[Seite 1]
Projekt Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna Sonnenstein, Sanierung und Erweiterung Varkausring 1b, 01796 Pirna Bauherr Große Kreisstadt Pirna, Am Markt 1/2, 01796 Pirna Stand: 14.09.2026
Baubeschreibung zur Leistungsbeschreibung Los 325
Im Stadtteil Pirna Sonnenstein befindet sich auf einem Teil des Doktor-Pienitz-Parks an der Ecke der Straße der Jugend und Varkausring das Bestandsgelände der Grundschule Pirna Sonnenstein. Somit ist sie zentral in einem Wohngebiet mit den dazugehörigen Straßen verortet. Das Bestandsgebäude wurde 1969 als serielles Schulgebäude des Typs „Dresden Atrium“ errichtet. Das Grundschulgebäude hat zwei Längsbauten im Norden und Süden. Die drei quer verlaufenden Flügel beinhalten Treppenhäuser und Verbindungsgänge, durch die man in die Klassenräume gelangt. Von ihnen werden zwei kleine Innenhöfe eingeschlossen. Der nördliche Längsbau ist ca. 62 m lang, ca. 8 m breit und insgesamt 15 m hoch. Der südliche Längsbau ist mit seinen ca. 55 m etwas kürzer als der nördliche Längsbau. Die drei Verbindungsgebäude sind jeweils ca. 15 m lang, ca. 4 m breit und ca. 14 m hoch. Alle Gebäudeteile bestehen aus insgesamt drei oberirdischen und einem unterirdischen Geschoss. In den 90iger Jahren des letzten Jahrtausends erfuhr die Grundschule einen Anbau an den östlichen Verbinder. Hier sind die Räume des Soziokulturelle Zentrum Pirna Sonnenstein untergebracht. Der südliche Teil des Parkes ist freiräumlich unterteilt in ein eingefriedetes Schulgrundstück im Norden sowie einen parkähnlichen halboffenen Bereich südlich davon, welcher ebenfalls eingefriedet ist. Der südliche Freiraum wird durch das soziokulturelle Zentrum genutzt, es ist ein Jugendverkehrsgarten integriert sowie Pavillons und Garagen als Lagermöglichkeiten. Während der Baumaßnahme ist hier der Interimstandort für eine Containerschule, um den Schulbetrieb während den Maßnahmen aufrecht erhalten zu können. Die grundsätzliche Nutzung des Gebäudes nach dessen Sanierung entspricht der des Bestandes als Grundschule. Die Schul- und Hortnutzung wird organisatorisch und technisch an einen modernen Betrieb angepasst. Flächen für die Nutzung von verschiedenen Vereinen bleiben im Untergeschoss des Bestandsgebäudes integriert. Durch eine Ergänzung der bestehenden Erschließung werden neue Wegebeziehungen hergestellt und ein modernes Fluchtwegekonzept im Brandfall konzipiert. Die neuen galerieartigen Spielflure schaffen durch Staumöglichkeiten in Form von Spinden für alle Schülerinnen und Schüler eine vielfältig nutzbare Fläche. Als multifunktionale Zonen fördern die Spielflure Bewegung, informelles Lernen und soziale Interaktion. Die Schulnutzung ist auf eine Nutzung durch 312 Schüler ausgelegt, die durch 26 Lehrkräfte betreut werden. Für den Lehrbetrieb stehen 10 reguläre Klassenräume (davon 6 Räume in Doppelnutzung durch Hort) zur Verfügung, sowie 2 Klassenräume LRS, sowie je ein Fachkabinett Englisch, PC-Unterricht, Werken, Kunst und Musik, außerdem ein Mehrzweckraum. In den westlichen Innenhof wird in der Ebene Erdgeschoss eine Mensa und Aula über zwei Etagen als neues Gebäudeelement eingebaut. Diese kann von bis zu 195 Personen genutzt werden und erstreckt sich über zwei Etagen. Die Räume des Soziokulturelle Zentrum Pirna Sonnenstein bleiben unverändert. Der Anbau Ost bekommt einen vorgelagerten Balkonanbau, um das Zentrum vielfältiger nutzen zu können. Die Tragwerkskonstruktion des Bestandsgebäudes bleibt erhalten und wird an notwendigen Stellen durch Unterfangungen im Bereich der Gründung und Unterzüge bei neu geschaffenen Raumstrukturen und Türverbreiterungen ergänzt. In Bereichen von Nutzungsänderungen mit sich ändernden Lastannahmen werden statisch unterstützende Maßnahmen geplant. Neue Gebäudeteile (Mensa, Spielflure, Ostfassade) werden durch Stahlbeton-Fertigteile auf vorher errichteter neuer Gründung gebaut. Im Außenbereich werden neuen Grundleitungen verlegt, der Verkehrsgarten wird umorganisiert und ein neues Spielfeld mit Ballfangzaun integriert.
Seite 1 von 7
[Seite 2]
Projekt Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna Sonnenstein, Sanierung und Erweiterung Varkausring 1b, 01796 Pirna Bauherr Große Kreisstadt Pirna, Am Markt 1/2, 01796 Pirna Stand: 14.09.2026
Baubeschreibung zur Leistungsbeschreibung Los 325
0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten Die Lage der Baustelle befindet sich auf dem vorbeschriebenen Schulgrundstück in Pirna Sonnenstein, Varkausring 1b. Die Zufahrt erfolgt über den Varkausring nördlich der Straße der Jugend. Die Baustelleneinfahrt erfolgt über einen Fußweg auf eine Baustraße auf dem Gelände. In der Nähe zur Baustelleneinfahrt befinden sich Bushaltestellen, welche auch durch die Grundschüler genutzt werden. Hier muss äußerste Vorsicht und Umsicht herrschen. Der Interimsstandort ist durch einen bauseitigen Bauzaun vom Baufeld getrennt. Der Schulhof wird im Norden des Baufeldes fußläufig von den Kindern in den Pausen- und Hortzeiten erreicht. Das gesamte Baufeld und die Flächen für die Baustelleneinrichtung sind vom Baumbestand durchzogen. Lagerungsmöglichkeiten sind begrenzt und auf ein nötiges Maß zu reduzieren. Parkmöglichkeiten für Privat- und Firmenfahrzeuge sind in den angrenzenden Straßen zu nutzen.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen Lärmemissionen sind so weit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Unangemessener verhaltensbedingter Lärm wie das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren, lauter Betrieb von Wiedergabegeräten und laute Rufe sowie der rücksichtlose Umgang mit Material und Werkzeug ist zu unterlassen. Das Interimsgebäude der Schule ist während der gesamten Bauzeit in Betrieb. Der Schulhof im Norden des Baufeldes wird während der Pausen- und Hortzeiten durch die Grundschulkinder genutzt.
Zu beachten sind vor allem
- § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Gebietsvorgaben nach § 66 BImSchG,
- Schallleistungspegel gemäß Maschinenlärmschutz-Verordnung (BImSchV),
- Sächsische Bauordnung §11 (1) Als Nachtzeit gilt die Zeit zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr. Der Samstag ist ein Werktag. Die Sonn- und Feiertagsruhe ist zu beachten.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage Siehe Baubeschreibung
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Baustraße ist als Einbahnstraße angelegt. Die Ein- und Ausfahrt sind durch zwei Tore organisiert, die während des Baustellenbetriebs geöffnet sind. An den beiden Längsgebäuden werden angrenzend Baustelleneinrichtungsflächen vorgehalten, auf den Zwischenlager und Aufstellflächen für Baustellengerät möglich ist.
0.1.5 für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Baustelleneinrichtung und der Baustellenverkehr ist gemäß dem Baustelleneinrichtungsplan auszurichten. Zuwegungen zu Nachbarn, Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen sind ständig freizuhalten. Öffentliche Verkehrsflächen dürfen in keiner Weise durch die geplanten Baumaßnahmen beansprucht werden, es sei denn, der AN sichert sich öffentlich-rechtlich und auf eigene Veranlassung und Kosten deren Nutzung.
Seite 2 von 7
[Seite 3]
Projekt Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna Sonnenstein, Sanierung und Erweiterung Varkausring 1b, 01796 Pirna Bauherr Große Kreisstadt Pirna, Am Markt 1/2, 01796 Pirna Stand: 14.09.2026
Baubeschreibung zur Leistungsbeschreibung Los 325
0.1.6 Transporteinrichtungen/ Montageöffnungen Der AG stellt keine eigenen Transporteinrichtungen, bzw. Montageöffnungen dem AN zur Verfügung. Für die Baustellentechnologie notwendige Aufwendungen sind eigenverantwortlich zu planen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dazu gehört auch die Herstellung des geeigneten Untergrundes für die eigene Baustellentechnologie. In den Baustelleneinrichtungsplan ist vor allem der Standort und der Schwenkbereich der Hebezeuge darzustellen. Weitere Lager- oder Parkplätze, sowie Stellflächen für Putzsilos sind eigenverantwortlich zu planen, anzulegen, zu unterhalten und zurückzubauen. Das Öffnen und Schließen der Baustelle im eigenen Bedarfsfall oder bei Anordnungen durch AG/Bauleitung sowie der Ein- und Ausfahrten vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsschluss gehört zu den Leistungen des AN. Durch den AN ist sicherzustellen, dass die Verschmutzung des öffentlichen Straßenraums durch die Baustelle und durch die Baustelle verlassende Fahrzeuge auf ein absolutes durch die Behörden toleriertes Minimum beschränkt wird.
0.1.7 Anschlüssen für Energie, Wasser und Abwasser Das Herstellen der Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Abwasser und Energie sowie das Stellen von Sanitärcontainern wird bauseits durch den Auftraggeber durchgeführt.
0.1.8 Lage und Ausmaß von Flächen zur Mitbenutzung Vom AG werden für den allgemeinen Baustellenbetrieb ausgewiesenen Flächen im Außenbereich überlassen (s. Baustelleneinrichtungsplan). Weitere Lager- oder Parkplätze sind eigenverantwortlich zu planen, anzulegen, zu unterhalten und zurückzubauen. Entsprechend seiner gewählten Ausführungstechnologie hat der AN alle für seine eigene Leistung notwendigen Baustelleneinrichtungen selbst zu planen, mitzubringen oder herzustellen und wieder zu beseitigen. Damit in Verbindung stehende Kosten für Planung, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Ertüchtigung der Baustelleneinrichtung usw. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund Keine
0.1.10 Hydrologische Werte Grundwasser Keine
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Die öffentlich- rechtlichen Vorschriften zur Nachtruhe, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind einzuhalten. Es gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Vorschriften des Landes Sachsen, des Landkreises und der Stadt Pirna.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Es gibt seitens des Bauherren keine besonderen Vorgaben für die Entsorgung. Der AN hat die Entsorgung für seinen eigenen Abfall und Verpackungsmaterialien die allgemeinen örtlichen Vorgaben zur Entsorgung zu beachten und in die Aufwendungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine übergeordnetes Abfallregime ist nicht vorgesehen.
Seite 3 von 7
[Seite 4]
Projekt Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna Sonnenstein, Sanierung und Erweiterung Varkausring 1b, 01796 Pirna Bauherr Große Kreisstadt Pirna, Am Markt 1/2, 01796 Pirna Stand: 14.09.2026
Baubeschreibung zur Leistungsbeschreibung Los 325
0.1.13 Schutzgebiete im Bereich der Baustelle Es ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Substanzen kontaminiert wird. Besonders Stoffe, die in den Sicherheitsdatenblättern mit den R-Sätzen R50 bis R59 gekennzeichnet sind, dürfen nicht in Kontakt mit dem Boden kommen.
0.1.14 Art und Umfang von Schutzmaßnahmen im Bereich der Baustelle Baumschutz und der Schutz von Belägen werden bauseits durch den Auftraggeber durchgeführt.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs Das Einholen der verkehrsrechtlichen Anordnung und das Stellen der Verkehrszeichen und deren Unterhalt vor dem Grundstück und auf der Baustraße ist bauseits vorhanden.
0.1.16 im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen Siehe Baustelleneinrichtungsplan
0.1.17 vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle Hindernisse durch Baumwurzeln, Abbruchmaterialien aus Auffüllungen, Rohrleitungen und elektrischen Leitungen im Bereich der Baugruben sind bekannt oder werden vermutet.
0.1.18 Bestätigung Kampfmittelfreiheit Es liegt eine Einschätzung zur Kampfmittelbelastung vor. Im bearbeiteten Bereich kann mit Kampfmitteln gerechnet werden. Sollten bei der Bauausführung Kampfmittel oder andere Gegenstände militärischer Herkunft gefunden werden, so wird auf die Anzeigepflicht entsprechend der Kampfmittelverordnung verwiesen.
0.1.19 Baustellenverordnung Der Bauherr stellt den Bauleiter im Sinne der Bauordnung, sowie einen SiGe- Koordinator gem. BaustellVO. Für die Baustelle wird eine Baustellenordnung erstellt mit dem Ziel eines störungsfreien Ablaufs und zur Sicherung für Mensch Material und Umwelt. Diese wird durch den zuständigen SiGeKo übergeben und ist von allen Beteiligten konsequent umzusetzen. Der AN hat sein Personal einschließlich dem seiner Nachunternehmer (NAN) über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterweisen. Dies ist durch die einzelnen Mitarbeiter per Unterschrift vor Leistungsaufnahme zu bestätigen. Diese Bestätigung ist von der Fachbauleitung des AN auf der Baustelle laufend zu aktualisieren, vorzuhalten und auf Anforderung durch den AG bzw. seine Erfüllungsgehilfen vorzuweisen. Neben der Baustellenordnung gelten die Forderungen der staatlichen und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Unfallkassen (DGUV), Berufsgenossenschaften (BG Bau) und der Arbeitsstättenrichtlinie (ArbStättRL). Die Arbeitszeiten sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Werktage sind Montag- Samstag.
Seite 4 von 7
[Seite 5]
Projekt Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna Sonnenstein, Sanierung und Erweiterung Varkausring 1b, 01796 Pirna Bauherr Große Kreisstadt Pirna, Am Markt 1/2, 01796 Pirna Stand: 14.09.2026
Baubeschreibung zur Leistungsbeschreibung Los 325
0.1.20 Besondere Anordnungen von Eigentümern von Leitungen, Kabeln, Dräne, etc. im Bereich der Baustelle Keine
01.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen Keine
0.1.22 Art und Zeit von Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten Vor den Trockenbauarbeiten im Erweiterungsbau werden die Innenputzarbeiten erbracht.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmen auf der Baustelle Während der Arbeiten des AN werden parallel Leistungen anderer Gewerke auf der Baustelle ausgeführt. Die Bauzeit ist dem Bauablaufplan zu entnehmen. Insbesondere Bauleistungen von AN der Gewerke Estrich und die Haustechnikgewerke sind zu berücksichtigen. Abstimmungen zur Nutzung von Flächen zum Baustellenbetrieb und ständige Koordinierungsleistungen mit allen am Bau beteiligten Gewerken sind zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.2 Abgaben zur Ausführung Die Leistungen umfassen die Trockenbauarbeiten im Erweiterungsbau. Es ist geplant, dass die Trockenbauwände gestellt und einseitig beplankt werden, um die Montagefreiheit für die Haustechnikgewerke zu gewährleisten. Das Schließen der Wände wird nach der Freigabe der Haustechnikgewerke sukzessive im Nachgang erfolgen. Danach werden die Unterhangdecken ausgeführt.
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen Der Bauablauf richtet sich nach dem übergeordneten Terminrahmenplan. Die sich daraus ergebenden zeitlichen Abhängigkeiten werden nicht gesondert vergütet. Seitens des AG sind keine detaillierten Bauabschnitte vorgesehen. Der AN ist aber verpflichtet, nach Aufforderung innerhalb von fünf Arbeitstagen einen Bauablaufplan seiner Leistungen vorzulegen. Diese Leistungen sind mit allen AN gemäß Punkt 0.1.23 zu koordinieren. In Abstimmung mit dem AG oder dessen Beauftragten, z. B. der Objektüberwachung, werden Pläne und Terminpläne zur Ausführung frei gegeben. Darin sind alle geplanten Ausführungszeiten enthalten, die vertragswirksam werden.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung Keine
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe- Plan gemäß Baustellenordnung ergeben Erstmalig auf der Baustelle eingesetzte Personen sind vor Beginn der Arbeiten über die besonderen Bedingungen auf der Baustelle durch den Aufsichtführenden zu unterweisen. Auf der Baustelle dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden, ohne dass eine vorherige Abstimmung mit dem verantwortlichen Bauleiter des AG stattgefunden hat. Der SiGe- Plan und die Baustellenordnung sind zu beachten.
Seite 5 von 7
[Seite 6]
Projekt Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna Sonnenstein, Sanierung und Erweiterung Varkausring 1b, 01796 Pirna Bauherr Große Kreisstadt Pirna, Am Markt 1/2, 01796 Pirna Stand: 14.09.2026
Baubeschreibung zur Leistungsbeschreibung Los 325
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung für Mitarbeiter anderer Unternehmen Keine
0.2.5 Arbeiten in kontaminierten Bereichen Keine
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Entsorgung Die Entstehung von Abfällen soll so weit wie möglich vermieden werden. Nicht vermeidbare Abfälle sind zu verwerten. Nicht verwertbare Abfälle sind umweltverträglich zu beseitigen. Mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle und Problemabfälle sind zu separieren und getrennt zu entsorgen. Bauabfälle, Müll etc. sind mit jedem Arbeitseinsatz zu entsorgen. Material ist auf den dafür vorgesehen Flächen und Bereichen zu lagern und Baumaschinen sind sicher an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die örtlichen Auflagen zur Abfallentsorgung sind zu beachten.
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen, Vorhalten von Gerüsten Entsprechend seiner gewählten Ausführungstechnologie hat jeder AN alle für seine eigene Leistung notwendigen Baubehelfe selbst zu planen, mitzubringen oder herzustellen und wieder zu beseitigen. Damit in Verbindung stehende Kosten für Planung, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Ertüchtigung der Gerüste und Baubehelfe (z. B. Mobilkran) usw. sind ebenso wie die Leistung selbst in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, etc. Keine
0.2.9 Vorhaltung Gerüste für andere Unternehmer Keine
0.2.10 Verwendung von wiederaufbereiteten Stoffen Es ist keine Verwendung von wiederaufbereiteten Stoffen auf dem Baufeld geplant. Der Einsatz und die Wahl von wiederaufbereiteten Stoffen wird jedoch vom AG begrüßt und sofern die technischen Parameter gemäß der Leistungsbeschreibung erfüllt werden, sollte der Einsatz von Recycling- Material präferiert werden.
0.2.11 Anforderung an nicht genormte Bauteile Keine
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit von Baustoffen Bei seiner Produktauswahl hat der AN ein möglichst geringes Risiko für die lokale Umwelt berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung von Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe, welche bei Einbau, Nutzung, Reparatur und Entsorgung dieser Produkte entstehen. Bauprodukte sollten bei der Verarbeitung, Nutzung und eines möglichen Rückbaus emissionsarm und geruchfrei sein. Bei der Auswahl ist eine Recycling- und Demontagefreundlichkeit der Bauteile zu berücksichtigen.
Seite 6 von 7
[Seite 7]
Projekt Zentrum für Bildung, Kultur und Soziales Pirna Sonnenstein, Sanierung und Erweiterung Varkausring 1b, 01796 Pirna Bauherr Große Kreisstadt Pirna, Am Markt 1/2, 01796 Pirna Stand: 14.09.2026
Baubeschreibung zur Leistungsbeschreibung Los 325
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise Keine
0.2.14 Verwendung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen Keine
0.2.15 Entsorgung von Böden, Anforderungen an die Nachweise zur Entsorgung Keine
0.2.16 beigestellte Baustoffe Keine
0.2.17 dem AN zu überlassende Geräte Keine
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer Keine
0.2.19 Mitwirken bei Inbetriebnahme Keine
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Keine
0.2.21 Übertragung der Wartung Keine
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Das Aufmaß hat anhand von Plänen zu erfolgen. Das Aufmaß ist in Papierfom und elektronisch zu übergeben. Die bevorzugte Schnittstellenkonfiguration ist dabei das Format DA 11 oder Excellisten. Aufmaße sind in Positionsreihenfolge und positionsweise kumulativ zu erfassen.
Seite 7 von 7