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Generalsanierung Bauhof Nord – Bauteil B und C: Sanierung Betriebs- und Dienstwohnungsgebäude
Trockenbauarbeiten gem. DIN 18340,
Allgemein technische Vertragsbedingungen
BT BC Baumaßnahme spezifisch: Die in diesem LV aufgeführten Leistungen beziehen sich auf die Sanierung des Verwaltungsgebäudes / Bauteil B sowie in Teilen auf die Sanierung des Wohngebäudes (Bauteil C). Bruttogrundfläche (BGF) = ca. 940 m² Umbauter Raum (BRI) = ca. 2.590 m³
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Bauweise Das Bestandsgebäude B wird kernsaniert Die Außenwände werden in KS Bauweise zwischen den tragenden, freigelegten Stahlbetonstützen aufgemauert und in Teilen ausgefacht. Die Bodenplatte wird in Teilen abgebrochen und neu ergänzt. Im Inneren werden Wände durch KS- Mauerwerk sowie durch Trockenbau ergänzt und ausgeführt. Im Wohngebäude wird lediglich die Bestandsfassade rückgebaut. Als Fassade kommt für beide Gebäudeteile eine vorgehängte hinterlüftete Metallfassade zur Ausführung. Beide Bauteile erhalten im Dachstuhl eine Ertüchtigung aus Holzbindern. Der thermische Abschluss liegt über der Decke über OG1 und der Dachraum wird somit nicht beheizt ausgebildet. Das Dach erhält eine Metall-Stehfalz-Eindeckung. Das Gebäude bekommt zudem eine Photovoltaikanlage.
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Zeitlicher Ablauf siehe hierzu insbesondere Formblatt 214
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Bauablauf siehe hierzu insbesondere Formblatt 214
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Lager- und Arbeitsflächen Es stehen, wie aus dem Lageplan ersichtlich, ausreichend Lager- und Aufstellmöglichkeiten zu Verfügung. Der Auftragnehmer hat dies bei der Auswahl der Geräte und Arbeitsverfahren sowie bei der Festlegung seiner Lager- und Arbeitsflächen und Aufstellplätze für die eigene Baustelleneinrichtung (BE) zwingend zu berücksichtigen. Alle auf dem Baufeld vorhandene Bäume müssen während der Bauphase geschützt werden.
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Baureinigung und Schuttcontainer Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Abfälle (Bauschutt, Abbruch- und eigenes Verpackungsmaterial), Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken sowie den öffentlichen Verkehrswegen grundsätzlich täglich auf eigene Kosten zu beseitigen. Verpackungsmaterial ist direkt vom Auftragnehmer auf eigene Kosten abzufahren. Für die tägliche Schutt- und Abfallbeseitigung sind ausschließlich Schuttcontainer des Auftragnehmers zu verwenden.
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Koordinations- / Baubesprechungen Es ist geplant, wöchentliche Baubesprechungen (in der Hochphase tägliche Koordinationsbesprechungen) mit den Firmen bzw. Planerinnen und Planern durchzuführen. Der Auftragnehmer hat hierzu auf Anforderung die Projektleitung bzw. deren kompetente Vertretung zu entsenden.
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Rauchverbot Ab Fertigstellung Rohbau gilt auf der Baustelle ein striktes Rauchverbot im Gebäude.
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Immissionsschutz Gemäß den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) sind folgende Immissionswerte einzuhalten: Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind, tagsüber 50 dB (A) nachts 35 dB (A Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr. Maßgebend ist hier das Wohngebiet an der Würmstraße im Westen des Baugrundstückes.
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Arbeitszeiten Für alle Bauteile: zwischen 12:00 und 12:30 Uhr ist Mittagspause, keine störenden Geräte! BT B und C: Anfahrt über Südseite nur während Betriebszeiten möglich! Die tägliche Arbeitszeit wird auf Mo.-Fr. 06:00 - 21:00 Uhr beschränkt. Abweichende beabsichtigte Arbeitszeiten sind beim Bauherren spätestens 48 Stunden im Voraus anzumelden.
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Medien Es stehen Bauwasser und Baustorm zur Verfügung.
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Planunterlagen Der Auftragnehmer erhält für die Ausführung nur Pläne in digitaler Form (pdf), die er später auf eigene Kosten druckt und vervielfältigt.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Baustelleneinrichtung
Die Baustelle ist für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen einzurichten und zu räumen:
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Einschließlich Herrichten der erforderlichen Lagerplätze für die Lagerung von Kleinmaterial und Werkzeugen. Sowie Herrichten der erforderlichen Arbeitsplätze, für Aufenthalt und zur Nutzung durch den AN. Diese sind entsprechend den bauaufsichtlichen Anforderungen der gültigen Arbeitsstättenverordnungen und -Richtlinien einzurichten und zu benutzen.
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Einschließlich Standplatz und Ver- und Entsorgungsanschlüsse herrichten. Für Container des Auftragnehmers ist ein Zwischenzähler für den Stromverbrauch zu installieren. Die Kosten für diesen Stromverbrauch gehen zu Lasten des AN.
Es werden keine Räume seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Komponenten der Baustelleneinrichtung sind bauseits vorhanden:
- Sanitärcontainer
- Bauzaun
- Bauwasser
- Baustrom
- Baustellensicherung
Beim Räumen der Baustelleneinrichtung sind benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herzurichten und Verunreinigungen zu beseitigen.
Sämtliche Positionen sind des Weiteren inkl. Liefern und Einbauen zu kalkulieren, sofern nicht anders beschrieben.
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Dokumentation
Spätestens zum Zeitpunkt vor der Abnahme ist eine Dokumentation anzufertigen. Diese ist digital und in Papierform zu übergeben, und muss, sofern für die Erbringung der Leistung angefallen, folgende Unterlagen beinhalten:
- Fachunternehmerbescheinigung
- Fachbauleitererklärung
- Grundlagen und Beschreibung der Konstruktionen mit Angaben zu Hersteller
- Produktunterlagen und Datenblätter mit Auflistung der eingebauten Materialien
- Bedienungs-, Betriebsanleitungen mit Pflege- und Wartungsanweisungen
- Zulassungsbescheide, Bescheinigungen und Nachweise, wie Konformitätsbescheinigungen und Einzelzulassungen
- Bestätigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit aller eingebauten Materialien
- Sicherheitsdatenblätter
Produktangaben
Die ausführende Firma hat spätestens vor Beginn der Montagearbeiten eine Produktliste mit allen erforderlichen Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller zu übergeben. allgemeine technische Vereinbarungen
Beschreibung des Bauvorhabens
Baumaßnahme allgemein: Der städtische Bauhof Nord wird generalsaniert und erhält eine umfassende Erweiterung, womit den Anforderungen und Bedürfnissen einer wachsenden Stadt Rechnung getragen wird. Von großem Vorteil ist, dass das Gelände zwischen Isarstraße und Harthofer Weg im Nordosten der Stadt immer noch groß genug ist, um für Betrieb des Bauhofs eine nachhaltige und zukunftsfähige Nutzung zu gewährleisten. Das bestehende Gebäudeensemble wird im Zuge des Projekts konsequent weiterentwickelt und nachverdichtet und erhält dabei ein funktionales und zeitgemäßes Gesamterscheinungsbild. Die Erschließung wird um eine neue und verkehrstechnisch sicherere Hauptzufahrt von Osten ergänzt. Zudem soll eine weitere Zufahrt von der Isarstraße errichtet werden, um die neu geplanten zusätzlich erforderlichen Stellplätze ohne Störung der betrieblichen Abläufe erreichen zu können. Das Projekt gliedert sich in fünf Gebäude, wobei A (Verwaltung Neubau), B (Verwaltung Bestand) und C (Wohngebäude) als ein zusammengebautes Gebäude zu verstehen sind. Hinzu kommt der Neubau der Halle D welche südlich der Bestandshalle E situiert ist.
Lage des Grundstücks Das Grundstück erstreckt sich zwischen Harthofer Weg und Isarstraße im Nordosten Regensburgs. Während im Norden und Osten jeweils die beiden Straßen die Grenze bilden, liegt im Westen die Wohnbebauung Würmstraße. Im Süden grenzt der Gewerbepark an das Grundstück. Bislang bilden das Betriebsgebäude mit dem angebauten Wohngebäude (B+C) und eine Halle (E) den Bestand auf dem Gelände.
Erschließung des Grundstücks Die Baustelleneinrichtungsfläche von Bauteil BC erhält eine eigene Zufahrt vom Harthofer Weg.
In der Isarstraße besteht ein Fahrverbot für LWK. Sollte der AN diese Zufahrt mit Fahrzeugen > 3,5 t nutzen, ist eine Ausnahmegenehmigung durch den AN zu erwirken. Die Erwirkung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist Teil dieses LV und entsprechend mit einzukalkulieren. Siehe hierzu auch Baustelleneinrichtungsplan als Anlage zum LV.
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Nutzung des Bauhofs Während der gesamten Maßnahme bleibt der Betrieb des Bauhofs aufrechterhalten. Die für die Baumaßnahme nutzbaren Flächen sind klar definiert. Eine Erweiterung, Änderung ist in Abstimmung mit der Betriebsleitung und der Bauleitung gegebenenfalls möglich.
Höhenlage Die Bezugshöhe für das gesamte Projekt ist mit ±0,00 = 336,11 m üNN festgelegt und orientiert sich demnach an der FOK Halle Bestand (E). Die Höhen des Verwaltungsgebäudes sind vorgegeben durch den Bestand. Das gesamte Grundstück ist weitgehend eben.