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2026 Leitlinie Nachhaltige Beschaffung.pdf

Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank und Teilbeladung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 18:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Leitlinie für die nachhaltige Vergabe und Beschaffung in der Stadtverwaltung Neuwied

Präambel

Die Stadtverwaltung Neuwied legt als „Fair-Trade-Stadt“ höchsten Wert auf eine nachhaltige Beschaffung. Sie setzt sich durch die Leitlinie einer nachhaltigen Vergabe und Beschaffung für einen geringeren Ressourcenverbrauch, bestmögliche Abfallvermeidung, Klima- und Umweltverträglichkeit sowie die Einhaltung von Sozialstandards ein.

  1. Als Nachhaltigkeitskriterien definiert die Leitlinie insbesondere:  Energieeffizienz  Langlebigkeit  Verwendung von zertifizierten Recyclingbaustoffen  Menge der CO2-Emission bei Herstellung und Nutzung  ressourcenschonender Materialeinsatz/Recycling  Reduktion von umwelt- und/oder gesundheitsgefährdender Stoffe im Produkt sowie bei der Produktion  geringe Geräuschemission  Rücknahme der Verpackungsmaterialien zur Wiederverwendbarkeit oder fachgerechten Entsorgung

  2. Als Sozialstandards definiert die Leitlinie neben den bereits geltenden gesetzlichen Erfordernissen insbesondere:  Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)  Einhaltung von Mindestlohn und Tarifverträgen  Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzerfordernissen

  3. Bei allen förmlichen nationalen und EU-weiten Vergabeverfahren sollen die für die jeweilige Maßnahme entsprechend möglichen Nachhaltigkeitskriterien und Sozialstandards in der Leistungsbeschreibung und/oder dem Leistungsverzeichnis als Eignungsvoraussetzung und/oder als Zuschlagskriterium definiert und gefordert werden. Entsprechende Umwelt- und Gütesiegel, Zertifikate und Nachweise einheitlich geltender Normen (z. B. Blauer Engel, Energy Star, Euroblume, Fairtrade) sind seitens der Bieter zu erbringen. Recherchen zu Nachhaltigkeitsaspekten und Hilfestellungen zu entsprechenden Siegeln, Zertifikaten, etc. können unter www.kompass-nachhaltigkeit.de sowie über das Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de) eingeholt werden.

  4. Bei allen förmlichen und formlosen Vergabeverfahren soll als Zuschlagskriterium mindestens das wirtschaftlichste Angebot gelten. Neben dem Angebotspreis sollen – soweit möglich – u. a. auch die Lebenszykluskosten (z. B. Energieeffizienz, Installations- u. Wartungskosten, Entsorgungs- und Recyclingkosten) zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes Berücksichtigung finden. Hilfestellungen zur Berücksichtigung sowie Berechnungstools hierzu können ebenfalls beim Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de) eingeholt werden. Sofern die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten nicht möglich ist, ist dies im Rahmen des Vergabevermerks zu dokumentieren. Die potentiellen Bieter sind in der Leistungsbeschreibung und/oder dem Leistungsverzeichnis der Ausschreibungsunterlagen oder der Preisanfrage hierauf aufmerksam zu machen.

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Die Darlegung der Berücksichtigung der Lebenszykluskosten sowie aller weiterer Zuschlagskriterien ist im Rahmen der Dokumentation (Vergabevermerk) zwingend erforderlich. Bei Vergaben im Unterschwellenbereich kann im Einzelfall von einer solchen Ermittlung abgesehen werden. Für Bagatellleistungen gilt das preisgünstigste Angebot.

  1. Bei extern durchgeführten Vergabeverfahren hat das auftraggebende Fachamt den externen Auftragnehmer auf die Einhaltung dieser Leitlinie der Stadtverwaltung Neuwied im Rahmen des extern betreuten Vergabeverfahrens hinzuweisen.

  2. Regelmäßig wiederkehrende Beschaffungsmaßnahmen sollen – soweit möglich und nicht bereits durch Rahmenvereinbarungen der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz oder Rahmenverträge interkommunaler Zusammenarbeit abgedeckt – durch eigene Rahmenvereinbarungen abgebildet werden. Aufgrund der hierfür erforderlichen Vergabearten gelten die Richtlinien aus Tz 3.

  3. Die zentrale Verdingungsstelle (ZvSt.) sowie die zentrale Beschaffungsstelle (ZBSt.) haben im Rahmen ihrer Beteiligung auf die Einhaltung dieser Leitlinien zu achten. Ist die Beteiligung der ZvSt. und/oder der ZBSt. aufgrund einer Unterschreitung der hierfür erforderlichen Schwellenwerte entbehrlich, handeln die zuständigen Fachämter entsprechend eigenverantwortlich. Die ZvSt. sowie die ZBSt. stehen in diesen Fällen beratend zur Verfügung.

  4. Eine Erfolgskontrolle findet im Rahmen der statistischen Dokumentation der zentralen Verdingungsstelle statt und wird der Verwaltung sowie den politischen Gremien jährlich zur Verfügung gestellt.

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