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Wettbewerbsregister_Informationsblatt Abfrage.pdf

Trockenbauarbeiten für die Erweiterung einer Schule mit Grundschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 18:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Vergabestelle Informationsblatt Abfrage Wettbewerbsregister Stadt Grevesmühlen Stand 06/2022 Rathausplatz 1 23936 Grevesmühlen

Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters

Sehr geehrte Damen und Herren, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU- Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.

Sie werden daher gebeten, die erforderlichen Daten mit dem übermittelten Formular „Wettbewerbsregister_Angaben_Abfrage“ vollständig bei der Vergabestelle einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Vergabesekretariat

Angaben für Wettbewerbsregister (Juni 2022) Seite 1 von 1

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