BC.01 – Verpflichtungserklärung Mindestlohngesetz
Verpflichtungserklärung
Wir, das unter Ziffer 2 genannte Unternehmen, verpflichten uns, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten und ggf. die von uns eingesetzten Unterauftragnehmer ebenso auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie zur Weitergabe dieser Verpflichtung entlang einer Liefer-/ Leistungskette von weiteren Unterauftragnehmern zu verpflichten und die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes durch Unterauftragnehmer entlang einer Liefer-/ Leistungskette zu überprüfen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber Unterauftragnehmern, die ihren Sitz im Ausland haben und ihre Leistung ausschließlich im Ausland erbringen.
Wir erklären uns damit einverstanden, dass die Auftraggeberin zur Prüfung der Eignung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Wettbewerbsregisterauszug über uns anfordert. Für den Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft gilt dieses Einverständnis für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Wir erklären, dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
Angaben zum Unternehmen und der unterzeichnenden Person
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Ort und Datum
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Name und Anschrift des Unternehmens
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Name der unterzeichnenden Person oder Name der vertretungsberechtigten natürlichen Person