6_Artenschutzrechtliche Vorprüfung I vom 28.08.2024.pdf

Tragwerksplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Dattenberg

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Bebauungsplan „Kindertagesstätte“

der Ortsgemeinde Dattenberg

(Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) I

(Untersuchung im Zeitraum von April bis Juli 2024) Stand: 28. August 2024

Auftraggeber Ortsgemeinde Dattenberg c/o Verbandsgemeinde Linz am Rhein Am Schoppbüchel 5 53545 Linz am Rhein

Auftragnehmer Bearbeiter Büro für Landschaftsökologie Dipl.-Biol. Dr. C. Mückschel Auf der Lützelbach 17 Dipl.-Biol. R. Thierfelder 35781 Weilburg T: 06471 / 50 393 12 info@landschaftsoekologie.com www.landschaftsoekologie.com

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Bebauungsplanung „Kindertagesstätte“, Ortsgemeinde Dattenberg – ASP I 2024

INHALT

  1. Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................ 1

  2. Rechtliche Grundlagen ...................................................................................................... 2

2.1 Artenschutz ..................................................................................................................... 2

2.2 Planungsrelevante Arten ................................................................................................ 3

  1. Plangebiet ......................................................................................................................... 4

  2. Vorhaben und mögliche Wirkfaktoren ............................................................................... 5

4.1 Vorhaben ........................................................................................................................ 5

4.2 Baubedingte Wirkfaktoren .............................................................................................. 6

4.3 Anlagebedingte Wirkfaktoren .......................................................................................... 6

4.4 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ........................................................................................ 6

  1. Vorprüfung des Artenspektrums ....................................................................................... 6

  2. Methode ............................................................................................................................ 7

6.1 Vögel ............................................................................................................................... 7

6.2 Säugetiere ...................................................................................................................... 7

6.3 Reptilien und Amphibien ................................................................................................. 8

6.4 Weitere Arten .................................................................................................................. 8

  1. Ergebnisse ........................................................................................................................ 8

7.1 Vögel ............................................................................................................................... 8

7.2 Säugetiere .................................................................................................................... 12

7.3 Reptilien und Amphibien ............................................................................................... 13

7.4 Weitere Arten ................................................................................................................ 13

  1. Betroffenheit der relevanten Arten .................................................................................. 14

8.1 Vögel ............................................................................................................................. 14

8.2 Säugetiere .................................................................................................................... 14

8.3 Reptilien und Amphibien ............................................................................................... 14

8.4 Weitere Arten ................................................................................................................ 15

  1. Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen .............................................. 15

  2. Ausnahmeprüfung nach §45 BNatschG ..................................................................... 16

  3. Zusammenfassung der notwendigen Maßnahmen .................................................... 16

  4. Literatur ...................................................................................................................... 17

  5. Anhang ....................................................................................................................... 18

13.1 Fotodokumentation ..................................................................................................... 18

13.2 Recherche .................................................................................................................. 23

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Bebauungsplan „Kindertagesstätte“ Dattenberg – ASP I 2024

1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG

Die Ortsgemeinde Dattenberg beabsichtigt im Nordosten der Ortslage die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte und weiterer Gebäude. Da das Plangebiet im bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegt, bedarf es der Schaffung von Baurecht in Form der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung des Baugebietes „Kindertagesstätte Dattenberg“. Die geplante Bebauung auf der etwa 1 ha umfassenden Fläche bedingt umfangreiche Eingriffe in die Lebensgemeinschaften des Areals, bei denen das Artenschutzrecht, insbesondere § 44 BNatSchG zu beachten ist. Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit der Planung beauftragte die Ortsgemeinde Dattenberg das Büro für Landschaftsökologie (Weilburg) mit der vorliegenden Untersuchung. Ziel war die Ermittlung von durch die Planung betroffenen Tierarten aus der Gruppe der Vögel, Säugetiere (Fledermäuse, Haselmaus) und weiterer Tiergruppen (Reptilien, Amphibien), falls entsprechende Habitate für diese vorlagen.

Abbildung 1: Lage des Plangebietes. Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP<2024>, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de

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Bebauungsplan „Kindertagesstätte“ Dattenberg – ASP I 2024

2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

2.1 ARTENSCHUTZ Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen worden. Europarechtlich ist der Artenschutz in den Artikeln 12, 13 und 16 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 - FFH-Richtlinie - (ABl. EG Nr. L 206/7) und in den Artikeln 5 bis 7 und 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten vom 02.04.1979 - Vogelschutzrichtlinie - (ABl. EG Nr. L 103) verankert. Aufgrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Urteil vom 10.01.2006 (C-98/03) wurde das Bundesnaturschutzgesetz zum 12.12.2007 (BGBl I S 2873), in Kraft getreten am 18.12.2007, geändert. Im März 2010 (bzw. geändert am 13. Oktober 2016) ist das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Kraft getreten (BGBl 2009 Teil I Nr. 51). Im nationalen deutschen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. IA. 2542], das seit 01. März 2010 in Kraft ist), ist der Artenschutz in den Bestimmungen der §§ 44 und 45 BNatSchG verankert. Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG gelten die artenschutzrechtlichen Verbote bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG nur für die in Anhang IV der FFH-RL aufgeführten Tier- und Pflanzenarten sowie für die Europäischen Vogelarten (europarechtlich geschützte Arten).

Der § 44 Abs.1 BNatSchG legt fest: "Es ist verboten,

  1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
  3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote)."

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Bebauungsplan „Kindertagesstätte“ Dattenberg – ASP I 2024

Soweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG einschlägig sind, ist gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten zu prüfen, ob die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte der Art im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Für die aufgrund nationaler Vorschriften besonders geschützten Arten sieht § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG eine Berücksichtigung im Rahmen der Eingriffsregelung vor. Für streng geschützte Arten, die nicht zugleich gemeinschaftsrechtlich geschützt sind, ist zu prüfen, ob Biotope zerstört werden, die für die Art unersetzbar sind (§ 21 Abs. 4 Satz 2 NatSchG). Soweit für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG eintreten, sind für eine Zulassung des Vorhabens die Ausnahmevoraussetzungen des § 43 Abs. 8 BNatSchG zu erfüllen. In den Ausnahmebestimmungen gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG sind verschiedene Einschränkungen enthalten. Danach gelten die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötungsverbot) nicht in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten), wenn sie unvermeidbar sind und die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Bei Gewährleistung der ökologischen Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist auch § 44 Abs. 1 Nr. 3 nicht gegenständlich. Ggf. kann die ökologische Funktion vorab durch sogenannte CEF-Maßnahmen gesichert werden.

2.2 PLANUNGSRELEVANTE ARTEN Die Begriffsbestimmungen für besonders und streng geschützte Arten im vorliegenden Fachgutachten finden sich in § 7 Abs. 2 Nr.13 und 14 BNatSchG. Grundlegend ist, dass die streng geschützten Arten eine Teilmenge der besonders geschützten Arten sind. Besonders geschützt sind:

• Arten der Anhänge A und B der EG-Artenschutzverordnung 338/97 • Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie - "europäische Vögel" im Sinne des Art. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie • Arten der Anlage 1 Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnung

Darüber hinaus streng geschützt sind: • Arten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 • Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie • Arten der Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung

Doppelnennungen versucht der Gesetzgeber zu vermeiden. Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie und die europäischen Vogelarten sind deshalb nur dann durch diese Vorschriften geschützt, wenn sie nicht bereits durch die Nennung in Anhang A oder B der EG- Artenschutzverordnung 338/97 als besonders geschützt gelten. Für die besonders geschützten Arten gelten nach § 44 BNatSchG bestimmte Zugriffsverbote. Unter anderem ist

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es verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu beschädigen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderungszeit erheblich zu stören. Ferner gelten für die besonders geschützten Arten bestimmte Besitz- und Vermarktungsverbote.

3. PLANGEBIET

In dem etwa 1 ha umfassenden Plangebiet lassen sich vier Bereiche unterscheiden, die in Abbildung 2 mit den Buchstaben A bis D gekennzeichnet sind. Im Westen (Bereich A) befinden sich verbuschende Wiesen mit Obstbäumen (Apfel, Kirsche, Birne, Walnuss). Mehrere Bäume sind abgängig oder bereits abgestorben. Sie weisen kleinere Höhlungen und Rindenabplatzungen auf, die von Vögeln bis etwa Meisengröße genutzt werden können. Größere Baumhöhlen wurden nicht festgestellt. Während des Erfassungszeitraumes fand keine Mahd statt. Im Norden dieses Bereiches befindet sich eine kleine Gartenparzelle, im Süden gibt es mehrere kleine Schuppen.

Abbildung 2: Das Plangebiet im Luftbild. Luftbildaufnahme vom 27.05.23. © GeoBasis-DE / LVermGeoRP<2024>, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de 4

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In der Mitte des Plangebietes (Bereich B) liegt eine dichte, in weiten Bereichen von Efeu überzogene Baumhecke. Im Osten (Bereich C) befindet sich eine Wiese mit einzelnen Obstbäumen (Apfel, Kirsche, Zwetschge). Auch hier steht ein kleiner Geräteschuppen. Ganz im Süden des Plangebietes befindet sich eine offene Rohbodenfläche (Bereich D). Beim ersten Begehungstermin am 05.04.24 sammelte sich hier Wasser in einer größeren Pfütze. Diese trocknete jedoch rasch aus, so dass bei den weiteren Erfassungsterminen keine Wasserstellen im Plangebiet existierten. Die Bereiche A und B sind aufgrund des dichten Bewuchses und einzelner Zäune schwer zugänglich und vor anthropogenen Störungen weitgehend geschützt. In bzw. am Rande der Bereiche C und D spazieren häufiger Fußgänger, oft mit Hunden. Die einzelnen Teilbereiche des Plangebietes sind in einer Fotodokumentation im Anhang dargestellt (Abbildung 6 und Foto 1 – 8). Das Plangebiet liegt außerhalb von Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten.

4. VORHABEN UND MÖGLICHE WIRKFAKTOREN

4.1 VORHABEN Im Rahmen des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte“ ist die Bebauung einer an den östlichen Rand der Ortslage von Dattenberg angrenzenden Freifläche mit mehreren Wohnhäusern und einer Kindertagesstätte beabsichtigt. Den aktuellen Planungsstand zeigt Abbildung 3.

Abbildung 3: Entwurf der Planung nach Angaben der Ortsgemeindeverwaltung Dattenberg mit Stand vom 08.12.2022. Datengrundlage: Geobasisinformen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz

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4.2 BAUBEDINGTE WIRKFAKTOREN Bei den Bauarbeiten können zur Brutzeit die Niststätten zerstört oder Jungvögel getötet werden. Auch Fledermäuse könnten theoretisch sowohl in Winter- als auch in Sommer- quartieren verletzt oder getötet werden. Weiterhin können über die direkte Flächen- inanspruchnahme hinaus durch die Baumaßnahmen Austauschbeziehungen zwischen Teilhabitaten von Kleinsäugern, Fledermäusen, Vögeln, Reptilien oder Amphibien temporär betroffen sein. Hinzu kommen mit dem Baubetrieb verbundene Störungen (z. B. Lärm, Licht, Fahrzeug- verkehr), durch die die im näheren Umfeld lebenden Tiere beeinträchtigt werden können. So können z. B. Brutvögel zur Aufgabe von Nistplätzen oder zum Meiden von Nahrungshabitaten veranlasst werden. Baustellenbeleuchtung und -betrieb während der Dämmerung und nachts können zudem zu Irritationen und zu Meideverhalten bei Fledermäusen führen.

4.3 ANLAGEBEDINGTE WIRKFAKTOREN Als anlagebedingte Wirkung des Vorhabens ist eine direkte, dauerhafte Inanspruchnahme essenzieller Lebensräume durch Gebäude und Nebenflächen möglich. Auch hier ist besonders auf die mögliche Zerstörung bzw. die erhebliche Störung essenzieller Habitat- strukturen wie Brutstätten von Vögeln, wichtige Nahrungs- bzw. Jagdgebiete und Flugstraßen oder Orientierungsstrukturen für Fledermäuse oder Wanderwege für Amphibien zu achten. Im Hinblick auf die Artengruppe der Vögel kann es zu Kollisionsgefährdungen an Glasfronten kommen.

4.4 BETRIEBSBEDINGTE WIRKFAKTOREN Betriebsbedingte Störungen ergeben sich durch Licht- und Lärmemissionen. Darüber hinaus können auch optische Störungen entstehen, die zu Scheuchwirkungen führen (Kulissenwirkung).

5. Vorprüfung des Artenspektrums

In der Artenschutzprüfung werden die Arten behandelt, deren Vorkommen im Wirkraum des Projektes zu erwarten ist. Arten, für die keine bzw. eine nicht maßgebliche Habitateignung im Untersuchungsgebiet vorliegt, werden nicht betrachtet. Aus der Gesamtgruppe der artenschutzrechtlich relevanten Arten (gem. Anhang IV FFH-RL bzw. Anhang I VS-RL, gem. Anhang und B EG-VO 1332/2005, gem. Anlagen 1 BArtSchV), die im Untersuchungsgebiet nachgewiesen wurden oder zu erwarten sind, werden im Rahmen einer Relevanzprüfung diejenigen Arten abgeschichtet, für die eine verbotstatbeständliche Betroffenheit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (Relevanzschwelle) und die daher einer detaillierten artenschutzrechtlichen Prüfung nicht mehr unterzogen werden müssen. Zur Ermittlung potenziell vorkommender Arten erfolgte eine Abfrage des Informationssystems ARTeFAKT (Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Zugriff am 27.08.2024) für das TK 5409 (Linz am Rhein), innerhalb dessen sich das Plangebiet befindet. Diese Abfrage ermittelte 333 Tier- und 45 Pflanzenarten. Eine vollständige Auflistung findet sich im Anhang in Tabelle 3.

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Aufgrund fehlender Habitate sind von dieser Liste Vorkommen geschützter Arten nach Anhang IV der FFH-RL aus den Taxa Pflanzen, Fische und Rundmäuler, Insekten, Spinnen, Krebse und Mollusken mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG können bei diesen Artgruppen daher nicht auftreten. Für Amphibien fehlen geeignete Fortpflanzungsstätten (=Gewässer) im Plangebiet. Zum Nachweis wandernder Tiere wurden Erfassungen im Zusammenhang mit der Gruppe der Reptilien durchgeführt. Aus der Artengruppe der Säugetiere sind aufgrund der vorhandenen Strukturen waldbewohnende Fledermausarten von Relevanz. Zum Vorkommen der Haselmaus erfolgte eine Suche nach indirekten Hinweisen. Weitere streng geschützte Arten wie Wildkatze und Luchs sind auf Grund ihrer bekannten Verbreitung in Rheinland-Pfalz und ihrer Lebensraumansprüche im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Zur Artengruppe der Vögel wurde eine hinreichende Erfassung durchgeführt. Auf die Relevanz der Gruppe wird in Kapitel 8 eingegangen.

6. Methode

Zum Nachweis der Tiergruppen Vögel, Amphibien, Reptilien und Säugetiere (Haselmaus) wurden im Zeitraum von April bis Juli 2024 verschiedene Erfassungsmethoden angewendet. Die Methoden werden im Folgenden beschrieben. Eine Übersicht über die durchgeführten Erfassungstermine, Wetterbedingungen und die jeweilige Schwerpunkttätigkeit zeigt Tabelle 1. Tabelle 1: Erfassungstermine, Art der Erfassung und vorherrschende Witterung. AK – Amphibienkartierung, BV – Brutvogelerfassung, HK - Horstkartierung, RK – Kartierung Reptilien, SK – Strukturkartierung;

DatumTätigkeitWetterbedingungen
05.04.24HK, BV, SK13 °C, 1-2 Bft aus SW, halb bedeckt
23.05.24BV, AK, RK12 - 15 °C, 2 Bft aus S, halb bedeckt
11.07.24BV, AK, RK17 °, windstill, bedeckt

6.1 VÖGEL Die Erfassung der Vögel erfolgte an drei Terminen im Zeitraum von April bis Juli auf der Basis einer Revierkartierung nach Bibby et al. (2000) nach den Methodenvorgaben in Südbeck et al. (2005). Die Vogelarten wurden akustisch wie auch optisch erfasst. Zur Abgrenzung benachbarter Reviere wurde besonders auf synchron singende Männchen und revieranzeigende Individuen und Paare geachtet.

6.2 SÄUGETIERE Aus der Gruppe der Säugetiere sind aufgrund der Biotopstrukturen Vorkommen aus der planungsrelevanten Artengruppe der Fledermäuse sowie von der Haselmaus zu erwarten. Für die Tiergruppe der Fledermäuse erfolgt eine Potenzialabschätzung auf Basis der vorliegenden Biotopstrukturen. Zum Vorkommen der Haselmaus erfolgte gemäß Bright et al. (2006) eine Suche nach Sekundärnachweisen (z.B. Kugelnester, Fraßspuren an im Gelände vorgefundenen Früchten).

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6.3 REPTILIEN UND AMPHIBIEN Die Suche nach Reptilien erfolgte bei den Terminen im Mai und Juli durch langsames Abgehen ihrer potenziellen Lebensräume. Im Plangebiet beschränkte sich dies auf die besonnte Offenlandfläche im Süden. Zudem wurden potenzielle Tagesverstecke wie größere Steine oder Totholzstämme durch Umdrehen kontrolliert. Mit Ausnahme einer temporären größeren Pfütze im Süden des Plangebietes fehlen Fließ- und Stillgewässer, so dass von Amphibien nur adulte Tiere auf der Wanderung (z.B. Erdkröten) zu erwarten sind. Nachweise dieser Tiere sind mit den erläuterten Methoden möglich.

6.4 WEITERE ARTEN Im Rahmen der Begehungen wurden weitere Arten als Zufallsbeobachtungen erfasst.

7. ERGEBNISSE

7.1 VÖGEL Im Plangebiet sowie den unmittelbar angrenzenden Bereichen wurden im Zeitraum vom 05.04 bis 11.07.24 insgesamt 28 Vogelarten festgestellt (Tabelle 2 und Abbildung 4).

Tabelle 2: Festgestellte Vogelarten im Zeitraum vom 05.04. bis 11.07.2024. Planungsrelevante Arten sind grün unterlegt.

Name, deutschName, wissenschaftlichRote ListeBNatschGVSRStatus
RPDPGUmfeld
AmselTurdus merula§BB
BachstelzeMotacilla alba§NB
BlaumeiseParus caeruleus§BB
BuchfinkFringilla coelebs§BB
DohleColoeus monedula§NB
ElsterPica pica§NB
FitisPhylloscopus trochilus§BB
GartenbaumläuferCerthia brachydactyla§BB
GartengrasmückeSylvia borin§BB
GrünfinkCarduelis chloris§BB
GrünspechtPicus viridis§§NB
HausrotschwanzPhoenicurus ochruros§NB
HaussperlingPasser domesticus3§NB
HeckenbraunellePrunella modularis§BB
KohlmeiseParus major§BB
MauerseglerApus apus§NB
MäusebussardButeo buteo§§§NB
MehlschwalbeDelichon urbicum33§NB
MönchsgrasmückeSylvia atricapilla§BB
RabenkräheCorvus corone§NB
RingeltaubeColumba palumbus§NB
RotkehlchenErithacus rubecula§BB
RotmilanMilvus milvusV§§§Anh.I: VSGNB

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Name, deutschName, wissenschaftlichRote ListeBNatschGVSRStatus
RPDPGUmfeld
SingdrosselTurdus philomelos§BB
StarSturnus vulgarisV3§NB
StieglitzCarduelis carduelis§NB
ZaunkönigTroglodytes troglodytes§BB
ZilpzalpPhylloscopus collybita§BB

Rote Liste D: Rote Liste Deutschland (Ryslavy et al. 2020); Rote Liste RP: Rote Liste Rheinland-Pfalz (Simon et al. 2014): 0 - ausgestorben oder verschollen, R - durch extreme Seltenheit gefährdet, 1 - vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, V - Vorwarnliste, Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG): §§§ - streng geschützte Art gemäß EG-ArtSchVO Nr.338/97; §§ streng geschützt; § besonders geschützt; VSR (Vogelschutzrichtlinie); Status: B - Brutvogel, (B) – Brutvogel im Randbereich, N – Nahrungsgast; PG – Plangebiet

Abbildung 4: Beobachtungen planungsrelevanter Vogelarten im Zeitraum vom 05.04. bis 11.07.2024 ohne Darstellung der Flugwege von Mehlschwalben. © GeoBasis-DE / LVermGeoRP<2024>, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de

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Von diesen werden 15 Arten als Brutvögel und 13 Arten als Nahrungsgäste eingestuft. Unter den Brutvögeln befindet sich keine streng geschützte Art. Von den Nahrungsgästen zählen Grünspecht, Mäusebussard und Rotmilan zu den streng geschützten Arten. Der Rotmilan ist zudem im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Die Arten Mehlschwalbe und Star unterliegen einer Gefährdungskategorie gemäß der Roten Liste Deutschlands. Auf der Roten Liste von Rheinland-Pfalz finden sich die Arten Haussperling und Mehlschwalbe. Ein Großteil der beobachteten Vogelarten ist ubiquitär und im Bestand nicht gefährdet. Die Arten sind typische Waldvögel sowie Bewohner urbaner Lebensräume, die über eine erhöhte Störungs- und Lärmtoleranz verfügen (Abbildung 5).

Abbildung 5: Juvenile Kohlmeise auf einem Apfelbaum in Bereich A (23.05.24)

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen dieser Arten wird als günstig betrachtet, so dass durch die geplante Überbauung des Plangebietes keine erheblichen Beeinträchtigungen für diese Arten bestehen bzw. Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden können. Artenschutzfachlich zu betrachten sind dennoch alle wildlebenden einheimischen Vogelarten. Da bei Beachtung allgemeiner vorbeugender Maßnahmen (Rodung außerhalb der Brutzeit) bei häufigen heimischen Vögeln nicht von einem Verstoß auszugehen ist, werden als planungsrelevante Vogelarten im Folgenden nur Arten gewertet, die • nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) bzw. der Bundesartenschutz- verordnung (BArtschV) streng geschützt sind und/oder • einer Gefährdungskategorie der Roten Liste Deutschlands bzw. der Roten Liste von Rheinland-Pfalz unterliegen.

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Nach dieser Definition sind in der Planung die Arten Grünspecht, Haussperling, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rotmilan und Star zu betrachten. Im Folgenden werden sie näher beschrieben. Die Angaben zu den einzelnen Arten stammen aus dem "Handbuch der Vögel Mitteleuropas", Kompendium der Vögel Mitteleuropas (Bezzel 1993) sowie Südbeck et al (2005).

Grünspecht (Picus viridis) Der Grünspecht besiedelt halboffene Mosaiklandschaften mit größeren, lichten bis stark aufgelockerten Altholzbeständen im Kontakt zu Wiesen, Weiden oder Grünanlagen im Siedlungsbereich. Die Nahrung besteht überwiegend aus Ameisen und anderen kleinen Insekten. Ein Grünspecht wurde am 23.05.24 bei der Nahrungssuche im Norden des Plangebietes beobachtet (Bereich A).

Haussperling (Passer domesticus) Der Haussperling ist ausgesprochener Kulturfolger in dörflichen und städtischen Siedlungen. Maximale Dichten erreicht die Art in bäuerlich geprägten Dörfern mit lockerer Bebauung und Tierhaltung. Wichtig sind die ganzjährige Verfügbarkeit von Nahrungsressourcen (Sämereien sowie Insektennahrung für die Jungen) sowie das Vorhandensein von Nischen und Höhlen an Gebäuden als Brutplätze. Haussperlinge nisten an mehreren Gebäuden in den angrenzenden Siedlungsbereichen. Teile des Plangebietes werden zur Nahrungssuche genutzt.

Mäusebussard (Buteo buteo) Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Als Horststandort dienen Randbereiche von Waldgebieten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume. Zur Jagd auf bodenbewohnende Kleintiere sucht der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des Horstes auf. Ein Mäusebussard überflog am 05.04.24 das Plangebiet. Das Plangebiet ist potenzielles Jagdhabitat der Art, für die Anlage eines Horstes fehlen ausreichend dimensionierte Bäume.

Mehlschwalbe (Delichon urbicum) Als Kulturfolger kommen Mehlschwalben in allen Formen menschlicher Siedlungen vor. Im Stadtbereich werden Wohnblockzonen und Industriegebiete bevorzugt. Von Bedeutung für die Ansiedlung ist die Nähe zu Gewässern (Nistmaterial, Nahrungshabitate). Geeignete Nahrungshabitate finden sich vor allem über reich strukturierten, offenen Grünflächen und über Gewässern im Umkreis von 1.000 m um den Neststandort. Mehlschwalben wurden am 23.05. und 11.07.24 bei der Nahrungssuche über dem Untersuchungsgebiet beobachtet. Im Plangebiet existieren keine Nistplätze. Die Brutplätze werden in den angrenzenden Siedlungsbereichen vermutet.

Rotmilan (Milvus milvus) Der Rotmilan bevorzugt eine Landschaft mit einer Mischung aus alten Laubwäldern, offenen Feldern und Wiesen, in der er Kleinsäuger und Insekten jagen kann. Zur Nahrungssuche nutzt er überwiegend Bereiche mit niedriger oder schütterer Vegetation. 11

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Ein Rotmilan überflog im niedrigen Nahrungsflug am 05.04.24 das Plangebiet und den angrenzenden Siedlungsbereich. Auch für diese Greifvogelart fehlen geeignete Brutbäume im Plangebiet.

Star (Sturnus vulgaris) Stare brüten in Gebieten mit einem Angebot an Brutplätzen (Baumhöhlen, Nistkästen) und offenen Flächen zur Nahrungssuche, die in der Nähe der Brutplätze liegen. Diese Kombination können z.B. die Randlagen von Wäldern, höhlenreiche Altholzinseln, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Alleen an Feld- und Grünlandflächen bieten. Die Art besiedelt alle Stadthabitate, Parks, Gartenstädte bis hin zu baumarmen Stadtzentren und Neubaugebieten. Zur Brutzeit sucht der Star bevorzugt auf kurzgrasigen Grünlandflächen nach Nahrung. Stare rasteten am 04.05 und 23.05.24 an verschiedenen Stellen im Plangebiet. Es stellt ein potenzielles Nahrungshabitat für die Art dar, Brutplätze wurden nicht nachgewiesen.

7.2 SÄUGETIERE

FLEDERMÄUSE Im Plangebiet ist grundsätzlich mit dem Vorkommen mehrerer Fledermausarten zu rechnen. Unmittelbar angrenzend an das Plangebiet befindet sich die Ortslage von Dattenberg, in der mit Quartierpotenzialen für gebäudebewohnende Fledermausarten zu rechnen sind. Dabei sind neben den typischen Zwergfledermäusen auch Mückenfledermäuse, Bartfledermäuse, Brandtfledermäuse, Langohren, Großer- und Kleiner Abendsegler sowie Breitflügelfledermäuse zu nennen. Innerhalb des Plangebiets befinden sich Obstgehölze und Gehölze mit kleineren Baumhöhlen, die Quartiermöglichkeiten für baumhöhlenbewohnende Fledermausarten bieten. Das weitere Umfeld des Planungsraums wird zudem charakterisiert durch Streuobstwiesen, Brachen und eine Waldrandlage, was ihm eine Eignung als Nahrungsraum für alle genannten Arten verleiht. Wochenstubenkolonien der genannten Arten nutzen meist einen wesentlich größeren Aktionsraum gegenüber dem Planungsraum, und im Umfeld kommen regelmäßig Flächen mit ähnlichen Habitatstrukturen vor. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass potenziell vorkommende Wochenstubenkolonien der genannten Arten durch den planungsbedingten Nahrungsraumverlust nicht erheblich beeinträchtigt werden, sondern mögliche Jagdgebiete ggfs. ins Umfeld verlagern.

Um planungsbedingte Verstöße gegen die Zugriffsverbote nach §44 Abs. 1 Satz 1-3 vorsorglich zu vermeiden, sollte die Baufeldfreimachung im Planungsraum außerhalb der Brut- bzw. Wochenstubenzeiten von Vögeln und Fledermäusen im Zeitraum Oktober bis Februar erfolgen. Sollte die Baufeldfreimachung außerhalb dieses Zeitraumes erfolgen, sind ggfs. durch eine ökologische Baubegleitung anwesende geschützte Tierarten im Vorfeld auszuschließen. Dabei sind alle potenziellen Quartiermöglichkeiten im Planungsraum (z.B. Baumhöhlen, Nisthilfen etc.) im Vorfeld endoskopisch zu kontrollieren und ggfs. zu pessimieren. Vorlaufende Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen in Form von Neuinstallationen von Fledermauskästen im Siedlungsbereich und den angrenzenden Wäldern, sowie die

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Neuanlage von Streuobstwiesen und waldrandnahen Blühwiesen im Umfeld sind zur Stützung möglicher Lokalpopulationen durchzuführen. Im Hinblick auf die Tiergruppe der Fledermäuse sind zur Einschätzung des Konfliktpotenzials eine endoskopische Baumhöhlenkontrolle sowie eine Ermittlung des vorhandenen Artenspektrums im Bereich der Obstgehölze durchzuführen.

HASELMAUS (MUSCARDINUS AVELLANARIUS) Während der Begehungstermine konnten keine Hinweise auf die Präsenz von Tieren im Plangebiet (Fraßspuren, Kot, Materialeintrag) gefunden werden.

7.3 REPTILIEN UND AMPHIBIEN Aus den Taxa der Reptilien und Amphibien wurden im Plangebiet keine Arten beobachtet. Das einzige Gewässer war eine Pfütze im Bereich D, die nur während des Erfassungstermines am 05.04.24 existierte.

7.4 WEITERE ARTEN In der Abfrage der ARTeFAKT – Datenbank (vgl. Tabelle 3) sind für das TK 5409 Linz am Rhein folgende streng geschützten Insektenarten aufgeführt: • Käfer: Eremit (Osmoderma eremita), Purpurbock (Purpuricenus kaehleri) • Libellen: Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes) • Schmetterlinge: Schwarzer Bär (Arctia villica), Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous), Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina)

Der Purpurbock ist in Rheinland-Pfalz ausgestorben (Niehuis 2000). Der Eremit lebt ausschließlich in mulmgefüllten Höhlen alter (Laub-)bäume. Hierzu zählen vor allem Eichen und Buchen. Wichtig sind große, feuchte Höhlen, die genug Mulm enthalten, damit das Klima immer feuchtwarm bleibt. Solch geeignete Bäume fehlen im Plangebiet. Da im Umfeld des Plangebietes keine aktuellen Vorkommen bekannt sind und die Ausbreitungsfähigkeit weniger als 2 km beträgt (Schaffrath 2018), kann ein Vorkommen ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen der weiteren Insektenarten kann aufgrund des Fehlens von Gewässern (Asiatische Keiljungfer) bzw. des Fehlens der Futterpflanzen (Wiesenknopf-Ameisenbläuling - Wiesenknopf, Nachtkerzenschwärmer – Weideröschen, Nachtkerze) ausgeschlossen werden. Für die Schmetterlingsart Schwarzer Bär fehlen geeignete warme und sonnige Habitate wie Trockenrasen oder buschige, steppenartige Gebiete. Für die Bachmuschel, als einzigem für das TK benannten streng geschütztem Weichtier, fehlt ein geeignetes Fließgewässer.

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8. BETROFFENHEIT DER RELEVANTEN ARTEN

8.1 VÖGEL

TÖTUNGS- / VERLETZUNGSVERBOT § 44 ABS. 1 NR. 1 Bei einer Baufeldräumung während der Brutzeit besteht die Gefahr der Tötung oder Verletzung von noch nicht flugfähigen Jungvögeln bzw. Eiern. Adulte Tiere würden bei drohender Gefahr das Gebiet verlassen und ausweichen, so dass keine Individuen verletzt bzw. getötet werden. Um den Tatbestand der Tötung bzw. Verletzung gemäß § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden, ist es daher notwendig, dass die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit – also im Zeitraum zwischen dem 30. September und dem 1. März des Folgejahres durchgeführt wird.

STÖRUNGSVERBOT § 44 ABS. 1 NR. 2 Streng geschützte Arten dürfen nicht gestört werden, wenn hierdurch der Erhaltungszustand der betroffenen Population erheblich beeinträchtigt werden würde. Die Jagdreviere, die z.T. eine beträchtliche Ausdehnung erreichen können, sind von diesem Schutz jedoch ausgenommen. Für die im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen streng geschützten Greifvogelarten Mäusebussard und Rotmilan stellt das Plangebiet nur einen kleinen Teilbereich ihrer Jagdreviere dar. Auch für den Grünspecht dessen Revier je nach Habitatqualität eine Fläche von 300 – 500 ha umfassen kann (www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de), wird die Untersuchungsfläche nur einen sehr kleinen Teilbereich seines Nahrungshabitats ausmachen. So besitzt das Plangebiet aufgrund seiner geringen Größe keine essenzielle Bedeutung als Nahrungshabitat für die nachgewiesenen streng geschützten Arten.

ZERSTÖRUNGSVERBOT VON FORTPFLANZUNGS- UND RUHESTÄTTEN § 44 ABS. 1 NR. 3

Die im Plangebiet nachgewiesenen Brutvögel sind weit verbreitet, allgemein häufig und ungefährdet. Ihre Populationen befinden sich sowohl auf lokaler als auch auf biogeografischer Ebene in einem günstigen Erhaltungszustand, so dass Beeinträchtigungen auf Populationsebene auszuschließen sind. Habitate, auf die diese Arten bei Bedarf ausweichen können, stehen in der Umgebung in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Somit ist gewährleistet, dass die ökologische Funktion der Teillebensräume in räumlichem Zusammenhang erhalten bleibt.

8.2 SÄUGETIERE Nach den Recherchen und dem Abgleich mit den Vor-Ort-Gegebenheiten können im Plangebiet mehrere planungsrelevante Fledermausarten auftreten. Im Hinblick auf die Tiergruppe der Fledermäuse sind zur genauen Einschätzung des Konfliktpotenzials eine endoskopische Baumhöhlenkontrolle sowie eine Ermittlung des vorhandenen Artenspektrums im Bereich der Obstgehölze durchzuführen.

8.3 REPTILIEN UND AMPHIBIEN 14

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Von Tieren dieser Artengruppen gelangen keine Nachweise.

8.4 WEITERE ARTEN Das Vorkommen weiterer streng geschützter Arten im Plangebiet kann aufgrund fehlender Habitate ausgeschlossen werden.

9. VERMEIDUNGS- UND VORGEZOGENE AUSGLEICHS-

MAßNAHMEN

Aufgrund der oben beschriebenen Beeinträchtigungen werden die im Folgenden beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen (VM) und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) gefordert.

VM 1: BAUZEITENREGELUNG – GEHÖLZFÄLLUNGEN, RODUNGEN, HÖHLENSUCHE Die Gehölze im Plangebiet bieten potenzielle Brutplätze für häufige und nicht gefährdete Vogelarten. Um die Zerstörung von aktuell genutzten Nestern und die Tötung von immobilen Jungvögeln zu vermeiden, dürfen keinerlei Gehölzrodungen während der Fortpflanzungs- und Ruhezeit (1. März bis 30. September) durchgeführt werden. Sämtliche Rodungen und Fällarbeiten dürfen nur in der Zeit zwischen 1. Oktober und 28./29. Februar erfolgen. Vor Beginn der Baumfällungen sind die stärkeren Bäume (> 40 cm Brusthöhendurchmesser) durch eine fachkundige Person auf größere Höhlungen mit Eignung für Fledermausquartiere zu kontrollieren.

VM 2: VERMEIDUNG VON VOGELSCHLAG AN GLASFRONTEN Sollten großflächige Glasfronten errichtet werden, sind zur Vermeidung von Vogelschlag wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu können bestimmte gegen Vogelschlag gesicherte Gläser oder feste vorgelagerte Konstruktionen verwendet werden. Grundsätzlich sollte auf große Glasflächen und Über-Eckverglasungen verzichtet werden. Nachfolgend sind beispielhaft mögliche Maßnahmen genannt: Gläser mit einem möglichst geringen Außenreflektionsgrad (max. 15%, je nach Scheibengröße können ergänzende Maßnahmen erforderlich sein), Glasbausteine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien oder feste vorgelagerte Konstruktionen wie z. B. Rankgitterbegrünungen oder Brise Soleil (feststehender Sonnenschutz). Abstände, Deckungsgrad, Kontrast und Reflektanz sollen dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen.

VM 3: SCHAFFUNG / ERHALT VON DUNKELBEREICHEN Da Fledermäuse bevorzugt in lichtarmen Bereichen jagen und Lichtsmog auch ein großes Problem für andere Tiergruppen wie Insekten und Vögel darstellt, sind dunkle Bereiche durch ein angepasstes Beleuchtungsmanagement zu erhalten. Mögliche Maßnahmen betreffen die Ausrichtung der Leuchtkörper, die Lichtauswahl, Lichtfarben, Höhe und Anzahl der Lichtpunkte 15

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und Betriebszeiten. Für die Lichtfarbe und den Frequenzbereich eignen sich LED-Leuchten mit neutral-weißem zu warm-weißem Licht (unter 3.300 K), welche die besonders anlockende Strahlung im UV-Bereich (unter 380 nm Wellenlänge) nicht entstehen lassen. Zudem besitzen diese gegenüber herkömmlichen Quecksilberdampflampen eine über 80 % geringere Anlock- wirkung auf Insekten (Eisenbeis & Eick 2011). Insbesondere an dem an das Plangebiet angrenzenden Waldrand, der ein geeignetes Nahrungshabitat für Fledermäuse darstellt, sollen durch dieses Beleuchtungsmanagement dauerhaft ökologisch wertvolle Dunkelbereiche erhalten bleiben.

10. AUSNAHMEPRÜFUNG NACH §45 BNATSCHG

Von einer naturschutzfachlichen Ausnahmeprüfung nach §45 BNatschG kann im vorliegenden Fall abgesehen werden, da die prognostizierten Verbotstatbestände durch Vermeidungs- maßnahmen hinreichend verringert werden können, so dass die Tatbestände unter die Erheblichkeitsschwelle im Sinne des BNatschG fallen.

11. ZUSAMMENFASSUNG DER NOTWENDIGEN MAßNAHMEN

Durch die Planung werden vorbehaltlich der Aussagen zu der Tiergruppe der Fledermäuse keine planungsrelevanten Vogelarten betroffen. Unter Berücksichtigung der folgenden Maßnahmen ist davon auszugehen, dass keine Beeinträchtigungen vorliegen werden. • Durchführung von Rodungen und Fällarbeiten nur in der Zeit zwischen 1. Oktober und 28. Februar. Vor Beginn der Baumfällungen sind die stärkeren Bäume (> 40 cm Brusthöhendurchmesser) durch eine fachkundige Person auf größere Höhlungen mit Eignung für Fledermausquartiere zu kontrollieren. • Bei Einsatz großflächiger Glasfronten sind wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Vogelschlag zu ergreifen • Schaffung und Erhalt von Dunkelbereichen durch entsprechendes Lichtmanagement. Hierdurch wird Lichtsmog vermieden, der sich negativ auf Fledermäuse und verschiedene Insekten- und Vogelarten auswirkt • Um das Konfliktpotenzial für die Tiergruppe der Fledermäuse besser einzuschätzen muss eine endoskopische Kontrolle aller Baumhöhlen durchgeführt werden. Weiterhin soll durch 1-2 Detektorbegehungen das Artenspektrum und die qualitative Nutzung des Planungsraums durch die Tiergruppe eingeschätzt werden.

Durch die empfohlenen Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen) werden artenschutz- rechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG, vorbehaltlich der Aussagen zur Tiergruppe der Fledermäuse, nicht erfüllt, so dass keine naturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten nach § 45 BNatSchG notwendig ist.

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12. LITERATUR

Bezzel, Einhard (Hrsg.) (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Wiesbaden: AULA – Verlag.

Bibby, C.J.; Burgess, N.D.; Hill, D.A.; Mustoe, S.H. (2000). Bird Census Techniques, 2nd ed. Academic Press, London.

Bright, P., Morris, P.; Mitchell-Jones, T. (2006): The dormouse conservation handbook. (2nd edition) Peterborough, English Nature 73pp.

Eisenbeis, G.; Eick, K. (2011): Studie zur Anziehung nachtaktiver Insekten an die Straßenbeleuchtung unter Einbeziehung von LEDs.

Niehuis, M. (2000): Bockkäfer. Rote Liste der ausgestorbenen, verschollenen und gefährdeten Bockkäfer in Rheinland-Pfalz. Stand: 01.01.2000

Ryslavy, T.; Bauer, H.-G., Gerlach, B.; Hüppop, O.; Stahmer, J.; Südbeck, P.; Sudfeldt, C. (2020): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 6 Fassung. In: Deutscher Rat für Vogelschutz (Hrsg.): Berichte zum Vogelschutz. Band 57, 30. September 2020.

Schaffrath, U. (2018): Artensteckbrief des Eremiten (Osmoderma eremita) in Hessen. Stand: Januar 2018

Simon, L.; Braun, M.; Grunwald, T.; Heyne, K.-H.; Isselbächer, T.; Werner, M. (2014): Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz. Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Mainz

Südbeck, Peter; Andretzke, Hartmut; Fischer, Stefan; Gedeon, Kai; Schikore, Tasso; Schröder, Karsten; Sudfeldt, Christoph (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.

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13. ANHANG

13.1 FOTODOKUMENTATION

Abbildung 6: Übersicht über die Standorte und Aufnahmerichtung der nachfolgenden Fotos. Die einzelnen Bereiche A bis D werden in Kapitel 3 beschrieben. © GeoBasis-DE / LVermGeoRP<2024>, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de

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Foto 1: Gartenparzelle am nördlichen Rand von Bereich A (05.04.24).

Foto 2: Mähwiese mit Obstbäumen im Bereich C (11.07.24).

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Foto 3: Verbuschender Brache mit abgängigen Obstbäumen im Bereich A (05.04.24).

Foto 4: Am Rande von Bereich A zum Siedlungsbereich stocken einzelne Koniferen (05.04.24).

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Foto 5: Baumhecke im Bereich B (05.04.24).

Foto 6: Mähwiese mit Obstbäumen im Bereich C (05.04.24)

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Foto 7: Schuppen am südlichen Ende von Bereich A (05.04.24)

Foto 8: Rohbodenfläche in Bereich D (05.04.24)

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13.2 RECHERCHE Tabelle 3: Ergebnis der Abfrage der ARTeFAKT-Datenbank für das TK 5409 „Linz am Rhein“ am 27.08.2024.

wissenschaftlicher Namedeutscher NameRote ListeFFH/VSRBNatschG
RPD
Vögel
Accipiter gentilisHabicht§§§
Accipiter nisusSperber§§§
Acrocephalus palustrisSumpfrohrsänger§
Acrocephalus scirpaceusTeichrohrsänger§
Actitis hypoleucosFlussuferläufer02/V wArt.4(2): Rast§§
Aegithalos caudatusSchwanzmeise§
Aegolius funereusRaufußkauzAnh.I: VSG§§§
Alauda arvensisFeldlerche33§
Alcedo atthisEisvogelVAnh.I: VSG§§
Anas platyrhynchosStockente3Art.4(2): Rast§
Anser anserGraugansArt.4(2): Rast§
Anthus trivialisBaumpieper2V§
Apus apusMauersegler§
Ardea cinereaGraureihersonst. Zugvogel§
Asio otusWaldohreule§§§
Athene noctuaSteinkauz22§§§
Aythya ferinaTafelente1Art.4(2): Rast§
Aythya fuligulaReiherenteArt.4(2): Rast§
Branta canadensisKanadagans(§)
Bubo buboUhuAnh.I: VSG§§§
Bucephala clangulaSchellenteArt.4(2): Rast§
Buteo buteoMäusebussard§§§
Caprimulgus europaeusZiegenmelker13/V wAnh.I: VSG§§
Carduelis cannabinaBluthänflingVV/V w§
Carduelis carduelisStieglitz, Distelfink§
Carduelis chlorisGrünfink, Grünling§
Carduelis flammeaBirkenzeisig§
Carpodacus erythrinusKarmingimpel§§
Certhia brachydactylaGartenbaumläufer§
Certhia familiarisWaldbaumläufer§
CharadriiformesWat-, Alken- und Möwenvögel(§)
Charadrius dubiusFlussregenpfeifer3Art.4(2): Rast§§
Ciconia ciconiaWeißstorch3/3 wAnh.I: VSG§§
Ciconia nigraSchwarzstorchV wAnh.I: VSG§§§
Cinclus cinclusWasseramsel§
Coccothraustes coccothraustesKernbeißer§
Coloeus monedulaDohle§
Columba oenasHohltaubesonst. Zugvogel§
Columba palumbusRingeltaube§
Corvus coraxKolkrabe§
Corvus coroneRabenkrähe§
Corvus frugilegusSaatkräheV w§
Crex crexWachtelkönig12/3 wAnh.I: VSG§§
Cuculus canorusKuckuckVV/3 w§
Cygnus olorHöckerschwanArt.4(2): Rast§

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Delichon urbicumMehlschwalbe3V§
Dendrocopos majorBuntspecht§
Dendrocopos mediusMittelspechtAnh.I: VSG§§
Dryobates minorKleinspechtV§
Dryocopus martiusSchwarzspechtAnh.I: VSG§§
Emberiza calandraGrauammer23sonst. Zugvogel§§
Emberiza ciaZippammer21/3 wArt.4(2): Brut§§
Emberiza citrinellaGoldammer§
Emberiza schoeniclusRohrammer§
Erithacus rubeculaRotkehlchen§
Falco peregrinusWanderfalkeV wAnh.I: VSG§§§
Falco subbuteoBaumfalke3sonst. Zugvogel§§§
Falco tinnunculusTurmfalke§§§
Ficedula hypoleucaTrauerschnäpperV w§
Fringilla coelebsBuchfink§
Fringilla montifringillaBergfink§
Fulica atraBlässhuhnArt.4(2): Rast§
Gallinula chloropusTeichhuhnVVArt.4(2): Rast§§
Garrulus glandariusEichelhäher§
Grus grusKranichAnh.I: VSG§§§
Hippolais icterinaGelbspötter2sonst. Zugvogel§
Hippolais polyglottaOrpheusspötter§
Hirundo rusticaRauchschwalbe3V§
Jynx torquillaWendehals12/3 wArt.4(2): Brut§§
Lanius collurioNeuntöterVAnh.I: VSG§
Larus argentatusSilbermöweArt.4(2): Rast§
Larus ridibundusLachmöwe1Art.4(2): Rast§
Locustella naeviaFeldschwirlV§
Lullula arboreaHeidelerche1VAnh.I: VSG§§
Luscinia megarhynchosNachtigall§
Luscinia svecicaBlaukehlchenVAnh.I: VSG§§
Mergus merganserGänsesägerArt.4(2): Rast§
Milvus migransSchwarzmilanAnh.I: VSG§§§
Milvus milvusRotmilanV3 wAnh.I: VSG§§§
Motacilla albaBachstelze§
Motacilla cinereaGebirgsstelze§
Motacilla flavaWiesenschafstelzesonst. Zugvogel§
Muscicapa striataGrauschnäpper§
Oenanthe oenantheSteinschmätzer11/V wArt.4(2): Brut§
Oriolus oriolusPirol3V§
Parus aterTannenmeise§
Parus caeruleusBlaumeise§
Parus cristatusHaubenmeise§
Parus majorKohlmeise§
Parus montanusWeidenmeise§
Parus palustrisSumpfmeise§
Passer domesticusHaussperling3V§
Passer montanusFeldsperling3V§
Perdix perdixRebhuhn22§
Pernis apivorusWespenbussardVV/V wAnh.I: VSG§§§
Phalacrocorax carboKormoranArt.4(2): Rast§
Phasianus colchicusJagdfasan(§)
Phoenicurus ochrurosHausrotschwanz§

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Phoenicurus phoenicurusGartenrotschwanzV§
Phylloscopus collybitaZilpzalp§
Phylloscopus sibilatrixWaldlaubsänger3§
Phylloscopus trochilusFitis§
Pica picaElster§
Picus canusGrauspechtV2Anh.I: VSG§§
Picus viridisGrünspecht§§
Podiceps cristatusHaubentaucherArt.4(2): Rast§
Prunella modularisHeckenbraunelle§
Pyrrhula pyrrhulaGimpel, Dompfaff§
Rallus aquaticusWasserralle3V/V wArt.4(2): Brut§
Regulus ignicapillaSommergoldhähnchen§
Regulus regulusWintergoldhähnchen§
Remiz pendulinusBeutelmeise1Art.4(2): Brut§
Riparia ripariaUferschwalbesonst. Zugvogel§§
Saxicola rubetraBraunkehlchen13/V wArt.4(2): Brut§
Saxicola rubicolaSchwarzkehlchenVsonst. Zugvogel§
Scolopax rusticolaWaldschnepfeVV/V wArt.4(2): Rast§
Serinus serinusGirlitz§
Sitta europaeaKleiber§
Streptopelia decaoctoTürkentaube§
Streptopelia turturTurteltaube23/V w§§§
Strix alucoWaldkauz§§§
Sturnus vulgarisStarV§
Sylvia atricapillaMönchsgrasmücke§
Sylvia borinGartengrasmücke§
Sylvia communisDorngrasmücke§
Sylvia currucaKlappergrasmückeV§
Tachybaptus ruficollisZwergtaucherVArt.4(2): Rast§
Tadorna tadornaBrandgansR1 wArt.4(2): Rast§
Tetrastes bonasiaHaselhuhn12Anh.I: VSG§
Troglodytes troglodytesZaunkönig§
Turdus iliacusRotdrossel§
Turdus merulaAmsel§
Turdus philomelosSingdrossel§
Turdus pilarisWacholderdrossel§
Turdus viscivorusMisteldrossel§
Tyto albaSchleiereuleV§§§
Vanellus vanellusKiebitz12/V wArt.4(2): Rast§§
Säugetiere
Eptesicus serotinusBreitflügelfledermaus1GIV§§
Erinaceus europaeusWestigel3§
Felis silvestrisWildkatze43IV§§§
Lynx lynxLuchs02II, IV§§§
Muscardinus avellanariusHaselmaus3GIV§§
Myotis bechsteiniiBechsteinfledermaus22II, IV§§
Myotis daubentoniiWasserfledermaus3IV§§
Myotis myotisGroßes Mausohr2VII, IV§§
Myotis nattereriFransenfledermaus1IV§§
Nyctalus noctulaGroßer Abendsegler3VIV§§
Pipistrellus nathusiiRauhautfledermaus2IV§§
Pipistrellus pipistrellusZwergfledermaus3IV§§
Plecotus auritusBraunes Langohr2VIV§§

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Plecotus austriacusGraues Langohr22IV§§
Vespertilio murinusZweifarbfledermaus1DIV§§
Reptilien
Anguis fragilisBlindschleiche§
Coronella austriacaSchlingnatter43IV§§
Lacerta agilisZauneidechseVIV§§
Lacerta bilineataWestliche Smaragdeidechse12IV§§
Natrix natrixRingelnatter3V§
Podarcis muralisMauereidechseVIV§§
Zootoca viviparaWaldeidechse§
Amphibien
Alytes obstetricansGeburtshelferkröte43IV§§
Bombina variegataGelbbauchunke32II, IV§§
Bufo bufoErdkröte§
Bufo calamitaKreuzkröte4VIV§§
Bufo viridisWechselkröte33IV§§
Hyla arboreaLaubfrosch23IV§§
Pelobates fuscusKnoblauchkröte23IV§§
Rana arvalisMoorfrosch23IV§§
Rana dalmatinaSpringfrosch2IV§§
Rana kl. esculentaTeichfrosch, Grünfrosch- KomplexV§
Rana temporariaGrasfroschV§
Salamandra salamandraFeuersalamander§
Triturus alpestrisBergmolch§
Triturus cristatusKamm-Molch3VII, IV§§
Triturus helveticusFadenmolch4§
Triturus vulgarisTeichmolch§
Fische und Rundmäuler
Barbus barbusBarbe2V
Cottus gobioGroppe, Mühlkoppe2II
Salmo salarLachs11II, V
Thymallus thymallusÄsche12V
Lampetra fluviatilisFlussneunauge13II, V§
Lampetra planeriBachneunauge2II§
Käfer
Agapanthia intermediaLanghaariger Scheckhornbock3§
Agapanthia pannonicaDistelbockD2§
Agapanthia villosoviridescens§
Agrilus angustulus§
Agrilus cyanescens§
Agrilus hypericiJohanniskraut- Schmalprachtkäfer[S]3§
Agrilus laticornis§
Alosterna tabacicolor§
Anaglyptus mysticus§
Anoplodera rufipesRotbeiniger HalsbockS3§
Anoplodera sexguttataSechstropfiger HalsbockS3§
Anthaxia cichoriiZichorien- Eckschildprachtkäfer[0]0§
Anthaxia mendizabaliMendizabals Eckschild- Prachtkäfer[S]2§

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Anthaxia nitidula§
Anthaxia salicisWeiden-Prachtkäfer3§
Anthaxia sepulchralisBraunhaariger Eckschild- Prachtkäfer[S]2§
Arhopalus ferusSchwarzbrauner GrubenhalsbockE2§
Aromia moschataMoschusbock3§
Calamobius filumGetreide-BockkäferE§
Callidium violaceum§
Callimus angulatusSchmaldeckenbock12§
Cerambyx scopoliiKleiner Heldbock3§
Chlorophorus figuratusSchulterfleckiger Widderbock22§
Chlorophorus sartorWeißbindiger Widderbock33§
Clytus arietis§
Corymbia rubra§
Dinoptera collaris§
Dorcadion fuliginatorGrauflügeliger Erdbock12§
Grammoptera ruficornis§
Leiopus nebulosus§
Leptura aethiopsS§
Leptura aurulentaGoldhaariger HalsbockV2§
Leptura maculata§
Leptura quadrifasciata§
Lucanus cervusHirschkäfer2II§
Mesosa nebulosaGraubindiger AugenfleckbockS3§
Molorchus minor§
Molorchus umbellatarum§
Oberea erythrocephalaRotköpfiger Linienbock22§
Oberea linearis§
Obrium cantharinumDunkelbeiniger Flachdeckenbock22§
Osmoderma eremitaEremit2II*, IV§§
Pachytodes cerambyciformis§
Pedostrangalia revestitaRotgelber Buchen- HalsbockV2§
Phymatodes alni§
Phymatodes testaceus§
Phytoecia coerulescensS§
Phytoecia cylindrica§
Phytoecia nigricornisSchwarzhörniger WalzenhalsbockV3§
Pogonocherus hispidulus§
Pogonocherus hispidus§
Prionus coriarius§
Pseudovadonia livida§
Purpuricenus kaehleriPurpurbock01§§
Pyrrhidium sanguineum§
Rhagium bifasciatum§
Rhagium inquisitor§
Rhagium mordax§
Rhamnusium bicolorBeulenkopfbock32§
Saperda carchariasGroßer Pappelbock§

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Saperda similisMittlerer Pappelbock12§
Spondylis buprestoides§
Stenocorus meridianus§
Stenopterus rufus§
Stenostola dubia§
Stenurella bifasciata§
Stenurella melanura§
Stenurella nigra§
Tetrops praeustus§
Trachys minutus§
Trachys scrobiculatus§
Hautflügler
Andrena agilissima[3]3§
Andrena bicolor§
Andrena flavipes§
Andrena florea§
Andrena fulva§
Andrena haemorrhoa§
Andrena hattorfiana[3]3§
Andrena minutula§
Andrena minutuloides§
Andrena proxima§
Andrena scotica§
Andrena wilkella§
Anthidium nanum[3]3§
Anthidium oblongatumV§
Bombus lapidariusSteinhummel§
Bombus terrestrisDunkle Erdhummel§
Formica polyctenaKahlrückige Waldameise§
Hylaeus punctulatissimusG§
Hylaeus signatus§
Vespa crabroHornisse§
Xylocopa violaceaGroße Holzbiene[3]§
Heuschrecken
Barbitistes serricaudaLaubholz-Säbelschrecke3
Nemobius sylvestrisWaldgrille
Oedipoda caerulescensBlauflügelige Ödlandschrecke3V§
Oedipoda germanicaRotflügelige Ödlandschrecke11§
Libellen
Aeshna cyaneaBlaugrüne Mosaikjungfer§
Aeshna mixtaHerbst-Mosaikjungfer4§
Anax imperatorGroße Königslibelle§
Calopteryx splendensGebänderte Prachtlibelle3V§
Calopteryx virgoBlauflügel-Prachtlibelle33§
Coenagrion puellaHufeisen-Azurjungfer§
Cordulegaster bidentataGestreifte Quelljungfer22§
Cordulia aeneaFalkenlibelle, Gemeine Smaragdlibelle4V§
Enallagma cyathigerumGemeine Becherjungfer§
Erythromma lindeniiPokaljungfer3§
Gomphus flavipesAsiatische Keiljungfer(neu)GIV§§
Ischnura elegansGroße Pechlibelle§

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Ischnura pumilioKleine Pechlibelle33§
Lestes barbarusSüdliche Binsenjungfer12§
Lestes sponsaGemeine Binsenjungfer§
Lestes viridisGemeine Weidenjungfer4§
Libellula depressaPlattbauch§
Libellula quadrimaculataVierfleck4§
OdonataLibellen§
Orthetrum cancellatumGroßer Blaupfeil§
Platycnemis pennipesBlaue Federlibelle4§
Pyrrhosoma nymphulaFrühe Adonislibelle§
Sympetrum danaeSchwarze Heidelibelle4§
Sympetrum flaveolumGefleckte Heidelibelle23§
Sympetrum fonscolombiiFrühe HeidelibelleI(VG)§
Sympetrum pedemontanumGebänderte HeidelibelleI(VG)3§
Sympetrum sanguineumBlutrote Heidelibelle4§
Sympetrum striolatumGroße Heidelibelle§
Sympetrum vulgatumGemeine Heidelibelle§
Schmetterlinge
Apatura iliaKleiner Schillerfalter2V§
Apatura irisGroßer Schillerfalter3V§
Arctia villicaSchwarzer Bär22§§
Argynnis paphiaKaisermantel§
Boloria seleneBraunfleckiger Perlmutterfalter3V§
Coenonympha arcaniaWeißbindiges Wiesenvögelchen§
Coenonympha pamphilusKleines Wiesenvögelchen§
Colias croceusWander-Gelbling, PostillonI§
Erebia medusaRundaugen-Mohrenfalter3V§
Euplagia quadripunctariaSpanische Flagge, Russischer BärII*
Hemaris fuciformisHummelschwärmer2§
Iphiclides podaliriusSegelfalter13§
Lycaena phlaeasKleiner Feuerfalter§
Lycaena tityrusBrauner FeuerfalterV§
Maculinea nausithousDunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling3VII, IV§§
Papilio machaonSchwalbenschwanzV§
Polyommatus icarusHauhechel-Bläuling§
Proserpinus proserpinaNachtkerzenschwärmer2IV§§
Pyrgus malvaeKleiner Würfel- DickkopffalterVV§
Zygaena filipendulaeSechsfleck-Widderchen§
Zygaena transalpinaHufeisenklee-Widderchen3V§
Zygaena trifoliiSumpfhornklee- WidderchenV3§
Zygaena viciaeKleines Fünffleck- Widderchen3§
Krebse
Austropotamobius torrentiumSteinkrebs32II*, V§
Schnecken und Muscheln
Bythinella dunkeriDunkers Quellschnecke[3]3
Helix pomatiaWeinbergschneckeV§
Unio crassusBachmuschel[1]1II, IV§§

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Bebauungsplan „Kindertagesstätte“ Dattenberg – ASP I 2024

Blütenpflanzen
Aceras anthropophorumOhnhorn, Puppenorchis23§
Alyssum montanum ssp. montanumGewöhnliches Berg- Steinkraut4§
Anacamptis pyramidalisPyramiden-Spitzorchis, Pyramiden-22§
Anthericum liliagoTraubige GraslilieV§
Aquilegia vulgarisGewöhnliche AkeleiV§
Centaurium erythraeaEchtes TausendgüldenkrautV§
Cephalanthera damasoniumBleiches (Weißes) Waldvöglein§
Cephalanthera longifoliaLangblättriges WaldvögleinV§
Cypripedium calceolusFrauenschuh13II, IV§§§
Dactylorhiza maculata s.str.Gefleckte Fingerwurz33§
Dactylorhiza majalis s.str.Breitblättrige Fingerwurz33§
Daphne laureolaLorbeer-Seidelbast43§
Daphne mezereumGewöhnlicher Seidelbast§
Dianthus armeriaRaue NelkeV§
Dianthus carthusianorumKarthäuser-NelkeV§
Dianthus deltoidesHeide-NelkeV§
Digitalis luteaGelber Fingerhut§
Epipactis helleborine s.str.Breitblättrige Ständelwurz§
Eryngium campestreFeld-MannstreuV§
Gentianopsis ciliataEchter Fransenenzian33§
Globularia bisnagaricaGewöhnliche Kugelblume23§
Gymnadenia conopsea s.l.Große Händelwurz(RL)§
Helleborus foetidusStinkende Nieswurz§
Himantoglossum hircinumBocks-Riemenzunge23§
Ilex aquifoliumEuropäische Stechpalme§
Iris pseudacorusSumpf-Schwertlilie§
Lilium martagonTürkenbund3§
Listera ovataGroßes Zweiblatt§
Neottia nidus-avisVogel-Nestwurz§
Ophrys apiferaBienen-Ragwurz22§
Ophrys holosericaHummel-Ragwurz22§
Ophrys insectiferaFliegen-Ragwurz33§
Orchis masculaStattliches Knabenkraut3§
Orchis militarisHelm-Knabenkraut33§
Orchis purpureaPurpur-Knabenkraut33§
Platanthera bifoliaWeiße Waldhyazinthe33§
Platanthera chloranthaGrünliche (Berg-) Waldhyazinthe33§
Primula verisWiesen-Schlüsselblume(RL)§
Rubus fruticosus agg.Artengr. Echte Brombeere(RL)
Saxifraga granulataKörnchen-SteinbrechV§
Scilla bifoliaZweiblättriger Blaustern§
Stipa pennata s.str.Grauscheidiges Federgras33§
Farne
Asplenium scolopendriumHirschzunge§
Polystichum aculeatumDorniger Schildfarn§
Moose
Leucobryum glaucumGewöhnliches WeißmoosVV§

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung