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2026 Erklaerung 3 LTTG.docx

Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank und Teilbeladung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 18:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Vergabenummer:2026-63
Maßnahme:Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzuges mit Wassertank (TSF-W) für die Feuerwehr Neuwied, Löschzug Niederbieber Segendorf
Leistung:Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wassertank (TSF-W) und einer Teilbeladung

Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.

Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

  1. meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2019: 9,19 €; ab 1.1.2020: 9,35 €; ab 1.1.2021: 9,50 €; ab 1.7.2021: 9,60 €; ab 1.1.2022: 9,82 €; ab 1.7.2022: 10,45 €; ab 1.10.2022:12,00 €; ab 1.1.2024: 12,41 € ab 1.1.2025: 12,82 €; ab 1.1.2026: 13,90 €; ab 1.1.2027: 14,60 €brutto je Zeitstunde) zu zahlen.

Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;

2. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen,

ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;

3. im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines

Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen

nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und

Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.

Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich

durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei

einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind,

4. vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem

Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kon-

trollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.

_________________________, den _________________________* *Rechtsverbindliche Unterschrift und Datum. Bei elektronisch bearbeiteten Dokumenten, Namenswiedergabe und Datum
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