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211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.docx

Tischlerarbeiten für Türen und Trennwände im Bildungszentrum Homberg/Ohm

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 14:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Vergabestelle
---AOK - Die Gesundheitskasse in HessenRecht und Gremienmanagement64520 Groß-Gerau
Vergabeart
---Xoffenes Verfahren
---nicht offenes Verfahren
---
---Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
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Ablauf der Angebotsfrist
Datum 03.11.2026Uhrzeit 10:00 Uhr
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Bindefrist endet am 30.12.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der  VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung
MaßnahmennummerErweiterungsbau "Projekt - und Innovationscenters" inkl. Umbau des Bildungszentrums der AOK HessenHomberg (Ohm)
VergabenummerLeistung
SAVE_454_2026Tischlerarbeiten Türen und Trennwände
Anlagen
A)die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind
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B)die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden
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C)die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind---------
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D)die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind
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1Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung
AOK Hessen. Die Gesundheitskasse. 64520 Groß-Gerau
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
AOK Hessen. Die Gesundheitskasse. 64520 Groß-Gerau
zu vergeben.
2Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform
VMPConnector: https://www.dtvp.de/Center
3Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe Formblatt VVB 216 - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
3.2- frei -
3.3Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert
3.4Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe Formblatt VVB 216 - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
4Losweise Vergabe
Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen
5Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
6Nebenangebote
6.1---
6.2---
7Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
8Zugelassene Angebotsabgabe
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
9Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A):
NameVergabekammer des Bundes
AnschriftKaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Tel.+49 22894990
E-Mailvk@bundeskartelamt.bund.de
10Weitere Angaben
Sonstiges
Baustellenreinigung (241 VHB) Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie­ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass * die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, * bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall­wirtschaftsbehörde vorliegt, * die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, * die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass * die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, * die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt­schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs­gemäßen Abfallentsorgung erteilt, * die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw. die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt
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