Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.10.2025
- CPV-Codes
- Schlammentsorgung (90513900)
- Bekanntmachung
- vergabe24.de
- Bekanntmachungsnummer
- 650193-2025
- Verfahrensnummer
- 35dfd86b-8c94-4c7f-a779-92648d34cd3e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Konstanz beauftragen den Transport und die thermische Verwertung des Klärschlamms aus der Zentralkläranlage Konstanz. Der Umfang beträgt etwa 7.752 Tonnen pro Jahr. Der Auftrag betrifft die Region Konstanz; die Angebotsfrist endet am 10. November 2025 um 09:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Transport und die thermische Verwertung des Klärschlammes
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Klärschlammentsorgung der Zentralkläranlage Konstanz
Transport und die thermische Verwertung des Klärschlammes ca. 7.752 To p.a.
Frist: 10.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Klärschlammentsorgung der Zentralkläranlage Konstanz
- Preis
- 70 %
- Schadstoffausstoß Transportlogistik
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 808676-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.