BD.04 Bürgschaft Mängelhaftung (VHB 422)
Bürgschaftsurkunde (Mängelhaftung)
Die
AOK Hessen. Die Gesundheitskasse.
64520 Groß-Gerau
vertreten durch den Vorstand,
dieser vertreten durch
den Hauptabteilungsleiter
Personal-Finanzen-Infrastruktur
Herrn Karlheinz Löw
– im Folgenden auch Auftraggeberin genannt –
und
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– im Folgenden auch Auftragnehmer genannt –
wurde folgender Vertrag geschlossen:
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Name des Vertrages inkl. Vergabenummer
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Datum
Nach den Bedingungen des vorgenannten Vertrages hat der Auftragnehmer eine Gewährleistungssicherheit zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
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Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
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an die Auftraggeberin zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
______________, den ____.____._____
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Für den Bürgen
[Name]
[Funktion]