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Gemeinde Essingen
Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan
„Klinikum“ in Essingen
- Vorentwurf -
ANLAGE 1 ZUR BEGRÜNDUNG
UMWELTBERICHT
Gefertigt: Ellwangen, 14.03.2025
Projekt: ES2304 / 664495 Bearbeiter/in: NK
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Gemeinde Essingen Bebauungsplan "Klinikum" in Essingen Umweltbericht
INHALTSVERZEICHNIS
- Einleitung .......................................................................................................... 4
1.1. Angaben zum Standort ............................................................................ 4
1.2. Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes .................................................... 4
1.3. Überblick relevante Fachgesetze und Fachpläne .................................... 6
1.4. Betroffene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ......................... 6
- Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen nach §1 Abs.6 Nr.7 und § 1a BauGB ..................................... 7
2.1. Boden und Fläche .................................................................................... 8
2.1.1. Bestand ................................................................................................ 8
2.1.2. Mögliche Auswirkungen .................................................................... 10
2.1.3. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich ...................... 10
2.1.4. Bewertung ......................................................................................... 10
2.2. Wasser ................................................................................................... 11
2.2.1. Bestand .............................................................................................. 11
2.2.2. Mögliche Auswirkungen .................................................................... 11
2.2.3. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich ...................... 12
2.2.4. Bewertung ......................................................................................... 12
2.3. Klima und Luft ........................................................................................ 12
2.3.1. Bestand .............................................................................................. 13
2.3.2. Mögliche Auswirkungen .................................................................... 15
2.3.3. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich ...................... 16
2.3.4. Bewertung ......................................................................................... 16
2.4. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................ 16
2.4.1. Bestand .............................................................................................. 16
2.4.2. Besonderer Artenschutz nach § 44 BNatschG .................................. 17
2.4.3. Mögliche Auswirkungen .................................................................... 17
2.4.4. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich ...................... 18
2.4.5. Bewertung ......................................................................................... 18
2.5. Landschafts- und Ortsbild ...................................................................... 18
2.5.1. Bestand .............................................................................................. 18
2.5.2. Mögliche Auswirkungen .................................................................... 19
2.5.3. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich ...................... 19
2.5.4. Bewertung ......................................................................................... 19
2.6. Mensch (Erholung und Gesundheit) ...................................................... 19
2.6.1. Bestand .............................................................................................. 19
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2.6.2. Mögliche Auswirkungen .................................................................... 20
2.6.3. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich ...................... 20
2.6.4. Bewertung ......................................................................................... 20
2.7. Kultur- und Sachgüter ............................................................................ 21
2.7.1. Bestand .............................................................................................. 21
2.7.2. Mögliche Auswirkungen .................................................................... 21
2.7.3. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich ...................... 21
2.7.4. Bewertung ......................................................................................... 21
2.8. Wechselwirkungen ................................................................................ 21
2.9. Sonstige Umweltbelange ....................................................................... 22
2.9.1. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen .................................................................................................. 22
2.9.2. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung ..................................................................................................... 22
2.9.3. Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen .......................... 22
2.9.4. Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels .................... 23
2.10. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtverwirklichung der Planung 23
2.11. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung ......................................................................................................... 24
2.12. Beschreibung der gebietsinternen Vermeidungs-, Verhinderungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen ....................................................... 25
2.13. Zusammenfassung der Eingriffsbewertung ........................................... 26
-
Kompensation ................................................................................................. 26
-
Alternativenprüfung ........................................................................................ 27
4.1. Alternativen ........................................................................................... 27
4.1.1. Standortalternativen ......................................................................... 27
4.1.2. Konzeptalternativen .......................................................................... 27
-
Zusätzliche Angaben ....................................................................................... 27
-
Quellenverzeichnis .......................................................................................... 29
ANHANG
Anhang 1 Bestandsplan M 1: 2.500
Anhang 2 Eingriffsermittlung
Anhang 3 Planung Biotope M 1:2.500
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- EINLEITUNG
1.1. Angaben zum Standort
Der Kreistag hat den Neubau eines Zentralversorger-Klinikums in Essingen be- schlossen, welches die Gemeinde Essingen am Standort „Steinriegel“ ansiedeln möchte. In diesem Zuge sollen außerdem im nahen Umfeld ein Wohngebiet, ein Mischgebiet sowie die Erweiterung des Gewerbegebiets „Stockert“ entwickelt werden. Die Gemeinde Essingen hat dazu den Bebauungsplan „Klinikum“ mit rd. 21,8 ha aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand zwischen dem Gewerbegebiet „Stockert“ im Norden und dem Wohngebiet „Humboldt- straße Nord“ im Süden. Im Osten schließen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet an, im Westen wird das Gebiet durch die L 1165 begrenzt.
Abb. 1: Übersichtslageplan (LUBW)
Bei dem Plangebiet handelt es sich um überwiegend nach Norden geneigte Acker- und Wiesenflächen.
1.2. Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes
Geplant ist der Neubau eines zukunftsfähigen Klinikums mit mehreren Gebäuden und kurzen Wegen sowie einem Heliport. Vorgesehen ist ein Komplex Funktions- bau, Bettenbau (ca. 612 Betten), Zentral-OPs und allen weiteren Funktionseinhei- ten sowie Nebengebäuden (Parkhaus, KiTa, etc.). Für die aus dem Klinikbetrieb re- sultierenden Folgenutzungen „Wohnen“ und „Gewerbe“ ist außerdem die Ent- wicklung von Gewerbeflächen, eines Mischgebietes sowie eine Erweiterung der nördlichen Wohnbauflächen vorgesehen.
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Insgesamt ist eine Baufläche von ca. 21,8 ha vorgesehen, die sich wie folgt auf- teilt:
allgemeines Wohngebiet (WA) ca. 23.083 m² Mischgebiet (MI) ca. 15.062 m² Gewerbegebiet (GE) ca. 17.223 m² Sondergebiet (SO) ca. 108.751 m² Verkehrsfläche (Straße) ca. 15.140 m² Verkehrsfläche („Zweckbestimmung Geh- u. Radweg“) ca. 4.860 m² Verkehrsfläche („Zweckbestimmung Feldweg“) ca. 1.155 m² Verkehrsgrün ca. 2.582 m² Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen ca. 1.285 m² öffentliche Grünfläche „ökologischer Ausgleich“ ca. 28.160 m² private Grünfläche ca. 418 m² Fläche für die Landwirtschaft ca. 45 m² Gesamtes Plangebiet ca. 217.764 m²
Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung wird der größte Teil der Fläche als „Sonstiges Sondergebiet ´Klinikum´“ nach § 11 BauNVO ausgewiesen. Für das Maß der baulichen Nutzung wird in diesem Bereich eine GRZ von 0,6 bzw. 0,8 festge- setzt. Die Größe und Höhe der zulässigen Gebäude beruht auf einem Massenmo- dell der „Kliniken Ostalb“. Die Sonderbaufläche wird nach Norden, Osten und Sü- den durch die Festsetzung öffentlicher Grünflächen und Pflanzgebote eingegrünt.
Im Süden, zwischen „Sondergebiet“ und bestehender Wohnbebauung, wird ein „allgemeines Wohngebiet (WA)“ nach § 4 BauNVO ausgewiesen und Bauplätze in unterschiedlichen Größenordnungen ermöglicht. Während entlang der Erschlie- ßungsstraße hauptsächlich Mehrparteienhäuser angesiedelt werden sollen, kön- nen im östlichen Teil auch Einfamilienhäuser entstehen.
Im westlichen Teil des Bebauungsplanes, zwischen L 1165 und dem „Sonderge- biet“, wird darüber hinaus ein „Mischgebiet (MI)“ gem. § 6 BauNVO ausgewiesen. Zulässig sind in diesem Bereich unter anderem Nutzungen, die der Ansiedlung von krankenhausergänzenden Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise einem Ärztezentrum oder Apotheke dienen, aber auch Wohnungen, Einzelhandelsbe- triebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewer- bes.
Im Norden wird ein „Gewerbegebiet (GE)“ nach §8 BauNVO ausgewiesen und hierdurch das Gewerbegebiet „Stockert“ erweitert. Die Vorgaben bzgl. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Größe und Höhe der zulässigen Gebäude orien- tieren sich an der Bestandsbebauung.
Die Haupterschließung des Gebiets soll über die Daimlerstraße im Norden, eine „Planstraße A“ im Anschluss an den Kreisverkehrsplatz (KVP) „Blümle“ sowie über eine „Planstraße B“ erfolgen. Die Ver- und Entsorgung des Gebietes ist durch eine Erweiterung des bestehenden Leitungsnetzes möglich.
Zur Ein- und Durchgrünung des Plangebiets werden öffentliche Grünflächen aus- gewiesen und Pflanzgebote zur Bepflanzung der Grün- und Bauflächen festge- setzt.
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1.3. Überblick relevante Fachgesetze und Fachpläne
Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen, der Immissionsschutz-Gesetzgebung, der Abfall- und Was- sergesetzgebung und dem Bundes-Bodenschutzgesetz, wurden im konkreten Fall, vor allem wegen der Ortsrandlage, die Vorgaben der übergeordneten Fachplanun- gen berücksichtigt.
Die Beschreibung sowie eine Übersichtskarte der jeweiligen Fachpläne sind in der Begründung enthalten. Einschränkende Aussagen aus der Landesentwicklungspla- nung liegen für den ausgewählten Raum nicht vor.
Gemäß dem Regionalplan 2010 der Region Ostwürttemberg liegt das Plangebiet innerhalb eines schutzwürdigen Bereichs für Landwirtschaft und Bodenschutz so- wie teilweise innerhalb eines regionalen Grünzuges, eine Grünzäsur grenzt im Os- ten an das Plangebiet. Im Regionalplan 2035 der Region Ostwürttemberg, welcher am 17.07.2024 als Satzung beschlossen wurde, liegt das Plangebiet innerhalb ei- nes Regionalen Grünzuges, eines Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Land- schaftspflege und innerhalb eines Vorranggebiet für Landwirtschaft. Aufgrund des Kreistagsbeschlusses und es damit verbundenen hohen öffentlichen Interesses wird jedoch der Regionalplan im Bereich des Klinikums angepasst, sodass der Pla- nung zukünftig keine einschränkenden Aussagen mehr entgegenstehen.
Die Darstellungen der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung weichen derzeit noch von der geplanten Nutzung ab. Hier wird eine Änderung des Flächennut- zungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Klinikum“ erforderlich.
1.4. Betroffene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Natura-2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. Es befinden sich keine Gebiete dieser Art innerhalb oder im nahen Umfeld des Plangebietes.
Andere Schutzgebietsausweisungen werden bei den einzelnen Schutzgütern be- trachtet.
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- BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICH ERHEB- LICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN NACH §1 ABS.6 NR.7 UND § 1A BAUGB
Als Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen er- folgte eine Bestandserfassung durch Abfrage der oben beschriebenen übergeord- neten Planungen sowie anhand von
- Online-Plattformen des LUBW und des LGRB
- Geländebegehung (durchgeführt am 03.11.2023, 08.08.2024,)
- Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung (Begehungen am 21.03.2024, siehe Anhang 2 zur Begründung)
Die verbal-argumentative Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter
- Boden, Fläche
- Wasser
- Klima, Luft
- Tiere und Pflanzen
- Landschafts- und Ortsbild
- Erholung / Mensch und Gesundheit
- Kultur- und Sachgüter
erfolgt in Anlehnung an die „Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“, welche im Jahr 2005 von der LfU er- stellt wurden. Die Bewertung erfolgt in einer 5-stufigen Werteskala (sehr gering – gering – mittel – hoch – sehr hoch).
Das Schutzgut Boden wird zusätzlich gemäß der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des Umweltministeriums Baden- Württemberg und den Angaben des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) bearbeitet.
Soweit vorhanden, werden sich kumulierende Auswirkungen von Vorhaben in be- nachbarten Plangebieten ebenfalls aufgeführt. Regelungen anderweitiger Gesetze und Vorschriften zur Energieeffizienz werden nicht behandelt, da diese unabhän- gig von den Festsetzungen des Bebauungsplans gelten.
Nach Ermittlung der Umweltauswirkungen werden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten und erheblichen Beeinträchtigungen aufgezeigt. Im Plangebiet liegende Maßnahmen mit Ausgleichswirkung werden beschrieben.
Bei der nachfolgenden Bewertung werden diese Vermeidungs- und Ausgleichs- maßnahmen berücksichtigt.
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2.1. Boden und Fläche
Die Schutzgüter Boden und Fläche sind eng miteinander verknüpft, da mit der In- anspruchnahme von Fläche zugleich auch eine Beeinträchtigung oder sogar ein Verlust der Bodenfunktionen einhergehen kann.
Der Boden erfüllt nach § 2 Abs. 2 Bundes-Bodenschutz-Gesetz (BBodSchG) fol- gende drei Hauptfunktionen:
- Natürliche Funktionen
- Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
- Nutzungsfunktionen
Die Bewertung der Böden in ihrer natürlichen Funktion erfolgt auf der Grundlage der Angaben LGRB bzw. der Angaben des zuständigen Landratsamtes und den An- gaben der Flurbilanzkarten der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum Schwäbisch Gmünd (LEL).
Die unter § 2 Abs. 2 Nr. 3 BBodSchG genannten Nutzungsfunktionen des Bodens als
- Rohstofflagerstätte,
- Fläche für Siedlung und Erholung,
- Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und
- Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Ver-kehr und Ver- und Entsorgung
stellen im allgemeinen Eingriffe in das Schutzgut Boden dar. Diese Funktionen werden als Vorbelastung beschrieben. Die Funktion Erholung wird nicht unter dem Schutzgut Boden, sondern bei dem Schutzgut "Mensch" abgehandelt.
Für die Bodenfunktionen „Standort für die natürliche Vegetation, natürliche Bo- denfruchtbarkeit (Standort für Kulturpflanzen), Ausgleichskörper im Wasserkreis- lauf und Filter und Puffer für Schadstoffe“ liegen mittlerweile flächendeckende Bewertungen auf Grundlage der Bodenschätzung vor (LGRB).
Bei der Ermittlung der erheblichen Umweltauswirkungen der Siedlungsauswei- sung werden die sog. abiotischen Bodenfunktionen,
- Natürliche Bodenfruchtbarkeit (NATBO),
- Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (AKIWAS) und
- Filter und Puffer für Schadstoffe (FIPU)
der Eingriffsbewertung zugrunde gelegt.
Falls die Bodenfunktion „Standort für natürliche Vegetation (NATVEG)“ mit ‚sehr hoch‘ bewertet ist, entspricht diese der Gesamtbewertung des jeweiligen Bodens.
2.1.1. Bestand
Schutzgebiete
Nach dem Geotop-Kataster des LGRB sind keine Geotope im Plangebiet und der näheren Umgebung vorhanden.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Aalen – Essingen – Hüttlingen sind im Bereich der Planung keine Bodendenkmale ver- zeichnet.
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Bodentypen
Abb. 2: Auszug aus der Bodenkarte GeoLa BK 50 - Bodenkundliche Einheiten (LGRB)
Die Bodenkarte des LGRB stellt im Bereich des Bebauungsplans verschiedene bo- denkundliche Einheiten dar, wobei die Einheit „Terra fusca-Braunerde, Terra fusca und Rendzina aus Schutt führenden Fließerden am Fuß des Albtraufs“ (m98) do- miniert. Das Ausgangsmaterial dieses Bodentyps stellt Feuerstein-, Sandstein- und Kalksteinschutt führende Fließerden am Fuß des Albtraufs (periglazial umgelager- ter Goldshöfe-Sand) mit oberflächennaher Beimengung von Lösslehm (Decklage) dar.
Der Bodentyp hat keine hohe oder sehr hohe Bewertung als Standort für natur- nahe Vegetation. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit des Bodens wird als mittel (2.0) eingestuft und die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eben- falls als mittel (2.0). Die Bedeutung des Bodens als Filter und Puffer für Schad- stoffe wiederum ist als hoch bis sehr hoch (3.5) bewertet. Gemäß der Bodenfunk- tionen nach „Bodenschutz 23“ besitzen die Böden insgesamt eine mittlere bis hohe Wertigkeit (2.50).
Auch in der Flurbilanz 2022 werden die Böden als hochwertig eingestuft; hier sind sie als Vorbehaltsflur I ausgewiesen.
Boden-/ Flächennutzung
Die Flächen innerhalb des Plangebietes sind weitestgehend unversiegelt und wer- den überwiegend landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenfläche genutzt, lediglich die bestehenden Straßen (Daimlerstraße, Alter Heerweg) sowie ein Teilbereich im Umfeld der Gasübergabestation sowie die Station selbst, sind bereits vollständig versiegelt. Insgesamt betrifft dies eine Fläche von ca. 7.129 m² (3 %). Ein kleiner Teilbereich (ca. 418 m²) im Süden wird als private Gärten genutzt. Hierbei handelt es sich um Stadtböden mit eingeschränkten Bodenfunktionen.
Vorbelastung
Trotz der intensiven Ackernutzung werden die Böden durch die angenommene Anwendung der guten fachlichen Praxis (Fruchtwechsel, Einhaltung der Dünge-
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mittel- und Pestizidgrenzwerte, Befahrung bei geeigneter Witterung usw.) als un- gestört eingeordnet.
Für den Geltungsbereich gibt es keine Hinweise auf Altablagerungen, Altstand- orte oder Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Flächen sowie die nähere Umgebung zum Zeit- punkt des zweiten Weltkriegs nicht bebaut waren und der Essinger Bahnhof Hauptziel einer Bombardierung war, kann davon ausgegangen werden, dass die- ses Areal nicht bombardiert wurde und keine Kampfmittel vorliegen. Ein Vorhan- densein von Blindgängern kann allerdings nicht vollständig ausgeschlossen wer- den.
Aufgrund der Erfahrungen aus dem Gewerbegebiet „Stockert“ und dem Ausbau der B 29 muss z.T. mit geogenen Schwermetallbelastungen des Aushubs gerech- net werden. Dies stellt in der Region Ostwürttemberg keine Besonderheit dar.
2.1.2. Mögliche Auswirkungen
Durch die Planung bzw. Umsetzung werden zusätzliche Flächen versiegelt und überbaut, was mit einem Verlust der Bodenfunktionen einhergeht. Insgesamt kann durch das Plangebiet von einer versiegelten Fläche von ca. 12,8 ha ausge- gangen werden (GRZ 0,4/0,6/0,8 + Erschließung).
Während der Bauphase kann es auch außerhalb der überbaubaren Flächen zu Verdichtung von Boden kommen. Darüber hinaus können die Bodenfunktionen durch Verlagerung des Bodens beeinträchtigt werden.
2.1.3. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich
Für die Eingriffsvermeidung, -minimierung und -kompensation ergeben sich fol- gende planungsbezogene Ziele und Maßnahmen:
- Bereiche, die nicht für die Überbauung und Erschließung vorgesehen sind (z. B. Grünflächen oder angrenzende landwirtschaftliche Flächen), sollen vor Beeinträchtigungen durch den späteren Baubetrieb gesichert werden.
- Auf den Grundstücken wird ein möglichst großer Erdmassenausgleich an- gestrebt, weshalb konkrete Erdgeschoss-Fußbodenhöhen festgelegt wur- den.
- Anfallender Erdaushub wird getrennt nach humosem Oberboden und kul- tivierfähigem Unterboden fachgerecht zwischengelagert und soweit mög- lich innerhalb des Gebietes verwertet. Oberbodenüberschuss wird einer sachgemäßen Wiederverwendung zugeführt.
- Verringerung der Neuversiegelung durch die Festsetzung einer Grundflä- chenzahl (GRZ).
- Errichtung von PKW-Stellplätzen mit wasserdurchlässigen Belägen.
- Dachbegrünung erfüllt, je nach Mächtigkeit, in geringem Umfang Boden- funktionen. Zur Minimierung des Eingriffs wird für Dächer mit einer Nei- gung bis 10° Dachbegrünung festgesetzt.
Durch diese Maßnahmen, kann der Eingriff in das Schutzgut Boden zumindest teil- weise verringert werden.
2.1.4. Bewertung
Alle Böden besitzen unabhängig von ihrer Art und Ausbildung wichtige und uner- setzbare Funktionen im Naturhaushalt. Boden ist nicht vermehrbar. Aufgrund die-
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ser zentralen Funktion ist Boden generell hoch empfindlich gegenüber Versiege- lung. Die geplante Bebauung führt zu einer deutlichen Zunahme von versiegelten Flächen. Die betroffenen Böden besitzen eine mittlere bis hohe Wertigkeit.
Insgesamt ist, aufgrund der betroffenen Flächengröße, eine erhebliche Beein- trächtigung des Schutzguts Boden und Fläche zu erwarten.
2.2. Wasser
Das Schutzgut Wasser wird in das Grundwasser und in die fließenden oder stehen- den oberirdischen Gewässer gegliedert. Die Bedeutung der Oberflächengewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere hängt von der Morphologie und der Was- serqualität ab.
Die Bedeutung eines Grundwasserleiters und seiner Regelungsfunktion im Was- serhaushalt wird von der Art und Mächtigkeit der Grundwasserleiter (Kluft-, Po- ren- oder Karstgrundwasserleiter) bestimmt. Für die Nutzbarkeit des Wassers sind Wasserqualität und -quantität wesentliche Kriterien, die von geogenen und anth- ropogenen Faktoren geprägt werden. Der Einfluss auf die Vegetation und damit auch auf Tiere und Landschaft ist vom Grundwasserflurabstand abhängig.
2.2.1. Bestand
Schutzgebiete, HQ-100 Flächen
Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzgebiete sind im Bereich des Plange- biets nicht vorhanden.
Grundwasser
Das Plangebiet liegt innerhalb der hydrogeologischen Einheit „Opalinuston-For- mation, teilweise mit einer Deckschicht aus Talverschüttungssedimenten. Die Deckschicht ist charakterisiert durch stark wechselnde Porendurchlässigkeit und meist mäßige bis sehr geringe Ergiebigkeit bzw. Porengrundwasserleiter mit meist mäßiger bis geringer Durchlässigkeit und Ergiebigkeit. Überwiegend ohne Grund- wasserführung. Es handelt sich hier um einen Grundwassergeringleiter mit einer geringen jährlichen Grundwasserneubildungsrate.
Die Grundwasserneubildungsrate ist allerdings abhängig von vielen Faktoren, wie beispielsweise der Geländeneigung und der Vegetationsbedeckung. Bei Ackerland liegt die Grundwasserneubildungsrate, bezogen auf eine allgemeine mittlere Jah- resniederschlagshöhe von 660 mm, bei 230 mm/a.
Oberflächengewässer
Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Vorbelastung
Es ist von keinerlei Vorbelastungen auszugehen.
2.2.2. Mögliche Auswirkungen
Durch die Planung bzw. Umsetzung werden zusätzliche Flächen versiegelt und überbaut, sodass sich der Oberflächenabfluss erhöht und die Versickerung von Niederschlagswasser reduziert wird. Hierdurch wird der Grundwasserkörper be- einträchtigt und die Grundwasserneubildungsrate vermindert.
Schadstoffeinträge ins Grundwasser sind aufgrund der geplanten Nutzung nicht zu erwarten.
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Während der Bauphase kann es auch außerhalb der überbaubaren Flächen zu Verdichtung von Boden und somit zu einer Verminderung des Rückhaltevolumens kommen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass wassergefährdende Stoffe (ins- besondere Öl und andere Schmierstoffe) an den verwendeten Fahrzeugen und Baumaschinen nicht austreten können.
2.2.3. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich
Für die Eingriffsvermeidung, -minimierung und -kompensation ergeben sich fol- gende planungsbezogene Ziele und Maßnahmen:
- durch die Verringerung neuversiegelter Fläche mittels Festsetzung einer GRZ sowie wasserdurchlässiger Beläge für Zufahrten und Stellplätze wird eine flächige Versickerung sowie Grundwasserneubildung innerhalb des Gebietes erreicht,
- das Oberflächenwasser von Dachflächen wird gepuffert in den Regenwas- serkanal eingeleitet und dem geplanten Regenrückhaltebecken in der öf- fentlichen Grünfläche zugeführt, sodass sich keine Erhöhung des Hoch- wasserabflusses von Fließgewässern ergibt,
- Einleitung des Straßen- und Hofflächenwassers sowie des häuslichen Schmutzwassers in den bestehenden Schmutzwasserkanal,
- Vermeidung der Versickerung von belasteten Oberflächenwassern,
- Minderung und Verzögerung des Oberflächenabflusses durch Dachbegrü- nung.
Durch diese Maßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Wasser zumindest teil- weise schutzgutbezogen verringert werden.
2.2.4. Bewertung
Zusammenfassend betrachtet sind für das Schutzgut Wasser keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten bzw. diese werden durch entsprechende Maß- nahmen vermieden.
2.3. Klima und Luft
Die Bedeutung der Schutzgüter Klima und Luft als Lebensgrundlage für den Men- schen wird von der Luftqualität und von den klimatisch ausgleichenden Funktio- nen eines Raumes bestimmt, auf die insbesondere die belasteten Verdichtungs- räume angewiesen sind. Im Gegensatz zu nicht bebauten Flächen weisen Sied- lungskörper deutliche Unterschiede in den Oberflächenstrukturen auf, die zu Klimaabweichungen beitragen. Infolge einer höheren Oberflächenrauigkeit wer- den die Windgeschwindigkeiten herabgesetzt und die Materialien innerhalb der Siedlung heizen sich aufgrund ihrer thermischen Eigenschaften auf. Die gegenüber dem Umland deutlich höhere Temperatur verursacht vor allem im Sommer Belas- tungen. Zusätzliche Belastungen entstehen durch Schadstoffimmissionen und de- ren Anreicherung bei Inversionswetterlagen.
Die Beschreibung und Bewertung der Klimaverhältnisse erfolgt anhand von Luft- qualität, Klimatopen (Einteilung in Anlehnung an Umweltbericht zum Regionalplan Region Stuttgart, VRS 2009), Kalt- und Frischluftentstehungsflächen und wichtigen Luftleitbahnen.
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2.3.1. Bestand
Luftqualität
Die Luftqualität wird im allgemeinen hauptsächlich aus den Schadstoffen Stick- stoffdioxid und Feinstaub (PM₁₀ und PM₂,₅) ermittelt.
Stickstoffoxide (NO2) entstehen bei Verbrennungsprozessen, die die hauptsäch- lich durch Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen (für Kohle, Öl, Gas, Holz, Abfälle) entstehen. Sind die Stickstoffdioxid-Werte hoch, ist das ein Indikator da- für, dass die Luftqualität insgesamt schlecht oder möglicherweise problematisch ist. Als Langzeitgrenzwert gilt für Stickstoffdioxid ein Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (μg/m³).
Die mittlere NO2-Belastung betrug gem. LUBW im Bezugsjahr 2016 15-18 μg/m³.
Auch Feinstaub wird bei Verbrennungsprozessen freigesetzt. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM (Partikel kleiner als 10 µm). Der Tagesgrenzwert 10 beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3. Für die noch kleineren Partikel PM (Partikel kleiner als 2,5 µm) gilt seit 2008 europaweit ein Zielwert von 25 2,5 µg/m3 im Jahresmittel, der bereits seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden soll. Seit 1. Januar 2015 ist dieser Wert verbindlich einzuhalten.
Die mittlere PM -Belastung betrug gem. LUBW im Bezugsjahr 2016 11-13 μg/m³, 10 die mittlere PM -Belastung 8-9 μg/m³. 2,5
Die Grenzwerte werden deutlich unterschritten, sodass im Plangebiet insgesamt von einer guten Luftqualität auszugehen ist.
Klimatop
Klimatope beschreiben Gebiete mit ähnlichen mikroklimatischen Ausprägungen. Diese unterscheiden sich vor allem nach dem thermischen Tagesgang, der Wind- feldstörung, der topographischen Lage und nach der Art der realen Flächennut- zung. Benannt sind Klimatope nach den dominanten Flächennutzungsarten bzw. baulichen Nutzungen.
Abb. 3: Blick ins Plangebiet von Westen nach Osten (Aufnahme: Timo Garrison)
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Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Essingen auf landwirtschaftlichen Flächen, die den Freilandklimatopen zugeordnet werden können. Hier herrscht ein ungestörter, stark ausgeprägter Tagesgang von Temperatur und Feuchte. Die Flächen sind weitestgehend windoffen, weisen also sehr geringe Windströmungs- veränderungen auf, und sind für die Produktion von Kalt- und Frischluft von Be- deutung.
Kalt- und Frischluft
Die Belüftung der Siedlungsgebiete hat eine wesentliche Funktion insbesondere während austauscharmer Wetterlagen. Deshalb sind Kaltluftproduktions- und Sammelgebiete von großer Bedeutung. Als Kaltluftproduktionsgebiete sind na- hezu alle unbebauten Freiräume in der Region anzusprechen. Auf diesen findet nächtliche Kaltluftproduktion (Äcker, Wiesen) und Frischluftproduktion (Wald) statt. Bereits bei geringen Neigungen der Fläche fließt die Kaltluft talwärts. Ein Kaltluftabfluss ist bei einer Hangneigung > 5 ° nachweisbar und hoch, wenn die Hangneigung mehr als 15 ° beträgt.
Das Plangebiet liegt auf Acker- und Wiesenflächen in einer Höhenlage von ca. 494
- 468 m. ü NHN.
Abb. 4: Hangneigung und Frischluftabfluss (eigene Darstellung)
Lediglich ein kleiner Teilbereich im Norden (vgl. Abb. 4) weist eine Hangneigung von >5° auf. Aufgrund der Hangneigung fließt die entstehende Kaltluft in nördliche Richtung ab.
In den restlichen Flächen des Plangebietes beträgt die Hangneigung zwischen 2 und 4°. Aufgrund der geringen Hangneigung verbleibt die Kaltluft auf den Flächen und hat somit keine siedlungsklimatische Bedeutung.
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Gemäß dem Klimaschutzkonzept „Klimagerechtes Flächenmanagement“ der Stadt Aalen verläuft die Kaltluftleitbahn „Sauerbachtal“ nördlich des Plangebiets, wel- che u.a. durch die im Plangebiet entstehende Kaltluft gespeist wird. Die Luftleit- bahn hat nach Aussage im Klimaschutzkonzept nur geringere Bedeutung und reicht nicht bis in die Kernstadt hinein.
Abb. 5: Ausschnitt aus der Stadtklimaanalyse Aalen (GEO-NET Umweltconsulting GmbH; Stadtver- waltung Aalen; Stand August 2017)
Im Plangebiet befinden sich Gehölze und Bäume, die eine gewisse Filterfunktion aufweisen und so zur Luftreinhaltung beitragen. Durch den geringen Gehölzanteil innerhalb des Geltungsbereichs ist der Beitrag zur Frischluftproduktion jedoch als unbedeutend einzuordnen.
Vorbelastung
Im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung kann es bei der Ausbringung von Dün- ger zu Emissionen von Schadstoffen in die Luft und dadurch temporär zu einer verminderten Luftqualität kommen.
Eine gewisse lufthygienische Belastung ist durch die Straßennähe zur B 29 sowie zur Bahnstrecke „Stuttgart-Bad Cannstatt - Nördlingen“ vorhanden.
Besondere Belastungen mit Luftschadstoffen sind bei den angesiedelten Firmen der naheliegenden Gewerbegebiete nicht gegeben.
2.3.2. Mögliche Auswirkungen
Durch die Planung bzw. Umsetzung werden zusätzliche Flächen versiegelt und überbaut, wodurch mögliche Flächen für die Kaltluftproduktion verloren gehen.
Darüber hinaus erhitzen sich die versiegelten Flächen und Gebäude durch Son- neneinstrahlung, wodurch das Mikroklima beeinträchtigt werden kann.
Baubedingt kann es in der Luft zeitweise zu einer Anreicherung mit Staub und Ver- kehrsabgasen kommen. Hier ist jedoch von einer geringen Erheblichkeit auszuge- hen.
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2.3.3. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich
Für die Eingriffsvermeidung, -minimierung und -kompensation ergeben sich fol- gende planungsbezogene Ziele und Maßnahmen:
- Festsetzung einer GRZ sowie wasserdurchlässiger Beläge für Zufahrten und Stellplätze zur Verringerung des Wärmeinseleffekts,
- Festsetzungen von Baumpflanzungen auf den Baugrundstücken sowie von Dachbegrünung bei flach geneigten Dächern zur Verringerung von stadt- klimatischen Defiziten,
- Die Stellung der baulichen Anlagen wird nicht vorgegeben. Die Gebäude können so ausgerichtet werden, dass eine optimale Nutzung solarer Ener- gien möglich ist.
- Verringerung des Eingriffs durch Erhalt von Bestandsbäumen und Gehöl- zen.
2.3.4. Bewertung
Durch die zu erwartenden Flächenversiegelungen im Plangebiet sind Verschlech- terungen des lokalen Stadtklimas möglich. Was die Luftqualität angeht, so ist auf- grund der zulässigen Betriebe nur mit einer geringfügigen Veränderung der Belas- tung mit Stickoxiden und Feinstaub zu rechnen. Die negativen Veränderungen des Stadtklimas und der Luftqualität werden durch die geplante Ein- und Durchgrü- nung mit Gehölzen vermindert. Auch durch die vorgesehene Dachbegrünung las- sen sich diese Beeinträchtigungen reduzieren.
2.4. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten ist eng mit den vorhandenen Le- bensräumen bzw. -strukturen verknüpft. Daher werden zunächst die Biotopstruk- turen kartiert und bewertet. Das weitverbreitete, biotoptypische Artenspektrum ist dabei mitberücksichtigt, für diese sind in der Regel keine zusätzlichen Untersu- chungen erforderlich. Etwaige Besonderheiten (z.B. Rote-Liste Arten), die im Rah- men der Bestandserfassung festgestellt werden, fließen in die Bewertung ein.
Der spezielle Artenschutz wird gesondert betrachtet und widmet sich Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV und der Vogelschutzrichtlinie.
2.4.1. Bestand
Schutzgebiete
Ausgewiesene Schutzgebiete, Naturdenkmale, nach § 30 BNatSchG geschützte Bi- otope sowie FFH-Mähwiesen sind von der Planung nicht betroffen.
Biotopstrukturen und Artvorkommen
Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind durch landwirtschaftli- che Nutzung geprägt. Im näheren Umfeld grenzen auch Gewerbe- und Wohnge- biete an.
Der Geltungsbereich wird von Ackerland dominiert (BT 37.11) und nur im nördli- chen Bereich sind ein Streuobstbestand (BT 45.30b) auf Grünland (Fettwiese, BT 33.41) sowie Heckenzüge (BT 41.22) mit Saumstreifen (BT 35.64) zu finden und im westlichen Bereich ein Gebäude (BT 60.10) welches teilweise von Einzelbäumen (BT 45.30a) und Sträuchern umgeben ist. Die Ackerflächen sind durch Graswege (BT 60.25) erschlossen. (Zuordnungen siehe Anhang 1: Bestandsplan)
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An den Geltungsbereich grenzen im Osten Äcker, Wiesen und ein Wirtschaftsweg an, im Süden die Siedlung von Essingen, im Norden ein Gewerbegebiet sowie die Bundesstraße 29 und im Westen die Landesstraße 1165.
Biotopverbund
Der Vorhabenbereich befindet sich nicht innerhalb des landesweiten Biotopver- bundsystems und wird nicht von Wildkorridoren nach dem Generalwildwegeplan durchzogen.
Biologische Vielfalt
Aufgrund der gegebenen Boden-, Nutzungs- und Vegetationsstrukturen im Plan- gebiet ist nicht von einer besonderen bzw. höheren biologischen Vielfalt auszuge- hen.
Vorbelastung
Die intensive Bewirtschaftung der Äcker mit Düngung und häufiger Mahd führt zu einem Rückgang von Tier- und Pflanzenarten.
In nördlicher Richtung ist bereits eine Zerschneidung von Lebensräumen aufgrund der bestehenden Gewerbeflächen, der Bundesstraße und der Bahntrasse vorhan- den.
Die Flächen sind durch Schallimmissionen, ausgehend vom Straßenverkehr der na- hegelegenen B 29, vom Betrieb der Bahnlinie und von den nahegelegenen Gewer- beflächen geprägt.
2.4.2. Besonderer Artenschutz nach § 44 BNatschG
Aufgrund der bestehenden Biotopstrukturen im Gebiet und in der unmittelbaren Umgebung ist die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Untersuchung not- wendig.
In einem ersten Schritt wurde hierfür die folgende Relevanzuntersuchung (RelUs) mit der Identifizierung des planungsrelevanten Artenspektrums und der Benen- nung des zusätzlichen Untersuchungsbedarfs durchgeführt.
Für die abschließende Bewertung der Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG fließen in einem zweiten Schritt die Ergebnisse der RelUs und der Freilanderhe- bungen in die noch zu erarbeitende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit ein.
2.4.3. Mögliche Auswirkungen
Durch die Planung werden Flächen versiegelt, wodurch es zu einem Lebensraum- verlust sowie zu Veränderungen der Standortbedingungen kommt.
Vorhabenbedingt werden zum Teil die vorhandenen Bäume, die als Lebensraum dienen, entfernt.
Durch die Bebauung und die damit entstehenden Glasflächen steigt das Risiko von Vogelschlag an Glas.
In der Bauphase ist darüber hinaus mit einer Störung von Tieren und einer Beein- trächtigung von Pflanzen durch Staub- und ggf. Schadstoffimmissionen sowie Licht und Lärmimmissionen zu rechnen.
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2.4.4. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich
Für die Eingriffsvermeidung, -minimierung und -kompensation ergeben sich fol- gende planungsbezogene Ziele und Maßnahmen:
- Festsetzung einer GRZ zur Verringerung des Versiegelungsgrades,
- Schutz der angrenzenden Flächen vor Beeinträchtigungen durch den Bau- betrieb,
- Festsetzung von Pflanzgeboten auf den Baugrundstücken und Dachbegrü- nung zur Ein- und Durchgrünung des Gebietes,
- Erhalt von Einzelbäumen und Gehölzen,
- Festsetzung zur Ausführung von Glasflächen
2.4.5. Bewertung
Trotz der Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen muss der Verlust von Lebens- raum durch die geplante Überbauung und Versiegelung als erheblich für das Schutzgut eingestuft werden.
2.5. Landschafts- und Ortsbild
Im Naturschutzgesetz werden Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Kriterien genannt, die aus Topographie, Strukturreichtum, Natur- nähe, naturraumtypischer Ausprägung und den Blickbeziehungen ermittelt wer- den.
2.5.1. Bestand
Naturraum
Die Gemeinde Essingen liegt in der Großlandschaft Schwäbisches Keuper-Lias- Land im Naturraum Östliches Albvorland.
Essingen liegt im Nordosten der Schwäbischen Alb in 465 bis 755 Meter Höhe. Der Hauptort wie auch das Plangebiet liegen im Remstal am Albtrauf.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand. Das Gelände innerhalb des Geltungsbereiches hat einen Nordhang und fällt von 495 m ü. NN im Süden auf 468 m ü. NN nach Norden.
Landschafts- und Ortsbild
Das Landschaftsbild weist im Bereich des Plangebietes nur eine geringe Vielfalt auf:
Das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung sind geprägt durch die vorhan- dene Wohnbebauung im Süden, die Gewerbebauten im Norden sowie die ausge- räumte Agrarlandschaft.
Weiträumig bietet das Plangebiet von den Hochpunkten einen Blick auf die bewal- deten Höhen des Albtraufs, auf den Schnaitberg und die Stadt Aalen. Vom Tief- punkt des Gebiets dominieren im visuellen Eindruck anthropogen ge- bzw. über- formte Elemente und Nutzungsformen wie die Bundesstraße, der Recyclingbe- trieb und die Gewerbeflächen.
Insgesamt beinhaltet der visuelle Eindruck der Landschaftsbildeinheit das „Nor- malbild“ einer über längere Zeit gewachsenen, gut strukturierten, agrarisch und forstlich genutzten Landschaft mit einzelnen Siedlungselementen.
Die nähere Umgebung des Plangebietes eignet sich nicht zur Naherholung; Erho- lungseinrichtungen sind im direkten Umfeld des Plangebietes nicht vorhanden.
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Blickbeziehung, Einsehbarkeit
Aufgrund der topographischen Lage des Plangebietes und der Umgebung ist es großräumig von allen Himmelsrichtungen aus einsehbar. Kleinräumig betrachtet, ist die Einsehbarkeit aufgrund der Topographie und der Größe des Gebietes einge- schränkt, sodass je nach Standort immer ein anderer Teilbereich einsehbar ist.
Vorbelastung
Das Landschaftsbild ist bereits durch Wohnbebauung, Gewerbeflächen, die Bun- destraße und die Bahnlinie mit Bahnanlagen geprägt.
2.5.2. Mögliche Auswirkungen
Aufgrund der geplanten Gebäudehöhen und der Flächengröße des Plangebietes wird das Landschaftsbild stark verändert.
Der betroffene Bereich ist bereits durch gewerbliche Bebauung geprägt und hat für das Landschaftsbild keine besondere Bedeutung. Demnach ist keine für das Landschaftserleben bedeutsame Fläche betroffen.
2.5.3. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich
Für die Eingriffsvermeidung, -minimierung und -kompensation ergeben sich fol- gende planungsbezogene Ziele und Maßnahmen:
- Vorgabe der Höhenlage, die Beschränkung der Gebäudehöhe sowie Fest- setzungen bzgl. der Farbgebung,
- Pflanzgebote zur Eingrünung und Einbindung.
2.5.4. Bewertung
Größe und Höhe der zulässigen Bauvorhaben besitzen das Potential das Land- schaftsbild erheblich zu beeinträchtigen. Als Minimierungs- und Ausgleichsmaß- nahme sind deshalb umfangreiche randliche Grün- und Gehölzflächen sowie Dachbegrünung vorgesehen. Aufgrund der Flächengröße des Sondergebietes so- wie der dort geplanten Gebäudehöhen, verbleibt aber dennoch ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild.
2.6. Mensch (Erholung und Gesundheit)
Die Betrachtung des Schutzguts erfolgt durch Bewertung der Wohn- und Wohn- umfeldqualität. Für die Erholungsnutzung sind die Zugänglichkeit und die Entfer- nung von Erholungsgebieten zu Siedlungsflächen entscheidend, in der Regel ist auch die Qualität des Landschaftsbildes von Bedeutung. Für die Wohnqualität sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse essentiell.
2.6.1. Bestand
Beschreibung
Das Plangebiet liegt nördlich von Essingen und schließt unmittelbar an das beste- hende Baugebiet „Humboldtstraße Nord“ an. Von Norden nach Süden verlaufen Wirtschaftswege, die als Spazierwege genutzt werden können. Der Wirtschafts- weg „Alter Heerweg“ stellt eine lokale Radwegeverbindung nach Aalen dar. Regio- nal bedeutsame Rad- und Wanderwege verlaufen keine durch das Plangebiet.
Innerhalb des Gebiets befinden sich keine Erholungseinrichtungen.
Das Landschaftsbild in diesem Bereich ist land- und forstwirtschaftlich geprägt und weist keine Besonderheiten auf.
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Die Erholungseignung der Flächen im Plangebiet wird als gering eingeschätzt.
Vorbelastung
Die Flächen sind im Hinblick auf Schallimmissionen bereits durch Verkehr (Bun- desstraße, Bahnlinie) vorbelastet.
Die Flächen sind im Hinblick auf Schallimmissionen bereits durch die bestehenden Gewerbeflächen vorbelastet.
Das Baugebiet grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen an, wodurch ortsübli- che Staub-, Geruchs- und Lärmemissionen auftreten können.
2.6.2. Mögliche Auswirkungen
Durch das geplante Baugebiet erfolgt eine Verschiebung/ Abrundung des beste- henden Ortsrandes. Dies kann das Landschaftsbild und somit die Erholungseig- nung in geringem Maße beeinträchtigen.
Während der Bauphase können situationsbedingt Lärm- und Immissionsbelastun- gen durch den Maschinen- und Geräteeinsatz bzw. durch temporären, zusätzli- chen Verkehr auftreten. Diese sind jedoch zeitlich begrenzt und stellen aufgrund der einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben keine erheblichen negativen Auswir- kungen auf das Schutzgut dar.
Aufgrund der geplanten Nutzung eines Teilbereichs als „allgemeines Wohngebiet“ sind die einschlägigen Vorgaben der TA-Lärm und des BImSchG zwingend einzu- halten. Insgesamt sind keine erheblichen negativen Auswirkungen aufgrund von erhöhtem Verkehrsaufkommen, Lärm oder anderweitiger Emissionen zu erwar- ten.
Im Hinblick auf den Teilbereich „Gewerbe“ können wesentliche Auswirkungen auf den Menschen unter dem Gesichtspunkt der menschlichen Gesundheit im Zusam- menhang mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens bzw. Lärm-/ Luftemissio- nen aus Gewerbegebieten auftreten. Aufgrund der abgesetzten Lage sind Beein- trächtigungen für Wohngebiete nicht zu befürchten.
Im Hinblick auf die durch das Klinikum auftretenden Immissionen kann eine Ein- schätzung erst nach Vorliegen der Gutachten (z.B. Verkehr) erfolgen.
2.6.3. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich
Für die Eingriffsvermeidung, -minimierung und -kompensation ergeben sich fol- gende planungsbezogene Ziele und Maßnahmen:
- Festsetzung von Pflanzgeboten zur Ortsrandeingrünung,
- Ansiedlung von nicht erheblich belastenden Betrieben,
- Festsetzung von Standorten zur Ansiedlung lärmintensiver Nutzungen.
2.6.4. Bewertung
Durch die geringe Dichte der Wohnbebauung wird sich der Quell- und Zielverkehr für den Bereich nur unwesentlich erhöhen. Hieraus ergeben sich keine erheblich negativen Effekte für dieses Schutzgut. Auch die Naherholung wird nicht beein- trächtigt, da sich das überplante Gebiet ohnehin nicht zur Naherholung eignet.
Im Hinblick auf die Gewerbefläche liegen bestehende Siedlungsgebiete in ausrei- chender Entfernung, sodass dort keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Schallemissionen zu erwarten sind.
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Insgesamt kann eine Bewertung des Schutzgutes erst nach Vorliegen aller Gutach- ten erfolgen.
2.7. Kultur- und Sachgüter
Kultur- und sonstige Sachgüter umfassen Bau-, Kultur- und Bodendenkmale sowie Bauwerke und Anlagen, die geschichtlich bedeutende Technologien und Nutzun- gen dokumentieren.
Von kulturhistorischer Bedeutung sind weiterhin historische Landnutzungsformen oder traditionelle Wegebeziehungen (z.B. Umgebung der Siedlungen mit einem charakteristischen Ortsrand). Bei immobilen Kulturgütern zu berücksichtigen ist auch die Umgebung (z.B. Parks), soweit diese nicht selbst z.B. als historische Gär- ten, denkmalgeschützt sind.
2.7.1. Bestand
Beschreibung
Es sind keine besonderen Kultur- und Sachgüter innerhalb des Plangebietes vor- handen.
Vorbelastung
keine bekannt.
2.7.2. Mögliche Auswirkungen
Durch den Bebauungsplan ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut.
2.7.3. Vermeidung, Verhinderung, Verringerung, Ausgleich
Vermeidungs-, Verminderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforder- lich.
Treten bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde auf, sind die Erdarbeiten einzustellen und die Funde unverzüglich dem Landesamt für Denk- malpflege im Regierungspräsidium Stuttgart anzuzeigen. Der Fund und die Fund- stelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unveränder- tem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Ver- kürzung der Frist einverstanden ist (§ 20 Abs. 1 DSchG).
2.7.4. Bewertung
Es ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
2.8. Wechselwirkungen
Die Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzbelangen nach § 1 Ziff. 7a-d BauGB (diverse Schutzgüter, Natura-2000 Gebiete) soll dazu dienen, sich gegenseitig verstärkende oder abschwächende positive bzw. negative Wirkungen zu erkennen.
Wechselwirkungen treten vor allem durch die Überformung von Flächen auf, durch welche sowohl die Bodenfunktionen wie auch das Schutzgut Wasser beein- trächtigt werden können. Durch die damit verbundene Veränderung der Standort- faktoren hat dies auch Einfluss auf das Schutzgut Vegetation und Tierwelt.
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2.9. Sonstige Umweltbelange
2.9.1. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes sind straßenverkehrsbedingte Emissio- nen, Lichtemissionen sowie Emissionen aus Heizungsanlagen in für Wohngebieten üblichem Umfang zu erwarten. Eine Konkretisierung der Emissionswerte ist auf dieser Planungsebene nicht möglich. Mit dem Auftreten von Schadstoffen, Er- schütterungen, Strahlung sowie einer Verursachung von Belästigungen ist in ei- nem Wohngebiet nicht zu rechnen.
Aufgrund der geplanten Nutzung als allgemeines Wohngebiet sind die einschlägi- gen Vorgaben der TA-Lärm und des BImSchG zwingend einzuhalten.
Betriebsbedingt sind im zukünftigen Gewerbegebiet vor allem Emissionen in Form von Lärm und Licht anzunehmen. Des Weiteren können auch Immissionen in Form von Gerüchen, Stäuben und Erschütterungen auftreten. Die mit der geplanten Nutzung potentiell hervorgerufenen Emissionen wirken auf die nähere Umgebung ein.
Bezüglich der Menge der aufkommenden Emissionen bestehen derzeit keine Prognosen, da zum derzeitigen Planungsstand nicht bekannt ist, welche Firmen sich ansiedeln. Eine gesundheitsgefährdende Zunahme von Emissionen ist bei Be- achtung gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien jedoch nicht zu erwarten.
Im Bereich des künftigen Klinikums sind betriebsbedingt ebenfalls vor allem Emis- sionen in Form von Lärm (v.a. Straßenverkehrslärm, Hubschrauber, Sirenen) und Licht anzunehmen. Eine Konkretisierung der Emissionswerte ist auf dieser Pla- nungsebene nicht möglich. Mit dem Auftreten von Schadstoffen, Erschütterun- gen, Strahlung sowie einer Verursachung von Belästigungen ist nicht zu rechnen.
Insgesamt ist im Plangebiet aufgrund der Neuversiegelungen mit einer geringen Zunahme des Wärmeinseleffektes anzunehmen.
2.9.2. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwer- tung
Die im Plangebiet anfallenden, siedlungstypischen Abfälle werden durch die Ge- sellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) im Rahmen der Ab- fallbeseitigungspflicht ordnungsgemäß entsorgt. Eine Benennung der Abfallmen- gen ist auf dieser Planungsebene nicht möglich.
2.9.3. Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
Das Plangebiet liegt ausreichend entfernt von Bahnlinien, Industriegebieten und Waldflächen. Im Bereich der bestehenden Gewerbeflächen bestehen Brandgefah- ren üblicher Art, darüber hinaus ist keine Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle und Katastrophen gegeben.
Aufgrund der erhöhten Lage des allgemeinen Wohngebietes sowie von Teilflächen des Sondergebietes abseits von Oberflächengewässern ist nicht mit Überflutun- gen bei Starkregenereignissen durch Sturzfluten oder Hochwasser zu rechnen. Aufgrund der Lage des geplanten Gewerbegebietes kann es bei Starkregenereig- nissen zu wild abfließendem Hangwasser (Sturzfluten) kommen.
Eine spezifische Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ist nach der- zeitigem Kenntnisstand für die im Bebauungsplan zulässigen Vorhaben nicht vor- handen.
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2.9.4. Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und Anfälligkeit der geplan- ten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
Durch die in § 1a Abs. 5 BauGB eingefügte Klimaschutzklausel soll der Klimaschutz bei der Aufstellung von Bauleitplänen in der Abwägung verstärkt berücksichtigt werden. Demnach sollen Bauleitpläne dazu beitragen den Klimaschutz und die Klimaanpassung in der Stadtentwicklung zu fördern.
Im Hinblick auf den Schutz des Klimas bzw. ein Entgegenwirken gegen den Klima- wandel sind die Verringerung des CO2-Ausstoßes durch Verkehr und Energieer- zeugung maßgeblich. Im Bebauungsplan werden diese Ziele mit Hilfe folgender Festsetzungen erreicht:
- Verdichtete Bauweise,
- Verringerung der Neuversiegelung durch die Festsetzung einer Grundflä- chenzahl (GRZ) und wasserdurchlässige Beläge für PKW-Stellplätze,
- Erhalt und Pflanzung von Einzelbäumen auf den Baugrundstücken,
- Dachbegrünung.
Zur Vermeidung von Auswirkungen der Planung auf den Klimawandel empfiehlt es sich darüber hinaus Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Er- zeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme und/ oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung zu nutzen. Der Be- bauungsplan sieht hierzu keine spezifischen Festsetzungen vor.
Im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel müssen vor allem zukünftige klimawandelbedingte Extremwetterereignisse Beachtung finden. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Zunahme von Starkregen, Stürmen, Hitzewellen und Trockenzeiten. Zur Verringerung der Anfälligkeit des Plangebietes gegenüber den Folgen des Klimawandels lassen sich folgende Festsetzungen nennen:
- Festlegung der Lage und Höhe der Erschließungsstraßen sowie der Fuß- und Radwege unter Berücksichtigung der Topographie (Notentwässerung bei Starkregen).
- Festlegung der EFH der geplanten Gebäude unter Berücksichtigung der Topographie (Starkregen Überflutungsschutz),
- Erhalt und Pflanzung von Einzelbäumen auf den Baugrundstücken (Minde- rung der Oberflächentemperatur durch Verschattung),
- Verringerung der Neuversiegelung durch die Festsetzung einer Grundflä- chenzahl (Erhöhung des Retentionsraumes, Minderung der Oberflächen- temperatur),
- Festsetzung von privaten Retentionseinrichtungen, z.B. Zisternen (Erhö- hung des Retentionsraumes),
- Dachbegrünung (Erhöhung des Retentionsraumes, Minderung der Ober- flächentemperatur, erhöhte Wärmedämmung).
2.10. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtverwirklichung der Planung
Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtverwirklichung der Planung
Bei der Nichtdurchführung des Vorhabens würde das Plangebiet wie bisher land- wirtschaftlich genutzt werden, Veränderungen der derzeitigen Umweltsituation sind allerdings aufgrund allgemeiner Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Kli- mawandel, nicht ausgeschlossen.
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2.11. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchfüh- rung der Planung
In den vorangegangenen Kapiteln wurden die zu erwartenden Auswirkungen der planerischen Umsetzung des Bebauungsplans verbal ausführlich dargestellt. Nach- folgend werden die wesentlichen potenziellen Beeinträchtigungen auf den Natur- haushalt tabellarisch zusammengefasst.
Tab. 1: Projektwirkungen des Bebauungsplanes
| Schutzgut | Projektwirkung |
|---|---|
| Boden und Fläche | ▪ Flächen-/Bodenversiegelung ▪ Verdichtung von Boden auch während der Bauphase ▪ Verlust / Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Versiegelung bzw. Abtrag / Auftrag |
| Wasser | ▪ Verringerung des Hochwasserschutzes / Verlust an Überflutungsfläche ▪ Beeinträchtigung Grundwasserkörper, ▪ Versiegelung: Erhöhung Oberflächenabfluss und Ver- ringerung Grundwasserneubildung ▪ Abwasserbehandlung |
| Klima und Luft | ▪ Beeinträchtigung Mikroklima ▪ Beeinträchtigung von Kalt- und Frischluft (Produktion und Transport) ▪ Schadstoffimmissionen und Staubentwicklung ▪ Anfälligkeit gegenüber Klimawandel (Aufheizungsef- fekt, Überschwemmung) ▪ Vermeidung Treibhausgasemissionen |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | ▪ Verlust von Lebensraum (Versiegelung, Bebauung) ▪ Beeinträchtigung von Lebensraum (u.a. Zunahme Licht- und Lärmimmissionen, Erschütterungen, Schad- stoffe und Staub) auch während Bauphase ▪ Beeinträchtigung von Biotopstrukturen und Artvor- kommen ▪ Vogelschlagrisiko |
| Landschafts- und Ortsbild | ▪ Beeinträchtigung Landschafts-/Ortsbild ▪ Beeinträchtigung Sichtbeziehungen durch Barrieren |
| Mensch (Erholung und Gesundheit) | ▪ Veränderung des Bioklimas aufgrund von Wärmein- seleffekt und Kalt-/Frischluftversorgung ▪ Beeinträchtigungen durch Baubetrieb (Lärm, Staub, Erschütterungen) ▪ Zunahme von Immissionen (Lärm, Luftschadstoffe, Licht, Geruch und Strahlung) |
| Kultur- und Sachgüter | es ist nicht von einer Beeinträchtigung des Schutzgutes auszugehen |
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2.12. Beschreibung der gebietsinternen Vermeidungs-, Verhinderungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Im Folgenden sind die Maßnahmen zur gebietsinternen Vermeidung, Verhinde- rung, Verringerung und Ausgleich des Eingriffes noch einmal zusammengefasst:
- Bereiche, die nicht für die Überbauung und Erschließung vorgesehen sind (z. B. Grünflächen oder angrenzende landwirtschaftliche Flächen), sollen vor Beeinträchtigungen durch den späteren Baubetrieb gesichert werden (Schutzgut Boden und Fläche).
- Der anfallende Erdaushub wird getrennt nach humosem Oberboden und kultivierfähigem Unterboden fachgerecht zwischengelagert und soweit möglich innerhalb des Gebietes verwertet (Schutzgut Boden und Fläche).
- Festlegung der Höhe der Erschließungsstraßen und der geplanten Ge- bäude unter Berücksichtigung der Topographie, sodass ein möglichst ho- her Anteil des Erdaushubs auf den Baugrundstücken oder den Grünflä- chen verbleiben kann (Schutzgüter Boden und Fläche sowie Landschafts- und Ortsbild).
- Wasserdurchlässige Beläge für Pkw-Stellplätze und -zufahrten (Schutzgü- ter Boden und Fläche sowie Wasser).
- Das unverschmutzte Niederschlagswasser der Dachflächen wird auf den Grundstücken gesammelt und gepuffert. Alternativ kann die Pufferung auch durch Dachbegrünung erfolgen. Das Dachwasser wird vor Ort dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt (Schutzgut Wasser)
- Das Niederschlagswasser der Hof- und Verkehrsflächen wird dem Schmutzwasserkanal zugeführt, sodass kein Schadstoffeintrag in das Grundwasser bzw. Oberflächengewässer erfolgt (Schutzgut Wasser).
- Durchführung von Rodungsarbeiten nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar zum Schutz von Brutvögeln und Fledermäusen (Schutz- gut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt).
- Innere Durchgrünung des Baugebietes mit hochstämmigen Laubbäumen auf den Baugrundstücken und im Bereich von Pkw-Stellplätzen sowie durch Dach- und Fassadenbegrünung (Schutzgut Tiere, Pflanzen und bio- logische Vielfalt, Schutzgut Landschafts- und Ortsbild).
- Höhenbeschränkung der Gebäude (Schutzgut Landschafts- und Ortsbild).
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2.13. Zusammenfassung der Eingriffsbewertung
Unter Berücksichtigung der oben genannten Maßnahmen kommt es durch die ge- plante Versiegelung, der Flächengröße und der geplanten Gebäudehöhen bei den Schutzgütern Boden, Tiere und Pflanzen und Landschafts- und Ortsbild zu erhebli- chen Beeinträchtigungen und somit zu einem Eingriff.
Die Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Wasser, Klima und Lufthygiene, Land- schafts- und Ortsbild sowie Erholung/Mensch lassen sich durch die vorgesehenen Maßnahmen voraussichtlich soweit vermeiden bzw. minimieren, dass sie nicht als erheblich zu betrachten sind und somit kein Eingriff vorliegt.
Im Hinblick auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter wurde keine Betroffenheit festgestellt.
Eine Finale Bewertung des Eingriffes kann erst nach Vorliegen aller Gutachten er- folgen.
- KOMPENSATION
Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind nach § 15 Abs. 2 BNatSchG durch Aus- gleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren:
Ein Eingriff ist ausgeglichen, „wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Land- schaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neugestaltet ist.
Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktio- nen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet ist“
(§ 15 Abs. 2 BNatSchG).
Für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs der in Kapitel 2 aufgeführten Ein- griffe wird die Ökokontoverordnung vom 19.12.2010 herangezogen. In dieser ist ausschließlich eine Ermittlung für die Schutzgüter Boden und Tiere/Pflanzen vor- gesehen. Es wird davon ausgegangen, dass die weiteren betrachteten Schutzgüter im Huckepackverfahren mit ausgeglichen und für diese keine gesonderten Bilan- zierungen notwendig sind.
Die ausführliche Darstellung der ermittelten Eingriffe in die Schutzgüter Boden und Tiere/Pflanzen erfolgt in der Eingriffsermittlung (siehe Anhang 2).
| Eingriffsermittlung Gesamtübersicht | |
|---|---|
| Schutzgut | Eingriffsdefizit in ÖP |
| Biotope | -140.835 |
| Boden | -1.573.551 |
| Gesamt | -1.714.385 |
Trotz der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet verbleiben rechne- rische Defizite bei den Schutzgütern Boden und Biotope.
Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere/ Pflanzen können innerhalb des Geltungsbereiches durch die Aufwertung im Bereich der ausgewiesenen Grünflä-
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chen mit entsprechenden Ansaatflächen sowie Pflanzmaßnahmen auf den Bau- grundstücken reduziert werden. Die externen Maßnahmen werden im weiteren Verfahren benannt.
- ALTERNATIVENPRÜFUNG
4.1. Alternativen
4.1.1. Standortalternativen
Im Hinblick auf das Klinikum wurden bereits im Vorfeld des Bebauungsplanverfah- rens Standortalternativen geprüft. Im Juli 2023 wurde vom Kreistag beschlossen, dass im Ostalbkreis ein zentraler Regionalversorger mit allen wichtigen Fachdiszip- linen für den gesamten Landkreis entstehen soll. Auf dieser Basis wurde ein soge- nanntes „Bieterverfahren zur Suche/ Auswahl eines geeigneten Grundstücks für den geplanten Klinikbau/ Klinikneubau als Regionalversorger im Ostalbkreis im Auftrag des Ostalbkreises“ durchgeführt, bei dem alle Gemeinden innerhalb eines 5-km-Radius um die Daimlerstraße in Essingen (Mögglingen, Aalen, Essingen) um Bewerbungen gebeten wurden. Da die Gemeinde Essingen im Mittelpunkt des Suchraumes liegt, wurden im Rahmen einer Klausurtagung durch den Gemeinde- rat mögliche Standorte diskutiert und der Standort am „Steinriegel/ Stockert“ als geeignet erachtet. Diesem Beschluss folgend reichte die Gemeinde Essingen eine entsprechende Grundstücksofferte ein.
Schließlich wurde die Standortentscheidung für Essingen im März 2024 vom Kreis- tag des Ostalbkreises getroffen.
Im Hinblick auf die Wohn- und Gewerbeflächen des Bebauungsplanes wurden be- stehende Baulücken, Innenentwicklungspotentiale und Außenreserven geprüft. Allerdings sind viele Flächen bereits überplant oder stehen aufgrund von Privatei- gentum nicht zur Verfügung (vgl. Begründung Kapitel 3.2).
4.1.2. Konzeptalternativen
Konzeptalternativen liegen bislang nicht vor.
- ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Kurzbeschreibung der technischen Verfahren der Umweltprüfung
Bei der Umweltprüfung werden die umweltrelevanten Belange schutzgutbezogen untersucht und verbal-argumentativ nach einschlägigen Regelwerken hinsichtlich erheblicher Beeinträchtigungen bewertet (siehe Kapitel 2.0).
Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs der ermittelten erheblichen Beein- trächtigungen (Eingriffe) erfolgt mit Hilfe der Ökokontoverordnung.
Hinweise auf Schwierigkeiten
keine
Maßnahmen zur Überwachung
Durch das Monitoring werden die erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen der Planung überwacht, um u.a. erhebliche, unvorhergesehene Auswirkungen der
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Durchführung der Planung festzustellen und in der Lage zu sein, geeignete Abhil- femaßnahmen zu schaffen. Eine Überwachung kann grundsätzlich erst dann ein- setzen, wenn die Festsetzungen des Planes zumindest teilweise realisiert sind.
Die Überwachung obliegt der Gemeinde. Hierzu gehört vor allem die Umsetzung, bzw. Einhaltung der in Kapitel 2 aufgeführten Vermeidungs- und Ausgleichsmaß- nahmen.
Die Ausführung der Pflanzmaßnahmen wird durch die Gemeinde erstmals ein Jahr nach Fertigstellung der Baumaßnahmen und erneut nach 3 Jahren bzw. nach Be- darf durch Ortsbesichtigung überprüft.
Weitere Maßnahmen zur Überwachung sind nicht erforderlich.
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- QUELLENVERZEICHNIS
WM BW (2002): Landesentwicklungsplan 2002,
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Abteilung 5 Strukturpolitik
und Landesentwicklung, Stuttgart
RV Ostwürttemberg (1997): Regionalplan 2010 der Region Ostwürttemberg,
Regionalverband Ostwürttemberg, Schwäbisch Gmünd
VRS (2009): Regionalplan Region Stuttgart 2009,
Verband Region Stuttgart, Stuttgart
Flächennutzungsplan
VG Aalen (2002): Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen
Stadt Aalen - Gemeinde Essingen - Gemeinde Hüttlingen (mit integriertem
Landschaftsplan)
VG Aalen (2000): Landschaftsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen,
Bearbeiter: Stadt Aalen
Daten und Karten
LfU (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und
Landschaft in der Bauleitplanung, Teil A, Landesanstalt für Umweltschutz,
abgestimmte Fassung Oktober 2005
LUBW (2010): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden für
Planungen und Gestattungsverfahren, Landesanstalt für Umwelt, Messun-
gen und Naturschutz Baden-Württemberg
LUBW (2024): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege-
lung, Arbeitshilfe, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
LUBW: LUBW-Daten- und Kartendienst, Download von Daten zu
- Geotope
- Gewässer, Wasserschutzgebiete, Hochwassergefahrenkarte
- Hydrogeologische Einheiten
- Potentiell natürliche Vegetation, Schutzgebiete, Biotope
- Biotopverbundplanung
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württem-
berg
Link: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/41531/ bzw.
http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public /pages/map/default/in-
dex.xhtml
LGRB: LGRB-Mapserver, Einsicht von Karten zu
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- Geologie, Bodenkundliche Einheiten,
- Bewertung der Bodenfunktionen, Bodenerosion (Erosionsgefährdung)
Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Berg- bau, Freiburg, Link: http://maps.lgrb-bw.de/
MLR BW (2022): Digitale Flurbilanz 2022,
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Würt-
temberg, Bezug über Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft
und der ländlichen Räume (LEL), Schwäbisch Gmünd
ÖKVO (2010): Ökokonto-Verordnung vom 19.12.2010, Gbl.BW 2010 Nr.23, S.
1089-1123
VRS (2009): Umweltbericht zum Regionalplan Region Stuttgart 2009,
Verband Region Stuttgart, Stuttgart
Literatur
JESSEL, B., TOBIAS, K. (2002): Ökologisch orienteierte Planung. Verlag Eugen Ul-
mer, Stuttgart
KUTTLER, W. (2013): Klimatologie. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn
HENNINGER, S., WEBER, S. (2020): Stadtklima. Verlag Ferdinand Schöningh, Pader-
born
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Anhang 2 Vorgang 701415 EINGRIFFSERMITTLUNG
Boden
Die Bewertung erfolgt anhand der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Ba- den-Württemberg, Anlage 2 Abschnitt 3 über die folgenden vier Bodenfunktionen:
- Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (AKIWAS)
- Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen (FIPU)
- natürliche Bodenfruchtbarkeit (NATBO)
- Standort für die natürliche Vegetation (NATVEG) Mit Hilfe von Bodenkenngrößen werden diesen vier Funktionen entsprechend ih- rer Leistungsfähigkeit in Bewertungsklassen von 0 (keine Funktionserfüllung) bis 4 (sehr hohe Funktionserfüllung) eingeteilt. Als Grundlage zur Einstufung der einzel- nen Bodenfunktionen dienen die Bodendaten des Landesamtes für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau. Wird für die Bodenfunktion NATVEG die Bewertungsklasse 4 (sehr hohe Funkti- onserfüllung) vergeben, wird die Gesamtwertstufe des Bodens ebenfalls mit 4 be- wertet. Bei einer Wertigkeit unterhalb von Bewertungsklasse 4, wie im vorliegen- den Fall, erfolgt die Ermittlung der Gesamtwertstufe über das arithmetische Mit- tel der Bodenfunktionen AKIWAS, FIPU und NATBO. Der Flächenwert eines Quadratmeters in Ökopunkten wird durch die Multiplika- tion der Gesamtwertstufe mit dem Faktor vier berechnet. Eingriffe in das Grund- wasser werden durch die Bewertung des Bodens mit abgedeckt.
Tabelle 1: Boden Eingriffsbemessung
| Bestand Boden | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewertungseinheit | Bewertungs-klassen Bodenfunk-tionen | Wertstufe | ÖP/m² | Fläche in m² | Flächenwert in ÖP | |
| Vollversiegelte Flächen 100 % versiegelt | NATBO | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.124 | 0 |
| AKIWAS | 0,00 | |||||
| FIPU | 0,00 | |||||
| Teilversiegelte Flächen 70 % versiegelt | NATBO | 0,60 | 0,75 | 3,00 | 323 | 969 |
| AKIWAS | 0,60 | |||||
| FIPU | 1,05 | |||||
| Unversiegelte Flächen Stadtböden | NATBO | 1,00 | 1,00 | 4,00 | 2.540 | 10.160 |
| AKIWAS | 1,00 | |||||
| FIPU | 1,00 | |||||
| Unversiegelte Flächen | NATBO | 2,00 | 2,50 | 10,00 | 207.777 | 2.077.770 |
| AKIWAS | 2,00 | |||||
| FIPU | 3,50 | |||||
| Gesamt Bestand Boden | 217.764 | 2.088.899 |
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Planung Boden Bewertungseinheit Bewertungs-klassen Wertstufe ÖP/m² Fläche in m² Flächenwert in Bodenfunk-tionen ÖP
Vollversiegelte Flächen NATBO 0,00 100 % versiegelt AKIWAS 0,00 0,00 0,00 127.909 0 FIPU 0,00 Teilversiegelte Flächen NATBO 0,60 70 % versiegelt AKIWAS 0,60 0,75 3,00 323 969 FIPU 1,05 Teilversiegelte Flächen 30 NATBO 1,40 % versiegelt AKIWAS 1,40 1,75 7,00 1.160 8.120 FIPU 2,45 Unversiegelte Flächen NATBO 1,00 Stadtböden AKIWAS 1,00 1,00 4,00 62.910 251.639 FIPU 1,00 Unversiegelte Flächen NATBO 2,00 AKIWAS 2,00 2,50 10,00 25.462 254.620 FIPU 3,50 Gesamt Planung Boden 217.764 515.348
Gesamt Planung - Bestand Boden -1.573.551
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Tiere und Pflanzen
Die Bewertung erfolgt anhand von Biotoptypen nach ÖKVO Anlage 2 Abschnitt 1. Hierbei wird einem Biotoptyp ein Wert zugeordnet und mit der entsprechenden Quadratmeteranzahl verrechnet. Der Wertrahmen umfasst eine Punkteskala von 1 bis 64. Hohe Punktewerte von über 40 erhalten nur seltene oder auf Extrem- standorten vorkommende Biotoptypen.
Tabelle 2: Tiere und Pflanzen Eingriffsbemessung
| Bestand Biotope | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| LfU-Nr. | Bezeichnung | Wertspanne in ÖP/m² | ÖP/m² od. stck. | Fläche in m² od. Stück | Flächenwert in ÖP |
| 33.41 | Fettwiese mittlerer Standorte (artenvielfalt +2 ÖP/m²) | 8-13-19 | 15 | 23.385 | 350.775 |
| 35.11 | Nitrophytische Saumvegetation | 10-12-21 | 12 | 4.788 | 57.456 |
| 37.11 | Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation | 4-8 | 4 | 167.745 | 670.980 |
| 41.22 | Feldhecke mittlerer Standorte | 10-17-27 | 17 | 6.161 | 104.737 |
| 43.11 | Brombeer-Gestrüpp | 7-9-18 | 9 | 764 | 6.876 |
| 45.30b | Einzelbäume auf mittelwertigen Biotoptypen (StU 80) | 3-6 | 640 | 10 | 6.400 |
| 45.30b | Einzelbäume auf mittelwertigen Biotoptypen (StU 120) | 3-6 | 960 | 3 | 2.880 |
| 45.30b | Einzelbäume auf mittelwertigen Biotoptypen (StU 150) | 3-6 | 1200 | 3 | 3.600 |
| 45.40b | Streuobstbestand auf mittelwertigen Biotoptypen (Flst. 1255) | +3-+6-+9 | 6 | 3.920 | 23.520 |
| 60.10 | Von Bauwerken bestandene Fläche | 1 | 1 | 180 | 180 |
| 60.21 | Völlig versiegelte Straße oder Platz | 1 | 1 | 6.944 | 6.944 |
| 60.22 | Gepflasterte Straße oder Platz | 1-2 | 1 | 323 | 323 |
| 60.25 | Grasweg | 6 | 6 | 4.934 | 29.604 |
| 60.50 | Kleine Grünfläche | 4-8 | 4 | 2.125 | 8.500 |
| 60.60 | Garten | 6-12 | 6 | 415 | 2.490 |
| Gesamt Bestand Biotope | 217.764 | 1.275.265 |
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| Planung Biotope | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| LfU-Nr. | Bezeichnung | Wertspanne in ÖP/m² | ÖP/m² od. stck. | Fläche in m² od. Stück | Flächenwert in ÖP |
| 41.22 | Feldhecke mittlerer Standorte (M1) | 10-17-27 | 17 | 6.250 | 106.250 |
| 35.12 | Mesophytische Saumvegetation (M1) | 11-19-25 | 19 | 3.810 | 72.390 |
| 33.41 | Fettwiese mittlerer Standorte (M2) | 8-13-19 | 13 | 8.333 | 108.329 |
| 45.40b | Streuobstbestand auf mittelwertigen Biotoptypen (M2) | +2-+4 | 3 | 4.587 | 13.761 |
| 35.12 | Mesophytische Saumvegetation (M3) | 11-19-25 | 19 | 830 | 15.770 |
| 33.41 | Fettwiese mittlerer Standorte (M3) | 8-13-19 | 13 | 2.930 | 38.090 |
| 41.22 | Feldhecke mittlerer Standorte (M3) | 10-17-27 | 17 | 3.266 | 55.522 |
| 45.30b | Einzelbäume auf mittelwertigen Biotoptypen (M3) | 3-6 | 608 | 15 | 9.120 |
| 45.30a | Einzelbäume auf sehr gering- bis geringwertigen Biotoptypen (16cm StU+60cm StU) * 8 ÖP/stck = 608 ÖP/stck) (Pflanzgebot GE) | 4-8 | 608 | 18 | 10.944 |
| 45.30a | Einzelbäume auf sehr gering- bis geringwertigen Biotoptypen (16cm StU+60cm StU) * 8 ÖP/stck = 608 ÖP/stck) (Pflanzgebot MI) | 4-8 | 608 | 16 | 9.728 |
| 45.30a | Einzelbäume auf sehr gering- bis geringwertigen Biotoptypen (16cm StU+60cm StU) * 8 ÖP/stck = 608 ÖP/stck) (Pflanzgebot SO) | 4-8 | 608 | 54 | 32.832 |
| 45.30a | Einzelbäume auf sehr gering- bis geringwertigen Biotoptypen (16cm StU+60cm StU) * 8 ÖP/stck = 608 ÖP/stck) (Pflanzgebot WA) | 4-8 | 608 | 90 | 54.720 |
| 33.41 | Fettwiese mittlerer Standorte (Bestand) | 8-13-19 | 13 | 43 | 559 |
| 60.10 | Von Bauwerken bestandene Fläche (Bestand Gas) | 1 | 1 | 180 | 180 |
| 60.21 | Völlig versiegelte Straße oder Platz (Straße + Geh- . Radweg) | 1 | 1 | 20.000 | 20.000 |
| 60.22 | Gepflasterte Straße oder Platz (Bestand Gas) | 1-2 | 1 | 323 | 323 |
| 60.23 | Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter (Feldweg) | 2 | 2 | 1160 | 2.320 |
| 60.60 | Garten (Bestand) | 6-12 | 6 | 418 | 2.508 |
| 60.50 | Kleine Grünfläche (Verkehrsgrün) | 4 | 4 | 6.103 | 24.412 |
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Gemeinde Essingen Bebauungsplan „Klinikum“ in Essingen Eingriffsermittlung
GE versiegelt (GRZ 0,8) 1 1 13.778 13.778 GE kleine Grünfläche 4 4 3.445 13.778 GE Dachbegrünung 4 4 13.778 55.114 MI versiegelt (GRZ 0,6) 1 1 9.037 9.037 MI kleine Grünfläche 4 4 6.025 24.099 SO1 versiegelt (GRZ 0,6) 1 1 23.696 23.696 SO1 kleine Grünfläche 4 4 15.798 63.190 SO2/SO3 versiegelt (GRZ 0,8) 1 1 52.407 52.407 SO2/SO3 kleine Grünfläche 4 4 13.102 52.407 SO Dachbegrünung 4 4 26.204 104.814
33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (pfg 2) 8-13-19 13 1.875 24.375
41.22 Feldhecke mittlerer Standorte (pfg 2) 10-17-27 17 1.875 31.875
WA versiegelt (GRZ 0,4) 1 1 8.810 8.810 WA Garten 6 6 13.215 79.290
41.22 Feldhecke mittlerer Standorte (pfg 1) 10-17-27 17 317 5.381
60.60 Garten (pfg 1) 6 6 739 4.431 Gesamt Planung Biotope 217.764 1.134.430
Gesamt Planung - Gesamt Bestand -140.835
Gesamtübersicht Eingriffsermittlung
Tabelle 3: Gesamtübersicht Eingriffsermittlung
| Eingriffsermittlung Gesamtübersicht | |
|---|---|
| Schutzgut | Eingriffsdefizit in ÖP |
| Biotope | -140.835 |
| Boden | -1.573.551 |
| Gesamt | -1.714.385 |
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