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Tragwerk und Gebäudehülle für ein Oberstufenhaus in Holzbauweise

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 14:34 (Europe/Berlin)

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VERGABEUNTERLAGEN

Maßnahme: Neubau Oberstufenzentrum Campus Rissen

Leistung: Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 438-26 IE

Offenes Verfahren (EU) (VOB)

Ausschreibung

AUFTRAGGEBER SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg, Deutschland

20.10.2026

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Inhaltsverzeichnis

Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1

Projektinformation.................................................................................................................................................... 1

Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3

6-000_Landesrecht_11 2024........................................................................................................................... 3

6-040_SBH_GMH EU & 20% Anlage Angebot_07 2024................................................................................. 7

6-031_Eigenerklärung VO 2014-833_04 2023................................................................................................. 10

6-050_Teilnahmebedingungen (TNB)_04 2023............................................................................................... 12

6-060_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_04 2023............................................................................... 15

6-070_Besondere Vertragsbedingungen (BVB)_02 2024.1 SBH.................................................................... 17

6-100_Antrag Nachunternehmereinsatz_04 2023........................................................................................... 21

6-101_Erklärung des Nachunternehmers_04 2023......................................................................................... 23

6-110_Bietergemeinschaft_04 2023................................................................................................................ 26

6-130_Preisermittlungsblatt 1_04 2023............................................................................................................ 27

6-131_Preisermittlungsblatt 2_04 2023............................................................................................................ 31

6-030 SBH GMH_Eignung EU_11 2024.......................................................................................................... 32

7-010 Bürgschaft 01/18.................................................................................................................................... 40

Der Auftragnehmer................................................................................................................................... 40

Datenschutzerklärung SBH eVergabe............................................................................................................. 41

Merkblatt Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten.............................................................................. 46

6-020_SBH EU Anlage zur Information zur Ausschreibung 04 2023.4............................................................ 51

Merkblatt Umsatzsteuer SBH + GMH Stand 11.04.2024.pdf........................................................................... 56

Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 57

Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 263

Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 264

Anlagen.................................................................................................................................................................... 265

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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG

INFORMATIONEN

ALLGEMEIN

AuftragsnummerSBH VOB OV 438-26 IE
MaßnahmeNeubau Oberstufenzentrum Campus Rissen
AuftragsbezeichnungEibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM
AuftragsbeschreibungHinweis: Für dieses Verfahren werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert. SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Auf dem Grundstück Eibenkamp 1, 22559 Hamburg errichtet Schulbau Hamburg für die Stadtteilschule und das Gymnasium Rissen ein gemeinsames Oberstufenhaus. Das Gebäude soll aufgrund seiner Lage am Landschaftsschutzgebet als nachhaltig innovativer Holzbau mit offenen Lernflächen, Gemeinschaftsflächen und einer Einfeld-Sporthalle realisiert werden. Das Gebäude fällt in die Gebäudeklasse 3 nach HBauO. Eine Baugenehmigung (Zustimmung) liegt vor. Die bautechnischen Nachweise zu Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz werden für die Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Der Standsicherheitsnachweis befindet sich in Prüfung. Es gelten die Anforderungen der LBBau in der Fassung von 2023. Die Planung des Gebäudes erfolgte nach der BIM-Methode. Das Baufeld ist bereits komplett geräumt, frei von Kampfmitteln und gemäß den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Flora und Fauna hergerichtet. Die Gründung des Neubaus erfolgt als Flachgründung mit einer 35 cm dicken Stahlbeton-Sohlplatte und einer umlaufenden Fundamentverdickung. Das konstruktive Prinzip sieht für das Gebäude ein Holz-Skelett-Tragwerk mit aussteifenden BSP-Massivholz-Wandscheiben vor. Die Geschossdecken werden als Holzbetonverbunddecke und als BSP-Massivholzdecke, in Teilbereichen als Rippendecke ausgeführt. Dachdecken werden als weit gespannte Hohldecke über der Sporthalle und als BSP-Massivholzdecke oder Rippendecke konstruiert. Außenliegende Rettungsbalkone werden als StB-Fertigteilplatten mit Stahlstützen geplant. Auf dem extensiven Gründach soll eine PV-Anlage durch einen Drittanbieter errichtet werden. Die opaken Außenwände erhalten eine vorgehängte hinterlüftete Verkleidung aus Faserzement-Fassadenplatten mit sichtbarer Befestigung. Die Fenster werden als Holz-Alu-Elemente ausgeführt mit integrierten Außentüren auf die Rettungsbalkone und integrierten Lüftungsgittern. Außentüren an Haupt- und Nebeneingängen sind als Stahl-Rohrrahmentüren mit Glasfüllung geplant. --------------- Hier: Tragwerk und Gebäudehülle --------------- - Baustelleneinrichtung - Erdarbeiten - Stahlbetonbauarbeiten - Holzbau - Laubengänge - Dach - Fassade - Fenster - Metallbau Hinweis: Beim Vergabeverfahren für Tragwerk und Gebäudehülle des Neubaus ist die Einreichung von Nebenangeboten in Verbindung mit dem Hauptangebot möglich. Nebenangebote sind nur in den Bereichen des LV möglich, wo dies nicht durch die folgende Formulierung „(kein Nebenangebot möglich)“ ausgeschlossen ist. Nebenangebote in den Bereichen, in denen diese nicht zugelassen sind, stellen unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen dar und führen zwingend zum Ausschluss. Nebenangebote sind auf einer besonderen Anlage anzugeben und deutlich zu kennzeichnen. Werden Nebenangebote nicht auf besonderer Anlage angegeben und deutlich gekennzeichnet, führt dieser Verstoß gegen § 13 EU Abs. 3 Satz 2 VOB/A zwingend zum Ausschluss.

AUFTRAGSDAUER

Beginn
Ende
Anmerkungenvoraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. Februar 2027; Fertigstellung ca. Januar 2028

VERFAHREN

AuftraggeberSBH | Schulbau Hamburg
Liefer-/Ausführungsort22559 Hamburg
LeistungsartBauleistung
VergabeartOffenes Verfahren (EU) (VOB/A)

VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN

Losweise VergabeNein
Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben werden kann
ZuschlagskriteriumWirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 50%: 50%

ANGEBOTE

NebenangeboteNebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
NachlassJa
Verwendung elektronischer MittelDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebotehttps://bieterportal.hamburg.de
Zulässige SignaturenTextform nach §126b BGB

TERMINE

BEKANNTMACHUNG 1

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Bekanntmachung

ANGEBOTE UND BEWERTUNG

Frist Bieterfragen19.11.2026 23:59
Angebotsfrist26.11.2026 10:00:00
Bindefrist25.01.2027

HINWEISE

Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.

Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme enthält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.

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Hinweise auf das Landesrecht

der Freien und Hansestadt Hamburg

für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau

Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B muss ein Auftragnehmer bei seiner Leistungsausführung die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen beachten. Für die Ausführung von Bauleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH; nachfolgend auch Auftraggeberin) gelten landesrechtliche Bestimmungen, die ihre Auftragnehmer nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B beachten müssen. Die insoweit wichtigsten Landesgesetze sind: • Das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) macht konkrete Vorgaben zu

  • Tariftreue und Mindestlohn (§ 3 Abs. 1 und 2 HmbVgG),
  • Leiharbeitskräften (§ 3 Abs. 3 HmbVgG),
  • sozialverträglicher Beschaffung (§ 3a HmbVgG),
  • umweltverträglicher Beschaffung (§ 3b HmbVgG),
  • Mittelstandsförderung (§ 4 HmbVgG),
  • Nachunternehmern (§ 5 HmbVgG),
  • Angebotswertung (§§ 6 und 7 HmbVgG),
  • Kontrollrechten der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG),
  • Sanktionen bei Pflichtverstößen des Auftragnehmers (§ 11 HmbVgG). • Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die Auftraggeberin, bestimmte Verträge im Informationsregister zu veröffentlichen und beantragte Auskünfte zu erteilen.

Die Vorgaben dieser Landesgesetze sind bei der Vergabe vom Bieter und bei der Ausführung der Bauleistungen vom Auftragnehmer wie folgt zu beachten:

1 Umweltschutz (§ 3b HmbVgG) Die Anforderungen an eine umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG sind für den Baubereich in Ziffer 6.9.3 des Bauhandbuchs VV-Bau geregelt. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat ein Auftragnehmer die durch seine Arbeiten her- vorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitergehende Vorgaben bleiben unberührt.

2 Nachunternehmer (§ 5 HmbVgG) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur ausnahmsweise zulässig, weil ein Auftragnehmer die Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, grundsätzlich selbst auszuführen hat (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B). Nachunternehmer sind alle Unternehmen, denen der Auftragnehmer (Teil-)Leistungen überträgt, unabhängig von ihrem Unterordnungsgrad. Dazu zählen auch mit dem Auftragnehmer verbundene, wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständige Unternehmen (z.B. Tochter-/Schwestergesellschaften und konzernverbundene Unternehmen). §5 HmbVgG statuiert besondere Anforderungen an die Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer. Bei jedem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern treffen den Bieter bzw. Auftragnehmer die nachstehenden Pflichten. Eine Pflichtverletzung kann insbesondere zu Vertragsstrafe und Kündigung führen. Die Haftung des Auf- tragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt vom Nachunternehmereinsatz unberührt.

2.1 Vorherige Zustimmung der Auftraggeberin Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 HmbVgG darf ein Bieter/Auftragnehmer eine (Teil-)Leistung nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn die Auftraggeberin im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. Mithin bedarf jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel von Nachunternehmern der vorherigen schriftlichen Zustim- mung der Auftraggeberin. Die Einwilligung muss der Bieter/Auftragnehmer vorab mit Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragen, dem der Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Eine Vergabestelle prüft vor Erteilung ihrer Zustimmung bei jedem Nachunternehmer stets das Vorliegen der Eig- nung und der Ausführungsbedingungen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbVgG). Liegen Ausschlussgründe vor, kann sie seine Auswechslung verlangen.

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Die jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind in den Vordrucken Antrag Nachunternehmer- einsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten, die Bieter/Auftrag- nehmer und jeder Nachunternehmer ausfüllen und unterzeichnen müssen. Ist der Nachunternehmer eine Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied die Erklärungen abgeben und Nachweise vorlegen.

2.2 Informations- und Nachweispflichten des Auftragnehmers Bei jedem Nachunternehmereinsatz muss der Bieter bzw. Auftragnehmer folgende Informations- und Nachweis- pflichten beachten: Bei Angebotsabgabe muss er im Vordruck Angebot (Anlage 6-040) die konkreten (Teil-)Leistungen nach Art und Umfang benennen, die er an Nachunternehmer weitergeben will (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbVgG). Das gilt auch, wenn vom Nachunternehmer nur unwesentliche Teile der Leistung ausgeführt werden sollen. Im Fall der Eignungsleihe über einen Nachunternehmer (zulässig bei europaweiten Vergaben nach § 6d EU VOB/A und im Unterschwellenbereich, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfä- higkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt) muss ein Bieter schon bei Abgabe des Angebots bzw. Teilnahmeantrags den/die Nachunternehmer (Eig- nungsleiher) namentlich benennen und alle weiteren eignungsrelevanten Angaben zum Nachunternehmer im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) machen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind zusammen mit Teilnahmeantrag bzw. Angebot (Anlage 6-040) einzureichen. In den anderen Fällen (bei Vergaben ohne Eignungsleihe) muss der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle weitere Angaben zu seine(n) Nachunternehmer(n) auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6- 100)machen (z.B. jeden Nachunternehmer namentlich benennen, die Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter angeben, die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachweisen, usw.). Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin alle erforderlichen Nachweise verlangen (vgl. § 4 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B). So können insbesondere zur Eignungsprüfung sämtliche Nachweise vom Nachunternehmer verlangt wer- den, die auch vom Bieter gefordert wurden. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)legen fest, wann welche Erklärungen und Nachweise vom Bieter und seinem/n Nachunternehmer(n) abzuge- ben bzw. vorzulegen sind. Sie sind vollständig vom Bieter und jedem Nachunternehmer ausgefüllt mit allen gefor- derten Nachweisen binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforderung der Vergabestelle abzugeben (Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Im Zuschlagsschreiben sind die zugelassenen Nachunternehmer mit ihren Leistungsanteilen konkret aufgeführt. Diese Vorgaben sind Vertragsbestandteil, ein Auftragnehmer darf davon nicht eigenmächtig abweichen. Nach der Auftragserteilung stimmt die Auftraggeberin einem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern nur ganz ausnahmsweise zu, wenn der Auftragnehmer mit seinem Antrag auf Zustimmung die besonderen Umstände nachweist, die den Einsatz/Wechsel des Nachunternehmers erfordern, und sämtliche Nachweise für seinen Nach- unternehmer vorlegt (vgl. § 5 Abs. 2 HmbVgG).

2.3 Eignung des Nachunternehmers Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung: Ein Bieter/Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig bzw. nicht ausgeschlossen sind (vgl. § 2 VOB/A (EU); § 5 Abs. 2 HmbVgG). Dazu gehört u.a., dass der Nachunternehmer keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A). Der Bieter/Auftragnehmer kann für Nachunternehmer, die in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. PQ-Verzeichnis) eingetragen sind, eine PQ-Nummer im Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) angeben. Jeder Nachunternehmer muss eine Selbstauskunft abgeben, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder § 21 AEntG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt wurde (Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Der Bieter bzw. Auftragnehmer muss als Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Ver- fügung stehen, eine Verpflichtungserklärung seines Nachunternehmers vorlegen. Diese Erklärung, mit der sich der benannte Nachunternehmer verpflichtet, die (Teil-)Leistung im Falle der Auftragserteilung an den Bieter zu erbrin- gen, ist im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten.

2.4 Ausführungsbedingungen Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu den Ausführungsbedingungen: Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, seinem/n Nachunternehmer(n) die Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG):

  • Ein Nachunternehmer muss ihm übertragene Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen (§ 4 Abs. 8 VOB/B). Eine unumgängliche Weitervergabe übertragener Leistungen an einen Nach-Nachunternehmer muss der Bieter bei der Auftraggeberin auf gesondertem Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beantragen.

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  • Jeder Nachunternehmer muss durch Vorlage der Unterlagen des § 7 Abs. 2 HmbVgG (Freistellungsbescheini- gung nach § 48b EStG, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozial- kasse, ggf. Bescheinigung in Steuersachen) nachweisen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur voll- ständigen Entrichtung von Steuern und Beiträgen nachkommt (§ 5 Abs. 2 HmbVgG).
  • Jeder Nachunternehmer muss die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn erklären (§ 3 HmbVgG).
  • Erforderlichenfalls muss jeder Nachunternehmer eine gesonderte Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernar- beitsnormen abgeben (§ 3a HmbVgG).
  • Der Bieter/Auftragnehmer muss seinem Nachunternehmer die Pflicht auferlegen, vollständige und prüffähige Ent- geltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge, auf Verlangen der Auftraggeberin auf eigene Kosten und binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle, bereitzuhalten und zu erläutern (§ 10 Satz 2 HmbVgG). Zudem muss der Bieter bzw. Auftragnehmer die weiteren Pflichten des § 5 Abs. 4 HmbVgG beachten:
  • Er muss bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen, soweit dies mit der ver- tragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist.
  • Er muss seine Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
  • Er muss die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer zum Vertragsinhalt machen.
  • Er darf seinen Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und der Auf- traggeberin vereinbart sind; auf Verlangen der Auftraggeberin hat er dies nachzuweisen.

2.5 Kontrollen durch den Auftragnehmer Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung der Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§ 3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG durch seine(n) Nachunternehmer zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG). Insbesondere muss er prüfen, ob die Angebote seiner Nachunternehmer unter Einhaltung von Tariftreue und Min- destlohn kalkuliert sind. Und er muss sich von seinen Nachunternehmern die erforderlichen Rechte vertraglich einräumen lassen, um die Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit (Sozialgesetzbuch Drittes Buch; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz; Arbeitnehmerentsendegesetz) durch die Nachunternehmer prüfen und überwachen zu können. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten nur zum Teil die dazu erforderlichen Erklärungen und Nachweise. Zur Bestätigung aller Erklärungen und Angaben wird gegebenenfalls ein Gewerbezentralregisterauszug gemäß §150a Gewerbeordnung angefordert (Abrufe aus dem GZR sind noch bis zum 31.05.2025 möglich). Dazu und für eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des BKartA gem. § 6 Abs. 1 WRegG) muss der Bieter die erforderlichen Daten seines Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) angeben. Damit die Vergabestelle die Angemessenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann, muss der Bieter die Vorlage des Preisermittlungsblatts 1 (Anlage 6-130) und bei entsprechen- der Anforderung durch die Auftraggeberin in Ziffer 5.2 der Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) das Preis- ermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) seines Nachunternehmers sicherstellen; der Vordruck Erklärung des Nachunter- nehmers (Anlage 6-101) enthält die diesbezügliche Verpflichtung des Bieters.

3 Leiharbeitskräfte Die Vorgaben des § 3 Abs. 3 HmbVgG sind wie folgt umzusetzen: Nach § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Be- trieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig. Der Auftragnehmer muss dies beachten und die Nachunternehmer darauf hinweisen und kontrollieren.

4 Kontrollen der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG) Die Auftraggeberin ist nach § 10 Satz 1 HmbVgG berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen (insbesondere zu Tariftreue, Min- destlohn und Nachunternehmereinsatz) zu überprüfen. Sie kann nach § 10 Satz 2 Nr. 1 HmbVgG insbesondere die Vorlage von vollständigen und prüffähigen Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer verlangen (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030) und beide Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und Anlage 6-101)). Die Auftraggeberin führt diese Kontrollen durch ihre Mitarbeiter insbesondere der „SOKO Bau“ durch.

5 Vertragsstrafe für Gesetzesverstöße 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG dafür zu sorgen, dass bei der Leistungsaus- führung keine illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen das AEntG stattfindet und die Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 Satz 2 HmbVgG eingehalten werden. Die Einstandspflicht des Auftragnehmers bezieht sich auch auf das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen bzw. Dritter, die er mit der Leistungsausführung beauftragt hat (Nachunternehmer) oder die ihrerseits von einem Nachunterneh- mer – gleich welchen Unterordnungsgrads – beauftragt wurden (Nach-Nachunternehmer).

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5.2 Begehen der Auftragnehmer oder eine sonstige in Nr. 5.1 genannte Person bzw. dessen/deren Erfüllungsgehilfe bei der Leistungsausführung einen Verstoß gegen

  • die Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
  • die Regelungen zur sozialverträglichen Beschaffung nach § 3a HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
  • eine der Pflichten beim Einsatz von Nachunternehmern nach § 5 HmbVgG (vgl. Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100)) oder
  • die Pflicht zur Bereithaltung von Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten und von Verträgen nach § 10 HmbVgG (vgl. Nr. 2.4 und Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) kann die Auftraggeberin vom Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu ein Prozent der Abrechnungssumme je Verstoß, höchstens jedoch fünf Prozent der Abrechnungssumme, verlangen (vgl. § 11 Abs. 1 HmbVgG). Die Abrechnungssumme ist die nach der Schlussabrechnung geschuldete Vergütung inklusive Zusatzleistungen und Preisgleitung, aber ohne Skonti, Sicherheits- und Gewährleistungseinbehalte, Schadensersatzansprüche oder Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe ist auch zu entrichten, wenn ein Nachunternehmer oder ein Nach-Nachunternehmer jeden Un- terordnungsgrades den Verstoß begangen hat und dies dem Auftragnehmer bekannt war oder hätte bekannt sein müssen oder über § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) zugerechnet werden kann. 5.3 Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe verjährt fünf Jahre nach Abnahme.

6 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Der Vertrag unterliegt dem HmbTG. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von der möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Transparenz- portal oder der Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird der Vertrag im Transparenzportal veröffentlicht, ist mit der Ausführung nicht vor Zugang einer gesonderten Aufforderung durch die Auftraggeberin gemäß Ziffer 2.1 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6- 070)zu beginnen. Vorzeitige Leistungsausführungen, Vorbereitungshandlungen sowie Materialbestellungen erfol- gen auf alleiniges Risiko des Auftragnehmers; eine Kostenerstattung durch die Auftraggeberin ist ausgeschlos- sen.

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

Angebot

Neubau Oberstufenzentrum Campus Rissen Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 438-26 IE

Leistung: Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

1 Ich/Wir Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben (unten Nr. 3) an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

2 Bestandteil dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: -die landesrechtlichen Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) -die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050) -die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) -die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) -die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen -die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) -die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (Eigenerklärung VO 2014-833)

3 Preisangaben

Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen. Das gilt auch für Nachträge, deren Preise auf Grundlage der Preisermittlung für die Vertragsleistung zu bilden sind. Änderungssätze bzw. Erstattungsbeträge bei vereinbarter Gleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.

3.1 Bei fehlender Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in EuroPreisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
Summe Angebot%

3.2 Bei Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in EuroPreisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
Summe Los 1%
Summe Los 2%
Summe Los 3%

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

Summe Los 4%
Summe Los 5%
Summe Los 6%
Summe Los 7%
Summe Gesamtangebot

3.3 Sonderregelung bei Auf- und Abgebotsverfahren:

Angebot zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses mit einem Abgebot von % Aufgebot von %

Angebot für zur Leistungserfüllung erforderliche, zusätzliche Leistungen ohne Preisvorgabe:

Lohn-/Gehaltsgruppe („Berufsgruppe“ laut Tarifvertrag)geschätzte Anzahl Stunden pro LosVerrechnungssatz EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch BieterGesamtbetrag EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter
1. 2. 3. 4. 5.Auszubildende a) im 1.Jahr b)im 2.Jahr c)im 3.Jahrxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx

Hinweis: Im Verrechnungssatz sind Lohn-/Gehaltskosten, Lohn-/Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Gemeinkosten- anteile und Gewinn enthalten. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden gesondert vergütet.

3.4 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl

4 Ich/Wir erkläre(n), dass

• die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil dieses Angebots sind;

• alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern sie nicht in den Vordrucken Eignung (Anlage 6-030) und Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) als Leistungen anderer Unternehmen ausdrücklich bezeichnet sind.

Die folgenden (Teil-)Leistungen werden an Nachunternehmer vergeben:

Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen

Entsprechend der Vorgabe in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) werden die zwei Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) diesem Angebot beigefügt. nach der gesonderten Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt.

• zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind;

Angebot – 07/2024 2 von 3

8

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

• bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das von der Auftraggeberin verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird;

• das im Leistungsverzeichnis der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung der Auftraggeberin mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde;

• falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst;

• der zu benennende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über ausreichende baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung verfügen, um die nach der Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden bei der Auftragserteilung vorgelegt.

5 Die Vergabestelle möge etwaige Kontaktaufnahmen richten an:

E-Mail-Adresse:

Telefax Nr.:

Telefon-Nr.:

6 Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung in diesem Vordruck den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en)

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VV-Bau Anlage 6-031 Eigenerklärung

Neubau Oberstufenzentrum Campus Rissen Maßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 438-26 IE

Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM Leistung:

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten

gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). (Für den Wortlaut des Artikel 5k Absatz 1 der o.g. Verordnung (VO) siehe Seite 2)

Bieter * Bietergemeinschaft*

Nachunternehmen * Lieferant*

  1. Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass für mein/unser Unternehmen (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese) keine der in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Sachverhalte zutreffen.

  2. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns verbindlich (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese), bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bauleistungen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen.

  3. Ich/Wir versichern (zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese), nicht gegen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote zu verstoßen.

Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer (Nachunternehmer), Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.

Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a VOB/A (EU) erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.


(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –

HINWEISE: • Nur wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das Vergabesystem abgegeben wird, ist die Unterschrift hier entbehrlich. Es genügt dann die bloße Angabe des Namens der erklärenden Person in Textform. • In allen anderen Fällen (z. B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich.

*zutreffendes bitte ankreuzen Erklärung EU-Sanktionen - Stand: 04/2023 Seite 1 von 2 10

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VV-Bau Anlage 6-031 Eigenerklärung

Artikel 5k der VO lautet wie folgt:*

Abs. (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/ EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a)russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Abs. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

Abs. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

Abs. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

*Hervorhebungen durch Vergabestelle

Erklärung EU-Sanktionen - Stand: 04/2023 Seite 2 von 2 11

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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

Teilnahmebedingungen (TNB)

für die Vergabe von Bauleistungen

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist selbst für die Angebotsabgabe auf Grundlage der aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich. Bei Nutzung eines elektro- nischen Vergabemanagementsystems muss der Bieter die Aktualität seiner verwendeten Software sicherstellen. 3.3 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Vergebestelle bestimmten Form einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Vergabestelle darf vom Bieter eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten verlangen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. 3.4 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die Kurzfassung ist zu- sammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeich- nisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den Gesamtbetrag, den jeweiligen Kurztext, die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag zum geltenden Steuersatz ist am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheits- preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die geforderten Preise, § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (EU). Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen, § 16a Abs. 2 S. 2 VOB/A (EU). Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung zum Vertragsinhalt.

4 Unterlagen zum Angebot Alle Unterlagen, die vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

5 Nebenangebote 5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Nebenange- bots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung er- forderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbe-

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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

dingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5.5 Sind Nebenangebote zugelassen und für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle eine andere als in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mindestens nachzuweisen, dass -die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber rechtsverbindlich bestätigt hat, dass er die Abfälle annehmen wird, -die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, -die Kosten der Abfallverwertung in den Einheitspreisen eingerechnet sind, und -die erforderliche Transportgenehmigung (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegt. Für die Abfallbeseitigung sind die Gebühren zu benennen, die von der Auftraggeberin unmittelbar zu tragen sind. 5.6 Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den für das Hauptangebot erstellten anzupassen und mit dem Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen.

6 Bietergemeinschaften 6.1 Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller ihrer Mitglieder auf dem Vordruck Bieterge- meinschaft (Anlage 6-110) abzugeben. 6.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Teilnahme oder zur Angebotsab- gabe aus den aufgeforderten oder aus aufgeforderten und nicht aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen bzw. ausgeschlossen.

7 Einsatz von Nachunternehmern und Leiharbeitskräften Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle benennen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind vorzulegen. Es gelten die landesrechtlichen Bestimmungen (vgl. Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).

8 Eignung 8.1 Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) enthaltene Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6a VOB/A (EU), § 7 HmbVgG) in rechtskräftig unterzeichneter Form einreichen. Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).

8.2 Die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise / Angaben / Unterlagen, die die Eigenerklärung ergänzen oder bestätigen, sind zu dem in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) bestimmten Zeit- punkt vorzulegen. Sind sie nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

8.3 Präqualifizierte Unternehmen (Bieter und Nachunternehmer) führen ihren Eignungsnachweis durch Angabe der Nummer ihrer Eintragung in die Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (Präqualifi- kationsverzeichnis) im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) bzw. Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100). Im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthaltene, geforderte Informationen sind zusätzlich als Einzelnachweise vorzulegen.

8.4 Beruft sich ein Bieter in zulässiger Weise auf die Eignung eines anderen Unternehmens, sind die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) entsprechenden Erklärungen (und ggf. die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) abzugeben.

8.5 Ein Bieter hat auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle alle Nachweise / Angaben / Unterlagen, die von ihm gefordert werden, auch für seine/n Nachunternehmer vorzulegen.

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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

9 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Teilnahmebedingungen mit folgender Maßgabe:

9.1 Das Angebot darf nur enthalten

  • die Angabe des Auf- oder Abgebots auf die Preise in Prozent,
  • die Angabe der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
  • sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen. Auf Verlangen hat der Bieter die Urkalkulation zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

9.2 Nebenangebote und Leiharbeitskräfte sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen; Nummer 5 ist auf diese Vergabeverfahren nicht anzuwenden.

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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau

Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

TEIL A: Regelungen für die Bauaufträge der Freien und Hansestadt Hamburg

1 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.

2 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, in- ternationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

3 Ausführung der Leistung (§ 4) Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung insbesondere die landesrechtlichen Regelungen der Auf- traggeberin zu beachten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2), die im Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) aufgeführt sind. Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer unverzüglich jede Änderung der im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (z.B. Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft) der Auftraggeberin mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin einen Bauunfall, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist, unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin rechtzeitig zu informieren, wenn die weitere Bauausführung eine Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit einer (Teil-)Leistung erschwert (§ 4 Abs. 10). In diesem Fall sind auf der Baustelle gemeinsam Feststellungen über den Zustand der (Teil-)Leistung, ihre Vertragsmäßigkeit sowie Art und Umfang der Leistung vorzunehmen, die der Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3).

4 Kündigung (§ 8) Die Auftraggeberin ist nach § 8 VOB/B und § 314 Bürgerliches Gesetzbuch zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt.

5 Abnahme (§ 12) Die Auftraggeberin verlangt eine förmliche Abnahme (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1). Der Auftragnehmer erklärt bei der Abnahme, dass er die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen bei der Ausführung der übertragenen Leistung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 beachtet hat und insbesondere gegen ihn oder seine/n Erfüllungsgehilfen (z.B. Nachunternehmer oder Nach-Nachunternehmer) kein Ordnungswidrig- keitsverfahren, Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren anhängig war oder ist (Vordruck Abnahme (Anlage 7-040)).

6 Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 und § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten täglich Stundenlohnzettel einzureichen. Diese müssen die An- gaben nach § 15 Abs. 3 enthalten. Die Originale der Stundenlohnzettel werden an den Auftragnehmer zurückge- geben, die Auftraggeberin behält bescheinigte Durchschriften. Stundenlohnrechnungen sind entsprechend den Stundenlohnzetteln aufzugliedern.

7 Zahlungen (§ 16) Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.

8 Sicherheitsleistung (§ 17)

8.1 Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist bei öffentlicher Ausschreibung und offenem Verfahren ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme zu leisten. Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zu leisten. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Eine Sicherheit für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist in Höhe der jeweiligen Zahlung zu verlangen. 8.2 Eine Sicherheit soll möglichst durch selbstschuldnerische Bürgschaft geleistet werden, das Wahlrecht des Auf- tragnehmers aus § 17 Abs. 3 bleibt aber unberührt.

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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Vordrucke Bürgschaft (Anlage 7-010) und Verwahrung Bürgschaft (Anlage 7-020) aus Teil 7 VV-Bau zu verwenden. Die Bürgschaft für die Vertragserfüllung ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in einer Urkunde zu stellen. Leistet der Auftragnehmer eine Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss (Zugang des Zuschlagsschreibens), wird die Auftraggeberin einen Zahlungseinbehalt nach § 17 Abs. 7 vornehmen.

8.3 Eine für die Vertragserfüllung gestellte Sicherheit wird gemäß (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 nach der Abnahme und Zug-um- Zug gegen Stellung einer Sicherheit (z.B. Vorlage der Bürgschaftsurkunde) für die Erfüllung von Mängelansprüchen zurückgegeben (Ziffer 6.12.5 VV-Bau). Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Vertragserfüllungsansprüche (z.B. noch fehlende Teilleistungen), ist für diese eine gesonderte Sicherheit (z.B. Erfüllungsbürgschaft in gesonderter Urkunde) zu stellen. Sind zudem noch fest- gestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich diese Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen der Mängelbeseitigung. Eine für die Erfüllung von Mängelansprüchen gestellte Sicherheit wird gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 nach Ablauf von zwei Jahren zurückgegeben. Sind rechtzeitig geltend gemachte Ansprüche (z.B. Mängelansprüche, gesicherte Erstattung von Überzahlungen) zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurück-halten (§17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2). Eine Bürgschaftsurkunde für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B wird nach dem mangel- freien Einbau der Stoffe oder Bauteile zurückgegeben. Eine Bürgschaftsurkunde für vereinbarte Vorauszahlungen wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlungen auf fällige Zahlungen vollständig angerechnet worden sind.

9 Steuerabzug bei Bauleistungen (Freistellungsbescheinigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Auftraggeberin jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Ände- rung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10 Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gelten diese ZVB mit folgenden Maßgaben: 10.1 Die Rahmenvereinbarung legt die Art und den Umfang der Leistung fest. Sie wird für die in Nr. 11.1 Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) bestimmte Dauer geschlossen.

10.2 Der konkrete Einzelauftrag wird von einer abrufberechtigten Stelle (Nr. 11.2 BVB (Anlage 6-070)) schriftlich auf dem Vordruck Einzelauftrag (R) (Anlage 6-160) erteilt. Darin sind z.B. die Art, der Ort und die Ausführungszeit der auszuführenden Leistung festgelegt. Ein Auftragnehmer darf nur Anordnungen seiner beauftragenden Stelle befolgen. Hinweis: Ein Einzelauftrag im Unterschwellenbereich muss die Wertgrenzen der Ziffer 6.4.5 VV-Bau beachten. Ein Einzelauftrag im Oberschwellenbereich muss die Vorgaben des § 4a Abs. 4, 5 VOB/A beachten. Hinweis: Bei Rahmenvereinbarungen sind Nebenangebote unzulässig.

10.3 Für von der Auftraggeberin angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssät- ze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt; die verein- barten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Von der Auftraggeberin zu vertretende und anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden wie Stundenlohnarbeiten vergütet.

10.4 Verlangt die Auftraggeberin eine Leistungsausführung außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit, wird für jede geleistete Stunde eine zusätzliche Vergütung (Tarifzuschlag) nach der einschlägigen Tarifvereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit zzgl. der tatsächlich aufgewendeten Zuschläge gezahlt.

10.5 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrages sehr geringen Umfangs, wird nach Maßgabe der Nr. 11.3 BVB (Anlage 6-070) eine zusätzliche Aufwandspauschale gezahlt.

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) – 04/2023 2 von 2

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Neubau Oberstufenzentrum Campus Rissen Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 438-26 IE

Leistung: Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

1 Objekt-, Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Für die Objekt-, Bauüberwachung ist ausschließlich die von der Auftraggeberin benannte Person zuständig. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

SBH | Schulbau Hamburg Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg Diese/r hat als Architekt/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt. Die für die Objekt-/Bauüberwachung zuständige Person wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben.

2 Ausführungsfristen (§ 5) 2.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen am (Datum).

spätestens am (Datum). unverzüglich nach Erteilung des Auftrages. nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt. Hinweis: Gesonderte Aufforderung ist stets bei Veröffentlichung im HmbTG vorzunehmen, siehe Ziffer 7.5 VV-Bau. . spätestens 12 Werktage nach Aufforderung. Späteste Aufforderung erfolgt am: 18.01.2027(Datum).

2.2 Die Leistung ist fertig zu stellen spätestens am 16.03.202 8 (Datum). innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung. . spätestens Werktage nach

2.3 Einzelfristen Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung

  • = spätestens Werktage nach

  • Vorlage Werkplanung Holzbau = spätestens 09.04.2027 (Datum)

Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort

  • = spätestens Werktage nach

  • Baubeginn Holzbau = spätestens 21.05.2027 (Datum)

Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen

  • = Kalendertage

  • = von bis (Datum)

Verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind die vorstehenden Fristen für den Ausführungsbeginn (2.1) und die Fertigstellung (2.2) sowie die folgenden Einzelfristen:

Gebäude wasserdicht und einbruchsicher bis 28.10.2027

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 1 von 4

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

2.4 Die Auftraggeberin behält sich vor, vorstehend nicht datierte Zeitpunkte (Beginn und Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen) im Zuschlagsschreiben datumsmäßig festzulegen.

3 Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung (§ 11 Abs. 1) Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat der Auftragnehmer gemäß § 11 VOB/B für jeden Werktag- bzw. Kalendertag folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 0,00 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung ............................ EUR (netto)/Werktag 3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.4 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen -……………............. EUR (netto)/Kalendertag

3.5 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt fünf Prozent der Auftragssumme (netto) begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Ver-tragsstrafe angerechnet.

Hinweis: Zur Höhe der Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung siehe Ziffer 6.12.2 VV-Bau.

4 Beschleunigungsvergütung

Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird gem. § 9a (EU) VOB/A vereinbart.

4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen

-……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag

4.2 Die Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt fünf Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt.

5 Mängelansprüche Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B. gelten für folgende Leistungen die folgenden Fristen: für ........................................................................................................... = Jahre für ........................................................................................................... = Jahre Hinweis: Die Frist darf max. fünf Jahre betragen, siehe Ziffern 6.12.4 und 7.13 VV-Bau.

6 Abrechnung mit IT-Anlagen Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlagen durch, gelten folgende Bedingungen:

6.1 Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand……………………………………………………… maßgebend.

6.2 Die Auftraggeberin beabsichtigt, -alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat und

  • folgende REB-VB nicht anzuwenden: ……………………….....................………………………...............................

6.3 Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung

  • folgende IT-Programme nicht verwenden: …………….....................………………………..................... -folgende Rechenstelle nicht einsetzen: ……………….....................……………………….....................

6.4 Die Datenträger für die Prüfberechnung sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:

werden von der Auftraggeberin selbst erstellt.

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 2 von 4

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

7 Rechnungen (§ 14) 7.1 Alle Rechnungen sind bei SBH | Schulbau Hamburg, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg via X-Rechnung 1 -fach und zugleich bei -fach einzureichen.

Weitere Rechnungsempfänger kann die Auftraggeberin bei der Zuschlagserteilung vorgeben.

7.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach 2 -fach einzureichen.

Alle Rechnungen (einschließlich etwaiger Anlagen, z.B. Stundennachweise) sind stets unter Angabe des Betreffs „PSP-Element; Sachkonto; Mittelbindungsnummer: “ einzureichen. Die Rechnungen sind zu senden an: Behörde:

Dienststelle:

Leitzeichen:

22222 Hamburg.

Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rechnungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung.

Seit dem 1.1.2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in dem Standard- format XRechnung elektronisch zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Direktaufträge. Informationen zum elektronischen Rechnungsversand stehen unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung zur Verfügung.

Die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg verwenden unterschiedliche Leitweg- IDs, die bei der Rechnungsstellung über XRechnung anzugeben sind. Die einschlägige Leitweg-ID (bei mehreren Zahlungsschuldnern, z.B. bei Rahmenverträgen unterschiedliche Leitwege-IDs im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs) wird auf dem jeweiligen Zuschlagsschreiben mitgeteilt.

8 Zahlung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1) Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt 30 Kalendertage. wird aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auf 60 Kalendertage verlängert. Hinweis: Zum Begründungerfordernis bei Fristverlängerung siehe Ziffer 7.16 VV-Bau. 9 Sicherheitsleistung (§ 17) 9.1 Der Auftragnehmer hat Sicherheit nach Nr. 8 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) zu leisten, soweit in Nr. 9.2 keine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Hinweis: Soll eine von den ZVB (Anlage 6-060) abweichende Sicherheitsleistung vereinbart werden, ist Nr. 9.2 anzukreuzen.

9.2 Bei Aufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg gilt abweichend von Nr. 8.1 ZVB (Anlage 6-060): Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von Prozent der Netto-Auftrags- summe.

Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Netto- Auftragssumme bzw. der festgestellten Abrechnungssumme (inkl. USt) bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (Regelfall). ausnahmsweise unabhängig von der Höhe der Auftragssumme. Sind festgestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich die Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung.

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 3 von 4

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Lohnänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Lohngleitklausel (Anlage 6-120) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Lohngleitklausel (Anlage 6-120) ist beizufügen.

10.2 Führung von Bautageberichten Arbeitstäglich, mit allen Angaben, die für Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sind.

Bearbeiterhinweis: Weitere Bedingungen sind zu nummerieren. Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: „Keine“ und der Rest ist so zu sperren, dass keine Eintragungen vorgenommen werden können. 10.3 Stoffpreisänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) ist beizufügen. 10.4 Der AN hat auf Verlangen des AG an Baubesprechungen teilzunehmen. Diese finden regelmäßig wöchentl. statt.

11 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gilt Nr. 10 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060). Darüber hinaus gelten allein folgende Maßgaben: 11.1 Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom …. bis ……. 11.2 Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist/sind folgende Stelle(n) berechtigt: ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… 11.3 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrags sehr geringen Umfangs bis zu einem Nettowert von Euro wird eine zusätzliche Aufwandpauschale von Euro (netto) gezahlt, sofern die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammen durchgeführt werden kann.

11.4 Alle Rechnungen sind bei -fach und zugleich bei -fach einzureichen.

Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach -fach einzureichen.

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 4 von 4

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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz

Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz

Baumaßnahme: Neubau Oberstufenzentrum Campus Rissen

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 438-26 IE Leistung: Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die angebotene Leistung im Falle der Auftragserteilung gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen habe(n) und ein Einsatz von Nachunternehmern nur ausnahms- weise nach § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zulässig ist. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000), den ich/wir jedem Nachunternehmer bekannt gemacht habe(n). Mir/uns ist bekannt, dass meine/unsere Haftung gegenüber der Auftraggeberin vom Einsatz des Nachunternehmers unberührt bleibt. Mir/Uns ist bekannt, dass jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel eines Nachunternehmers stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin bedarf. Für jeden Nachunternehmer muss der Bieter/Auftragnehmer einen gesonderten Antrag stellen. Die Zustimmung setzt einen Antrag voraus, der
  • vom Bieter auf diesem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) zu stellen und
  • dem ein vom Nachunternehmer ausgefüllter Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Beide Vordrucke werden Vertragsbestandteil (vgl. Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)) und sind nach Maß- gabe der Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) -im Fall einer Eignungsleihe: zusammen mit Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit dem Angebot abzugeben. -ohne Eignungsleihe: zusammen mit dem Angebot oder binnen sechs Tagen nach gesonderter Aufforde- rung der Vergabestelle abzugeben (siehe dazu Ziff. 5.1 oder 5.2 Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6- 020)).
  1. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir folgenden Nachunternehmer mit den von ihm auszuführenden Teilleistungen und beantrage(n) hiermit die Zustimmung zu seinem Einsatz:

(Name und Anschrift des Nachunternehmers)

Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen

Mein/Unser Betrieb ist auf die vorbezeichnete(n) Teilleistung(en) eingerichtet.

Begründung für die Weitergabe:

Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 1 von 2

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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz

  1. Als Nachunternehmer werde(n) ich/wir nur Unternehmen beauftragen, die ihrerseits den Pflichten eines Nachunterneh- mers in Bezug auf Eignung, Ausführungsbedingungen und Kontrollen genügen (Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).

  2. Mein/unser Nachunternehmer ist im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Hinweis: Bei Oberschwellenvergaben ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten zulässig. Als Nachweis, dass mir/uns die erforderlichen Mittel meines/unseres Nachunternehmers zur Verfügung stehen, wird dessen Verpflichtungserklärung vorgelegt (Nr. 1 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

  3. Mein Nachunternehmer hat erklärt, dass er die oben bezeichnete Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen wird. er bestimmte Leistungsteile unumgänglich weitervergibt (Nr. 2 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Für diesen Nach-Nachunternehmer werde(n) ich/wir einen gesonderten Antrag vorlegen. Dem Nachunternehmer wurde die Pflicht auferlegt, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die einge- setzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Verlangen am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern (vgl. § 10 Satz 2 HmbVgG; siehe Ziff. 4 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)). Soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist, werde(n) ich/wir bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer beauftragen. Der Nachunternehmer wird bei Angebotsanforderung in Kenntnis gesetzt, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ werden zum Vertragsbestandteil gemacht. Dem Nachunternehmer werden keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen mir/uns und der Auftragge- berin vereinbart sind; ich/wir werde(n) dies auf Verlangen nachweisen.

  4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Einhaltung der Pflichten durch den Nachunternehmer zu kontrollieren. Ich/Wir werde(n) insbesondere prüfen, ob das Angebot meines/unseres Nachunternehmers unter Einhaltung der Ta- riftreue und des Mindestlohns kalkuliert wurde. Mir/Uns wurde(n) vom Nachunternehmer alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um dessen Einhaltung der Vorschrif- ten über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen und überwachen zu können. Ich/Wir stelle(n) sicher, dass die zur ggf. notwendigen Einholung einer Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG erforderlichen Daten meines/unseres Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (An- lage 6-101) angegeben sind (Nr. 9 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Ich/Wir stelle(n) sicher, dass mein/unser Nachunternehmer das Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegt (Nr. 10 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

  5. Diesem Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz füge(n) ich/wir den vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) bei.

..................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers – siehe die Hinweise unten

HINWEISE: • Wenn dieser Antrag zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVergabe-System abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Eine eigenhändige Unterschrift ist hier entbehrlich. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel sowie die rechtsver- bindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.

Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 2 von 2

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

Erklärung des Nachunternehmers

HINWEIS: Dieser Vordruck ist stets in Papierform vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom Bieter bzw. Auftragnehmer an die Vergabestelle zu übermitteln!

Neubau Oberstufenzentrum Campus Rissen Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 438-26 IE

Leistung: Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss eine eigene Erklärung abgeben. Eine fehlende Erklärung führt zum Angebotsausschluss. Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss vom Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) Kenntnis genommen haben. Der Bewerber/Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir ver- pflichte(n) mich/uns gegenüber der Auftraggeberin, im Falle der Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Hinweis: Im Fall der Eignungsleihe vom Nachunternehmer anzukreuzen. Ist ein Nachunternehmer zugleich Eignungsleiher im Sinne des § 6d VOB/A (EU) bzw. Eignungsleiher im Unterschwellenbereich (siehe dazu Ziffer 2.2 Vordruck Landesrecht (6-000)), muss er stets auch den ausgefüllten Vordruck Eignung (Anlage 6-030) vorlegen.

  1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, folgende (Teil-)Leistungen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter/Auf- tragnehmer zu erbringen:

  2. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die genannten (Teil-)Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführe(n). die folgenden Leistungsteile

weitervergeben werden an

Mir/Uns ist bekannt, dass nur die unumgängliche Weitervergabe der mir/uns übertragenen Leistungen an andere Unternehmer (Nach-Nachunternehmer) zulässig ist und diese gemäß § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) vorab vom Bewerber/Bieter/Auftragnehmer bei der Auftraggeberin mit einem gesonderten Antrag auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragt worden sein muss. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000).

  1. Ich/Wir wurde(n) in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt. Es liegen keine schweren Verfehlungen vor, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A; § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A (EU)).

  2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungs- zeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte. Bei Übertragung von (Teil-)Leistungen auf Nachunternehmer werde(n) ich/wir diese entsprechend verpflichten.

Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsen- degesetz und zwar an (Angabe des Tarifvertrags):

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 1 von 3 23

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen un- terliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:

Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.

Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag.

Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen.

  1. Ich bin/Wir sind den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von -Steuern, -Beiträgen zu den Sozialversicherungen, -Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (nur bei Unternehmen, die solche zu entrichten haben) sowie -Beiträgen zu der Berufsgenossenschaft nachgekommen und erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. Die aktuellen Nachweise gemäß § 7 Abs. 2 HmbVgG (siehe auch Nr. 2.4, 2. Spiegelstrich Vordruck Landes- recht (Anlage 6-000)) sind beigefügt.

  2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge bereitzuhalten. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihm die Entgeltabrechnungen am Ort der Kontrolle vorlegen und erläu- tern und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.

  3. Bei der Verwendung von Natursteinen bei der Leistungsausführung: Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (siehe „https://www.ilo.org/berlin/lang--de/index.htm“).

  4. Ich/Wir stimme(n) zu, dass der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer und/oder die Auftraggeberin meine/unsere Einhaltung der vorgenannten Pflichten kontrollieren. Ich/Wir habe(n) dem Bewerber/Bieter insbesondere alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um die Einhaltung der Vor- schriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen und zu überwachen.

  5. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt und unter Umständen verpflichtet, meine/unsere Angaben zu verifizieren

  • durch die Abfrage des Wettbewerbsregisters und
  • durch die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) (noch bis zum 31.05.2025).

Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.

Firma (Name, Sitz und Rechtsform):

Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Staatsangehörigkeit)

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer (wenn vorhanden): (sonst:) Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 2 von 3 24

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

  1. Ich/Wir werde(n) dem Bewerber/Bieter/Auftragnehmer über die von mir/uns erbrachten (Teil-)Leistungen die Kalku- lationsangaben auf dem Vordruck Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegen, damit die Vergabestelle die Ange- messenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung meinen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben kann.

.......................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers

Hinweise: Auf diesem Vordruck ist stets eine händische Unterschrift des Nachunternehmers erforderlich (unabhängig von der Art der Übermittlung des Vordrucks an die Vergabestelle). Werden Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt, sind die Originale auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 3 von 3 25

[Seite 28]

VV-Bau Anlage 6-110 Bietergemeinschaft

Erklärung der Bietergemeinschaft

HINWEIS: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!

Baumaßnahme: Neubau Oberstufenzentrum Campus Rissen

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 438-26 IE Leistung: Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern:

  1. ......................................................................................................................................................................................

  2. ......................................................................................................................................................................................

  3. ......................................................................................................................................................................................

  4. ...................................................................................................................................................................................... (Firma und Anschrift) Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet. nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet. II. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: ......................................................................................................................................................................................... (Name und Anschrift) III. Die Bietergemeinschaft wurde aus folgenden Gründen gebildet: .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... IV. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:

  5. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.

  6. Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) sind zutreffend. Insbesondere treffen die Erklärungen unter Nr. 1.5 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) auf jedes einzelne Mitgliedsunternehmen zu.

  7. Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.

  8. Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft stehen die Mitglieder in potentiellem Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten.

  9. Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft ist ein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig. Erst ihr Zusammenschluss versetzt die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.

  10. Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die vorstehende Erklärung ist durch geeignete, nachprüfbare Angaben und ggf. weitere Unterlagen anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen. Dabei sind insbesondere die subjektiven unternehmerischen Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Hinweis: Bei nationalen (unterschwelligen) Vergaben gilt zusätzlich der § 6 Abs. 2 VOB/A.

  11. ................................................................................................................................................................................................................ Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

[von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben] 26 Bietergemeinschaft - 04/2023

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

PREISERMITTLUNGSBLATT 1:

ANGABEN ZUR KALKULATION

[Anlage zum Angebot]

BieterVergabenummer SBH VOB OV 438-26 IEDatum
Baumaßnahme Neubau Oberstufenzentrum Campus Rissen
Angebot für Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

Das Preisermittlungsblatt 1 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.

Je nach Kalkulationsmethode macht der Bieter die Angaben zu seiner Kalkulation in Teil A oder Teil B. Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt anzufügen.

Das Preisermittlungsblatt 1 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.

Hinweis: Die Vergabestelle kann die Angaben zur Kalkulation im Preisermittlungsblatt 1 auch von jedem Nachunternehmer für die an ihn weitervergebene(n) (Teil-)Leistung(en) verlangen (vgl. Nr. 10 Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

Teil A: KALKULATION MIT VORBESTIMMTEN ZUSCHLÄGEN

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne u. lohnbezogene Kosten, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)0
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im EFB-Preis 2 berücksichtigen)0

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 1 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGerätekostenSonstige KostenNachunter- nehmerleist.
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko)
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden)
2.4Gesamtzuschläge
3Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten €Gesamt- zuschläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden 0 x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen *)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 2 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

Teil B: KALKULATION über die Endsumme

1Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)0

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (unten Nr. 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/h 0v.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)0

x

x

x

x

x

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: 0
0,00
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
2.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
2.5Nachunternehmerleistungen *)
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)0,00
Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
%€
noch zu verteilen1) 0,00

*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 3 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio. €: Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio. €: Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
0 x0,00
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung usw.
Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge, und Kleingeräte, Materialkosten für Baustelleneinrichtung
An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1Gewinn
3.3.2betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko)
3.3.3leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)2) 0,00
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 u. 3)0,00

1), 2) Hinweis: Der Betrag aus Feld 2) ist oben in das Feld 1) einzutragen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 4 von 4

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VV-Bau Anlage 6-131 Preisermittlungsblatt 2

PREISERMITTLUNGSBLATT 2:

AUFGLIEDERUNG WICHTIGER EINHEITSPREISE

[Anlage zum Angebot]

BieterVergabenummer SBH VOB OV 438-26 IEDatum
Baumaßnahme Neubau Oberstufenzentrum Campus Rissen
Angebot für Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

Das Preisermittlungsblatt 2 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.

Diese Aufgliederung dient der Vergabestelle dazu, im Rahmen der Angebotswertung die für die Angebotssumme maßgeblichen Kalkulationsbestandteile beurteilen zu können. Wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen werden von der Vergabestelle vorgegeben (Spalten 1 – 3). Der Bieter gibt seine Preise für die Teilleistungen an (Spalten 4 – 9). Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt beizufügen.

Das Preisermittlungsblatt 2 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.

OZ des LV1)Kurzbezeichnung der Teilleistung1)Mengen- einheit1)Zeit- ansatz Std.2)Teilkosten einschl. Zuschläge in EUR (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
LöhneStoffeGeräte3)Nachunter- nehmerAngebotener Einheitspreis (Sp. 5+6+7+8)
123456789
02.03.0 080Beton, Fundamentplattem³0,00
02.03.0 150Bewehrung Fundamente und Aufkantungt0,00
04.03.0 010Brettschichtholz Doppelträger,2x32x32cmm0,00
04.04.0 010Betonfertigteil HBV-Decken, 10cmm²0,00
04.04.0 020Zulage: HBV-VerbinderStück0,00
04.07.0 020Dach-,Deckenelemente liefern u.mont.m²0,00
04.08.0 010BSP-Wand, 6cmm²0,00
04.09.0 480Laubengang Stützen QR 180/140mmkg0,00
05.01.0 060Gefälledämmung Hauptdachm²0,00
06.05.0 020Edelstahl-Drahtseilnetz Füllung absturzsStück0,00
07.02.0 010Fenster Typ 1.01/1.02-2.260x2.710mmStück0,00
07.02.0 070Fenster Typ 2.01/2.02-2.260x3.010mmStück0,00
08.03.0 010Fassadenbekleidungm²0,00
  1. Wird von der Auftraggeberin vorgegeben.
  2. Nur für Teilleistungen, die der Auftragnehmer selbst erbringt.
  3. Für Gerätekosten einschließlich der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahl zugerechnet worden sind.

Preisermittlungsblatt 2 - 04/2023

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

ERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG UND AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Eigenerklärung über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU sowie gemäß § 7 HmbVgG

Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren: Baumaßnahme: N eubau Oberstufenzentrum Campus Rissen

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 438-26 IE Leistung: Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

TEIL A: VON DER VERGABESTELLE AUSZUFÜLLEN

Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein nationales (unterschwelliges) Vergabeverfahren bis zum aktuellen EU-Schwellenwert. europaweites (oberschwelliges) Vergabeverfahren ab dem aktuellen EU-Schwellenwert.

I.Zum Vorlagezeitpunkt: Diese Eigenerklärung ist der vorläufige Nachweis über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und der geforderten Ausführungsbedingungen sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sie ist der Vergabestelle in rechtskräftig unterzeichneter Form einzureichen • mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) bzw. • mit dem Angebot (Vordruck Angebot (Anlage 6-040), bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).

Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen

  • bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb: bereits mit dem Teilnahmeantrag.
  • bei Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: nach Wahl der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (siehe Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen, bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

II.Zu den Eignungsnachweisen: Teilnehmer/Bieter müssen sämtliche in Teil B geforderten Angaben und Nachweise fristgerecht vorlegen.

Über die in Teil B geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen hinaus verlangt die Vergabestelle zur Bestäti- gung der Eigenerklärung noch folgende zusätzliche Angaben und Nachweise:

• zur Eignung im Allgemeinen (Nr. 1): Hinweis: Bei Unterschwellenvergaben kann die Auftraggeberin nach § 6a Abs. 3 VOB/A zusätzliche Angaben, insbes. zur Prüfung der Fachkunde, verlangen. Bei Oberschwellenvergaben kann die Auftraggeberin weitere Nachweise nur zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen, sofern dafür stichhaltige Gründe vorliegen (§ 6a VOB/A EU). Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (gültig und nicht älter als 12 Monate)

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

• zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.3): Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage der Jahresabschlüsse (bei gesetzlicher Veröffentlichungspflicht) • zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.4): Die Auftraggeberin berücksichtigt auch vergleichbare Leistungen, die bis 8 Jahre zurückliegen. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bieter zur Auftragsausführung verfügt. Weitere Angabe(n) gemäß § 6a Nr. 3 lit. b – f VOB/A EU:

• Nachweis der Berufserfahrung der vorgesehenen Gesamtprojektleitung von mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich Projektleitung Bau in Form einer Vita • Nachweis der Berufserfahrung der vorgesehenen Bauleitung von mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich Bauleitung in Form einer Vita

Nachweis von zwei Referenzprojekten in Holzhybridbauweise, Nachweis von einem Referenzprojekt mit Koordination von mindestens drei Hauptbaugewerken, Nachweis von zwei Referenzprojektenmit einer Nettobausumme von mindestens 3 Mio €. • zu den Ausführungsbedingungen (Nr. 2): Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbe- dingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.

Wird diese Eigenerklärung im Namen einer Bietergemeinschaft abgegeben, erfolgen die Angaben in Teil B -unter Nrn. 1.1 – 1.4, Nr. 2 und Nr. 3: für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und -unter Nr. 1.5: im Namen jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft. Zusammen mit der Eigenerklärung ist der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck Bietergemeinschaft (An- lage 6-110) mit entsprechenden Vollmachten einzureichen. Bei unterschwelligen Vergaben ist § 6 Abs. 2 VOB/A zu beachten. Die Auftraggeberin darf vom Bieter/Teilnehmer auch alle Nachweise für dessen Nachunternehmer verlangen. Diese sind nach Maßgabe der Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) auf gesonderte Anforderung vorzulegen.

III.Zur Eignungsleihe: Für die Zulässigkeit einer etwaigen Eignungsleihe gilt:

Die Eignungsleihe bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Sie ist zulässig, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt. Ein Bewerber/Bieter muss die Eignungsanforderungen bei nationalen Vergabeverfahren grundsätzlich in eigener Person erfüllen und darf sich dazu nur in Teilen anderer Unternehmen bedienen. (Folge des Selbstausführungsgebots nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B; vgl. auch § 6 Abs. 2 VOB/A) Hinweis: Die Beschränkung der Eignungsleihe gilt nicht innerhalb einer Bietergemeinschaft für die Mitglieder untereinander.

Die Eignungsleihe ist im vorliegenden Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zulässig. Die Voraussetzungen der Eignungsleihe nach § 6d EU VOB/A liegen vor, unter denen sich ein Bewer- ber/Bieter bei europaweiten Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten anderer Unter- nehmen (z.B. Nachunternehmer, Mitglied der Bietergemeinschaft, Kooperationspartner oder sonstiges Un- ternehmen; im folgenden „Eignungsleiher“ genannt) berufen darf. Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.

Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlos- sen, die vom Bieter selbst zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 1 VOB/A):

Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben keine Angaben in Nr. 3 zu machen.

Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben insoweit aus- geschlossen, als sie nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 2 VOB/A):

Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

TEIL B: VOM BIETER AUSZUFÜLLEN UND ZU UNTERSCHREIBEN

Die nachfolgenden Erklärungen gibt der/geben die Unterzeichner ab im eigenen Namen des Bieters

im Namen der Bietergemeinschaft

1. Eignungsanforderungen (§ 6a VOB/A bzw. §§ 6a, e VOB/A EU)

1.1 Präqualifikation Ich bin/Wir sind in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen unter Nummer: Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der in Nrn. 1.2 – 1.5 geforderten Erklärungen und Unterlagen nach § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunter- nehmen e.V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleich- wertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind in den Nrn. 1.2 – 1.5 geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unterneh- men diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen. Hinweis: Bei einer Oberschwellenvergabe wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b Abs. 1 VOB/A EU), die auf dem Standardformular (Anlage 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 vom 05.01.2016, ABl. 2016 L 3, 16) zu erfolgen hat. Hinweis: Inhalte der „VOL-PQ“ des „Kooperationsverbundes Präqualifizierung Nord“ (https://www.abst-mv.de/pq-nord- servicestelle) werden nur anerkannt, wenn die Vergabe-stelle diese einzeln und konkret bestimmt als zusätzliche Eignungsnachweise für die Nrn. 1.2 – 1.5 zugelassen hat (oben Teil A).

1.2 Berufsregister Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen (siehe unten Nr. 1.5). Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.

1.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ich bin/Wir sind ausreichend leistungsfähig, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Insbesondere: • Umsatz Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen):

Zur Bestätigung meiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden geeignete Unterlagen vorgelegt. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

1.4 Berufliche und technische Leistungsfähigkeit • Vergleichbare Leistungen/Referenzen In den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren habe ich/haben wir vergleichbare Leistungen ausgeführt. Hinweis: Für einen möglicherweise abweichenden Zeitraum siehe oben Teil A.

Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und über eine schriftliche Bescheinigung der Auftraggeberin über die auftragsge- mäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis) verfügen.

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

• Arbeitskräfte Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen mir/uns zur Verfügung.

Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

1.5 Zuverlässigkeit bzw. Ausschlussgründe • Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße Es liegen kein rechtskräftiges Urteil und keine festgesetzte Geldbuße gegen das Unternehmen oder eine für die Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) vor wegen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129 ff. StGB), Täterschaft oder Teilnahme an Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Finanzierung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB), unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Verstoß gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 22 LkSG) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten. • Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Bestätigung werden folgende Nachweise vorgelegt: -eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, -eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht älter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden, -eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen, -ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (als zusätzlich geforderter Nachweis, oben Teil A). • Schwere Verfehlung: Es liegt keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, z.B.

  • wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
  • wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),
  • wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
  • Rechtsverstoß innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR geführt hat,
  • rechtskräftiges Urteil oder festgesetzte Geldbuße innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder eine für dessen Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324 f. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), oder §§10,11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen), § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts), §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zahl oder beharrlich wiederholt), oder

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§404 Abs. 1 SGB III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen), § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung), § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih bzw. Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis), §16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe), § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung), § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit), § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen). • Schwarzarbeit Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz (SchwarzArbG) oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegen nicht vor. • Insolvenz/Liquidation Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Es wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens gestellt. Ein Antrag auf Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation (Auflösung zur Abwicklung). Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Er wird auf Verlangen vorgelegt.

• Registerabfragen Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, meine/unsere Angaben zu verifizieren durch

  • Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG
  • die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO, noch bis zum 31.05.2025) Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.

Firma: (Name, Sitz und Rechtsform):

Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsname, Staatsangehörigkeit)

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer (wenn vorhanden, s. oben Nr. 1.2): sonst: Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde: Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

2. Ausführungsbedingungen nach HmbVgG

2.1 Tariftreue und Mindestlohn Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungszeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemein- verbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichten(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.

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Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerent- sendegesetz und zwar an

Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen unterliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:

Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.

Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag. Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, werde(n) ich/wir auch die Nachun- ternehmer entsprechend verpflichten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten auf Verlangen auf eigene Kosten binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihr die Entgeltabrechnungen vorlegen und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Bei- trägen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.

2.2 Sozialverträgliche Beschaffung

ILO-Kernarbeitsnormen Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnor- men der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (Internationale Arbeitsorga- nisation – Vertretung in Deutschland (ILO-Berlin)). Bei der Leistungsausführung werden insbesondere keine Natursteine verwendet, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet worden sind. Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft keine Natursteine. Ich versichere/Wir versichern, dass die Natursteine ohne Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt und/oder verarbeitet werden bzw. wurden. Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass mein/unser Unternehmen oder meine/unsere Lieferanten Ziel führende Maß- nahmen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen im Zusammenhang mit der Verwendung von Natursteinen ergriffen haben. Entsprechende Selbstverpflichtungs- oder Verhaltenskodizes meines/unseres Unternehmens bzw. meiner/unserer Lieferanten, die die Ergreifung der zielführenden Maßnahmen dokumentieren, habe ich beigefügt. Bei Leistungserbringung mit Natursteinen durch Nachunternehmer: Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass die von mir/uns benannten Nachunternehmer bzw. deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nach- weise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben haben/ abgeben können. Auf Verlangen werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärung von den von mir/uns eingesetzten Nachunter- nehmern bzw. deren Lieferanten vorlegen. Sofern die Nachunternehmen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht namentlich benannt werden kön- nen, erkläre(n) ich/wir, dass wir nur Nachunternehmer einsetzen werde(n), die selbst oder deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nachweise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben ha- ben/abgeben können. Mit der Benennung der Nachunternehmer werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärungen und etwaige Selbst- bzw. Verhaltenskodizes für die von mir/uns eingesetzten Nachunternehmen bzw. deren Lieferanten vorlegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns zur Einhaltung dieser Anforderungen während der Leistungsausführung. Ich/wir werde(n) dafür sorgen und einstehen, dass bei der Ausführung der Leistungen die Regeln zur sozial verantwortlichen Beschaffung eingehalten werden. Die Auftraggeberin ist jederzeit zur Überprüfung meiner/unserer Angaben berechtigt. Insbesondere verpflichte(n) ich mich/wir uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

  • anzugeben, wo die zu verwendenden Natursteine hergestellt, gewonnen bzw. verarbeitet wurden, und
  • durch Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung nachzuweisen, dass die Natursteine nicht unter Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet wird bzw. worden sind.

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2.3 Nachhaltige Beschaffung

Holzzertifizierung Mir/Uns ist bekannt, dass der Rohstoff Holz als Bestandteil der Bauleistung (ausgenommen als Bau- hilfsstoff) nach FSC („Forest Stewardship Council“), PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes „) oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland gel- tenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen muss (zur Information über die Standards siehe „www.fsc-deutschland.de“ und „www.pefc.de“). Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft kein Holz als Rohstoff. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Her- kunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Thünen-Institut in Hamburg (TI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Als Nachweis werde ich das Zertifikat ein- schließlich des Prüfergebnisses vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen. Der Einzelnachweis ist eine von 1.einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer (Sachgebiete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) oder 2. einem akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter, der hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Waldbe- wirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumentation, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/ PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stam- men und die nachfolgenden Kriterien erfüllt: •Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (laufende Meter, Fläche, Volumen, etc.) •Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag • Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Pro- dukte(s) Ich werde alle für die Leistung benötigten Holzprodukte/Holzbauteile von einem FSC- oder PEFC zertifizierten Unternehmen direkt für diesen Auftrag erwerben. Als Nachweis werde ich der Bauüberwachung den Lieferschein mit mindestens folgenden Angaben: Baumaß- nahme, FSC- und/oder PEFC-Aussage zu den Holzprodukten/Holzbauteilen, Zertifizierungs-nummer des Ver- käufers, Lieferdatum, Art und Menge der Holzprodukte/Holzbauteile vorlegen. Ich werde bei •Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte •Liefer- und Einbauleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.

2.4 Registerabfrage Die Auftragserteilung setzt voraus, dass eine Abfrage für den Bieter beim Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezent- ralregister (noch bis zum 31.05.2025) keine Ergebnisse erbracht hat, die die Zuverlässigkeit des Bieters berühren. Die Angaben für die ggf. erforderliche Registerabfrage wurden bereits unter Nr. 1.5 gemacht.

Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Nachweise zu den Ausführungsbedingungen (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

3. Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A)

Hinweis: Bei einer – von der Vergabestelle ganz oder teilweise zugelassenen (oben Teil A) – Eignungsleihe muss der Bewerber/Bieter die nachfolgenden Erklärungen und Angaben machen.

Mir/Uns ist bekannt, dass sich bei einer Eignungsleihe die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen erstreckt, das für die Beurteilung meiner/unserer Eignung von Bedeutung ist („Eignungsleiher“) und dass deshalb jeder Eignungsleiher sowie Art und Umfang seiner Leistungserbringung auf diesem Vordruck namentlich zu benen- nen sind. Folgende Teile des Auftrags, die für meine/unsere Eignung maßgeblich sind, sollen als Unterauftrag an folgende Eignungsleiher vergeben werden:

Eignungsleiher eignungsrelevanter Auftragsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

Mir/uns ist bekannt, dass die fehlende oder unvollständige Benennung eines Eignungsleihers zwin- gend zum Angebotsausschluss führt. Ist ein Eignungsleiher zugleich Nachunternehmer, werde(n) ich/wir zusammen mit dieser Erklärung auch die Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und 6-101) vorlegen. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, über die Mittel des/der benannten Eignungsleiher(s) zu verfügen. Einen geeigneten Nachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass sämtliche eignungsrelevanten Nachweise auch für den/die Eignungsleiher vorzulegen sind (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Daher lege(n) ich/wir zusammen mit diesem Vordruck vor: • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach Nummer 1.5 vollständig (unabhängig vom betreffenden Auftragsteil) auch für den/die benannten Eignungsleiher, und • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach den übrigen Nummern 1 und 2 für den/die benannten Eignungsleiher in Bezug auf den jeweiligen Auftragsteil. Ich/Wir erkläre(n), gemeinsam mit dem/den Eignungsleiher(n) für die Auftragsausführung zu haften (§ 6 EU Abs. 2 VOB/A). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten des jeweiligen Eignungsleihers gedeckt, die ich/wir der Vergabestelle auf Verlangen unverzüglich vorlegen werde(n).

4. Angaben zur Statistik (Anforderung eForms)

• Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz

Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung 2003/361 zu KMUs. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist. • Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Mein/unser Unternehmen ist nicht börsennotiert. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert. (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)

Unterschriftsleistung:

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eigenerklärungen in Nr. 1 – 4 wird hiermit bestätigt.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.

Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a (EU) VOB/A erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.


(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –

HINWEISE: • Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVer- gabesystem abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Text- form anzugeben. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbind- liche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich. Eignung – 11/2024 8 von 8 39

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VV-Bau Anlage 7-010 Bürgschaft

Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer Name und Sitz

und die Auftraggeberin

letztere vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragsschreibens/VertragesDatum
Bezeichnung der Bauleistung

Danach hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Abschlagszahlung für die in § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B bestimmten Stoffe und Bauteile eine vereinbarte Vorauszahlung gemäß § 16 Abs. 2 VOB/B zu leisten. Er leistet sie in Form dieser Bürgschaft; sein Wahlrecht aus § 17 Abs. 3 VOB/B ist gewahrt.

Der Bürge Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, Beträge bis zu einer Gesamthöhe von

EUR (in Worten: Euro)

an die Auftraggeberin zu zahlen. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürg- schaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen der Auftrag- geberin und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung der Auftraggeberin zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift des Bürgen

Bürgschaft – 01/2018

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Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg Einkauf & Vergabe (U 4) An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der

datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14

der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

für Vergabeverfahren

Vorwort

Die Vergabestellen (VSt) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vergeben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) bzw. gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungs- aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) im Wettbe- werb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bie- tern, Bewerbern und Vertragspartnern.

Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Bei- spiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ........................................................... 2 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? ................................................................................... 2 3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ......................................................................... 2 4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ................................................ 3 5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? ................................................................................... 3 6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................... 4 7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? .......................... 4

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1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:

Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de FAX.: +49 40 427 310 143

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließ- lich über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über diese beantwortet werden, sofern das Ausschreibungsverfahren rein elektronisch durchge- führt wird.

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?

Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Amt für Organisation und zentrale Dienste Allgemeine Abteilung, Allgemeines Justitiariat Datenschutzbeauftragte Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Telefon: (040) 428 23 - 18 16 Fax: (040) 427 31 - 0754 E-Mail: fbbehoerdlichedatenschutzbeauftragte@fb.hamburg.de

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezo-

genen Daten verarbeitet?

Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerber am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verga- beverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses ist. Unvoll- ständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet.

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Verga- beverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbei- tet.

Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Einreichung von Teilnahmeanträgen und/oder der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch per- sonenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbe- zentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.

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Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals (www.bieterportal.hamburg.de). Zudem sind bei Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezo- gene Daten anzugeben.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der UVgO u. a.

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

 Identifikations- und Kontaktangaben,

zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unter- nehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.

 Angaben zur Überprüfung der Bietereignung

zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der einge- setzten Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben.

 Erhebung von Daten bei Dritten Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese ge- setzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben wer-

den?

Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen inkl. das jeweilige Verfahren begleitendende Auftragnehmer der jewei- ligen Vergabestelle (z.B. Planungsbüros) übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Ver- tragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:

 Dienststellen der FHH

Bei Rahmenvereinbarungen werden die laut Vertrag jeweils abrufberechtigten Dienststellen (i.d.R. die Kernverwaltung sowie die Hochschulen und teilweise öffentliche Unternehmen) mittels Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und zum Abruf aus dem Vertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen An- sprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) an die Dienststellen übermittelt.

 Sonstige Gremien In verschiedenen Dienststellen der FHH sind bestimmte Vergabeverfahren z.B. dem Vergabeausschuss oder sonstigen Gremien vor der Zuschlagserteilung vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Deputierten oder Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter sowie die Ergebnisse der Wertung ihrer Angebote mitgeteilt.

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 Vergabekammern/Gerichte

Die Vergabestelle (sowie die im Einzelfall ggf. mandatierte Rechtsanwaltliche Vertretung der Vergabestelle) ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkei- ten verpflichtet, die vollständige Vergabeakte gegenüber der Vergabekammer oder dem zustän- digen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfah- rens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwärzung der personen- bezogenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter.

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dür- fen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforder- lich ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR (Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung)) sowie die Aktenordnung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Ham- burg.

7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.

 Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen Aus- kunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu er- leichtern.

 Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichti- gung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.

 Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)

Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personen- bezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Da- ten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Vergabestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.

 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

 Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)

Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen

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kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

 Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbe- hörde Beschwerde einlegen. Dies ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten:

Haus-/Postanschrift:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg

Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811

E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

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Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Umwelt und Energie

Hinweise der Freien und Hansestadt Hamburg zur

Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten

1. Prüfung des Abfallrechts in bauaufsichtlichen Verfahren

Die Beseitung baulicher Anlagen (Abbruch) wird i.d.R. im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Dem Antrag sind Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) beizufügen. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.hamburg.de/baugenehmigung. Der Vordruck für den Abbruchantrag (= Bauantrag) ist dort ebenfalls zu finden.

2. Abfallrechtliche Grundlagen

Nach § 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der Zweck des Gesetzes die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Bei allen Bau- und Abbruch- maßnahmen ist daher die Abfallhierarchie des § 6 KrWG zu beachten.

Abfälle sind so bereitzustellen, zu überlassen, einzusammeln, zu befördern, zu lagern und zu behandeln, dass die jeweils beste Möglichkeit der Abfallverwertung genutzt werden kann. Nicht verwertbare Abfälle sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen.

Abfallerzeuger und -Besitzer sind nach § 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) dazu verpflichtet, die unter Punkt 3 aufgeführten Abfallfraktionen getrennt zu sammeln , zu befördern und dies zu dokumentieren. Die Regelungen der Abschnitte 2 (Gewerbliche Siedlungsabfälle) und 3 (Bau- und Abbruchabfälle) der GewAbfV gelten nebeneinander. Das bedeutet, dass Gewerbebetriebe, bei denen sowohl gewerbliche Siedlungsabfälle als auch Bau- und Abbruchabfälle anfallen, sowohl die Vorschriften des Abschnitts 2 als auch des Abschnitts 3 der Gewerbeabfallverordnung zu beachten haben.

Innerhalb der einzelnen Abfallfraktionen ist es teilweise sinnvoll zusätzliche Trennungen vorzunehmen. Anfallende Gemische sind nach § 9 GefAbV einer Vorbehandlung bzw. Aufbereitung zuzuführen. Weitere Informationen hierzu gibt auch die „Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung“ LAGA-Mitteilung 34 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Abfälle, die bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallen, sind in der Regel von der kommunalen Entsorgung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ausgeschlossen; damit sind die Ab- fallerzeuger/-besitzer (Bauherr bzw. Baunternehmen) für die Entsorgung selbst verantwortlich.

Insbesondere zur Entsorgung der Abfälle, die aus dem Bereich des Auftraggebers zu ent- sorgen sind, sollten im Rahmen der Auftragsvergabe eindeutige Regelungen getroffen

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  • 2 -

werden. Dabei sollten die Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung der VOB Teil C / DIN 18299 (insbesondere Punkt 0.2.14) beachtet werden.

3. Grundsätzliches zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen

Abfallschlüssel (AS) gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in Klammern Die im Folgenden aufgelisteten Abfallfraktionen, die bei Bau- und Abbrucharbeiten zwangsweise anfallen, sind nach § 8 GewAbfV - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - getrennt zu erfassen und zu befördern.

Altglas [17 02 02]: Die Getrenntsammlungspflicht bedeutet nicht, dass z.B. Fensterglas vor Bereitstellung zur Entsorgung aus den Rahmen herauszutrennen ist.

Kunststoffe [17 02 03]: Innerhalb der Kunststoffabfallfraktion ist es sinnvoll Fenster mit PVC-Rahmen gesondert zu sammeln, da diese sich besonders gut für das Recycling eignen.

Metalle, einschließlich Legierungen [17 04 01 - 17 04 07 und 17 04 11] wie z.B. Stahl- und andere Eisenbauteile (Fe), aber auch Nichteisenmetalle (NE) und Buntmetalle.

Holz [17 02 01]: Spezielle Regelungen für die Entsorgung von Altholz enthält die Altholzverordnung (AltholzV). Hiernach ist Altholz an der Anfallstelle nach Herkunft und Sortiment oder nach Altholzkategorien getrennt zu halten, soweit dies für die Verwertung bzw. Beseitigung erforderlich ist. Zur Verwertung ist Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zu zu führen. Die Entsorgung von Altholz der Kategorien A I bis A III in einem Bauabfallgemisch (gemischte Bau- und Abbruchabfälle [17 09 04]) ist zulässig, wenn das Gemisch einer Sortierung zugeführt wird und die aussortierte Altholzfraktion gemäß den Vorgaben der AltholzV entsorgt wird.

Dämmmaterial [17 06 04] kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Am häufigsten sind mineralische Dämmstoffe (wie Glas- oder Steinwolle) und mineralölbasierte Dämmstoffe (z.B. Dämmplatten aus Polystyrol (PS) oder Polyurethan (PU)). Bis Juni 2000 wurden künstliche Mineralfasern eingesetzt, die inzwischen als krebserzeugend eingestuft sind; die aus diesen Materialien entstehenden Abfälle sind gefährliche Abfälle (vgl. [17 06 01*] und [17 06 03*]) und daher getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Neuere Materialien sind i.d.R. mit einem RAL-Gütezeichen versehen und weisen kein schädigendes Potenzial auf.

Bitumengemische [17 03 02] werden im Straßen- und Wegebau, als Estrich oder Dachpappe und für Abdichtungen eingesetzt. Da es sich um eine Reinfraktion handelt, können Bitumengemische der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.

Baustoffe auf Gipsbasis [17 08 02] sind vor allem Gipsmörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche (Trockenestrich oder Fließestrich) und raumauskleidende Produkte (Platten und Wandbauelemente aus Gips, z.B. Stuck). Raumauskleidende Produkte auf Gipsbasis, wie Gipskartonplatten. Gipskartonplatten können nur dann der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden, wenn sie bereits beim Ausbau getrennt erfasst und bis zu ihrer Verwertung getrennt gehalten werden. Schon ein sehr geringer Gipsanteil führt beim Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zu Sulfatgehalten, die sich negativ auf den daraus

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  • 3 -

entstehenden Recycling-Baustoff und seine Einsatzmöglichkeiten auswirken. Daher darf Gips nicht mit mineralischen Gemischen entsort werden.

Die mineralischen Bau- und Abbruchabfallfraktionen Beton [17 01 01], Ziegel [17 01 02] sowie Fliesen und Keramik [17 01 03] sind ebenfalls getrennt zu sammeln und zu befördern. Ist eine getrennte Sammlung in Einzelfällen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist für das Gemisch der Abfallschlüssel 17 01 07 zu verwenden.

Darüber hinaus sind alle Bau- und Abbruchabfälle die nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als gefährliche Abfälle gelten, ebenfalls getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Das Verbot der Vermischung einschließlich der Verdünnung gefährlicher Abfälle mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen oder mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien nach § 9 Absatz 2 KrWG (bei Abfällen zur Beseitigung i.V.m. § 15 Absatz 3 Satz 2 KrWG) gilt nach § 3 Absatz 1 Satz 3 und § 8 Absatz 1 Satz 3 GewAbfV auch für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle. Sind gefährliche Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen vermischt, ist das ganze Abfallgemisch als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

4. Hinweise zu POP-haltigen Abfällen, z.B. HBCD-haltigen Dämm-

materialien

Generell sind POP-haltige Abfälle, die in § 2 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) benannt sind, aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen. Dazu ist es notwendig, sie getrennt zu sammeln. Außerhalb zugelassener Anlagen ist die Vermischung mit anderen Abfällen verboten. Für HBCD-haltige Dämmmaterialien, die als POP-haltige Abfälle anfallen, steht aktuell kein etabliertes Recyclingverfahren zur Verfügung. Daher ist deren finale Entsorgung in Abfallverbrennungsanlagen geboten. Weitere Hinweise gibt das Merkblatt der BUE zu diesem Thema.

5. Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle

Abfallschlüssel (AS) gemäß AVV in Klammern Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten [17 05 03*], Beton, Ziegel u.ä., die gefährliche Stoffe enthalten [17 01 06*] (z.B. mit Chemikalien verunreinigter Bodenaushub) Als Anhaltspunkt für die Einstufung als mineralische Bauabfälle, „die gefährliche Stoffe enthalten“, gilt u.a. die AVV sowie die Festlegung der Norddeutschen Bauabfallvereinbarung vom 18.02.2000 (siehe Anhang 1 des AWP gefährliche Abfälle 2011).

Kohlenteerhaltige Bitumengemische [17 03 01*] (z.B. teerhaltiger Straßenaufbruch), Kohlenteer und kohlenteerhaltige Produkte [17 03 03*] (z.B. pech-/teerhaltige Dachpappe) Hinweise zur Einstufung enthält Anlage 2 des AWP Bau- und Abbruchabfälle 2006.

Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [17 02 04*]

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  • 4 -

Bei der Zuordnung von Altholz sind Sortiment und Herkunft des Altholzes gemäß Anhang III der AltholzV als Regelvermutung zu beachten. Danach sind beispielsweise imprägnierte Altholz-Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau und viele Altholz-Sortimente aus Abbruch und Rückbau, wie z.B. Fenster, Fensterstöcke, Konstruktionshölzer, Dachsparren, Altholz der Kategorie A IV und damit dem Abfallschlüssel 17 02 04* zuzuordnen.

Dämmmaterial, das Asbest enthält [17 06 01*] (schwachgebundene Asbestabfälle), as- besthaltige Baustoffe [17 06 05*] (z.B. Asbestzementplatten, asbesthaltige Rohre) Asbesthaltige Abfälle sind in Deponien zu beseitigen. Die LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ ist ebenfalls zu beachten.

Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält [17 06 03*] (z.B. künstliche Mineralfasern, Ausnahme: nachweislich nicht „krebserzeugend“ nach Gefahrstoffrecht)

Weitere Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle sind:

 Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten [17 09 02*] (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)

 Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten [17 09 01*], Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle [20 01 21*]

 Holzschutzmittel [03 02 01* - 03 02 05*]

 Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 01 11*]

 Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 04 09*]

 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 02 02*]

 Abfälle von Hydraulikölen [13 01 01* – 13 01 13*]

 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen [13 02 04* - 13 02 08*]

 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 01 10*] (z.B. mit Resten o.g. Abfälle)

6. Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung

Die Regelungen der Nachweisverordnung (NachwV) und der Anzeige- und Erlaubnisver- ordnung (AbfAEV) sind zu beachten. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise zu führen. Dies erfolgt grundsätzlich elektronisch mittels Entsorgungsnachweis und Begleitschein. Soweit der gefährliche Abfall über einen Einsammler mit einem gültigen Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden soll, können Übernahmescheine bei der Abgabe an den Einsammler – bis zu einer Menge von maximal 20 t je Abfallart – verwendet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.hamburg.de/abfall.

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Für den gewerbsmäßigen Transport von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG oder ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat und eine Anzeige gemäß § 53 KrWG für das Befördern der jeweiligen Abfallart erforderlich.

7. Weitere Informationen

Entsorgungsberatung der Behörde für Umwelt und Energie - Tel. 040 / 428 40-4326

 Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan (AWP) für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein vom 30.05.2006  Bewertung des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2006 vom 30.11.2011  Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle vom 26.07.2011  www.hamburg.de/abfallwww.hamburg.de/gewerbeabfallwww.hamburg.de/bau-und-abbruchabfaellewww.hamburg.de/baugenehmigung

Stand: August 2019

KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • KrWG) vom 24.02.2012 AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) vom 15.08.2002 AVV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung - AVV vom 10.12.2001 GewAbfV Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 18.04.2017 NachwV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV vom 20.10.2006 POP-Abfall- ÜberwV Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall- Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV) vom 17.07.2017 BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 BauVorlVO Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 14. Dezember 2010

LAGA M20: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln LAGA M23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle LAGA M34: Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung

in der jeweils gültigen Fassung.

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

Anlage zur Information zur Ausschreibung

Neubau Oberstufenzentrum Campus Rissen Baumaßnahme:

Vergabe-Nr. : SBH VOB OV 438-26 IE Leistung: Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

1 Auftraggeberin Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung/-verzeichnis bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu vergeben. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung werden zunächst die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ausgewählt. Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt durch gesonderten Einzelabruf gegenüber den Vertragspartnern, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch der Vertragspartner besteht. Hinweis: Bei Baumaßnahmen des Bundes werden die Verträge im Namen und für Rechnung der BRD, vertreten durch die FHH, geschlossen.

2 Auskünfte und Unterlagen Bei öffentlichen Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden alle Auskünfte und Unterlagen grundsätzlich auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oef- fentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht. Ausnahmsweise wurden folgende Unterlagen dort nicht veröffentlicht:

Sie sind erhältlich bei

3 Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).

4 Nachunternehmer Eine Weitervergabe von Leistungsteilen an Nachunternehmer ist zugelassen. nicht zugelassen. teilweise zugelassen. Leistungsteil(e):

Ist der Nachunternehmereinsatz zugelassen, sind die ausgefüllten Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (An- lage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) abzugeben: •bei Eignungsleihe durch den Nachunternehmer (§ 6d EU VOB/A, bzw. im Unterschwellenbereich, sofern ein Min- destmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst ausführt): mit dem Angebot (Anlage 6-040) zusammen mit dem Vordruck Eignung (Anlage 6-030). •ohne Eignungsleihe: mit dem Angebot (Anlage 6-040) oder binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforde- rung der Vergabestelle (siehe dazu nachstehend Ziff. 5.1 oder 5.2).

Für den Nachunternehmereinsatz gelten der Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) und die Vordrucke Antrag Nach- unternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101).

5 Nachweise, Angaben, Unterlagen

5.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind als Bestandteil des Angebotes (Anlage 6-040) mit einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit einem vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterlagen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen waren. Vordruck Angebot (Anlage 6-040) Hinweis: • Wird das Angebot in Papierform abgegeben, sind Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich. • Wird das Angebot in Textform (§ 126b BGB) elektronisch über das eVergabe-System abgegeben, ist der Name der erklären- den Person in Textform anzugeben. • Ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, muss wie vorgegeben signiert werden.

Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn: • ein schriftliches Angebot nicht unterschrieben ist;

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

• bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht an der vorgege- benen Stelle in Textform angegeben ist; • ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert ist.

Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit den Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen und die Ausführungsbedingungen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b EU Abs. 1 VOB/A). Sie ersetzt die Angaben in Nummer 1 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030); bei Verwendung der EEE sind daher zusätzlich die Angaben in den Nummern 2 und 3 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) zu machen.

Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage aller Nachweise / Angaben / Unterlagen des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) bereits mit der Angebotsabgabe oder erst auf gesondertes Verlangen (siehe Nr. 5.2 unten) fordern.

Vordruck Bietergemeinschaft (Anlage 6-110) (falls eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt)

Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern eine Eignungsleihe über Nachunternehmer erfolgt: siehe oben Nr. 4)

Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des Bieters

Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters

Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121)

Vordruck Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket –RUS-Sanktionen (Anlage 6-031)

• Nachweis der Berufserfahrung der vorgesehenen Gesamtprojektleitung von mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich Projektleitung Bau in Form einer Vita

• Nachweis der Berufserfahrung der vorgesehenen Bauleitung von mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich Bauleitung in Form einer Vita

5.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eigener- klärungen über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) auch die Nachweise / Angaben / Unterlagen für den Eignungsleiher.

Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Unterlagen gemäß § 6a (EU) VOB/A ihre PQ-Nummer im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) angeben (bei Oberschwellenvergaben auch die Eintragungsnummer eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer EU-Mitgliedstaaten; § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).

Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage der Nachweise / Angaben / Unterlagen bereits mit Angebotsabgabe (Nr. 5.1 oben) oder erst auf gesondertes Verlangen (z.B. von Bietern der engeren Wahl) fordern. Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern Nachunternehmereinsatz zugelassen: siehe oben Nr. 4) Hinweis: Bei einer Eignungsleihe über Nachunternehmer gilt aber Nr. 5.1 oben.

Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des/der Nachunternehmer(s) Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters Urkalkulation – des Bieters Urkalkulation – des/der Nachunternehmer(s) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.

5.3 Nachforderung von fehlenden/unvollständigen Unterlagen:

Gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A werden keine Unterlagen oder Preisangaben nachgefordert.

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6 Aufteilung in Lose

nein ja, Angebote sind möglichh für ein Los für mehrere Lose für alle Lose (alle Lose sind anzubieten) Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung. Hinweis: Zum Gebot der Losaufteilung siehe Ziffer 6.6 VV-Bau. 7 Nebenangebote sind

nicht zugelassen. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung bzw. bei der Leistungserbringung aufgrund Einzelabrufs aus einer Rahmenvereinbarung sind Nebenangebote nicht zugelassen. zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. Hinweis: Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenangeboten siehe Ziffer 6.11.1 VV-Bau. nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. unter Geltung der zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2 nur zugelassen für:

Sonstige formale Einreichungsvoraussetzungen:

Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: siehe Anlage Mindestanforderung Nebenangebote

Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Baubeschreibung verwiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten von Nebenangeboten gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).

8 Abgabe von Angeboten Es werden nur / auch Angebote in Papierform akzeptiert. Sofern die Angebotsabgabe elektronisch erfolgt, werden nur Angebote mit folgender Signaturart akzeptiert: Textform nach §126b BGB Will ein Bieter kein Angebot abgeben, möge er die Vergabestelle bitte baldmöglichst darüber unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung/Teilnahmeverfahren/offenem Verfahren). Bei elektronischer Angebotsübermittlung sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen und das Angebot muss die geforderte Form wahren. Bei Angeboten in Textform gem. § 126b BGB ist auf dem Vordruck Angebot (Anlage 6-040) der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist der beigefügte Vordruck Angebot (Anlage 6-040) ausgefüllt und rechtsverbind- lich unterschrieben zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu senden zu senden an

abzugeben am Ort des Öffnungstermins (Anschrift, Zimmer-Nr.)

Der Umschlag ist außen mit anliegendem Kennzettel zu versehen. Name/Firma und Anschrift des Bieters sowie Vergabeverfahren sind darauf genau anzugeben (Baumaßnahme, Vergabenummer und Leistung wie oben). Stellt die Vergabestelle Daten der Ausschreibung im digitalem GAEB-Format (D83 oder X83) zur Verfügung, soll der Bieter das Leistungsverzeichnis im gleichen digitalem GAEB-Format (D84 oder X84) einreichen. Sollte die hierfür erforderliche Software- Ausstattung nicht zur Verfügung stehen, kann das Programm mit dem Namen „Offerte L“ kostenfrei von der Internetseite „https://www.hamburg.de/“ heruntergeladen wweerden. Sind Angebote in Papierform zugelassen, gelten elektronische Dateien als Arbeitsmittel: Etwaige Abweichungen von der Papier- fassung sind in letzterer zu kennzeichnen, die im Zweifelsfall verbindlich ist. Sind nur elektronische Angebote über das eVergabe- System „eVergabe“ zugelassen, sind die elektronischen Angebotsdaten verbindlich. Zur Registrierung in „eVergabe“ siehe die Hin- weise auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/). Der Bieter ist für die Aktualität seiner verwendeten Software allein verantwortlich, siehe Nr. 3.2 Teilnahmebedingungen (TNB) (An- lage 6-050).

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9 Angebotswertung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das nach den Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regelungen: Hinweis: Für die Angebotswertung reiner Hauptangebote sind die Zuschlagskriterien in 9.1 oder 9.2 maßgebend. Sind Nebenangebote in Nr. 7 zugelassen, gelten für die Angebotswertung von Haupt- und Nebenangebot gleichermaßen die Zuschlagskriterien in 9.2. 9.1 Preis (alleiniges Zuschlagskriterium) Hinweis: Der Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Regelungen, Gleitklauseln.

9.2 Mehrere Zuschlagskriterien für die Wertung von Hauptangeboten und ggf. zugelassenen Nebenangeboten gemäß nachfolgender Gewichtung:

Preis Gewichtung in % 50 Weitere Kriterien siehe Zuschlagsmatrix Gewichtung in % 50

Gewichtung in %

Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 100 Beim Kriterium sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:

•Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit der jeweiligen

Gewichtung berücksichtigt: Gewichtung in %

Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0

Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot. Bei zusammengefasster Fachlosvergabe gelten die Unterkriterien für folgende Leistungsteile: Leistungsteil: Gewichtung in % Leistungsteil: Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0 10 Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.

nicht zugelassen.

Hinweis: § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/A (EU) ist zu beachten. Mit dem Öffnungstermin beginnt die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden ist.

11 Nachprüfungsstellen 11.1 Nationale (unterschwellige) Vergaben: Beschwerdestelle (Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A):

11.2 Nationale (unterschwellige) Vergaben bei Zuordnung zum 20 %-Kontingent (§ 3 Nr. 9 VgV): Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):

11.3 Europaweite (oberschwellige) Vergaben: Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg - Fax: 040/427310499

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12 Sonstiges

13 Instandhaltung Hinweis: Nr. 13 entfällt bei Nichtbedarf (vgl. Ziffer 6.10.5 VV-Bau). 13.1 Gegenstand dieses Angebots sind neben den Herstellungsleistungen auch die Leistungen nach DIN 31051 zur Inspektion

Wartung

Instandsetzung

13.2 Beigefügt ist der Vordruck Instandhaltungsvertrag (Anlage 6-170). Dabei handelt es sich um ein Vertragsformular für den zu schließenden Instandhaltungsvertrag, in dem die Vergabe- stelle den Leistungsumfang (§2), die Leistungszeit (§ 3), die Laufzeit (§ 8) und die Schlussbestimmungen (§ 9) vor- gegeben hat. Die so bestimmten Leistungen sind ohne Änderungen anzubieten. Der Bieter trägt nur die Vergütung (§4) und ggf. die zur Lohngleitung geforderten Angaben (§ 5) in das Vertragsformular ein.

13.3 Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (auch der Angebotsteil Herstellung) ausgeschlossen.

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Stand 11.04.2024

Merkblatt

Umsatzsteuer

  1. Bei Rechnungstellung an den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg ist die Umsatzsteuer separat auszuweisen.
  2. Bei Rechnungstellung an die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist darauf zu achten, dass die Gesellschaft nachhaltig Bauleistungen bzw. Reinigungsleistungen i.S.d. §13b Abs. 2 Nr.4 bzw. Nr.8 UStG erbringt. Für diese empfangenen Leistungen wird deshalb die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet. Rechnungen sind in diesen Fällen ohne Umsatzsteuer („Netto“) auszustellen.
  3. Die Steuer entsteht umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) im Zeitpunkt der Ausführung. Eine Lieferung wird im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (i.d.R. bei Übergabe an den Erwerber) ausgeführt. Eine sonstige Leistung wird im Zeitpunkt der Vollendung ausgeführt (bei Werkleistungen regelmäßig mit der Abnahme).
  4. Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Umsatzsteuer (gilt nur für SBH)
  • in Abschlagsrechnungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
  • in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung (Leistungserbringung bzw. Lieferung) geltenden Steuersatz anzusetzen.
  1. Maßgebend für die steuerlich wirksame Bewirkung der Werkleistung ist der Zeitpunkt der Abnahme. Für die Anwendung des Steuersatzes kommt es also weder auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung oder der Rechnungsstellung, noch auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
  2. Eine steuerlich wirksame Abnahme ist auch gegeben, wenn echte Teilleistungen abgenommen werden (§ 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B, § 12 Abs. 2 VOB/B).
  3. Im Steuerrecht liegen Teilleistungen nur vor, wenn es sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer einheitlichen Werklieferung oder Werkleistung handelt, für die das Teilentgelt vertraglich gesondert geschuldet, abgerechnet und die Teilleistung auch gesondert abgenommen wird.

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 20.10.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB OV 438-26 IE - Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

SKONTO

Skonto zugelassenNein
Zahlungsziel (falls zugelassen)Tag(e)
Skonto__________ %

AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN

ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN

ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN zum Bauvorhaben SBH |Schulbau Hamburg realisiert auf dem Grundstück Eibenkamp 1, 22559 Hamburg für die Stadtteilschule und das Gymnas Projektplattform dalux field. On-Boarding Veranstaltungen in das Programm werden zu Beginn angeboten. Die veröffentlichte *.IFC-Datei dient ausschließlich der Information. Aus den Daten können keine zusätzlichen Leistungen, Qua Leistungsverzeichnis (LV).

Baubeschreibung Die Baustelle befindet sich auf einem unbebauten Grundstück im Landschaftsschutzgebiet mit entsprechend geschütztem Bau Das Grundstück mit einer Breite von rd. 75 m und einer Tiefe von rd. 140 m ist außen durch dichten Bestand an Bäumen, Strä Grundstücks von ca. 50 m x 80 m.

Das geplante Gebäude entwickelt sich auf einer rechteckigen Grundfläche von ca. 35,5 m x 51,5 m. Das dreigeschossige Sch Geschossdecke liegt bei 7,0 m und der höchste Punkt des Gebäudes bei ca.11,5 m.Das Gebäude ist der Gebäudeklasse 3 zu

Das Gebäude ist als Holz-Hybrid-Konstruktion geplant. Das Stützenraster der Trag-Konstruktion liegt bei 2,5 m. Die Fassaden werden durch die Holzkonstruktion der vorgelagerten umlaufenden Balkone geprägt. Die geschlossenen Fassa tagenden Stützen aus feuerverzinktem Stahlprofil werden auf Einzelfundamenten gegründet.

Die Fensterelemente werden als Holz-Alu-Fenster mit Dreischeibenverglasung ausgeführt und erhalten festverglaste Elemente

Das Dach wird weitestgehend als begrüntes Retentionsdach ausgebildet und mit Photovoltaikelementen versehen.

TRAGWERKSBESCHREIBUNG Das konstruktive Prinzip sieht für das Gebäude ein Holz-Skelett-Tragwerk mit aussteifenden BSP-Massivholz-Wandscheiben v größte Spannweite und die höchsten Anforderungen an den Schallschutz. In diesem Bereichen wird eine Holzbetonverbundde werden als weit gespannte Hohldecke über der Sporthalle, als BSP-Massivholzdecke oder Rippendecke konstruiert.

Gründung Die Gründung erfolgt als Flachgründung mit einer 35 cm dicken Stahlbeton-Sohlplatte mit einer umlaufenden Fundamentverdi

Treppen Die Außentreppen der Laubengänge bilden die notwendigen Treppen und werden nicht brennbar als Stahltreppen ausgeführt.

Räumliche Aussteifung Die Windlasten werden über die Außenwände in die Deckenscheiben eingeleitet. Alle Geschossdecken und Dachdecken werd

Höheneinordnung Erdgeschoß: OKFF = +/-0,00 m = +11,15 ü. NHN

Leistungsumfang Das vorliegende Leistungsverzeichnis enthält folgende 10 Bereiche:

  • Baustelleneinrichtung
  • Erdarbeiten-/ Gründungsarbeiten
  • Gerüstarbeiten
  • Zimmer- und Holzbauarbeiten
  • Dacharbeiten
  • Schlosserarbeiten
  • Fenster
  • Fassade

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  • Metallbau Außentüren
  • Stundenlohnarbeiten

Hinweise zur Kalkulation Baustellenbesichtigung und örtliche Gegebenheiten Die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle – insbesondere die eingeschränkten Platzverhältnisse des Baufeldes, die Zufahrts- Den Bietern wird dringend empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe im Rahmen einer Baustellenbesichtig vorgefundenen örtlichen Gegebenheiten und den Vergabeunterlagen ergeben, ist der Auftraggeber unverzüglich vor Angebots Leistungsbeschreibung oder beim Auftreten unvorhergesehener/nicht erkennbarer Umstände bestimmen sich nach den Regel

Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Die ATV DIN 18299 >>Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art<< gilt für alle Bauarbeiten, auch für solche, für die ke

Abweichende Regelungen in den ATV DIN 18300 bis DIN 18459 haben Vorrang.

Gliederung entsprechend der VOB Teil C - DIN 18299

0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Eins Die Zufahrt zur Baustelle führt mitten durch ein Wohngebiet und ist von mehreren engen Kurven geprägt. Im Eibenkamp ist da ragt weit in den Straßenraum hinein. Die Durchfahrtshöhe ist gegeben, ein Heben von Baumaterialien per Kran ist hier jedoch Im Bereich der Rampe, die als Baustellenzufahrt dient, stehen die Bäume relativ nah am befestigten Bereich, was den Zufahrt Da die verbliebene Biotopfläche westlich des neu zu errichtenden Gebäudes nicht beschädigt werden soll, wird nur der Bereic und WC-Container und Parkmöglichkeiten genutzt werden. Das Baufeld wird mit einem Bauzaun abgesperrt. Es wird dringend empfohlen vor Angebotsabgabe das Baugelände zu besich

Die Anfahrt zur Baustelle im Eibenkamp 1, 22559 Rissen, führt durch ein Wohngebiet und hat ausschließlich auf den folgende Wedeler Landstraße B431

Flerrentwiete Hasenwinkel Eibenkamp Die örtlichen Bestimmungen nach StVO sind zwingend einzuhalten. Bei allen Transporten, insbesondere mit Fahrzeugen über Anfahrt auf Eignung zu prüfen und entsprechend geeignete transporttechnische und -rechtliche Maßnahmen zu treffen. Das Bereitstellen, Vorhalten und Unterhalten von entsprechendem Transportgerät und Verkehrssicherung ist in den LV-Positio Der AN verpflichtet sich, alle Lieferanten, eigene und externe Mitarbeiter über die beschriebene, vorgegebene Strecke für die

0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen: Besondere Belastungen aus Immissionen liegen nicht vor. Die allgemeinen klimatischen Standortbedingungen sind zu berück Die Lärmeinwirkung ist eigenverantwortlich auf das in Wohngebieten zulässige Maß zu beschränken. Absehbare Lärmbelästig

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen: Das Gebäude ist 3-geschossig mit einer Gebäudeoberkante von bis zu ca. 11,5m über dem mittleren Geländeniveau. Die Süd

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen: Die Zufahrt zur Baustelle auf dem Grundstück erfolgt über den Eibenkamp. Eine provisorische Baustellenzufahrt ist im Bereich

0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Die Baustellenzufahrt ist stets freizuhalten. Für Materiallieferungen und den Abtransport muss in Abstimmung mit der Bauleitu Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Baugelände ist nur sehr eingeschränkt möglich. Zugelassene Pkw-Abstellflächen sind Die Zutrittsbeschränkung zu den Baustellenbereichen ist allerorts umfassend zu gewährleisten. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind stets freizuhalten. Bei An- und Abtransporten verpflichtet sich der AN, die zum Baugelände benachbarten Straßen insbesondere die Straße Eibe

0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen: Bekannte öffentlich-rechtliche Lastbeschränkungen für die Zufahrtsstraßen liegen nicht vor. Der AN hat die Eignung seiner Tra Bauleitung abzustimmen. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser: Bauwasser- und Abwasseranschluss sowie Baustromversorgung sind m Bereich >>Baustelleneinrichtung<< ausgeschrieben.

0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung über Dem AN stehen auf der Baustelle keine abschließbaren Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtung muss innerh Bauleitung abzustimmen.

Aufenthalts- und Lagerräume oder feste Schlechtwetterunterkünfte werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Das

Die vom AG zugewiesenen Lagerplätze sind einzuhalten. Sollte eine betriebs- oder bauablaufbedingte Umsetzung von Lagere Provisorische sanitäre Einrichtungen sind m Bereich >>Baustelleneinrichtung<< ausgeschrieben und stehen allen am Bau bet

Der AN hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen stets frei zugängli

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Werkzeuge und mobile Baustoffe sind täglich wegzuräumen und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Der AN haftet für die sic und für das Zwischenlagern von Baustoffen oder Werkzeugen trägt der Auftragnehmer. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit: Auffüllungen bis 1,1m u. OKG, bestehend aus feinsandigen Mittelsanden, Quartäre Sande bis 6,0m u. GOK, mitteldicht bis dicht. Geschiebemergel: weich bis steif, teilweise halbfest, mit einer Mächtigkeit von bis zu 1,7m Das Bodengutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.

0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern: Der Grundwasserleiter besteht aus quartären Sanden und Geschiebelehm. Die Grundwasserstände variieren in jahreszeitliche Die Zertifizierung des Neubaus erfolgt nach dem Standard DGNB Gold und QNG Plus. Hierzu sind alle Anforderungen (s.u.) z Allgemein gültige gesetzliche und behördliche Bestimmungen sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die notwendige Maßn

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung: Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle: Restmaterialien und Bauabfälle jeglicher Art sind durch den AN umgehend selbstständig zu trennen, zu entfernen und einer fa Arbeitsbereiche des AN sind täglich aufzuräumen und besenrein zu hinterlassen.Wege, Straßen und Plätze sind von Bauschu Positionen dafür vorgesehen sind. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle:Das Baugebiet liegt im La bauseits durch einen ortsfesten Vegetationsschutzzaun nach RAS-LP4 gesichert und dürfen nicht betreten werden.Zur Verme

  • Bauausschlusszeiten während Dämmerung und Nachtzeit (von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang)
  • Vollständige Vermeidung nächtlicher Baustellenbeleuchtungen (sofern nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit behördlich
  • Ausschließliche Verwendung von insektenfreundlichen Lichtquellen und strikte Vermeidung der Ausleuchtung der randlichen Lage und Ausgestaltung der Erschließung und Zuwegungen des geplanten Schulgeländes (Oberstufenzentrum Campus Risse und geschützt werden.Der AN ist verpflichtet, sich bezüglich Lärm- und Staubemissionen an die geltenden gesetzlichen Vorsc Absaugung zu versehen; Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. entsprechenden Einrichtungen sind regelmäßig zu warten.Soweit aufgrund einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Verletzu freizustellen. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Ba bauseits in vorgezogenen Maßnahmen vollständig enthalten. Die Ausgestaltung der Erschließung und Zuwegungen des gepla und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs:Verschmutzungen auf den öffentlichen Straßen, die durch für Groß- und Schwertransporte nach § 29 StVO) hat der AN auf eigene Kosten rechtzeitig Sorge zu tragen. Großräumige, ba Baufeldes in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für Schäden an öffentlichen Straßen- und Wegeflächen, die nachwe Versorgungsleitungen:Der AN wird bei anstehenden Arbeiten in Erdbereichen rechtzeitig über vorhandene und dokumentierte jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kam Baustellenordnung wird vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) vorgelegt und ist vom AN und seinem P zu unterrichten.Auf der gesamten Baustelle gilt ein absolutes Drogen-, Alkohol- und Rauchverbot. Bei Verstößen gegen die Ba des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG) behält sich der AG vor, den Verstoß bei den zuständigen Be zu sorgen. 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer:Die besonderen Anordnungen, Vor Einfriedungen ist größtmögliche Rücksicht zu nehmen. 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen:Schadstoffbelastun veranlassten Vorarbeiten:Folgende Vorarbeiten werden vom AG vor Leistungsbeginn veranlasst: Geländefreimachung und Er Verschluss des Gebäudes (Montage Türen und Fenster) die Ausbauarbeiten u.a. mit folgenden Gewerken: - Trockenbau- Estr Der AN hat seine Leistungen im Rahmen der planerischen Kooperationspflicht (§ 4 Abs. 1 VOB/B) mit diesen Gewerken abzu

0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen: Die Arbeitszeit richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Arbeitszeitgesetz. Soweit behördliche Ausnahm

0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung: Besondere Erschwernisse ergeben sich aus den in Abschnitt 0.1beschriebenen örtlichen und betrieblichen Randbedingungen

0.2.3 Vorgaben die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben Die Baustelle unterliegt den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998 in der jeweils geltenden F Der durch den Bauherrn beauftragte SIGE-Koordinator wird den ausführenden Firmen zu Ausführungsbeginn benannt. Es wird durch den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellt. Der Plan wird allgemein zugänglich auf der Baustelle ausgelegt bzw. ausgehängt. Den Anweisungen dieses Planes und des SIGE-Koordinators im Falle des Gefahr im Verzuges ist Folge zu leisten. Der Auftragnehmer hat spätestens vor Beginn seiner Arbeiten eine prüffähige, gewerkespezifische Gefährdungsbeurteilung vo Die Baustelle wird durch regelmäßige Baustellenbegehungen vom SIGE-Koordinator überwacht. Mit Abgabe der Werk- und Montageplanung ist ein Montage-Ablaufplan sowie Montage-Anweisungen vorzulegen.

0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen: Wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes aufgeführt ist, so sind die Leistungen zur Unfallverhütungund zum Gesundheits

0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind, sofern erforderlich, in den Positionen des LV erfasst.

0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen: Die Aufwendungen für die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung unter der Berücksichtigung von mehreren Bauabschnitte Die Aufstellung und Vorhaltung von Bau-/ Autokränen, Hebezeugen, Lastenaufzüge etc. für alle Leistungsbereiche des Tragw

0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten: Die vom Auftragnehmer >>Tragwerk und Gebäudehülle<< zu erstellenden Gerüste sind im Leistungsbereich >>Gerüstarbeiten 12810 und DIN EN 12811 entsprechen. Der Auf- und Abbau hat so zu erfolgen, dass der laufende Baustellenbetrieb und Verk

0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durc Entfällt. Eine Mitbenutzung fremder Gerüste oder Einrichtungen durch den Auftragnehmer ist nicht vorgesehen. Der Auftragne

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0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und ggf. für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge Au Der Auftragnehmer hat die von ihm errichteten Gerüste für nachfolgende und parallel arbeitende Unternehmer für die Dauer s über die dafür vorgesehenen Positionen im Leistungsverzeichnis.

0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen: entfällt, sofern im LV nicht explizit anderes genannt wird.

0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile: Grundsätzlich sind nachhaltige, ökologisch unbedenkliche und umweltschonende Baustoffe zu verwenden. Nähere Angaben g

0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle bio gemäß LV-Positionen und ZTV der einzelnen Leistungsbeschreibungen. Gerade im Innenbereich sind lösungsmittelfreie und s

0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 3 Wochen vor dem Beginn der Arbeiten ohne gesonderte Aufforderung zu den eingebauten brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtli Im Rahmen der Schlussrechnung sind alle oben genannten Unterlagen der zur Ausführung gekommenen Produkte und Baute Hierzu zählen auch die unterschriebenen Fachunternehmer- bzw. Fachbauleitererklärungen und die jeweiligen unterschrieben

0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer an Verwendung/Verwertung auf der Baustelle gewonnener Stoffe siehe Leistungsverzeichnis

0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile (...): Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und deren Kosten siehe Leistungsverzeichnis. Das Einholen s jeweiligen Einheitspreise bzw. pauschal einzurechnen.

0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Be Vom Auftraggeber beigestellte Stoffe sind gegebenenfalls in den Positionsbeschreibungen genannt.

0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür Das Liefern, Abladen, Lagern, Transportieren und Aufladen von Stoffen, Bauteilen und Gerüsten ist vollständig vom Auftragne

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer: entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird

0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird

0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme:Auf notwendige technologische Einschränkungen hinsichtlich eine Gründen zwingend erforderlich ist. 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelans gesonderten Positionen des Leistungsverzeichnisses erfasst. 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabelle einzuhalten.Die Mengenermittlungen sind baubegleitend vorzunehmen und durch nachvollziehbare Aufmaßskizzen, Angaben zuzuordnen sein.Verdeckte Leistungen, die nachfolgend nicht mehr ohne Weiteres zugänglich oder prüfbar sind (z. B. Erdarbe zu nehmen. Der AN hat die jeweiligen Termine hierfür rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Die eingereichten Aufmaßu

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3.1 Abweichende Regelungen:Wenn im Einzelfall andere als die in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (AT Zusammensetzung der Preise:Die Einheitspreise (EP) bzw. Pauschalpreise verstehen sich für die vollständig fertige und betrie hiervon nur die reine Lieferung oder nur der reine Einbau geschuldet sein, wird dies in den jeweiligen Positionen des Leistungs

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen 0.4.1 Nebenleistungen Nebenleistungen gemäß den Abschnitten 4.1 der jeweils zutreffenden ATV (VOB/C) werden nicht gesondert vergütet; sie sind

0.4.2 Besondere Leistungen Besondere Leistungen gemäß den Abschnitten 4.2 der jeweils zutreffenden ATV (VOB/C) sind nur dann Bestandteil des vertra

0.5 Abrechnungseinheiten Sind gemäß Abschnitt 0.5 der der jeweiligen ATV angegeben.

Zusätzliche und Besondere Technische Vertragsbedingungen (ZTV/BTV) Für die Auftragsabwicklung und Ausführung gelten:

  • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sowie die für die ausgeschriebenen Le
  • die einschlägigen gesetzlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen sowie die zum Z
  • die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist geltenden einschlägigen technischen Normen und Regelwerke, soweit in de Nach Ablauf der Angebotsfrist veröffentlichte Änderungen von Normen und Regelwerken werden nicht allein aufgrund ihrer Ve Die Leistungen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen, bau

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vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugelassen werden und die zwingenden öffentlich-rechtlichen Anfo Die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers nach § 4 Abs. 3 VOB/B bleiben unberührt. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Verarbeitungs- und Montagerichtlinien der Hersteller der vom Auftragneh und den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen.

Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich und die technische Ausführung ergeben sich aus den einschlägigen Vorschriften und Regelwe

  • DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
  • DIN 18300 – Erdarbeiten
  • DIN 18331 – Betonarbeiten
  • DIN 18334 – Zimmer- und Holzbauarbeiten
  • DIN 18335 – Stahlbauarbeiten
  • DIN 18336 – Abdichtungsarbeiten
  • DIN 18338 – Dachdeckungsarbeiten
  • DIN 18339 – Klempnerarbeiten
  • DIN 18351 – Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden
  • DIN 18451 – Gerüstarbeiten
  • DIN 18355 – Tischlerarbeiten
  • DIN 18357 – Beschlagarbeiten
  • DIN 18360 – Metallbauarbeiten
  • DIN 18361 – Verglasungsarbeiten
  • DIN 18363 – Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
  • DIN 18364 – Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
  • DIN 18384 – Blitzschutzarbeiten Abweichende oder ergänzende Regelungen in den Positionstexten des Leistungsverzeichnisses gehen den Regelungen der e Es gelten ferner die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) der einzelnen Leistungsbereiche (Titel) des Leistu vorgesehen ist, bei der Kalkulation der zugehörigen Einheitspreise zu berücksichtigen. Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsunterlagen gilt die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegte Rangfolge

Gleichwertige technische Lösungen Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, insbesondere Normen, technische Zulassungen, technis festgelegten technischen, funktionalen, qualitativen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Soweit die Gleichwertigkeit für die Beurteilung des Angebots relevant ist, ist sie vom Bieter durch geeignete Unterlagen nachz Soweit in den Vergabeunterlagen Hersteller-, Produkt- oder Typenbezeichnungen verwendet werden, dienen diese – sofern n und Lösungen sind zugelassen.

DGNB - Vorbemerkungen + zusätzliche Anforderungen Das Gebäude wird nach DGNB Version NBI18 mit dem Zertifizierungsziel -Gold- und dem Qualitätssiegel QNG (Qualitätssiege Die folgenden Anforderungen/ Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und die dort genannten Anforderungen (das Ma

• nachfolgend: DGNB-Baustellenanforderung • nachfolgend: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Anlage: Bauökologischen Materialanforderungen • Anlage: QNG Anforderungskatalog Anhangdokument 313 • Anlage: QNG-Handbuch Anlage 3 Besondere Anforderungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Fertigstellung seiner Leistungen, schriftlich zu bestätigen, dass die vertraglich verein Vertragsbestandteil sind ausschließlich die den Vergabeunterlagen beigefügten Fassungen der nachfolgend genannten QNG-

DGNB-Baustellenanforderungen Allgemein Um dem Thema >>Nachhaltiges Bauen<< gerecht zu werden, wird eine Zertifizierung des Bauwerks nach dem deutschen Gü Ziel ist es, die Prozesse auf der Baustelle so zu gestalten, dass Einflüsse auf die lokale Umwelt minimiert werden und die Verm geeignete Nachweise zu dokumentieren und an den Bauherrn weiterzureichen. Die Übergabe der Nachweisunterlagen erfolgt Ausführenden zu den vier Themenfeldern s. nachfolgend. Der Ausführende muss mindestens an einem Schulungstermin teiln

Lärmarme Baustelle Es ist vom Auftragnehmer ein Lärmvermeidungskonzept für die Baustelle auszuarbeiten und umzusetzen. Es behandelt u.a. M Berücksichtigung von Schutzzeiten. Vorzulegen sind das Lärmschutzkonzept und Nachweise zur Umsetzung der Maßnahmen werden über Baustellenprotokolle und Fotos an den Bauherrn bzw. seinen Vertretern übergeben.

Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers: • Aufstellen aller zu erwartenden lärmintensiven Baumaßnahmen. • Aufstellen und schriftliches Einreichen eines Maschineneinsatzplans vor Beginn der Baumaßnahme beim Bauherrn / Bauher • Schriftlicher Nachweis, dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Wenn diese überschritten werden, sind • Die Umsetzung des Konzepts ist zu kontrollieren und die Kontrolle schriftlich zu protokollieren. • Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt lärmarme Baustelle weiter. Die Sch

Staubarme Baustelle Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vol vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt.Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen

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Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers: • Aufstellen aller zu erwartenden staubintensiven Baumaßnahmen. • Aufstellen und schriftliches Einreichen eines Maschineneinsatzplans (Liste aller staubarmen Maschinen und Geräte, Absaug mitzuteilen. • Schriftlicher Nachweis, dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Wenn diese überschritten werden, sind • Die Umsetzung des Konzepts ist zu kontrollieren und die Kontrolle schriftlich zu protokollieren. • Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt staubarme Baustelle weiter. Die Sc

Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle: Gewachsene Bodenschichten sind besonders schützenswert. Der Schutz auf dem Baugrund vorhandener wertvoller Böden od werden. Das Konzept zum Schutz des Bodens und des Grundwassers ist auf der Baustelle zu schulen und die Umsetzung zu Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw Umweltgefährliche Materialien müssen nach dem Chemikalienrecht mindestens auf dem Gebinde und dem Sicherheitsdatenb in Wasserschutzzonen. Es wird sichergestellt, dass kein mit den H- und P-Sätzen gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der U Umwelt kommen.

Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers: • Aufstellen aller zu erwartenden bodenbeeinträchtigenden Baumaßnahmen (Angabe von Produkten mit H- und P-Sätzen; Me • Aufstellen und schriftliches Einreichen eines Maschineneinsatzplans (Liste aller Maschinen und Geräte, Bauprodukte mit H- schriftlich mitzuteilen. • Schriftlicher Nachweis, dass die gesetzlichen geforderten Wartungen der Maschinen durchgeführt wurden und diese den ges • Maßnahmen sind zu ergreifen (z. B. Lastverteilungsplatten, Auffangwannen- und Matten) und in einem Konzept festzulegen • Die Umsetzung des Konzepts ist zu kontrollieren und die Kontrolle schriftlich zu protokollieren. • Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt Boden- und Grundwasserschutz we

Abfallarme Baustelle: Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) werden erfüllt. Die Baustoffe werden mindestens die Materialtrennung und die korrekte Nutzung der Sammelstellen. Die Nachweise werden über Lieferscheine, Baustellenproto Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung – AVV). Kleinmengen sind geschätzt anzugeben.

Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers: • Seinen Müll nach dem gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufabfallwirtschaftsgesetzt zu sortieren und zu entsorgen, • Eine Abfallbilanz in Anlehnung an die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) zu führen. Ziel ist u. a. die M • Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt abfallarme Baustelle im Sinne des Bauherrnvertreter überreicht. • Sollten Container aufgestellt werden, sind diese im Baustelleneinrichtungsplan einzuzeichnen und dem Bauherrn / Bauherrnv

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Der Bauherr strebt neben der DGNB-Zertifizierung eine Förderung nach KfW >>Klimafreundlicher Neubau mit QNG<< (Qualitä

• QNG-Handbuch Anlage 3 Besondere Anforderungen • QNG Anforderungskatalog Anhangdokument 313

Der Auftragnehmer (im Weiteren >>AN<< abgekürzt) verpflichtet sich die dort genannten Anforderungen, die er beeinflussen k nachgewiesen werden müssen. Der AN wählt eigenverantwortlich und selbstständig seine Baumaterialien im Abgleich zu den

Sofern der Ausführende fachlich nicht in der Lage ist die Materialien der dort beschriebenen Qualitätsanforderungen zu wähle zu verbauenden und nach QNG-Anforderungen relevanten Materialien gewährleistet. Mit dieser Serviceleistung werden von e Sicherheitsdatenblättern und technischen Datenblättern und anderen alternativen oder zusätzlichen Produktbeschreibungen (z

Sollte der AN keine Produktkontrolle in Anspruch nehmen und die Konformität vom AN selbst festgestellt werden, so muss nic der Baumaßnahme muss vom AN die Einhaltung des QNG- Anforderungskatalogs Anhangdokument 313 zudem schriftlich be

Weiter ist zu beachten das die Mindestquote von zertifiziertem Holz nachzuweisen ist. Sollte die Quote nach QNG geringer se

1 Baustelleneinrichtung

Hinweis Die Baustellenzufahrt ist bauseitig durch das Gewerk Freianlagen durch Gehwegüberfahrt und Tragschicht bereits h und verdichtet. Aus den beschriebenen Maßnahmen vorhandenes, seitlich gelagertes Material Füllboden und Tragschicht ist für na und Tragschicht aus den nachfolgenden LV-Positionen zu liefern. Für das Herstellen der BE-Fläche im Bereich der Im Zuge der Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung während des Ausführungszeitraumes entstehende Straßenschä Aufgrund der beengten Baustellensituation sind nicht (mehr) benötigtes Material, Baustoffe und Gerät unmittelbar a

1.1 Werkplanung Baustelleneinrichtung

1.1.10 Montageplanung

Erstellen einer detaillierten Montageplanung durch den AN, nach Maßgabe des vorgegebenen Baustelleneinrichtun

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Die Montageplanung enthält sämtliche Elemente aus dem Leistungsumfang dieses LV, die Containerstellflächen, G gemeinsamen Abstimmung und abschließenden Freigabe durch die Bauüberwachung.

1.2 Baustraße

1.2.10 Herstellen von Baustraße

Herstellen von Baustraße und Lagerfläche, einschließlich Material aus Recycling-Baustoff nach RAL-RG 501/1 oder Untergrund mit erforderlicher Überlappung sowie Planieren und Verdichten. Körnung 0/32, Schichtdicke ca. 30-50 cm, Randausbildung mit Neigung 1:1,5 bzw. an Teilflächen bereits vorhanden Zeitliche Abfolge und tatsächliche Fläche ist mit der Bauleitung abzustimmen und kann geringer ausfallen, mehrmal Instandhalten der Baustraße in gesonderter nachfolgender LV-Position. Rückbau der Baustraße durch Folgegewerk

1.2.20 Instandhalten von Baustraße

Beschädigungen durch Abnutzung und Witterung der zuvor beschrieben wie auch örtlich bereits vorhandener Baust ausbessern und bei Bedarf partiell erneuern.

1.2.30 Rückbau Baustraße

Baustraße aus Recycling-Baustoff, mit Vlies, wie zuvor beschrieben, nach Abschluss der gesamten Baumaßnahme Zeitliche Abfolge und tatsächliche Fläche Rückbau ist mit der Bauleitung abzustimmen und fällt geringer als Fläche Abbrechen in bis zu 3 Teilflächen, nach Aufforderung im Bauablauf, ist einzukalkulieren.

1.3 Bauzaun

Hinweis Aufgrund der erschwerten Erreichbarkeit und beengten Platzverhältnissen in der Zufahrt für die Andienung des Bau wie Tieflader oder Sattelzüge mittels Kran o.a. geeignetem Gerät vorgesehen. Sofern die Platzverhältnisse der Baustellenzufahrt für das Einbringen und Abfahren der großformatigen Elemente zu empfohlen, vor Abgabe des Angebots die Situation vor Ort zu besichtigen.

Hinweis Der Bauzaun wird auf unbefestigtem Untergrund in ebenem und teilweise abgeböschtem Gelände aufgestellt. Die n Ausführung mit Stahl-Stabgittermatten und Betonschwellenelementen, untereinander fest verschraubt (mindestens Türen und Tore sind abschließbar, mit diebstahlsicherem Überwurfschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss, Ausführun örtlichen Bauleitung abzustimmen.

1.3.10 Bauzaun

Metallbauzaun, versetzbar, offene Bauweise Schutzzaun aus Drahtgitter verzinkt auf Standfüssen nach Abstimmun nur auf Anweisung der Bauleitung abbauen und abfahren. Zaungesamthöhe mit Schwellen ca. 2,10 m über Geländeoberkante. Ausführung Zaunfelder mit Maschenweite < 50 mm als Übersteigschutz Bauzaun in Aufstellung für Baustellen-Einzäunung in Teilstrecken, für Material- und Lagerflächen auf dem Grundstü

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geschützten Grünflächen. Umbau der Bauzaunanlage in gesonderter nachfolgender LV-Position.

1.3.20 Bauzaun Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten und Sichern des Bauzauns aus Vorposition.

1.3.30 Vegetations-Schutzzaun Reparatur

Reparatur des bauseitigen Vegetations-Schutzzauns bestehend aus Holz-Brettern und Reptilien-Schutz. Beschädig

1.3.40 Zulage Bauzauntor 1-fl.

Metalltoranlage, offene Bauweise aus Drahtgitter mit Maschenweite Übersteigschutz entsprechend Bauzaun aus Vo Vegetationsschutzzaun eingebaut. Anlage bestehend aus einem Torflügel mit Rad, abschließbar, von ca. 1,20 m Gesamtbreite.

1.3.50 Bauzauntor 1-fl. Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten des 1-flügligen Bauzauntors aus Vorposition.

1.3.60 Zulage Bauzauntor 2-fl.

Metalltoranlage, offene Bauweise aus Drahtgitter mit Maschenweite Übersteigschutz entsprechend Bauzaun aus Vo Holz-Vegetationsschutzzaun eingebaut. Anlage bestehend aus zwei Torflügeln, abschließbar, von je ca. 3,50 m für eine Gesamtbreite von ca. 7,00 m.

1.3.70 Bauzauntor 2-fl. Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten des 2-flügligen Bauzauntors aus Vorposition.

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1.3.80 Zulage Sicherheitsschellen

Sicherheitsschellen anstelle der Standardschellen montieren, vorhalten über den Ausführungszeitraum des AN und Zur Ausführung an Bauzaun in öffentlich zugänglichen Bereichen als zusätzlicher Schutz gegen unbefugten Zutritt.

1.3.90 Zulage zusätzliche Bauzaunverbindung

Bauzaunelemente zusätzlich mit einer 3. Schelle in Bereichen des Baumschutzes verschrauben, einschließlich vorh

1.3.100 Zulage Erdnägel

Zusätzliche Befestigung der Betonfüße mit jeweils 2 Erdnägeln, in abgestimmten Bereichen, die als Schutzzäune di

1.3.110 Bauzaunanlage umbauen

Umsetzen von Abschnitten bzw. Teilflächen von in den Vorpositionen beschriebener Bauzaunanlage auf Anweisung temporärem Zwischenlagern der Materialien vor Ort gemäß Angabe der örtlichen Bauleitung, sowie das Sichern wä

1.3.120 Bauzaun Öffnung herstellen

Öffnung in Bauzaun aus Vorposition auf Breite von ca. 3,50 m herstellen. Offene Zaunenden der Öffnung provisorisch abstützen und sichern für die spätere Wiederherstellung in nachfolgend

1.3.130 Bauzaun Öffnung schließen

Öffnung in Bauzaun auf Breite von ca. 3,50 m fachgerecht schließen durch Einbau von Bauzaunfeld aus Vorposition einschließlich Entfernen von provisorischer Abstützung der Bauzaun-Öffnung und sämtlichem Zubehör für den fach

1.4 Verkehrssicherung

Hinweis

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Die Verkehrsschilder sind in Verbindung mit der Baustellenzufahrt zu stellen. Das Liefern und Aufstellen von Verkeh Die nachfolgenden LV-Positionen beinhalten das Aufstellen eines Verkehrszeichenplans in Abstimmung mit der Stra verkehrsrechtliche Anordnung ist dem Bauherrn vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Diese Leistungen sind in die

1.4.10 Verkehrsschilder

Aufstellen von Verkehrsschildern bestehend aus Fuß, Pfosten und Schild, mit Verkehrszeichen nach StVO Haltever Bauleitung.

1.4.20 Vorhalten der Verkehrsschilder

Vorhalten der Verkehrsschilder aus vorangegangener LV-Position. Die Beschilderung ist regelmäßig auf ihre Vollständigkeit, Standort und Standsicherheit zu überprüfen und gegeben Die Kontrollen erfolgen in einem wöchentlichen Intervall.

1.4.30 Zusatz-Verkehrszeichen

Zusatz-Verkehrszeichen nach StVO für die Montage an den vorgenannte Verkehrsschildern liefern und montieren s

1.4.40 Vorhalten der Zusatz-Verkehrszeichen

Vorhalten der Zusatzschilder aus vorangegangener LV-Position. Die Beschilderung ist regelmäßig Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls wieder neu aufzustellen. Die Kontrollen erfolgen in einem wöchentlichen Intervall.

1.4.50 Schrammborde

Stapelbare Fahrbahnteiler, Schrammborde Leitelemente, aus Kunststoff, mit Wasser oder Sand befüllbar, koppelba Ladezone aufstellen, in 2 unterschiedlichen Farben im Wechsel, aufstellen und räumen. Schrammborde liefern und montieren sowie Abbau nach Aufforderung durch die örtliche Bauleitung. Einzellängen von 2,00 m / 3,60 m / 4,00 m, Höhe x Breite ca. 60,0 x 30,0 cm.

1.4.60 Vorhalten der Schrammborde

Vorhalten der Schrammborde aus vorangegangener LV-Position. Die Lage der Elemente ist regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls wieder neu herzustellen.

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1.5 Bürocontainer

Hinweis Die nachfolgend beschriebenen Sanitär- und Bürocontainer werden für den gesamten Zeitraum der Bauausführung

Die Containeranlage besteht zunächst aus mehreren unterschiedlichen Einheiten, die zeitgleich aufgestellt werden zwei gekoppelte Einheiten als Besprechungscontainer. Die beiden Besprechungscontainer sind mit der gekoppelten Die Container bestehen aus Raumeinheiten mit selbstragender Konstruktion in modularer Bauweise. Die Container Typenstatik muss vorgelegt werden. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass eine zweite Containeranlage auf die a Alle Container mit Bodenbelag vollflächig verklebt. Für ausreichenden Einbruchschutz müssen alle Container mit Ro Elektro-Ausstattung der Container:

  • Elektroinstallation nach VDE 100, Leitungsführung UP, 1 Stück CEE Außenstecker als Eingang 380 V, 32.A, 5-polig; 1 Stück CEE Außensteckdose als Ausgang 380 V, 32A, 5-polig 1 Stück Sicherungskasten mit FI-Schutzschalter, Sicherungsautomaten nach Erfordernis;
  • ausreichende Anzahl von Schuko-Steckdosen,
  • 230 V~ Beleuchtung mit Langfeldleuchten, ausgestattet für Bürobetrieb
  • Heizung Wandkonvektoren mit Thermostat,
  • Erfassung der Energiekosten zur Abrechnung durch den AG Hinweise Ausführung: Es gelten die Anforderungen der gültigen Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.1. Sämtliche Installationen sind frostsicher hinsichtlich der Außenabmessungen, aufgrund der räumlich begrenzten Möglichkeiten im Baufeld. Die Anlieferung erfolgt auf das Grundstück im Eibenkamp Hamburg Rissen. Eventuelle Sondergenehmigungen für d Hinweis Dachentwässerung: Das auf den Dachflächen der Container anfallende Regenwasser wird über je 4 in den Containerecken innenliegend Gütezertifizierung / Nachweise: Der Auftragnehmer muss folgende Nachweise und Unterlagen auf Verlangen innerhalb von 14 Tagen vorlegen:
  • Erklärung zum Standsicherheitsnachweis (Typenstatik)
  • RAL Gütezeichen Stahlsystembauweise
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung zu den eingesetzten Dämmstoffen
  • Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zum Bauprodukt
  • Errichterbescheinigung VDE 0100, Teil 610, sowie UVV für elektrische Anlagen Betriebsmittel (BGV A3)
  • CE Kennzeichen EG-konform
  • Technische Spezifikationen/ Baubeschreibung
  • Referenzliste mit Ansprechpartnern, Prospektmaterial Folgende Leistungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen:
  1. Vorlage von Grundriss, Fundamentplan, Ansichten Schnitt; einschließlich Vermaßung und Bezeichnung der Mate
  2. Baustelleneinrichtung für die eigenen Leistungen des Auftragnehmers und das eigene Personal.
  3. Mehraufwand für das Einbringen und Abfahren der Container in das und vom Baufeld, sofern die Platzverhältniss mittels Kran o.a. geeignetem Gerät von der straßenseitige Ladezone aus erfolgen muss.
  4. Aufstellen auf bauseits freigeräumter Fläche, mit Höhenausgleich gemäß Beschreibung in LV-Position.
  5. Besenreine Übergabe der Container.
  6. Ausstattung der Außen- und Zimmertüren mit einfachen Profilzylindern/ Schlüsseln, ohne Schließanlage.
  7. Einweisung der Nutzer in Betrieb, Wartung, Reinigung und Instandhaltung.
  8. Übergabe von Bedienungsanleitungen zu den installierten Geräten (Heizung, Klimatisierung etc.).
  9. Entsorgung sämtlicher Verpackungsmaterialien

1.5.10 Bürocontainer gekoppelt 30 m²

Bürocontainer gekoppelt, aufstellen und räumen, zur Nutzung durch den AG, doppelwandig, isoliert, stapelbar, elek Besprechungscontainer ohne Zwischenwand mit Gesamtgrundfläche ca. 6,0 x 5,0 m (aus 2x Standardmodul 6,0 x 2 Standplatz herrichten und räumen, Herstellen und Räumen der Ver- und Entsorgungsanschlüsse des Containers in Ausstattung: Beleuchtung, mit 6 Tischen, Maße L/B 0,8/1,6 m, 2 Stühlen je Tisch, ein abschließbarer Akten-/ Kleide Der Abwasseranschluss des gekoppelten Bürocontainers muss höher als die Oberkante des Abwassertanks aus na Bürocontainer durch geeignete Unterkonstruktion bzw. Fundamente erhöht aufzustellen. Ausführung der Erhöhung Tankzulauf besteht. Der Höhenausgleich ab Geländehöhe zum Container-Eingang erfolgt durch Aufstiegstreppe in

1.5.20 Bürocontainer gekoppelt 30 m² vorhalten

Bürocontainer gekoppelt aus Vorposition vorhalten, mit Wartung und Unterhalt im Betrieb. Einschließlich Entsorgun

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1.5.30 Bürocontainer reinigen 1x wöchentlich

Bürocontainer gekoppelt aus Vorposition, Nutzung als Büro- und Besprechungscontainer für Baustellenbetrieb, 1 x

1.5.40 Aufstiegstreppe mit Laufsteg Bürocontainer

Aufstiegstreppe mit Laufsteg für Zugang zu vorbeschriebenem Bürocontainer einrichten und räumen, einschließlich

1.5.50 Aufstiegstreppe mit Laufsteg Bürocontainer vorhalten

Aufstiegstreppe mit Laufsteg für Zugang zu Bürocontainer aus Vorposition vorhalten.

1.5.60 Anschlüsse Bürocontainer herstellen

Herstellen und Räumen der Elektroausstattung aus LV-Titel Bürocontainer, ab Verteiler-Vorrichtungen aus nachfolg

1.5.70 Anschlüsse Bürocontainer vorhalten

Vorhalten der Elektroausstattung aus LV-Titel Bürocontainer über die gesamte Bauzeit. Die Vorhaltung beinhaltet die regelmäßige Überprüfung, Wartung und Instandhaltung zur vollen Funktionsfähigkeit.

1.6 Sanitärcontainer

1.6.10 Sanitärcontainer 15 m²

Sanitärcontainer, aufstellen und räumen, zur Nutzung durch den AG bzw. die am Bau tätigen AK, doppelwandig, iso x 2,5 m. Standplatz herrichten und räumen, Herstellen und Räumen der Ver- und Entsorgungsanschlüsse des Containers in Ausstattung gemäß Arbeitsstättenrichtlinien für bis zu 25 Personen, für Damen und Herren getrennt, Mindestaussta und Warmwasser, je eine Wasserentnahmestelle innen und außen, Raum eingerichtet, einschl. Beleuchtung. Weite

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1.6.20 Sanitärcontainer 15 m² vorhalten

Sanitärcontainer aus Vorposition vorhalten, mit Wartung und Unterhalt im Betrieb. Einschließlich Entsorgung des anfallenden Papiermülls sowie Bestückung mit Verbrauchsmaterialien wie Papierhan Für die Materialbereitstellung ist von einer gleichzeitigen Anwesenheit von bis zu 25 AK der unterschiedlichen Gewe

1.6.30 Sanitärcontainer 15 m² reinigen 2x wöchentlich

Sanitärcontainer aus Vorposition reinigen, 2 x wöchentlich. Für den Reinigungsaufwand ist von einer gleichzeitigen Anwesenheit von bis zu 25 AK der unterschiedlichen Gewe

1.6.40 Abwassertank 10.000 Liter

Abwassertank unter Sanitärcontainer aus Vorposition, Fassungsvermögen 10.000 Liter, einrichten und räumen, für Einschließlich Einholen sämtlicher erforderlicher Genehmigungen, behördlicher Zustimmungen u.dgl. zur Aufstellun Überfüllsicherung o.a.. Vorhalten und Entleerung des Abwassertanks in gesonderten nachfolgenden LV-Positionen.

1.6.50 Abwassertank 10.000 Liter vorhalten

Abwassertank unter Sanitärcontainer, Fassungsvermögen 10.000 Liter, aus Vorposition, vorhalten, einschließlich In Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung des Füllstandes des Abwassertanks und nach Erforde Entleerung des Abwassertanks in gesonderten nachfolgenden LV-Positionen.

1.6.60 Abwassertank Grubenabfuhr Grundpreis

Grundpreis Grubenabfuhr für Abwassertank aus Vorposition pro Einsatz mit An- und Abfahrt. Einschließlich sämtlicher Transportkosten bis zur Entsorgungsstelle, Mehraufwand für erschwerte Bedingungen der

1.6.70 Abwassertank Grubenabfuhr Arbeitspreis

Arbeitspreis Grubenabfuhr pro Kubikmeter abgefahrenes Abwasser Fäkalwasser aus Vorposition, einschließlich Entsorgungsgebühren und ggf. Preiszuschlägen an der Entsorgungsstelle.

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1.6.80 Aufstiegstreppe Sanitärcontainer

Aufstiegstreppe Zugang Sanitärcontainer über Abwassertank einrichten und räumen, einschließlich erforderlichem G

1.6.90 Aufstiegstreppe Sanitärcontainer vorhalten

Aufstiegstreppe Zugang Sanitärcontainer über Abwassertank aus Vorposition vorhalten.

1.6.100 Anschlüsse Sanitärcontainer herstellen

Herstellen und Räumen der Ver- und Entsorgungsanschlüsse sämtlicher Sanitärobjekte und Elektroausstattung aus geeignet für den ganzjährigen Betrieb der Container, innerhalb der Baustelleneinrichtung.

1.6.110 Anschlüsse Sanitärcontainer vorhalten

Vorhalten der Ver- und Entsorgungsanschlüsse sämtlicher Sanitärobjekte und Elektroausstattung aus LV-Titel Sani Die Vorhaltung beinhaltet die regelmäßige Überprüfung, Wartung und Instandhaltung zur vollen Funktionsfähigkeit.

1.6.120 Transportable Chemietoilette

Toilettenkabine mit Abwassertank chemisch, mobil, ohne Kanalanschluss für die Benutzung durch die am Bau bete Räumen des Sanitärcontainers aus vorangegangener LV-Position. Einschließlich Einholen sämtlicher erforderlicher Genehmigungen, behördlicher Zustimmungen u.dgl. zur Aufstellun Überfüllsicherung o.a.. Ausstattung: 1 WC, 1 Waschbecken Grundfläche: ca. 1,5 m² Vorhalten, Warten, Betreiben mit Leerung in gesonderter nachfolgender LV-Position.

1.6.130 Transportable Chemietoilette vorhalten

Transportable Chemietoilette der Vorposition vorhalten, warten und betreiben, einschließlich 1 x wöchentliche Hochdruckreinigung und Fäkalienentsorgung mit Entsorgungsgebühren und ggf. Pre Vorhaltung über den gesamten Ausführungszeitraum der Errichtung der Außenanlagen.

Leistungsverzeichnis - 14/206 70

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1.7 Bauwasser

1.7.10 Bauwasseranschluss herstellen

Bauwasseranschluss temporär an straßenseitigem Unterflurhydranten mittels zu lieferndem Standrohr und geeichte einschließlich Erstellung eines Verkehrssicherungs- u. Regelplans für die Beantragung, soweit erforderlich, einschlie aller Gebühren und Mietkosten.

1.7.20 Bauwasseranschluss vorhalten

Bauwasseranschluss der Vorposition vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet die Miete des Standrohrs sowie die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erforde

1.7.30 Schutzeinhausung Bauwasseranschluss herstellen

Standrohr aus Vorposition durch geschlossene, wärmegedämmte und abschließbare Einhausung aus wetterbestän standsicherer Verankerung im Boden und Sicherung des Verschluss mit diebstahlsicherem Überwurfschloss mit 4-s Ausführung liefern, aufstellen und räumen einschließlich Abstimmung und Umsetzung etwaiger zusätzlicher Anforde

1.7.40 Schutzeinhausung Bauwasseranschluss vorhalten

Schutzeinhausung der Vorposition vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

1.7.50 Leitungsbrücke mit Überfahrschutz herstellen

Liefern, aufstellen und Rückbau einer überfahrbaren, ausreichend belastbaren und verkehrssicheren Leitungsbrück Bordstein-Querungen hinweg zur Grundstücksgrenze. Auslegung Schwerlast-überfahrbar mit Achslast bis 12t, halb einschließlich Einholen erforderlicher verkehrsrechtlicher Genehmigungen und Kennzeichnen der Konstruktion durc (Zeichen 274). Länge der Leitungsbrücke ca. 7,0 m

1.7.60 Leitungsbrücke mit Überfahrschutz vorhalten

Leitungsbrücke der Vorposition vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

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1.7.70 Wasserleitung Bauwasser verlegen

Wasserleitung DN 32 über Leitungsbrücke bis zur Entnahmestelle im Baufeld verlegen und nach Beendigung der A oberflächennah, einschließlich Überdeckung mit Material aus vorangegangenem LV-Abschnitt Zufahrt und BE-Fläch Dämmung und Begleitheizung der Wasserleitung in gesonderter nachfolgender LV-Position.

1.7.80 Wasserleitung Bauwasser vorhalten

Wasserleitung der Vorposition vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

1.7.90 Dämmung und Begleitheizung für Wasserleitung verlegen

Wasserleitung aus Vorposition, DN 32, mit Begleitheizung und Dämmstoffumwicklung zur Sicherstellung der Frostfr

1.7.100 Dämmung und Begleitheizung für Wasserleitung vorhalten

Dämmung und Begleitheizung der Vorposition vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

1.7.110 Bauwasser Verteiler herstellen

Verteiler Bauwasseranschluss für sämtliche Baustellencontainer aus LV-Abschnitt Baustellencontainer sowie für Ba einschließlich zu liefernder T Verbindungen, DN32, Länge Verteilerleitungen gesamt bis 10m, mit Dämmung und Be Herstellen von Zapfstellen in gesonderter nachfolgender LV-Position.

1.7.120 Bauwasser Verteiler vorhalten

Bauwasser Verteiler der Vorposition mit Zubehör vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

Leistungsverzeichnis - 16/206 72

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1.7.130 Bauwasser Entnahmestelle herstellen

Bauwasser-Entnahmestelle mit min. 6 Zapfstellen (mit 4 Stk. 3/4Zoll und 2 Stk. 1Zoll) einrichten und räumen, einschließlich Zuleitung bis 10 m zu vorgegebenem Standort im Baufeld, mit Stützpfosten und Befestigungen sowie

1.7.140 Bauwasser Entnahmestelle vorhalten

Bauwasser Zapfstellen der Vorposition mit Zubehör vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

1.7.150 Inbetriebnahme Bauwasser

Inbetriebnahme der vollständigen Einrichtung aus LV-Titel Bauwasser einschließlich Spülen und Entleeren bei Rück

1.7.160 Umschluss Bauwasser an Festanschluss

Bauwasser-Versorgung aus vorangegangenen LV-Positionen von straßenseitigem Bauwasseranschluss temporär a vollständige Leistung mit Wieder-Inbetriebnahme, Lohn, Gerät, Montagematerial, Verbindern, Befestigungen, An- un Ausführung nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.

1.8 Baustrom

1.8.10 Leistungsbedarfsberechnung

Leistungsbedarfsberechnung für Bauvorhaben, einschließlich Abstimmung mit der Bauüberwachung, als Grundlage

1.8.20 Baustromanschluss herstellen

Baustromanschluss bis 250A an das öffentliche Stromnetz, Anschlusspunkt straßenseitig, mittels zu liefernder Mess und räumen, einschließlich Erstellung eines Verkehrssicherungs- u. Regelplans zur Beantragung des Baustromanschluss, sowei Freilegen der Kabelvorstreckung am Anschlusspunkt, einschließlich aller Gebühren und Mietkosten.

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1.8.30 Baustromanschluss vorhalten

Baustromanschluss der Vorposition vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet die Miete für Einrichtungen des Netzbetreibers (EVU) sowie die regelmäßige Überprüfung

1.8.40 Anschlusspunkt Schutzvorrichtung herstellen

Baustromanschluss aus Vorposition durch geeignete Vorrichtung gegen Beschädigung und unbefugten Zugriff siche Ausführung liefern aufstellen und räumen einschließlich Abstimmung und Umsetzung etwaiger zusätzlicher Anforde

1.8.50 Anschlusspunkt Schutzvorrichtung vorhalten

Schutzvorrichtung der Vorposition vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfähigke

1.8.60 Hauptanschlussschrank bis HA250 aufstellen

Hauptanschlussschrank bis HA250 zur Unterbringung der Messeinrichtung, mit Wandlerzählplatz und EVU-Zulassu Anschlussleistung 173 kVA Bestückung Mindestanforderung Eingang 1x Sicherungslasttrenner NH2 Ausgang 1x Lasttrennschalter 250A

1.8.70 Hauptanschlussschrank bis HA250 vorhalten

Hauptanschlussschrank bis HA250 vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

1.8.80 Hauptverteilerschrank bis HV250 aufstellen

Hauptverteilerschrank bis HV250, aufstellen und räumen. Anschlussleistung 173 kVA Bestückung Mindestanforderung Eingang 1x Sicherungslasttrenner NH2 Ausgang 4x Sicherungslasttrenner NH00

Leistungsverzeichnis - 18/206 74

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1.8.90 Hauptverteilerschrank bis HV250 vorhalten

Hauptverteilerschrank bis HV250 vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

1.8.100 Hauptverteilerschrank bis HV400 aufstellen

Hauptverteilerschrank bis HV400 aufstellen und räumen. Anschlussleistung 277 kVA Bestückung Mindestanforderung Eingang 1x Sicherungslasttrenner NH3 Ausgang 2x Sicherungslasttrenner NH2, 4x Sicherungslasttrenner NH00

1.8.110 Hauptverteilerschrank bis HV400 vorhalten

Hauptverteilerschrank bis HV400 vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

1.8.120 Containerverteilerschrank bis VC400 aufstellen

Containerverteilerschrank bis VC400 aufstellen und räumen. Anschlussleistung 111kVA bis 277 kVA Bestückung Mindestanforderung Eingang 1x Sicherungslasttrenner NH1 Ausgang 9x CEE-Steckdose 32A, 6x Schuko-Steckdose

1.8.130 Containerverteilerschrank bis VC400 vorhalten

Containerverteilerschrank bis VC400 vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

1.8.140 Kranverteilerschrank bis VK160FU aufstellen

Kranverteilerschrank bis VK160FU aufstellen und räumen. Anschlussleistung 111 kVA Bestückung Mindestanforderung Eingang 1x Sicherungslasttrenner NH1 Ausgang 1x CEE-Steckdose 125A, 1x CEE-Steckdose 63A, 1x CEE-Steckdose 32A, 1x CEE-Steckdose 16A, 1x Sc

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1.8.150 Kranverteilerschrank bis VK160FU vorhalten

Kranverteilerschrank bis VK160FU vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

1.8.160 Gummischlauchleitung bis H07RN-F 5G35 verlegen

Gummischlauchleitung bis H07RN-F 5G35 verlegen und räumen.

1.8.170 Gummischlauchleitung bis H07RN-F 5G35 vorhalten

Gummischlauchleitung bis H07RN-F 5G35 vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

1.8.180 Gummischlauchleitung bis H07RN-F 5G70 verlegen

Gummischlauchleitung bis H07RN-F 5G70 verlegen und räumen.

1.8.190 Gummischlauchleitung bis H07RN-F 5G70 vorhalten

Gummischlauchleitung bis H07RN-F 5G70 vorhalten. Die Vorhaltung beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Reparatur nach Erfordernis zur vollen Funktionsfä

1.8.200 Potentialausgleich

Errichtung eines örtlichen Potentialausgleichs für die Baustromanlage, einrichten, vorhalten und räumen.

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1.8.210 Erstprüfung

Durchführung der Erstprüfung der Anlage mit Dokumentation und Übergabe.

1.8.220 Wartung und Prüfung Baustromanlage baubegleitend

Baubegleitendes Planungs-, Projekt- und Sicherheitsmanagement für die Funktionsfähigkeit der Baustromanlage m einschließlich Ortsterminen nach Erfordernis, mit An- und Abfahrt.

1.8.230 Einsatzpauschale Notdienst

Einsatzpauschale bei Nutzung der 24-stündigen Rufbereitschaft ohne gesonderten Bereitschaftsvertrag. Abrechnung pro Einsatz.

1.8.240 Umschluss Baustrom an Festanschluss

Baustrom-Versorgung aus vorangegangenen LV-Positionen von straßenseitigem Baustromanschluss temporär auf Wieder-Inbetriebnahme, Lohn, Gerät, Montagematerial, Verbindern, Befestigungen, An- und Abfahrt nach Erfordern Ausführung nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.

1.9 Bauschild

1.9.10 Bauschild

Herstellen, Lieferung, Montage, Vorhaltung und der späterer Rückbau eines standsicheren Baustellenschildes inklu

Schildplatte: • Material: Aluminium-Verbundplatte, witterungsbeständig, Dicke nach Erfordernis • Abmessungen: Breite: 3,00 m, Höhe: 2,00 m • Druck: Hochwertiger, UV-beständiger Digitaldruck inkl. Schutzlaminat (matt). • Die Gestaltung wird vom AG vorgegeben.

Unterkonstruktion (Holz): Nadelholz S10 oder KVH • Standsicherheit: Die Konstruktion muss für die regionalen Windlasten nach DIN EN 1991-1-4 statisch bemessen sein. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. • Verankerung: Ballastiertes Fundament (z. B. Betonblock-Fundamentierung) oder Erdnägel/ Schaubenfundamente. Keine dauerhafte Beschädigung des Untergrunds. Das Fundament ist im Angebot einzukalkulieren.

Leistungsumfang • Prüfung der vom AG gestellten Druckdaten auf Druckfähigkeit. • Lieferung aller Materialien frei Baustelle. • Fachgerechte und standsichere Montage vor Ort in Abstimmung mit der Bauleitung. • Vorhaltung des Schildes für die gesamte Bauzeit (voraussichtlich 24 Monate). • Demontage und fachgerechte Entsorgung bzw. Rückbau nach Fertigstellung des Bauvorhabens.

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Abmessungen Sohle: ca. 1.800m² Aushubtiefe: bis 1,20 m Homogenbereiche siehe Baugrundgutachten/ Geotechnischer Bericht: HB1: Reste vom bereits abgeschobenen Oberboden HB2: quartäre Sande HB3: Geschiebemergel, bzw. Lehm abfallrechtliche Bewertung: BM-F1 (Auffüllungen) und BM-0 (geogenes Material)

Inkl. Planum herstellen, Mehrfachbewegungen und Anpassungen an eingeschränkte Baustellenflächen. Laden, Transport und Entsorgung gesondert

2.2.20 Laden und Bildung von Haufwerken (Segregation), Baustelle

Aushubmaterial laden und innerhalb der Baustelle zur Haufwerks-Bildung fördern und systematische Haufwerke au einschließlich Schutz gegen Vermischung, Erosion und Witterungseinflüsse,

inkl. Vorhalten der Haufwerke bis zur Vorlage der Analyseergebnisse inkl. aller Standzeiten, Baustellenunterbrechun

Die Baustelle verfügt über keine ausreichenden Lagerflächen für eine direkte Trennung und Entsorgung von Boden Mehrfachumschlag, Umlagerung sowie standzeitbedingte Logistikunterbrechungen sind einzukalkulieren, soweit nic

2.2.30 Laden, Bildung von Haufwerken (Segregation), Extern

Systematische Bildung getrennter Haufwerke wie zuvor beschrieben, jedoch inkl. Laden und Transport von Bodenm

Hinweis Für nachfolgend beschriebene vollständige und rechtskonforme Verwertung/ Beseitigung/ Entsorgung ist der AN ve Entsorgungsstelle. Abrechnungsgrundlagen sind die Wiegescheine der Entsorgungsstellen. Die Verwiegung erfolgt grundsätzlich auf e

Hinweis zur Chargeneinteilung: Die Chargeneinteilung erfolgt auf Grundlage der durch die fachgutachterliche Begleitung entnommenen Proben sow Der Fachgutachter des AG setzt dabei geschultes Probenahme-Personal ein und lässt die chemische Analytik durc Grundlage für die Verwertung des Bodenmaterials ist die ErsatzbaustoffV. Die chemische Analytik erfolgt gem. Ersa

Bei der Entsorgung der Abfälle sind die rechtlichen Anforderungen am Ort der Entsorgung zu beachten. Folgende g

  • Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27.April 2009
  • Ersatzbaustoffverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2023
  • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 9. Juli 2021 Einzurechnende Nebenleistungen/ Besondere Leistungen: In die Einheitspreise sind sämtliche Ausgaben und Leistungen für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle (En

Das Wiegen der angelieferten Abfälle und das Ausstellen der Wiegenoten sind Nebenleistungen, für die keine geso

Für gefährliche Abfälle muss der Nachweis erbracht werden, dass eine Zuweisung zur vorgesehenen Entsorgungse

2.2.40 Laden, Transport und Entsorgung, BM-0 (AVV 17 05 04)

Laden, Transport und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung des Bodenmaterials nach Klassifizierung. inkl. aller Gebühren, Nachweise und Deponiekosten.

Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen bis max. 10 Vol.-% Abfallschlüssel: AVV 17 05 04 Belastung: chemische Belastung BM-0 gem. ErsatzbaustoffV

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Anthropogene Beimengungen können in der Bodencharge enthalten sein.

In die Position sind einzukalkulieren:

  • Be- und Entladekosten
  • alle Gebühren (Maut etc). und Bearbeitungskosten
  • sämtliche Kosten für z.B. erforderliche Reinigung der Transportfahrzeuge
  • Abfertigungszeiten
  • das Liefern und das unterschriftsreife Vorbereiten der Übernahmescheine Abrechnung erfolgt auf vom AG anerkannten Wiegenoten.

2.2.50 Laden, Transport und Entsorgung, BM-0* (AVV 17 05 04)

Laden, Transport und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung des Bodenmaterials nach Klassifizierung. inkl. aller Gebühren, Nachweise und Deponiekosten.

Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen bis max. 10 Vol.-% Abfallschlüssel: AVV 17 05 04 Belastung: chemische Belastung BM-0* gem. ErsatzbaustoffV Anthropogene Beimengungen können in der Bodencharge enthalten sein.

In die Position sind einzukalkulieren:

  • Be- und Entladekosten
  • alle Gebühren (Maut etc). und Bearbeitungskosten
  • sämtliche Kosten für z.B. erforderliche Reinigung der Transportfahrzeuge
  • Abfertigungszeiten
  • das Liefern und das unterschriftsreife Vorbereiten der Übernahmescheine Abrechnung erfolgt auf vom AG anerkannten Wiegenoten.

2.2.60 Laden,Transport und Entsorgung, BM-F0* (AVV 17 05 04)

Laden, Transport und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung des Bodenmaterials nach Klassifizierung. inkl. aller Gebühren, Nachweise und Deponiekosten.

Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen >10 bis max. 50 Vol.-% Abfallschlüssel: AVV 17 05 04 Belastung: chemische Belastung BM-F0* gem. ErsatzbaustoffV Bodencharge enthält anthropogene Fremdbestandteile.

In die Position sind einzukalkulieren:

  • Be- und Entladekosten
  • alle Gebühren (Maut etc). und Bearbeitungskosten
  • sämtliche Kosten für z.B. erforderliche Reinigung der Transportfahrzeuge
  • Abfertigungszeiten
  • das Liefern und das unterschriftsreife Vorbereiten der Übernahmescheine Abrechnung erfolgt auf vom AG anerkannten Wiegenoten.

2.2.70 Laden, Transport und Entsorgung, BM-F1 (AVV 17 05 04)

Laden, Transport und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung des Bodenmaterials nach Klassifizierung. inkl. aller Gebühren, Nachweise und Deponiekosten.

Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen bis max. 50 Vol.-% Abfallschlüssel: AVV 17 05 04 Belastung: chemische Belastung BM-F1 gem. ErsatzbaustoffV

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Bodencharge enthält anthropogene Fremdbestandteile.

In die Position sind einzukalkulieren:

  • Be- und Entladekosten
  • alle Gebühren (Maut etc). und Bearbeitungskosten
  • sämtliche Kosten für z.B. erforderliche Reinigung der Transportfahrzeuge
  • Abfertigungszeiten
  • das Liefern und das unterschriftsreife Vorbereiten der Übernahmescheine Abrechnung erfolgt auf vom AG anerkannten Wiegenoten.

2.2.80 Laden, Transport und Entsorgung, BM-F1 (AVV 17 05 04) mit TOC-Gehalten >5 Massen-%

Laden, Transport und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung des Bodenmaterials nach Klassifizierung. inkl. aller Gebühren, Nachweise und Deponiekosten.

Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen bis max. 50 Vol.-% Abfallschlüssel: AVV 17 05 04 Belastung: chemische Belastung BM-F1 gem. ErsatzbaustoffV sowie TOC-Gehalt >5 Massen-% Bodencharge enthält anthropogene Fremdbestandteile.

In die Position sind einzukalkulieren:

  • Be- und Entladekosten
  • alle Gebühren (Maut etc). und Bearbeitungskosten
  • sämtliche Kosten für z.B. erforderliche Reinigung der Transportfahrzeuge
  • Abfertigungszeiten
  • das Liefern und das unterschriftsreife Vorbereiten der Übernahmescheine Abrechnung erfolgt auf vom AG anerkannten Wiegenoten.

2.2.90 Hindernis, Mauerwerk, im Boden abbrechen, entsorgen

Hindernis, Mauerwerk, im Boden im Rahmen der Aushubarbeiten abbrechen, abfahren und entsorgen. Einzelgröße Hindernis: bis 0,1 m³ Abrechnung nach tatsächlichem Volumen, nicht nach Transportvolumen

2.2.100 Hindernis, Einzelst., im Boden abbrechen, entsorgen

Hindernisse aus Einzelsteinen (Findlingen) im Boden im Rahmen der Aushubarbeiten lösen, abfahren und entsorge Einzelgröße Hindernis: bis 0,3 m³ Abrechnung nach tatsächlichem Volumen, nicht nach Transportvolumen

2.2.110 Bettungsschicht

Bettungsschicht mit verdichtungsfähigem, grobkörnigem (kapillarbrechend) vorzugsweise gebrochenem Material de Sauberkeitsschicht lagenweise einbauen incl. Herstellen des Feinplanums.

Auffüllungshöhe ca. 60cm Abrechnung erfolgt nach aufzufüllendem Raum. Verdichtung jeder Lage auf mindestens DPr >= 100 % (nach DIN 18127 bzw. vergleichbar)

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Nachweisführung über Verdichtungsgrad ist in den EP einzukalkulieren.

2.2.120 Zulage: erheblicher Recyclinganteil

Ausführung der neu eingebauten, ungebundenen Erdbaustoffe mit einem erheblichen Recyclinganteil zertifizierter güteüberwachter Recyclingmaterialien als Zulage. Recyclingmaterial Klasse RC-1 gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken (z. B. Ersatzbaustoffverordnun

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Prüfzeugnisse für die mineralischen Recyclingmaterialien, die durch anerkannte Prüfstellen (Fremdüberwachung) erstellt wurden. Diese dürfen bei Auslieferung des Recyclingmaterials nicht älter als sechs Monate sein.
  • Lieferscheine
  • Herstellererklärungen

2.2.130 Auffüllen der Baugrube

Auffüllen der Baugrube am Gebäude umlaufend mit Lieferkies, Material profilgerecht einbauen und lagenweise verd Material : Lieferkies Körnung: 0/32 mm Durchlässigkeit: kf >= 10-4 m/s Lagenweise Verfüllen und lageweise Verdichten. Auffüllhöhe bis 60 cm, mind. 98% Proctordichte

2.3 Betonarbeiten

Hinweis Alle nachfolgend beschriebenen Rohbauteile dienen als Auflager- oder Anschlussflächen für vorgefertigte Holzbaue auszuführen.

Die nachfolgend definierten verschärften Toleranzen gelten verbindlich:

  1. Ebenheit von Auflagerflächen (Bodenplatte, Betonaufkantung) Abweichend von DIN 18202, Tabelle 3: Messpunktabstand 1,0 m: max. 3 mm Messpunktabstand 4,0 m: max. 5 mm

  2. Höhenlage von Auflagerflächen Abweichend von DIN 18202, Tabelle 1: Höhenabweichung: max. ±5 mm

  3. Maß- und Achstoleranzen Abweichend von DIN 18202, Tabelle 1: Achsabweichungen: max. ±5 mm

  4. Auflagerflächen und -kanten (zusätzlich zu den o. g. Anforderungen) Auflagerflächen sind eben, gratfrei und ohne lokale Erhöhungen (z. B. Betonnasen) herzustellen Auflagerkanten sind rechtwinklig und maßhaltig (±3 mm) auszuführen

Ausführungshinweise Betonoberflächen sind frisch abzuziehen bzw. nachzuarbeiten (z. B. Schleifen), um die geforderten Ebenheiten sich

Die Einhaltung der Toleranzen werden vor Beginn der Holzbauarbeiten geprüft und dokumentiert

Nebenleistungen: Abstimmung mit dem Folgegewerk Holzbau Mitwirkung bei gemeinsamen Aufmaß-Terminen

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Besondere Leistung: Die erhöhten Toleranzanforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren Nachträgliche Ausgleichsmaßnahmen aufgrund Nichteinhaltung gehen zu Lasten des Auftragnehmers

2.3.10 Sauberkeitsschicht, Beton

Sauberkeitsschicht aus Magerbeton unterhalb Randbalken herstellen. Abrechnung über Grundfläche der gedämmten Gründungsbauteile Betongüte: C 8/10, nach DIN 1045-2 Dicke: 5 -18 cm je nach Einbindetiefe zur Gewährleistung der Frostfreiheit

2.3.20 Ausgleichsschicht, Splitt

Dünne Splittschicht, Körnung 3-6 mm, zum Ausgleich der Unebenheiten des Feinplanums liefern und verteilen. Oberfläche eben abgezogen für Einbau der nachfolgend beschriebenen Fundamentplattendämmung

2.3.30 Perimeterdämmung, unterhalb der Bodenplatte, 12cm

Lastabtragende Perimeter-Dämmung mit Hartschaum-Platte aus extrudiertem Polystyrol mit glatter Oberfläche und unter Gründungsplatten wie folgt herstellen: Vom DIBt zugelassen als lastabtragende Wärmedämmung unter Gründungsplatten, für die Abtragung von Horizont Bezeichnungsschlüssel nach DIN EN 13164; Normalentflammbar, Euroklasse E nach DIN EN 13501; Anwendungsgebiet PW und PB nach DIN 4108-10; Bemessungswert der Druckspannung fc,nenn >= 300 kPa / fc,d >= 185 kPa Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit für Anwendungen nach DIN 4108: Bemessungswert der Druckspannung fc Dicke:120 mm liefern und einlagig im Verband lose auf zuvor eben abgezogener Feinsplittschicht verlegen und gegen seitliches Ve Einbau unterhalb Fundamentplatte, vollflächig

2.3.40 Perimeterdämmung, Randbereich, 12cm

Lastabtragende Perimeter-Dämmung mit Hartschaum-Platte aus extrudiertem Polystyrol wie zuvor beschrieben, jed

Bemessungswert der Druckspannung fc,nenn >= 700 kPa / fc,d >= 355 kPa

Ausführung im 70cm Randbereich unterhalb der Fundamentverdickung

2.3.50 Perimeterdämmung, seitlich, 20cm

Wärmedämmschicht im Sockelbereich mit Hartschaum-Platte aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum liefern und im Betonierprozess/ in die Schalung einbinden. Euroklasse E nach DIN EN 13 501; Anwendungsgebiet WAP nach DIN V 4108-10; Dicke: 200mm

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Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: Lambda = 0,036 W/(m*K) Sockelhöhe: 52cm, vertikaler Einbau auf Außenseite der Fundamentverdickung

2.3.60 Perimeterdämmung, seitlich, 12cm

Wärmedämmschicht im Sockelbereich mit Hartschaum-Platte aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum liefern und a Euroklasse E nach DIN EN 13 501; Anwendungsgebiet WAP nach DIN V 4108-10; Dicke: 120mm Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: Lambda = 0,036 W/(m*K) Höhe: 32cm, vertikaler Einbau auf Innenseite der Fundamentverdickung

2.3.70 Aufzugunterfahrt, WU-Beton

Komplette Aufzugunterfahrt aus WU-Stahlbeton auf auf Dämmschicht sauber abgezogen und verdichtet zeitlich versetzt vor der Fundamentplatte herstellen. Ausführung bestehend aus:

Fundamentplatte: 2,38m x 2,50m, H= 30cm Grubenwände: 30cm x 50cm (HxB), Umfang außen: 2,38m x 2,50m

Bewehrung und Schalung in gesonderter Position.

Beton: Stahlbeton nach DIN 1045-2 Betongüte: C 25/30 Expositionsklasse: XC2, XF1 WF (WU)

In diese Position einzukalkulieren sind die Kosten für die geforderten Leistungen der Fremdüberwachung der Überwachungsklasse 2.

2.3.80 Beton, Fundamentplatte

Fundamentplatte aus Stahlbeton auf Dämmschicht sauber abgezogen und verdichtet herstellen. Ausführung eben. Schalung und Bewehrung in gesonderter Position.

Beton: Stahlbeton nach DIN 1045-2 mit geringem Schwindmaß Betongüte: C 25/30 Expositionsklasse: XC2, XF1 WF Plattendicke: 35 cm

2.3.90 Zulage: Fundamentplattenverdickung

70 cm breite Fundamentplattenverdickung umlaufend im Randbereich 20 cm und im Teilflächen im Bereich der Spo

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2.3.100 Zulage: erheblicher Recyclinganteil

Ausführung der Stb.-Bauteile mit maximal zulässigen Recyclinganteil nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutsc

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Erklärung der Baufirmen über den normgerechten Einsatz von Recyclingbeton
  • Prüfzeugnisse für die mineralischen Recyclingmaterialien, die durch anerkannte Prüfstellen (Fremdüberwachung) erstellt wurden. Diese dürfen bei Auslieferung des Recyclingmaterials nicht älter als sechs Monate sein.
  • Lieferscheine
  • Herstellererklärungen

2.3.110 Schalung Fundamentplattenrand, 55cm

Schalung für Randabstellung der Fundamentplatte, glatt, einhäuptig, Abrechnung per lfdm. Ausführung incl. Eckausbildung (7 Außen- und 7 Innenecken) DGNB-Anforderung für Betontrennmittel beachten.

Höhe: 55cm

2.3.120 Beton, Einzelfundament

Einzelfundamente aus Stahlbeton auf Sauberkeitsschicht sauber abgezogen und verdichtet herstellen. Ausführung eben; Schalung und Bewehrung in gesonderter Position. Beton: Stahlbeton nach DIN 1045-2 Betongüte: C 25/30 Expositionsklasse: XC2, XF1 WF

2.3.130 Schalung, Einzelfundament und Aufzugsunterfahrt

Schalung der Einzelfundamente, rau, einhäuptig. Ausführung incl. Ausbildung der Schalungsecken DGNB-Anforderung für Betontrennmittel beachten.

2.3.140 Fugenblech

Beschichtetes Fugenblech zur Abdichtung von horizontalen Arbeitsfugen gegen drückendes und nicht drückendes Wasser, sowie gegen Bodenfeuchte liefern und unter Beachtung der Herstellerangaben gemäß ETA bzw. abP einbauen, incl. 8 Eckausbildungen Blechbreite: 167mm Mindesteinbindetiefe: 30mm Normstrich zur visuellen Einbaukontrolle zulässiger Wasserdruck: 2,0bar

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Lieferung einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel (Haltebügel, Stoßklammern).

Produkt der Planung: PENTAFLEX KB 167 o.glw.

Fugen der Aufzugunterfahrt.

2.3.150 Bewehrung Fundamente und Aufkantung

Liefern, schneiden, biegen und verlegen von Bewehrungsstahl B 500 S für die Gründungsbauteile aus Ortbeton als Betonstabstahl, in verschiedenen Durchmessern und Längen.

2.3.160 Beton-Randaufkantung incl. Schalung, 30 x 40cm

Randaufkantung aus Stahlbeton, inkl. zweiseitiger glatter Schalung; Oberseite waagrecht sauber und glatt abgerieb Ausführung incl. 1 Türöffnung. DGNB-Anforderung für Betontrennmittel beachten. Beton: Stahlbeton nach DIN 1045-2 Betongüte: C 25/30 Expositionsklasse: XC2, XF1 WF (WU) Größtkorn: max. 16mm Höhe: 40cm Breite: 30cm DGNB-Anforderung für Betontrennmittel beachten.

2.3.170 Beton-Randaufkantung incl. Schalung, 30 x 20cm

Randaufkantung aus Stahlbeton, inkl. zweiseitiger glatter Schalung wie zuvor beschrieben, jedoch

Höhe: 20cm Breite: 30cm

2.3.180 Beton-Randaufkantung incl. Schalung, 20 x 20cm

Randaufkantung aus Stahlbeton, inkl. zweiseitiger glatter Schalung wie zuvor beschrieben, jedoch

Höhe: 20cm Breite: 20cm

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2.3.190 Abschalelement für Arbeitsfugen

Abschalelement für die Abschalung und gleichzeitige Abdichtung von wasserundurchlässigen Arbeitsfugen mit verz der Herstellerangaben und allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis einbauen. Bauteil/ Höhe: Fundamentplatte/ 35cm Lieferung einschließlich Fugenblech und aller erforderlichen Befestigungsmittel. Produkt der Planung: PENTAFLEX® ABS-V und PENTAFLEX KB® 167 o.glw.

2.3.200 Aussparung in Fundamentplatte

Anlegen und Herstellen einer Aussparung in der Fundamentplatte für bauseitige Sportgeräteeinbauten, einschl. aller Nebenleistungen und Aufwendungen.

Ausführung: rund , D = 22cm Tiefe: 17cm - 39cm

2.3.210 PE-Folie

Liefern und Verlegen von PE-Folie, 1-lagig, Dicke >/= 0,4mm, mit 20cm Stoßüberlappung, auf Dämmschicht.

2.4 Erdungsanlage

Hinweis Nachfolgend sind die Positionen für die Herstellung der Erdungsanlage aufgeführt. Die Erdungsanlage besteht aus Funktionspotentialausgleichleiter ist mind. alle 2m mit der Bewährung, mittels Schraubverbindern oder Schweißverb Zum Anschluss von Potentialausgleichschienen / Anschlüssen von Bauteilen oder für die Verbindung zwischen Ring Anschlussfahnen im Innen- und Außenbereich sind in V4A auszuführen. Zu beachten ist das die Erstellung der Erdungsanlage baubegleitend, entsprechend dem Baufortschritt erfolgen mu berücksichtigen. Die gesamte Leistung ist zu dokumentieren und im Blitzschutzprüfbuch festzuhalten. Die Leistung ist durch ein zugelassene Blitzschutzfachkraft auszuführen bzw. zu überwachen. Sämtliche Komponenten sind inkl. liefern und montieren anzubieten.

2.4.10 Funktionspotentialausgleicherder

Fundamenterder, Rundstahl feuerverzinkt Rd.10mm, alternativ Bandstahl feuerverzinkt 30 x 3,5 mm, nach DIN 4880 Keilverbinder sind nicht gestattet! inkl. liefern und fachgerecht montieren.

2.4.20 Ringerder V4A Rd. 10 mm

Ringerder V4A Rd. 10 mm als Ringerder unter der Bodenplatte im Erdreich oder in der Sauberkeitsschicht im Raste inkl. liefern und fachgerecht montieren.

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2.4.30 Kreuzverbinder verzinkt

Kreuzverbinder verzinkt nach DIN 48845 in schwerer Ausführung inkl. liefern und fachgerecht montieren.

2.4.40 Kreuzverbinder V4A

Kreuzverbinder V4A nach DIN 48845 in schwerer Ausführung. inkl. liefern und fachgerecht montieren.

2.4.50 Erdungsfestpunkte

Erdungsfestpunkte als korrosionsfreien Anschluss z.B. der Ableitung an die Bewehrung von Gebäuden oder an die Erdungsanlage für den Schutzpotentialausgleich und/oder den Funktionspotentialausgleich Typ M mit Anschlussachse (l = 180 mm, Ø10 mm) Anschlussgewinde: M10 / M12 Werkstoff Platte: NIRO (V4A) Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401 ASTM / AISI:: 316Ti / 316L / 316 Werkstoff Achse: NIRO Kurzschlussstrom (50 Hz): 3,9 kA Normenbezug: DIN EN 62561-1

inkl. liefern und fachgerecht montieren.

2.4.60 Korrosionsschutzbinden

Korrosionsschutzbinden zur Umhüllung von ober- und unterirdischen Verbindungen zur Verwendung im Erdreich na UV-stabilisiert Länge: 10 m Bandbreite: 50 mm Werkstoff: Petrolat

inkl. liefern und fachgerecht montieren.

2.4.70 Herstellung des Blitzschutzprüfbuches

Herstellung des Blitzschutz-Prüfbuches mit Revisionszeichnung und Fotodokumentation. Sämtliche Leistungen sind mit Fotos zu dokumentieren. Die einzelnen Bauabschnitte, entsprechend der erforderlichen Betonagen sind, mittels Foto und im Plan zu dokume inkl. liefern und fachgerechter Erstellung.

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2.4.80 Abstimmung und Koordination mit Unternehmen

In dieser Position ist die Abstimmung und koordination mit dem Rohbauer und Objektüberwachung anzubieten. Der Blitzschutzbauer hat sich eigenverantwortlich mit dem Rohbauunternehmen über Zeit und Umfang der Arbeiten Die örtliche Bauüberwachung und die Objektüberwachung sind über die Abstimmungsergebnisse zu informieren. Es ist zu berücksichtigen das die Objektüberwachung mind. mit einem Vorlauf von 5 Werktagen über die Ausführun

2.5 Gebäudeeinführung ELT

Hinweis Die Gebäudeeinführungen sind baubegleitend, vor der Erstellung der Bodenplatte bzw. der Wände zu montieren. Die Koordination des Einbaus obligt dem AN. Es ist zu berücksichtigen das die Montage der Anbindeschläuche bei den Einzelteilen zu berücksichtigen sind. Die jeweilige Durchführung ist inkl. liefern und montieren anzubieten. Die Einführungen und Leerrohre sind durchgängig mit Zugdrähten zu bestücken.

2.5.10 Gebäudeeinführung KDS 150 - Biegeradius 1000 mm - 1x2

Gebäudeeinführung KDS 150 - 1x2 zur Einführung von Versorgungsleitungen in nicht unterkellerte Gebäude, Biegeradius 1000 mm, mit stabiler Aufstel MPA-geprüft bis 3,5 bar, gas- und geruchsdicht - hochwertig im Sinne der TA-Luft!, IAF-geprüft: Radondicht!, WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 + 2, liefern und fachgerecht einbauen.

2.5.20 Gebäudeeinführung KDS 150 - Biegeradius 1000 mm - 1x3

Gebäudeeinführung KDS 150 - 1x3 zur Einführung von Versorgungsleitungen in nicht unterkellerte Gebäude, Biegeradius 1000 mm, mit stabiler Aufstel MPA-geprüft bis 3,5 bar, gas- und geruchsdicht - hochwertig im Sinne der TA-Luft!, IAF-geprüft: Radondicht!, WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 + 2, liefern und fachgerecht einbauen.

2.5.30 Flexibles Leerrohr-System - FLS 150 - 8m

FLS 150 - Flexibles Leerrohr-System als Kabelschutzschlauch für gas- und wasserdichte Anbindung an Kabeldurchführung KDS, schwere Ausführung fü Innendurchmesser: 150 mm Außendurchmesser: 163 mm Biegeradius: 600 mm Scheiteldruckfestigkeit: 936 N Klassifizierung nach DIN EN 61386-24: N250 Lieferlänge: 8 m

liefern und fachgerecht einbauen.

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2.5.40 Abstandhalter 1 x 2 für FLS 150

Abstandhalter 1x2 für FLS 150 gewährleistet den ausreichenden Abstand zwischen flexiblen Leerrohren, leichter, schlagzäher, witterungsbeständiger und verrottungsfester Kunststoffabstandhalter, Innendurchmesser: 165 mm, liefern und fachgerecht einbauen.

2.5.50 Schlauchverbinder DN 150

Schlauchverbinder 150 zur Verbindung z.B. von FLS Flexibles Leerrohr-System, MPA-geprüft bis 2,5 bar, liefern und fachgerecht einbauen.

2.5.60 Schnellverschlussstopfen für FLS 150

Schnellverschlussstopfen für FLS 150 zum Verschluss von FLS - Flexibles Leerrohr-System, Spannbreite 148 - 162 mm, liefern und fachgerecht einbauen.

2.5.70 Systemdeckel KDS 150 mit Schlauchadapter 160

Systemdeckel KDS 150 mit Schlauchadapter 160 Anwendungsbereich: 150 - 165 mm inkl. Bajonettanschluss mit Überwurfmutter und Verdrehsicherung, Schlauchadapter zum Anschluss von FLS, PE-W WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 + 2, liefern und fachgerecht einbauen.

2.5.80 Systemdichteinsatz KDS 150 Universal Mehrfach - geteilt - Universal

Systemdichteinsatz KDS 150 Universal Mehrfach - geteilt - Universal zur Durchführung von einer oder mehreren Medienleitungen/Kabeln, zum Einsatz in der Bajonettaufnahme bei Kabe rostfreier Edelstahl V2A, 30 mm Dichtung, gas- und geruchsdicht-hochwertig im Sinne der TA-Luft, IAF-geprüft: Rad mm, WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 + 2, liefern und fachgerecht einbauen.

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2.6 Entwässerungsleitungen unter der Bodenplatte

Hinweis

Hochlast-Vollwandrohre aus füllstofffreiem Polypropylen (PP-MD: mit hochwertig veredelten Verstärkungsstoffen) nach DIN EN 14758-1 mit werkseitig eingelegtem Dreifach-Dichtsystem aus SBR nach DIN EN 681-1. Ringsteifigkeit gemäß DIN EN ISO 9969 >16kN /m². Formteile mit Ringsteifigkeit gemäß EN ISO 13967 über 16 kN/m². Als drucklose Anwendung bis 13 bar und 0,9 bar Vakuum gemäß EN ISO 13259 geprüft. Verlegung in Wasserschutzzone II und III gemäß DWA-A- 142 zulässig. Chemische Beständigkeit im Bereich pH 1 bis pH 13.

Einsetzbar:

  • im Schwerlastbereich SLW 60
  • in JGS- und LAU-Anlagen gemäß Z-40.23-577 in Verbindung mit passendem IP-plus-Schweißring . Laut Zulassung ist das System einsetzbar in JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Silagesickersäfte) sowie als Ablaufleitungen von Ableitflächen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Flüssigkeiten.
  • als Kabelschutzleitung gemäß DIN 16878

Das Rohrsystem ist unter Beachtung der DIN EN 1610 zu verlegen.

Das Rohrsystem ist teilweise einzubetonieren. Die Herstellervorgaben hierzu sind zwingend zu beachten.

2.6.10 KG-Rohr DN 100 KG-Rohr DN 100

wie zuvor beschrieben, jedoch:

Rohr, Dimension: DN 100

2.6.20 KG-Rohr DN 125 KG-Rohr DN 125

wie zuvor beschrieben, jedoch:

Rohr, Dimension: DN 125

2.6.30 Bogen DN 100 Bogen DN 100

wie zuvor beschrieben, jedoch:

Formteil als Bogen, alle Winkelgrade, Dimension: DN 100

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2.6.40 Abzweig DN 100 Abzweig DN 100

wie zuvor beschrieben, jedoch:

Formteil als Abzweig, alle Winkelgrade, Dimension der größten Seite: DN 100

2.6.50 Abzweig DN 125 Abzweig DN 125

wie zuvor beschrieben, jedoch:

Formteil als Abzweig, alle Winkelgrade, Dimension der größten Seite: DN 125

2.6.60 KG Rohr als Leerrohr DN 200

wie zuvor beschrieben, jedoch:

als Leerrohr, Dimension: DN 200

Zum Einbau in Betonfundamente, Inkl. folgender Leistungen:

  • Zuschnitt auf passende Länge
  • Montage an der Schalung
  • Fixieren an der Bewehrung

Liefern und inkl. allem erforderlichen Befestigungsmaterial fachgerecht montieren.

2.6.70 Enddeckel DN 200

zum Verschließen zuvor beschriebener Leerrohre in der Bauphase.

Dimension: DN 200

2.6.80 Einmessen der Grundleitungen

vor Ort nach Planvorgaben der Fachplanung. inkl. aller erforderlichen Hilfsmittel und Nebenarbeiten.

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2.6.90 Erdarbeiten für Grundleitungen

Herstellen und Verfüllen von Gräben für Grundleitungen unterhalb des Gebäudes, Bettung Typ 1, Stärke der untere

2.6.100 Kamerabefahrung

Nach Fertigstellung der Entwässerungsanlage(n) sind mittels Kamerafahrt folgende Belange zu prüfen und zu dokumentieren: Richtung und Höhenlagen Verbindungen Deformation, Bruch oder Beschädigung Beschichtungen zu prüfen

einschließlich: schriftlichem Bericht, Videodokumentation der gesamten Anlage zusätzlich Fotodokumentation vorgefundener Auffälligkeiten Dokumentation der Befahrung in den Grundleitungsplänen

Die Untersuchung muss von einer nachweislich qualifizierter Stelle durchgeführt werden.

2.6.110 Dichtigkeitsprüfung von Grundleitungen nach DIN EN 1610

für Schmutz- und/oder Regenwasserleitungen im Erdreich außerhalb/innerhalb des Gebäudes, gemäß den Anforderungen der DIN EN 1610, Prüfverfahren -L- (Luft) , als Abnahmeprüfung durchführen. Die Prüfung umfasst folgende Leistungen:

Einbau aller erforderlichen temporären Absperrungen und Prüfvorrichtungen (Blasen, Stopfen etc.) und Sicherstellung der Standsicherheit. Eine Sichtprüfung gem. DIN EN 1610 ist in Form einer Kamerabefahrung separa

Durchführung der Dichtheitsprüfung der Grundleitungen und deren Verbindungen (Haltungen) abschnittsweise nach

Prüfmedium: Luft Prüfklasse: LA (Neuverlegung)

Der vorgeschriebene Prüfdruck und die Prüfdauer sind gemäß der gewählten Prüfklasse (DIN EN 1610, Tabelle 3) einzuhalten. Zulässiger Druckabfall ist nach Normvorgabe.

Erstellung eines detaillierten Prüfprotokolls für jeden geprüften Abschnitt, das die VOB-konforme und normgerechte Anfangsdruck, Enddruck, Druckabfall, Ergebnis). Die Dokumentation ist dem Auftraggeber oder dessen Vertreter un

2.7 Bauteildurchführungen

Hinweis Durchführung in WU-Bodenplatten zum Grundleitungsanschluss für den Einbau in WU-Bodenplatten zum Anschließ geruchsdicht im Sinne der TA Luft, und einseitig angeformter Steckmuffe und Deckel als Einbauhilfe, mit Folienflans Durchmesser: siehe Position Lieferlänge: ca. 50 cm MPA-geprüft bis 10,0 bar, form- und druckstabiles Vollwandmaterial mit geringem Abrieb, Rohr und Rohr-Material nach DIN EN 14758, IAF geprüft: Radondicht! WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 + 2, Folienflansch DIN 18533 W1-E

Fabrikat der Planung: KRASO, BDF KG 2000 mit Folienflansch o.glw.

Liefern, auf die notwendige Länge kürzen und fachgerecht in die Bodenplatte einbauen.

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2.7.10 Bodendurchführung DN 100 Bodendurchführung DN 100

wie zuvor beschrieben, jedoch:

Rohrdurchmesser: 110 mm

2.7.20 Hauseinführung inkl. Leerrohr und Dichtung, 3-fach

3-fach - 4 m - 2 x Strom/Wasser, 1 x Strom + Telekommunikation Mehrsparten-Hauseinführung mit integriertem Inst bei nicht unterkellerten Gebäuden geprüft nach DVGW VP.601

Lieferumfang:

  • mit integriertem Installationsset
  • Standfuß mit Standfußverlängerung
  • höhenverstellbar mit gas- und druckwasserdichter, umlaufender Vierstegdichtung, Spachtelflansch, Sichtkontrolle für Rastmuffe, Bauzeitschutzdeckel
  • flexibles Leerrohrsystem Innendurchmesser: 80 mm, mit aufvulkanisierter Rastmuffe und Verschlussdeckel
  • höhenverstellbarer Estrichaufsatz mit Schutzdeckel und Höhenfixierung Installationsset bestehend aus:
  • Dichteinsatz - Strom/Wasser - 2 Stück (stufenlose Scheibentechnik: Strom 26-50 mm oder blind)
  • Primär- und Sekundärdichtung Strom/Wasser
  • Dichteinsatz - Strom + Telekommunikation (Spannbereich: Strom 25-36 mm / Telekommunikation 2 x 5-10 mm, 3 x 7-14 mm)
  • Primär- und Sekundärdichtung Strom + Telekommunikation inkl. Verlängerungsset, Gleitmittel

Fabrikat der Planung: KRASO o.glw. Typ der Planung: BKP Boden Box 3-fach, 4 m o.glw.

Liefern und fachgerecht einbauen.

2.8 Unterlagen

2.8.10 Montageplanung Montageplanung

Die Projektierung umfasst alle für die Ausführung und Bedienung der Anlagen erforderlichen Pläne und Listen einschl. des Abstimmungsaufwandes mit dem Bauherrn, dem Gewerkelieferanten und des Fachplaners, die Aufwendungen zur Erstellung der endgültigen Funktionsadressenlisten und der haustechnischen Anlagenschemata. Der Projektierungs- und Abstimmungsaufwand ist für den gesamten Ausführungszeitraum bis zur Abnahme durch den Bauherrn zu berücksichtigen.

2.8.20 Revisionsunterlagen Revisionsunterlagen

Revisionsunterlagen für die technischen Anlagen (Entwässerung / Versorgungsleitungen) auf Papier sowie auf elek SBH/GMH-Standard<< in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung zu erfolgen. Die Unterlagen sind dem Auftraggeber bzw. dem Fachplaner vor der förmlichen Abnahme zur Prüfung digital vorzul

Titelblatt mit Angaben über Bauvorhaben, Gewerk, Bauherr usw.

  • Inhaltsverzeichnis mit Inhaltsstruktur und Nummerierung
  • Anlagenbeschreibung
  • Materialnachweise
  • Revisionszeichnungen mit Darstellung der Leitungsverläufe, Dimensionen und Querschnitten, Höhen- bzw. Tiefen

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  • Prüfzeugnisse, Messprotokolle, Abnahmeprotokolle
  • Technische Datenblätter, Montageanleitungen, Bedienungsanleitungen

3 Gerüstarbeiten

Hinweis Die in den nachfolgend aufgeführten Positionen beschriebenen Gerüste dienen in erster Linie den Arbeiten an Dach Fassadengerüste werden an Außenwänden in Teilabschnitten der Fassade und der Traufhöhe folgend in unterschie Die Innengerüste werden an inneren Fassadenflächen der Laubengänge und im Eingangs-/ Aulabereich errichtet un Verankerungsgrund für Innengerüste sind die Innenwände nicht geeignet. Die Standsicherheit der Innengerüste ist Treppen und Podesten in allen Stockwerken, so dass von einem weitestgehend ebenen Untergrund auszugehen ist Die Außengerüste sind entsprechend der beengten Platzverhältnisse im Baufeld und des geringen Abstands des Ba Durchgangsbreite für Personen und Materialtransport verbleibt. Die Traufkante des Gebäudes ist auf Höhe von rd. 10,5 m über Gelände horizontal durchlaufend, in einem Teilabsc gemessen an diesen Höhen gewährleistet werden. Außengerüste werden im Abstand von ca. 55 cm Belagskante zur Rohbau-Außenwand gestellt, um ausreichend Ar eine Belagverbreiterung durch Gerüstkonsolen mit 30 cm Belägen vorgesehen, die im Baufortschritt der VHF zurück Als Außenwand sind im Rohbau massive Holztafel-Elemente zwischen Sohlplatte, Geschoßdecken und Dachdecke wie Balkone, Vordächer oder Erker ausgebildet ist. Als Verankerungsgrund für Gerüste der Fassaden sind überwiegend die massiven Holz-Außenwände aus Brettsper Stahlbeton-Deckenplatten und Stahlstützen in Sichtqualität ausgeführt und daher für eine Gerüstverankerung durch Gerüst mit Abstützungen nach außen erforderlich, soweit vor dem Gebäude ausreichend Stellfläche zur Verfügung Die Ausführung mit Gerüstverankerung durch Klemmsysteme oder als freistehendes Gerüst ohne Verankerung am welcher Art und Umfang die Ausführung einer Gerüstverankerung durch Klemmsysteme oder als freistehendes Ger Das Erstellen erforderlicher Standsicherheits- und Festigkeitsnachweise ist für alle Gerüste in die angebotenen Einh Aufstellfläche auszugehen ist. Dabei ist die Aufstellfläche des Gerüsts auf Höhe etwa der Unterkante der Bodenplat Zum Einbringen von Material ins Gebäude werden geschoßweise Gerüst-Plattformen als Absetzpodeste ausgebilde (Fensterelemente, Fassadenelemente) errichtet; das Absetzen der Lasten auf den Podesten erfolgt mittels Ladekra Laubengang zum Einbauort im Gebäude transportieren zu können. Die Verankerung der Podeste an den Stahlbeto werden. Die Plattformen sind mit einem 3-seitigen Seitenschutz zu versehen. Die Fassade des Gebäudes weist im EG Rücksprünge auf, in deren Bereich das Fassadengerüst auf eine Höhe von und inneren Fassaden benötigt. Die Lage der Gerüsttreppen und der Absetzpodeste ist gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Aufgru ausgehend vom Höhenniveau im Bereich Haupteingang rd. 0,6 m. Etwaiger Mehraufwand für Höhenausgleich ist ei Im Bereich der Gebäudeöffnungen Eingang und Fassade sind in den Gerüsten mehrere freizuhaltende Durchgänge unterschiedlichen Spannweiten herzustellen.

3.1 Fassadengerüst

3.1.10 Standgerüst LK3, W09, Wandverankerung BSH

Stahlrohrgerüst, längenorientiert, als Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420 Teil 1-3, Lastk genutzt, auf Anweisung der Bauleitung auf dem Gelände liefern, aufstellen, und nach Fertigstellung der baulichen Leistunge Angaben zur Ausführung:

  • Belagbreite mind. 90 cm mit ausreichender Anzahl von Leitergängen, als Fassadengerüst für Fassadenarbeiten, s
  • oberste Gerüstlage in Ausführung als Fanggerüst nach DIN 4420-1, mit senkrechtem Seitenschutz, Abstand zwisc
  • zur Verbreiterung in gesonderter nachfolgender LV-Position
  • Fassadenverankerungen an Brettschichtholz-Wandelementen mit geeigneten Rüstankern und Ankerbrücken nach
  • einschließlich dem Versetzen der Rüstanker im Zuge der Montage von Fassadenverkleidungen, abgestimmt auf d
  • Regulärer Abstand zum Verankerungsgrund ca. 55 cm
  • Höhe der einzurüstenden Flächen bis zu ca. 10,5 m
  • Länge des Gerüstes (Abwicklung) gesamt ca. 40 m
  • Standfläche mit Höhenausgleich im Geländeverlauf und Lastverteiler nach Erfordernis Zu beachten ist, dass vor den geplanten Regenfallrohren kein Gerüstrahmen steht. (Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung erforderlich).

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3.1.20 Standgerüst LK3, W09, Wandverankerung BSH Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Standgerüst außen aus Vorposition.

3.1.30 Standgerüst Dach LK3, W09, Wandverankerung BSH

Stahlrohrgerüst wie in Vorposition, jedoch auf Höhe 2.OG mit Standfläche auf Dachdecke der Sporthalle, mit Überg auf Anweisung der Bauleitung liefern, aufstellen, und nach Fertigstellung der baulichen Leistungen / Abnahmen nur

  • Höhe der einzurüstenden Fläche bis 2,70 m
  • Ausführung einschließlich Schutz von Standfläche auf Dachbahn durch geeignete Unterlage/ Lastverteiler
  • Standfläche geneigt in Höhe von ca. 7,80 bis 8,00 m ü. Geländeoberkante
  • Länge des Gerüstes (Abwicklung) gesamt ca. 55 m

3.1.40 Standgerüst Dach LK3, W09, Wandverankerung BSH Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Dachgerüst aus Vorposition.

3.1.50 Zulage Gerüstverankerung Klemmsystem

Zulage für die Ausführung der Verankerung des Stahlrohr-Fassadengerüst aus vorangegangenen LV-Positionen im Konsolen/ Bügel/ Spannelemente gemäß Standsicherheitsberechnung des AN, einschließlich sämtlicher hierzu zusätzlich erforderlicher Gerüstelemente, Vorrichtungen, Ausleger, Klemmen, etc. s Ausführung der Verankerung des Stahlrohr-Fassadengerüst durch Klemmsystem nur nach Anordnung durch die ört Das Erstellen des vorgeschriebenen zusätzlichen Standsicherheits- und Festigkeitsnachweises im Einzelfall zur Aus Gerüstverankerung Klemmsystem durch Zulage zum Stahlrohr-Fassadengerüst aus vorangegangener LV-Position

3.1.60 Gerüstverankerung Klemmsystem Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Zulage Gerüstverankerung Klemmsystem aus Vorposition.

3.1.70 Zulage Gerüst freistehend mit äußeren Abstützungen

Zulage für die Ausführung des Stahlrohr-Fassadengerüst aus vorangegangenen LV-Positionen als freistehendes Ge Standsicherheitsberechnung des AN, einschließlich sämtlicher hierzu zusätzlich erforderlicher Gerüstelemente Ausleger, Abstrebungen, ggf. Ballast, Bod Ausführung des Stahlrohr-Fassadengerüst freistehend nur nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung in den daf Das Erstellen des vorgeschriebenen zusätzlichen Standsicherheits- und Festigkeitsnachweises im Einzelfall zur Aus zum Stahlrohr-Fassadengerüst aus vorangegangener LV-Position bezogen auf dessen Gerüstfläche.

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3.1.80 Gerüst freistehend mit äußeren Abstützungen Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Zulage Gerüst freistehend aus Vorposition.

3.1.90 Belagverbreiterung 30 cm für Standgerüst

Zulage zum Fassadengerüst aus Vorposition für erforderliche Konsolausleger mit Belag, ca. 30 cm breit, Feldlänge Bauleitung bauabschnitts- oder geschoßweise abbauen und abfahren. Im Leistungsumfang enthalten sind die zur angebotenen Belagverbreiterung geeigneten Verlängerungen, Absteifun Vorposition.

3.1.100 Belagverbreiterung 30 cm Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Belagverbreiterung 30 cm aus Vorposition.

3.1.110 Innengeländer für Standgerüst

Innengeländer, 2-teilig, DIN EN 12811-1, für Arbeits- und Schutzgerüst aus Vorpositionen, an allen Gerüstlagen, zu Abnahmen nur auf Anweisung der Bauleitung bauabschnitts- oder geschoßweise abbauen und abfahren. Ausführung für bis zu 5 Gerüstlagen, Gerüsthöhe bis 12,5 m.

3.1.120 Innengeländer Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Innengeländer aus Vorposition.

3.1.130 Gerüsttreppe einläufig

Treppenaufgang für Außengerüst, einläufig, für Arbeits- und Schutzgerüst aus Vorpositionen, als Vorbau mit Verank Abnahmen nur auf Anweisung der Bauleitung abbauen und abfahren. Ausführung für bis zu 5 Gerüstlagen, Gerüsthöhe bis 12,5 m. Laufbreite (Stufenlänge) über 0,5 bis 0,75 m.

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3.1.140 Gerüsttreppe einläufig Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Treppenaufgang einläufig aus Vorposition.

3.2 Absetzpodeste

3.2.10 Absetzpodest 1.OG, H bis 4,0 m

Absetzpodest mit einer Tragfähigkeit von 400 kg/m² flächenbezogener Nutzlast, Einbauhöhe bis ca. 4,0 m über Gelände, Abmessungen nutzbare Belagsfläche L/B 3,0/3,0m, Abstützungen und/oder Verankerung an Deckenkante gem. Vorbemerkungen Gerüste, Ausbilden als Plattform zur Materialanlieferung auf Anweisung der örtlichen Bauleitung liefern, aufstellen, und nach

3.2.20 Absetzpodest 1.OG, H bis 4,0 m, Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Absetzpodest aus Vorposition.

3.2.30 Absetzpodest 2.OG, H bis 7,5 m

Absetzpodest mit einer Tragfähigkeit von 400 kg/m² flächenbezogener Nutzlast, Einbauhöhe bis ca. 7,5 m über Gelände, Abmessungen nutzbare Belagsfläche L/B 3,0/3,0m, Abstützungen und/oder Verankerung an Deckenkante gem. Vorbemerkungen Gerüste, Ausbilden als Plattform zur Materialanlieferung auf Anweisung der örtlichen Bauleitung liefern, aufstellen, und nach

3.2.40 Absetzpodest 2.OG, H bis 7,5 m, Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Absetzpodest aus Vorposition.

3.3 Treppentürme

3.3.10 Treppenturm freistehend

Treppenturm freistehend, bestehend aus Treppenaufgang einläufig in Verbindung mit 1 Feld Standgerüst W06,

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Einbauhöhe bis ca. 11,0 m über Gelände, Grundfläche LxB ca. 2,6 x 1,4 m Abstand zum Gebäude rd. 0,25 cm Abstützungen und/oder Verankerung an Deckenkante gem. Vorbemerkungen Gerüste, Ausbilden des Gerüst über bis zu 6 Ebenen als Dachzugang, erste Gerüstlage mit Antrittselement für Zugang ab Geländeoberkante, oberste Gerüstlage mit Verbreiterung Anschluss Dachfläche. Belastung durch Personen, Werkzeug und Kleinmaterial, ohne Lagern von Baustoffen, Ausführung einschließlich um auf Anweisung der örtlichen Bauleitung liefern, aufstellen, und nach Fertigstellung der baulichen Leistungen / Abnah

3.3.20 Treppenturm freistehend Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Treppenturm aus Vorposition.

3.4 Innengerüst

3.4.10 Standgerüst LK3, W06, freistehend

Stahlrohrgerüst, längenorientiert, als Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420 Teil 1-3, Lastk Montage in offenem Laubengang und Eingangs-/ Aulabereich, zur Ausführung freistehend, Aufstellfläche im Gebäu auf Anweisung der Bauleitung auf dem Gelände liefern, aufstellen, und nach Fertigstellung der baulichen Leistunge Angaben zur Ausführung:

  • Belagbreite mind. 60 cm mit ausreichender Anzahl von Leitergängen
  • oberste Gerüstlage in Ausführung mit senkrechtem Seitenschutz
  • zur Verbreiterung in gesonderten nachfolgenden LV-Positionen
  • ohne Fassadenverankerungen mit geeigneten Abstützungen nach statischem Erfordernis
  • oberste Gerüstlage vorgerichtet für den Anschluss eines Flächengerüsts Arbeitsplattform in nachfolgender LV-Pos
  • Regulärer Abstand zu Wandflächen ca. 55 cm
  • Höhe der einzurüstenden Flächen bis zu ca. 7,0 m
  • Länge des Gerüsts (Abwicklung) in Teilabschnitten von 5,0 bis 20,0 m, gesamt ca. 110 m Zu beachten ist, dass in Teilbereichen offene Treppen- und Sitzstufen auf Höhe bis zu 3,5 m über OK Aufstellfläche (Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung erforderlich).

3.4.20 Standgerüst LK3, W06, freistehend Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Standgerüst innen aus Vorposition.

3.4.30 Belagverbreiterung 30 cm für Standgerüst

Zulage zum Standgerüst aus Vorposition für erforderliche Konsolausleger mit Belag, ca. 30 cm breit, bauabschnitts- Bauleitung abbauen und abfahren. Im Leistungsumfang enthalten sind die zur angebotenen Belagverbreiterung geeigneten Verlängerungen, Absteifun

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3.4.40 Belagverbreiterung 30 cm Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Belagverbreiterung 30 cm aus Vorposition.

3.4.50 Belagverbreiterung 60 cm für Standgerüst

Zulage zum Standgerüst aus Vorposition für erforderliche Konsolausleger mit Belag, ca. 60 cm breit, bauabschnitts- Bauleitung abbauen und abfahren. Im Leistungsumfang enthalten sind die zur angebotenen Belagverbreiterung geeigneten Verlängerungen, Absteifun

3.4.60 Belagverbreiterung 60 cm Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Belagverbreiterung 60 cm aus Vorposition.

3.4.70 Innengeländer für Standgerüst

Innengeländer, 2-teilig, DIN EN 12811-1, für Innengerüst aus Vorposition, an allen Gerüstlagen, auf Anweisung der abfahren. Ausführung für bis zu 3 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage bis 5 m.

3.4.80 Innengeländer Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Innengeländer aus Vorposition.

3.4.90 Zulage Standgerüst auf Treppe

Zulage zur Vorposition für das Aufstellen von Teilen des Gerüstes auf eine Treppe. Anpassen der Gerüstkonstruktio Abrechnung bezogen auf Länge des Gerüstes im Grundriß im Bereich der betreffenden Treppe.

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3.4.100 Flächengerüst Arbeitsplattform, LK3, freistehend

Flächengerüst für Arbeiten unterseitig an Decken in bis zu ca. 7 m Höhe ab OK Rohsohle EG, als Arbeitsplattform z Belag Standgerüst, einschließlich aller Gitterträger, Zwischenabstützungen, Rahmen, Beläge usw., Abstützungen in auf Anweisung der Bauleitung liefern, aufstellen und nach Fertigstellung der baulichen Leistungen / Abnahmen gesc Abmessungen Flächengerüst Aula, Grundfläche zwischen Standgerüsten: Breite ca. 5,0 m, Länge ca. 17,5 m = Grundfläche ca. 87,5 m² Höhe oberster Belag ca. 5,0 m über OK Rohsohle auf rd. 60% der Standfläche, Gerüstkonstruktion abgestuft bis Höhe rd.1,5 m im Bereich von Treppen und Sitzstufen auf rd. 40% der Standfläche Abrechnung der Menge bezogen auf das von den vorhandenen, raumhohen Standgerüsten aus vorangegangenen

3.4.110 Flächengerüst Arbeitsplattform, LK3, Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Flächengerüst aus Vorposition.

3.4.120 Treppengerüst, H bis 6,5 m

Treppengerüst freistehend, Lastklasse 2, mit Plattform zur Bearbeitung von Wand- und Deckenflächen am Treppen der örtlichen Bauleitung, bauabschnittsweise auf Anweisung der Bauleitung liefern, aufstellen und nach Fertigstellun Breite der Treppenläufe: ca. 1,00 m Gerüstfläche im Grundriß BxL ca. 1,0 m x 7,0 m Arbeitshöhe ca. 3,0 bis 6,5 m

3.4.130 Treppengerüst, H bis 6,5 m, Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Treppengerüst freistehend, H bis 6,5 m, aus Vorposition.

3.4.140 Treppengerüst, H bis 10,0 m

Treppengerüst freistehend wie vor, jedoch: Breite der Treppenläufe: ca. 1,00 m Gerüstfläche im Grundriß BxL ca. 1,0 m x 7,0 m Arbeitshöhe ca. 6,5 bis 10,0 m

3.4.150 Treppengerüst, H bis 10,0 m, Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Treppengerüst freistehend, H bis 10,0 m, aus Vorposition.

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3.4.160 Gerüsttreppe einläufig, H bis 10,0 m

Treppenaufgang einläufig für Innengerüste aus Vorpositionen, als Vorbau mit Verankerung am Gerüst, von Standflä der Bauleitung abbauen und abfahren. Ausführung für bis zu 4 Gerüstlagen, Gerüsthöhe bis 10,0 m. Laufbreite (Stufenlänge) über 0,5 bis 0,75 m.

3.4.170 Gerüsttreppe einläufig, H bis 10,0 m, Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Gerüsttreppe freistehend, H bis 10,0 m, aus Vorposition.

3.4.180 Fahrbares Gerüst

Fahrbares Gerüst nach DIN 4420-3, DIN EN 12810, Lastklasse 3, Grundfläche bis 3 x 1 m, Höhe der Arbeitsfläche Ausführung einschließlich Belag, 4-seitige Umwehrung, vollständige Sicherheitsausstattung, arretierbaren Rollen un Stellfläche ist OKFF= +/-0,00 m bzw. OKRS= -0,25 m

3.4.190 Fahrbares Gerüst Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Fahrbares Gerüst aus Vorposition.

3.4.200 Fahrbares Gerüst Umbau

Umbauen und/oder Umsetzen des Fahrbaren Gerüst aus Vorposition, entsprechend Angaben der Bauleitung als se Abrechnung nach Anzahl der Umbauten.

3.5 Zusätzliche Ausstattung

3.5.10 Seitenschutzgeländer Deckenrand

Umwehrung/ Seitenschutz für Deckenrand/ Dachrand gem. DIN EN 12811-1 zur Sicherung gegen Absturz von Pers Abmessungen BxH rd. 28,0 x 10,0 cm über OKFB. einschließlich Bekleidung als Seitenschutzgeländer mit 3 Brettern, Ausführung entspr. Anforderung BG-Bau, Befest auf Anweisung der örtlichen Bauleitung liefern, aufstellen, und nach Fertigstellung der baulichen Leistungen / Abnah Brüstungshöhe min. 1,10 m.

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Ausführung in Höhe bis 13,5 m über OKG.

3.5.20 Seitenschutzgeländer Deckenrand Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Seitenschutzgeländer Deckenrand aus Vorposition.

3.5.30 Überbrückung Systemgitterträger L bis 5,0 m

Überbrückung in Gerüst, bestehend aus 2 Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannw der baulichen Leistungen / Abnahmen nur auf Anweisung der Bauleitung abbauen und abfahren. Ausführung für bis zu 5 Gerüstlagen, Gerüsthöhe bis 12,5 m.

3.5.40 Überbrückung Systemgitterträger L bis 5,0 m, Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Innengeländer aus Vorposition.

3.5.50 Überbrückung Systemgitterträger L bis 7,5 m

Überbrückung in Gerüst, bestehend aus 2 Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannw der baulichen Leistungen / Abnahmen nur auf Anweisung der Bauleitung abbauen und abfahren. Ausführung für bis zu 5 Gerüstlagen, Gerüsthöhe bis 12,5 m.

3.5.60 Überbrückung Systemgitterträger L bis 7,5 m, Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Innengeländer aus Vorposition.

3.5.70 Überbrückung Systemgitterträger L bis 10,0 m

Überbrückung in Gerüst, bestehend aus 2 Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannw der baulichen Leistungen / Abnahmen nur auf Anweisung der Bauleitung abbauen und abfahren. Ausführung für bis zu 5 Gerüstlagen, Gerüsthöhe bis 12,5 m.

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3.5.80 Überbrückung Systemgitterträger L bis 10,0 m, Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Innengeländer aus Vorposition.

3.5.90 Einhausung oberste Gerüstlage für Standgerüst

Einhausung der obersten Gerüstlage als Witterungs- und Spritzschutz mit Kunststoffgitterfolie, lichtdurchlässig, eins liefern, anbringen und nach Fertigstellung der baulichen Leistungen / Abnahmen nur auf Anweisung der Bauleitung Höhe der obersten Gerüstlage bis zu 12,5 m.

3.5.100 Einhausung oberste Gerüstlage Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Einhausung der obersten Gerüstlage aus Vorposition.

3.5.110 Witterungsschutz Fassadengerüst

Gerüstbekleidung Witterungsschutz, als Spritz-, Sicht-, Witterungs- und Staubschutz, mit Kunststoffgitterfolie, lichtdu an allen Gerüstlagen, liefern, anbringen und nach Fertigstellung der baulichen Leistungen / Abnahmen nur auf Anw Ausführung für bis zu 6 Gerüstlagen, Höhe der obersten Gerüstlage bis 12,5 m, Ausführung mit hochfestem Polypropylen (PP) nach DIN EN 1263-1, Energieaufnahme 4,2 kJ, Baustoffklasse nach DIN 4102-1: B1, Materialanforderung Bekleidung für Außenbereich UV-stabilisiert.

3.5.120 Witterungsschutz Fassadengerüst Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung einschließlich Unterhalten für Witterungsschutz aus Vorposition.

3.5.130 Bautenschutzmatte

Schutzlage über der Aufstellfläche von Innen- und Außengerüsten aus Vorpositionen, aus Bautenschutzmatten ode Beschädigung, nur auf Anweisung der Bauleitung liefern, aufstellen, und nach Fertigstellung der baulichen Leistungen/ Abnahmen

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4 Zimmer- und Holzbauarbeiten incl. Laubengänge

Hinweis Sofern in den einzelnen Leistungspositionen die Vorgänge: Herstellen, Liefern, Abbinden, Einbauen bzw. Montage n

Alle konstruktiven Verbindungsmittel und Montagebehelfe der jeweiligen Bauleistungen sind in die Position mit einzu

Für statisch beanspruchte Verankerungen und für Lager dürfen grundsätzlich nur Produkte mit allgemeiner bauaufs

Stahlteile, Verbindungen, Verbindungsmittel Sämtliche zur Verwendung kommenden Stahlteile sind nach dem Schn gesonderten Positionen ausgeschrieben.

Das Bauwerk wird nach DIN EN 1090-2 in die Ausführungsklasse EXC 2eingestuft. Der Hersteller muss über die er einzukalkulieren. Die Positionen für Verbindungsmittel umfassen neben dem >>Liefern<< auch das >>Montieren<<.

Montagehilfen und Hilfsabstützungen sind so auszuführen, dass sie möglichst ohne Verschraubungen in die Sichtflä verpfropft werden.

Hinweis Material und Konstruktionssystem Das im gesamten Projekt zur Ausführung kommende Brett-Schicht-Holz (BSH) entspricht der Festigkeitsklasse GL2

BSH-Oberflächenqualität:Sichtqualität

Das BS-Holz wird, soweit in der Angebotsbeschreibung nicht anders beschrieben, ausschließlich in der Nutzungsklasse 1 gemäß DIN EN 1995-1-1:2010-12 eingesetzt.

Die zulässigen Bauteiltoleranzen sind grundsätzlich nach DIN EN 14080:2013-09 geregelt. Detaillierte Informationen über zulässige Maßabweichungen sind dem BS-Holz Merkblatt der Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. zu entnehmen.

Bei der Ausbildung von Befestigungen und Anschlüssen ist neben den statischen Gesichtspunkten unbedingt das Quell- und Schwindverhalten des Materials zu berücksichtigen.

Das verwendete Holz muss nachweislich 100% aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Eine FSC- oder PEFC-Zertifizierung des Herstellers ist nachzuweisen.

DGNB- und QNG-Anforderungen sind zu beachten. Produktspezifische EPD sind vorzulegen.

Leimsystem und Verklebung Die Verklebung muss mit einem Melaminharzleim, Klebstofftyp I nach EN 301:2018-01 erfolgen und somit die Voraussetzungen zur Verklebung von Brettschichtholz nach DIN EN 14080:2013-09 für die Verleimung von tragenden Holzbauteilen im Innen- und Außenbereich erfüllen. Die verleimten Bauteile entsprechen der Formaldehydklasse E1. Aufgrund des verwendeten formaldehydarmen Klebstofftyps muss der Grenzwert der europäische Emissionsklasse E1 deutlich unterschritten werden, ein Emissionstest ist durch den Bieter vorzulegen.

Stahlteile Sämtliche Stahlteile werden in verzinkter Ausführung gemäß DIN EN ISO 1461:2009-10 bzw. DASt 022, Ausgabe 08-2009 geliefert. Die Fräsarbeiten für die Stahlteile und Verbindungsmittel sind den Positionen der S

Oberflächenqualitäten Zur Beurteilung von Oberflächen sind verschiedene Kriterien heranzuziehen. Die Oberfläche ist in Sicht- oder Industriequalität entsprechend der Festlegung der Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. auszuführen. Die gewählte Oberfläche wird im Leistungstext der einzelnen Positionen angegeben.

Oberflächenanstriche Ein Anstrich erfolgt für alle Bauteile. Dieser schützt die Oberfläche vor Witterungseinflüssen und Verschmutzungen

CNC-Bearbeitung und Installationen Das Brettschichtholz (BSH) wird mit CNC-Anlagen bearbeitet. Die Bearbeitungsgenauigkeit liegt im Bereich der Toleranzen im Hochbau – lt. DIN 18203-3:2008-08 für Wand-, Boden-, Decken- und Dachtafeln aus Holzwerkstoffen. Generell werden Installationsausschnitte und -durchbrüche werkseitig ausgeführt.

Witterungs- und Feuchteschutz Prinzipiell sind alle Bauteile vom Transport bis zum Einbau vor Feuchte und Verschmutzung zu schützen. Die Hinweise im >>Brettschichtholz-Merkblatt<< der Studiengemeinschaft Holzleimbau sind unbedingt zu beachten.

Nach dem Transport sind Transportverpackungen wegen der Gefahr einer Schwitzwasserbildung mit

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anschließendem Bläue- oder Schimmelbefall zügig zu entfernen und die Bauteile erneut entsprechend zu schützen. Nicht verbaute Bauteile sind mit ausreichendem Abstand vom Erdboden und durch Abdeckplanen geschützt und kippsicher zu lagern. Verbaute Bauteile sind bis zur Fertigstellung des endgültigen Witterungsschutzes gegen Auffeuchtung mit wiederverwendbaren Folien abzudecken. Vertikale Bauteile, z.B. Stützen entlang der Außenwände, sind temporär über wiederverwendbare Folien für die Dauer der Montage bis zur Fertigstellung des endgültigen Witterungsschutzes (z.B. der Fassade) einzupacken. Dennoch feucht gewordene Bauteile sind umgehend aber schonend zu trocknen. Die Holzfeuchte sollte langfristig keinesfalls über 17% ansteigen, damit Mikroorganismen das Holz nicht zerstören.

Transportverpackung Grundsätzlich ist auf Verpackungen zu verzichten, sofern sie nicht zum Schutz der Bauteile erforderlich sind. Alle notwendigen Transportverpackungen müssen mindestens einen Anteil von 30% Rezyklat beinhalten. Höhere Rezyklatanteile sowie Kennzeichnungen mit einem anerkannten Umweltzeichen (wie z. B. dem >>Blauen Engel<< sind wünschenswert).

Muster Auf Anforderung durch den AG ist durch den Bieter ein aussagekräftiges Muster mit der gewünschten Oberfläche vorzulegen (Vorlauf ca. 4 Wochen).

Hinweise zu Transport und Montage von BSH-Bauteilen Verschmutzungen von Brettschichtholzbauteilen sind möglichst zu vermeiden, da eine Reinigung aufwendig und in der Regel nicht ohne verbleibende Restspuren möglich ist.

Als Anschlagmittel für Hebevorgänge sind möglichst Schwerlastgurte mit Kantenschutz zu verwenden.

Bei Zusammenbau und Montage ist durch genaues Ausrichten darauf zu achten, dass keine ungewollten Ausmitten entstehen, andernfalls könnten statisch nicht berücksichtigte erhebliche Zusatzbeanspruchungen auftreten.

Für die Montage erforderlich erscheinende Bohrungen oder Schnitte dürfen nur in Abstimmung mit dem Statiker angelegt werden.

Dach- und Außenwandflächen sind möglichst kurzfristig nach der Holzmontage zu schließen, damit das Holz nicht zu viel Feuchtigkeit aufnehmen kann.

Hinweis Material und Konstruktionssystem Die im gesamten Projekt zur Ausführung kommenden Wand-, Decken- und Dachelemente werden aus Brettsperrho Auslieferungszustand von 11 +/- 1,5%. Die Ausführung erfolgt ohne chemische Holzschutzmittel und ohne Brandschutzmittel. Zur Vermeidung von unkontr Herstellerfirma ist vorzulegen.

Klasseneinordnung: Nutzungsklasse NKL gem. Eurocode, NKL 1 Gebrauchsklasse GKL gem. DIN 68800, GKL 0

Das verwendete Holz muss nachweislich 100% aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Eine FSC- oder PEFC-Zertifizierung des Herstellers ist nachzuweisen.

DGNB- und QNG-Anforderungen sind zu beachten. Produktspezifische EPD sind vorzulegen.

Zulassung Anforderungen resultierend aus der Zulassung (allgemeine Bauartgenehmigung >>abG<<) / ETA des Herstellers sind vorrangig zu behandeln. Der Nachweis der Feuerwiderstandsklasse erfolgt unter Annahme der in der abG / ETA genannten Abbrandrate der Bauteile.

Leimsystem und Verklebung Verklebung der Brettsperrholzelemente nach Maßgabe des jeweiligen Herstellers unter Ausbildung von transparenten Klebefugen bis maximal 0,3 mm. Keine Schmalseitenverklebung zulässig, um unkontrollierte Spannungsrisse zu vermeiden. Verklebung mittels PUR- oder MUF-Kleber, lösungsmittel- und formaldehydfrei, ohne gesundheitsgefährdende Ausgasungen. Dies ist durch ein Zertifikat des K

Kennzeichnung und Qualitätskontrolle Es ist ein Nachweis der Eignung zur Verklebung tragender Holzbauteile gemäß DIN 1052-10 (Leimgenehmigung) durch den Hersteller vorzulegen und den Dokumentationsunterlagen hinzuzufügen. Je nach Zulassung des angebotenen Herstellersystems (nationale bzw. europäische Zulassung) ist die entsprechende Übereinstimmungserklärung (Ü-Zeichen oder CE-Zeichen) mit Lieferung vorzulegen sowie den Dokumentationsunterlagen beizufügen.

Oberflächenqualitäten Die Oberfläche ist in Aussehen und Farbgebung ausgeglichen in Bezug auf die Farbe und Textur der Hölzer herzustellen. Die Oberflächen der Bauteile sind allseitig gehobelt und feingeschliffen herzustellen. Alle Kante

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• Nicht-Sicht-Oberfläche Entsprechend der Vorgaben der Europäischen Zulassung erfolgt die Auswahl der Ausgangslamellen rein aus statischen Gesichtspunkten aus der Festigkeitsklasse C24 und mit einem geringen Anteil aus der Festigkeitsklasse C16. So sind auch zwischen den Lamellen bei den Querlagen Fugen bis 6 mm und bei den Längslagen bis 3 mm erlaubt. Darüber hinaus sind Verfärbungen wie Bläue sowie rote und braune nagelfeste Streifen zulässig. Ausfall-Äste, auch in größerer Anzahl, werden bei Nicht- Sichtqualität nicht ausgeflickt. Bedingt durch die Verleimungstechnologie kann Leim hier auch partiell an der Oberfläche der Platten austreten.

• Sicht-Oberfläche Für die sichtbare Außenlage werden speziell sortierte und keilgezinkte Lamellen verwendet. Bei Sichtqualität sind gesunde, fest verwachsene Äste und Flügel-Äste sowie vereinzelt schwarze Äste zulässig. Dabei werden Ausfalläste >= 30 mm durch Astlochstopfen, >>Schiffchen<< etc., ausgebessert. Pilz- und Insektenbefall sind ausgeschlossen, Verfärbungen in Folge von Bläue sind weitestgehend nicht vorhanden, Harzgallen und sichtbare Markröhren sind zulässig. Bezogen auf die Produktionsholz- feuchte von 10 ± 2 % ist die maximale Fugenbreite zwischen zwei Lamellen im Auslieferungszustand auf 2 mm beschränkt. Vereinzelt können Leimdurchschläge zwischen den Lamellen auftreten. Die Sichtoberfläche wird nach der Herstellung nochmals geschliffen. Dadurch können Hobelspuren noch teilweise sichtbar sein. Die genauen Anforderungen sind dem >>Brettsperrholz Merkblatt<< der Studien- gemeinschaft Holzleimbau zu entnehmen.

• Oberflächenanstriche Anstriche werden werkseitig als Voranstrich ausgeführt. Der auf das Massivholzprodukt ggf. abgestimmte Endanstrich ist nach Montage und Erstellung der wetterfesten Hülle aufzubringen. Der verwendete Anstrich muss geprüft nach DIN EN 71-3:2019-08 (>>Sicherheit von Spielzeugen<<) und DIN 53160: 2010-10 (>>Speichel- und Schweißechtheit<<) sein. Der Anstrich soll unbedenklich zur Beschichtung von B Der Voranstrich darf werkseitig nur über eine automatische Anstrichmaschine (über Rolle) aufgetragen werden. Manuelle Anstriche, insbesondere bei farblichen Lasuren, sind aufgrund der möglichen Unregelmäßigkeit zu vermeiden.

CNC-Bearbeitung und Installationen Generell sind Installationsausschnitte und Durchbrüche möglichst werkseitig bereits durch den Hersteller vorzufertigen. Es ist prinzipiell für die Auftraggeberseite und alle Nachunternehmer verboten, z.B. durch Schneiden, Bohren, Fräsen etc. ohne Rücksprache mit dem Tragwerksplaner die BSP- Elemente zu schwächen. Die Bearbeitungsgenauigkeit liegt im Bereich der Toleranzen im Hochbau – lt. DIN 18203-3:2008-08 für Wand-, Boden-, Decken- und Dachtafeln aus Holzwerkstoffen, sofern nicht anders angege

Witterungs- und Feuchteschutz Prinzipiell sind alle Bauteile vom Transport bis zum Einbau vor Feuchte und Verschmutzung zu schützen. Die Hinweise im >>Brettsperrholz-Merkblatt<< der Studiengemeinschaft Holzleimbau sind unbedingt zu beachten.

Nach dem Transport sind Transportverpackungen wegen der Gefahr einer Schwitzwasserbildung mit anschließendem Bläue- oder Schimmelbefall zügig zu entfernen und die Bauteile erneut entsprechend zu schützen. Nicht verbaute Bauteile sind mit ausreichendem Abstand vom Erdboden und durch Abdeckplanen geschützt und kippsicher zu lagern. Verbaute Bauteile sind bis zur Fertigstellung des endgültigen Witterungsschutzes gegen Auffeuchtung mit wiederverwendbaren Folien abzudecken. Bei horizontalen Flächen, die während der Montage länger der Witterung ausgesetzt sein können, sind werkseitig Membranfolien auf die Oberflächen der BSP-Elemente aufzubringen, die auch nach Montage im Gebäude verbleiben können und die nachgewiesene Eigenschaft der Sicherung der Rauchdichtheit der Fugen erfüllen. Vertikale Bauteile, z.B. Stützen entlang der Außenwände, sind temporär über wiederverwendbare Folien für die Dauer der Montage bis zur Fertigstellung des endgültigen Witterungsschutzes (z.B. der Fassade) einzupacken. Dennoch feucht gewordene Bauteile sind umgehend aber schonend zu trocknen.

Holzfeuchte Aus Gründen des Holzschutzes ist für alle Einbauteile eine Feuchtigkeit von 10 % bis maximal 14 % erforderlich. Die Einbaufeuchte ist schriftlich vom AN zu dokumentieren.

Transportverpackung Grundsätzlich ist auf Verpackungen zu verzichten, sofern sie nicht zum Schutz der Bauteile erforderlich sind. Alle notwendigen Transportverpackungen müssen mindestens einen Anteil von 30% Rezyklat beinhalten. Höhere Rezyklat-Anteile sowie Kennzeichnungen mit einem anerkannten Umweltzeichen (wie z. B. dem >>Blauen Engel<< sind wünschenswert).

Muster Auf Anforderung durch den AG ist durch den Bieter ein aussagekräftiges BSP-Muster mit der gewünschten Oberfläche vorzulegen (Vorlauf ca. 4 Wochen).

Abrechnung Die Abrechnung der Bauteile erfolgt auf Grundlage des kleinsten umschreibenden Rechteckes der Einzelelemente. Öffnungen, Ausklinkungen oder sonstige Verschnitte werden nicht abgezogen. Sofern sich die Platten produktionstechnisch miteinander bzw. ineinander verschachteln lassen, wird nur das sogen

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4.1 Baustelleneinrichtung und Werkplanung

4.1.10 Baustelleneinrichtung

Baustelle für alle in diesem Leistungsverzeichnis "Tragwerk- und Gebäudehülle" beschriebenen Erd-, Gründungs-, Z gesamte Ausführungszeit der o.g. Arbeiten unter Berücksichtigung der beengten Platzverhältnisse und dem Baumb

  • Baukräne, Hebezeuge und/ oder Autokräne in erforderlicher Menge
  • Baustelleninterne Transporte (Aufzüge/ Hebezeuge) der Materialien innerhalb des Arbeitsbereichs
  • Hebebühnen
  • Lager- und Arbeitsplätze (incl. ggf. erforderliches mehrmaliges Umsetzen)
  • Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung zur Verkehrssicherung
  • Tagesunterkünfte
  • Lagerräume, Werkstatt, Magazin, Unterstelleinrichtungen
  • Maschinen, Geräte, Werkzeuge
  • Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit nicht durch Vorschriften anders geregelt.
  • Schutzmaßnahmen für Materiallagerung gegen Witterungseinflüsse (z. B. Abplanen, Unterlagen)

Vor Beginn der Baustelleneinrichtung ist ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und mit der Bauleitung abzustim u.dgl.), sind diese durch den AN einzuholen.

Lagerflächen und Aufstellorte sind mit der Bauleitung abzustimmen

Der eingeschränkte Raum durch den Baumbestand und den Vegetationsschutzzaum sowie die eingeschränkten Zu bei zumutbarer Ortsbesichtigung erkennbar sind.

Im Preis enthalten ist die gesamte Abfuhr und Entsorgung des vom AN verursachten Schutt und Müll.

Räumen und Abtransport der Baustelleneinrichtung nach Fertigstellung der Arbeiten. Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen in den ursprünglichen Zustand

Eingeschlossen sind sämtliche Maßnahmen, die der Unfall-Verhütung dienen, bzw. den bauaufsichtlichen, sowie be

4.1.20 Aufmaß und Bewertung der Gründungsarbeiten

Im Rahmen der Werkplanung, spätestens jedoch vor Beginn der Fertigung/ Montage des Holzbaus sind die vorhand Die Leistung umfasst ein vollständiges geometrisches Aufmaß sowie die Bewertung der Ausführungstoleranzen in B Abweichungen, Schriftliche Anzeige von Abweichungen gegenüber Planung oder zulässigen Toleranzen incl. Erarb gemeinsamen Termin mit AG und Bauleitung

4.1.30 Holzbau, Werk- und Montageplanung

Erstellen der vollständigen Werk- und Montageplanung für die Zimmer- und Holzbauarbeiten incl. Betonfertigteilplan

Leistungsumfang:

  • Prüfen der vom Auftraggeber übergebenen Ausführungsplanung (Pläne, Details, Statik) auf Vollständigkeit, Widers
  • technische Bearbeitung und Erstellen der Werkplanung für die eigene Leistung, insbesondere: Werk- und Detailzeichnungen Abbundpläne Montagepläne incl. Ablaufplan/ Plan der Montagefolge Anschluss- und Knotenpunkte
  • Werkplanung der Betonfertigteile
  • Umsetzung der vorgegebenen Planung in fertigungsgerechte Unterlagen

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  • Darstellung aller erforderlichen Verbindungsmittel und konstruktiven Details gemäß statischer Vorgaben
  • Abstimmung der eigenen Leistungen mit angrenzenden Gewerken (nur schnittstellenbezogen)
  • Erstellen von Stück- und Materiallisten für die eigene Leistung
  • Vorlage der Werkplanung zur Prüfung und Freigabe
  • Einarbeitung von Prüfvermerken Die Ausführungsplanung des AG wird vollständig durch den Auftraggeber gestellt Die Werkplanung des Auftragnehmers dient ausschließlich der Umsetzung, Konkretisierung und Fertigungsvorberei

Maße sind vor Ort eigenverantwortlich zu prüfen. Vorlage der Werkplanung zweifach in Papier, DXF/ DWG und als PDF zur Prüfung. Die Ausführung darf erst nach Freigabe der Werkplanung erfolgen Termine zur Vorlage der Werkplanung richten sich nach dem Bauzeitenplan.

Für alle von der Genehmigungsplanung vom AN veranlasst abweichenden Ausführungen sind vom Auftragnehmer wird diese vom Auftraggeber veranlasst. Alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen (z.B. Pläne und Leistung

4.1.40 Zulage Werkplanung Holzbau

Zulage für die Werk- und Montageplanung für die Berücksichtigung und Abstimmungen zwischen den Werkplanung

  • zur Aufnahme der Verstärkungs- und Anschlagpunkte Fassade in die Werkplanung Zimmerer zur Lasteinleitung de
  • Fortschreibung der Werkplanung Zimmerer mit den Zuarbeiten aus Gewerk Fassade für eine koordinierte Werkpla

4.1.50 DGNB/ QNG - Dokumentation

Für alle verwendeten Bauprodukte sind zwei Wochen vor geplanter Bestellung die Sicherheits-Datenblätter und gef und Fachplanern vorzulegen. Produkte, die die geforderten Eigenschaften nicht erfüllen, werden nicht zum Einbau u Die Vorlage der entsprechenden Nachweise kann entsprechend dem Baufortschritt erfolgen. Der Prüfzeitraum ist durch den AN zu berücksichtigen.

4.1.60 Umwehrungen

Behelfsmäßige Umwehrung/ Seitenschutz zur Sicherung gegen Absturz von Personen an freien Deckenkanten inne Befestigungspunkte nach Abstimmung Architekt. Auf Aufforderung der Bauleitung wieder beseitigen. Höhe über OK

4.1.70 Deckenöffnungen schließen

Behelfsmäßig Deckenöffnungen schließen, durchsturzsicher, mit Holz-Unterkonstruktion und OSB-Beplankung o. g

Dachöffnungen (ca. 1,5m x1,5m und 2,0m x 1,0m) Treppenlöcher ( ca. 2,7m x 7,5m)

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4.1.80 Meterriss

Einmessen und markieren eines Meterrisses mit Fadenkreuz-Wandplatte o. glw. an gut sichtbarer Stelle incl. Instan Das Entfernen/ Erneuern von Meterrissen darf nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen. Abrech

4.2 Stützen, innen

4.2.10 Stützen Fassade Sporthalle 24 x 30cm

Brettschichtholzelemente als tragende Stützen gem. Statik und -Technische Vorbemerkungen Brettschichtholz (BSH einzukalkulieren.

Stützenquerschnitt: 24 x 30 cm Stützenlänge: 6,85m Wesentliche Abbundleistung: Stützenkopf für Sturzträger (49x20cm) ausklinken. Verbindungsmittel sowie Bohrungen und Fräsungen für die Verbindungsmittel gesondert.

Einbauort: Fassade der Sporthalle

4.2.20 Fassaden-Stützen 24 x 30cm

Brettschichtholzelemente als tragende Stützen wie zuvor beschrieben, jedoch

Stützenquerschnitt: 24 x 30 cm Stützenlänge: 3,50m Wesentliche Abbundleistung: Zapfen an Stützenkopf und Fuß herstellen. Verbindungsmittel sowie Bohrungen und Fräsungen für die Verbindungsmittel gesondert.

Einbauort: Fassade, allseitig

4.2.30 Fassaden-Stützen 30 x 30cm

Brettschichtholzelemente als tragende Stützen wie zuvor beschrieben, jedoch

Stützenquerschnitt: 30 x 30 cm Stützenlänge: 3,50m Verbindungsmittel sowie Bohrungen und Fräsungen für die Verbindungsmittel gesondert.

Einbauort: Fassade, allseitig

4.2.40 Innen-Stützen 24 x 40cm

Brettschichtholzelemente als tragende Stützen wie zuvor beschrieben, jedoch

Stützenquerschnitt: 24 x 40 cm Stützenlänge: 3,50m Wesentliche Abbundleistung: Zapfen an Stützenkopf und Fuß herstellen.

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Verbindungsmittel sowie Bohrungen und Fräsungen für die Verbindungsmittel gesondert.

Einbauort: Innenstützen

4.2.50 Innen-Stützen 24 x 60cm

Brettschichtholzelemente als tragende Stützen wie zuvor beschrieben, jedoch

Stützenquerschnitt: 24 x 60 cm Stützenlänge: 3,50m Wesentliche Abbundleistung: Zapfen an Stützenkopf und Fuß herstellen. Verbindungsmittel sowie Bohrungen und Fräsungen für die Verbindungsmittel gesondert.

Einbauort: Innenstützen

4.2.60 Stützen 24 x 24cm

Brettschichtholzelemente als tragende Stützen wie zuvor beschrieben, jedoch

Stützenquerschnitt: 24 x 24 cm Stützenlänge: 3,50m Wesentliche Abbundleistung: Ablängen Verbindungsmittel sowie Bohrungen und Fräsungen für die Verbindungsmittel gesondert.

Einbauort: Innenstützen

4.2.70 Stützen Fensterband über Sporthalle 16 x 20cm

Brettschichtholzelemente als tragende Stützen wie zuvor beschrieben, jedoch

Stützenquerschnitt: 16 x 20 cm Stützenlänge: bis ca. 4,25m Wesentliche Bearbeitung: Stützenkopf für Attika ca. 1,05m absetzen. Verbindungsmittel sowie Bohrungen und Fräsungen für die Verbindungsmittel gesondert.

Einbauort: Fensterband zum Sporthallendach

4.2.80 Stützen 8 x 30cm

Brettschichtholzelemente als konstruktive Stützen wie zuvor beschrieben, jedoch

Stützenquerschnitt: 8 x 30 cm Stützenlänge: 3,50m Einbauort: Pfosten zwischen Tür- und Fenster-Element Verbindungsmittel sowie Bohrungen und Fräsungen für die Verbindungsmittel gesondert.

Leistungsverzeichnis - 55/206 111

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4.2.90 Brettschichtholz, Mehrmengen

Mehrmenge Brettschichtholz gem. -Technische Vorbemerkungen Brettschichtholz (BSH)- für alle zuvor beschrieben

4.2.100 Beschichtung BSH-Stützen

BSH-Stützen mit einer wasserverdünnbaren Mittelschichtlasur auf feinstteiliger Reinacrylatbasis werkseitig oberfläc

Das Beschichtungssystem erfüllt folgende Bedingungen:

  • hoher UV-Schutz
  • wasserbasierte Lösemittel
  • Bindemittel Reinacrylate
  • 40 % Festkörperanteil

  • matte Optik, farblos oder transparent pigmentiert
  • weichmacherfrei
  • ohne Zusatz von ?lmkonservierenden und holzschützenden Bioziden
  • Einfach-Beschichtung mit 120-150 ml/m²
  • Witterungsschutz über die Bauzeit

DGNB- Anforderungen sind zu beachten und einzuhalten.

Produkt der Planung: LIGNOPRO® 841-BSH-Varnish UV o.glw. (Standardfarbton)

Stützenquerschnitte: 9 x 30 cm bis 24 x 60cm Oberfläche je Stütze: i.M. ca. 4,15m²

Abrechnung je Stütze, Fassadenstützen der Sporthalle (6,85m) können 2-fach abgerechnet werden.

4.2.110 Stützen-Anschluss, unten, Stb.-Sohle, EG

Anschluss der Stützen an die Stb.-Sohle entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

1 St. Bitumenlage G 200 DD, ca. 55 x 70 cm (umlaufend mind. 15cm Überstand), voll verschweißt incl. Voranstrich 1 St. Stahlplatte 100 x 340 x 10mm, S235, verzinkt 4 St. VG-Schrauben Ø10//120, SK (AssyPlus VG o.glw.) incl. SK-Bohrungen in Stahlplatte 2 St. Edelstahl Betonschrauben Ø12mm incl. Bohrungen in Stahlplatte

Einschluss im Preis: kraftschlüssiger Verguss (z.B. V1/10 Pagel-Verguss o.glw.) der Lagerfuge.

Einbau EG

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.2.120 Stützen-Anschluss, unten, HBV-Decke, OG

Stützen-Anschluss an die HBV-Decken entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

Leistungsverzeichnis - 56/206 112

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2 St. Winkelverbinder 100/100mm mit Stütze vernagelt/ verschraubt 2 St. Betonschrauben Ø10mm

Einschluss im Preis: kraftschlüssiger Verguss (z.B. V1/10 Pagel-Verguss o.glw.) der Lagerfuge.

Einbau OG

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.2.130 Stützen-Anschluss, unten, BSP-Decke, OG

Stützen-Anschluss an die BSP-Decken entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

2 St. Winkelverbinder 100/100mm

Einschluss im Preis: kraftschlüssiger Verguss (z.B. V1/10 Pagel-Verguss o.glw.) der Lagerfuge.

Einbau OG

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.2.140 Bohrungen in Stütze

Bohrung in BSH-Stütze, Ø40mm, L=240mm

4.2.150 Wind- und luftdichte Abklebung Holz-Holz

Abdichten der Fugen außen bei Holz-Holz-Materialübergang (z.B. Stütze/ Unterzug) mit zugelassenem wind- und luftdichtem Klebeband mit folgenden Eigenschaften:

  • einseitig selbstklebend
  • mit Prüfzeugnis für die Wind- und Luftdichtigkeit
  • flexibel/ dehnbar
  • diffusionsfähig (sd-Wert < 2m)
  • schlagregensicher, wasserfest
  • reißfest
  • geprüft schadstoffarm

Entsprechend den Herstellerangaben, liefern und abkleben inkl. Nebenarbeiten

4.2.160 Wind- und luftdichte Abklebung Holz-Beton

Abdichten der Fugen außen bei Holz-Beton-Materialübergang (z.B. Betondecke/ Unterzug) mit zugelassenem wind- und luftdichtem Klebeband mit folgenden Eigenschaften:

  • einseitig selbstklebend
  • mit Prüfzeugnis für die Wind- und Luftdichtigkeit

Leistungsverzeichnis - 57/206 113

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  • flexibel/ dehnbar
  • diffusionsfähig (sd-Wert < 2m)
  • schlagregensicher, wasserfest
  • reißfest
  • geprüft schadstoffarm

Entsprechend den Herstellerangaben, liefern und abkleben. Betonuntergrund vorbehandeln. Einbindende Befestigungsmittel sind zu überkleben.

4.2.170 Wind- und luftdichte Abklebung Holz-Betonfundament

Luftdichten Anschluss von Stützen und BSP-Wänden an mineralische Bauteile mit einer geprüft schadstoffarmen sp

Produkt der Planung: pro clima AEROSANA VISCONN System o.glw.

4.3 Decken-/ Dachträger

4.3.10 Brettschichtholz Doppelträger, mit Abbund, 2.OG, 2x32x32cm

Brettschichtholzelemente als Doppelträger gem. Statik herstellen, abbinden, liefern und nach statischen Angaben abnahmefertig montieren. Alle hierzu erforderlichen Hebe- und Montagehilfen sind mit einzukalkulieren.

Wesentliche Abbundleistung: Ausklinkungen (15 x 4cm) in den Drittelspunkten, an der Oberseite für Kabelinstallatio Trägerquerschnitt: Doppelträger bestehend aus 2 Trägern á 32 x 32 cm Trägerlänge: bis ca. 12,6m Einbauort: Decke über 2.OG

Verbindungsmittel sowie Bohrungen und Fräsungen für die Verbindungsmittel gesondert. Abrechnung über Längenmaß als Doppelträger mit 2 Holz-Trägern je Meter.

4.3.20 Zulage: Beschichtung Doppelträger, 2x32x32cm

BSH-Doppelträger mit einer wasserverdünnbaren Mittelschichtlasur auf feinstteiliger Reinacrylatbasis werkseitig obe

Es ist die gleiche Beschichtung wie bei den BSH-Stützen (innen) anzubieten.

Trägerquerschnitt: 2 Träger (32 x 32 cm) Abrechnung nach Länge des Doppelträger-Paares, also 2 Träger beschichten je Meter.

4.3.30 Brettschichtholz Doppelträger, mit Abbund, EG + 1. OG, 2x32x26cm

Brettschichtholzelemente als Doppelträger gem. Statik herstellen, abbinden, liefern und nach statischen Angaben abnahmefertig montieren. Alle hierzu erforderlichen Hebe- und Montagehilfen sind mit einzukalkulieren.

Wesentliche Abbundleistung: Ausklinkungen (15 x 4cm) in den Drittelspunkten, an der Oberseite für Kabelinstallatio

Leistungsverzeichnis - 58/206 114

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Trägerquerschnitt: Doppelträger bestehend aus 2 Trägern á 32 x 26 cm Trägerlänge: bis ca. 12,6m Einbauort: Decke über EG und 1.OG

Verbindungsmittel sowie Bohrungen und Fräsungen für die Verbindungsmittel gesondert. Abrechnung über Längenmaß als Doppelträger mit 2 Holz-Trägern je Meter.

4.3.40 Zulage: Beschichtung Doppelträger, 2x32x26cm

BSH-Doppelträger mit einer wasserverdünnbaren Mittelschichtlasur auf feinstteiliger Reinacrylatbasis werkseitig obe

Es ist die gleiche Beschichtung wie bei den BSH-Stützen (innen) anzubieten.

Trägerquerschnitt: 2 Träger (32 x 26 cm) Abrechnung nach Länge des Doppelträger-Paares, also 2 Träger beschichten je Meter.

4.3.50 Brettschichtholz GL24h, Breite bis 24cm, Wechsel + Stürze

Brettschichtholz GL24h für nachfolgend beschriebene Wechsel und Stürze herstellen und liefern.

Breiten: 16 - 24 cm Höhen: 26 - 71 cm Abrechnung nach m³ nach Holzliste.

4.3.60 Brettschichtholz GL24h, Breite ab 30cm, Unterzüge

Brettschichtholz GL24h für nachfolgend beschriebene Unterzüge herstellen und liefern.

Breiten: 30 - 40 cm und nur teilweise 60cm Höhen: 26 - 32 cm Abrechnung nach m³ nach Holzliste.

4.3.70 Abbund Wechsel und Stürze

Brettschichtholzelemente als Wechsel und Stürze gem. Statik abbinden und abnahmefertig montieren. Alle hierzu erforderlichen Hebe- und Montagehilfen sind mit einzukalkulieren. Brettschichtholz herstellen und liefern gesondert!

Die Abbundarbeit besteht im Wesentlichen aus dem passgenauen Ablängen. Verbindungsmittel sowie Bohrungen und Fräsungen für die Verbindungsmittel gesondert.

Breiten: 16 - 24 cm Höhen: 26 - 71 cm Abrechnung nach m nach Holzliste.

Leistungsverzeichnis - 59/206 115

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4.3.80 Zulage: 1% Längsschnitt

Oberseite von Brettschichtholzelement 1%( ca. 0,6°) schräg zuschneiden/ hobeln als Zulage zum Abbund (Auflager für geneigte Dachträger)

4.3.90 Abbund Unterzüge

Brettschichtholzelemente als Unterzüge gem. Statik abbinden und abnahmefertig montieren. Alle hierzu erforderlichen Hebe- und Montagehilfen sind mit einzukalkulieren. Brettschichtholz herstellen und liefern gesondert!

Die Abbundarbeit besteht im Wesentlichen aus Herstellen der Zapfenlöcher (14x16cm), alle ca. 2,5m, für die Zapfen

Breiten: 30 - 40 cm und nur teilweise 60cm Höhen: 26 - 32 cm Abrechnung nach m nach Holzliste.

4.3.100 Zulage: Beschichtung Wechsel, Unterzüge

BSH-Wechsel ,Stürze und Unterzüge mit einer wasserverdünnbaren Mittelschichtlasur auf feinstteiliger Reinacrylatb

Es ist die gleiche Beschichtung wie bei den BSH-Stützen (innen) anzubieten.

Breiten: 30 - 40 cm und nur teilweise 60cm Höhen: 26 - 32 cm Abrechnung nach Länge x Umfang .

4.3.110 Fuge abkleben

Fuge der Doppelträger im Bereich der HBV-Beton-Deckenelemente oberseitig abkleben.

4.3.120 Trennlage, Balkenköpfe

Trennlage aus Holzwolle-Trittschalldämmplatte liefern und zwischen Balkenköpfen der Doppelbalken einlegen.

Leistungsverzeichnis - 60/206 116

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Fugenfläche: 65 x 26....32cm Fugenbreite: ca. 10mm Anwendungsgebiet: DES-sg nach DIN 4108-10

4.3.130 Haupt- und Nebenträgeranschluss, Verbinder, 160x180x12mm

Herstellen eines Haupt- und Nebenträgeranschlusses mit

Produkt der Planung: PITZL HVP 88318.2000 gemäß ETA-15/0187 o.glw.

Abmessung 160 x 180 x 12 mm

inkl. Fräsarbeiten (vollkommen versenkt) im Haupt-, Nebenträger inkl. 64 Stk. Senkkopf-Vollgewinde Schrauben Ø 5,0 x 80 mm gem. Zulassung inkl. 4 Stk. Zylinderkopfschraube Ø 5,0 x 20 mm und 2 Stk. Abhebesicherungsblech

Die Anzahl und Anordnung der Verbinder sind der Planung bzw. statischem Nachweis zu entnehmen. Einbau und Montage gemäß ETA-15/0187. Grundsätzlich gelten die Anforderungen der EN 1995.

Die Brandwiderstandszeit von 30 Minuten wird durch Einfräsen des Verbinders im Holz erreicht. Sollte räumlich/ konstruktiv ein Versenken nicht möglich sein, ist die Fuge mit Holz in F30 zu verpfropfen. Querzugsicherung ggf. gesondert.

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.3.140 Anschluss Sturz an Wand/ Stütze, Verbinder, 80x180x12mm

Herstellen Anschluss Unterzug/ Sturz an Stütze oder Wand mit Verbinder

Produkt der Planung: PITZL HVP 88318.1000 gemäß ETA-15/0187 o.glw.

Abmessung 80 x 180 x 12 mm

inkl. Fräsarbeiten (vollkommen versenkt) im Haupt-, Nebenträger oder Stütze inkl. 34 Stk. Senkkopf-Vollgewinde Schrauben Ø 5,0 x 80 mm gem. Zulassung inkl. 2 Stk. Zylinderkopfschraube Ø 5,0 x 20 mm Abhebesicherungsblech

Die Anzahl und Anordnung der Verbinder sind der Planung bzw. statischem Nachweis zu entnehmen. Einbau und Montage gemäß ETA-15/0187. Grundsätzlich gelten die Anforderungen der EN 1995.

Die Brandwiderstandszeit von 30 Minuten wird durch Einfräsen des Verbinders im Holz erreicht. Sollte räumlich/ konstruktiv ein Versenken nicht möglich sein, ist die Fuge mit Holz in F30 zu verpfropfen. Querzugsicherung ggf. gesondert.

4.3.150 Querzugverschraubung, Ø6/240mm

Querzugschraube entspr. Statik liefern und montieren:

Leistungsverzeichnis - 61/206 117

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VG-Schraube Ø6/240mm, ZK (AssyPlus VG o.glw.)

Einbausituation: Träger und Stützenanschluss

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.3.160 Querzugverschraubung, Ø8/530mm

Querzugschraube entspr. Statik liefern und montieren:

VG-Schraube Ø8/530mm, ZK (AssyPlus VG o.glw.)

Einbausituation: Türsturz, 2.OG

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.3.170 Verschraubung, Unterzug, Ø8/340mm

Schraube entspr. Statik liefern und montieren:

VG-Schrauben Ø8/340mm, ZK (AssyPlus VG o.glw.) incl. Sacklochbohrung und Holzpfropfen, verleimt und verschliffen

Einbausituation: Unterzug/ Stützenanschluss

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.3.180 Verschraubung Doppelträger auf Unterzug, Ø8/380mm

Schraube entspr. Statik liefern und montieren:

TG-Schrauben Ø8/380, SK (AssyPlus VG o.glw.)

Einbausituation: Doppelträger auf Unterzug

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.3.190 Anschluss Sturz an HBV-Decke

Anschluss Sturz der Sporthallenfassade an HBV-Decke entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

1 St. L-Profil 125/75/12mm, Länge 200mm, S235, verzinkt, verschraubt mit 4 St. VG-Schrauben Ø10//480mm, (AssyPlus VG o.glw.) incl. 45° Bohrungen/ Winkelscheibe 3 St. VG-Schrauben Ø6//120mm, ZK (AssyPlus VG o.glw.) 45° geschraubt/ konstruktiv 2 St. VG-Schrauben Ø8//260mm, (AssyPlus VG o.glw.) 45° geschraubt/ konstruktiv

Leistungsverzeichnis - 62/206 118

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Einschluss im Preis: Öffnung in in BSP-Wand (200/160/100mm) herstellen und kraftschlüssig Vermörteln nach Einb

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.3.200 Verschraubung Sturz, Sporthalle, Ø8/260mm

Schraube entspr. Statik liefern und montieren:

VG-Schraube Ø8/260mm, ZK (AssyPlus VG o.glw.)

Einbau: Sturzträger auf Stützen der Sporthallen-Außenwand

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.3.210 Füllhölzer zwischen den Trägern, 60 x 26...32 cm

Herstellen, Liefern, Zuschneiden und Montieren von Brettsperrholz-Kleinelementen zum Schließen der Hohlräume z

Dicke:60 mm Holzart:Nadelholz, Fichte gütesortiert Lamellenaufbau: 3-schichtig; 20, 20, 20mm Festigkeitsklasse:CL 24 Plattengröße: 60 x 26...32 cm Einbau-Holzfeuchte: 11% -/+2% Oberflächenqualität:einseitig Industrie-Sichtqualität (ISi)

Konstruktive Verschraubung mit mind. 4 VG-Schrauben, gekreuzt, von der Sichtseite abgewandt.

4.3.220 Füllhölzer zwischen den Trägern, 226 x 26...32 cm

Herstellen, Liefern, Zuschneiden und Montieren von Brettsperrholz-Kleinelementen zum Schließen der Hohlräume z

Plattengröße: 226 x 26...32 cm

4.4 HBV-Decke

4.4.10 Betonfertigteil HBV-Decken, 10cm

Stb.-Deckenplatte aus C30/37, XC3 /XC1, d=100mm, als Vollfertigteile mit Scheibenwirkung, herstellen, liefern und auf den Deckenbalken montieren als Holzbeton-Verbund-Decke. Plattenbreite: i.d.R. 2,49 m, 7 Randplatten bis max. 2,59 m breit Plattenlänge: ca. 5,75m, 7,80m und 8,10m incl. kraftschlüssiger Fugen-Verguss mit (z.B. V1/10 Pagel-Verguss o.glw.) Oberseite mit der Abziehbohle abgezogen und mit dem Reibbrett abgerieben. Unterseite schalungsglatt, Oberflächenqualität mind. SB2, sichtbar verbleibend. Schal- und Verlegepläne (siehe Werkplanung) sind durch den Fertigteilhersteller

Leistungsverzeichnis - 63/206 119

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zu fertigen.

Bei der Verschraubung der Deckenplatte mit den Deckenbalken sind die Deckenbalken in Feldmitte nach Angabe S EP einzukalkulieren.

Bewehrung und HBV-Verbinder in gesonderter Position

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.4.20 Zulage: HBV-Verbinder

Einbau HBV-Verbinder in die Betonfertigteile (im Fertigteilwerk vor dem Betonieren) gemäß statischem Verbundnac

Einschluss im Preis: 3 cm Holzunterfütterung (z.B. Holzleiste 30 x 50mm)

Einsatzbereich: Holz-Beton-Verbund-Decke über EG und 1.OG

Produkt der Planung: Würth FT-Verbinder + AssyPlus VG 10/480mm oder gleichwertige Fabrikate

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.4.30 Zulage: Tellerkopfschrauben

Schraube entspr. Statik liefern und montieren:

Tellerkopfschraube Ø10/200mm incl. Einbauteil (Lehrrohr) oder Bohrung durch FT-Platte (d=10cm)

Einbausituation: Verschraubung StB.-Fertigteilplatten mit dem Deckenträger.

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.4.40 Zulage: Spannschloss

Liefern und montieren Spannschloss, M12 zur Verbindung der StB.-Fertigteilplatten als Zulage herstellen bestehend

  • 2x M12 8.8/40mm Sechskantschraube
  • 2x Schraubmuffen mit abZ (Produkt der Planung: Modix RM-12-10 o.glw.)
  • Herstellen erforderlicher Aussparung in Beton-Fertigteile
  • kraftschlüssiger Verguss mit (z.B. V1/10 Pagel-Verguss o.glw.)

Zugstab B500B Ø10, l=2,5m gesondert

Siehe Detail in der Anlage zum LV

Leistungsverzeichnis - 64/206 120

[Seite 123]

4.4.50 Aussparungen und Verguss Stützenanschluss

Herstellen von Aussparungen der StB.-Fertigteilplatten im Fertigteilwerk und kraftschlüssiger Fugen-Verguss der ste Schalungsleisten sind nach dem Erhärten der Fuge zu entfernen.

Betonfertigteildicke: 10 cm Ausführung:rechteckig, Rand und Ecklage Größe:bis 16 x 26 cm, Fugenbreite zur Stütze/ Zapfen: 2cm

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.4.60 Aussparungen und Verguss Vergusstasche

Herstellen von Aussparungen der StB.-Fertigteilplatten im Fertigteilwerk und kraftschlüssiger Fugen-Verguss mit (z.

Ausführung:rechteckig, Randlage Größe:12 x 6 cm

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.4.70 Zulage: Fugenband

Fugenband, 20 x 5-7 mm, in die Fuge zwischen den Betonfertigteilen einlegen als Zulage. Das Fugenband soll beim Fugenverguss die Fuge nach unten abdichten.

4.4.80 Bewehrung Stabstahl B500B

Stahlbetonbewehrung der Betonfertigteile bestehend aus Betonstabstahl B500B i.d.R. Ø8mm/ Ø10mm, e=15cm, liefern, schneiden, biegen und einbauen.

Abrechnung der Bewehrung nach Stahllisten des Fertigteilherstellers.

4.4.90 Aussparungen in Vollfertigteil, werkseitig, rund, 10cm

Herstellen von Deckenaussparung im Fertigteilwerk und provisorisch schließen.

Bauteilstärke: 10 cm Ausführung:rund Größe: bis Ø10 cm

Leistungsverzeichnis - 65/206 121

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4.4.100 Aussparungen in Vollfertigteil, werkseitig, rund, 20cm

Herstellen von Deckenaussparung im Fertigteilwerk und provisorisch schließen.

Bauteilstärke: 10 cm Ausführung:rund Größe: bis Ø 20cm

4.5 BSP-Dachdecke

4.5.10 BSP-Dachdecke auf Träger, 60mm

Liefern, Abbinden und Montieren von Brettsperrholz-Elementen gem. -Technische Vorbemerkungen Brettsperrholz Nutzungsklasse 1 gemäß DIN EN 1995-1-1

Dicke:60 mm Holzart: Nadelholz, gütesortiert, 100% FSC- oder PEFC-zertifiziert Lamellenaufbau: 3-schichtig; 20, 20, 20 mm Festigkeitsklasse:CL 24 Plattenbreite: i.d.R. 2,5m (Plattenfugen parallel zu den Trägern) Plattenlänge: bis 12,70m Einbau-Holzfeuchte: 11% -/+2% Oberflächenqualität:allseitig Nicht-Sicht-Qualität (NSi)

Einschl. aller rechtwinklige Formschnitte. Material und Montage der Montagaufhängung zur Verlegung der Elemente Ausführung incl. 4 Lichtkuppelausschnitte 1,50 x 1,50m

Einbau: Dachdecke über 2.OG

4.5.20 BSP-Dachdecke, 90mm

Liefern, Abbinden und Montieren von Brettsperrholzelementen wie zuvor beschrieben, jedoch:

Dicke:90 mm Lamellenaufbau:3-schichtig; 30, 30, 30 mm Plattenbreite: i.d.R. 2,5m Plattenlänge: ca. 10 und 12,5 m

sonst wie zuvor beschrieben und angeboten

Einbau: Dachdecke über 2.OG

4.5.30 BSP-Dachdecke, 180mm

Liefern, Abbinden und Montieren von Brettsperrholzelementen wie zuvor beschrieben, jedoch:

Dicke:180 mm Lamellenaufbau:5-schichtig; 40, 30, 40, 30, 40 mm Plattenbreite: i.d.R. 2,5m Plattenlänge: bis 5,50m

sonst wie zuvor beschrieben und angeboten

Leistungsverzeichnis - 66/206 122

[Seite 125]

Einbau: Dachdecke über 2.OG

4.5.40 Anschluss 60+90mm BSP-Decke an Deckenträger und Wand, Ø6//120mm

Konstruktive Verschraubung der 60mm und 90mm BSP-Dachdecke

  • auf BSP-Wand, e=33cm
  • auf BSH-Unterzug, e=33cm, zweireihig
  • auf Doppelträger, e=100cm

VG-Schraube Ø6//120mm, SK (AssyPlus VG o.glw.)

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.5.50 Anschluss 180mm BSP-Decke an UZ und Wand, Ø10//280mm

Konstruktive Verschraubung der 180mm BSP-Dachdecke

  • auf BSP-Wand, e=50cm
  • auf BSH-Unterzug, zweireihig, e=50cm

Scheibenkopf-Schraube Ø10//280mm, (Assy 4 WH Scheibenkopf o.glw.)

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.5.60 Holz/Holz-Verbindung, 45mm

Herstellung einer Holz/Holz-Verbindung der BSP-Dachdecken, gemäß Eurocode 5 mit einem selbst-spannenden Ho Statik: e=2,0m/ min zwei Stück an den Stirnseiten der BSP-Platten Produkt der Planung: X-fix C 96/130/45 o.glw.

4.5.70 Holz/Holz-Verbindung, 90mm

Herstellung einer Holz/Holz-Verbindung wie zuvor beschrieben, jedoch Höhe Verbinder: 90mmFür Plattenstärke von

4.5.80 Attika, BSP 6cm, Außenwandbereich

Attika gemäß Plan herstellen, liefern und im Dach-Bereich montieren:

Material: Brettsperrholz (BSP/ CLT), kreuzverleimt aus NH Fichte C24 Dicke:60 mm Holzart: Nadelholz, gütesortiert, 100% FSC- oder PEFC-zertifiziert

Leistungsverzeichnis - 67/206 123

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Lamellenaufbau: 3-schichtig; 20, 20, 20 mm Festigkeitsklasse:CL 24 Plattenbreite: bis 2,5m (Plattenfugen liegen auf den Balken) Einbau-Holzfeuchte: 11% -/+2% Oberflächenqualität:Nicht-Sicht-Qualität (NSi) Attikahöhe:ca. 60-70 cm

Konstruktive Anbindung/ Montage der Attika auf der BSPH-Dachdecke alle 2,5m mittels:

  • 1 x Winkelverbinder, 100x100 mm, in Feldmitte, incl. Rundkopfschrauben Ø5x 50mm
  • 1 x KVH C24, 12x12cm, L= 1,5m als Kragarm
  • 2 x VG-Schraube Ø6x240mm
  • 4 x TG-Schraube Ø6x120mm

Abrechnung über Länge/ Abwicklung Attika.

4.5.90 Attika, BSP 6cm, Fensterbereich

Attika gemäß Plan herstellen, liefern und im Bereich der Fenster montieren:

Material und Dimension wie zuvor beschrieben

Konstruktive Anbindung/ Montage der Attika an Fassaden-Stütze alle 2,5m mittels: 3 Stück Lochblech, S250GD + Z275, 300 x 200 x 2 mm liefern und mit jeweils 32 Rundkopfschrauben Ø5/60mm montieren.

Abrechnung über Länge/ Abwicklung Attika.

4.5.100 Aussparung für Wärmedämmelement

Aussparungen am Rand der 60mm BSP-Deckenplatte, 9x16cm, rechteckig

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.5.110 Deckenöffnung, rund, 30cm

Anlegen und Herstellen einer Deckenöffnung in 6 cm BSP-Decke für bauseitige Installationen und provisorisch schließen.

Größe, Ausführung: bis Ø30cm, rund

4.6 BSP-Geschossdecken

Leistungsverzeichnis - 68/206 124

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4.6.10 BSP-Geschossdecke, 21cm

Liefern, Abbinden und Montieren von Brettsperrholzdecken gem. -Technische Vorbemerkungen Brettsperrholz (BSP DIN EN 1995-1-1

Dicke:210 mm Holzart: Nadelholz, gütesortiert, 100% FSC- oder PEFC-zertifiziert Lamellenaufbau: 7-schichtig; 30, 30, 30, 30, 30, 30, 30 mm Festigkeitsklasse:CL 24 Plattenbreite: i.d.R. 2,5m Einbau-Holzfeuchte: 11% -/+2% Oberflächenqualität:oberseitig Nicht-Sicht-Qualität (NSi) unterseitig Industrie-Sichtqualität (ISi)

Einschl. aller rechtwinkligen Formschnitte. Material und Montage der Montagaufhängung zur Verlegung der Elemen

Einbau: Decke über EG und 1.OG

4.6.20 BSP-Geschossdecke, 12cm

Liefern, Abbinden und Montieren von Brettsperrholzdecken wie zuvor beschrieben, jedoch:

Dicke:120 mm Lamellenaufbau: 3-schichtig; 40, 40, 40 mm Plattenbreite: i.d.R. 2,5m

sonst wie zuvor beschrieben und angeboten

Einbau: Decke über EG und 1.OG

4.6.30 BSP-Geschossdecke auf Träger, 6cm

Liefern, Abbinden und Montieren von Brettsperrholzdecken wie zuvor beschrieben, jedoch:

Dicke:60 mm Holzart: Nadelholz, gütesortiert, 100% FSC- oder PEFC-zertifiziert Lamellenaufbau: 3-schichtig; 20, 20, 20mm Festigkeitsklasse:CL 24 Plattenbreite: i.d.R. 2,5m

sonst wie zuvor beschrieben und angeboten

Einbau: Decke über EG und 1.OG

4.6.40 Holz/Holz-Verbindung, 45mm

Herstellung einer Holz/Holz-Verbindung der BSP-Dachdecken, gemäß Eurocode 5 mit einem selbst-spannenden Ho PEFC und ETA 18/0254 sind vorzuweisen.Höhe Verbinder: 45mmFür Plattenstärke von 60mm - 90mmAbstände na

Leistungsverzeichnis - 69/206 125

[Seite 128]

4.6.50 Holz/Holz-Verbindung, 90mm

Herstellung einer Holz/Holz-Verbindung wie zuvor beschrieben, jedochHöhe Verbinder: 90mmFür Plattenstärke von

4.6.60 Anschluss 60mm BSP-Decke an Deckenträger und Wand, Ø6//120mm

Verschraubung der 60mm BSP-Deckenplatte

  • auf BSP-Wand, e=33cm
  • auf BSH-Unterzug, zweireihig, e=33cm
  • auf Doppelträger, e=100cm

VG-Schraube Ø6//120mm, SK (AssyPlus VG o.glw.)

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.6.70 Anschluss 120mm BSP-Decke an UZ und Wand, Ø12/240mm

Verschraubung der 120mm BSP-Deckenplatte

  • auf BSP-Wand, e=50cm
  • auf BSH-Unterzug, zweireihig, e=50cm

Scheibenkopf-Schraube Ø12//240mm, (Assy 4 WH Scheibenkopf o.glw.)

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.6.80 Anschluss 210mm BSP-Decke an UZ und Wand, Ø12/320mm

Verschraubung der 210mm BSP-Deckenplatte

  • auf BSP-Wand, e=50cm
  • auf BSH-Unterzug, zweireihig, e=50cm

Scheibenkopf-Schraube Ø12//320mm, (Assy 4 WH Scheibenkopf o.glw.)

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.6.90 Zug-Druck-Verschraubung 1, Ø8/200mm

Verschraubung entspr. Statik liefern und montieren:

1 St. VG-Schrauben Ø8/200mm, ZK (AssyPlus VG o.glw.), 45° eingeschraubt

Einbausituation: Dachdecke über 2.OG, Zug- Druckband 1

Leistungsverzeichnis - 70/206 126

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4.6.100 Zug-Druck-Verschraubung 1, Ø10/480mm

Verschraubung entspr. Statik liefern und montieren:

1 St. VG-Schrauben Ø10/480mm, ZK (AssyPlus VG o.glw.), 45° eingeschraubt

Einbausituation: Dachdecke über 2.OG, Zug- Druckband 1

4.6.110 Zug-Druck-Verschraubung 2 + 3, Ø10/340mm

Verschraubung entspr. Statik liefern und montieren:

1 St. VG-Schrauben Ø10/340, ZK (AssyPlus VG o.glw.), 45° eingeschraubt

Einbausituation: Decke über EG und 1.OG, Zug- Druckband 2

4.6.120 Zapfenlöcher in BSP-Element

Zapfenloch für Stütze in BSP-Decken-Element herstellen

Größe: bis 16 x 16cm und 14 x 24cm BSP- Element: 12cm dick

4.6.130 Deckenöffnung, eckig, 0,20 m²

Anlegen und Herstellen einer Deckenöffnung in 12-21cm BSP-Decke für bauseitige Installationen und provisorisch schließen.

Größe, Ausführung: bis 0,20 m², eckig

4.6.140 Deckenöffnung, rund, 10cm

Anlegen und Herstellen einer Deckenöffnung in 12-21cm BSP-Decke für bauseitige Installationen und provisorisch schließen.

Größe, Ausführung: bis Ø10cm, rund

Leistungsverzeichnis - 71/206 127

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4.6.150 Deckenöffnung, rund, 25cm

Anlegen und Herstellen einer Deckenöffnung in 12-21cm BSP-Decke für bauseitige Installationen und provisorisch schließen.

Größe, Ausführung: bis Ø25cm, rund

4.6.160 Lastöse (Aufzug) einbauen

Lastöse gemäß der Dokumentation des AN -Aufzug- in Aufzugsschachtdecke einbauen.

Lieferung bauseits: Lastöse mit Gewindestange und Auflageplatte 160x160x12

4.7 Bauelemente-Dachdecke

4.7.10 Werkplanung + Statik

Erstellung der Werkplanung und Statik (prüffähig nach EU-Normung als Bauteileinzelnachweis) für das Sporthallend

  • Ermittlung der Auflagerlasten aus den Bauelementen
  • Bemessung der Verbindungsmittel und Detailentwicklung von Auflagern, Verankerungen und Bauelemente-Anschlüssen.
  • Bemessung der Bauelemente (Vertikalbelastung)
  • Nachweise/Berechnungen mit Detaillösungen hinsichtlich Brandschutz
  • Ausarbeiten von Verlege-Übersichtsplänen, im Abgleich mit der Statik, inclusive Darstellung von Zusatzbauteile, w
  • Zusammenstellen der Bauteilebemessungsergebnisse
  • Elemente-Positionsplan im Abgleich mit der Statik Kalkulationsgrundlagen:
  • Grundrisszeichnungen
  • Dachaufbauten
  • Schnittzeichnungen
  • Details (Ortgang, Traufe, First)
  • Lastannahmen des Gebäudestatikers; Nutz- und Installationslasten

Bemerkung: Die Bemessung der Horizontallasten (Scheibenwirkung und Gebäudeaussteifung) ist nicht Teil der Leistung.

4.7.20 Dach-/ Decken-Holzelemente liefern und montieren

Dach-Decken-Holzelemente (Dachelemente) in Zellenbauweise mit Ober- und Untergurt aus Fichte und Mittelsteg a

Produkt der Planung:

13 Stück Kielsteg-Elemente 610/50/117 mm o.glw. als Regelelemente 2 Stück Kielsteg-Elemente 610/50/117 mm o.glw. als Passstücke (ca. 25cm breit) 10 Stück Kielsteg-Elemente 610/80/92 mm o.glw. als verstärkte Elemente im Bereich der Lichtkuppeln

Länge der Dachelemente: ca. 15,50 m

Leistungsverzeichnis - 72/206 128

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Verlegebreite der Dachelemente: ca. 27,3 m Regelbreite der Dachelemente: 1,20 m (Systembreite) Dachform Pultdach Einbau mit 1% Gefälle

MUF Klebstoff der Emissionsklasse E1 Brandwiderstandsklasse: REI 30 in Verbindung mit Brandfugenband und Dicke der Dachelement-Gurte Oberfläche: Industriequalität Gebrauchsklasse 0 und Nutzungsklasse 1 Einbaufeuchte 12% +/- 3%

Einschluss im Preis:

  • beidseitiger Stirnseitenverschluss mit OSB-Platten,18mm
  • Kappschrägschnitte im Abschnitt, 1% / 0,67°, Schnittverläufe winkelrecht zum Element
  • Überhöhung der Elemente mit R = 950m
  • Liefern und montieren von Brandfugen-Dichtbänder, im Bereich der jeweiligen Falzverbindungen je Dachelement.
  • Liefern und montieren von Kompri-Dichtbändern im Bereich der Stoßfugen
  • luftdichte Fugendichtung der Auflagerfläche zwischen Auflager und Dachelement mittels doppellagigen Einlegen von Kompribänder.
  • Liefern und montieren der Falzbretter im Reißverschlussvernagelung-Verfahren als Elementstoß-Falzverbindung.
  • Liefern und montieren sämtlicher Verbindungsmittel z.B. nach DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5), wie z.B.: zwischen Dachelement und BSH-Auflager, usw.
  • alle Maßnahmen zum Arbeitsschutz während der Montage, vor allem Absturzsicherung (PSA, Auffangnetz o.ä.)
  • Anschlagmittel/ Hebehilfen für Hebevorgänge

Die Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers sind zu beachten. Alle Bauteile sind vom Transport bis zum Einbau vor Feuchte und Verschmutzung zu schützen. Holzauflagerschwelle, Konstruktionshölzer und Wechsel in gesonderter Position. Abrechnung nach fertiger Dachfläche, Öffnungen unter 2,5m² werden übermessen.

4.7.30 Zulage: Randaufdopplung, 61 x 12cm

Seitlichen Randabschluss eines Dach-Decken-Elementes mit Massivholz-Aufdopplung als Zulage herstellen:

Holzquerschnitt: 61 x 12 cm (aus BSP oder BSH) Länge der Aufdopplung: ca.13,2m (Teilbereich des Ortgangs)

4.7.40 Beschichtung Unterseite

Dach-Deckenelemente mit einer wasserverdünnbaren Mittelschichtlasur auf feinstteiliger Reinacrylatbasis werkseiti

Das Beschichtungssystem erfüllt folgende Bedingungen:

  • hoher UV-Schutz
  • wasserbasierte Lösemittel
  • Bindemittel Reinacrylate
  • 40 % Festkörperanteil

  • matte Optik, farblos oder transparent pigmentiert
  • weichmacherfrei
  • ohne Zusatz von ?lmkonservierenden und holzschützenden Bioziden
  • Einfach-Beschichtung mit 120-150 ml/m²
  • Witterungsschutz über die Bauzeit

DGNB- Anforderungen sind zu beachten und einzuhalten.

Produkt der Planung: LIGNOPRO® 841-BSH-Varnish UV o.glw. (Standardfarbton)

Leistungsverzeichnis - 73/206 129

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4.7.50 Lichtkuppelöffnung, 1,0 x 2,0m

Abbundleistung mit Positionieren und Erstellen der werksseitigen Öffnung (rechteckig) im Dachelement, für Lichtkup

Rohbauöffnungsmaß der Durchdringung: Breite der Öffnung: 1,0m Länge der Öffnung: 2,0m

Einschluss im Preis:

  • 4-seitige Verblendung der Leibungen mit 3-Schicht-Platten (Fi/Ta) in Sichtqualität
  • temporärer Durchsturzsicherung / Geländer bis zum Einbau der Lichtkuppeln herstellen Ausführung incl. Abfangen und Unterfangungen bei der Montage.

4.7.60 Konstruktionshölzer

Konstruktionshölzer für Lichtkuppelauswechselungen über den Dach-Decken-Elemente und als Koppelhölzer herstellen, liefern, abbinden und montieren. Verbindungsmittel gesondert .

  • Güteklasse: BSH Nadelholz GLh24
  • Oberfläche: gehobelt, natur
  • Querschnitt: 40/12cm

4.7.70 Verbindungsmittel, Gewindestange

Gewindestangenverschraubung entspr. Statik liefern und montieren, bestehend aus:

1 St. Gewindestange, 4.6, M12, Länge ca. 75cm 2 St. U-Scheiben, DIN 1052, Ø58mm 1 St. Muttern, M12 1 St. Hut-Muttern, M12

4.7.80 Gurtholz, 6/12cm incl. Verbindungsmittel

Gurtholz liefern, abbinden und montieren incl. Verbindungsmittel.

  • Güteklasse: KVH, C24
  • Oberfläche: gehobelt, natur, NSI
  • Querschnitt: 12/ 6 cm
  • 2 x TG-Schraube bis Ø8/140mm, SK (AssyPlus TG o.glw.), e= 1,2m
  • Längsstoß der Gurthölzer mit Lochblech, 400x100x2mm und 40 Nägeln Ø4/50mm

Leistungsverzeichnis - 74/206 130

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4.7.90 Traufbohle, BSP C24 60/3S

Liefern, Abbinden und Montieren von Brettsperrholzstreifen (BSP C24 60/3S) gem. -Technische Vorbemerkungen B

Dicke:60 mm Plattenstreifenbreite: 50 cm Verbindungsmittel: TG-Schraube bis Ø8/140mm, SK (AssyPlus TG o.glw.), e= 30cm

Holzplatten müssen 100% FSC- oder PEFC-zertifiziert sein.

Einbau: Traufe, Dachdecke über Sporthalle

4.7.100 Liefern Auflagerhölzer, BSH GLh24

Konstruktionshölzer als Auflager an den Ortgang und am First sowie für Aufsatzkranz Lichtkuppelöffnung herstellen, liefern, abbinden und montieren. Verbindungsmittel gesondert .

  • Güteklasse: BSH Nadelholz GLh24
  • Oberfläche: gehobelt, natur
  • Querschnitte: 16/32cm, 10/32cm und 12/12 cm

4.7.110 Abbinden und Aufstellen Auflagerhölzer incl. Verbindungsmittel

Abbinden und montieren der Auflagerhölzer und Aufsatzkranz Lichtkuppelöffnung

incl. TG-Schraube Ø8/200mm, SK (AssyPlus TG o.glw.), e= 0,5m

4.8 BSP-Wände

Hinweis (abweichend bzw. ergänzend zur DIN 18202 und DIN 18203-3)

Plattendicken für t <= 300mm ± 2 mm

Plattenbreiten und Öffnungen für b <= 3.000mm± 2 mm, für b > 3.000mm± 3mm

Plattenlängen für l <= 3.000mm ± 3mm, für 3.000mm < l <= 10.000mm± 4mm, für l > 10.000mm ± 5mm

4.8.10 BSP-Wand, 16cm

Liefern, Abbinden und Montieren von Brettsperrholzwänden gem. -Technische Vorbemerkungen Brettsperrholz (BS DIN EN 1995-1-1 Schutz der Unter- und Oberkante mit einer transparenten Mittelschichtlasur auf feinstteiliger Reinacrylatbasis zum S

Dicke: 160 mm Holzart: Nadelholz, Fichte gütesortiert, 100% FSC- oder PEFC-zertifiziert Lamellenaufbau: 5-schichtig, symmetrisch, 40,20,40,20,40 Eigengewicht: 0,72 KN/m² Festigkeitsklasse: CL24

Leistungsverzeichnis - 75/206 131

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Einbau-Holzfeuchte: 11% -/+2% Oberflächenqualität: Nicht-Sicht-Qualität (NSi) Wandhöhe: bis 3,50m

Einschl. rechtwinklige Formschnitte, für Fenster - und Türöffnungen, Falzfräsungen im Stoßbereich, Material und Mo Nagelung 3,4 x 80, e = 100 mm o.glw. sowie die Montagaufhängung zur Verlegung der Elemente sind in die Positio

Abmessungen gem. Statik und Ausführungsplänen. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Berechnungsgrundlage ist das umschriebene Rechteck. Zusätzlicher Verschnitt aufgrund herstellungsbedingter Pla

Verbindungsmittel für Eigenfestigkeit, Herstellung, Lieferung und Montage sowie Wandverbindungen untereinander sind mit einzukalkulieren. Statische Befestigung siehe gesonderte Positionen.

Einschl. kraftschlüssiger Vermörtelung der Lagerfugen mit Quellfugenmörtel.

4.8.20 BSP-Wand, 20cm

Liefern, Abbinden und Montieren von Brettsperrholzwänden wie zuvor beschrieben, jedoch:

Dicke:200 mm Lamellenaufbau: 5-schichtig; 40, 40, 40, 40, 40 mm Wandhöhe: bis 3,50m

sonst wie zuvor beschrieben und angeboten

4.8.30 BSP-Wand, 24cm

Liefern, Abbinden und Montieren von Brettsperrholzwänden wie zuvor beschrieben, jedoch:

Dicke: 240 mm Lamellenaufbau: 7-schichtig; 40, 20, 40, 40, 40, 20, 40 mm Wandhöhe: bis 3,50m

sonst wie zuvor beschrieben und angeboten

4.8.40 Zulage: Wohn-Sicht-Qualität

Oberflächenqualität der zuvor beschriebenen Wandelemente in Wohn-Sicht-Qualität gem. Brettsperrholz-Merkblatt 5.?Auflage (Februar 2023) der Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. als Zulage.

  • Oberfläche geschliffen
  • Eine Holzart, wobei Fichte/Tanne als eine Holzart angesehen wird
  • Fugenbreite maximal 2mm
  • Äste festverwachsen zulässig, schwarze und ausgefallene Äste ab 15?mm mittlerer Durchmesser sind auszubessern
  • Harzgallen bis 5?mm x 50 mm oder mit gleichem Flächeninhalt zulässig, größere sind auszubessern
  • Verfärbungen bis 5?% der Oberfläche zulässig
  • Insektenbefall nicht zulässig
  • Rindeneinwuchs und Markröhren vereinzelt zulässig

Leistungsverzeichnis - 76/206 132

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4.8.50 Beschichtung BSP-Wand

Werkseitiges Auftragen einer Beschichtung auf zuvor beschriebene Wandelemente auf Wasserbasis mit hohem UV

Das Beschichtungssystem erfüllt folgende Bedingungen:

  • wasserbasierte Lösemittel
  • Bindemittel Reinacrylate
  • 40 % Festkörperanteil

  • natürlich matte Optik, farblos oder transparent pigmentiert
  • weichmacherfrei
  • ohne Zusatz von ?lmkonservierenden und holzschützenden Bioziden
  • Einfach-Beschichtung mit 120-150 ml/m²

Produkt der Planung LIGNOPRO® 851 CLT-Varnish UV o.glw. (NATURAL UV Standardfarbtöne)

Innenwände teilweise beidseitig, Außenwände einseitig

4.8.60 BSP-Brüstung, 12 cm, konstruktiv

Liefern, Abbinden und Montieren von Brettsperrholzbrüstungen bzw. -Füllungen zwischen zwei Stützen wie zuvor beschriebe BSP-Wände, jedoch:

Dicke:120 mm Lamellenaufbau: 3-schichtig; 40, 40, 40 mm Brüstungsbreite: 2,26 - 2,30 m Brüstungshöhen: 0,8; 1,05; 2,2; 3,26 und 4,05 m Oberflächenqualität: Nicht-Sicht-Qualität (NSi) sonst wie zuvor beschrieben und angeboten

4.8.70 Verschraubung Wand-Wand, Ø12//240mm

Verschraubung BSP Wand mit BSP-Wand (90° Eckverbindung)

Scheibenkopf-Schraube Ø12//240mm, (Assy 4 WH Scheibenkopf o.glw.)

4.8.80 BSP-Brüstung, 8 cm, konstruktiv

Liefern, Abbinden und Montieren von Brettsperrholzbrüstungen, konstruktiv von außen an die Fassaden-Stützen angeschraubt, wie zuvor beschriebe BSP-Wände, jedoch:

Dicke: 80 mm Lamellenaufbau: 3-schichtig; 30, 20, 30 mm Brüstungsbreite: 2,43 m Brüstungshöhen: EG 55cm und OG 43cm

Einseitig Wohn-Sicht-Qualität (Möbelqualität) mit 2mm Rundung der oberen Kante, Beschichtung gesondert.

Leistungsverzeichnis - 77/206 133

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4.8.90 Verschraubung Brüstungen

Konstruktive Verschraubung der 120mm BSP-Brüstungen bzw. -Füllungen zwischen zwei Stützen in der Außenwand

VG-Schraube Ø6//180mm, SK (AssyPlus VG o.glw.), Senkkopf, 45° gekreuzt, e=40cm

4.8.100 Zulage: Sichtqualität der Verbindungen

Mehraufwand für das Herstellen einer kraftschlüssigen, schubfesten Verbindung der BSP-Wandelementstöße der Innenwand, nicht sichtbar verschraubt als Zulage, bestehend aus

  • Stufenfalz anstatt der Falzfräsungen im Stoßbereich mit OSB-Plattenstreifen
  • Teilgewindeschraube Ø 6,0 x 140mm,a<150 mm, in Ø16mm Topfloch versenkt
  • Holzpropfen Ø16 mm, verleimt und verschliffen.

4.8.110 Wandöffnung, eckig, 0,01 m²

Anlegen und Herstellen einer Wandöffnung in 16-24cm BSP-Wand für bauseitige Installationen.

Größe, Ausführung: bis 0,01 m², eckig

4.8.120 Wandöffnung, eckig, 0,05 m²

Anlegen und Herstellen einer Wandöffnung in 16-24cm BSP-Wand für bauseitige Installationen.

Größe, Ausführung: bis 0,05 m², eckig

4.8.130 Wandöffnung, eckig, 0,1 m²

Anlegen und Herstellen einer Wandöffnung in 16-24cm BSP-Wand für bauseitige Installationen.

Größe, Ausführung: bis 0,1 m², eckig

Leistungsverzeichnis - 78/206 134

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4.8.140 Wandöffnung, eckig, 0,25 m²

Anlegen und Herstellen einer Wandöffnung in 16-24cm BSP-Wand für bauseitige Installationen.

Größe, Ausführung: bis 0,25 m², eckig

4.8.150 Wandöffnung, rund, 10cm

Anlegen und Herstellen einer Wandöffnung in 16-24cm BSP-Wand für bauseitige Installationen.

Größe, Ausführung: bis Ø10cm, rund

4.8.160 Wandöffnung, rund, 20cm

Anlegen und Herstellen einer Wandöffnung in 16-24cm BSP-Wand für bauseitige Installationen.

Größe, Ausführung: bis Ø20cm, rund

4.8.170 Bohrungen und Fräsungen für Elektroinstallationen

Herstellen von Bohrungen und Fräsungen in Brettsperrholz-Wandelementen zur Aufnahme von Elektroinstallationen Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Fräsen von Installationsschlitzen für Leitungs-(ein-) führungen (horizontal und vertikal)
  • Herstellen von Bohrungen für Kabelführungen, parallel zur Plattenebene
  • Ausführung gemäß Werk- und Installationsplanung ELT sowie Freigabeplänen Holzbau Abrechnung nach lfd. Meter bis Querschnitt 40 x 40 mm

4.8.180 Aussparungen für Gerätedosen

Aussparungen für UP-Gerätedosen (Werkseitig) Fräsen von Aussparungen für Unterputz-Schalter- und Gerätedosen.

  • Standarddurchmesser (z. B. 68 mm)
  • Einzeldosen und Kombinationen

Leistungsverzeichnis - 79/206 135

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4.8.190 Anschluss BSP-Wand auf BSP-Decke, Winkelverbinder

Fußpunktausbildung BSP-Wand auf BSP-Decke entspr. Statik herstellen, bestehend aus:

1 St. Winkelverbinder 100 x 100mm (Produkt der Planung: NINO100100 o.glw.) 27 Ankernägel für Lochbleche, Ø4x60mm 2 Vollgewindeschrauben Ø9/140mm

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.8.200 Anschluss BSP-Wand auf Betonsohle, Winkelverbinder

Fußpunktausbildung BSP-Wand auf BSP-Decke entspr. Statik herstellen, bestehend aus:

1 St. Winkelverbinder 100 x 100mm (Produkt der Planung: NINO100100 o.glw.) 14 Ankernägel für Lochbleche, Ø4x60mm 2 Chemische Betonanker auf Vinylesterbasis, M12 x 195mm

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.8.210 Anschluss BSP-Wand auf HBV-Decke, Winkelverbinder

Fußpunktausbildung BSP-Wand auf HBV-Decke entspr. Statik herstellen, bestehend aus:

1 St. Winkelverbinder 150 x 80mm (Produkt der Planung: NINO15080 o.glw.) 8 Ankernägel für Lochbleche, Ø4x60mm 2 Betonschrauben, Ø12mm

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.8.220 Verschraubung BSP-Wand auf BSP-Decke, Ø8/280mm

Verschraubung BSP-Wand auf BSP-Deckenplatte entspr. Statik liefern und montieren:

VG-Schraube Ø8/280mm, SK (AssyPlus VG o.glw.), 45° eingeschraubt, e= 1,0m

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.8.230 Aufhängung Unterzug an wandartigen Träger

Aufhängung eines Unterzuges an einen wandartigen Träger, liefern und geschossübergreifend montieren, bestehend aus:

Gewindestange, M20 8.8, L = 80cm, 4 x Mutter M20 incl. Bohrungen in Druck-/ Ankerplatte Druckplatte, S235, verzinkt, 120/120/25mm Ankerplatte S235, verzinkt, 160/160/20mm in Unterzug eingefräst 8 St. VG-Schrauben Ø10//220, SK (AssyPlus VG o.glw.) incl. SK-Bohrungen in 20mm Ankerplatte

Leistungsverzeichnis - 80/206 136

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Einschluss im Preis: Alle Fräsarbeiten (Montageöffnung, 100/140/180mm) und Bohrung in BSP-Wand+ Betondecke

Siehe Statik in der Anlage zum LV

4.8.240 Zuganker, Winkel

Zuganker, S355 + Fe/Zn12C, liefern und montieren, bestehend aus:

1 Winkel, 480 x 80 x 4mm 1 Unterlegescheibe Ø26, M24, 10mm 40 Rundkopfschrauben 5/70mm (Vollausnagelung) 1 Edelstahl-Dübel M24x330 mm

Siehe Statik in der Anlage zum LV

4.8.250 Zugband, Lochblech

Zugband, Lochblech, S250GD + Z275, 1.200 x 100 x 2 mm liefern und mit 2 x 40 Stück Rundkopfschrauben Ø5/70mm geschossübergreifend montieren.

Siehe Statik in der Anlage zum LV

4.8.260 Anschluss Stahltreppe

Wärmegedämmter Anschluss einer Stahltreppe an BSP-Wand herstellen, liefern und montieren besehend aus.

2 St. Wärmedämmelementen mit Dämmkörperdicke 80mm, zur thermischen Trennung Dämmkörperhöhe H: 80 mm Dämmkörperlänge L: 180 mm Durchmesser Gewinde: 22 mm Bauphysikalische Kennwerte: Äquivalenter Wärmedurchlasswiderstand Req: 0,049 m²K/W Äquivalente Wärmeleitfähigkeit ?eq: 1,648 W/(m·K)

Produkt der Planung: Schöck Isokorb® T S-V-R0-X80-D22-2.0 o.glw.

Einbau nach Angaben des Architekten oder Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu

4-seitige Brandschutzverkleidung des Dämmkörpers mit Brandschutzplatte, t=15mm (F30)

1 Stahlbauteil für Anbindung Wärmedämmelement an den Holzbau entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

1 St. Stahlplatte 220 x 280 x 25mm/ S235, verzinkt 6 St. VG-Schrauben Ø10//120, (AssyPlus VG 4 Combi o.glw.) incl. Bohrungen in 25mm Stahlplatte 7 St. VG-Schrauben Ø8//220, (AssyPlus VG 4 SK o.glw.) incl. 45°-SK-Bohrungen in 25mm Stahlplatte

Einschluss im Preis: Einfräsen der Verschraubung in BSP-Wand auf der Baustelle.

Siehe Statik in der Anlage zum LV

Leistungsverzeichnis - 81/206 137

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4.8.270 Wind- und luftdichte Abklebung, außen

Abdichten der BSP-Wände außen, alle Plattenstöße, Materialübergänge, Decken- und Sockelanschlüsse, etc. mit z

  • einseitig selbstklebend
  • mit Prüfzeugnis für die Wind- und Luftdichtigkeit
  • flexibel/ dehnbar
  • diffusionsfähig (sd-Wert < 2m)
  • schlagregensicher
  • reißfest

Entsprechend den Herstellerangaben, liefern und abkleben. Betonuntergrund vorbehandeln.

4.8.280 Abdichtung unter Außenwand

Abdichtung (Lastfall W1-E) unter Außenwand, waagerecht mit Bitumenbahnen G 200 DD, mit 20 cm Stoßüberdecku aus lösungsmittelfreiem Bitumen-Voranstrichmittel.

Wanddicke: 16 - 20 cm Streifenbreite: 33 cm

4.8.290 Abdichtung unter Innenwand

Abdichtung (Lastfall W1-E) unter Innenwand, waagerecht mit Bitumenbahnen G 200 DD, mit 20 cm Stoßüberdecku lösungsmittelfreiem Bitumen-Voranstrichmittel.

Wanddicke: 16 - 24 cm Streifenbreite: 50 cm

4.9 Laubengänge und Stützen, außen

Hinweis Der Ausschreibung der nachfolgend beschriebenen Betonfertigteile liegen folgende allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Grunde, insbesondere

DIN 1045 Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung DIN 18203 Teil 1 Toleranzen im Hochbau; Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton DIN 18217 Betonflächen und Schalungshaut

Kanten in Schalungsecken werden, sofern nicht anders vereinbart, durch Dreikantleisten max. 10 x 10 mm abgefast.

Nebenleistungen bei Herstellung, Lieferung und Montage:

  • Nachweis der Güte für Baustoffe, Bauteile und Beton
  • Fremdüberwachung der Betongüte sofern erforderlich
  • Einholung von Transportgenehmigungen
  • Erfüllung von Transportauflagen

Leistungsverzeichnis - 82/206 138

[Seite 141]

  • Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
  • Entsorgen des eigenen Abfalls
  • Einmessungen für die Ausführung und Abrechnung der Vertragsleistung
  • Vorhalten von Geräten, Kleingeräten, Werkzeugen

Hinweis Die nachfolgende Betonfertigteile sind nach Typen sortiert. Die Typisierung trifft Aussagen zur Ausbildung der seitlic Ebene über dem 2. OG haben die Betonplatten keine Aufkantungen.

  • Typ A Halter, Platten, die an Stützen anbinden
  • Typ B Hänger, Platten, die zwischen Haltern hängen und nicht an Stützen anbinden
  • Typ C Wechsel, Platten, die halb Typ A und halb Typ B sind
  • Typ D Abschluss, tragend und hängend mit seitlicher Aufkantung als Abschluss
  • Typ E Außenecken, wie der Name sagt
  • Typ F Erweiterung, Platten im Übergang zwischen zwei Laubengangtiefen liegen
  • Typ G Innenecke, wie der Name sagt
  • Typ H Hänger mit Stützen, Platten die zwischen Haltern hängen und an Stützen anbinden
  • Typ I Endstück ohne seitliche Aufkantung, Platten, an die eine Treppe anschließt

Die Platten eines Typs sind in der Ebene über EG und 1. OG vollkommen identisch. Die Platten in der Ebene über d unterschiedliche Bautiefen auf. Zur Kalkulation ist in den Positionstexten die mittlere Größe der in der jeweiligen Po

Anforderungen für alle nachfolgend beschriebenen Betonfertigteile der Laubengänge:

  • Fertigung negativ, in umgekehrter Einbaulage-Oberseite im Gefälle (außer über 2.OG) in Sichtbetonqualität (mind.
  • Oberseite, Stirn- und Längsseiten schalungsglatte, porenarme Oberfläche
  • Die Oberfläche der Balkone wird bauseitig nicht weiter bearbeitet und verbleibt in Sichtbeton.
  • Transportanker und Montageeinbauteile auf der Schalseite einbauen und verschließen
  • Aufkantungen hxb außen: ca. 11x23cm (ü. EG,1.OG) mit 5% Gefälle zur Innenfläche
  • Aufkantungen hxb innen: ca. 8,5x15cm (ü. EG,1.OG) mit 5% Gefälle zur Innenfläche
  • seitliche Auflager zu benachbarten Fertigteilen gestuft.
  • Die Auflager beginnen erst hinter der Aufkantung, somit vertikale Fugen in der Ansicht.
  • Unterseite abgerieben und geglättet, incl. Abtropfnut.
  • Alle Kanten gefast max. 10 x 10 mm.
  • Bewehrung, Wärmedämmelemente, Abläufe, Fugenabdichtung etc. als Zulagen in gesonderter Position.
  • Die Betonfertigteile müssen imBetonfertigteilwerk hergestellt werden.
  • Betongüte: C35/45, XF1, WF, WU
  • Expositionsklasse oben: XC4, Cnom = 30mm
  • Expositionsklasse unten: XC3, Cnom = 25mm
  • Brandschutzanforderung: REI 30
  • statische mind. Plattendicke hmin = 20cm
  • Zwischen der inneren und äußeren Aufkantung wird bauseits ein Betonplattenbelag auf Stelzlagern eingebaut (übe Siehe Details in der Anlage zum LV

Hinweis

4.9.10 Betonfertigteil, Typ A

Fertigteil-Balkon aus WU-Stahlbeton als Vollfertigteil nach DIN EN 1992 und DIN EN 13369 und den oben genannte

Typ A (Halter) Auflager: links und rechts Balkontiefe: 1,63m, 1,685m und 1,945 m Balkonbreite: 3,20 m Plattengröße: i.M. ca. 5,5 m²

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.20 Betonfertigteil, Typ B

Fertigteil-Balkon aus WU-Stahlbeton, wie zuvor beschrieben, jedoch

Leistungsverzeichnis - 83/206 139

[Seite 142]

Typ B (Hänger) Auflager: links und rechts Balkontiefe: 1,63m, 1,685 m und 1,945 m Balkonbreite: 2,02 m Plattengröße: i.M. ca. 3,5 m²

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.30 Betonfertigteil, Typ B, Sondermaß

Fertigteil-Balkon aus WU-Stahlbeton, wie zuvor Typ B beschrieben, jedoch

Typ B (Hänger, Sondermaß) Balkontiefe: bis ca. 4,66m Balkonbreite: ca. 2,02 m Plattengröße: ca. 9,0 m²

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.40 Betonfertigteil, Typ C

Fertigteil-Balkon aus WU-Stahlbeton, wie zuvor beschrieben, jedoch

Typ C (Wechsel) Auflager: links und rechts (wechselseitig) Balkontiefe: ca. 1,63m Balkonbreite:ca. 2,61 m Plattengröße: ca. 4,3 m²

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.50 Betonfertigteil, Typ C, Sondermaß

Fertigteil-Balkon aus WU-Stahlbeton, wie zuvor Typ C beschrieben, jedoch

Typ C (Wechsel, Sondermaß) Balkontiefe: bis ca. 4,25m Balkonbreite:ca. 2,61 m Plattengröße: ca. 4,3 m²

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.60 Betonfertigteil, Typ D

Fertigteil-Balkon aus WU-Stahlbeton, wie zuvor beschrieben, jedoch

Typ D (Abschluss, tragend) Auflager: einseitig Balkontiefe: ca. 1,63m und 1,945 m Balkonbreite:ca. 2,63m und 2,49m

Leistungsverzeichnis - 84/206 140

[Seite 143]

incl. Außenecke (Aufkantung auch seitlich) incl. 1 Ausklinkung der Aufkantung in Ecke (ca. 10x20xm) Plattengröße: i.M. ca. 7,0 m²

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.70 Betonfertigteil, Typ E

Fertigteil-Balkon aus WU-Stahlbeton, wie zuvor beschrieben, jedoch

Typ E (Eckelement mit Treppenanschluss) Auflager: teilweise beidseitig Balkontiefe: ca. 2,35m und 2,41m Balkonbreite:ca. 4,07m, 4,85m, und 5,17m incl. Außen-/ Innenecke (Aufkantungen auch seitlich) incl. Absenken der Aufkantung im Treppenbereich Plattengröße: i.M. ca. 10,2 m²

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.80 Betonfertigteil, Typ F

Fertigteil-Balkon aus WU-Stahlbeton, wie zuvor beschrieben, jedoch

Typ F (Erweiterung) Auflager: beidseitig Balkontiefe: ca. 4,66 m Balkonbreite:ca. 3,18m und 3,20m incl. Innenecke Plattengröße: i.M. ca. 13,3 m²

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.90 Betonfertigteil, Typ G

Fertigteil-Balkon aus WU-Stahlbeton, wie zuvor beschrieben, jedoch

Typ G (Innenecke) Auflager: einseitig Balkontiefe: ca. 3,49m Balkonbreite:ca. 3,16m incl. Außenecke (Aufkantung auch seitlich) Plattengröße: ca. 8,9 m²

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.100 Betonfertigteil, Typ H

Fertigteil-Balkon aus WU-Stahlbeton, wie zuvor beschrieben, jedoch

Leistungsverzeichnis - 85/206 141

[Seite 144]

Typ H (hängend mit Stützen) Auflager: beidseitig Balkontiefe: ca. 1,71m Balkonbreite:ca. 4,52m Plattengröße: i.M. ca. 9,9 m²

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.110 Betonfertigteil, Typ I

Fertigteil-Balkon aus WU-Stahlbeton, wie zuvor beschrieben, jedoch

Typ I (Anschluss Treppe) Auflager: einseitig Balkontiefe: ca. 1,685m Balkonbreite:ca. 3,08m Plattengröße: ca. 5,2 m²

Siehe Detail in der Anlage zum LV

Hinweis

4.9.120 Betonfertigteil, Typ A (Halter) ohne Gefälle Aufkantungen

Fertigteil-Platte aus Stahlbeton als Vollfertigteil nach DIN EN 1992 und DIN EN 13369 und den oben genannten Anf

Fertigteil-Platte ohne Aufkantungen und ohne oberseitiges Gefälle Typ A (Halter) Plattendicke: 20cm Plattentiefe: 1,63m, 1,685 m und 1,945 m Plattenbreite breite: ca. 3,20 m Plattengröße: i.M. ca. 5,5 m²

4.9.130 Betonfertigteil, Typ A (Halter, Sondermaß) ohne Gefälle und Aufkantungen

Fertigteil-Platte aus Stahlbeton als Vollfertigteil nach DIN EN 1992 und DIN EN 13369 und den oben genannten Anf

Fertigteil-Platte ohne Aufkantungen und ohne oberseitiges Gefälle Typ A (Halter, Sondermaß): Plattendicke: 20cm Balkontiefe: ca. 4,61/ 3,43 m Plattenbreite breite: ca. 3,20 m Plattengröße: i.M. ca. 13,9 m²

Leistungsverzeichnis - 86/206 142

[Seite 145]

4.9.140 Betonfertigteil, Typ B (Hänger) ohne Gefälle und Aufkantungen

Fertigteil-Platte aus Stahlbeton als Vollfertigteil nach DIN EN 1992 und DIN EN 13369 und den oben genannten Anf

Fertigteil-Platte ohne Aufkantungen und ohne oberseitiges Gefälle Typ B (Hänger) Plattendicke: 20cm Plattentiefe: 1,63m, 1,685 m und 1,945 m Plattenbreite breite: ca. 2,02 m Plattengröße: i.M. ca. 3,5 m²

4.9.150 Betonfertigteil, Typ B (Hänger), Sondermaß ohne Gefälle und Aufkantungen

Fertigteil-Platte aus Stahlbeton als Vollfertigteil nach DIN EN 1992 und DIN EN 13369 und den oben genannten Anf

Typ B (Hänger, Sondermaß) ohne Aufkantungen und ohne oberseitiges Gefälle Plattendicke: 20cm Plattengröße: i.M. ca. 9,0 m²

4.9.160 Betonfertigtei, Typ C (Wechsel, Sondermaß) ohne Gefälle und Aufkantungen

Fertigteil-Platte aus Stahlbeton als Vollfertigteil nach DIN EN 1992 und DIN EN 13369 und den oben genannten Anf

Fertigteil-Platte ohne Aufkantungen und ohne oberseitiges Gefälle Typ C (Wechsel, Sondermaß) Plattendicke: 20cm Plattengröße: i.M. ca. 11,0 m²

4.9.170 Betonfertigteil Typ D (Abschluss, tragend) ohne Gefälle und Aufkantungen

Fertigteil-Platte aus Stahlbeton als Vollfertigteil nach DIN EN 1992 und DIN EN 13369 und den oben genannten Anf

Fertigteil-Platte ohne Aufkantungen und ohne oberseitiges Gefälle Typ D (Abschluss, tragend) Plattendicke: 20cm Plattentiefe: 1,945 m Plattengröße: ca. 7,8 m²

4.9.180 Betonfertigteil Typ E (Eckelement) ohne Gefälle und Aufkantungen

Fertigteil-Platte aus Stahlbeton als Vollfertigteil nach DIN EN 1992 und DIN EN 13369 und den oben genannten Anf

Leistungsverzeichnis - 87/206 143

[Seite 146]

Fertigteil-Platte ohne Aufkantungen und ohne oberseitiges Gefälle Typ E (Eckelement) Plattendicke: 20cm Plattengröße: i.M. ca. 11,0 m²

4.9.190 Betonfertigteil, Typ F (Erweiterung), ohne Gefälle und Aufkantungen

Fertigteil-Platte aus Stahlbeton als Vollfertigteil nach DIN EN 1992 und DIN EN 13369 und den oben genannten Anf

Fertigteil-Platte ohne Aufkantungen und ohne oberseitiges Gefälle Typ F (Erweiterung) Plattendicke: 20cm Plattengröße: ca. 13,2 m²

4.9.200 Betonfertigteil, Typ G, ohne Gefälle und Aufkantungen

Fertigteil-Platte aus Stahlbeton als Vollfertigteil nach DIN EN 1992 und DIN EN 13369 und den oben genannten Anf

Fertigteil-Platte ohne Aufkantungen und ohne oberseitiges Gefälle Typ G (Innenecke) Plattendicke: 20cm Plattengröße: ca. 10,7 m²

4.9.210 Bewehrung BST 500 S/M, Betonfertigteile

Liefern, Schneiden, Biegen und Verlegen von Edelstahlbewehrung BST 500 S/M in den Durchmessern Ø8 - Ø14 m

4.9.220 Edelstahlbewehrung BSt 500 NR, Betonfertigteile

Liefern, Schneiden, Biegen und Verlegen von Edelstahlbewehrung BSt 500 NR gemäß DIN EN 10088-3, Werkstoff seitlichen Auflagerbereiche mit erhöhten Korrosionsanforderungen eingesetzt.

Leistungsverzeichnis - 88/206 144

[Seite 147]

4.9.230 Verbindungs-Blech

Stahlbauteil zur Verbindung von zwei Betonfertigteilen entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

1 St. 120 x 380 x 3mm/ S235, verzinkt, 2 St. Edelstahl-Betonschrauben mit Injektionsmörtel, Ø10mm incl. Bohrungen in Stahlplatte

Einbau Laubengang über EG und 1.OG

4.9.240 Hüllrohr, ø 60mm

Aussparung in der äußeren Aufkantung der zuvor beschriebenen Betonfertigteilen mittels Hüllwellrohre für die Anbin

Querschnitt, rund Ø 60mm Bauteildicke ca. 31cm

4.9.250 Elektroinstallationsrohr, Ø 25mm

Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386-22, nicht flammenausbreitend, aus PVC-U mit Kunststoffmantel aus PVC-P, Die 2 Anschlüsse sind mit Endtülle auszuführen und gegen Eindringen von Beton abzudichten.

Länge: ca. 1,50 - 1,75 zzgl. Krümmungen

4.9.260 Streifenlager

Elastomerlager unbewehrt mit abZ für den Einsatz zwischen Halter und Hänger der Beton-Fertigteile liefern und so zuschneiden und so aufkleben, dass Wasser nur nach außen und nicht zum Gebäude aus der Fuge abfließen kann.

• Ökologisch und nachhaltig hergestelltes Elastomerlager • mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung • Körperschalldämmung bis über 35 dB. • Dauerelastische Lagerung. • hohe Homogenität. • robust und langlebig (Verrottungsfest) • 100% recyclingfähig • mind. F-30 Feuerwiderstandsklasse • Gefährliche Stoffe: keine • Tragfähigkeit: bis mind. 7 N/mm²

Längen: ca. 1,4m - 4,25m Querschnitt: 50x10mm

Leistungsverzeichnis - 89/206 145

[Seite 148]

Hinweis

4.9.270 Wärmedämmelement Laubengang, 120mm

Wärmedämmelement mit Dämmkörperdicke 120 mm, zur thermischen Trennung Dämmkörperhöhe H: 180 mm Dämmkörperlänge L: 220 mm Durchmesser Gewinde: 16 mm Querkrafttragfähigkeit parallel zur Fuge (horizontale Last) VRd,y = ±6,5 kN Äquivalenter Wärmedurchlasswiderstand Req: 0,492 m²K/W Äquivalente Wärmeleitfähigkeit ?eq: 0,244 W/(mK) mit bauaufsichtlichen Nachweisen

Lieferung und Einbau in Betonfertigteil nach Angaben des Architekten oder Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.

incl. 4-seitige Brandschutzverkleidung des Dämmkörpers mit Brandschutzplatte, t=15mm (F30), untere Platte überla

Produkt der Planung: Schöck Isokorb® XT SQ-V3-R0-X120-H180-L220-D16-2.0 o.glw.

4.9.280 Wärmedämmelement Laubengang, 80mm

Wärmedämmelement mit Dämmkörperdicke 80 mm, zur thermischen Trennung Dämmkörperhöhe H: 180 mm Dämmkörperlänge L: 180 mm Durchmesser Gewinde: 16 mm Querkrafttragfähigkeit parallel zur Fuge (horizontale Last) VRd,y = ±6,5 kN Äquivalenter Wärmedurchlasswiderstand Req: 0,274 m²K/W Äquivalente Wärmeleitfähigkeit ?eq: 0,292 W/(mK) mit bauaufsichtlichen Nachweisen

Lieferung und Einbau in Betonfertigteil nach Angaben des Architekten oder Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.

incl. 4-seitige Brandschutzverkleidung des Dämmkörpers mit Brandschutzplatte, t=15mm (F30)

Produkt der Planung: Schöck Isokorb® T SQ-V3-R0-X80-H180-L180-D16-1.0 o.glw.

4.9.290 Stahl-Element, LD01/ LD21 /LD25

Stahlbauteil für Anbindung Wärmedämmelement an den Holzbau entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

1 St. Stahlplatte 210 x 160 x 25mm/ S235, verzinkt verschweißt mit 1 St. Stahlplatte 70 x 160 x 25mm/ S235, verzinkt, mit 2 St. Langlochbohrung Ø18 x 28 mm 2 St. VG-Schrauben Ø8//320, SK (AssyPlus VG o.glw.) incl. SK-Bohrungen in 25mm Stahlplatte 2 St. VG-Schrauben Ø6//120, SK (AssyPlus VG o.glw.) incl. SK-Bohrungen in 25mm Stahlplatte

Einschluss im Preis: Zapfen der Holzstütze für Stahlplatte absetzten und kraftschlüssiger Verguss (z.B. V1/10 Page

Einbau 1.OG, 2. OG und ü. 2.OG

Siehe Detail in der Anlage zum LV

Leistungsverzeichnis - 90/206 146

[Seite 149]

4.9.300 Stahl-Element, LD02/ LD22

Stahlbauteil für Anbindung Wärmedämmelement an den Holzbau entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

1 St. Stahlplatte 140 x 160 x 25mm/ S235, verzinkt, verschweißt mit 1 St. Stahlplatte 70 x 160 x 25mm/ S235, verzinkt, mit 2 St. Langlochbohrung Ø18 x 28 mm 3 St. VG-Schrauben Ø8//320, SK (AssyPlus VG o.glw.) incl. SK-Bohrungen in 25mm Stahlplatte (teilweise 45°)

Einschluss im Preis: Stahlplatte in BSP-Wand einfräsen und kraftschlüssiger Verguss (z.B. V1/10 Pagel-Verguss o.

Einbau 1.OG, 2. OG und ü. 2.OG

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.310 Stahl-Element, LD03/ LD23

Stahlbauteil für Anbindung von 2 Wärmedämmelementen an den Holzbau entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

1 St. Stahlplatte 300 x 160 x 25mm/ S235, verzinkt, verschweißt mit 1 St. Stahlplatten 70 x 160 x 25mm/ S235, verzinkt, und 1 St. Stahlplatten 70 x 220 x 25mm/ S235, verzinkt, mit jeweils 2 St. Langlochbohrung Ø18 x 28 mm 5 St. VG-Schrauben Ø8//320, SK (AssyPlus VG o.glw.) incl. 45° SK-Bohrungen in 25mm Stahlplatte

Einschluss im Preis: Stahlplatte in BSP-Wand einfräsen und kraftschlüssiger Verguss (z.B. V1/10 Pagel-Verguss o.

Einbau 1.OG, 2. OG und ü. 2.OG

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.320 Stahl-Element, LD04/ LD24

Stahlbauteil für Anbindung von 2 Wärmedämmelementen an den Holzbau entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

1 St. Stahlplatte 280 x 280 x 25mm/ S235, verzinkt, verschweißt mit 2 St. Stahlplatten 70 x 265 x 25mm/ S235, verzinkt, mit jeweils 2 St. Langlochbohrung Ø18 x 28 mm 4 St. VG-Schrauben Ø8//320, SK (AssyPlus VG o.glw.) incl. 45° SK-Bohrungen in 25mm Stahlplatte 2 St. VG-Schrauben Ø6//120, SK (AssyPlus VG o.glw.) incl. SK-Bohrungen in 25mm Stahlplatte

Einschluss im Preis: kraftschlüssiger Verguss (z.B. V1/10 Pagel-Verguss o.glw.) des Montageraumes der Stahlplatt

Einbau 2. OG und ü. 2.OG

Siehe Detail in der Anlage zum LV

Leistungsverzeichnis - 91/206 147

[Seite 150]

4.9.330 Stahl-Element, LD05

Stahlbauteil für Anbindung von 2 Wärmedämmelementen an den Holzbau entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

1 St. Stahlplatte 260 x 500 x 25mm/ S235, verzinkt, verschweißt mit 1 St. Stahlplatte 70 x 500 x 25mm/ S235, verzinkt, mit 4 St. Langlochbohrung Ø18 x 28 mm 4 St. VG-Schrauben Ø10/480, SK (AssyPlus VG o.glw.) incl. SK-Bohrungen in 25mm Stahlplatte

Einschluss im Preis: Zapfen der Holzstütze und angrenzende Deckengleichen Balken absetzten/ ausklinken und kraftschlüssiger Verguss (z.B. V1/10 Pagel-Verguss o.glw.) des Montageraumes der Sta

Einbau 2. OG

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.340 Stahl-Element, LD06

Stahlbauteil für Anbindung von 2 Wärmedämmelementen an den Holzbau entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

1 St. Stahlplatte 140 x 500 x 25mm/ S235, verzinkt, verschweißt mit 1 St. Stahlplatte 70 x 500 x 25mm/ S235, verzinkt, mit 4 St. Langlochbohrung Ø18 x 28 mm 4 St. VG-Schrauben Ø8//320, SK (AssyPlus VG o.glw.) incl. 45° SK-Bohrungen in 25mm Stahlplatte

Einschluss im Preis: Stahlplatte in BSP-Wand einfräsen und kraftschlüssiger Verguss (z.B. V1/10 Pagel-Verguss o.

Einbau 2. OG

Siehe Detail in der Anlage zum LV

4.9.350 Stahl-Element, LD07

Stahlbauteil für Anbindung Wärmedämmelement an den Holzbau entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

1 St. Stahlplatte 220 x 370 x 25mm/ S235, verzinkt, mit 2 St. Langlochbohrung Ø18 x 28 mm und verschweißt mit 1 St. Knagge 190 x 40 x 15mm/ S235, verzinkt 10 St. VG-Schrauben Ø8//140, SK (AssyPlus VG o.glw.) incl. SK-Bohrungen in 25mm Stahlplatte 1 St. zementgebundene Brandschutzplatte, 60 x 42cm, d=15mm (incl. Ausschnitt für Dämmelement)

Einschluss im Preis: Stahlplatte 40 mm tief und Brandschutzplatte 15mm tief in BSP-Wand eingefräst und kraftschlü

Einbau 2. OG

Siehe Detail in der Anlage zum LV

Hinweis

Leistungsverzeichnis - 92/206 148

[Seite 151]

4.9.360 Abdichtung der Betonfertigteilfugen

Abdichtung der Betonfertigteilfugen mit Flüssigabdichtung, vliesarmiert auf Polyurethanbasis (PU) wie folgt und nac

  • Untergrund reinigen, Abklebung zur Fläche und bei Bedarf Haftvermittlung / Grundierung des Untergrundes.

  • WU-Beton mittels Diamanttechnik anschleifen

  • Aufbringen eines 10 cm breiten PE-beschichteten Gewebesteinbandes mittig über der Fuge als Entkopplung und Gleitlage.

  • Aufbringen der ersten Schicht* / Abdichtungslage *Verbrauch: mind. 3,2 kg/m² und der Vlieslage in der Breite von 30 cm Nass in nass.

  • Aufbringen der zweiten Schicht* / Abdichtungslage und der Vlieslage in der Breite von mindestens 40 cm Nass in nass.

  • Vor Aushärtung der Abdichtung Abklebung entfernen Farbton: RAL 7040 Zusätzlich zum allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis muss das Fugensystem über folgende geprüfte Eigensc Wasserdicht bis 2,0 Bar Wasserdruck

  • Bewegungsaufnahme bis zu 20,1 mm (18 mm Längs- und 9 mm Querverformung) Die Verwendbarkeit des Abdichtungssystems als außenliegende streifenförmige Abdichtung für Bewegungsfugen u

Produkt der Planung: ALSAN Flashing neo o.glw.

Einzel-Fugenlänge: i.d.R. ca. 1,25m, 1,30m und 1,58m

4.9.370 Zulage: Abdichtung hochführen

zuvor beschriebene Abdichtung der Betonfertigteilfugen ca. 7,5cm hochführen als Zulage

4.9.380 Zulage: Aufkantung Abdichtung

Aufkantung der Betonfertigteilfugen abdichten als Zulage. Abwicklung 8 + 15cm

4.9.390 Abdichtung 1-K-PUR, Fugen im Sichtbereich

Vorbereitung: Fugenflanken aus Beton mit einem 1-komponentigen Reaktionsprimer grundieren. Es ist darauf zu achten, den in d

PE-Rundschnur Fugen mit einem nicht wassersaugenden Rundprofil aus Polyethylen-Schaumstoff nach DIN 18540 hinterfüllen. Es ist darauf zu achten, dass die Schaumstruktur beim Eindrücken nicht durch spitze Gegenstände verletzt wird. Die PE-Rundschnur muss etwas 20-30% größer als die Fugenbreite sein.

Abdichtung: Fugen mit einem elastischen, 1-komponentigen, witterungsbeständigen Fugendichtstoff auf Polyurethanbasis verschließen.

Anforderungen an das Produkt:

Leistungsverzeichnis - 93/206 149

[Seite 152]

  • Zulässige Gesamtverformung 25%

  • Sehr emissionsarm - EC1 Plus

  • Kennzeichnungs- und Lösemittelfrei

  • Prüfung in Anlehnung an die Bau. und Prüfgrundsätze für Abwasseranlagen

  • DIN EN 15651-1 Class 25 HM CC

  • EN 14188-2 (PW EXT-INT CC 25 HM)

  • EN 15651-4 (PW EXT-INT CC 25 HM)

  • ISO 11600 F 25 HM

  • Reinraum: VOC/SVOC, CMS geprüft

Farbton: Betongrau nach Bemusterung Fugenbreite: 8-12 mm (Nenngröße 10mm) Einzellänge: 5+27+28=60cm

Hinweis

4.9.400 Balkondirektablauf DN50, einbetoniert

Balkon-Direktablauf DN 50 aus Edelstahl (1.4301) ohne Klebeflansch, mit Glocke Balkonplattenstärke 200 mm, gerader Abgang in Betonfertigteil einbetonieren.

4.9.410 Edelstahlsieb Balkondirektablauf, DN 50

Edelstahlsieb (1.4301) DN 50 für zuvor beschriebenen Direktablauf liefern und einbauen

4.9.420 Edelstahlringsieb Balkondirektablauf, DN 50

Edelstahlringsieb (1.4301) DN 50 für zuvor beschriebenen Direktablauf liefern und einbauen

4.9.430 Balkondirektablauf DN70 als Notablauf, einbetoniert

Balkon-Direktablauf DN 70 aus Edelstahl (1.4301), ohne Klebeflansch, ohne Glocke mit seitlichem Abgang 1,5°, Länge 500mm Balkonplattenstärke 200 mm incl. Rohrstück als Aufstockelement, DN 70

in Betonfertigteil einbetonieren.

Leistungsverzeichnis - 94/206 150

[Seite 153]

4.9.440 Fallleitung, DN50

Liefern und montieren von Stahlabflussrohr DN 50 in verschiebenden Längen, aus Stahl, feuerverzinkt, nach DIN EN 1123, mit Steckmuffenverbindung, Dichtelement und Innenbeschichtung.

Ausführung incl. Befestigung mit Rohrschellen, mit Schalldämmeinlage, feuerverzinkt aus Stahl. Befestigung an Holzstützen unmittelbar nach Montage des Balkonfertigteils.

4.9.450 Standrohr, DN 50

Liefern und Montieren eines Standrohres, rund, mit mit Auslaufbogen (Downspout) einschließlich Standrohrschelle, Größe: DN 50 Länge: 1.000 mm Materialdicke: 2,2 mm Materialqualität: Stahl, verzinkt (Chrom-VI-oxidfreie Passivierungsmittel!)

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

4.9.460 Bogen, DN50, 15°

Liefern und montieren von Bogen aus Stahl, feuerverzinkt, nach DIN EN 1123, Steckmuffenverbindung, formstabil, bruchfest, rückstausicher, Innenbeschichtung.

15° Grad, DN 50

4.9.470 Provisorische Entwässerung

Provisorische Entwässerung während Bauarbeiten, mit flexiblem Fallrohr, incl. notwendiger Anschlüsse an Balkon-Abläufe, incl. Vorhaltung und Abbau nach Ende der Arbeiten. Entwässerung min. 3 m von Gebäudeaußenkante nach außen wegführen.

28 x Balkonablauf DN 50

Leistungsverzeichnis - 95/206 151

[Seite 154]

4.9.480 Laubengang Stützen QR 180/ 140mm, L= 3,10/ 3,20/ 6,6m, warmgefertigt

Lieferung und Einbau von Stahlstützen als tragende Bauteile gemäß statischer Berechnung und Werksplanung des Verzinkungskategorie A oder B nach DIN EN ISO 14713-2. Abmessung Profil:QR 180 x 180 x 8,0mm und QR 140 x 140 x 5/ 6,3/ 8mm Stahlgüte:S355J2 incl. Kopfplatten: Güte passend zu S355, Dicke 20 mm, Abmessung bündig mit Außenkante des Hohlprofils (140 x 1 Verbindung: Kopfplatten mit dem Hohlprofil allseitig umlaufend und bündig verschweißt. Schweißnähte im Sichtbere Ausführungsüberwachung: Ausführung nach DIN EN 1090-2, Ausführungsklasse EXC 2 (ein entsprechender Schwe Korrosionsschutz: Vollständige und fachgerechte Feuerverzinkung (Stückverzinkung) des gesamten Bauteils nach D fehlerfreie Innen- und Außenverzinkung zu gewährleisten. Montage: Fachgerechtes Aufstellen, Ausrichten (lot- und fluchtgerecht) und Befestigen an den Betonfertigteilen nac Abrechnungshinweis: Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Gewicht (in kg) des unverzinkten Bauteils. Das Abrechnungsgewich ohne die Gewichtszunahme durch die Feuerverzinkung. Stützen-Längen: EG ca. 3,10m, OG ca. 3,20m und EG - 1.OG ca. 6,60m

4.9.490 Laubengang Stützen QR 140, L= 3,20m, kaltgefertigt

Lieferung und Einbau von Stahlstützen als tragende Bauteile gemäß statischer Berechnung und Werksplanung des Stützen-Längen: OG ca. 3,20m incl. Kopfplatten wie zuvor beschrieben, jedoch in Stahlgüte S235J2

4.9.500 Zulage: Stahllasche für Geländerbefestigung

Stahllasche, 40 x 50 x 8 mm, incl. Langlochbohrung 9 x 16 mm an die zuvor beschriebenen Stahl-Stützen anschwe Ausführung vor dem Verzinken der Stahlstützen nach Werkplanung Schlosserarbeiten.

4.9.510 Zulage: Bohrung für Markisenmontage

Bohrung in den zuvor beschriebenen Stahl-Stützen für nachträgliche Befestigungen der Markisen als Zulage:

  • Bohrdurchmesser bis 14mm
  • Wandungsdicke 4 bis 8mm

Ausführung vor dem Verzinken der Stahlstützen nach Werkplanung Markisenarbeiten.

Abrechnung je Bohrung

Leistungsverzeichnis - 96/206 152

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4.9.520 Zulage: Befestigungspunkt für Fallrohre

Schraubbefestigungspunkte für Montage der Fallrohrschellen (gesondert ausgeschrieben) als Zulage bestehend au

  • Blindnietmutter, Flachkopf, Edelstahl A2, M10, Klemmbereich bis 8mm incl. Bohrung vor dem Verzinken oder
  • Mutter M10 vor dem Verzinken anschweißen

4.9.530 Zulage: Stützen-Anbindung

Anbindung der Stütze an Betonfertigteil mit Schraubschloss entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehen

1 St. Gewindestange M16/ 4.6, Länge ca. 40cm, an Kopfplatte der nach unten anschließenden Stütze geschraubt incl. Bohrung und Gewinde in der Kopfplatte der Stütze 1 St. Stahlplatte, rund, D=120mm, t= 20 mm/ S235, 2 Bohrungen Ø 20mm und Bohrung + M16 Gewinde, verzinkt 1 St. Mutter M16/ 8.8, verzinkt 1 St. EPDM-Elastomerlager, 130x130x5 mm, Härte von 70 ± 5 Shore A incl. 20mm Bohrung, witterungs- und ozonbeständig 1St. Bohrung, D=16mm, in der Kopfplatte der nach oben anschließenden Stütze Mörtel-Verguss im zuvor beschriebenen Hüllwellrohr (ø60mm) der Betonfertigteile nach dem Ausrichten incl. Schalung der Fuge zwischen Stahlplatte und Betonfertigteil.

Siehe Statik in der Anlage zum LV

4.9.540 Zulage Stützenfuß-Ausbildung EG

Anbindung der Stützen an die Betonfundamente entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

1 St. HEB 120 bzw. HEB 160,S235, Länge 350mm, mit angeschweißter Fußplatte 300/300-25mm mit 4 Bohrungen für M16

Der HEB wird an die Kopfplatte der zuvor beschriebenen Stahlstützen angeschweißt. Montage auf Betonfundament mit 4 x Ankerstange FIS A M16 x 130 R o.glw. (nichtrostender Stahl) incl. Mörtel-Verguss zwischen Fußplatte und Betonfundament.

Korrosionsschutz: Vollständige und fachgerechte Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461. Einschließlich aller kons gewährleisten. Montage: Fachgerechtes Aufstellen, Ausrichten (lot- und fluchtgerecht) und Montage an den Einzelfundamenten na Abrechnungshinweis: Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Gewicht (in kg) des unverzinkten Bauteils. Das Abrechnungsgewich ohne die Gewichtszunahme durch die Feuerverzinkung.

Hinweis Die nachfolgenden Positionen umfassen die Gründung der Stahl-Laubengangstützen:

4.9.550 Einzelfundament incl. Schalung

Herstellen eines Einzelfundaments für Gründung der zuvor beschriebenen Stahlstützen incl. Schalung:

Leistungsverzeichnis - 97/206 153

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  • Abmessungen Fundament: 80 x 80 x 60 cm (Länge x Breite x Höhe)
  • Betongüte C30/37 (incl. Fremdüberwachung)
  • Betonstahl gesondert

Einschluss im Preis:

  • Sauberkeitsschicht (C12/15), 5cm dick (ca. 0,7m²)
  • Schalung (ca. 2m²)
  • Fundamentoberseite mit 2% Gefälle abgerieben

Der Herstellung des Gründungshorizontes und die nachträgliche seitliche Verfüllung ist in den oben beschriebenen

4.9.560 Bewehrung BST 500 S/M, Einzelfundament

Liefern, Schneiden, Biegen und Verlegen von Edelstahlbewehrung BST 500 S/M in den Durchmessern Ø8 - Ø14 m

4.9.570 Abdichtung Stahlstützen (W2.1-E)

Herstellen einer vollflächig haftenden, rissüberbrückenden und nahtlosen Abdichtung an einer im Erdreich stehende einkomponentigen, lösemittelfreien Polyurethanharzes. Untergrundvorbereitung Stahlstütze:- Reinigen der HEB Sta

  • Weißrost/Oxidation entfernen
  • Kopfplatte und Betonanker der Stütze mit PCC REPARATUR MÖRTEL (0-2,0 mm) zur Vereinfachung der Abdicht

Untergrundvorbereitung Beton/Fundament (Übergangsbereich):Reinigen des angrenzenden Betonuntergrunds durc standsicher zu brechen. Grundierung und Vorbereitung:Liefern und fachgerechtes Aufbringen der Grundierung gemäß Grundierungsempfeh AbdichtungsarbeitenLiefern und Aufbringen des einkomponentigen Polyurethan-Abdichtungsharzes im Nass-in-Nas

    1. Arbeitsgang: Vorlegen des Abdichtungsharzes auf dem vorbereiteten Untergrund.
  • Armierung: Unmittelbares, blasen- und faltenfreies Einbetten von systemkonformem Systemvlies in das frische Ha
    1. Arbeitsgang: Direktes Nachlegen des Abdichtungsharzes nass in nass zur vollständigen Sättigung des Vlieses.

Schutzmaßnahmen:Nach vollständiger Durchhärtung der Flüssigkunststoffabdichtung ist diese vor mechanischen B

4.10 Innentreppen und Sitzstufen

4.10.10 Innentreppe

Liefern, Abbinden und Montieren einer Innentreppe bestehend aus:

2 Treppenwangen aus je einer Brettsperrholz-Platte: Dicke:120 mm Holzart:Nadelholz, Fichte gütesortiert Lamellenaufbau:5-schichtig, 20, 30, 20, 30, 20 mm Decklamellen senkrecht zum Treppenlauf Festigkeitsklasse:CL 24 Nutzungsklasse: 1 gemäß DIN EN 1995-1-1 Eigengewicht:0,45KN/m² Einbau-Holzfeuchte: 11% -/+2% Oberflächenqualität: beidseitig Sicht-Qualität Fläche einer Wange: ca. 16m² (rechteckig umschrieben)

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1 Treppenlauf einschl. Schmiegen-Schnitte im Podestbereich. Dicke:100 mm Breite: ca. 155cm Abwicklung mit Zwischenpodest: ca. 8,5m Holzart:Nadelholz, Fichte gütesortiert Lamellenaufbau:5-schichtig, 20, 20, 20, 20, 20 mm Festigkeitsklasse:CL 24 Nutzungsklasse: 1 gemäß DIN EN 1995-1-1 Eigengewicht:0,45KN/m² Einbau-Holzfeuchte: 11% -/+2% Oberflächenqualität:ober- und unterseitig Nicht-Sicht-Qualität (NSi)

Anschluss BSP-Treppenlauf an BSP-Treppenwange entspr. Statik bestehend aus: Ausfräsung Treppenwange, b = 100 mm, t = 10 mm 2 St. Vollgewindeschrauben Ø6,0 x 180 mm, gekreuzt, e= 25cm mit den Wangen pressverleimt, Schrauben versenkt, verpfropft und verschliffen.

21 Keilstufen aus Brettschichtholz oder Brettsperrholz, konstruktiv mit Vollgewindeschrauben mit dem Treppenlauf Schrauben-pressverleimt, vorgerichtet für die Aufnahme eines Kautschuk-Bodenbelages.

Stufenhöhe: 16,7cm Stufentiefe: 27cm Stufenbreite: 150cm

incl. Schützen der Stufen (Setz- und Trittstufe) nach dem Einbau mit Hartfaserplatten.

4.10.20 Treppenwange schützen

Treppenwange nach dem Einbau Treppen- und oberseitig mit Hartfaserplatten tritt- und stoßsicher schützen und all

4.10.30 Treppenbrüstung (Galeriekante)

Liefern, Abbinden und Montieren von Treppenbrüstungen und Galeriekanten aus Brettsperrholz: Dicke:120 mm Brüstungshöhe: bis ca. 160mm Holzart:Nadelholz, Fichte gütesortiert Lamellenaufbau:5-schichtig, 20, 30, 20, 30, 20 mm, Decklamellen lotrecht Festigkeitsklasse:CL 24 Nutzungsklasse: 1 gemäß DIN EN 1995-1-1 Eigengewicht:0,45KN/m² Einbau-Holzfeuchte: 11% -/+2% Oberflächenqualität: beidseitig Sicht-Qualität

Auflager-Aussparungen und Montageaufhängung zur Verlegung sind in die Position einzukalkulieren.

4.10.40 Brüstungen schützen

Brüstungen innen- und oberseitig mit Hartfaserplatten tritt- und stoßsicher schützen und allseitig mit einer diffusions Brüstungshöhe bis 1,20m/ Abrechnung nach Brüstungslänge

Leistungsverzeichnis - 99/206 155

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4.10.50 Anschluss Brüstungen an Stahlträger

Anschluss der Brüstung an Stahlträger entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus: 1 St. Winkelverbinder 100x100mm, e= 50cm, incl. SchraubenØ5x 50mm 4 St. Teilgewindeschrauben Ø 5/60mm, e=25cm, incl. Bohrungen im Stahlträger

4.10.60 Anschluss Brüstung an Deckenbalken

Anschluss der Brüstung an Deckenbalken entspr. Statik herstellen, liefern und montieren bestehend aus:

  • 1 St. Winkelverbinder 100x200mm (Produkt der Planung: NINO o.glw.), incl. 13 Rundkopfschrauben für Lochbleche Ø5x50mm, incl. 3 Vollgewindeschrauben (VG) mit Senkkopf (SK) Ø9x120mm

  • 8 St. VG-Schrauben (AssyPlus VG o.glw.) Ø6x180mm,45° gekreuzt

  • 2 Doppel-Standard Holz-Holzverbinder, 160x180x12 mm (Produkt der Planung: PITZL HVP o.glw.) incl. 64 Stk. Senkkopf-Vollgewinde Schrauben Ø 5x80 mm incl. 4 Stk. Zylinderkopfschraube Ø 5x20 mm und 2 Stk. Abhebesicherungsblech incl. aller Fräsarbeiten für den Verbinder und F30-Verpfropfung der Anschlussfuge.

4.10.70 Auflager Brüstungsträger und Treppenwange auf Stahlträger

Anschluss Brüstungsträger und Treppenwange an Stahlträger entspr. Statik herstellen, liefern und montieren besteh

1 St. IPE 120, S235, Länge 80mm verschweißt mit 1 St. Kopfplatte, S355, 180x70x30mm mit angeschweißtem 1 St. FL-Stahl, S355, 520x70x10mm 1 St. Elastomerlager 65 x 80 x 12,5 mm (Produkt der Planung: Compactlager S65 der Fa. Calenberg o.glw.)

incl. (Senk-)Bohrungen und folgende Schraubverbindungen

  • 6 St. VG-Schrauben (AssyPlus VG o.glw.) Ø 8x380mm, Senkkopf, Einbau 45° mit Winkelscheibe
  • 2 St. VG-Schrauben (AssyPlus VG o.glw.) Ø10x480mm, Senkkopf
  • 2 St. VG-Schrauben (AssyPlus VG o.glw.) Ø10x320mm, Senkkopf

Die Stahlteile sind in die Stirnseite der BSP-Wangen einzufräsen und abschließend mit einem Holzprofil 120 x 25mm

4.10.80 Eckverbindung

Eckverbindung von BSP-Brüstung und Treppenwangeentspr. Statik herstellen, bestehend aus:

12 St. VG-Schrauben (AssyPlus VG4 CSMP o.glw.) Ø 6x180mm, Senkkopf Schraublöcher mit Holz-Pfropfen geschlossen und verschliffen

Leistungsverzeichnis - 100/206 156

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4.10.90 Stahlträger, S235

Stahlträger, S235, gem. Statik und Ausführungsplanung des Architekten, einschl Kopf- und Fußplatten, Stegblechen und Kleineisenteilen, einschl. Rotschutzgrundierung, liefern und einbauen.

8 HEB 240-Träger, Länge bis ca. 5,20m

4.10.100 Stahlträgerbekleidung drei- bis vierseitig, F30

Einlagige Bekleidung der zuvor beschriebenen Stahlträger liefern und fachgerecht montieren

Silikat Brandschutzbauplatten, Rohdichte: 750 Kg/m3 Art des Stahlträgers: HEB 240 Art der Bekleidung: 3-4-seitig Feuerwiderstandsklasse: F 30 Bekleidungsdicke: 20 mm Ausführung: einlagig Oberfläche: gespachtelt und geschliffen

4.11 Sitzstufenanlage der Pausenhalle

4.11.10 Unterkonstruktion Sitzstufenanlage, BSP

Liefern, Abbinden und Montieren der Unterkonstruktion der Sitzstufen aus Brettsperrholz (BSP wie bisher beschrieben und angeboten)

Dicke:100 mm Lamellenaufbau: 5-schichtig, symmetrisch, 20,20,20,20,20 Oberflächenqualität:Nicht-Sicht-Qualität (NSi) Einschl. rechtwinklige Ausschnitte und Formschnitte, gestuft

Abmessungen gem. Statik, und Ausführungs- und Werkplanung Die Abrechnung erfolgt nach dem >>NESTING-Aufmaß<<

Einschl. konstruktive Winkelverbindung zum Untergrund, kraftschlüssiger Vermörtelung der Lagerfuge mit Quellfugenmörtel, Schutz der BSP-Unterkante vor eindringendem Wasser und G200 DD Abdichtungslage mit 15cm seitlichem Überstand und Voranstrich.

4.11.20 Trennwand zum Technikraum, BSP

Liefern, Abbinden einer Trennwand aus Brettsperrholz (wie Position zuvor beschrieben) als Teil der Sitzstufenanlag

Dicke:120 mm Lamellenaufbau: 3-schichtig, 40, 40, 40 mm Trennwandmaß bxh: ca. 7,80 x 2,13m

Schrauben-pressverleimte Verbindung mit zuvor beschriebener Unterkonstruktion TG-Schraube Ø6/180mm, e=25cm, (Länge der Verbindungsfugen 4 x 2,13m)

Einschl. konstruktive Winkelverbindung zum Untergrund,

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kraftschlüssiger Vermörtelung der Lagerfuge mit Quellfugenmörtel, Schutz der BSP-Unterkante vor eindringendem Wasser und G200 DD Abdichtungslage mit 15cm seitlichem Überstand und Voranstrich.

4.11.30 Tritt- / Setzstufen, BSP

Liefern, Abbinden und Montieren von 9 Tritt- und Setzstufen und einem Podest aus Brettsperrholz (wie zuvor besch

Dicke: 100 mm BSP-Streifenlänge: 7,80m BSP-Streifenbreite: 9x23,5cm; 1x29,5cm; 1x46,5cm; 8x72,5cm; 1x1,35cm (ca. 80m²)

Tritt und Setzstufen konstruktiv Schrauben-pressverleimt sowohl untereinander (e=25cm) als auch mit der Unterkonstruktion (e=50cm) verbinden, TG-Schraube Ø6/180mm (ca. 750 Schrauben)

Ausführung incl. Ausklinkung der Stufen an den 3 Haupttragwerks-Stützen (60 x 24cm)

Die Stufen werden in eine der äußeren Wangen (Unterkonstruktion) eingefälzt.

4.11.40 Unterzug, 24x24cm, BSH

Unterzug gem. Statik herstellen, abbinden, liefern und nach statischen Angaben abnahmefertig montieren.

Wesentliche Abbundleistung: Schrägschnitt Material, Querschnitt: BSH GL24h, 24 x 24 cm Trägerlänge: 2,70m Einbauort: Unterkonstruktion der Sitzstufenanlage

Verbindungsmittel sowie Bohrungen und Fräsungen für die Verbindungsmittel gesondert.

4.11.50 Trennlage

Trennlage aus Holzwolle-Trittschalldämmplatte liefern und an allen aufgehenden Fugen zwischen Sitzstufenanlage und Primärtragwerk abrutschsicher einbauen.

Dicke: ca.10 mm Anwendungsgebiet: DES-sg nach DIN 4108-10

Zuschnitt und Verschnitt werden nicht gesondert vergütet.

4.12 Witterungsschutz

4.12.10 Witterungs- und Feuchteschutzkonzept erstellen

Erstellen eines objektspezifischen, bauablaufbezogenen Witterungs- und Feuchteschutzkonzeptes als gesamtheitlic Montageablaufs.

Leistungsverzeichnis - 102/206 158

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Das Konzept hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Feuchteeintrag, Durchfeuchtung und Schädig ausgeschriebenen Leistungen zu definieren.

Anforderungen an den Witterungsschutz:

  • Durchfeuchtung der Holzbauteile < 20 % Holzfeuchte
  • keine optischen Beeinträchtigungen sichtbar verbleibender Holzflächen
  • keine technischen Beeinträchtigungen
  1. Bauablaufbezogene Schutzstrategie
  • Darstellung der geplanten Montageabfolge (Taktung, Geschossweise Erstellung)
  • Definition zulässiger offener Bauzustände (zeitlich und konstruktiv)
  • Festlegung von maximal zulässigen Expositionszeiten für ungeschützte Bauteile
  • Maßnahmen zur Sicherstellung eines möglichst geschlossenen Bauablaufs
  1. Maßnahmenkonzept Witterungsschutz/ Detaillierte Beschreibung aller vorgesehenen Schutzmaßnahmen, insbesondere:
  • Transport- und Lagerkonzept (geschützte Anlieferung, Zwischenlagerung)
  • Schutzmaßnahmen während der Montage
  • Schutz horizontaler Bauteile inkl. Entwässerungskonzept
  • Schutz vertikaler Bauteile gegen Schlagregen
  • Ausbildung von Fugen, Anschlüssen und Hirnholzschutz
  • Vermeidung von Wasseransammlungen
  1. Detailausbildungen und Schnittstellen
  • Darstellung kritischer Detailpunkte (z. B. Deckenstöße, Wand-Decken-Anschlüsse, Öffnungen)
  • Definition temporärer Abdichtungszustände
  • Schnittstellenbeschreibung zu Folgegewerken (Dach, Fassade, Fenster)
  1. Maßnahmen bei besonderen Witterungsereignissen
  • Vorgehensweise bei Starkregen, Sturm oder längeren Niederschlagsperioden
  • Notfallmaßnahmen zur Sicherung bereits montierter Bauteile
  • Regelungen zur Baustellenorganisation bei witterungsbedingten Unterbrechungen

Das Witterungs- und Feuchteschutzkonzept ist der Bauleitung rechtzeitig vor Beginn der Holzbauarbeiten vorzulege

Abrechnung: Pauschalpreis einschließlich aller erforderlichen Ausarbeitungen, Abstimmungen, Fortschreibungen sowie Anpassu

4.12.20 Feuchtemonitoring und Dokumentation

Kontinuierliche Überwachung und Dokumentation der Holzfeuchte während der Ausführung der nachfolgend beschr

Anforderungen:

  • Messung und Protokollierung (Datum, Bauteil, Messwert) mind. 2× wöchentlich sowie nach Niederschlagsereignis
  • Messung an definierten Referenzbauteilen
  • Fotodokumentation

4.12.30 Witterungsschutz Stützen

Liefern, Anbringen, Vorhalten, Kontrolle, Instandhalten und Entfernen von temporären Schutzmaßnahmen aller Stüt

Anforderung an den Witterungsschutz:

  • diffusionsgeeignete, schlagregensichere Ausbildung
  • Belüftung sicherstellen
  • Abdichtung der Anschlussfugen

Leistungsverzeichnis - 103/206 159

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  • sichere Befestigung ohne Beschädigung der Bauteile im Sichtbereich

Ausführung:

  • sofortige Abdeckung nach Montage
  • Schutz von Fugen und Durchdringungen

4.12.40 Witterungsschutz Träger

Liefern, Anbringen, Vorhalten, Kontrolle, Instandhalten und Entfernen von temporären Schutzmaßnahmen aller Dac

Anforderung an den Witterungsschutz:

  • diffusionsgeeignete, schlagregensichere Ausbildung
  • seitliche Belüftung sicherstellen
  • Vermeidung von Wasseransammlungen
  • sichere Befestigung ohne Beschädigung der Bauteile im Sichtbereich
  • Ausbildung von Tropfkanten und Wasserableitung

Ausführung:

  • sofortige Abdeckung nach Montage
  • Schutz von Fugen und Durchdringungen

4.12.50 Witterungsschutz Decken

Liefern, Anbringen, Vorhalten, Kontrolle, Instandhalten und Entfernen von temporären Schutzmaßnahmen aller Dec

Anforderung an den Witterungsschutz:

  • selbstklebend/ vollflächig verklebt
  • diffusionsgeeignete, schlagregensichere Ausbildung
  • mit rutschhemmender Oberfläche
  • Schutz vor stehender Nässe
  • Abdichtung der Anschlussfugen

Ausführung:

  • sofortige Abdeckung nach Montage
  • wasserdichte, überlappende Verlegung
  • Anschluss an die Entwässerung
  • Schutz von Fugen und Durchdringungen
  • Aufkantungen an freien Deckenkanten und aufgehenden Bauteilen

Leistungsverzeichnis - 104/206 160

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4.12.60 Witterungsschutz Wände

Liefern, Anbringen, Vorhalten, Kontrolle, Instandhalten und Entfernen von temporären Schutzmaßnahmen aller Wän

Anforderung an den Witterungsschutz:

  • diffusionsgeeignete, schlagregensichere Ausbildung
  • Schutz von Stoß- und Anschlussfugen
  • sichere Befestigung ohne Beschädigung im Sichtbereich
  • Schutz besonders exponierter Bereiche (Ecken, Anschlüsse)
  • einschl. Anschluss der Wandflächen an horizontale Flächen

4.12.70 prov. Leitungsführung Regenwasser, Ableitung aus dem Gebäude

Liefern, Anbringen, Vorhalten, Kontrolle, Instandhalten und Entfernen einer prov. Regenwasserableitung von allen h

Ausführung nach Wahl AN (Folienschlauch, Wellrohre,...) und nach örtlichen Erfordernis zu sicheren Ableitung der R

4.12.80 Behelfsmäßige Abdichtung, Sporthallendach

Kaltselbstklebende Elastomerbitumen Unterlagsbahn mit variabler Längsrandausbildung liefern und verlegen. Durch Stöße dicht verschweißen. Die unterseitige Folie wird nicht abgezogen und dient als Trennlage zum Holzuntergrund Die Nahtüberlappungsbreite beträgt 13 cm.

Oberflächenausstattung:

  • Oberseite: Kunststoff-Folie

  • Unterseite: kaltselbstklebendes Elastomerbitumen mit abziehbarer Schutzfolie.

  • SNMI Kennzeichnung: PYE-KTG-KSP-3,5 DU nach Anwendungsnormen DIN/TS 20000-201 und BA PYE-KTG-KSP-3,5 nach DIN/TS 20000-202 sowie Stoffnormen DIN EN 13707 und DIN EN 13969, Technische Kennwerte:

  • Geprüfte Wasserdichtheit: 500 kPa über 24h.

  • Dicke: 3,5 mm

  • Kaltbiegeverhalten -30°C

  • Wärmestandfestigkeit 100°C

  • Maximale Zugkraft 1000 N/50 mm längs, 1000 N/50 mm

  • quer Dehnung 3,5% längs, 3,5% quer Befestigungsart: Befestigungselemente/Breitkopfstifte incl. Windlastberechnung Produkt der Planung: SOPREMA Vapro stixx 35 o. glw.

4.12.90 Behelfsmäßige Abdichtung, Hauptdach

Kaltselbstklebende Elastomerbitumen Unterlagsbahn mit variabler Längsrandausbildung liefern und verlegen. Durch Stöße dicht verschweißen. Die unterseitige Folie wird nicht abgezogen und dient als Trennlage zum Holzuntergrund AUsführung incl. Stufenabdichtung von 180mm BSP auf 90mm BSP auf 60mm BSP.

Oberflächenausstattung:

  • Oberseite: Kunststoff-Folie

Leistungsverzeichnis - 105/206 161

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  • Unterseite: kaltselbstklebendes Elastomerbitumen mit abziehbarer Schutzfolie.

  • SNMI Kennzeichnung: PYE-KTG-KSP-3,5 DU nach Anwendungsnormen DIN/TS 20000-201 und BA PYE-KTG-KSP-3,5 nach DIN/TS 20000-202 sowie Stoffnormen DIN EN 13707 und DIN EN 13969, Technische Kennwerte:

  • Geprüfte Wasserdichtheit: 500 kPa über 24h.

  • Dicke: 3,5 mm

  • Kaltbiegeverhalten -30°C

  • Wärmestandfestigkeit 100°C

  • Maximale Zugkraft 1000 N/50 mm längs, 1000 N/50 mm

  • quer Dehnung 3,5% längs, 3,5% quer Befestigungsart: Befestigungselemente nach Wahl des AN incl. Windlastberechnung

Leitfabrikat: SOPREMA Vapro stixx 35 oder gleichwertig

4.12.100 Verschluss Fensteröffnung

Liefern, Anbringen, Vorhalten, Kontrolle, Instandhalten und Entfernen von temporärem Verschluss aller Fensteröffnu Folienverkleidung (Reißfest) inkl. vertikale Absteifung/Auskreuzung nach Erfordernis. Anschlüsse winddicht abgekle Einzelgröße bis ca. 2,5 x 3,0m inkl. Demontage sukzessiv vor Einbau Fenster

4.12.110 Durchgänge - Eingänge Folieren - Schleusen bauen

Herstellen, Unterhalten und Rückbau von Zugangsbereichen als Schlupftüren zur Verhinderung von Feuchteeintrag eigenen Ausführungszeitraum

4.12.120 Sauberlaufzonen herstellen

Einrichten, Unterhalten und Rückbau von Sauberlaufzonen im Zutritt der Baustellenbereiche, Textile Unterlagen zur regelmäßige Reinigung durch saugen/trocknen Vorhaltung über den eigenen Ausführungszeitraum inkl. Beräumung

5 Dacharbeiten (kein Nebenangebot möglich)

Hinweis Die folgende Leistungsbeschreibung basiert auf einem Dachsystem mit aufeinander abgestimmten Systemkompone

Grundlagen des Leistungsverzeichnisses sind:

  • Herstellervorschriften
  • Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
  • alle relevanten DIN- und EN-Normen bzw. Verbandsrichtlinien
  • alle relevanten Sonderbauvorschriften
  • VOB, Teil B und C
  • Gebäude Energie Gesetz
  • Brandschutzprüfung nach DIN CEN/TS 1187, Klassifizierung nach DIN EN 13501 - 5 (BROOF (t1))
  • ETAG 005 für Flüssigkunststoffe

Unterschreitungen der Leistungs- und Funktionsanforderungen der genannten Produkte sind nicht zulässig. Maßge

Leistungsverzeichnis - 106/206 162

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Zusätzliche technische Vorbemerkungen - Gründach Für die Gründach-Systemlösung sind zusätzlich folgende Regelwerke zu berücksichtigen:

  • Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen
  • Wurzelfestigkeitsprüfung der Abdichtung nach FLL-Verfahren
  • Dachbegrünungssubstrate und Dränschichten entsprechend der Dachbegrünungsrichtlinie
  • Sicherheitsregeln für gärtnerische Arbeiten auf Bauwerken
  • Fertigstellungspflege entsprechend der Dachbegrünungsrichtlinie
  • Entwicklungs- / Unterhaltungspflege entsprechend der Dachbegrünungsrichtlinie

Zusätzliche technische Vorbemerkungen - Photovoltaik Die Beschreibung der Photovoltaik-Unterkonstruktion berücksichtigt die vollständige Lieferung und Montage aller be

5.1 Dachabdichtung

5.1.10 Elastomerbitumen - Dampfsperrbahn

Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn gemäß Stoffnorm DIN EN 13970 in der Fläche punkt- bzw. unterbrochen streife dicht verschweißen. Im Bereich von An- und Abschlüssen vollflächig 5 cm über die Oberkante der Wärmedämmung Geprüfte Wasserdichtheit: 400 kPa über 24h Oberflächenausstattung:

  • Oberseite: Sand
  • Unterseite: PP-Folie
  • Trägereinlage: Glasgewebe/Aluminiumverbundfolie
  • Dicke: 4,0 mm Die Bahn kann aufgrund ihrer Ober- und Unterseitenausstattung als temporäre Behelfsabdichtung verwendet werden. Produkt der Planung: SOPRAVAP EGA 40 o.glw.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.1.20 Voranstrich, Bitumenlösung, Betonfertigteil

Kaltverarbeitbarer Bitumenvoranstrich, Lösungsmittelfrei, schnelltrocknend, auf den gereinigten Untergrund einschl. Verbrauch: ca. 0,5 l/m²

Bauteil: Betonfertigteil Laubengangdach

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.1.30 Zulage: Stufe in der Dampfsperre

Dampfsperrbahn bei Stufen in der Holzunterkonstruktion bis 12cm hochführen und anschweißen als Zulage.

Leistungsverzeichnis - 107/206 163

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5.1.40 Grunddämmung, Sporthallendach

Wärmedämmung aus druckbelastbaren Steinwolle-Dachdämmplatten mit integrierter Zweischichtcharakteristik und muss oben liegen.

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,038 W/(m*K) nach DIN 4108-4 Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1 Anwendung: DAA nach DIN 4108-10 Druckspannung bei 10% Stauchung:> = 70 kPa nach DIN EN 826 Punktlast bei 5 mm Stauchung:> = 800 N nach DIN EN 12430 Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene (Abreißfestigkeit):> = 10 kPa nach DIN EN 1607

Dämmdicke: 80mm

Liefern und auf der Dampfsperre einlagig im Verband dicht gestoßen fachgerecht verlegen. Befestigung: mechanisch, zusammen mit der Dachabdichtung In die Preise sind einzurechnen: Baustellentransport, Reservematerialien, Schneidarbeiten und Verschnitt Alle Werkstoffe sind trocken einzubauen und wahrend der Lagerung vor Feuchtigkeit und Witterung zu schützen.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.1.50 Gefälledämmung, Sporthallendach

Gefälledach aus Steinwolle bestehend aus keilförmigen Dämmplatten mit integrierter Zweischichtcharakteristik und gekennzeichnet und muss oben liegen.

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,038 W/(m*K) nach DIN 4108-4 Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1 Anwendungsgebiet: DAA nach DIN 4108-10 Druckspannung bei 10% Stauchung:> = 70 kPa nach DIN EN 826 Punktlast bei 5 mm Stauchung:> = 800 N nach DIN EN 12430 Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene (Abreißfestigkeit):> = 10 kPa nach DIN EN 1607 Format (Einzelplatte): 1000 x 600 mm

Gefälle: 1% Dachform: Pultdach (1-seitiges Gefälle) Dicke: 50 - 205mm Gefällelänge ca. 15,5m

incl. Erstellen Verlegeplan und R-Wert Berechnung des Gesamtaufbaus der Dämmung Sporthallendach Befestigung: mechanisch, zusammen mit der Dachabdichtung In die Preise sind einzurechnen: Baustellentransport, Reservematerialien, Schneidarbeiten und Verschnitt Alle Werkstoffe sind trocken einzubauen und wahrend der Lagerung vor Feuchtigkeit und Witterung zu schützen.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.1.60 Gefälledämmung Hauptdach

Gefälledach aus Steinwolle wie zuvor beschrieben, jedoch

Gefälle: 2% Dachform: 3 Pultdächer (3-seitiges Gefälle) Dicke: 60 - 180 mm (Kalkulationsansatz im Mittel 12cm) Gefällelänge bis ca. 19,5m Ab einer Gefälledicke von 18cm wird die nachfolgend beschriebene Stufendämmung eingesetzt.

incl. Erstellen Verlegeplan und R-Wert Berechnung des Gesamtaufbaus der Dämmung Hauptdach Befestigung: mechanisch, zusammen mit der Dachabdichtung In die Preise sind einzurechnen: Baustellentransport, Reservematerialien, Schneidarbeiten und Verschnitt Alle Werkstoffe sind trocken einzubauen und wahrend der Lagerung vor Feuchtigkeit und Witterung zu schützen.

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DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.1.70 Stufendämmung, Steinwolle, 120mm

Wärmedämmung aus druckbelastbaren Steinwolle-Dachdämmplatte wie zuvor beschriebene Grunddämmung, jedo

Dämmdicke: 120mm

Alle Werkstoffe sind trocken einzubauen und wahrend der Lagerung vor Feuchtigkeit und Witterung zu schützen.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.1.80 Stufendämmung, Steinwolle, 90mm

Wärmedämmung aus druckbelastbaren Steinwolle-Dachdämmplatte wie zuvor beschriebene Grunddämmung, jedo

Dämmdicke: 90mm

Alle Werkstoffe sind trocken einzubauen und wahrend der Lagerung vor Feuchtigkeit und Witterung zu schützen.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.1.90 Decklagendämmung, Steinwolle, beschichtet

Wärmedämmung aus hoch verdichteten Steinwolle-Dachdämmplatten mit nichtbrennbarer, anorganischer und fase

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(m*K) nach DIN 4108-4 (Steinwolle)

Nichtbrennbar, A1 nach DIN EN 13501-1 Anwendung: DAA nach DIN 4108-10 Druckspannung bei 10% Stauchung:> = 80 kPa nach DIN EN 826 Punktlast bei 5 mm Stauchung:> = 1800 N nach DIN EN 12430 Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene (Abreißfestigkeit):> = 15 kPa nach DIN EN 1607 Liefern und auf der Gefälledämmung einlagig im Verband, mit Versatz, dicht gestoßen und fachgerecht verlegen.

Dämmdicke: 60mm

Befestigung: mechanisch, zusammen mit der Dachabdichtung

In die Preise sind einzurechnen: Baustellentransport, Reservematerialien, Schneidarbeiten und Verschnitt

Unebene Fugenübergange, zum Schutz der nachfolgenden Abdichtungsbahn bis zur Ebenheit egalisieren. Staub vo

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

Leistungsverzeichnis - 109/206 165

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5.1.100 Gefälledämmung, Hartschaum, 2% Gefälle

Gefälledämmung, mehrlagig, lose verlegt und mechanisch mit der Dachabdichtung gesichert, im Teilbereich der Da

Ökologische Hartschaumplatten aus ca. 68% nachwachsenden, recycelten und natürlichen Rohstoffen, nach DIN EN 13165, für genutzte und nicht genutzte Dachflächen. Leistungs- und Funktionsanforderungen:

  • Anwendungstyp nach 4108-10: DAA dh, hohe Druckbelastbarkeit
  • Deckschichten: unkaschiert
  • Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4: WLS 027 Dicke >= 120 mm - 0,025 W/(mK)
  • Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse E nicht brennend abtropfend, nicht glimmend
  • klassifiziert nach DIN 18234-2
  • Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene nach DIN EN 1607: > 100 kPa
  • Umweltproduktdeklaration EPD nach ISO 14025
  • Wasseraufnahme nach DIN EN 12087: < 3 Vol. %
  • kurzfristig Temperaturbeständig bis + 250°C
  • nicht kapillaraktiv
  • formaldehydfrei
  • biologisch und bauökologisch unbedenklich
  • geruchsneutral
  • resistent gegen Schimmel und Verrottung
  • PIR-stabilisiert mit PIR Index > 250 (extrem hohe Dimensionsstabilität)
  • widerstandsfähig gegen statische und dynamische Lasten
  • nicht schmelzend und dauerhaft formbeständig bei hoher Wärmeeinwirkung

liefern und auf der Grunddämmung nach geprüftem Gefälleplan lose verlegen. Platten versetzt anordnen und dicht stoßen.

Gefälle: 2 % min. Höhe: 28 cm max. Höhe: ca.32 cm

5.1.110 FPO-Kunststoffabdichtung 1,8 mm

FPO-Kunststoffbahn, wurzel- und rhizomfest (gem. FLL-Verfahren), chlor-, weichmacher-, und schwermetallfrei, däm im Saumbereich.Die homogene Verbindung der Nähte erfolgt durch Warmgasschweißen. Windsogsichere Befestigu

Kennzeichnung: FPO-BV-V-PG-GV-1,8 DE, nach EN 13956 / DIN/TS 20000-201 und EN 13967 / DIN/TS 20000-20

Technische Kennwerte: Geradheit: < 10 mm Planlage: < 10 mm Wasserdichtheit: > 400 kPa/72h Widerstand bei Hagelschlag: starr > 25 m/s, flexibel > 33 m/s Fügenaht:

  • Schälwiderstand > 200 N/50 mm
  • Scherwiderstand > 600 N/50 mm Höchstzugkraft: > 1100 N/50 mm Dehnung bei Höchstzugkraft: > 15% Widerstand gegen stoßartige Belastung: starr > 900 mm, flexibel >1250 mm Weiterreißwiderstand: > 300 N Maßhaltigkeit: < 0,1% Falzverhalten bei tiefer Temperatur: -40°C UV-Bestrahlung: Klasse 0 wurzel- und rhizomfest gemäß FLL und EN 13948

Produkt der Planung: SOPREMA FLAGON PREMIO 180 o.glw

liefern, auf den Untergrund lose verlegen und nach DIN EN 1991-1-4 mechanisch befestigen (siehe gesonderte Pos zu verschweißen.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

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5.1.120 mechanische Befestigung

Mechanische Befestigung des Dachaufbaus (Wärmedämmung und Dachabdichtungsbahn) an Holzunterkonstruktio inklusive Lastverteilteller mit 0,5KN je Befestiger. Anzahl und Anordnung der Befestigungsmittel gemäß aktueller Ausgabe der Flachdachrichtlinie oder gemäß Einzel

Zur Überdeckung der Befestiger Dachbahn über die Befestiger verlegen und allseitig homogen verschweißen

Der Objekteinzelnachweis ist beim Bahnenhersteller anzufordern. Anzahl Befestiger: i. M. 5 St./m² (Kalkulationsgrundlage) Dämmdicke: 12 - 48 cm Befestigungsuntergrund: Holz

5.1.130 Zulage: Kehlen und Grate

Ausbilden der Kehlen und Grate bei der Ausführung der Gefälledämmung, Decklagendämmung und Abdichtung als

5.1.140 Nachweis mechanische Befestigung und Auflast

Einzelnachweis der mechanischen Befestigung nach EN 1991-1-4:2005/ DIN EN 1991-1-4/NA:2024-08 für den Eck

Einzelnachweis der Auflast (Titel >>Dachoberflächen Sporthalle<<) im Mittenbereich der Dachfläche gegen Abhebe

5.2 Dachan/- abschlüsse

5.2.10 FPO-Anschluss-Traufe, Hauptdach

Traufausbildung wie nachfolgend beschrieben ausführen, einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien:

  • Konstruktionsvollholz, KVH-Lärche/ Douglasie, 10x20cm, ohne Holzschutzmittel, auf dem Betonfertigteil windsogsicher nach DIN EN 1991-1-4 mechanisch befestigen.
  • Dampfsperre auf Konstruktionsvollholz führen und vollflächig aufschweißen
  • Montage der Rinneneisen der Dachrinne (siehe gesonderte Positionen).
  • Vorstoßblech, 1-fach gekantet, fachgerecht montieren.
  • Verbundblech, Zuschnitt 250m, passend zur Dachabdichtung, als Rinneneinhang, 2-fach gekantet und angereift, mit unterlegtem Dichtband, nach DIN EN 1991 mechanisch alle 20cm befestigen, untere Rückkantung in das Vorstoßblech einhängen.
  • Verbundblechstöße mit Deckband, Breite 120 mm, aus trägerlosem Material, passend zur Dachabdichtung, gemäß Herstellervorgaben überschweißen.
  • Abdichtungsbahn aus der Fläche im Abschlussbereich bis max. 1 cm vor Außenkante Traufprofil führen und mit au

Ausführung incl. 5 Eckausbildung (90°Außenecken)

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

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5.2.20 FPO Attikaanschluss, Hauptdach

Attika wie nachfolgend beschrieben ausführen, einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien:

  • Attikakrone aus Holzwerkstoffplattenstreifen, 35 cm breit, ca. 30 mm dick, zur Anwendung im Außenbereich nach DIN EN 13986, ohne Holzschutzmittel, auf der Holzkonstruktion (Attika) windsogsicher nach DIN EN 1991-1-4, mit Neigung mechanisch befestigen (incl. Knaggen 25x25cm, e=30cm aus der gleichen Holzwerkstoffplatte).
  • Voranstrich und Dampfsperrbahn bis Oberkante Wärmedämmung (12-48cm) hochführen und anschweißen
  • Gefälle- und Decklagendämmung an aufgehendes Bauteil hohlraumfrei anschließen
  • Abdichtungsbahn aus der Fläche im Anschlussbereich ca. 6 cm hochführen und mit Befestigungsschiene fixieren.
  • FPO-Anschlussbahn, unkaschiert, Zuschnittbreite 90 bis 125 cm, am aufgehenden Bauteil bis zum Dachrandprofil (siehe gesonderte Position) hochführen und darin einklemmen sowie auf die Flächenabdichtung führen und mit Warmgas aufschweißen.

Attika-Kronenbreite: 35 cm Abdichtungshöhe: 30-65 cm

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.2.30 Eckausbildung, Attikaanschluss

Fertigteilecke (Innen-/ Außenecke), passend zur FPO-Dachabdichtung, liefern und fachgerecht montieren. Das Formteil ist auf die in der Ecke verlegte Anschlussabdichtung einzusetzen und umlaufend zu verschweißen.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.2.40 Übergang Attika, Traufe

Übergang des Abdichtungsabschlusses von der Attika zur Traufe fachgerecht ausbilden incl. Unterkonstruktion, aller Befestigungsmittel, Verbundblechkantteile und Abdichtungszuschnitte.

5.2.50 FPO Wandanschluss, Sporthalle

Wandanschluss wie nachfolgend beschrieben ausführen, einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien:

  • Voranstrich und Dampfsperrbahn bis Oberkante Wärmedämmung (12cm) hochführen und anschweißen
  • Gefälle- und Decklagendämmung an aufgehendes Bauteil hohlraumfrei anschließen
  • Abdichtungsbahn aus der Fläche im Anschlussbereich ca. 6 cm hochführen und mit Befestigungsschiene fixieren.
  • FPO-Anschlussbahn, unkaschiert, Zuschnittbreite 50 cm, am aufgehenden Bauteil hochführen und mit Befestigung

Leistung einschließlich der erforderlichen Eckausbildung. Anschlusshöhe: 45 cm über OK Abdichtung/ 30cm ü. OK Belag

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten! !

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5.2.60 FPO-Anschluss-Traufe, Sporthalle

Traufausbildung wie nachfolgend beschrieben ausführen, einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien:

  • Grunddämmung an die 6cm dicke Traufbohle (Bereich Zimmer- und Holzarbeiten) durch Ausklinken anpassen
  • Konstruktionsvollholz (KVH) 6 x 18cm auf der Traufbohle windsogsicher nach DIN EN 1991-1-4 mechanisch befestigen.
  • Dampfsperre auf Traufbohle und Konstruktionsvollholz führen und vollflächig aufschweißen
  • Montage der Rinneneisen der Dachrinne (siehe gesonderte Positionen).
  • Vorstoßblech, 1-fach gekantet, fachgerecht montieren.
  • Verbundblech, Zuschnitt 250m, passend zur Dachabdichtung, als Rinneneinhang, 2-fach gekantet und angereift, mit unterlegtem Dichtband, nach DIN EN 1991 mechanisch alle 20cm befestigen, untere Rückkantung in das Vorstoßblech einhängen.
  • Verbundblechstöße mit Deckband, Breite 120 mm, aus trägerlosem Material, passend zur Dachabdichtung, gemäß Herstellervorgaben überschweißen.
  • Abdichtungsbahn aus der Fläche im Abschlussbereich bis max. 1 cm vor Außenkante Traufprofil führen und mit ausreichender Überdeckung homogen verschweißen.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.3 Dachoberfläche

5.3.10 Schutzvlies

Schutzvlies aus Polyester/Polypropylen mit hoher Schutzwirkung liefern und vollflächig lose verlegen. Randüberlappung von 10 cm einhalten. Überlappungsbereich vor Materialunterwanderung schützen. Flächengewicht ca.600 g/m² Dicke ca. 5 mm Wasseraufnahme ca. 4,2 l/m²

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.3.20 Wasserspeicherelement

abflussverzögerndes Dränelement liefern und nach Herstellerangaben lose verlegen.

Einsatzbereich: Extensivbegrünung in Dreischichtbauweise.

Eigenschaften: Material: HDPE-Recycling-Regenerat Nenndicke: ca. 30 mm Form: mäanderförmige Speicherelemente Flächengewicht unverfüllt: ca. 1,7 kg/m² Farbe: schwarz/grau Plattenmaß: 1,95 x 1,03 m Deckmaß: 1,92 x 1,00 m max. Druckfestigkeit nach DIN EN ISO 25619-2 bei 12,4% Stauchung: ca. 115 kN/m² (unverfüllt) Dränelement mit stark abflussverzögernder Wirkung Spitzenabflussbeiwert geprüft gemäß FLL-Richtlinie bei 2% Gefälle: Cs = 0,01 (Systemaufbau mit Filtervlies und 6 cm Extensivsubstrat) Wasserableitvermögen nach EN ISO 12958 bei 2% Gefälle: ca. 0,23 l/(m*s) Temporärer Wasserspeicher/Füllvolumen (unverfüllt): ca. 19 l/m²

Speicherelemente (gleiches Produkt) unterhalb der PV-Konstruktionen gesondert in Position >>SOLAR PV-Montagesystem Gründach<< beschrieben.

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DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.3.30 Filterschicht

Filtervlies aus PP, beidseitig thermisch verfestigt, liefern und vollflächig lose verlegen. Randüberlappung von 10 cm einhalten. Flächengewicht ca.125 g/m² Stempeldurchdrückkraft 1.500 N Wasserdurchlässigkeit (H50) 100 l/m²s

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.3.40 Vegetationstragschicht, extensiv, Recyclinganteil mind. 40?%

Dachsubstrat für Extensivbegrünung in mehrschichtiger Bauweise, hergestellt auf der Basis von natürlichen Rohstoffen mit geringen Anteilen organischer Substanz liefern und einbauen. Ein Verdichtungsfaktor von 1,2 ist zu berücksichtigen. Einbaugenauigkeit +/- 1,5 cm Technische Kennwerte: Maximale Wasserkapazität (WKmax): ca. 42,8 Vol-% Trockengewicht: ca. 900 kg/m³ Volumengewicht bei WKmax, (eingebaut): ca. 1300 kg/m³ Recyclatanteil mind. 40?% Nachweis für den Abflussbeiwert Cs 0,1 zusammen mit dem zuvor beschriebenen Wasserspeicherelement.

Schichtdicke: 12 cm

Prüfzeugnisse für die mineralischen Recyclingmaterialien, die durch anerkannte Prüfstellen erstellt wurden, dürfen bei Auslieferung des Recyclingmaterials nicht älter als sechs Monate sein.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.3.50 Vegetationssubstrat, 1cm Mehrdicke

Mehrpreis zum Vegetationssubstrat der Vorposition für 1cm Mehrdicke zur Ballastierung der PV-Unterkonstruktion.

5.3.60 Begrünung mit Sedumsprossen

Sedumsprossen-Mix für Extensivbegrünung liefern, gleichmäßig flächig aufbringen und leicht in das Substrat einarb

Aufwandmenge: 50 g/m²

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Hinweis: Auf Verwehsicherheit ist zu achten. Wasser wird bauseits zur Verfügung gestellt.

5.3.70 Saatgut, PV-geeignet, biodivers (Kräuter)

Extensive Begrünung als Solargründach mit niedrig wachsenden Kräutern zur Steigerung der Biodiversität durch An

  • Ansaat mit Saatgutmischung mindestens 30 von 58 Kräuterarten (20g/m²)
  • durchdringendes Wässern

Wasser wird bauseits zur Verfügung gestellt. Die Saatgutmischung ist der Bauleitung nachzuweisen

5.3.80 Saatgut, biodivers (Gräser)

Mehrjährige Extensiv-/ einfache Intensivbegrünung zur Steigerung der Biodiversität durch Ansaat mit Saatgutmischu

  • Substratstärke variabel ausbilden (i.M. 10cm Schichtdicke bleibt erhalten)
  • Ansaat mit Saatgutmischung mind. 11 Gräserarten (ca. 1200 Korn/m²)
  • durchdringendes Wässern.

Wasser wird bauseits zur Verfügung gestellt. Die Saatgutmischung ist der Bauleitung nachzuweisen.

5.3.90 Vegetation, Flachballenstauden

Dachstauden, stresskonditioniert und in überwiegend mineralischem Substrat angezogen mit 5,0 - 6,0 cm Ballendur ganz mit Wasser gesättigt sind. Wasser wird bauseits zur Verfügung gestellt.

5.3.100 Starterdünger

Starterdünger für extensive Dachbegrünung liefern und gleichmäßig ausbringen.

5.3.110 Nachweis zur Lagesicherheit Dachbegrünung

Nachweis zur Lagesicherheit des Systemaufbaus für Dachbegrünung Für das vorgesehene Dachbegrünungssystem ist ein Lagesicherheitsnachweis für den Systemaufbaus für Dachbeg

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Die Eignung des vorgesehenen Dachbegrünungssystems ist vom Hersteller für die Flächenbereiche Ecke, Rand au

5.3.120 Fertigstellungspflege

Pflege der Extensivbegrünung: bis zur Erreichung eines abnahmefähigen Zustandes in Anlehnung an die FLL-Richtlinien für Dachbegrünungen über die Dauer von 12 Monaten. Für Ansaaten ist zur Abnahme u. a. eine projektive Deckung von mind. 60 % zu erreichen.

Pflegemaßnahmen (es sind 2 Pflegegänge zu kalkulieren)

  • Entfernung von nicht tolerierbarem Fremdaufwuchs
  • Nachsaat von Kahlstellen
  • Düngung bei Bedarf
  • Freihalten des Kiesstreifens von funktionsbeeinträchtigendem Bewuchs

5.3.130 Randstreifen aus Kies

Kies gemäß Vorgaben FLL-Dachbegrünungsrichtlinie zur Schaffung vegetationsfreier Abstandsflächen liefern und in verteilen. Die Trennung zwischen Kies und Substrat erfolgt mit nachfolgend beschriebenen Kiesfangleiste.

Kies 16/22 - 16/32 aufzubringende Schüttdicke: 10 cm

5.3.140 Kiesfangleiste 100/80 Aluminium

Kiesfangleiste als gekantetes Aluminium-Winkelprofil, mind. 1,0mm stark, mit Entwässerungsschlitzen, liefern und fl

5.3.150 Schrittplatten

Schrittplatten in Grünfläche

Betonplatten, grau, liefern und auf der Substratschicht als einzelne Schrittplatten verlegen.

Format: 50 x 50 cm Plattendicke: 5 cm

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5.3.160 Fassadenrinne, Fenster Sporthallendach

Fassaden- und Terrassenrinne, für Rostbreite 15 cm in nicht überdachten Bereichen, beidseitig integrierte Kiesleiste Rostverriegelungs- und Rinnenverbindungssystem, heraustrennbarer Stichkanalanschluss, einliegendes Maschenro incl. Stirnwand und Ausgleichelement liefern und verlegen

Material: Stahl verzinkt Baubreite: 15,5 cm Bauhöhe: ca.10 cm

5.3.170 Stichkanal Fassadenentwässerung

Stichkanal, verzinkt, beidseitig integrierte Kiesleiste, 4mm Drainschlitze, begehbar, incl. Verbinder liefern, verlegen u

Material: Stahl verzinkt Baubreite: 10 cm Bauhöhe: 3 cm

5.4 Lichtkuppeln

5.4.10 Lichtkuppel, 150 x 150cm

Lichtkuppel, gewölbt im Wellendesign für verbesserte Funktionssicherheit, höhere Stabilität und Widerstandsfähigke in TIP Technologie als lückenlos wärmegedämmtes Gesamtsystem. Kunststoffverglasung, dreischalig, Schalenaufbau von außen nach innen: opal/opal/opal Baustoffklasse nach EN 13501: Klasse E (d0) Ausführung der Verglasung als ausschmelzbare Fläche gemäß DIN 18230. DL-Klasse nach DIN EN 1873 Abschnitt 5.4.2: DL5000 Ut = ca. 1,8 W/(m²K) Wärmedurchgangskoeffizient des Gesamtelementes (ohne Aufsatzkranz) beträgt: Ur = 1,7 W/(m²K) Wärmedurchgangskoeffizient des Gesamtelementes (mit Aufsatzkranz) beträgt: Urc = 0,96 W/(m²K) (Rechnerisch wird die volle Höhe des Aufsatzkranzes berücksichtigt (ohne Einbau in Dach-Dämmung).) Schalldämmwert ca. 21 dB Lichttransmission: 59 % Gesamtenergiedurchlass: 59 % Bestellgröße = OKD-Maß 150 cm x 150 cm lichtes Elementmaß an der Scharnierseite = 132 cm lichtes Elementmaß nicht Scharnierseite = 132 cm Die geometrisch freie Öffnungsfläche beträgt in Verbindung mit dem dazugehörigen Antrieb: Ageo = 1,32 m² Mit formsteifem Kunststoffeinfassrahmen zur Begrenzung der Brandweiterleitung nach DIN 18234-4 mehrstufiges D Ausführung: lüftbar

Komplett vormontiert auf Verbundaufsatzkranz aus glasfaserverstärktem Polyesterharz, in geschlossener, torsionss elastischer Einklebeflansch für Ausführung in Schräggeometrie: Höhe 70 cm. Mit durchgängiger 60 mm Wärmedämmung aus PU-Hartschaum

Produkt der Planung: LAMILUX Lichtkuppel F100 o.glw.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

Leistungsverzeichnis - 117/206 173

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5.4.20 Zulage: 3-fach Verglasung

3-fach Wärmeschutzisolierverglasung an Stelle der dreischaligen Kunststoffverglasung, mit folgenden Eigenschaften als Zulage zur Vorposition >>Lichtkuppel, 150 x 150cm<<

Glasaufbau von außen nach innen: Außenscheibe: Einscheibensicherheitsglas Zwischenscheibe: Floatglas Scheibenzwischenraum (SZR) mit Edelgasfüllung Innenscheibe: Verbundsicherheitsglas mit doppelter Verbundsicherheitsfolie mindestens 0,76 mm Ausführung: klar Beschichtung: Low-E (niedrige Emissivität), mit thermisch entkoppeltem Randverbund (warme Kante). Die Glasfalzbelüftung und der Dampfdruckausgleich sind sicherzustellen. Die zu verwendenden Verglasungen müssen gemäß DIN 18008 dimensioniert und ausgeführt werden.

Wärmeschutz Der Ug-Wert der Verglasung nach DIN EN 673 beträgt: Ug = ca. 0,63 W/(m²K) Wärmedurchgangskoeffizient des Gesamtelementes (ohne Aufsatzkranz) beträgt mindestens: Uw = 1,0 W/(m²K) un Um die Gefahr von Oberflächenkondensat und Schimmelbildung sowie um Wärmeverluste zu reduzieren, ist die Ko Trennung und Kondensatvermeidung ist anhand von Konstruktionsdetails und Isothermenberechnungen beizufügen

Schalldämmwert ca. 39 dB Lichttransmission: 72 % Gesamtenergiedurchlass: 51 %

Flächenbündige Verglasung im formsteifen Kunststoff- einfassrahmen mit planebenem Wasserablauf zur Vermeidu bestehend aus einer äußeren Dichtebene mit rundumlaufenderAusführung.

5.4.30 Kettenantrieb, 24V

LAMILUX Kettenantrieb in Soloanordnung Nennbetriebsspannung: 24V, incl. integrierter elektronischer Lastabschal

Hub: 600 mm OKD-Maß Lichtkuppel: 150 x 150cm

Nennstrom: 1,2 A Nennkraft: 600 N Schutzart: IP 32 Farbe incl. Anschlussbleche: RAL 9016 Anschlusskabellänge: ca. 5 m Produkt der Planung: LAMILUX Elektrischer Kettenantrieb Typ KSA600 24Vo.glw.

Montage, EL-Anschluss und Verkabelung bauseits.

5.4.40 Zulage: Kettenantrieb verdeckt

Kettenantrieb im Aufsatzkranz verdeckt eingebaut als Zulage.

5.4.50 RWA-Set

RWA-Set, nur liefern, bestehend aus:

  • RWA-Zentrale zur Ansteuerung der zuvor beschriebenen 4 Lichtkuppeln

Leistungsverzeichnis - 118/206 174

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für Lüftung und Rauchabzug, Netzspannung 230V, 50 Hz, AC, max. 2,2 A Ausgangsstrom, incl. Notstromfunktion für 72 h, incl. Störungsanzeige. Stahlblechgehäuse B/H/T 255x345x105 mm, IP30

  • 2 Stk. RWA-DIN-Taster, orange ähnlich RAL 2011
  • 1 Stk. Lüftertaster UP

Übergabe an und gemeinsame Inbetriebnahme der Anlage mit dem Gewerk ELT.

5.4.60 Lichtkuppel, 200 x 100cm

Lichtkuppel, wie zuvor beschrieben, jedoch

Bestellgröße = OKD-Maß 200 cm x 100 cm

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.4.70 Kettenantrieb, 230V

Kettenantrieb in Soloanordnung Nennbetriebsspannung: 230V, incl. integrierter elektronischer Lastabschaltung, Kon

Hub (abhängig von OKD-Maß): 600 mm OKD-Maß Lichtkuppel: 200 x 100 cm

Nennstrom: 0,2 A Nennkraft: 600 N Schutzart: IP 32 Farbe incl. Anschlussbleche: RAL 9016 Anschlusskabellänge: ca. 5 m

Produkt der Planung: LAMILUX Elektrischer Kettenantrieb Typ KSA600 230V o.glw.

Montage, ELT-Anschluss, Steuerung und Verkabelung bauseits.

5.4.80 Lichtkuppel eindichten

Lichtkuppel eindichten wie nachfolgend beschrieben ausführen, einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materia

  • Dampfsperre auf den Bohlenkranz und den Aufsatzkranz der Lichtkuppel führen und vollflächig aufschweißen.
  • Wärmedämmung passgenau anarbeiten.
  • Abdichtungsbahn aus der Fläche im Anschlussbereich ca. 5 cm hochführen und Randfixierung ausführen.
  • Abdichtungsbahn als Zuschnitt bis Oberkante Anschluss hochführen, in der Kehle durchgehend heften und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung mit ausreichender Überdeckung homogen verschweißen.
  • Klemmprofil mit geeigneten Befestigungsmitteln montieren und die obere Fuge mit dauerelastischem Dichtstoff versiegeln. Bei Klebern und Dichtstoffen sind die DGNB-Anforderungen unbedingt zu beachten.

Leistung einschließlich der erforderlichen Eckausbildung. Nenngröße der Lichtkuppel: 150 x 150 cm/ 100 x 200 Anschlusshöhe: mind. 30 cm über OK Abdichtung/ 15cm ü. OK Belag

Ausführung incl. aller Materialien, Hilfsmittel, Befestigungsmittel, etc.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

Leistungsverzeichnis - 119/206 175

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5.5 Absturzsicherung/ Geländer

5.5.10 Auflastgehaltene Absturzsicherung, 170m

Auflastgehaltenes Absturzsicherungsseilsystem. Geprüft nach EN 795:2012 und CEN/TS 16415:2013

Stützen mit 3 x 3 Haltevlies für gesondert beschriebene Auflast mit min. 80 kg/m2 (im trockenen Zustand)

Seil-System besteht aus:

8 x Eckstützen incl. Zubehör 4 x End-/Anfangstützen incl. Zubehör 20 x Zwischenstützen incl. Zubehör 170 m Seil incl. Zubehör 1 x PSA Schrank SNMI

Liefern und fachgerecht einbauen. Leitfabrikat: Soprema ANCHOR PRO-GR oder gleichwertig

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.5.20 Auflastgehaltene Absturzsicherung, 25m

Auflastgehaltenes Absturzsicherungsseilsystem wie zuvor beschrieben, jedoch

2 x End-/Anfangstützen incl. Zubehör 3 x Zwischenstützen incl. Zubehör 25 m Seil incl. Zubehör

5.5.30 Umwehrung Lichtkuppeln, 2 x 3m

Durchdringungsfreier Seitenschutz für Gründächer, als Komplett-Geländersystem aus Aluminium zur Kollektivsicher Ausstattungsklasse 3 (BG-Bau, DGUV 201-056).

Leistungs- und Funktionsanforderungen:

  • Neigung: senkrecht
  • Sicherung durch Substratauflast auf Vlies (gesonderte Position)
  • Rohre (Hand-/Knielauf) in Rohrhalter eingelegt
  • Material Geländer: Aluminium
  • Material Schutzkappen: PP
  • Pfostenabstand: max. 2.500 mm
  • Oberkante Holm über Aufstellfläche: ca. 1.20 m
  • Durchmesser Geländerholme: 36 mm
  • Höhenverstellbereich: 80 mm
  • Länge Ausleger: 1.500 mm

Geländerabwicklung: 2+3+2+3m mit 4 Eckausbildungen für Lichtkuppel Sporthallendach

Liefern und gemäß Herstellervorgaben und objektbezogenem Belegungsplan fachgerecht auf geeignetem Flachdac

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und

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QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.5.40 Umwehrung Lichtkuppeln, 2,5 x 2,5m

Durchdringungsfreier Seitenschutz für Gründächer wie zuvor beschrieben, jedoch

Geländerabwicklung: 2,5+2,5+2,5+2,5m mit 4 Eckausbildungen für Lichtkuppeln Hauptdach

Liefern und gemäß Herstellervorgaben und objektbezogenem Belegungsplan fachgerecht auf geeignetem Flachdac

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.5.50 Montagedokumentation

Erstellung einer Montagedokumentation für Dachgeländer und auflastgehaltene Absturzsicherung gemäß DGUV-I 201-056 und Herstellervorgabe mit nachfolgenden Mindestinhalten:

  • Objekt-Adresse
  • Produkte / Befestigungsmittel
  • Montagefirma / Monteur
  • Dachaufsichtsplan inklusive Nummerierung der Stützenpositionen
  • Fotodokumentation:
  • 1x unmontierte Stütze inklusive Befestigungs-Set und Werkzeug
  • Jede fachgerecht montierte Stütze, nummeriert
  • bei Seilen Endschloss-Einheit am Anfang und Ende

Eine vollständige Montagedokumentation ist nach Abschluss der Arbeiten an den Auftraggeber zu übergeben.

5.6 PV-Unterkonstruktion

5.6.10 SOLAR PV-Montagesystem Gründach

PV-Montagesystem, Dach-durchdringungsfrei für extensive Gründächer mit Ballastierung mittels Substrat in Aufstel Das PV-Montagesystem Ost / West besteht aus:

  • Modulträgerschiene
  • Grundschiene lang
  • Stütze kurz vormontiert
  • Stütze lang vormontiert
  • Diagonale - 240 mm
  • Endklemmset - 30 mm
  • Mittelklemmset - 28 mm
  • L-Profilkappe 1+1 -FACH
  • Schraube M10X16 VA2 Vierkanthöhe max.2,0 mm
  • MW-Sechskantmutter mit Unterkopfverzahnung gemäß DIN 6923 V2A (KM M8 A2)
  • Drain- und Speicherelement mit dem Nachweis für den Abflussbeiwert Cs 0,1 incl. erforderlicher MW-Zusatzstütze

Das PV-Montagesystem Ost / West gem. Herstellervorgaben auf der vorher verlegten Schutzlage windsogsicher na Hinweis: Der objektbezogene statische Nachweis über die notwendige Ballastierung incl.Belegungsplan ist durch den Herste maßgeblich. Gesonderte Positionen sind zu beachten.

Produkt der Planung: SOPREMA SOLAR Nature Ost / West o.glw.

Die angebotene Menge der Unterkonstruktion bezieht sich auf die Anzahl der Module. Angenommene Modul-Maße ca. 1.800 x 1.134 x 30 mm

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DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.7 Klempnerarbeiten

5.7.10 Fugenabdeckung, Blech

Liefern und Montieren einer Bauteilfugenabdeckung mit Blech und Schleppstreifen

Material: Aluminium, 0,70 mm, blank Zuschnitt: 250 mm Schleppstreifen (Glasvliesbahn V 13), geheftet, Breite 25 cm.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.7.20 Regenrinne incl. Rinnenhaken, 333

Liefern und Montieren von Regenrinne mit Außenwulst und Innenumbug, im Gefälle. Die Rinnenhaken in Traufbohle Die Verlegerichtlinien sind einzuhalten. Materialdicke: 0,70 mm Zuschnitt: 333 mm Standardlänge: 6.000 mm Material: Aluminium Legierung: EN AW-5010 Oberfläche: Zweischichteinbrennlackierung Farbe: Standard nach Wahl des AG Rinnenhaken: Feder-Feder Materialqualität: EN AW-6060 Oberfläche: pulverbeschichtet (Chrom-VI-oxidfreie Passivierungsmittel!), Farbe: wie Rinne Ausführung incl. 4 Rinnen-Böden

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.7.30 Band-Dehnungsausgleicher, 333

Liefern und Montieren von Kastenrinnen-Dehnungsausgleich, passend zur zuvor beschriebenen Regenrinne, einschließlich Patentnieten und Dichtungs- oder Klebemittel. Dimension: wie Regenrinne (333) Abstand: max. 12 m

5.7.40 Kastenrinneneinhangstutzen

Liefern und Montieren von Regenrinneneinhangstutzen

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zur Entwässerung der Dachrinne. Materialdicke: 0,70 mm Materialqualität: wie Dachrinne Farbe: wie Dachrinne Standard Größe: 333/ 100mm Ø

5.7.50 Fallrohr, DN 100

Liefern und Montieren von Wasserablaufrohren, rund, mit Doppelfalz. Materialdicke: 0,70 mm Größe: 150 mm Ø Länge: 3.000 mm Material: Aluminium Legierung: EN AW-5010 Oberfläche: Zweischichteinbrennlackierung Farbe: wie Dachrinne Rohrschellen: mit M 10 Gewinde und fixierter Mutter, mit Stockschraube Material: Aluminium, pulverbeschichtet (Chrom-VI-oxidfreie Passivierungsmittel!) Farbe: Standard nach Wahl des AG

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.7.60 Standrohr mit Auslauf DN 100

Liefern und Montieren von Standrohr, rund, mit mit Auslaufbogen (Downspout) einschließlich Standrohrschelle, Stan Größe: 100 mm Ø Länge: 1.000 mm Materialdicke: 2,2 mm Materialqualität: Stahl, verzinkt Oberfläche: pulverbeschichtet (Chrom-VI-oxidfreie Passivierungsmittel!) Farbe: wie Dachrinne

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.7.70 Leiterkopfsicherung

Leiterkopfsicherung gem. BG-Bau (B131) und DGUV Vorschrift 38 gegen Verrutschen der Leiter liefern und dauerhaft an Dachrinne montieren.

5.7.80 Attika-Abschlussprofil

Abschlussprofil liefern und höhen- und fluchtgerecht auf gesondert beschriebener Holzwerkstoffplatte montieren, ein

Werkstoff: AlMg 1/F 15 gekantet Blendhöhe:150 mm

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Materialstärke: 2 mm Überhangprofil: 60 mm lang Oberfläche: kunststoffbeschichtet RAL7016

Dehnungsfugen sind bei der Montage zu berücksichtigen, erforderliche Passschnitte an den Profilen sind vorzunehmen, einschließlich aller Befestigungsmittel und Stoßhinterlegungen nach Fachvorschrift.

Abrechnung über Außenkante Dachrand.

Produkt der Planung: ALURAL - Dachabschlussprofil der Serie S o.glw.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.7.90 Zulage: Ecke 90°

Vorgefertigte, verschweißte Außen-/ Innenecke 90° liefern und montieren als Zulage zu vorgeschriebenem Abschlu

5.7.100 Zulage: Abschluss, seitlich

Vorgefertigter, verschweißter Abschluss der Attika liefern und montieren als Zulage zu vorbeschriebenem Attikaabs

5.7.110 Sicherung Anlegeleiter Attika-Abdeckung

Leitersicherung für das Flachdach zur Befestigung an der Attika-Abdeckung zur Fixierung einer Anlegeleiter gegen seitliches und rückwärtiges Wegkippen bspw. als Zugang zum Flachdach. Leistungs- und Funktionsanforderungen:

  • Untergrund: Aluminium
  • Material: Edelstahl V2A (AISI 304)
  • Lieferumfang: Leitersicherung, Moosgummi, Nieten und Bandschlinge. Liefern und gemäß Herstellervorgaben fachgerecht montieren.

5.8 Dachdurchdringungen

5.8.10 Haustechnik eindichten, rund, D=7,5-12,5cm

Haustechnikleitungen in den gesamten Dachaufbau einbinden:

  • Dampfsperre anschließen
  • Dämmung anarbeiten
  • FPO-Abdichtung anschließen und mind. 15 cm über Belag hochführen.
  • Mechanische Fixierung der Abdichtung mit Einzelbefestigern

Leitungsquerschnitt: D=7,5 - 12,5cm, rund

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DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.8.20 Haustechnik eindichten, rund, D=16-25cm

Haustechnikleitungen in den gesamten Dachaufbau einbinden:

  • Dampfsperre anschließen
  • Dämmung anarbeiten
  • FPO-Abdichtung anschließen und mind. 15 cm über Belag hochführen.
  • Mechanische Fixierung der Abdichtung mit Einzelbefestigern

Leitungsquerschnitt: D=16 - 25cm, rund

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.8.30 Haustechnik eindichten, rechteckig, U = bis 150cm

Haustechnikleitungen in den gesamten Dachaufbau einbinden:

  • Dampfsperre anschließen
  • Dämmung anarbeiten
  • FPO-Abdichtung anschließen und mind. 15 cm über Belag hochführen.
  • Mechanische Fixierung der Abdichtung mit Einzelbefestigern

Leitungsquerschnitt: bis 150cm Umfang ( 20x35cm, 20x50cm und 25x45cm, rechteckig

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.8.40 SW-Lüfter, DN100

Dunstrohr, passend zur Dachabdichtung, zweiteilig, wärmegedämmt, nicht brennbar, DN 100 liefern, montieren und mechanisch auf dem Untergrund befestigen.

  • Anschluss Indach-Element an die Dampfsperre
  • Wärmedämmung passgenau anarbeiten.
  • Anschluss Aufdach-Element Anschlussmanschette aus FPO auf die Flächenabdichtung aufschweißen.

Dach-Dämmdicke: bis 48cm + 10cm Substrat

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.8.50 ELT-Schwanenhals, Di=150mm

Schwanenhals als Kabeldurchführung, passend zur Dachabdichtung, zweiteilig,

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wärmegedämmt, nicht brennbar, DN 150 liefern, montieren und mechanisch auf dem Untergrund befestigen.

  • Anschluss Indach-Element an die Dampfsperre
  • Wärmedämmung passgenau anarbeiten.
  • Anschluss Aufdach-Element Anschlussmanschette aus FPO auf die Flächenabdichtung aufschweißen.

Werkstoff: St 37 feuerverzinkt Abdichtungshöhe: ca. 800 mm Dachaufbau: bis 48cm Dämmdicke + 15cm Gründachaufbau Die Abdichtung der Kabel mit Ringraumdichtungen erfolgt bauseits.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.8.60 Dachdurchführung eckig, gedämmt, 350x200mm

Dachdurchführung liefern und montieren

Material: Stahl verzinkt, Blechstärke: 1,5 mm Bauweise: geschweißt (mit Lasteintrag) Dämmung: 50 mm Breite Auflageflansch: 200 Rückenhöhe oben H1: 700mm Rückenhöhe unten H2: 400mm Gesamthöhe H: 1.100mm Außenmaß A: 453mm Außenmaß B: 253mm Anschlussmaß A: 350mm Anschlussmaß B: 200mm

Befestigung an der Dachkonstruktion über umlaufenden Aufnahmekragen. Luftleitung können unmittelbar an die Dachdurchführung angeschlossen werden. Dichtungbahnen können unmittelbar an die Wandung der Dachdurchführung hergeführt und verklebt werden. Anschlussflansch oben: als Modulkantung (40 x 12 mm, für Leichtprofilrahmen). Anschlussflansch unten: als Modulkantung (20 x 12 mm, für Leichtprofilrahmen). Für die Sicherung des Baustelltransports mit Kranösen ausgeführt. Produkt der Planung : Berliner Luft Technik GmbH, DDF-E mit Lasteintrag, isoliert

5.8.70 Dachdurchführung eckig, gedämmt, 500x200mm

Dachdurchführung liefern und montieren wie zuvor beschrieben, jedoch:

Anschlussmaß A: 500 Anschlussmaß B: 200 Außenmaß A: 553 Außenmaß B: 253

5.9 Abdichtung Bodenplatte

5.9.10 Bodenflächen reinigen, Abdichtung

Bodenflächen für nachfolgenden Voranstrich der Abdichtung von arteigenen, haftungsmindernden Verunreinigunge Anforderungen an den Untergrund siehe DIN 18533, Teil 1.

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Bauteil: Fundamentplatte Untergrund: Beton

5.9.20 Voranstrich, Bitumenlösung, Boden

Kaltverarbeitbarer Bitumenvoranstrich, Lösungsmittelfrei, schnelltrocknend, auf den gereinigten Untergrund einschl. Verbrauch: ca. 0,5 l/m²

Bauteil: Fundamentplatte Untergrund: Beton

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.9.30 Abdichtung Feuchte, Boden, PYE PV200 S5

Abdichtung auf Bodenflächen gegen Bodenfeuchte nach DIN 18533-1 Lastfall W1-E mit Polymerbitumen-Schweißbahn. Untergrund: Beton mit bitum. Voranstrich Bauteil: Fundamentplatte Dichtungsbahn: PYE PV200 S5 Mit mind. 8 cm Naht- und 12 cm Stoßüberdeckung vollflächig aufschweißen.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

5.9.40 Bahnendichtung, Aussparung

Anarbeiten der Bodenabdichtung an Aussparungen. Bauteil: Fundamentplatte Größe: bis 0,1 m² Art der Dichtung: PYE PV200 S5

6 Schlosserarbeiten (kein Nebenangebot möglich)

Hinweis Die Stahltragwerke (Treppen) entsprechen der Ausführungsklasse EXC2 DINEN1090-2:2024-09. Daraus leiten sich auch die Anforderungen an die Schweißeignung ab.

Sämtliche Stahlteile im Außenbereich verstehen sich inklusive vollständigem Korrosionsschutz durch Feuerverzinku

Alle konstruktiven Verschraubungen (z.B. Geländer) in V4A Edelstahl, Muttern als Hutmuttern. Alle statisch beanspruchten Verbindungen (z.B. Treppenwangen) als feuerverzinkte Verschraubungen.

Dimensionierung der Gitterroste hat entsprechend Vorgaben der Gütesicherung für Gitterroste RAL-GZ 638 zu erfo

DGNB-Anforderungen siehe >>Besondere Technische Vertragsbedingungen / DGNB - Vorbemerkungen + zusätzlic

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z.B. Montagekleber und Dichtstoffe: Einhaltung der Anforderungen der DGNB Qualitätsstufe 3, Kriterienmatrix Zeile 13: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und- halogenierte Treibmittel < 0,1 %, und - EMICODE, EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder

  • VOC < 1 %

Hinweis Sofern in den einzelnen LV-Positionen keine anderen Angaben gemacht werden, sind Drahtseilnetze folgendermaß Vorgefertigte Seilnetze aus nichtrostendem Stahl mit Zulassung zur Absturzsicherung, als geprüftes Bauprodukt mit zweidimensionale Netzstruktur bestehend aus Edelstahlseilen, den zugehörigen Klemmen für Anschluss und Umlen Edelstahlseil Werkstoff 1.4401 o.glw. Edelstahlklemmen Werkstoff 1.4571 o.glw. Seile gemäß DIN EN 10264-4 sowie DIN EN 12385

Netzseile: Rundlitzenseil 7x7 Netzseil Ø1,5 mm / 2 mm Drahtzugfestikgkeit >1770 N/mm2 mit zugehörigen Netzklemmen und Ösen am Rand, Klemmmaterial aus Edelstahl

Randseile: Rundlitzenseil 7x7 Randseil Ø 8 mm/ 10 mm nach Statik des AN Drahtzugfestikgkeit >1570 N/mm2

Maschenweite: 40 mm Maschenöffnungswinkel: 60°

Produkt der Planung: Carl Stahl X-TEND o.glw.

Konstruktion und Befestigung der Drahtseilnetze nach statischen Erfordernissen gemäß Herstellerangaben und stat

Kontaktkorrosion an verzinkten Stahlprofilen oder Befestigungsmitteln ist zu vermeiden. An Kontaktpunkten mit Seil einzukalkulieren.

6.1 Werkplanung

6.1.10 Werkplanung

Erstellen der prüfbaren Werkplanung für alle in diesem LV ausgeschriebenen Treppenanlagen und Geländer. Die Werkplanung ist auf Grundlage der Ausführungsplanung des Architekten, der vorliegenden Statik und des vom Es sind Grundrisse, relevante Schnitte, Detailschnitte, Detailpläne jeweils im geeigneten Maßstab bis 1:1, darzustel Die Werkplanung ist rechtzeitig vor Produktionsbeginn gemäß den vereinbarten Terminen zur Prüfung und Freigabe überarbeitete Werkpläne mit Übernahme der Prüfergebnisse des Architekten erneut vorzulegen. Der Abgleich mit den Maßen am Bau ist Sache des AN und nicht Gegenstand der Freigabe.

6.1.20 Statischer Nachweis Treppen

Statischer Nachweis und Nachweis der Gebrauchstauglichkeit, als prüffähiger statischer Nachweis, für alle in diesem vorliegenden Statik. Übergabe des statischen Nachweises in digitaler Form und zweifach in Papier rechtzeitig vor Produktionsbeginn ge

6.1.30 Statischer Nachweis Geländer

Nachweis der Absturzsicherheit und Gebrauchstauglichkeit, als prüffähiger statischer Nachweis, für alle in diesem L Baukörper auf Grundlage der Ausführungsplanung des Architekten.

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Übergabe des statischen Nachweises in digitaler Form und zweifach in Papier rechtzeitig vor Produktionsbeginn ge

6.1.40 Statischer Nachweis Drahtseilnetze

Statischer Nachweis und Nachweis der Gebrauchstauglichkeit, als prüffähiger statischer Nachweis, für alle in diesem Befestigungen an Geländer-Rahmen, Treppenwangen und am Baukörper, auf Grundlage der Ausführungsplanung Übergabe des statischen Nachweises in digitaler Form und zweifach in Papier rechtzeitig vor Produktionsbeginn ge

6.2 Außentreppen

6.2.10 Wangentreppe ATR 1, Stahlkonstruktion, 1-geschossig, zweiläufig, UPN 260

Außentreppe 1, 1-geschossig, als Wangentreppe mit geraden Läufen, zweiläufig, im Grundriss gegenläufig (U-Trep Abmessung Grundriss ges. L x B = ca. 5,20 m x 2,70 m Geschosshöhen: 3,46 m / 3,50 m Anzahl Steigungen: 22 St. Höhe Steigung: 16,5 Außentreppe (ATR) 01.01 und 16,7 cm ATR 01.02 Tiefe Auftritt: 29 cm Breite Treppenlauf: 120 cm (lichte nutzbare Breite) lotrechte Nutzlast: 5 kN/m2 DIN EN 1991-1-1 Wangenprofil: UPN 260, S235JR DIN EN 10025

Konstruktion werkseitig geschweißt, Baustellenstöße geschraubt (feuerverzinkte Verbindungsmittel). Horizontale Be einschl. aller Montagewinkel, Kopfplatten, Fußplatten sowie aller Bohrungen und Befestigungsmittel.

Ausführung inkl. aller notwendigen Arbeitsgänge, Arbeitsmittel, Materialien, Anarbeitungen, Eckausbildungen, Klein

Stufen, Podeste, Podestträger und Geländer werden gesondert beschrieben und vergütet, Ausführung gemäß Werkplanung AG und vorliegender Statik.

6.2.20 Wangentreppe ATR 2, Stahlkonstruktion, 1-geschossig, zweiläufig, UPN 220

Außentreppe 2, eingeschossig, als Wangentreppe, gerader Lauf, zweiläufig, mit Zwischenpodest, Abmessung Grundriss ges. L x B = ca. 7,30 m x 1,45 m Geschosshöhe: 3,46 m Anzahl Steigungen: 21 St. Höhe Steigung:16,5 cm Tiefe Auftritt: 29 cm Breite Treppenlauf: 125 cm (lichte nutzbare Breite) lotrechte Nutzlast: 5 kN/m2 DIN EN 1991-1-1 Wangenprofil: UPN 220, S235JR DIN EN 10025

Konstruktion werkseitig geschweißt, Baustellenstöße geschraubt (feuerverzinkte Verbindungsmittel). Horizontale Be einschl. aller Montagewinkel, Kopfplatten, Fußplatten sowie aller Bohrungen und Befestigungsmittel.

Ausführung inkl. aller notwendigen Arbeitsgänge, Arbeitsmittel, Materialien, Anarbeitungen, Eckausbildungen, Klein

Stufen, Podeste, Podestträger und Geländer werden gesondert beschrieben und vergütet, Ausführung gemäß Werkplanung AG und vorliegender Statik.

Leistungsverzeichnis - 129/206 185

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6.2.30 Wangentreppe ATR 3, Stahlkonstruktion, 2-geschossig, zweiläufig, UPN 220

Außentreppe 3, 1-geschossig, als Wangentreppe, gerader Lauf, zweiläufig, mit Zwischenpodest, Abmessung Grundriss ges. L x B = ca. 7,50 m x 1,40 m Geschosshöhen: 3,46 m / 3,50 m Anzahl Steigungen: 21 St. Höhe Steigung: 16,5 ATR 03.01 und 16,7 cm ATR 03.02 Tiefe Auftritt: 29 cm Breite Treppenlauf: 120 cm (lichte nutzbare Breite) lotrechte Nutzlast: 5 kN/m2 DIN EN 1991-1-1 Wangenprofil: UPN 220, S235JR DIN EN 10025

Konstruktion werkseitig geschweißt, Baustellenstöße geschraubt (feuerverzinkte Verbindungsmittel). Horizontale Be einschl. aller Montagewinkel, Kopfplatten, Fußplatten sowie aller Bohrungen und Befestigungsmittel.

Ausführung inkl. aller notwendigen Arbeitsgänge, Arbeitsmittel, Materialien, Anarbeitungen, Eckausbildungen, Klein

Stufen, Podeste, Podestträger und Geländer werden gesondert beschrieben und vergütet, Ausführung gemäß Werkplanung AG und vorliegender Statik.

6.2.40 Wangentreppe ATR 4, Stahlkonstruktion, 1-geschossig, einläufig, UPN 220

Außentreppe4, eingeschossig, als Wangentreppe, gerader Lauf, einläufig, mit Austrittspodest, Abmessung Grundriss ges. L x B = ca. 6,00 m x 1,40 m Geschosshöhen: 3,46 m Anzahl Steigungen:18 St. Höhe Steigung: 19,2 cm Tiefe Auftritt: 26 cm Breite Treppenlauf: 120 cm (lichte nutzbare Breite) lotrechte Nutzlast: 5 kN/m2 DIN EN 1991-1-1 Wangenprofil: UPN 220, S235JR DIN EN 10025

Konstruktion werkseitig geschweißt, Baustellenstöße geschraubt (feuerverzinkte Verbindungsmittel). Horizontale Be einschl. aller Montagewinkel, Kopfplatten, Fußplatten sowie aller Bohrungen und Befestigungsmittel.

Ausführung inkl. aller notwendigen Arbeitsgänge, Arbeitsmittel, Materialien, Anarbeitungen, Eckausbildungen, Klein

Stufen, Podeste, Podestträger und Geländer werden gesondert beschrieben und vergütet, Ausführung gemäß Werkplanung AG und vorliegender Statik.

6.2.50 Verankerung Treppenwangen Geschoss

Verankerung der in vorhergehender Position beschriebenen Wangentreppe mittels Kopfplatte oder Montagewinkel a Nachweis des AN, Einbauort OG 1+2

Leistungsverzeichnis - 130/206 186

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6.2.60 Verankerung Fußpunkte Treppenwange

Verankerung der in vorhergehender Position beschriebenen Wangentreppen mittels Fußplatte oder Montagewinkel Abmessung und Anordnung entsprechend Statischem Nachweis des AN, Einbauort: EG

6.2.70 Podestträger Stahl UPN 280, L 270 cm, Anschluss Stütze

Podestträger für in Vorposition beschriebene Wangentreppen, aus feuerverzinktem Stahl DIN EN ISO 1461, S235 D montiert zwischen Brettsperrholzwand und Stahlstütze, einschl. Kopfplatten wandseitig 290/180/25 mm und stützen Ausführung gemäß Werkplanung AG Diese Leistung ist zeitlich versetzt vor den Fassadenarbeiten auszuführen und entsprechend zu kalkulieren.

6.2.80 Gitterrostpodest Pressrost, Mw 30/10, Tragstab 40/3 mm, 130x270 cm

Podest für Wangentreppe im Außenbereich, als Gitterrost DIN 24537-1, aus Stahl S235JR, geeignet für Fluchttrepp Maschenweite: 30/10 mm, Tragstab Dicke: 3 mm, Tragstab Höhe: 40 mm, rutschhemmend, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 ASR A1.5, montiert an Treppenwangen und Podestträger Befestigung mit Abhebe- und Verschiebesicherheit, geklemmt, Tiefe Podest: 130 cm Breite Podest: 270 cm (Richtung Tragstäbe) Abstand zwischen Tragprofilen UK Podest (Treppenwangen, Randprofile) bis 130 cm.

6.2.90 Gitterrostpodest Pressrost, Mw 30/10, Tragstab 40/3 mm, 120x120 cm

Podest für Wangentreppe im Außenbereich, als Gitterrost DIN 24537-1, aus Stahl S235JR, geeignet für Fluchttrepp Maschenweite: 30/10 mm, Tragstab Dicke: 3 mm, Tragstab Höhe: 40 mm, rutschhemmend, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 ASR A1.5, mit Sicherheitsantrittskante, einschließlich Auflagerwinkel aus Stahl montiert an Treppenwangen, Befestigung mit Abhebe- und Verschiebesicherheit, geklemmt, Tiefe Podest: 120 cm Breite Podest: 120 cm (Richtung Tragstäbe)

6.2.100 Gitterrostpodest Pressrost, Mw 30/10, Tragstab 40/3 mm, 90x120 cm

Podest für Wangentreppe im Außenbereich, als Gitterrost DIN 24537-1, aus Stahl S235JR, geeignet für Fluchttrepp Maschenweite: 30/10 mm, Tragstab Dicke: 3 mm, Tragstab Höhe: 40 mm,

Leistungsverzeichnis - 131/206 187

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rutschhemmend, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 ASR A1.5, mit Sicherheitsantrittskante, einschließlich Auflagerwinkel aus Stahl montiert an Treppenwangen, Befestigung mit Abhebe- und Verschiebesicherheit, geklemmt, Tiefe Podest: 90 cm Breite Podest: 120 cm (Richtung Tragstäbe)

6.2.110 Aussparung Gitterostpodest

Aussparung an in Vorposition beschriebenem Gitterrostpodest herstellen an Treppenaustritt zum Anschluss an Trep

6.2.120 Gitterrostpodest Pressrost, Mw 30/10, Tragstab 40/3 mm, 125x150 cm

Podest für Wangentreppe im Außenbereich, als Gitterrost DIN 24537-1, aus Stahl S235JR, geeignet für Fluchttrepp Treppenlaufs, aus Pressrost, mit Randeinfassung, Maschenweite: 30/10 mm, Tragstab Dicke: 3 mm, Tragstab Höhe: 40 mm, rutschhemmend, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 ASR A1.5, einschließlich Auflagerwinkel aus Stahl montiert an Treppenwange, Befestigung mit Abhebe- und Verschiebesicherheit, geklemmt, Tiefe Podest: 150 cm Breite Podest: 125 cm (Richtung Tragstäbe)

6.2.130 Gitterroststufe Pressrost, Mw 30/10, Tragstab 40/3 mm, T 305 mm B 120 cm

Trittstufe für Wangentreppe im Außenbereich, als Gitterroststufe gemäß DIN 24531-1, aus Stahl S235JR, geeignet Maschenweite: 30/10 mm, Tragstab Dicke: 3 mm Tragstab Höhe: 40 mm mit gelochter Antrittskante, rutschhemmend, Bewertungsgruppe Rutschgefahr mind. R 10 ASR A1.5, mit Seitenplatten, geschraubt an Stahlwangen, Stufentiefe: 305 mm Stufenbreite: 1.200 mm

6.2.140 Gitterroststufe Pressrost, Mw 30/10, Tragstab 40/3 mm, T 305 mm B 125 cm

Trittstufe für Wangentreppe im Außenbereich, wie zuvor beschrieben, jedoch Stufenbreite: 1250 mm

Leistungsverzeichnis - 132/206 188

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6.2.150 Gitterroststufe Pressrost, Mw 30/10, Tragstab 40/3 mm, T 270 mm B 120 cm

Trittstufe für Wangentreppe im Außenbereich, wie zuvor beschrieben, jedoch Stufentiefe: 270 mm

6.2.160 Geländerpfosten, FL 50/10mm

Geländerpfosten aus Flachstahl, S235, 50/10mm, Länge ca. 870mm, lotrecht auf dem Flansch der Treppenwange m Befestigungsabstand ca. 100cm, Ausführung entsprechend statischem Nachweis des AN, einschließlich Handlaufhalter zur Schraubmontage (V4A) des Handlaufes. Ausführung inkl. aller Kleineisenteile und Befestigungsmittel.

6.2.170 Handlauf Stahlrohr, 42 mm

Handlauf, rund, Durchmesser ca. 42 mm, feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461, horizontale Nutzlast DIN EN 1991-1 mm, Ausführung entsprechend statischem Nachweis des AN, inkl. aller Kleineisenteile und Befestigungsmittel.

Einbauort: Außentreppen

6.2.180 Eckausbildung Handlauf

Eckausbildung an in Vorposition beschriebenem Stahlrohr-Handlauf als Viertelkreis-Bogen, Krümmling oder Abwink

6.2.190 Geländer mit Rechteckrohr und Handlauf Stahlrohr 40mm, ATR 4

Geländer für zuvor beschriebene eingeschossige Treppe, im Außenbereich, horizontale Nutzlast DIN EN 1991-1-1, nachfolgender Position beschriebene Drahtseilnetzfüllung, bestehend aus:

  • 3-seitiger Rahmen (Obergurt und lotrechte Abschlüsse am Treppenan-/ austritt) aus Rechteckrohren, 50x30x4mm entfernt, Schweißverbindungen bündig geschliffen, alle Kanten mind. 2mm gerundet zur Vermeidung der Verletzung
  • Oberkante Geländer über Stufe: 1.100 mm
  • 6 Pfosten aus Flachstahl 50/10 mm, L =1.030 mm, lotrecht zwischen Obergurt und und Flansch der Treppenwang
  • 7 Handlaufhalter bestehend aus 10mm Rundstahl, Länge 50 mm und Flachstahlsteg 125x50x10 mm, unterseitig m
  • Handlauf rund, Durchmesser ca. 40 mm, Abwicklung ca. 6.450mm, feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461, Oberkan waagerechten Handlauf-Verlängerungen an Treppen An- oder Austritten bis 30 cm lang, 3 Eck-/ Winkelausbildung m
  • 24 St. Laschen aus Flachstahl S235, FL 30/20/8 mm, Ecken gerundet, zur Führung des Ø8 mm Randseils der Net Befestigungsabstand ca. 70 cm passend zur Drahtseilnetzfüllung.

Einbauort: Außentreppe ATR 04

Leistungsverzeichnis - 133/206 189

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6.2.200 Drahtseilnetz Edelstahl Füllung absturzsichernd, 6,2m², ATR 4

Geländerfüllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz gem. Technischer Vorbemerkungen >>Drahtseilnetze Geländerfüllung, Geländerfüllung ca. 6,2m², bestehend aus:

  • 2 Randseilen, L= 7.000mm, parallel zum Treppenlauf, Edelstahl Ø 8 mm, beide Enden mit Innengewindeterminals Ösen sind an die Enden der vertikalen Außengewindeterminals angeschlossen)
  • 2 Randseilen, L= ca. 1.030mm, vertikal, Edelstahl mind. Ø 8 mm, beide Enden mit Außengewindeterminals verpre
  • Edelstahl Drahtseilnetz als Füllung, Rechtecknetzfeld, Maschenweite 40mm, mit liegenden Maschen, Randausbild kraftschlüssig dauerhaft angeschlossen.

Einbau nach den anerkannten Regeln der Technik sowie gemäß den Montagevorgaben des Systemherstellers oder Einbauort: Laubengang 1. / 2.OG, ATR 04.01

6.3 Einhausung Außentreppen

Hinweis Die Außentreppen (ATR) 01, 02, 03 erhalten seitliche Absturzsicherungen aus großflächigen Edelstahl Drahtseilnet Außentreppe ATR 04 werden ohne Stahlrahmen nur mit Randseilen geschosshoch gespannt.

6.3.10 Stahlrahmen RR 50/30/4 mm BxH 230x320 cm

Geländer-Rahmen als geschosshohe Laubengang Absturzsicherung zwischen Laubengang-Stahlstützen montiert, i gemäß Statik des AN für in nachfolgender Position beschriebene Drahtseilnetzfüllung, bestehend aus:

  • Rahmen aus Rechteckrohren, 50x30x4mmm, warmgefertigt (EN 10210), Rahmenecken auf Gehrung gefügt, werk Vermeidung der Verletzungsgefahr.
  • 24 St. Laschen aus Flachstahl S235, FL 30/20/8 mm, Ecken gerundet, zur Führung des Ø8 mm Randseils der Net Befestigungsabstand ca. 40-50 cm passend zur Drahtseilnetzfüllung.
  • 8 St. Laschen aus Flachstahl S235, FL 40/50/8 mm, angeschweißt, für Anschluss der Rahmen an Laschen der Sta

Rahmengröße (Außenkante) ca. B x H= 230 cm x 320 cm Einbauort: Außentreppe (ATR) 01.01 und 01.02; ATR 03.01 und 03.02

6.3.20 Stahlrahmen RR 50/30/4 mm BxH 230x450 cm

Geländer-Rahmen wie zuvor beschrieben, jedoch geschossübergreifend

Rahmengröße (Außenkante) ca. B x H= 230 cm x 450 cm Einbauort: Außentreppe (ATR) ATR 02

6.3.30 Edelstahl-Drahtseilnetz mit Stahlrahmen absturzsichernd 230x320 cm

Rahmenfüllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz gem. Technischer Vorbemerkungen >>Drahtseilnetze Geländerfüllung,

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  • 2 Randseilen, horizontal, Edelstahl Ø 8 mm, beide Enden mit Innengewindeterminals (links-/ rechts) verpresst durc vertikalen Außengewindeterminal angeschlossen)
  • 2 Randseilen, vertikal, Edelstahl Ø 8 mm, beide Enden mit Außengewindeterminals verpresst, durch die gelochten
  • Edelstahl Drahtseilnetz als Füllung, Rechtecknetzfeld, Maschenweite 40mm, mit liegenden Maschen, Randausbild kraftschlüssig dauerhaft angeschlossen.

Einbau nach den anerkannten Regeln der Technik sowie gemäß den Montagevorgaben des Systemherstellers oder für Rahmengröße B x H= 230 cm x 320 cm. Einbauort: Außentreppe (ATR) 01.01 und 01.02; ATR 03.01 und 03.02 Ausführung gemäß Statik AN.

6.3.40 Edelstahl-Drahtseilnetz mit Stahlrahmen absturzsichernd 230x450 cm

Rahmenfüllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz wie zuvor beschrieben, jedoch

für Rahmengröße B x H= 230 cm x 450 cm. Einbauort: Außentreppe ATR 02

6.3.50 Edelstahl-Drahtseilnetz mit Seilrahmen absturzsichernd 10,35 m x 3,05 m

Edelstahl-Drahtseilnetz absturzsichernd mit mehrgeschossigem Seilrahmen, horizontale Nutzlast DIN EN 1991-1-1:

  • Seilrahmen aus Randseilen, Edelstahl Ø 10 mm, Einzellängen i.M. ca. 2 x1.035 cm / 2 x 305 cm
  • Seil-Halte-Winkel gemäß Statik AN., Edelstahl, gelocht, an Laubengangdach, Fundament und U-Wangen der Trep
  • alle Rand-Seilenden mit Außengewindeterminals verpresst, durch die gelochten Laschen des Rahmens geführt un
  • Edelstahl-Drahtseilnetz als Füllung, Rechtecknetzfeld, Maschenweite 40mm, mit liegenden Maschen, Randausbild dauerhaft angeschlossen.

Einbau nach Anleitung und Vorgaben des System-Herstellers, einschließlich aller Befestigungsmittel, Einbauort: Laubengang EG - 2.OG. Ausführung gemäß Statik AN.

6.4 Türen Außenbereich

Hinweis Türanlage für den Außenbereich, ausgestattet mit Notausgangsverschluss gemäß DIN EN 179, feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461, Tür als Kombination aus Rahmen, Türschließer, Drücker und Drückerabdecku Einhausungselement (wie zuvor beschrieben) montiert. Durch den Einsatz als Außentür mit einer Bewitterung von Innen und Außen muss die Tür so gefertigt werden, dass dass kein Wasser eindringen kann.

Verankerung Tür Die Verankerung der Türen hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolge

Die Befestigung des Blendrahmens erfolgt - mit für den jeweiligen Einbaufall geeigneten Befestigungsmitteln an den Der Abstand der Verankerungsstellen darf 800 mm nicht überschreiten. Elemente mit speziellen Anforderungen (Einbruchhemmung etc.) an die Verankerung sind entsprechend ihrer jewei Jede Seite muss an mindestens zwei Stellen statisch ausreichend mit dem Bauwerk verankert werden. Alle Bauteile der Verankerungen müssen so ausgebildet sein, dass sie die einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen u

Füllung Türblatt/Oberlicht/Seitenteil: Edelstahlnetz mit Einspannrahmen aus Hohlprofil ca. 40 x 30 mm, vierseitig verschweißt Drahtseilnetz als Rechtecknetzfeld 40mm mit liegenden Maschen. Einbau nach Anleitung und Vorgaben des System

Türbänder gemäß den anerkannten Regeln der Technik

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Es sind geprüfte Bänder (3 Stück Pro Flügel) nach der Norm EN 1935 für einachsige Bänder in der Bandklasse 14 ( Belastungen, 3 dimensional verstellbar als Anschraubbänder einzusetzen.

Beschlag für 1-flg. Stahlrahmentüren nach DIN 4102 Panik nach DIN EN 179: Riegel-Fallen-Schloss mit Panikfunktion, eintourig, Edelstahlstulp, Riegel (mit Aufsägeschutz) und Falle vernickelt, v Betätigung Gangflügel: Innen: Türdrücker nach DIN 18273 (gekröpft), festdrehbar gelagert mit Hochhaltefeder, Edelstahl Kasten aus Edelstahlblech auf der Bandgegenseite, um den Drücker zu schützen Außen: Knauf aus Edelstahl Türschließer im Gangflügel als integrierter Türschließer mit Gleitschiene, Schließergröße entsprechend der Türflügelbreiten, mit einem stark abfallenden Öffnungsmoment. Geeignet für ein Öffnungsdrehmoment von 47 Nm nach der DIN 18040 und SPEC 1104 incl. Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Befestigungszubehör.

6.4.10 Zugangstür Außentreppe ATR 01

Außen-Tür-Element, gem. >>Systembeschreibung Zugangstüren Außenbereich<< als geprüftes System für den Außenbereich nach DIN EN 179

Abmessung ca.: 1.400 x 3.150 mm Lichte Durchgangsöffnung bei 90°geöffneten Türflügel: 2.200 x 1.200 mm

1 St 1-flg. Türflügel mit Füllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz 1 St Oberlicht mit Füllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz

Anschluss seitlich: 1 x direkt an zusätzliche Stahlprofilstütze, 140 x 70 x 5 mm, Länge 3.500m mit Kopf- und Fußplatten, 1 x mit 320mm Abstand an Rohbau-Holzkonstruktion, incl. Distanzüberbrückung mittels Edelstahl-Konsolen

Einbauort: Außentreppe 01 Ausführung gemäß Werkplanung des AN.

6.4.20 Zugangstreppe Außentreppe ATR 02

Außen-Tür-Element, gem. >>Systembeschreibung Zugangstüren Außenbereich<< als geprüftes System für den Außenbereich nach DIN EN 179

Abmessung ca.: 1.355 x 3.000 mm Lichte Durchgangsöffnung bei 90°geöffneten Türflügel: 2.200 x 1.200 mm

1 St 1-flg. Türflügel mit Füllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz 1 St Oberlicht mit Füllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz

Anschluss seitlich: 1 x mit 50mm Abstand an Stahlprofilstütze und 1 x mit 240mm Abstand an Rohbau-Holzkonstruktion, incl. Distanzüberbrückung mittels Edelstahl-Konsolen

Einbauort: Außentreppe 02 Ausführung gemäß Werkplanung des AN.

6.4.30 Zugangstür Außentreppe ATR 03

Außen-Tür-Element, gem. >>Systembeschreibung Zugangstüren Außenbereich<< als geprüftes System für den Außenbereich nach DIN EN 179

Abmessung ca.: 1.400 x 3.150 mm Lichte Durchgangsöffnung bei 90°geöffneten Türflügel: 2.200 x 1.200 mm

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1 St 1-flg. Türflügel mit Füllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz 1 St Oberlicht mit Füllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz

Anschluss seitlich: 2 x mit 50mm Abstand an Stahlprofilstütze

Einbauort: Außentreppe 03 Ausführung gemäß Werkplanung des AN.

6.4.40 Zugangstür Außentreppe ATR 04

Außen-Tür-Element, gem. >>Systembeschreibung Zugangstüren Außenbereich<< als geprüftes System für den Außenbereich nach DIN EN 179

Abmessung ca.: 1.500 x 3.150 mm Lichte Durchgangsöffnung bei 90°geöffneten Türflügel: 2.200 x 1.000 mm

1 St 1-flg. Türflügel mit Füllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz 1 St Oberlicht, Tür breit, mit Füllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz 1 St. Seitenteil, Elementhoch, mit Füllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz

Anschluss seitlich: 1 x mit 50mm Abstand an Stahlprofilstütze und 1 x mit 335mm Abstand an Rohbau-Holzkonstruktion, incl. Distanzüberbrückung mittels Edelstahl-Konsolen

Einbauort: Außentreppe 04 Ausführung gemäß Werkplanung des AN.

6.5 Geländer Laubengang

6.5.10 Geländerrahmen absturzsichernd BxH 230x105 cm

Geländer-Rahmen als Laubengang Absturzsicherung zwischen Laubengang-Stahlstützen montiert, im Außenraum, S235, feuerverzinkt DIN EN ISO 1461, für in nachfolgender Position beschriebene Drahtseilnetzfüllung, bestehend a

  • Rahmen aus Rechteckrohren, 50x30x4mm, warmgefertigt (EN 10210), Rahmenecken auf Gehrung gefügt, werkse Vermeidung der Verletzungsgefahr.
  • 1St. Füllstab aus Flachstahl 40x20mm, L= 990mm, mittig zwischen den Rahmen geschweißt
  • 14 St. Laschen aus Flachstahl S235, FL 30/20/8 mm, Ecken gerundet, zur Führung des Ø8 mm Randseils der Net Befestigungsabstand ca. 40-50 cm passend zur Drahtseilnetzfüllung.
  • 4 St. Laschen aus Flachstahl S235, FL 40/50/8 mm, angeschweißt, für Anschluss der Rahmen an Laschen der Sta

Rahmengröße (Außenkante) ca. B x H= 230 cm x 105 cm

6.5.20 Edelstahl-Drahtseilnetz Füllung absturzsichernd 230x105 cm

Geländerfüllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz gem. Technischer Vorbemerkungen >>Drahtseilnetze Geländerfüllung,

  • 2 Randseilen, horizontal, Edelstahl Ø 8 mm, beide Enden mit Innengewindeterminals (links-/ rechts) verpresst durc vertikalen Außengewindeterminal angeschlossen)
  • 2 Randseilen, vertikal, Edelstahl mind. Ø 8 mm, beide Enden mit Außengewindeterminals verpresst, durch die gelo
  • Edelstahl Drahtseilnetz als Füllung, Rechtecknetzfeld, Maschenweite 40mm, mit liegenden Maschen, Randausbild kraftschlüssig dauerhaft angeschlossen.

Einbau nach den anerkannten Regeln der Technik sowie gemäß den Montagevorgaben des Systemherstellers oder für Rahmengröße B x H= 230 cm x 105 cm

Leistungsverzeichnis - 137/206 193

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6.5.30 Geländerrahmen absturzsichernd BxH 120-150 cm x 105 cm

Geländer-Rahmen wie zuvor beschrieben, jedoch

  • nur 10 St. Laschen FL 30/20/8 mm zur Führung des Randseils
  • ohne Füllstab aus Flachstahl

Rahmengröße (Außenkante) B x H= 120 bis 150 cm x 105 cm

6.5.40 Edelstahl-Drahtseilnetz Füllung absturzsichernd 120-150 cm x 105 cm

Geländerfüllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz wie zuvor beschrieben, jedoch

für Rahmengröße B x H= 120 - 150 cm x 105 cm

6.5.50 Geländerrahmen absturzsichernd BxH 270x105 cm

Geländer-Rahmen wie zuvor beschrieben, jedoch

  • 16 St. Laschen FL 30/20/8 mm zur Führung des Randseils
  • zusätzlicher Füllstab aus Flachstahl 40x20mm, L= 990mm, zwischen den Rahmen geschweißt

Rahmengröße (Außenkante) B x H= 270 x 105 cm

6.5.60 Edelstahl-Drahtseilnetz Füllung absturzsichernd 270x105 cm

Geländerfüllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz wie zuvor beschrieben, jedoch

für Rahmengröße B x H= 270 cm x 105 cm

6.5.70 Rahmen Eckgeländer absturzsichernd BxH 160/60x105 cm

Geländer-Rahmen als Absturzsicherung wie zuvor beschrieben, jedoch:

  • als Eckelement mit rechtwinkeliger Eckausbildung
  • zusätzlich 1 Füllstab aus Rechteckrohr, 40x40x4mm, L= 990mm in der Ecke zwischen den Rahmen geschweißt.
  • zusätzlich 1 Rundstahl, D=12mm, L= ca. 15 cm, angeschweißt und in Betonplatte eingeklebt, incl. Bohrung.

Rahmengröße B x H= ca. 160 cm + 60 cm x 105 cm

Leistungsverzeichnis - 138/206 194

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6.5.80 Eckfüllung Edelstahl-Drahtseilnetz absturzsichernd 160/60x105 cm

Geländerfüllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz wie zuvor beschrieben, jedoch

  • mit Eckausbildung (Eckumlenkung Randseil oben und unten)

für Rahmengröße B x H= ca. 160 cm + 60 cm x 105 cm

6.5.90 Rahmen Eckgeländer absturzsichernd BxH 201,5/175,5x105 cm

Geländer-Rahmen als Absturzsicherung wie zuvor beschrieben, jedoch:

  • als Eckelement mit rechtwinkeliger Eckausbildung
  • zusätzlicher 1 Füllstab aus Flachstahl 40x20mm, L= 990mm, zwischen den Rahmen geschweißt
  • zusätzlich 1 Füllstab aus Rechteckrohr, 40x40x4mm, L= 990mm in der Ecke zwischen den Rahmen geschweißt.
  • zusätzlich 1 Rundstahl, D=12mm, L= ca. 15 cm, angeschweißt und in Betonplatte eingeklebt, incl. Bohrung.

Rahmengröße B x H= ca. 201,5 cm + 175,5cm x 105 cm

6.5.100 Eckfüllung Edelstahl-Drahtseilnetz absturzsichernd 201,5/175,5x105 cm

Geländerfüllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz wie zuvor beschrieben, jedoch

  • mit Eckausbildung (Eckumlenkung Randseil oben und unten)

für Rahmengröße B x H= 201,5 cm + 175,5cm x 105 cm

6.5.110 Rahmen Eckgeländer absturzsichernd BxH 175/170x105 cm

Geländer-Rahmen als Absturzsicherung wie zuvor beschrieben, jedoch:

  • als Eckelement mit rechtwinkeliger Eckausbildung
  • zusätzlicher 1 Füllstab aus Flachstahl 40x10mm, L= 990mm, zwischen den Rahmen geschweißt
  • zusätzlich 1 Füllstab aus Rechteckrohr, 40x40x4mm, L= 990mm in der Ecke zwischen den Rahmen geschweißt.
  • zusätzlich 1 Rundstahl, D=12mm, L= ca. 15 cm, angeschweißt und in Betonplatte eingeklebt, incl. Bohrung.

Rahmengröße B x H= ca. 175cm + 170cm x 105 cm

Leistungsverzeichnis - 139/206 195

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6.5.120 Eckfüllung Edelstahl-Drahtseilnetz absturzsichernd 175/170x105 cm

Geländerfüllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz wie zuvor beschrieben, jedoch

  • mit Eckausbildung (Eckumlenkung Randseil oben und unten)

für Rahmengröße B x H= 175 cm + 170 cm x 105 cm

6.5.130 Rahmen Eckgeländer absturzsichernd BxH 84/170x105 cm

Geländer-Rahmen als Absturzsicherung wie zuvor beschrieben, jedoch:

  • als Eckelement mit rechtwinkeliger Eckausbildung
  • zusätzlich 1 Füllstab aus Rechteckrohr, 40x40x4mm, L= 990mm in der Ecke zwischen den Rahmen geschweißt.
  • zusätzlich 1 Rundstahl, D=12mm, L= ca. 15 cm, angeschweißt und in Betonplatte eingeklebt, incl. Bohrung.

Rahmengröße B x H= ca. 84cm + 170cm x 105 cm

6.5.140 Eckfüllung Edelstahl-Drahtseilnetz absturzsichernd 84/170x105 cm

Geländerfüllung aus Edelstahl-Drahtseilnetz wie zuvor beschrieben, jedoch

  • mit Eckausbildung (Eckumlenkung Randseil oben und unten)

für Rahmengröße B x H= 84 cm + 170 cm x 105 cm

6.5.150 Kleineisenteile

Kleineisenteile, Stahl S235, für Schlosserarbeiten, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind und nur auf a Befestigungsmaterial.

6.6 Geländer Innenraum

6.6.10 Treppengeländer Sitztribüne, FL 50/10 mm, L 350 cm

Stahlgeländer/- Handlauf für Treppe von Sitztribüne, im Innenbereich, gerader Lauf, einläufig, horizontale Nutzlast D Geländer bestehend aus Handlauf und 4 Stück Pfosten, max. Pfostenabstand 120 cm, Konstruktion aus Flachstahl 50x10 mm, S235JR, alle Profile werkseitig verschweißt, Befestigung Pfosten auf Sitzstufen aus Holz mit angeschweißten Fußplatten 100/120/15 mm und Verankerung mit j alle Profile allseitig entgratet, Schweißverbindungen geschliffen, Kanten leicht gerundet zur Reduzierung der Verletz Oberflächen aller Stahlprofile beschichtet als Korrosionsschutz als Grundbeschichtung für bauseitige Schlussbesch Geländerlänge: 3,50 m Einbauort: Pausenhalle, Sitzstufen

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6.6.20 Geländer-Bügel, FL 50/10 mm, L 180 cm

Geländer wie zuvor beschriebenes Treppengeländer jedoch horizontal bestehend aus:

Handlauf und 3 Stück Pfosten, Pfostenabstand 90 cm, Geländerlänge: 1,80 m sonst wie vor

6.7 Sicherheitsleitern Dachzugänge

6.7.10 Anlehnleiter Fensterausstieg mit Standplattform

Mobile Anlehnleiter für Fensterausstieg auf Dachfläche zu Wartungszwecken liefern, für Aufstellung im Innenraum, Stufen-Anlegeleiter aus Aluminiumprofilen, ein- oder zweiteilig, Breite ca. 50 cm, Neigung ca. 70°, maximale Nutzlast 150 kg, mit 5 Stufen 80 mm tief, Stufenabstand 26 cm, mit zusätzlicher extra breiter höhenverstellbarer Standplattform zum sicheren Ausstieg, Stufen und Plattform rutschhemmend mind. R11, mit verstärktem Ausstiegsholm L 100 cm für sicheren Überstieg, mit rutschsicheren Fußplatten für sicheren Stand, einschl. Aufstellen der Leiter probehalber am Fensterausstieg, Aufstellort: Flur F023 im 2.OG

6.7.20 Gitterrost, Schweißpressrost, MW 30/30, 1000x600 mm, Standfläche

Gitterrost, als Standfläche vor Fensterausstieg außen, aus Schweißpressrost, gemäß DIN 24537-1, begehbar, Nutz rutschhemmend, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 11 ASR A1.5, Befestigung mit Abhebe- und Verschiebesicherh Tiefe: 600 mm Breite: 1000 mm (Richtung Tragstäbe) Einbauort: Dachfläche 2.OG

6.7.30 Stahlunterkonstruktion Standfläche Fensterausstieg

Unterkonstruktion für Gitterrost als Standfläche vor Fensterausstieg auf Gründachfläche außen, aus Stahl, S235, ko aus:

  • Winkelrahmen L 50/30/3 mm, L x B= 1000 x 600 mm
  • 4 Stück Stützfüße aus Rechteckrohr 50/50/3 mm, L ca. 250 mm
  • 4 Stück Fußplatten Flachstahl 300/300/6 mm einschl. Bautenschutzmatte aus Gummi als Trennlage, L x B= 300 x 300 mm, für durchdringungsfreies Auflager auf Dachabdichtung. Die Beschwerung durch Kies ist im Bereich Dacharbeiten enthalten. Gesamthöhe: 28 cm Ausführung gemäß statischer Berechnung Auftragnehmer. Einbauort: Dachfläche 2.OG

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6.7.40 Geschossleiter Dachaufstieg

Mobile Anlehnleiter für Aufstieg auf Dachfläche zu Wartungszwecken liefern, für Aufstellung im Außenraum, für den Stufen-Anlegeleiter aus Aluminiumprofilen, stabile Ausführung mit Rechteckrohrholmen, Breite ca. 48 cm, Neigung ca. 70°, maximale Nutzlast 150 kg, mit 14 Stufen 80 mm tief, Stufenabstand ca. 23,5 cm, Stufen rutschhemmend mind. R11, mit Ausstiegsholmen zur werkzeuglosen Montage, mit zwei Handläufen mit Standtraverse B ca. 93 cm, mit rutschsicheren Leiterschuhen für sicheren Stand, mit Leiterkopfsicherung bzw. Arretierung an Attika Überstieg in nachfolgender Position, einschl. Aufstellen der Leiter probehalber am Dachaufstieg zum Hauptdach, Aufstellort: Dachfläche Sporthalle im 2.OG

6.7.50 Überstieg Attika

Ortsfester Überstieg an Attika gem.DIN 18799-3 als Zugang vom Sporthallendach zur Hauptdachfläche über 2.OG,

  • Plattform, L x B ca.100 x 55 cm, aus Gitterrost, Nutzlast bis 1,5 kN/m2, mit Randeinfassung, rutschhemmend R 11
  • Geländer beidseitig mit Fußleiste und Knieleiste, H 100 cm, aus Vollprofil oder Rohrprofil Stahl, mit nach unten verlängerten Holmen
  • Abstiegleiter mit 1 Stufe
  • Abschluss Holme am Abstieg mit Fußplatten für durchdringungsfreie Aufstellung auf Dachfläche
  • Abschluss Holme am Zustieg mit verstellbaren Wandhaltern für Wandkonsole
  • Arretierungsmöglichkeit für in Vorposition beschriebene Geschossleiter am Zustieg Befestigung am Zustieg vom Sporthallendach an Wandkonsolen, Aufstellung auf Hauptdach durchdringungsfrei mit Aufbauort: Attika Hauptdach Achse 7/F

6.7.60 Wandkonsole Stahl verzinkt

Wandkonsole für in Vorposition beschriebenen Überstieg an Attika zur Montage an Rohbauwand, aus Stahl S235, k

  • Flachstahl ca. 500/100/12 mm
  • Kopfplatte ca. 200/10/10 mm einschließlich Verankerung an Brettschichtholzwand, mit 2 Verschraubungen in Holzuntergrund, einschl. aller Befes zeitversetzte Montage vor Anbringung der Fassadendämmung ist einzukalkulieren, Ausführung gemäß statischer Berechnung Auftragnehmer.

6.7.70 Montagesatz Auflast

Montagesatz für durchdringungsfreie Aufstellung des in Vorposition beschriebenen Überstiegs an Attika als Auflage

  • Metallrahmen korrosionsbeständig, ca. 50 x 50 cm
  • 2 Kunststoff-Ballastgewichte stapelbar
  • Bautenschutzmatte einschl. aller Befestigungsmittel 1 Satz mit jeweils 2 Stück

Leistungsverzeichnis - 142/206 198

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7 Fenster (kein Nebenangebot möglich)

Hinweis Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fensterbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und M Ebenso beinhaltet das Leistungsverzeichnis Herstellung, Lieferung und Montage von Lüftungsgittern aus Aluminium

Hinweis Soweit die Leistungsbeschreibungen in einzelnen Positionen keine anderen Angaben enthalten, gelten die nachsteh

Lastannahmen Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 einschl. nationalem Anhang, Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss Windzone: 2 Geländekategorie: II Gebäudehöhe h: 12,0 m Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991-1-1 und -2 einschl. der nationalen Anhänge Zusatzlasten mit: 1,0 kN/m wirkend in Brüstungshöhe

Klassifizierung für Fenster / Fenstertüren gem. DIN 18055 Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351: B 3 Schlagregendichtheit nach DIN EN 14351: 6 A Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207: 3 Bedienungskräfte nach DIN EN 12046-1: 1 Einbruchhemmung nach DIN EN 1627: RC 1 N / nur im EG - RC 2

Erforderlicher Nachweis: technisches Datenblatt der Fenster mit Angabe der Prüfwerte.

Hinweis: Es wird eine Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) durchgeführt.

Wärmeschutz nach DIN EN ISO 10077-1, DIN V 4108-4 Wärmedurchgangskoeffizient Fenster: Uw <= 0,9 W/(m²K)

technische Eigenschaften Verglasung nach DIN EN 410 Gesamtenergiedurchlassgrad: g -Wert <= 0,50 Lichttransmissionsgrad: Tv >= 73 % Farbwiedergabeindex: Ra >= 90

Schallschutz nach DIN 4109 erforderliches Bewertetes Schalldämm-Maß: R'w >= 27-33 dB im eingebautem Zustand

Die Schalldämmwerte in den einzelnen LV-Positionen sind zu beachten. Grundlage ist das Schallschutzprüfzeugnis des Systemherstellers für das entsprechende System. Sollten Elementabmessungen, Profilkombinationen, Elementaufteilungen, Öffnungsarten oder andere Parameter vo berücksichtigen. Diese Maßnahmen sind im Einheitspreis einzukalkulieren.

Hinweis Die in den Systembeschreibungen genannten formalen Abmessungen, Ansichtsbreiten und Tiefen sind Mindestanfo von der Verpflichtung zu einer statischen Vorbemessung. Eventuelle Anpassungen sind preislich in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen.

Hinweis Alle Fenster sind einheitlich in einer Profilserie für Holz-Alu-Systeme mit gleichen Holzdicken am Flügel und Rahme

Produkt der Planung: Gutmann System "MIRA contour flächenversetzt" oder gleichwertig.

Die Aluminium-Profile sind aus EN AW-6060 T66 in Eloxalqualität und gemäß DIN EN 755 und DIN EN 12020 anzu

Systemnachweis der Eignung für RAL geprüfte Fenster, RAL-Gütezeichen, muss vorliegen.

Gefordertes Grundsystem: Holzkonstruktion Holzprodukte müssen zu mind. 70 % aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies muss durch Vorlage eines ane

Rahmenmaterial Holzart: Fichte Rahmenprofil Holzstärke: 78 mm bis 90 mm, je nach statischer Erfordernis zu bestimmen gemäß durch den AN zu erbringender statischer Berechnung

Die Holzkonstruktion ist gemäß den Anforderungen der DIN 68121 auszuführen.

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Die Holzprofile sind in 4-Schichtverleimung anzubieten. Die Flügel sind mit angefräster Glasleiste, Festverglasungen mit verschraubter Glasleiste, unsichtbar verschraubt, v

Der Isolierglas-Randverbund wird zweiseitig im Holzfalz aufgenommen. Einnutungen in die Holzprofile zur Aufnahme der Aluminiumprofile sind unzulässig.

Für den überdeckten Anschluss der Außenfensterbank ist ein Falz im unteren Blendrahmenprofil herzustellen.

Aluminium-Rahmen Es ist ein System anzubieten, bei dem Rahmen und Flügel mit 90 Grad-Überschlägen in kantiger Optik ausgeführt s

Flügelprofile sind zur Erhöhung der Steifigkeit im Verglasungsbereich mit einer Hohlkammer auszubilden. Die Entwä Farbton des Alurahmens möglich sein. Die Ausführung der Aluminiumrahmen muss wahlweise mit mechanischer oder verschweißter Verbindung möglich s

Befestigung des Aluminium-Rahmens Die Befestigung des Aluminium-Rahmens auf dem Holzrahmen erfolgt über demontierbare Klipshalter aus hochwer Alu-Rahmen muss sichergestellt sein. Der Spalt muss daher mit mindestens 4 mm Abstand ausgeführt werden.

Dichtungen Die Fenster sind mit 3 Dichtungsebenen ausgestattet. Am Blendrahmen ist eine umlaufende, eck-vulkanisierbare Dichtung aus APTK zwischen Holz-Rahmen und Holz-Fl Die Verglasung ist außen und innen als Trockenverglasung vorgesehen, außenseitig mit einer umlaufenden APTK-T wird die Trockenverglasung mit APTK-Dichtungen in abgestuften Dichtungsdicken ausgeführt.

Ausgeschlossen sind Holzfenster mit Metallabdeckung und Regenschiene, sowie Konstruktionen die raumseitig mit Aus Gründen des Recycling sind keine ausgeschäumten Profilsysteme zugelassen.

Oberflächenbeschichtungen

  • Holzrahmen: Lasur, leicht weiß pigmentiert
  • Aluminiumprofile: PES-Pulverbeschichtung, RAL-Farbton nach Wahl des AG

Um Filiformkorrosion (korrosive Auflösungserscheinung, die sich unter der sogenannten Konversionsschicht der Lac

Hinweis Die Kosten für die Ermittlung der Glasmasse sind in die Angebotspreise einzurechnen. Zum Leistungsumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen einschließlich der dic Glasdicken sind entsprechend den statischen Erfordernissen (Wind, Scheibengröße etc.) herzustellen. Bei der Ausführung absturzsichernder Verglasungen ist die DIN 18008-4 zu befolgen.

In den Positionen wird jeweils die Kurzbezeichnung des vorgesehenen Glastyps (GT) bzw. des Paneels (PT) genan Folgende Aufbauten (von innen nach außen) sind geplant:

GT 1 : 3-fach-Wärmeschutzverglasung, Verbundsicherheitsglas innen und außen Glasaufbau VSG / SZR / Float / SZR / VSG mit thermisch verbessertem Randverbund, g-Wert <= 0,50

PT 1 : Dämmpaneel, Uw <= 0,9 W/(m²K) geschlossene mehrschichtige Füllung des Holzrahmens, Mittellage gedämmt, innere Decklage passend zum Holzrahmen in Fichte, bestehend aus (von innen nach außen):

  • Deckplatte Holzwerkstoff, Oberfläche Vollholz Holzart Fichte, D 15 mm, Beschichtung analog Fensterrahmen
  • Dämmplatte aus Hartschaum, wasserabweisend, hochwärmedämmend, z. B. PUR WLS 023, D 60 mm, mit umlaufender Fugenabdichtung mit Dichtfolie
  • Abdeckplatte aus Aluminiumblech D 2 mm, auf Flügelrahmen-Aluprofil montiert, Oberfläche pulverbeschichtet Farbton wie Alu-Rahmenprofile Lüftungsflügel mit Dämmpaneel sind immer 530mm breit, Festpaneele 300mm.

Hinweis Die Verankerungen der Fenster sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretende Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Be Insbesondere das aus der tragenden Holzbaukonstruktion gegenüber einer Massivbauweise zu erwartende höhere Die Montage der Fenster muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss angebracht sind. D übertragen werden. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Ve

Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Ansch Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten. Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Fra

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Für die Anforderungen in Bezug auf den Wärmeschutz und Feuchteschutz mit der Vermeidung von Schimmelpilzen Temperaturfaktors fRsi und dem längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten enthalten. Zur Vermeidung von

Hinweis Die Befestigung und Abdichtung der Fenster erfolgt zum überwiegenden Teil vor der tragenden Holzwand in der Dä Hartschaumprofilen, aus hochverdichtetem EPS oder gleichwertig, welche die Positionierung und mechanische Bef Die Zarge wird umlaufend um die vorhandene Fensteröffnung auf der Holzwand zur Herstellung der Luftdichtigkeit v Die mechanische Befestigung der Zargenprofile erfolgt mit Schrauben passend zum System und dem Befestigungs Der Baukörperanschluss des Vorwandmontagesystem ist nach den Einbaurichtlinien des Systemgebers zu planen u

Ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis für das Vorwandmontagesystem muss vorliegen.

Es ist ein in sich geschlossenes Vorwandmontagesystem zu verwenden. Alle inkludierten Systembestandteile müss Verträglichkeit mit üblichen Baustoffen muss gegeben sein. Das Material ist fäulnisbeständig und unverrottbar.

Materialeigenschaften Mindestanforderungen: Wärmeleitfähigkeit DIN EN 12667:2001-05 Bemessungswert ?10 <= 0,038 W/mK Druckspannung (2%) Stauchung DIN EN DIN EN 13163:2017 / EN 826 >= 1.435 kPa Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl DIN EN 12086 >= 228 µ Biegefestigkeit DIN EN 12089 >= 2490 kPa Scherfestigkeit DIN EN ISO 14130 >= 0,20 N/mm2 Brandverhalten DIN EN 13501-1 Klasse E Wasseraufnahme bei 28 Tage Unterwasserlagerung DIN 12087 <= 0,5 Vol-%

Produkteigenschaften Zargensystem:

  • Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Zulassung RC 2
  • Luftdurchlässigkeit EN 12207 Klasse 4
  • 100% recyclebar
  • 100% HFCKW- und HFKW-frei
  • HBCD (Hexabromcyclododecan) -frei
  • sehr emissionsarm geprüft nach EMICODE EC1 Plus

Produkt der Planung: blaugelb Triotherm+ oder gleichwertig

Fensterabdichtung Seitlich und oben erfolgt die Abdichtung der Anschlussfuge zwischen Fenster und Vorwandzarge mittels systemkon Das Multifunktionsband hat die Eigenschaften:

  • schlagregendicht über 600 Pa, witterungsbeständig, dampfdiffusionsoffen auf der Außenseite
  • luftdicht und dampfbremsend zur Raumseite
  • dauerhafte Funktionsfähigkeit in Bauteilprüfung nachgewiesen
  • schall- und wärmedämmend in der mittleren Ebene

Unten erfolgt die Abdichtung der Anschlussfuge zwischen Sockelprofil und Baukörper innen und außen mit zu verkl

Fugenschalldämmmaß Die Fugen sind so auszuführen, dass das bewertete Schalldämm-Maß des Fensters Rw erhalten bleibt. Als Planungskriterium gilt die Forderung, dass die Schalldämmung des Fensters Rw um nicht mehr als 1 dB reduzie Um dieses Kriterium zu erfüllen, gilt als Richtwert für das Fugenschalldämm-Maß Rs,w nachfolgende Vorgabe: Rs,w >= Rw + 10 dB.

Zur Einhaltung der Anforderungen wird dementsprechend für Fenster mit dem hier erforderlichen Schalldämm-Maß von R'w,F >= 27-33 dB ein Fugenschalldämm-Maß Rs,w >= 40-47 dB empfohlen. Die maximale Fugenbreite von 2 cm ist einzuhalten.

Hinweis Alle Beschläge sind unter Berücksichtigung der Vorgaben des Systemherstellers auszuwählen. Die endgültige Beschlagsausführung, die Drehrichtung (DIN rechts bzw. DIN links) und die Lage der Betätigung für Alle sichtbaren Beschlagteile sind mit silberfarbener Oberfläche anzubieten. Sämtliche Beschläge in Behördenqualität und geeignet für Schulen, extra starke Ausführung, einbruchhemmend gemäß DIN EN 1627.

Beschlagsarten:

  • Dreh-Kipp-Beschlag mit Kipp-vor-Drehfunktion mit abschließbarem TBT-Griff mit Drehsperre in Unterrichtsräumen, Verkehrsflächen mit Öffnungsbegrenzer im Verwaltungsräumen
  • Drehflügelbeschlag an Fenstertüren und Lüftungsflügeln
  • Kippbeschlag an Oberlichtern

Bauart Beschläge: -Dreh-Kippbeschlag mit sichtbarem Eck- und Scherenlagern für Flügel bis 130 kg. Verschluss mit Drehgriff,

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Schere mit Kippsicherung. Ab 951 mm Flügelfalzbreite mit oberer und unterer Verriegelung, ab 1200 mm bei Flügeln über 100 kg mit Zusatzschere. Getriebe ab 851 mm Flügelfalzhöhe mit Verriegelung, ab 1101 mm mit bandseitiger Verriegelung.

-Drehflügelbeschlag mit sichtbaren Eck- und Scherenlagern für Flügel bis 130 kg. Verschluss mit Drehgriff , ab 951 mm Flügelfalzbreite mit oberer und unterer Verriegelung. Getriebe ab 851 mm Flügelfalzhöhe mit Verriegelung, ab 1101 mm mit Mittelband.

Bauart Fenstergriff: Gebogenes Rundrohr, U-Form Handhabe zylindrisch Ø 20-21 mm, Länge 141-145 mm, Halslänge 63-70 mm, Material: Edelstahl Oberfläche: matt gebürstet geprüft nach DIN EN 13126-3: 23/180-0150/03/C1 und RAL-GZ 607/9 Rastung: 90° Voll-Abdeckkappe Unterkonstruktion: Kunststoff, Stütznocken Vollstift, 10 mm Längenvariabilität, stufenlose Anpassung durch integrierte Druckfeder im Griffhals Befestigung: verdeckt, Gewindeschrauben M5

Hinweis Bänder Edelstahl, 3-dimensional verstellbar, mit Wechselgarnitur, innen Drücker, außen Knauf, Objektbeschlag aus Edelstahl Oberfläche fein matt, Die Außentüren erhalten eine Wechselgarnitur, Innen Drücker, außen Knauf. Einbruchhemmung DIN EN 1627: RC2 im EG / RC 1 N in den Obergeschossen mit schwerem Einsteckschloss DIN 18251 Klasse 3, für PZ vorgerichtet, mit Mehrfachverriegelung nach DIN 18251, mit Obentürschließer.

Hinweis Am Fußpunkt der bodengleichen Fenster- und Fenstertüren ist ein dämmendes Unterbauprofil entsprechend der Hö Unterbauprofile erhalten für das Schwellenauflager oberseitig Fräsungen nach Erfordernis. Die Türschwellen sind gemäß DIN 18040 barrierefrei auszuführen. Die Schwellenhöhe beträgt im eingebauten Zust

Material: Aluminium-Strangpressprofilen DIN EN 12020 Oberfläche: eloxiert naturfarben, E6/EV1 Schlagregendichtigkeitsklasse: mind. 2A (nach EN 12208) Luftdurchlässigkeitsklasse: mind. 3 (nach EN 12207)

Türschwellen für die nach innen und außen öffnenden Außentüren sind so auszubilden, dass Niederschlagswasser Die thermische Trennung ist als PVC-freies Kunststoffprofil in ABS-Qualität herzustellen.

Die Türschwellen müssen im Trittbereich mit Aluminium unterbaut und damit ausreichend stabil sein. Es müssen Anschläge im Bereich der inneren Überschlagdichtung an der Schwelle vorhanden sein. Bei Bedarf muss die Schwelle mit dem aufrechten Holzrahmen durch Metall-Schwellenhalter verbunden werden kön Der aufrechte Holzrahmen wird optional durch entsprechende Füllstücke aus APTK ohne Konterprofilierung direkt a Zur Montage auf dem Rohboden sind systemgebundene wärmedämmende Kunststoff-Adapterprofile oder Unterbau Zur Fixierung von APTK-System-Bauanschlussfolien im Bodenbereich müssen entsprechende Profilnuten in den Un Die Ausführung und Montage muss nach den einschlägigen Normen und Richtlinien, den allgemein anerkannten Re

Produkt der Planung: Gutmann Weser 20 TI oder gleichwertig

Hinweis Lüftungsgitter mit Lamellen, aufliegend für Anbau auf Blendrahmen der Fenster außenseitig, vor opaken Lüftungsflü für Außenanwendung, bestehend aus Aluminium-Strangpressprofilen EN 12020-2, geeignet für Nachtauskühlung, verdeckt befestigt, geprüft, mit Prüfberichten, mit folgenden Eigenschaften:

  • Einbruchhemmend nach DIN EN 1627 entsprechend Klasse RC 1 N / RC 2

  • Luftdurchlass: physischer freier Querschnitt: ca. 45% optischer freier Querschnitt: ca. 60%

  • Wasserdichtigkeit durch überlappende Z-förmige Lamellen

  • Lamellenabstand ca. 33 mm

  • Gittertiefe ca. 30 mm

  • auf Gehrung gesägte, gepresste Ecken

  • 100 % korrosionsbeständig

  • mit Insektenschutz aus Edelstahl-Maschengewebe, Maschenweite ca. 2,3 x 2,3 mm

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  • Oberflächebehandlung:pulverbeschichtet Farbton olivegrün RAL 7002 wie Fensterprofile

Produkt der Planung: Renson Lüftungsgitter 431 / 431 RC2 oder gleichwertig

Hinweis Folgende Grundanforderungen sind bei Erstellung des Angebots zu beachten und in die Positionen mit einzurechne

Die Profile sind während der gesamten Montagezeit bis zur Abnahme mit einem sachgemäßen Schutz z.B. durch A

Die Leistungen der Positionen umfassen immer die komplette Herstellung, Lieferung, Verglasung und Montage entsprechend den technischen Vorbemerkungen, sowie den Leistungs- und Systembeschreibungen. Sämtliche Verankerungen und Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Nach Auftragserteilung ist durch den AN der Nachweis für den Wärmeschutz der Fenster mit einer Uw-Wertberechn

7.1 Werkplanung

7.1.10 Werkplanung

Erstellen der Werkplanung für die in diesem LV ausgeschriebenen Fensteranlagen einschließlich aller erforderlichen Die Werkplanung ist typisiert auf der Grundlage der Ausführungsplanung und anhand dieser prüfbar aufzustellen. D Sämtliche in diesem LV beschriebenen Leistungen, sowie die bauseitigen Einbaubedingungen gemäß Angabe des Im Leistungsumfang enthalten sind auch die Darstellung von elektrischen Komponenten, Übergabepunkten sowie e Die Werkplanung ist in Teilen entsprechend den Erfordernissen des Bauablaufes aufzustellen und abzustimmen. Mit den Abstimmungen zur Werkplanung ist umgehend nach Auftragserteilung zu beginnen. Es sind Ansichten, relevante Schnitte, Detailansichten und -schnitte jeweils im geeigneten Maßstab darzustellen. Si Die Werkplanung ist rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe durch den Architekten digital als PDF vorzulegen und nac Der Abgleich mit den Maßen am Bau ist Sache des AN und nicht Gegenstand der Freigabe.

7.1.20 Statische Berechnungen

Erstellen der erforderlichen statischen Berechnungen, als prüffähiger statischer Nachweis, typisiert für alle in diesem als PDF vorzulegen.

7.2 Holz-Aluminium-Fenster / Fenstertüren

7.2.10 Fenster Typ 1.01 / 1.02 - 2.260 x 2.710 mm, 3-teilig, Rw >= 34 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt, Ausfachun Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 34 dB, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 2.710 mm Teilbreiten (Achsmaß): ca. 800 / 930 / 530 mm 1.Teil Drehkippflügel, Kipp-vor-Drehfunktion - Verglasung GT 1 2.Teil Festverglasung - GT 1 3.Teil Drehflügel (Lüftung) - Ausfachung opak - PT 1 Anordnung der Fensterflügel teilweise gespiegelt, vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Blendrahmen Lüftungsflügel vorgerichtet für Montage Lüftungsgitter, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung 3-seitig stumpf in Dämmzarge, unten montiert auf Massivholz-Sockelprofil* (*Bereich Zimmer- und Holzarbeiten), Brüstungshöhe 30 cm Einbauort: Unterrichtsräume, Verwaltung EG, OG1 + OG2, Flur Sporthalle EG

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7.2.20 Zulage Einbruchhemmung RC 2, Fenstertyp 1.01/1.02

Zulage zu in Vorposition beschriebenen Fenstern Typ 1.01 / 1.02 im Erdgeschoss für Herstellung von Einbruchhem einschl. Befestigung des Vorwandmontagesystems für Klasse RC 2.

7.2.30 Fenster Typ 6.01 - 2.260 x 2.710 mm, 4-teilig, Rw >= 34 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 4-teilig, senkrecht geteilt, Ausfachun 55 dB Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 34 dB, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 2.710 mm Teilbreiten (Achsmaß): ca. 530 / 300 / 630 / 800 mm 1.Teil Drehflügel (Lüftung) - Ausfachung opak - PT 1 2.Teil Festpaneel - Ausfachung opak - PT 1 3.Teil Festverglasung - GT 1 4.Teil Drehkippflügel, Kipp-vor-Drehfunktion - Verglasung GT 1 Anordnung bei zweitem Fenster gespiegelt, vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Anschluss Blendrahmen-Aluminiumprofil 2-seitig an Aluminumblech-Abdeckung Holzstütze, Blendrahmen Lüftungsflügel vorgerichtet für Montage Aluminium-Lüftungsgitter, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung 3-seitig stumpf in Dämmzarge, unten montiert auf Massivholz-Sockelprofil* (*Bereich Zimmer- und Holzarbeiten), Brüstungshöhe 30 cm Einbauort: OG1 Büro Ostfassade Achse 6

7.2.40 Fenster Typ 6.02 - 2.260 x 2.710 mm, 3-teilig, Rw >= 34 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt, Ausfachun Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 34 dB Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 2.710 mm Teilbreiten (Achsmaß): ca. 980 / 300 / 980 mm 1.Teil Festverglasung - GT 1 2.Teil Festpaneel - Ausfachung opak - PT 1 3.Teil Festverglasung - GT 1 vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung 3-seitig stumpf in Dämmzarge, unten montiert auf Massivholz-Sockelprofil* (*Bereich Zimmer- und Holzarbeiten), Brüstungshöhe 30 cm Einbauort: OG 2 Kunstraum Südfassade Achse E/F

7.2.50 Fenster Typ 6.03 - 2.260 x 2.710 mm, 4-teilig, Rw >= 34 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 4-teilig, senkrecht geteilt, Ausfachun 55 dB Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 34 dB Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 2.710 mm Teilbreiten (Achsmaß): ca. 530 / 300 / 630 / 800 mm 1.Teil Festverglasung - GT 1 2.Teil Festpaneel - Ausfachung opak - PT 1 3.Teil Festverglasung - GT 1 4.Teil Drehkippflügel, Kipp-vor-Drehfunktion - Verglasung GT 1

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vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung 3-seitig stumpf in Dämmzarge, unten montiert auf Massivholz-Sockelprofil* (*Bereich Zimmer- und Holzarbeiten), Brüstungshöhe 30 cm Einbauort: OG2 NaWi-Raum Westfassade Achse 7/8

7.2.60 Vorwandmontagesystem 3-seitig, 2.260 x 2.710 mm

Einbau der in Vorpositionen beschriebenen Holz-Aluminium-Fenster mit Vorwandmontagesystem gemäß technisch Multifunktionsdichtband, Befestigungsuntergrund: Brettschichtholz Stützen und Träger, Fensterausladung: 80-90 mm Fensterelement Breite x Höhe: 2.260 mm x 2.710 mm Fenstertypen 1.01 / 1.02 / 6.01 / 6.02 / 6.03

7.2.70 Fenster Typ 2.01 / 2.02 - 2.260 x 3.010 mm, 3-teilig, Fenstertür, OL, Rw >= 34 dB

Holz-Aluminium-Fenster mit Fenstertür gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, raumhoch, 3-teilig, 1- 3-fach, Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 34 dB, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 3.010 mm Teilbreiten (Achsmaß): vertikal ca. 1110 / 1150 mm horizontal ca. 2400 / 610 mm (nur Türelement) 1.Teil Seitenteil Festverglasung - Verglasung GT 1 2.Teil Drehflügeltür - Verglasung GT 1 3.Teil Oberlicht Festverglasung - Verglasung GT 1 Anordnung des Türelementes teilweise gespiegelt, Tür nach innen öffnend, lichte Durchgangsbreite: mind. 90 cm, unteres Rahmenprofil an Türflügel und Seitenteil verbreitert, ca. 15 cm hoch, einschl. Türschwellenprofil, Schwelle thermisch getrennt und barrierefrei DIN 18040, max. 20 mm hoch, gem. Techn

Fenstertüren mit Bändern Edelstahl, 3-dimensional verstellbar, mit Wechselgarnitur, innen Drücker, außen Knauf, Objektbeschlag aus Edelstahl Oberfläche fein matt, mit schwerem Einsteckschloss DIN 18251 Klasse 3, für PZ vorgerichtet,

vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung umlaufend stumpf in Dämmzarge, unten auf Unterbaudämmprofil mo Einbauort: Unterrichtsräume EG, OG1 + OG2

7.2.80 Zulage Einbruchhemmung RC 2, Fenstertyp 2.01/2.02

Zulage zu in Vorposition beschriebenen Fenstern Typ 2.01 / 2.02 einschl. Fenstertür, im Erdgeschoss für Herstellun einschl. Befestigung des Vorwandmontagesystems für Klasse RC 2.

7.2.90 Notausgangsverschluss DIN EN 179 Panikfunktion E

Zulage für Ausstattung der in Vorposition beschriebenen Fenstertür Typ 2.01/2.02 mit einem Notausgangsverschlus

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7.2.100 Vorwandmontagesystem 3-seitig, 2.260 x 3.010 mm

Einbau der in Vorpositionen beschriebenen Holz-Aluminium-Fenster mit Vorwandmontagesystem gemäß technisch Multifunktionsdichtband, Befestigungsuntergrund: Brettschichtholz Stützen und Träger, Fensterausladung: 80-90 mm Fensterelement Breite x Höhe: 2.260 mm x 3.010 mm Fenstertypen 2.01 / 2.02

7.2.110 Fenster Typ 4.01 - 840 x 2.210 mm, 1-teilig, Rw >= 36 dB, RC 2

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 1-teilig, Ausfachung transparent mit Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 36 dB, Einbruchhemmung DIN EN 1627 mit Widerstandsklasse RC 2, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 840 x 2.210 mm mit Drehkippflügel, Kipp-vor-Drehfunktion - Verglasung GT 1 vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung 3-seitig stumpf in Dämmzarge, unten montiert auf Massivholz-Sockelprofil* (*Bereich Zimmer- und Holzarbeiten), Brüstungshöhe 80 cm Einbauort: Umkl. Lehrer Nordfassade EG

7.2.120 Vorwandmontagesystem 3-seitig, 840 x 2.210 mm

Einbau der in Vorpositionen beschriebenen Holz-Aluminium-Fenster mit Vorwandmontagesystem gemäß technisch Multifunktionsdichtband, Befestigungsuntergrund: Brettschichtholz Stützen und Träger, Fensterausladung: 80-90 mm einschl. Befestigung des Vorwandmontagesystems für Klasse RC 2, Fensterelement Breite x Höhe: 840 mm x 2.210 mm Fenstertyp: 4.01

7.2.130 Fenster Typ 4.02 - 2.260 x 2.210 mm, 3-teilig, Rw >= 36 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt, Ausfachun Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 36 dB Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 2.210 mm Teilbreiten (Achsmaß): ca. 800 / 930 / 530 mm 1.Teil Drehkippflügel, Kipp-vor-Drehfunktion - Verglasung GT 1 2.Teil Festverglasung - GT 1 3.Teil Drehflügel (Lüftung) - Ausfachung opak - PT 1 vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Blendrahmen Lüftungsflügel vorgerichtet für Montage Aluminium-Lüftungsgitter, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung 3-seitig stumpf in Dämmzarge, unten montiert auf Massivholz-Sockelprofil* (*Bereich Zimmer- und Holzarbeiten), Brüstungshöhe 80 cm Einbauort: Büroräume Nordfassade EG, OG1 + OG2

7.2.140 Fenster Typ 4.03 - 2.260 x 2.210 mm, 3-teilig, Rw >= 36 dB

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Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt, Ausfachun 55 dB Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 36 dB Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 2.210 mm Teilbreiten (Achsmaß): ca. 800 / 930 / 530 mm 1.Teil Drehkippflügel, Kipp-vor-Drehfunktion - Verglasung GT 1 2.Teil Festverglasung - GT 1 3.Teil Festpaneel - Ausfachung opak - PT 1 vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Blendrahmen Festpaneel vorgerichtet für Montage Aluminium-Lüftungsgitter, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung 3-seitig stumpf in Dämmzarge, unten montiert auf Massivholz-Sockelprofil* (*Bereich Zimmer- und Holzarbeiten), Brüstungshöhe 80 cm Einbauort: Büroraum Nordfassade EG

7.2.150 Zulage Einbruchhemmung RC 2, Fenstertyp 4.02/4.03

Zulage zu in Vorposition beschriebenen Fenstern Typ 4.02 / 4.03 im Erdgeschoss für Herstellung von Einbruchhem einschl. Befestigung des Vorwandmontagesystems für Klasse RC 2.

7.2.160 Vorwandmontagesystem 3-seitig, 2.260 x 2.210 mm

Einbau der in Vorpositionen beschriebenen Holz-Aluminium-Fenster mit Vorwandmontagesystem gemäß technisch Multifunktionsdichtband, Befestigungsuntergrund: Brettschichtholz Stützen und Träger, Fensterausladung: 80-90 mm Fensterelement Breite x Höhe: 2.260 mm x 2.210 mm Fenstertypen 4.02 / 4.03

7.2.170 Fenster Typ 7.01 - 2.300 x 1.510 mm, 2-teilig, Festverglasung, Rw >= 33 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 2-teilig, senkrecht geteilt, Ausfachun Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 33 dB Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.300 x 1.510 mm Teilbreiten (Achsmaß): 1150 / 1150 mm 1.Teil Festverglasung - GT 1 2.Teil Festverglasung - GT 1 vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung 3-seitig stumpf in Dämmzarge, unten montiert auf Massivholz-Sockelprofil* (*Bereich Zimmer- und Holzarbeiten), Brüstungshöhe 130 cm

Einbauort: OG2 Flur, Differenzierung

7.2.180 Fenster Typ 7.02 - 2.300 x 1.510 mm, 2-teilig, mit Fensterflügel, Rw >= 33 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 2-teilig, senkrecht geteilt, Ausfachun Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 33 dB, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.300 x 1.510 mm Teilbreiten (Achsmaß): 800 / 1500 mm 1.Teil Drehkippflügel, mit Kipp-vor-Drehfunktion - Verglasung GT 1 2.Teil Festverglasung - GT 1

Leistungsverzeichnis - 151/206 207

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Anordnung der Fensterflügel teilweise gespiegelt, vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung 3-seitig stumpf in Dämmzarge, unten montiert auf Massivholz-Sockelprofil* (*Bereich Zimmer- und Holzarbeiten), Brüstungshöhe 130 cm Einbauort: OG2 Flur, Differenzierung

7.2.190 Fenster Typ 7.03 - 2.300/2.120 x 1.510 mm, 2-teilig, mit Eckausbildung, Rw >= 33 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 2-teilig, mit Eckausbildung rechtwink Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 33 dB, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.300 / 2120 mm x 1.510 mm Teilbreiten (Achsmaß): 2300 / 2120 mm 1.Teil Festverglasung - GT 1 2.Teil Festverglasung - GT 1 vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung 3-seitig stumpf in Dämmzarge, unten montiert auf Massivholz-Sockelprofil* (*Bereich Zimmer- und Holzarbeiten), Brüstungshöhe 130 cm Einbauort: OG2 Flur, Differenzierung

7.2.200 Vorwandmontagesystem 3-seitig, 2.300 x 1.510 mm

Einbau der in Vorpositionen beschriebenen Holz-Aluminium-Fenster mit Vorwandmontagesystem gemäß technisch Multifunktionsdichtband, Befestigungsuntergrund: Brettschichtholz Stützen und Träger, Fensterausladung: ca. 90 m Fensterelement Breite x Höhe: 2.300 mm x 1.510 mm Fenstertyp: 7.01 / 7.02 / 7.03

7.2.210 Fenster Typ 5.01 - 2.100 x 2.210 mm, 2-teilig, ballwurfsicher, Rw >= 30 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, innen ballwurfsicher gem. DIN 1803 Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 30 dB, 2-teilig, senkrecht geteilt, Ausfachungen transparent mit Isolierverglasung 3-fach, vorgerichtet für motorischen Antrieb Drehflügel, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.100 x 2.210 mm Teilbreiten (Achsmaß): ca. 1300 / 800 mm 1.Teil Festverglasung - GT 1 2.Teil Drehflügel - Verglasung GT 1 vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung 3-seitig stumpf in Dämmzarge, unten montiert auf Massivholz-Wand (*Bereich Zimmer- und Holzarbeiten), Brüstungshöhe 4,20 m, Einbauhöhe bis 6,50 m Einbauort: Sporthalle

7.2.220 Fenster Typ 5.02 - 2.260 x 2.210 mm, 2-teilig, ballwurfsicher; Rw >= 30 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, innen ballwurfsicher gem. DIN 1803 Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 30 dB, 2-teilig, senkrecht geteilt, Ausfachungen transparent mit Isolierverglasung 3-fach, vorgerichtet für motorischen Antrieb,

Leistungsverzeichnis - 152/206 208

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Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 2.210 mm Teilbreiten (Achsmaß): ca. 1460 / 800 mm 1.Teil Festverglasung - GT 1 2.Teil Drehflügel - Verglasung GT 1 vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung 3-seitig stumpf in Dämmzarge, unten montiert auf Massivholz-Wand* (*Bereich Zimmer- und Holzarbeiten), Brüstungshöhe 4,20 m, Einbauhöhe bis 6,50 m Einbauort: Sporthalle

7.2.230 Vorwandmontagesystem 4-seitig, 2.260 x 2.210 mm

Einbau der in Vorpositionen beschriebenen Holz-Aluminium-Fenster mit Vorwandmontagesystem gemäß technisch systemkonformen Multifunktionsdichtband, unten mit systemkonformer Dichtfolie, Befestigungsuntergrund: Brettsch Fensterelement Breite x Höhe: 2.260 mm x 2.210 mm Fenstertypen 5.01 / 5.02

7.2.240 Fenster Typ 3.01 - 2.260 x 3.010 mm, 2-teilig, RC2, Rw >= 36 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 2-teilig, senkrecht geteilt, Ausfachun Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 36 dB, mit Einbruchhemmung DIN EN 1627 Widerstandsklasse RC 2, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 3.010 mm Teilbreiten (Achsmaß): 1130 / 1130 mm 1.Teil Festverglasung - GT 1 2.Teil Festverglasung - GT 1 vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Montage 3-seitig stumpf zwischen Holzstützen und -balken, UK bodengleich, unten auf Unterbaudämmprofil montie Einbauort: Pausenhalle EG

7.2.250 Fenster Typ 3.02a - 840 x 3.010 mm, 1-teilig, RC2, Rw >= 36 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 1-teilig, Ausfachung transparent mit Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 36 dB, mit Einbruchhemmung DIN EN 1627 Widerstandsklasse RC 2, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 840 x 3.010 mm Festverglasung - GT 1 vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Montage 3-seitig stumpf zwischen Holzstützen und -balken, UK bodengleich, unten auf Unterbaudämmprofil montie Einbauort: Pausenhalle EG

7.2.260 Fenster Typ 3.02b - 1.200 x 3.010 mm, 1-teilig, RC2, Rw >= 36 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 1-teilig, Ausfachung transparent mit Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 36 dB, mit Einbruchhemmung DIN EN 1627 Widerstandsklasse RC 2, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 1.200 x 3.010 mm Festverglasung - GT 1 vorgerichtet für 2-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Montage 3-seitig stumpf zwischen Holzstützen und -balken, UK bodengleich, unten auf Unterbaudämmprofil montie

Leistungsverzeichnis - 153/206 209

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Einbauort: Pausenhalle EG

7.2.270 Fenster Typ 3.05 - 2.260 x 3.240 mm, 4-teilig, Rw >= 36 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 4-teilig, senkrecht und horizontal je Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 36 dB, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 3.240 mm einschließlich Sockelprofil aus Holz, H= 23 cm, als Blendrahmenverbreiterung unten, außen bekleidet mit Vorgehän Teilbreiten (Achsmaß): 1130 / 1130 mm Teilhöhen (Achsmaß): 2360 / 650 mm (ohne Sockelprofil) 1.Teil Festverglasung - GT 1 2.Teil Festverglasung - GT 1 3.Teil Oberlicht Kippflügel - Verglasung GT 1 4.Teil Oberlicht Kippflügel - Verglasung GT 1 beide Kippflügel vorgerichtet für motorischen Antrieb, vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Montage 4-seitig stumpf zwischen Holzstützen und -balken, einschl. Abdichtung Anschlussfuge zum Baukörper 3-se luftdicht, dampbremsend, außen dampfdiffusionsoffen, gem. technischen Vorbemerkungen, Einbauhöhe bis 6,50 m über OKFF Einbauort: Pausenhalle OG

7.2.280 Fenster Typ 3.06 - 2.060 x 3.240 mm, 4-teilig, Rw >= 36 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 4-teilig, senkrecht und horizontal je Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 36 dB, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.060 x 3.240 mm, einschließlich Sockelprofil aus Holz, H= 23 cm, als Blendrahmenverbreiterung unten, außen bekleidet mit vorgehän Teilbreiten (Achsmaß): 1130 / 930 mm Teilhöhen (Achsmaß): 2360 / 650 mm (ohne Sockelprofil) 1.Teil Festverglasung - GT 1 2.Teil Festverglasung - GT 1 3.Teil Oberlicht Kippflügel - Verglasung GT 1 4.Teil Oberlicht Festverglasung GT 1 Kippflügel vorgerichtet für motorischen Antrieb, vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung,, Montage 4-seitig stumpf zwischen Holzstützen und -balken, einschl. Abdichtung Anschlussfuge zum Baukörper 3-se luftdicht, dampbremsend, außen dampfdiffusionsoffen, gem. technischen Vorbemerkungen, Einbauhöhe bis 6,50 m über OKFF Einbauort: Pausenhalle OG Westfassade

7.2.290 Fenster Typ 3.07 - 1.980 x 3.010 mm, 4-teilig, Rw >= 34 dB

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, 4-teilig, senkrecht und horizontal je Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 34 dB, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 1.980 x 3.010 mm Teilbreiten (Achsmaß): 1130 / 850 mm Teilhöhen (Achsmaß): 2360 / 650 mm 1.Teil Festverglasung - GT 1 2.Teil Festverglasung - GT 1 3.Teil Oberlicht Kippflügel - Verglasung GT 1 4.Teil Oberlicht Festverglasung GT 1 Kippflügel vorgerichtet für motorischen Antrieb, vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung umlaufend stumpf in dämmende Zarge und unten auf Unterbauldämm Einbauort: Foyer Höhenlage OG1

Leistungsverzeichnis - 154/206 210

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7.2.300 Vorwandmontagesystem 4-seitig, 1.980 x 3.010 mm

Einbau der in Vorpositionen beschriebenen Holz-Aluminium-Fenster mit Vorwandmontagesystem gemäß technisch systemkonformen Multifunktionsdichtband, unten mit systemkonformer Dichtfolie, Befestigungsuntergrund: Brettsch Fensterelement Breite x Höhe: 1.980 mm x 3.010 mm Fenstertypen 3.07

7.2.310 Innenfensteranlage IF 01.03, 4.400 x 3.180 mm, 8-teilig, absturzsichernde Festverglasung

Holz-Aluminium-Fenster gemäß technischen Vorbemerkungen, jedoch im Innenraum, Ausfachungen mit transparen Einfachfenster, 8-teilig, senkrecht 3-fach geteilt, horizontal je 1-fach geteilt, unten 4 Stück Festverglasung mit absturzsichernder Verglasung nach DIN 18008-4, Kategorie A, mit bauaufsichtlich oben 4 Oberlichter mit Kippflügeln, vorgerichtet für motorischen Antrieb, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 4.400 x 3.180 mm einschließlich Sockelprofil aus Holz, H= 18 cm, als Blendrahmenverbreiterung unten, Teilbreiten (Achsmaß): 1.100 mm Teilhöhen (Achsmaß): 2.350 / 650 mm (ohne Sockelprofil) Teil 1 - 4: absturzsichernde Festverglasung Teil 5 - 8: Oberlicht Kippflügel - Einfachverglasung Befestigung stumpf 3-seitig an Holzwand und Holzdecke aus Brettsperrholz und 1-seitig an GK-Trockenbauwand, E Einbauort: 1.OG Foyer, Achse R10, IF 01.03

7.2.320 Fenstertür Typ 2.04 - 2.065 x 3.010 mm, ST, OL, NA-Tür

Holz-Aluminium-Fenstertür mit Seitenteil und Oberlicht, gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, raum Isolierverglasung 3-fach, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.065 x 3.010 mm Teilbreiten (Achsmaß): vertikal ca. 765 / 1.300 mm horizontal ca. 2400 / 600 mm (nur Türelement) 1.Teil Seitenteil Festverglasung - Verglasung GT 1 2.Teil Drehflügeltür - Verglasung GT 1 3.Teil Oberlicht Festverglasung - Verglasung GT 1

unteres Rahmenprofil an Türflügel und Seitenteil verbreitert H= 15 cm, als Notausgangstür dicht- und selbstschließend, Tür nach außen öffnend, lichte Durchgangsbreite: mind. 1,20 cm,

Außentür mit Bändern Edelstahl, 3-dimensional verstellbar, mit Wechselgarnitur, innen Drücker, außen Knauf, Objektbeschlag aus Edelstahl Oberfläche fein matt, mit schwerem Einsteckschloss DIN 18251 Klasse 3, für PZ vorgerichtet, mit Notausgangsverschluss DIN EN 179, Typ A, Panikfunktion E (Wechselfunktion) als geprüftes Verschlusssystem

Montage 3-seitig stumpf zwischen Holzstützen und -balken, unten auf Unterbaudämmprofil, einschl. Abdichtung Ans Einbauort: OG2 Ostfassade Achse 9

7.2.330 Fenstertür Typ 2.05 - 1.980 x 3.010 mm, ST, OL, NA-Tür

Holz-Aluminium-Fenstertür mit Seitenteil und Oberlicht, gemäß technischen Vorbemerkungen, Einfachfenster, raum Isolierverglasung 3-fach, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 1.980 x 3.010 mm

Leistungsverzeichnis - 155/206 211

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Teilbreiten (Achsmaß): vertikal ca. 680 / 1.300 mm horizontal ca. 2.400 / 600 mm (nur Türelement) 1.Teil Seitenteil Festverglasung - Verglasung GT 1 2.Teil Drehflügeltür - Verglasung GT 1 3.Teil Oberlicht Kippflügel - Verglasung GT 1

unteres Rahmenprofil an Türflügel und Seitenteil verbreitert H= 15 cm, als Notausgangstür dicht- und selbstschließend, Tür nach außen öffnend, lichte Durchgangsbreite: mind. 1,20 cm,

Außentür mit Bändern Edelstahl, 3-dimensional verstellbar, mit Wechselgarnitur, innen Drücker, außen Knauf, Objektbeschlag aus Edelstahl Oberfläche fein matt, mit schwerem Einsteckschloss DIN 18251 Klasse 3, für PZ vorgerichtet, mit Notausgangsverschluss DIN EN 179, Typ A, Panikfunktion E (Wechselfunktion) als geprüftes Verschlusssystem

vorgerichtet für 2-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung umlaufend stumpf in Dämmzarge, unten auf Unterbaudämmprofil, Einbauort: OG2 Ostfassade Achse 10

7.2.340 Vorwandmontagesystem 3-seitig, 1.980 x 3.010 mm

Einbau der in Vorpositionen beschriebenen Holz-Aluminium-Fenstertüren mit Vorwandmontagesystem gemäß techn Multifunktionsdichtband, Befestigungsuntergrund: Brettschichtholzwand,-stützen und -träger, Fensterausladung: 80- Fensterelement Breite x Höhe: 1.980 / 2.260 mm x 3.010 mm Fenstertypen 2.05

7.2.350 Obentürschließer

Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154, für in Vorpositionen ausgeschriebene 1-flügelige Fenstertüre durchgehender Verkleidung, von vorn einstellbare Schließkraft und Schließgeschwindigkeit, mit Öffnungsdämpfung

7.2.360 Zulage absenkbare Bodendichtung Außentüren

Zulage für Ausstattung der in vorhergehender Position beschriebenen Außentür mit einer absenkbaren Bodendichtu

7.2.370 Blendrahmenverbreiterung

Verbreiterungen der Blendrahmen seitlich an vorab beschriebenen Fenstern am Anschluss von Trockenbauwänden

7.2.380 Kopplung Fensterelemente

Elementenstoß nach Erfordernis an in diesem LV beschriebenen Fenstern herstellen mit Kopplung der Rahmenprof

Leistungsverzeichnis - 156/206 212

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7.2.390 Verstärkungspfosten Holz 30/60 mm

Holzprofil als Pfosten an Blendrahmen innen anbauen zur Verstärkung der in vorhergehenden Positionen beschrieb

7.3 Brandschutzverglasungen

7.3.10 Brandschutz-Fenster Typ 3.01 F - 2.260 x 3.010 mm, F30, 2-teilig, Rw >= 36 dB

Brandschutzverglasung Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-13 / EI30 nach DIN EN 13501, mit bauaufsich Brandschutzverglasung F30, Isolierverglasung 3-fach, transparent, mit Verbundsicherheitsglas (VSG) DIN EN 1444 Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 36 dB, Holzart Fichte, technische und bauphysikalische Vorgaben gemäß technischen Vorbemerkungen, Oberflächen gemäß technischen Vorbemerkungen, 2-teilig, senkrecht geteilt, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 3.010 mm, Teilbreiten (Achsmaß): 1130 / 1130 mm 1.Teil Brandschutzverglasung, VSG innen und außen, gemäß Zulassung 2.Teil Brandschutzverglasung, VSG innen und außen, gemäß Zulassung vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Montage 3-seitig stumpf zwischen Holzstützen und -balken, UK bodengleich, unten montiert auf Unterbaudämmpro Einbauort: Pausenhalle EG Südfassade

7.3.20 Unterbauprofil Brandschutz, wärmedämmend, 50x80 mm, L 2,26 m

Unterbauprofil, wärmedämmend (U-Wert gemäß Uf-Wert Blendrahmen), für in Vorposition beschriebenes bodengle Profildicke ca. 80 mm, Profilhöhe 50 mm, Einzellänge 2,26 m, montiert auf Rohbaudecke Beton mit Montagewinkeln, einschl. Abdichtung Bauteilfuge zur Rohdecke innen mit Dichtfolienstreifen dampfbremsend. Einbauort: EG Pausenhalle Fenstertyp 3.01 F

7.3.30 Brandschutz-Fenster Typ 1.01 F mit Brüstungsversatz - 2.260 x 1.400 / 1.060, F30, 2-teilig, Rw >= 36 dB

Brandschutzverglasung Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-13 / EI30 nach DIN EN 13501, mit bauaufsich Brandschutzverglasung F30, Isolierverglasung 3-fach, transparent, mit Verbundsicherheitsglas (VSG) DIN EN 1444 Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 36 dB, Holzart Fichte, technische und bauphysikalische Vorgaben gemäß technischen Vorbemerkungen, Oberflächen gemäß technischen Vorbemerkungen, Einbau vor Sitztribüne, mit einfachem Höhenversatz unten, 2-teilig, senkrecht geteilt, sofern erforderlich zusammen Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 1.400 / 1.060 mm Teilbreiten (Achsmaß): 1130 / 1130 mm 1.Teil Brandschutzverglasung, VSG innen und außen, gemäß Zulassung 2.Teil Brandschutzverglasung, VSG innen und außen, gemäß Zulassung Anschluss Blendrahmen-Aluminiumprofil 2-seitig an Aluminumblech-Abdeckung Holzstütze, Montage 4-seitig stumpf zwischen Holzstützen und -balken, Einbauort: Pausenhalle EG Südfassade

Leistungsverzeichnis - 157/206 213

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7.3.40 Brandschutz-Fenster Typ 1.02 F mit Brüstungsversatz - 2.260 x 2.740 / 2.070, F30, 2-teilig, Rw >= 36 dB

Brandschutzverglasung Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-13 / EI30 nach DIN EN 13501, mit bauaufsich Brandschutzverglasung F30, Isolierverglasung 3-fach, transparent, mit Verbundsicherheitsglas (VSG) DIN EN 1444 Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 36 dB, Holzart Fichte, technische und bauphysikalische Vorgaben gemäß technischen Vorbemerkungen, Oberflächen gemäß technischen Vorbemerkungen, Einbau vor Sitztribüne, mit einfachem Höhenversatz unten, 2-teilig, senkrecht geteilt, sofern erforderlich zusammen Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 2.740 / 2.070 mm Teilbreiten (Achsmaß): 1130 / 1130 mm 1.Teil Brandschutzverglasung, VSG innen und außen, gemäß Zulassung 2.Teil Brandschutzverglasung, VSG innen und außen, gemäß Zulassung vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Montage 4-seitig stumpf zwischen Holzstützen und -balken, Einbauort: Pausenhalle EG Südfassade

7.3.50 Brandschutz-Fenstertür Typ 2.04 F - 2.260 x 3.010 mm, F30, NA-Tür, ST, OL

Brandschutzverglasung Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-13 / EI30 nach DIN EN 13501, mit bauaufsich bestehend aus Holzrahmen, Rahmenprofildicke 90 mm, und Aluminium- Deckschalen, mit Brandschutzverglasung F technische und bauphysikalische Vorgaben gemäß technischen Vorbemerkungen, Oberflächen gemäß technischen Vorbemerkungen, raumhoch, 3-teilig, 1-fach senkrecht geteilt in Seitenteil und Türelement, horizontale Teilung über Tür mit Kämpfer u Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 3.010 mm Teilbreiten (Achsmaß): vertikal ca. 1.260 / 1.000 mm horizontal ca. 2400 / 600 mm (nur Türelement)

unteres Rahmenprofil an Türflügel und Seitenteil verbreitert H= 15 cm, als Notausgangstür dicht- und selbstschließend, Tür nach außen öffnend, lichte Durchgangsbreite: mind. 90 cm,

Außentür mit Bändern Edelstahl, 3-dimensional verstellbar, mit Wechselgarnitur, innen Drücker, außen Knauf, Objektbeschlag aus Edelstahl Oberfläche fein matt, mit schwerem Einsteckschloss DIN 18251 Klasse 3, für PZ vorgerichtet, mit Notausgangsverschluss DIN EN 179, Typ A, Panikfunktion E (Wechselfunktion) als geprüftes Verschlusssystem

Anschluss Blendrahmen-Aluminiumprofil 3-seitig an Aluminumblech-Abdeckung Holzstütze, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung umlaufend stumpf in Dämmzarge, unten auf Unterbaudämmprofil, Einbauort: OG1 Ostfassade Achse 4

7.3.60 Obentürschließer

Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154, für in Vorposition beschriebene 1-flügelige Fenstertür Typ 2.0 Verkleidung, von vorn einstellbare Schließkraft und Schließgeschwindigkeit, mit Öffnungsdämpfung und Endschlag,

7.3.70 Brandschutz-Fenster Typ 3.04 F - 2.260 x 3.240 mm, F30, 4-teilig, Rw >= 36 dB

Brandschutzverglasung Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-13 / EI30 nach DIN EN 13501, mit bauaufsich Brandschutzverglasung F30, Isolierverglasung 3-fach, transparent, mit Verbundsicherheitsglas (VSG) DIN EN 1444

Leistungsverzeichnis - 158/206 214

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Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 36 dB, Holzart Fichte, technische und bauphysikalische Vorgaben gemäß technischen Vorbemerkungen, Oberflächen gemäß technischen Vorbemerkungen, 4-teilig, senkrecht und horizontal je 1-fach geteilt, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.260 x 3.240 mm einschließlich Sockelprofil aus Holz, H= 23 cm, als Blendrahmenverbreiterung unten, außen bekleidet mit vorgehän Teilbreiten (Achsmaß): 1130 / 1130 mm Teilhöhen (Achsmaß): 2360 / 650 mm (ohne Sockelprofil)

  1. bis 4.Teil Brandschutzverglasung, VSG innen und außen, gemäß Zulassung vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Montage 4-seitig stumpf zwischen Holzstützen und -balken, Einbauhöhe bis 6,50 m über OKFF Einbauort: Pausenhalle OG Südfassade

7.3.80 Brandschutz-Fenster Typ 3.07 F - 1.920 x 3.010 mm, F30, 4-teilig, Rw >= 34 dB

Brandschutzverglasung Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-13 / EI30 nach DIN EN 13501, mit bauaufsich Brandschutzverglasung F30, Isolierverglasung 3-fach, transparent, mit Verbundsicherheitsglas (VSG) DIN EN 1444 Holzart Fichte, technische und bauphysikalische Vorgaben gemäß technischen Vorbemerkungen, Oberflächen gemäß technischen Vorbemerkungen, Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 34 dB, 4-teilig, senkrecht und horizontal je 1-fach geteilt, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 1.920 x 3.010 mm Teilbreiten (Achsmaß): 1130 / 790 mm Teilhöhen (Achsmaß): 2360 / 650 mm Teil 1 bis Teil 4 mit Brandschutzverglasung, VSG innen und außen, gemäß Zulassung vorgerichtet für 3-seitig auf Blendrahmen montierten Aluwinkel für Befestigung Fassadenbekleidung, Vorsatzmontage in Dämmebene, Befestigung umlaufend stumpf in dämmende Zarge und unten auf Unterbaudämm Einbauort: 2.OG Ostfassade Achse 9/10

7.3.90 Brandschutzverglasung F30, Holzrahmen, Innenraum

Brandschutzverglasung Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-13 / EI30 nach DIN EN 13501, mit bauaufsich Holzart Fichte, Oberfläche lasiert leicht weiß pigmentiert, mit Einfachverglasung aus Verbundsicherheitsglas (VSG) DIN EN 14449, Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.250 x 2.100 mm, Montage 4-seitig stumpf in Brettsperholzwand D 16 cm, Einbauort: Sporthalle / OG1 Medien (0114)

7.3.100 Absturzsichernde Verglasung, Holzrahmen, Innenraum, Rw >= 48 dB, ballwurfsicher

Absturzsichernde Verglasung nach DIN 18008-4, Kategorie A, mit bauaufsichtlicher Zulassung, als Innenfenster mit weiß pigmentiert, mit Einfachverglasung aus Verbundsicherheitsglas (VSG) nach DIN EN 14449, weitere Anforderungen müssen erfüllt werden:

  • Schalldämm-Maß DIN 4109: Rw >= 48 dB
  • ballwurfsicher nach DIN 18032-3 Kategorie W! (Handball) Rohbauöffnung Breite x Höhe: 2.250 x 2.100 mm, Montage an Brettsperrholzwand, als Doppelfenster mit Brandschutzverglasung in Vorposition, einschl. 4-seitiger Ra Einbauort: OG1 Medien (0114) / Sporthalle

Leistungsverzeichnis - 159/206 215

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7.4 Zubehör

7.4.10 Zulage Fenstergriff abschließbar mit Drehsperre

Zulage für Ausstattung der in diesem LV ausgeschriebenen Kipp-Dreh-Fensterflügel mit einem abschließbaren Fen

7.4.20 Öffnungsbegrenzer Fensterflügel

Öffnungsbegrenzer für in diesem LV ausgeschriebene Fensterflügel geprüft nach DIN EN 13126-5 für Kipp-Drehflüg einstellbarer Bremse, alle Teile aus nichtrostendem Material, Flügelgröße B x H = ca. 80 cm x 220 cm, Einbauort: Verwaltungsräume EG, OG 1, OG 2

7.4.30 Motorischer Antrieb Fenster Drehflügel Sporthalle

Kettenantrieb für motorische Öffnung in vorhergehenden Positionen beschriebene Fenster, für natürliche kontrolliert mm, Öffnungswinkel 60°, max. Hublänge 600 mm, Rahmenmontage, Antrieb mit rückensteifer Seitenbogenkette aus Edelstahl, ohne überstehende Nietköpfe, Kette komplett in den Antri Motorgehäuses steckbar, sehr geringe Geräuschentwicklung < 36dB(A) nach DIN 3746, Softanlauf und Softabscha Aluminiumprofil, Oberfläche eloxiert naturfarben, mit Anschlussleitung vorkonfektioniert und steckbar, einschl. allem Einbauhöhe bis 6,50 m ü. OKFF (Brüstungshöhe Fenster 4,20 m), Einbauort: Sporthalle, Fenstertyp 5.01 / 5.02

Leitfabrikat: Aumüller KS4 600 S12 24 V oder gleichwertig

7.4.40 Motorischer Antrieb Fenster Kippflügel

Kettenantrieb für motorische Öffnung in vorhergehenden Positionen beschriebene Fenster, für natürliche kontrolliert max. Hublänge 600 mm, Rahmenmontage, Antrieb mit rückensteifer Seitenbogenkette aus Edelstahl, ohne überstehende Nietköpfe, Kette komplett in den Antri Motorgehäuses steckbar, sehr geringe Geräuschentwicklung < 36dB(A) nach DIN 3746, Softanlauf und Softabscha Aluminiumprofil, Oberfläche eloxiert naturfarben, mit Anschlussleitung vorkonfektioniert und steckbar, einschl. allem Einbauhöhe bis 6,50 m ü. OKFF, Einbauort: Höhenlage OG1 -Pausenhalle, Foyer / OG2 VE 03, Fenstertypen: 2.05 / 3.05 / 3.07 / IF 01.03

Produkt der Planung: Aumüller KS4 600 S12 24 V oder gleichwertig

7.4.50 Motorischer Antrieb Fenster Differenzierungsbereich

Kettenantrieb für motorische Öffnung in vorhergehenden Positionen beschriebene Fenster, für natürliche kontrolliert = 1100 x 1550 mm, Öffnungswinkel 60°, max. Hublänge 600 mm, Rahmenmontage, Antrieb mit rückensteifer Seitenbogenkette aus Edelstahl, ohne überstehende Nietköpfe, Kette komplett in den Antri Motorgehäuses steckbar, sehr geringe Geräuschentwicklung < 36dB(A) nach DIN 3746, Softanlauf und Softabscha Aluminiumprofil, Oberfläche eloxiert naturfarben, mit Anschlussleitung vorkonfektioniert und steckbar, einschl. allem

Einbauort: Differenzierungsbereich 2.OG, Fenstertyp 7.02 Abrechnung je Fenster mit zwei Antrieben

Leistungsverzeichnis - 160/206 216

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Produkt der Planung: Aumüller KS4 600 S12 24 V oder gleichwertig

7.4.60 Steuerung Fensterantriebe

Steuerzentrale zur Ansteuerung der in Vorposition beschriebenen motorischen Fensterantriebe in der Sporthalle un Einbindung in Gebäudeleittechnik und KNX-Systeme möglich, plattformunabhängige, touchoptimierte Software übe Zeitsteuerung, mit Gehäuse Stahlschrank, Ausgangsspannung 24 V DC, Einbauort: Technikraum EG Produkt der Planung: Aumüller EMB8000+ 48A oder gleichwertig

7.4.70 Verleistung

Abdeckung der Anschlussfuge zwischen Fensterelementen und Rohbau als Verleistung 3-seitig, Breite x Tiefe= 20 Holzart: Fichte Oberflächenbeschichtung: Lasur weiß pigmentiert wie Fensterrahmen Befestigung: Senkschraube mit kleinem Kopf (Dielenschraube, Glasleistenschraube) TX10

7.4.80 Trittschutzblech

Trittschutzblech aus Edelstahl matt gebürstet an in diesem LV beschriebene Außentüren in Fußhöhe anbringen, H 1

7.4.90 Anschlussfuge innen elast.Dichtstoff Acrylatdispersion B bis 10mm

Anschlussfuge im Innenbereich, zwischen Fensterrahmen und Putz, Beton, Gipskarton mit dauerelastischem Dichts

7.4.100 Unterbauprofil wärmedämmend 50x75 mm, L 2,26 m

Unterbauprofil, wärmedämmend (U-Wert gemäß Uf-Wert Blendrahmen), für in diesem LV beschriebene bodengleic thermoplastischem Kunststoff o. glw., mit beidseitger stabiler Deckschicht, tragfähig, zur Montage der Fenster und T Profildicke ca. 75 mm, Profilhöhe 50 mm, Einzellängen 2,26 m, montiert auf Sockel-Perimeterdämmung mit Montagewinkeln auf Rohdecke fixiert, einschl. Abdichtung Bauteilfuge zur Rohdecke innen mit Dichtfolienstreifen dampfbremsend. Einbauort: EG Unterrichtsräume

Leistungsverzeichnis - 161/206 217

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7.4.110 Unterbauprofil wärmedämmend 130x75 mm, L 2,26 m

Unterbauprofil, wärmedämmend (U-Wert gemäß Uf-Wert Blendrahmen), für in diesem LV beschriebene bodengleic thermoplastischem Kunststoff o. glw., mit beidseitger stabiler Deckschicht, tragfähig, zur Montage der Fenster und T Profildicke ca. 75 mm, Profilhöhe 130 mm, Einzellängen 2,26 m, montiert auf Sockel-Perimeterdämmung mit Montagekonsolen auf Rohdecke fixiert, einschl. Abdichtung Bauteilfuge zur Rohdecke innen mit Dichtfolienstreifen dampfbremsend. Einbauort: OG 1+2, Unterrichtsräume, Notausgänge

7.4.120 Unterbauprofil wärmedämmend 50x80 mm, L 2,26 m, Pausenhalle

Unterbauprofil, wärmedämmend (U-Wert gemäß Uf-Wert Blendrahmen), für in diesem LV beschriebene bodengleic Profildicke ca. 80 mm, Profilhöhe 50 mm, Einzellängen 2,26 m, montiert auf Rohbaudecke Beton mit Montagewinkeln, einschl. Abdichtung Bauteilfuge zur Rohdecke innen mit Dichtfolienstreifen dampfbremsend. Einbauort: EG Pausenhalle

7.4.130 Unterbauprofil wärmedämmend 50x80 mm, L 1,40 m, Pausenhalle

Unterbauprofil, wärmedämmend (U-Wert gemäß Uf-Wert Blendrahmen), für in diesem LV beschriebene bodengleic Profildicke ca. 80 mm, Profilhöhe 50 mm, Einzellänge 1,40 m, montiert auf Rohbaudecke Beton mit Montagewinkeln, einschl. Abdichtung Bauteilfuge zur Rohdecke innen mit Dichtfolienstreifen dampfbremsend. Einbauort: EG Pausenhalle

7.4.140 Unterbauprofil wärmedämmend 50x80 mm, L 84 cm, Pausenhalle

Unterbauprofil, wärmedämmend (U-Wert gemäß Uf-Wert Blendrahmen), für in diesem LV beschriebene bodengleic Profildicke ca. 80 mm, Profilhöhe 50 mm, Einzellänge 84 cm, montiert auf Rohbaudecke Beton mit Montagewinkeln, einschl. Abdichtung Bauteilfuge zur Rohdecke innen mit Dichtfolienstreifen dampfbremsend. Einbauort: EG Pausenhalle

7.4.150 Montagewinkel Unterbauprofil

Montagewinkel für Befestigung der Unterbauprofile für bodengleiche Fenster, bestehend aus Stahlwinkel ca. 150 x Befestigungsuntergrund Stahlbeton, einschl. aller Befestigungsmittel, Einbauort: EG

Leistungsverzeichnis - 162/206 218

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7.4.160 Stahllasche UK Unterbauprofil

Stahllasche für Befestigung der Unterbauprofile für bodengleiche Fenster, bestehend aus Flachstahl ca. 200 x 80 x einschl. aller Befestigungsmittel, Einbauort: OG 1+2

7.4.170 Lüftungsgitter 530 x 2.700 mm, RC 1 N

Lüftungsgitter als Lamellenwandsystem mit Rahmen gemäß technischen Vorbemerkungen, auf Blendrahmen der Lü Abmessungen B x H: 530 mm x 2.700 mm Einbruchhemmung entsprechend Klasse RC 1 N Einbauort: Klassen- / Fachräume 1.OG + 2.OG

7.4.180 Lüftungsgitter 530 x 2.700 mm, RC 2

Lüftungsgitter als Lamellenwandsystem mit Rahmen gemäß technischen Vorbemerkungen, auf Blendrahmen der Lü Abmessungen B x H: 530 mm x 2.700 mm Einbruchhemmung entsprechend Klasse RC 2 Einbauort: Klassenräume EG

7.4.190 Lüftungsgitter 530 x 2.200 mm, RC 1 N

Lüftungsgitter als Lamellenwandsystem mit Rahmen gemäß technischen Vorbemerkungen, auf Blendrahmen der Lü Abmessungen B x H: 530 mm x 2.200 mm Einbruchhemmung entsprechend Klasse RC 1 N Einbauort: Büros Fassade Nord 1.OG + 2.OG

7.4.200 Lüftungsgitter 530 x 2.200 mm, RC 2

Lüftungsgitter als Lamellenwandsystem mit Rahmen gemäß technischen Vorbemerkungen, auf Blendrahmen der Lü Abmessungen B x H: 530 mm x 2.200 mm Einbruchhemmung entsprechend Klasse RC 2 Einbauort: Büros Fassade Nord EG

7.4.210 Aluminiumwinkel 50/20/2 mm, pulverbeschichtet, auf Blendrahmen

L-Winkelprofil aus Aluminium, Maße: 50 x 20 x 2 mm, Oberfläche pulverbeschichtet, Farbton RAL wie Fensterprofile außen auf Blendrahmen der in diesem LV beschriebenen Fenster dreiseitig, oben und seitlich durchlaufend, montie mit kurzem Schenkel auf Fensterholz verschraubt, Befestigungspunkt verdeckt durch Aluminium-Blendrahmenprofil

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8.2 Unterkonstruktion + Dämmung

Hinweis Dieser Titel umfasst die Lieferung und Montage einer Unterkonstruktion für eine vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Die Standsicherheit der Außenwandbekleidung muss nachgewiesen werden.

Erhöhte Windsoglasten im Randbereich erfordern zusätzliche Befestigungs- bzw. Verankerungsmittel, sowie gering

Die Vorschriften des Herstellers des jeweiligen Bekleidungsmaterials müssen eingehalten werden. Sofern in den Vertragsbedingungen oder der Leistungsbeschreibung keine anderen Vorgaben gemacht werden, ge besonderen Eigenschaften, die in den technischen Unterlagen des Erzeugers der beispielhaft aufgeführten Ausführ belegen.

Windzone: 2 Geländekategorie: II Gebäudehöhe h: 12,0 m Bekleidungsmaterial: großformatige zementgebundene Fassadenplatten Wärmedämmung: Fassaden-Dämmplatten aus Mineralwolle, 200mm Verankerungsgrund: Brett-Sperrholz (BSP) / Brett-Schicht Holz (BSH)

In die Einheitspreise einzukalkulieren sind sämtliche Nebenarbeiten wie:

  • das örtliche Aufmaß
  • Materialbestellung / Lieferzeiten
  • Materiallieferung
  • das Abladen des Materials, Transportieren zur Verwendungsstelle und das sorgfältige Lagern
  • Stellung sämtlicher für das Verlegen und Zuschneiden erforderlichen Geräte
  • Säubern der Baustelle
  • DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313

8.2.10 Metall-Unterkonstruktion Fläche

Unterkonstruktion für nachfolgend beschriebene Fassadentafeln mit Passivhaus zertifizierten, winkelförmigen Edels werksseitig UV-beständig und witterungsbeständig schwarz beschichtet) für eine hinterlüftete Fassadenbekleidung

Wandhalter mit Rückenlochung zur Befestigung auf Holzuntergrund.

Der Abstand von Vorderkante Wand bis Vorderkante Unterkonstruktion beträgt ca. 290 mm. Beim Ausrichten der Unterkonstruktion auf der vorhandenen Außenwand müssen Rohbautoleranzen bis zu 20 mm

Es dürfen nur Edelstahlwandhalter und Verbindungsmittel (Blindniete oder Edelstahl-Bohrschrauben) mit einer Allge

Verankerungsgrund: Brettsperrholz-Außenwand und Brettschichtholz-Stütze (BSP/ BSH, Nadelholz, Fichte, mind. C

Verankerungsmittel: allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Holzschrauben.

Abstand der vertikalen T- bzw. L-Profile i.M. ca. 62,5cm

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

8.2.20 Metall-Unterkonstruktion Stürze

Unterkonstruktion für nachfolgend beschriebene Fassadentafeln wie zuvor beschrieben, jedoch für die Bekleidung der nur ca. 20 cm hohen Sturzbekleidung oberhalb von Fenstern und Türen. Die Befestigung der vertikalen Aluminium-T- und Winkelprofile erfolgt nach oben an der Unterseite der Fertigteilbalk

Leistungsverzeichnis - 165/206 221

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8.2.30 Metall-Unterkonstruktion Sockel

Unterkonstruktion für nachfolgend beschriebene Fassadentafeln wie zuvor beschrieben, jedoch für die Bekleidung der nur ca. 30 bis 35 cm hohen Sockelbekleidung unterhalb von Fenstern.

8.2.40 Zulage: Gebäuderandbereiche

Mehrpreis für den Mehraufwand an Unterkonstruktion in den Gebäuderandbereichen zur Ableitung der Windlasten n Abrechnung über die vertikale Höhe des Wandbereiches.

8.2.50 Dauergerüstanker, Nordfassade

Lieferung und Montage von Dauergerüstankern in der vertikalen Fuge als System für die vorgehängte, hinterlüftete

8.2.60 Hinterlegung Außenecken mit Alu-Winkelprofil

Ausbildung der Außenecken mit Alu-Winkelprofil, dauerhaft witterungsbeständig schwarz beschichtet als Fugenhint Die Fugenhinterlegung in den Ecken zwischen Leibungsbekleidung und Flächenbekleidung ist in der Position der Le

8.2.70 Fassadenabschluss unten, Alu-Lüftungsprofil

Lieferung und zwängungsfrei montieren eines Kleintier-/ Lüftungsgitters aus Aluminium-Lochblech für den unteren Fassadenabschluss

Freier Mindestquerschnitt:50 cm² /m nach DIN18516-1 Breite: 80mm, 1-fach gekantet Befestigungsgrund: Alu-Unterkonstruktion

8.2.80 Fassadenabschluss oben, Alu-Lüftungsprofil

Lieferung und zwängungsfrei montieren eines Kleintier-/ Lüftungsgitters aus Aluminium-Lochblech für den oberen Fassadenabschluss

Freier Mindestquerschnitt:50 cm² /m nach DIN18516-1

Leistungsverzeichnis - 166/206 222

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Breite: 80mm, 1-fach gekantet Befestigungsgrund: Alu-Unterkonstruktion

8.2.90 Wärmedämmung, Mineralwolle, 200mm

Wärmedämmung der hinterlüfteten Fassade mit Bekleidungen auf Metallunterkonstruktion, unter Beachtung des GE

Fassaden-Dämmplatten aus Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V., gesundhe Einseitig mit schwarzem Glasvlies kaschiert; Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,032 W/mK nach DIN EN 13162; Anwendungsgebiet WAB nach DIN 4108-10; Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501; Schmelzpunkt > = 1000° C; Grenzabmaße für die Dicken T 3 nach DIN EN 13162; Langzeitige Wasseraufnahme WL(P) nach DIN EN 13162; Bezeichnungsschlüssel: MW-EN 13162-T3-WL(P)-AFr 5; Bis zu 3 Monate frei bewitterbar während der Bauphase

Dicke: 200mm

liefern und fachgerecht mit der Vlieskaschierung nach außen verlegen und sauber an die Fassadenunterkonstruktion anpassen. Verschnitte und Nachbesserungen werden nicht gesondert vergütet

Einschl. Wärmedämmung mit Dämmstoffhaltern (Kopf >= 80 mm Durchmesser) befestigen. Die Dämmplatten sind gemäß ATV Fassadenarbeiten mit 5 Dämmstoffhaltern pro m² oder nach Erfordernis zu befe dem gleichen Dämmstoff zu schließen.

Produkt der Planung: Isover ULTIMATE FSP-031 o.glw.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

8.2.100 Zulage: Kleinflächen

Lieferung und Einbau der zuvor beschriebenen Fassaden-Wärmedämmung bei Kleinflächen bis 50 cm Breite als Zulage.

8.2.110 Dämmung an Fenster und Tür anpassen

Dämmung an die Vorbauzargen der Fenster und Türen durch sauberes Ausklinken anpassen.

Querschnitt der Vorbauzargen ca. 80 x 85 mm

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8.2.120 Sturzdämmung

Wärmedämmung aus Mineralwolle,

  1. zur Ausfüllung Hohlraum zwischen Vorwandmontageprofil und Laubengangdecke, D= 80 mm, B= 80 mm
  2. als Aufdoppelung der Dämmung, D= 120 mm, B= 180 mm horizontal im Sturzbereich über den Fenstern verlegen, fixieren durch Verklebung und mechanische Befestigung mi

Dämmung einseitig mit schwarzem Glasvlies kaschiert; Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,032 W/m*K nach DIN EN 13162; Anwendungsgebiet WAB nach DIN 4108-10; Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501; Schmelzpunkt > = 1000° C; Grenzabmaße für die Dicken T 3 nach DIN EN 13162; Langzeitige Wasseraufnahme WL(P) nach DIN EN 13162; Bezeichnungsschlüssel: MW-EN 13162-T3-WL(P)-AFr 5;

Produkt der Planung: Isover ULTIMATE FSP-031 Fassaden-Dämmplatten o.glw.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

8.2.130 Sockeldämmung 1./2.OG

Wärmedämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS 032 nach DINEN 13163, Anwendungstyp PW nach DIN V4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/m*K, schwerentflammbar nach DIN EN 13 501-1, Euroklasse E, liefern und mit zementverträglichem Dispersionsspachtel und systemzugehörigem Zement 1,0 : 1,0 Gew.- Teile gem Die Dämmplatten sind dicht gestoßen und hohlraumfrei einzubauen. Obere und untere Kante 5°schräg geschnitten (Gefälle nach außen)

Plattendicke: 16 cm Einbauhöhe: ca. 30cm

Die Vorgaben der allgemein gültigen Regelwerke zur Bauwerksabdichtung, sowie die Verarbeitungshinweise und Vorgaben des Dämmstoffherstellers im bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis sind zu beachten.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

8.2.140 Sockeldämmung 2.OG Dachbereich

Wärmedämmplatten aus extrudiertem Polystyrol (XPS) nach DIN 18533 Anwendungstyp PW nach DIN V4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4: 0,034 W/(mK) bei W1-E Brandverhalten: B1 (DIN 4102) bzw. Euroklasse E (DIN EN 13501-1) liefern, im Wandanschlussbereich der Dachabdichtung dicht gestoßen und hohlraumfrei einbauen und oberen Bere Obere Kante 5°schräg geschnitten (Gefälle nach außen)

Plattendicke: 20 cm Einbauhöhe: ca. 30-50 cm

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

Leistungsverzeichnis - 168/206 224

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8.3 Fassadenbekleidung

Hinweis Übersicht der Vertragsbestandteile in jeweils gültiger Ausgabe (Auszug)

  • Alle von Materialien und Ausführungen berührten DIN- und EN-Vorschriften, behördlichen Erlasse, Arbeitsstättenri

  • Örtliche Bauvorschriften, Landesbauordnung und Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

  • VOB Teil A, Teil B, Teil C unter besonderer Berücksichtigung der ATV DIN 18351 Fassadenarbeiten und DIN 1851

  • DIN 4074-1 Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit - Teil 1: Nadelschnittholz

  • DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen -Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfunge

  • DIN 4108-3 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden -Teil 3: Klimabedingte Feuchteschutz-Anforderun

  • DIN 4108-10 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen

  • DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise

  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau-Bauwerke

  • DIN EN 485-2 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bänder, Bleche, Platten - Teil 2: Mechanische Eigenschafte

  • DIN EN 1990 - Eurocode - Grundlagen der Tragwerksplanung

  • DIN EN 1990/NA - Eurocode/NA - Grundlagen der Tragwerksplanung

  • DIN EN 1991-1-4 Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten

  • DIN EN 1991-1-4/NA - Nationaler Anhang, Eurocode 1/NA Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einw

  • DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5 Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines-Allgemeine Re

  • DIN EN 1995-1-1/NA Nationaler Anhang, Eurocode 5/NA Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1:

  • DIN EN 1999-1-1 Eurocode 9 Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken - Teil 1-1: Allgemeine Beme

  • DIN EN 1999-1-1/NA- Nationaler Anhang, Eurocode 9/NA Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken

  • DIN EN 12467 Faserzementtafeln- Produktspezifikationen und Prüfverfahren

  • DIN EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung

  • DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle

  • GebäudeEnergieGesetz -GEG-

  • Fachregeln für Außenwandbekleidungen mit ebenen Faserzement-Platten, Zentralverband des Dachdeckerhandw

  • FVHF-FOKUS® Fachveröffentlichungen des FVHF e.V., Berlin - www.fvhf.de

  • Planungsunterlagen mit Angabe der Zeichnungsnummer. Sollten keine Pläne und Ansichten vorhanden sein, sind

  • Die Baubeschreibung

  • Das Leistungsverzeichnis

  • Leistungserklärung gemäß Bau PVO EU 305/2011

  • Bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise für Faserzement-Fassadentafeln nach DIN EN 12467

  • Umweltproduktdeklaration EPD des Bauproduktes

  • Baustellenverordnung -BaustellV-

  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft

  • Planungsgrundlagen des Herstellers der Fassadentafel

  • Standsicherheitsnachweis/statische Berechnungen

  • Verlegeanleitungen der Hersteller von Zubehörmaterialien

  • DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und

Leistungsverzeichnis - 169/206 225

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QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

Technische Vorbemerkungen Es sind nur langsam laufende, staubarm arbeitende Bearbeitungsgeräte zu verwenden. Sichtbare Teile aus Aluminium müssen für den Einsatz an Fassaden beschichtet sein. Blankes Aluminium kann sich Schnittkanten von Fassadentafeln aus naturerhärtetem Faserzement sind mit einer Kantenimprägnierung des Tafel Das Material ist bis zur Verwendung gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Vor dem Abbau der Rüstung sind arbeitsbedingte Verschmutzungen von den bekleideten Flächen zu entfernen, ggf Alle Angaben zur Bemessung der Unterkonstruktion einschließlich der Verankerung am Untergrund sind Richtwerte Alle Positionen beinhalten die Lieferung der beschriebenen bzw. zur Ausführung der Leistung erforderlichen Materia

Hinweis Die nachfolgend beschriebene Fassadenbekleidung wird mit Faserzement Fassadentafeln mit permanentem Graffit

Material: naturerhärteter gepresster Faserzement, nach EN 12467 mit CE Kennzeichnung, aus natürlichen und umw

Beschichtung: UV-gehärtete Oberflächenbehandlung auf farbig lasierter oder transparenter Reinacrylatbeschichtung, in Walz-Gieß

Oberfläche: glatt, seidig matt mit durchscheinender Struktur des Faserzements, lichtecht, Rückseite farblos versiegelt abriebfeste Oberfläche: Kratzfestigkeit nach Oesterle mindestens 2,5 N Mohshärte mindestens 4 Bleistifthärte mindestens 4H Eindruck-Härteprüfung mindestens 6N nach DIN 53153, EN ISO 2815 werksseitig aufgebrachter, dauerhafter Graffitischutz Die Wirksamkeit des Graffitischutzes ist durch einen Prüfbericht belegbar. Zusätzlich muss ein Nachweis erbracht w Die Oberfläche weist eine dauerhafte Beständigkeit mindestens gegenüber den Lösemitteln Ethanol, Glycerin und A

Nutzmaße nach Besäumung: maximal 3.100 mm x 1.250 mm und 2.500 mm x 1.250 mm

Die sichtbaren Tafelkanten sind nach dem Zuschnitt leicht zu brechen und erhalten eine transparente Kantenimpräg

Tafeldicke: 8 mm

Klassifizierung des Brandverhaltens: A2-s1, d0 (DIN EN 13501-1)

Es sind die Verlege-Richtlinien des Herstellers der Faserzement Fassadentafeln zu beachten.

Produkt der Planung: Equitone [natura] pro o.glw. Farbton beige NU861 (Fassade), anthrazit NU251 (erdberührter S

8.3.10 Fassadenbekleidung, Faserzement Fassadentafeln

Wandflächen einfarbig bekleiden auf zuvor beschriebener Holz-Unterkonstruktion, mit Faserzement-Fassadentafeln

Die Tafelkanten sind nach dem Zuschnitt beidseitig leicht zu brechen und erhalten eine transparente Kantenimprägn

Farbton: nach Bemusterung und Wahl des AG

Die Fassadentafeln sind mit dem Spezialbohrer für Faserzement Ø 9,5 mm, die Tragprofile mit der Bohrlehre 4,1 m systemzugelassene Fassadenniete 4x18-K15 nach Einbauvorschrift zu verwenden. Die Nieten werden mit der dazu Breite +/-2 mm auszuführen. Es gelten erhöhte Anforderungen an die Maßhaltigkeit von Fugen (vertikal oder horizontal) bei hinterlüfteter Fassad auszuführen. Entscheidend ist ein gleichmäßiger Gesamteindruck vom Fugenbild.

Plattenhöhe: bis 3.100 mm Plattenbreiten: bis 1.250 mm

Ebenfalls ist abweichend zur DIN 18202 -Toleranzen im Hochbau- Tabelle 3, Zeile 6 die fertige Fassadenbekleidung

Auf eine ausreichende Hinterlüftung ist zu achten (DIN 18516-1). Leibungen und Stürze werden gesondert abgerechnet. Die Verlegerichtlinien des Herstellers sind zu beachten.

Leistungsverzeichnis - 170/206 226

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8.3.20 Zulage: Kleinfläche bis 500mm

Kleinflächen mit Faserzement-Fassadentafeln bekleiden, Material wie in der Vorposition beschrieben, jedoch mit ein

8.3.30 Bekleidung Fenster- und Türleibungen, 3-seitig

Fenster- und Türleibung, 3-seitig (seitlich und oben) aus Tafelstreifen (Material wie zuvor) liefern und montieren wie folgt:

  • Zuschnittbreite ca. 185 mm
  • Befestigung am Fenster-Blendrahmen an ein AL-Profil
  • Befestigung zur Fassade (Außenecke) mittels AL-Winkel (dauerhaft UV- und witterungsbeständig, schwarz pulverbeschichtet; ist Teil dieser Position).
  • Befestigungsmittel: farbig Fassadenniete oder Schrauben (nichtrostend)
  • Anschlussfugen umlaufend 10 mm +/-2mm
  • Anschluss unten zur Fensterbank mit 5° Schmiegeschnitt.

8.3.40 Sockel-Bekleidung

Tafelstreifen für Sockel (Material wie zuvor), Zuschnitte bis ca. 300 x 2.655mm, liefern und auf zuvor beschriebener Unterkonstruktion montieren. Vertikale Stöße immer mittig in Stützenachse, Achsraster = 2.500mm

8.3.50 Sockelplatte, erdberührt

Faserzement-Fassadenplattenstreifen gem. -Produktbeschreibung Faserzement Fassadentafeln-, in Zuschnitten na mm breiten Vertikalfugen, mit schwarzem EPDM-Fugenband hinterlegt.

Plattendicke: 8mm, Farbton anthrazit Plattensteifen: bis 500x 2.500mm Einbauhöhe i.d.R. von -0,35m bis +0,15m (=50cm), im Türbereich abweichend

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

Leistungsverzeichnis - 171/206 227

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8.3.60 Dichtband Türanschluss

Vorkomprimiertes Dichtungsband liefern und zwischen Sockelplatte und angrenzenden Bauteil (Tür) über die Socke

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!

8.3.70 Eckschutzwinkel

Eckschutzwinkel liefern und in den Außenecken der Türleibungen montieren (kleben/ nieten):

Material: V4A-Edelstahl-Blech, gebürstet Dicke: 1mm Kantung: 1-fach Abwicklung: 80mm Länge: 300mm

8.3.80 Anarbeitung Fensterbänke

Notwendige Anarbeitungen an Fensterbank-Endstücke durch zusätzliche Ausklinkungen bis 5 x 5 cm incl. Kantenve

8.3.90 VHF-Durchdringung, bis D=30mm

Herstellen einer runden Aussparung, Öffnungsgröße: bis D = 30 mm incl. Kantenversiegelung

8.3.100 VHF-Durchdringung, bis D=80mm

Herstellen einer runden Aussparung, Öffnungsgröße: bis D = 80 mm incl. Kantenversiegelung

8.3.110 VHF-Durchdringung, rund bis D=150mm

Herstellen einer runden Aussparung, Öffnungsgröße: bis D = 150 mm incl. Kantenversiegelung

Leistungsverzeichnis - 172/206 228

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8.3.120 VHF-Durchdringung, eckig bis 0,1 m²

Herstellen einer eckigen Aussparung, Öffnungsgröße: bis 0,1 m² incl. Kantenversiegelung

8.3.130 VHF-Durchdringung, eckig bis 0,5 m²

Herstellen einer eckigen Aussparung, Öffnungsgröße: bis 0,5 m² incl. Kantenversiegelung

8.4 Blecharbeiten

Hinweis Um die einwandfreie Funktion der Fensterbank, den dauerhaften Schutz der Fassade vor Witterungs- und Umwelte Fensterbanksysteme auf die aktuell gültige Fassung des -Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von F unter www.ift-rosenheim.de (https://www.ift-rosenheim.de/) . Bei Ausführung der Montage der Aluminium-Fensterbänke ist, in Abhängigkeit von der Einbautemperatur, die therm

Die nachfolgend beschriebenen Fensterbänke sind mittig in den Stützenachsen alle 2,5m zu trennen und mit einem

Der Anschluss der Aluminium-Fensterbank an Fenster und Baukörper ist mit einer geeigneten Systemdichtung und/

Es dürfen nur seitliche Endstücke verwendet, für die ein Nachweis der Schlagregendichtheit vorliegt. Alternativ könn

Für die Stabilisierung und Lagesicherung der Fensterbank sind geeignete, thermisch getrennte Fensterbankhalter e darf maximal 600 mm betragen.

Es muss gewährleistet sein, dass eine Fensterbankschräge von mindestens 5° nach fertiger Montage des Fensterb

Werden die Fensterbänke mit einer selbstklebenden Schutzfolie geliefert, muss diese nach Fertigstellung der Fassa

8.4.10 Fensterbank, außen, Laubengang, 250mm

Aluminium-Außenfensterbank, d = 2 mm, Legierung EN AW 6060 T66/ EN AW 6063 T6 nach EN 573-3 liefern und fachgerecht einbauen einschl.:

  • Antidröhn Beschichtung auf der Unterseite
  • thermisch getrennte Fensterbank-Halter, e= max. 600 mm.
  • Aluminium-Gleitverbinder alle 2,5m in Stützenachse inkl. einteiligem EPDM-Dichtschuh zur Erstellung von geraden Dehnstößen, Schlagregendicht bis 1950 Pa geprüft.
  • Bordprofile, gesteckt und schlagregendicht bis 1950 Pa geprüft ober gekantet und geschweißt.
  • Anschraubkantendichtung aus TPE zur Abdichtung der Fensterbank gegen das Fenster und sonstigem zur Montage erforderlichem Zubehör.

Anschraubkante: 25 mm Tropfkante: 25 mm Neigung: 5° Ausladung: 250 mm (30mm Vorsprung vor der Fassadenbekleidung)Oberfläche: pulverbeschichtet, RAL 7002 Olivg QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

Leistungsverzeichnis - 173/206 229

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8.4.20 Fensterbank, außen, Fassade Nord, 270mm

Aluminium-Außenfensterbank wie zuvor beschrieben, jedoch

Ausladung: 270 mm Tropfkante: 40 mmLängen: ca. 8,50; 10,0m und 37,5m

8.4.30 Fensterbank, Sporthallendach, 240mm

Aluminium-Außenfensterbank wie zuvor beschrieben, jedoch

Ausladung: 240 mm Tropfkante: 40 mmLängen: ca. 9,50 und 14,60m incl. Ausbildung einer geschweißten Inneneck

8.4.40 Fensterbank, Sockelbereich 120mm

Aluminium-Außenfensterbank wie zuvor beschrieben, jedoch

Ausladung: 120 mm Tropfkante: 25 mmohne Fensterbankhalter direkt auf die Sockeldämmung geklebtincl. Ausbildu

8.4.50 Alublechbekleidung Holzstütze, Pausenhalle, Dämmung, H 3,01 m

Aluminiumblech-Bekleidung vor Holzstütze zwischen zwei Fenstern bestehend aus Aluminiumblech und Wärmedäm

  • Aluminiumblech, D= 2mm, Zuschnittbreite ca. 470 mm, U-förmig 2-fach gekantet, B x T= 320 x 75 mm Die Befestigung erfolgt gleitfähig mit nichtrostenden Schrauben mit Kunststoff-Unterlegscheibe an AL-Winkel der Fe Bekleidung: 3.010 mm Oberfläche pulverbeschichtet nach RAL 7002 (olivgrau)

  • Wärmedämmung, D= 80 mm, B= 310 mm, auf Stütze verlegen, fixieren durch Verklebung und mechanische Befes eine Luftschicht von mind. 10 mm sicherzustellen). Dämmung einseitig mit schwarzem Glasvlies kaschiert, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,032 W/m*K nach DIN EN 13162; Anwendungsgebiet WAB nach DIN 4108-10; Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501; Schmelzpunkt > = 1000° C; Grenzabmaße für die Dicken T 3 nach DIN EN 13162; Langzeitige Wasseraufnahme WL(P) nach DIN EN 13162; Bezeichnungsschlüssel: MW-EN 13162-T3-WL(P)-AFr 5; Produkt der Planung: Isover ULTIMATE FSP-031 Fassaden-Dämmplatten o.glw.

Einbauort: Fassade Pausenhalle EG + OG 1

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

Leistungsverzeichnis - 174/206 230

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8.4.60 Alublechbekleidung Holzstütze, Ecke, Dämmung, H 3,01 m

Aluminiumblech-Bekleidung vor Holzstütze zwischen zwei Fenstern wie zuvor beschrieben, jedoch als Eckausbildun

  • Aluminiumblech, D=3mm, Zuschnittbreite ca. 1.060 mm, 3-fach gekantet, Abwicklung: 75 / 480 / 430 / 75mm

  • Wärmedämmung, D= 80 mm, B= 460 mm + 330 mm

Einbauort: Fassade Pausenhalle EG + OG 1

8.4.70 Alublechbekleidung Holzstütze, Dämmung, H 3,01 m

Aluminiumblech-Bekleidung vor Holzstütze zwischen zwei Fenstern wie zuvor beschrieben, jedoch

  • Aluminiumblech, Zuschnittbreite ca. 420 mm, U-förmig 2-fach gekantet, B x T= 310 x 55 mm

  • Wärmedämmung

  1. zur Ausfüllung Hohlraum mittig zwischen Vorwandmontageprofilen, D= 80 mm, B= 70 mm
  2. als Aufdopplung der Dämmung in Stützenbreite, D= 60 mm, B= 260 mm

8.4.80 Alublechbekleidung Holzstütze, Dämmung, H 2,71 m

Aluminiumblech-Bekleidung vor Holzstütze zwischen zwei Fenstern wie zuvor beschrieben, jedoch

Höhe der Bekleidung: 2,71 m

8.4.90 Alublechbekleidung Holzstütze, Dämmung, H 2,21 m

Aluminiumblech-Bekleidung vor Holzstütze zwischen zwei Fenstern wie zuvor beschrieben, jedoch

Höhe der Bekleidung: 2,21 m

8.4.100 Alublechbekleidung Holzstütze, Dämmung, H 1,71, 2.OG

Aluminiumblech-Bekleidung vor Holzstütze zwischen zwei Fenstern wie zuvor beschrieben, jedoch

Höhe der Bekleidung: 1,71 m

Leistungsverzeichnis - 175/206 231

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8.4.110 Alublechbekleidung Holzstütze, Ecke, Dämmung, H 2,71 m

Aluminiumblech-Bekleidung vor Holzstütze zwischen zwei Fenstern wie zuvor beschrieben, jedoch als Eckausbildun

-Aluminiumblech, D=3mm, Zuschnittbreite ca. 1.145 mm, 3-fach gekantet, Abwicklung: 55 / 545 / 490 / 55 mm,

  • Wärmedämmung
  1. zur Ausfüllung Hohlraum mittig zwischen Vorwandmontageprofilen, D= 80 mm, B= 270+ 300mm
  2. als Aufdoppelung der Dämmung, D= 60 mm, B= 500 + 400 mm

Höhe der Bekleidung: 2,71 m Einbauort: Kunstraum OG2

8.4.120 Alublechbekleidung, horizontal, Dämmung, L 26,0m

Aluminiumblech-Bekleidung horizontal vor Holzträger zwischen zwei Fenstern bestehend aus Aluminiumblech und W

  • Aluminiumblech, D= 3mm, Zuschnittbreite ca. 835 mm, U-förmig 4-fach gekantet, H x T= 555 x 125 mm Die Befestigung erfolgt gleitfähig mit nichtrostenden Schrauben mit Kunststoff-Unterlegscheibe an AL-Winkel der Fe Länge der Bekleidung: ca. 18.000mm + 8.000 mm incl. einer verschweißten 90° Außenecke und 10 schlagregendicht hinterlegten Dehnstößen mittig in den Achsen der Stützen. Unterseitig ist die Bekleidung mit Be

  • Wärmedämmung, wie zuvor beschrieben, jedoch D= 120 mm, B= 550 mm, auf Holzträger verlegen, fixieren durch Aluminiumblech und Dämmplatte ist eine Luftschicht von mind. 10 mm sicherzustellen).

Einbauort: Fassade Pausenhalle OG 1

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

8.4.130 Alublechbekleidung, horizontal, Dämmung, L 4,13m

Aluminiumblech-Bekleidung horizontal vor Holzträger wie zuvor beschrieben, jedoch

Länge der Bekleidung: ca. 4.130 mm

Einbauort: Fassade Eingangsbereich

8.5 Fugen/ Anschluss Betonfertigteil

8.5.10 Fuge zwischen Wand und Betonfertigteil dämmen, 12x20 cm

Steinwolle-Plattenstreifen, Querschnitt txh ca. 12 x 20 cm in Fuge zwischen Fertigteilbalkon (Laubengang) und Roh

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m²K) nach DIN 4108-4:2017-03 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP-zh Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1; Schmelzpunkt > 1000° C nach DIN 4102-17 Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene: TR10 (mind. 10,0 kPa)

Leistungsverzeichnis - 176/206 232

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DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!

8.5.20 Fuge zwischen Fenster und Betonfertigteil dämmen, 5x10 cm

Steinwolle-Plattenstreifen, wie zuvor beschrieben, Querschnitt txh ca. 5 x 10 cm in Fuge zwischen Fertigteilbalkon (

Oberseitig mit 5% Gefälle ausbilden, Glasfasergewebe aufbringen und mit zementverträglichem Dispersionsspachtel, 1,0 : 1,0 Gew.-Teile mit Zement gemischt, einspachteln und glätten als Untergrund für nachfol

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!

8.5.30 Hohlraum oberhalb Isokorb dämmen, 24x12x10 cm

Steinwolle-Plattenstreifen, wie zuvor beschrieben, Querschnitt bxtxh ca. 24 x 12 x 10 cm in Fuge zwischen Fertigtei

Oberseitig mit 5% Gefälle ausbilden, Glasfasergewebe aufbringen und mit zementverträglichem Dispersionsspachtel, 1,0 : 1,0 Gew.-Teile mit Zement gemischt, einspachteln und glätten als Untergrund für nachfol

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!

8.5.40 Sockelabdichtung Laubengang, 35+15 cm

Sockelabdichtung mit einem für WU-Beton geeigneten Flüssig-Kunststoff auf Polyurethanbasis (PU) und vollflächige Verarbeitung nach Systembeschreibung des Herstellers einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien.

Eigenschaften: Farbe: grau, ähnlich RAL 7040 Einkomponentig auf PU Basis, Lösemittel-, isocyanat- und weichmacherfrei Schichtstärke mind. 2,7 mm Verbrauch: ca. 3,2 kg/m² Vlieseinlage =110g/m² perforiertes Vlies UV-, hydrolyse- und alkalibeständig DIN EN 13501-5, BROOF (t1) entspricht DIN 4102-7/B2 Anschlusshöhe (vertikal): 30 cmAnschlusstiefe (horizontal): 15 cmUntergrund: WU-Beton, mineralisch gespachtelte (vor Aushärtung entfernen) Produkt der Planung: ALSAN Flashing neo o.glw.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!

z.B. Montagekleber und Dichtstoffe: Einhaltung der Anforderungen der DGNB Qualitätsstufe 3, Kriterienmatrix Zeile 13: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und- halogenierte Treibmittel < 0,1 %, und - EMICODE, EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder

  • VOC < 1 %

Leistungsverzeichnis - 177/206 233

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8.5.50 Abdichtung bodentiefe Fenster-Elemente, 5+20 cm

Sockelabdichtung wie zuvor beschrieben, jedoch Anschlusshöhe (vertikal): 5 cmAnschlusstiefe (horizontal): 20 cm

8.5.60 Aluminium Austrittsprofil, 225 x2.250 mm

Aluminium Austrittsprofil mit rutschhemmender Oberfläche durch feine Riffelung in Gerstenkornoptik

Materialstärke 1,5/2 mm. Anschraubkante: 25 mm mit Langlochstanzungen Tropfkante: 25 mm Ablaufneigung: 5° Oberfläche: E6/EV1 eloxiert Ausladung: 225 mmLänge: ca. 2.250 mm seitliche Aufkantung/ Endstücke: angeschweißtAnti-Dröhn-/ Bitumendämp vorkomprimierten Dichtbändern nach DIN 18542 BG 1 durchzuführen. Die Befestigung erfolgt gleitfähig mit nichtros

8.6 Sockelabdichtung und -dämmung, EG

8.6.10 Abzudichtende mineralische Sockelflächen reinigen und grundieren

Zementleim, Staub, Mörtelreste und Grate etc. entfernen, Untergrund staubfrei und tragfähig herstellen und mit eine

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

8.6.20 Sockelabdichtung mit rissüberbrückender MDS bei W4-E

Abdichtung gemäß der Wassereinwirkungsklasse W4-E -Spritzwasser im Wandsockel- aus einer zweikomponentige Rohstoffe herstellen. Mindesttrockenschichtdicke > 2 mm. Untergrund: Beton/ Holz und ggf. Kunststoffschwellen der Fenster

Produkteigenschaften Sehr emissionsarm (GEV-EMICODE EC 1 ) Plus Basis: Zu 100% nachhaltiges Polymerbindemittel, Zement, Additive, Spezialfüllstoffe Rissüberbrückung: 2 mm nach DIN EN 1062 Teil 7 Schnelle Durchtrocknung und Vernetzung nach 24 Std. bei 5 °C und 90 % relative Feuchte Lösemittelfrei Bitumenfrei Druckwasserdicht Geprüft radondicht Hohe Haftzugfestigkeit Hochflexibel, dehnfähig und rissüberbrückend Schlämm-, streich-, spachtel- und spritzfähig Sehr gute Haftung auch auf nicht mineralischen Untergründen (z. B. Kunststoffe, Metalle, etc.) UV-beständig

Produkt der Planung: Remmers MB 2K [eco] oder gleichwertig

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

Leistungsverzeichnis - 178/206 234

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8.6.30 Zulage: Dichtband

Vliesbeschichtetes Dichtband auf NBR Kautschuk Basis bei horizontalen und vertikalen Fugen, Innenecken und An

Produktkenndaten Fugenband:

  • Temperaturbeständigkeit: -20°C / + 90°C
  • Wasserundurchlässigkeit ca. 3 bar
  • Höchstzugkraft (DIN 53504) quer: > 1,5 N/mm²/ längs: > 4,5 N/mm²
  • Bruchdehnung (DIN 53504) quer: >117%/ längs: >110%

Produkt der Planung: Remmers MB 2K + Remmers Tape VF 120 o.glw.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

8.6.40 Sockeldämmung, 20cm

Wärmedämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS 032 nach DINEN 13163, Anwendungstyp PW nach DIN V4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/m*K, schwerentflammbar nach DIN EN 13 501-1, Euroklasse E, liefern und nach ausreichender Durchtrocknung der zuvor beschriebenen Abdichtung mit der zuvor beschriebenen m Die Dämmplatten sind dicht gestoßen und hohlraumfrei einzubauen.

Plattendicke: 20 cm

Einbauhöhe von -0,40m bis +0,30m (=70cm) Obere Kante 5°schräg geschnitten (Gefälle nach außen)

Die Vorgaben der allgemein gültigen Regelwerke zur Bauwerksabdichtung, sowie die Verarbeitungshinweise und Vorgaben des Dämmstoffherstellers im bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis sind zu beachten.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

8.6.50 Sockeldämmung, 18cm

Wärmedämmplatten wie zuvor beschrieben liefern und einbauen, jedoch

Plattendicke: 18 cm

Einbauhöhe von -0,05m bis +0,30m (=35cm) Obere Kante 5°schräg geschnitten (Gefälle nach außen)

Leistungsverzeichnis - 179/206 235

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8.6.60 Sockeldämmung, 16cm

Wärmedämmplatten wie zuvor beschrieben liefern und einbauen, jedoch

Plattendicke: 16 cm

Einbauhöhe von -0,40m bis +0,30m (=70cm) Obere Kante 5°schräg geschnitten (Gefälle nach außen)

8.6.70 Sockeldämmung, 10cm

Wärmedämmplatten wie zuvor beschrieben liefern und einbauen, jedoch

Plattendicke: 10 cm

Einbauhöhe von -0,40m bis +0,00m (=40cm) Obere Kante 5°schräg geschnitten (Gefälle nach außen)

8.6.80 Sockeldämmung, 8cm

Wärmedämmplatten wie zuvor beschrieben liefern und einbauen, jedoch

Plattendicke: 8 cm

Einbauhöhe von -0,40m bis +0,10m (=50cm) Obere Kante 5°schräg geschnitten (Gefälle nach außen)

8.6.90 Dämmlücke schließen, 8 x 15 cm

Dämmlücke zwischen Perimeterdämmung der Gründungsarbeiten und Sockeldämmung mit Sockeldämmung, wie z

Dämmquerschnitt: bis ca. 8 x 15 cm

9 Metallbau Außentüren (kein Nebenangebot möglich)

Hinweis Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verglasung der Bauelemente. Die Leistung umfasst die Liefe

Konstruktionssystem Die Profil-, Zubehör- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des System-Herstellers erfolgen. W

Normen - Richtlinien Für die Auftragsabwicklung gelten: VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).

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Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und nach DIN 18055 Glas im Bauwesen nach DIN 18008, DIBt.VFF Merkblatt, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller >>Beschi EN 13830 für Vorhangfassaden ( CE Kennzeichnung ) EN 13241 1 Tore ohne Feuer- Rauchschutzeigenschaften ( CE Kennzeichnung ) Unfallverhütungs-Vorschriften. Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden.

Werkstoff Stahl Es sind kaltgewalzte oder kaltgezogene Präzisions-Stahl-Profile der Qualität S 235JR nach DIN EN 10027-1 oder h feuerverzinktem Blech nach DIN EN ISO 1461 oder in gleichwertiger Qualität auszuführen. Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserun

Profilauswahl Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des System-Hersteller formschlüssig miteinander verbunden sind. Die Profile müssen die Lasten nach DIN EN 1991-1 sowie den NA ( Nationalen Anhängen sicher abtragen. ) Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Das Prinzip der Wärmedämmung ist bei Außenbauteilen für die gesamte Konstruktion einzuhalten. Die Wanddicken aller tragenden Profilwandungen müssen mindestens 1,5 mm betragen. Die ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der Profile (Uf) sind durch Messung / Berechnung nach DIN EN Bundesanzeiger oder nach DIN EN 673, DIN EN 674, DIN EN 675 zu ermitteln.

Profilverbindungen Die Verbindung der Profile in Gehrungs- und T-Stößen erfolgt durch Schweißung. Hierdurch werden kraft- und form

Flügeldichtungen Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe verwenden. Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp - Fenster sowie PASK ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben.

Entwässerung der Konstruktion Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert

Beschläge Es sind die in den Fertigungsunterlagen ausgewiesenen System-Beschläge zu verwenden. Sind nicht systemgebun Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Be Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden.

Farb- Beschichtung Die Beschichtung der Stahl-Profile und/ oder -Bleche muss mit gütegesicherten Pulver- oder Nasslacken erfolgen. D erwartende Nutzungsdauer zu gewährleisten. Der ausführende Beschichtungsbetrieb für Aluminiumteile muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International. ( einzuhalten. Für Stahlteile sind die Richtlinien der QIB bzw. Qualicoat anzuwenden. Die Oberflächenbehandlung ist vor der Durchführung mit dem Beschichtungsbetrieb detailliert klarzulegen. Im Zweif

Werkstatt- und Montageplanung Werkstatt- und Montageplanung für die Ausführung aller vertraglichen Metallbauarbeiten auf der Grundlage der beig Die Werkstattpläne und die Detaildarstellung der Bauwerksanschlüsse sind in enger Zusammenarbeit mit den Archi Die Bearbeitung hat so frühzeitig zu erfolgen, dass angemessene Prüf- und Genehmigungszeiten eingeplant sind. Mit den Ausführungen darf erst nach Vorlage der vom Architekten, vom Tragwerksplaner und von der Bauaufsicht g

DGNB-Anforderungen siehe >>Besondere Technische Vertragsbedingungen / DGNB - Vorbemerkungen + zusätzlic z.B. Montagekleber und Dichtstoffe: Einhaltung der Anforderungen der DGNB Qualitätsstufe 3, Kriterienmatrix Zeile 13: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und- halogenierte Treibmittel < 0,1 %, und - EMICODE, EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder

  • VOC < 1 %

Hinweis Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachst

Mechanische Festigkeit der Türen in Flucht- und Rettungswegen für eine lange Gebrauchstauglichkeit bzw. Lebens Gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses ist für die Stahlrahmentüren (Außentüren) eine hohe mechanisc Durch die zu erwartenden Einwirkungen und Belastungen an den Türen, wird die Klasse 4 gemäß der Norm EN 119 Die angebotenen Türelemente müssen die mechanische Festigkeit in der Klasse 4 (höchste Klasse) nach der Norm Die entsprechenden Prüfzeugnisse (aller Tür-Typen) für die mechanische Festigkeit in der Klasse 4 müssen durch e

Hinweis Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der

Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente. Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifiz

Leistungsverzeichnis - 181/206 237

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Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente. Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifiz

Außentüren nach DIN EN 14351-1 Türelement: Ud = 1,0W/(m²K) Tür Profilkombination: Uf =2,4W/(m²K)

Glaswert nach DIN EN 673: Ug = 0,6W/(m²K) Isolierglas-Abstandshalter = Psi Außentüren: Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung: 3 Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A: >4A Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung: C2 Diese Werte gelten für eine Ausführung als 1 und 2 flg. Tür Beanspruchungsklassen für Außentüren im Bereich der EnEV nach der Norm DIN 18055-Tabelle 3.2.

Hinweis Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss Windzone: II Geländekategorie: IV

Horizontale Lasten ( Nutzlasten ) nach DIN EN 1991-1-1 Zusatzlasten mit: 1.0KN/m, wirkend in Brüstungshöhe

Hinweis Wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders beschrieben, ist die Oberflächenbehandlung, Ausführung und d

Korrosionsschutz der Stahlkonstruktionen Ausführung gemäß dem VFF Merkblatt St. 01, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller >>Beschichten von Stahlteilen im Metallbau<<. Innenbereich: Schutzdauer der Beschichtung nach DIN EN ISO 12944-1 Korrosivitätskategorie: C 2 Schutzdauer: Lang, 10-15 Jahre Außenbereich: Schutzdauer der Beschichtung nach DIN EN ISO 12944-1 Korrosivitätskategorie: C 4 Schutzdauer: Lang, 10-15 Jahre Die Vorbehandlung der Stahlprofile ist nach den Vorgaben des Systemherstellers auszuführen.

Beschichten von Elementen aus vorkonservierten Profilstahlrohren Fertigung der Elemente mit Profilen aus feuerverzinktem Bandstahl >Z<. Beschichtung gem. DIN EN ISO 12944-1-7 Farbton: RAL nach Wahl des AG Pulverlackierung

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!

Hinweis Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten) und der Konstruktionsmerkmale sind Gegebenenfalls aus statischen und aus formalen Gründen verstärkte Profile werden an dieser Stelle nicht genannt. Nachweispflicht u. Dimensionierung Auf der Basis der Berechnung und/oder der Tabellenwerte ist der Nachweis mit folgender Dimensionierung für alle t

Hinweis Auf der Basis der Berechnung und/oder der Tabellenwerte ist der Nachweis mit folgender Dimensionierung für alle t

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Hinweis Produkt der Planung: Jansen, Janisol HI Stahlrahmentür o.glw.

Anforderung: In Anlehnung RC2 nach DIN EN 1627 Die Gläser werden in P4A-Qualität ausgeführt, auch bei Türen mit Panikfunktionen.

Konstruktionsmerkmale: Alle Eck- und T-Verbindungen durch Schweißung kraftschlüssig verbunden. Der hochwertige Isoliersteg verbindet die Halbschalen der Profile kraft- und formschlüssig; er hält den kurzfristigen T Gläser und/oder Füllungen von 34 mm bis 56 mm können eingesetzt werden. Innen und außen flächenbündige Türflügel mit umlaufender Schattenfuge 5 mm breit. Doppelte, dreiseitig umlaufende Anschlagdichtung. Übergang zur automatischen Senkdichtung ohne Einsatz von sp Thermische Isolationsebene innerhalb der gesamten Konstruktion, auch in Eck und Sprossenbereichen, durchgehe

Die Verglasung und/oder Ausfachungen werden zwischen Vorlegeband mit dauerelastischer Dichtmasse gehalten. Die Verglasung der Glasausschnitte / Füllungen wird mit einseitiger Aluminium-Glasleiste durchgeführt.

Klassifizierung nach DIN EN 12400 (Dauerfunktion) Stahlrahmentüren: Klasse 8 (höchste Klasse).

Klassifizierung nach EN 1192 (Mechanische Festigkeit) Stahlrahmentüren: Klasse 4 (höchste Klasse).

Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel 80 mm Flügelrahmen (Tür) 80 mm

Profilansichtsbreiten: Flügelrahmen (Tür) 85 mm Sockelprofil (Tür) 100 mm Sockelprofil (Seitenteil) 100 mm

Hinweis Produkt der Planung: Jansen, Janisol 2 EI30 o.glw. Anforderung: In Anlehnung RC2 nach DIN EN 1627

Konstruktionsmerkmale: Das thermisch getrennte Stahlsystem besteht aus zwei kaltgewalzten Stahl-Halbschalen und durchgehenden, glasf Schweißung halten diese ohne Abschmelzen oder Abbrennen Stand. Der Nachweis betreffend Schubverbund gemä Die Türflügel- und Rahmenprofile weisen eine Körperbreite von 25mm, 50mm oder 85mm (ohne Anschläge) auf. Inn ohne/mit Anschlag oder mit einer bzw. zwei Dichtungen.

Es dürfen nur geprüfte, zum System gehörende Beschläge eingesetzt werden. Dies ist für die Erfüllung der Kennze

Der Einbau der Füllelemente erfolgt beidseitig mit EPDM Dichtungen oder mit Distanzbändern und geeigneter daue durchgeführt.

Mechanische Festigkeit nach EN 1192 Kl 4

Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel: 70 mm Flügelrahmen (Tür): 70 mm

Profilansichtsbreiten: Flügelrahmen (Tür) 85 mm Sockelprofil (Tür) 100 mm Sockelprofil (Seitenteil) 100 mm

Hinweis Die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen sowie nach den Richtlinien des System Sollen aus formalen Gründen zusätzliche Türbänder eingesetzt werden, so werden diese in den nachfolgenden Bes Außentüren 3 Stück Pro Flügel: Es sind zweiteilige 3D Edelstahl-Anschraubbänder der Gebrauchsklasse 4 nach DIN EN 1935, Korrosionsbeständig und unsichtbar im Rahmen angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung - in der Höhe b

Es sind systemkonforme Schlösser und Zubehörteile einzusetzen. Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser u keine Wärmebrücken entstehen. Notausgangsverschlüsse: Ein Notausgangsverschluss muss so gebaut sein, dass er die Tür von der Innenseite mit einer einzigen Handbetätig Forderungen nach DIN EN 179 entsprechen. System-Zubehör: Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Befestigungszubehör etc. werden in den folgenden Beschreibung

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Türbänder gemäß den anerkannten Regeln der Technik Es sind geprüfte Bänder nach der Norm EN 1935 für einachsige Bänder in der Bandklasse 14 (Gebrauch: sehr stark dimensional verstellbar als Anschraubbänder einzusetzen. Alle Rahmentüren haben den gleichen Türbandtyp, um die Einstellung bzw. Wartung effizient ausführen zu können. Der Nachweis ist durch ein Prüfzeugnis einer anerkannten Stelle und einem Datenblatt für die Einstellbarkeit nachzu

-Zwängungsfreies Öffnen beim Betätigen des Drückers am Standflügel bei Vollpaniktüren nach DIN EN 179-Punkt 3 Bei 2-flg. Türen mit Vollpanik nach der DIN EN 179 kann es zu Zwängungen im Stulp-Bereich kommen, wenn die T Es ist ein Nachweis für ein zwängungsfreies Öffnen der folgenden Türentypen zu erbringen: Außentüren (auch dicht- und selbstschließend) In Verbindung mit den entsprechenden Rollentürbändern, wie sie im LV beschrieben und gefordert sind. Die vorgegebenen Flügel- und lichten Durchgangsbreiten aus dem LV und den Zeichnungen sind zwingend einzuha

Hinweis Türdrücker Türdrücker Edelstahl, gebogenes Rundrohr, U-Form, ovale Rosetten Türdrücker Handhabe zylindrisch ca. Ø 20 mm, Länge ca.145 mm, gekröpft ca. 156mm Drückerhalslänge ca. 70mm, gekröpft ca. 80mm Return ca. 55 mm Ausführung entsprechende den jeweiligen Anforderungen (Brandschutz, Einbruchschutz, DIN 179, etc.) iVBORw0KGgoAAAANSUhEUgAAA1sAAAH+CAIAAADlEIMmAAAACXBIWXMAAA7EAAAOxAGVKw4bAAAgAElE cP7jMizLEgAAAACYMR7XBQAAAAAAx5AIAQAAAMwdEiEAAACAuUMiBAAAADB3SIQAAAAA5g6JEAAAAMDcIR qNs0YNC0pTuvPy6q/MXyjMhDa+eN79euqaujrUjAF4jsnNxadX13xrJ/bj4t1r6oon8/qMVjKmcz5qAaVQIAAIAOMCzLc AAA0hh6hSZLd3Tq688g1ZcdBIpIkHf68T7dZQellJD4289y8Hj0/2VVuHCQiccLeT3r2XnwlR/NfJ4riIu9UHgcBAACgKi QCMr1ZH5ISsD5xzL0DATKu5FxRQQEZHtiL35bAXEaBACAABUFYwamxw2Y88oz7H7s1giQeP391/aNKQOv/Tzyr AIC+oUdoathnh/88mcUSEeMy7qefBtd5PXPxavVfvnRYDYaISB5zPOi+4r/nFElHD0XIiIh4Daf+suKNOEhETPWAxdu 4DccM7Gb6klFUkR0vvrFsXmxUcmq0eymPs0xKAwAAGAgkAirQvPmzavsWrYj9uSxLMuyymeb+1iWc5BCXtLYYyy C/AFWXZWSQ7k2drbqr0FDZsZE/NYSUQk8GrdXKj5dauCgX1YAAAAVQGJ0Nyw+RHrpn15uoCIiN944scDtNhTsPD RduXdrHR+EzKx7vX7E5VEhHx6g8YrP5KY+WT6JjnLBERY5n0ezePvcHp/81hzHqceOtx4q3jm39YPmLZX5tnabP7 VOMHzqblzL1nfn6nFhct7Eo/LAAAANODHiEHxGJxQkLCnTt34uLiIiIiYmNjU1NTrays8vPz9ZFFlKkPUqSK0udlrKrby 3KBGJBJZWlrWrVvXw8PD19fXx8encePG7u7uVlblLaoGAAAwF2iH6J1MJrOwsFi/fn1UVFRERERiYmJeXp6NjQ3D 2v9lF6fX454i7dzioe+uCs5liYhxHPFP/N4xTjobPGaYV04lFAoFAkFRUZGtrW29evWaNWvWunXrJk2ajBw5Ev8oAAD g70/OJHNEpGo66+J52fWV+cizZs3f5s1wi9HigUCgVwuxz8KAAAwN0iEVYFhmJycHNUwcVRUVEhISGJiYmZmpo2 OzuWZQsKCpycnFq0aNGuXbtWrVq1aNHCw8NDKBTiHwUAAJgbJMKqUOZiBYlEkpCQEB8fHx0dHRISEh8fn5OTU q5YtWzZr1sza2vq1w7CyBAAAzBBWlnDG2tq6devWrVu35uLiTPXe7/aw/3t3LhGbExl+XzGgeZlrOArjt04eNGPPvSIiI bHFxsSoHMpZWlrq7HOIgAABAefAdaa6U+bklN6IrM3cpnhyf/c6Y3yLFRESMQ8cv9h1c2sO5Kn6BYLPvJWWoEiG/X 91iwanscvmdAO/23JAEAAACJ0NTYtunYSkhERDkn1u+8ryj7KPbZwRWbY1VPWrZ/p0eNUrmLzb2yaNC4TfFSIiLrF vDqjPx1bajtC5ZO900b/ECYmIhK4T/zr39+G1NNJKmMc+o9/R9XxUz7ePvPj3cnFrx/CFkSsGzf2l3g5ERHjPOyLaWU E8I4Dv36iw62RESkSP57fJsOE1fsuZqYVlAsl+Y+iTn356Khvp1mHX+sICJiXIav+XGEM4aMAQAAqgS2XqsKVb3FX nDj5ZYA9J4EQ+xECAIAZQo/QFIk8P9h748Q3fetZlHeEZYM+i4/eOlY6DhLJo/bsjtEkDmpM0GDMtmunlw92L/d2yDw nbkaEpeSlpVXxFg71G3Uom33QWOnTBrUogZ+TwEAAKhaGCCrChiINCL4sAAAwAyhGwMAAABg7pAIAQAAAMw h0QIAAAAYO6QCAEAAADMHRIhAAAAgLlDIgQAAAAwd0iEAAAAAOYOiRAAAADA3JlsIpw9ezbDMAzDEBHDMA r19fLperHrMs6+3tzW09AAAAAAbLZBMhj8dr1KiR6nFOTg4SIQAAAEB5TDYREtHLuYOWlpbcrizx8vLi8OqgEXxYAA FArz8vKwrAQAAACgAqacCImoSZMmSqWySZMmXBcCAAAAYLhMeR4hEfn7+xcUFAgEJv6fCQAAAPA2GJZldXK JCUlhWXZR48evby5MAAAAAAYJn0lwoiICDs7Oysrq6SkJD1dAgAAAAB0Ql+JMCwsrKioiM/nR0dH6+kSAAAAAKA AKATekmEERERL28cZ2tre+fOHX1cBQAAAAB0Qi+JMCwsTCwWl1yAx8PAMQAAAIAh00siDA8Pz8zMVD0uKCjAc CAEAAADMHRIhAAAAgLlDIgQAAAAwd0iEAAAAAOYOiRAAAADA3CERAgAAAJg7JEIAAAAAc4dECAAAAGDukA AO3Js+6c3fb9rLH9O3jVd65hIxIILKyruzRs2Wnw+wvXHYvJVpQ+uPju1nHtm7V999ewfPbNUxWnhexbPWdsnzaedR bMji/XcKWJZl5akHJjUWEhFZtZx/Oe+VcynSL68a3sSm3PMw9i0nbArPU5ZXS3HyodntHMvuc4kaDFx5LbPclwLLsiz f0L5+MCkzmN3JsvKf61d269On1vS/o2XwgsYNQYAAACNFCduG9dl2KoXcZCxce859butx2/Ep2ZJiuXyovz0+2Fndi yFRvPXnN8fBH2YWFuY+jgn77KKCmKunk31r23hfn8/X5rhg7/bUf9Xpy44K3wojgwwIAqJAy6+wnXqIXMcKy0fDVF5 UDb0CAEAAEBdbO7phVPWxRURETF2bT8/Gbx/btfawnKOtm7y7sq/lvau9uLPytQrZ2Ilrxwijz50JEFBRMRv9vFvS7o IzcfWta95psJ7j9sztX/jZj7b+7Lv5DF//bZLzGl5vuxuRGhqoDH1OzU09uinBMJPAMndFDlTnlcaPTLWMemn9h/SUxER LDua9XIqIOM4+aSUZVmWVT7b1Lu8QEjEc2rYwE4VPmW5OeIXrxdfOxesmoBo1XFAz2plp1Newz79vQRERMonF T4qIUXUIBU3a+lYvr13J9/DztmeIiBRJYZGvr0wpS4Xvg2lCIgQAAAB1SC6fuFRARESMc7/hnSrYh5DNODt34Pu7Uu CnIWrTv6ico9UBy68t2Rv0QXEq/WgF+PbxhWh0dETLXOPX1LVqBIwm/GaHQjO+X9HWsOprNERHyPAQOalWQ/Z Zezbf3X4n2lNXwQ1nrOXlxNz6QlLpHyadL+A7VyjokUppShSts/55qKqO2nX/ZNprV+EFzY7M1sVUZlqNcqZRKh62ra mc/SSxp7PMdaZd8wTvns+MyBHx56oiRR02n/HP5f+9K5kV/L1YVPT+REpMxIe66kGuUP85ZScHv52Nkl0xet237+w zsrKcnZ29vf379ChQwVnYCWSwheT/ywsymiysXnXvxkyblNCMfHqDNtw/NcBtV5NjYyVleWL1FYkVW9fQGnchrFDv zNc0Dunp6VyXAACggebNm2u3KpZl2YyMDCKytLS0srJ6/Phxenp6YmJiRa8pFbpUmekV0rjfRw/77lY+MdW7LDu6c U/nYt5eXV2xsbKWHcQuJUO/EYrGtLW6tbRwePnzo4+PDdRUAAOpSM2e8TC12dnZCoVAqlSqVSnd3dx8fHz8/Py8 0rqk68hKJUUVrV5WSqUlO1MzIlFlkwhr1qxJRLm5uc+fP4+Ojo6Ojg4LCwsNDU1KSrKwsLCysiouLs7NzWVf3Pi0ktM cWx177JvY8LmJyU+USVCpkbDhhUtK5GnHvtscOC68HyWiBh7v0/3Hv+hr8ubX6JMDceSPQjZvNy8CpIZW5Cbp+o cBYLL59mwp03ZERUHHrltnRSPysikkT8OGLkmkgJMY69Vh/bOrZBeclCevtySMnkQZFP25bl3QqZLYhYP37Ip0cey PpzrQgAADBKvQY+eniV7uKSf2H0un0h2f+fEQQsvZLFk4zv/wN7ZrazKfXXBxb0n00t2M/Tt292pzIinTDu7sFf3WSVx TzUJj007+PveiBOzB07dn6ogYaOJ248u61rBQLDi/vYf9j5VBUKrjoHD3crIH/KU/VO7D151M4clIp5zj+/+vfLH2MYV7D rK2IiBjnd36Pl1Z4Vtm9Te+UTDokXp1Jx3OUbx7yYM97jV4s+bD0GL8zoVCdepVPN/VR3dKOcZ5wNK/sg+SJq9qpxp 7JOZrOoEA77/tv/rtxdhM898NmDiznvFRER2vp8evrx9fBPLN09VRkHO/Yd1tCIiYtMPrd1xv6yB44Irv266LSMi4tUfMq o11H/LLuvXqvZQ/Fg22TA9fFSomIRE0/2hv0Y1nrisvBqzvywyGqSYn55xeO+fpazqu1yB78M3Xi+iQlEZHId9r0TmoFT oG3fT+vpXmrOHs+px6rb+W+cT/F4x5AXI8o2AcsjKx5/Loss/sdOL7f9tfIY9u3e4OQsiTT/WeyZDTM7Ob/Ya0bQeOa5 zNsxAQCYoUq+u9ms8/N6DPwpspAY22q2hbn5Fd4o5D+8Gr5Tf9u1duybQ8HFNxe06vhDgprnISIiYae1iZdml16bIkv ir67JZE/9XBgiIhs2351Izsj7K+FQ7yqV7Lfs2W9LtN+ufi4uOxTFl+ZXday4woJO61NVrxRW/yO91valb3YWeQ28IdrWW jriItbCt5uDi7uXt36nv4OFDerV0Km/jaGKztg2oPflUsUY1vtkjLFH8NHj3hk27TlwKTXiUKWGsa7g0bNm+1/DJH03q61F

Leistungsverzeichnis - 184/206 240

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Leistungsverzeichnis - 185/206 241

[Seite 244]

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Leistungsverzeichnis - 186/206 242

[Seite 245]

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Leistungsverzeichnis - 187/206 243

[Seite 246]

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CAAAIF90QQAAAPmiCwIAAMgXXRAAAEC+6IIAAADyRRcEAACQL7ogAACAfNEFAQAA5IsuCAAAIF90QQAAAP Türknauf, Edelstahl, ovale Rosette iVBORw0KGgoAAAANSUhEUgAAASIAAAEDCAIAAAAeLJ5yAAAACXBIWXMAAA7EAAAOxAGVKw4bAAAgAElEQ ef1Vy8z3GOe9M/Od784QNE0DQohNpKEbgFDXhzFDiHUYM4RYhzFDiHUYM4RYhzFDiHUYM4RYhzFDiHUYM4R gA1HXVqXipn67oZRYiBs+i/amVRQo1BU3Y3bGN1bACAcvj5fTdM0TVNl+19zIEDo9/pPF/Mq5Yrawqs7F4ZYEcD1/z Sc934hTvtPhQJVeogLCxl3AAAAjbqMM1US0WoeQyJQ0CW1txi9NNJrHZcWTsDD8EUl9ff+/ePebLpWTldy7t/uDVxb q5Spklf2HfTlDTUAiPz+sffE18OtGKpcKBSKRCJPT0+pVBoaGurj49OrVy+GykamSZ9nqCUlJYy0ucPrHOrxzuk+0qA NqpTPb7yw6zJ7x8rsp++P3v35JZj/QAAVHXmjoWTF+y+JRi9MSN2gafup9EEQUgkktraWkdHR39//7CwsL59+06bNk HlfTYNl2hoQveLtz4FH5ozIK3HQ+3owePVrXIlDXYviRRubUHZ4uIUinqINlzY8asvTjZx9QhMTT044A5cXFPTiE5ehN htLsP76e0ssCgHR7I6acvfvTunRc//9MiFldKWY0rS48NKuXoOU3Cek06uurNX8tQpWfWxbS6hKNsOm//OxjNic1Ysz YMwQYh3GDCHWYcyM2p49ewiCAACxWGzotiDtmVfMTO4+r729vb29PQDY2OCvdEyYecXM5H5bGRAQUFdXBw 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Leistungsverzeichnis - 188/206 244

[Seite 247]

wJgZEULo6etcvePkg84EjXAqqsUhFROBI4160tmOU8XHF0e8+mO2Q/S+S9smurR/Uk8QJMkhCQabiFiDMdMTDTq KpCpw5NGhFin1/tmMplselRU7MmT+qy0BUPVvnXbtqysLKlUapDakWHp9aSxsrLSw8Pj0aNHhnqTkAHP3MaMGbN h1KpVOtXDvj5+eGbAEyOvmMmlUqvX7+enJzM5/ODgoKYLVyfpXWyqMLCwpycnMGDB2t9nhwXFzd27Njq6mqCw IgBISUkxdEOQ9swrZqb47unKykoAuHPnDk6JNF3GPnXYaGfc6q1hHA6HoigOh1NZWWlpaamHGhHj8Fkgxk6tVhM sQ5jhhDrMGYIsQ5jhhDrMGYIsQ5jhhDrMGYIsQ5jhhDrGIiZYX8NpSg4/9PSyAG9XG0sLKzc+kYs2nTlMUU/in0vctnp 5UkD3UOWnS+nWixefnxOD0HPVzdcLqiV1xZc+OplF77XWycrKJqmFRlfDLRyHbc24WF1acae+f5i58hdD9QMdgSZ vz4cuOyzSa5NnahP/Wb66uKod18Rnv3PNwnyFmtIog7Xys/Md3ny0kvSqZu7QFVc+IhSppz6s8J7xIjuf5XEDxk1xPrW lp45c+Z///ufVp1BXZwRPUOfy+VyuVw7Ozt3d3dvb+/AwEBvb28AUCqVPB6v5dLqglv5CrKbx5NDWU3iJ1OW3JsdEz mVQqzc7ObvNParW6uLi4uLj46tWr+/bta/wwLi5u5MiRrZZVqdQABEkCAKjyd86a/j/phvP/ChU3/pUAWiFX0ABtvxadfn XdvKGADp5OZEUkX3CymaiF85eVX1u7G7Jrg0HtpURQXFtHWYm3U7GatK+HTitF3iJUdiGmNJWtlYkVRdXQMNF lZVZWVmRZOcuF0nXIS/2pr86efyUQ9yC2CHbzr8ttfjrTw2JJy5UWQ0dHcZvYz26KvHzCeO/J945dvKjIbZ/5dDSq5cr qx9se0VCcHgu4zblKp5+XJ/2xWBLXp/3L9W1XoUqj/94sJ3jyK+Sq59tXu3xmc7C4evvNR/Q770iCQf0ESM03Fdq4pf3 hC2/z+I/K1q3TJHxxQBLh+GfnMp7XHJ934K+Yofxv9zD29OIGRrtK1TRlpfEADy/hSeKVTStKj4+vzcXAMDybxvvPtkn Ky3nkOjYEWTONNpX5MfetAXgj9z4JEDqvG8H8wD4EVuanSOqC34YxgPCdcEZeRv1MXc0a3hY3MZhSV8wZqjzN 2SkmCDFLo2OfIu2TID4AaT9o3lc/b/5qbpgdwfMJ9hcT1gNXnitV0zStLIp9J9Ci8ZJH0UYJmtao6fJ6Y7QNQ0ZI032lIe PojwaPOyD99vhswQc/sKVf+o4GGdwNHdxarVPN9m9WHMkPnR976CMUNmSKs5jYrSjHMXKnwih73AAQDVo2uH qdT5P79kSwBYeE34aOepxJSrcUc3vP2iMweA4/XW6Uq25zQalNE2DBkhjfYVVcYngVwgbMdtva+maVqZ9qE/B8Bq DQDAsZFYE0DyBfxnJr4TXB6XAKBxHA6hRhrFjBc0IEQA8rg9v91TAwB/4ISXnAh54omzzR/vS907sv+KAvjSID8jep4 O/VACqysubKqOiUNhFXwkgOx/x3j1MYTb/D2NDJD2uwrdHXO0U3rt+4/cTH1bpWq2R9IoYv/0PEz3l6+cJy3uO11MW OKCPzBCeNCLEOowZQqzDmCHEOowZQqzDmCHEOowZQqzDmCHEOhOIWUNDg6GbgJBOjD1mbm5ufn5+ly5 MuGAAQMcHR0HDx68ceNGnI6I9MnYpw63kJubGx0dbWtru337djc3N01Xjz150rNHj+joaGdn523btrm4uGjdEpw6jD 7+npOXv27JqaGi0awFRHkPFg79/UxI5mTQYMGJCWlmZhYREYGHjx4kUtShg8eHB6ejpFUYGBgQkJCYy3EKGnd bi7jLUTI5GMGAE5OTjExMW+//fbQoUO/++47iqI0LcHV1TU2NvbNN98cNGjQpk2baBxCRIwysQH957t9+/aMGTPEY 4y1ERsvb2xsACIJwdXVlvnTdL+80KoSRGjuUlJTk4+Mzffr0ioqK5p+3OQTSpri4uB49esydO7e94X79dATpzaBBgwD ly5dKpPJNC3B2tp6x44d//nPfyZMmPDvf/9bpVJ1vA4yWQEBAZaWlhRFYcw09vLLL2dkZOTn5/fv3z8jI0OLEiZPnpyW C+/iR7NGBEHMnDnzzJkzp0+dGjVqVEFBgaYlkCT59ttvx8TEJCYmBgQE/Prrr2y0ExmQRCKxtrYOCAjgcDp4sbMW EolEu0IePnyYmJiYnp5eUlISExNTVFTEbCORLgQCQdOgl1Qqzc7O1rQEPz8/7ebutckcYwYA9fX1y5Yt+/3333fs2DF GLF27VotZvcj1CGzPmls7s6dOzNmzBCJRO3N7meE0Xa/izG27WzuR7MmXl5ecXFxw4cPDw4O/u233wzdHNSl4N TNc9uv+onrB07O4gevphdc6Rjd/vjL2WV6YUufYZOO6NhXNe8hYTTDRI92mRGhXCSI16Q1HUsWPHBgwY0LNnz0 l0Hd3Tx79rYbDRa9Jn9x8PL1mznJJ35aONBelrtnXuTqS/W6V6B7UjUqhJEaDUWhUJw/f37ZsmXh4eGurq48Hs/R0b Xh6vxEyEMjfrtgr4w6OmeTcLhFX4W7NC1i9PTrqUoYwewdelAjxp1J5AIHBxcenTp0+bGesi6KKNowREK7zQz3Oenj kSvjqow9abS8oYECAOAPjBzvRirzb9975mpbkZNxQwUcV3dXXQeZMWboeajCzOtltODlbY+evTxRXlvl27jvqW9uW wYVN70cO7OVqYyGwdJGOXvDjpRIV9fj0ssh3/+jMhX3DsTftCE6flVeV7SzQmDeO7/LEhqbPVLe+GyoC0uOtsw3trM 1om9R5XzRT8uWE79rb1XwKnvrnuRBxz/1anNc0gV/TRKAJzeK5LaSyfLNNnyyuoHWZf+2LPxixULpk/+/GLjW4Fqdk 6v7aZ9ZTXFzcnQRh5D5t3tDIAJ23PNVQV6/NI9DagTFjUfPOVlVVJSQkbNmy5Z133omMjGS9bqpw80ti/sCvc5uFrC Y9vNMGYsAoDFixeHh4fb2dlxuVyJRCKRSBr3WdbrrtobKeb6fZDSdNamLjo8s5fn5F/zlHUxM+w4PRZf7PiliZW7J4qA jezKysrKzc2tqKiws7MTi8UA0DhFq/WdKK21+WJy9YM7+XLSrfuToei6q19MXXQzet/211/gCnr6dCOKc291POBuE3W pJiCs0DYdebMGQAoLy9PT09PS0tLSUlJSUkpKSl5/Pgxq/XSKpWaBoIgAQDU9/fOeXW717rzHw6wbFqiVTQ6i+s9b XBw56qL7hWpacOXDyctL/3ns+GT3xnMXVdH9YkrU181Wy5940PIGBQ2EyEpEAKdnHy8OXL5x/Y56kn/TFRz9OD b7IYCMmkXc8sWpewXMoF0v2tszL6yX0zbt8Prj79wUjjfTPCZW5sJ4ZZWNHRlldkbhjv2dknBjb/vYy27dFxfRpj1j6Ddp y9wAMQCnz/JEJn6qpZVObHl16en3Q62AdI38NU+ufA6VSq3zcCnGjEWG7WzdtY/7CUmS6zZ69YHUwlq5rPJuwq7 fTZzlL+7jYArsHbtPfi1f229VKzR1AxVyeVNiyeEetpZcLlC2+4h4xb9eLG4xb0Aqipj17KJod0lFlyepYv/mLc2JjxifST/eTq M8Q+Y+dCpvUAAAWBSURBVNvyun7Z2dvbA4CHh0e3bt2YaA9CXZCuMQsJCSEIwtraetCgQYw0CKGuR9eY+fv7 2FntdtSmf0RGMHB74cKFC76+vp18VqGx3dBAqMmLL74YERGxevVqxktm4IcwTU/hRcikZWZmOjg4sFGyec7FQai kpOT1Wq1SqXKyclhvHCMGUIAAI3PGquuri4vL2e8cH3fxcL7ZkgPtNvN2Ns58WiGEOswZgixDmNmJOiq9J3vT+zva 6pmjRky73Yy9nRNjZgTUt78dLACw6B294eLdarms/OaJNS+7c4CQRO5pfBktVfzLOCsAYZ/p353MelirUNQWpfy2Yp XDoOj0sAwePxCQAAq9cO1tLq/HVDm/+AjZAEhXpxgaqrrcdbJExg7yeUBo6ZUqnMzs6+dOmSYZthYBbDoid3I0r2L b/mWeeG/zmv8TOA+7N09mz9/UdTeSlTRoaWrj1UJ+69cMJj91xsZLz6fz+fznZycunfv3qdPn4CAAE9PTwCgKIokjeb aNAgJycnkUik52YYFfWdTRG2BPA8x6+JySiuVcgr713Zs2KECwe4nnOPl7Ua3qjL2jrdWwCEw7A1lw341hUjQZIkl8v +n7ePTVh22+w3zOXWOKBw/tZgOLOjXz1X5/QNSnrJg6a9F2qOOLLMwm7Zvm1e91mTlxcXPh8Y7841XfMzPyCoS VNI0TVf9udiHC6LQlfGVZn81ZoIwZkaAqrr0cbhtq8MT6TR6beOERVXuf8PbfbIqN/CTDJWhu4CeC6/NjABhHf7vs1eP 1mHMEGIdxgwh1mHMEGIdxgwh1mHMEGIdxgwh1mHMEGIdxgwh1mHMEGIdxgwh1mHMEGIdxgwh1mHMEGIdx Griffstange, Edelstahl, türhoch, Durchmesser 40 mm, Wandstärke 4 mm, inkl. Halter

Hinweis Bei Türen mit RC-Anforderung sind folgende Komponenten zusätzlich zu verwenden: Sicherungsbolzen, Falzluftbegrenzer, Anbohrschutz, Riegelschutz entsprechend des Systemprüfzeugnisses Profilzylinder mit Bohr- und Ziehschutz, Klasse 2 nach DIN 18252 und Aufbohrschutz.

Stahlrahmentüren mit Notausgangsverschluss gemäß DIN 179 in Verbindung mit Glasfüllungen und/oder schwellen ausgeführt werden.

Hinweis Automatische Antriebe für Türen Das maximal zulässige Flügelgewicht ist abhängig von der Türflügelbreite (siehe Unterlagen des Systemgebers). Unabhängig von Türflügelgewicht und Türflügelbreite ist bei Verwendung von Drehtürantrieben ein zusätzliches Tür Die Verwendung von verdecktliegenden Türbändern ist z.Z. nicht zugelassen. Ggf. sind Türanschlagpuffer einzusetzen die ein >Überdrehen< der Türflügel verhindern.

Hinweis

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Türbänder gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten.

Schloß incl. Zubehör: Mehrfachverriegelungsschloss mit Panikfunktion (Teilpanik) Stulp, Riegel und Falle, vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder mit Wechsel, Edelstahl-Stulp, Riegel und Falle vern

Betätigung Gangflügel: Innen: Turnhallenmuschelgriff nach DIN EN 179. Der Muschelgriff ist mit einem ca. 20 x 30 mm Vierkantprofil zu un Außen: Edelstahlknauf

Betätigung Standflügel: Falztreibriegel mit einer Verriegelung noch oben und unten

Türschließer in dem Gangflügel: Integrierter Türschließer mit Gleitschiene, Schließergröße entsprechend der Türflügelbreite.

Schließfunktion: E Sicherheitsklasse: RC 2

Hinweis Türbänder: gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten. Schloß incl. Zubehör: Selbstverriegelndes Schloss mit mind. 3 Fallenriegeln, Panikfunktion und gesicherter Fallenfeststellung. Stulp, Riegel und Falle, vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder mit Wechsel, Edelstahl-Stulp, vorgerichtet für Profilz

Betätigung Gangflügel: Innen: Türdrücker aus Edelstahl V4A mit Hochhaltefeder, Innen und außen: Türgriff aus Edelstahl V4A, gebogene Griffstange aus Edelstahl, Durchmesser 40 mm, Wandstärke 4 mm, incl. Halter und Befestigung, vertikal über die gesamte Flügelhöhe, mit einer Stahlflache

Türschließer auf dem Gangflügel: Obentürschließer mit Gleitschiene, Schließergröße entsprechend der Türflügelbreiten, mit einem stark abfallenden Öffnungsmoment. Geeignet für ein Öffnungsdrehmoment von 47 Nm nach der DIN 18040 und SPEC 1104 Oberflächen: beschichtet in Türfarbe

Schließfunktion: E Sicherheitsklasse: RC 2

Hinweis Türbänder: gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten, jedoch als vollkommen verdeckt lie

Schloss incl. Zubehör: Mehrfachverriegelungsschloss mit Panikfunktion (Vollpanik) Stulp, Riegel und Falle, vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder mit Wechsel, Edelstahl- Stulp, Riegel und Falle vern Betätigung Gangflügel: Innen: Türdrücker aus Edelstahl V4A mit Hochhaltefeder, Außen: Knauf aus Edelstahl V4A Betätigung Standflügel: Panikgegenkasten, Umlenkgetriebe und Edelstahldrücker auf 1.500 mm Höhe Mitnehmerklappe im Farbton der Tür farbbeschichtet Schaltschloss, Treibstangen, Treibstangenführung, Bodenbuchse und Befestigungsmaterial.

Türschließer Gang- und Standflügel: Obentürschließer mit Gleitschiene und Schließfolgeregelung, Schließergröße entsprechend der Türflügelbreiten, mit einem stark abfallenden Öffnungsmoment. Geeignet für ein Öffnungsdrehmoment von 47 Nm nach der DIN 18040 und SPEC 1104 Oberflächen: beschichtet in Türfarbe

Schließfunktion: E Sicherheitsklasse: RC 2

Hinweis

Hinweis zur elektronischen Öffnungsüberwachung von Türen. Ausführung als:

  • Zur Rückmeldung an Drehtürantrieb oder Fluchttürsteuerung

  • Ausführung: verdeckt liegender Einbau

  • Falzmaß der Tür von 15 mm - 17 mm

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  • speziell abgestimmt auf das Profilsystem
  • Inklusive Zuleitung, Länge 6 m
  • Wechselkontakt

Hinweis Riegelschaltkontakt zur Überwachung des Hauptriegels von 1- oder 2-tourigen Schlössern mit oder ohne E-Öffner. Riegelschaltkontakt zur Überwachung des Nebenriegels von Mehrfachverriegelungen und Mehrfachverriegelungen Zur Rückmeldung an Einbruchmelde- oder Gebäudeleittechnikanlagen.

Ausführung als:

  • Schließer
  • Inklusive Zuleitung, Länge 6 m
  • Montageort: Profilintegriert
  • Montageart: Clipsmontage

Hinweis Nachfolgend werden die einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung beschrieben für: Stahlkippflügel, Kipp-Beschlag und Kippflügelscheren Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind Zusatzteile wie zusätzliche Bänder und Verriegelungen sowie zusä

Hinweis Oberlichtbeschlag mit 2 querliegenden Scheren, Öffnungsweite 320 mm, für Kippflügel einwärts öffnend, mit Elektroantrieb 230 V AC für Gruppenschaltung über 1 Bedienstelle, Schere mit Sicherheitsknopf, Gestänge mit LM-Profil abgedeckt,

Motormontage: vertikal seitlich Flügelbreite: bis 1.400mm (2 Scheren) Flügelhöhe: 600 mm Farbton: silberfarbig

Hinweis

Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung Stahl-Bauelemente dar. Die in den Leistungstexten angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Stahl-Elemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung e Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einsc Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den B

Es folgt die Beschreibung der für die Ausführung geplanten Glastypen. In den Positionsbeschreibungen wird dann je Die Eignung der vorgeschlagenen Glasaufbauten ist für den jeweiligen Anwendungsfall hinsichtlich Glasarten, Glas Dies trifft insbesondere auf die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung, die Vorschriften der Gemeindeun

Hinweis Glasaufbau mit thermisch verbessertem Randverbund als TPS in schwarz Glasart außen: P4A ca. 12 mm SZR 10 mm Gasfüllung: Argon Glasart mitte: ESG 5 mm (oder nach statischen Anforderungen SZR 10 mm Gasfüllung: Argon Glasart innen: VSG ca. 10 mm

Technische Daten: Ug-Wert: 0,6 W/m²K Der angegebene Ug-Wert nach DIN EN 673.

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Hinweis Technische Daten: Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 55 % Ug-Wert: 0,7 W/m²K Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. Dicke gesamt: 46 mm

Hinweis Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher beschrieben Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und prüfen. Die in den >ZTV< gemachten Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz, sowie die für die Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer a Kommt als Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist diese in stehender Faser und mit zusätzlicher mechanisc Die beschriebenen Paneele müssen nach dem Stand der Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch kon Die Oberflächenveredelung der Aluminium-Verbundpaneele ist, wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders

Hinweis Innenschale: Aluminiumblech Dicke: 3mm Außenschale: Aluminiumblech Dicke: 3mm Dämmkern aus XPS/ PUR Dicke: ca. 40mm Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda nach DIN EN 13162, Anwendungsgebiet nach DIN V 4108-10

Hinweis Innenschale: Aluminiumblech Dicke: 3mm Außenschale: Aluminiumblech Dicke: 3mm Dämmkern aus Dämmkern aus Brandschutzplatten und Wolle: ca. 40mm Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda nach DIN EN 13162, Anwendungsgebiet nach DIN V 4108-10

Hinweis Die Bauelemente sind mit einem 4-seitigen (oben, unten seitlich) Vorwandmontagesystem mit bauaufsichtlichen Ve Der Baukörperanschluss des Vorwandmontagesystem ist nach den Einbaurichtlinien des Systemgebers zu planen u zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2024-03, ist zu berücksich

Grundsätzlich gilt: Alle bauphysikalischen Einwirkungen durch Raum- und Aussenklima, alle einwirkenden Kräfte aus den Bauelementen selbst und den üblichen Bauwerksbewegungen, sind zu berücksichtigen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen des Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Die Ausführungsplanung ist vor Montagebeginn dem Bauherren zu übergeben.

Türmontage in der Dämmebene von Fassaden Die Türmontage erfolgt aus bauphysikalischen Gründen in der Dämmebene des Baukörpers.

Anforderungen an das Vorwandmontagesystem Es ist ein in sich geschlossenes Vorwandmontagesystem zu verwenden. Alle inkludierten Systembestandteile müssen zwingend mit den üblichen Hinterwandbaustoffen und Fassadendämmstoffen, ohne Zu

Materialeigenschaften Mindestanforderung Materialeigenschaft Mindestanforderung Wärmeleitfähigkeit DIN EN 12667:2001-05 Nennwert ?10 <= 0,0374 W/mK Druckspannung (2%) Stauchung DIN EN DIN EN 13163:2017 / EN 826:2013-05

= 1.435 kPa Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl DIN EN 12086 = 228 µ Biegefestigkeit DIN EN 12089 = 2490 kPa Scherfestigkeit DIN EN ISO 14130 = 0,217 N/mm²

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Brandverhalten DIN EN 13501-1:2019-05 Klasse E Alterungsbeständigkeit: fäulnisbeständig, unverrottbar Wasseraufnahme bei 28 Tage Unterwasserlagerung DIN 12087 <= 0,5 Vol-% Verträglichkeit mit üblichen Baustoffen gegeben, außer Lösungsmittel, lösungsmittelhaltige Stoffe und Stoffe, die nicht polystyrolvertraglich sind

Das untere, quer durchlaufende Systemprofil ist als durchlaufende Basiskonstruktion auszubilden. Eine formschlüss Baukörper zu montieren. Die zulässigen Toleranzen des Rohbaus sind auszugleichen.

Das Vorwandmontagesystem soll alle, aus den Bauelementen eingetragenen Kräfte aufnehmen und in den Veranke Die Befestiger müssen zur angebotenen Montagezarge systemkonform sein. Pastöse Abdichtungen der Montagepr Die Gesamtkonstruktion (VWMS und Tür) ist vor dauerhaften Schäden durch die Erhöhung der Materialfeuchte, z.B

Ausführungsforderungen an die Türabdichtung im Vorwandmontagesystem Die Befestigung der Türen im Vorwandmontagesystem erfolgt mit vom Systemgeber benannten Rahmenfixschraub Seitlich und oben erfolgt die Abdichtung mittels systemkonformen Multifunktionsband. Unten erfolgt eine Fugenausb

Befestigung im Vorwandmontagesystem: Die kraftweiterleitende Befestigung vom Blendrahmen in das Vorwand-Profil ist mittels der systembenannten Zwillingsverschraubung durch den Blendrahmen in das Vorwand-Profil auszuführen. Die notwendige zu planende und auszuführende Befestigung ist auf Grundlage der im LV angegebenen Bemessungswindlast, der Konstruktionsmerkmale der Bauelemente, deren Lage in der Fassadenansicht sowie der anzusetzenden Sonderlast >Personenanprall< zu ermitteln. Die Befestigungsplanung/-ausführung ist auf Grundlage der Montageanleitung für absturzsichernde Bauelemente vorzunehmen. Besonderes Augenmerk ist auf die Einhaltung der, durch den Systemgeber vorgegebenen, Randabstände zu legen. Abhängig von der Geometrie der Bauelemente werden die Befestigungspositionen der Zwillingsverschraubung auf die Vorgaben der absturzsichernden Einrichtung (am Bauelement montiert) angepasst. Vorrang haben die Angaben aus deren bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis. Die in den Wandbaustoff eingreifende Befestigung des Vorwandmontagesystem (systemzugehörigen Rahmenfixschraube) ist in seiner Einschraubtiefe und Randabstand auf den vorhandenen, tragenden Wandbaustoff abzustimmen (Einhaltung der Herstellervorgaben). Die mitragende Abdichtung zwischen Wandbaustoff und Zargenprofilen ist zwingend gemäß den Systemvorgaben (Montageanleitung) vorzunehmen. Sinngleich gilt das für die Abdichtung der Zargenprofile untereinander.

Sonderbeanspruchung (Einwirkung von Sonderlasten durch Klasse der RC-Anforderung nach EN DIN 1627) Die Befestigungsplanung/-ausführung ist auf Grundlage der Montageanleitung für einbruchhemmende Bauelemente

Die baustoffeingreifende Befestigung mittels der systemzugehörigen Rahmenfixschraube ist auf den tragenden Wan

Die Rahmenmaterialien sind zur Aufnahme der justierbaren Schraube gemäß den Herstellervorgaben so vorzubohr Lastabtragende Unterkonstruktion (z.B. Montageklötze) sind unterhalb aller senkrechten Stäbe (bei lichten Öffnungs Ein Standsicherheitsnachweis (prüffähige Statik) durch einen Tragwerksplaner (Statiker) wird für diese Befestigungs

  • die Eignung des Befestigungssystems mittels Eignungsnachweis per gutachterlicher Stellungnahme durch ein ane
  • die Produktdatenblätter des Befestigungssystems
  • die Montageanleitung einbruchhemmender Bauelemente des Befestigungssystems
  • die Montagedokumente zur Ausführung

Bauökologische Materialanforderungen:

  • DGNB – Materialanforderungen – Qualitätsstufe 3
  • QNG-Anforderungskatalog (Anhangdokument 313)
  • QNG-Handbuch (Anlage 3)

z.B. Montagekleber und Dichtstoffe: Einhaltung der Anforderungen der DGNB Qualitätsstufe 3, Kriterienmatrix Zeile 13: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und- halogenierte Treibmittel < 0,1 %, und - EMICODE, EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder

  • VOC < 1 %

Nachweisführung Der Bieter dokumentiert vor der rechtskräftigen Auftragsvergabe an den Bauherren:

  • bauaufsichtlich anerkannten Verwendbarkeitsnachweis - ETA (Europäisch Technische Bewertung) des Vorwandm
  • Technische Datenblätter aller Systemkomponenten
  • Technische Datenblätter aller angebotenen Montagematerialien
  • Nachhaltigkeitsdokumente (Cradle to Cradle, EMICODE®, EPD Umwelt-Produktdeklaration)
  • Prüfbericht Einbruchhemmung

Leistungsverzeichnis - 193/206 249

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Hinweis Der Einbau der Elemente erfolgt, bevor die äußere hinterlüftete Fassadenbekleidung montiert wird. Das Element ist vor der tragenden Holzkonstruktion (Brettsperrholz/ Brettschichtholz) in der Dämmebene mit der zu

Auf der Außenseite ist ein F-förmiges Anschlussprofil incl. U-Dichtungsprofil für die spätere Anbindung der Fassade

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!

Hinweis Der Einbau der Elemente erfolgt, bevor die äußere hinterlüftete Fassadenbekleidung montiert wird. Das Element ist direkt zwischen die tragenden Holzkonstruktion (Brettsperrholz/ Brettschichtholz) seitlich und oben ohne Vorbauzarge einzubauen.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!

Hinweis Der Anschluss unten im Bereich der Türen ist mit einer zum Tür-System gehörenden Bodenschwelle auszustatten. Die Art der Bodenschwelle ist in den einzelnen Positionen genauer beschrieben.

Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt im EG ca. 250mm und in den Obergeschossen 130mm.

Die Montageebene liegt vor der Wand inklusive systemkonformer Verklebung und statisch notwendiger Verschraub Zuerst ist unten ein quer durchlaufendes Vorbauzargenprofil incl. ggf. erforderlicher Stützkonsolen als durchlaufend Im Fußpunkt der Türkonstruktion ist ein Sockeldämmprofil systemkonform mit dem verwendetem Vorwandmontage Vorbauzargen-System anzuordnen. Das Sockeldämmprofil ist mit Winkel-Konsolen auszusteifen. Weiterhin ist innen eine Dichtungsfolie an die Basiskonstruktion anzubinden und am Baukörper zu verkleben. Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss der bauseitigen Fußbodenkonstruktion vorzurichten. Die Abdichtung außen erfolgt durch Gewerk Fassade.

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!

Hinweis Die in den nachfolgend beschriebenen Positionen aufgeführten Leistungen sind gemäß der >ZTV<, sowie den Vorb Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten. Notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung schriftlich dem Sind Elemente für den Transport zu groß, sind diese aus Transportgründen zu koppeln. Koppelungen: Horizontal oder Vertikal. Die Koppelungen sind mit 2 x 30 mm Kammermaßprofilen plus Anschlag/Gla

9.1 Außentüren

9.1.10 Außentür-Element 1 flg. Tür-Nr. AT00.01

Außen-Tür-Element, gem. Systembeschreibung mit Einbruchhemmung in Anlehnung an RC 2 nach DIN EN 1627

Abmessung ca.: 1.920 x 3.010 mm zzgl. 250mm Bodeneinstand Lichte Öffnung zwischen den Blendrahmen ca.: 1.300 x 2.270 mm Lichte Durchgangsbreite bei 90°geöffneten Gehflügel: >1.200 mm

Einbauort: EG (Haupteingang) Tür-Nr.: AT 00.01

Die Tür ist für die Aufnahme eines Drehtürantrieb vorzurichten. Oben ist ggf. eine Blendrahmen-Verbreiterung vorzusehen.

Aufteilung in: 1 St 1-flg. Tür Beschlag Tür: wie BT 940, jedoch mit A-Öffner. Systemkabel, verdeckter Kabelübergang im Falz, steckbar mit Fede Verglasung GT 110

1 St Oberlicht als Kippflügel (Tür-breit) BF 301

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Verglasung GT 110

1 St Seitenteil (Element-hoch) Verglasung GT 110

Tür-Profil-Breiten: -Blendrahmen der Tür seitlich ca. 65 mm -Blendrahmen der Tür oben ca. 65 mm -Blendrahmen der Festverglasung seitlich ca. 70 mm -Blendrahmen der Festverglasung oben ca. 70 mm -Flügelsockelhöhe ca. 100 mm

Thermisch getrenntes Basisprofil und 0 - Bodenschwelle als Edelstahlblech gekantet und 2 St. automatisch absenke

Ausführung der Anschlüsse gemäß dem Architektur-Detail mit Vorbauzargen-Profil 85 x 80mm Seitlich: AS 104 Oben: AU 104 Unten: AU 201

9.1.20 Außentür-Element 1 flg. Tür-Nr. AT00.02

Außen-Tür-Element, gem. Systembeschreibung mit Einbruchhemmung in Anlehnung an RC 2 nach DIN EN 1627

Abmessung ca.: 1.920 x 3.010 mm zzgl. 250mm Bodeneinstand Lichte Öffnung zwischen den Blendrahmen ca.: 1.300 x 2.270 mm Lichte Durchgangsbreite bei 90°geöffneten Gehflügel: >1.200 mm

Einbauort: EG (Haupteingang) Tür-Nr.: AT 00.02

Aufteilung in: 1 St 1-flg. Tür Beschlag der Tür: BT 940 sowie BT 752 Verglasung GT 110

1 St Oberlicht als Kippflügel (Tür-breit) BF 301 Verglasung GT 110

1 St Seitenteil (Element-hoch) Verglasung GT 110

Tür-Profil-Breiten: -Blendrahmen der Tür seitlich ca. 65 mm -Blendrahmen der Tür oben ca. 65 mm -Blendrahmen der Festverglasung seitlich ca. 70 mm -Blendrahmen der Festverglasung oben ca. 70 mm -Flügelsockelhöhe ca. 100 mm

Thermisch getrenntes Basisprofil und -0- Bodenschwelle als Edelstahlblech gekantet und 2 St. automatisch absenk

Ausführung der Anschlüsse gemäß dem Architektur-Detail mit Vorbauzargen-Profil 85 x 80mm Seitlich: AS 104 Oben: AU 104 Unten: AU 201

9.1.30 Verblechung zwischen AT 00.01 und AT 00.02

Aluminiumblech-Bekleidung vor Holzstütze zwischen den Türen AT 00.01 und AT 00.02 bestehend aus Aluminiumb

Leistungsverzeichnis - 195/206 251

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  • Aluminiumblech, D= 2mm, Zuschnittbreite ca. 500 mm, U-förmig 4-fach gekantet, B x T= 280 x 95 mm Die Befestigung erfolgt nicht sichtbar an den Blendrahmen der Türen. Höhe der Bekleidung: 3.010 mm Oberfläche pulverbeschichtet nach RAL 7002
  • Wärmedämmung, XPS/ PUR, D= 80 mm, B= 280 mm, verlegen und mechanisch fixieren Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,032 W/m*K nach DIN EN 13162;

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 beachten!

9.1.40 Außentür-EI30-Element 1 flg. Tür-Nr. AT00.03

Außen-EI30-Tür-Element, gem. Systembeschreibung >>Brandschutz Stahltürprofilsystem mit 70 mm Grundbautiefe Wärmeschutz: Ud-Wert: 1,3 W/m²K

Abmessung ca.: 2.260 x 3.010 mm zzgl. zzgl. 250mm Bodeneinstand Lichte Öffnung zwischen den Blendrahmen ca.: 1.300 x 2.270 mm Lichte Durchgangsbreite bei 90°geöffneten Gehflügel: >1.200 mm

Einbauort: EG Tür-Nr.: AT 00.03

1 St 1-flg. Tür Beschlag Tür: BT 940 jedoch ohne gesicherte Fallenfeststellung als Feuerschutzbeschlag, sowie BT 752 Paneel PF 5

1 St Oberlichter (Tür-breit) Verglasung wie GT110, jedoch als Brandschutzglas

1 St Oberlichter (Seitenteil-breit) Paneel PF 5

1 St Seitenteil (Tür-hoch) Paneel PF 5

Tür-Profil-Breiten: -Blendrahmen der Tür (seitlich/ oben) ca. 65 mm -Blendrahmen der Festverglasung seitlich ca. 72,5 mm -Blendrahmen der Festverglasung oben ca. 72,5 mm -Flügel 87,5 mm (sichtbar von außen) -Sockelhöhe (Seitenteil/ Flügel) ca. 100 mm

Thermisch getrenntes Basisprofil und Bodenschwelle als Kunststoff-System-Türschwellenprofil (80x20mm) und zwe

Ausführung der Anschlüsse gemäß Brandschutz-Zulassung Seitlich und oben: analog AS 104 und AO jedoch Zarge aus Stahlrohrprofil (70x50x3mm) mit Brandschutzbekleidun Unten: analog AU 201, jedoch Fuge zwischen Basisprofil und Rohbau (ca.180mm) mit Brandschutz-technisch schlie

9.1.50 Außentür-Element 1 flg. Tür-Nr. AT00.04

Außen-Tür-Element, gem. Systembeschreibung mit Einbruchhemmung in Anlehnung an RC 2 nach DIN EN 1627

Abmessung ca.: 1.350 x 3.010 mm zzgl. 250mm Bodeneinstand Lichte Öffnung zwischen den Blendrahmen ca.: 1.300 x 2.300 mm Lichte Durchgangsbreite bei 90°geöffneten Gehflügel: >1.200 mm Schalltechnische Anforderung: Rw,P >= 32 dB*

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(*Sicherheitsbeiwert von 5 dB nach DIN 4109-2 bereits berücksichtigt)

Einbauort: EG Tür-Nr.: AT 00.03

1 St 1-flg. Tür Beschlag Tür: BT 940 sowie BT 752 Verglasung GT 110

1 St Oberlicht als Kippflügel BF 301 Verglasung GT 110

Tür-Profil-Breiten: -Blendrahmen der Tür seitlich ca. 65 mm -Blendrahmen der Tür oben ca. 65 mm -Blendrahmen der Festverglasung seitlich ca. 70 mm -Blendrahmen der Festverglasung oben ca. 70 mm -Flügelsockelhöhe ca. 100 mm

Thermisch getrenntes Basisprofil und Bodenschwelle als Kunststoff-System-Türschwellenprofil (80x20mm) und 2 S

Ausführung der Anschlüsse gemäß dem Architektur-Detail ohne Vorbauzarge Seitlich: AS 105 Oben: AU 105 Unten: AU 202

9.1.60 Außentür-Element 1 flg. Tür-Nr. AT00.05/ AT 00.06

Außen-Tür-Element, gem. Systembeschreibung mit Einbruchhemmung in Anlehnung an RC 2 nach DIN EN 1627

Abmessung ca.: 1.100 x 3.010 mm zzgl. 250mm Bodeneinstand Lichte Öffnung zwischen den Blendrahmen ca.: 1.300 x 2.270 mm Lichte Durchgangsbreite bei 90°geöffneten Gehflügel: >1.200 mm Schalltechnische Anforderung: Rw,P >= 32 dB* (*Sicherheitsbeiwert von 5 dB nach DIN 4109-2 bereits berücksichtigt)

Einbauort: EG Tür-Nr.: AT 00.05, AT 00.06

1 St 1-flg. Tür Beschlag Tür: BT 940 jedoch Panikfunktion B (ohne gesicherte Fallenfeststellung) Drücker innen und außen; sowie BT 752 Verglasung GT 110

1 St Oberlicht als Kippflügel BF 301 Verglasung GT 110

Tür-Profil-Breiten: -Blendrahmen der Tür seitlich ca. 65 mm -Blendrahmen der Tür oben ca. 65 mm -Blendrahmen der Festverglasung seitlich ca. 70 mm -Blendrahmen der Festverglasung oben ca. 70 mm -Flügelsockelhöhe ca. 100 mm

Thermisch getrenntes Basisprofil und Bodenschwelle als Kunststoff-System-Türschwellenprofil (80x20mm) und 2 S

Ausführung der Anschlüsse gemäß dem Architektur-Detail ohne Vorbauzarge Seitlich: AS 105 Oben: AU 105 Unten: AU 202

Leistungsverzeichnis - 197/206 253

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9.1.70 Außentür-Element 1 flg. Tür-Nr. AT00.07/ AT 01.02/ AT 02.01

Außen-Tür-Element, gem. Systembeschreibung mit Einbruchhemmung in Anlehnung an RC 2 nach DIN EN 1627

Abmessung ca.: 1.440 x 2.885 mm zzgl. Bodeneinstand (250mm im EG/ 130mm im 1./2. OG ) Lichte Öffnung zwischen den Blendrahmen ca.: 1.300 x 2.270 mm Lichte Durchgangsbreite bei 90°geöffneten Gehflügel: >1.200 mm

Brandschutzanforderung: dicht- und selbstschließend (ds)

Einbauort: EG/ 1.OG/ 2.OG Tür-Nr.: AT 00.07, AT 01.02, AT 02.01

1 St 1-flg. Türflügel Beschlag Tür: BT 940 sowie BT 752 Verglasung GT 110

1 St Oberlicht Verglasung GT 110

Tür-Profil-Breiten: -Blendrahmen der Tür seitlich ca. 65 mm -Blendrahmen der Tür oben ca. 65 mm -Blendrahmen der Festverglasung seitlich ca. 70 mm -Blendrahmen der Festverglasung oben ca. 70 mm -Flügelsockelhöhe ca. 100 mm

Thermisch getrenntes Basisprofil und Bodenschwelle als Kunststoff-System-Türschwellenprofil (80x20mm) und zwe

Ausführung der Anschlüsse gemäß dem Architektur-Detail mit Vorbauzargen-Profil 85 x 80mm Seitlich: AS 104 Oben: AU 104 Unten: AU 201

9.1.80 Außentür-Element 2 flg. Tür-Nr. AT 00.08

Außen-Tür-Element, gem. Systembeschreibung mit Einbruchhemmung in Anlehnung an RC 2 nach DIN EN 1627

Abmessung ca.: 1.980 x 2.500 mm zzgl. 250mm Bodeneinstand Lichte Durchgangsbreite bei 90°geöffneten Geh- und Standflügel: ca. 1.630 mm Schalltechnische Anforderung: Rw,P >= 32 dB* (*Sicherheitsbeiwert von 5 dB nach DIN 4109-2 bereits berücksichtigt)

Einbauort: EG Tür-Nr.: AT 00.08

1 St 2 flg. Tür (asymmetrisch geteilt) Beschlag Tür: BT 920 mit Muschelgriff, sowie BT 752 Paneel PF 1 Bauseitige Aufdopplung innen mit Prallwandschutz aus Holz

Tür-Profil-Breiten: -Blendrahmen der Tür seitlich ca. 65 mm und einseitig um ca. 55mm mit einem Profil aufgedoppelt. -Blendrahmen der Tür oben ca. 65 mm -Blendrahmen der Festverglasung seitlich ca. 70 mm -Blendrahmen der Festverglasung oben ca. 70 mm -Flügelsockelhöhe ca. 100 mm

Thermisch getrenntes Basisprofil und Bodenschwelle als Kunststoff-System-Türschwellenprofil (80x20mm) und zwe

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Ausführung der Anschlüsse gemäß dem Architektur-Detail mit Vorbauzargen-Profil 85 x 180mm: Seitlich: AS 104 Oben: AU 104 Unten: AU 201

Abweichend von der Regel-Einbausituation sind die Vorbauzargen 180mm breit auszubilden und ggf. mit Winkelkon

9.1.90 Außentür-Element 1 flg. Tür-Nr. AT00.09

Außen-Tür-Element, gem. Systembeschreibung mit Einbruchhemmung in Anlehnung an RC 2 nach DIN EN 1627

Abmessung ca.: 2.260 x 3.010 mm zzgl. 250mm Bodeneinstand Lichte Öffnung zwischen den Blendrahmen ca.: 1.300 x 2.270 mm Lichte Durchgangsbreite bei 90°geöffneten Gehflügel: >1.200 mm

Einbauort: EG Tür-Nr.: AT 00.09

Die Tür ist für die Aufnahme eines Drehtürantrieb vorzurichten. Oben ist ggf. eine Blendrahmen-Verbreiterung vorzusehen.

1 St 1-flg. Türflügel Beschlag Tür: wie BT 940, jedoch mit A-Öffner, Systemkabel, verdeckter Kabelübergang im Falz, steckbar mit Fede Verglasung GT 110

2 St Oberlichter (Tür- und Seitenteil-breit) Verglasung GT 110

1 St Seitenteil (Tür-hoch) Verglasung GT 110

Tür-Profil-Breiten: -Blendrahmen der Tür seitlich ca. 65 mm -Blendrahmen der Tür oben ca. 65 mm -Blendrahmen der Festverglasung seitlich ca. 70 mm -Blendrahmen der Festverglasung oben ca. 70 mm -Flügelsockelhöhe ca. 100 mm

Thermisch getrenntes Basisprofil und -0- Bodenschwelle als Edelstahlblech gekantet und 2 St. automatisch absenk

Ausführung der Anschlüsse gemäß dem Architektur-Detail mit Vorbauzargen-Profil 85 x 80mm Seitlich: AS 104 Oben: AU 104 Unten: AU 201

9.1.100 Außentür-Element 1 flg. Tür-Nr. AT00.10

Außen-Tür-Element, gem. Systembeschreibung mit Einbruchhemmung in Anlehnung an RC 2 nach DIN EN 1627

Abmessung ca.: 2.260 x 3.010 mm zzgl. zzgl. 250mm Bodeneinstand Lichte Öffnung zwischen den Blendrahmen ca.: 1.300 x 2.270 mm Lichte Durchgangsbreite bei 90°geöffneten Gehflügel: >1.200 mm

Einbauort: EG Tür-Nr.: AT 00.10

1 St 1-flg. Tür Beschlag Tür: BT 940 jedoch ohne gesicherte Fallenfeststellung; sowie BT 752

Leistungsverzeichnis - 199/206 255

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Paneel PF 1

2 St Oberlichter (Tür- und Seitenteil-breit) Verglasung GT 110

1 St Seitenteil (Tür-hoch) Paneel PF 1

Tür-Profil-Breiten: -Blendrahmen der Tür seitlich ca. 65 mm -Blendrahmen der Tür oben ca. 65 mm -Blendrahmen der Festverglasung seitlich ca. 70 mm -Blendrahmen der Festverglasung oben ca. 70 mm -Flügelsockelhöhe ca. 100 mm

Thermisch getrenntes Basisprofil und Bodenschwelle als Kunststoff-System-Türschwellenprofil (80x20mm) und zwe

Ausführung der Anschlüsse gemäß dem Architektur-Detail mit Vorbauzargen-Profil 85 x 80mm Seitlich: AS 104 Oben: AU 104 Unten: AU 201

9.1.110 Außentür-Element 2 flg. Tür-Nr. AT01.01

Außen-Tür-Element, gem. Systembeschreibung mit Einbruchhemmung in Anlehnung an RC 2 nach DIN EN 1627

Abmessung ca.: 2.260 x 3.010 mm zzgl. 130mm Bodeneinstand Lichte Öffnung zwischen den Blendrahmen ca.: 1.215 x 2.270 mm Lichte Durchgangsbreite bei 90°geöffneten Gehflügel: >1.200 mm Schalltechnische Anforderung: Rw,P >= 32 dB* (*Sicherheitsbeiwert von 5 dB nach DIN 4109-2 bereits berücksichtigt)

Brandschutzanforderung: dicht- und selbstschließend (ds)

Einbauort: 1.OG Tür-Nr.: AT 01.01

1 St 2-flg. Tür Beschlag Tür: BT 960 (vollkommen verdeckt liegende Bänder!) sowie BT 752 Verglasung GT 110

2 St Oberlichter (Tür- und Seitenteil-breit) Verglasung GT110

1 St Seitenteil (Tür-hoch) Verglasung GT 110

Tür-Profil-Breiten: -Blendrahmen der Tür seitlich ca. 65 mm -Blendrahmen der Tür oben ca. 65 mm -Blendrahmen der Festverglasung seitlich ca. 70 mm -Blendrahmen der Festverglasung oben ca. 70 mm -Flügelsockelhöhe ca. 100 mm

Thermisch getrenntes Basisprofil und Bodenschwelle als Kunststoff-System-Türschwellenprofil (80x20mm) und zwe

Ausführung der Anschlüsse gemäß dem Architektur-Detail nur 1 x seitlich mit Vorbauzargen-Profil 85 x 120mm: Seitlich: 1 x AS 105 und 1 x AS104 Oben: AU 105 Unten: AU 202

Leistungsverzeichnis - 200/206 256

[Seite 259]

9.1.120 Drehtürantrieb für Türbreiten bis 1400 mm

Drehtürantrieb für Türbreiten bis 1400 mm Befestigung auf dem Riegel

Niedrigenergieantrieb (67N), modular aufrüstbar (150N) kraftvoll durch Massenträgheitsmoment von 163,33 kgm² Antriebsmasse HxTxB (mm): 70x130x685 unsichtbarer Montageplatte mit integriertem Kabelkanal

Montagearten:

  • DIN-Links und DIN-Rechts
  • Band- und Bandgegenseite

wahlweise Automatikbetrieb mit aktiver, selbstlernender Windlastregelung einstellbare Push and Go Funktion wahlw 18040, DIN Spec 1104) max. benötigte Öffnungskraft bei Power Assist (N): 23 automatische Fahrkurvenanpassung mit Blockiererkennung Temperatur Management Programm mit Überlastschutz einstellbare Öffnungs-, Schließzeit, -geschwindigkeit und -kraft Öffnungsdämpfung einstellbar, einstellbarer Endschlag Offenhaltezeit (s): 0 - 30 Separat wählbare Offenhaltezeit bei Nacht-Bankimpuls interner Programmschalter mit Funktionen AUS / AUTOMATIC / unbegrenzte DAUERAUF / AUSGANG Statuskontakt zum Anschluss von Gebäudeleittechnik oder Warmluftschleiern. Verriegelungsrückmeldung für einfachen Betrieb mit E-Öffnern und Motorschlössern mit oder ohne Rückmeldekonta einstellbare Entriegelungszeit und -kraft Impulseingang für Kommunikationsanlagen 8 - 24 V DC/AC integrierter Zyklen-Zähler Energiesparmodus bei geschlossener Tür LED Statusanzeige mit Serviceintervallanzeige Interne Bedien- und Updateschnittstelle zur Programmierung und Parametrierung ohne Hilfsmittel

TECHNISCHE MERKMALE Leistungsaufnahme max. (W): 240 Versorgungsspannung: 230 V AC +/-10%, 50 Hz Spannungsversorgung für externe Verbraucher: 24 V DC +/-10 %, 1,5 A Stufenlos einstellbare Schließkraft EN 4-6 nach EN1154 Schutzart: IP 20 Betriebsgeräusch (dB(A): < 50 Öffnungs- und Schliessgeschwindigkeit einstellbar Türöffnungswinkel max. 110°

ZULASSUNG UND ZERTIFIKATE Baumustergeprüft nach DIN 18650 / EN 16005, Klasse 3 (1 Mio. Zyklen) Umwelt Produktdeklaration nach DIN ISO 14025 EPD Deklarationsnummer: EPD-DOR-20160041-IBD1-DE Öffnungskraft < 25N nach DIN 18040 / DIN SPEC 1104 Fertigung nach DIN ISO 9001

EINSATZBEREICHE Türflügelbreite (mm): bis 1400 mm Türflügelgewicht (kg): bis 400, abhängig der Türbreite für einflügelige Türen

SICHERHEITSSENSOREN Lasertechnologie mit integrierter Nebenschließkantenabsicherung

RADARBEWEGUNGSMELDER Radarbewegungsmelder, richtungserkennend

PROGRAMMSCHALTER EXTERN 4 - stellig Unterputz, abschließbar

KABELÜBERGÄNGE Kabelübergang Edelstahl mit Kabelspirale für unsichtbare, quetschfreie Verbindungen

TASTER 1 Flächentaster, Edelstahl, IP44 (Montage bauseits)

Leistungsverzeichnis - 201/206 257

[Seite 260]

MONTAGE- UND SERVICELEISTUNGEN Fach- und sachkundige Montage

9.1.130 Bodentürstopper mit Feststellung (Haken)

Bodentürstopper mit Fanghaken liefern und montieren.

für Türgewicht bis 200kg Material: Edelstahl, nicht rostend Gummi (PVC-frei), gefedert, schwarz Feststellfunktion ausschaltbar Montage im Außenbereich

9.1.140 Bodentürstopper

Türpuffer mit Feder zum Aufschrauben liefern und montieren

für Türgewicht bis 200kg Material: Edelstahl, nicht rostend Gummi (PVC-frei), gefedert, schwarz Montage im Außenbereich

9.1.150 Wandstopper

Türpuffer mit Feder als Wandstopper liefern und montieren

für Türgewicht bis 200kg Material: Edelstahl, nicht rostend Gummi (PVC-frei), gefedert, schwarz Abstandsmontage im Außenbereich auf der Rohkonstruktion der Wand mit 260mm Distanz/ Überbrückung der vorgehängten, hinterlüfteten Fassade.

9.1.160 Verleistung

Abdeckung der Anschlussfuge zwischen Türelementen und Rohbau als Verleistung 3-seitig, Breite x Tiefe= 20 mm x 30 mm, inkl. Eckausbildung auf Gehrung und gefaster sichtbarer Kante, Holzart: Fichte Oberflächenbeschichtung: Lasur grau pigmentiert Befestigung: Senkschraube mit kleinem Kopf (Dielenschraube, Glasleistenschraube) TX10

DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!

Leistungsverzeichnis - 202/206 258

[Seite 261]

9.2 Nachweispflicht u. Dimensionierung

9.2.10 Werkstatt- und Montageplanung Metallbauarbeiten

Die Werkplanung ist die Umsetzung der Ausführungsplanung durch das ausführende Unternehmen in eine Werksta Der AN erstellt nach Ziffer 3.1.7 DIN 18360 einmalig eine Werkstatt- und Montageplanung auf Basis der bauseits ge Die Konstruktionspläne, Beschreibungen und Muster liefert der AN dem AG auf der Grundlage der Abstimmung mit Der AN erhält die vorgenannten Unterlagen nach Überprüfung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung m Die in den Systembeschreibungen genannten formalen Abmessungen, Ansichtsbreiten und Tiefen sind Mindestanfo schriftlich dem AG bei Übergabe der Werkplanung mitzuteilen. Sämtliche beschriebenen Leistungen, sowie die bauseitigen Einbaubedingungen gemäß Angabe des Architekten / d Leistungsumfang enthaltenen elektrischen Komponenten und einbaurelevanten Schnittstellen zu angrenzenden Ge Inkl. Ermitteln und zeichnerisch Nachweisen der lichten Durchgangsbreiten der Türen in Plan und Berechnung zu H Nach Freigabe ist die Werkplanung unverzüglich entsprechend den Korrekturen zu überarbeiten und 1fach digital a Überarbeitungen aufgrund notwendiger Korrekturen sind unverzüglich vorzunehmen, in die Werkplanung zu übertra

9.2.20 Sicherheitsanalyse (Drehtürantrieb)

Kosten für die Sicherheitsanalyse (Gefahrenanalyse) nach DIN 18650 für alle 2 Türen mit Drehtürantrieb incl. Dokum

9.2.30 Inbetriebnahme der Türantriebe

Kosten für die Inbetriebnahme der Türantriebe Vor der ersten Inbetriebnahme der Türantriebe muss der ordnungsgemäße Einbau aller Elemente und deren elektri Besondere Sorgfalt ist hierbei auf die Elemente zur Freischaltung der Verriegelung im Gefahrenfall zu verwenden. Der ordnungsgemäße Einbau und die Funktionsfähigkeit der Tür muss durch einen Sachkundigen festgestellt werde

9.2.40 Abnahmeprüfung der Türantriebe

Kosten für die Abnahmeprüfung der Türantriebe Nach dem betriebsfertigen Einbau der Antriebe am Anwendungsort sind deren einwandfreie Funktion und vorschrift Die Abnahmeprüfung darf nur von autorisierten Fachkräften oder von Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle Dem Betreiber ist über die erfolgreiche Abnahmeprüfung eine Bescheinigung auszustellen; sie ist durch den Betreib

9.2.50 Jährliche Prüfung und Wartung der Türantriebe

Kosten für die, in Abständen von maximal zwölf Monaten erforderliche Prüfung der Antriebe auf ordnungsgemäßes Die jährliche Prüfung Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt wer Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung und Wartung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind durch den Betreiber aufzubewahren Abrechnungseinheit ist eine Prüfung einer Tür.

Leistungsverzeichnis - 203/206 259

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10.1.30 Stundenlohnarbeiten – Helfer / Werker

Stundenlohnarbeiten für einfache Hilfsarbeiten, die keine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung erfordern (z. B der Baustelle), ausgeführt durch einen Bauhelfer oder Werker. Die Abrechnung erfolgt nur nach vorheriger schriftlic

ANGEBOTSSUMME(N)

Summe exkl. Nachlass (netto)____________________
Nachlass (netto)____________________
Summe inkl. Nachlass (netto)____________________
Umsatzsteuer____________________
Summe (brutto)____________________

Leistungsverzeichnis - 205/206 261

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 20.10.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB OV 438-26 IE - Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN

Name Dateiname Größe MIME-Type

Leistungsverzeichnis - 206/206 262

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KRITERIENKATALOG 20.10.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB OV 438-26 IE - Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

EIGNUNGSKRITERIEN

1 Erklärung zur Eignung [Mussangabe]

Die notwendigen Angaben über das Vorliegen

  • der Eignungsanforderungen und
  • der geforderten Ausführungsbedingungen sowie
  • über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wurden im Formular "Erklärung zur Eignung" vollständig und wahrheitsgemäß getätigt.

Gegebenenfalls notwendige Nachweise sind dem Angebot beigefügt.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2 Referenz [Mussangabe]

Mindestens 3 Referenzen, die folgende vergleichbare Leistungsanteile nachweisen sind gefordert.

Die Referenzen, dürfen nicht älter als 8 Jahre (Stichtag 01.01.2018) sein.

Es sind nachzuweisen:

  • zwei Referenzprojekte in Holzhybridbauweise,
  • ein Referenzprojekt mit Koordination von mindestens drei Hauptbaugewerken,
  • zwei Referenzprojekte mit einer Nettobausumme von mindestens 3 Mio €.

Die Referenzbescheinigungen sind mit Angabe der jeweils zuständigen Referenzgeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten, dem Leistungsumfang und Ausführungszeitraum sind als Anlagen mit dem Angebot hochgeladen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3 Berufserfahrung Projektleitung und Bauleitung [Mussangabe]

Zum Nachweis der Eignung der Projektleitung und Bauleitung sind nachfolgende Berufserfahrung zu erklären • Nachweis der Berufserfahrung der vorgesehenen Gesamtprojektleitung von mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich Projektleitung Bau in Form einer Vita • Nachweis der Berufserfahrung der vorgesehenen Bauleitung von mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich Bauleitung in Form einer Vita

Die entsprechende Erklärung in Form der jeweiligen Lebensläufe (Vita) sind als Anlagen mit dem Angebot hochgeladen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 1/1 263

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KRITERIENKATALOG 20.10.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB OV 438-26 IE - Eibenkamp 1 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM

LEISTUNGSKRITERIEN

Kriterienkatalog - 1/1 264

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Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage Ausschreibungs-LV - Los 01 - Tragwerk und Gebäudehülle BIM - 14.10.2026.pdf 1,67 MB pdf Dateianlage Hinweise zur rein elektronischen Angebotsabgabe und Kommunikation Stand 01.11.19.pdf 524,92 KB pdf Dateianlage 3_SBH_VOB_Campus_Rissen_Projektbeschreibung.pdf 233,29 KB pdf Dateianlage 6_SBH_VOB_Campus_Rissen_Rohbau_und_Hülle_Zuschlagsmatrix_260901.pdf 90,35 KB pdf Dateianlage 6-190_Referenzbescheinig_07 2024.docx 59,26 KB docx Cloud Datei-Link Anlagen.zip 210,50 MB zip Dateianlage 002 Anlage Mindestanforderungen bei Nebenangeboten.pdf 250,08 KB pdf

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung