............................................................ 23 5.4.3. Beschreibung von Homogenbereichen .................................................................. 23 5.4.4. Präzisierte Regelungen zur TL Transportable Schutzeinrichtungen ....................... 23
Seite 2 / 23
[Seite 3]
- Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1 Auszuführende Leistungen
Neubau des Verwaltungsgebäudes der Fachstelle für Informationstechnik und-sicherheit (FIT)
Die Trockenbauarbeiten umfassen:
Wände die Errichtung von Trockenbauwänden mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlprofilen als Einfachständerwänden bis 125 mm bzw. Installationswänden bis 400 mm jeweils mit doppelter Beplan- kung aus Gipskartonplatten, in Sanitärräumen mit imprägnierten, feuchtraumgeeigneten Gipskarton- platten, im Duschbereich doppelt beplankt mit mineralisch zementgebundenen Leichtbauplatten, mit plattenförmiger Mineralwolledämmschicht, mit Schalldämmaß nach DIN 4109:1: Rw,R = bis 53 dB, teiweise mit Brandschutzanforderungen F30, F90, Eckschutzschienen aus Aluminium an Außenecken von Verkleidungen das Herstellen von Türöffnungen, Leitungsschachtverkofferungen bis I90, im Bereich Treppenhaus - /Flurtür Stahlstützen und Stahlsturz aus Quadratrohr QR 100 x 100 x 4 mm einschließlich der F30 Ver- kofferungen , WC-Trennwände aus 13 mm HPL-Kompaktplatten, Traversen im Bereich Sanitär und Kü- che, Reviklappen in Wänden und Decken, das Herstellen von sanitärtechnischen Aussparungen und Wanddurchbrüchen in Trockenbauwänden Decken abgehängte Unterdecken mit Metallunterkonstruktion verzinkt, korrosionsgeschützt mit einlagiger Beplankung aus,
- 12,5 mm Gipsbauplatten in Sanitärräumen mit imprägnierten, feuchtraumgeeigneten Gipsbauplatten, glatt
- 12,5 mm Akustik Designdecke aus gelochten Gipsplatten, mit gerader Quadratlochung, Rückseite kaschiert mit Akustikvlies, 20 mm Dämmschicht aus mineralischem Faserdämmstoff, mit umlaufenden GK-Wandfies, Bereich Aufenthalts- und Beratungsräumen
- 15 mm Raster Akustikdecke aus Mineralwolleplatten, Plattenformat 625 x 625 mm, Bereich Büroräumen
- 15 mm Akustiklangfeldplatten mit umlaufenden GK-Wandfies , Bereich Flure Unterdeckenanschluss an F30 Trockenbauflurwand Herstellen von I30- und I90-Deckenkanälen mit seitlicher Inspektionsöffnung, GK - Innenbekleidung Lichtkuppel und Dachausstieg, Deckenöffnungen 350 x 350, 400 x 400 bzw. 600 x 600 mm Verstärkungen für Leuchtenabhängungen Die Gipsbauplatten im Bereich Plattenfugen und Schnellbauschrauben sind malerfertig zu verspachteln.
1.2 Ausgeführte Vorarbeiten
Zu Beginn der Trockenbauarbeiten ist der Rohbau komplett geschlossen, Außentüren und Fenster sind eingebaut und das Flachdach ist eingedichtet.
1.3 Ausgeführte Leistungen
Es wurden keine Vorleistungen für Los Trockenbau ausgeführt.
Seite 3 / 23
[Seite 4]
1.4 Gleichzeitig laufende Arbeiten
Es sind mehrere Auftragnehmer gleichzeitig auf der Baustelle. Die Planung von Fremdgewerken Haus- technik inklusive Aufzugsanlagen sowie Tiefbauarbeiten erfolgt parallel und sind in der eigenen Ausfüh- rung zu berücksichtigen. Dies betrifft im Wesentlichen die Aufzugsplanung, Medienanschlüsse mit Über- gangsregelung Leitungsübergabe bis 1 m Außenkante abgedichtete Gebäudeaußenwand, Leitungsdurch- führungen/ Trassenführung in vorgegebenen Rohbauausparungen.
Der Auftragnehmer hat vor Durchführung der Arbeiten alle Maßnahmen zu treffen, damit ein reibungsloses Zusammenwirken mit anderen Unternehmen erreicht wird und vermeidbare Behinderungen ausgeschlossen werden. Es wird auf die erforderliche enge Abstimmung zwischen den beteiligten Auftragnehmern hingewiesen.
Die durch die Abstimmung mit den anderen an der Baumaßnahme beteiligten Auftragnehmern entstehenden Erschwernisse, Mehraufwendungen und der Koordinierungsaufwand sowie ggf. entstehende Verzögerungen bei der Einrichtung bzw. Umlegung von Verkehrsführungen sind vom Bieter einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet.
Lose sind inklusive Los Trockenbau
-
Los 3.01.01 Erweiterter Rohbau
-
Los 3.01.02 Innenputz
-
Los 3.01.03 Estrich
-
Los 3.02 Gerüstarbeiten
-
Los 3.03 Dacharbeiten
-
Los 3.04 Fassade
-
Los 3.05 Metallbau
-
Los 3.06 Trockenbau
-
Los 3.07 Tischlerarbeiten
-
Los 3.08 Fliesenleger
-
Los 3.09.01 Bodenbelag
-
Los 3.09.02 Doppelboden
-
Los 3.10 Malerarbeiten
-
Los 3.11.01 Beschilderung
-
Los 3.11.2 Schließanlage
-
Los 3.12 Gebäudereinigung
-
Los 4.01.01 Sanitär
-
Los 4.01.02 Lüftung / Kälte
-
Los 4.02.01 Elektroinstallation / Baustrom
-
Los 4.02.02 Erdung / Blitzschutz
-
Los 4.02.03 Starkstrom / Datentechnik
-
Los 4.02.04 Sicherheitstechnik
-
Los 4.03 Aufzug
-
Los 4.04 PV-Anlage
Seite 4 / 23
[Seite 5]
- Los 5. Los 5 Tiefbau Teil 2
.6 Mindestanforderungen für Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich an folgender Adresse:
Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost / AS Dresden Autobahnmeisterei Dresden-Hellerau, Lausaer Weg 1 01109 Dresden
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Es ist eine öffentliche Straße vorhanden. Das Grundstück ist voll erschlossen und LKW-befahrbar.
2.3 Zugänge, Zufahrten
Zugänge und Zufahrten zum Grundstück sind vorhanden und befahrbar.
Die Verschmutzung von Straßen und Wegen sowie Behelfsfahrstreifen ist auszuschließen. Für die Reini- gung von Straßen und Wegen mit einer gebundenen Fahrbahndecke ist eine selbstaufnehmende Saug- kehrmaschine einzusetzen. Die erforderliche Reinigung der Straßen und Wege sowie Behelfsfahrstreifen während der gesamten Bauzeit ist entsprechend der Verkehrssicherungspflicht abzusichern und vom Bieter in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren.
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Das Grundstück wird durch die Autobahnmeisterei genutzt. Anschlussmöglichkeiten im Gelände sind vorhanden.
Baumedienanschlüsse sind vorhanden
Die Aufstellung der Baustromhauptverteilung erfolgt über das Los Elektro, die Bereitstellung Bauwasser über das Los Tiefbau bzw. Los HLS. Standorte nach Baustelleneinrichtungsplan im Umfeld Gebäude.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze
Die Bezeichnungen „Baustelle“ und „Baubereich“ werden in folgendem Sinne verwendet:
- Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrich- tung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüg- lich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt.
Seite 5 / 23
[Seite 6]
- Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beein- trächtigt werden kann.
- Bereitstellungsfläche: Fläche für die vorläufige Lagerung von Ausbaustoffen im Sinne einer Be- reitstellung zum Transport bzw. zum Zweck der Beförderung zur Entsorgungsanlage sowie für die Bildung von Haufwerken zur Beprobung und Bestimmung umweltrelevanter Parameter.
Arbeitsfläche (siehe ArbStättV)
- Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,
- Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sani- tärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie
- Einrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtun- gen, Feuerlöscheinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Tore, Fahrsteige, Fahrtreppen, Lade- rampen und Steigleiter
Auf dem Grundstück gibt es einen begrenzten, ausgewiesenen Raum zur Lagerung von Baumaschinen und Material. Konkrete Flächen sind während der Baumaßnahme mit dem örtlichen Nutzer abzustim- men, um den täglichen Betrieb nicht zu beeinträchtigen.
Außer den Arbeitsflächen im Sinne der ArbStättV stellt der Auftraggeber keine weiteren Lager- und Arbeitsplätze bereit. Alle Aufwendungen, die für Beschaffung, Herstellung, Vor- und Unterhaltung, den Betrieb und den Abbau bzw. die Beseitigung entstehen, hat der Bieter in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
Das Lagern von Stoffen, Bauteilen, Böden und Abfällen, das Abstellen von Baumaschinen, Geräten und Fahrzeugen, sowie das Einrichten von Baubüros, Werkstätten und Unterkünften außerhalb des ausgewiesenen BE- Bereiches ist nicht zulässig.
Zeitweilige Lagerung von Abfällen:
Nicht relevant
2.6 Gewässer
Nicht relevant
2.7 Baugrundverhältnisse
Nicht relevant
2.7.1 Geologische Verhältnisse, Grundwasser
Nicht relevant
2.7.2 Straßenbefestigungen (vorhandener Straßenoberbau)
Nicht relevant
2.7.3 Güte des Oberbodens (Landschaftsbau)
Nicht relevant
Seite 6 / 23
[Seite 7]
2.7.4 Schadstoffbelastung
Nicht relevant
2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen
Nicht relevant
2.9 Schutz-Bereiche und -Objekte
Baugeräte
Alle Maschinen und Geräte müssen insbesondere gemäß §3 32.BImSchV mit der entsprechenden CE- Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels (LWA) versehen sein und zu je- dem Gerät und jeder Maschine muss die Kopie der EG- Konformitätserklärung nach Art. 8 Abs. 1 RL 2000/14/EG und nach §3(1) Satz 5 der BImSchV beigefügt sein. Die LWA - Angabe muss verordnungskon- form „sichtbar, lesbar und dauerhaft haltbar“ an jedem Gerät und jeder Maschine angebracht sein. Ma- schinen, Geräte und Fahrzeuge, die nicht dem Anwendungsbereich der 32.BImSchV unterfallen, müssen anderweitig als „lärmarm“ (z.B. „Blauer Engel – weil lärmarm“) zertifiziert sein, damit sie auf der Bau- stelle verwendet werden dürfen.
Es sind Angaben zu treffen, z.B. für:
- Einsatz von Bioöl vorsehen
- Auflagen für Betankungs- und Wartungsflächen
2.10 Anlagen im Baubereich
Es gibt vorhandene Gebäude und Anlagen der Autobahnmeisterei. Diese müssen während der Baumaß- nahme dauerhaft und uneingeschränkt benutzbar und erreichbar sein. Betriebstechnisch notwendige Einschränkungen sind rechtzeitig mit der Autobahnmeisterei abzustimmen.
2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Auf der Baustelle wird kein öffentlicher Verkehr stattfinden.
Der Standort des Bauwerkes befindet sich im Bauschutzbereich vom Flughafen Dresden (§§12ff Luft- verkehrsgesetzt- LuftVG) und im Anlagenschutzbereich von Flugsicherungsanlagen (§18a LuftVG). Auf- grund des Standortes, der Bauhöhe und der umliegenden vorhandenen Gebäudestrukturen bestehen nach Stellungnahme der Luftfahrtbehörde vom 15.07.2024 keine Bedenken.
Bei der Bauausführung ist zwingend zu beachten: Zutreffend für Los Rohbau sowie Transporte/ Logistik anderer Gewerke bei Erfordernis.
Für die Aufstellung eines Kranes wird durch Los Rohbau bei der Landesregierung Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden mit dem Form- blatt LDS/ Ref.36 mindestens 14 Tage vor Kranaufstellung in schriftlicher Form die Genehmigung durch den Auftraggeber eingeholt. Um eine rechtzeitige Beantragung durch den Auftraggeber zu gewährleis- ten, muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende erforderlichen Angaben übermitteln: Standort bzw. Standorte mit Angabe der Koordinaten des Kranes, Kranhöhe bzw. Auslegerhöhe des Kranes, Standzeiten des Kranes. Die Gebühr zum Erlass der Genehmigung trägt der Auftraggeber. Die Kosten zur Erstellung der Pläne für die Beantragung trägt der Auftragnehmer.
Seite 7 / 23
[Seite 8]
- Angaben zur Ausführung
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Verkehrssicherung ist nicht notwendig. Ein Absperren der Baustelle auf dem Grundstück ist hiervon un- berührt.
3.2 Bauablauf
Die Trockenbauarbeiten beginnen nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten Mauerwerk und Stahlbeton- decken und nach Einbau der Außentüren und Fenster. Das Dach ist eingedichtet.
Umfangreiche Verknüpfungen und Zusammenwirken mit anderen Gewerken sind notwendig.
Geplanter Baubeginn Los Trockenbau ist der 25.01.2027, geplantes Bauende 29.03.2027.
3.3 Wasserhaltung
Nicht relevant
3.4 Baubehelfe
Arbeitsebenen
Die Herstellung, Unterhaltung, Umbau und Rückbau von benötigten Arbeitsebenen und Arbeitsrampen jeglicher Art sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
Verbauarbeiten
Nicht relevant
Baubehelfe Ingenieurbau
Die Erstellung der Ausführungsunterlagen der Baubehelfe erfolgt durch den Auftragnehmer. Kosten sind in die technische Bearbeitung einzurechnen.
Traggerüste ab Traggerüstklasse B werden durch den vom Auftraggeber beauftragten Prüfingenieur geprüft.
Baubehelfe wie Traggerüste, Arbeitsgerüste etc. sind vor Benutzung vom fachkundigen Bauleiter des Auftragnehmers ggf. unter Mitwirkung des Herstellers und des Ausführungsplaners abzunehmen. Über die Begehung ist ein Protokoll aufzustellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Baubehelfe, die sonstige öffentliche Sicherheit, die Qualität des Bau- werkes und den Bauablauf betreffen, einer zusätzlichen Untersuchung vor Ort durch den Prüfingenieur und die Bauüberwachung zu unterziehen. Hierzu muss der Auftragnehmer die o.g. Baubehelfe dem Auftraggeber mindestens 14 Arbeitstage vor Inbetriebnahme zur Begutachtung/Freigabe anmelden.
3.5 Stoffe, Bauteile
3.5.1 Straßenbau
Nicht relevant
3.5.2 Brückenbau
Nicht relevant
Seite 8 / 23
[Seite 9]
3.6 Abfälle
3.6.1 Allgemeines
Der Auftraggeber ist als Veranlasser von Arbeiten, bei denen Abfälle anfallen, Abfallerzeuger und somit für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. für eine Beseitigung ohne eine Beeinträchti- gung des Wohls der Allgemeinheit verantwortlich.
Entsorgung durch den Auftragnehmer
Dem Auftragnehmer wird gemäß § 22 KrWG die Erfüllung der Entsorgungspflicht übertragen.
Bei der Entsorgung des Abfalls endet die vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers erst mit der vollständigen ordnungsgemäßen Entsorgung des Abfalls. Die Übernahme sowie die vollständige, ord- nungsgemäße und schadlose Entsorgung der Abfälle und Ausbaustoffe hat unter Beachtung der gelten- den Gesetze, zugehörigen Verordnungen sowie der einschlägigen umwelt- und abfallrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen.
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen hat nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe (§ 56 Nr. 2 KrWG) und zugelassene Beförderer (§ 54 KrWG) zu erfolgen. Vom Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass seine mit der Entsorgung beauftragten Nachauftragnehmer zuverlässig und für die Entsorgung der anfallenden Abfälle fachlich geeignet sind. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über geänderte Annahmekriterien von Entsorgungsanlagen, den Wechsel des Entsorgers oder über Abstim- mungs-/ Genehmigungserfordernisse mit den zuständigen Behörden zu informieren.
Vor Baubeginn benennt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Textform den Vor- und Zunamen der für den rechtmäßigen Umgang mit den anfallenden Ausbaustoffen bzw. Abfällen verantwortlichen Per- son/ Abfallbeauftragter und dessen Vertreter.
Abfälle und sonstige Ausbaustoffe sind, sofern in den Leistungspositionen nichts anderes vereinbart ist, nach Wahl des Auftragnehmers zu entsorgen. Die Entsorgungskosten sind in die jeweiligen Positionen für die Entsorgung mit einzurechnen.
3.6.2 Probenahme und Abfalldeklaration
Nicht relevant
3.6.3 Nicht gefährliche Abfälle
Die Aufwendungen für die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, die entsprechenden Leistungspositionen enthalten abweichende Regelungen.
Bau- und Abbruchabfälle im Geltungsbereich der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind, soweit technisch und wirtschaftlich möglich, vom Auftragnehmer getrennt zu sammeln, zu befördern und vor- rangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Dokumentationspflichten der GewAbfV für die Abfallfraktionen gemäß § 8 Abs. 1 GewAbfV. Die Dokumente sind dem Auftraggeber spätestens mit den Abschlagsrech- nungen in Textform zu übergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Dokumentation jederzeit anzu- fordern.
Seite 9 / 23
[Seite 10]
3.6.4 Gefährliche Abfälle
Seit dem 01.04.2010 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Führung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen von gefährlichen Abfällen in elektronischer Form vorgeschrieben (elektronisches Abfallnachweisverfahren: eANV). Alle am Verfahren Beteiligten – Erzeuger, Bevollmächtigter, Rech- nungsbeauftragter, Beförderer und Entsorger – müssen in der Lage sein, das Verfahren durchzuführen.
Es sind die länderspezifischen Andienungs- und Überlassungspflichten zu beachten.
Entsorgungsnachweis durch Auftragnehmer, Entsorgung durch Auftragnehmer
Im eANV wird der Entsorgungsnachweis vom Auftragnehmer vorbereitet und dem Auftraggeber vorge- legt.
Mit dem Entsorgungsnachweis ist das Ergänzende Formblatt (EGF) zu erstellen. Der Auftragnehmer ist im Formblatt EGF als Rechnungsempfänger einzutragen und muss dieses als Beauftragter signieren.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass
- der Entsorgungsnachweis als Vorlage erstellt und dem Auftraggeber mindestens 12 Werktage vor Ausbau elektronisch zugestellt wird.
- Die Aktenvorlage vollständig erfolgt und nicht eingeschränkt wird (bei ZEDAL-Teilnehmern „Aktenbe- sitz kopieren“ aktivieren)
- die Begleitscheine als Vorlagen erstellt und dem Auftraggeber mindestens 3 Werktage in der erfor- derlichen Anzahl vor der Entsorgung elektronisch zugestellt werden.
- die Begleitscheine vollständig mit den Angaben zum Abfallentsorger, -beförderer und -erzeuger so- wie der geschätzten Menge ausgefüllt sind. Das Datum der Übergabe darf nur nach vorheriger Ab- sprache mit dem Auftraggeber eingetragen werden. Übernahme- und Annahmedatum bleiben in den Vorlagen unausgefüllt.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Entsorgungsnachweis rechtzeitig an die zuständige Behörde gesendet wird.
Verzögerungen, die durch ein Nichtbeachten der vorstehenden Regelungen oder eine nicht ordnungs- gemäße Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Jegliche Kosten, die aus dem Nachweisverfahren entstehen, sind vom Bieter in den Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
3.6.5 Entsorgungskonzept
Das vom Auftraggeber geforderte und bestätigte Entsorgungskonzept ist Voraussetzung für sämtliche Entsorgungsmaßnahmen. Es ist 18 Werktage vor Beginn der Entsorgung vorzulegen.
3.6.6 Bodenlogistikkonzept
Nicht relevant
Seite 10 / 23
[Seite 11]
3.7 Winterbau
Eine Bauheizung wird durch den Auftragnehmer des Loses Starkstrom/Datentechnik im Zeitraum vom 01.11.2026 bis 31.03.2027 gestellt und betrieben.
Es sind alle mit der der Leistungserbringung in der Winterperiode verbundenen Mehraufwendungen einzukalkulieren.
Beweissicherung/ Zustandsfeststellung
Sofern während der Bauzeit weitere Auftragnehmer oder Dritte in das Baufeld eingreifen, kann auf An- ordnung des Auftraggebers eine mehrmalige Zustandsfeststellung oder Beweissicherung erforderlich sein.
Zustandsfeststellung
Gültig für alle Baustellen ohne besondere Anforderung an die Zustandsfeststellung.
Vor Beginn der Bauarbeiten sind alle baulichen Anlagen, die sich im und am Baufeld und an den Bau- feldgrenzen befinden, bzw. die vom Auftragnehmer als Baustellentransportwege, Zu- und Abfahrten genutzt werden sollen, durch eine Zustandsfeststellung mit ausführlicher Fotodokumentation aufzu- nehmen (VOB, Teil B § 3 Abs. 4).
Die Zustandsfeststellung soll gemeinsam vom Auftragnehmer, der BOL/BÜ und dem Baulastträger bzw. dem Eigentümer erfolgen. Die Zustandsfeststellung ist zu dokumentieren und zu protokollieren und von den Beteiligten zu unterschreiben. Die Unterlagen der Zustandsfeststellung sind den Beteiligten in Kopie zu übergeben.
Werden Verkehrswege von mehreren Auftragnehmern gemeinsam zur Abwicklung von Baustellenver- kehr genutzt, ist unter den Beteiligten eine Vereinbarung über Nutzung und Haftung für evtl. verursach- te Schäden abzuschließen. Diese Vereinbarung ist vor der gemeinsamen Nutzung dem Auftraggeber zu übergeben.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Zustandsfeststellung mit den Beteiligten wie vor, zu wiederholen. Die Zustandsfeststellung ist zu dokumentieren und zu protokollieren und von den Beteiligten zu unter- schreiben. Die Unterlagen der Zustandsfeststellung sind den Beteiligten in Kopie zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass er allen Ansprüchen Dritter nachgekommen ist. Durch eine Freistellungserklärung wird zur Abnahme dokumentiert, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freistellt.
Alle Aufwendungen für die Zustandsfeststellung sind vom Bieter in den Angebotspreis einzurechnen.
3.9 Sicherungsmaßnahmen
Keine besonderen Sicherungsmaßnahmen, die nicht direkt die Baustelle betreffen.
An alle Arbeits-, Fassaden- und Schutzgerüste sowie als Absturzschutz an Rohbaubauteilen und aller Gewerke sind Endsicherungsmaßnahmen sowie regelmäßige Kontrollen der Sicherheitsrelevanten Teile vorzunehmen und bei Bedarf nachzubessern.
Gerüstfreigaben sind sichtbar anzubringen und parallel dem Auftraggeber als Schriftsatz vorzulegen.
Alle Aufwendungen für diese Maßnahmen sind vom Bieter in den Angebotspreis einzurechnen.
Seite 11 / 23
[Seite 12]
3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau)
Nicht relevant.
3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
3.11.1 Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten
Nicht relevant
3.11.2 Vermessungsleistung
Sofern Vermessungsleistungen übernommen werden, so ist dies explizit im Leistungsverzeichnis aufge- führt. Alle notwendigen Leistungen, wie An- und Abtransport, Dokumentation und Übersendung der Daten an den Auftraggeber sind einzukalkulieren.
3.11.3 Aufmaßverfahren und Abrechnung
Allgemein
Alle Aufwendungen für die Erfassung und Abrechnung der Leistungen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Sind Aufmaße erforderlich, so sind diese gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber aufzustellen. Vom Auftragnehmer ohne Beteiligung des Auftraggebers erstellte Aufmaße werden nicht anerkannt und sind unter Beteiligung des Auftraggebers zu wiederholen.
Vor Beginn der Ausführung ist eine schriftliche einvernehmliche Vereinbarung zur Bauabrechnung abzu- schließen.
Die Bauabrechnung hat im elektronischen Abrechnungsverfahren zu erfolgen.
3.12 Prüfungen und Nachweise
3.12.1 Erstprüfungen
Eignungsnachweis
Alle erforderlichen Eignungsnachweise sind dem Auftraggeber spätestens 14 Werktage vor Einbau vor- zulegen.
Die Eignung sämtlicher Baustoffe ist auch im Hinblick auf die umwelttechnischen Aspekte 14 Werktage vor dem Einbau vom Auftragnehmer nachzuweisen.
Eignungsprüfungen (besonders für den Betoneinbau der Bodenplatte und weiteren monolithischen Bau- teilen vor Ort) sind mindestens 14 Tage vor geplantem Einbau dem Auftraggeber zur Freigabe vorzule- gen. Die Eignungsprüfungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein; das gilt besonders für die Zuschlagstof- fe des Betons
3.12.2 Eigenüberwachungsprüfungen
Soweit auf der Baustelle nicht anders vom Auftraggeber angeordnet wird, umfasst die Leistung des Auf- tragnehmers die komplette Eigenüberwachung seiner fachtechnisch zu erbringenden, beauftragten Leis- tungen einschließlich aller eingebauter Materialien gemäß Eignungsfreigabe nach 3.12.1.
Seite 12 / 23
[Seite 13]
3.12.3 Kontrollprüfungen
Asphaltkontrollprüfungen
Nicht relevant
3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz- planes (SIGE-Plan)
Für die Gesamtbaumaßnahme wird vom Auftraggeber ein externer SIGE-Koordinator beauftragt.
- Ausführungsunterlagen
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen
- Ausführungsplanung einschl. Standsicherheitsnachweise, Baugrundgutachten
- Das in der Anlage beigefügte Formblatt „Nachweis der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle“ wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die- ses ist für alle Leistungspositionen auszufüllen, die eine Verwertung von Abfällen nach Wahl des Auftragnehmers ausweisen.
- Das in der Anlage beigefügte Formblatt „Erstellungshilfe für Dokumente des eANV“ wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung im Word-Format zur Verfügung gestellt.
4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Unterlagen
(gern nummerieren)
-
Bauablaufplan mit Personal-, Maschinen- und Geräteeinsatz auf Grundlage des Bauzeitenplanes
-
Technische Bearbeitungen, Montage- Transporttechnologie, Entsorgungskonzept
4.3 Elektronisches Planmanagementsystem
Nicht relevant.
- Anzuwendende technische Regelwerke
Beziehen sich Anforderungen in der Vergabeunterlage auf nationale Vorschriften bzw. nationale Nor- men, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemein- same technische Spezifikationen, internationale Normen und andere technische Bezugssysteme, die von europäischen Normungsgremien erarbeitet wurden oder nationale Normen, nationale technische Zulas- sungen oder nationale technische Spezifikationen für die Planung, Berechnung und Ausführung von Bauwerken und den Einsatz von Produkten, so werden gleichwertige Nachweise ebenso anerkannt.
5.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Einzelfälle NL/Bundesländer beachten)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Seite 13 / 23
[Seite 14]
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise / Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen einzuhalten. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und zu verwenden.
Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Angaben zur Ausführung Allgemeines
Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18201 und 18203 ist die Bauüberwachung zu verständigen. Das gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Win- keltoleranzen.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Der Bauüberwachung ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden.
In Feuchträumen dürfen nur feuchtraumgeeignete Gipsplatten eingebaut werden, auch wenn das Leistungsverzeichnis hierzu keine Angaben macht.
Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne besondere Berechnung nachzuimprägnieren.
Platten dürfen nicht stehend gelagert werden; das gilt besonders bei Zwischenlagerung zur Anpassung an Raumfeuchte und -temperatur.
Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden.
Spachtelarbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn keine größeren Längenänderungen infolge Tem- peraturänderungen zu erwarten sind; das gilt besonders bei Durchführung der Arbeiten im Winter. Die Ausführung der Arbeiten darf nur bei Umgebungstemperaturen von mindestens 10° C erfolgen. Ist Gussasphalt im Raum vorgesehen, dürfen die Spachtelarbeiten erst im Anschluss an den Einbau des Gussasphalts erfolgen.
Die Warmluftbehandlung von zu spachtelnden Flächen ist unzulässig.
Nach Aufforderung durch die Bauüberwachung hat der Bieter durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkann- ten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern.
Vor der Ausführung von Trockenbauarbeiten sollen im Arbeitsbereich nasse Ausführungen von Putz und Estrich abgeschlossen sein. Die relative Luftfeuchtigkeit soll unter 80% liegen.
Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauüberwachung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind auf Anforderung vor- zulegen.
Verleimte Holzelemente dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.
Seite 14 / 23
[Seite 15]
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Mate- rial abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Die Eigenfrequenz zweischaliger Bauteile soll kleiner als 100 Hz sein.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten anEstrichen, geputzten Wänden und De- cken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korri- gieren.
Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so hat der Auf- tragnehmer nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche mit der ausgeschriebenen Konstruktion vor Ort aller Voraussicht nach nicht erreicht werden kann.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Auf Verlangen der Bauüberwachung hat der Auftragnehmer als Nebenleistung für seine Leistungen De- tail- und Verlegepläne anzufertigen sowie durch bauaufsichtliche Zulassungen oder Nachweise der Sys- temhersteller zu dokumentieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt dafür nicht.
Das Verlegen der Elektroinstallationen in den Trockenbaukonstruktionen sowie die Montage der Dosen erfolgt durch das Gewerk Elektroinstallation im Zuge der Trockenbauarbeiten und ist mit diesem zu koordinieren.
Montagewände Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Wänden aus Gipskartonplatten in Abstand von < 15 m Bewegungsfugen anzuordnen, bei Wänden aus Gipsfaserplatten im Abstand von < 10 m.
Beim Umgang mit Mineralwolledämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
Die Flächendämmung aus Mineralwolledämmstoffplatten ist- sofern erforderlich - mit geeignetem Kleber an die Stege der Wandständer und an einer Verkleidungsseite punktweise zu befestigen, falls das Leis- tungsverzeichnis oder die Herstellerangaben für das betreffende System nichts anderes fordern. Auf eine exakte und vollflächige Ausfachung der Wandflächen ist zu achten. Es dürfen keine Schallbrückenentstehen.
Das Schließen der Ständerwände, in denen mit Installationen aller Art (auch Elektroinstallation) zu rech- nen ist, und das Einbringen der Dämmung, darf erst erfolgen, wenn diese gemäß Projekt eingebracht sind und die Freigabe durch die örtliche Bauüberwachung erfolgt ist. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauüberwachung zu befragen.
Um Fließgeräusche abzudämmen, müssen die Rohrbefestigungen durch zwischenlagen von Gummi, Filzen o.ä. von der Wandunterkonstruktion getrennt und die Rohre ummantelt werden. Kaltwasserführende Leitungen sind grundsätzlich zur Dämmung von Fließgeräuschen und Kondenswasserbildung zu ummanteln. Nichtummantelte Kupferrohre dürfen mit verzinkten Teilen der Wandunterkonstruktion keinen Kontakt haben. Die Trockenbauarbeiten der Installationswände sind mit dem Gewerk Sanitärinstallation zu koordiniere, dass auch die Sanitärmodule liefern und montiert.
Die Montage der Profile und das Beplanken des Bodeneinstandes erfolgen vor dem Estrichleger. Höhe der Abstellung ca. 30 cm. Die Beplankung mit Gipskartonplatten erfolgt nach dem Verlegen des Estrichs. Die zeitlich versetzte Ausführung ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Seite 15 / 23
[Seite 16]
Decken Die Unterkonstruktionen der abgehängten Decken dürfen nur mit amtlich zugelassenen Metallspreizdü- beln an der Stahlbetonrohdecke befestigt werden. Hartstahl-Schussbolzen, Kunststoffdübel und dergl. sind unzulässig. Abhänger, Verschraubungen und horizontale Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuerverzinktem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung bestehen, falls in den jeweiligen Positionen des Leistungsver- zeichnisses nicht anderes festgelegt ist.
Die Verlegung der Decken erfolgt entsprechend Verlegeplan unter Berücksichtigung der notwendigen Einbauteile, wie Leuchten, Schlitzlüfter, Vorhangschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen und dergl. sowie in Abstimmung auf die Rohrführungspläne einer eventuell vorhandenen Be- und Entlüftungsanlage. Die bauseits montierten Leuchten sind vom Auftragnehmer in die endgültige Lage zu bringen und auszu- richten.
Bei der Verlegung ist darauf zu achten, dass die Ablaufmaße und die Montagerichtung exakt eingehalten werden.
Werden die Decken aus einzelnen Platten bzw. Streifen zusammengesetzt, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für eine einwandfreie, gerade Fugen- bzw. Rasterausbildung. Diese ist auch für die einzubauenden Leuchten zu garantieren.
Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände sind so aus- zubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird.
Die Deckenoberfläche muss gleichmäßig getönt sein. Wird bei der Wahl eines bestimmten Materials eine Beschichtung erforderlich, so muss völlige Gleichmä- ßigkeit der Tönung gewährleistet sein. Dies gilt besonders auch für Leuchtenraster oder Abdeckwannen inkl. ihrer Justiervorrichtungen.
Abhängungen sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen, um die Bewehrungsstähle nicht zu beschädi- gen. Die Lage der Hauptbewehrung (Stege) ist mit einem elektronischen Suchgerät festzustellen. Die Bohrungen dürfen nur außerhalb der Stege in den Rundlöchern erfolgen. Die Punkte für die Abhängung sind zu markieren und von der Bauüberwachung abzunehmen. In die EP sind Spezialdübel einzukalkulieren.
Für alle Unterkonstruktionen, zu denen die Außenluft durch Konvektions - oder Diffusionsvorgänge (bei Feuchträumen) Zugang hat, sind neben dem Überzug zusätzliche Beschichtung vorzunehmen.
Das Befestigen untergehängter Decken an Holzdübeln, einbetonierten Latten u.ä. ist unzulässig.
Dübellöcher sind senkrecht (bezogen auf die Rohdecke) zu bohren. Bei Fehlbohrungen ist der Mindest- abstand zum neuen Bohrloch entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung der Dübel einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Sitz einzelner Dübel durch Probebelastungen oder mittels Drehmo- mentschlüssel und Normschrauben zu prüfen.
Abhängungen dürfen nicht an Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden. Eine Belastung abgehängter Decken durch Installationen muss gleichfalls ausgeschlossen sein.
Alle Konstruktionsteile sind zu befestigen, ein loses Einlegen von Querverbindern, Abstandshaltern u.ä. ist untersagt. Das gilt auch dann, wenn Winkelauflager oder Sicken vorhanden sind.
Metallbandrasterdecken sind so zu befestigen, dass thermische Materialbewegungen möglich sind.
Die Beplankung der Decken darf erst erfolgen, wenn die Installationen der anderen Gewerke abge- schlossen sind und die Freigabe durch die örtliche Bauüberwachung erfolgt ist. Im Zweifel hat der AN die Bauüberwachung zu befragen.
Seite 16 / 23
[Seite 17]
Allgemein gilt: In den Trennwänden erfolgt teilweise die Verlegung von Elektrokabeln im Innenraum, mit Einbau von Steckdosen, Schalterdosen und Verteilerdosen nach Vorgabe Elt.-Projekt.
Einbau von Befestigungstraversen für wandhängende Lasten bis 1,5 KN/m Wandlänge ist mit der Baulei- tung und Haustechnik abstimmen.
Befestigung von CW-Profilen erfolgt erst nach Stellung der Sanitärelemente. Tragständer für Sanitärobjekte sind Bestandteil HLS-Projekt.
Trockenbauwände mit Brandschutzanforderungen sind von Rohdecke bis Rohdecke zu führen.
Die Ausbildung von Türöffnungen erfolgt mit raumhohen Tragständern aus verstärkten UA-Profilen mit Anschlusswinkeln.
Bei 2-lagiger Beplankung in Nassräumen sind beide Lagen aus imprägnierten, feuchtraumgeeigneten GKB-Platten (grün) herzustellen.
Anschlüsse an Massivbauteile sind mit starrer Befestigung herzustellen.
Dichtbänder als Randdämmstreifen.
Vor Beginn der Montagearbeiten haben unbedingt Abstimmungen mit den Haustechnikplanern zu erfolgen.
Vor dem Schließen von Wänden und Decken sind die Freigaben der haustechnischen Gewerke einzuholen!!
Durchdringungen von Dichtungen und Wandelementen etc. nur mit selbstdichtenden Schrauben bzw. Einkleben der Befestigungsmitteln wieder eindichten. In EP einzurechnen.
5.2 Ergänzungen zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
5.2.1 Ergänzungen zu den ZTV Asphalt-StB 07/13
Nicht relevant
5.2.2 Ergänzungen zu den ZTV Beton-StB 07
Nicht relevant
5.2.3 Ergänzungen zu dem ZTV BEA-StB 07/13
Nicht relevant
5.3 Sonstige anzuwendende technische Regelwerke
DIN 18340 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedin- gungen für Bauleistungen (ATV) - Trockenbauarbeiten 2023-09
VDI 6000 Blatt 2 Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Arbeitsstätten und Arbeitsplätze 2007-11
Seite 17 / 23
[Seite 18]
DIN 18183-1 Trennwände und Vorsatzschalen aus Gipsplatten mit Metallunterkonstruktionen - Teil 1: Beplankung mit Gipsplatten 2018-05
DIN EN 14195 Metall-Unterkonstruktionsbauteile für Gipsplatten-Systeme - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren 2020-07
DIN EN 520 Gipsplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren 2009-12
DIN EN 13963 Materialien für das Verspachteln von Gipsplatten-Fugen - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren 2014-09
DIN 18168-1 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken - Teil 1: Anforderungen an die Ausführung 2007-04
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Zu beachten sind die Merkblätter der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V.: Merkblatt Nr. 1: Baustellenbedingungen Merkblatt Nr. 2: Verspachtelungen von Gipsplatten Oberflächengüten Merkbatt Nr. 3: Gipsplattenkonstruktionen Fugen und Anschlüsse Merkblatt Nr. 4: Regeldetails zum Wärmeschutz Modernisierung mit Trockenbausystemen Merkblatt Nr. 5: Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau Merkblatt Nr. 6: Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung
VdS-Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): VdS 2097-04 Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 4; Feuerschutzabschlüsse, sonstige Brandschutztüren und ergänzende Sonderbauteile VdS 2097-06 Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 6; Kabel- und Rohrschottungen VdS 2097-07 Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen Teil 7, Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung
Güteschutz: RAL-GZ 531 - Trockenbau - Gütesicherung
Seite 18 / 23
[Seite 19]
5.4 Anlagen/Formblätter
5.4.1 Nachweis der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle
Formblatt Nachweis der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle (informativ)
| . e m h a n ß a m s g n u g r o s t n E r e d s u t a t S | t n a lp e g - " G " | n e s s o lh c s e g b a / t r h ü f e g s u a - " A " | Niederlas- sung: | Außenstelle: | Projekt- nummer: | Zeitraum: | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baumaß- nahme: | ||||||||||||||
| Auftrag- nehmer: | ||||||||||||||
| (Na- me/Anschrif t) | ||||||||||||||
| Ordnungs- zahl / Abschnitt | Kurztext LV / Beschrei- bung | Abfall- schlüssel (AVV Schlüssel) | Abfall- menge (bitte Einheit wählen) | Zuord- nungswert / Material- klasse | Art der Entsor- gung (Verwer- tung: V, Aufberei- tung: A, Beseiti- gung: B,) | Verwer- tungsort oder Entsorgungs- anlage (Name; An- schrift) | ||||||||
| t | ||||||||||||||
| V | A | B | ||||||||||||
| "A" | ||||||||||||||
| "A" | ||||||||||||||
| "G" |
Seite 19 / 23
[Seite 20]
| Ort, Datum | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Unterschrift AN | ||||||||||
| (Name, Stempel) |
Seite 20 / 23
[Seite 21]
5.4.2 Formblatt Anmeldung von gefährlichen Abfällen (informativ)
Anmeldung von gefährlichen Abfällen zur Erstellung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen
Die Informationen des Formblatts werden für die Erstellung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen (BGS) im eANV benötigt.
| Auftraggeber: | |||
|---|---|---|---|
| Maßnahmen Bezeichnung: | |||
| Projekt-Nummer: | |||
| Außenstelle, Autobahnmeisterei (An- schrift): | |||
| Bauüberwachung (Name, Telefon, Fax- Nummer, E-Mail): | |||
| Abfallbezeichnung: | |||
| Abfallschlüssel aus LV: | |||
| Gesamte Abfallmenge laut LV: | |||
| Abfallmenge Tagesleistung (evtl.): | |||
| Abfallanalyse als PDF beilegen (not- wendig): | ☐ | ||
| Ausbau des Abfalls (von Datum/bis Datum, KW): | |||
| Bezeichnung der Abfallher- kunft/Anfallstelle: (bitte genaue Herkunft angeben, z.B. BAB, Fahrtrich- tung, Anschnitt, Los, Bauteil, Kilometrierung, Hauf- werk, Adresse, R+H-Wert) |
| Auftragnehmer: | |||
|---|---|---|---|
| Name und Anschrift: | |||
| Name Ansprechpartner: | |||
| Telefon Ansprechpartner: | |||
| E-Mail Ansprechpartner: |
Seite 21 / 23
[Seite 22]
| Rechnungsbeauftragter (evtl.) | |||
|---|---|---|---|
| Name und Anschrift: | |||
| Name Ansprechpartner: | |||
| Telefon Ansprechpartner: | |||
| E-Mail Ansprechpartner: | |||
| Verwendet Rechnungsbeauftragter das Programm ZEDAL (Ja/Nein)?: |
| Bevollmächtigter (evtl.) | |||
|---|---|---|---|
| Name und Anschrift: | |||
| Name Ansprechpartner: | |||
| Telefon Ansprechpartner: | |||
| E-Mail Ansprechpartner: | |||
| Verwendet Bevollmächtigter das Pro- gramm ZEDAL (Ja/Nein)?: | ☐ Ja ☐ Nein |
| Entsorger: | |||
|---|---|---|---|
| Name und Anschrift der Entsorgungsanlage: | |||
| Entsorger-Nr.: | |||
| Zertifikat/behördliche Bestätigung das Entsorger den o.g. Abfall entsorgen darf: | ☐ liegt vor ☐ liegt nicht vor | ||
| Besitzt Entsorger eine Freistellung zur Prüfung durch das Regierungspräsidium/o.ä. Behörde (Ja/Nein)? | ☐ Ja ☐ Nein | ||
| Wenn Ja, Freistellungsbescheinigung beilegen: | ☐ liegt vor ☐ liegt nicht vor | ||
| ggf. Annahmekriterien (max. Belastungsgrenzen, mg/kg, etc.): |
| Beförderer | |||
|---|---|---|---|
| Name und Anschrift: | |||
| Beförderer-Nr.: | |||
| Zertifikat/Nachweis das Beförderer den o.g. Abfall- schlüssel transportieren darf: | ☐ liegt vor ☐ liegt nicht vor |
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der Daten wie ausgefüllt bzw. wie in dem vorgelegten Entsorgungs- nachweis/Begleitschein im eANV vorgelegt. Die Angaben sind fachlich und sachlich richtig!
Datum: Unterschrift:
Seite 22 / 23
[Seite 23]
5.4.3 Länderspezifische Regelungen Abfallrecht
Nicht relevant
5.4.4 Beschreibung von Homogenbereichen
Beschreibung von Homogenbereichen (informativ)
Nicht relevant
5.4.5 Präzisierte Regelungen zur TL Transportable Schutzeinrichtungen
Nicht relevant.
Seite 23 / 23