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Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
□ Erklärung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den bei der Ausführung dieser Leistung beschäftigten Arbeitnehmenden die Arbeitsbedingungen des/der nachstehenden, in der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbBV M-V) für repräsentativ erklärten Tarifvertrages/Tarifverträge zu gewähren:
Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensverordnung – VgMinArbV M-V) GS Meckl.-Vorp. Gl. NR. 703 – 5 – 1, Seite 127, veröffentlicht am 14.05.2024
□ Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die folgenden Vorgaben der MinArbBV M-V entsprechen:
Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensverordnung – VgMinArbV M-V) GS Meckl.-Vorp. Gl. NR. 703 – 5 – 1, Seite 127, veröffentlicht am 14.05.2024
□ Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn)
Weil oder soweit nach der MinArbBV M-V keine tarifvertraglich begründeten Pflichten bestehen, verpflichtet mein Unternehmen sich, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung einen Vergaberechtlichen Mindestlohn in der jeweils aktuell festgesetzten Höhe zu zahlen.
□ Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, dem/den Nachunternehmen die für das Unternehmen geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch das/die Nachunternehmen zu überwachen.
Erklärung gem. TVgG MV Seite1 von 2
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□ Erklärung nach § 15 TVgG M-V (Kontrollen)
Das Unternehmen verpflichtet sich, mit Nachunternehmen folgende Befugnisse und Pflichten zu vereinbaren:
Das Unternehmen hat als prüfende Stelle die Befugnis, Kontrollen bei seinen Nachunternehmen durchzuführen, um die Einhaltung der Pflichten zu überprüfen, die nach Maßgabe der abgegebenen Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen.
Für diese Kontrollen haben die Nachunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der prüfenden Stelle vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln; auf Befragen haben sie zu den Unterlagen Auskünfte zu erteilen. Dies umfasst insbesondere Entgelt- und Meldeunterlagen, Aufzeichnungen und andere Geschäftsunterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Entlohnung sowie Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Nachunternehmen haben personenbezogene Beschäftigtendaten in den Unterlagen zu anonymisieren; sie haben die Anonymisierung aufzuheben, soweit die prüfende Stelle konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß darlegt. Die Arbeitnehmenden sind von ihren Arbeitgebenden auf die Möglichkeit dieser Kontrollen hinzuweisen.
Die Nachunternehmen treffen den vorstehenden Punkten entsprechende Vereinbarungen mit ihren eigenen Nachunternehmen. Sie verpflichten diese, ihrerseits entsprechende Vereinbarungen mit Nachunternehmen auf weiteren Stufen der Vertragshierarchie zu treffen. Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Werkvertrags- unternehmen gelten als Nachunternehmen.
□ Sanktionen nach Maßgabe von § 16 TVgG M-V
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Pflichten, die nach der abgegebenen Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen, verwirkt das Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5,0 Prozent des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10,0 Prozent des Auftragswertes erreichen.
Die schuldhafte Nichterfüllung der nach der abgegebenen Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehenden Pflichten durch das Unternehmen berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Ort, Datum Unterschrift Bieter / Firmenstempel
Erklärung gem. TVgG MV Seite2 von 2