01_65.26.136_EU Aufforderungsschreiben final.pdf

Trockenbau-, Innenputz- und Malerarbeiten für das Oberhessische Museum Gießen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 08:25 (Europe/Berlin)

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-07/26- 65.26.136 Hessen 211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!

Vergabe Nr.: 65.26.136 Universitätsstadt Gießen Vergabeart Der Magistrat Offenes Verfahren Hochbauamt Nicht offenes Verfahren Berliner Platz 1 Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb 35390 Gießen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Ablauf der Angebotsfrist Datum: 17.11.2026 Uhrzeit: 10:00

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE

Bindefrist endet am: 29.01.2027

EINES ANGEBOTS

(Vergabeverfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A) Maßnahme: Neukonzeption Oberhessisches Museum Gießen, Kirchenplatz 6, 35390 Gießen

Leistung: Trockenbau-, Innenputz- und Malerarbeiten

Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind

212 EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Gewichtung der Zuschlagskriterien

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden

Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall Pläne/Zeichnungen Nr.

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind

213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 225a Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Nachweis Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis Tarif alternativ die Verpflichtungserklärung zu Tarif treue und Mindestlohnpflicht Erklärung Sanktionspaket 5 - EU

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

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-07/26- 65.26.136 Hessen 211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes 1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung des Magistrats der Universitätsstadt Gießen, Hochbauamt, zu vergeben.

Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung des Magistrats der Universitätsstadt Gießen Amt zu vergeben.

2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Magistrat der Stadt Gießen, Amt, Postfach 11 08 20, 35353 Gießen

Tel.: 0641 306- , E-Mail

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) 3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

3.2 –frei – 3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, Ausnahme: Nachweis zur Tariftreue (PQ Tarif bzw. Verpflichtungserklärung Tariftreue) teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: Unterlagen mit Ausnahme von Formblatt 225a nicht nachgefordert

3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen Urkalkulation Gültige Bescheinigung der zuständigen Sozialkasse im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarz- arbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842); soweit der Betrieb nicht in den Gel- tungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes gelten, eine gültige Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. (War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig und nicht verpflichtet, an einem Sozialkassenverfahren teilzunehmen, muss er eine Eigenerklärung vorlegen, wonach er in die- sem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen hat).

4 Losweise Vergabe

nein

ja, Angebote sind möglich für

alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessenbe- stätigung

nur ein Los

bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:

Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessenbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An- gebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

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-07/26- 65.26.136 Hessen 211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes 5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen

6 Nebenangebote

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht.

Nebenangebote sind zugelassen; (siehe auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausgenom- men Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung

nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote

Zuschlagskriterium Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden er- mittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nach- lässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Wartungs- und/oder Instandhaltungsangeboten.

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien.

Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaft- lich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

8 Zugelassene Angebotsabgabe: Elektronisch

in Textform

mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel

mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege- ben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.

Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form der Vergabestelle zu übermitteln.

Schriftlich

Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in ver- schlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für Baumaßnahme, Leistung, Vergabenummer zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit ge- stellten Kennzettels. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Tel. +49 6151 12-6603, Fax: +49 6151 12-5816 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, Deutschland 10

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-07/26- 65.26.136 212EU Teilnahmebedingungen EU

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Best- immungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A, Abschnitt 2).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer un- zulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen ge- forderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungs- positionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auf- tragserteilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Ange- botsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

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-07/26- 65.26.136 212EU Teilnahmebedingungen EU

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entspre- chende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses be- einflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzu- geben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmäch- tigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbind- lich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortge- schritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzi- elle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nach- zuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungser- klärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä- higkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleich- zeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das ent- sprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

  1. Eignung

7.1 Offenes Verfahren

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder einen Eintrag in das Hessische Präqualifikationsverzeichnis bei der Auftragsberatungsstelle Hessen (HPQR). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

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-07/26- 65.26.136 212EU Teilnahmebedingungen EU

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auf- tragsspezifische Einzelnachweise

  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Num- mer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung er- füllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf ge- sondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Beschei- nigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgese- hen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Un- ternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten ande- ren Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachge- wiesen ist.

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-07/26- 65.26.136 Hessen 214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Maßnahme: Neukonzeption Oberhessisches Museum Gießen, Kirchenplatz 6, 35390 Gießen

Angebot für: Trockenbau-, Innenputz- und Malerarbeiten

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen

am .

spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.

in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zur KW 7 2027 zugehen. Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon un- berührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)

am .

innerhalb von 178 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.

in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.

in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:

vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn

vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung

folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen

aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:

€ (ohne Umsatzsteuer)

0,10 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Ver- tragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu die- sem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt _____ Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auf- tragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist verein- barten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu er- bringenden Leistungen entspricht.

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-07/26- 65.26.136 Hessen 214 (Besondere Vertragsbedingungen)

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Ein- zelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszah- lung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B ver- längert auf 60 Tage.

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nach- träge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelanasprüche

Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftrag- gebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/ Voraus zahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame techni- sche Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den aus- drücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündi- gung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 4 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer /von bisheriger Auftrag- nehmerin zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises in- nerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegebenen Rahmen hält.

Folgende Preisanpassung wird vereinbart:

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-07/26- 65.26.136 Hessen 214 (Besondere Vertragsbedingungen)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

10.1 Urkalkulation

Die Urkalkulation ist gemäß § 15 Hessisches Tarif- und Treuegesetz (HVTG) nach gesonderter Auffor- derung in einem geschlossenen Umschlag einzureichen.

10.2 Nachweis zur Tariftreue Der Nachweis zur Tariftreue (PQ Tarif oder Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestlohn- pflicht) wird Vertragsbestandteil.

10.3 Kontrollen und Sanktionen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die sich aus den in §§ 4, 5 und 10 HVTG ergebenden Tariftreue-, Mindestlohn- und Nachunternehmerpflichten einzuhalten, die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch eingesetzte Nachunternehmen und Verleihunternehmen sicherzustellen sowie dem Auftraggeber ent- sprechend § 18 Abs. 2 Nr. 2 HVTG auf Verlangen vollständige und prüffähige Unterlagen über die ein- gesetzten Beschäftigten vorzulegen und Auskünfte zu erteilen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die vorgenannten Verpflichtungen einschließlich der Vorga- ben zur Beschränkung der Nachunternehmerkette nach § 5 Abs. 1 HVTG vertraglich an Nachunterneh- men und Verleihunternehmen weiterzugeben. Ab dem beauftragten Unternehmen darf derselbe Auftrag maximal zweimal weitergeben werden.

Für jeden schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtungen kann gemäß § 20 HVTG eine Vertrags- strafe von bis zu 5 % der Nettoabrechnungssumme, insgesamt höchstens 10 % der Nettoabrechnungs- summe, festgesetzt werden; bei Dauerschuldverhältnissen bleibt das Recht des Auftraggebers zur frist- losen Kündigung unberührt.

10.4 Mängelansprüche Gemäß VOB Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche werden für die vertraglichen Leistungen Jahre vereinbart.

10.5 Stoffpreisgleitklausel

Mehr- oder Minderaufwendungen des Auftragnehmers durch Stoffpreisänderungen werden gemäß der Stoffpreisgleitklausel im Formblatt 225 berücksichtigt.

10.6 Die Kosten für Baustrom und Bauwasser hat der Auftragnehmer zu tragen. Für die Nutzung wer- den dem Auftragnehmer von der Schlussrechnung pauschal 0,3 % in Abzug gebracht. 10.7 Die Bestandsunterlagen müssen nach dem CAD/CAFM-Pflichtenheft der Universitätsstadt Gießen, neueste Version, erstellt werden. Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

VHB - Hessen - Ausgabe 2021 9

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-07/26- 65.26.136 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

Maßnahme: Neukonzeption Oberhessisches Museum Gießen, Kirchenplatz 6, 35390 Gießen

Leistung: Pfosten-Riegel-Fassade

Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind 1.1 Formblätter

☒ Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☒ Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Haupt- angebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) ☒ 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege- ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) ☒ 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi- täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange- bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) ☐ 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☒ Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ☒ Erklärung Sanktionspaket 5 – EU ☐ 225a Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1

1.2 unternehmensbezogene Unterlagen

☒ Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung ☐

1.3 Leistungsbezogene Unterlagen

☒ Leistungsverzeichnis mit den Preisen ☒ Produkt- Bieterangaben gemäß Leistungsbeschreibung

☐

1.4 sonstige Unterlagen

☐ Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise ☐

VHB- Bund – Ausgabe 2017- Stand 2019 10

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-07/26- 65.26.136 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind

2.1 Formblätter

☒ 126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ☒ 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ☒ Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 ☐ ☐

2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)

☒ Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben ☒ Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, geglie- dert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal ☒ Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer ☒ rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenz- planes angegeben wurde) ☒ Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Sozialkassenbescheinigung, ersatzweise Krankenkassenbescheinigung über die ordnungs- gemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein). ☒ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi- nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt ☒ Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz ☒ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ☐ ☐

2.3 leistungsbezogene Unterlagen

☒ Produktdatenblätter benannter Fabrikate ☐

2.4 sonstige Unterlagen

☒ Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder ver- schlossen) ☐ ☐

Hinweise zu unseren Datenschutzgrundsätzen finden Sie unter: www.giessen.de/Kurzmenue/Datenschutz

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-07/26- 241 (Abfall)

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen so- wie Baustellenabfällen

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung an- geboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass

  • die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Ab- bruchabfälle annehmen wird,
  • bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,
  • die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
  • die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar ge- tragen werden können.

1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu be- nennen und nachzuweisen, dass

  • die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
  • die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchfüh- rung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
  • die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.
  • die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt

2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).

2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Be- sitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfall- rechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik. Er führt die von ihm zu er- bringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).

2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachge- rechten Entsorgung zuzuführen.

2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftrag- geber vorzulegen.

VHB- Bund – Ausgabe 2017- Stand 2019 12

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