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Trägerschaft und Betreuung an zwei offenen Ganztagsschulen im Hochsauerlandkreis

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 22:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Leistungsverzeichnis/Anforderungskatalog zur Vergabe der Trägerschaft einer offenen Ganztagsschule des Hochsauerlandkreises

I. Organisatorischer Rahmen/Umfang

  1. An der Martinsschule, Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung in Schmallenberg-Dorlar, besteht ein geschätzter Bedarf an etwa 15 Betreuungsplätzen, basierend auf der Prognose der Schulleitung zum 01.08.2027, für das Schuljahr 2027/28 in der offenen Ganztagsschule (OGS).

  2. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens wird eine Kooperationsvereinbarung (siehe Entwurf in der Anlage) zwischen dem OGS-Träger, der Schule, dem Hochsauerlandkreis als Schulträger sowie dem Träger der Jugendhilfe geschlossen.

Die Grundlage für die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Vertragspartner und dem Hochsauerlandkreis bildet der Gemeinsame Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ vom Ministerium für Schule und Bildung und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW. Sollten im Rahmen des Kooperationsvertrags Unstimmigkeiten auftreten, hat der oben genannte Erlass Vorrang.

Leistungsbeginn: Ab dem Schuljahr 2027/28 d.h 01.08.2027.

Zeitrahmen:

Der Zeitrahmen der offenen Ganztagsschule erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit gemäß § 24 Absatz 4 SGB VIII an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger. Die Teilnahme ist dabei in der Regel bis mindestens 15 Uhr verpflichtend.

Bei Bedarf wird die Betreuung und Beaufsichtigung der Schüler:innen an den Unterrichtstagen von 07:30 bis 11:25 Uhr durch das Lehrpersonal sichergestellt; ab 11:25 Uhr bis voraussichtlich 15:30 Uhr durch das Personal des Trägers.

Vertretungszeiten in der Ganztagsbetreuung sind bis 11:25 Uhr durch das Lehrpersonal der Schule abzudecken; ab 11:25 Uhr durch das Personal des Trägers. Ausgefallene Lehrstunden in der Ganztagsbetreuung sind vom Lehrpersonal der Schule zu vertreten.

Mittagsverpflegung:

Warmes Essen ist an den Unterrichtstagen anzubieten. Die Essensausgabe ist vom Träger der OGS durchzuführen und in Absprache mit der Schule zu organisieren.

Finanzierung:

Die Regelungen zur Finanzierung sind dem § 13 des Kooperationsvertrags (Muster-Entwurf in der Anlage) zu entnehmen.

Personal:

  1. Folgende Aufgaben und Qualifikationen sind in der Regel abzudecken:

Aufgabe Koordination:

Organisation, Personalführung, pädagogische Grundlagenarbeit, Zusammenarbeit mit Schule, Schulträger und weiteren Partnern im Sozialraum. Ein/e Koordinator/in ist ab einer Größe von 2 Betreuungsgruppen erforderlich. Die Größe einer Gruppe beträgt in der Regel 10 Schüler:innen.

Geforderte Qualifikation:

Pädagogische Fachkraft (D.h.; Studium der Sozialpädagogik, abgeschlossene Erzieherausbildung oder ähnliche Berufsbilder)

Aufgabe Gruppenleitung:

Feste/r Ansprechpartner/in für die Gruppe, Präsenzpflicht während der gesamten Betreuungszeiten.

Geforderte Qualifikation:

Studium d. Sozialpädagogik, abgeschlossene Erzieherausbildung oder ähnliche Berufsbilder

Aufgabe Ergänzungskräfte:

Pädagogische Arbeit am Kind

Geforderte Qualifikation:

Fachkraft im Ganztag oder vom Träger spezifisch weitergebildete nicht pädagogische Kräfte

Abweichungen von den Qualifikationserfordernissen können im begründeten Einzelfall vom Schulträger genehmigt werden.

  1. Die Dienst- und Fachaufsicht über sein Personal obliegt dem Träger.
  2. Urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfallzeiten seines Personals hat der Träger abzudecken.
  3. Der Träger hat sich vom Personal vor Aufnahme seiner Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis im Sinne des §72a SGB (VIII) vorlegen zu lassen.
  4. Der Träger gewährleistet den Unfallversicherungsschutz für sein Personal im Sinne des § 1 SGB VII.

Sonstiges:

Etwaige Fahrten (z.B. zu Sportstätten, Veranstaltungen, etc.) erfolgen im Namen und in der Verantwortung des Trägers. Die Fahrten sind mit den Erziehungsberechtigten abzustimmen und ggf. z.B. durch Versicherungen ausreichend abzusichern.

Der Träger verpflichtet sich, Anfragen/Datenerhebungen durch den Schulträger z.B. für wissenschaftliche Studien zu beantworten.

Der Träger verpflichtet sich, dem Schulträger alle erforderlichen Daten und Informationen z.B. für Förderanträge oder Verwendungsnachweise mitzuteilen.

Der Träger legt dem Schulträger eine Police über die Absicherung etwaiger Schadensersatz oder Haftungsansprüche, sowie eine Police über den Unfallversicherungsschutz für sein Personal vor.

Der Träger gewährleistet im Rahmen der Zuschüsse eine Ferienbetreuung.

II. Inhaltlicher Rahmen – pädagogisches Konzept

Die offene Ganztagsbetreuung soll folgende Angebote umfassen:

  1. Ausgabe des Mittagessens

  2. Hausaufgabenbetreuung und

  3. gestaltete und nicht gestaltete Angebote in einem ausgewogenen Verhältnis

III. Einzureichende Unterlagen:

Der Anbieter (Träger) legt ein Angebot vor, welches folgende Bestandteile beinhaltet:

  1. Ein inhaltliches Konzept (Betreuungskonzept), angelehnt an das OGS-Konzept der Schule.

Hierzu gehören Ausführungen zu folgenden Themen:

a) Bildungsangebote und Kooperationen

b) Arbeit mit Erziehungsberechtigten

c) Weiterbildungsmaßnahmen

d) Personaleinsatz

e) Konzept der OGS

f) Organisation des Mittagessens

g) Qualitätsstandards / Qualitätssicherung

h) Organisation der Lernzeiten

  1. Ein finanzielles Konzept (Kalkulation) auf Grundlage des Schuljahres 2027/28. Da die Anmeldezahlen und somit die Anzahl der Gruppen noch nicht klar sind, soll in der Kalkulation die Notwendigkeit für den Einsatz eines Koordinators / einer Koordinatorin angenommen werden. Die berufliche Qualifikation und Berufserfahrung des eingeplanten Personals als Grundlage im Angebot sind zu benennen.

  2. Die geforderten Versicherungspolicen sowie eine eigenhändige Zusicherung, dass vom eingesetzten Personal dem Träger ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wurde.

Nach Eingang der Angebote wird die Vergabe gemäß der Gewichtung in der Wertungsmatrix durchgeführt.

Anlagen:

  • Wertungsmatrix

  • Kooperationsvereinbarung (Entwurf)

  • OGS-Konzept der Schule

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