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01_Los_5_Tore__Türen__Fenster_KatS_Berka.pdf

Tore, Türen und Fenster für einen Katastrophenschutzstützpunkt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 13:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Nordhausen, 04.10.2026

Leistungsverzeichnis

Los 5 Tore und Türen

Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis Waldstraße 2 OT Berka 99706 Sondershausen

Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis Markt 8 99706 Sondershausen

Anbieter: _____________________________________________________________

Summe Angebot netto: ____________________EUR

19,0 % MwSt: ____________________EUR

brutto: ____________________EUR

Summe geprüft netto: ____________________EUR

19,0 % MwSt: ____________________EUR

brutto: ____________________EUR

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
Los 5: Tore und Türen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Bauvorhaben und Auftraggeber Das Landratsamt Kyffhäuserkreis (Markt 8, 99706 Sondershausen) plant als Auftraggeber (AG) die Errichtung eines neuen Katastrophenschutzzentrums (KatS-Stützpunkt) im Gewerbegebiet Sondershausen / OT Berka. Bauort: Waldstraße 2, 99706 Sondershausen (OT Berka) Gemarkung Berka, Flur 2, Flurstück 201/325 (sowie Randbereiche Flurstück 201/326) Geografische Koordinaten: 51.356452 N, 10.905311 E 2. Örtliche Situation und Baufeldbedingungen Das Baugrundstück schließt direkt an den Gebäudekomplex des „BIC Nordthüringen“ (Business- und Innovationszentrum) an. Das bestehende Büro- und Verwaltungsgebäude des BIC (unter anderem mit Räumlichkeiten der Ausländerbehörde des Landkreises) verbleibt während der gesamten Bauzeit im uneingeschränkten Vollbetrieb mit ständigem Publikums-, Mitarbeiter- und Lieferverkehr. (Quelle: Google Maps) Das Baufeld gliedert sich gemäß Lageplanskizze wie folgt: (1) Bürogebäude BIC Nordthüringen (bleibt vollumfänglich in Betrieb) (2) Baufeld / Standort der geplanten KatS-Fahrzeughalle mit Lager und Sozialtrakt (3) Bisherige Hauptzufahrt von der Waldstraße (wird ausschließliche Baustellenzufahrt) (4) Neue bauzeitliche Zufahrt und Ausfahrt für das BIC Nordthüringen (5) Befestigte Wegeflächen und Übergabepunkte (6) Zugewiesene Lager- und Bereitstellungsfläche im Baufeld (ca. 225 m²) (7) Vollständige Absperrung / Bauzaunlinie zur baulichen Trennung vom BIC

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
Vorrang für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge: Alarm-, Einsatz- und Übungsfahrten von Katastrophenschutz-, Feuerwehr- und Rettungskräften auf der Waldstraße und den gemeinsamen Zufahrtsbereichen haben zu jedem Zeitpunkt absoluten Vorrang. Baustellenfahrzeuge, Liefer-Lkw und Krane dürfen die Fahrgassen zu keinem Zeitpunkt so blockieren, dass Einsatzkräfte behindert werden. Kurzzeitige Wartezeiten von wenigen Minuten infolge von Einsatzabwicklungen sind als baustellentypische Randbedingung einkalkuliert und begründen keine Behinderungsanzeigen oder Vergütungsansprüche. 3. Baustellenzufahrt und Schwerlastlogistik 3.1 Baustellenzufahrt und BIC-Ausweichzufahrt: Die Erschließung der Baustelle erfolgt über die bestehende Zufahrt von der Waldstraße (3) als zentrale Baustellenzufahrt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs des BIC ist die separate, verkehrssichere Ausweichzufahrt (4) für das Bürogebäude zu jedem Zeitpunkt freizuhalten. 3.2 Transportlogistik für Torelemente, Fensteranlagen und Hebezeuge: Die Zufahrts- und Rangiermöglichkeiten von der Waldstraße in das Baufeld sind für die Anlieferung von Torgroßsektionen, Glaspaketen und Hubarbeitsbühnen vom Auftragnehmer eigenverantwortlich im Vorfeld zu prüfen. Sämtliche straßenverkehrsrechtlichen Genehmigungen, behördliche Auflagen (z. B. temporäre Haltverbote auf der Waldstraße) sowie etwaige Einweisungs- und Sicherungsposten sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten rechtzeitig zu veranlassen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Standgelder für anliefernde Lkw infolge interner Baustellen-, Entlade- oder Montagestaus werden vom AG nicht erstattet. 4. Kurzbeschreibung der Leistungen Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind sämtliche Planungs-, Liefer-, Montage-, Verglasungs- und Einstellarbeiten für alle Industrie-Sektionaltore, Außentüren, Innentüren, Brandschutztüren, Fensteranlagen und Innenfensterbänke der KatS-Fahrzeughalle, des Lagers, der Waschhalle und des Techniktrakts: 4.1 Baustelleneinrichtung und Technische Bearbeitung: Vollständiges Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle; Vorhaltung aller mobilen Hebezeuge, Teleskop- und Scherenarbeitsbühnen, Gerüste und Vakuum- Glasheber; eigener Baustromunterverteiler ab bauseitigem Hauptanschluss; Erstellung der vollständigen Werk- und Montageplanung (WMP) inkl. Toraufteilungsplänen, Schnittstellenplänen zu den H-Wechselrahmen der Fassade, Leitungsführungsplänen für Antriebe und Sicherheitsleisten, Farb- und Verglasungsmustern; Erstellung der vollständigen Revisionsdokumentation (3-fach Papier und digital), Torprüfbüchern und CE-Konformitätserklärungen. 4.2 Industrie-Sektionaltore (14 Toranlagen): - Lieferung und Montage von 14 Stück Industrie-Sektionaltoren (lichte Breite 3,60 m, lichte Höhe 4,50 m) nach DIN EN 13241 und DIN 14092 für Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge: * 13 Stück Tore an der Hallenlängsfassade der Fahrzeughalle (Stellplätze 01 bis 13) * 1 Stück Tor für die Waschhalle (Raum 01.61) - Technischer Aufbau über einheitliches Zulagenmodell: * Basistor: 14 Stück vollwandig gedämmte Stahl-Lamellen (Bautiefe 40 bis 42 mm, PU-ausgeschäumt, stucco-dessiniert, doppelwandig, thermisch getrennt, Federauslegung auf mindestens 25.000 Lastspiele, Dreiphasen-Aufsteckantrieb 400 V mit Sanftanlauf und Sanftstopp, Totmann-/Impulssteuerung, Notentriegelung über Nothandkette) * Verglasungszulage: 14 Stück Zulage für eloxierte Aluminium-Rohrprofil- Lichtsektionen (Alu-Glashalteleisten, thermisch getrennt, Füllung aus schlagfestem 26-mm-Doppel-Isolierglas)

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
* Satinato-Zulage: 13 Stück Zulage für opake, blendfreie Satinato-Mattierung der Scheiben (Sicht- und Blendschutz gegen tiefstehende Sonneneinstrahlung an den Stellplätzen 01 bis 13; das Waschhallentor verbleibt klar verglast) * Schlupftürzulage: 6 Stück integrierte Schlupftüren mit barrierefreier Niedrigschwelle (Schwellenhöhe maximal 10 bis 15 mm, voll überfahrbar), Panikschloss nach DIN EN 179, Gleitschienen-Türschließer und berührungslosem Türkontaktschalter zur elektrischen Verriegelung des Torantriebs * Waschhallen-Zulage: 1 Stück Zulage für hochkorrosionsbeständige Feuchtraumausführung an Tor Stellplatz 14 (Beschläge, Scharniere, Laufrollenhalter und Laufschienen aus V4A-Edelstahl 1.4571 bzw. feuerverzinkt mit zusätzlicher Duplex-Pulverbeschichtung mind. C4, Torantrieb in Schutzart IP65, vergossene Steuerung und hermetische Schließkantensicherung) * Decken-Rohrlaufschienen: 42 Stück Decken-Rohrabhangungen zur stabilen Schienenführung an den geneigten Stahlbeton-Pultdachbindern * Endreinigung der Toranlagen (1 Pauschale für alle 14 Tore). 4.3 Außentüren, Innentüren und Brandschutzabschlüsse: - 1 Stück einflügelige Stahl-Mehrzweckaußentür (1,01 x 2,13 m) für den Bauhof in Einbruchhemmung RC2 / RC2N nach DIN EN 1627, thermisch getrennt, umlaufende Dichtung, Drückergarnitur Edelstahl mit Zylinderabdeckung. - 3 Stück einflügelige Innentüren T0 (1,01 x 2,13 m), verzinktes und grundiertes Türblatt, Eck- bzw. Umfassungszarge, Obentürschließer. - 1 Stück zweiflügelige Innentür T0 (1,51 x 2,26 m), Gang- und Standflügel mit Falztreibriegel. - 1 Stück zweiflügelige Feuer- und Rauchschutztür T60-RS / EI2 60-S200 (1,51 x 2,26 m) mit bauaufsichtlicher Zulassung, Rauchschutz nach DIN 18095 / DIN EN 16034, integriertem Schließfolgeregler und Panikfunktion. - 2 Stück zweiflügelige V4A-Edelstahltür (1,51 x 2,26 m) in Werkstoff 1.4571 für die Waschhalle (Raum 01.61) inklusive Edelstahlzarge und nassraumgeeigneter Beschläge. - 1 Stück Lichtausschnitt-Zulage für Innentür mit VSG-Sicherheitsverglasung. 4.4 Fensteranlagen und Innenfensterbänke: - 17 Stück Kunststoff-Oberlichtfenster (2,01 x 0,80 m) Fahrzeughalle, Mehrkammerprofil mit Stahlkern, Dreifach-Isolierverglasung Ug <= 0,6 W/(m²K), Uw <= 0,90 W/(m²K), Dreh-Kipp-Beschlag. - 4 Stück Kunststoff-Giebelfenster (2,01 x 1,01 m) Fahrzeughalle. - 2 Stück Kunststoff-Fenster (1,01 x 1,01 m) am Ziegelmauerwerk des Techniktrakts. - 1 Pauschale Zulage Einbruchhemmung RC2 / RC2N (geprüfte Pilzkopfverriegelungen, abschließbare Fenstergriffe 100 Nm, Anbohrschutz, P4A- Sicherheitsverglasung bzw. Verklebung) für bodennah erreichbare Fenster. - 44,00 m Innenfensterbänke aus hochwertigem, feuchtebeständigem Holzwerkstoff (Breite ca. 200 mm, abgerundete Vorderkante, weiß beschichtet, seitliche Form-Endkappen). Hinweis zur Gewerkeabgrenzung: Die Aluminium- Außenfensterbänke sind vollumfänglich Bestandteil von Los 4 (Fassadenarbeiten). 4.5 Sonstige Arbeiten und Stundenlohnarbeiten: - Erstreinigung aller Fenster- und Glasflächen (ca. 74 m²). - Montage von Falzdichtungen an den Stahlzargen nach Ausführung des Zargenanstrichs durch das Gewerk Innenmalerarbeiten. - Bereitstellung und Einbau gleichschließender Bau-Profilzylinder inklusive mindestens 10 Baustellenschlüsseln zur Absicherung der Baustelle während der Ausbauphase; vor der Abnahme fachgerechter Austausch gegen die bauseits beigestellten Schließzylinder der Generalschließanlage des Landkreises. - Türstopper, Wandpuffer (Bummsinchen), temporäre Schutzfolien. - 5 Facharbeiterstunden für unvorhersehbare, nicht im Leistungsverzeichnis erfasste Anpassungs- oder Erschwernisarbeiten auf gesonderte schriftliche Anordnung der Bauleitung.

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
4A. Technische Ausführungsvorschriften: Industrie-Sektionaltore 4A.1 Regelwerke und Sicherheitsnormen: Die Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme der Toranlagen hat nach DIN EN 13241, DIN EN 12604 (Mechanische Aspekte), DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore), DIN EN 12444, DIN 14092 (Feuerwehrhäuser) sowie der DGUV Information 208-022 (ehemals BGR 232) zu erfolgen. 4A.2 Konstruktion und Torkorpus: Die Torglieder müssen aus doppelwandigen, thermisch getrennten und bandverzinkten Stahllamellen bestehen. Die Paneeldicke beträgt mindestens 40 mm mit einem FCKW-freien Polyurethan-Hartschaumkern. Die Lamellen müssen fingerklemmsicher nach DIN EN 12604 ausgebildet sein. Zwischen den Lamellen sind dauerelastische EPDM-Lippendichtungen anzuordnen. Am Torboden ist eine hochflexible, witterungsbeständige EPDM-Schlauchdichtung mit integrierter voreilender Lichtschranke bzw. Optosensorleiste zur Schließkantensicherung vorzusehen. 4A.3 Antriebe, Steuerungen und Notbetrieb: Jedes Tor erhält einen leistungsstarken Dreiphasen-Aufsteckantrieb (400 V, 50 Hz, Einschaltdauer mindestens 60 %) mit integrierter Fangvorrichtung nach DIN EN 12604. Der Antrieb muss über Sanftanlauf und Sanftstopp verfügen, um die mechanischen Bauteile zu schonen. Bei Stromausfall muss das Tor über eine Nothandkette vom Hallenboden aus schnell und kraftsparend durch eine Person manuell geöffnet werden können. Die Torsteuerungen sind in Augenhöhe (ca. 1,50 m über OKFF) neben dem jeweiligen Tor zu montieren und müssen Taster für AUF-HALT-ZU sowie einen abschließbaren Not-Halt-Schalter aufweisen. Eine automatische Zulaufsteuerung mit optischer Vorwarnung (LED-Blinkleuchte) ist vorzusehen. 4A.4 Sicherheitsausstattung und Schlupftüren: An allen Toren sind typgeprüfte Federbruchsicherungen und beidseitige Seilbruchsicherungen einzubauen. Die 6 Schlupftüren in den Hallentoren müssen eine flache, stolperfreie Edelstahlschwelle aufweisen (maximale Höhe 15 mm). Die Schlupftürflügel sind mit stabilen Profilzylinderschlössern, Panikfunktion E nach DIN EN 179 und verdeckt liegenden Türkontaktschaltern auszustatten. Bei geöffneter Schlupftür muss der elektrische Torantrieb zwangsläufig blockiert sein. 4A.5 Deckenlaufschienen und Rohrabhangung: Die horizontalen Laufschienenpaare sind über die 42 Stück stabilen Decken- Rohrabhangungen schwingungs- und verwindungssteif an den geneigten Stahlbetonbindern des Pultdachs abzufangen. Der Schienenverlauf ist parallel zur Dachneigung oder waagerecht nach Freigabe der Werk- und Montageplanung zu führen. Sämtliche Abhängeprofile müssen aus verzinktem Stahlrohr bzw. C- Profilen bestehen und mit statisch nachgewiesenen Konsolen und bauaufsichtlich zugelassenen Verankerungsmitteln befestigt werden. 4B. Technische Ausführungsvorschriften: Türen und Brandschutzabschlüsse 4B.1 Regelwerke und Nachweise: Türen und Brandschutzabschlüsse müssen den Normen DIN 18101, DIN 18251, DIN EN 1627, DIN 4102-5, DIN EN 16034 sowie DIN 18095 entsprechen. Für Feuerschutz- und Rauchschutztüren ist der lückenlose Verwendbarkeitsnachweis (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / abZ bzw. aBG oder europäische Leistungserklärung mit CE-Kennzeichnung) vorzulegen.

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
4B.2 Zargenmontage und Gewerkeschnittstelle Maler: Stahl-Umfassungs- und Eckzargen sind lot- und fluchtrecht nach Meterriss zu setzen und hohlraumfrei mit nichtbrennbarem Mörtel (Mörtelgruppe II oder III) bzw. zugelassenem Brandschutzschaum zu hinterfüllen. Die Zargen werden werkseitig grundiert geliefert. Der schlussendliche Zargenanstrich erfolgt bauseits durch das separate Gewerk Innenmalerarbeiten. Der Auftragnehmer von Los 5 liefert die dauerelastischen Falzdichtungen und zieht diese erst nach vollständiger Trocknung des bauseitigen Zargenanstrichs ein, um Verklebungen und Beschädigungen auszuschließen. 4C. Technische Ausführungsvorschriften: Fensteranlagen und Innenfensterbänke 4C.1 RAL-Güte und Profilaufbau: Alle Fensterprofile müssen den Richtlinien der RAL-Gütegemeinschaft Kunststoff- Fensterprofilsysteme (RAL-GZ 716/1, Klasse A nach DIN EN 12608, Wanddicke mindestens 2,8 mm) entsprechen. Die Profile müssen mit korrosionsgeschützten Stahlverstärkungen nach statischer Erfordernis ausgesteift sein. 4C.2 Bauphysikalischer Fensteranschluss (RAL-Montage nach DIN 4108-7): Alle Fenster und Türen sind zwingend nach den anerkannten Regeln der Technik (RAL-Leitfaden zur Montage, DIN 4108-7) luft- und schlagregendicht an die Stahl- Wechselrahmen der Fassade bzw. das Ziegelmauerwerk anzuschließen: - Raumseite: Dauerhaft luft- und dampfdiffusionsdichte Abdichtung mittels vollflächig verklebtem Folienband oder vorkomprimiertem Multifunktionsdichtband. - Funktionsbereich: Vollständige, hohlraumfreie Wärmedämmung mit elastischem Montageschaum oder Mineralfaser. - Wetterseite: Schlagregendichter und dampfdiffusionsoffener Anschluss. 4C.3 Einbruchhemmung RC2 / RC2N nach DIN EN 1627: Die als einbruchhemmend gekennzeichneten Fenster und Außentüren müssen über eine geprüfte und zertifizierte Systemkonformität verfügen: umlaufende Pilzkopfverriegelungen mit verschraubten Sicherheitsschließblechen, abschließbare Fenstergriffe (Widerstandsmoment mindestens 100 Nm) mit Aufbohrschutz sowie fachgerechte Druckverklotzung der Verglasung. 4D. Nutzungsprofil und Spezialanforderungen Waschhalle (Raum 01.61) Die Waschhalle dient der periodischen Reinigung und Pflege von Katastrophenschutz- und Feuerwehrfahrzeugen. Bei diesen Waschvorgängen treten bauartbedingt erhöhte Feuchtigkeits- und Tausalzeinwirkungen, der Einsatz handelsüblicher Fahrzeugreiniger (pH-Wert 2 bis 12) sowie Lanzen- Hochdruckwäsche (bis ca. 150 bar, 60 °C) auf. Die für diesen Raum vorgesehenen Bauteile sind technisch auf diese spezifischen Feuchtraum- und Reinigungsbedingungen abzustimmen. 5. Allgemeine Vollständigkeits- und Kalkulationsvorgaben 5.1 VOB/B als Vertragsgrundlage: Dem Bauvertrag liegen die VOB/B neuester Fassung sowie die ATV der VOB/C (insbesondere ATV DIN 18299, ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten sowie ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten) zugrunde. 5.2 Vollständigkeitsklausel: In die Einheitspreise sind alle Lieferungen, Leistungen, Nebenarbeiten, Hebezeuge, Gerüste, Verbindungsmittel, Dichtbänder, Dämmstoffe, Antriebe, Steuerungen, Zargenbefestigungen und Schutzeinrichtungen einzukalkulieren, die zur vollständigen, betriebssicheren, schlagregendichten und dauerhaften Funktion der Tore, Türen und Fenster nach den anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind. Nachtragsforderungen für technisch zwingende Befestigungsmittel, Dichtungsanschlüsse oder Toleranzausgleiche werden nicht anerkannt.

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
6. Baustellenspezifische Erschwernisse, Grenzabstand und Nachbarschutz 6.1 Bauen im laufenden Betrieb: Auf den ununterbrochenen Betrieb des benachbarten Bürogebäudes BIC Nordthüringen (Publikumsverkehr der Ausländerbehörde) ist größte Rücksicht zu nehmen. Lärm- und Staubbelästigungen sind auf das unvermeidbare Minimum zu beschränken. 6.2 Grenzabstand und Nachbarschutz: Entlang der 130 m langen Grundstücksgrenze zum Flurstück 201/326 hält die Halle den Grenzabstand von 3,00 m ein. Sämtliche Montagearbeiten, Hubsteiger und Materialbereitstellungen sind strikt auf das Baugrundstück zu beschränken. Ein unbefugtes Betreten oder Befahren des Nachbargrundstücks ist untersagt. 6.3 Beengte Lagerfläche (ca. 225 m²): Das Baufeld verfügt über begrenzte Lagerkapazitäten. Torgroßsektionen, Fensterpakete und Zargen sind getaktet Just-in-time anzuliefern und zeitnah zu montieren. Mehraufwendungen für getaktete Logistik sind in die Einheitspreise einzurechnen. 7. Prüfung der Vorleistungen, Maßkontrollen und Montageschnittstellen 7.1 Prüf- und Rügepflicht nach § 4 Abs. 3 VOB/B: Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftragnehmer die bauseitigen Vorleistungen eigenverantwortlich messtechnisch zu überprüfen: - Die Maßhaltigkeit und Rechtwinkligkeit aller 14 H-Wechselrahmen der Fassade (Los 4) für die Sektionaltore (zulässige Toleranz maximal plus/minus 5 mm). - Die Abmessungen aller Fenster- und Türöffnungen im Ziegelmauerwerk und den Fassadenwechseln. - Die Höhenlage und Ebenheit der tragenden Stahlbeton-Bodenplatte (Los 2 Rohbau) entlang der Torachsen nach DIN 18202. - Die Anschlusspunkte und Befestigungsmöglichkeiten an den Stahlbetonbindern für die Decken-Rohrlaufschienen. Etwaige Maßabweichungen oder Mängel sind der Bauleitung unverzüglich vor Montagebeginn schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Rüge, gelten die Vorleistungen als anerkannt; spätere Mehrkosten für Passarbeiten oder Sonderunterfütterungen sind ausgeschlossen. 7.2 Zeitliche Reihenfolge und Bodenversiegelung: Dem Bieter ist bekannt, dass die Montage der Sektionaltore auf der ausgehärteten, rohen Stahlbeton- Bodenplatte (aus Los 2 Rohbau) erfolgt. Das Gebäude muss durch die Montage der Tore, Türen und Fenster vollständig geschlossen und witterungsdicht sein, bevor das nachfolgende separate Gewerk Beschichtungsarbeiten die 2K-PU- Bodenversiegelung aufbringt. Der Auftragnehmer hat seine Montageabläufe exakt auf diese Taktung abzustimmen. 7.3 Werk- und Montageplanung (WMP): Die detaillierte Werk- und Montageplanung (Torblattaufteilung, Führungsschienenverlauf, Zargendetails, Kabelzuführungen, Schnittstellenpläne) ist mindestens 4 Wochen vor Produktionsbeginn digital (PDF) der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Eine Prüffrist von 10 bis 15 Werktagen ist im Bauzeitenplan berücksichtigt und begründet keinen Verzug des AG. 8. Geräte, Hebezeuge, Montageabläufe und Schutzmaßnahmen 8.1 Hebezeuge, Scherenbühnen und Lastverteilung: Sämtliche für den horizontalen und vertikalen Transport sowie das Einheben der Torglieder, Führungsschienen und Fensteranlagen erforderlichen Geräte (Gabelstapler, Scherenarbeitsbühnen, Rollgerüste, Glas-Sauganlagen) sind als unternehmerische Leistung in die Einheitspreise einzurechnen. Für das Befahren der unbeschichteten Stahlbeton-Bodenplatte dürfen nur Arbeitsbühnen mit nicht- kreidenden, hellen Elastikreifen bzw. geeigneten Radschonern eingesetzt werden, um Reifenabrieb auf dem Beton zu vermeiden. Punktuelle Überlastungen der Bodenplatte sind durch lastverteilende Unterlagen auszuschließen.

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
8.2 Striktes Überschwenkverbot: Ein Überschwenken des Bürogebäudes des BIC Nordthüringen sowie der Waldstraße mit Hebezeugen oder Lasten ist strengstens verboten. 8.3 Unfallverhütung und Höhensicherung: Bei Montagearbeiten an Toren und Fenstern sind die Vorschriften der DGUV Vorschrift 38 und TRBS 2121 strikt einzuhalten. Geeignete fahrbare Arbeitsbühnen oder Gerüste sind vorzuhalten. 9. Baustrom, Bauwasser, Zählerablesung und Gewässerschutz (WHG) 9.1 Medienbereitstellung und Unterverteiler: Die bauseitigen Übergabepunkte für Baustrom und Bauwasser werden vom Rohbauer (Los 2) auf dem Baufeld bereitgestellt. Der Auftragnehmer hat ab diesem Hauptverteiler seinen eigenen Baustromunterverteiler inklusive allstromsensitivem FI-Schutzschalter (Typ B nach DGUV Information 203-006 für frequenzgesteuerte Torantriebe) und geeichtem Zwischenzähler auf eigene Kosten zu beschaffen, anzuschließen und zu betreiben. Die verbrauchten Strommengen werden nach Zählerstand verrechnet. 9.2 Gewässerschutz (WHG): Beim Einsatz hydraulischer Hebebühnen sind die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) strikt einzuhalten. Hydrauliköl-Leckagen sind sofort zu binden, kontaminiertes Material fachgerecht zu entsorgen und der Bauleitung zu melden. 10. Schnittstellenkoordination, Schutz von Bauteilen und Nachbargewerken 10.1 Schnittstelle zu Los 4 (Fassade): Die Sektionaltoranlagen werden an die bauseits von Los 4 errichteten H-Wechselrahmen und Laibungsverblechungen angeschlossen. Die Abstimmung der Befestigungspunkte, Dichtebenen und thermischen Trennungen hat vorab im Rahmen der Werk- und Montageplanung zu erfolgen. 10.2 Schnittstelle zu Los Beschichtungsarbeiten: Die Tormontage erfolgt auf der rohen Stahlbetonsohle. Die Tordichtungen sind so einzustellen und vorzuhalten, dass nach Aufbringen der bauseitigen 2K-PU-Bodenbeschichtung (Schichtdicke ca. 2 bis 3 mm) ein perfekter Dichtschluss gewährleistet ist. Während der Beschichtungsarbeiten dürfen die Tore nicht bedient werden; der Torbauer hat die Antriebe für diesen Zeitraum gegen unbefugte Betätigung zu sichern. 10.3 Schnittstelle zu Los Innenmalerarbeiten: Zargen werden grundiert montiert. Der Endanstrich erfolgt durch den Innenmaler. Die Falzdichtungen werden nachweislich erst nach vollständiger Lacktrocknung vom Auftragnehmer Los 5 eingezogen. 10.4 Schnittstelle zu Los TGA-Elektro: Die Netzzuleitungen (400 V / 230 V) zu den Torsteuerungen werden bauseits verlegt. Der Auftragnehmer von Los 5 montiert die Antriebe und Torsteuerungsgehäuse, verlegt die systemzugehörigen Leitungen (Spiralkabel, Schließkantensensoren, Lichtschranken, Schlupftürkontakte) und führt diese steckerfertig bzw. aufgelegt bis in das Torsteuerungsgehäuse. Das elektrische Aufklemmen der Netz- und Speisezuleitungen sowie der elektrische Festanschluss an das Stromnetz erfolgt bauseits durch das konzessionierte Fachgewerk Elektroinstallation (TGA). Die anschließende gemeinsame Inbetriebnahme und Funktionsprüfung erfolgt in Abstimmung mit dem bauseitigen Elektriker. 10.5 Schutz fertig montierter Elemente: Alle Tore, Fenster und Türen sind bis zur förmlichen Abnahme wirksam vor Verschmutzung, Zementspritzern, Farbspritzern und mechanischen Beschädigungen durch Schutzfolien, Abdeckungen und Kantenschützer zu sichern. Beschädigte Bauteile sind kostenfrei auszutauschen; Nachbesserungen durch Spachteln oder Beilackieren sind unzulässig.

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
11. Qualitätskontrollen, Funktionsprüfung, Sachkundeabnahme und Baustellenreinigung 11.1 Sachkundigenprüfung und Schließkraftmessung: Nach Fertigstellung der Montage ist für jede der 14 Toranlagen eine vollständige Prüfung durch einen zertifizierten Torsachkundigen nach DIN EN 12453 und DGUV Information 208- 022 durchzuführen. Die dynamischen und statischen Schließkräfte an den Haupt- und Nebenschließkanten sind messtechnisch mit einem kalibrierten Kraftmessgerät zu erfassen und in einem normgerechten Kraftmessprotokoll zu dokumentieren. Für jedes Tor ist ein separates Torprüfbuch inklusive CE- Konformitätserklärung, Schaltplänen und Betriebsanleitung zu übergeben. Die Vorlage der beanstandungsfreien Prüfbücher und Schließkraftprotokolle sowie eine mindestens zweistündige, protokollierte Einweisung des Betriebspersonals des Katastrophenschutzzentrums sind Bestandteil der geschuldeten Leistung und Voraussetzung für die förmliche Abnahme. 11.2 Funktions- und Dichtheitsprüfung von Fenstern und Türen: Sämtliche Fensterflügel und Türflügel sind auf einwandfreie Gängigkeit, lotrechten Sitz und gleichmäßigen Dichtungsandruck einzustellen. An Brandschutztüren ist das sichere Schließen aus jedem Öffnungswinkel sowie die Funktion des Schließfolgereglers nachzuweisen. 11.3 Baustellenreinigung: Verpackungsmaterialien, Transportkisten, Folien und Metallspäne sind täglich einzusammeln und nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Arbeitsbereiche sind täglich besenrein zu hinterlassen. Vor der Abnahme sind alle Glas- und Rahmenflächen einer fachgerechten Erstreinigung zu unterziehen. 12. Immissionsschutz, Lärm- und Staubminderung (BImSchG / AVV Baulärm) 12.1 Gesetzliche Vorgaben: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung aller einschlägigen umweltrechtlichen Vorgaben verpflichtet, insbesondere des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), der AVV Baulärm sowie der 32. BImSchV. 12.2 Rücksichtnahme auf den BIC-Betrieb: Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zum Bürogebäude des BIC Nordthüringen (Publikumsverkehr Ausländerbehörde) sind laute Bohrarbeiten gebündelt und lärmarm auszuführen. Unnötiges Laufenlassen von Fahrzeugmotoren ist untersagt. 13. Schadstoffvermeidung und Geruchsemissionsschutz am BIC-Bürogebäude 13.1 Geruchsemissionen: Beim Einsatz von Reinigern, Primern, Schmierstoffen und Dichtmassen ist sicherzustellen, dass keine belästigenden Gerüche oder Dämpfe über Fenster oder Lüftungsöffnungen in das benachbarte BIC-Gebäude dringen. 13.2 Sicherheitsdatenblätter: Für alle chemischen Baustoffe, Dichtstoffe, Montageschäume und Schmiermittel sind dem SiGeKo und der Bauleitung mindestens 5 Werktage vor deren Verwendung die Sicherheitsdatenblätter vorzulegen. 14. Sicherheits- und Gesundheitsschutz (BaustellV / DGUV Vorschrift 1 und 38) 14.1 SiGe-Koordination: Für das Bauvorhaben ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt. Den Weisungen des SiGeKo bezüglich der Baustellensicherheit ist uneingeschränkt Folge zu leisten. 14.2 Arbeitsschutzregeln: Der Auftragnehmer hat die Vorgaben des SiGe-Plans, der DGUV Vorschrift 1, der DGUV Vorschrift 38 sowie der TRBS 2121 (Arbeitsmittel zur Höhenarbeit) lückenlos einzuhalten.

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
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14.3 Gefahrenbereiche bei der Tormontage: Während des Einhubs von Torsektionen und Schienenanlagen sind die Gefahrenbereiche unterhalb der Montageorte am Hallenboden weiträumig abzusperren. Der Aufenthalt unter angehobenen Bauteilen ist untersagt. 15. Unfallmeldewesen und Notfallorganisation 15.1 Meldepflicht: Jeder Unfall auf der Baustelle ist der örtlichen Bauleitung des AG unverzüglich mündlich und binnen 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. 15.2 Gesetzliche Pflichten: Die Unfallmeldepflichten gegenüber der Berufsgenossenschaft (BG BAU) sowie der Aufsichtsbehörde (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) erfüllt der Auftragnehmer eigenverantwortlich. 15.3 Erste Hilfe und Notfallorganisation: Normgerechtes Verbandsmaterial (DIN 13157) ist vorzuhalten, Ersthelfer sind zu benennen. Die Rettungszufahrten sind freizuhalten. 16. Rechnungslegung und Prüffähigkeit gem. § 14 VOB/B 16.1 Form und Gliederung: Alle Rechnungen (Abschlags-, Teilschluss- und Schlussrechnungen) sind gemäß § 14 VOB/B prüffähig zu erstellen. Sie müssen in Aufbau, Gliederung und Textfolge exakt der Struktur des Leistungsverzeichnisses entsprechen. 16.2 Abschlagsrechnungen: Abschlagszahlungen werden ausschließlich für tatsächlich erbrachte, mangelfreie Teilleistungen freigegeben. Jeder Abschlagsrechnung sind detaillierte Mengenberechnungen und Montageberichte mit Positionsbezug beizufügen. Pauschale Abschlagsforderungen ohne prüffähiges Aufmaß werden nicht freigegeben. 16.3 Maßgeblicher Rechnungseingang: Als formeller Rechnungseingang gilt der Tag, an dem die Rechnung inklusive aller zugehörigen Prüfunterlagen vollständig im Büro der beauftragten Bauleitung vorliegt. 16.4 Schlussrechnung: Der Schlussrechnung sind alle Torprüfbücher, CE- Konformitätserklärungen, Werksbescheinigungen, Verwendbarkeitsnachweise für Brandschutztüren, die Fachunternehmererklärung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie bestätigte Stundenlohnzettel geordnet beizufügen. 17. Nachtragsmanagement, Mengenfortschreibung und Stundenlohnregelung 17.1 Vorankündigungspflicht (§ 2 Abs. 5 / 6 VOB/B) und Urkalkulation: Beabsichtigt der Auftragnehmer, Ansprüche auf Vergütung für zusätzliche oder geänderte Leistungen geltend zu machen, hat er diesen Anspruch der Bauleitung des AG zwingend VOR Beginn der Ausführung der betreffenden Leistung schriftlich anzuzeigen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter vor Zuschlagserteilung seine Formblätter EFB-Preis 221 und 223 sowie die Urkalkulation verschlossen vorzulegen. Diese Urkalkulation dient als bindende Preisfortschreibungsgrundlage für etwaige Leistungsänderungen oder Nachträge nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B. Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung ausgeführte Leistungen werden gem. § 2 Abs. 8 VOB/B nicht vergütet. 17.2 Mengenabweichungen über 10 % (§ 2 Abs. 3 VOB/B): Eine Anpassung des Einheitspreises bei Mengenüberschreitungen über 10 % erfolgt ausschließlich auf schriftliches Verlangen und nur unter Zugrundelegung der tatsächlichen Mehr- oder Minderkosten auf Basis der Urkalkulation.

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17.3 Strikte Stundenlohnregelung (§ 15 VOB/B): Stundenlohnarbeiten werden ausnahmslos nur vergütet, wenn sie VOR Beginn der Ausführung von der Bauleitung ausdrücklich schriftlich angeordnet wurden. Stundenzettel sind arbeitstäglich, spätestens jedoch binnen einer Ausschlussfrist von 6 Werktagen nach Ausführung bei der Bauleitung einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Stundenzettel begründen keinen Vergütungsanspruch. 18. Zahlungsfristen, Skontovereinbarung, Aufrechnung und Ausschlussfristen 18.1 Zahlungsfristen: Abschlags- und Schlusszahlungen richten sich nach den Bestimmungen des § 16 VOB/B in Verbindung mit den Besonderen Vertragsbedingungen (VHB Formblatt 214). 18.2 Skontoregelung: Sofern im Zuschlagsschreiben ein Skontoabzug vereinbart wird, beginnt der Lauf der Skontofrist mit dem Tag des Eingangs der vollständig prüffähigen Rechnung bei der Bauleitung. Als fristwahrender Tag der Zahlung gilt der Tag der Übermittlung des Zahlungsauftrags an das Kreditinstitut bzw. der Belastung des Kontos des AG. 18.3 Verrechnung und Aufrechnung: Der AG ist berechtigt, berechtigte Gegenforderungen (z. B. aus schuldhafter Bauzeitverzögerung, Vertragsstrafen, Minderwerten oder Schäden an Bestandsanlagen des BIC) mit fälligen Vergütungsansprüchen des AN aufzurechnen. 18.4 Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung (§ 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B): Die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung schließt alle nachträglichen Forderungen des Auftragnehmers aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 28 Kalendertagen nach Zugang der Schlusszahlungsschrift schriftlich zu erklären und innerhalb weiterer 28 Kalendertage prüffähig zu begründen. 19. Preisbestandteile und Kalkulationsumfang der Einheitspreise 19.1 Vollständigkeit der Leistung: Mit den vereinbarten Einheitspreisen sind alle Lieferungen, Leistungen, Nebenarbeiten, Transporte, Hebezeuge, Schutzmaßnahmen sowie Lohn-, Material-, Geräte- und Entsorgungskosten abgegolten, die zur vollen, fachgerechten, betriebssicheren und dauerhaften Funktion der Tore, Fenster und Türen erforderlich sind. 19.2 Etappierte Montage: Muss die Montage aus bauablaufbedingten oder terminlichen Gründen in getakteten Teilabschnitten erbracht werden (z. B. getrennte Montage der Hallentore und der Innentüren nach Baufortschritt), erwächst dem AN hieraus kein Anspruch auf gesonderte Vergütung. 19.3 Höhenlagen: Sämtliche Einheitspreise gelten ohne Unterschied der Einbauhöhe (bis ca. 8,00 m über Gelände bzw. Hallenboden). 20. Baustellenorganisation, Bautagebuch, Arbeitszeiten und Behinderungen 20.1 Ständige deutschsprachige Bauleitung: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass während der gesamten Montagezeit er selbst oder ein qualifizierter, deutschsprachiger und bevollmächtigter Vertreter (Fachbauleiter / Montagedirigent / Meister) ständig auf der Baustelle anwesend ist. 20.2 Baubesprechungen: An den regelmäßigen Baubesprechungen vor Ort hat neben dem Bauleiter mindestens ein deutschsprachiger Vorarbeiter teilzunehmen, der zur unmittelbaren Umsetzung technischer Anweisungen befugt ist. 20.3 Arbeitszeiten: Die regulären Ausführungszeiten sind werktags (Montag bis Freitag) von 07:00 bis 18:00 Uhr. Arbeiten außerhalb dieses Fensters bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bauleitung.

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20.4 Bautagebuch: Der AN ist zur täglichen Führung eines detaillierten Bautagebuchs gemäß § 4 Abs. 1 VOB/B verpflichtet (Witterung, Temperaturen, Personalstärken, Montagefortschritt nach Achsen, besondere Vorkommnisse). Die Berichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. 20.5 Witterungseinflüsse (DWD-Referenzstation): Übliche jahreszeitliche Witterungseinflüsse sind eingerechnet. Behinderungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B können nur anerkannt werden, wenn die Witterungsbedingungen nachweislich von den langjährigen statistischen Mittelwerten der für den Standort maßgeblichen DWD-Messstation (Station Artern bzw. Sondershausen) signifikant abweichen. Der Nachweis ist vom AN auf eigene Kosten zu führen. 20.6 Behinderungsanzeigen (§ 6 VOB/B): Eine Behinderungsanzeige ist nur dann wirksam, wenn sie unverzüglich schriftlich erfolgt und die genaue bauliche Bezeichnung des betroffenen Tor- oder Wandabschnitts, die konkret behinderte Leistung, die Anzahl der behinderten Monteure sowie die geprüften Schadensminderungsmaßnahmen detailliert benennt. 21. Vertragsgrundlagen und Vergabehandbuch Bund (VHB) Dem Bauvertrag werden neben dem Angebotsschreiben, diesem Leistungsverzeichnis sowie den Plänen die VOB/B, die VOB/C sowie die Bestimmungen des Vergabehandbuchs Bund (VHB) zugrunde gelegt: 21.1 Vertragserfüllungsbürgschaft: Richtet sich nach den Vorgaben der Besonderen Vertragsbedingungen (VHB Formblatt 214). 21.2 Mängelansprüche: Für sämtliche Leistungen dieses Gewerks gilt uneingeschränkt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an Bauwerken gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B (4 Jahre) bzw. gemäß Festlegung im Formblatt 214 VHB. Für kraftbetätigte Torantriebe und Steuerungen gilt bei Abschluss eines fachgerechten Wartungsvertrags die bauvertragliche Frist. 21.3 Fristen und Vertragsfristen: Ziffer 1 der Besonderen Vertragsbedingungen (Fbl. 214 VHB) wird um folgende Ziffer 1.3 verbindlich ergänzt: „1.3 Sämtliche der in Ziffer 1.1 der Besonderen Vertragsbedingungen vereinbarten Fristen sind Vertragsfristen. Das gilt insbesondere für die Fertigstellungsfrist. Im Wege der Überarbeitung eines Bauzeiten- und Ablaufplanes sich neu ergebende Fristen sind automatisch ebenfalls Vertragsfristen. Das gilt insbesondere auch für den sich daraus ergebenden neuen Fertigstellungstermin. Auch der neue Fertigstellungstermin ist kalendermäßig bestimmt im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB und darüber hinaus automatisch vertragsstrafenbewehrt. Die beiden vorstehenden Sätze gelten sinngemäß in Bezug auf nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B verlängerte Ausführungsfristen bzw. Vertragsfristen.“ 21.4 Vertragsstrafen: Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen (Fbl. 214 VHB) wird um folgende Ziffer 2.4 verbindlich ergänzt: „2.4 Soweit sich Vertragsfristen aufgrund etwaiger berechtigter Bauzeitverlängerungsansprüche des AN verschieben, oder soweit Vertragsfristen einvernehmlich neu festgelegt werden, knüpft die vereinbarte Vertragsstrafenregelung unmittelbar an die neu bestimmten Termine an, ohne dass es hierzu einer erneuten gesonderten Vereinbarung oder eines erneuten Vorbehalts hinsichtlich der Vertragsstrafenregelung bedarf.“ Die Höhe richtet sich nach Fbl. 214 VHB (maximal 0,2 % pro Werktag, begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Netto- Auftragssumme). 22. Rangfolge der Vertragsbestandteile und Ausschluss von AGB 22.1 Rangfolge gem. § 1 Abs. 2 VOB/B: Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: - Das Auftragsschreiben (Zuschlagsschreiben) des Auftraggebers

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- Die Leistungsbeschreibung (dieses Leistungsverzeichnis inklusive der vorliegenden Allgemeinen und Technischen Vorbemerkungen sowie etwaiger titelspezifischer Hinweise) - Die Besonderen Vertragsbedingungen (VHB Formblatt 214) nebst den vorstehenden Ergänzungen - Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (VHB Formblatt 215) - Die Ausführungs- und Detailpläne sowie Berechnungen - Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C, ATV DIN 18299, ATV DIN 18360, ATV DIN 18355 sowie die einschlägigen Gewerkenormen in neuester Fassung) - Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) 22.2 Ausschluss von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters und zwingender Angebotsausschluss: Etwaige Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- oder Montagebedingungen des Bieters sowie abweichende Herstellergarantieerklärungen werden nicht Vertragsbestandteil. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Das Beifügen abweichender Bieter-AGB, Lieferbedingungen oder verkürzter Garantiefristen stellt eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen nach § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A dar und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A. Mit Abgabe des Angebots erkennt der Bieter die vorliegenden Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers ausnahmslos und uneingeschränkt an. 22.3 Vertragsbestandteil bei Angebotsabgabe: Mit der Abgabe des Angebotes werden die vorliegenden Allgemeinen Vorbemerkungen sowie alle darin enthaltenen technischen, baubetrieblichen und vertraglichen Festlegungen ohne gesonderte Unterzeichnung automatisch und vollumfänglich integraler Vertragsbestandteil. Der Bieter bestätigt mit der Einreichung seines Angebots, dass sämtliche genannten Erfordernisse, Schnittstellen und Randbedingungen in den Einheitspreisen berücksichtigt und einkalkuliert sind. Vertragsrelevante Vereinbarungen Dem Bauvertrag sollen - neben allen seinen Anlagen sowie den Festlegungen aus dem Vergabehandbuch Bund (VHB) - die weiteren Vereinbarungen zugrunde gelegt werden. - Vertragserfüllung: 5 % (z. B. über Bürgschaft oder Einbehalt, wenn über 250.000 EUR Netto Auftragssumme) - Gewährleistung: 3 % - Baustromanschluss: gem. Titel "BE" herstellen u. vorhalten. Anmeldung für Bauherrn vornehmen. Der Bauherr trägt die Verbrauchskosten. - Bauwasseranschluss: gem. Titel "BE" herstellen u. vorhalten. Anmeldung für Bauherrn vornehmen. Der Bauherr trägt die Verbrauchskosten. - Bauzeiten: siehe VHB - Fbl. 214 VHB: Ziffer 1 der Besonderen Vertragsbedingungen wird um folgende Ziffer 1.3 ergänzt: "1.3 Sämtliche der in Ziffer 1.1 der Besonderen Vertragsbedingungen vereinbarten Fristen sind Vertragsfristen. Das gilt insbesondere für die Fertigstellungsfrist. Im Wege der Überarbeitung eines Bauzeiten- und Ablaufplanes sich neu ergebende Fristen sind automatisch ebenfalls Vertragsfristen. Das gilt insbesondere auch für den sich daraus ergebenden neuen Fertigstellungstermin. Auch der neue Fertigstellungstermin ist kalendermäßig bestimmt i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB und darüber hinaus automatisch vertragsstrafenbewehrt. Die beiden vorstehenden Sätze gelten sinngemäß in Bezug auf nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B verlängerte Ausführungsfristen bzw. Vertragsfristen."

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- Fbl. 214 VHB: Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen wird um folgende Ziffer 2.4 ergänzt: "2.4 Soweit sich Vertragsfristen aufgrund etwaiger berechtigter Bauzeitverlängerungsansprüche des AN verschieben, oder soweit Vertragsfristen einvernehmlich neu festgelegt werden, knüpft die vorstehende Vertragsstrafenregelung an die neuen Termine an, ohne dass es hierzu einer erneuten besonderen Vereinbarung hinsichtlich der Vertragsstrafenregelung bedarf."

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1. 1.1. 1.2.Titel: Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung, Einrichten, Vorhalten, Rückbauen Baustelleneinrichtung liefern und für die gesamte Bauzeit vorhalten. Die Baustelleneinrichtung muss auf die auszuführende Leistung des gesamten LV's abgestimmt sein. Nach Beendigung der Leistung ist diese Einrichtung wieder zu entfernen. Vorhaltedauer: für die eigene Leistungszeit Eigener Baustromverteiler an Baustromanschluß des Bauherrn anschließen, warten, vorhalten, rückbauen. Gleiches gilt für Bauwasser - wenn Bedarf besteht. Vorhaltung: eigene Leistungszeit Vorhalten aller erforderlichen Werkzeuge, Rüstungen, Hebezeuge, Mobilkrane bzw. Scherenarbeitsbühnen zur Montage der Torkonstruktionen, Zargen, Laufschienen und Deckenunterkonstruktionen bis zu einer lichten Hallenhöhe von ca. 6,50 m. Inklusive aller erforderlichen Schutzmaßnahmen für angrenzende fertige Bauteile (z. B. Fassadenpaneele). 1,00 Psch _______________ __________________ Werkstatt- und Montageplanung Erstellung der vollständigen Werkstatt-, Montage- und Leitungsführungsplanung für: *Tore *Fenster *Außentür *Innentüren auf Grundlage der bauseitigen Rohbau-, Stahlbeton- und Fassadenpläne. Ermittlung der exakten Einbaumaße vor Ort. Darstellung sämtlicher Befestigungspunkte, Konsolen, Sturz- und Anschlagssituationen, Abhängungen an den Stahlbetonbindern sowie der Schnittstellen zur Elektroinstallation (Kabelwege, Taster- und Steuerungspositionen, Signalleuchten, Einspeisepunkte CEE). Vorlage beim Auftraggeber/Architekten zur Freigabe vor Fertigungsbeginn. Je nach Qualität der Werkstatt- und Montageplanung sind mehrere Prüfläufe einzurechnen. Übergabe aller Unterlagen als PDF. 1,00 Psch _______________ __________________

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
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1.3.Dokumentation Diese Position ist für die folgenden Teilleistungen dieses LV zu verpreisen: *Tore *Türen *Fenster Übergabe der notwendigen Dokumentationen, inkl. Fachbauleiter- und Errichtererklärung, Erstellung Prüfbuch, Einweisung mit dem Bauherrn durchführen. Im Zuge des Einbaus mit dem Elektriker abstimmen, Anschluss der Tore zusammen durchführen. Erstellung der vom AG geforderten Dokumentationsunterlagen mit Inhalt und Ausführung nach den Vorgaben des AG. Die Erstellung der Dokumentations-, Bestands- und Revisionsunterlagen umfasst folgende Leistungen: Die Dokumentations-, Bestands- und Revisionsunterlagen sind in Ordnern mit Inhaltsverzeichnis in folgender Grob-Gliederung (Untergliederung durch AN entsprechend tatsächlichen Umfang) zu liefern: 0 - Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis zu den beiliegenden Nachweisen und Produktunterlagen, wie folgt gegliedert: *Lfd. Nr./ Pos.-Nr. (LV)/ Bezeichnung/Datum/Seiten 1 - Erklärungen Fachunternehmererklärung, Fachbauleitererklärung 2 - Produkt-, Hersteller- und Lieferantennachweise *Nachweise zu allen Material- und Produktlieferungen *Produktnachweisen, Prüfzeugnisse, Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, CE-Unterlagen oder dergleichen 3 - Wartungs- und Nutzungshinweise *** Alle Unterlagen sind dreifach zu übergeben. Sind in o. g. Unterlagen Aussagen zu mehreren Typen von Produkten enthalten, so ist der tatsächliche Typ durch farbige Signatur eindeutig zu kennzeichnen. Die Trennung der einzelnen Gliederungspunkte hat durch Trennblätter mit verstärktem Lochrand und mit Beschriftung (Lfd.Nr.) entsprechend dem Inhaltsverzeichnis zu erfolgen. Unterlagen im Format größer als A4 sind grundsätzlich mit selbstklebenden Verstärkungs-Lochbändern zu versehen. Das Inhaltsverzeichnis entspr. Gliederungspunkt 0 ist 1-fach als Datei im MS-Exel-Format zu übergeben. Die Dokumentations-, Bestands- und Revisionsunterlagen sind eine Woche vor Leistungsabnahme bzw. Nutzereinweisung beim Planer zur Vorkontrolle vorzulegen. Die Vorlage der vollständigen Dokumentations-, Bestands- und Revisionsunterlagen ist Grundlage für die abschließende Schlussabnahme der Leistungen des AN.

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1.4.1,00 Psch _______________ __________________ Inbetriebnahme Tore Inbetriebnahme der hier ausgeschriebene Tore und aller dazugehörigen Komponenten, inkl. Einweisung des Nutzers. Für die Inbetriebnahme ist zudem ein Termin mit dem bauseits gebundenen Elektriker einzurechnen. 1,00 Psch _______________ __________________ Summe Titel 1. Baustelleneinrichtung __________________

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2. 2.1.Titel: Tore Sektionaltor, B x H = 3600 x 4500 mm Lieferung und betriebsfertige Montage eines Industrie- Sektionaltores für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeughallen nach DIN EN 13241 und DIN 14092-2 (Feuerwehrhäuser) als vollflächig geschlossenes Paneeltor. Abmessungen: Lichte Wandöffnung / Durchfahrtsmaß: Breite 3.600 mm, Höhe 4.500 mm; Sturzhöhe: ca. 1.480 mm; Deckenhöhe ab OFF: ca. 5.500 mm (12 x) ca. 6.500 mm (2 x) Torkonstruktion (Vollpaneeltor): • Bautiefe des Torblattes ca. 40 bis 45 mm (42 mm). • Torblatt bestehend aus 6 doppelwandigen, feuerverzinkten Stahl-Lamellensektionen, FCKW-frei mit hochstabilem PU-Hartschaum hohlraumfrei und wärmegedämmt ausgeschäumt (U_p <= 0,50 W/(m²K)). • U-Wert, Gesamt: < 1,30 W/m²K • Außenschale mit feiner Mikrolinierung (Micrograin/mikroprofiliert), Innenseite Stucco-dessiniert. • Ausführung mit integriertem Fingerklemmschutz außen und innen sowie Seiteneingreifschutz. • Rundumlaufende, dauerelastische EPDM-Lippendichtungen an Sturz, Zargen und Sektionen. Zweilippige EPDM-Bodendichtung mit hoher Bodenanpassung zur Ausgleichung von Bautoleranzen. Farbgebung / Oberfläche: • Hochwertige Farb- und Korrosionsschutzbeschichtung des gesamten Torblattes beidseitig (außen und innen) im Farbton RAL 7012 (Basaltgrau), Seidenglanz. Beschlag und Führung: • Höhergeführter Industrie-Laufschienenbeschlag (Beschlagsart H) mit geschraubten Laufschienen aus feuerverzinktem Stahl. • Laufrollen für geräuscharmen Torlauf. • Gewichtsausgleich über präzisionsgefertigte Torsionsfederwellen mit integrierter Federbruchsicherung und innenliegenden Tragseilen mit Seilbruchsicherung nach DIN EN 13241. Kunststoff-Zargenfuß gegen Bodenfeuchte und Korrosion. Antrieb und Steuerung (Feuerwehr-Schnellläufer DIN 14092- 2): • Kompakter Drehstrom-/Wechselstrom-Wellenantrieb mit integriertem Frequenzumrichter (FU) für ruckfreien Sanftanlauf und Sanftstopp. • Auslegung für intensive Nutzung (mindestens 25 Zyklen/Stunde, Schutzart IP 65).

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• Hohe Öffnungsgeschwindigkeit: mindestens 0,75 m/s zur Sicherstellung kürzester Ausrückzeiten im Alarmfall gemäß DIN 14092-2. Schließgeschwindigkeit ca. 0,30 bis 0,50 m/s. • Mikroprozessorsteuerung im separaten Gehäuse (IP 65), Folientaster Auf-Halt-Zu, Diagnosedisplay, einstellbare Offenhaltezeit und automatischer Zulauf. Berührungslose Sicherheitseinrichtung: • Schließkantensicherung berührungslos über ein optoelektronisches Mehrstrahl-Lichtgitter (Schutzart IP 65), das vollständig und flächenbündig in die senkrechten Führungsschienen/Zargenprofile integriert ist. • Um Beschädigungen durch ausrückende Einsatzfahrzeuge oder Hängenbleiben von Ausrüstungs- und Schlauchmaterial auszuschließen, sind externe, in den Durchfahrtsbereich hineinragende oder vor die Zarge montierte Sensorleisten unzulässig. • Nothandbetätigung über gesicherte Nothandkette mit Wartungsentriegelung. • Gesicherte Entriegelung, innen, über Bowdenzug. Feuerwehr-Zusatzausstattung: • Funksteuerung: Integrierter Funkempfänger 868 MHz inklusive je Tor 1 Stück robuster Industrie-Mehrkanal- Handsender. • Optische Signalanlage: Je Tor 1 Paar LED-Signalleuchten (Rot/Gelb) für Außen- und Innenmontage inklusive Steuerungsplatine zur Vorwarnung bei automatischer Torschließung gemäß Vorschrift der Feuerwehr-Unfallkasse. • Zulauf-Unterdrückung: Am Tor integrierter Schlüsselschalter zur manuellen Außerkraftsetzung des automatischen Zeit-Zulaufs (Funktion 'Dauer-Auf' für Werkstatt-, Reinigungs- und Ausbildungsbetrieb). • Tore mit 90° gelb-schwarzen Rammschutzecken, L-Winkel, 5 mm x 400 mm x 180 mm, Stahl, ausstatten.

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
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2.2.Prinzipskizze 14,00 St _______________ __________________ Zulage hochkratzfeste Doppelverglasung Mehrpreis/Zulage zu vorstehender Position für die Ausführung von 2 Sektionen als verglaste Aluminium-Rahmensprossenkonstruktion anstelle der geschlossenen Stahllamellen. Verrechnungsklausel: Der angebotene Einheitspreis versteht sich ausdrücklich unter voller Anrechnung und Verrechnung der entfallenden doppelwandigen, geschlossenen Stahllamellensektionen der Hauptposition. Konstruktion der Aluminium-Rahmensprossen: • Verwindungssteife Aluminium-Rahmensprossenkonstruktion aus stranggepressten Aluminiumprofilen (E6/EV1 eloxiert bzw. hochwertig pulverbeschichtet im Farbton RAL 7012 Basaltgrau passend zum Sockel). Ansichtsbreite der senkrechten und waagerechten Sprossen ca. 50 bis 65 mm. • Untere Sektion (Sockel, Bauhöhe ca. 750 mm) verbleibt durchgehend geschlossen als doppelwandiger Stahl-Lamellensockel Verglasungsspezifikation und Kratzfestigkeitsnachweis: • Vollflächige Verglasung aller Rahmenfelder (2 Sektionen à 3 Felder = 6 Felder je Tor ohne Schlupftür; bei Toren mit Schlupftür angepasst) mit hochwertiger Kunststoff- Doppelscheibe, Gesamtdicke ca. 26 mm, glasklar.

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2.3.• Zum dauerhaften Schutz gegen Putz-, Wasch- und Scheuerspuren müssen die Scheiben beidseitig über eine werkseitig aufgebrachte, hochkratzfeste Oberflächenvergütung verfügen. Standard-Acryl- oder Polycarbonatscheiben sind unzulässig. Systemskizze 14,00 St _______________ __________________ Zulage Schlupftür Mehrpreis/Zulage zu vorstehender Position für den werkseitigen Einbau einer stolperfreien Schlupftür nach außen öffnend, ansichtsgleich in die verglaste Torkonstruktion integriert. Spezifikation der stolperfreien Schlupftür: • Ausführung absolut stolperfrei ohne Stolperschwelle nach DGUV Vorschrift 49 und DIN 14092-2 zur Vermeidung von Stolperunfällen ausrückender Einsatzkräfte bei schlechten Sichtverhältnissen. Schwelle aus massivem Edelstahl mit abgerundeten Kanten. Die maximale Schwellenhöhe in der Mitte darf 10 mm nicht überschreiten und muss zu den beiden Rändern auf maximal 5 mm abflachen. Konstruktionen mit Schwellenhöhen > 10 mm sind aus Gründen des Personenschutzes unzulässig. • Lichte Durchgangsbreite mindestens 900 mm (ca. 940 mm), lichte Höhe ca. 2.100 bis 2.190 mm.

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2.4.• Beschlag für Flucht- und Rettungswege: Einsteck- Panikschloss mit Panikfunktion D nach DIN EN 179 (im Alarmfall von innen jederzeit über Drücker zu öffnen, von außen über Schlüssel entriegelbar), Mehrfachverriegelung für hohe Torsionssteifigkeit und Einbruchhemmung. • Objekttürdrückergarnitur Edelstahl, flach/gekröpft, mit Profilzylinder-Rosette. • Integrierter, obenliegender Gleitschienen-Türschließer. • Verdeckt liegende Sicherheitsabschaltung: Voreilender Sicherheitsschalter vollständig verdeckt im Türprofilrahmen integriert, der ein Anfahren des Torantriebs bei geöffneter Schlupftür verhindert. Geometrische Integration in Verglasungsfelder: • Die Schlupftür wird formschlüssig in die Aluminium- Rahmensektionen integriert. • Im lichten Durchgangsbereich der Schlupftür (Sektion 2 und 3) sind genau 2 Verglasungsfelder in das Türblatt der Schlupftür integriert. • Die beiden Sektionen links und rechts neben der Schlupftür sowie die Sektionen 4, 5 und 6 oberhalb des Schlupftürsturzes verlaufen mit exakt fluchtenden Sprossen über die gesamte Torbreite. 6,00 St _______________ __________________ Zulage Waschhallentor Mehrpreis/Zulage zu Pos. "Sektionaltor" + "Zulage Doppelverglasung" + "Schlupftür" für die Ausführung des Tores zur Waschhalle unter Bedingung einer Waschhallen- nutzung: • Torsionsfedern und Tragseile mit erhöhtem Korrosionsschutz (KTL-Beschichtung bzw. Edelstahl). • Torantrieb, Steuerung, Bedienelemente, Lichtgitter und Klemmenkästen in geprüfter Schutzart mindestens IP 65 / IP 66 (strahlwassergeschützt). • Durchblickhemmende Verglasung: Die unteren beiden Verglasungsebenen der Aluminium-Rahmensprossen werden abweichend von Klarglas mit strukturierter, lichtdurchlässiger, aber blickdichter Spezialfüllung (Kristallstruktur / Satinato) ausgeführt, um Blend- und Sichtschutz gegen Einblicke von außen zu gewährleisten. 1,00 Psch _______________ __________________

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
2.5. 2.6.Zulage Satinato-Verglasung Zulage zur Pos. "Hochkratzfeste Doppelverglasung" für die Ausführung der dort beschriebenen Kunststoff-Doppelscheibe als "Durchblicksicher" bzw. satinato. Gilt für 13 Tore, da Waschhalle schon in Satinato ausgestattet ist. 1,00 Psch _______________ __________________ Rechteckrohr 120/60/4 mm, zwischen Hallenbindern Lieferung und fachgerechte Montage von statisch bemessenen Stahlbau-Rechteckrohrprofilen zur horizontalen und vertikalen Lastabfangung der waagerechten Laufschienen der 14 Toranlagen zwischen den Stahlbeton- Dachbindern. • Querschnitt: Rechteckrohr mindestens 120 x 60 x 4 mm (Stahl S235JR), feuerverzinkt bzw. korrosionsschutzbeschichtet, passend zur Hallenkonstruktion. • Einzellänge: L = 4,50 m (entsprechend dem lichten Achsabstand der Stahlbetonbinder). • Ausführung: Je Toranlage kommen genau 3 Stück Profile zur Ausführung (Gesamt: 14 Tore x 3 = 42 Stück). • Inklusive werkseitig angeschweißter Kopf-/Flanschplatten an beiden Profilenden. • Inklusive statisch zugelassener Schwerlastbefestigungen (Verbundanker bzw. Trägerklemmen) an den Flanschen der Stahlbetonbinder (ohne Durchtrennung tragender Binderbewehrung). • Inklusive aller justierbaren Vertikalabhänger, Konsolen und Verbindungsmittel zur schwingungsfreien Aufnahme der waagerechten Torlaufschienen. • Inklusive prüffähigem statischem Nachweis. 42,00 St _______________ __________________

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
2.7.Grob/Feinreinigung Zweistufige Ausführung der Reinigung und Endjustage aller 14 Toranlagen zur Sicherstellung einer mangelfreien Abnahmeohne bauseitige Verzögerungen: 1. Grobreinigung nach Beendigung der Rohbau-, Fassaden- und Bodenbeschichtungsarbeiten. 2. Gründliche Feinreinigung aller Laufschienen, Laufrollen, Lamellenoberflächen, Verglasungsfelder und EPDM- Dichtungen auf Anweisung der Bauleitung. Entfernung aller Bohr-, Schleif- und Baustellenstäube. • Vollständiger Funktions- und Probelauf aller Sicherheitseinrichtungen (Lichtgitter, Not-Halt, Schlupftürkontakt, Signalleuchten, Funk). • Einweisung des KatS-Gerätewartes und Übergabe der Prüfprotokolle. Inkl. aller An- und Abfahrten. 1,00 Psch _______________ __________________ Summe Titel 2. Tore __________________

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
3. 3.1. 3.2.Titel: Türen Außentür, Stahlblechtür, 1,25 m x 2,13 m, OTS, RC2N, BZ Stahlblechtür, 1-flg., BZ, D/K, OTS, 1250x2130 mm, RC2N Stahlblechtür als Drehflügeltür, 1-flügelig, für den Einbau in Außenwände aus Stahlbetonsockel und Metall- Sandwichpaneel (Anschluss an verzinkte C-Stahlprofile mit Kompriband herstellen), CE-gekennzeichnet nach DIN EN 14351-1, mechanische Beanspruchungen Klasse 3, mit Türblatt und Zarge aus Stahlblech verzinkt und grundiert, Wärmedämmdurchgangskoeffizient mind. U = 1,80 W/(m2·k) Einbruchwiderstandsklasse: RC2N Rohbauöffnung (B/H): ca. 1250 / 2130 mm Türblatt: gefälzt Zarge: Blockzarge Bänder: Rollband Türschließer: OTS mit Öffnungsbegrenzer und Feststeller unten Lichtausschnitt: 1/3, in ESG-Glas Schloss: Panikschloss, Funktion E vorgerüstet für Digitalzylinder Fluchttürfunktion: E (Wechselfunktion) Garnitur: Drücker/Knauf aus Edelstahl 1,00 St _______________ __________________ Hauptpos. Innentür, Stahlblechtür, 1,01 m x 2,13 m, T0, UZ Stahlblechtür, T0-1, B/H = 1010/2130 mm Stahlblech-Innentür als Drehtür, einflügelig, Türblatt aus verzinktem Stahlblech, dreiseitig gefälzt inkl. Schloss, Bänder und Drückergarnitur sowie Zarge mit Dichtung. Baurichtmaß: 1010 mm (B) x 2130 mm (H) Befestigungsuntergrund: Mauerwerk (HLz) Wanddicke: 17,5 cm + 2 x 1,5 cm Putz = 20,5 cm Anforderungen Klimaklasse: II Mechan. Beanspruchung: S Einbruchschutz: keine Anforderungen Schallschutz: keine Anforderungen Wärmeschutz: keine Anforderungen Brandschutz: keine Anforderungen Türblatt Blechdicke: ca. 1,5 mm Türblattdicke: ca. 45 mm Oberfläche mit Zarge: verzinkt mit Grundierung Farbe: grau Beschläge Drückergarnitur: Edelstahl D/D Einsteckschloss: für Profilzylinder Bänder: 2-teilig, verzinkt mit Grundierung Zarge Ausführung: Umfassungszarge Blechdicke: 1,5 mm, gefälzt Zargenspiegel: 48-50 mm Umbug: 10 mm Oberfläche: verzinkt mit Grundierung Zarge: inkl. vollständiger Vermörtelung der Zargenhohlräume

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
3.3. 3.4. 3.5.Ausführungsklasse: EXC 2 Korrosivitätskategorie: C3 Schutzdauerklasse: VH Baurichtmaß: 1010/2130 mm 3,00 St _______________ __________________ Innentür, Stahlblechtür, 1,51 m x 2,26 m, T0, UZ Tür, wie in vorstehend "Hauptpos." beschrieben, jedoch mit folgenden Änderungen: * Drehtür mit 2 Flügeln * Wand: 24er Wand. Maulweite Zarge: 24+2+2 = 28 cm * Teilung der Flügel 2/3 + 1/3 * inkl. Bodenfeststeller * Richtmaß 1510 mm x 2260 mm * Gehflügel mit OTS und Rasterfeststellung 1,00 St _______________ __________________ Innentür, Stahlblechtür, 1,51 m x 2,26 m, T60 RS, UZ, Edelstahl 1.4571 Tür, wie in vorstehend "Hauptpos." beschrieben, jedoch mit folgenden Änderungen: * Drehtür mit 2 Flügeln * Wand: 24er Wand. Maulweite Zarge: 24+2+2 = 28 cm * Teilung der Flügel 2/3 + 1/3 * inkl. Bodenfeststeller * Richtmaß 1510 mm x 2260 mm * Brandschutz: T60 * Rauchschutz: RS * Türblatt und Zarge in Edelstahl 1.4571 (V4A) * Dämmung Türblatte: PU-Füllung * Einsteckschloss mit Wechsel PZ-gelocht, DIN 18250 Klasse 5 inkl. Edelstahlstulp * FS-Rundgriff-Drückergarnitur, Edelstahl, Drücker festdrehbar gelagert mit Rundrosettengarnitur 1,00 St _______________ __________________ Innentür, Stahlblechtür, 1,51 m x 2,26 m, T0, UZ, Edelstahl 1.4571 Tür, wie in vorstehend "Hauptpos." beschrieben, jedoch mit folgenden Änderungen: * Drehtür mit 2 Flügeln * Wand: 24er Wand. Maulweite Zarge: 24+2+2 = 28 cm * Teilung der Flügel 2/3 + 1/3 * inkl. Bodenfeststeller * Richtmaß 1510 mm x 2260 mm * Gehflügel mit OTS und Rasterfeststellung * Türblatt und Zarge in Edelstahl 1.4571 (V4A) * Dämmung Türblatte: PU-Füllung * Einsteckschloss mit Wechsel PZ-gelocht, DIN 18250 Klasse 5 inkl. Edelstahlstulp * FS-Rundgriff-Drückergarnitur, Edelstahl, Drücker festdrehbar gelagert mit Rundrosettengarnitur Ort: Waschhalle 1,00 St _______________ __________________

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
3.6. 3.7.Zulage Lichtausschnitt Zulage zur Hauptpos. Innentür, Glasauschnitt: - Lichtausschnitt, 1/3, Oberes Drittel, - Ausführung in 6 mm VSG 1,00 St _______________ __________________ Zulage Beschichtung Außentür Zulage für Beschichtung der Außentür in einer RAL-Farbe nach Wahl Bauherr. inkl. notwendiger Abklebearbeiten rundum den Türbereich. Beschichtung Stahlblechtür, inkl. Untergrundvorbehandlung nach BFS-Merkblatt Nr. 6: Schleifen und Entfetten, 2K-Epoxi-Haftgrund, Spray Filler als Zwischenbeschichtung, Schlussbeschichtung PU-Spray Seidenmattlack. 1,00 Psch _______________ __________________ Summe Titel 3. Türen __________________

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
4.Titel: Fenster Systembeschreibung Generell: Das folgende Leistungsverzeichnis enthält die Leistungen zur Lieferung und dem Einbau von Kunststofffenster für den Neubau des Katschutzlagers in Sondershausen OT Berka. Aufmaß: Nach Auftragsvergabe vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer die Fenster selbstständig aufzumessen und eventuelle Abweichungen zum LV mitzuteilen. Fensterelemente: Kunststofffenster, Teilung wie in den Skizzen dargestellt. Die Profile und Scheiben sind den Statischen Erfordernissen anzupassen. 6-Kammerprofil, Bautiefe 85 mm, flächenversetzt, Isolier/- Wärmeschutzglas, warme Kante. Scheibenaufbau (Außenscheibe - SZR - mittlere Scheibe - SZR – Innenscheibe/Raumseite): Float 4 mm - 18 mm SZR - Float 4 mm - 18 mm SZR - VSG 6 mm Ug = 0,5 UW = ca. 0,85 W/m²K Farbe (aussen) RAL 5017 Verkehrsblau Farbe (innen) weiß WK/RC: keine Anforderungen Angebotene Fenster: Hersteller: ______________________ (Bieterangabe) Typ: ______________________ (Bieterangabe) Verdeckt liegender Dreh- /Kipp-Beschlag mit Einhandbedienung und Fehlbedienungssperre. Eck- und Scherenlager sind flügelrahmenbündig und optisch aufeinander abgestimmt. Die Basissicherheit des Beschlages erfolgt durch Eckumlenkungen mit Pilzköpfen und Ecklagern mit integriertem Aushebelschutz. Korrosionsbeständigkeit gemäß DIN EN- 1670, Klasse 3. Fensterbeschlag: Alle Beschlagsteile müssen die Anforderungen nach EN 13126 erfüllen. Die Beschlagsteile müssen gegen Korrosion geschützt und nachjustierbar sein. Die Mindestöffnung des Fensterflügels sollte 90° betragen. Bei Fensterflügelbreiten

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
über 120 cm ist eine Zweitschere einzusetzen. Nachfolgend werden die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung beschrieben. Weitere Zusatzteile - wie Drehsperren, Öffnungsbegrenzer und Schlösser - werden in den Positionen gesondert beschrieben. Beschlag und Fensterrahmen sind konstruktiv aufeinander abgestimmt. Galvanisch verzinkte und passivierte Oberfläche gemäß RAL-GZ 660/1 "Bau- und Fensterbeschlagteile Beanspruchungsgruppe 5 (Korrosionsschutz)" integrierte verschlussseitige Grundsicherheit (Pilzkopfverriegelungen) Sicherheitsbauteile aus Metall Sicherheitskippauflaufbock mit integrierter Aushebelsperre Fehlschaltsicherung in Kippstellung Progressiver Scherenanzug ab 25 mm Kipp-Öffnungsweite 38 mm Hub durch das Kammergetriebe Justiermöglichkeiten zum Anheben und Absenken des Flügels Verstellbare flügelseitige Schließbolzen zur Anpressdruckregulierung Riegelstücke mit Einlaufschräge Sichtbare Beschlagteile (Eck- und Scherenlager) mit PUR- Beschichtung. In geschlossenem Zustand sind alle Ver- schraubungen verdeckt (keine Abdeckkappen!). Beschlag geprüft gemäß RAL-GZ 607/3, max. 100 kg Flügelgewicht. Herstellung und Montage: Hergestellt und montiert nach Herstellervorschrift. Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden. Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belas- tungen auf die Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Elemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den Auftraggeber anzubringen sind. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und zu befolgen. Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Der Meterriss ist, gemäß dem RAL Leitfaden zur Montage 2014-03 Ziffer 3.1.2, Nr. 15 Seite 32, in jedem Stockwerk nicht weiter an 10 Meter von jedem Einbauort einer nachfolgend beschriebenen Leistung angeordnet. Falzdichtungen zwischen Flügel und Blendrahmen rundumlaufend in mind. zwei Ebenen auf EPDM in schwarz oder grau. auf die Unversehrtheit der Dichtungsprofile ist zu achten. Das Aufschneiden der äusseren Dichtung zur Rahmenbelüftung ist unzulässig. Die Dichtungsprofile müssen auswechselbar und in den Ecken dicht sein. Abdichtung: außen: dauerelastisch, Schlagregendicht, Fugenbreite max: 10 mm. innen: diffusionsdicht, dauerelastisch abgedichtet. Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs- Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
4.1.AS - Anschluss seitl. (Fenster/ Tür) ohne Anschlag: Der Anschluss erfolgt an verzinkte Stahlprofile. Die Elemente werden in Baukörperebene ohne Anschlag eingebaut. Die Fuge zwischen dem Blendrahmen und den verzinkten C- Porfile der Fassade ist mit einem vorkomprimierten Spezialband zu schließen. Angebot. Abdichtungsband: '........................................' (vom Bieter anzugeben) AO - Anschluss oben (Fenster/ Tür) ohne Anschlag Wie AS. AU - Anschluss unten (Fenster) Basispunkt Der Baukörper ist hier sinngemäß wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben ausgebildet. Im Fußpunkt der Fenster- konstruktion ist ein Basisprofil (Mehrkammer-Hohlprofil) anzuordnen. Dieses Basisprofil ist mit einem verzinkten Stahlrohr auszusteifen. Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Baukörpers ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen. Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss einer bauseitigen Fensterbank (Holzwerkstoff oder Agglomarmor) vorzurichten. Die Anschlussfuge ist mit Wärmedämmung auszufüllen und mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln. Auf der Außenseite ist die Dichtungsfolie an der Basiskonstruktion eingespannt. Die Folie ist bis auf den tragenden Baukörper zu führen und dort zu verkleben. Außenseitig ist vorzurüsten für Anschluss einer Alufensterbank, Blech. Fenster, 2 Flügel, B/H = 2,01 m x 0,80 m Liefern und Einbauen eines Fensterelementes, Konstruktion siehe Hinweise in diesem Titel, Maße: 2,01 m Breite x 0,80 m Höhe Mit Pfosten/Mittelsteg 1 Flügel: D 1 Flügel: D+DK Teilung 50/50 Anschlüsse: AS, AO, AU (rundum Rahmen aus verzinkten C- Profilen) 1 Fenster der 17 Fenster wird im Mauerwerk (ohne Anschlag) montiert. Oben und seitlich: Hochlochziegel mit Leibungsglattstrich. Unten: Perimeterdämmplatte in Brüstung geklebt. 17,00 St _______________ __________________

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
4.2. 4.3. 4.4.Fenster, 2 Flügel, B/H = 2,01 m x 1,01 m Liefern und Einbauen eines Fensterelementes, Konstruktion siehe Hinweise in diesem Titel, Maße: 2,01 m Breite x 1,01 m Höhe Mit Pfosten/Mittelsteg 1 Flügel: D 1 Flügel: D+DK Teilung 50/50 Anschlüsse: AS, AO, AU (rundum Rahmen aus verzinkten C- Profilen) 4,00 St _______________ __________________ Fenster, 1 Flügel, B/H = 1,01 m x 1,01 m Liefern und Einbauen eines Fensterelementes, Konstruktion siehe Hinweise in diesem Titel, Maße: 1,01 m Breite x 1,01 m Höhe 1 Flügel: D+DK Fenster werden im Mauerwerk (ohne Anschlag) montiert. Oben und seitlich: Hochlochziegel mit Leibungsglattstrich. Unten: Perimeterdämmplatte in Brüstung geklebt. 2,00 St _______________ __________________ Mehrpreis RC2N Mehrpreis/Zulage für die Ausführung der * Kunststofffenster in Widerstandsklasse RC2N nach DIN EN 1627. Prüfnachweis: Gültiger Prüfbericht / Konformitätsnachweis eines akkreditierten Prüfinstituts (z. B. ift Rosenheim o. glw.) für das angebotene Fenstersystem nach DIN EN 1627. Der Nachweis muss die Montage auf Stahl-Unterkonstruktionen (C-Profil-Wandriegel t≥2,5 mmt≥2,5 mm) sowie in Mauerwerk leistungsgerecht abdecken. Stahlaussteifung: Umlaufend geschlossene, formstabile und systemgebundene Stahlverstärkungen im Blend- und Flügelrahmen nach Verarbeitervorgabe für RC2/RC2N. Sicherheitsbeschlag: Umlaufende Verriegelung mit gehärteten Pilzkopfzapfen und stahlverschraubten Sicherheitsschließstücken nach Herstellervorgabe (Verriegelungsabstand ≤500 mm≤500 mm). Integrierter Anbohrschutz für das Getriebe. Fenstergriff: Abschließbarer Sicherheits-Fenstergriff, geprüft nach DIN EN 13126-3 mit einem Widerstandsmoment von mindestens 100 Nm gegen Abdrehen und Abreißen, inkl. Schließzylinder, je Gebäudeabschnitt / Halle gleichschließend, mit 2 Schlüsseln je Fenster. Druckfeste Hinterklotzung (Montage): Zwingende, vollflächig druckfeste Hinterklotzung des Blendrahmens an allen Verriegelungspunkten, Schließstücken, Eck- und Scherenlagern gegen den tragenden Baukörper (C-Profil- Wandriegel bzw. Mauerwerk). Die Klötze müssen dauerhaft formstabil, feuchtigkeitsunempfindlich und unverrottbar sein (z. B. Polyamid-Distanzklötze) und sind dauerhaft gegen Verrutschen zu sichern.

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
Befestigung an C-Profilen: Die Befestigung an den bauseitigen C-Wandriegeln hat mit bauaufsichtlich zugelassenen Bi-Metall-Bohrschrauben (A2 mit gehärteter Stahlbohrspitze) direkt im tragenden Flansch (t≥2,5−3,0 mm) zu erfolgen. Befestigungsabstände ≤500 mm, Eckabstand 100 bis 150 mm. Eine Befestigung nur in der Deckschale der Sandwichelemente ist unzulässig. Verklebung Glas: keinP4A-Glas, aber die Verklebung muss nach RC2 sein. Montagebescheinigung: Vorlage einer vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Montagebescheinigung für einbruchhemmende Fenster nach DIN EN 1627 Anhang A als zwingende Abnahmevoraussetzung. 1,00 Psch _______________ __________________ Summe Titel 4. Fenster __________________

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
5. 5.1.Titel: Fensterbänke Innenfensterbank, dekorbeschichteter Holzfaserstoff Innenfensterbank als dekorbeschichteten Holzfaserstoff liefern und einbauen. Fensterbank lichtecht, kratzfest und unempfindlich. Stärke: 18 mm Fensterbankbreite: 200 mm Untergrund: C-Profile, verzinkt Farbe: Vollfarbe entsprechend Farbpallette (hellgelb bis hellblau) Inkl. aller Anschlußfugen zum Fenster und Kantenbeschichtung in Möbelqualität, nahtlos. Überstand max. 1-2 cm. Inkl. Endstücken. Ort: Fahrzeughalle, Lagerhalle 44,00 m _______________ __________________ Summe Titel 5. Fensterbänke __________________

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
6. 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. 6.5. 6.6.Titel: Sonstiges Glasflächen Fenster erstreinigen Fensterglasflächen, innen und außen, inkl. Beschlägen und dgl. erstreinigen 74,00 m2 _______________ __________________ Nachträglicher Einbau Falzdichtungen Alle Falzdichtungen (für alle Innentüren dieses LV's) im Bereich der Türzargen nachträglich einbauen, nach dem Malern der Türzargen. Inkl. gesonderter Anfahrt. 1,00 Psch _______________ __________________ Türstopper, rund, Bodenbefestigung Türstopper, rund, für Bodenbefestigung. Edelstahl Höhe: ca. 60 mm Durchmesser: ca. 50 mm 3,00 St _______________ __________________ Bummsinchen, 50 mm Bummsinchen, 50 mm, Kunststoff, ankleben, weiß. 4,00 St _______________ __________________ Blindzylinder bis 70 mm Blindzylinder zum Einbau in ein Schloss für Profilzylinder. Werkstoff: Messing, matt vernickelt Grundlänge: bis 70 mm 4,00 St _______________ __________________ Schutz aller Elemente mit Folie Alle vom Auftragnehmer gelieferten Bauteilen sind zum Schutz vor Verschmutzung und Beschädigung mit einer aufgeklebten Folie zu versehen, die rückstandslos nach Abschluss der Bautätigkeiten entfernt werden kann. Das Entfernen erfolgt durch ein anderes Gewerk. 1,00 Psch _______________ __________________ Summe Titel 6. Sonstiges __________________

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Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen
Pos.Nr.Einheitspr. EUR Gesamtpr. EUR
7. 7.1.Titel: Stundenlohnarbeiten Stundensatz Facharbeiter Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Facharbeiter 5,00 h _______________ __________________ Summe Titel 7. Stundenlohnarbeiten __________________ Summe LV 5 Tore und Türen __________________

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04.10.2026 Seite 37 Projekt: Katschutzstützpunkt Kyffhäuserkreis, Waldstraße 2, 99706 Sondershausen Bauherr: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen LV: 5 Tore und Türen

Zusammenfassung

Titel 1. Baustelleneinrichtung __________________ EUR

Titel 2. Tore __________________ EUR

Titel 3. Türen __________________ EUR

Titel 4. Fenster __________________ EUR

Titel 5. Fensterbänke __________________ EUR

Titel 6. Sonstiges __________________ EUR

Titel 7. Stundenlohnarbeiten __________________ EUR

Gesamt netto __________________ EUR

zzgl. 19,0 % MwSt. __________________ EUR

Gesamt brutto __________________ EUR

Ort/Datum/Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift

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Inhaltsverzeichnis I

5 LV: Tore und Türen .................................................................................................................................... 2

  1. Titel: Baustelleneinrichtung ................................................................................................................. 15
  2. Titel: Tore............................................................................................................................................. 18
  3. Titel: Türen........................................................................................................................................... 25
  4. Titel: Fenster ........................................................................................................................................ 28
  5. Titel: Fensterbänke .............................................................................................................................. 34
  6. Titel: Sonstiges .................................................................................................................................... 35
  7. Titel: Stundenlohnarbeiten................................................................................................................... 36
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