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Transport und Sortierung von Bibliotheksmedien in Dresden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 01:04 (Europe/Berlin)

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Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-1042-00039 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

1 Lieferung

1.1 entfällt

1.2 entfällt

1.3 entfällt

1.4 entfällt

1.5 entfällt

1.6 entfällt

1.7 entfällt

2 Leistungsort / Verwendungsstelle städtische Bibliotheken der Landeshauptstadt Dresden.

3 Leistungstermine

3.1 Montagefreiheit entfällt

3.2 Demontagefreiheit entfällt

3.3 Anlieferung entfällt

3.4 Betriebsbereitschaft Hardware entfällt

3.5 Funktionsfähigkeit Software entfällt

3.6 Übergabe/Abnahme entfällt

3.7 Leistungszeitraum von 01.01.2027 bis 31.12.2030

3.8 Vertragslaufzeit Leistungszeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Er endet spätestens am 31.12.2030 3.9 Probezeit entfällt

4 Übergabe / Abnahme (§ 13)

Die Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistungen erfolgt zwischen dem Auftraggeber und Auftrag- nehmer schriftlich mit Übergabeprotokoll.

Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 1

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Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-1042-00039 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

5 Rechnungslegung / Zahlungsfrist (§ 15 und 17)

Alle Rechnungen sind bei(m) LHD, 42 Städtische Bibliotheken, PF 11 01 53, 01330 Dresden in 1-facher Ausfertigung einzureichen.

5.1 Die Rechnungslegung erfolgt nach Übergabe / Abnahme entsprechend Pkt. 4

5.2 Die Zahlungsfrist beginnt frühestens mit Rechnungseingang.

6 Mängelansprüche

6.1 Die Frist der Mängelansprüche beginnt am Tag der Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistung nach Ziffer 4.

6.2 Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Regelungen und Fristen.

7 Ersatzteile / Nachlieferung entfällt

8 Vertragsstrafe

Auf die Zahlung einer Vertragsstrafe wird verzichtet.

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 v.H. für jeden Werktag 0,1 v.H.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v.H. der Auftragssumme begrenzt.

9 Sicherheitsleistung (§ 18)

Stellung der Sicherheit Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen wird verzichtet.

Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 2

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Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-1042-00039 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

  1. HAFTUNG Für die vollständige Übergabe der Medien, Verlust und Beschädigung haftet die Transportfirma, sie verpflichtet sich zu sorgsamem Umgang mit dem Eigentum der Landeshauptstadt Dresden.

2.PREISGLEITKLAUSEL Die vereinbarten Preise gelten grundsätzlich als Festpreise. Eine Anpassung der Preise während der Vertragslaufzeit ist ausschließlich zulässig, soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Personalkosten aufgrund einer Änderung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) oder die Energiekosten (insbesondere Kraftstoff- oder Stromkosten) nachweislich verändern und hierdurch die Kosten der Leistungserbringung wesentlich beeinflusst werden.

Der Auftragnehmer hat die Auswirkungen der jeweiligen Kostenänderung auf die angebotenen Preise nachvollziehbar und prüffähig nachzuweisen. Die Preisanpassung wird nach Bestätigung durch den Auftraggeber zum 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam. Kommt eine Einigung über den Vertragspreis nicht zu Stande, so kann jeder Vertragspartner nach Punkt 3.8 (Besondere Vertragsbedingungen) kündigen. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt der zuletzt vereinbarte Preis weiter. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----

Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 3

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