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F4_Eigenerkl-Ausschlussgründe_oV.docx

Tragwerksplanung für den Neubau einer Dreifeldsporthalle in Stralsund

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 23:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen

Hinweis: Diese Eigenerklärung ist im Falle von Bietergemeinschaften und Eignungsleihgebern von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/jedem Eignungsleihgeber gesondert auszufüllen und in Textform zu kennzeichnen.

Name des Bieters/der Bietergemeinschaft:

Erklärendes Unternehmen:       als

[ ]Einzelbieter
[ ]Mitglied der Bietergemeinschaft
[ ]Eignungsleihgeber

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB

Ich erkläre/wir erklären, dass keine Person, die dem Unternehmen (Bieter) zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen eines Straftatbestandes, der im Folgenden aufgezählt ist und gegen das von mir/uns vertretene Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
  3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer abgeordneter Personen im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

Darüber hinaus erkläre ich/erklären wir, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

Erläuterung bei Nichtabgabe der vorstehenden Erklärung (nur bei Bedarf auszufüllen):

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB

Ich erkläre/Wir erklären in Bezug auf das durch uns vertretene Unternehmen, dass

  • das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  • das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  • das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
  • das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  • kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
  • keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
  • das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben,
  • das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und Auskünfte nicht zurückhält und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
  • das Unternehmen
  1. nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
  2. nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
  3. nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Erläuterung bei Nichtabgabe der vorstehenden Erklärung (nur bei Bedarf auszufüllen):

Eigenerklärung weitere Ausschlussgründe

Ich/Wir erkläre(n), dass

[ ]wir/ich in den letzten drei Jahren nicht aufgrund eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) * zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder * im Falle des MiLoG, des AEntG, des SchwarzArbG oder des AufenthG mit einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt oder * im Falle des LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 Euro belegt worden sind/bin.
[ ]Die Prüfstelle Bundestariftreue keinen Verstoß gegen Vorschriften des Bundestariftreuegesetz (BTTG) im Hinblick auf unser/mein Unternehmen gem. § 13 BTTG festgestellt hat, der innerhalb des drei-Jahres-Zeitraums des § 14 BTTG liegt.

Eigenerklärung Selbstreinigung

Ich/Wir erkläre(n), dass

[ ]zwar für unser/mein Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB oder ein sonstiger Ausschlussgrund nach MILOG, AentG, SchwarzArbG, AufenthG, LkSG oder BTTG vorliegt, wir/ich jedoch für unser/mein Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung i.S.d. § 125 GWB ergriffen habe/n, durch die für unser/mein Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Ein Nachweis hierzu ist als Anlage beigefügt.
Kennzeichnung in Textform gem. § 126 BGB
[ ] Einzelbewerber[ ] Mitglied der Bietergemeinschaft[ ] Eignungsleihgeber
Unternehmen:
Ort, DatumPerson des Erklärenden
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