[Seite 1]
214 Vergabe-Nr.: B-65.2/25/11-325
Bauleistung: Gesamtsanierung und Erweiterung Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna-Sonnenstein 01796 Pirna, Varkausring 1b Los 325: Trockenbau Erweiterungsbau
Besondere Vertragsbedingungen
1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (= Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen
☒
ab 08.02.2027
☐
spätestens … Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
☐
in der … KW …, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
☐
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum … zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
☐
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
☒
bis 30.07.2027
☐
innerhalb von … Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn..
☐
in der … KW …, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
☐
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
☒
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
☒
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
☒
folgende Einzelfristen:
☐
aus dem beigefügten Bauzeitenplan: …
☒
sowie in Bauberatungen konkretisierte Einzelfristen (via Nachtrag)
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
☐
EUR (ohne Umsatzsteuer)
☐
Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt --- Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
1 von 3
[Seite 2]
3 Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf --- Tage.
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
☒
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
☐
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
☒
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.
☐
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten.
6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden: für die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“; für die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“; für vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“
7 Rechnungen
Rechnungsadresse: Stadtverwaltung Pirna, Fachdienst Geschäftsbuchhaltung 01796 Pirna, Am Markt 1/2 einzureichen bei: (I) O+M Architekten GmbH 01309 Dresden, Loschwitzer Straße 31 gps@ottoundmueller.de (II) Stadtverwaltung Pirna, Fachdienst Hochbauinvestitionen/Werterhaltung 01796 Pirna, Am Markt 1/2 hochbau@pirna.de
8 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
9 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 Bauleistungsversicherung Dem Auftragnehmer wird die Bauleistungsversicherung mit 1,14 ‰ vom Prüfbetrag der jeweiligen Abschlags-, Teilschluss- und Schlussrechnung brutto abgesetzt. Versicherungsschutz besteht auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber (ABN), mit den Klauseln 50, 52, 56, 57, 58, 68 und 70. Es gilt ein Selbstbehalt von 250,00 EUR pro Schadenfall als vereinbart. Der Versicherungsschutz deckt das Grundrisiko einschließlich Einbruch/Diebstahl/Vandalismus (von fest mit dem Gebäude verbundenen wesentlichen Bestandteilen) und Glasschäden sowie Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion.
10.2 Arbeits- und Brandschutz, Unfallverhütung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Durchführung und Abwicklung des Auftrages die maß- geblichen Unfallverhütungsvorschriften, andere Arbeitsschutzvorschriften, die Brandschutzordnung der
2 von 3
[Seite 3]
Stadtverwaltung Pirna sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Wird diese Regelung nicht beachtet, gilt der Auftrag als nicht ordnungsgemäß erfüllt. Schadenersatzansprüche wegen sich daraus ergebender Folgen bleiben vorbehalten. Der Auftrag- nehmer ist verantwortlich, seine Mitarbeiter über die im jeweiligen Bereich notwendigen Brandschutz- maßnahmen nachweisbar zu unterweisen und hat für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten zu sorgen.
10.3 Baustrom, Bauwasser, Toiletten-Nutzung Die Verbrauchskosten und etwaige Kosten für Mess- oder Zähleinrichtungen werden für Baustrom und Bauwasser in Höhe von je 0,35% und für die Toiletten-Nutzung in Höhe von 0,1% des Prüfbetrages der jeweiligen Abschlags-, Teilschluss- und Schlussrechnung netto abgesetzt.
10.4 Bauschild Es wird für jedes Los ein Firmenschild für das Bauschild erstellt. Text nach Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung. Die anteiligen Kosten betragen pauschal 100,00 EUR (brutto) pro Firmenschild. Diese werden bei der Schlussrechnung abgesetzt.
10.5 Digitale Planungsunterlagen Der allgemeine Datenaustausch erfolgt papierlos. Sämtliche Planungsunterlagen werden dem Auftragnehmer entsprechend grundsätzlich digital zur Verfügung gestellt, z. B. als Download über eine Datenaustauschplattform. Die Art der Verteilung auf der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer.
- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -
3 von 3