Anlage 1 zum Fbl. 214_WBVB_26O20097.pdf

Trockenbau-, Dämm- und Instandsetzungsarbeiten im Finanzamt Bautzen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 21:33 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.sachsen-vergabe.de

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Anlage 1 zur 214 VHB

WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN – zur Vergabe 26O20097

Baumaßnahme: Finanzamt Bautzen (im BHZ) Konzentrierte Unterbringung

Leistung: Trockenbau 3 (Brandschutz, Dämmung DG)

Vergabenummer: 26O20097

  1. Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in Digital/PDF- Fertigungen zu übergeben.

  2. Fristen/ Terminüberwachung Die Termine werden anhand eines Netzplanes überwacht. Der Auftragnehmer erhält von jedem Berechnungslauf eine Terminliste. Die Terminliste ist im notwendigen Umfang, mindestens jedoch vor Abweichungen mit dem Auftraggeber abzusprechen.

  3. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.

  4. Bautagesberichte Der Auftragsnehmer ist zur täglichen Führung eines Bautagesberichtes verpflichtet. Weiterhin hat der Auftragsnehmer diese unaufgefordert wöchentlich der Objektüberwachung zur Bestätigung vorzulegen. Mindestangaben sind: Datum, Wetter, Arbeitskräfte- und Geräteeinsatz, durchgeführte Arbeiten, besondere Vorkommnisse. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.

  5. Projektserver “Plan Team Space” Für die Bereitstellung, Ablage und Verwaltung aller Projektunterlagen (u.a. Planunterlagen, Gewerkedokumentation, Werk- und Montageplanung etc.) ist verbindlich der durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Projektserver „Plan Team Space“ mit einer durch den Auftraggeber vorgegebenen Projektablagestruktur und den zur Verfügung stehenden Funktionalitäten zu verwenden.

  6. Medienverbrauch Baustrom und Bauwasser werden bereitgestellt. Für den Verbrauch werden 0,25 % der Abrechnungssumme einbehalten. Dem AN steht es frei durch eigene Messungen den tatsächlichen Verbrauch nachzuweisen.

  7. E-Rechnung Die elektronische Rechnungsstellung wird seit dem 18.04.2020 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Auftraggebers akzeptiert. Die Vorgaben des Auftraggebers zur

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Stellung elektronischer Rechnungen sind unter www.sib.sachsen.de (Informationen für Geschäftspartner) bekannt gemacht. Die im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Rechnungen sind beim Auftraggeber mit Angabe der Vertragsnummer einzureichen. Der Auftragnehmer hat bei der Ausstellung von Rechnungen die jeweils geltenden umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Anforderungen des § 14 Abs. 4 UStG, zu beachten und sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben vollständig und zutreffend auszuweisen.

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