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Konzept OGS Martinsschule.pdf

Trägerschaft und Betreuung an zwei offenen Ganztagsschulen im Hochsauerlandkreis

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 22:19 (Europe/Berlin)

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2025

Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung

Konzept des Offenen

Ganztages (OGS)

Pfarrer-Birker-Straße 3 57392Schmallenberg

Telefon: 0291 – 945810 E-Mail: sekretariat@martinsschule.de

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Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung .............................................................................................................. 3

  2. Rechtliche Rahmenbedingungen .......................................................................... 6

2.1 Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ............................................................ 6

2.2 Schulgesetz NRW .......................................................................................... 6

2.2.1 Personal ..................................................................................................... 7

2.2.2 Konzeptarbeit ............................................................................................. 8

  1. Ziele des Konzepts ............................................................................................... 9

  2. Umsetzungsmaßnahmen .................................................................................... 11

4.1 Verantwortung und Zusammenarbeit zwischen allen Professionen an der

Martinsschule ......................................................................................................... 11

4.2 Strukturierung der Betreuungszeiten ........................................................... 13

4.2.1 Lernzeiten ................................................................................................ 14

4.2.2 Mittagessen .............................................................................................. 15

4.2.3 Bildungsangebote .................................................................................... 15

4.3 Raumgestaltungen ....................................................................................... 17

4.4 Partizipation der Schülerinnen und Schüler ................................................. 18

4.5 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ...................................... 18

4.6 Ferienbetreuung .......................................................................................... 19

  1. Datenschutz und DSGVO ................................................................................... 20

  2. Evaluation und Qualitätssicherung ..................................................................... 22

  3. Legitimation ......................................................................................................... 23

  4. Ansprechpersonen .............................................................................................. 24

  5. Literaturverzeichnis ............................................................................................. 25

2

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  1. Einleitung

Die Martinsschule ist eine öffentliche Förderschule des Hochsauerlandkreises mit dem

Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Ein großer Teil der Schülerschaft

lebt in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Aufgrund häufiger Wohngruppenwechsel

kommt es immer wieder zu Veränderungen in den Klassen, sodass die

Zusammensetzung der Lerngruppen einem stetigen Wandel unterliegt. Unser Ziel ist

es, Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf auf ihrem individuellen

Bildungsweg zu begleiten und ihnen die bestmöglichen Chancen für eine erfolgreiche

Schulzeit zu bieten.

In der Martinsschule schaffen wir in einer vertrauensvollen und wertschätzenden

Atmosphäre einen geschützten Raum, in dem unsere Schülerinnen und Schüler ihre

persönlichen Stärken entdecken, soziale Kompetenzen entwickeln und emotionale

Stabilität erlangen können. Dabei legen wir großen Wert auf eine enge

Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten und externen Fachkräften, um

eine ganzheitliche Förderung zu gewährleisten.

Als Lern- und Lebensraum verstehen wir die Martinsschule nicht nur als Ort des

Wissenserwerbs, sondern auch als Gemeinschaft, in der Respekt, individuelle

Förderung und gegenseitige Unterstützung im Mittelpunkt stehen. Unser

pädagogisches Konzept basiert auf der Überzeugung, dass jeder Mensch das

Potenzial zur persönlichen Entwicklung in sich trägt – wir geben unseren Schülerinnen

und Schülern die Unterstützung, die sie benötigen, um ihren Weg selbstbewusst und

gestärkt zu gehen.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist eine offene Ganztagsbetreuung ein

essenzieller Bestandteil unseres Schulkonzepts. Diese ermöglicht es uns, den

individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler noch besser gerecht zu

werden, indem sie über den Unterricht hinaus kontinuierliche Betreuung, gezielte

Förderung und sinnvolle Freizeitgestaltung erfahren. Durch strukturierte Angebote am

Nachmittag, wie kreative, sportliche und soziale Aktivitäten, können sie ihre

Fähigkeiten weiterentwickeln, ihr Selbstvertrauen stärken und wertvolle soziale

Erfahrungen sammeln. Gleichzeitig entlastet die Ganztagsbetreuung Familien, indem

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sie eine verlässliche und unterstützende Umgebung bietet, in der die Schülerinnen und

Schüler auf ihrem Bildungs- und Entwicklungsweg begleitet werden.

Die offene Ganztagsbetreuung (OGS) lässt sich im Referenzrahmen Schulqualität

NRW mehreren Qualitätsbereichen zuordnen, insbesondere in den folgenden

Dimensionen:

(2) Lehren und Lernen

• 2.3 Individuelle Förderung: Die OGS bietet eine gezielte Unterstützung zur

individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie ermöglicht

differenzierte Lernangebote, die auf die emotionalen und sozialen Bedürfnisse

der Kinder abgestimmt sind.

• 2.4 Gestaltung von Lernumgebungen: Durch vielfältige, strukturierte Angebote

schafft die OGS eine Lern- und Lebenswelt, die das soziale Lernen und die

Persönlichkeitsentwicklung stärkt.

(3) Schulkultur

• 3.1 Schulleben und Partizipation: Die OGS trägt zur positiven Gestaltung des

Schullebens bei, indem sie über den Unterricht hinaus Möglichkeiten zur

Mitgestaltung und sozialen Interaktion schafft.

• 3.2 Beratung und Unterstützung: Die enge Begleitung und Betreuung in der

OGS bietet eine wichtige Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit

besonderem Förderbedarf.

(4) Leitung und Schulmanagement

• 4.3 Organisation von Kooperation und Vernetzung: Die OGS fördert die

Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern, Jugendhilfe und weiteren

außerschulischen Partnern, um eine ganzheitliche Förderung zu gewährleisten.

(5) Professionalität der Lehrkräfte

• 5.3 Zusammenarbeit im Kollegium: Die enge Verzahnung von Unterricht und

Ganztagsangebot erfordert eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen

Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und weiteren Mitarbeitenden.

(6) Qualitätsentwicklung

• 6.2 Evaluation und Feedbackkultur: Die regelmäßige Reflexion und

Weiterentwicklung der OGS-Angebote trägt zur nachhaltigen

Qualitätsentwicklung der Schule bei.

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Somit unterstützt die OGS nicht nur die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und

Schüler, sondern stärkt auch das schulische Miteinander und die gesamte

Schulqualität im Sinne des Referenzrahmens NRW (vgl. QUA-LiS NRW, 2014).

Die OGS der Martinsschule ist eng an das Leitbild unserer Schule angelehnt und

unterstützt die Umsetzung unserer neun Leitwerte in der täglichen pädagogischen

Arbeit. Besonders hervorzuheben ist dabei die Bedeutung der Zusammenarbeit:

Externe Zusammenarbeit (Eckwert 6): Die OGS stärkt die enge Kooperation mit

externen Partnern, um eine bestmögliche und abwechslungsreiche Förderung der

Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.

Interne Zusammenarbeit (Eckwert 7): Die erfolgreiche Gestaltung der OGS basiert

auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, pädagogischen

Fachkräften und weiteren Beteiligten, um eine ganzheitliche und individuelle

Betreuung im Sinne des Kindes zu gewährleisten.

Damit trägt die OGS maßgeblich zur Verwirklichung unseres Leitbilds bei und

unterstützt ein starkes Miteinander innerhalb der Schulgemeinschaft.

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  1. Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Offene Ganztagsschule in Nordrhein-

Westfalen (NRW) sind durch verschiedene Gesetze und Erlasse festgelegt. Die

Grundlage unseres Konzepts beruht auf dem Runderlass des Ministeriums für Schule

und Weiterbildung vom 23. Dezember 2010 (12-63 Nr. 2).

2.1 Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf

ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. In NRW kann dieser Anspruch

durch Angebote der OGS erfüllt werden (vgl. BmfFSFJ, 2025).

2.2 Schulgesetz NRW Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) regelt die

Rahmenbedingungen für Ganztagsschulen, einschließlich der Offenen

Ganztagsschulen (OGS), in § 9. Demnach können Schulen als Ganztagsschulen

geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen

Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme an Angeboten der OGS ist für

Schülerinnen und Schüler freiwillig; jedoch bindet eine Anmeldung für die Dauer eines

Schuljahres. Die Ausgestaltung der Ganztagsangebote erfolgt in Kooperation mit

speziellen Trägern sowie weiteren außerschulischen Partnern. Ziel ist es, Bildung,

Erziehung und Betreuung über den Unterricht hinaus zu gewährleisten und die

individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen (vgl. MSW NRW,

2024 (a)).

Der Gemeinsame Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche

Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ vom 24. Juli 2023 konkretisiert

die Umsetzung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Nordrhein-Westfalen. Er

betont die Freiwilligkeit der Einrichtung von OGS-Angeboten durch die Schulträger und

beschreibt die Rahmenbedingungen für deren Betrieb. Dazu zählen folgende

grundlegende Bestimmungen (MSW NRW, 2023):

Angebote
RahmenbedingungenZuständigkeiten
- Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, haben einen Rechtsanspruch auf- Die OGS soll als ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot ausgebaut werden.- An der Martinsschule bieten wir ab dem Schuljahr 2026/27 von Beginn an eine OGS für alle Klassen der Primarstufe an.

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eine ganztägige Betreuung - Unterstützung wird

  • Verlässliche (8 Stunden täglich). durch Schulaufsicht, Tagesstruktur von 7.30 Jugendhilfe und bis 15.30 Uhr.
  • Der Rechtsanspruch Kommunen richtet sich zunächst gewährleistet. - Lernzeiten, ausschließlich an die Freizeitangebote, Sport
  • Das Land NRW fördert Jahrgangsstufe 1. An der und kulturelle Aktivitäten die freiwillige Einrichtung Martinsschule startet die sind integriert. und den Betrieb von Umsetzung jedoch OGS. - Zusammenarbeit mit unmittelbar für die externen Partnern (z. B. Jahrgänge 1 bis 4, mit der - Der Schulträger stellt Musikschulen, perspektivischen die Infrastruktur für offene Sportvereinen). Möglichkeit, das Angebot Ganztagsschulen sowie nach einer Evaluation für außerunterrichtliche - Erziehungsberechtigte spätestens am Ende des Angebote bereit. sollen aktiv ersten Grundschulzyklus eingebunden werden.
  • Der Schulträger sorgt (nach vier Jahren) auf die für das Mittagessen und Jahrgangsstufen bis stellt die nötige einschließlich Klasse 6 Ausstattung zur auszuweiten. Verfügung.
  • Die Anmeldung bindet für ein Schuljahr.

2.2.1 Personal

Nach dem Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) NRW von

2023 richtet sich die Qualifikation des Personals in offenen Ganztagsschulen nach den

individuellen Förder- und Betreuungsbedarfen der Schülerinnen und Schüler.

Aufgrund des erhöhten Förderbedarfs unserer Schülerinnen und Schüler sehen wir

den Einsatz von (sozial-)pädagogischen Fachkräften als notwendig an. Da unsere

Schülerinnen und Schüler überwiegend einen Bedarf an intensivpädagogischer

Förderung gemäß §15 AO-SF haben, sollte sich der Betreuungsschlüssel für den

Ganztag ebenfalls an dieser Verordnung orientieren. Wichtig ist insbesondere, dass

abwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer, auch kurzfristig, zu ersetzen sind.

Die Dienst- und Fachaufsicht über das Personal liegt beim jeweiligen

Anstellungsträger. Bei der Beschäftigung von Personal eines außerschulischen

Trägers erfolgt die Anstellung in Abstimmung mit der Schulleitung. Alle im Rahmen

des Offenen Ganztags angestellte Personen müssen nach §30a Abs. 1

Bundeszentralregistergesetz vor Beginn der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis

beim Arbeitergeber vorlegen (vgl. MSW NRW, 2010). „Der Arbeitgeber belehrt sein

7

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Personal vor erstmaliger Aufnahme seiner Tätigkeit und anschließend mindestens im

Abstand von zwei Jahren über die gesundheitlichen Anforderungen und

Mitwirkungspflichten nach §34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz beziehungsweise bei

Personal im Küchen- und Mensenbereich nach §43 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz“

(7.8 MSW NRW, 2010).

Die Aufsicht und die Koordination der pädagogischen Maßnahmen in den

Ganztagsangeboten erfolgen durch eine vom außerschulischen Träger benannte

Person, die eng mit der Schulleitung zusammenarbeitet. Diese Koordination stellt

sicher, dass die Angebote regelmäßig und ohne Ausfälle durchgeführt werden.

2.2.2 Konzeptarbeit

Nach dem Erlass ist es die Aufgabe der Schulen, gemeinsam mit außerschulischen

Trägern ein pädagogisches Konzept für den offenen Ganztag zu entwickeln und

regelmäßig zu aktualisieren (vgl. MSW NRW, 2023).

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  1. Ziele des Konzepts

Das zentrale Ziel dieses Konzepts ist es, die gemeinsame Arbeit aller an der OGS

beteiligten Akteurinnen und Akteure transparent darzustellen. Es legt die geltenden

Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten sowie strukturelle und pädagogische Angebote

fest, die im offenen Ganztag an der Martinsschule umgesetzt werden. Das Konzept

dient als Grundlage für die Koordination und Zusammenarbeit der Schulleitungen,

Lehrkräfte, pädagogischen Fachkräfte und externen Partner. Dabei wird ein klares

Verständnis der jeweiligen Zuständigkeiten und Aufgaben gefördert. Dies

gewährleistet eine strukturierte und effiziente Zusammenarbeit, die im Alltag gelebt

wird.

Gleichzeitig bietet das Konzept externen Partnern, Eltern und Interessierten

umfassende Informationen. Sie erhalten einen klaren Einblick in die Organisation und

Gestaltung des offenen Ganztags, was nicht nur zur Transparenz beiträgt, sondern

auch das Vertrauen in die Arbeit der Martinsschule stärkt. Es wurde im gemeinsamen

Entwicklungsprozess aller Beteiligten erarbeitet und unterliegt einer kontinuierlichen

Überarbeitung. Das Konzept wird dadurch stets aktualisiert, um sich den wandelnden

Anforderungen und Bedürfnissen anzupassen.

Um die beschriebene Transparenz über die Grundlagen der Arbeit in der OGS zu

erreichen, werden folgende Aspekte klar definiert:

Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten

Das Konzept legt fest, welche Rahmenbedingungen gelten und wer für welche

Aufgaben zuständig ist. Dadurch wird eine reibungslose Zusammenarbeit

zwischen Schulleitung, Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und

außerschulischen Partnern sichergestellt.

Strukturelle und pädagogische Angebote

Es werden die konkreten strukturellen und pädagogischen Angebote beschrieben,

die im offenen Ganztag an der Martinsschule umgesetzt werden. Diese Angebote

richten sich nach den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler

und unterstützen deren kognitive, emotionale sowie soziale Entwicklung.

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Transparenz und Außendarstellung

Das Konzept bietet externen Partnern, Eltern und Interessierten einen klaren Einblick

in die Organisation und Gestaltung des Ganztags. Dadurch werden nicht nur interne

Abläufe optimiert, sondern auch Vertrauen und Information nach außen geschaffen.

Die konkrete pädagogische Umsetzung des OGS-Angebots wird im folgenden Kapitel

ausführlich erläutert. Es dient als verbindliche Grundlage für die Gestaltung des

Ganztages an der Martinsschule.

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  1. Umsetzungsmaßnahmen

Der bereits ausführlich beschriebene Aspekt der Teilhabe an Bildung, der durch die

OGS für jedes Kind besteht, liegt der Martinsschule am Herzen. Die OGS versteht sich

bei uns als ein Ort des gemeinsamen klassen- und jahrgangsstufenübergreifenden

Lernens, Lebens und Wachsens, an dem alle Kinder willkommen sind und

wertgeschätzt werden. Der Gedanke der Inklusion bildet somit eine zentrale Grundlage

unseres pädagogischen Handelns: Allen Kindern werden kompetenzorientierte

Bildungs- und Freizeitangebote gemacht, die von multiprofessionellen Teams

innerhalb barrierefreier Strukturen begleitet werden. Dabei wird auf ein

„angemessenes Gleichgewicht von Anspannung und Entspannung entsprechenden

Ruhe- und Erholungsphasen und von Kindern […] frei gestaltbare Zeiten“ (MSW

NRW,2010) geachtet. Die konkrete Ausgestaltung orientiert sich an den

Bildungsgrundsätzen zur Bildungsförderung für Kinder im Primarbereich in Nordrhein-

Westfalen (vgl. MSW NRW, 2018).

4.1 Verantwortung und Zusammenarbeit zwischen allen Professionen an der Martinsschule

Die Zusammenarbeit aller Professionen ist ein zentraler Bestandteil des schulischen

Miteinanders an der Martinsschule. Lehrkräfte, Schulleitung, pädagogische

Fachkräfte, pädagogische Leitung und weitere Mitarbeitende verstehen sich als ein

gemeinsames Team, das eng verzahnt zusammenarbeitet, um die bestmögliche

Förderung für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Die besondere

pädagogische Herausforderung liegt in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit

dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Diese erfordert ein

hohes Maß an Fachkompetenz, Flexibilität und ein gemeinsames

sonderpädagogisches Grundverständnis.

Die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und außerschulischen

Partnern ist gesetzlich verankert:

Schulgesetz NRW:

„Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen mit

dem Personal des außerschulischen Partners ihrer Schule zusammen (§ 5 SchulG

11

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NRW). Dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem außerschulischen Partner

vereinbart worden ist, Ganztagsangebote vorzuhalten (§ 9 SchulG NRW).“

ADO:

„Lehrerinnen und Lehrer sollen sich im Rahmen der mit den außerschulischen

Partnern getroffenen Vereinbarungen an der Planung und Umsetzung der

Ganztagsangebote beteiligen, soweit hierfür Lehrerstellen zur Verfügung gestellt

werden. Sie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des außerschulischen

Partners je nach den schulfachlichen und erzieherischen Erfordernissen zur

Planung des Unterrichts hinzuziehen“ (§ 4 (2) ADO).

Ein täglicher, informeller Austausch ermöglicht es, individuelle Beobachtungen zu

einzelnen Schülerinnen und Schülern sowie besondere Vorkommnisse zeitnah zu

besprechen. So kann schnell und gezielt auf aktuelle Situationen reagiert und ein

durchgängiges pädagogisches Handeln sichergestellt werden. Weitere

organisatorische und inhaltliche Themen werden im regelmäßigen Austausch mit den

betreffenden Verantwortlichen abgestimmt und weiterentwickelt.

„Vertreterinnen und Vertreter außerunterrichtlicher Angebote […] [sind] in den

schulischen Gremien zu beteiligen“ (6.9 MSW NRW, 2010 zit. n. §§ 66 Abs. 7 SchulG;

68 Abs. 4 SchulG; 75 Abs. 4 SchulG). Daher nimmt die OGS-Leitung aktiv an der

Lehrkräftekonferenz sowie an der Schulkonferenz teil und ist damit in die schulischen

Entscheidungsprozesse eingebunden (vgl. § 68 (1) BASS).

Alle Lehrkräfte der Martinsschule können in der OGS eingesetzt werden.

„Lehrerstellenanteile sind möglichst für Angebote zu nutzen, die die Kinder ergänzend

zum Unterricht individuell fördern und fordern“ (7.2 MSW NRW,2010). Lehrkräfte

werden unmittelbar im Anschluss an den Unterricht eingesetzt, damit die

außerunterrichtliche Freizeitgestaltung klar von bewertenden Situationen durch

Lehrkräfte abgegrenzt bleibt.

Die Schulleitung entscheidet im Rahmen der Stundenverteilung über den Einsatz der

Lehrkräfte im Offenen Ganztag (vgl. § 59 Abs. 2 SchulG). Der Einsatz von

Teilzeitkräften richtet sich anteilig nach ihrem Beschäftigungsumfang und erfolgt auf

Grundlage des Teilzeitkonzepts der Schule. Bei der Einteilung im Nachmittagsbereich

12

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wird der Stundenumfang berücksichtigt; ein Einsatz in diesem Zeitraum kann jedoch

dennoch erfolgen.

Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden, ist der Einsatz von ausgebildetem

Fachpersonal essenziell. Es werden gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für

das gesamte Team der Martinsschule angeboten, um die Qualität der pädagogischen

Arbeit zu sichern und zu fördern (vgl. § 4 (1) ADO). Die Personalauswahl erfolgt in

enger Abstimmung zwischen Schulleitung und dem Träger der OGS, um

sicherzustellen, dass neue Mitarbeitende sowohl fachlich als auch persönlich zum

pädagogischen Profil der Schule passen (vgl. 7.5 MSW NRW, 2010).

4.2 Strukturierung der Betreuungszeiten

Die offene Ganztagsschule an der Martinsschule bietet den Kindern eine klare und

verlässliche Tagesstruktur, die sowohl auf die individuellen Bedarfe der Schülerinnen

und Schüler als auch auf pädagogische Qualität Rücksicht nimmt. Die Betreuung ist

so gestaltet, dass ein fließender Übergang zwischen Vor- und Nachmittag

gewährleistet ist.

Nach dem Unterricht findet ein gestaffeltes Ankommen in der Betreuung statt. Wenn

alle Kinder im Anschluss an den Unterricht vollständig in der Betreuung angekommen

sind, findet ein gemeinsames Mittagessen statt. Anschließend gibt es einen

gemeinsamen Treffpunkt für alle Kinder der OGS. Dieser soll kurz zur Organisation

des Nachmittags dienen und die Möglichkeit geben, tagesaktuelle Themen

aufzugreifen. Darauffolgend finden offene und geleitete freizeitpädagogische

Bildungsangebote statt (siehe 4.2.3), an denen die Schülerinnen und Schüler

interessengeleitet teilnehmen.

Im Anschluss an die Angebote ertönt eine Glocke als Signal zum Aufräumen.

Daraufhin versammeln sich alle Kinder in einem festen Raum zur gemeinsamen

Verabschiedung mit der OGS-Fachkraft. Diese ritualisierte Abschlussphase bietet

Raum für Reflexion, Orientierung und ein gemeinsames ruhiges Ende des Tages.

Die erste Gehzeit ist um 14.00 Uhr, unter der Voraussetzung, dass die Schülerinnen

und Schüler von ihren Erziehungsberechtigten selbst abgeholt werden. Eine zweite

Gehzeit folgt um 15.30 Uhr in der Regel durch die Abholung mit dem

Schülerspezialverkehr.

Erfolgt eine Anmeldung für die OGS, ist die Teilnahme für den Zeitraum von einem

Schuljahr verbindlich (vgl. MSW NRW, 2010). Eine frühzeitige Beendigung des 13

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Vertrags ist nur aus triftigen Gründen (z. B. gesundheitlich) möglich. Obwohl eine

regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt wird, ist sichergestellt, dass alle Schülerinnen

und Schüler weiterhin am herkunftssprachlichen Unterricht, an regelmäßig

stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten (z. B. im Sportverein oder in der

Musikschule), an ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie an familiären Ereignissen

teilnehmen können. Ebenso wird die Wahrnehmung notwendiger medizinischer und

therapeutischer Termine, insbesondere Klinikaufenthalte, ambulanter

Psychotherapien sowie weiterer Arzt- und Therapietermine, gewährleistet (vgl. MSW

NRW, 2010). „Freistellungswünsche sind durch die Eltern [oder

Erziehungsberechtigten] rechtzeitig mitzuteilen, bei regelmäßig stattfindenden

außerschulischen Bildungsangeboten möglichst vor Schuljahresbeginn“ (5.6.2 MSW

NRW, 2010). Zu beachten ist, dass wir auch im laufenden Schuljahr einen hohen

Wechsel von Schülerinnen und Schülern verzeichnen. Das bedeutet, dass durch

Schulwechsel Kinder aus der OGS abgehen, gleichzeitig aber auch jederzeit mit neuen

Anmeldungen zu rechnen ist.

Die OGS versteht sich als ein verzahntes System von Unterricht und

Nachmittagsbetreuung, das die Kinder durchgängig begleitet und in dem einheitliche

Regeln und Werte gelten. Somit gelten die allgemeinen Schulregeln auch für die OGS.

Damit ein verlässliches, respektvolles Miteinander gewährleistet werden kann, wirken

auch Ordnungsmaßnahmen aus dem Vormittagsbereich auf den Nachmittag. Dies

bedeutet: Wenn eine Schülerin oder ein Schüler bereits im Unterricht erheblich gegen

die Regeln verstoßen hat und die Schulleitung einen vorübergehenden Ausschluss

vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen im Rahmen einer

Ordnungsmaßnahme nach § 53 Absatz 3 SchulG verhängt hat, kann das Kind auch

nicht an den Angeboten der OGS teilnehmen.

Schülerinnen und Schüler, die nach § 28 (2) AO-SF mit einer verkürzten Stundentafel

beschult werden, können nicht am Angebot des Offenen Ganztags teilnehmen.

4.2.1 Lernzeiten

Die in den Unterrichtsalltag integrierten Lernzeiten sind ein zentrales Element der

Verzahnung von Vor- und Nachmittag. Sie sind fest im Tagesablauf verankert und

dienen als verbindliche Brücke zwischen gemeinsamem Lernen und individueller

Förderung. In dieser Zeit bearbeiten die Schülerinnen und Schüler in der Regel ihre

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Hausaufgaben sowie weitere Lernaufgaben zur Vertiefung der Unterrichtsinhalte, die

im persönlichen Wochenplan oder im Schulplaner vermerkt sind.

Die Lernzeit ist als individuelle Stillarbeitsphase angelegt, in der die Kinder konzentriert

und in ihrem eigenen Tempo arbeiten können. Ergänzend besteht die Möglichkeit einer

gezielten Kleingruppenförderung durch eine Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft.

Wird die Lernzeit nicht ausreichend genutzt, müssen Aufgaben gegebenenfalls zu

Hause nachgearbeitet werden; hierfür tragen die Erziehungsberechtigten die

Verantwortung.

4.2.2 Mittagessen

In unserer OGS legen wir großen Wert auf eine gesunde und ausgewogene

Ernährung. Der Schulträger trifft die Entscheidung über die konkrete Umsetzung der

Essenslieferung. Unsere Küche verfügt über einen Konvektomaten zur Erwärmung der

Speisen sowie entsprechende Kühl- und Spülvorrichtung zur Lagerung und

hygienischen Zubereitung.

Für uns stellt das tägliche Mittagessen einen sozialen Lern- und Erfahrungsraum dar.

Die Schülerinnen und Schüler essen in einer ruhigen Atmosphäre, in der auch

Tischkultur und soziale Kompetenzen gefördert werden. Die Begleitung durch

pädagogische Fachkräfte unterstützt die Kinder dabei, achtsam miteinander

umzugehen.

4.2.3 Bildungsangebote

Die Bildungsangebote der OGS orientieren sich an einem ganzheitlichen

Bildungsverständnis, das über die reine Wissensvermittlung hinausgeht und die

individuelle Entwicklung der Kinder in den Mittelpunkt stellt. Ziel ist es, positive

Lernerfahrungen zu ermöglichen, Selbstwirksamkeit zu fördern und das

Selbstbewusstsein der Kinder nachhaltig zu stärken. Besonderer Wert wird auf die

enge Verzahnung von Vor- und Nachmittag gelegt, um die Unterrichtsinhalte sinnvoll

zu vertiefen. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen den Lehrkräften des Vormittags

und den pädagogischen Fachkräften der Offenen Ganztagsschule bildet die

Grundlage für eine gezielte Förderplanung. So können außerschulische Angebote

dazu beitragen, Lernrückstände auszugleichen, individuelle Stärken zu fördern und die

Qualität der Bildungsangebote ganzheitlich zu erweitern. Der Träger des Offenen

Ganztags ist für die pädagogische Ausgestaltung verantwortlich. 15

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Das freizeitpädagogische Angebot ist abwechslungsreich, bedarfsorientiert und

vielfältig gestaltet. Es orientiert sich an den zehn Bildungsbereichen des Ministeriums

für Schule und Bildung NRW (vgl. MSW NRW, 2018):

(1) Bewegung, (2) Körper, Gesundheit und Ernährung, (3) Sprache und

Kommunikation, (4) soziale und (inter-)kulturelle Bildung, (5) musisch-ästhetische

Bildung, (6) Religion und Ethik, (7) mathematische Bildung, (8) naturwissenschaftlich-

technische Bildung, (9) ökologische Bildung, (10) Medien

Ein besonderer Fokus liegt auf dem Bereich Sport und Bewegung, da dieser in Bezug

auf den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung eine zentrale Rolle

spielt. Daneben zählen aber auch kreative, kulturelle, sprachbildende, musische sowie

MINT-orientierte Angebote (Entdecken, Experimentieren, Forschen) zu unserem

festen Angebotsrepertoire.

Die Interessen und Wünsche der Schülerinnen und Schüler stehen bei der Planung

der Bildungsangebote im Vordergrund. Um eine sinnvolle Auswahl und Umsetzung

sicherzustellen, überprüft die pädagogische Leitung auf die Realisierbarkeit. Die

Angebote werden durch pädagogische Fachkräfte oder externe Kooperationspartner

durchgeführt (vgl. BASS §9 (3)). Sie finden entweder regelmäßig, in Projektform oder

thematisch orientiert an bestimmten Mottos statt.

Die Kinder wählen selbst, an welchem Angebot sie verbindlich teilnehmen möchten.

Neben den festen Bildungsangeboten bietet die OGS auch Raum für freies Spiel,

Rückzug und individuelle Beschäftigung. Je nach Interesse können die Kinder

verschiedene offene Räume dafür nutzen und beispielsweise mit Lego oder anderen

Konstruktionsmaterialien kreativ bauen, sich im Snoozle-Raum entspannen, ein

Hörbuch hören oder in der Bücherei ein Buch lesen.

Die aktuelle Angebotsstruktur wird täglich auf einer Tagestafel sichtbar gemacht,

sodass die Kinder sich eigenständig orientieren und für ein offenes Angebot

entscheiden können.

Die Nutzung digitaler Geräte und Medien beschränkt sich im Nachmittagsbereich auf

den schulischen Gebrauch sowie explizite Projekte zur kindgerechten

Medienerziehung. Dabei sind die Rahmenbedingungen durch das Medienkonzept und

das Handynutzungskonzept vorgegeben.

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4.3 Raumgestaltungen

Die Raumgestaltung der OGS folgt dem Grundsatz, den Kindern eine strukturierte,

aber zugleich vielseitige und anregende Umgebung zu bieten, in der sie sich

wohlfühlen, ausprobieren und entfalten können. Die Räume sind thematisch gestaltet

und dienen der Förderung von Kreativität, Bewegung, Konzentration, Entspannung

und sozialem Miteinander.

Unsere zukünftige OGS verfügt über eine Vielzahl an Themenräumen und nutzbaren

Flächen, die den Kindern am Nachmittag zur freien oder angeleiteten Nutzung

offenstehen:

• Ein Snoozle-Raum bietet eine beruhigende, multisensorisch gestaltete

Atmosphäre, in der die Kinder zur Ruhe kommen und sich entspannen können.

• In der Bibliothek stehen Bücher, Hörbücher und Gesellschaftsspiele zur

Verfügung. Die gemütliche Einrichtung lädt zum Verweilen, Lesen und Zuhören

ein und fördert eine ruhige, sprachfördernde Umgebung.

• Ein Raum zum Bauen und Konstruieren mit Lego und anderen

Konstruktionsmaterialien regt die Fantasie an und fördert gleichzeitig

feinmotorische und soziale Kompetenzen.

• Im Kunstraum können die Kinder mit vielfältigen Materialien kreativ werden –

vom Basteln bis hin zum Töpfern ist hier alles möglich.

• Zur Bewegungsförderung steht eine eigene Sporthalle und der Sportplatz des

SV Dorlar-Sellinghausen zur Verfügung, in der regelmäßig Sportangebote und

Bewegungsspiele stattfinden. Aufgrund des erhöhten Bewegungsdrangs

unserer Schülerinnen und Schüler sind diese Angebote besonders in den Fokus

zu nehmen. Bei der Nutzung der Turnhalle und des Sportplatzes sind die

rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

• Der Schulhof bietet mit seinem Klettergerüst, Fahrzeugen, Sandkasten,

Sitzgelegenheiten und einem Gartenbereich vielseitige Spiel- und

Bewegungsmöglichkeiten an der frischen Luft.

Während die Schülerinnen und Schüler der höheren Klassenstufen noch Unterricht

haben, befinden sich die Kinder aus der Ganztagsbetreuung zum Teil in offenen

Angeboten. Um allen ein konzentriertes Lernen zu ermöglichen, ist eine angemessene

Lautstärke im Gebäude unbedingt einzuhalten. Insbesondere sollte der Schulhof daher

erst nach Unterrichtsschluss um 13 Uhr genutzt werden.

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Darüber hinaus ist im Rahmen des Offenen Ganztags die tägliche Nutzung der

Lehrküche erforderlich. Die Hauswirtschaftskraft bereitet dort das Mittagessen für die

Schülerinnen und Schüler zu und übernimmt anschließend das Spülen. Um diese

Anforderungen zu erfüllen, sind bauliche Anpassungen, die Anschaffung geeigneter

Küchengeräte sowie ein altersgerechter Austausch des Mobiliars notwendig.

Gleichzeitig muss in diesen Räumen weiterhin der Hauswirtschaftsunterricht

stattfinden. Dies erfordert einen durchdachten Umbau der Küche sowie einen klar

strukturierten Ablauf, um beide Nutzungen reibungslos miteinander zu verbinden.

4.4 Partizipation der Schülerinnen und Schüler

Ein zentrales Anliegen unserer zukünftigen OGS ist es, den Schülerinnen und

Schülern kontinuierlich Mitbestimmungsmöglichkeiten zu eröffnen und sie dazu zu

ermutigen, Verantwortung für sich selbst und ihr Handeln zu übernehmen.

Die Kinder erleben über den gesamten Tagesverlauf hinweg unterschiedliche

Möglichkeiten der Beteiligung. Sie entscheiden z. B. selbstständig, an welchen

freizeitpädagogischen Angeboten sie teilnehmen, gestalten freie Zeiträume selbst

aktiv mit oder treffen selbstverantwortlich Entscheidungen rund um das Mittagessen –

etwa im Hinblick auf den Zeitpunkt oder die Tischgemeinschaft.

Die Schülerinnen und Schüler werden darüber hinaus in grundlegende

Entscheidungsprozesse mit einbezogen und gestalten ihre Umgebung aktiv mit, z. B.

bei der Dekoration und Einrichtung von Räumen oder bei der Auswahl neuer

Spielmaterialien. Ihre Wünsche und Anliegen können sie in stattfindenden

Kinderkonferenzen äußern oder auch in eine Ideen-Box einreichen.

Diese vielfältigen Partizipationsformen stärken das demokratische Miteinander in der

OGS und tragen dazu bei, dass sich alle Kinder wertgeschätzt, gehört und ernst

genommen fühlen.

4.5 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist

ein zentraler Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Wir verstehen Eltern und

Erziehungsberechtigte als wichtige Bezugspersonen im Bildungs- und

Entwicklungsprozess der Kinder und setzen daher auf einen regelmäßigen,

wertschätzenden Austausch. Dieser spielt insbesondere mit Blick auf die individuellen

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Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit emotionalem und sozialem

Förderbedarf eine wichtige Rolle.

Unser Ziel ist es, eine partnerschaftliche, respektvolle Zusammenarbeit zu gestalten,

die das Kind in den Mittelpunkt stellt.

Wir bieten Informationsveranstaltungen an, bei denen die Erziehungsberechtigten

Einblicke in die Organisation, Inhalte und Ziele der OGS sowie die Möglichkeit zur

Mitgestaltung erhalten.

Die Beratungstage der Schule werden in Kooperation mit allen Beteiligten geführt. Die

Zusammenkunft von Lehrkräften, Fachkräften der OGS und den

Erziehungsberechtigten ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung. Gemeinsam mit

dem Kind können Entwicklungsschritte reflektiert und neue Ziele gemeinsam formuliert

werden.

Darüber hinaus besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit, individuelle Gesprächstermine

zu vereinbaren, um sich über die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes

auszutauschen, aber auch um gegenseitiges Verständnis zu akuten Anliegen und

Fördermöglichkeiten zu erzielen. Die Vereinbarung gemeinsamer Handlungsschritte

stärkt die Zusammenarbeit.

Die Verantwortung für das Lernen im Hinblick auf Lernzielkontrollen, die Erledigung

eventuell anfallender Hausaufgaben sowie die Vollständigkeit der Schulmaterialien

liegt weiterhin bei den Erziehungsberechtigten (vgl. §41 Abs. 1 SchulG).

4.6 Ferienbetreuung

Auch an beweglichen Ferientagen und in den Ferien sind gemäß dem Erlass in dem

oben beschriebenen täglichen Zeitrahmen – außerhalb festgelegter Schließzeiten –

Betreuungsangebote möglich. In dieser Zeit bietet der Träger oder der Schulträger ein

schulübergreifendes Ferienprogramm in eigener Verantwortung an (vgl. MSW NRW,

2024 (b), 5.4). Während der Ferienzeiten erfolgt keine Betreuung durch Lehrkräfte. Für

diesen Zeitraum entfällt der Spezialverkehr für die Schülerinnen und Schüler. Die

Erziehungsberechtigten sind gebeten, die tägliche Hin- und Rückbeförderung ihres

Kindes eigenständig zu organisieren. Zusätzlich können für Ferienangebote für die

Kinder ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden.

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[Seite 20]

  1. Datenschutz und DSGVO

Die Offene Ganztagsschule der Martinsschule verarbeitet personenbezogene Daten

von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten sowie Mitarbeitenden

ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-

Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW) und der

schulrechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.

Grundsätze der Datenverarbeitung:

• Zweckbindung und Datenminimierung: Es werden nur solche Daten erhoben

und verarbeitet, die für die Organisation, Durchführung und Abrechnung der

OGS-Angebote erforderlich sind.

• Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e

DSGVO in Verbindung mit dem Schulgesetz NRW (§ 120 SchulG NRW).

• Informationspflicht: Erziehungsberechtigte werden gemäß Art. 13 DSGVO über

Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert.

• Speicherung und Löschung: Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für

die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Danach erfolgt die

Löschung nach den Vorgaben der Aufbewahrungsfristen.

• Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe personenbezogener Daten an externe

Partner (z. B. Träger der OGS, Kooperationspartner) erfolgt ausschließlich auf

Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art.

28 DSGVO.

• Technische und organisatorische Maßnahmen: Alle Daten werden durch

geeignete Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff geschützt. Digitale

Datenverarbeitung erfolgt über die vom Schulträger bereitgestellten Systeme.

• Rechte der Betroffenen: Schülerinnen und Schüler sowie

Erziehungsberechtigte haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung

und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten sowie das Recht auf

Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und

Informationsfreiheit NRW.

20

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Ergänzend gilt gemäß schulrechtlichen Vorgaben:

„Daneben darf auch Personal, das im Ganztagsangebot eingesetzt wird (vgl. Nr. 7 des

Rd. Erl. zum Ganztagsangebot – BASS 12-63 Nr. 2), Schüler- und Elterndaten

erhalten. Denn Ganztagsangebote auch außerschulischer Träger gelten als

schulische Veranstaltung. Entsprechend dürfen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

des Ganztags diejenigen Daten zugänglich gemacht werden, die diese zur Erfüllung

der Angebote des Ganztags benötigen. Dabei gilt für sämtliche vorgenannten gemäß

§ 120 Abs. 1 SchulG berechtigten Personen, dass ihnen nur diejenigen Daten und nur

in dem Umfang zur Verfügung gestellt werden dürfen, soweit dies zu deren konkreten

Aufgabenerfüllung tatsächlich erforderlich ist (Grundsätze der Erforderlichkeit und

Datensparsamkeit).“ (§ 120 Abs.1 SchulG). Für das gesamte Personal der

Martinsschule gilt eine verbindliche Schweigepflicht hinsichtlich aller

personenbezogenen Daten. Sensible Gespräche sind ausschließlich als Vier-Augen-

Gespräch in einem separaten, geschützten Raum zu führen, um Vertraulichkeit

jederzeit sicherzustellen. Lehrkräfte sorgen dafür, dass alle sensiblen Daten in den

Klassenräumen unzugänglich aufbewahrt werden. Dazu dienen die abschließbaren

Schränke.

Die Schulleitung ist gemeinsam mit dem Träger der OGS für die Einhaltung der

datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Für Fragen zum Datenschutz steht

die/der schulische Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.

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[Seite 22]

  1. Evaluation und Qualitätssicherung

An der Martinsschule wird die Arbeit der Offenen Ganztagsschule (OGS) regelmäßig

evaluiert, indem Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern, Eltern und

Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und weiteren Mitarbeitenden eingeholt,

Beobachtungen im Alltag dokumentiert sowie Zielvereinbarungen und deren

Umsetzung überprüft werden. Zusätzlich dienen die Teilnehmerzahlen als

Evaluationsinstrument. Ergänzend finden regelmäßig Teamgespräche und

pädagogische Tage zur Reflexion und Weiterentwicklung der OGS-Arbeit statt. Auf

Grundlage dieser kontinuierlichen Rückmeldungen und Reflexionsprozesse wird das

OGS-Konzept fortlaufend überprüft und bei Bedarf flexibel weiterentwickelt, sodass

notwendige Veränderungen zeitnah umgesetzt werden können.

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  1. Legitimation

Das Konzept wurde in der Lehrkräftekonferenz am 09.12.2025 und in der

Schulkonferenz am 16.12.2025 verabschiedet.

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  1. Ansprechpersonen

Schulleitung der Martinsschule: Berit Biskoping (kommissarisch) Elke Knappe (kommissarisch)

Arbeitsgruppe „OGS 2026“:

Julia Rüther (SoL) Eva Vollmers (SoL) Josephine Schulte (SoL) Berit Biskoping (kommiss. Schulleitung)

Schulträger (HSK): Sascha Schlenkert (FD 21) Julia Schniedergers (FD 21)

Träger des offenen Ganztags: noch offen

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[Seite 25]

  1. Literaturverzeichnis

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2012): Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schuleiter an öffentlichen Schulen (ADO). Verfügbar unter: https://bass.schule.nrw/12374.htm [02.12.2025].

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2018): Bildungsgrundsätze. Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an. Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen. Verfügbar unter: https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/media/20191217_big_pdf.pdf [14.07.2025].

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2020): Referenzrahmen Schulqualität NRW. Schule in NRW Nr. 9051. Verfügbar unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/referenzrahmen/broschuere.pdf [25.02.2025].

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2010): Runderlass 12-63 Nr. 2 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“. Verfügbar unter: https://bass.schule.nrw/11042.htm [05.12.2025].

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2023): Gemeinsamer Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“. Verfügbar unter: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/gemeinsamer_erl ass_ogs_240702.pdf [25.02.2025].

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2024 (a)): Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Verfügbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=7345&anw _nr=2&aufgehoben=N&det_id=676271 [25.02.2025].

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2024 (b)): Gemeinsamer Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“. Verfügbar unter: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/gemeinsamer_erl ass_ogs_240702.pdf [17.07.2025].

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BmfFSFJ) (2025): Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG). Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-rechtsanspruch- ganztagsbetreuung-grundschulen-178966?utm_source=chatgpt.com [25.02.2025]

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