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Tariftreueerklärung
Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Verga- beverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
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meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und
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meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
➢ den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
➢ den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
➢ den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
➢ aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbind- lich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Ort, Datum, Unterschrift(en) oder Person des Erklärenden nach § 126b BGB:
– bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen – – bei Einbeziehung von Nachunternehmern auch vom Nachunternehmer vorzulegen –
Stand: 13.02.2024 Seite 1 von 1
Rev. 05/21 dbo