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Stadt Adenau – Neubau Parkhaus – Leistungsbeschreibung (Entwurf)
Stadt Adenau
Neubau eines Parkhauses in Adenau (Wimbachstraße)
Vergabe von Planungsleistungen
Leistungsbeschreibung
- Ausgangslage und Anlass
Die Stadt Adenau hat ab dem Jahr 1982 auf dem Grundstück an der Wimbachstraße/Wimbachsgasse
in 53518 Adenau eine Parkpalette errichten lassen. Das Grundstück ist eingetragen in Adenau, Flur
22, Flurstück 28/3.
Die vorhandene Parkpalette soll abgebrochen und durch den Neubau eines Parkhauses mit
voraussichtlich 194 Stellplätzen ersetzt werden. Die Stadt Adenau hat hierfür eine Machbarkeitsstudie
erstellen lassen; weiterverfolgt wird die Vorzugsvariante 1B (Split-Level-Bauweise). Die
Machbarkeitsstudie ist Bestandteil der Vergabe-/Vertragsunterlagen; ihre Ergebnisse sind zu
berücksichtigen.
Die Stellplätze verteilen sich nach dem derzeitigen Planungsstand auf die Ebenen UG (39), E1 (28),
E2 (34), E3 (28), E4 (34) und E5 (31). Das Bauwerk ist als Systembau in Stahl vorgesehen. Eine
Lösung als Betonbau ist möglich. Auf dem Dach ist optional ein Gründach mit Photovoltaikanlage
vorgesehen.
Das Grundstück liegt in einer Hanglage. Das Bauwerk ist gegen den Hang zu sichern. Es ist im Zuge
der Planung zu untersuchen und – soweit möglich und zweckmäßig – planerisch umzusetzen, ob
hierfür die Rückwand der bestehenden Garage genutzt werden kann. Der Abbruch der bestehenden
Parkpalette ist nicht Gegenstand der Objektplanung, sondern wird als getrennte Leistung
ausgeschrieben; er ist in der Planung jedoch zu berücksichtigen und zu koordinieren.
Die Stadt Adenau hat für die Erstellung dieser Leistungsbeschreibung Fotos der Örtlichkeit sowie die
Baugenehmigung(en) der bestehenden Parkpalette nebst zugehörigen Plänen zur Verfügung gestellt.
Diese Unterlagen sind – soweit für die Planung von Bedeutung – Bestandteil der Vergabeunterlagen.
- Planungsziel und wesentliche Anforderungen
Ziel ist die Errichtung eines wirtschaftlichen, funktionalen und den geltenden Vorschriften
entsprechenden Parkhauses auf dem vorhandenen, in Hanglage befindlichen Grundstück. Im Rahmen
der Planung sind insbesondere folgende Anforderungen zu beachten:
• Umsetzung der Vorzugsvariante 1B (Split-Level) mit ca. 194 Stellplätzen unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie;
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• Ausbildung und Sicherung des Bauwerks in Hanglage (Abfangung gegen den Hang);
Untersuchung der Nachnutzung der Rückwand der bestehenden Garage;
• Herstellung von Elektro-Stellplätzen bzw. der Lade- und Leitungsinfrastruktur entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG);
• Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie – optional – eines Gründachs;
• Planung des Anschlusses des Bauwerks an die öffentlichen Verkehrsanlagen (Wimbachstraße)
einschließlich der Zufahrten UG/OG sowie Berücksichtigung der Anlieferungssituation (u. a.
Görgen/Anlieferung) und der Nachbarbebauung (u. a. Fabry) – siehe Los 1;
• Berücksichtigung der Grenz- und Abstandsflächensituation: Nach dem derzeitigen Planungsstand
können die Abstandsflächen gemäß § 8 LBauO RLP nicht überall eingehalten werden; der Umgang
mit den Abstandsflächen ist im Zuge der weiteren Planung zu regeln.
Die Stadt Adenau hat noch nicht abschließend entschieden, ob sie einen ggf. erforderlichen Erdbau
bzw. Ingenieurbau im Rahmen der Gründung als eigenes Los der Bauleistungen ausschreibt. Die
Planung ist so anzulegen, dass eine solche getrennte Vergabe möglich bleibt.
- Grundstück, Örtlichkeit und übergebene Unterlagen
Standort: Wimbachstraße, 53518 Adenau. Erfüllungsort ist die Stadt Adenau.
Der Auftraggeberin liegen insbesondere folgende Grundlagen vor, die den Bietern zur Verfügung
gestellt werden bzw. deren Ergebnisse zu berücksichtigen sind:
• Machbarkeitsstudie „Parkhaus Adenau“ mit Kostenansätzen (Vorzugsvarianten 1a/1b) und
Planunterlage zur Vorzugsvariante 1B (Split-Level, 194 Stpl.);
• Fotos der Örtlichkeit;
• Baugenehmigung(en) und Bestandspläne der bestehenden Parkpalette;
- Kostenrahmen
Die nachstehenden Kostenansätze beruhen auf der Machbarkeitsstudie (Vorzugsvariante 1B). Die
Kosten des Systembaus wurden über Herstellerangaben, die übrigen Positionen auf Grundlage von
BKI-Werten über Kostenpauschalen grob ermittelt. Insbesondere die Kosten für Aushub, Abfangung,
Gründung und Straßenbau konnten aufgrund der fehlenden Planungstiefe nur grob abgeschätzt
werden. Eine belastbare Kostenermittlung nach DIN 276 ist Gegenstand der Planungsleistungen.
| KG | Kostengruppe nach DIN 276 | netto in EUR | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| KG 100 | Grundstück | 0,00 € | ||||||
| KG 200 | Vorbereitende Maßnahmen (Abbruch & technische Erschließung) | 500.000,00 € |
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| KG | Kostengruppe nach DIN 276 | netto in EUR | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| KG 300/400 | Bauwerk & technische Ausrüstung | 3.528.000,00 € | ||||||
| – davon Systembau Stahl (194 Stpl.) | 2.328.000,00 € | |||||||
| – davon Geländemodulation | 350.000,00 € | |||||||
| – davon Gründach mit Photovoltaikanlage | 850.000,00 € | |||||||
| KG 500 | Außenanlagen & Freianlagen (Erschließung, Straßen & Wege) | 250.000,00 € |
Differenzierung der Kostengruppen 300 und 400 (Vorschlag der Auftraggeberin): Die
Machbarkeitsstudie weist die Kostengruppen 300 und 400 zusammengefasst mit 3.528.000 € (netto)
aus, ohne die Kosten der Technischen Ausrüstung gesondert auszuweisen. Für die Zwecke der
Honorarermittlung – insbesondere für Los 2 (Technische Ausrüstung) – schlägt die Auftraggeberin die
folgende Aufteilung vor:
• Kostengruppe 300 (Bauwerk – Baukonstruktion): rund 2.628.000 € netto;
• Kostengruppe 400 (Bauwerk – Technische Ausrüstung): rund 900.000 € netto, aufgeteilt auf die
nachstehenden Anlagengruppen im Sinne des § 53 Abs. 2 HOAI:
| AG | Anlagengruppe nach § 53 Abs. 2 HOAI | netto in EUR | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AG 1 | Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (Entwässerung der Parkebenen, Leichtflüssigkeitsabscheider, Dachentwässerung, Wasseranschluss) | 80.000,00 € | ||||||
| AG 4 | Starkstromanlagen (Allgemeinstrom, Beleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung, Photovoltaikanlage, Lade-/Elektromobilitätsinfrastruktur nach GEIG) | 560.000,00 € | ||||||
| AG 5 | Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Parkabfertigung/Schranken- /Parkleittechnik, Brandmeldeanlage, Kommunikation) | 140.000,00 € | ||||||
| AG 6 | Förderanlagen (Aufzugsanlagen) | 120.000,00 € | ||||||
| Summe Kostengruppe 400 (Technische Ausrüstung) – geschätzt | 900.000,00 € |
Die anrechenbaren Kosten der einzelnen Fachplanungen sind auf Grundlage der fortzuschreibenden
Kostenermittlung nach DIN 276 zu bestimmen. Für die Objektplanung Gebäude (Los 1) sind
überschlägig die Kostengruppen 300 und – nach Maßgabe des § 33 HOAI – 400 maßgeblich; für die
Freianlagen (§ 39 HOAI) die Kostengruppe 500 (Außenanlagen; rund 250.000 € netto). Für die
Technische Ausrüstung (Los 2) sind die anrechenbaren Kosten je Anlagengruppe nach der
vorstehenden Aufteilung der Kostengruppe 400 maßgeblich; für die Tragwerksplanung (Los 3) die
Kostengruppe 300 nach Maßgabe des § 50 HOAI.
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- Fördermittel, baufachliche Prüfung und Lebenszyklusbetrachtung
Für die Maßnahme sollen Mittel der Städtebauförderung in Anspruch genommen werden. Die
Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten und in der Planung zu
berücksichtigen.
Es ist zu erwarten, dass für das Gebäude eine baufachliche Prüfung durch die Struktur- und
Genehmigungsdirektion (SGD) durchgeführt wird. Hierfür ist eine Entwurfsplanung zu erstellen. Zu den
erforderlichen Unterlagen gehören insbesondere die Entwurfsplanung, die Festlegung der
wesentlichen Materialität sowie eine Lebenszyklusbetrachtung des Bauwerks. Der Auftragnehmer hat
die für die baufachliche Prüfung und für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen zu erstellen bzw.
an deren Erstellung mitzuwirken und die Auftraggeberin im Förderverfahren zu unterstützen.
- Gegenstand der Vergabe und Losstruktur
Gegenstand der Vergabe sind die für die Realisierung des Parkhauses erforderlichen
Planungsleistungen. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der VgV im Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben; für
jedes Los erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung:
• Los 1 – Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI (Anlage 10) in den Leistungsphasen 1–9 sowie
– jeweils in untergeordnetem Umfang – die Freianlagenplanung der Außenanlagen nach § 39 HOAI
(Anlage 11) und die Planung des Anschlusses an die öffentlichen Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff.
HOAI (Anlage 13), jeweils in den Leistungsphasen 1–9;
• Los 2 – Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI (Anlage 15) in den
Leistungsphasen 1–9 für die Anlagengruppen 1, 4, 5 und 6 (§ 53 Abs. 2 HOAI); Schwerpunkt
Elektro (AG 4): Photovoltaik, Lade-/Elektromobilitätsinfrastruktur und Beleuchtung, ferner
Förderanlagen/Aufzüge (AG 6), Parkabfertigungs-/Informationstechnik (AG 5) und Entwässerung
(AG 1);
• Los 3 – Tragwerksplanung nach § 51 HOAI (Anlage 14) in den Leistungsphasen 1–6 (Schwerpunkt
Vordimensionierung des Tragwerks; die endgültige Ausführungsstatik wird voraussichtlich durch
das ausführende Bauunternehmen erbracht).
Diese Leistungsbeschreibung ist für alle drei Lose gleichermaßen maßgeblich. Die nachfolgende
Nummer 7 enthält die lospezifische Konkretisierung; der Schwerpunkt liegt zunächst auf Los 1.
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- Beschreibung der Leistungen je Los
Los 1 – Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI), Freianlagen (§ 39 HOAI) und Anschluss an die
Verkehrsanlagen
Gegenstand von Los 1 sind die Planungs- und Objektüberwachungsleistungen der Objektplanung
Gebäude nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI in den Leistungsphasen 1–9 für das Parkhaus.
Ebenfalls Gegenstand von Los 1 ist – in untergeordnetem Umfang – die Freianlagenplanung der
Außenanlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI in den Leistungsphasen 1–9. Die
Außenanlagen umfassen insbesondere die Erschließung sowie die Straßen und Wege im Umfeld des
Bauwerks (Kostengruppe 500 der Kostenschätzung, rund 250.000 € netto).
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer – in untergeordnetem Umfang – den Anschluss des Bauwerks
an die öffentlichen Verkehrsanlagen (Wimbachstraße) einschließlich der Zufahrten für das
Untergeschoss und die Obergeschosse sowie der Außenrampe zu planen (Objektplanung
Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI, Anlage 13, in untergeordnetem Umfang). Dabei sind die
Anlieferungssituation (u. a. Görgen/Anlieferung), die Nachbarbebauung (u. a. Fabry) sowie die Grenz-
und Abstandsflächensituation zu berücksichtigen und mit der Auftraggeberin und den Trägern
öffentlicher Belange abzustimmen.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören insbesondere:
• die Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung einschließlich Festlegung der wesentlichen
Materialität sowie die Genehmigungsplanung einschließlich Einholung der Baugenehmigung;
• die Erstellung einer Lebenszyklusbetrachtung sowie die Mitwirkung an der baufachlichen Prüfung
(SGD) und am Fördermittelverfahren (Städtebauförderung);
• die planerische Integration der Photovoltaikanlage, des optionalen Gründachs und der Elektro-
Stellplätze/Ladeinfrastruktur in Abstimmung mit Los 2;
• die Koordination mit der Tragwerksplanung (Los 3), insbesondere hinsichtlich der Hangsicherung
und einer möglichen Nachnutzung der Bestandsrückwand;
• die Freianlagenplanung der Außenanlagen nach § 39 HOAI (Erschließung, Straßen und Wege im
Umfeld des Bauwerks) in den Leistungsphasen 1–9;
• die Koordination des getrennt zu vergebenden Abbruchs sowie eines ggf. getrennt zu vergebenden
Erd-/Ingenieurbaus.
Realisierungsmodell: Die Auftraggeberin hat noch nicht festgelegt, ob das Parkhaus gewerkeweise
(Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A) oder über einen Generalunternehmer errichtet wird, der
auch die Ausführungsplanung übernimmt. Der Umfang der Leistungsphasen 5 ff. richtet sich nach dem
gewählten Realisierungsmodell (siehe Nummer 8).
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Los 2 – Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI)
Gegenstand von Los 2 sind die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i. V.
m. Anlage 15 HOAI in den Leistungsphasen 1–9. Die Leistungen betreffen die folgenden
Anlagengruppen im Sinne des § 53 Abs. 2 HOAI:
• Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen (Schwerpunkt): Allgemeinstrom, Beleuchtung und
Sicherheitsbeleuchtung, Photovoltaikanlage sowie Lade-/Elektromobilitätsinfrastruktur der Elektro-
Stellplätze nach GEIG (geschätzte anrechenbare Kosten rund 560.000 € netto);
• Anlagengruppe 6 – Förderanlagen: Aufzugsanlagen (geschätzte anrechenbare Kosten rund
120.000 € netto);
• Anlagengruppe 5 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Parkabfertigung/Schranken-
und Parkleittechnik, Brandmeldeanlage sowie Kommunikations-/Informationstechnik (geschätzte
anrechenbare Kosten rund 140.000 € netto);
• Anlagengruppe 1 – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: Entwässerung der Parkebenen
einschließlich Leichtflüssigkeitsabscheider, Dachentwässerung sowie ggf.
Wasseranschluss/Sanitäreinrichtung (geschätzte anrechenbare Kosten rund 80.000 € netto).
Anlagengruppen der Wärmeversorgung (AG 2) und der Lufttechnik (AG 3) fallen nach dem derzeitigen
Planungsstand nicht bzw. nur unwesentlich an, da das Parkhaus als offenes bzw. natürlich belüftetes
Bauwerk vorgesehen ist. Die vorstehenden anrechenbaren Kosten je Anlagengruppe sind Schätzwerte
auf Grundlage der unter Nummer 4 vorgeschlagenen Aufteilung der Kostengruppe 400 und im Zuge
der Kostenermittlung fortzuschreiben. Los 2 ist eng mit Los 1 abzustimmen (u. a. Photovoltaik,
Gründach, Elektromobilität). Die nähere Beschreibung erfolgt in der gesonderten Bekanntmachung zu
Los 2.
Los 3 – Tragwerksplanung (§ 51 HOAI)
Gegenstand von Los 3 sind die Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI (Anlage 14) in den
Leistungsphasen 1–6. Schwerpunkt ist die Vordimensionierung des Tragwerks; die endgültige
Ausführungsstatik wird voraussichtlich durch das ausführende Bauunternehmen erbracht. Zu
berücksichtigen sind insbesondere die Hanglage, die erforderlichen Stützwände/Hangsicherungen
sowie der Stahl- und Stahlbetonskelettbau. Die nähere Beschreibung erfolgt in der gesonderten
Bekanntmachung zu Los 3.
- Stufenweise Beauftragung und Realisierungsmodell
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein
Rechtsanspruch. Vorbehaltlich der lospezifischen Regelungen ist beabsichtigt:
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• Stufe 1: Leistungsphasen 1–4 (bis einschließlich Genehmigungsplanung) einschließlich der
besonderen Leistungen (insbesondere Lebenszyklusbetrachtung, Mitwirkung baufachliche
Prüfung SGD, Mitwirkung Fördermittelantrag);
• Stufe 2: Leistungsphasen 5–9 (für die Tragwerksplanung 5–6). Der Umfang der Stufe 2 –
insbesondere der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) sowie der Leistungsphasen 6/7
(Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) – steht unter dem Vorbehalt des von der
Auftraggeberin gewählten Realisierungsmodells:
– bei gewerkeweiser Vergabe erbringt der Auftragnehmer die Ausführungsplanung sowie die
Ausschreibung/Vergabe nach VOB/A;
– bei Vergabe an einen Generalunternehmer übernimmt dieser die Ausführungsplanung; die
entsprechenden Leistungen des Auftragnehmers reduzieren sich bzw. entfallen; die
Objektüberwachung wird angepasst.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Leistungen des Erd-/Ingenieurbaus und den Abbruch als eigene
Lose der Bauleistungen zu vergeben.
- Termine / Leistungszeit
Für die Maßnahme ist folgender terminlicher Rahmen maßgeblich:
• Das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen soll noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden.
• Die Entwurfsplanung, die Festlegung der wesentlichen Materialität sowie die
Lebenszyklusbetrachtung müssen bis Ende Mai 2027 erstellt sein.
• Die baufachliche Prüfung (SGD) muss vor der Stellung des Fördermittelantrags durchgeführt
worden sein.
• Der Fördermittelantrag (Städtebauförderung) muss bis zum 30.09.2027 gestellt sein.
• Die Baugenehmigung soll während bzw. nach Durchführung des Fördermittelverfahrens eingeholt
werden.
Die vorstehenden Termine sind bei der Angebotserstellung und der Leistungserbringung verbindlich
zu berücksichtigen.
- Grundlagen der Vergütung und Vertrag
Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern
der HOAI 2021. Die Vergütung wird in Anlehnung an die HOAI 2021 vereinbart. Näheres, insbesondere
zu Honorarzone, Honorarsatz, besonderen Leistungen, Nebenkosten und Zeithonoraren, regelt der
jeweilige Ingenieur-/Architektenvertrag, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabe- und Vertragsunterlagen. Bei
Widersprüchen gilt die in den Vergabeunterlagen festgelegte Rangfolge.
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