02 - Formulare zum Nachweis der Eignung.pdf

Trockenbauarbeiten für den Neubau und Umbau von Sporthallen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 14:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Vergabe

HTCU-2B-14 Trockenbauarbeiten

Formulare zum Nachweis der Eignung

Hinweise:

  1. Auf die in den Angebotsbedingungen aufgenommenen Mindestanforderungen an die Eig- nung ist zu achten! Werden diese nicht erreicht, muss ein Ausschluss erfolgen.

  2. Bitte reichen Sie die nachfolgenden Formulare ausgefüllt an den dafür vorgesehenen Stellen zurück.

  3. Die eingereichten und ausgefüllten Formulare sind ohne Unterschrift gültig.

[Seite 2]

Formular I Erklärung der Bietergemeinschaft

(Ggf. wie vorgesehen auszufüllen. Sofern die Bietergemeinschaft mehr als vier Mitglieder haben soll, ist das Formular zu vervielfältigen.)

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

Mitglied

Mitglied

Mitglied

Mitglied

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.

Bevollmächtigter Vertreter:

Wir erklären, dass

− der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

− alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

(Ort) (Datum) (Firmenstempel und Unterschrift)

(Ort) (Datum) (Firmenstempel und Unterschrift)

(Ort) (Datum) (Firmenstempel und Unterschrift)

(Ort) (Datum) (Firmenstempel und Unterschrift)

[Seite 3]

Formular II Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

(Das Formular ist von jedem Unternehmen mit einer Rolle im Vergabeverfahren auszufüllen. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.)


(Firma eintragen)

Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:

□

Bieter

□

Mitglied einer Bietergemeinschaft

□

Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe

□

Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass − keine Person, deren Verhalten1 meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach2:

a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und ter- roristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis des- sen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europä- ischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

1 Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des

Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung

von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

2 Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den

vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

[Seite 4]

e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit, Bestechung und Bestechung im Ge- sundheitswesen),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi- scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhan- del, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Aus- nutzung einer Freiheitsberaubung),

− mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Bei- trägen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Ge- richts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steu- ern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzu- schläge verpflichtet habe(n).

  1. Ich/wir erkläre(n), dass

− mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen – insbesondere auch nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz, dem Aufenthaltsgesetz, dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbe- kämpfungsgesetz – verstoßen hat,

− mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unter- nehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat,

− mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung began- gen hat, durch die die Integrität des Unternehmens3 infrage gestellt wird,

3 siehe Fußnote 1 auf Seite 1

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− mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Ver- haltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfäl- schung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

− kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unpartei- lichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durch- führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

− mein/unser Unternehmen nicht bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war oder dass dadurch keine Wettbewerbsverzerrung resultiert,

− mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öf- fentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

− mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwer- wiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,

− mein/unser Unternehmen nicht versucht hat oder versuchen wird, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die das Unternehmen unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,

− mein/unser Unternehmen keine irreführenden oder unzutreffenden Erklärungen im Vergabever- fahren abgegeben hat oder abgeben wird.

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Wettbewerbsregister führen können, eingeholt wurden.

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Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten4 oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister5 füh- ren könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer ver- traglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen kann.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 3. auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.

4 Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bieters oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unab- hängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere: − Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Ur- kundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr – oder Vorteilsgewährung, − das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden. − Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von An- geboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beein- flussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabever- fahren hindeuten. 5 Ein Eintrag in das Wettbewerbsregister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 2 des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzes- sionen (Wettbewerbsregistergesetz – WRegG) vorliegen. In das Wettbewerbsregister werden zwingend eingetragen:

  1. rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen und Strafbefehle, die wegen einer der folgenden Straftaten ergangen sind: a) in § 123 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgeführte Straftaten, b) Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuchs und Subventionsbetrug nach § 264 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet, c) Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuchs, d) Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung oder e) wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen nach § 298 des Strafgesetzbuchs;
  2. rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen und Strafbefehle sowie rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die wegen einer der folgenden Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ergangen sind, sofern auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt oder eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro festgesetzt worden ist: a) nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, den §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. März 2017 (BGBl. I S. 399) geändert worden ist, b) nach § 404 Absatz 1 und 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 8 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) geändert worden ist, c) nach den §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekannt- machung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258) geändert worden ist, d) nach § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 39 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, oder e) nach § 23 Absatz 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 40 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, oder
  3. rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, auch in Verbindung mit § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, wegen Straftaten nach Nummer 1 oder Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach Nummer 2 ergangen sind.
  4. Bußgeldentscheidungen eingetragen, die wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 81 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 in Ver- bindung mit § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergangen sind, wenn eine Geldbuße von wenigstens fünfzigtausend Euro festgesetzt worden ist. Nicht eingetragen werden Bußgeldentscheidungen, die nach § 81a Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergangen sind.

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Hinweis: Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Aus- schlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Aus- gleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammen- arbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maß- nahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden. Dieser Nach- weis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung beizufügen.

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Formular III Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG

(Das Formular ist von jedem Unternehmen mit einer Rolle im Vergabeverfahren auszufüllen. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.)


(Firma eintragen)

Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:

□

Bieter

□

Mitglied einer Bietergemeinschaft

□

Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe

□

Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe

□

Nur Eignungsverleiher

Gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG müssen Öffentliche Auftraggeber für den Bieter/die Bieterin beim Wett- bewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswid- rigkeit nach § 21 Abs. 1 oder 2 MiLoG anfordern oder von diesen eine Erklärung, dass die Voraus- setzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen, verlangen.

Ich/Wir erkläre(n), dass

  • die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nachweislich nicht vor- liegen.

  • ich/wir zur Kenntnis genommen habe(n), dass auch im Falle einer Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte aus Wettbewerbsregister anfordern können.

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Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 8. April 2022 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023

(Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften muss das Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt werden.)


(Firma eintragen)

Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:

☐

Bieter

☐

Mitglied einer Bietergemeinschaft

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen:

a) Russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmit- telbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln.

  1. Ich/wir erkläre(n), dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 – wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt – als Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber oder Lieferan- ten beteiligt sind und beteiligt werden.

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  1. Mir / uns ist bekannt, dass die vorstehende Vorschrift sowohl die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen als auch die weitere Erfüllung bereits abgeschlossener Verträge grundsätz- lich verbietet. Ausgenommen von dem Verbot der weiteren Vertragserfüllung sind gem. Artikel 5 k) Absatz 4 der vorgenannten Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bis zum 10. Oktober 2022 solche Verträge, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

Artikel 5k lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 Buchstaben a bis d und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Ver- träge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mit- telbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — ,Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in An- spruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfül- lung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radio- aktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizini- scher Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nuk- leare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

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c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder

e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

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Formular V Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung

(Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften kann das Formular von jedem Mit- glied oder von der Bietergemeinschaft als solcher ausgefüllt werden).


(Firma eintragen)

Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:

□

Bieter

□

Mitglied einer Bietergemeinschaft

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir

□

über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der


(Bitte eintragen) mit mindestens folgender Deckungssummen pro Versicherungsfall

für Personenschäden 3,0 Mio. EUR für Sachschäden 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden 1,5 Mio. EUR

verfüge(n). Die jeweils genannten Mindest-Deckungssummen müssen 2-fach maximiert zur Verfügung stehen.

□

im Fall der Auftragserteilung bei der


(Bitte eintragen) eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall

für Personenschäden 3,0 Mio. EUR für Sachschäden 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden 1,5 Mio. EUR

unverzüglich abschließen werde(n). Die jeweils genannten Mindest-Deckungssummen müs- sen 2-fach maximiert zur Verfügung stehen.

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Formular VI Eigenerklärung zum Umsatz

(Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften kann das Formular von jedem Mit- glied oder von der Bietergemeinschaft als solcher ausgefüllt werden. Das Formular ist im Fall der wirtschaftli- chen- und/oder finanziellen Eignungsleihe vom Entleiher auszufüllen. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.)


(Firma eintragen)

Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:

□

Bieter

□

Mitglied einer Bietergemeinschaft

□

Eignungsverleiher wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Hinweis: Ein Mindestgesamtumsatz von 1 Mio. EUR (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

GeschäftsjahreGesamtumsatz in EUR (netto)
im Mittel

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Formular VII Unternehmens-Referenzen

(Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften kann dieses von jedem Mitglied oder von der Bietergemeinschaft als solche ausgefüllt werden. Das Formular ist im Falle der beruflichen und technischen Eignungsleihe vom Entleiher auszufüllen. Für die Beschreibung/Darstellung und weitere Refe- renzprojekte können ggf. Zusatzblätter oder zusätzlich eigene Unterlagen als Anlagen verwendet werden. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.)

HINWEIS: Es sind mindestens 3 unterschiedliche Referenzen über Trockenbauarbeiten innerhalb der letz- ten 5 Jahre mit einem Auftragsvolumen von mind. je 0,5 Mio. EUR (netto) inklusive jeweils einer aussagekräf- tigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen.


(Firma eintragen)

Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:

□

Bieter

□

Mitglied einer Bietergemeinschaft

□

Eignungsverleiher beruflicher und technischer Leistungsfähigkeit

Es sind alle Felder auszufüllen! Die Angaben müssen prüfbar sein!

Referenz Nummer: _____

Referenzobjekt:

Art der Leistung:

Auftraggeber:

Leistungszeitraum:

Ansprechpartner:

E-Mail des Ansprechpartners:

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Kontrollfragen zum Auftragsinhalt der Referenz (bitte ankreuzen):

  • Umfasste die Leistung die Erbringung von Trockenbauarbeiten? (Mindestanforderung)

□ □

ja nein

  • Umfasst das Auftragsvolumen mind. 0,5 Mio. EUR (netto)? (Mindestanforderung)

□ □

ja nein

  • Ist die Schlussabnahme der Trockenbauarbeiten nicht länger als 5 Jahre ab Datum der Absen- dung dieser Bekanntmachung zurückliegend? (Mindestanforderung)

□ □

ja nein

Beschreibung des (jeweiligen) Auftrags/Projekts und Darstellung der erbrachten Leistungen. Der Verweis auf Anlagen (eigene Unterlagen), die dem Angebot beizufügen sind, genügt nicht den Anforderungen.

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Formular VIII Verzeichnis der Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher

Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eig- nungsverleiher einsetzen.

Hinweis: Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für je- den Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Eignung zur Berufsausübung des Un- terauftragnehmers unter Abschnitt „Eintragung in das Handelsregister“ der EU-weiten Bekanntma- chung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.

Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ der EU-weiten Bekanntmachung bezeich- neten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt „Eintragung in das Han- delsregister“ der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular IX.

Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapa- zitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.

Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Ab- schnitt „Eintragung in das Handelsregister“ der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterla- gen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.

Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsemp- fänger als Gesamtschuldner behandelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter recht- lich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.

Wir benennen folgende Unternehmen als Eignungsverleiher und/oder Unterauftragnehmer:

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Firma des weiteren ein- zusetzenden UnternehmensTechnische/ Be- rufliche Eignungsleihe?Beschreibung der Teilleistung, wenn Un- terauftragnehmerWirtschaftliche/ Finanzielle Eignungsleihe?
□ ja □ nein□ ja □ nein
□ ja □ nein□ ja □ nein
□ ja □ nein□ ja □ nein

ggf. zu vervielfältigen!

[Seite 18]

Formular IX Verpflichtungserklärung des Dritten zur Eignungsleihe der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Firma des Bieters: ______________________________________________________

Firma des sich verpflichtenden Dritten: ____________________________________________

Die Eignungsleihe besteht für den Bieters hinsichtlich folgender Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß EU-weiter Bekanntmachung (vgl. dort Abschnitt 5.1.9 „Eignungskriterien“):

□

Eigenerklärung Unternehmens-Referenz (Formular VII)

Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter/die o.g. Bietergemeinschaft diesem/die- ser mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) unseres Unternehmens für die Dauer der Vertragsdurchführung uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen und die benannten Teilleistungen selbst auszuführen.

Die weiteren notwendigen Unterlagen betreffend unser Unternehmen haben wir beigefügt: Dies sind alle Er- klärungen und Nachweise gemäß Abschnitt „Eintragung in das Handelsregister“ der EU-weiten Bekanntma- chung mit Ausnahme der Formulare I und IV.


(Ort, Datum) (Unterschrift des Dritten, Firmenstempel)

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Formular X Verpflichtungserklärung des Dritten zur Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Firma des Bieters: ______________________________________________________

Firma des sich verpflichtenden Dritten: ____________________________________________

Die Eignungsleihe besteht für den Bieters hinsichtlich folgender Nachweise der wirtschaftlichen und finanziel- len Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß EU-weiter Bekanntmachung (vgl. dort Ab- schnitt 5.1.9 „Eignungskriterien“):

□

Eigenerklärung zum Umsatz (Formular VI)

Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter/die o.g. Bietergemeinschaft zur gesamt- schuldnerischen Haftung gemeinsam mit dem Bieter/Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.

Die weiteren notwendigen Unterlagen betreffend unser Unternehmen haben wir beigefügt. Dies sind alle Er- klärungen und Nachweise gemäß Abschnitt „Eintragung in das Handelsregister“ der EU-weiten Bekanntma- chung mit Ausnahme der Formulare I und IV.


(Ort, Datum) (Unterschrift des Dritten, Firmenstempel)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung