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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)
Vergabenummer 2026-63 Maßnahme Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzuges mit Wassertank (TSF-W) für die Feuerwehr Neuwied, Löschzug Niederbieber Segendorf
Leistung
Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wassertank (TSF-W) und einer Teilbeladung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftrag- ten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort Verschiedene im Stadgebiet Neuwied Gebäude Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung Ende der Ausführung folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: Beginn: nach Auftragsvergabe Ende: 30.06.2028
4 Vertragsstrafen (§ 11)
Vertragsstrafen werden nicht vereinbart. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
5 Rechnungen (§15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich bei -fach einzureichen.
6 Sicherheitsleistung (§18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
subreport Formulare (nach VHB 2017 Ausgabe 2019) Seite 1 von 2
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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen (§ 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".
- Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, abweichende Bedingungen die der Bieter mit seinem Angebot abgibt, entfalten im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung. Vertragsbestandteil werden: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung), sowie die geforderte Angaben und Erklärungen.
- Nachlässe auf den Angebotspreis sind ausschließlich im Angebotsformblatt 633 auszuweisen. Versteckt kalkulierte Nachlässe in Einheitspreis-Positionen sind nicht zugelassen.
- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
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