[Seite 1]
2025
Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung
Konzept des Offenen
Ganztages (OGS)
Pfarrer-Birker-Straße 3 57392Schmallenberg
Telefon: 0291 – 945810 E-Mail: sekretariat@martinsschule.de
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis
-
Einleitung .............................................................................................................. 3
-
Rechtliche Rahmenbedingungen .......................................................................... 6
2.1 Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ............................................................ 6
2.2 Schulgesetz NRW .......................................................................................... 6
2.2.1 Personal ..................................................................................................... 7
2.2.2 Konzeptarbeit ............................................................................................. 8
-
Ziele des Konzepts ............................................................................................... 9
-
Umsetzungsmaßnahmen .................................................................................... 11
4.1 Verantwortung und Zusammenarbeit zwischen allen Professionen an der
Martinsschule ......................................................................................................... 11
4.2 Strukturierung der Betreuungszeiten ........................................................... 13
4.2.1 Lernzeiten ................................................................................................ 14
4.2.2 Mittagessen .............................................................................................. 15
4.2.3 Bildungsangebote .................................................................................... 15
4.3 Raumgestaltungen ....................................................................................... 17
4.4 Partizipation der Schülerinnen und Schüler ................................................. 18
4.5 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ...................................... 18
4.6 Ferienbetreuung .......................................................................................... 19
-
Datenschutz und DSGVO ................................................................................... 20
-
Evaluation und Qualitätssicherung ..................................................................... 22
-
Legitimation ......................................................................................................... 23
-
Ansprechpersonen .............................................................................................. 24
-
Literaturverzeichnis ............................................................................................. 25
2
[Seite 3]
- Einleitung
Die Martinsschule ist eine öffentliche Förderschule des Hochsauerlandkreises mit dem
Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Ein großer Teil der Schülerschaft
lebt in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Aufgrund häufiger Wohngruppenwechsel
kommt es immer wieder zu Veränderungen in den Klassen, sodass die
Zusammensetzung der Lerngruppen einem stetigen Wandel unterliegt. Unser Ziel ist
es, Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf auf ihrem individuellen
Bildungsweg zu begleiten und ihnen die bestmöglichen Chancen für eine erfolgreiche
Schulzeit zu bieten.
In der Martinsschule schaffen wir in einer vertrauensvollen und wertschätzenden
Atmosphäre einen geschützten Raum, in dem unsere Schülerinnen und Schüler ihre
persönlichen Stärken entdecken, soziale Kompetenzen entwickeln und emotionale
Stabilität erlangen können. Dabei legen wir großen Wert auf eine enge
Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten und externen Fachkräften, um
eine ganzheitliche Förderung zu gewährleisten.
Als Lern- und Lebensraum verstehen wir die Martinsschule nicht nur als Ort des
Wissenserwerbs, sondern auch als Gemeinschaft, in der Respekt, individuelle
Förderung und gegenseitige Unterstützung im Mittelpunkt stehen. Unser
pädagogisches Konzept basiert auf der Überzeugung, dass jeder Mensch das
Potenzial zur persönlichen Entwicklung in sich trägt – wir geben unseren Schülerinnen
und Schülern die Unterstützung, die sie benötigen, um ihren Weg selbstbewusst und
gestärkt zu gehen.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist eine offene Ganztagsbetreuung ein
essenzieller Bestandteil unseres Schulkonzepts. Diese ermöglicht es uns, den
individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler noch besser gerecht zu
werden, indem sie über den Unterricht hinaus kontinuierliche Betreuung, gezielte
Förderung und sinnvolle Freizeitgestaltung erfahren. Durch strukturierte Angebote am
Nachmittag, wie kreative, sportliche und soziale Aktivitäten, können sie ihre
Fähigkeiten weiterentwickeln, ihr Selbstvertrauen stärken und wertvolle soziale
Erfahrungen sammeln. Gleichzeitig entlastet die Ganztagsbetreuung Familien, indem
3
[Seite 4]
sie eine verlässliche und unterstützende Umgebung bietet, in der die Schülerinnen und
Schüler auf ihrem Bildungs- und Entwicklungsweg begleitet werden.
Die offene Ganztagsbetreuung (OGS) lässt sich im Referenzrahmen Schulqualität
NRW mehreren Qualitätsbereichen zuordnen, insbesondere in den folgenden
Dimensionen:
(2) Lehren und Lernen
• 2.3 Individuelle Förderung: Die OGS bietet eine gezielte Unterstützung zur
individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie ermöglicht
differenzierte Lernangebote, die auf die emotionalen und sozialen Bedürfnisse
der Kinder abgestimmt sind.
• 2.4 Gestaltung von Lernumgebungen: Durch vielfältige, strukturierte Angebote
schafft die OGS eine Lern- und Lebenswelt, die das soziale Lernen und die
Persönlichkeitsentwicklung stärkt.
(3) Schulkultur
• 3.1 Schulleben und Partizipation: Die OGS trägt zur positiven Gestaltung des
Schullebens bei, indem sie über den Unterricht hinaus Möglichkeiten zur
Mitgestaltung und sozialen Interaktion schafft.
• 3.2 Beratung und Unterstützung: Die enge Begleitung und Betreuung in der
OGS bietet eine wichtige Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit
besonderem Förderbedarf.
(4) Leitung und Schulmanagement
• 4.3 Organisation von Kooperation und Vernetzung: Die OGS fördert die
Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern, Jugendhilfe und weiteren
außerschulischen Partnern, um eine ganzheitliche Förderung zu gewährleisten.
(5) Professionalität der Lehrkräfte
• 5.3 Zusammenarbeit im Kollegium: Die enge Verzahnung von Unterricht und
Ganztagsangebot erfordert eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen
Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und weiteren Mitarbeitenden.
(6) Qualitätsentwicklung
• 6.2 Evaluation und Feedbackkultur: Die regelmäßige Reflexion und
Weiterentwicklung der OGS-Angebote trägt zur nachhaltigen
Qualitätsentwicklung der Schule bei.
4
[Seite 5]
Somit unterstützt die OGS nicht nur die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und
Schüler, sondern stärkt auch das schulische Miteinander und die gesamte
Schulqualität im Sinne des Referenzrahmens NRW (vgl. QUA-LiS NRW, 2014).
Die OGS der Martinsschule ist eng an das Leitbild unserer Schule angelehnt und
unterstützt die Umsetzung unserer neun Leitwerte in der täglichen pädagogischen
Arbeit. Besonders hervorzuheben ist dabei die Bedeutung der Zusammenarbeit:
Externe Zusammenarbeit (Eckwert 6): Die OGS stärkt die enge Kooperation mit
externen Partnern, um eine bestmögliche und abwechslungsreiche Förderung der
Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
Interne Zusammenarbeit (Eckwert 7): Die erfolgreiche Gestaltung der OGS basiert
auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, pädagogischen
Fachkräften und weiteren Beteiligten, um eine ganzheitliche und individuelle
Betreuung im Sinne des Kindes zu gewährleisten.
Damit trägt die OGS maßgeblich zur Verwirklichung unseres Leitbilds bei und
unterstützt ein starkes Miteinander innerhalb der Schulgemeinschaft.
5
[Seite 6]
- Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Offene Ganztagsschule in Nordrhein-
Westfalen (NRW) sind durch verschiedene Gesetze und Erlasse festgelegt. Die
Grundlage unseres Konzepts beruht auf dem Runderlass des Ministeriums für Schule
und Weiterbildung vom 23. Dezember 2010 (12-63 Nr. 2).
2.1 Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf
ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. In NRW kann dieser Anspruch
durch Angebote der OGS erfüllt werden (vgl. BmfFSFJ, 2025).
2.2 Schulgesetz NRW Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) regelt die
Rahmenbedingungen für Ganztagsschulen, einschließlich der Offenen
Ganztagsschulen (OGS), in § 9. Demnach können Schulen als Ganztagsschulen
geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen
Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme an Angeboten der OGS ist für
Schülerinnen und Schüler freiwillig; jedoch bindet eine Anmeldung für die Dauer eines
Schuljahres. Die Ausgestaltung der Ganztagsangebote erfolgt in Kooperation mit
speziellen Trägern sowie weiteren außerschulischen Partnern. Ziel ist es, Bildung,
Erziehung und Betreuung über den Unterricht hinaus zu gewährleisten und die
individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen (vgl. MSW NRW,
2024 (a)).
Der Gemeinsame Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ vom 24. Juli 2023 konkretisiert
die Umsetzung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Nordrhein-Westfalen. Er
betont die Freiwilligkeit der Einrichtung von OGS-Angeboten durch die Schulträger und
beschreibt die Rahmenbedingungen für deren Betrieb. Dazu zählen folgende
grundlegende Bestimmungen (MSW NRW, 2023):
| Angebote | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rahmenbedingungen | Zuständigkeiten | |||||
| - Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, haben einen Rechtsanspruch auf | - Die OGS soll als ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot ausgebaut werden. | - An der Martinsschule bieten wir ab dem Schuljahr 2026/27 von Beginn an eine OGS für alle Klassen der Primarstufe an. |
6
[Seite 7]
eine ganztägige Betreuung - Unterstützung wird
- Verlässliche (8 Stunden täglich). durch Schulaufsicht, Tagesstruktur von 7.30 Jugendhilfe und bis 15.30 Uhr.
- Der Rechtsanspruch Kommunen richtet sich zunächst gewährleistet. - Lernzeiten, ausschließlich an die Freizeitangebote, Sport
- Das Land NRW fördert Jahrgangsstufe 1. An der und kulturelle Aktivitäten die freiwillige Einrichtung Martinsschule startet die sind integriert. und den Betrieb von Umsetzung jedoch OGS. - Zusammenarbeit mit unmittelbar für die externen Partnern (z. B. Jahrgänge 1 bis 4, mit der - Der Schulträger stellt Musikschulen, perspektivischen die Infrastruktur für offene Sportvereinen). Möglichkeit, das Angebot Ganztagsschulen sowie nach einer Evaluation für außerunterrichtliche - Erziehungsberechtigte spätestens am Ende des Angebote bereit. sollen aktiv ersten Grundschulzyklus eingebunden werden.
- Der Schulträger sorgt (nach vier Jahren) auf die für das Mittagessen und Jahrgangsstufen bis stellt die nötige einschließlich Klasse 6 Ausstattung zur auszuweiten. Verfügung.
- Die Anmeldung bindet für ein Schuljahr.
2.2.1 Personal
Nach dem Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) NRW von
2023 richtet sich die Qualifikation des Personals in offenen Ganztagsschulen nach den
individuellen Förder- und Betreuungsbedarfen der Schülerinnen und Schüler.
Aufgrund des erhöhten Förderbedarfs unserer Schülerinnen und Schüler sehen wir
den Einsatz von (sozial-)pädagogischen Fachkräften als notwendig an. Da unsere
Schülerinnen und Schüler überwiegend einen Bedarf an intensivpädagogischer
Förderung gemäß §15 AO-SF haben, sollte sich der Betreuungsschlüssel für den
Ganztag ebenfalls an dieser Verordnung orientieren. Wichtig ist insbesondere, dass
abwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer, auch kurzfristig, zu ersetzen sind.
Die Dienst- und Fachaufsicht über das Personal liegt beim jeweiligen
Anstellungsträger. Bei der Beschäftigung von Personal eines außerschulischen
Trägers erfolgt die Anstellung in Abstimmung mit der Schulleitung. Alle im Rahmen
des Offenen Ganztags angestellte Personen müssen nach §30a Abs. 1
Bundeszentralregistergesetz vor Beginn der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis
beim Arbeitergeber vorlegen (vgl. MSW NRW, 2010). „Der Arbeitgeber belehrt sein
7
[Seite 8]
Personal vor erstmaliger Aufnahme seiner Tätigkeit und anschließend mindestens im
Abstand von zwei Jahren über die gesundheitlichen Anforderungen und
Mitwirkungspflichten nach §34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz beziehungsweise bei
Personal im Küchen- und Mensenbereich nach §43 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz“
(7.8 MSW NRW, 2010).
Die Aufsicht und die Koordination der pädagogischen Maßnahmen in den
Ganztagsangeboten erfolgen durch eine vom außerschulischen Träger benannte
Person, die eng mit der Schulleitung zusammenarbeitet. Diese Koordination stellt
sicher, dass die Angebote regelmäßig und ohne Ausfälle durchgeführt werden.
2.2.2 Konzeptarbeit
Nach dem Erlass ist es die Aufgabe der Schulen, gemeinsam mit außerschulischen
Trägern ein pädagogisches Konzept für den offenen Ganztag zu entwickeln und
regelmäßig zu aktualisieren (vgl. MSW NRW, 2023).
8
[Seite 9]
- Ziele des Konzepts
Das zentrale Ziel dieses Konzepts ist es, die gemeinsame Arbeit aller an der OGS
beteiligten Akteurinnen und Akteure transparent darzustellen. Es legt die geltenden
Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten sowie strukturelle und pädagogische Angebote
fest, die im offenen Ganztag an der Martinsschule umgesetzt werden. Das Konzept
dient als Grundlage für die Koordination und Zusammenarbeit der Schulleitungen,
Lehrkräfte, pädagogischen Fachkräfte und externen Partner. Dabei wird ein klares
Verständnis der jeweiligen Zuständigkeiten und Aufgaben gefördert. Dies
gewährleistet eine strukturierte und effiziente Zusammenarbeit, die im Alltag gelebt
wird.
Gleichzeitig bietet das Konzept externen Partnern, Eltern und Interessierten
umfassende Informationen. Sie erhalten einen klaren Einblick in die Organisation und
Gestaltung des offenen Ganztags, was nicht nur zur Transparenz beiträgt, sondern
auch das Vertrauen in die Arbeit der Martinsschule stärkt. Es wurde im gemeinsamen
Entwicklungsprozess aller Beteiligten erarbeitet und unterliegt einer kontinuierlichen
Überarbeitung. Das Konzept wird dadurch stets aktualisiert, um sich den wandelnden
Anforderungen und Bedürfnissen anzupassen.
Um die beschriebene Transparenz über die Grundlagen der Arbeit in der OGS zu
erreichen, werden folgende Aspekte klar definiert:
Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten
Das Konzept legt fest, welche Rahmenbedingungen gelten und wer für welche
Aufgaben zuständig ist. Dadurch wird eine reibungslose Zusammenarbeit
zwischen Schulleitung, Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und
außerschulischen Partnern sichergestellt.
Strukturelle und pädagogische Angebote
Es werden die konkreten strukturellen und pädagogischen Angebote beschrieben,
die im offenen Ganztag an der Martinsschule umgesetzt werden. Diese Angebote
richten sich nach den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler
und unterstützen deren kognitive, emotionale sowie soziale Entwicklung.
9
[Seite 10]
Transparenz und Außendarstellung
Das Konzept bietet externen Partnern, Eltern und Interessierten einen klaren Einblick
in die Organisation und Gestaltung des Ganztags. Dadurch werden nicht nur interne
Abläufe optimiert, sondern auch Vertrauen und Information nach außen geschaffen.
Die konkrete pädagogische Umsetzung des OGS-Angebots wird im folgenden Kapitel
ausführlich erläutert. Es dient als verbindliche Grundlage für die Gestaltung des
Ganztages an der Martinsschule.
10
[Seite 11]
- Umsetzungsmaßnahmen
Der bereits ausführlich beschriebene Aspekt der Teilhabe an Bildung, der durch die
OGS für jedes Kind besteht, liegt der Martinsschule am Herzen. Die OGS versteht sich
bei uns als ein Ort des gemeinsamen klassen- und jahrgangsstufenübergreifenden
Lernens, Lebens und Wachsens, an dem alle Kinder willkommen sind und
wertgeschätzt werden. Der Gedanke der Inklusion bildet somit eine zentrale Grundlage
unseres pädagogischen Handelns: Allen Kindern werden kompetenzorientierte
Bildungs- und Freizeitangebote gemacht, die von multiprofessionellen Teams
innerhalb barrierefreier Strukturen begleitet werden. Dabei wird auf ein
„angemessenes Gleichgewicht von Anspannung und Entspannung entsprechenden
Ruhe- und Erholungsphasen und von Kindern […] frei gestaltbare Zeiten“ (MSW
NRW,2010) geachtet. Die konkrete Ausgestaltung orientiert sich an den
Bildungsgrundsätzen zur Bildungsförderung für Kinder im Primarbereich in Nordrhein-
Westfalen (vgl. MSW NRW, 2018).
4.1 Verantwortung und Zusammenarbeit zwischen allen Professionen an der Martinsschule
Die Zusammenarbeit aller Professionen ist ein zentraler Bestandteil des schulischen
Miteinanders an der Martinsschule. Lehrkräfte, Schulleitung, pädagogische
Fachkräfte, pädagogische Leitung und weitere Mitarbeitende verstehen sich als ein
gemeinsames Team, das eng verzahnt zusammenarbeitet, um die bestmögliche
Förderung für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Die besondere
pädagogische Herausforderung liegt in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit
dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Diese erfordert ein
hohes Maß an Fachkompetenz, Flexibilität und ein gemeinsames
sonderpädagogisches Grundverständnis.
Die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und außerschulischen
Partnern ist gesetzlich verankert:
Schulgesetz NRW:
„Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen mit
dem Personal des außerschulischen Partners ihrer Schule zusammen (§ 5 SchulG
11
[Seite 12]
NRW). Dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem außerschulischen Partner
vereinbart worden ist, Ganztagsangebote vorzuhalten (§ 9 SchulG NRW).“
ADO:
„Lehrerinnen und Lehrer sollen sich im Rahmen der mit den außerschulischen
Partnern getroffenen Vereinbarungen an der Planung und Umsetzung der
Ganztagsangebote beteiligen, soweit hierfür Lehrerstellen zur Verfügung gestellt
werden. Sie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des außerschulischen
Partners je nach den schulfachlichen und erzieherischen Erfordernissen zur
Planung des Unterrichts hinzuziehen“ (§ 4 (2) ADO).
Ein täglicher, informeller Austausch ermöglicht es, individuelle Beobachtungen zu
einzelnen Schülerinnen und Schülern sowie besondere Vorkommnisse zeitnah zu
besprechen. So kann schnell und gezielt auf aktuelle Situationen reagiert und ein
durchgängiges pädagogisches Handeln sichergestellt werden. Weitere
organisatorische und inhaltliche Themen werden im regelmäßigen Austausch mit den
betreffenden Verantwortlichen abgestimmt und weiterentwickelt.
„Vertreterinnen und Vertreter außerunterrichtlicher Angebote […] [sind] in den
schulischen Gremien zu beteiligen“ (6.9 MSW NRW, 2010 zit. n. §§ 66 Abs. 7 SchulG;
68 Abs. 4 SchulG; 75 Abs. 4 SchulG). Daher nimmt die OGS-Leitung aktiv an der
Lehrkräftekonferenz sowie an der Schulkonferenz teil und ist damit in die schulischen
Entscheidungsprozesse eingebunden (vgl. § 68 (1) BASS).
Alle Lehrkräfte der Martinsschule können in der OGS eingesetzt werden.
„Lehrerstellenanteile sind möglichst für Angebote zu nutzen, die die Kinder ergänzend
zum Unterricht individuell fördern und fordern“ (7.2 MSW NRW,2010). Lehrkräfte
werden unmittelbar im Anschluss an den Unterricht eingesetzt, damit die
außerunterrichtliche Freizeitgestaltung klar von bewertenden Situationen durch
Lehrkräfte abgegrenzt bleibt.
Die Schulleitung entscheidet im Rahmen der Stundenverteilung über den Einsatz der
Lehrkräfte im Offenen Ganztag (vgl. § 59 Abs. 2 SchulG). Der Einsatz von
Teilzeitkräften richtet sich anteilig nach ihrem Beschäftigungsumfang und erfolgt auf
Grundlage des Teilzeitkonzepts der Schule. Bei der Einteilung im Nachmittagsbereich
12
[Seite 13]
wird der Stundenumfang berücksichtigt; ein Einsatz in diesem Zeitraum kann jedoch
dennoch erfolgen.
Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden, ist der Einsatz von ausgebildetem
Fachpersonal essenziell. Es werden gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für
das gesamte Team der Martinsschule angeboten, um die Qualität der pädagogischen
Arbeit zu sichern und zu fördern (vgl. § 4 (1) ADO). Die Personalauswahl erfolgt in
enger Abstimmung zwischen Schulleitung und dem Träger der OGS, um
sicherzustellen, dass neue Mitarbeitende sowohl fachlich als auch persönlich zum
pädagogischen Profil der Schule passen (vgl. 7.5 MSW NRW, 2010).
4.2 Strukturierung der Betreuungszeiten
Die offene Ganztagsschule an der Martinsschule bietet den Kindern eine klare und
verlässliche Tagesstruktur, die sowohl auf die individuellen Bedarfe der Schülerinnen
und Schüler als auch auf pädagogische Qualität Rücksicht nimmt. Die Betreuung ist
so gestaltet, dass ein fließender Übergang zwischen Vor- und Nachmittag
gewährleistet ist.
Nach dem Unterricht findet ein gestaffeltes Ankommen in der Betreuung statt. Wenn
alle Kinder im Anschluss an den Unterricht vollständig in der Betreuung angekommen
sind, findet ein gemeinsames Mittagessen statt. Anschließend gibt es einen
gemeinsamen Treffpunkt für alle Kinder der OGS. Dieser soll kurz zur Organisation
des Nachmittags dienen und die Möglichkeit geben, tagesaktuelle Themen
aufzugreifen. Darauffolgend finden offene und geleitete freizeitpädagogische
Bildungsangebote statt (siehe 4.2.3), an denen die Schülerinnen und Schüler
interessengeleitet teilnehmen.
Im Anschluss an die Angebote ertönt eine Glocke als Signal zum Aufräumen.
Daraufhin versammeln sich alle Kinder in einem festen Raum zur gemeinsamen
Verabschiedung mit der OGS-Fachkraft. Diese ritualisierte Abschlussphase bietet
Raum für Reflexion, Orientierung und ein gemeinsames ruhiges Ende des Tages.
Die erste Gehzeit ist um 14.00 Uhr, unter der Voraussetzung, dass die Schülerinnen
und Schüler von ihren Erziehungsberechtigten selbst abgeholt werden. Eine zweite
Gehzeit folgt um 15.30 Uhr in der Regel durch die Abholung mit dem
Schülerspezialverkehr.
Erfolgt eine Anmeldung für die OGS, ist die Teilnahme für den Zeitraum von einem
Schuljahr verbindlich (vgl. MSW NRW, 2010). Eine frühzeitige Beendigung des 13
[Seite 14]
Vertrags ist nur aus triftigen Gründen (z. B. gesundheitlich) möglich. Obwohl eine
regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt wird, ist sichergestellt, dass alle Schülerinnen
und Schüler weiterhin am herkunftssprachlichen Unterricht, an regelmäßig
stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten (z. B. im Sportverein oder in der
Musikschule), an ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie an familiären Ereignissen
teilnehmen können. Ebenso wird die Wahrnehmung notwendiger medizinischer und
therapeutischer Termine, insbesondere Klinikaufenthalte, ambulanter
Psychotherapien sowie weiterer Arzt- und Therapietermine, gewährleistet (vgl. MSW
NRW, 2010). „Freistellungswünsche sind durch die Eltern [oder
Erziehungsberechtigten] rechtzeitig mitzuteilen, bei regelmäßig stattfindenden
außerschulischen Bildungsangeboten möglichst vor Schuljahresbeginn“ (5.6.2 MSW
NRW, 2010). Zu beachten ist, dass wir auch im laufenden Schuljahr einen hohen
Wechsel von Schülerinnen und Schülern verzeichnen. Das bedeutet, dass durch
Schulwechsel Kinder aus der OGS abgehen, gleichzeitig aber auch jederzeit mit neuen
Anmeldungen zu rechnen ist.
Die OGS versteht sich als ein verzahntes System von Unterricht und
Nachmittagsbetreuung, das die Kinder durchgängig begleitet und in dem einheitliche
Regeln und Werte gelten. Somit gelten die allgemeinen Schulregeln auch für die OGS.
Damit ein verlässliches, respektvolles Miteinander gewährleistet werden kann, wirken
auch Ordnungsmaßnahmen aus dem Vormittagsbereich auf den Nachmittag. Dies
bedeutet: Wenn eine Schülerin oder ein Schüler bereits im Unterricht erheblich gegen
die Regeln verstoßen hat und die Schulleitung einen vorübergehenden Ausschluss
vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen im Rahmen einer
Ordnungsmaßnahme nach § 53 Absatz 3 SchulG verhängt hat, kann das Kind auch
nicht an den Angeboten der OGS teilnehmen.
Schülerinnen und Schüler, die nach § 28 (2) AO-SF mit einer verkürzten Stundentafel
beschult werden, können nicht am Angebot des Offenen Ganztags teilnehmen.
4.2.1 Lernzeiten
Die in den Unterrichtsalltag integrierten Lernzeiten sind ein zentrales Element der
Verzahnung von Vor- und Nachmittag. Sie sind fest im Tagesablauf verankert und
dienen als verbindliche Brücke zwischen gemeinsamem Lernen und individueller
Förderung. In dieser Zeit bearbeiten die Schülerinnen und Schüler in der Regel ihre
14
[Seite 15]
Hausaufgaben sowie weitere Lernaufgaben zur Vertiefung der Unterrichtsinhalte, die
im persönlichen Wochenplan oder im Schulplaner vermerkt sind.
Die Lernzeit ist als individuelle Stillarbeitsphase angelegt, in der die Kinder konzentriert
und in ihrem eigenen Tempo arbeiten können. Ergänzend besteht die Möglichkeit einer
gezielten Kleingruppenförderung durch eine Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft.
Wird die Lernzeit nicht ausreichend genutzt, müssen Aufgaben gegebenenfalls zu
Hause nachgearbeitet werden; hierfür tragen die Erziehungsberechtigten die
Verantwortung.
4.2.2 Mittagessen
In unserer OGS legen wir großen Wert auf eine gesunde und ausgewogene
Ernährung. Der Schulträger trifft die Entscheidung über die konkrete Umsetzung der
Essenslieferung. Unsere Küche verfügt über einen Konvektomaten zur Erwärmung der
Speisen sowie entsprechende Kühl- und Spülvorrichtung zur Lagerung und
hygienischen Zubereitung.
Für uns stellt das tägliche Mittagessen einen sozialen Lern- und Erfahrungsraum dar.
Die Schülerinnen und Schüler essen in einer ruhigen Atmosphäre, in der auch
Tischkultur und soziale Kompetenzen gefördert werden. Die Begleitung durch
pädagogische Fachkräfte unterstützt die Kinder dabei, achtsam miteinander
umzugehen.
4.2.3 Bildungsangebote
Die Bildungsangebote der OGS orientieren sich an einem ganzheitlichen
Bildungsverständnis, das über die reine Wissensvermittlung hinausgeht und die
individuelle Entwicklung der Kinder in den Mittelpunkt stellt. Ziel ist es, positive
Lernerfahrungen zu ermöglichen, Selbstwirksamkeit zu fördern und das
Selbstbewusstsein der Kinder nachhaltig zu stärken. Besonderer Wert wird auf die
enge Verzahnung von Vor- und Nachmittag gelegt, um die Unterrichtsinhalte sinnvoll
zu vertiefen. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen den Lehrkräften des Vormittags
und den pädagogischen Fachkräften der Offenen Ganztagsschule bildet die
Grundlage für eine gezielte Förderplanung. So können außerschulische Angebote
dazu beitragen, Lernrückstände auszugleichen, individuelle Stärken zu fördern und die
Qualität der Bildungsangebote ganzheitlich zu erweitern. Der Träger des Offenen
Ganztags ist für die pädagogische Ausgestaltung verantwortlich. 15
[Seite 16]
Das freizeitpädagogische Angebot ist abwechslungsreich, bedarfsorientiert und
vielfältig gestaltet. Es orientiert sich an den zehn Bildungsbereichen des Ministeriums
für Schule und Bildung NRW (vgl. MSW NRW, 2018):
(1) Bewegung, (2) Körper, Gesundheit und Ernährung, (3) Sprache und
Kommunikation, (4) soziale und (inter-)kulturelle Bildung, (5) musisch-ästhetische
Bildung, (6) Religion und Ethik, (7) mathematische Bildung, (8) naturwissenschaftlich-
technische Bildung, (9) ökologische Bildung, (10) Medien
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Bereich Sport und Bewegung, da dieser in Bezug
auf den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung eine zentrale Rolle
spielt. Daneben zählen aber auch kreative, kulturelle, sprachbildende, musische sowie
MINT-orientierte Angebote (Entdecken, Experimentieren, Forschen) zu unserem
festen Angebotsrepertoire.
Die Interessen und Wünsche der Schülerinnen und Schüler stehen bei der Planung
der Bildungsangebote im Vordergrund. Um eine sinnvolle Auswahl und Umsetzung
sicherzustellen, überprüft die pädagogische Leitung auf die Realisierbarkeit. Die
Angebote werden durch pädagogische Fachkräfte oder externe Kooperationspartner
durchgeführt (vgl. BASS §9 (3)). Sie finden entweder regelmäßig, in Projektform oder
thematisch orientiert an bestimmten Mottos statt.
Die Kinder wählen selbst, an welchem Angebot sie verbindlich teilnehmen möchten.
Neben den festen Bildungsangeboten bietet die OGS auch Raum für freies Spiel,
Rückzug und individuelle Beschäftigung. Je nach Interesse können die Kinder
verschiedene offene Räume dafür nutzen und beispielsweise mit Lego oder anderen
Konstruktionsmaterialien kreativ bauen, sich im Snoozle-Raum entspannen, ein
Hörbuch hören oder in der Bücherei ein Buch lesen.
Die aktuelle Angebotsstruktur wird täglich auf einer Tagestafel sichtbar gemacht,
sodass die Kinder sich eigenständig orientieren und für ein offenes Angebot
entscheiden können.
Die Nutzung digitaler Geräte und Medien beschränkt sich im Nachmittagsbereich auf
den schulischen Gebrauch sowie explizite Projekte zur kindgerechten
Medienerziehung. Dabei sind die Rahmenbedingungen durch das Medienkonzept und
das Handynutzungskonzept vorgegeben.
16
[Seite 17]
4.3 Raumgestaltungen
Die Raumgestaltung der OGS folgt dem Grundsatz, den Kindern eine strukturierte,
aber zugleich vielseitige und anregende Umgebung zu bieten, in der sie sich
wohlfühlen, ausprobieren und entfalten können. Die Räume sind thematisch gestaltet
und dienen der Förderung von Kreativität, Bewegung, Konzentration, Entspannung
und sozialem Miteinander.
Unsere zukünftige OGS verfügt über eine Vielzahl an Themenräumen und nutzbaren
Flächen, die den Kindern am Nachmittag zur freien oder angeleiteten Nutzung
offenstehen:
• Ein Snoozle-Raum bietet eine beruhigende, multisensorisch gestaltete
Atmosphäre, in der die Kinder zur Ruhe kommen und sich entspannen können.
• In der Bibliothek stehen Bücher, Hörbücher und Gesellschaftsspiele zur
Verfügung. Die gemütliche Einrichtung lädt zum Verweilen, Lesen und Zuhören
ein und fördert eine ruhige, sprachfördernde Umgebung.
• Ein Raum zum Bauen und Konstruieren mit Lego und anderen
Konstruktionsmaterialien regt die Fantasie an und fördert gleichzeitig
feinmotorische und soziale Kompetenzen.
• Im Kunstraum können die Kinder mit vielfältigen Materialien kreativ werden –
vom Basteln bis hin zum Töpfern ist hier alles möglich.
• Zur Bewegungsförderung steht eine eigene Sporthalle und der Sportplatz des
SV Dorlar-Sellinghausen zur Verfügung, in der regelmäßig Sportangebote und
Bewegungsspiele stattfinden. Aufgrund des erhöhten Bewegungsdrangs
unserer Schülerinnen und Schüler sind diese Angebote besonders in den Fokus
zu nehmen. Bei der Nutzung der Turnhalle und des Sportplatzes sind die
rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.
• Der Schulhof bietet mit seinem Klettergerüst, Fahrzeugen, Sandkasten,
Sitzgelegenheiten und einem Gartenbereich vielseitige Spiel- und
Bewegungsmöglichkeiten an der frischen Luft.
Während die Schülerinnen und Schüler der höheren Klassenstufen noch Unterricht
haben, befinden sich die Kinder aus der Ganztagsbetreuung zum Teil in offenen
Angeboten. Um allen ein konzentriertes Lernen zu ermöglichen, ist eine angemessene
Lautstärke im Gebäude unbedingt einzuhalten. Insbesondere sollte der Schulhof daher
erst nach Unterrichtsschluss um 13 Uhr genutzt werden.
17
[Seite 18]
Darüber hinaus ist im Rahmen des Offenen Ganztags die tägliche Nutzung der
Lehrküche erforderlich. Die Hauswirtschaftskraft bereitet dort das Mittagessen für die
Schülerinnen und Schüler zu und übernimmt anschließend das Spülen. Um diese
Anforderungen zu erfüllen, sind bauliche Anpassungen, die Anschaffung geeigneter
Küchengeräte sowie ein altersgerechter Austausch des Mobiliars notwendig.
Gleichzeitig muss in diesen Räumen weiterhin der Hauswirtschaftsunterricht
stattfinden. Dies erfordert einen durchdachten Umbau der Küche sowie einen klar
strukturierten Ablauf, um beide Nutzungen reibungslos miteinander zu verbinden.
4.4 Partizipation der Schülerinnen und Schüler
Ein zentrales Anliegen unserer zukünftigen OGS ist es, den Schülerinnen und
Schülern kontinuierlich Mitbestimmungsmöglichkeiten zu eröffnen und sie dazu zu
ermutigen, Verantwortung für sich selbst und ihr Handeln zu übernehmen.
Die Kinder erleben über den gesamten Tagesverlauf hinweg unterschiedliche
Möglichkeiten der Beteiligung. Sie entscheiden z. B. selbstständig, an welchen
freizeitpädagogischen Angeboten sie teilnehmen, gestalten freie Zeiträume selbst
aktiv mit oder treffen selbstverantwortlich Entscheidungen rund um das Mittagessen –
etwa im Hinblick auf den Zeitpunkt oder die Tischgemeinschaft.
Die Schülerinnen und Schüler werden darüber hinaus in grundlegende
Entscheidungsprozesse mit einbezogen und gestalten ihre Umgebung aktiv mit, z. B.
bei der Dekoration und Einrichtung von Räumen oder bei der Auswahl neuer
Spielmaterialien. Ihre Wünsche und Anliegen können sie in stattfindenden
Kinderkonferenzen äußern oder auch in eine Ideen-Box einreichen.
Diese vielfältigen Partizipationsformen stärken das demokratische Miteinander in der
OGS und tragen dazu bei, dass sich alle Kinder wertgeschätzt, gehört und ernst
genommen fühlen.
4.5 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist
ein zentraler Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Wir verstehen Eltern und
Erziehungsberechtigte als wichtige Bezugspersonen im Bildungs- und
Entwicklungsprozess der Kinder und setzen daher auf einen regelmäßigen,
wertschätzenden Austausch. Dieser spielt insbesondere mit Blick auf die individuellen
18
[Seite 19]
Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit emotionalem und sozialem
Förderbedarf eine wichtige Rolle.
Unser Ziel ist es, eine partnerschaftliche, respektvolle Zusammenarbeit zu gestalten,
die das Kind in den Mittelpunkt stellt.
Wir bieten Informationsveranstaltungen an, bei denen die Erziehungsberechtigten
Einblicke in die Organisation, Inhalte und Ziele der OGS sowie die Möglichkeit zur
Mitgestaltung erhalten.
Die Beratungstage der Schule werden in Kooperation mit allen Beteiligten geführt. Die
Zusammenkunft von Lehrkräften, Fachkräften der OGS und den
Erziehungsberechtigten ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung. Gemeinsam mit
dem Kind können Entwicklungsschritte reflektiert und neue Ziele gemeinsam formuliert
werden.
Darüber hinaus besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit, individuelle Gesprächstermine
zu vereinbaren, um sich über die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes
auszutauschen, aber auch um gegenseitiges Verständnis zu akuten Anliegen und
Fördermöglichkeiten zu erzielen. Die Vereinbarung gemeinsamer Handlungsschritte
stärkt die Zusammenarbeit.
Die Verantwortung für das Lernen im Hinblick auf Lernzielkontrollen, die Erledigung
eventuell anfallender Hausaufgaben sowie die Vollständigkeit der Schulmaterialien
liegt weiterhin bei den Erziehungsberechtigten (vgl. §41 Abs. 1 SchulG).
4.6 Ferienbetreuung
Auch an beweglichen Ferientagen und in den Ferien sind gemäß dem Erlass in dem
oben beschriebenen täglichen Zeitrahmen – außerhalb festgelegter Schließzeiten –
Betreuungsangebote möglich. In dieser Zeit bietet der Träger oder der Schulträger ein
schulübergreifendes Ferienprogramm in eigener Verantwortung an (vgl. MSW NRW,
2024 (b), 5.4). Während der Ferienzeiten erfolgt keine Betreuung durch Lehrkräfte. Für
diesen Zeitraum entfällt der Spezialverkehr für die Schülerinnen und Schüler. Die
Erziehungsberechtigten sind gebeten, die tägliche Hin- und Rückbeförderung ihres
Kindes eigenständig zu organisieren. Zusätzlich können für Ferienangebote für die
Kinder ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden.
19
[Seite 20]
- Datenschutz und DSGVO
Die Offene Ganztagsschule der Martinsschule verarbeitet personenbezogene Daten
von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten sowie Mitarbeitenden
ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW) und der
schulrechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundsätze der Datenverarbeitung:
• Zweckbindung und Datenminimierung: Es werden nur solche Daten erhoben
und verarbeitet, die für die Organisation, Durchführung und Abrechnung der
OGS-Angebote erforderlich sind.
• Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e
DSGVO in Verbindung mit dem Schulgesetz NRW (§ 120 SchulG NRW).
• Informationspflicht: Erziehungsberechtigte werden gemäß Art. 13 DSGVO über
Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert.
• Speicherung und Löschung: Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für
die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Danach erfolgt die
Löschung nach den Vorgaben der Aufbewahrungsfristen.
• Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe personenbezogener Daten an externe
Partner (z. B. Träger der OGS, Kooperationspartner) erfolgt ausschließlich auf
Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art.
28 DSGVO.
• Technische und organisatorische Maßnahmen: Alle Daten werden durch
geeignete Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff geschützt. Digitale
Datenverarbeitung erfolgt über die vom Schulträger bereitgestellten Systeme.
• Rechte der Betroffenen: Schülerinnen und Schüler sowie
Erziehungsberechtigte haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung
und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten sowie das Recht auf
Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit NRW.
20
[Seite 21]
Ergänzend gilt gemäß schulrechtlichen Vorgaben:
„Daneben darf auch Personal, das im Ganztagsangebot eingesetzt wird (vgl. Nr. 7 des
Rd. Erl. zum Ganztagsangebot – BASS 12-63 Nr. 2), Schüler- und Elterndaten
erhalten. Denn Ganztagsangebote auch außerschulischer Träger gelten als
schulische Veranstaltung. Entsprechend dürfen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Ganztags diejenigen Daten zugänglich gemacht werden, die diese zur Erfüllung
der Angebote des Ganztags benötigen. Dabei gilt für sämtliche vorgenannten gemäß
§ 120 Abs. 1 SchulG berechtigten Personen, dass ihnen nur diejenigen Daten und nur
in dem Umfang zur Verfügung gestellt werden dürfen, soweit dies zu deren konkreten
Aufgabenerfüllung tatsächlich erforderlich ist (Grundsätze der Erforderlichkeit und
Datensparsamkeit).“ (§ 120 Abs.1 SchulG). Für das gesamte Personal der
Martinsschule gilt eine verbindliche Schweigepflicht hinsichtlich aller
personenbezogenen Daten. Sensible Gespräche sind ausschließlich als Vier-Augen-
Gespräch in einem separaten, geschützten Raum zu führen, um Vertraulichkeit
jederzeit sicherzustellen. Lehrkräfte sorgen dafür, dass alle sensiblen Daten in den
Klassenräumen unzugänglich aufbewahrt werden. Dazu dienen die abschließbaren
Schränke.
Die Schulleitung ist gemeinsam mit dem Träger der OGS für die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Für Fragen zum Datenschutz steht
die/der schulische Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.
21
[Seite 22]
- Evaluation und Qualitätssicherung
An der Martinsschule wird die Arbeit der Offenen Ganztagsschule (OGS) regelmäßig
evaluiert, indem Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern, Eltern und
Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und weiteren Mitarbeitenden eingeholt,
Beobachtungen im Alltag dokumentiert sowie Zielvereinbarungen und deren
Umsetzung überprüft werden. Zusätzlich dienen die Teilnehmerzahlen als
Evaluationsinstrument. Ergänzend finden regelmäßig Teamgespräche und
pädagogische Tage zur Reflexion und Weiterentwicklung der OGS-Arbeit statt. Auf
Grundlage dieser kontinuierlichen Rückmeldungen und Reflexionsprozesse wird das
OGS-Konzept fortlaufend überprüft und bei Bedarf flexibel weiterentwickelt, sodass
notwendige Veränderungen zeitnah umgesetzt werden können.
22
[Seite 23]
- Legitimation
Das Konzept wurde in der Lehrkräftekonferenz am 09.12.2025 und in der
Schulkonferenz am 16.12.2025 verabschiedet.
23
[Seite 24]
- Ansprechpersonen
Schulleitung der Martinsschule: Berit Biskoping (kommissarisch) Elke Knappe (kommissarisch)
Arbeitsgruppe „OGS 2026“:
Julia Rüther (SoL) Eva Vollmers (SoL) Josephine Schulte (SoL) Berit Biskoping (kommiss. Schulleitung)
Schulträger (HSK): Sascha Schlenkert (FD 21) Julia Schniedergers (FD 21)
Träger des offenen Ganztags: noch offen
24
[Seite 25]
- Literaturverzeichnis
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2012): Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schuleiter an öffentlichen Schulen (ADO). Verfügbar unter: https://bass.schule.nrw/12374.htm [02.12.2025].
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2018): Bildungsgrundsätze. Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an. Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen. Verfügbar unter: https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/media/20191217_big_pdf.pdf [14.07.2025].
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2020): Referenzrahmen Schulqualität NRW. Schule in NRW Nr. 9051. Verfügbar unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/referenzrahmen/broschuere.pdf [25.02.2025].
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2010): Runderlass 12-63 Nr. 2 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“. Verfügbar unter: https://bass.schule.nrw/11042.htm [05.12.2025].
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2023): Gemeinsamer Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“. Verfügbar unter: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/gemeinsamer_erl ass_ogs_240702.pdf [25.02.2025].
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2024 (a)): Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Verfügbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=7345&anw _nr=2&aufgehoben=N&det_id=676271 [25.02.2025].
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) (2024 (b)): Gemeinsamer Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“. Verfügbar unter: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/gemeinsamer_erl ass_ogs_240702.pdf [17.07.2025].
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BmfFSFJ) (2025): Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG). Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-rechtsanspruch- ganztagsbetreuung-grundschulen-178966?utm_source=chatgpt.com [25.02.2025]
25