Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

PIR_GPS_Los 325_Anlage 02_-_Baustellenordnung.pdf

Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Bildungs-, Kultur- und Sozialzentrums Pirna-Sonnenstein

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 12:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

A rbeitsschutzmerkblatt

„Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales“

Pirna Sonnenstein, Sanierung und Erweiterung

Varkausring 1b

01796 Pirna

Für das Bauvorhaben wurden nachfolgende Verhaltensregeln erlassen sowie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeitet, der bei der Bauausführung zu berücksichtigen ist. Bei Zuwiderhandlung kann nach einmaliger Verwarnung ein Baustellenverweis ausgesprochen werden.

Beachten Sie besonders:

  1. Das Betreten und Befahren des Baustellengeländes ohne die Genehmigung der Bauleitung ist untersagt. Halten Sie sich auf der Baustelle nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres Arbeitsauftrages Ihren Arbeitsplatz haben.
  2. Auf der gesamten Baustelle sind Sicherheitsschuhe S3 oder Sicherheitsgummistiefel S5; Warnweste und Arbeitsschutzhelm zu tragen. Entsprechend der Gefährdungsbeurteilungen der auszuführenden Arbeiten sind falls erforderlich, weitere Arbeitsschutzmittel und Schutzausrüstungen (z.B. Schutzbrille; Gehörschutz, Schutzhandschuhe) zu benutzen. Beschäftigte, die das nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen!
  3. Auf der Baustelle gilt ein generelles Alkohol- und Drogenverbot! Es besteht generelles Rauchverbot; das Rauchen ist nur in gekennzeichneten Bereichen gestattet. Der Betrieb von Radios ist nicht gestattet.
  4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, für die eigene und für die Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge zu tragen. Jede von Ihnen festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit sowie alle festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder der Bauleitung melden. Alle besonderen Vorkommnisse (Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle, Umweltschäden) sind meldepflichtig! Als Beschäftigter sind Sie auch verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.
  5. Die Beschäftigten auf der Baustelle haben Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß und entsprechend der vom Arbeitgeber erlassenen Betriebsanweisungen zu verwenden.
  6. Das Entfernen oder Ändern von Schutzeinrichtungen, Sicherheitskennzeichnungen, Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteilen bzw. Absperrungen ist nicht gestattet. Abweichungen bedürfen einer Genehmigung der örtlich zuständigen Bauleitung gestattet, die dann für die Organisation geeigneter Ersatzmaßnahmen sorgen muss.
  7. Informieren Sie sich über die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die Standorte der Brandbekämpfungsmittel.
  8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und Ausrüstungen sind der ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen Prüfungen (Prüffristen) einzuhalten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssen frei von Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit geeignet sein. Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen!
  9. An den angrenzenden Straßen gilt die Straßenverkehrsordnung. Abweichend davon ist aufgrund der Platzverhältnisse als Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h gestattet und das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten bzw. von der Stadt genehmigten Flächen ist verboten. Zuwiderhandlungen führen zum kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeuges!
  10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten Zugänge befahren, betreten und verlassen werden. Außerhalb der Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf der Baustelle verboten.

BV: Sanierung und Erweiterung "Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales"; 01796 Pirna

[Seite 2]

  1. Ihre Baustellen- und Arbeitsbereiche sind regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Abfälle sind getrennt zu sammeln. Gefahrstoffe sind in gesonderten geeigneten und gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln. Verantwortlich hierfür ist der jeweilige Auftragnehmer.
  2. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten: Jeder Unfall ist dem Vorgesetzten sowie dem SiGeKo zu melden. Die Erste Hilfe erfolgt durch die ausgebildeten Ersthelfer Ihrer Firma am Unfallort. Bei schweren Verletzungen hat unter Einschaltung des Rettungsdienstes ein sofortiger und schonender Transport in ein Notfallambulanz oder Krankenhaus zu erfolgen. Der Rettungsdienst ist einzuweisen.

PIRNA, ……….2025

Bauleitung "Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales", Pirna

BV: Sanierung und Erweiterung "Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales"; 01796 Pirna

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung