Tragwerksplanung für ein Erschließungsbauwerk einer Schulcontaineranlage

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.07.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
03.06.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
380034-2026
Verfahrensnummer
2a99bf62-4d83-460a-86c1-c343e4b9eae8

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München, Baureferat, beschafft in München Tragwerksplanungsleistungen nach § 51 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für den Neubau eines Erschließungsbauwerks. Dieses umfasst eine etwa 1.183,5 m² große Stahlbeton-Plattform über Stellplätzen, eine Aufzugsanlage, eine Treppe oder Rampe sowie einen Anschlussschacht und dient als Fundament für eine dreigeschossige Schulcontaineranlage mit rund 2.619 m² Bruttogeschossfläche. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 6; Angebote sind bis zum 7. Juli 2026 um 9:00 Uhr einzureichen, und die Schulcontaineranlage muss bis Ende Juli 2027 am neuen Standort in der Freiligrathstraße aufgestellt werden.

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Leistungsbeschreibung

Leistungen der Tragwerksplanung Gebäude gemäß §51 HOAI für den Neubau eines Erschließungsbauwerks Eine bestehende Schulcontaineranlage soll als Erweiterung des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums in der Freiligrathstr. 71, auf dem Grundstück (Fl.Nr. 293/5 Gemarkung Milbertshofen) zur Schulnutzung wieder aufgebaut werden. Grundstücksfläche: 2.554,00 m² Für das Bauvorhaben liegt ein positiver Vorbescheid von Dezember 2025 vor. Das Bauvorhaben besteht aus folgender Maßnahme: Erschließungsbauwerk, Neubau, Leistungsphasen 1-6 Das Erschließungsbauwerk besteht aus einer Stahlbeton-Plattform über Kfz-Stellplätzen (Lehrer*innenparkplatz und Stellplätze eines Cafes), einer Aufzugsanlage für die barrierefreie Erschließung aller Geschosse, einer Treppe und/oder Rampe und einem Schacht für den Gebäudeanschluss. Die Aufzugsanlage war nicht Bestandteil des Vorbescheids. Die Kfz-Stellplätze müssen nach der Maßnahme weiterhin zur Verfügung stehen. Die Grundfläche der mit der Stahlbeton-Plattform überdeckten Fläche beträgt ca. 1.183,5 m² (52,39m x 22,59m). Das Erschließungsbauwerk ist kein Ingenieurbauwerk. Das Bauwerk dient als Fundament für eine Bestandsanlage (MRE) und ist somit integraler Bestandteil des gesamten Gebäudes. Es erfüllt eine essenzielle Funktion für die Erschließung des Gesamtanlage. Hinweis: Eine 3-geschossige MRE wird auf dem Erschließungsbauwerk wiederaufgestellt. Die MRE wird aktuell zwischengelagert. Die Standzeit auf der Zwischenlagerungsfläche ist bis Ende Juli 2027, ohne Verlängerungsoption befristet. Die MRE muss bis zu diesem Zeitpunkt an den neuen Standort an der Freiligrathstraße auf das Erschließungsbauwerk umgesetzt werden. Für den Abbau, Transport und die Wiedererrichtung mit Inbetriebnahme am Standort Freiligrathstraße ist ein Generalunternehmer bereits beauftragt. 3-geschossige Schulcontaineranlage (MRE) Container 47,99 x 18,19 m Geschossfläche (GF): 872,94 m² Bruttogeschossfläche (BGF): 2.618,82 m² Durch den Erweiterungsbau (Erschließungsbauwerk und MRE) entstehen keine Änderungen an den Bestandsgebäuden des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Tragwerksplanung

    Leistungen der Tragwerksplanung Gebäude gemäß §51 HOAI für den Neubau eines Erschließungsbauwerks Eine bestehende Schulcontaineranlage soll als Erweiterung des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums in der Freiligrathstr. 71, auf dem Grundstück (Fl.Nr. 293/5 Gemarkung Milbertshofen) zur Schulnutzung wieder aufgebaut werden. Grundstücksfläche: 2.554,00 m² Für das Bauvorhaben liegt ein positiver Vorbescheid von Dezember 2025 vor. Das Bauvorhaben besteht aus folgender Maßnahme: Erschließungsbauwerk, Neubau, Leistungsphasen 1-6 Das Erschließungsbauwerk besteht aus einer Stahlbeton-Plattform über Kfz-Stellplätzen (Lehrer*innenparkplatz und Stellplätze eines Cafes), einer Aufzugsanlage für die barrierefreie Erschließung aller Geschosse, einer Treppe und/oder Rampe und einem Schacht für den Gebäudeanschluss. Die Aufzugsanlage war nicht Bestandteil des Vorbescheids. Die Kfz-Stellplätze müssen nach der Maßnahme weiterhin zur Verfügung stehen. Die Grundfläche der mit der Stahlbeton-Plattform überdeckten Fläche beträgt ca. 1.183,5 m² (52,39m x 22,59m). Das Erschließungsbauwerk ist kein Ingenieurbauwerk. Das Bauwerk dient als Fundament für eine Bestandsanlage (MRE) und ist somit integraler Bestandteil des gesamten Gebäudes. Es erfüllt eine essenzielle Funktion für die Erschließung des Gesamtanlage. Hinweis: Eine 3-geschossige MRE wird auf dem Erschließungsbauwerk wiederaufgestellt. Die MRE wird aktuell zwischengelagert. Die Standzeit auf der Zwischenlagerungsfläche ist bis Ende Juli 2027, ohne Verlängerungsoption befristet. Die MRE muss bis zu diesem Zeitpunkt an den neuen Standort an der Freiligrathstraße auf das Erschließungsbauwerk umgesetzt werden. Für den Abbau, Transport und die Wiedererrichtung mit Inbetriebnahme am Standort Freiligrathstraße ist ein Generalunternehmer bereits beauftragt. 3-geschossige Schulcontaineranlage (MRE) Container 47,99 x 18,19 m Geschossfläche (GF): 872,94 m² Bruttogeschossfläche (BGF): 2.618,82 m² Durch den Erweiterungsbau (Erschließungsbauwerk und MRE) entstehen keine Änderungen an den Bestandsgebäuden des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums.

    Frist: 07.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.

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1 Eintrag
  1. 03.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 607173-2026

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