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17260128_ZVB_nat_0523.pdf

Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Zweifeldsporthalle in Chemnitz-Grüna

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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ZVB (national - VOB)

  • Zusätzliche Vertragsbedingungen –
  1. Beabsichtigt der Auftragnehmer die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer, so ist er verpflichtet,
  2. bevorzugt Unternehmen der mittelständigen Wirtschaft zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
  3. Nachunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
  4. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Lieferleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen,
  5. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.
  6. Die Urkalkulation ist innerhalb von 3 Werktagen nach Auftragserteilung beim Auftraggeber zu hinterlegen, sofern sie nicht schon im Vergabeverfahren vorgelegt wurde.
  7. Der Auftragnehmer hat innerhalb von 3 Werktagen nach Zuschlagserteilung eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen (Bei Bietergemeinschaften: Freistellungsbescheinigung der Arbeitsgemeinschaft selbst als Leistende, Steuernummer der Arbeitsgemeinschaft, Vertrag zur Bildung der Arbeitsgemeinschaft), soweit er über eine solche verfügt und diese nicht schon im Vergabeverfahren vorgelegt wurde.
  8. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen spätestens 6 Werktage nach Auftragserteilung 2-fach zu übergeben (bei Überarbeitung ist der Plan unverzüglich zu übergeben). Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan im gegenseitigen Einvernehmen unverzüglich zu überarbeiten.
  9. Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den für das Hauptangebot bereitgestellten anzupassen und mit dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator vor dem Ein-richten der Baustelle abzustimmen.
  10. Kommt es aufgrund mehrerer mit dem Angebot eingereichter Dateiformate des Leistungsverzeichnisses (Kopien, Sicherheitsdateien etc.) im Rahmen der Vertragsdurchführung und –abwicklung zu Unklarheiten, welche/-r Preis/-e gilt/ gelten, zählen der/die Preis/-e des Leistungsverzeichnis-Dateiformates, das dem mit den Vergabeunterlagen ausgegebenen Dateiformat entspricht und erst nachfolgend andere Angebotsdateiformate:
  11. Datenaustauschdatei (GAEB), die dem ausgegebenen Dateiformat und Bezeichnung entspricht
  12. Datenaustauschdateien (GAEB), der älteren GAEB-Dateiformate beginnend mit dem jüngsten GAEB-Dateiformat
  13. sonstige selbstgefertigte Kurzfassung
  14. Kommt es in der mit dem Angebot eingereichten Leistungsbeschreibung zu Änderungen gegenüber der durch die Auftraggeberin ausgegebenen Leistungsbeschreibung gilt im Rahmen der Vertragsdurchführung und –abwicklung die durch die Auftraggeberin ausgegebene Leistungsbeschreibung.
  • Ende der ZVB -

Stand: 05/2023

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