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Hansestadt Stralsund Neubau Sporthalle Frankenhof (Frankenhalle)
Leistungsbeschreibung
Verfahren: Offenes Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
Bauvorhaben: Hansestadt Stralsund Neubau Sporthalle Frankenhof (Frankenhalle)
Leistung: Freiberufliche Leistungen – Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 – 6 gem. § 49 HOAI
Auftraggeber: Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH Fährstraße 22 18439 Stralsund
Nummer: subreport E52533553
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Hansestadt Stralsund Neubau Sporthalle Frankenhof (Frankenhalle)
Das geschätzte Auftragsvolumen der Planungsleistungen überschreitet den seit 01.01.2026 geltenden vergaberechtlichen EU- Schwellenwert von 216.000 Euro (net- to) für Planungsleistungen. Die anstehenden Vergabeverfahren werden demzufolge im EU-weitem Wettbewerb entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften durch- geführt.
Es ist geplant den Fördermittelantrag unter Verwendung der erstellten Entwurfsplanung/Vorplanung zum 30.12.2026 einzureichen. Auf Grund des Termindruckes ist bereits für den 11.11.2026, um 13 Uhr, ein erstes Planungsgespräch vorgesehen, d.h. unmittelbar nach der geplanten Zuschlagserteilung.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Angebot den zeitlichen Terminrahmen für die Planung und die Umsetzung des Projektes.
Es wir auf die enge Projektterminkette hingewiesen.
Das vorliegende Vergabeverfahren umfasst:
Freiberufliche Leistungen – Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 – 6 gem. § 49 HOAI
Der Auftraggeber beabsichtigt die Planungsleistungen stufenweise zu beauftragen.
Zur Durchführung des VgV-Verfahrens für die Auswahl eines geeigneten Planungs- büros bedient sich die Hansestadt Stralsund ihres Treuhänderischen Sanierungsträ- ger, der SES mbH.
ALLGEMEINE LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Mit dieser Ausschreibung werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben:
Freiberufliche Leistungen – Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 – 6 gem. § 49 HOAI
Die Option zur stufenweisen Beauftragung der Leistungsphasen behält sich der Auf- traggeber vor.
Anzubieten sind die zur Erstellung des geschuldeten Werkes erforderlichen Grund- leistungen unter Berücksichtigung der DIN 18040-1 und den besonderen Anforderun- gen an eine öffentliche Sporthalle.
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Für die Planung sind die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverord- nung, alle einschlägigen Vorschriften der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern, die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, die Anforderungen der Barrierefreiheit sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, je- weils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berück- sichtigen.
Für alle Planer ist zu beachten, dass nachhaltige Baustoffe/ Materialien verwendet werden und dass die Verwendung von Baustoffen/ Materialien ohne negative Auswir- kungen auf Grundwasser, Boden oder Luft ist. Weiterhin sind die Belange des Schall- schutzes zu berücksichtigen.
LEISTUNGSUMFANG
Die zu erbringenden Leistungen werden im Einzelnen wie folgt beschrieben:
Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Es ist beabsichtigt in der 1. Stufe alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach der HOAI 2021 zu beauftragen.
LPH 1 I Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfs- planung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner b) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 2 I Vorplanung
a) Analysieren der Grundlagen b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirt- schaftlichkeit c) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktions- raster und Gründungsart d) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Pla- nung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit e) Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
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LPH 3 I Entwurfsplanung
a) Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objekt- planung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung b) Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
c) Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptab- messungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel d) Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau e) Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht f) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Pla- nung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit g) Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der Terminplanung h) Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschät- zung i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 4 I Genehmigungsplanung
a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforde- rungen b) Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen c) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der sta- tischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstrukti- onen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners d) Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmi- gung e) Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle f) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne
LPH 5 I Ausführungsplanung
a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Be- achtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen b) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausfüh- rungspläne des Objektplaners c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verle- geanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holz- konstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen) d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichneri- schen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung e) Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle
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LPH 6 I Vorbereitung Vergabe
a) Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objekt- planers b) Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau c) Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks
Derzeit ist die Vergabe weiterer besonderer Leistungen nicht vorgesehen. Für sich im Verlaufe der Bearbeitung als notwendig ergebende Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen sind Stundensätze anzugeben. Diese sind zu differenzieren (siehe Preisblatt Angebot).
Wegen des geplanten Einsatzes von europäischen und nationalen Fördermit- teln unterliegt das Vorhaben einer baufachlichen Prüfung durch die entspre- chende Förderinstitution. Zum geschuldeten Leistungsumfang gehören daher auch ggf. erforderliche Abstimmungen oder Zuarbeiten im Zusammenhang mit dieser Prüfung, die nicht als besondere Leistung geltend gemacht werden kön- nen. Bitte beachten Sie das für Ihre Angebotserstellung.
Sollte der Auftragnehmer zur Erfüllung der Planungsaufgabe besondere Leis- tungen für erforderlich halten, sind diese im Angebot darzustellen und mit Ho- noraransätzen zu versehen.
Hinweis: Durch das Büro fmra aus Greifswald liegt eine Konzeptstudie vom 22.05.2026 vor, welche allen Bietern zur Verfügung gestellt wird.
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