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Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb Neubau des Regionalversorgers der Kliniken Ostalb am Standort Essingen Offenes Verfahren / VgV 02 Leitfaden
Leitfaden zum Vergabeverfahren
Offenes Verfahren nach GWB, VgV
Landkreis Ostalbkreis, vertreten durch den Eigenbetrieb Immobilien Klini-
ken Ostalb
Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI
2021
1006_2026_OAK_TWP
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Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines zu den Vergabeunterlagen ................................................................................... 4
- Auftraggeber .......................................................................................................................... 4
- Art und Umfang des Auftrags, einschließlich aller Optionen und zusätzlichen Aufträge ..... 4 a) Beschreibung des Auftrags ............................................................................................ 4 b) Derzeitige Terminplanung .............................................................................................. 6
- Auftragsbekanntmachung ..................................................................................................... 7
- Vergaberechtsregime ............................................................................................................ 7
- Vergabeverfahrensart ............................................................................................................ 7
- Nebenangebote ..................................................................................................................... 7
- Unterteilung in Lose ............................................................................................................... 7
- Vertragsbedingungen ............................................................................................................ 7
- Voraussichtlicher Zeitplan für das Verfahren ........................................................................ 7
- Bewerbungsbedingungen / Verfahrensbedingungen ........................................................ 8 a) Zugelassene Sprachen .................................................................................................. 8 b) Keine Kostenerstattung .................................................................................................. 8 c) Eigentum an den Angeboten ............................................................................................. 8 d) Abgabe der Angebote .................................................................................................... 9 e) Angaben der Preise ....................................................................................................... 9 f) Formblätter des Auftraggebers .......................................................................................... 9 g) Änderungen der Vergabeunterlagen ............................................................................. 9 h) Gewerbliche Schutzrechte ............................................................................................. 9 i) Sicherstellung des Wettbewerbs ..................................................................................... 10 j) Vertraulichkeit und Geheimhaltung ................................................................................. 10 k) Beschaffung weiterer Informationen / Kommunikation im Verfahren .............................. 10 l) Ergänzungen / Überarbeitungen der Vergabeunterlagen ............................................... 11 m) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren .................................... 11 n) Rechtsbehelfsbelehrung .............................................................................................. 11 II. Verfahrensablauf des offenen Verfahrens .............................................................................. 12
- Ablauf des offenen Verfahrens ............................................................................................ 12
- Bieterfragen / Unklarheiten der Vergabeunterlagen ........................................................... 13 a) Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen ................... 13 b) Frist für Bieterfragen .................................................................................................... 13 c) Beantwortung von Bieterfragen und sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers ............ 14
- Allgemeine Anforderungen an die Angebote ...................................................................... 14 a) Frist zur Abgabe der Angebote .................................................................................... 14 b) Umgang mit verspätet eingegangenen Angeboten ..................................................... 14 c) Änderungen des Angebots durch den Bieter .................................................................. 14 d) Eintragungen des Bieters und Änderungen hieran ...................................................... 14
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e) Änderungen der Vergabeunterlagen ........................................................................... 15 4. Formale Angebotsprüfung ................................................................................................... 15 5. Eignungsprüfung und besondere Anforderungen ............................................................... 15 a) Eignungsprüfung .......................................................................................................... 16 b) Bietergemeinschaften .................................................................................................. 16 c) Eignungsleihe .................................................................................................................. 17 d) Nachträgliche Anforderung von Unterlagen und Nachweisen ..................................... 17 6. Zuschlagskriterien: Wertung der Angebote ......................................................................... 17 Wertungssystematik ................................................................................................................ 18 Leistungspunkte ...................................................................................................................... 19 7. Vertragsschluss ................................................................................................................... 19
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I. Allgemeines zu den Vergabeunterlagen
Die in den Vergabeunterlagen verwendeten Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter. Le- diglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form verwendet. Bieter und Bietergemeinschaften werden der Einfachheit halber als „Bieter“ bezeichnet.
- Auftraggeber
Auftraggeber ist
Landkreis Ostalbkreis, vertreten durch den Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb vertreten durch den Betriebsleiter Herr Rieß Im Kälblesrain 1 73430 Aalen.
- Art und Umfang des Auftrags, einschließlich aller Optionen und zusätzlichen Aufträge
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Tragwerks- planung nach § 51 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Neubau Regionalversorger der Kliniken Ostalb am Standort Essingen.
Die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung werden stufenweise beauftragt nach Maß- gabe des Ingenieurvertrags. Hieraus ergibt sich auch der Leistungsumfang des Auftragneh- mers.
a) Beschreibung des Auftrags
Der Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb plant am Standort Essingen einen Klinik- neubau als zentraler Regionalversorger mit ca. 650 Planbetten und -plätzen. Eng ver- zahnt mit den beiden dezentralen Standorten in Mutlangen (Stauferklinikum Schwä- bisch Gmünd) und Ellwangen (St. Anna-Virngrund-Klinik) bildet der Regionalversorger zukünftig das Herzstück der Kliniken Ostalb. Damit wird auf einer Fläche von ca. 10 Hektar an der B29 bei Essingen ein Gesundheitscampus mit ganzheitlichem medizini- schem Leistungsspektrum für die Menschen in der Ostalb-Region entstehen.
Kernstück dieses Campus wird der Klinikneubau, welcher die zentrale Funktion der Gesundheitsversorgung für den Ostalbkreis übernehmen wird. Der Klinikneubau ver- fügt über die wesentlichen medizinischen Fachbereiche mit der Ausstattung für den operativen und konservativen Bereich, der Notfall- und Intensivmedizin, Mutter-Kind- Zentrum, diagnostischen Verfahren, in sekundären und tertiären Dienstleistungs- und Servicebereichen.
Die Energiezentrale zur Versorgung der Klinik soll möglichst im Gebäude integriert werden. Je nach Energiekonzept ist eine Verortung der Energiezentrale jedoch auch auf dem Campus im nahen Umfeld des Klinikgebäudes möglich.
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Auf dem Gelände werden weitere medizinische Versorgungsbereiche angesiedelt. Die räumliche Standortnähe ermöglicht neue Kooperationen und Synergien, um die Ge- sundheitsversorgung der Patienten zielgerichtet und wirtschaftlich gewährleisten zu können. Des Weiteren sollen auf dem Gelände weitere erforderlichen Nebengebäude und eine Kindertagesstätte gebaut werden, welche allerdings nicht Gegenstand dieses Vertrages sind.
Das prognostizierte Investitionsvolumen für das Klinikgebäude, gerechnet auf den mutmaßlichen Fertigstellungstermin des Projekts, liegt bei ca. EUR 825 Millionen brutto.
Der zu planende Klinikneubau wird voraussichtlich eine Nutzfläche von ca. 49.000 m² (Stand 04/2025) umfassen. Außerdem sollen ca. 1.000 Stellplätze in einem Parkhaus bereitgestellt und ein Hubschrauber-Landeplatz vorgesehen werden.
Es ist beabsichtigt, das Projekt mit der Building Information Modeling (BIM)-Methode zu realisieren.
Die Gebäude und die Infrastruktur des gesamten Gesundheitscampus müssen in Be- zug auf Nachhaltigkeit, maximale Energieeffizienz, wirtschaftlichen und ökologischen Umgang mit Ressourcen (Baumaterialien, Energieerzeugung, Abfallentsorgung, Be- trieb und Instandhaltung etc.) sowie Behaglichkeitskriterien für Patienten und Mitarbei- ter im gesamten Planungs- und Bauprozess betrachtet werden.
Für das Klinikums-Hauptgebäude (inkl. Wirtschaftshof) und Energiezentrale sowie das MVZ/Ärztehaus und das Bildungszentrum/Pflegeschule ist eine stufenweise Beauftra- gung der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 jeweils getrennt je Gebäude und je Stufe be- absichtigt.
Die weiteren Gebäude Kindertagesstätte, Personalwohnen, Rettungswache sowie Parkhaus und Sonderpflege sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und lediglich be- züglich städtebaulicher Verortung und als „Zukunftsfläche“ zu betrachten, um im Hin- blick auf den Bebauungsplan in Abstimmung mit der Gemeinde Essingen treten zu können. Die planerische und bauliche Realisierung dieser Gebäude erfolgt teilweise durch Dritte.
Die derzeitige Terminplanung des Auftraggebers sieht vorläufig vor, dass voraussicht- lich spätestens im 3. Quartal 2029 die Bauarbeiten beginnen und voraussichtlich Ende 2032 die bauliche Fertigstellung erfolgt.
Der Auftraggeber wird die Fachplanungsleistungen für Tragwerk im Rahmen eines of- fenen Verfahrens europaweit ausschreiben.
Bestandteil der Vergabeunterlagen sind neben den in der Angebotsaufforderung be- nannten Unterlagen auch die folgenden Unterlagen, die bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen sind:
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– 01 Angebotsaufforderung
– 02 Leitfaden
– 03 DS-GVO-Hinweise
– 04 Angebotsformular
– 04_1 Zuschlagskriterien und Anlage Zuschlagskriterien
– 05 Eignung
– 06 Bei Bedarf auszufüllende Formblätter
– 12 Unterauftragnehmer
– Leistungsbeschreibung
– Honorarangebotsformblatt
– Ingenieurvertrag
– Bebauungsplan-Vorentwurf (nicht final)
– Luftbild, Fotos des Areals
– Basisinformationen zu den Gebäuden
– Funktions- / Raumprogramm, Version 1.2, Stand 07/2025 (nicht final)
– Medizinkonzeption
– Bauliche Massenstudie
– BIM-Lastenheft (AIA)
– RVE_AWF-191
Die vorgenannten Unterlagen werden nachfolgend als „Projektunterlagen“ bezeichnet und sind, sofern für die Durchführung des Vorhabens noch relevant, vom Auftragneh- mer zu beachten.
b) Derzeitige Terminplanung
Die derzeitige Terminplanung des Auftraggebers betreffend das Vorhaben sieht wie folgt aus:
Zeitpunkt Geplanter Leistungsstand
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| 15.12.2026 | Planungsbeginn |
|---|---|
| ca. 2./3.Quartal 2029 | Baubeginn |
| ca. Ende 2032 | Bauliche Fertigstellung |
- Auftragsbekanntmachung
Der Auftraggeber hat seine Absicht über die Vergabe des hier gegenständlichen Auftrags
„Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021“
bei TED („Tenders Electronic Daily“) europaweit bekannt gemacht. Tenders Electronic Daily ist die Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" und abruf- bar unter https://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do.
- Vergaberechtsregime
Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO), insbesondere nach der Ver- ordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV).
- Vergabeverfahrensart
Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschrie- benen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB, §§ 1, 14, 15 VgV).
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Unterteilung in Lose
Eine Unterteilung der Leistungen in Fachlose und/oder Teillose findet nicht statt.
- Vertragsbedingungen
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag geschlossen. Die Vertrags- unterlagen sind in dem Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe aufgeführt.
- Voraussichtlicher Zeitplan für das Verfahren
Der vom Auftraggeber aufgestellte voraussichtliche Zeitplan des Verfahrens gestaltet sich voraussichtlich wie folgt:
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| Absendung der Auftragsbekanntmachung | 23.09.2026 |
|---|---|
| Bieterfragen sollten möglichst früh gestellt werden; wenn möglich spätestens bis zum | 19.10.2026 |
| Fristablauf zur Abgabe der Angebote | 26.10.2026, 9:00 Uhr |
| Voraussichtlicher Versand Informationsschreiben | 05.11.2026 |
| Voraussichtliche Zuschlagserteilung | 04.12.2026 |
| Die Bindefrist an die Angebote ist in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angegeben. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden, dieses kann bis zum Fristablauf nicht zurückgezogen werden. |
Die Fristen sind für die Bieter bindend, soweit und solange der Auftraggeber hiervon nicht abweicht. Somit behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den voraussichtlichen Zeitplan anzupassen.
- Bewerbungsbedingungen / Verfahrensbedingungen
Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten für das gesamte Verfahren.
a) Zugelassene Sprachen
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist ausschließlich in deutscher Sprache zu führen.
Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z.B. Be- scheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Ori- ginale auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
Die Erklärungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
b) Keine Kostenerstattung
Für die Bearbeitung und Erstellung der Angebote werden den Wirtschaftsteilnehmern etwaig entstehende Kosten nicht erstattet.
c) Eigentum an den Angeboten
Die eingereichten Angebote gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
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d) Abgabe der Angebote
Die Angebote sind einschließlich der jeweils geforderten Unterlagen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (nachfolgend als „E-Vergabe-Portal“ oder „Vergabeplattform“ bezeichnet) zu übermitteln.
Unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ ist eine Anleitung für Unternehmen ent- halten, in der die Funktionen und die Nutzung des E-Vergabe-Portals beschrieben sind. Weiter sind dort auch Video-Tutorials erhältlich, welche die Nutzung des E- Vergabe-Portals erläutern.
Eine anderweitige Übermittlung der Angebote (z.B. per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (bspw. per E-Mail), fernschriftlich) ist nicht zugelassen. Die Angebote müssen vollständig sein. Für die Angebote sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
e) Angaben der Preise
Alle Preise sind in Euro anzugeben.
Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zu- grundelegung des geltenden Steuersatzes im Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle hinzuzufügen (auch soweit AG Steuerschuldner ist).
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen.
f) Formblätter des Auftraggebers
Es sind ausschließlich diejenigen Formblätter zu verwenden, welche den Vergabeun- terlagen beigefügt sind. Sollte der Auftraggeber ein oder mehrere Formblätter während des Vergabeverfahrens austauschen, ist immer das bzw. sind immer die aktuellsten Formblätter zu verwenden.
g) Änderungen der Vergabeunterlagen
Änderungen in und an den Vergabeunterlagen durch die Bieter sind unzulässig (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV).
h) Gewerbliche Schutzrechte
Der Bieter hat in seinem Angebot anzugeben, wenn für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind.
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Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines ge- werblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
i) Sicherstellung des Wettbewerbs
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigun- gen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Ein- schränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind ver- boten und können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die Wirtschaftsteilnehmer haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbe- werb nicht durch eine Mehrfachbeteiligung unzulässig beeinflusst wird. Bei Vorliegen von Zweifeln wird der Auftraggeber von den Wirtschaftsteilnehmern den Nachweis ver- langen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann ein Wirtschaftsteilneh- mer diesen Nachweis nicht erbringen, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabe- verfahren führen.
j) Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Die Vergabeunterlagen nebst allen Anlagen sind urheberrechtlich © geschützt. Sie dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung und jede nicht durch den vorge- nannten Verwendungszweck gedeckte Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – und jede Nutzung für andere Zwecke – beispielsweise für andere Vergabeverfahren – sind ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung der Berechtigten nicht gestattet.
Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.
Die Nichtbeachtung der Vertraulichkeitsanforderungen hat – unbeschadet weiterer Folgen – zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen des Auftraggebers.
Die Bieter haben in ihren Angeboten diejenigen Stellen zu bezeichnen oder zu mar- kieren, die dem Geheimschutz im Sinne des § 165 Abs. 2 GWB unterfallen.
k) Beschaffung weiterer Informationen / Kommunikation im Verfahren
Damit der Auftraggeber mit den Wirtschaftsteilnehmern besser kommunizieren kann, wird empfohlen, dass sich die Wirtschaftsteilnehmer auf dem E-Vergabe-Portal regist- rieren.
Durch die (kostenfreie) Registrierung auf dem E-Vergabe-Portal nehmen die Wirt- schaftsteilnehmer automatisch an der elektronischen Kommunikation teil.
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Die Wirtschaftsteilnehmer haben darauf zu achten, dass sie ausschließlich über das E-Vergabe-Portal ihre Fragen an den Auftraggeber richten.
Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird.
Ab der erfolgten Registrierung kann der Auftraggeber über das angegebene E- Vergabe-Portal die Wirtschaftsteilnehmer, die sich registriert haben, darüber informie- ren, ob neue beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen so- wie Mitteilungen des Auftraggebers zum Download auf dem E-Vergabe-Portal bereit- gestellt wurden. Hierzu erhalten die registrierten Teilnehmer eine Information per E- Mail, dass auf dem E-Vergabe-Portal eine neue Information zum Verfahren eingestellt wurde.
Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist eine Registrierung zwar nicht erforderlich (vgl. § 41 Abs. 1 VgV). Ohne eine solche Regist- rierung kann der öffentliche Auftraggeber die nicht registrierten Bieter über nachträgli- che Informationen jedoch nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es den nicht registrierten Wirtschaftsteilnehmern sich auf dem E-Vergabe-Portal regelmäßig selbst über etwaige Änderungen, wie beispielsweise über neue beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu in- formieren (Holschuld). Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote.
l) Ergänzungen / Überarbeitungen der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende An- gaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor.
m) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durchlacher Allee 100 76137 Karlsruhe, Deutschland Telefon: +49 721/926-8730 Telefax: +49 721/926-3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
n) Rechtsbehelfsbelehrung
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
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nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn- bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge- rügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots- abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An- gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksich- tigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unver- züglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absen- dung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Informa- tion nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalen- dertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftrag- geber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags- vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be- kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
II. Verfahrensablauf des offenen Verfahrens
- Ablauf des offenen Verfahrens
Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Wirtschaftsteilnehmern zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Das An- gebot besteht aus den in der Angebotsaufforderung benannten Unterlagen und Erklärungen.
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Mit der Abgabe ihres Angebotes haben die Unternehmen außerdem den Nachweis über ihre Eignung zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung einzureichen.
Die Einreichung der Unterlagen erfolgt ausschließlich über das E-Vergabe-Portal.
- Bieterfragen / Unklarheiten der Vergabeunterlagen
a) Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen
Enthalten die für die Unterlagen nach Auffassung des Wirtschaftsteilnehmers Unklar- heiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jewei- ligen Frist zur Angebotsabgabe ausschließlich über das E-Vergabe-Portal auf die Un- klarheiten bzw. Fehler hinzuweisen.
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern.
Ergeben sich für den Bieter Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen nach An- sicht des Bieter Unklarheiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bieter, sich spätestens zu der oben im Zeitplan unter I.1.9. „Voraussichtlicher Zeitplan für das Verfahren“ genann- ten Frist zur Stellung von Bieterfragen über das E-Vergabe-Portal zu registrieren (falls noch nicht geschehen) und über das E-Vergabe-Portal seine Bieterfrage(n) unter Be- zugnahme auf dieses Vergabeverfahren zu stellen und auf die Unklarheiten bzw. Feh- ler hinzuweisen.
Anfragen außerhalb des E-Vergabe-Portals werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über das E-Vergabe-Portal beantwortet, so- fern sie für das Verfahren relevant sind.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bieters besteht. Der Auftraggeber prüft die Angebote und die mit den Angeboten eingereichten Erklärungen und Nachweise zur Eignung zunächst auf die Einhaltung der in diesen Vergabeunter- lagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen.
b) Frist für Bieterfragen
Ergeben sich für den Bieter Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen Unklarhei- ten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bieter, die Bieterfragen gegenüber dem Auftragge- ber unverzüglich zu stellen, jedenfalls bis zu dem unter I.1.9. „Voraussichtlicher Zeit- plan für das Verfahren“ genannten Termin.
Telefonische, per E-Mail, direkt mündlich oder schriftlich gestellte Fragen, die nicht über das E-Vergabe-Portal an den Auftraggeber adressiert werden, sind nicht zulässig und werden inhaltlich nicht beantwortet.
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c) Beantwortung von Bieterfragen und sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers
Sowohl Fragen als auch Antworten werden gleichzeitig allen Unternehmen ausschließ- lich über das E-Vergabe-Portal zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für sonstige Mit- teilungen des Auftraggebers (z.B. Änderung der Vergabeunterlagen oder sonstige Hin- weise).
- Allgemeine Anforderungen an die Angebote
Die Angebote haben die geforderten Angaben, Erklärungen und Preise vollständig zu ent- halten und sind rechtzeitig ausschließlich über das E-Vergabe-Portal einzureichen (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 2 VgV).
a) Frist zur Abgabe der Angebote
Das Angebot muss einschließlich der jeweils geforderten Unterlagen ausschließlich in elektronischer Form auf dem E-Vergabe-Portal rechtzeitig und zwar spätestens bis zu der in der Angebotsaufforderung angegebenen Angebotsfrist eingereicht werden.
Das Angebot muss vollständig sein und es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen / Vordrucke zu verwenden. Der Bieter hält sich an sein Angebot bis zum Ablauf der in der Angebotsaufforderung enthaltenen Bindefrist gebunden.
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
b) Umgang mit verspätet eingegangenen Angeboten
Angebote, die verspätet eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind. Der Bieter trägt die Darlegungslast und Beweislast, dass diese ihn entlastenden Umstände tatsächlich gegeben sind.
c) Änderungen des Angebots durch den Bieter
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können die jeweiligen Angebote über das E-Vergabe- Portal zurückgezogen werden.
Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen können hinsichtlich des jeweiligen An- gebots bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist ausschließlich über das E-Vergabe- Portal vorgenommen werden.
d) Eintragungen des Bieters und Änderungen hieran
Eintragungen des Bieters müssen klar und eindeutig sein. Der Bieter trägt das Risiko unklarer und nicht eindeutiger Eintragungen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
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e) Änderungen der Vergabeunterlagen
Änderungen in und an den Vergabeunterlagen durch die Bieter sind unzulässig (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV).
- Formale Angebotsprüfung
Nach der Angebotsabgabe führt der öffentliche Auftraggeber eine formale Angebotsprüfung durch. Im Rahmen der formalen Prüfung werden gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlos- sen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere:
– Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
– Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
– Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
– Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorge- nommen worden sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV);
– Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht ver- ändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV);
– Nicht zugelassene Nebenangebote (§ 57 Abs. 1 Nr. 6 VgV).
Ferner werden Angebote ausgeschlossen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind.
Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezo- gene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sons- tige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachfor- derung von Unterlagen besteht nicht.
- Eignungsprüfung und besondere Anforderungen
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Prüfung der Angebote vor der Prüfung der Eignung der Unternehmen durchzuführen und lediglich die Eignung der in die nähere Auswahl kommen- den Unternehmen zu prüfen.
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a) Eignungsprüfung
Die Prüfung der Eignung erfolgt anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eig- nungskriterien und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB.
Außerdem stellt der Auftraggeber folgende Eignungskriterien auf:
-
Sämtliche Dokumente, Kommunikation, Anwendungen, etc. sind in deutscher Sprache und alle eingesetzten Mitarbeitenden beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
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Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ver- gleichbar sind (Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung bei Neubauten), auf- geteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, abzugeben.
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Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, abzugeben.
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Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters, jeweils in den letzten drei Jahren, ersichtlich ist. Als Beschäftigte gelten die sozialversi- cherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
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Der Bieter hat Angaben mittels Eigenerklärung zu Referenzprojekten für Planungs- leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung nach Maßgabe von Ziff. VII. des Formblatts „05 Eignung“ zu machen.
b) Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern unterschrie- bene Erklärung abzugeben,
– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
– dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
– dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag er- forderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
– dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemein- schaft als Gesamtschuldner haften,
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– dass die Bietergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend gemäß § 1 GWB handelt.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzu- halten. Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das vom Auftraggeber bereitgestellte Formular zu verwenden und mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.
c) Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unterneh- men (sog. eignungsverleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen, muss der Bie- ter das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt mit dem Angebot abgeben.
d) Nachträgliche Anforderung von Unterlagen und Nachweisen
Der öffentliche Auftraggeber wird keine Unterlagen nachfordern.
- Zuschlagskriterien: Wertung der Angebote
Die Wertung der Angebote erfolgt folgendermaßen:
Zunächst prüft der Auftraggeber, ob die Angebote jeweils die Mindestanforderungen erfüllen. Erfüllt ein Angebot nicht die Mindestanforderungen, wird es ausgeschlossen.
Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auf Basis der bekannt gegebenen Zuschlags- kriterien, d.h. auf Grundlage des geforderten Konzepts zur Sicherstellung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen sowie des Honorarangebots.
Die Wertungssystematik stellt bezogen auf Angebotsbestandteil I und II im Überblick wie folgt dar.
| Kriterium | maximale Wertungspun kte | Gewichtung | maximale Leistungspunk te | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Angebotsbestandteil I: Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherstellung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen | 5 Punkte | 80 % | 400 Punkte | ||
| Angebotsbestandteil II: Honorarangebot | 5 Punkte | 20 % | 100 Punkte | ||
| Summe | 100 % | 500 Punkte |
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Zu den Details der Wertungskriterien und Gewichtungen für Angebotsbestandteil I wird auf das Dokument
– 04_1 Zuschlagskriterien und Anlage_Zuschlagskriterien
verwiesen.
Die im Aufforderungsschreiben aufgeführten Kriterien / Unterkriterien werden durch das Wer- tungsgremium jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie dort dargestellt gewichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Zwischenwerte (z. B. 3,5 Punkte) vergeben werden können. Insgesamt können also (mit Gewichtung) maximal 500 Leistungspunkte erreicht werden.
Wertungssystematik
Die Wertungspunkte werden wie folgt ermittelt:
Die Qualität des eingereichten auftragsbezogenen Konzepts zur Sicherstellung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird mit maximal 400 Leistungspunkten bewertet.
Die Wertung der Qualität des Konzeptes erfolgt in der Weise, dass der Vorschlag des Bieters anhand der Wertungsmatrizen mit Wertungspunkten für jedes Unterkriterium von 0 bis 5 be- wertet wird. Die Höhe der erreichten Wertungspunkte richtet sich danach in wieweit das vom Bieter vorgelegte Konzept dem bekannt gegebenen Erwartungshorizonten entspricht, auch im Vergleich zu anderen Bietern.
Die Wertungspunkte werden je Kriterium wie folgt ermittelt:
• 5 Wertungspunkte
Die Ausführungen im Konzept entsprechen dem Erwartungshorizont vollumfänglich.
Das Kriterium wird sehr gut erfüllt.
• 4 Wertungspunkte
Die Ausführungen im Konzept entsprechen dem Erwartungshorizont in sehr großen Teilen.
Das Kriterium wird gut erfüllt.
• 3 Wertungspunkte
Die Ausführungen im Konzept entsprechen dem Erwartungshorizont überwiegend.
Das Kriterium wird befriedigend erfüllt.
• 2 Wertungspunkte
Die Ausführungen im Konzept entsprechen dem Erwartungshorizont in Teilen, wobei einige Aspekte nicht enthalten sind bzw. fehlen. Das Kriterium wird ausreichend erfüllt.
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• 1 Wertungspunkte
Die Ausführungen im Konzept entsprechen in dem Erwartungshorizont nur geringfügig; di- verse Aspekte fehlen. Das Kriterium wird mangelhaft erfüllt.
• 0 Wertungspunkte
Die Ausführungen im Konzept entsprechen dem Erwartungshorizont in keiner Weise bzw. das Kriterium wurde nicht thematisiert. Das Kriterium wird ungenügend erfüllt.
Die Wertung der Honorarangebote erfolgt in der Weise, dass das niedrigste Honorarangebot 5 Wertungspunkte erhält; Honorarangebote, die ≥ 50 % höher als das niedrigste Honoraran- gebot liegen, erhalten 0 Wertungspunkte. Dazwischenliegende Honorarangebote werden auf zwei Kommastellen genau linear interpoliert.
Leistungspunkte
Die Ermittlung der für den jeweiligen Bieter zutreffenden Leistungspunktzahl erfolgt in zwei Schritten:
(1) Im ersten Schritt erhält jeder Bieter für jedes Kriterium - je nach Erfüllungsgrad - die Wer- tungspunkte nach der Wertungssystematik dargestellten Maßstab.
(2) Im zweiten Schritt werden die erzielten Wertungspunkte pro Kriterium in Leistungspunkte umgerechnet. Hierbei wird die Anzahl der jeweiligen Wertungspunkte mit der jeweiligen Ge- wichtung multipliziert.
Beispiel: Erreicht ein Bieter bei der Wertung des Honorarangebots 4,32 Wertungspunkte, so resultieren daraus folgende Leistungspunkte:
4,32 Wertungspunkte x Gewichtung 20 % x 100 = 86,40 Leistungspunkte
Die so ermittelten Leistungspunkte werden über alle Einzelkriterien hinweg für jeden Bieter aufaddiert. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen. Der Bieter mit der höchsten Gesamtleistungspunktzahl hat das Angebot mit dem besten Preis-Leis- tungsverhältnis, mithin das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag.
- Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Zuschlag in Form eines Zuschlagsschreibens des Auftraggebers zu dem Angebotsschreiben des Bieters mit dem wirtschaftlichsten Angebot zustande.
Verträge werden geschlossen mit dem Landkreis Ostalbkreis, vertreten durch den Eigenbe- trieb Immobilien Kliniken Ostalb.
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