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0881-26 Fbl 712 - Bewerbungsbedingungen.pdf

Tragwerksplanung für den Neubau einer Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Tonna

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 10:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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712 Bewerbungsbedingungen VgV-Verfahren

Bewerbungsbedingungen

für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen

Für die Durchführung des Vergabeverfahrens gibt der Auftraggeber vorab noch folgende Hinweise:

  1. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe- verordnung – VgV).

  2. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand einer Eigenerklärung oder eines Bewerbungsbogens des Bewer- bers / der Bewerbergemeinschaft. Die Eignung ist durch eine Eigenerklärung, Formblatt 724 FbT, oder durch einen Bewerbungsbogen zur Bewerbung zu erklären.

  3. Der Auftraggeber führt ein

☐ Offenes Verfahren durch. Es handelt sich um kein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Mit einem Angebot kön- nen sich alle interessierten Bieter beteiligen, die die formalen Vorgaben und die Eignungsanforde- rungen des Auftraggebers erfüllen. Es gibt keine Teilnahmeanträge von den Bietern, die der Auf- traggeber auszuwerten und in eine Rang- und Reihenfolge zu bringen hätte. Demzufolge gibt es auch keine separate Angebotsaufforderung. Ihr Angebot reichen Sie unmittelbar und innerhalb der angegebenen Frist beim Auftraggeber über das eVergabe-Portal ein. Eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt. Der Auftraggeber behält sich, vor im Rahmen der Auswertung, ein Ge- spräch mit dem Bieter zur Aufklärung von Angaben in seinem Angebot durchzuführen.

☐ Nichtoffenes Verfahren durch. Mit einem Teilnahmeantrag können sich alle interessierten Bewerber für die Teilnahme am Wettbe- werb (Stufe 1 des Verfahrens) anmelden, die die formalen Vorgaben und die Eignungsanforderun- gen des Auftraggebers erfüllen. Die Teilnahmeanträge der Bewerber werden vom Auftraggeber ausgewertet und die Bewerber festgestellt, die die formalen und Eignungsanforderungen erfüllen. Diese geeigneten Bewerber werden in der zweiten Stufe des Verfahrens Teilnehmer am Wettbe- werb und separat zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Das Angebot ist zum vorgegebenen Einreichungstermin über das eVergabe-Portal einzureichen. Eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt. Der Auftraggeber behält sich, vor im Rahmen der Auswertung, ein Gespräch mit dem Bieter zur Aufklärung von Angaben in seinem Angebot durchzuführen.

☐ Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Mit einem Teilnahmeantrag können sich alle interessierten Bewerber für die Teilnahme am Wettbe- werb (Stufe 1 des Verfahrens) anmelden, die die formalen Vorgaben und die Mindesteignungsan- forderungen des Auftraggebers erfüllen. Die Teilnahmeanträge der Bewerber werden vom Auftrag- geber ausgewertet und in eine Rang- und Reihenfolge gebracht. Die geeignetsten ausgewählten Bewerber werden in der zweiten Stufe des Verfahrens Teilnehmer am Wettbewerb und separat zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Das Erstangebot ist zum vorgegebenen Einreichungster- min über das eVergabe-Portal einzureichen. Über das Erstangebot wird weiter verhandelt und es ist ggf. eine Vorstellung der Teilnehmer vorgesehen.

☐ Anderes Verfahren durch.

TLBV – Stand 02/2024 1 von 5

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712 Bewerbungsbedingungen VgV-Verfahren 4. Es handelt sich um ein förmliches europaweites Vergabeverfahren. Daher sind die Vorgaben des Auftraggebers bindend. Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben des Auftraggebers zu än- dern, zu erweitern, zu ignorieren, zu streichen oder dergleichen, auch wenn Sie es mit dem Auftrag- geber gut meinen und im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers handeln wollen. Abwei- chungen von den Vorgaben des Auftraggebers führen i.d.R. zum zwingenden Ausschluss des Ange- bots. Halten Sie sich daher bitte an die Vorgaben der Ausschreibung. Dies betrifft vor allem die An- gaben zur Eignung, z.B. im Hinblick auf die verlangten Referenzen. Es kommt nicht darauf an, ob Sie der Meinung sind, die vom Auftraggeber gestellten Anforderungen seien sinnvoll und Sie hätten doch eigentlich noch viel bessere Referenzen. Legen Sie bitte solche Eignungsnachweise vor, die die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen.

  1. Bindend sind insbesondere auch die Vorgaben des Auftraggebers zum Honorar. Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben abzuändern, so dies nicht ausdrücklich im Honorarangebotsblatt zuge- lassen ist. Dies gilt für sämtliche angegebenen Honorarbestandteile. Insbesondere ist es dem Bieter nicht gestattet, die Prozentwerte der Leistungsphasen nach HOAI abzumindern, soweit keine ge- setzlichen Minderungsgründe vorliegen.

  2. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Fragen an den Auftraggeber zu stellen, falls Sie der Meinung sind, Vorgaben des Auftraggebers seien unklar, widersprüchlich oder in sonstiger Weise unsinnig. Setzen Sie bitte keinesfalls Ihr Ermessen an die Stelle des Ermessens des Auftraggebers. So etwas führt zumeist zum Ausschluss des Angebots.

  3. Bezeichnungen von Funktionen oder Personen umfassen für die bessere Lesbarkeit und dem Ver- ständnis gleichermaßen die männliche, die diverse und die weibliche Form der Bezeichnungen.

  • Ende der vorab gegebenen Hinweise -

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712 Bewerbungsbedingungen VgV-Verfahren 1 Mitteilungen von Unklarheiten

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat dieser unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen (§ 160 Abs.3 GWB).

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbe- werbsbeschränkungen hat der Bewerber / Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber / Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Teilnahmeantrag und Angebot

3.1 Die Angaben im Teilnahmeantrag (Bewerbung) als auch im Angebot sind in deutscher Sprache abzu- fassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen zu verwenden. Das Ange- bot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Unterlagen, Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe mit Fristset- zung verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen. Werden diese Unterlagen, Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden.

3.4 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag wird unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzugefügt.

3.5 Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle berechtigte Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bewerber auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Legt der Bewerber die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.

4 Nebenangebote

4.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Honorarangebotsblattes ist, soweit möglich, beizubehalten.

4.3 Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leis- tung erforderlich sind.

4.4 Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.5 Zugelassene Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen des Honorarangebotes beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.6 Nebenangebote sind nach den Bedingungen für die Hauptangebote anzubieten. Nebenangebote, die diese Bedingungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

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712 Bewerbungsbedingungen VgV-Verfahren 5 Bewerber- / Bietergemeinschaften

5.1 Mitglieder von Bewerber- und Bietergemeinschaften haben im Bewerbungsbogen oder in der Eigen- erklärung zu seiner Position im Verfahren entsprechende Eintragungen vorzunehmen. Zum Nachweis der Eignung hat jedes Mitglied einer Bewerber- / Bietergemeinschaft einen eigenen Bewerbungsbo- gen oder eine eigene Eigenerklärung (ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen) auszufüllen.

Das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft lädt seinen Bewerbungsbo- gen bzw. seine Eigenerklärung mit den geforderten Unterlagen hoch und legt die Bewerbungsbögen bzw. die Eigenerklärungen und ggf. weitere geforderte Unterlagen der nicht vertretungsberechtigten Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlage bei.

5.2 Bewerber- / Bietergemeinschaften haben zusätzlich zu den Bewerbungsbögen bzw. der Eigenerklä- rungen eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform (Fbl 734 – Erklärung Bieter-ARGE) abzugeben,

− in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Beauftragung erklärt ist, − in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, − in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabe- stelle rechtsverbindlich vertritt. − in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.3 Angebote von Bewerber- / Bietergemeinschaften, die sich erst nach dem Termin der Angebotsabgabe gebildet haben, sind nicht zugelassen.

5.4 Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften muss nicht jedes einzelne Mitglied, die in der Bekanntmachung angegebene Anzahl an Referenzen für alle Kriterien abgeben. Es können im Regelfall nur insgesamt die in der Bekanntmachung angegebene Anzahl an Referenzen pro Kriterium gewertet werden. Vom Bieter ist dabei genau vorzugeben, welche Referenz welchem Kriterium zuzuordnen ist.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

6.1 Beabsichtigt der Bewerber Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unter- auftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit zu bedienen (Eignungsleihe), so müssen in der Eigenerklärung entsprechende Angaben eingetragen werden.

6.2 Im Falle der Eignungsleihe hat jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen einen ei- genen Bewerbungsbogen bzw. eine eigene Eigenerklärung auszufüllen und diese vom Bewerber auf die elektronische Vergabeplattform hochzuladen.

6.3 Wenn ein Bewerber die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftrags- vergabe beabsichtigt und sich damit zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle und / oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gemäß den §§ 45 und 46 VgV) auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), ist für jedes einzelne der in Anspruch genomme- nen Unternehmen ein eigener Bewerbungsbogen bzw. eine eigene Eigenerklärung auszufüllen und auf die elektronische Vergabeplattform hochzuladen.

6.4 Wird von dem Bieter eine Leistung an ein drittes Unternehmen weitergegeben, der für den Bieter einen Teil der zu vergebenen Leistung erbringt und besteht ein direktes Vertragsverhältnis nur zwischen diesen beiden, handelt es sich hier um eine Unterauftragsvergabe gem. § 36 VgV und für den Unter- auftragnehmer ist kein eigener Bewerbungsbogen bzw. keine eigene Eigenerklärung abzugeben.

6.5 Dann sind zusätzlich zu dem Bewerbungsbogen bzw. der Eigenerklärung im „Verzeichnis der Leistun- gen / Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Fbl 735) die hierfür vorgesehenen Leistungen und Kapazi- täten aufzuzählen, sowie, falls möglich, die vorgesehenen anderen Unternehmen zu benennen und auf die elektronische Vergabeplattform hochzuladen.

6.6 Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle be- stimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat auf ge- sondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt den Na- men, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entspre- chende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Fbl 736).

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712 Bewerbungsbedingungen VgV-Verfahren 6.7 Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig der Verpflichtungs- erklärung anderer Unternehmen (Fbl 736) abzugeben.

6.8 Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzten.

7 Eignung

7.1 Bewerber haben den Bewerbungsbogen bzw. die Eigenerklärung, ggf. ergänzt durch geforderte auf- tragsspezifische Erklärungen, elektronisch vorzulegen; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist deren Eignung auf Verlangen der Vergabestelle in gleicher Weise nachzuweisen (siehe Punkt 6).

7.2 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten an- deren Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch elektronische Vorlage der in der Auftragsbe- kanntmachung bzw. im Bewerbungsbogen oder in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen von zuständigen Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen.

8 Elektronische Kommunikation

Die gesamte Kommunikation der Vergabe erfolgt gemäß § 9 VgV ausschließlich elektronisch. Das betrifft sowohl die Bekanntmachung des Wettbewerbsverfahrens, die Bereitstellung der Vergabeun- terlagen, die Einreichung von Bewerbungen (Teilnahmeanträgen) mit allen erforderlichen Anlagen als auch die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Abgabe des Angebotes sowie die weitere Kommuni- kation einschließlich der Zuschlagserteilung.

  • Ende der Bewerbungsbedingungen -

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