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Touristisches Vermittlungskonzept für das Blau-Grüne Band Garzweiler

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 11:46 (Europe/Berlin)

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VERGABEUNTERLAGEN

für die

Erstellung eines touristischen Vermitt-

lungskonzeptes „Schaustelle“ für die

Landschaft des Braunkohlentagebau-

gebietes Garzweiler.

Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler

Offenes Verfahren nach UVGO

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Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung .......................................................................................................................... 4

1.1. Ausgangslage .................................................................................................... 4

1.2. Einführung in das Projekt Schaustelle und Zielstellung ..................................... 6

1.3. Projektbeschreibung und Zielstellung ............................................................... 9

1.4. Erbetene Angebote ......................................................................................... 10

1.5. Ablauf des Vergabeverfahrens ........................................................................ 11

  1. Bedingungen für die Abgabe eines Angebots .......................................................... 12

2.1. Grundlagen des Verfahrens ............................................................................. 12

2.2. Inhalt und Aufbau der Angebote ..................................................................... 12

2.3. Eignungsanforderungen .................................................................................. 13

2.4. Eignung der Bietergemeinschaften und Berufung auf Eignung von

Nachunternehmern ......................................................................................... 13

2.5. Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ........................................... 15

2.6. Nebenangebote .............................................................................................. 15

2.7. Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen .......................................................... 15

2.8. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ..................................................... 16

2.9. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer ................................................. 16

2.10. Angebotsfrist und Terminplan ......................................................................... 17

2.11. Kosten und Entschädigung .............................................................................. 18

2.12. Geheimhaltung ................................................................................................ 18

2.13. Schutzrechte.................................................................................................... 18

2.14. Vorbehalt der Aufhebung ................................................................................ 18

  1. Leistungsinhalt ................................................................................................................ 18

3.1. Leistungsanforderungen und -umfang ............................................................ 18

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3.2. Arbeitsgrundlagen und geleistete Vorarbeiten ................................................ 24

3.3. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten .............................................................. 24

3.4. Pauschalfestpreis ............................................................................................. 24

3.5. Vertrag ............................................................................................................ 25

  1. Wertungssystem und Zuschlagskriterien ................................................................... 25

4.1. Wertungssystem .............................................................................................. 25

4.2. Zuschlagskriterien ........................................................................................... 25

4.3. Zuschlagsentscheidung ................................................................................... 28

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1. Einführung

1.1. Ausgangslage

Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird von den Städten Mönchengladbach,

Erkelenz, Jüchen, Grevenbroich, Bedburg sowie der Landgemeinde Titz getragen. Er

umfasst ein Gebiet, in dem mehr als 450.000 Menschen leben. Das Unternehmen RWE

Power AG und die Region Köln-Bonn e.V. gehören dem Verband als beratende Mitglieder

an. Die Geschäftsstelle befindet sich direkt am Tagebau im Erkelenzer Ortsteil Alt-Kuckum

und damit im Rheinischen Revier.

Sein Aufgabenspektrum umfasst die Themenfelder Landschaft, Gesellschaft, Wirtschaft,

Städtebau sowie Infrastruktur. Zentrale Aufgabe des Verbandes ist die Entwicklung und

Umsetzung von Projekten in der Tagebaufolgelandschaft und ihrer Umgebung. Darüber

hinaus unterstützt der Zweckverband die Mitgliedskommunen inhaltlich, fachlich und

organisatorisch bei der Umsetzung eigener Strukturwandelprojekte und vertritt ihre

Interessen in der überregionalen Zusammenarbeit der Tagebauregionen.

Unter www.landfolge.de finden sich ausführliche Informationen zum Zweckverband und

seiner Arbeit.

Blau-Grünes Band Garzweiler

Durch die Beendigung des Braunkohletagebaus befindet sich das Rheinische

Braunkohlerevier in einem einzigartigen Transformationsprozess. In naher Zukunft werden

in den stillgelegten Tagebauen neue Landschafts- und Siedlungsformationen mit jeweils

eigenen Tagebaurundwegen um die in den nächsten Dekaden entstehenden Tagebauseen

entstehen.

Das Leitprojekt „Blau-Grünes Band Garzweiler“ ist ein Initialprojekt des Zweckverbands,

mit dem die Tagebaufolgelandschaft und ihre Umgebung durch eine grüne Infrastruktur

wieder miteinander verbunden werden. Der Übergangsbereich am Tagebau wird erlebbar

und nutzbar gemacht. Anstatt nach dem Eintreten der Entwicklungen zu reagieren,

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kultiviert das Blau-Grüne Band Garzweiler eine neue Landentwicklung und proaktives

Handeln. Somit wird eine „Präkultivierung“ zusätzlich zur bergbaulichen Rekultivierung

angestrebt. Ein landschaftlicher Rahmen sorgt dafür, dass eine räumliche Struktur für

zukünftige, auch bauliche, Entwicklungen bereitgestellt wird. Mit einem

Landschaftsentwicklungskonzept werden Nutzung und Investitionen strategisch gelenkt,

so dass eine vielfältige Landschaft mit hohem Wert für Produktion, Biodiversität und

Erholung entsteht.

Das Vorhaben erfolgt in enger Kooperation mit RWE und der örtlichen Landwirtschaft.

Ein zentrales Element des Blau-Grünen Bands Garzweiler ist der den Tagebau

umschließende Radrundweg. Es gilt, diesen in das gesamtregionale Radverkehrsnetz ein-

bzw. anzubinden. Damit hat das Projekt auch eine vernetzende Funktion für Siedlungs-

und Grünbereiche. Neben der Funktion für den Alltagsverkehr stellt er im Zusammenspiel

mit den Aussichtspunkten auch ein Angebot für Freizeit und Erholung dar und befördert

die Entwicklung des Tourismus in der Region.

Leitbild Blau-Grünes Band Garzweiler 2055 (Abb. LAND Germany)

Das Gesamtprojekt ist strategisch auf mehrere Jahrzehnte angelegt und wurde im Rahmen

der Leitbildentwicklung in drei Phasen eingeteilt, wobei die Beschreibung der

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Entwicklungsstadien bis in das Jahr 2055 reicht und das Jahr 2066 aufgrund des bislang

geplanten Flutungs-Endstands des neuen Sees als Fernziel dargestellt ist.

1.2. Einführung in das Projekt Schaustelle und Zielstellung

Das Blau-Grüne Band Garzweiler soll auch einen Beitrag für die Naherholung, die

Umweltbildung und die Initiierung des Tourismus leisten.

Im Interesse einer frühzeitigen Identitätsbildung, einer Umweltbildung und einer

möglichst hohen Akzeptanz soll die lokale Bevölkerung mitgenommen, aber auch schon

in der Phase der Zwischenlandschaften tagestouristische Effekte erzielt werden.

Der Braunkohlentagebau hat mit drastischen Eingriffen die Landschaft verändert. Dörfer

wurden umgesiedelt und charakteristische Landschaften sind verschwunden, damit in

einer über 200 Meter tiefen Grube Kohle gefördert werden kann. Mit der anschließenden

Rekultivierung entstehen neue Landschaften mit neuen Nutzungsmöglichkeiten.

Mit dem Projekt „Schaustelle“ gilt es, mit einem integrierten Vermittlungskonzept die

Transformation der Tagebauregion für Touristen und Naherholungssuchende sichtbar und

anschaulich zu machen und diese informativ und spannend zu erzählen. Thematisch

umfasst das drei Kernnarrative:

• Vergangenheit: Rückblick auf die ehemalige Tagebaulandschaft mit ihren früher

existierenden Siedlungen sowie die Tagebaugeschichte (z.B. Hier war einmal ein

Dorf, eine Autobahn, eine Allee etc.)

• Gegenwart: Dynamische Sicht auf gegenwärtige Aktivitäten, z.B. aktiver Tagebau,

Rekultivierungsprozess, Präkultivierung im Blau-Grünen Band Garzweiler, Nutzung

der neuen Landschaften, aktuelle Bauvorhaben

• Zukunft: Ausblick auf Planungen, Meilensteine und Vision für den Zielzustand, z.B.

Tagebausee, Impulsbauten, neuer Ortsteil, revitalisierte Dörfer, IGA 2037

Entlang einer Route im Blau-Grünen Band Garzweiler soll dies über dezentrale

Erlebnisstationen (Schaustellen), die auch mit innovativen digitalen und multimedialen

Inszenierungen bespielt werden sollen vermittelt werden. Eine Schaustelle kann auch rein

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digital sein. Jede Schaustelle soll für sich stehen und einen eigenständigen Blick auf

ein/mehrere Transformationsthema(en) liefern. Gleichzeitig gilt es jedoch zudem, den Blick

auf die Gesamterzählung (Metastory) zu ermöglichen: Vom Verschwinden einer Landschaft

mit ihren Siedlungskernen über den aktiven Tagebau bis zur Entstehung neuer

Landschaften und Nutzungsformen.

Damit können Besucher den Transformationsprozess mit den für die kommenden Jahre

angestrebten Meilensteinen und der Vision für den Zielzustand vom noch aktiven Tagebau

über Zwischenlandschaften bis zum Endausbauzustand verfolgen und verstehen.

Für das Vermittlungskonzept gilt es folgendes zu berücksichtigen:

  1. In einer vom AG im Jahr 2025 beauftragten Machbarkeitsstudie „Themenradroute im

Rheinischen Braunkohlerevier“ wurde bereits eine Themenradroute mit Storytelling-

Ansatz für die drei Tagebau im Rheinischen Revier konzipiert. Diese schlägt eine Route

entlang aller Tagebaue mit Inszenierungsstandorten sowie mögliche Inhalte für

Erlebnisstationen vor.

Machbarkeitsstudie „Themenradroute im Rheinischen Braunkohlerevier“, Bereich Tagebau Garzweiler 2027

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Die erarbeitete Streckenführung für den Bereich Tagebau Garzweiler ist für die zu

entwickelnde Route möglichst zu übernehmen. Sie ist in der obigen Grafik blau

markiert. Da die in der Studie entwickelte Themenradroute für die Erkundung mit dem

Fahrrad vorgesehen ist, ist die Ergänzung zweier Routenabschnitte inkl. Schaustellen

zu planen, welche auch fußläufig erkundet werden können. Die beiden Suchräume

dafür sind in der obigen Grafik braun eingegrenzt.

  1. In einem vom AG im Jahr 2025/2026 aufgelegten Landschaftsentwicklungskonzept

wurden verschiedene Abschnitte des Blau-Grünen Bands Garzweiler bei Wanlo, Jüchen,

Holzweiler und Jackerath beplant, um den Übergangsbereich zwischen Nicht-

Tagebaugebiet und noch bestehendem Tagebaubetrieb erlebbar und nutzbar zu

machen.

Teil der Planungen in diesen Bereichen sind Umweltbildungsmaßnahmen, mit denen

natur- und umweltbezogene Inhalte über Lern- und Audiostationen auf diesen Flächen

vermittelt werden sollen. Die Verortung, Themen und Inszenierungsarten der Stationen

sind bereits festgelegt, daher zählen sie nicht zu den zu konzipierenden Schaustellen.

Gleichwohl sind sie in das Vermittlungskonzept zu integrieren.

  1. Der AG errichtet aktuell ein Informationszentrum in Erkelenz-Holzweiler mit einer

Dauerausstellung zum Landschafts- und Siedlungswandel in der Tagebauregion

Garzweiler, welches als Haupteinstiegspunkt in die Route dienen soll. Ergänzend dazu

wird ein Digitales Archiv aufgebaut, welches die Themen der Dauerausstellung

aufgreift und vertieft. Dieses Archiv ist als digitale Verlängerung für die Schaustellen

einzubinden.

  1. Der AG hat im Blau-Grünen Band Garzweiler fünf Metall-Stelen und zwei Aussichttürme

aufgestellt – weitere sind für 2027 in Planung. Diese sollen sinnvoll eingebunden

werden.

  1. Der AG plant bis 2029 neben dem Informationszentrum die Errichtung von drei

weiteren sogenannten „Impulsbauten“. Diese Impulsbauten sind thematisch in

Schaustellen zu repräsentieren und bei der Verortung der Schaustellen zu

berücksichtigen

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  1. Der AG hat sich für das Projekt „Kulturschaufenster Rheinisches Revier“ des

Landschaftsverbands Rheinland (LVR) beworben, welches 2026 starten soll. Mit diesem

Projekt plant der LVR die Errichtung von analogen oder digitalen Informationsstelen

an ausgewählten Orten im Rheinischen Revier. Seitens des AG ist geplant, dass an fünf

Standorten in der Tagebauregion Garzweiler solche Kulturschaufenster platziert

werden sollen, wobei noch feststeht, für welche der Standorte der AG einen Zuschlag

erhält. Der AN hat in Abstimmung mit dem AG und dem LVR zu ermitteln, wie diese

Kulturschaufenster in das Vermittlungskonzept integriert werden können, oder ob

diese losgelöst zu sehen sind.

  1. Der Rekultivierungsprozess, die Planungen sowie die Projekte für die

Tagebaufolgelandschaft schreiten kontinuierlich fort. Schaustelleninhalte müssen

daher dynamisch an den Entwicklungsstand anpassbar sein, so dass

damit immer wieder neue Besuchsanlässe geschaffen werden.

1.3. Projektbeschreibung und Zielstellung

Ziel der Ausschreibung ist es, einen Partner zu gewinnen, der

• das beschriebene touristische Vermittlungskonzept erstellt

• die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung des sich anschließenden

Umsetzungsprojektes (Realisierung des Vermittlungskonzeptes) erstellt

• eine fachliche Betreuung im Rahmen der Ausschreibung des Umsetzungsprojektes

leistet

• eine fachliche Betreuung während der Durchführung des Umsetzungsprojektes

leistet

Das Umsetzungsprojekt wird durch den AG ausgeschrieben und beauftragt.

Die Frist zur Fertigstellung des ausgeschriebenen Vermittlungskonzeptes ist der

04.06.2027.

Für den ausgeschriebenen Auftrag steht ein Budget in Höhe von 60.000 € brutto zur

Verfügung.

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Für das im Anschluss durch den AG zu beauftragende Umsetzungsprojekt steht ein Budget

in Höhe von 140.000 € brutto zur Verfügung. Die ist bereits bei der Erstellung des

Vermittlungskonzeptes zu berücksichtigen.

Gesucht wird ein Dienstleister, welcher über Kenntnisse und Erfahrungen

• in der Planung und Umsetzung touristischer Freiraumprojekte

• in der Entwicklung und Umsetzung didaktischer Konzepte als Grundlage der

Entwicklung digitaler touristischer Produkte

• im Projektmanagement (insbesondere für öffentliche Auftraggeber)

verfügt.

Der Anspruch ist, ein zusammenhängendes touristisches Produkt mit einer alles

umfassenden Gesamtkonzeption zu entwickeln.

1.4. Erbetene Angebote

Die bestmögliche Umsetzung des vorstehend beschriebenen Vorhabens setzt voraus, dass

die Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, die in diesen Vergabeunterlagen

festgelegt sind.

Ausgehend von diesen Vergabeunterlagen, den in den Vergabeunterlagen beschriebenen

Gegebenheiten und Mindestanforderungen sowie den beigefügten Unterlagen müssen

die Angebote der Bieter insbesondere die in Kapitel 2, Ziffer 2.2 näher beschriebenen

Unterlagen und Erklärungen enthalten. Für ggf. mögliche Nachforderungen gelten die

Vorgaben unter Ziffer 2.2.

Der Leistungsinhalt wird in Kapitel 3 sowie dem Leistungsverzeichnis (Anlage) dargestellt.

Die Bieter müssen für ihre Angebotserstellung zu dem bei der Kalkulation der

anzubietenden Leistungen die genannten Vorgaben berücksichtigen.

Für die Angebotswertung benennt Kapitel 4 die Zuschlagskriterien mit den Grundsätzen

zur Wertung der Angebote.

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1.5. Ablauf des Vergabeverfahrens

Der Zweckverband Garzweiler vergibt den Auftrag unter Berücksichtigung der aktuellen

Bedingungen (UVgO) für die Vergabe von Leistungen.

Die Bieter dürfen bis zum 19.11.2026, 12:00 Uhr ein Angebot einreichen.

Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch auf der Website

(https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de), nachfolgend als Vergabemarktplatz

(VMP) bezeichnet, durchgeführt.

Interessierte Unternehmen können sich auf dem VMP kostenfrei registrieren. Nur

Unternehmen, die registriert sind, werden über etwaige Änderungen der

Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Vergabe stellen bzw. die

Antworten hierzu erhalten.

Die gemäß Ziffer 2.2. geforderten Unterlagen sind vom Bieter zu erstellen bzw. vollständig

auszufüllen und als Angebot über die Vergabeplattform einzureichen. Die Angebote,

Rückfragen und sonstige Kommunikation im Rahmen der Vergabe sowie zur

Projektumsetzung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform auf Deutsch.

Ort der Leistungserbringung ist Erkelenz.

Die Prüfung der Angebote erfolgt anhand der in den Angeboten gemachten Angaben,

einschließlich der zugehörigen eingereichten Nachweise. Die Wertung erfolgt anhand der

Zuschlagskriterien (Kapitel 4).

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2. Bedingungen für die Abgabe eines Angebots

2.1. Grundlagen des Verfahrens

Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch und berücksichtigen Sie diese

vollständig bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sollten sich gleichwohl Unklarheiten

ergeben, nutzen Sie bitte Ihr Fragerecht im Onlineportal.

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler vergibt den Auftrag auf der Grundlage dieser

Bedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen. Das TVgG NRW

ist anzuwenden.

Die Bieter dürfen bis zum 19.11.2026, 12:00 Uhr die abgefragten Angebote elektronisch

in Textform einreichen.

2.2. Inhalt und Aufbau der Angebote

Die Angebote müssen sich auf sämtliche anzubietende Leistungen erstrecken sowie die in

diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig

enthalten.

Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen

des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler. Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler

wird sein Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

diskriminierungsfrei ausüben.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Die Verfahrenssprache und Sprache der Leistungserbringung ist Deutsch. Das Angebot ist

in sämtlichen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen, die in einer

Fremdsprache eingereicht werden, sind beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten

oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen.

Dies gilt auch für Prospekte, Dokumentationen und Handbücher.

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Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot mindestens einzureichen:

  1. Vollständig ausgefülltes Angebotsformular

  2. Vollständig ausgefüllte Anlage „Leistungsverzeichnis“

  3. Vorlage eines ersten touristischen Vermittlungs-Grobkonzeptes inkl. Darstellung

der Umsetzungsschritte, Zeitplanung und Projektmanagement. Umfang

maximal vier DIN A4 Seiten Text mit bis zu 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen pro

Seite und/oder maximal 10 Powerpoint-Charts

  1. Gegebenenfalls Nachunternehmererklärung (Anlage)

  2. Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage)

  3. Gegebenenfalls Bietergemeinschaftserklärung (Anlage)

  4. Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket (Anlage)

2.3. Eignungsanforderungen

Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden gemäß

§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen

Verpflichtung die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche

Leistungsfähigkeit besitzen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zum

Nachweis ihrer Eignung müssen die Bieter ihren Angeboten die im Angebotsformular

genannten Nachweise, Erläuterungen und Eigenerklärungen beifügen.

2.4. Eignung der Bietergemeinschaften und Berufung auf Eig-

nung von Nachunternehmern

Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, muss jedes Mitglied gesondert die

Erklärungen zu den Ausschlussgründen abgeben. Dazu sind die in Ziffer 4 des

Angebotsformulars (Anlage) genannten Erklärungen abzugeben und die entsprechenden

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Seiten dieses Abschnittes jeweils zu vervielfältigen, auszufüllen und zu unterschreiben. Die

Ausführungen zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit sind vom jeweiligen Bietergemeinschaftsmitglied für den Teil der

Leistung nachzuweisen und im Angebotsformular auszufüllen, der im Auftragsfall

übernommen wird. Die Bietergemeinschaft muss also in der Gesamtschau die

wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Der

Name des jeweiligen Bietergemeinschaftsmitgliedes ist auf den Seiten zu notieren. Dann

sind die ausgefüllten Seiten aller Bietergemeinschaftsmitglieder zusammenzuführen und

auf der letzten Seite des Angebotsformulars durch alle Bietergemeinschaftsmitglieder zu

unterschreiben. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage ist entsprechend

dahinter zu heften.

Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner erforderlichen wirtschaftlichen, finanziellen,

technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen

bedienen (Eignungsleihe), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und

dem/n Unternehmen bestehenden Verbindung/en. In diesem Fall sind die Anlagen vom

Bieter und die Anlagen durch den Nachunternehmer entsprechend auszufüllen und dem

Angebot beizufügen. Der Nachunternehmer hat zudem die Eigenerklärungen zu

Ausschlussgründen abzugeben sowie die Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen,

finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, auf die sich der Bieter beruft.

Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist nur vom Bieter, nicht aber

Nachunternehmer abzugeben.

Hinweis: Wenn keine Eignungsleihe stattfindet, d.h. der Bieter kann seine Eignung selbst

belegen, ist lediglich die Nachunternehmererklärung (Anlage) für den Einsatz etwaiger

Nachunternehmer abzugeben. Die Verpflichtungserklärung (Anlage) ist in diesem Fall

nicht verpflichtend abzugeben.

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2.5. Änderungen und Korrekturen an den Angeboten

Änderungen oder Korrekturen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bis zum

Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den VMP zurückgezogen werden.

2.6. Nebenangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig. Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben

werden. Werden mehrere Angebote in den Projektraum geladen, wird nur das zuletzt

hochgeladene Angebot berücksichtigt.

2.7. Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen

Enthalten die Vergabeunterlagen und/oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und

zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder

verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die

Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch vor der Angebotsabgabe, schriftlich über

den Kommunikationsbereich der VMP darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt

entsprechend, wenn Bieter - gleichgültig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen

Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu

erkennen glauben.

Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich und spätestens bis zum 11.11.2026 12:00

Uhr über die elektronische Vergabeplattform (Nachricht über den

Kommunikationsbereich) einzureichen.

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird ergänzende und berichtigende Angaben

in einem Fragen- und Antwortkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen

Vergabeplattform veröffentlichen. Die Bieter sind verpflichtet, den Fragen- und

Antwortkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen im

jeweiligen Angebot zu berücksichtigen.

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 15

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2.8. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als

unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere wettbewerbswidrige

Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder

Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Entgelte,

Gewinnaufschläge und andere Preisbestandteile, Zahlungs- und andere Bedingungen,

soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen

oder Abstandszahlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 GWB zulässig sind. Solchen

Handlungen von Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihnen

beauftragt oder für sie tätig sind.

2.9. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer

Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der

Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben,

• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;

• in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden;

• in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber des Zweckver-

bands LANDFOLGE Garzweiler bevollmächtigter Vertreter benannt und erklärt wird,

dass dieser Vertreter gegenüber des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler alle

Mitglieder rechtsverbindlich vertreten wird.

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die als Anlage beigefügte

Bietergemeinschaftserklärung vollständig auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften im Auftragsfall gegenüber dem

Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler gesamtschuldnerisch für die Erfüllung sämtlicher

vertraglicher Pflichten.

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Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Schaltet ein Bieter Nachunternehmer

ein, haftet dieser Bieter als späterer Auftragnehmer für die ordnungsgemäße

Gesamtabwicklung des Vertrages.

Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer übertragen möchte, hat er mit Abgabe

des Angebotes zu erklären, welche Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden.

Hierfür ist die Anlage Nachunternehmer zu verwenden. Nach Möglichkeit sind die

Nachunternehmer bereits jetzt namentlich zu benennen.

Zum Nachweis der Eignung bei Bietergemeinschaften und dem Einsatz von

Nachunternehmern wird auf Ziffer 2.3 und 2.4 verwiesen.

2.10. Angebotsfrist und Terminplan

Die Angebotsfrist für die Angebote endet am 19.11.2026, 12:00 Uhr.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den VMP zurückgezogen werden.

Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter einzu-

richten haben:

VerfahrensschrittZeitpunkt/Zeitraum
Eingang der Angebote19.11.2026
ZuschlagserteilungWird angestrebt bis 30.11.2026
Bindefrist05.02.2027
LeistungsbeginnUnverzüglich nach Zuschlag, mindestens die Durchführung des Kick-Off Meetings im Dezember 2026
Übergabe des Endberichts04. Juni 2027

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2.11. Kosten und Entschädigung

Die Bieter erhalten für ihre Teilnahme an diesem Vergabeverfahren keine Entschädigung

und müssen ihre Kosten selbst tragen.

2.12. Geheimhaltung

Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zur

Verfügung gestellt werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere

Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch

für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte,

insbesondere für Nachunternehmer.

2.13. Schutzrechte

Im Angebot ist anzugeben, ob für dessen Inhalt gewerbliche Schutzrechte bestehen oder

vom Bieter oder anderen beantragt sind.

2.14. Vorbehalt der Aufhebung

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz

oder teilweise aus wichtigem Grund aufzuheben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere

dann vor, wenn kein wirtschaftliches Angebot eingeht oder wenn die Gremien des

Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler der Auftragsvergabe nicht zustimmen. Gleiches

gilt, wenn die Maßnahme nicht gefördert wird.

3. Leistungsinhalt

3.1. Leistungsanforderungen und -umfang

Die Leistungen sind in der Anlage „Leistungsverzeichnis“ zusammengefasst.

Das max. Volumen der Leistungen liegt bei 60.000 € brutto.

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Die ausgeschriebene Leistung muss folgende Arbeitsschritte enthalten, die im Folgenden

näher erläutert werden:

Routen-Ausarbeitung

• Es ist eine touristische Route im Blau-Grünen Band Garzweiler auszuarbeiten,

entlang derer der Transformationsprozess (Metastory) der Tagebauregion mit den

Kernnarrativen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft über Schaustellen

spannend abgebildet werden soll. Für diese Route sind sowohl Radfahrer*innen als

auch Fußgänger*innen als Zielgruppe zu berücksichtigen. Die in der

Machbarkeitsstudie „Themenradroute im Rheinischen Braunkohlerevier“ auf Seite

29 aufgeführte Route 2027 für den Tagebau Garzweiler ist dabei möglichst zu

übernehmen und wo dies nicht möglich ist, anzupassen. Da diese Radfahrer*innen

zur Zielgruppe hat, ist für die zu auszuarbeitende Route ein Abschnitt im Bereich

Erkelenz Alt-Keyenberg/Alt-Kuckum und ein Abschnitt im Bereich Erkelenz-

Holzweiler vorzusehen, der auch für Fußgänger*innen attraktiv zu absolvieren und

entsprechend mit Schaustellen versehen ist.

• Im Blau-Grünen Band Garzweiler sind im Rahmen eines

Landschaftsentwicklungskonzeptes sieben Bereiche für

Umweltbildungsmaßnahmen vorgesehen. Die Standorte, Themen und

Inszenierungsarten dieser Umweltbildungsstationen (Lerntafeln und Audiosäulen)

sind durch den AG festgelegt worden. Die Stationen sollen in das

Vermittlungskonzept integriert werden. Die inhaltliche Ausarbeitung dieser

Stationen erfolgt im separat durch den AG zu beauftragende Umsetzungsprojekt

(siehe Kapitel 1.2. und 3.2.).

• Es ist ein Routen-Wegweisungs-System auszuarbeiten. Der AN hat dem AG

Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Routen-Wegweisung für die Touristen

umgesetzt werden soll. Diese hat im Kontext mit der Bespielung der Schaustellen

zu erfolgen, so dass ein integriertes System entsteht (z.B. App, Web). Der AN hat

den AG hinsichtlich der Erfordernisse eines analogen Wegweisungssystem (z.B.

Schilder) für die Route zu beraten und eine Empfehlung mit

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Vorschlägen für ein solches System abzugeben.

Die Festlegung auf ein System zur Routen-Wegweisung erfolgt zusammen mit dem

AG. Das festgelegte System zur Routen-Wegweisung ist auszuarbeiten, so dass es

im anschließenden Umsetzungsprojekt realisiert werden kann.

Inhaltliche Schaustellen-Konzipierung

Es sind insgesamt mindestens 16 „Schaustellen“ zu konzipieren.

• Für jede Schaustelle ist ein Steckbrief zu erstellen, der folgendes beinhaltet:

Verortung auf der Route, das/die Kernnarrativ(e), die Inhalte/Medien und die

Inszenierungsarten (analog, digital, Video, Audio, Objekt etc.). Die Verwendung

moderner digitaler Medien sowie Augmented Reality Inszenierungen, mit denen

Vergangenheit und Zukunft visualisiert werden, ist gewünscht.

Vandalismus ist ein kritisches Problem im Tagebaugebiet und tritt regelmäßig auf.

Dies ist bei der Konzipierung zu berücksichtigen. Von der Verwendung von vor Ort

installierten Bildschirmen / Monitoren ist abzusehen.

Der AG ist zu beraten, ob eine getrennte Ansprache für Kinder und Erwachsene an

einer Schaustelle vorzusehen ist oder ob separate Schaustellen für Kinder und

Erwachsene erforderlich sind. Die finale Umsetzung dazu ist mit dem AG

abzustimmen und anschließend auszuarbeiten.

• Bei der Konzeptionierung ist für jede Schaustelle die Umsetzbarkeit zu prüfen und

darzustellen, ob die Schaustellen tatsächlich technisch umsetzbar sind (z.B.

Energieversorgung, Empfang für Smartphones).

• Für jede Schaustelle ist eine Kostenschätzung für die Realisierung abzugeben. Die

Kosten für bauliche Maßnahmen sind zu ermitteln und darzustellen.

• Die Konzipierung der Schaustellen soll in Abstimmung mit dem AG stattfinden. Für

die Finalisierung sind bis zu drei Iterationsschritte einzuplanen.

Ausarbeitung des Vermittlungskonzeptes

Die mit dem AG abgestimmte Route mit ihren Schaustellen ist so konkret auszuarbeiten,

dass im Anschluss ein Umsetzungsprojekt durch den AG ausgeschrieben werden kann.

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• Die für die Produktion der Erlebnis- und Informationsangebote sowie der

Routenführung erforderlichen Elemente wie Medien, Inhalte, Texte, Objekte,

Grafiken, Karten, App etc. sind konkret zu benennen, inhaltlich zu definieren, auf

Verfügbarkeit zu prüfen und in Abstimmung mit dem AG festzulegen.

• Die Rohtexte für die Schaustellen sind in der erforderlichen Länge zu erstellen. Die

Anzahl der Zeichen ist auf redaktionelle und gestalterische Richtwerte für

Barrierefreiheit und Lesbarkeit abzustimmen.

• Der AN hat den AG hinsichtlich der Etablierung einer Führungs-/Erzählfigur für die

Schaustellenroute zu beraten. Der AG lässt aktuell für seine im oben erwähnten

Informationszentrum gezeigte Dauerausstellung einen Feldhasen als

„Maskottchen“ illustrieren. Es ist vom AN zu prüfen, ob dieses Maskottchen als

Führungs-/Erzählfigur geeignet ist. In Abstimmung mit dem AG ist eine Führungs-

/Erzählfigur in das Vermittlungskonzept zu integrieren.

• Der AN hat den AG hinsichtlich der Vermarktung der Schaustellenroute mit einem

eigenen Namen und Logo zu beraten und jeweils drei Vorschläge zu unterbreiten.

• Die Gesamtkonzeption der Schaustellenroute soll auch in einer erkennbaren

Gestaltungslinie (anlog wie digital) zum Ausdruck gebracht werden und sich in den

analogen und digitalen Produktbausteinen abbilden. Dabei sind auch die vom AG

geplanten Stationen für Umweltbildungsmaßnahmen zu inkludieren (siehe Kapitel

1.2 2.). Der AN hat den AG hinsichtlich Gestaltungslinien zu beraten und drei

Vorschläge zu unterbreiten.

• Für die Durchführung des Umsetzungsprojekts ist eine Übersicht der erforderlichen

Schritte sowie deren zeitliche Einordnung zu erstellen inkl. der dabei erwartbaren /

geschätzten Kosten vor dem Hintergrund des gegebenen Budgets (siehe Kapitel

1.3.).

Erstellung von Leistungsverzeichnissen

Für die Ausschreibung des sich anschließenden Umsetzungsprojektes ist folgendes zu

erstellen:

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• Die Leistungsverzeichnisse für die Produktion oder/und Beschaffung der

Erlebnis- und Informationsangebote der konzipierten Schaustellen sowie der

Routen-Wegweisung (z.B. Medien, Audios, Videos, Texte, Grafiken, App,

Augmented Reality, Objekte, Karten etc.).

• Die Leistungsverzeichnisse für die Herstellung oder/und Beschaffung der

konzipierten Schaustellen (z.B. Tafeln, Säulen etc.). Es sind keine

Leistungsverzeichnisse für bauliche Maßnahmen zu erstellen.

• Die Leistungsverzeichnisse für die inhaltliche Ausarbeitung, Gestaltung und

Produktion der Informationsinhalte der Umweltbildungsstationen (Lerntafeln und

Audiosäulen). Die Beschaffung und Aufstellung der Tafeln und Audiosäulen der

Umweltbildungsstationen erfolgt durch den AG.

Die Ausschreibung und die Vergabe des Umsetzungsprojektes erfolgt durch den AG.

Dokumentation, Präsentation und Abstimmung (prozessbegleitende Maßnahmen)

Die Erarbeitung des Vermittlungskonzeptes erfolgt in regelmäßiger und enger Abstimmung

mit dem AG und beteiligten Akteuren. Mögliche Teilnehmer an Abstimmungsterminen

können u.a. sein: Kommunen, Kreise, Tagebauumfeld-Initiativen,

RWE Power, Landschaftsverband Rheinland LVR

Einzuplanen sind:

• ein Kick-Off Meeting Termin zwischen AG und AN inkl. Vorbereitung und Nachbereitung

durch den AN in Präsenz vor Ort in den Räumlichkeiten des AG

• monatliche, in den ersten beiden Monaten 14-tägige, Videokonferenztermine.

Insgesamt 10 Termine mit einer Dauer von jeweils max. 1,5 Stunden. Die Vorbereitung

der Termine erfolgt durch den AN. Die Inhalte bzw. Ergebnisse der Termine werden

vom AN in ihren wesentlichen Punkten schriftlich dokumentiert und dem AG in

digitaler Form spätestens 2 Wochen nach einem Termin zur Verfügung gestellt.

• Abstimmungstermine per Telefon/Videokonferenz nach Bedarf

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• eine Präsentation des Zwischen-Ergebnisses per Videokonferenztermin in einem

Meeting mit einem (politischen) Gremium

Laufende Abstimmung und Dokumentation

• Der AG steht für eine kontinuierliche Begleitung des Projektes zur Verfügung.

• Der AG stellt alle ihm vorliegenden und für die Erstellung des Vermittlungskonzeptes

erforderlichen Datengrundlagen zur Verfügung.

• Die Ergebnisse der vorgenannten Arbeiten sind abschließend in einem Chart-Bericht

einschließlich Schaustellen-Steckbriefe, geeigneter Karten und Skizzen zu

dokumentieren und digital dem AG zu übergeben.

• Die zu erstellenden Leistungsverzeichnisse sind dem AG digital zu übergeben

Fachliche Betreuung im Rahmen der Ausschreibung für das Umsetzungsprojekt

• Ermittlung und ggf. Ansprache jeweils ausreichend qualifizierter Bieter für die

Ausschreibung im Rahmen der Markterkundung durch den AN.

• Der AN unterstützt den AG fachlich während des Ausschreibungsphase, z.B. bei der

Beantwortung von Bieterfragen.

• Ausschreibung und Vergabe werden vom AG durchgeführt.

Fachliche Betreuung während der Durchführung des Umsetzungsprojekts

• Der AN berät und begleitet den AG und das beauftragte Unternehmen während

der Auftragsabwicklung des Umsetzungsprojektes mit einem namentlich

festgelegten Ansprechpartner.

• Der Zeitraum für die Durchführung des Umsetzungsprojektes ist geplant von Mitte

2027 bis Ende 2028. Der AN nimmt in dieser Zeit an digitalen Meetings mit dem

AG und dem beauftragten Unternehmen teil.

• Der Umfang ist mit 18 Meetings a zwei Stunden zu kalkulieren.

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3.2. Arbeitsgrundlagen und geleistete Vorarbeiten

Folgende Konzepte und Planungen sind für die Bearbeitung insbesondere zu

berücksichtigen:

• Machbarkeitsstudie „Themenradroute im Rheinischen Braunkohlerevier“

• Blau-Grünes Band Übersichtsplan Flächenkonzept mit Umweltbildungsstationen

• Übersichtsskizze Aussichtstürme, Stelen, Impulsbauten

Die Unterlagen werden mit Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt soweit sie nicht Teil der

Ausschreibungsunterlagen waren. Unter www.landfolge.de finden sich weitere

Informationen zu den Projekten des Zweckverbands.

3.3. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten

Die nachfolgenden Reaktionszeiten sind einzuhalten:

• fünf Werktage (max. 40 Arbeitsstunden) Vorlaufzeit für Vorort-Termine

• drei Werktage (max. 24 Arbeitsstunden) Vorlaufzeit für Videokonferenzen

• zwei Werktage (max. 16 Arbeitsstunden) für Rückrufe

• zwei Werktage (max. 16 Arbeitsstunden) für die Beantwortung von E-Mails

Die Vergabestelle erwartet, dass das Projektteam während der Vertragslaufzeit verfügbar

ist und während eventueller Urlaubs- und Krankheitszeiten eine Stellvertretung

bereitsteht.

3.4. Pauschalfestpreis

Die in dem Leistungsverzeichnis als „pauschal“ gekennzeichneten Leistungen sind als

Pauschalfestpreis anzubieten. Die Bieter müssen diese Leistungen eigenverantwortlich

kalkulieren. Der Pauschalfestpreis gilt unabhängig von der Anzahl der tatsächlich

benötigten Stunden. Eine Preisgleitung wird nicht vereinbart.

Sollten Leistungen notwendig werden, die nicht vom Pauschalfestpreis erfasst sind, muss

der spätere Auftragnehmer im Vorfeld schriftlich darauf hinweisen und begründen, warum

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diese Leistungen seiner Ansicht nach nicht Teil des Pauschalfestpreises sind. Erst nach

Freigabe durch den Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler dürfen diese Leistungen

ausgeführt werden.

3.5. Vertrag

Der Vertrag wird von der Vergabestelle eingebracht.

4. Wertungssystem und Zuschlagskriterien

4.1. Wertungssystem

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird die frist- und formgerecht eingereichten

Angebote in diesem Vergabeverfahren prüfen und werten. Dabei wird es die Angebote

zunächst formal prüfen, d.h. sie auf Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den

Anforderungen aus den Vergabeunterlagen prüfen. Erfüllt ein Angebot nicht die

Anforderungen bzw. die zwingenden Vorgaben aus den Vergabeunterlagen, wird es in der

Regel ausgeschlossen. Zudem wird die Angemessenheit der Preise untersucht. Die

wirtschaftliche Auswertung erfolgt anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien.

Die Vergabestelle wird die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter

Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen bewerten.

4.2. Zuschlagskriterien

Folgende Zuschlagskriterien sieht der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler mit

Unterkriterien und Gewichtungen vor:

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Zuschlags- kriteriumUnterkriteriumPunkt -zahlGewich- tungmax.Bewertung
Ergebnisprozentual
Qualität des G robkonzeptes• Umsetzungs- bzw. Lösungsan- sätze zur Vorgehensweise: Wie vielversprechend sind die genannten inhaltlichen Schwerpunkte? Wie überzeugend greift das Grobkonzept die Anforderun- gen auf? • Arbeitsschritte (Zeitplanung): Wie gut strukturiert und voll- ständig ist der Zeitplan? • Projektmanagement, Zweck- mäßigkeit, Systematik, vertie- fende Vorschläge zur Bearbei- tung im Hinblick auf Inhalt und Format der Aufgabenstel- lung: Sind alle aufgeführten Anfor- derungen im Angebot wieder- zufinden? Plausibilität des Grobkonzeptes5 5 55 2 56060
PreisGewertet wird der angebotene Preis für alle Leistungen gemäß des Angebotsformulars. Zur Ermittlung der Punktzahl wird das niedrigste Angebot (brutto) mit dem Faktor 40 multipliziert und durch den jeweiligen Angebotspreis (brutto) dividiert. Das so ermittelte Punktergebnis wird bis zur ersten Kommastelle nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung gerundet.-40
PunktzahlErläuterung
0 PunkteDie Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge des Bieters entsprechen hinsichtlich der Unterkriterien nicht den Anforderungen. Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge werden in Bezug auf die Unterkriterien mit 0 Punkten bewertet, wenn sie zwar nicht von Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweichen, aber die genannten Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Das gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.
1 PunktDie Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge des Bieters entsprechen hinsichtlich der Unterkriterien nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge werden in Bezug auf die Unterkriterien mit 1

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Punkt bewertet, wenn die genannten Erwartungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfe aufweist, die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge in Bezug auf die Unterkriterien also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt.
2 PunkteDie Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge des Bieters entsprechen hinsichtlich der Unterkriterien mit Einschränkungen den Anforderungen. Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge werden in Bezug auf die Unterkriterien mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme zumindest ausreichende Umsetzung verspricht.
3 PunkteDie Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge des Bieters entsprechen hinsichtlich der Unterkriterien im Wesentlichen den Anforderungen. Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge werden in Bezug auf die Unterkriterien mit 3 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen im Wesentlichen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht.
4 PunkteDie Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge des Bieters entsprechen hinsichtlich der Unterkriterien vollumfänglich den Anforderungen. Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge werden in Bezug auf die Unterkriterien mit 4 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht.
5 PunkteDie Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge des Bieters sind hinsichtlich der Unterkriterien der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Die Pläne/Konzepte/Ideen/Vorschläge werden in Bezug auf die Unterkriterien mit 5 Punkten bewertet, wenn die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist und dies in dem Konzept in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist und daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung verspricht.

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QualifikationFiktive Stundenanzahl für Wertung
Geschäftsführer*in3
Projektleiter*in10
Projektmitarbeiter*in15

4.3. Zuschlagsentscheidung

Der Bieter, der ein wertbares Angebot abgegeben hat und die höchste Punktzahl erreicht

hat erhält den Zuschlag.

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