Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Verfahrensbedingungen_oV.docx

Tragwerksplanung für den Neubau einer Dreifeldsporthalle in Stralsund

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 23:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Europaweites Vergabeverfahren nach GWB und VGV

Offenes Verfahren, §§ 119 Abs. 3 GWB, 15 VgV

zur Beschaffung von

Freiberufliche Leistungen – Tragwerksplanung

Leistungsphasen 1 – 6 gem. § 49 HOAI

Neubau Sporthalle Frankenhof (Frankenhalle)

Verfahrensbedingungen

Stand: 16.09.2026

Inhalt

1. Verfahrensbeteiligte und Terminologie 3

2. Allgemeine Angaben zum Verfahren 3

2.1. Rechtsgrundlagen 3

2.2. Verfahrenssprache 3

2.3. Vergabeplattform und Kommunikation im Verfahren 3

2.3.1. Allgemein 3

2.3.2. Einreichung von Angeboten über die Online-Vergabeplattform 3

2.4. Unklarheiten in den Unterlagen und Fragen der interessierten Unternehmen/Bieter 4

2.5. Ablauf des Verfahrens 5

2.6. Voraussichtlicher Zeitplan 5

3. Die Angebotsabgabe 5

3.1. Berechtigung von Einzelbietern und Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe 5

3.2. Bietergemeinschaften 5

3.3. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer 5

3.4. Zurückziehen oder Änderung von Angeboten 6

3.5. Form und Frist der Angebote 6

3.6. Frist für Fragen zum Verfahren 6

3.7. Vergütung für die Erstellung der Angebotsunterlagen 6

3.8. Angebotsbindefrist 6

4. Prüfung und Wertung der Angebote 7

4.1. Angebotsprüfung 7

4.2. Nachforderung von Unterlagen 7

4.3. Aufklärung von Unklarheiten und Preis 7

4.4. Ausschluss von Angeboten 7

4.5. Zuschlagskriterien 8

4.7. Eignungskriterium Fehler! Textmarke nicht definiert.

4.8. Informations- und Wartepflicht sowie Abschluss des Vergabeverfahrens 8

5. Datenschutz und Vertraulichkeit 9

6. Bereitgestellte Unterlagen 10

Verfahrensbeteiligte und Terminologie

Auftraggeber sowie Vergabestelle ist die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH (SES), als treuhänderischer Sanierungsträger der Hansestadt Stralsund. In den Vergabeunterlagen werden die Begriffe „Auftraggeber“ und „Vergabestelle“ gleichbedeutend verwendet.

Die am Verfahren beteiligten Unternehmen werden für die Dauer dieses Vergabeverfahrens als „Bieter“ oder „Bietergemeinschaften“ bezeichnet.

In den Vergabeunterlagen sind stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts ebenso wie Diverse gleichermaßen gemeint. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen teilweise nur die männliche Form verwendet.

Allgemeine Angaben zum Verfahren

Rechtsgrundlagen

Grundlage des Vergabeverfahrens sind die Vorgaben des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)in der jeweils geltenden Fassung.

Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

Vergabeplattform und Kommunikation im Verfahren

Allgemein

Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt. Bitte verwenden Sie daher auch nur die auf der Plattform bereit gestellten Kommunikationswege und schicken Sie uns keine E-Mails und/oder Dokumente in Papierform.

Eine Registrierung auf der Plattform wird empfohlen, da nur registrierte Bieter[1] automatisch über die bei der Registrierung angegebene E-Mailadresse darüber informiert werden, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, die für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.

Einreichung von Angeboten über die Online-Vergabeplattform

Die Übermittlung des Angebots hat mithilfe elektronischer Mittel über die in der EU-Bekanntmachung benannte Online-Vergabeplattform zu erfolgen.

Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Angebote, wie z.B. per Telefax oder auch per E-Mail, sind nicht zugelassen. Auch eine Einreichung über die Mitteilungsfunktion der Plattform ist unzulässig.

Bitte beachten Sie die auf der Plattform zu findenden Informationen zu den technischen Parametern zur Einreichung von Angeboten mithilfe elektronischer Mittel. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich.

Bitte beachten Sie auch weitere technische Voraussetzungen, etwa die maximal zulässige Dateigröße, die auf der Vergabeplattform benannt werden.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der jeweiligen Frist die Übermittlung des Angebots (mindestens 24 Stunden vor Ablauf der Frist) über die Online-Vergabeplattform zu testen und die Übermittlung rechtzeitig zu starten, um so einen Ausschluss wegen Fristversäumnis zu vermeiden.

Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang kontaktieren Sie bitte zunächst den Support der Vergabeplattform. Die Vergabestelle kann in der Regel zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Plattform keine Auskünfte erteilen.

Sollte es zu technischen Problemen beim Hochladen des Angebots kommen, die in die Sphäre des Auftraggebers fallen, kontaktieren Sie bitte die Vergabestelle mit der Bitte um Fristverlängerung. Übersenden Sie aber auch in diesem Fall das Angebot nicht per E-Mail, Boten oder über die Mitteilungsfunktion der Plattform, da bei diesen Kommunikationswegen regelmäßig die Anforderungen an die Form sowie an die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten, den Geheimnisschutz und den Schutz vor vorfristiger Öffnung nicht gewahrt sind (u.a. §§ 9, 10 VgV).

Unklarheiten in den Unterlagen und Fragen der interessierten Unternehmen/Bieter

Sofern Ihnen in den Unterlagen Unklarheiten oder Ungereimtheiten auffallen, sind Sie aufgefordert, hierzu Fragen über das Kommunikationstool der Vergabeplattform zu stellen.

Bitte ändern Sie nicht von sich aus eigenständig die von der Vergabestelle vorgegebenen Dokumente und Bedingungen, da dies als unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.

Die Vergabestelle wird alle Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bieterfragen sowie ggf. aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bieter im Verfahren betreffen, über die Vergabeplattform zur Verfügung stellen. Dabei werden auch die Fragen der Bieter in anonymisierter Form mitgeteilt.

Damit die Vergabestelle die Fragen noch so rechtzeitig beantworten kann, dass alle Bieter sie auch bei ihrem Angebot berücksichtigen können, wird eine Frist zur Stellung von Fragen gesetzt (siehe unten).

Ablauf des Verfahrens

Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Wege eines Offenen Verfahrens vergeben (vgl. § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV). Das Offene Verfahren ist ein einstufiges Verfahren, sodass mit Abgabe des Angebots auch der Nachweis für die Eignung zu erbringen ist.

Voraussichtlicher Zeitplan

Hinsichtlich des voraussichtlichen Zeitplans für die Durchführung des Vergabeverfahrens wird auf nachfolgende Darstellung verwiesen. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung des Zeitplans. Der Zeitplan dient ausschließlich einer ersten Orientierung.

Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung22.09.2026
Frist für Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen16.10.2026
Ende der Frist zur Abgabe der Angebote23.10.2026, 10:30 Uhr
Information nicht berücksichtigter Bieter gem. § 134 GWBvoraussichtlich 44. KW 2026
Voraussichtlicher Versand des Auftrages46. KW 2026
Bindefrist23.12.2026

Die Angebotsabgabe

Berechtigung von Einzelbietern und Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe

Berechtigt, ein Angebot abzugeben, sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Bietergemeinschaften (siehe hierzu unten 3.2), die die in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Eignungsanforderungen erfüllen und bei denen keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen.

Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern im Verfahren grundsätzlich gleich. Für sie ist jedoch eine gesonderte Erklärung zur Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Hinweise zu den von Bietergemeinschaften beizubringenden Erklärungen und Nachweisen finden sich im Dokument „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“.

Eignungsleihe / Unterauftragnehmer

Ein Bieter kann Unterauftragnehmer einbinden.

Darüber hinaus kann er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 47 VgV). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem die diesbezüglichen Zusagen der Unternehmen in Form von Verpflichtungserklärungen vorgelegt werden.

Die Erklärungen und Nachweise, welche durch Unterauftragnehmer oder von eignungsentleihenden Unternehmen einzureichen sind, ergeben sich aus dem Dokument „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“.

Zurückziehen oder Änderung von Angeboten

Das Angebot kann bis zum Ablauf der Frist geändert oder zurückgezogen werden. Nach Ablauf der Abgabefrist ist eine Änderung oder ein Zurückziehen des Angebots nicht möglich.

Form und Frist der Angebote

Für die Abgabe des Angebots stellt die Vergabestelle über die Plattform einen Formularsatz zur Verfügung.

Das Angebotsschreiben und die diesem beizufügenden Formblätter sind auszufüllen und mithilfe elektronischer Mittel in Textform (§ 126b BGB) bis zu der in der EU-Bekanntmachung genannten Frist über die Vergabeplattform einzureichen. Die Textform erfordert eine lesbare, auf einem dauerhaften Datenträger abgegebene Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Anstelle einer Unterschrift ist am Ende des Angebotsschreibens und am Ende der einzelnen Formblätter an den entsprechend gekennzeichneten Stellen die Person des Erklärenden anzugeben.

(Der Auftraggeber akzeptiert für den Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Diese muss dann ebenfalls alle geforderten Angaben enthalten.)

Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Dateien müssen über die Vergabeplattform eingereicht werden. Alle Unterlagen sind, sofern von der AG zur Verfügung gestellt, in ihrem Ausgangsformat (z. B. Word oder Power Point) oder in dem Dateiformat „PDF“ einzureichen. Davon abweichend sollen Preisblätter sowohl als Excel-Datei als auch als PDF-Datei eingereicht werden.

Eine Veränderung des Preisblatts selbst (Zeilen und Spalten einfügen, ändern oder löschen) ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft.

Frist für Fragen zum Verfahren

Interessenten haben die Möglichkeit, Rückfragen zu diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das Kommunikationstool der Vergabeplattform

bis spätestens 16.10.2026

zu stellen.

Vergütung für die Erstellung der Angebotsunterlagen

Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gewährt (§ 77 Abs. 1 VgV).

Angebotsbindefrist

Die Bieter sind bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung benannten Bindefrist an ihr eingereichtes Angebot gebunden, wenn sie es nicht vor Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen haben.

Prüfung und Wertung der Angebote

Angebotsprüfung

Nach Eingang der Angebotsunterlagen werden diese auf Einhaltung aller formellen (insbesondere Form und Frist) sowie inhaltlichen Anforderungen (insbesondere Vollständigkeit und Erfüllung der Mindestanforderungen für die Eignung aus der EU-Bekanntmachung) geprüft. Zusätzlich dürfen keine gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

Nachforderung von Unterlagen

Die Vergabestelle kann im Verfahren fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachfordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Hierfür wird eine Frist gesetzt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Aufklärung von Unklarheiten und Preis

Die Vergabestelle kann zudem von den Bietern (im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen) im Falle von Unklarheiten Aufklärung über ihr Angebot einschließlich des Angebotspreises (siehe hierzu § 60 VgV) verlangen. Auch hierfür wird eine Frist gesetzt.

Ausschluss von Angeboten

Von der Wertung ausgeschlossen werden gem. § 57 VgV Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV an die Form der Angebote genügen. Dies betrifft insbesondere folgende Fälle:

Angebote, die nicht form- und fristgerecht eingereicht wurden oder die auch nach zulässiger Nachforderung oder Aufklärung nicht formgerecht, insbesondere vollständig, sind, können oder müssen nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen von der Wertung ausgeschlossen werden.

Dasselbe gilt für Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (siehe hierzu auch § 57 VgV).

Bitte beachten Sie auch folgendes:

  • Ist ein Unternehmen – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber – an mehreren Angeboten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb führen.
  • Auch etwaige Veränderungen in der Person des Bieters während des Verfahrens (etwa Umgestaltung der Bietergemeinschaft oder Unternehmensumwandlungen) können einen Ausschlussgrund darstellen, sofern hierdurch der Wettbewerbsgrundsatz oder das Diskriminierungsverbot berührt werden.

Zuschlagskriterien

Der Auftrag wird durch Zuschlag an den geeigneten Bieter vergeben, der form- und fristgerecht das auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.

Die mögliche Auftragsvergabe erfolgt nur auf der Grundlage des Preises.

Gewichtung der Zuschlagskriterien

Nr.Zuschlagskriterium(max.) Punktezahl Einzelkriterium
1.Preis100 %

Eignungskriterien

Finanzielle und wirtschaftliche Voraussetzungen

  • Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz von mindestens:

125.000 € netto

für vergleichbare Planungsleistungen (gleiches Leistungsbild gem. HOAI) erzielt.

  • Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft) verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in der nachfolgend benannten Höhe:

Personenschäden: 3 Mio. EUR

Sonstige Sachschäden: 3 Mio. EUR

Ein aktueller Nachweis ist der Bewerbung beizufügen. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.

Technische und personelle Voraussetzungen

  • Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verfügt – neben einer üblichen Büroausstattung – mindestens über einen CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF- bzw. DWG-Format sowie Office-Anwendungen gewährleistet.
  • Der Bewerber hat die Anzahl der Beschäftigten aktuell und in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Darüber hinaus ist die Anzahl der Führungskräfte davon extra auszuweisen.
  • Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat aktuell und in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens 2 Ingenieure, von denen mindestens 1 Ingenieur mit Nachweis der Berufszulassung (Mitglied Kammer oder vergleichbarer Nachweis/abgeschlossene Fachausbildung) sein muss, beschäftigt.
  • Die vorgesehene Projektleiterin / der vorgesehene Projektleiter verfügt über eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren und die stellvertretende Projektleiterin / der stellv. Projektleiter über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
  • Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss eine aussagefähige Referenzliste (F3) mit mindestens 2 vergleichbare und fertiggestellten Referenzprojekten (jeweils nicht älter als 5 Jahre, 2021-2026) und daraus mindestens 1 Referenz entsprechend den zu erbringenden Planungsleistungen von mindestens 3.000.000,00 € netto (Baukosten netto KG 300/400) nachweisen.
  • Nachweis von mindestens 2 Referenzen, welche mit Fördermitteln umgesetzt wurden. Diese können bis zu 5 Jahre zurückliegen.
  • Unterzeichnete Bestimmungen der §§ 9, 10 des Vergabegesetzes M-V zur Zahlung von Mindestlohn
  • Unterzeichnete Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022

Informations- und Wartepflicht sowie Abschluss des Vergabeverfahrens

Die geeigneten Bieter, die auf der Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien keinen Erfolg hatten, werden gemäß § 134 Abs. 1 GWB per Telefax oder auf elektronischem Weg informiert. In diesem Schreiben wird den nicht zum Zuge kommenden Bietern u.a. mitgeteilt, welcher Bieter auf Grundlage der Zuschlagskriterien gem. Ziffer 4.5 bis 4.8 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und daher für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist. Weiterhin wird der früheste Zeitpunkt des Vertragsschlusses mitgeteilt und aus welchen Gründen sie nicht für den Abschluss des Vertrages vorgesehen sind. Zugleich wird der erfolgreiche Bieter darüber informiert, dass beabsichtigt ist, ihm nach Ablauf der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB den Zuschlag zu erteilen.

Das Vergabeverfahren endet mit der Erteilung des Zuschlags an den erfolgreichen Bieter. Mit der Zuschlagserteilung kommt der Vertrag in der diesem Vergabeverfahren beigefügten Form zustande**. Vertragsverhandlungen nach Zuschlagserteilung sind daher grundsätzlich ausgeschlossen und Vertragsanpassungen nur im Rahmen des § 132 GWB, d. h. grundsätzlich nur bis zur Wesentlichkeitsgrenze, zulässig.**

Wenn und soweit nach Zuschlagserteilung eine Unterzeichnung eines redaktionell endausgefertigten Vertrags erfolgt, so dient dies allein Dokumentationszwecken und ändert nichts am vorherigen Zustandekommen des Vertrags zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Jeder Bieter willigt durch seine Beteiligung am Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem o.g. Verfahren in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eingetragen werden Name, Vertreter, Anschrift, Telefon und Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.

Jeder Bieter hat mit der Übersendung von Unterlagen an die Vergabestelle, insbesondere als Bestandteil der Angebote, diejenigen Unterlagen deutlich kenntlich zu machen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und in welche nach Auffassung des Bieters daher im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens die Akteneinsicht durch Dritte zu versagen ist.

Bereitgestellte Unterlagen

Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden neben diesen Verfahrensbedingungen folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

  • Formblatt „Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft“ mit Anlagen F1 bis F5
  • Aufforderung zur Angebotsabgabe
  • Mustervertrag
  • Formblatt „Angebotsschreiben“
  • Leistungsbeschreibung
  • Projektterminkette
  • Preisblatt
  • Russlandsanktionserklärung
  • Mindestlohnerklärung/ Tariftreue
  • Checkliste Nachweise Eignungskriterien / Mindestanforderung
  • Konzeptstudie mit Raumprogramm und Kostenschätzung
  • Vorhabenbeschreibung zum EFRE-Antrag zur Information
  1. Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern gleich, ohne dass dies hier jedes Mal im Einzelnen aufgeführt wird. ↑
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung