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VERGABEUNTERLAGEN
für die
Erstellung eines touristischen Vermitt-
lungskonzeptes „Schaustelle“ für die
Landschaft des Braunkohlentagebau-
gebietes Garzweiler.
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler
Offenes Verfahren nach UVGO
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 1
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Inhaltsverzeichnis
- Einführung .......................................................................................................................... 4
1.1. Ausgangslage .................................................................................................... 4
1.2. Einführung in das Projekt Schaustelle und Zielstellung ..................................... 6
1.3. Projektbeschreibung und Zielstellung ............................................................... 9
1.4. Erbetene Angebote ......................................................................................... 10
1.5. Ablauf des Vergabeverfahrens ........................................................................ 11
- Bedingungen für die Abgabe eines Angebots .......................................................... 12
2.1. Grundlagen des Verfahrens ............................................................................. 12
2.2. Inhalt und Aufbau der Angebote ..................................................................... 12
2.3. Eignungsanforderungen .................................................................................. 13
2.4. Eignung der Bietergemeinschaften und Berufung auf Eignung von
Nachunternehmern ......................................................................................... 13
2.5. Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ........................................... 15
2.6. Nebenangebote .............................................................................................. 15
2.7. Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen .......................................................... 15
2.8. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ..................................................... 16
2.9. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer ................................................. 16
2.10. Angebotsfrist und Terminplan ......................................................................... 17
2.11. Kosten und Entschädigung .............................................................................. 18
2.12. Geheimhaltung ................................................................................................ 18
2.13. Schutzrechte.................................................................................................... 18
2.14. Vorbehalt der Aufhebung ................................................................................ 18
- Leistungsinhalt ................................................................................................................ 18
3.1. Leistungsanforderungen und -umfang ............................................................ 18
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 2
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3.2. Arbeitsgrundlagen und geleistete Vorarbeiten ................................................ 24
3.3. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten .............................................................. 24
3.4. Pauschalfestpreis ............................................................................................. 24
3.5. Vertrag ............................................................................................................ 25
- Wertungssystem und Zuschlagskriterien ................................................................... 25
4.1. Wertungssystem .............................................................................................. 25
4.2. Zuschlagskriterien ........................................................................................... 25
4.3. Zuschlagsentscheidung ................................................................................... 28
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1. Einführung
1.1. Ausgangslage
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird von den Städten Mönchengladbach,
Erkelenz, Jüchen, Grevenbroich, Bedburg sowie der Landgemeinde Titz getragen. Er
umfasst ein Gebiet, in dem mehr als 450.000 Menschen leben. Das Unternehmen RWE
Power AG und die Region Köln-Bonn e.V. gehören dem Verband als beratende Mitglieder
an. Die Geschäftsstelle befindet sich direkt am Tagebau im Erkelenzer Ortsteil Alt-Kuckum
und damit im Rheinischen Revier.
Sein Aufgabenspektrum umfasst die Themenfelder Landschaft, Gesellschaft, Wirtschaft,
Städtebau sowie Infrastruktur. Zentrale Aufgabe des Verbandes ist die Entwicklung und
Umsetzung von Projekten in der Tagebaufolgelandschaft und ihrer Umgebung. Darüber
hinaus unterstützt der Zweckverband die Mitgliedskommunen inhaltlich, fachlich und
organisatorisch bei der Umsetzung eigener Strukturwandelprojekte und vertritt ihre
Interessen in der überregionalen Zusammenarbeit der Tagebauregionen.
Unter www.landfolge.de finden sich ausführliche Informationen zum Zweckverband und
seiner Arbeit.
Blau-Grünes Band Garzweiler
Durch die Beendigung des Braunkohletagebaus befindet sich das Rheinische
Braunkohlerevier in einem einzigartigen Transformationsprozess. In naher Zukunft werden
in den stillgelegten Tagebauen neue Landschafts- und Siedlungsformationen mit jeweils
eigenen Tagebaurundwegen um die in den nächsten Dekaden entstehenden Tagebauseen
entstehen.
Das Leitprojekt „Blau-Grünes Band Garzweiler“ ist ein Initialprojekt des Zweckverbands,
mit dem die Tagebaufolgelandschaft und ihre Umgebung durch eine grüne Infrastruktur
wieder miteinander verbunden werden. Der Übergangsbereich am Tagebau wird erlebbar
und nutzbar gemacht. Anstatt nach dem Eintreten der Entwicklungen zu reagieren,
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 4
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kultiviert das Blau-Grüne Band Garzweiler eine neue Landentwicklung und proaktives
Handeln. Somit wird eine „Präkultivierung“ zusätzlich zur bergbaulichen Rekultivierung
angestrebt. Ein landschaftlicher Rahmen sorgt dafür, dass eine räumliche Struktur für
zukünftige, auch bauliche, Entwicklungen bereitgestellt wird. Mit einem
Landschaftsentwicklungskonzept werden Nutzung und Investitionen strategisch gelenkt,
so dass eine vielfältige Landschaft mit hohem Wert für Produktion, Biodiversität und
Erholung entsteht.
Das Vorhaben erfolgt in enger Kooperation mit RWE und der örtlichen Landwirtschaft.
Ein zentrales Element des Blau-Grünen Bands Garzweiler ist der den Tagebau
umschließende Radrundweg. Es gilt, diesen in das gesamtregionale Radverkehrsnetz ein-
bzw. anzubinden. Damit hat das Projekt auch eine vernetzende Funktion für Siedlungs-
und Grünbereiche. Neben der Funktion für den Alltagsverkehr stellt er im Zusammenspiel
mit den Aussichtspunkten auch ein Angebot für Freizeit und Erholung dar und befördert
die Entwicklung des Tourismus in der Region.
Leitbild Blau-Grünes Band Garzweiler 2055 (Abb. LAND Germany)
Das Gesamtprojekt ist strategisch auf mehrere Jahrzehnte angelegt und wurde im Rahmen
der Leitbildentwicklung in drei Phasen eingeteilt, wobei die Beschreibung der
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 5
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Entwicklungsstadien bis in das Jahr 2055 reicht und das Jahr 2066 aufgrund des bislang
geplanten Flutungs-Endstands des neuen Sees als Fernziel dargestellt ist.
1.2. Einführung in das Projekt Schaustelle und Zielstellung
Das Blau-Grüne Band Garzweiler soll auch einen Beitrag für die Naherholung, die
Umweltbildung und die Initiierung des Tourismus leisten.
Im Interesse einer frühzeitigen Identitätsbildung, einer Umweltbildung und einer
möglichst hohen Akzeptanz soll die lokale Bevölkerung mitgenommen, aber auch schon
in der Phase der Zwischenlandschaften tagestouristische Effekte erzielt werden.
Der Braunkohlentagebau hat mit drastischen Eingriffen die Landschaft verändert. Dörfer
wurden umgesiedelt und charakteristische Landschaften sind verschwunden, damit in
einer über 200 Meter tiefen Grube Kohle gefördert werden kann. Mit der anschließenden
Rekultivierung entstehen neue Landschaften mit neuen Nutzungsmöglichkeiten.
Mit dem Projekt „Schaustelle“ gilt es, mit einem integrierten Vermittlungskonzept die
Transformation der Tagebauregion für Touristen und Naherholungssuchende sichtbar und
anschaulich zu machen und diese informativ und spannend zu erzählen. Thematisch
umfasst das drei Kernnarrative:
• Vergangenheit: Rückblick auf die ehemalige Tagebaulandschaft mit ihren früher
existierenden Siedlungen sowie die Tagebaugeschichte (z.B. Hier war einmal ein
Dorf, eine Autobahn, eine Allee etc.)
• Gegenwart: Dynamische Sicht auf gegenwärtige Aktivitäten, z.B. aktiver Tagebau,
Rekultivierungsprozess, Präkultivierung im Blau-Grünen Band Garzweiler, Nutzung
der neuen Landschaften, aktuelle Bauvorhaben
• Zukunft: Ausblick auf Planungen, Meilensteine und Vision für den Zielzustand, z.B.
Tagebausee, Impulsbauten, neuer Ortsteil, revitalisierte Dörfer, IGA 2037
Entlang einer Route im Blau-Grünen Band Garzweiler soll dies über dezentrale
Erlebnisstationen (Schaustellen), die auch mit innovativen digitalen und multimedialen
Inszenierungen bespielt werden sollen vermittelt werden. Eine Schaustelle kann auch rein
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 6
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digital sein. Jede Schaustelle soll für sich stehen und einen eigenständigen Blick auf
ein/mehrere Transformationsthema(en) liefern. Gleichzeitig gilt es jedoch zudem, den Blick
auf die Gesamterzählung (Metastory) zu ermöglichen: Vom Verschwinden einer Landschaft
mit ihren Siedlungskernen über den aktiven Tagebau bis zur Entstehung neuer
Landschaften und Nutzungsformen.
Damit können Besucher den Transformationsprozess mit den für die kommenden Jahre
angestrebten Meilensteinen und der Vision für den Zielzustand vom noch aktiven Tagebau
über Zwischenlandschaften bis zum Endausbauzustand verfolgen und verstehen.
Für das Vermittlungskonzept gilt es folgendes zu berücksichtigen:
- In einer vom AG im Jahr 2025 beauftragten Machbarkeitsstudie „Themenradroute im
Rheinischen Braunkohlerevier“ wurde bereits eine Themenradroute mit Storytelling-
Ansatz für die drei Tagebau im Rheinischen Revier konzipiert. Diese schlägt eine Route
entlang aller Tagebaue mit Inszenierungsstandorten sowie mögliche Inhalte für
Erlebnisstationen vor.
Machbarkeitsstudie „Themenradroute im Rheinischen Braunkohlerevier“, Bereich Tagebau Garzweiler 2027
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Die erarbeitete Streckenführung für den Bereich Tagebau Garzweiler ist für die zu
entwickelnde Route möglichst zu übernehmen. Sie ist in der obigen Grafik blau
markiert. Da die in der Studie entwickelte Themenradroute für die Erkundung mit dem
Fahrrad vorgesehen ist, ist die Ergänzung zweier Routenabschnitte inkl. Schaustellen
zu planen, welche auch fußläufig erkundet werden können. Die beiden Suchräume
dafür sind in der obigen Grafik braun eingegrenzt.
- In einem vom AG im Jahr 2025/2026 aufgelegten Landschaftsentwicklungskonzept
wurden verschiedene Abschnitte des Blau-Grünen Bands Garzweiler bei Wanlo, Jüchen,
Holzweiler und Jackerath beplant, um den Übergangsbereich zwischen Nicht-
Tagebaugebiet und noch bestehendem Tagebaubetrieb erlebbar und nutzbar zu
machen.
Teil der Planungen in diesen Bereichen sind Umweltbildungsmaßnahmen, mit denen
natur- und umweltbezogene Inhalte über Lern- und Audiostationen auf diesen Flächen
vermittelt werden sollen. Die Verortung, Themen und Inszenierungsarten der Stationen
sind bereits festgelegt, daher zählen sie nicht zu den zu konzipierenden Schaustellen.
Gleichwohl sind sie in das Vermittlungskonzept zu integrieren.
- Der AG errichtet aktuell ein Informationszentrum in Erkelenz-Holzweiler mit einer
Dauerausstellung zum Landschafts- und Siedlungswandel in der Tagebauregion
Garzweiler, welches als Haupteinstiegspunkt in die Route dienen soll. Ergänzend dazu
wird ein Digitales Archiv aufgebaut, welches die Themen der Dauerausstellung
aufgreift und vertieft. Dieses Archiv ist als digitale Verlängerung für die Schaustellen
einzubinden.
- Der AG hat im Blau-Grünen Band Garzweiler fünf Metall-Stelen und zwei Aussichttürme
aufgestellt – weitere sind für 2027 in Planung. Diese sollen sinnvoll eingebunden
werden.
- Der AG plant bis 2029 neben dem Informationszentrum die Errichtung von drei
weiteren sogenannten „Impulsbauten“. Diese Impulsbauten sind thematisch in
Schaustellen zu repräsentieren und bei der Verortung der Schaustellen zu
berücksichtigen
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- Der AG hat sich für das Projekt „Kulturschaufenster Rheinisches Revier“ des
Landschaftsverbands Rheinland (LVR) beworben, welches 2026 starten soll. Mit diesem
Projekt plant der LVR die Errichtung von analogen oder digitalen Informationsstelen
an ausgewählten Orten im Rheinischen Revier. Seitens des AG ist geplant, dass an fünf
Standorten in der Tagebauregion Garzweiler solche Kulturschaufenster platziert
werden sollen, wobei noch feststeht, für welche der Standorte der AG einen Zuschlag
erhält. Der AN hat in Abstimmung mit dem AG und dem LVR zu ermitteln, wie diese
Kulturschaufenster in das Vermittlungskonzept integriert werden können, oder ob
diese losgelöst zu sehen sind.
- Der Rekultivierungsprozess, die Planungen sowie die Projekte für die
Tagebaufolgelandschaft schreiten kontinuierlich fort. Schaustelleninhalte müssen
daher dynamisch an den Entwicklungsstand anpassbar sein, so dass
damit immer wieder neue Besuchsanlässe geschaffen werden.
1.3. Projektbeschreibung und Zielstellung
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Partner zu gewinnen, der
• das beschriebene touristische Vermittlungskonzept erstellt
• die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung des sich anschließenden
Umsetzungsprojektes (Realisierung des Vermittlungskonzeptes) erstellt
• eine fachliche Betreuung im Rahmen der Ausschreibung des Umsetzungsprojektes
leistet
• eine fachliche Betreuung während der Durchführung des Umsetzungsprojektes
leistet
Das Umsetzungsprojekt wird durch den AG ausgeschrieben und beauftragt.
Die Frist zur Fertigstellung des ausgeschriebenen Vermittlungskonzeptes ist der
04.06.2027.
Für den ausgeschriebenen Auftrag steht ein Budget in Höhe von 60.000 € brutto zur
Verfügung.
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Für das im Anschluss durch den AG zu beauftragende Umsetzungsprojekt steht ein Budget
in Höhe von 140.000 € brutto zur Verfügung. Die ist bereits bei der Erstellung des
Vermittlungskonzeptes zu berücksichtigen.
Gesucht wird ein Dienstleister, welcher über Kenntnisse und Erfahrungen
• in der Planung und Umsetzung touristischer Freiraumprojekte
• in der Entwicklung und Umsetzung didaktischer Konzepte als Grundlage der
Entwicklung digitaler touristischer Produkte
• im Projektmanagement (insbesondere für öffentliche Auftraggeber)
verfügt.
Der Anspruch ist, ein zusammenhängendes touristisches Produkt mit einer alles
umfassenden Gesamtkonzeption zu entwickeln.
1.4. Erbetene Angebote
Die bestmögliche Umsetzung des vorstehend beschriebenen Vorhabens setzt voraus, dass
die Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, die in diesen Vergabeunterlagen
festgelegt sind.
Ausgehend von diesen Vergabeunterlagen, den in den Vergabeunterlagen beschriebenen
Gegebenheiten und Mindestanforderungen sowie den beigefügten Unterlagen müssen
die Angebote der Bieter insbesondere die in Kapitel 2, Ziffer 2.2 näher beschriebenen
Unterlagen und Erklärungen enthalten. Für ggf. mögliche Nachforderungen gelten die
Vorgaben unter Ziffer 2.2.
Der Leistungsinhalt wird in Kapitel 3 sowie dem Leistungsverzeichnis (Anlage) dargestellt.
Die Bieter müssen für ihre Angebotserstellung zu dem bei der Kalkulation der
anzubietenden Leistungen die genannten Vorgaben berücksichtigen.
Für die Angebotswertung benennt Kapitel 4 die Zuschlagskriterien mit den Grundsätzen
zur Wertung der Angebote.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 10
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1.5. Ablauf des Vergabeverfahrens
Der Zweckverband Garzweiler vergibt den Auftrag unter Berücksichtigung der aktuellen
Bedingungen (UVgO) für die Vergabe von Leistungen.
Die Bieter dürfen bis zum 19.11.2026, 12:00 Uhr ein Angebot einreichen.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch auf der Website
(https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de), nachfolgend als Vergabemarktplatz
(VMP) bezeichnet, durchgeführt.
Interessierte Unternehmen können sich auf dem VMP kostenfrei registrieren. Nur
Unternehmen, die registriert sind, werden über etwaige Änderungen der
Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Vergabe stellen bzw. die
Antworten hierzu erhalten.
Die gemäß Ziffer 2.2. geforderten Unterlagen sind vom Bieter zu erstellen bzw. vollständig
auszufüllen und als Angebot über die Vergabeplattform einzureichen. Die Angebote,
Rückfragen und sonstige Kommunikation im Rahmen der Vergabe sowie zur
Projektumsetzung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform auf Deutsch.
Ort der Leistungserbringung ist Erkelenz.
Die Prüfung der Angebote erfolgt anhand der in den Angeboten gemachten Angaben,
einschließlich der zugehörigen eingereichten Nachweise. Die Wertung erfolgt anhand der
Zuschlagskriterien (Kapitel 4).
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 11
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2. Bedingungen für die Abgabe eines Angebots
2.1. Grundlagen des Verfahrens
Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch und berücksichtigen Sie diese
vollständig bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sollten sich gleichwohl Unklarheiten
ergeben, nutzen Sie bitte Ihr Fragerecht im Onlineportal.
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler vergibt den Auftrag auf der Grundlage dieser
Bedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen. Das TVgG NRW
ist anzuwenden.
Die Bieter dürfen bis zum 19.11.2026, 12:00 Uhr die abgefragten Angebote elektronisch
in Textform einreichen.
2.2. Inhalt und Aufbau der Angebote
Die Angebote müssen sich auf sämtliche anzubietende Leistungen erstrecken sowie die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig
enthalten.
Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen
des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler. Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler
wird sein Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
diskriminierungsfrei ausüben.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Die Verfahrenssprache und Sprache der Leistungserbringung ist Deutsch. Das Angebot ist
in sämtlichen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen, die in einer
Fremdsprache eingereicht werden, sind beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten
oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen.
Dies gilt auch für Prospekte, Dokumentationen und Handbücher.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 12
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Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot mindestens einzureichen:
-
Vollständig ausgefülltes Angebotsformular
-
Vollständig ausgefüllte Anlage „Leistungsverzeichnis“
-
Vorlage eines ersten touristischen Vermittlungs-Grobkonzeptes inkl. Darstellung
der Umsetzungsschritte, Zeitplanung und Projektmanagement. Umfang
maximal vier DIN A4 Seiten Text mit bis zu 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen pro
Seite und/oder maximal 10 Powerpoint-Charts
-
Gegebenenfalls Nachunternehmererklärung (Anlage)
-
Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage)
-
Gegebenenfalls Bietergemeinschaftserklärung (Anlage)
-
Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket (Anlage)
2.3. Eignungsanforderungen
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden gemäß
§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtung die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit besitzen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zum
Nachweis ihrer Eignung müssen die Bieter ihren Angeboten die im Angebotsformular
genannten Nachweise, Erläuterungen und Eigenerklärungen beifügen.
2.4. Eignung der Bietergemeinschaften und Berufung auf Eig-
nung von Nachunternehmern
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, muss jedes Mitglied gesondert die
Erklärungen zu den Ausschlussgründen abgeben. Dazu sind die in Ziffer 4 des
Angebotsformulars (Anlage) genannten Erklärungen abzugeben und die entsprechenden
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 13
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Seiten dieses Abschnittes jeweils zu vervielfältigen, auszufüllen und zu unterschreiben. Die
Ausführungen zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind vom jeweiligen Bietergemeinschaftsmitglied für den Teil der
Leistung nachzuweisen und im Angebotsformular auszufüllen, der im Auftragsfall
übernommen wird. Die Bietergemeinschaft muss also in der Gesamtschau die
wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Der
Name des jeweiligen Bietergemeinschaftsmitgliedes ist auf den Seiten zu notieren. Dann
sind die ausgefüllten Seiten aller Bietergemeinschaftsmitglieder zusammenzuführen und
auf der letzten Seite des Angebotsformulars durch alle Bietergemeinschaftsmitglieder zu
unterschreiben. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage ist entsprechend
dahinter zu heften.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner erforderlichen wirtschaftlichen, finanziellen,
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen
bedienen (Eignungsleihe), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
dem/n Unternehmen bestehenden Verbindung/en. In diesem Fall sind die Anlagen vom
Bieter und die Anlagen durch den Nachunternehmer entsprechend auszufüllen und dem
Angebot beizufügen. Der Nachunternehmer hat zudem die Eigenerklärungen zu
Ausschlussgründen abzugeben sowie die Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen,
finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, auf die sich der Bieter beruft.
Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist nur vom Bieter, nicht aber
Nachunternehmer abzugeben.
Hinweis: Wenn keine Eignungsleihe stattfindet, d.h. der Bieter kann seine Eignung selbst
belegen, ist lediglich die Nachunternehmererklärung (Anlage) für den Einsatz etwaiger
Nachunternehmer abzugeben. Die Verpflichtungserklärung (Anlage) ist in diesem Fall
nicht verpflichtend abzugeben.
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2.5. Änderungen und Korrekturen an den Angeboten
Änderungen oder Korrekturen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bis zum
Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den VMP zurückgezogen werden.
2.6. Nebenangebote
Die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig. Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben
werden. Werden mehrere Angebote in den Projektraum geladen, wird nur das zuletzt
hochgeladene Angebot berücksichtigt.
2.7. Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen
Enthalten die Vergabeunterlagen und/oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und
zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder
verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die
Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch vor der Angebotsabgabe, schriftlich über
den Kommunikationsbereich der VMP darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt
entsprechend, wenn Bieter - gleichgültig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen
Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu
erkennen glauben.
Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich und spätestens bis zum 11.11.2026 12:00
Uhr über die elektronische Vergabeplattform (Nachricht über den
Kommunikationsbereich) einzureichen.
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird ergänzende und berichtigende Angaben
in einem Fragen- und Antwortkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen
Vergabeplattform veröffentlichen. Die Bieter sind verpflichtet, den Fragen- und
Antwortkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen im
jeweiligen Angebot zu berücksichtigen.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 15
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2.8. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere wettbewerbswidrige
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder
Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Entgelte,
Gewinnaufschläge und andere Preisbestandteile, Zahlungs- und andere Bedingungen,
soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen
oder Abstandszahlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 GWB zulässig sind. Solchen
Handlungen von Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihnen
beauftragt oder für sie tätig sind.
2.9. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
• in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden;
• in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber des Zweckver-
bands LANDFOLGE Garzweiler bevollmächtigter Vertreter benannt und erklärt wird,
dass dieser Vertreter gegenüber des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler alle
Mitglieder rechtsverbindlich vertreten wird.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die als Anlage beigefügte
Bietergemeinschaftserklärung vollständig auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften im Auftragsfall gegenüber dem
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler gesamtschuldnerisch für die Erfüllung sämtlicher
vertraglicher Pflichten.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 16
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Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Schaltet ein Bieter Nachunternehmer
ein, haftet dieser Bieter als späterer Auftragnehmer für die ordnungsgemäße
Gesamtabwicklung des Vertrages.
Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer übertragen möchte, hat er mit Abgabe
des Angebotes zu erklären, welche Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden.
Hierfür ist die Anlage Nachunternehmer zu verwenden. Nach Möglichkeit sind die
Nachunternehmer bereits jetzt namentlich zu benennen.
Zum Nachweis der Eignung bei Bietergemeinschaften und dem Einsatz von
Nachunternehmern wird auf Ziffer 2.3 und 2.4 verwiesen.
2.10. Angebotsfrist und Terminplan
Die Angebotsfrist für die Angebote endet am 19.11.2026, 12:00 Uhr.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den VMP zurückgezogen werden.
Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter einzu-
richten haben:
| Verfahrensschritt | Zeitpunkt/Zeitraum |
|---|---|
| Eingang der Angebote | 19.11.2026 |
| Zuschlagserteilung | Wird angestrebt bis 30.11.2026 |
| Bindefrist | 05.02.2027 |
| Leistungsbeginn | Unverzüglich nach Zuschlag, mindestens die Durchführung des Kick-Off Meetings im Dezember 2026 |
| Übergabe des Endberichts | 04. Juni 2027 |
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 17
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2.11. Kosten und Entschädigung
Die Bieter erhalten für ihre Teilnahme an diesem Vergabeverfahren keine Entschädigung
und müssen ihre Kosten selbst tragen.
2.12. Geheimhaltung
Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zur
Verfügung gestellt werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere
Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch
für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte,
insbesondere für Nachunternehmer.
2.13. Schutzrechte
Im Angebot ist anzugeben, ob für dessen Inhalt gewerbliche Schutzrechte bestehen oder
vom Bieter oder anderen beantragt sind.
2.14. Vorbehalt der Aufhebung
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz
oder teilweise aus wichtigem Grund aufzuheben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
dann vor, wenn kein wirtschaftliches Angebot eingeht oder wenn die Gremien des
Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler der Auftragsvergabe nicht zustimmen. Gleiches
gilt, wenn die Maßnahme nicht gefördert wird.
3. Leistungsinhalt
3.1. Leistungsanforderungen und -umfang
Die Leistungen sind in der Anlage „Leistungsverzeichnis“ zusammengefasst.
Das max. Volumen der Leistungen liegt bei 60.000 € brutto.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 18
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Die ausgeschriebene Leistung muss folgende Arbeitsschritte enthalten, die im Folgenden
näher erläutert werden:
Routen-Ausarbeitung
• Es ist eine touristische Route im Blau-Grünen Band Garzweiler auszuarbeiten,
entlang derer der Transformationsprozess (Metastory) der Tagebauregion mit den
Kernnarrativen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft über Schaustellen
spannend abgebildet werden soll. Für diese Route sind sowohl Radfahrer*innen als
auch Fußgänger*innen als Zielgruppe zu berücksichtigen. Die in der
Machbarkeitsstudie „Themenradroute im Rheinischen Braunkohlerevier“ auf Seite
29 aufgeführte Route 2027 für den Tagebau Garzweiler ist dabei möglichst zu
übernehmen und wo dies nicht möglich ist, anzupassen. Da diese Radfahrer*innen
zur Zielgruppe hat, ist für die zu auszuarbeitende Route ein Abschnitt im Bereich
Erkelenz Alt-Keyenberg/Alt-Kuckum und ein Abschnitt im Bereich Erkelenz-
Holzweiler vorzusehen, der auch für Fußgänger*innen attraktiv zu absolvieren und
entsprechend mit Schaustellen versehen ist.
• Im Blau-Grünen Band Garzweiler sind im Rahmen eines
Landschaftsentwicklungskonzeptes sieben Bereiche für
Umweltbildungsmaßnahmen vorgesehen. Die Standorte, Themen und
Inszenierungsarten dieser Umweltbildungsstationen (Lerntafeln und Audiosäulen)
sind durch den AG festgelegt worden. Die Stationen sollen in das
Vermittlungskonzept integriert werden. Die inhaltliche Ausarbeitung dieser
Stationen erfolgt im separat durch den AG zu beauftragende Umsetzungsprojekt
(siehe Kapitel 1.2. und 3.2.).
• Es ist ein Routen-Wegweisungs-System auszuarbeiten. Der AN hat dem AG
Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Routen-Wegweisung für die Touristen
umgesetzt werden soll. Diese hat im Kontext mit der Bespielung der Schaustellen
zu erfolgen, so dass ein integriertes System entsteht (z.B. App, Web). Der AN hat
den AG hinsichtlich der Erfordernisse eines analogen Wegweisungssystem (z.B.
Schilder) für die Route zu beraten und eine Empfehlung mit
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 19
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Vorschlägen für ein solches System abzugeben.
Die Festlegung auf ein System zur Routen-Wegweisung erfolgt zusammen mit dem
AG. Das festgelegte System zur Routen-Wegweisung ist auszuarbeiten, so dass es
im anschließenden Umsetzungsprojekt realisiert werden kann.
Inhaltliche Schaustellen-Konzipierung
Es sind insgesamt mindestens 16 „Schaustellen“ zu konzipieren.
• Für jede Schaustelle ist ein Steckbrief zu erstellen, der folgendes beinhaltet:
Verortung auf der Route, das/die Kernnarrativ(e), die Inhalte/Medien und die
Inszenierungsarten (analog, digital, Video, Audio, Objekt etc.). Die Verwendung
moderner digitaler Medien sowie Augmented Reality Inszenierungen, mit denen
Vergangenheit und Zukunft visualisiert werden, ist gewünscht.
Vandalismus ist ein kritisches Problem im Tagebaugebiet und tritt regelmäßig auf.
Dies ist bei der Konzipierung zu berücksichtigen. Von der Verwendung von vor Ort
installierten Bildschirmen / Monitoren ist abzusehen.
Der AG ist zu beraten, ob eine getrennte Ansprache für Kinder und Erwachsene an
einer Schaustelle vorzusehen ist oder ob separate Schaustellen für Kinder und
Erwachsene erforderlich sind. Die finale Umsetzung dazu ist mit dem AG
abzustimmen und anschließend auszuarbeiten.
• Bei der Konzeptionierung ist für jede Schaustelle die Umsetzbarkeit zu prüfen und
darzustellen, ob die Schaustellen tatsächlich technisch umsetzbar sind (z.B.
Energieversorgung, Empfang für Smartphones).
• Für jede Schaustelle ist eine Kostenschätzung für die Realisierung abzugeben. Die
Kosten für bauliche Maßnahmen sind zu ermitteln und darzustellen.
• Die Konzipierung der Schaustellen soll in Abstimmung mit dem AG stattfinden. Für
die Finalisierung sind bis zu drei Iterationsschritte einzuplanen.
Ausarbeitung des Vermittlungskonzeptes
Die mit dem AG abgestimmte Route mit ihren Schaustellen ist so konkret auszuarbeiten,
dass im Anschluss ein Umsetzungsprojekt durch den AG ausgeschrieben werden kann.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 20
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• Die für die Produktion der Erlebnis- und Informationsangebote sowie der
Routenführung erforderlichen Elemente wie Medien, Inhalte, Texte, Objekte,
Grafiken, Karten, App etc. sind konkret zu benennen, inhaltlich zu definieren, auf
Verfügbarkeit zu prüfen und in Abstimmung mit dem AG festzulegen.
• Die Rohtexte für die Schaustellen sind in der erforderlichen Länge zu erstellen. Die
Anzahl der Zeichen ist auf redaktionelle und gestalterische Richtwerte für
Barrierefreiheit und Lesbarkeit abzustimmen.
• Der AN hat den AG hinsichtlich der Etablierung einer Führungs-/Erzählfigur für die
Schaustellenroute zu beraten. Der AG lässt aktuell für seine im oben erwähnten
Informationszentrum gezeigte Dauerausstellung einen Feldhasen als
„Maskottchen“ illustrieren. Es ist vom AN zu prüfen, ob dieses Maskottchen als
Führungs-/Erzählfigur geeignet ist. In Abstimmung mit dem AG ist eine Führungs-
/Erzählfigur in das Vermittlungskonzept zu integrieren.
• Der AN hat den AG hinsichtlich der Vermarktung der Schaustellenroute mit einem
eigenen Namen und Logo zu beraten und jeweils drei Vorschläge zu unterbreiten.
• Die Gesamtkonzeption der Schaustellenroute soll auch in einer erkennbaren
Gestaltungslinie (anlog wie digital) zum Ausdruck gebracht werden und sich in den
analogen und digitalen Produktbausteinen abbilden. Dabei sind auch die vom AG
geplanten Stationen für Umweltbildungsmaßnahmen zu inkludieren (siehe Kapitel
1.2 2.). Der AN hat den AG hinsichtlich Gestaltungslinien zu beraten und drei
Vorschläge zu unterbreiten.
• Für die Durchführung des Umsetzungsprojekts ist eine Übersicht der erforderlichen
Schritte sowie deren zeitliche Einordnung zu erstellen inkl. der dabei erwartbaren /
geschätzten Kosten vor dem Hintergrund des gegebenen Budgets (siehe Kapitel
1.3.).
Erstellung von Leistungsverzeichnissen
Für die Ausschreibung des sich anschließenden Umsetzungsprojektes ist folgendes zu
erstellen:
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 21
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• Die Leistungsverzeichnisse für die Produktion oder/und Beschaffung der
Erlebnis- und Informationsangebote der konzipierten Schaustellen sowie der
Routen-Wegweisung (z.B. Medien, Audios, Videos, Texte, Grafiken, App,
Augmented Reality, Objekte, Karten etc.).
• Die Leistungsverzeichnisse für die Herstellung oder/und Beschaffung der
konzipierten Schaustellen (z.B. Tafeln, Säulen etc.). Es sind keine
Leistungsverzeichnisse für bauliche Maßnahmen zu erstellen.
• Die Leistungsverzeichnisse für die inhaltliche Ausarbeitung, Gestaltung und
Produktion der Informationsinhalte der Umweltbildungsstationen (Lerntafeln und
Audiosäulen). Die Beschaffung und Aufstellung der Tafeln und Audiosäulen der
Umweltbildungsstationen erfolgt durch den AG.
Die Ausschreibung und die Vergabe des Umsetzungsprojektes erfolgt durch den AG.
Dokumentation, Präsentation und Abstimmung (prozessbegleitende Maßnahmen)
Die Erarbeitung des Vermittlungskonzeptes erfolgt in regelmäßiger und enger Abstimmung
mit dem AG und beteiligten Akteuren. Mögliche Teilnehmer an Abstimmungsterminen
können u.a. sein: Kommunen, Kreise, Tagebauumfeld-Initiativen,
RWE Power, Landschaftsverband Rheinland LVR
Einzuplanen sind:
• ein Kick-Off Meeting Termin zwischen AG und AN inkl. Vorbereitung und Nachbereitung
durch den AN in Präsenz vor Ort in den Räumlichkeiten des AG
• monatliche, in den ersten beiden Monaten 14-tägige, Videokonferenztermine.
Insgesamt 10 Termine mit einer Dauer von jeweils max. 1,5 Stunden. Die Vorbereitung
der Termine erfolgt durch den AN. Die Inhalte bzw. Ergebnisse der Termine werden
vom AN in ihren wesentlichen Punkten schriftlich dokumentiert und dem AG in
digitaler Form spätestens 2 Wochen nach einem Termin zur Verfügung gestellt.
• Abstimmungstermine per Telefon/Videokonferenz nach Bedarf
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• eine Präsentation des Zwischen-Ergebnisses per Videokonferenztermin in einem
Meeting mit einem (politischen) Gremium
Laufende Abstimmung und Dokumentation
• Der AG steht für eine kontinuierliche Begleitung des Projektes zur Verfügung.
• Der AG stellt alle ihm vorliegenden und für die Erstellung des Vermittlungskonzeptes
erforderlichen Datengrundlagen zur Verfügung.
• Die Ergebnisse der vorgenannten Arbeiten sind abschließend in einem Chart-Bericht
einschließlich Schaustellen-Steckbriefe, geeigneter Karten und Skizzen zu
dokumentieren und digital dem AG zu übergeben.
• Die zu erstellenden Leistungsverzeichnisse sind dem AG digital zu übergeben
Fachliche Betreuung im Rahmen der Ausschreibung für das Umsetzungsprojekt
• Ermittlung und ggf. Ansprache jeweils ausreichend qualifizierter Bieter für die
Ausschreibung im Rahmen der Markterkundung durch den AN.
• Der AN unterstützt den AG fachlich während des Ausschreibungsphase, z.B. bei der
Beantwortung von Bieterfragen.
• Ausschreibung und Vergabe werden vom AG durchgeführt.
Fachliche Betreuung während der Durchführung des Umsetzungsprojekts
• Der AN berät und begleitet den AG und das beauftragte Unternehmen während
der Auftragsabwicklung des Umsetzungsprojektes mit einem namentlich
festgelegten Ansprechpartner.
• Der Zeitraum für die Durchführung des Umsetzungsprojektes ist geplant von Mitte
2027 bis Ende 2028. Der AN nimmt in dieser Zeit an digitalen Meetings mit dem
AG und dem beauftragten Unternehmen teil.
• Der Umfang ist mit 18 Meetings a zwei Stunden zu kalkulieren.
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3.2. Arbeitsgrundlagen und geleistete Vorarbeiten
Folgende Konzepte und Planungen sind für die Bearbeitung insbesondere zu
berücksichtigen:
• Machbarkeitsstudie „Themenradroute im Rheinischen Braunkohlerevier“
• Blau-Grünes Band Übersichtsplan Flächenkonzept mit Umweltbildungsstationen
• Übersichtsskizze Aussichtstürme, Stelen, Impulsbauten
Die Unterlagen werden mit Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt soweit sie nicht Teil der
Ausschreibungsunterlagen waren. Unter www.landfolge.de finden sich weitere
Informationen zu den Projekten des Zweckverbands.
3.3. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten
Die nachfolgenden Reaktionszeiten sind einzuhalten:
• fünf Werktage (max. 40 Arbeitsstunden) Vorlaufzeit für Vorort-Termine
• drei Werktage (max. 24 Arbeitsstunden) Vorlaufzeit für Videokonferenzen
• zwei Werktage (max. 16 Arbeitsstunden) für Rückrufe
• zwei Werktage (max. 16 Arbeitsstunden) für die Beantwortung von E-Mails
Die Vergabestelle erwartet, dass das Projektteam während der Vertragslaufzeit verfügbar
ist und während eventueller Urlaubs- und Krankheitszeiten eine Stellvertretung
bereitsteht.
3.4. Pauschalfestpreis
Die in dem Leistungsverzeichnis als „pauschal“ gekennzeichneten Leistungen sind als
Pauschalfestpreis anzubieten. Die Bieter müssen diese Leistungen eigenverantwortlich
kalkulieren. Der Pauschalfestpreis gilt unabhängig von der Anzahl der tatsächlich
benötigten Stunden. Eine Preisgleitung wird nicht vereinbart.
Sollten Leistungen notwendig werden, die nicht vom Pauschalfestpreis erfasst sind, muss
der spätere Auftragnehmer im Vorfeld schriftlich darauf hinweisen und begründen, warum
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diese Leistungen seiner Ansicht nach nicht Teil des Pauschalfestpreises sind. Erst nach
Freigabe durch den Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler dürfen diese Leistungen
ausgeführt werden.
3.5. Vertrag
Der Vertrag wird von der Vergabestelle eingebracht.
4. Wertungssystem und Zuschlagskriterien
4.1. Wertungssystem
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird die frist- und formgerecht eingereichten
Angebote in diesem Vergabeverfahren prüfen und werten. Dabei wird es die Angebote
zunächst formal prüfen, d.h. sie auf Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den
Anforderungen aus den Vergabeunterlagen prüfen. Erfüllt ein Angebot nicht die
Anforderungen bzw. die zwingenden Vorgaben aus den Vergabeunterlagen, wird es in der
Regel ausgeschlossen. Zudem wird die Angemessenheit der Preise untersucht. Die
wirtschaftliche Auswertung erfolgt anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien.
Die Vergabestelle wird die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter
Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen bewerten.
4.2. Zuschlagskriterien
Folgende Zuschlagskriterien sieht der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler mit
Unterkriterien und Gewichtungen vor:
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| Zuschlags- kriterium | Unterkriterium | Punkt -zahl | Gewich- tung | max. | Bewertung |
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis | prozentual | ||||
| Qualität des G robkonzeptes | • Umsetzungs- bzw. Lösungsan- sätze zur Vorgehensweise: Wie vielversprechend sind die genannten inhaltlichen Schwerpunkte? Wie überzeugend greift das Grobkonzept die Anforderun- gen auf? • Arbeitsschritte (Zeitplanung): Wie gut strukturiert und voll- ständig ist der Zeitplan? • Projektmanagement, Zweck- mäßigkeit, Systematik, vertie- fende Vorschläge zur Bearbei- tung im Hinblick auf Inhalt und Format der Aufgabenstel- lung: Sind alle aufgeführten Anfor- derungen im Angebot wieder- zufinden? Plausibilität des Grobkonzeptes | 5 5 5 | 5 2 5 | 60 | 60 |
| Preis | Gewertet wird der angebotene Preis für alle Leistungen gemäß des Angebotsformulars. Zur Ermittlung der Punktzahl wird das niedrigste Angebot (brutto) mit dem Faktor 40 multipliziert und durch den jeweiligen Angebotspreis (brutto) dividiert. Das so ermittelte Punktergebnis wird bis zur ersten Kommastelle nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung gerundet. | - | 40 |
| Punktzahl | Erläuterung |
|---|---|
| 0 Punkte | Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge des Bieters entsprechen hinsichtlich der Unterkriterien nicht den Anforderungen. Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge werden in Bezug auf die Unterkriterien mit 0 Punkten bewertet, wenn sie zwar nicht von Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweichen, aber die genannten Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Das gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. |
| 1 Punkt | Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge des Bieters entsprechen hinsichtlich der Unterkriterien nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge werden in Bezug auf die Unterkriterien mit 1 |
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| Punkt bewertet, wenn die genannten Erwartungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfe aufweist, die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge in Bezug auf die Unterkriterien also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt. | |
|---|---|
| 2 Punkte | Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge des Bieters entsprechen hinsichtlich der Unterkriterien mit Einschränkungen den Anforderungen. Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge werden in Bezug auf die Unterkriterien mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme zumindest ausreichende Umsetzung verspricht. |
| 3 Punkte | Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge des Bieters entsprechen hinsichtlich der Unterkriterien im Wesentlichen den Anforderungen. Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge werden in Bezug auf die Unterkriterien mit 3 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen im Wesentlichen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht. |
| 4 Punkte | Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge des Bieters entsprechen hinsichtlich der Unterkriterien vollumfänglich den Anforderungen. Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge werden in Bezug auf die Unterkriterien mit 4 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. |
| 5 Punkte | Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge des Bieters sind hinsichtlich der Unterkriterien der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge werden in Bezug auf die Unterkriterien mit 5 Punkten bewertet, wenn die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist und dies in dem Konzept in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist und daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung verspricht. |
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| Qualifikation | Fiktive Stundenanzahl für Wertung |
|---|---|
| Geschäftsführer*in | 3 |
| Projektleiter*in | 10 |
| Projektmitarbeiter*in | 15 |
4.3. Zuschlagsentscheidung
Der Bieter, der ein wertbares Angebot abgegeben hat und die höchste Punktzahl erreicht
hat erhält den Zuschlag.
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