WB_Campusmensa_Rottenburg_Auslobung_231106.pdf

Tragwerksplanung für den Neubau einer Campusmensa in Rottenburg am Neckar

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NEUBAU CAMPUSMENSA

ROTTENBURG AM NECKAR

Realisierungswettbewerb

Auslobung Teil A und B

Stand 06.11.2023

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kohler grohe architekten Löffelstraße 4 70597 Stuttgart T 0711 769639 30 F 0711 769639 31 E wettbewerb@kohlergrohe.de

Dipl. Ing. Gerd Grohe I Freier Architekt BDA

Mitarbeit: Susanne de Beer I Pr. Arch. Architektin Aaron Schneider, M.A. Architektur Hannah Müller, M.Sc. Stadt-und Regionalplanung

© kohler grohe architekten November 2023

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INHALTSVERZEICHNIS

A. WETTBEWERBSBEDINGUNGEN ......................................................................... 4

A.1 ANLASS UND ZWECK DES WETTBEWERBS ........................................................................... 4 A.2 AUSLOBERIN UND VORPRÜFUNG ............................................................................................ 4 A.3 GEGENSTAND DES WETTBEWERBS ....................................................................................... 5 A.4 VERFAHRENSFORM ................................................................................................................... 5 A.5 ZULASSUNGSBEREICH, SPRACHE DES WETTBEWERBS .................................................... 5 A.6 WETTBEWERBSTEILNEHMENDE UND AUSWAHLVERFAHREN ............................................ 5 A.7 VORAB AUSGEWÄHLTE TEILNEHMENDEN (7) ........................................................................ 8 A.8 TEILNEHMENDEN (18) ................................................................................................................ 9 A.9 PREISGERICHT, SACHVERSTÄNDIGE UND VORPRÜFUNG ................................................ 10 A.10 WETTBEWERBSUNTERLAGEN ............................................................................................... 12 A.11 WETTBEWERBSLEISTUNG, KENNZEICHNUNG .................................................................... 13 A.12 BEURTEILUNGSKRITERIEN ..................................................................................................... 15 A.13 TERMINE .................................................................................................................................... 16 A.14 ZULASSUNG UND BEURTEILUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN ................................... 17 A.15 PRÄMIERUNG ............................................................................................................................ 17 A.16 ABSCHLUSS DES VERFAHRENS ............................................................................................ 18 A.17 WEITERE BEARBEITUNG UND NUTZUNG.............................................................................. 19

B. WETTBEWERBSAUFGABE .................................................................................20

B.1 EINLEITUNG ............................................................................................................................... 20 B.2 RAHMENBEDINGUNGEN .......................................................................................................... 21 B.3 AUFGABENSTELLUNG.............................................................................................................. 24 B.4 FREIANLAGEN ........................................................................................................................... 28 B.5 ALLGEMEINE ZIELE, VORGABEN UND EMPFEHLUNGEN .................................................... 29

C. ANLAGEN 1 – 10 ..................................................................................................31

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A.

WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

Der Durchführung des Vergabeverfahrens nach VgV mit nicht offenem Realisierungswettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 mit Wirkung vom 31.01.2013 zugrunde, die mit Bekanntmachung vom 01.10.2013 (AIIMBI 2013, 404) eingeführt worden sind. Die Anwendung und Anerkennung der RPW ist für Ausloberin und Teilnehmende sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit in dieser Auslobung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2023 – 2 – 09 registriert. Die Wettbewerbsauslobung ist Teil eines Vergabeverfahrens mit nicht offenem Realisierungswettbewerb und wurde gemäß Richtlinie 2014/24/EG zur Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt versandt.

A.1 ANLASS UND ZWECK DES WETTBEWERBS

Die Stadt Rottenburg beabsichtigt die Neubebauung einer Campusmensa auf dem Hohenberggelände. Auf dem Schulcampus befinden sich 3 Schulen: Die Hohenbergschule- Grundschule, die Josef-Eberle-Schule (Werkreal- und Realschule) und das Paul-Klee- Gymnasium. Diese Schulen benötigen für ihren Ganztagsbetrieb nun eine gemeinsame Mensa.

Das für die Mensa vorgesehene Grundstück liegt zwischen den Schulbauten der Grundschule sowie des Schulverbundes und dem Parkplatz der Festhalle, welcher an der Jahnstraße angrenzt. Die Programmfläche beträgt ca. 920 m². Die neue Campusmensa wird Teil des Schulcampus Hohenbergs werden und soll sich in die neue Struktur auf dem Gelände einfügen.

Ziel dieses Realisierungswettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die jeweiligen städtebaulichen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen angemessen und in hoher Qualität antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

A.2 AUSLOBERIN UND VORPRÜFUNG

Ausloberin des Realisierungswettbewerbs ist die Stadt Rottenburg am Neckar vertreten durch: Herrn Oberbürgermeister Stephan Neher Marktplatz 18 72108 Rottenburg am Neckar

Die Wettbewerbsbetreuung / Vorprüfung erfolgt durch: kohler grohe architekten Löffelstraße 4, 70597 Stuttgart T 0711 769639 30 E wettbewerb@kohlergrohe.de

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A.3 GEGENSTAND DES WETTBEWERBS

Gegenstand des Realisierungswettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für die Konzeption für den Neubau einer Campusmensa in Rottenburg am Neckar.

Die Entwurfsaufgabe ist im Teil B der Auslobung im Einzelnen beschrieben.

A.4 VERFAHRENSFORM

Der Wettbewerb ist als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, mit 25 Teilnehmenden ausgelobt. Die Ausloberin wählt 7 Teilnehmende vorab aus. Das Verfahren ist anonym.

A.5 ZULASSUNGSBEREICH, SPRACHE DES WETTBEWERBS

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Dies gilt auch für die Weiterbearbeitung.

A.6 WETTBEWERBSTEILNEHMENDE UND AUSWAHLVERFAHREN

A.6.1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerbende oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzung sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates Architekt und Landschaftsarchitekt.

Erfüllt ein Bewerber die fachliche Voraussetzung alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitenden ist er alleine teilnahmeberechtigt. (Der bzw. die Mitarbeiter(in) ist bzw. sind dann in der Verfassererklärung explizit zu nennen.)

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem muss der zu benennende bevollmächtigte Vertretende und der oder die Verfassende der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen.

Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.

Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.

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Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner, Beratende müssen die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. Die Beratung durch Tragwerksplaner wird empfohlen.

Die Benennung der Landschaftsarchitekten erfolgt spätestens bis zum 09.11.2023.

A.6.2. TEILNAHMEWETTBEWERB BEI NICHT OFFENEN VERFAHREN

GRUNDSÄTZE Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der sich Bewerbenden, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nichtdiskriminierende Kriterien festgelegt. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert. Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung fristgerecht auf der Vergabeplattform eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

ZULASSUNG Bewerbende, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulassungskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.

ZWINGENDE ZULASSUNGSKRITERIEN

FORMALIEN

  • fristgerechter Eingang der Bewerbung
  • Bewerber-/ Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten

ERKLÄRUNGEN

  • Eigenerklärung, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation vorliegt.
  • Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach dem GWB in § 123 vorliegen.
  • Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird
  • Eigenerklärung, Verbot Beteiligung russischer Unternehmen

Bewerbende qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.

NACHWEISE Die formalen Nachweise zu den Erklärungen werden nach dem Wettbewerb von dem Preisträger und den Teilnehmenden der engeren Wahl angefordert und geprüft.

Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten müssen keine Nachweise erbringen.

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AUSWAHLKRITERIEN

A Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“- Dokumentation. Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.

  • Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Ausloberin mit Adresse, Verfasser (= Name der/ des sich Bewerbenden)
  • Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.

Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen). 1 Preis, Ankauf, Anerkennung = 1 Punkt 2 Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 2 Punkte 3 und mehr Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 3 Punkte

B Nachweis eines oder mehrerer ausgezeichneten realisierten Projekte, z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc. Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.

  • Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name der/ des sich Bewerbenden), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI.
  • Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.

Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Auszeichnungen). 1 Auszeichnung = 1 Punkt 2 Auszeichnungen = 2 Punkte 3 oder mehr Auszeichnungen = 3 Punkte

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C Nachweis eines oder mehrerer vergleichbarer realisierten Projekte (KG 300-700: mind. 3 Mio. €, brutto). Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. LPH 2 - 8).

  • Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name der/ des sich Bewerbenden), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
  • Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.

Bewertung mit max. 4 Punkten (mehrere Referenzen können bis zu 4 Punkten addiert werden). 1 realisiertes Projekt = 1 Punkt 1 vergleichbares realisiertes Projekt (Mensa oder vergleichbare Nutzung) = 2 Punkte

AUSWAHL Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerbenden anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen – mit maximal 10 möglichen Punkten. Eine Bewerbung mit 5 oder mehr erreichten Punkten qualifiziert sich für die Teilnahme des Planungswettbewerbes. Dabei ist aus den Bereichen A oder B und C jeweils mindestens ein Punkt nachzuweisen. Bei mehr als 18 qualifizierten Bewerbungen entscheidet das Los.

A.7 VORAB AUSGEWÄHLTE TEILNEHMENDEN (7)

  • Günter Hermann Architekten, Stuttgart mit Schuler

und Winz Landschaftsarchitekten, Balingen

  • a+r Architekten GmbH, Stuttgart/Tübingen

mit Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Stuttgart

  • Hähnig Gemmeke Architekten, Tübingen mit Christiane Kolb, Landschaftsarchitektin

  • plus bauplanung gmbh, Neckartenzlingen mit Specht Landschaftsarchitektur, Tübingen

  • N2 Architekten, Stuttgart mit N.N.

  • Schillinger Architekten, Rottenburg am Neckar mit N.N.

  • ZOLL Architekten Stadtplaner, Stuttgart

mit Moehrle + Partner, Freie Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA

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A.8 TEILNEHMENDEN (18)

  • 2BA Architekten GmbH, Stuttgart mit N.N.

  • ama_architekturbuero, Burghausen mit N.N.

  • Büro Voigt, Architekten PartGmbB Leipzig

mit Grieger Harzer Dvorak, Landschaftsarchitekten PartGmbB, Berlin

  • dasch zuern + partner architekten Partnerschaft mbB, Stuttgart mit N.N.

  • Feuerstein Hammer Pfeiffer Partnerschaftsgesellschaft mbB, Lindau

mit ah Landschaftsarchitekten, Stuttgart

  • Franke Seiffert Architekten PartGmbB mit Pformmer + Roeder, Stuttgart

  • Fritsch+Tschaidse Architekten GmbH

mit Hinnenthal Schaar Landschaftsarchitekten GmbH, München

  • KBK Architektengesellschaft Belz Lutz mbH

mit g2 Gauder+Gehring Landschaftsarchitekten, Stuttgart

  • Kubeneck Architekten, Berlin

mit landschaft + licht Dorothee Batz Landschaftsarchitektin, Ludwigsburg

  • meck architekten GmbH, München

mit silands | Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten PartG mbB, Ulm

  • Nething Generalplaner GmbH, Neu-Ulm mit N.N.

  • Peck.Daam Architekten GmbH, München mit N.N.

  • Schaetzler Architekten Gmbh, München mit N.N.

  • STUDIO SF Simon Fischer & Architekten GmbH, Mannheim mit N.N.

  • u3ba Architekten PartGmbB und bffgmbh architekten & fassadenplanung, Stuttgart

mit Kern Landschaftsarchitektur, Möckmühl

  • walter huber architekten gmbh, Stuttgart mit N.N.

  • zink architekten, Stuttgart mit N.N.

  • Zymara Loitzenbauer Giesecke Architekten BDA Partnerschaft mbB

mit chora blau Landschaftsarchitektur PartG mbB, Hannover

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A.9 PREISGERICHT, SACHVERSTÄNDIGE UND VORPRÜFUNG

Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört.

Fachpreisrichter/ Fachpreisrichterinnen, stimmberechtigt (6 Personen):

  • Thomas Weigel, Erster Bürgermeister, Stadt Rottenburg am Neckar

  • Prof. Zvonko Turkali, Freier Architekt, Frankfurt am Main

  • Sibylle Waechter, Freie Architektin BDA, Darmstadt

  • Martin Frenzel, Dipl.-Ing. Architekt BDA, Stuttgart

  • Prof. Dr. Annette Rudolph-Cleff, Architektin und Stadtplanerin, Mannheim / Darmstadt

  • Mechthild von Puttkamer, Freie Landschaftsarchitektin BDLA, Starnberg

Stellv. Fachpreisrichter/ Fachpreisrichterinnen, ohne Stimmrecht:

  • Markus Gärtner, Leiter des Hochbauamtes, Stadt Rottenburg am Neckar

  • Prof. Peter Schlaier, Freier Architekt BDA, Stuttgart

  • Florian Kaiser, Freier Architekt BDA, Stuttgart

  • Carolin von Lintig, Freie Landschaftsarchitektin, Reutlingen

Sachpreisrichter/ Sachpreisrichterinnen, stimmberechtigt (5 Personen):

  • Stephan Neher, Oberbürgermeister, Stadt Rottenburg am Neckar

  • Hermann Sambeth, Vertreter der CDU Fraktion, Stadt Rottenburg am Neckar

  • Joachim Herbst, Vertreter der Fraktion Grüne, Stadt Rottenburg am Neckar

  • Alfons Heberle, Vertreter der FW/FB Fraktion, Stadt Rottenburg am Neckar

  • Helmut Geiger, Vertreter der FaiR Fraktion, Stadt Rottenburg am Neckar

Stellv. Sachpreisrichter/ Sachpreisrichterinnen, ohne Stimmrecht:

  • Dr. Hendrik Bednarz, Bürgermeister, Stadt Rottenburg am Neckar

  • Manuela Beck, Leiterin Amt für Bildung, Kultur und Sport, Stadt Rottenburg am Neckar

  • Cornelia Ziegler Wegner, Vertreterin der Fraktion SPD, Stadt Rottenburg am Neckar

  • Jasson Schuler, Vertreter der Fraktion JA, Stadt Rottenburg am Neckar

  • Marlene Fischer, Vertreterin der Fraktion Die Linke Liste, Stadt Rottenburg am Neckar

  • Kurt Hallmayer, Vertreter der CDU-Fraktion, Vorsitzender des Ortsvorsteher-Sprengels,

Stadt Rottenburg am Neckar

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Sachverständige Berater:

  • Dunja Kornmüller, Stadtplanerin Stadtplanungsamt, Stadt Rottenburg am Neckar

  • Angelika Thomma, Leiterin Abteilung Schule und Sport, Amt für Bildung, Kultur und Sport

  • Markus Holdenried, Hospitalstiftung, Rottenburg am Neckar

  • Marcus Beck, Ingenieurbüro Beck

  • Patrick Hoffmann, Küchenleiter, Zentralküche der Hospital Pflege Rottenburg

  • Catrin Kläger, Mokka e.V., Ganztag Grundschule

  • Eva Maria Armleder, Ganztag Josef-Eberle-Schule

  • Prof. Andreas Müller, Holzbauexperte, Tragwerksplaner, Biel

Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung: Gerd Grohe, Freier Architekt BDA

kohler grohe architekten

Löffelstraße 4, 70597 Stuttgart T 0711 769639 30 E wettbewerb@kohlergrohe.de

Weitere Berater oder Vorprüfer können benannt werden.

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A.10 WETTBEWERBSUNTERLAGEN

Die Wettbewerbsauslobung besteht aus:

  • Teil A Wettbewerbsbedingungen

  • Teil B Wettbewerbsaufgabe

  • Teil C Anlagen

Anlage 01 Lageplan (PDF/DWG)

Anlage 02 Raumprogramm (PDF/EXCEL)

Anlage 03 Luftbild (PDF)

Anlage 04 Bestandspläne (PDF)

Anlage 05 Geotechnischen Bericht (PDF)

Anlage 06 Leitungspläne (PDF)

Anlage 07 Baumkataster (PDF)

Anlage 08 Formblatt Hochbau (PDF/EXCEL)

Anlage 09 Formblatt Nachhaltigkeit (PDF/EXCEL)

Anlage 10 Verfassererklärung (DOC)

Die Anlagen stehen unter folgendem Downloadlink zur Verfügung: ➢ https://files.kohlergrohe.de/s/Bec5EpyZTEr46Kn

Die Modellbaudatei wird in Anlage 01.1 als DXF zur Verfügung gestellt

Das Modell wird in KW 47 kostenfrei versendet von:

Hildinger Modellbau Felbenstrasse 7 72145 Hirrlingen Telefon: 0 74 78 26 00 20 E-Mail: info@hildinger-modellbau.de

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A.11 WETTBEWERBSLEISTUNG, KENNZEICHNUNG

Jeder Teilnehmende kann nur einen Beitrag mit geforderten Leistungen abgeben. Im Einzelnen werden gefordert:

  1. Schwarzplan M 1:2500

  2. Lageplan M 1:500 als Dachaufsicht. Mit Darstellung des städtebaulichen Kontextes, der Gebäudeein- und ausgänge, sowie der Darstellung der Grün- und Frei-flächen inkl. Höhenlinien und -koten, der Zu- und Abfahrten, der Parkierung und Fußwege, Dar- stellung der Wegeverbindungen und den angrenzenden Straßen, sowie der opaken und transparenten Dachflächen bzw. Oberlichtern und Gründächern.

  3. Erdgeschossgrundriss M 1:200 mit Darstellung der Gebäudeein- und ausgänge, sowie der Darstellung der Grün- und Freiflächen inkl. Höhenlinien, der Zu- und Abfahrten, der Parkierung, ggf. der Anlieferung, der Fußwege und den angrenzenden Straßen.

  4. Grundrisse M 1:200 Darstellung aller Geschoss-/ Regelebenen mit Darstellung der geplanten Nutzungsverteilung

  • Die Führung der Schnitte ist einzuzeichnen.
  • In allen Schnitten und Grundrissen müssen die Geschossfußbodenhöhen auf Normal- Null bezogen, und in den Schnitten der ursprüngliche und geplante Geländeverlauf eingetragen sein.
  • Die Raumbezeichnungen aus dem Raumprogramm sind in die Grundrisse einzutragen.
  1. Schnitte M 1:200 Alle zum Verständnis notwendigen Schnitte, mind. jedoch ein Schnitt mit Geschoss-, Trauf- und Firsthöhen sowie ein Geländeschnitt vom Fahrradabstellplatz zum Eingang der Mensa.

  2. Ansichten M 1:200 Sämtliche Ansichten mit Eintragung des bestehenden und geplanten Geländes und der Nachbarbebauung. Eindeutige Kennzeichnung der opaken und transparenten Fassadenflächen.

  3. Fassadenschnitte/Ansichten M 1:50 Ein Ausschnitt einer Hauptfassade in Ansicht, Grundriss Schnitt mit nachfolgenden Aussagen:

  • Konstruktion und Materialien
  • opake und transparente Flächen
  • Belichtungskonzept (Tages- und Kunstlicht) und Belüftungskonzept (maschinell/ natürlich)
  • zu öffnende und feststehende Fassadenelemente sowie Sonnenschutz
  • ggf. zur Gebäudetechnik (z.B. Wärmeübertragungssysteme)
  • ggf. Maßnahmen zur Optimierung der Raumakustik

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  1. Energiekonzept / Nachhaltigkeit Mittels des zur Verfügung gestellten Datenblattes (Anlage 09) ist das Nachhaltigkeitskonzept darzustellen.

  2. Maximal 2 Skizzenhafte, perspektivische Darstellungen in einer maximalen Größe von DIN A3 sind zugelassen. Darstellungen in Form von fotorealistischen Bildern werden nicht zugelassen.

Für die Pläne ist das Planformat DIN A0, stehend zu verwenden. Die Anzahl der Pläne ist auf 4 begrenzt.

  1. Berechnungen Zu berechnen sind die Planungswerte nach DIN 277 (BRI (R), BGF (R), NUF, VF) einschließlich den Nachweisen auf einem vollständigen und mit den Hauptmaßen versehenen Satz Berechnungsplänen und dem Formblatt Hochbau (Anlage 08). In den digitalen Berechnungsplänen sind die Räume entsprechend dem Raumprogramm als geschlossene Polygone anzulegen. Zudem sind die Grundrisse, Ansichten, Schnitte im Format dwg / dxf und ggf. zusätzlich als VWX-Datei einzureichen. Die entsprechenden Datenträger und Daten werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

  2. Raumprogramm Mittels der zur Verfügung gestellten Liste (Anlage 02) ist die Erfüllung des Raumprogramms nachzuweisen.

  3. Ein Satz Verkleinerungen, bzw. Ausdrucke der eingereichten Pläne auf DIN A3.

  4. Alle Unterlagen im Format PDF und JPG mit einer Auflösung von 300 dpi (bezogen auf die Originalgröße).

  5. Modell im Maßstab 1:500, als Massenmodell auf vorgegebenem Umgebungsmodell.

  6. Erläuterungen Aussagen zum städtebaulichen/ architektonischen Konzept und zur Erschließung, zu Konstruktion und Materialien. Die Erläuterungen in Form von Texten und Skizzen auf den Plänen. Separate Erläuterungsberichte max. 2 Seiten DIN A4. Darstellung des Nutzungskonzeptes durch farbliche Kennzeichnung in den Grundrissen oder in separater Grafik.

  7. Verfassererklärung gemäß Anlage 10 in einem mit der Kennzahl versehenen undurchsichtigen und verschlossenen Umschlag, bezeichnet als „Verfassererklärung“. Bei Einreichung der Arbeit haben die Teilnehmenden in der Verfassererklärung ihre Anschrift, Mitarbeiter, Sachverständigen und Fachplaner anzugeben, Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften außerdem den bevollmächtigten Vertreter. Jeder Verfasser hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und durch eine Kopie seines Befähigungsnachweises zu belegen.

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  1. Kennzeichnung der eingereichten Unterlagen Die einzureichende Arbeit ist in allen Teilen an der rechten oberen Ecke durch eine Kennzahl aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kenn- zeichnen.

  2. Karte DIN A5. Für die öffentliche Ausstellung wird eine Karte DIN A5 mit den Namen aller Verfasserinnen und Verfasser und aller Beteiligten mit der Büroanschrift und der Telefonnummer verlangt. (diese Karte ist der Verfassererklärung in einem anonymen Umschlag beizulegen)

  3. Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen.

Zusätzliche Leistungen, die über die beschriebenen, geforderten Wettbewerbsleistungen hinausgehen, werden nicht gewertet.

Die Wettbewerbsleistungen sind wie folgt einzureichen:

Papierausdrucke 1 Satz Präsentationspläne gerollt, maßstäblich Erläuterungsbericht und Berechnung als Papierausdruck

Datenträger (USB-Stick) Präsentationspläne im PDF-Format Berechnungspläne M 1:500/200 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) (Flächen als Polygone) im DWG-Format und ggf. zusätzlich als VWX-Format Berechnungsformular (unter Verwendung der Vorlage) im XLS-Format Einzelkomponenten der Pläne wie Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Vertiefung, Konzept-pictos etc. für den Vorprüfbericht (Originalgröße, 300 dpi) im JPG- oder TIF-Format Erläuterungstext für die Vorprüfung max. 2 Seiten DIN A4 im PDF-Format.

A.12 BEURTEILUNGSKRITERIEN

Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden, wobei die Reihenfolge der Kriterien keine Rangfolge darstellt:

  • Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzeptes

  • Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzeptes

  • Erfüllung der funktionalen Anforderungen und des Raumprogramms

  • Baukonstruktion/Bauweise

  • Wirtschaftlichkeit bei Bau und Betrieb

  • Nachhaltigkeit (Funktionalität, Umwelteigenschaften, Lebenszykluskosten)

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A.13 TERMINE

Preisrichter- vorbesprechung 22.09.2023, 9:00 bis 11:00 Uhr (Online)

Verfahrenseinleitung 29.09.2023 Die öffentliche Bekanntmachung fand am 29.09.23 im EU- Amtsblatt statt.

Abgabe Bewerbungen 30.10.2023 bis 12 Uhr

Auslosung 31.10.2023

Bestätigung der Teilnahme 03.11.2023

Bereitstellung der 06.11.2023 Auslobungsunterlagen Die Auslobungsunterlagen werden ab dem 06.11.2023 bereitgestellt.

Benennung der 09.11.2023 Landschaftsarchitekten

Besichtigung Das Gelände ist frei zugänglich und kann von den Teilnehmern jederzeit besichtigt werden.

Rückfragen 16.11.2023 bis 12:00 Uhr (Posteingang) Rückfragen können bis zum 16.11.2023, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E58871682 eingereicht werden.

Sie werden bis zum 27.11.2023 von der Ausloberin, bzw. einem bevollmächtigten Vertreter – und soweit inhaltliche Fragen auftreten, unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich über die Vergabeplattform beantwortet. Die Beantwortung der Rückfragen wird Bestandteil der Auslobung.

Abgabe Pläne 30.01.2024, bis 16:00 Uhr

In Papierform zu folgender Adresse: Es gilt der Eingang der Unterlagen im Büro, nicht das Versanddatum!

Postadresse Pläne: kohler grohe architekten Löffelstraße 4 70597 Stuttgart

Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen.

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Abgabe Modell 29.02.2024, bis 18:00 Uhr

Es gilt der Eingang des Modells, nicht das Versanddatum! Anlieferung im Karton! Postadresse Modell: Hochbauamt Marktplatz 18 72108 Rottenburg am Neckar

Ansprechpartner: Herr Markus Gärtner, Amtsleiter

Abgabe während der Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen.

Preisgerichtssitzung 19.04.2024 ab 9:00 Uhr, ganztags

Benachrichtigung ab 19.04.2024 Die Preisträger werden kurzfristig telefonisch benachrichtigt. Benachrichtigung aller Teilnehmenden und Versand des Protokolls per Mail ab dem 19.04.2024.

A.14 ZULASSUNG UND BEURTEILUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN

Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die

  • termingerecht eingegangen sind,
  • den formalen Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
  • keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.

A.15 PRÄMIERUNG

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 83.000 € (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der aktuellen HOAI ermittelt.

Es werden folgende Preise ausgelobt:

  1. Preis 33.000 €
  2. Preis 21.000 €
  3. Preis 12.000 € Anerkennungen 17.000 €

Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss die Verteilung der Preissumme und die Anzahl der Preise verändern.

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A.16 ABSCHLUSS DES VERFAHRENS

Ergebnis Die Ausloberin teilt den Teilnehmenden das Ergebnis des Verfahrens unverzüglich mit und macht es so bald wie möglich öffentlich bekannt.

Ausstellung Die Ausstellung der Arbeiten wird noch bekannt gegeben.

Broschüre Es wird eine digitale Wettbewerbsbroschüre erstellt.

Rückgabe der Arbeiten Die Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Nicht prämierte Arbeiten können drei Wochen nach dem Ausstellungsende bei der Ausloberin abgeholt werden. Planunterlagen und Modelle, die nach Ablauf der Frist nicht abgeholt wurden, können nicht weiter aufbewahrt werden und werden anschließend vernichtet.

Nachprüfung Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmende zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die zuständige Vergabekammer wenden, nachdem fristgerecht bei der Ausloberin Einspruch eingelegt wurde:

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 926-8730, Telefax: 0721 926-3985 Email: vergabekammer@rpk.bwl.de Internet: www.rp-karlsruhe.de

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A.17 WEITERE BEARBEITUNG UND NUTZUNG

Der Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

Es ist eine getrennte Beauftragung von Architekten und Landschaftsarchitekten vorgesehen.

Im Anwendungsbereich der VgV wird die Ausloberin mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:

Zuschlags-Kriterium Gewichtung Bewertung in Punkten 1 – 5 Punkte

Wettbewerbsergebnis: 50 50 – 250

Weiterentwicklungsfähigkeit 30 30 – 150 des Wettbewerbsergebnisses, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit:

Leistungsfähigkeit des Projektteams: 10 10 – 50

Honorar: 10 10 – 50


Summe 100 100 – 500

Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

A.17.1. VERPFLICHTUNG DER WETTBEWERBSTEILNEHMENDEN

Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.

A.17.2. NUTZUNG

Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch die RPW §8 (3) geregelt.

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B.

WETTBEWERBSAUFGABE

Die Stadt Rottenburg beabsichtigt die Neubebauung einer Campusmensa auf dem Hohenberggelände. Auf dem Schulcampus befinden sich 3 Schulen: Die Hohenbergschule- Grundschule, die Josef-Eberle-Schule (Werkreal- und Realschule) und das Paul-Klee- Gymnasium. Diese Schulen benötigen für ihren Ganztagsbetrieb nun eine gemeinsame Mensa.

Das für die Mensa vorgesehene Grundstück liegt zwischen den Schulbauten der Grundschule sowie des Schulverbundes und dem Parkplatz der Festhalle, welcher an der Jahnstraße angrenzt. Die Programmfläche beträgt ca. 920 m². Die neue Campusmensa wird Teil des Schulcampus Hohenbergs werden und soll sich in die neue Struktur auf dem Gelände einfügen.

Ziel dieses Realisierungswettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die jeweiligen städtebaulichen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen angemessen und in hoher Qualität antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

B.1 EINLEITUNG

B.1.1. DIE STADT ROTTENBURG

Rottenburg am Neckar ist eine Mittelstadt im Landkreis Tübingen in Baden-Württemberg. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie liegt rund 50 Kilometer südwestlich der Landeshauptstadt Stuttgart und etwa zwölf Kilometer südwestlich der Kreisstadt Tübingen. Nach Tübingen ist sie die zweitgrößte Stadt des Landkreises Tübingen und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden.

Zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb liegt die heutige Stadt Rottenburg mittendrin in einer überaus abwechslungsreichen Landschaft. Die Stadt am Neckar mit ihren 17 Teilorten in der Talaue sowie auf den Höhen links und rechts des Flusses kann auf eine lange historische Entwicklung zurückblicken. Rottenburg am Neckar zählt zu den ältesten Siedlungsplätzen in Baden-Württemberg. Infolge der im Landesvergleich überdurchschnittlichen Bevölkerungs- zunahme gibt es 14 Grundschulen, 8 weiterführende Schulen, drei Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und eine Berufliche Schule in Rottenburg. Die Stadt mit rund 45.000 Einwohnern gilt heute als modernes Mittelzentrum der Region.

Hunderte von Vereinigungen sind es in der Kernstadt und den Stadtteilen, die teilweise eine lange Tradition haben und ein wichtiger, identitätsstiftender Faktor sind. Das Angebot reicht von zahlreichen sportlichen Aktivitäten über musikalische Angebote bis hin zur Beschäftigung mit Kultur und Natur.

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B.1.2. DIE NUTZER

Hohenbergschule-Grundschule, Josef-Eberle-Schule und Paul-Klee-Gymnasium Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule werden die größte Gruppe der Nutzer der neuen Campusmensa werden. Auch die Schülerinnen und Schüler der Josef-Eberle-Schule (Schulverbund Werkreal- und Realschule) sowie des Paul-Klee-Gymnasiums werden in Zukunft das Angebot der Campusmensa nutzen. Die bisherige Mensa des Paul-Klee-Gymnasiums wird aufgegeben.

Es sollen für jede Essenschicht 200 Sitzplätze zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass in zwei Schichten gegessen wird: 1. Schicht die Grundschüler und in der 2. Schicht die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen.

Räumlichkeiten für die Gemeinwesen orientierte Jugendhilfe (GWO) Für das Quartier Hohenberg wurde eine GWO-Stelle geschaffen, die eine niederschwellige Anlaufstelle für junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren und deren Eltern im Quartier Hohenberg ist und Unterstützung bei individuellen Problemlagen bietet. Dafür benötigt es einen Raum, in dem eine angenehme Gesprächsatmosphäre herrscht und der gleichzeitig als Büro dient. Für diesen Raum/Büro ist ein separater Eingang wünschenswert. Es ist kein offener Treffpunkt für Jugendliche. Die Nutzung des an das Büro und den Gastraum angrenzenden Mehrzweckraums mit Küchenzeile ist für Kochaktionen usw. der GWO gedacht. Über eine Theke sollen Abendveranstaltungen wie z.B. Vorträge der GWO bewirtet werden können.

Senioren und Seniorinnen aus dem Quartier Hohenberg Für die Senioren aus dem Quartier Hohenberg soll der Mehrzweckraum mit Küchenzeile ebenfalls als Treffpunkt/Quartiersküche dienen z.B. für Frühstücks- und Mittagessenangebote.

B.2 RAHMENBEDINGUNGEN

B.2.1. WETTBEWERSBGRUNDSTÜCK

Das Grundstück mit dem Areal der Hohenbergschulen liegt im Norden der Stadt Rottenburg. In unmittelbarer Nähe im Osten und Westen der Schulen befinden sich Wohngebiete, die das Schulgelände einrahmen. Das Grundstück, welches für die neue Campusmensa zur Verfügung steht, hat eine Gesamtfläche von ca. 4.860m².

Das Plangebiet wird – analog zur Darstellung im Lageplan – wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch den Parkplatz des Hallenbades und der Volksbank Arena
  • im Osten durch den Verkehrsübungsplatz der Schulen und die Jahnstraße
  • im Süden des Grundstücks befindet sich eine langgezogene Grünanlage
  • im Westen befindet sich die das Kinderhaus Hohenberg und die Hohenberg- Grundschule sowie die Josef-Eberle-Schule.

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Abbildung: Lageplan mit Wettbewerbsgrundstück und den erweiterten Betrachtungsbereich

B.2.2. GEBÄUDEBESTAND UND UMGEBUNG

Die neu zu planende Campusmensa befindet sich auf dem Schulcampus der Hohenbergschulen und wird in Zukunft zwischen dem südlichen Parkplatz der Festhalle und dem Schulgebäude der Josef-Eberle-Schule liegen.

Im Jahr 2020 wurde der Neubau der Hohenbergschule-Grundschule fertiggestellt. Dieser befindet sich westlich des Wettbewerbsgrundstücks an die Seebronnerstraße angrenzend.

Westlich des Wettbewerbsgrundstücks befindet sich das Kinderhaus Hohenberg. Das Gebäude ist zum Pausenhof orientiert und ist zweigeschossig.

Nördlich der neuen Campusmensa befindet sich der zentrale Parkplatz, der sowohl durch die Schulen genutzt wird als auch für das Hallenbad und die Volksbank Arena zur Verfügung steht.

Südwestlich grenzt ebenfalls ein Parkplatz/Verkehrsübungsplatz an, der ca. 2,4m tiefer als das Wettbewerbsgrundstück liegt. Hier kommen auch Reisegruppen mit Bussen an.

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Südöstlich grenzt die Festwiese der Stadt Rottenburg an das Wettbewerbsgrundstück. Auf dieser Festwiese wird alle 4 bis 6 Jahre ein 90 m x 25 m großes Festzelt für 2000 Personen aufgebaut (siehe Lageplan Anlage 01).

Abbildung: Übersicht angrenzende Bebauung, Quelle: Google Maps, Bearbeitung: kga

B.2.3. BAURECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Es existiert ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1936, der allerdings im Wettbewerb keine Berücksichtigung findet. Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.

B.2.4. GEOTECHNISCHER BERICHT

Für den Bau der Hohenbergschule wurde 2021 ein Geotechnischer Bericht erstellt. Dieser kann zur Betrachtung für den Bau der Campusmensa ebenso herangezogen werden. Der Untergrund gliedert sich in bindigen Auffüllungen, weichem bis halbfestem Löss-/Verwitterungslehm und verlehmten Hochterrassenschottern und den ab ca. 8-10m zur Tiefe vermuteten Schichten der Grabfeld-Formation. Bei den Untergrunderkundungen wurde kein Grundwasser angetroffen. Generell kann es im Bereich der bindigen Deckschichten zu aufstauendem Sicker- und Schichtwasser kommen. Es wurden keine verwertungsrelevanten Schadstoffgehalte nachgewiesen.

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Des Weiteren ist für den Bau der Campusmensa eine Tiefergründung erforderlich. Weitere Informationen zum Geotechnischen Bericht finden sich in Anlage 05.

B.2.5. LEITUNGSPLÄNE

Die Leitungspläne werden in Anlage 06 zur Verfügung gestellt.

B.3 AUFGABENSTELLUNG

Für die Schüler und Schülerinnen der Hohenbergschule-Grundschule, der Josef-Eberle-Schule (Werkreal- und Realschule) sowie dem Paul-Klee-Gymnasium soll eine gemeinsame Campusmensa entstehen.

Insgesamt werden an den drei Schulstandorten folgende Schülerzahlen in den kommenden Jahren erwartet: Grundschule: 360 Schüler und Schülerinnen Gymnasium: 860 Schüler und Schülerinnen Schule im Verbund: 350 Schüler und Schülerinnen

Die sich daraus ableitenden Essenszahlen sind wie folgt angedacht: Grundschule: 250 Essen / Tag Gymnasium: 170 Essen / Tag Schule im Verbund: 80 Essen / Tag

Die Mensa soll zudem eine niederschwellige Anlaufstelle für junge Menschen und deren Eltern sein, welche hier bei individuellen Problemen von der Gemeinwesen-orientierte-Jugendarbeit (GWO) Unterstützung bekommen können. Hierzu wird angrenzend zum Gastraum der Mensa ein Mehrzweckraum mit Küchenzeile für Kochaktionen, einer Ausgabetheke für Abend- veranstaltungen, ein Büro für die Leitung der Jugendarbeit und ein Besprechungsbereich für Gespräche mit den Jugendlichen und Eltern entstehen. Allerdings soll dies kein offener Anlaufpunkt für Jugendliche werden. Hierfür gibt es einen Bauwagen in der Nähe der Campus- mensa im Quartier der Stadt Rottenburg am Neckar.

Des Weiteren werden auch die Senioren und Seniorinnen des Quartiers innerhalb des zuvor genannten Mehrzweckraumes die Möglichkeit eines Treffpunktes/Nachbarschaftstreffs im kleinen Rahmen erhalten, wo ein Frühstück, Mittagessen oder Kaffee und Kuchen angeboten werden kann.

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B.3.1. RAUMPROGRAMM

Mit dieser Baumaßnahme soll der Schulcampus, die Jugendarbeit der Stadt Rottenburg und die Senioren und Seniorinnen des Quartiers um einen essenziellen Baustein erweitert werden.

Die Campusmensa umfasst folgende Nutzflächen:

Mensa mit Küche, Ausgabe und Gastraum: rd. 735 qm

Flächen für die Gemeinwesen orientierte

Jugendarbeit (GWO) und Senioren/Seniorinnen: rd. 180 qm

Technikflächen: rd. 115 qm

Gesamt: rd. 1030 qm

Die Küche der Campusmensa versorgt die Essensbereiche der Grundstufe, die beiden Sekundarstufen, sowie bei Bedarf den Mittagstisch der Senioren und Seniorinnen im „Cook and Chill-System“. Hierbei werden die Speisekomponenten von der Küche der Hospitalpflege aus Rottenburg am Neckar geliefert und mittels zugehörigen Personals ausgegeben. 2 Menülinien mit 4 Komponenten oder Salatteller als Hauptgang und wahlweise Dessert werden von ca. sechs Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen pro Tag betreut.

Die Raumhöhen in der Küche müssen nach der Arbeitsstättenverordnung bzw. ASR A1.2 entsprechend vorgesehen werden. Zudem ist es wichtig ausreichend Installationsraum zwischen der Abhangdecke und der Rohdecke vorzusehen.

Die Speisenausgabe für insgesamt 500 Schüler und Schülerinnen erfolgt im Schicht-Betrieb mittels Tablettsystem. Die Schulpausen bestehen aus einer ersten Pause für die Grundschule und einer zweiten Pause für die Sekundarstufen mit je einem fließenden Sitzplatzwechsel. Im Gastraum sollen die zwei Schulpausen von jeweils einer Stunde abgebildet werden können.

Im Gastraum (Raumprogramm Pos. 3) soll zudem ein separater Bereich als Lounge entstehen, an dem sich die Schüler und Schülerinnen in gemütlicher Atmosphäre treffen können. Die Lounge soll ohne Abgrenzung dem Gastraum zugeordnet werden.

Die Getränkeversorgung der Schüler und Schülerinnen wird mittels leitungsgebundenen Wasserspendern abgedeckt. Zusätzlich ist ein Platz für eine mögliche Nachrüstung von Getränkeautomaten vorzusehen.

Die Speisenausgabe für die Senioren und Seniorinnen erfolgt ebenfalls aus dem Bereich der Mensaausgabe heraus. Jedoch können die Senioren und Seniorinnen innerhalb des Mehrzweckraumes (Raumprogramm Pos. 10), welcher an den Gastraum und die Lounge der Mensa angegliedert ist, die Speisen in Ruhe zu sich nehmen. Hierbei ist es wichtig, dass dieser Bereich sowohl der Lounge als auch dem Gastraum mittels mobiler Trennwände zugeschaltet werden kann.

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Eine Küchenzeile innerhalb des Mehrzweckraumes soll eine Frühstücks- oder Kaffee- und Kuchenzubereitung mit und für die Senioren und Seniorinnen zulassen. Zudem können aus der Küchenzeile auch Getränke gereicht werden.

Der Mehrzweckraum ist zudem für die Jugendarbeit am Nachtmittag oder für Abendveranstaltungen der Schule bestimmt und soll unabhängig von der Mensa benutzt werden können. Mit der Küchenzeile sollen die Jugendlichen tagsüber kleine Speisen oder Getränke für sich selbst zubereiten können. Für Abendveranstaltungen der Schule kann durch Zuschaltung des Raumes zum Gastraum und zur Lounge an der Theke durch Eltern oder Schüler und Schülerinnen eine autarke Versorgung der Gäste, ohne die Küche der Mensa nutzen zu müssen, stattfinden.

Ferner soll das Büro für die Leitung der Jugendsozialarbeit an den Mehrzweckraum angegliedert werden. Ein Besprechungsraum inkl. Lager für Arbeitsmaterialien komplementiert diesen Bereich (siehe Raumprogramm Pos. 9).

Über das Foyer wird die Mensa sowie der Mehrzweckraum erschlossen. Garderoben für 250 Schüler und Schülerinnen sollen, vorzugsweise mittels Garderobenhaken mit 25 cm Abstand, in den Verteilerfluren dezentral angeordnet werden.

Die nachfolgende Darstellung (siehe Anlage 02 Affinitätenschema) dient als Grundlage der Planung. Die gelb markierten Bereiche sollen für externe Nutzung des Küchenbereichs zugänglich sein. Die Trennung der Essensvorbereitungsbereiche und den öffentlich zugänglichen Bereichen (rein/unrein) ist in pink hervorgehoben. Räume, welche auch auf einem anderen Geschoss untergebracht werden können, sind grau umrahmt. Die Zuwegung über einen Aufzug muss dann jedoch gewährleistet sein.

Abbildung 1 Affinitätenschema

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B.3.2. STÄDTEBAU UND ARCHITEKTUR

Die neu zu planende Mensa der Hohenbergschule soll sich städtebaulich wie funktional in die Umgebung einfügen, sowie die Wegebeziehungen auf dem Campus und in der Umgebung aufgreifen und erweitern. Das Wettbewerbsgrundstück liegt etwas abgerückt östlich von den Campusbauten der Hohenbergschule. Im Zuge der Neuplanung soll hier eine neue Verbindung zwischen den Gebäuden der Hohenbergschule sowie der neuen Campusmensa entstehen und den Campus erweitern.

Im Wettbewerb ist eine angemessene städtebauliche Positionierung unter Berücksichtigung der Laufwege der Schüler, sowie der Anlieferung für die Mensa zu entwickeln. Die Adressbildung soll aufgrund der direkten Wegeverbindung zu den Schulen von Nordwesten erfolgen.

Die Campusmensa soll eher im nordwestlichen Bereich des Wettbewerbsgrundstückes verortet werden. Damit verbleiben zusammenhängende Freiflächen im Südwesten, die auch den Übergang zur Festhalle bilden und als Festwiese genutzt werden. Um die Nutzung dieser Festwiese nicht unnötig einzuschränken, soll der Flächenverbrauch durch die Campusmensa, inklusive deren Freianlagen, möglichst minimiert werden.

B.3.3. ERSCHLIESSUNG UND PARKIERUNG

Verkehr Das gesamte Schulzentrum sowie die neue Campusmensa sind per Fahrrad, PKW und Bus gut zu erreichen. Die Busanbindung erfolgt über die Haltestelle "Hohenbergschule" direkt vor der neuen Josef-Eberle-Schule. Der motorisierte Individualverkehr erreicht das Schulzentrum über die Jahnstraße im Osten. Die Campusmensa soll über die Jahnstraße erschlossen werden.

Parkierung Auf dem Gelände der Hohenbergschulen befindet sich ein großer Parkplatz, welcher über die Jahnstraße erschlossen wird. Dieser Parkplatz wird sowohl von den Besuchern des Hallenbads, der Volksbankarena als auch von den Hohenbergschulen genutzt. Die nötigen Parkplätze für den Neubau der Campusmensa können hier untergebracht werden, wobei keine neue Parkplatzflächen benötigt werden.

Erschließung Auch die fußläufige Erschließung des Grundstücks und zum Schulcampus erfolgen über die Seebronnerstraße und die Jahnstraße. Zum Wettbewerbsgrundstück führen aus dem Südwesten kommend zudem zwei Wege. Der Weg, welcher sich am kompletten Wiesengrundstück entlang zieht, ist eine weitere Zufahrt für die Feuerwehr und den Krankenwagen. Dieser muss unbedingt erhalten bleiben. Der Weg, der die Grünfläche von Nord nach Südost zerschneidet, ist ein einfacher Fußweg. Dieser kann, falls erforderlich, im Zuge der Neuplanung verlegt werden und in Form einer veränderten Wegeführung neu hergestellt werden. Wichtig ist, dass die Verbindung zum Verkehrsübungsplatz bestehen bleibt.

Eine gute Erreichbarkeit sowie eine einfache Wegeverbindung für die Schüler und Schülerinnen und die Besucher vom Schulzentrum zur neuen Campusmensa im Westen ist zu

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berücksichtigen. Dabei ist auf eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und eine Vernetzung mit dem bisherigen Campus zu achten. Der Anknüpfungspunkt zwischen Schul- campus und Campusmensa sind hier die neu geplanten und aufgestellten Fahrrad- abstellanlagen. Diese sollen mit in das Wegekonzept eingebunden werden und so ein zusammenhängender Platz entstehen.

B.4 FREIANLAGEN

Im Rahmen des Wettbewerbes ist ein Nutzungslayout mit Dimensionierung und Zuweisung der Nutzungsbereiche, Zugänge u.ä. vorzuschlagen. Die Freiraumgestaltung ist sorgsam zu planen und deren Neukonzeption harmonisch in die Umgebung einzufügen. Dabei ist auf einen sensiblen Umgang mit der Topographie sowie mit den Bäumen zu achten.

Da der Neubau seine Adresse im Nordosten ausbilden soll, ist hier auf einen harmonischen Übergang von Schulzentrum zum Neubau zu achten. Verknüpfungspunkt ist hier der Bereich der neu angelegten Fahrradabstellanlagen, die im Zuge der Neuplanung der Schulgebäude im Nordwesten des Neubaus geplant wurde. Hier kann ein neuer zusammenhängender Vorplatz mit Zugang zur neuen Campusmensa entstehen.

Außenbereich Campusmensa Der Außenbereich der Campusmensa soll sich hin zur Grünfläche im Süden ausrichten und ausbilden sowie eine Verbindung zum Schulcampus aufnehmen.

In diesem Außenbereich soll eine feste Außenbestuhlung der Mensa erfolgen. Es soll eine adäquate Außenbereichsgestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen werden.

DFB-Minispielfeld Das DFB-Minispielfeld (24,5 m x 17 m) soll innerhalb des Wettbewerbsgrundstücks vorgesehen werden (siehe Anlage 04). Sollte das Minispielfeld nicht komplett im Wettbewerbsgrundstück abbildbar sein, besteht die Möglichkeit den erweiterten Betrachtungsbereich des Wettbewerbsgrundstücks von maximal 6 m zu nutzen. Dabei soll eine Überschreitung des Wettbewerbsgrundstücks möglichst klein gehalten werden.

Bäume Das Wettbewerbsgrundstück wird von Bäumen eingerahmt. Die Baumreihen sind weitest- gehend zu erhalten. Die Bäume im Westen des Grundstücks, welche den Übergang zum Schulcampus begleiten, stehen zur Disposition sollen aber, soweit es in der Planung möglich ist, erhalten bleiben (siehe Anlage 07).

Anlieferung Die Anlieferung muss nicht direkt an der Mensa ermöglicht werden, soll jedoch mit einem Lieferwagen erreichbar sein. Anlieferungen erfolgen außerhalb der intensiven Nutzungszeiten der Mensa. Für den Sprinter Lieferwagen sollte ein Stellplatz vorgesehen sein, damit das Fahrzeug nicht auf der Straße parkt und den Straßenverkehr blockiert.

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Es ist zu prüfen, wie die Mensa in Zukunft angeliefert werden kann, ohne den Schülerstrom aus Nordwesten kommend zu behindern. Dabei ist auch auf die Wirtschaftlichkeit und die praxisorientierte Abwicklung der Anlieferung zu achten. Vorstellbar ist, dass die Anlieferung sowohl über den neuen Vorplatz erfolgen kann als auch über die derzeitige Feuerwehrzufahrt (Weg aus dem Südwesten kommend) oder über den Verkehrsübungsplatz, der sich östlich des Neubaus befindet. Von Seiten des Verkehrsübungsplatz ist jedoch darauf hinzuweisen, dass hier ein erheblicher Höhenunterschied besteht und somit eine praktikable Lösung gefunden werden müsste.

B.5 ALLGEMEINE ZIELE, VORGABEN UND EMPFEHLUNGEN

B.5.1. GESTALTUNG

Die Ausloberin wünscht sich innovative und funktionale Planungsvorschläge für die in der Aufgabenstellung beschriebenen Nutzungen. Von den Teilnehmern werden Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen eine höchst- mögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architektur- qualität erzielen. Des Weiteren ist auch Rücksicht auf die im anschließenden Betrieb laufenden Kosten zu nehmen – im Sinne einer Optimierung der Lebenszykluskosten.

B.5.2. FUNKTIONALITÄT

Nutzbarkeit Neben der Erfüllung des Raumprogrammes und der spezifischen Nutzeranforderungen gewährleistet eine hohe funktionale Qualität die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes. Dabei wird der Funktionalität der Betriebsabläufe eine besondere Bedeutung beigemessen. Eine hohe Aufenthaltsqualität ist anzustreben.

Barrierefreiheit Mobilitäts- und sehbehinderte Menschen müssen sämtliche öffentliche Bereiche ohne fremde Hilfe und Umwege, extern wie intern, gleichberechtigt erreichen können. In der frühen Planungsphase der Wettbewerbsaufgabe sollen die Anforderungen zum barrierefreien Bauen im Sinne der LBO erfüllt werden.

Brandschutz Die Grundzüge der Brandschutzkonzeption sollen zusammenfassend beschrieben und in geeigneter Weise zeichnerisch verdeutlicht werden.

B.5.3. KOMFORT UND GESUNDHEIT

Sicherheit Von einer Berücksichtigung der relevanten Normen, Richtlinien und Verordnungen (z.B. DIN 18032, Versammlungsstätten-Verordnung, Verordnung über Arbeitsstätten, usw.) wird ausgegangen.

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Licht Ein angemessener Öffnungsanteil der Fassaden mit hoher Tageslichtverfügbarkeit ist zu gewährleisten. Ein zu großer Öffnungsanteil kann in den Sommermonaten jedoch auch zu einer Überhitzung der Räume führen. Daher ist in Abhängigkeit zum Fensterflächenanteil und dessen Orientierung auf einen sommerlichen Wärmeschutz sowie funktionstüchtigen Sonnenschutz zu achten. Dabei ist auch eine blendungsfreie Nutzungsmöglichkeit zu gewährleisten.

Raumklima Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt – neben einem angenehmen Raumklima – insbesondere eine hohe Raumluftqualität. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile/Bauteilaktivierung, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren.

Akustik Akustikmaßnahmen stellen einen wichtigen funktionalen Aspekt dar, der im Gebäude berücksichtigt werden muss.

B.5.4. WIRTSCHAFTLICHKEIT

Flächeneffizienz Bei der Umsetzung der Funktionsflächen wird eine wirtschaftliche und funktionale Lösung angestrebt. Ein günstiges Verhältnis von Nutzfläche zu Bruttogrundfläche ist anzustreben.

Lebenszykluskosten Durch bauliche und technische Maßnahmen ist ein optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Nutzungskosten anzustreben. Im Entwurfskonzept sind die Herstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten zu berücksichtigen durch:

  • die Angemessenheit der baulichen Maßnahmen (v.a. Flächeneffizienz, Gebäudeform, Tragwerk, Fassade etc.)

  • geringe Energiekosten über einen reduzierten Energiebedarf und eine optimierte Energiebedarfsdeckung

  • die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Fassade

  • die Vermeidung wartungsintensiver Gebäudetechnik

  • im Unterhalt günstige Baukonstruktionen

B.5.5. RESSOURCEN UND ENERGIE

Flächenversiegelung Die Bebauung sowie die dazu benötigten Erschließungsbereiche sind mit einem möglichst geringen Flächenaufwand bzw. einer geringen Flächenversiegelung zu planen. Energiebedarf

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Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energie- verbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken. Der Neubau soll mindestens die aktuell gültigen Vorgaben erfüllen.

Es wird insbesondere Wert auf folgende Ziele gelegt:

  • Das Verhältnis von wärmeübertragender Umfassungsfläche zum Bauwerksvolumen (A/V) soll möglichst klein sein (Kompaktheit).

  • Der sommerliche Wärme- und Blendschutz muss sichergestellt sein.

  • Die Nutzung der passiven Solarenergie bei gleichzeitiger Vermeidung von sommerlicher Überhitzung.

Energiebedarfsdeckung Mindestanforderungen an eine möglichst CO -neutrale Energieversorgung stellt das 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar.

Auf dem Gelände der Hohenbergschulen befindet sich ein Blockheizkraftwerk, welches die neue Mensa voraussichtlich mit Wärme versorgen wird.

Nachhaltigkeit Das Gebäude soll in Holz- oder Hybridbauweise geplant und realisiert werden. Die Differenzierung der Fassaden und Bauteile sowie der nachvollziehbare Umgang mit Materialien sind zu berücksichtigen.

Auf eine materialgerechte und damit wirtschaftliche Planung ist zu achten.

Die neuen Dachflächen könnten zur Rückhaltung von Regenwasser in Form von Gründächer angedacht werden. Dieses Potential sollte im engen Zusammenhang mit möglichen Photovoltaikanlagen stehen und entsprechend aufgezeigt werden.

Die untersuchten Punkte gemäß Anlage 09 Nachhaltigkeitscheck sind zu berücksichtigen und auch weitere Maßnahmen wie z.B. Schaffung von zusätzlichen Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten sind zu prüfen.

C.

Anlagen 1 – 10

Die Ausloberin, 06.11.2023

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