| Vergabenummer: | 2026-63 |
| Maßnahme: | Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzuges mit Wassertank (TSF-W) für die Feuerwehr Neuwied, Löschzug Niederbieber Segendorf |
| Leistung: | Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wassertank (TSF-W) und einer Teilbeladung |
Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.
Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
- meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2019: 9,19 €; ab 1.1.2020: 9,35 €; ab 1.1.2021: 9,50 €; ab 1.7.2021: 9,60 €; ab 1.1.2022: 9,82 €; ab 1.7.2022: 10,45 €; ab 1.10.2022:12,00 €; ab 1.1.2024: 12,41 € ab 1.1.2025: 12,82 €; ab 1.1.2026: 13,90 €; ab 1.1.2027: 14,60 €brutto je Zeitstunde) zu zahlen.
Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;
2. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen,
ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
3. im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines
Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen
nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und
Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.
Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich
durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei
einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind,
4. vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem
Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kon-
trollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
| _________________________, den _________________________* *Rechtsverbindliche Unterschrift und Datum. Bei elektronisch bearbeiteten Dokumenten, Namenswiedergabe und Datum |