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Hansestadt Stralsund Neubau 3-Feld Sporthalle Schulzentrum am Sund (Frankenhalle)
ANLAGE ZUR: VORHABENBESCHREIBUNG als Anlage zum Antrag vom 19.06.2026 siehe Verweis auf ausführliche Beschreibung
2.1 Darstellung der Ausgangssituation
Bei der geplanten Frankenhalle handelt es sich um einen Neubau einer 3-Feld Sporthalle, überwiegend für den Schulbetrieb des Schulzentrums am Sund (auch Campus am Sund genannt) vorgesehen.
Der vorhandene Standort der Schule liegt am Rande der historischen Altstadt, am Übergang zur Frankenvorstadt. Beide Stadtteile sind bevölkerungsreich und gut erschlossen. Das „Schulzentrum am Sund“ ist eine Kooperative Gesamtschule (KGS), in der der regionale und der gymnasiale Schulteil gleichberechtigt in einem sozialen und pädagogischen Verbund zusammenarbeiten und leben. Seit seiner Gründung im Jahr 2011 und der räumlichen Trennung in zwei Standorte wurde zunächst mit der Sanierung des alten „Goethe-Gymnasiums“ und der Sporthalle sowie nachfolgend des Neubaus des Klassenhauses am Standort Frankenhof 8 das Campusprojekt Schulzentrum am Sund entwickelt und schrittweise umgesetzt. Am Campus wurden im Schuljahr 2025/26 418 Regionalschüler und 519 Gymnasiasten durch ca. 100 Pädagogen betreut. Durch den Neubau des Klassenhauses ist der Schulbetrieb an diesem Standort in einem modernen Umfeld über Jahrzehnte gesichert. Im Zuge der Standortentwicklung wurde durch die Hansestadt Stralsund ein Erweiterungsgebäude (ehemaliges Bastionsgebäude – Frankenkronwerk) erworben. Dieses historische Gebäude wurde ebenfalls in den letzten Jahren saniert und an die Schule übergeben. Es bietet für die Entwicklung des Schulstandortes für weitere übergreifende Nutzungsmöglichkeiten (Mehrzweckräume, Aula, Bibliothek, Ganztagsräume etc.) eine gute räumliche und bauliche Grundlage. In diesem Jahr (2026) werden in Kürze die dazugehörigen Außenanlagen auf dem Campus fertiggestellt. Am Standort befindet sich weiterhin in einem historischen Anbau am Hauptgebäude des Gymnasiums eine 1-Feld-Sporthalle (41 x 12 m). Die sportlichen Möglichkeiten für den Schul- bzw. Freizeitsport aus dieser Sporthalle sind für diesen Standort mit ca. 1000 Schülerinnen und Schüler bei Weitem nicht ausreichend. Daher ist eine Erweiterung des Standortes um eine 3-Feld Sporthalle notwendig, um den Anforderungen einer guten Schulorganisation und der Sicherstellung des Schulbetriebes einer KGS mit einem gymnasialen und einem regionalen Schulteil Rechnung zu tragen. Das „Schulzentrum am Sund“ könnte bis zu 1200 Schülerinnen und Schüler (SuS) im Blockunterricht beschulen. Durch die Aufteilung in das Kurssystem des gymnasialen Schulteils, die Einrichtung einer großen Schulwerkstatt für SuS mit Förderbedarfen in emotionaler-sozialer Entwicklung und der Umsetzung einer Ganztagsbetreuung werden aktuell 934 in 38 Klassen betreut. Die Nachfrage zur Aufnahme an die KGS ist seit Jahren ungebrochen. Auf 112 freie Schulplätze in den 5.Klassen bewerben sich im Schnitt 180 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr.
Der Sportunterricht wird zurzeit in der 1-Feld-Halle der Grundschule Gerhart Hauptmann (20 x 12 m) und der Sporthalle am Campus (41 x 12 m) durchgeführt. Unabhängig davon, dass beide Sporthallen nicht die DIN-Norm einer Ein-Feld- oder Zwei-Felder-Halle erfüllen, erschwert die räumliche Entfernung vom Campus zur Sporthalle der GS Hauptmann den geregelten Schulablauf sowohl für die Grundschule selbst, als auch für die KGS.
Für die ca. 1000 SuS reichen die vorhandenen Platz- und Zeitkapazitäten der beiden Sporthallen nicht mehr aus, die Stundentafel zuzüglich fakultativer Ganztagsangebote konfliktfrei umzusetzen.
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2.2 Beschreibung des Gegenstandes des zur Förderung
eingereichten Vorhabens
Ziel des Bauvorhabens ist die Errichtung einer modernen, barrierefreien 3-Feld-Sporthalle für ca. 1000 Schülerinnen und Schüler der 5. bis 12. Klassen für das Schulzentrum am Sund.
Die Hansestadt Stralsund plant den Neubau dieser 3-Feld-Sporthalle auf einem Nachbargrundstück neben dem Schulzentrum „Am Sund“. Grundlage der Planung für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle ist die Entwicklung einer modernen und zeitgemäßen Sporthalle unter Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Schulsport, Förderunterricht, Ganztagsbetreuung und Freizeitsport. Das übergebene Raumprogramm bildet die Grundlage für die Erarbeitung der vorliegenden Konzeptstudie. Das zur Verfügung stehende Baugrundstück grenzt unmittelbar an die südliche Grundstücksgrenze des Schulcampus. Der Zugang wäre gut erreichbar über eine verkehrsberuhigte Straße möglich. Westlich des Baugrundstückes schließt sich eine vier-, teilweise fünfgeschossige Wohnbebauung an, südlich eine zwei- bis viergeschossige Wohn- bzw. Gewerbebebauung. Östlich des Baugrundstückes befindet sich ein Hafenbecken für den Freizeit-Segelsport, die Flächen um den Hafen sind für eine maritime Nutzung vorgesehen. An der östlichen Grundstückskante ist die Errichtung eines zukünftigen Rad-und Gehweges geplant und in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Das Grundstück ist versorgungstechnisch weitgehend erschlossen. Im Zuge der Neuplanung sind einige öffentliche Versorgungsträger neu an den Standort heranzuführen. Die 3-Feld-Sporthalle soll gemäß DIN ein Spielfeld mit 45,0 x 27,0 m, durch zwei Trennvorhänge unterteilbar in 3 Spielfelder mit 27 x 15 m, erhalten. Umlaufend ist eine Prallwand geplant. Der Fußboden wird kraftabbauend als Holz-Schwingboden bzw. flächenelastischer Fußboden ausgeführt. Die lichte Sporthallenhöhe soll 7,0 m betragen. Die Sporthalle ist für Sportarten im Wettkampfbetrieb nach DIN 18032 vorgesehen. Gemäß Rahmenlehrplan für das Fach Sport an Schulen und Gymnasien des Landes M-V sind die Sportarten Fußball, Handball, Basketball, Volleyball, Geräteturnen, Gymnastik / Tanz, Leichtathletik und Zweikampfsport (Judo, Ringen), Badminton, Rollkunstsport, Hockey und moderne Formen der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur zu ermöglichen.
Folgende Sportarten sind u.a. im Schulbetrieb möglich:
o Fußball 1 x Zentralfeld + 2 x Querfeld o Basketball 1 x Zentralfeld + 2 x Querfeld o Handball 1 x Zentralfeld o Volleyball 1 x Zentralfeld + 3 x Querfeld o Badminton 6 Felder o Hockey 1 x Zentralfeld
Eine Nutzung der Sporthalle als Versammlungsstätte für schulische, sportliche und kulturelle Veranstaltungen für max. 300 Personen soll auch möglich sein. Eine Nutzung der Sporthalle für den Freizeit- bzw. Vereinssport bis 22.00 Uhr täglich wird angestrebt. Zusätzliche Sportraumangebote durch einen Kraftsport- und Gymnastikraum sollen angeboten werden. Die Sporthalle erhält eine Sanitär-/ Umkleideeinheit sowie 3 Geräteräume und einen Außengeräteraum. Der zweigeschossige Eingangsvorbau soll im EG für eine zentrale Sammelfunktion, Catering- Möglichkeiten, Hallenwart und Bündelung der Neben- und Technik-Bereiche sowie Gäste-WC im EG fungieren. Im OG sollen der Kraftsportraum, Gymnastikraum sowie die zusätzliche Sanitär-/ Umkleideeinheit untergebracht werden.
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Im zweigeschossigen Sozialbereich sind im EG die zur Sporthalle öffnenden Geräteräume, der Regieraum, der Erste-Hilfe-Raum sowie Nebenbereiche für die Sporthallennutzung und Sanitär- und Umkleidebereiche für Schüler und Lehrer vorgesehen. Im OG sind eine Tribüne für 200 Besucher mit Glasbrüstung, Sanitär- und Umkleidebereiche für Schüler und Lehrer, der Technikraum für die Lüftungszentrale und auf der Dachfläche eine Lüftungszentrale geplant. Das gesamte Gebäude ist barrierefrei, beide Geschossebenen werden durch einen rollstuhlgerechten Aufzug verbunden. Zwei Brandschutz-Treppen sind notwendig, möglichst an den Außenwänden. Die Sporthalle soll in Massivbauweise in Stahlbeton mit Mauerwerksbereichen, mit einer Holzbinderkonstruktion als Dachkonstruktion über der Sporthallenfläche, ansonsten mit Massiv- Betondecken errichtet werden. Das Dach wird als Warmdachausbildung mit RWA-Öffnungen in den Dachflächen ausgeführt. Die tragende massive Sohlplatte muss aus geotechnischen Gründen eine Tiefengründung erhalten. Das Gebäude erhält eine mechanische Lüftungsanlage auf dem Dach. Sämtliche Dachflächen sind für Photovoltaik geeignet. Eine Tiefgründung ist am Standort zu erwarten und im Konzept und den Kosten berücksichtigt. Der Sporthallenneubau berücksichtigt die akt. Anforderungen für Brand-, Schall- und Wärmeschutz.
2.3 Darstellung wie das zur Förderung eingereichte Vorhaben
der Strategie des ISEK entspricht.
Wie wurde das Vorhaben im Kontext der Strategie des ISEK entwickelt? Welcher Bedarf besteht? Welchem strategischen Entwicklungsziel und Handlungsfeld gemäß ISEK ist das Vorhaben zugeordnet
Die dritte Fortschreibung des ISEK’s der Hansestadt Stralsund wurde unter Beachtung des Leitfadens des Landes auf den neuen Prognosezeitraum bis 2035 ausgerichtet und an die vorgegebenen Inhalte und Schwerpunkte angepasst. Im Fokus standen vorrangig die Themen soziale Durchmischung, Vermeidung von Segregation, Klimaschutz und Klimaanpassung, Digitalisierung und Smart City sowie Perspektiven für die Entwicklung der Stadtteile. Sie wurde am 13. Juli 2023 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschlossen und dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung übersandt. Die strategischen Entwicklungsziele und Handlungsfelder werden in den informellen und formellen Planwerken wie Rahmen- und Bebauungsplänen detailliert. Diese sind Grundlage für die Umsetzung der einzelnen Vorhaben.
Für die Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Hansestadt Stralsund sowie für die Erreichung der strategischen Ziele wurden folgende Handlungsfelder festgelegt: Stadtkultur und Städtebau; Natur, Wohnumfeld und Grünvernetzung; Wirtschaft und Verkehrsinfrastruktur; Bildung und soziale Infrastruktur; Kultur, Tourismus und Freizeit.
Die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen ist ein entscheidender Standortfaktor für die Wohnortwahl junger Menschen. Grundsätzlich gibt es in der Hansestadt Stralsund ein breit gefächertes Angebot für die Kinderbetreuung sowie für alle für nach dem Schulgesetz M-V zulässigen Schularten.
Priorität zur Beantragung einer Zuwendung für die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung, die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Soziales zur Vermeidung von sozialer Segregation (Abbau von innerstädtischen Disparitäten und Aufwertung der Stadt- und Ortszentren) haben in der Hansestadt Stralsund Vorhaben zur Bildungsinfrastruktur, insbesondere zur Errichtung und Sanierung von allgemeinbildenden Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horten sowie der mit Schulen zusammenhängenden Sportstätten. Priorität hat hierbei ein Vorhaben der Bildungsinfrastruktur im Stadtteil Frankenvorstadt.
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2.4 Auswahl des eingereichten Vorhabens
2.4.1 Welches kommunale Gremium hat über die Auswahl und die Reihenfolge der einzureichenden Vorhaben entschieden.
Grundlage hierfür sind die Beschlüsse der Bürgerschaft zur Fortschreibung des ISEK 2023, zu den formellen und informellen Planungen sowie zu den Vorhaben. Die Beratungen erfolgen in den Sitzungen der Gremien der Bürgerschaft. Beschluss Bürgerschaft vom 13.07.2023.
2.4.2 Wann wurde die Entscheidung getroffen?
Die Auswahl des Vorhabens erfolgte auf der Grundlage der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes MV vom 18. September 2024: Auszug: '… Bitte wählen Sie entsprechende Vorhaben in ihrer Stadt nach den Prioritäten aus, die dem vorhandenen Mittelvolumen entsprechen, …'.
2.4.3 Folgende Vorhaben wurden beraten und wie folgt priorisiert ausgewählt: Vorhaben Priorität (1,2,3…)
Aus der Maßnahmenliste des ISEK wurden Maßnahmen in einer Rangfolge für eine Förderung, z. B. auch für EFRE-Fördermittel festgelegt. In der Priorität aller Maßnahmen liegt auf Rang 5 die Maßnahme ’Neubau Sporthalle Franken‘. Im Handlungsfeld 'Bildung und soziale Infrastruktur' des ISEK wurden die Vorhaben zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur im Bereich Bildung infolge der aktuellen Herausforderungen in der Stadtteilentwicklung zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration der Bewohner in Bildung und Gesellschaft durch Ausbau der sozialen Infrastruktur und Anpassung sozialer Infrastruktur an die Bedürfnisse aller Bewohner durch bauliche Aufwertung in/an/in öffentlichen Gebäuden unter Beachtung von Barrierefreiheit/-armut und Klimaschutz/-anpassung sowie der Förderung der Inklusion priorisiert. Das Vorhaben ‘Neubau 3-Feld Sporthalle Schulzentrum am Sund (Frankenhalle)’ steht unmittelbar nach dem Vorhaben ‘Neubau Förderschule Astrid Lindgren in Knieper West’ in der prioritären Umsetzung. Diese Priorisierung ist Ergebnis der aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der Stadtentwicklung. Hierzu erfolgen in der Vorbereitung und Umsetzung der Vorhaben Informationen, Erörterungen und Beschlussfassungen in den Gremien der Bürgerschaft. Sie wurde auch mit dem Referat für Stadtentwicklung und Städtebauförderung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern erörtert.
2.4.4 Die öffentliche Transparenz im Auswahlverfahren wurde wie folgt sichergestellt.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) hat die Aufgabe, die bisherige Entwicklung der Stadt zu analysieren und daraus Ziele, Vorgaben und Handlungsschwerpunkte für die Zukunft zu formulieren. Es soll alle Bereiche der Daseinsvorsorge einer Kommune einbeziehen und gegensätzliche Ziele miteinander bzw. gegeneinander abwägen.
Die dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes formulierte infolge der sich verändernden Herausforderungen neue Ziele und Handlungsschwerpunkte in der Stadtentwicklung. Dazu gehört die Bereitstellung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als eine der größten kommunalen Herausforderungen. Weiterhin gehört dazu auch die Bereitstellung und Unterhaltung von sozialer Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen aber auch Betreuungs- und Pflegeplätzen. Neue Anforderungen, die sich aus dem Klimaschutz, der Klimafolgenanpassung, der Barrierefreiheit und der Digitalisierung ergeben und sich durch alle Handlungsfelder ziehen, kamen hinzu.
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Die Hansestadt Stralsund legt seit vielen Jahren sehr viel Wert auf die umfassende Einbeziehung der Bürger in die einzelnen Etappen und Prozesse der Stadtentwicklung. Als einige jüngere Beispiele sind insbesondere die Beteiligung zu den städtebaulichen Rahmenplänen in Form von Bürgerforen für Andershof Anfang 2022, für die Tribseer Vorstadt im November 2022, zur Fortschreibung des ISEK 2023 und zum Rahmenplan für Knieper West Anfang Mai 2025 zu nennen.
Die Information über Planungen, Vorhaben und ihre Priorisierung erfolgt in den Beratungen in öffentlicher Sitzung der Gremien der Bürgerschaft, öffentlicher Auslegung und online über das Portal der Hansestadt.
2.5 Erläuterung, inwieweit das Vorhaben einen positiven
Beitrag zu den Querschnittszielen (Chancengleichheit und
Nachhaltige Entwicklung) des Programms des Landes
Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 leistet.
2.5.1 Chancengleichheit Wenn ja: Wer sind die Nutzenden des Vorhabens und in welcher Weise werden deren Bedürfnisse berücksichtigt? In welcher Phase des Vorhabens (Planung, Durchführung, Abschluss) werden welche Nutzergruppen, Vertreter dieser und/oder Institutionen wie beteiligt? (Thema: Menschen mit Behinderung, Inklusion, Beteiligung von Nutzergruppen)
Die Nutzenden des Vorhabens sind in erster Linie die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte, Betreuende, Integrationshelfer und Erzieher.
Die Ermittlung der Bedürfnisse aller Nutzergruppen, insbesondere der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, Betreuenden und Integrationshelfer, erfolgt von Beginn des Projekts an durch die Beteiligung der Schulleitung im Planungsprozess. Hier wird insbesondere auf die Multifunktionalität Wert gelegt. Diesem wird maximal Rechnung getragen durch die Konzeption einer 3-Feld Sporthalle mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten für schulische Sport- und Freizeitsportangebote. Weiterhin ist es den Nutzenden wichtig, dass eine freundliche und offene Atmosphäre geschaffen wird, um den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Sport zu erleichtern und nahezubringen. Hier wird insbesondere bei der Gestaltung von Oberflächen und der Belichtung der Räume mit möglichst natürlichem Licht Wert gelegt. Weiterhin sollen durch den Kraft- und Gymnastikraum zwei Funktionsräume entstehen, die spezifische Angebote in Kursen oder im Rahmen der Ganztagsbetreuung absichern, aber auch für gemeinschaftliche Zwecke durch Sportvereine genutzt werden können. Das Gebäude leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit. Es ermöglicht die gezielte Förderung unterschiedlicher Sportaktivitäten unter einem Dach mit dem Ziel, einer Gentrifizierung entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang werden Anordnungen und Bedarfe im Vorfeld und planungsbegleitend mit den Nutzerinnen und Nutzern in Workshops sowie Gremien gemeinsam erarbeitet und abgestimmt. Die Beteiligungsformate vor und während der Planungsphase des Vorhabens werden in der Phase der Durchführung bis zum Abschluss des Vorhabens und in seiner anschließenden Nutzung sichergestellt.
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2.5.2 Nachhaltige Entwicklung Wenn ja: Wie wird dem Nachhaltigkeitsgedanken bei der Vorhabenumsetzung und der zukünftigen Nutzung Rechnung getragen? (Thema: umweltfreundliche Beschaffung, Einsatz recycelter Materialien, ressourcenschonender Umgang, erneuerbare Energien, Zertifizierungen von Gebäuden oder technischen Anlagen, Angaben zur Heizungsanlage etc.)
Für die geplante 3-Feld Sporthalle kann dem Nachhaltigkeitsgedanken durch eine ganzheitliche Planung, Bauweise und Nutzung Rechnung getragen werden. Dabei werden ökologische, wirtschaftliche und ressourcenschonende Aspekte berücksichtigt. Für die Sporthalle ist eine kompakte und energieeffiziente Gebäudeform zur Reduzierung des Material- und Energieverbrauchs vorgesehen. Es sollen langlebige, wartungsarme Baustoffe zur Verlängerung der Lebensdauer des Gebäudes eingesetzt werden sowie wassersparende Sanitäranlagen zur Ausführung kommen. Eine spätere Rückbaubarkeit und Wiederverwendbarkeit der eingesetzten Materialien wird berücksichtigt. Es sollen schadstoff- und emissionsarme Baustoffe verwendet werden. Regional verfügbare Materialien und Lieferketten zur Verringerung transportbedingter CO2-Emissionen sollen größtmöglich beachtet werden. Die Gebäudehülle, das Dach und die Fenster werden mit hohen Wärmestandards zur Minimierung des Energiebedarfs ausgeführt. Es soll eine energieeffiziente LED-Beleuchtung mit tageslicht- und präsenzabhängiger Steuerung zum Einsatz kommen. Soweit technisch und wirtschaftlich möglich soll Recyclingbeton bzw. Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen verwendet werden. Für Bodenbeläge sollen Beläge mit einem hohen Recyclinganteil und natürliche Materialien verwendet werden. Für das Dachtragwerk soll Holz aus nachhaltiger, zertifizierter Forstwirtschaft verwendet werden. Materialien mit nachgewiesener Umweltproduktdeklaration (EPD) sollen bevorzugt werden. Auf den Dachflächen soll eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung installiert werden. Sie Sporthalle soll über Fernwärme beheizt werden. Die Heizungs-, Lüftungs- und Warmwasseranlagen sollen durch moderne Gebäudeleittechnik bedarfsgerecht geregelt werden. Die geplante Sporthalle berücksichtigt den Nachhaltigkeitsgedanken durch den sparsamen Einsatz von Ressourcen, die Verwendung umweltfreundlicher und recycelter Materialien, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie eine energieeffiziente Heizungsanlage. Dadurch werden die Umweltbelastungen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes reduziert und ein wirtschaftlicher sowie klimafreundlicher Betrieb sichergestellt.
2.6 Städtebauliche Qualität des Vorhabens
2.6.1 Bei dem Vorhaben wird das Zusammenwirken von ökonomischen, funktionalen und regionalen Kriterien in besonderem Maße wie folgt berücksichtigt (z. B. Nutzung von Baulücken und Brachen, Verortung innerhalb der Stadt: Maßstäblichkeit, Sichtachsen, Wahl der Baustoffen etc., Mehrfachnutzung von Gebäuden/Freiflächen)
Der Neubau der 3-Feld Sporthalle wurde unter besonderer Berücksichtigung städtebaulicher, funktionaler und wirtschaftlicher Aspekte geplant. Durch die Wahl des Standortes wird eine bereits infrastrukturell erschlossene Fläche genutzt, wodurch zusätzliche Flächenversiegelungen und Erschließungskosten minimiert werden. Die Sporthalle fügt sich hinsichtlich ihrer Kubatur, Gebäudehöhe und Gestaltung in die bestehende Bebauungsstruktur ein und stärkt die städtebauliche Ordnung des Standortes.
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Die Anordnung des Gebäudes berücksichtigt bestehende Sichtbeziehungen, Wegeachsen sowie die Einbindung in das Umfeld. Durch eine kompakte Bauweise werden Flächen effizient genutzt und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens verbessert. Gleichzeitig werden hochwertige und langlebige Baustoffe mit regionalem Bezug bevorzugt eingesetzt, um Transportwege zu reduzieren und die regionale Wertschöpfung zu stärken.
Die Sporthalle ist als multifunktionale Einrichtung konzipiert. Neben dem Schul- und Vereinssport können die Hallenflächen für Wettkämpfe, kulturelle Veranstaltungen, Versammlungen sowie weitere gemeinwohlorientierte Nutzungen eingesetzt werden. Durch diese Mehrfachnutzung wird eine hohe Auslastung der Investition erreicht und ein zusätzlicher Mehrwert für die Bevölkerung geschaffen.
Insgesamt trägt das Vorhaben zu einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung bei, stärkt die soziale Infrastruktur und verbessert die Aufenthalts- und Nutzungsqualität des Standortes langfristig. Der Neubau der 3-Feld Sporthalle soll in direkter Nachbarschaft zum Schulgebäude angeordnet werden. Mit diesen Vorhaben erfolgt eine urbane Nachverdichtung innerhalb des Stadtteils Frankenvorstadt. Der Campus ist dann komplett.
2.6.2 Zeichnet sich das Vorhaben durch einen besonderen Stil/eine besondere Ästhetik aus? (z. B. gestalterische Besonderheiten) Kurze Erläuterung: (Bitte auch über mögliche Bürgerbeteiligungen zur Gestaltung, Planungswettbewerbe zur Gestaltung sowie kommunale Gestaltungssatzungen oder Vorgaben in anderen Planungsdokumenten informieren.)
Das Vorhaben soll sich durch eine hochwertige, zeitgemäße und identitätsstiftende Architektur auszeichnen, die die neue Sporthalle als zentralen Baustein des Schulzentrums und als wichtigen Begegnungsort für die gesamte Stadtgesellschaft positioniert. Ziel ist eine funktionale, nachhaltige und gestalterisch anspruchsvolle Sportstätte mit hoher Aufenthaltsqualität für Schülerinnen und Schüler, Vereine sowie weitere Nutzergruppen.
Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Architektenleistungen die architektonische und freiraumplanerische Gestaltung in besonderem Maße zu berücksichtigen, um eine hohe gestalterische Qualität sicherzustellen und innovative Lösungsansätze zu fördern.
Darüber hinaus sollen Beteiligungsformate für die Schulgemeinschaft sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger angeboten werden. Insbesondere Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Vereine und weitere Nutzergruppen erhalten die Möglichkeit, Anregungen zur Gestaltung von Innen- und Außenbereichen einzubringen. Die Ergebnisse der Beteiligung sollen im weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden. Weiterhin werden die entsprechenden Ausschüsse und Gremien im Vorfeld beteiligt.
Die Gestaltung orientiert sich an den städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie den kommunalen Entwicklungszielen. Einschlägige Gestaltungsvorgaben, Bebauungspläne oder weitere Planungsdokumente werden bei der Planung berücksichtigt. Gleichzeitig soll die Sporthalle durch eine moderne Formensprache, eine hochwertige Materialwahl sowie die Integration nachhaltiger und energieeffizienter Bauweisen einen positiven architektonischen Akzent im Stadtbild setzen.
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2.7 Erläuterung des Beitrages, den das eingereichte Vorhaben
zur Schaffung neuer Plätze und zur Erhaltung bestehender
Plätze leistet.
Das Vorhaben ist ein Neubau für den bestehenden Schulcampus. Die Konzeption des Neubaus erfolgt anhand der derzeit vorhandenen Schülerzahl von circa 1.000 Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der vorhandenen Sporthalle (41 x 12 m, Bestandsgebäude) auf dem Campus. Gleichzeitig soll sie in den Abendstunden für Vereins- und Freizeitsport zur Verfügung stehen. Mit dem Neubau der 3-Feld Sporthalle werden zusätzliche und zeitgemäße Sportflächen für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport geschaffen. Das Vorhaben trägt damit wesentlich zur Erweiterung der vorhandenen Sportinfrastruktur und zur Deckung des bestehenden sowie künftig zu erwartenden Bedarfs bei. Durch die neue Halle entstehen zusätzliche Kapazitäten für den Sportunterricht des Schulzentrums mit rund 1.000 Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig werden die Nutzungsmöglichkeiten für örtliche Sportvereine und weitere Nutzergruppen verbessert. Die Dreiteilbarkeit der Halle ermöglicht eine parallele Nutzung durch mehrere Gruppen und erhöht damit die Anzahl der verfügbaren Sporteinheiten erheblich. Darüber hinaus leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung bestehender Sportangebote. Durch die Entlastung vorhandener Sportstätten werden deren Nutzungsdauer verlängert, Überbelegungen reduziert und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erleichtert. Die neue Sporthalle sichert damit langfristig die Durchführung schulischer und außerschulischer Sportangebote und schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung des Breiten- und Vereinssports. Insgesamt stärkt das Vorhaben die sportliche Infrastruktur der Stadt nachhaltig, verbessert die Teilhabe verschiedener Bevölkerungsgruppen am Sport und schafft zusätzliche Möglichkeiten für Bewegung, Gesundheitsförderung und gesellschaftliches Miteinander.
2.8 Erläuterung der Abwägungen zwischen einer Sanierung
und dem Neubau. (nur bei Gebäuden)
Eine Abwägung entfällt, da es kein verfügbares Bestandsgebäude in der näheren Umgebung gibt.
2.9 Das Vorhaben wird in folgenden Schritten bzw.
Abschnitten umgesetzt
Das Vorhaben wird in einem Bauabschnitt umgesetzt, was die Bauzeit und damit Belastungen des Umfeldes minimiert. Zudem lässt die Umsetzung in einem Zuge kostengünstige Angebote der Baufirmen erwarten.
Ab August 2026 soll die Ausschreibung der Architekten und Fachplaner EU-weit erfolgen. Die Vorlage der Leistungsphase 3 ist für das III. Quartal 2027 vorgesehen. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2028 vorgesehen. Die Bauzeit wird auf 1,5 Jahre geschätzt.
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2.10 Kurze Nennung und Beschreibung eventuell vorhandener
Vorhaben, welche in einem zeitlichen oder funktionalen
Zusammenhang mit dem zu fördernden Vorhaben stehen
Das Vorhaben bildet ein Teilprojekt in einem Gesamtprojekt. Die Teilprojekte lauten wie folgt:
In den letzten Jahren wurden erhebliche Investitionen zur Absicherung des Schulbetriebes des Schulzentrums durchgeführt.
Hierzu zählen u.a.:
Grundstückserwerb 2018 I Frankenkronwerk I Schulhof 0,95 Mio. Euro 2023 I Fläche für Sporthalle 0,55 Mio. Euro
Abbruch 2024 I Container 0,35 Mio. Euro
Schulhof 2013 I Goethe-Gymnasium 0,57 Mio. Euro 2025 / 2026 I Frankenkronwerk 1,50 Mio. Euro
Neubau 2021 – 2023 I Regionale Schule 11,10 Mio. Euro
Sanierungen & Erweiterungen 2012 I Goethe-Gymnasium 3,40 Mio. Euro 2012 I Turnhalle I Anbau 2,30 Mio. Euro 2009 I Gerhart-Hauptmann-Schule 0,17 Mio. Euro 2025 I Frankenkronwerk 7,80 Mio. Euro
Bisherige Gesamtkosten 29,00 Mio. Euro (StBauFM/ EFRE/ zusätzliche Haushaltsmittel Hansestadt Stralsund)
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