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0881-26 Beschreibung der Baumaßnahme.pdf

Tragwerksplanung für den Neubau einer Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Tonna

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 10:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Landesamt für Bau und Verkehr

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Beschreibung der Neubaumaßnahme Sicherheitsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Tonna

1 Standort- und Grundstücksbeschreibung

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Tonna liegt im Ortsteil Gräfentonna der Gemeinde Tonna (Flurstück 136/28 und 140/2, Flur 3,m Gemarkung Gräfentonna) in Thüringen. Die Grundstücke befinden sich am Ortsausgang Richtung Bad Langensalza direkt an der B 176. Das Baugebiet unterliegt den Vorgaben eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit dem Aktenzeichen: 210-4621.20-GTK- 067-GE I So „West“. Die bereits bestehenden JVA soll durch einen Neubau der Sicherungsverwahrung erweitert werden. Das Gesamtareal ist mit einer Umwehrungsmauer und einem Sicherheitszaun von den angrenzenden Grundstücken abgegrenzt. Innerhalb dieser Mauern soll die Baumaßnahme umgesetzt werden. Die zu bebauende Fläche ist eben und wird momentan als landwirtschaftliche Fläche innerhalb der Anstalt genutzt. Für die Bebauung wurde in Absprache mit dem Nutzer ein Baufeld festgelegt, welches dem beiliegenden Lageplan entnommen werden kann. Das Baufeld beinhaltet zum einen die mögliche, maximale bebaubare Fläche sowie alle für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Flächen für Baustelleneinrichtung und die bauzeitliche Erschließung. Eine darüber hinaus gehende Planung ist nicht gewünscht. Es soll ein maximal 3-geschossiges Gebäude entstehen. In Anbetracht der Topographie und sofern mit den Anforderungen des Raum- und Funktionsprogrammes vereinbar, wäre ein Untergeschoss zusätzlich denkbar. Sichtkontakt zwischen Sicherungsverwahrten und der restlichen Anlage sollte weitestgehend vermieden werden. Dementsprechend ist für die Kubatur des Gebäudes ein Riegel, angeordnet längs zum genutzten Bereich hin oder eine L-Form bzw. U-Form, sich zur Umwehrungsmauer öffnend, anzudenken. Die Außenanlagen werden für den Neubau separat geplant und sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens, sind jedoch im Gesamtkonzept zu berücksichtigen.

2 Veranlassung

Es ergibt sich die Notwendigkeit der Baumaßnahme Neubau Sicherungsverwahrung, zur alleinigen Umsetzung des generellen Vollzugs der Sicherungsverwahrung in Thüringen, ohne länderübergreifende Vereinbarung. Entsprechend der Entwicklung müssen in Thüringen 36 Unterbringungsplätze für den Vollzug in der Sicherungsverwahrung geschaffen werden. Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur und den Sicherheitsanforderungen kommt von allen in Thüringen befindlichen Justizvollzugseinrichtungen einzig die JVA Tonna für den geplanten Neubau in Betracht. Daher muss zur Deckung der fehlenden Kapazitäten die Sicherungsverwahrung errichtet werden.

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Seite: 2 3 Allgemeine Erläuterungen

Gefordert wird gem. der vorliegenden Nutzeranforderung der Neubau einer Sicherungsverwahrung mit 36 Unterbringungsplätzen. Die Baumaßnahme soll innerhalb der bereits genutzten Liegenschaft der JVA Tonna realisiert werden. Das Grundstück ist im derzeitigen Bebauungsplan als „Sondergebiet“ (SO) gekennzeichnet. Die Umweltauflagen wurden im Bebauungsplan aufgeführt und voll umfänglich bereits in der ursprünglichen Maßnahme umgesetzt. Um die Baumaßnahme umzusetzen, müssen aufgrund vorhandener Sicherheitsvorschriften Einzelmaßnahmen vorgezogen werden. Diese beinhalten unter anderem:

  • Erstellung der Zufahrt auf eine Bundesstraße
  • Einrichtung der Baustelleneinrichtungsfläche und damit ggf. erforderliche Geländemodellierung sowie Freiräumungen
  • Baustraße
  • Herstellen einer Öffnung in den vorhandene Sicherheitszaun, die Umwehrungsmauer, und den Ordnungszaun als Baustellenzufahrt mit abschließbaren Toren inklusive Schleuse und Postenhaus zur Überwachung des Baustellenverkehrs
  • Klare Abtrennung des voll in Funktion befindlichen Bereiches durch Bau- und Sicherheitseinrichtungen. Der Sicherheitszaun hat die Anforderungen eines Sicherheitszaunes für den geschlossenen Vollzug zu erfüllen. Hierfür werden zu dem Objektplaner (Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik) noch ein Verkehrsanlagenplaner sowie ein Planer für Ing.-Bauwerke gebunden. Der noch zu bindende ELT- Planer des Gebäudes wird auch die vorgezogenen Maßnahmen mit beplanen. Die äußere Gestaltung sollte sich harmonisch in den Bestand einfügen. Dementsprechend ist der Neubau mit einer Putzfassade sowie einem flach geneigten Dach gewünscht. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist auch in modularer Bauweise denkbar. Der Neubau besitzt eine genehmigte Gesamtnutzungsfläche von rund 3210 m². Technikräume sind anteilig zu beachten. Die Nutzflächen setzen sich unter anderem aus folgenden Bereichen zusammen:
  • Unterbringungsbereich
  • Verwaltungsbereich
  • Therapie- Behandlungsbereich
  • Bewirtschaftungsbereich
  • Lagerhaltung
  • Sonstige Nutzungsflächen Die geforderte Raumstruktur sowie deren Größenvorgaben ist der Anlage Übersicht Bedarfsanforderung quantitativ zu entnehmen. In dem Gebäude soll es drei verschiedene Arten von Unterbringungsmöglichkeiten geben:
  • Unterbringungsräume mit Wohngruppenähnlicher Anmutung, die freien Zugang zu den Therapie- bzw. Behandlungsbereichen, der Bücherei, Wäscherei und des Sportraumes haben.
  • Unterbringungsbereiche, bei denen sich die freie Zugänglichkeit einschränken lässt.
  • Barrierefreie Unterbringungsplätze. Hierbei ist zu beachten, dass diese im EG untergebracht werden sollen. Dementsprechend sind die in der dazugehörigen Wohngruppe befindlichen Gemeinschaftsbereiche sowie die Zugänglichkeit in und aus dem Gebäude ebenfalls barrierefrei auszuführen. Aus Behandlungsgründen ist es sinnvoll die Unterbringungsplätze in mehrere Wohngruppen zu unterteilen. Angedacht sind 3 Wohngruppen mit je 9 Unterbringungsräumen sowie eine Wohngruppe mit den übrig gebliebenen Unterbringungsplätzen. Die Unterbringungsräume sind mit einem Wohn- und Schlafbereich gem. §19 ThürSVVollzG, einer Küchenzeile sowie einem separaten und abgetrennten Bereich für die Sanitäreinrichtung auszustatten. Die Wohnfläche soll 25m² und der Sanitärbereich 5m² betragen. Des Weiteren sind Dienstzimmer von der freien Zugänglichkeit ausgeschlossen.

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Seite: 3 Um auf eine mögliche Bedarfserhöhung im Bereich der Unterbringung reagieren zu können, sollte ein bestimmter Bereich flexibel um nutzbar sein, um die Unterbringung von mind. 3 weiteren Plätzen zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei um bereits vorhandene Räume aus dem beiliegenden Raumbedarfsplan. Gruppentauglich Untergebrachten soll der freie Zugang der Außenbereiche ermöglicht werden. Die Räumlichkeiten der Dienstaufsicht sollen dafür als Pforte dienen. Der Außenbereich soll den Untergebrachten die Möglichkeit bieten unter freiem Himmel zu verweilen, sich zu bewegen und sich auch beschäftigen zu können. In den Außenanlagen sind genügend Sitzflächen, Geräte zur Sportausübung, genügend Platz zum Laufen, Flächen für Gartenarbeit und auch Flächen für Kleintierhaltung (z.B. Vogelvolieren, Bienen) vorzusehen. Hierfür soll ein Freianlagenplaner gebunden werden.

4 Bereits Gebundener Vorentwurf Objektplanung

Der momentane Vorentwurf des bereits gebundenen Objektplaners sieht eine teilunterkellerte, 3-geschossige Bebauung vor. Die Anmutung des Neubaus wirkt als Flachdachbebauung, welche aufgrund der B-Plan- Forderungen mit innenliegendem flach geneigtem Dach ausgeführt werden muss. Die tragenden Elemente werden in Beton ausgeführt. Die Außenwand erhält eine Vorsatzschale, welche mit Zwischendämmung und einer harten Materialität außen (Sichtbetonfertigteile) versehen wird. Die Fensterkonstruktion ist als Aluminiumfensterkonstruktion in RC4 mit davorliegender Vergitterung geplant. Die Vergitterung ist als davorliegendes Stahllochblech vor dem öffenbaren Fensterelement angeordnet. Die Decken erhalten nach jetzigem Vorplanungsstand eine Trittschalldämmung mit schwimmendem Estrich sowie Bodenbelag. Das Dach sieht eine Stahlbetondecke mit Gefälledämmung, Abdichtung und extensivem Gründach vor. Ob eine Erweiterung der bestehenden PV- Anlage in der bestehenden Justizvollzugsanstalt realisiert wird, ist noch in Klärung, sollte jedoch vorab mit angedacht werden. Laut dem Entwurf befindet sich die RLT- Anlage sowie die Wärmepumpe im 3.Obergeschoss. Ggf. wird auch über eine Bauteilaktivierung nachgedacht.

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