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neu_06_DUS_Schadstoffgutachten.pdf

Tischlerarbeiten für Innentüren, Außentür und Fensterbänke an einer Grundschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 09:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: fbhh-evergabe.web.hamburg.de

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17.08.2026 Blatt 1 / 9 G B226758-1 Schadstoffuntersuchung ano

'Grundschule Döhrnstraße' Bericht G B226758-1 Schadstoffuntersuchung ano vom 17.08.2026
Auftrag:Probenahme und Untersuchung von Materialproben auf Asbest
Untersuchungsobjekt:'Grundschule Döhrnstraße' Döhrnstraße 42, 22529 Hamburg
Auftraggeber:Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
Auftragnehmer:
Bearbeiter:
Umfang:inkl. Deckblatt 9 Seiten
Anlage(n):Analysebericht/e Probennahmepläne Plananlage zu flächigen Asbestanwendungen
Berichtsdatum:17.08.2026

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17.08.2026 Blatt 2 / 9 G B226758-1 Schadstoffuntersuchung ano

  1. Auftrag und Abgrenzung

Die Firma wurde mit der Probenahme und Untersuchung von Materialproben auf Asbest beauftragt.

Zur Vorbereitung von Umbaumaßnahmen waren die bekannten Asbestanwendungen im Wandaufbau der Gebäude genauer einzugrenzen.

Gezielt zu prüfen war:  Vorhandensein von Parkettkleber im Erdgeschoss (Speiseraum und Nachbarräume)  Stoßfugenspachtel an Gipskartondecken im Spachtel sowie asbesthaltige Spachtelung / Rauputz im Anschlussbereich Decke - Wand  Verifizierung zuvor erlangter Erkenntnisse durch Analytik welchem dem aktuellen Stand der Technik entspricht (VDI 3866, Blatt 5 Anhang B ‚Suspensionsmethode‘)

Die Proben wurden in die bestehenden Probenahmepläne eingefügt und dem Bericht angehängt.

Für eine bessere Visualisierung in welchen Bereichen asbesthaltige Produkte im Wandaufbau zu erwarten sind wurde eine weitere Plananlage erstellt, welche die flächigen Asbestanwendungen darstellt.

  1. Probenliste und Zusammenfassung der Ergebnisse
Proben- Nr.ProbenahmestelleProbenbeschreibungParameter/ MethodeErgebnis
B226758- 009Geb 5, 1.OG, Klasse Wand, Massivwand, Fliesen, weißFliesenkleber, grauVDI 3866 Anhang B qualitativkein Asbest

´Asbest REM´/´Asbest REM 2 Schichten´/´Asbest REM 3 Schichten´: Analytik gemäß VDI 3866 Blatt 5

Einzelproben Wandputz

Proben- Nr.Geb.EtageRaumBauteileBeschreibungErgebnisMP-Nr.
T LF LH NW MW ESDTFS pG KG pZ pB etAsbestkein Asbest
B226758- 30051.OG101, WCxxxxx400
B226758- 30151.OG101, WCxxxxx400
B226758- 30251.OG101, WCxxxxx400
B226758- 30351.OG101, WCxxxxx400
B226758- 30451.OG101, WCxxxxx400
B226758- 30551.OGKlasse 102xxxxx401
B226758- 30651.OGKlasse 102xxxxx402

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17.08.2026 Blatt 3 / 9 G B226758-1 Schadstoffuntersuchung ano

Proben- Nr.Geb.EtageRaumBauteileBeschreibungErgebnisMP-Nr.
T LF LH NW MW ESDTFS pG KG pZ pB etAsbestkein Asbest
B226758- 30751.OGFlurxxxxx402
B226758- 30851.OGFlurxxxxx401
B226758- 30941.OG104xxxxxzu- nächst - 403
B226758- 31041.OG104xxxxxzu- nächst - 403
B226758- 31141.OG104xxxxxC in SpurenEP
B226758- 31241.OG104xxxxx401
B226758- 31341.OGVorraumxxxxC in Spurenzu- nächst - 403
B226758- 31441.OGKlasse 103xxxxC in Spurenzu- nächst - 403
B226758- 31541.OGKlasse 103xxxxC in Spurenzu- nächst - 403
B226758- 31621.OGKlasse 106xxxxx404
B226758- 31721.OGKlasse 106xxxxx404
B226758- 31821.OGKlasse 105xxxxx404
B226758- 31921.OGFlurxxxxx404
B226758- 32021.OGFlurxxxxx404
B226758- 3212EGSpülküc hexxxxx405
B226758- 3222EGSpülküc hexxxxx405
B226758- 3232EG4xxxxx401
B226758- 3242EG6xxxxx405
B226758- 3252EG6xxxxx405
B226758- 3262EGSpeisera umxxxxx405
B226758- 3274EGLagerxxxxx406
B226758- 3284EGLagerxxxxx406
B226758- 3294EGLagerxxxxx406

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17.08.2026 Blatt 4 / 9 G B226758-1 Schadstoffuntersuchung ano

Proben- Nr.Geb.EtageRaumBauteileBeschreibungErgebnisMP-Nr.
T LF LH NW MW ESDTFS pG KG pZ pB etAsbestkein Asbest
B226758- 33052.OGFlurxxxxx402
B226758- 33152.OGKlasse 206xxxxx402
B226758- 33252.OGFlurxxxxx401
B226758- 33352.OGKlasse 203xxxxx402
B226758- 334Geb 42.OGR204xxxxx407
B226758- 335Geb 42.OGR204xxxxx407
B226758- 336Geb 42.OGR204xxxxx412
B226758- 337Geb 42.OGFlur vor R204xxxxC (Spuren)408
B226758- 338Geb 42.OGFlur vor R204xxxxx407
B226758- 339Geb 42.OGR204xxxxC (Spuren)408
B226758- 340Geb 42.OGR204xxxxx407
B226758- 341Geb 52.OGFlurxxxxx409
B226758- 342Geb 52.OGR206xxxxx409
B226758- 343Geb 52.OGR206xxxxx412
B226758- 344Geb 52.OGFlurxxxxC enthaltenzunächs t 413
B226758- 345Geb 51.OGR103xxxxC enthalten413
B226758- 346Geb 51.OGR103xxxxzunächs t 410
B226758- 347Geb 51.OGR102xxxxxzunächs t 410
B226758- 348Geb 51.OGR102xxxxTremolit (Spuren)zunächs t 410
B226758- 349Geb 51.OGFlur vor R103xxxxC, A (Spuren)EP
B226758- 350Geb 51.OGFlur vor R103xxxxx414
B226758- 351Geb 5EGWC j vor R103xxxxx414

Mischproben Wandputz

Proben-Nr.enthaltene EinzelprobenErgebnis
Asbestkein Asbest
B226758-400300,301,302,303,304x
B226758-401305,308,312,323,332x

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17.08.2026 Blatt 5 / 9 G B226758-1 Schadstoffuntersuchung ano

Proben-Nr.enthaltene EinzelprobenErgebnis
Asbestkein Asbest
B226758-402306,307,330,331,333x
B226758-403309,310,313,314,315 Nachuntersuchung der EinzelprobenC in Spuren
B226758-404316,317,318,319,320x
B226758-405321,322,324,325,326x
B226758-406327,328,329x
B226758-407334,335,338,340x
B226758-408337,339C,A in Spuren
B226758-409341,342x
B226758-410346,347,348 Nachuntersuchung der EinzelprobenT in Spuren
B226758-411nicht vergeben
B226758-412336,343x
B226758-413Nachuntersuchung von Probe 344 345C enthalten
B226758-414350,351x

Analytik gemäß VDI 3866 Blatt 5 Anhang B

´kein Asbest´: in der Probe wurde kein Asbest nachgewiesen.

Da bei der Untersuchung der Mischprobe B226758-410 Asbest nachgewiesen wurde, sollte durch die zusätzliche Untersuchung der in der Mischprobe enthaltenen Einzelproben versucht werden, das Asbestmaterial einzugrenzen. Daher wurden die Proben nachträglich einzeln untersucht. Die Ergebnisse sind in der Tabelle mit aufgeführt.

Proben mit Schadstofffund sind fett gedruckt.

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17.08.2026 Blatt 6 / 9 G B226758-1 Schadstoffuntersuchung ano

TL Türlaibung T Tapete FL Fensterlaibung GF Glasfaser HN Heizungsnische F Farbe WM Wandmitte GK Gipskarton WE / X Wandecke Sp Spachtel D Decke Gp Gipsputz S Säule Zp Zementputz C Chrysotil (Weißasbest) Bet Beton A Amphibolasbest RP Rückstellprobe EP Einzelprobe MP Mischprobe

  1. Fotodokumentation
ProbenbeschreibungFoto
Geb 5 1.OG Flur vor R103 Rauputz unterhalb von Fuge Probe -349: Asbest nachweisbar
Geb 5 1.OG Klassenraum Fliesenschild Fliesenkleber grau Probe -009: Kein Asbest nachgewiesen

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17.08.2026 Blatt 7 / 9 G B226758-1 Schadstoffuntersuchung ano

  1. Bewertung

Parkettkleber im Erdgeschoss (Speiseraum und Nachbarräume) Im Speiseraum wurde das Parkett an einer Stelle exemplarisch geöffnet. Hinweise auf Parkettkleber ergaben sich nicht, das Parkett ist mit Nut und Feder verlegt. Es ergibt sich hier damit kein Verdacht auf Asbestanwendung oder teerhaltige Parkettkleber.

Abhangdecken und Anschlussbereich Decke – Wand (Klassenräume) In Klassenräumen 1. und 2.OG sind teilweise Abhangdecken abgängig. Es wurden weitere Proben genommen von der Stoßfugenspachtelung der Gipskarton-Decken, zudem wurde der Anschlussbereich Decke – Wand gezielt beprobt. In keiner der Proben wurde Asbest nachgewiesen. Dies bestätigt die Ergebnisse und Vermutungen aus Voruntersuchungen.

Die Abhangdecken weisen Auflagen aus alter Mineralwolle auf, diese wird pauschal als alt und damit krebserzeugend Kategorie 1B eingestuft. Bei Bearbeitung ist die TRGS 521 zu beachten.

Verifizierung zuvor erlangter Erkenntnisse Im Objekt wurden im Rahmen von Voruntersuchungen systematische Asbestanwendungen im Wandaufbau ausschließlich in Bereichen ermittelt, wo ein Rauputz sichtbar ist. In Klassenräumen und Vorräumen im 1. und 2.OG sind Rauputzanwendungen sichtbar bis zu einer Fuge mit unterschiedlicher Höhe (teils 1 m vom Boden, teils ca. 1,8 m). Es wurden nun weitere Belegproben genommen, um mittels Analytik welche dem aktuellen Stand der Technik entspricht zu belegen, dass oberhalb der Rauputzanwendung kein Asbest im Wandaufbau vorhanden ist. Die nun untersuchten Proben wurden gemäß VDI 3866, Blatt 5 Anhang B ‚Suspensionsmethode‘ untersucht.

Die Ergebnisse belegen, dass nur Flächen mit Rauputz als asbesthaltig einzustufen sind.

Im 1.OG in Raum 102 wurde kein Rauputz aufgebracht bzw. zwischenzeitlich entfernt, hier wurde kein Chrysotil im Wandoberbelag unterhalb der Fuge ermittelt. Jedoch wurde hier Tremolit, eine praktisch nur geogen vorkommende Asbestart, nachgewiesen. Es wird von einem Zufallsfund ausgegangen, da nirgends sonst einen derartigen Nachweis gab. An der Bewertung ändert sich nichts, die Fläche unterhalb der Fuge wird als asbesthaltig eingestuft (Probe -348). Die Wand ist gemäß Planung abgängig und wird vorab gemäß TRGS 519 entschichtet.

In den Klassen sind Fliesenschilde an Waschbecken vorhanden, der Fliesenkleber wurde exemplarisch beprobt, es wurde kein Asbest nachgewiesen (Probe -009).

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17.08.2026 Blatt 8 / 9 G B226758-1 Schadstoffuntersuchung ano

  1. Hinweise zu Asbest

Asbesthaltige Baustoffe

Unter dem Begriff Asbest werden verschiedene, natürlich vorkommende Silikate zusammengefasst, u.a. Chrysotil (Weißasbest). Asbest ist als krebserzeugender Gefahrstoff in die Kategorie 1A (ehemals K1) eingestuft. Eine Gesundheitsgefährdung besteht bei Aufnahme von lungengängigen Fasern. Eine Faserfreisetzung erfolgt insbesondere bei mechanischer Bearbeitung derartiger Produkte. Bei Materialien mit hohem Faserfreisetzungspotential (schwachgebundene Asbestprodukte) kann auch ohne eine Bearbeitung eine gesundheitskritische Belastung der Raumluft nicht ausgeschlossen werden. Die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe ist seit dem Jahr 1993 in Deutschland verboten. In vielen älteren Gebäuden finden sich dennoch verschiedene asbesthaltige Materialien.

Wandbeläge/ Wandputz/ -Spachtel Arbeiten an den Wänden von Gebäuden, für die in einer Mischprobe von Wandbelägen Asbest festgestellt wurde, können nur unter Schutz durchgeführt werden, solange nicht die Asbestverwendung eindeutig auf einzelne Bauteile eingeschränkt ist.

Arbeiten z.B. Befestigung von Garderobehaken, Verlegen von Kabelkanälen etc. können nur unter Beachtung von Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Beim Bohren in asbesthaltiges Material muss beachtet werden, dass nach Gefahrstoffverordnung solche Arbeiten verboten sind, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme Verfahren, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind.

Arbeiten an Asbest Bei Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind Schutzmaßnahmen zu beachten:

Tätigkeiten mit Asbest dürfen nur von sachkundigem Personal ausgeführt werden. Dafür sind eine Betriebsanweisung und ein Arbeitsplan zu erstellen, die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Tätigkeiten zu unterweisen. Die Arbeiten sind bei der genehmigenden Behörde anzuzeigen. Näheres findet sich in der Gefahrstoffverordnung, der TRGS 519 und TRGS 517.

Vorgehen bei den geplanten Arbeiten an asbesthaltigem Wandputz Nach TRGS 519 sind für Arbeiten, die nicht mit Arbeitsverfahren geringer Exposition ausgeführt werden können (BIA-Arbeitsverfahren, s. DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664)) als umfangreiche Arbeiten im Sinne der TRGS einzustufen, soweit es sich nicht um Arbeiten geringen Umfanges handelt. Arbeiten geringen Umfanges sind in der Expositionshöhe und in der Dauer der Arbeiten beschränkt (100.000 F/ m³, 2 Mann, Arbeitsdauer 4 h).

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17.08.2026 Blatt 9 / 9 G B226758-1 Schadstoffuntersuchung ano

Materialien aus alter KMF / Mineralwolle

Soweit es sich um alte künstliche Mineralfasern (KMF) / Mineralwollen handelt (Einbau vor Juni 2000), sind diese gemäß TRGS 521 als krebserzeugend Kategorie 1B (ehemals K2) einzustufen, in Zweifelsfällen sind weitere Ermittlungen vorzunehmen, um die Materialien freizeichnen zu können, soweit dies nicht möglich ist, sind bei Tätigkeiten an derartigen Materialien ebenfalls Schutzmaßnahmen zu beachten, Näheres ist aus der TRGS 521 zu entnehmen. Seit 01.06.2000 durften nur noch neue Mineralwollprodukte eingebaut werden.

Vorbehalt Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf das uns vorliegende Probenmaterial; bei nicht von uns entnommenen Proben beziehen sich die Untersuchungsergebnisse auf den Anlieferungszustand. Auszugsweise Veröffentlichungen von Untersuchungsberichten und Gutachten bedürfen unserer schriftlichen Einwilligung. Rückstellung, Entsorgung Sofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, werden von uns nicht verwendete Anteile von Proben für drei Monate nach Ausgang des Untersuchungsberichtes zurückgestellt. Nach Ablauf der Rückstellfrist werden Probenreste verworfen.

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Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage D-PL-20816-01-00 festgelegten Umfang.

Datum

14.04.2026 Bericht: L2602254-01

Ihr Auftrag: B226758 'Grundschule Döhrnstraße'

Auftragsdatum: 07.04.2026

Sehr geehrter Herr ,

anbei erhalten Sie die Untersuchungsergebnisse zu Ihrem Auftrag.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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14.04.2026 L2602254-01 Blatt 1/3

Untersuchungsbericht L2602254-01 vom 14.04.2026

Auftrag Asbestuntersuchung von Materialprobe(n)

Auftraggeber:

Auftragnehmer:

Ihr Auftrag: B226758 'Grundschule Döhrnstraße'

Probennahme durch: Auftraggeber

Probeneingang am: 08.04.2026

Anlieferungszustand: Probe intakt, PE- Beutel

Prüfzeitraum: 08.04.2026 - 14.04.2026

Ergebnisse Materialproben Asbest / KMF

WNA IDKunden- bezeichnungMaterialMethodePräparationNWG %FaserartenGesamtgehalt Asbest
0001B226758-009Fliesenkleber, grau, weißVDI 3866 Blatt 5 Anhang B5)0,001KMF nicht nachgewiesenAsbest nicht nachgewiesen
0002B226758-349Anstrich/ Spachtel/ Putz, grau, weiß, beigeVDI 3866 Blatt 5 Anhang B5)0,001Chrysotil, Anthophyllit KMF nicht nachgewiesennachweisbar, sehr geringer Anteil (Spuren)
0003B226758-407Anstrich/ Spachtel/ Putz, hellgrau, weiß, beige, gelbVDI 3866 Blatt 5 Anhang B5), MP0,001KMF nicht nachgewiesenAsbest nicht nachgewiesen
0004B226758-408Anstrich/ Spachtel/ Putz, grau, weiß, beigeVDI 3866 Blatt 5 Anhang B5), MP0,001Chrysotil KMF nicht nachgewiesennachweisbar, sehr geringer Anteil (Spuren)
0005B226758-409Anstrich/ Spachtel/ Putz, grau, weiß, gelb, blauVDI 3866 Blatt 5 Anhang B5), MP0,001KMF nicht nachgewiesenAsbest nicht nachgewiesen
0006B226758-410Anstrich/ Spachtel/ Putz, grau, weiß, beige, blau, gelbVDI 3866 Blatt 5 Anhang B5), MP0,001Tremolit KMF nicht nachgewiesennachweisbar, sehr geringer Anteil (Spuren)
0007B226758-412Anstrich/ Spachtel/ Putz, beige, weißVDI 3866 Blatt 5 Anhang B5), MP0,001KMF nicht nachgewiesenAsbest nicht nachgewiesen
0008B226758-413Anstrich/ Spachtel/ Putz, grau, weiß, hellgrau, gelbVDI 3866 Blatt 5 Anhang B5), MP0,001Chrysotil KMF nicht nachgewiesenAsbestmassenanteil etwa 1% bis 5%
0009B226758-414Anstrich/ Spachtel/ Putz, hellgrau, weiß, beigeVDI 3866 Blatt 5 Anhang B5), MP0,001KMF nicht nachgewiesenAsbest nicht nachgewiesen

1)Direktpräparation 2)Veraschung (heiß) 3)Säurebehandlung (HCl) 4)nach SBH 5)Suspensionsmethode MP)Mischprobe NWG)Nachweisgrenze

VDI 3866 Blatt 5:2017-06 VDI 3877 Blatt 1:2011-09 LiMi (Hausmethode) SOP 1016-2, 2024-11 SBH (Hausmethode) SOP 1021-1, 2022-07

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14.04.2026 L2602254-01 Blatt 2/3

Bei der Analyse von Mischproben verschlechtert sich die Nachweisgrenze für das einzelne Material entsprechend der Anzahl zusammen analysierter Proben.

BearbeiterIn:
Berichtsumfang:3 Seiten inklusive Anhang (Methoden, Beschreibungen, Sonstiges)

Vorbehalt Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf das uns vorliegende Probenmaterial; bei nicht von uns entnommenen Proben beziehen sich die Untersuchungsergebnisse auf den Anlieferungszustand. Auszugsweise Veröffentlichungen von Untersuchungsberichten und Gutachten bedürfen unserer schriftlichen Einwilligung.

Rückstellung, Entsorgung Sofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, werden von uns nicht verwendete Anteile von Proben für drei Monate nach Ausgang des Untersuchungsberichtes zurückgestellt. Nach Ablauf der Rückstellfrist werden Probenreste verworfen.

Einteilung Massengehaltsklassen gem. VDI 3866 Blatt 5:2017:06 Abschn. 6.4.2

Asbest nicht nachgewiesen Nach Absuchen der Präparation wurden keine Faserereignisse nachgewiesen

Spuren von Asbest festgestellt Beim intensiven Absuchen der Präparation wurden sehr vereinzelt Faserereignisse (Einzelfasern oder einzelne Faserbündel) gefunden. Es kann sich hier durchaus um produktions- oder nutzungsbedingte Verunreinigungen der untersuchten Materialien handeln, oder um geringe Faseranteile bei Zuschlagstoffen der untersuchten Materialien.

Asbestmassenanteil etwa 1 % bis 5 % Es wurden mehrere, regelmäßig auftretende, auch größere Faserereignisse (Einzelfasern und/oder Faserbündel/Cluster/Matrix) in deutlicher Anzahl gefunden.

Asbestmassenanteil etwa 5 % bis 20 % Es wurden mehrere, regelmäßig auftretende, auch größere Faserereignisse (Einzelfasern und/oder Faserbündel/Cluster/Matrix) in deutlicher bis erheblicher Anzahl gefunden.

Asbestmassenanteil etwa 20 % bis 50 % Es wurden regelmäßig größere Faserereignisse (Einzelfasern und/oder Faserbündel/Cluster/Matrix) in erheblicher Anzahl gefunden.

Asbestmassenanteil über 50 % Es wurden auf jedem Bildfeld mehrere Faserereignisse (Einzelfasern, Faserbündel, Cluster, Matrix) gefunden, teilweise auch bildfeldfüllend.

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14.04.2026 L2602254-01 Blatt 3/3

Methode der rasterelektronenmikroskopischen Untersuchung von Materialproben (REM, Suspensionsmethode nach VDI 3866 Bl.5 Anhang B)

Die Beschreibung der Proben bezieht sich auf den Anlieferungszustand und wird anhand des Aussehens und durch Vergleich mit ähnlich bekannten Materialien vorgenommen. Aufgrund fehlender Kenntnisse über die Entnahmeorte von angelieferten Proben kann es zu abweichenden Bezeichnungen in der Beschreibung kommen. Die Beschreibung dient hauptsächlich dazu, die Wiedererkennung zu gewährleisten.

Das Aufbereitungsverfahren nach der Suspensionsmethode gem. VDI-Verfahren dient dazu, eine möglichst geringe Nachweisgrenze bei der Auswertung des Probenmaterials zu erreichen. Proben, bei denen die Fasern in eine organische, silikatische oder calcitische Matrix eingebettet sind (bspw. Bitumenmassen, Spachtel o.ä.), werden zu diesem Zweck heißverascht und mit einem Säureüberschuss (HCl) behandelt, um die Matrix zu entfernen bzw. deutlich zu reduzieren. Der Überstand wird über einen goldbedampften Kernporenfilter abfiltriert und getrocknet. Durch die relative Anreicherung der evtl. vorhandenen Asbestfasern, kann mit dieser Behandlung die Nachweisgrenze in Abhängigkeit vom Ausgangsmaterial auf < 0,01 % - 0,001 % reduziert werden.

Nach der Trocknung wird ein Teilstück des Filters mit der Probe auf einen REM-Stempel mit Kohlenstoffkleber präpariert und anschließend mit einer dünnen Goldschicht bedampft, um sie zur Untersuchung im Rasterelektronenmikroskop (REM) elektrisch leitend zu machen. Im REM werden die Proben bei verschiedenen Vergrößerungsstufen entsprechend den Vorgaben der VDI auf Fasern hin untersucht. Dabei werden verdächtige Fasern auf Grundlage der morphologischen Eigenschaften und mittels EDX- Messungen (charakteristische Röntgenspektren) nach ihrer Elementzusammensetzung identifiziert und klassifiziert. Im Zweifelsfall erfolgt die Abgrenzung von Asbestfasern zu anderen faserförmigen Strukturen mit Hilfe der von Mattenklott veröffentlichten Tabelle zur Faseridentifizierung.

Die VDI 3866 Blatt 5 Anhang B empfiehlt- bedingt durch die Ungenauigkeit bei der Schätzung des Massengehaltes- folgende Angaben bei der Abschätzung von geringen Asbestgehalten:

  • bei Schätzwerten < 0,03 %: „Asbest in sehr niedriger Konzentration nachgewiesen“

  • bei Schätzwerten < 0,3 %: “Asbest in niedriger Konzentration nachgewiesen“

  • bei Schätzwerten > 0,3 % ist die Massengehaltsklasse „etwa 1-5 %“ anzugeben, sofern der Schätzwert 5 % nicht überschreitet

Der Schätzwert ist kein Befund im Sinne der GefStoffV, um die Unter- oder Überschreitung der 0,1 %-Grenze festzustellen.

Verwendete Geräte: Rasterelektronenmikroskop: Zeiss EVO 10 MA mit EDX-Analysator Oxford INCA Xact.

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Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage D-PL-20816-01-00 festgelegten Umfang.

Datum

22.04.2026 Bericht: L2602254-02

Ihr Auftrag: B226758 'Grundschule Döhrnstraße'

Auftragsdatum: 07.04.2026

Sehr geehrter Herr ,

anbei erhalten Sie die Untersuchungsergebnisse zu Ihrem Auftrag.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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22.04.2026 L2602254-02 Blatt 1/3

Untersuchungsbericht L2602254-02 vom 22.04.2026

Auftrag Asbestuntersuchung von Materialprobe(n)

Auftraggeber:

Auftragnehmer:

Ihr Auftrag: B226758 'Grundschule Döhrnstraße'

Probennahme durch: Auftraggeber

Probeneingang am: 15.04.2026

Anlieferungszustand: Probe intakt, PE- Beutel

Prüfzeitraum: 15.04.2026 - 22.04.2026

Ergebnisse Materialproben Asbest / KMF

WNA IDKunden- bezeichnungMaterialMethodePräparationNWG %FaserartenGesamtgehalt Asbest
0018B226758-346Anstrich/ Spachtel/ Putz, weiß, grau, gelbREM, VDI 3866 Blatt 52), 3)0,01 - 0,1KMF nicht nachgewiesenAsbest nicht nachgewiesen
0019B226758-347Anstrich/ Spachtel/ Putz, weiß, grauREM, VDI 3866 Blatt 52), 3)0,01 - 0,1KMF nicht nachgewiesenAsbest nicht nachgewiesen
0020B226758-348Anstrich/ Spachtel/ Putz, weiß, grau, blauREM, VDI 3866 Blatt 52), 3)0,01 - 0,1Tremolit KMF nicht nachgewiesennachweisbar, sehr geringer Anteil (Spuren)

1)Direktpräparation 2)Veraschung (heiß) 3)Säurebehandlung (HCl) 4)nach SBH 5)Suspensionsmethode MP)Mischprobe NWG)Nachweisgrenze

VDI 3866 Blatt 5:2017-06 VDI 3877 Blatt 1:2011-09 LiMi (Hausmethode) SOP 1016-2, 2024-11 SBH (Hausmethode) SOP 1021-1, 2022-07

BearbeiterIn:
Berichtsumfang:3 Seiten inklusive Anhang (Methoden, Beschreibungen, Sonstiges)

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22.04.2026 L2602254-02 Blatt 2/3

Vorbehalt Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf das uns vorliegende Probenmaterial; bei nicht von uns entnommenen Proben beziehen sich die Untersuchungsergebnisse auf den Anlieferungszustand. Auszugsweise Veröffentlichungen von Untersuchungsberichten und Gutachten bedürfen unserer schriftlichen Einwilligung.

Rückstellung, Entsorgung Sofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, werden von uns nicht verwendete Anteile von Proben für drei Monate nach Ausgang des Untersuchungsberichtes zurückgestellt. Nach Ablauf der Rückstellfrist werden Probenreste verworfen.

Methode der rasterelektronenmikroskopischen Untersuchung von Materialproben (REM):

Die Beschreibung der Proben bezieht sich auf den Anlieferungszustand und wird anhand des Aussehens und durch Vergleich mit ähnlich bekannten Materialien vorgenommen. Aufgrund fehlender Kenntnisse über die Entnahmeorte von angelieferten Proben kann es zu abweichenden Bezeichnungen in der Beschreibung kommen. Die Beschreibung dient hauptsächlich dazu, die Wiedererkennung zu gewährleisten.

Für jede Probe wird das Aufbereitungsverfahren separat festgelegt, um für die jeweiligen Materialeigenschaften eine möglichst geringe Nachweisgrenze zu erreichen. Proben, bei denen die Fasern in eine organische, silikatische oder calcitische Matrix eingebettet sind (bspw. Bitumenmassen, Spachtel o.ä.), werden zusätzlich heißverascht und mit Säure (HCl-) behandelt um die Matrix zu entfernen bzw. deutlich zu reduzieren. Mit dieser zusätzlichen Behandlung kann die Nachweisgrenze, in Abhängigkeit vom Ausgangsmaterial, z. T. auf unter 0,01% reduziert werden. Das heißt, in Abhängigkeit vom reduzierbaren Matrixanteil an der Gesamtmasse der Probe, führt dieses Verfahren zu einer Anreicherung des evtl. vorhandenen Asbestfaser- bzw. KMF- Anteils.

Die Probe wird nach der Aufbereitung auf einen REM-Stempel mit Kohlenstoffkleber präpariert und anschließend mit einer dünnen Goldschicht bedampft, um sie zur Untersuchung im Rasterelektronenmikroskop (REM) elektrisch leitend zu machen. Im REM werden die Proben bei 50 bis 5000facher Vergrößerung auf Fasern untersucht. Dabei werden verdächtige Fasern auf Grundlage der morphologischen Eigenschaften und mittels EDX- Messungen (charakteristische Röntgenspektren) aufgrund ihrer Elementzusammensetzung identifiziert und klassifiziert.

Im Bereich der Nachweisgrenze (0,01 – 1%) ist eine Massenabschätzung nicht mehr sicher möglich. Gehaltsbestimmungen erfordern daher die Anwendung eines quantitativen Verfahrens (bspw. BIA 7487).

Verwendete Geräte: Rasterelektronenmikroskop: Zeiss EVO 10 MA mit EDX-Analysator Oxford INCA Xact."

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22.04.2026 L2602254-02 Blatt 3/3

Einteilung Massengehaltsklassen gem. VDI 3866 Blatt 5:2017:06 Abschn. 6.4.2

Asbest nicht nachgewiesen Nach Absuchen der Präparation wurden keine Faserereignisse nachgewiesen

Spuren von Asbest festgestellt Beim intensiven Absuchen der Präparation wurden sehr vereinzelt Faserereignisse (Einzelfasern oder einzelne Faserbündel) gefunden. Es kann sich hier durchaus um produktions- oder nutzungsbedingte Verunreinigungen der untersuchten Materialien handeln, oder um geringe Faseranteile bei Zuschlagstoffen der untersuchten Materialien.

Asbestmassenanteil etwa 1 % bis 5 % Es wurden mehrere, regelmäßig auftretende, auch größere Faserereignisse (Einzelfasern und/oder Faserbündel/Cluster/Matrix) in deutlicher Anzahl gefunden.

Asbestmassenanteil etwa 5 % bis 20 % Es wurden mehrere, regelmäßig auftretende, auch größere Faserereignisse (Einzelfasern und/oder Faserbündel/Cluster/Matrix) in deutlicher bis erheblicher Anzahl gefunden.

Asbestmassenanteil etwa 20 % bis 50 % Es wurden regelmäßig größere Faserereignisse (Einzelfasern und/oder Faserbündel/Cluster/Matrix) in erheblicher Anzahl gefunden.

Asbestmassenanteil über 50 % Es wurden auf jedem Bildfeld mehrere Faserereignisse (Einzelfasern, Faserbündel, Cluster, Matrix) gefunden, teilweise auch bildfeldfüllend.

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Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage D-PL-20816-01-00 festgelegten Umfang.

Datum

19.05.2026 Bericht: L2602254-03

Ihr Auftrag: B226758 'Grundschule Döhrnstraße'

Auftragsdatum: 07.04.2026

Sehr geehrter Herr ,

anbei erhalten Sie die Untersuchungsergebnisse zu Ihrem Auftrag.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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19.05.2026 L2602254-03 Blatt 1/2

Untersuchungsbericht L2602254-03 vom 19.05.2026

Auftrag Asbestuntersuchung von Materialprobe(n)

Auftraggeber:

Auftragnehmer:

Ihr Auftrag: B226758 'Grundschule Döhrnstraße'

Probennahme durch: Auftraggeber

Probeneingang am: 08.05.2026

Anlieferungszustand: Probe intakt, PE- Beutel

Prüfzeitraum: 08.05.2026 - 19.05.2026

Ergebnisse Materialproben Asbest / KMF

WNA IDKunden- bezeichnungMaterialMethodePräparationNWG %FaserartenGesamtgehalt Asbest
0023B226758-344Anstrich/ Spachtel/ Putz, weiß, gelb, grauREM, VDI 3866 Blatt 52), 3)0,01 - 0,1Chrysotil KMF nicht nachgewiesennachweisbar, sehr geringer Anteil (Spuren)

1)Direktpräparation 2)Veraschung (heiß) 3)Säurebehandlung (HCl) 4)nach SBH 5)Suspensionsmethode MP)Mischprobe NWG)Nachweisgrenze

VDI 3866 Blatt 5:2017-06 VDI 3877 Blatt 1:2011-09 LiMi (Hausmethode) SOP 1016-2, 2024-11 SBH (Hausmethode) SOP 1021-1, 2022-07

BearbeiterIn:
Berichtsumfang:2 Seiten inklusive Anhang (Methoden, Beschreibungen, Sonstiges)

Vorbehalt Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf das uns vorliegende Probenmaterial; bei nicht von uns entnommenen Proben beziehen sich die Untersuchungsergebnisse auf den Anlieferungszustand. Auszugsweise Veröffentlichungen von Untersuchungsberichten und Gutachten bedürfen unserer schriftlichen Einwilligung.

Rückstellung, Entsorgung Sofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, werden von uns nicht verwendete Anteile von Proben für drei Monate nach Ausgang des Untersuchungsberichtes zurückgestellt. Nach Ablauf der Rückstellfrist werden Probenreste verworfen.

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19.05.2026 L2602254-03 Blatt 2/2

Methode der rasterelektronenmikroskopischen Untersuchung von Materialproben (REM):

Die Beschreibung der Proben bezieht sich auf den Anlieferungszustand und wird anhand des Aussehens und durch Vergleich mit ähnlich bekannten Materialien vorgenommen. Aufgrund fehlender Kenntnisse über die Entnahmeorte von angelieferten Proben kann es zu abweichenden Bezeichnungen in der Beschreibung kommen. Die Beschreibung dient hauptsächlich dazu, die Wiedererkennung zu gewährleisten.

Für jede Probe wird das Aufbereitungsverfahren separat festgelegt, um für die jeweiligen Materialeigenschaften eine möglichst geringe Nachweisgrenze zu erreichen. Proben, bei denen die Fasern in eine organische, silikatische oder calcitische Matrix eingebettet sind (bspw. Bitumenmassen, Spachtel o.ä.), werden zusätzlich heißverascht und mit Säure (HCl-) behandelt um die Matrix zu entfernen bzw. deutlich zu reduzieren. Mit dieser zusätzlichen Behandlung kann die Nachweisgrenze, in Abhängigkeit vom Ausgangsmaterial, z. T. auf unter 0,01% reduziert werden. Das heißt, in Abhängigkeit vom reduzierbaren Matrixanteil an der Gesamtmasse der Probe, führt dieses Verfahren zu einer Anreicherung des evtl. vorhandenen Asbestfaser- bzw. KMF- Anteils.

Die Probe wird nach der Aufbereitung auf einen REM-Stempel mit Kohlenstoffkleber präpariert und anschließend mit einer dünnen Goldschicht bedampft, um sie zur Untersuchung im Rasterelektronenmikroskop (REM) elektrisch leitend zu machen. Im REM werden die Proben bei 50 bis 5000facher Vergrößerung auf Fasern untersucht. Dabei werden verdächtige Fasern auf Grundlage der morphologischen Eigenschaften und mittels EDX- Messungen (charakteristische Röntgenspektren) aufgrund ihrer Elementzusammensetzung identifiziert und klassifiziert.

Im Bereich der Nachweisgrenze (0,01 – 1%) ist eine Massenabschätzung nicht mehr sicher möglich. Gehaltsbestimmungen erfordern daher die Anwendung eines quantitativen Verfahrens (bspw. BIA 7487).

Verwendete Geräte: Rasterelektronenmikroskop: Zeiss EVO 10 MA mit EDX-Analysator Oxford INCA Xact."

Einteilung Massengehaltsklassen gem. VDI 3866 Blatt 5:2017:06 Abschn. 6.4.2

Asbest nicht nachgewiesen Nach Absuchen der Präparation wurden keine Faserereignisse nachgewiesen

Spuren von Asbest festgestellt Beim intensiven Absuchen der Präparation wurden sehr vereinzelt Faserereignisse (Einzelfasern oder einzelne Faserbündel) gefunden. Es kann sich hier durchaus um produktions- oder nutzungsbedingte Verunreinigungen der untersuchten Materialien handeln, oder um geringe Faseranteile bei Zuschlagstoffen der untersuchten Materialien.

Asbestmassenanteil etwa 1 % bis 5 % Es wurden mehrere, regelmäßig auftretende, auch größere Faserereignisse (Einzelfasern und/oder Faserbündel/Cluster/Matrix) in deutlicher Anzahl gefunden.

Asbestmassenanteil etwa 5 % bis 20 % Es wurden mehrere, regelmäßig auftretende, auch größere Faserereignisse (Einzelfasern und/oder Faserbündel/Cluster/Matrix) in deutlicher bis erheblicher Anzahl gefunden.

Asbestmassenanteil etwa 20 % bis 50 % Es wurden regelmäßig größere Faserereignisse (Einzelfasern und/oder Faserbündel/Cluster/Matrix) in erheblicher Anzahl gefunden.

Asbestmassenanteil über 50 % Es wurden auf jedem Bildfeld mehrere Faserereignisse (Einzelfasern, Faserbündel, Cluster, Matrix) gefunden, teilweise auch bildfeldfüllend.

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-008 -328 -327 -323 -329 -321 -322 -324 -325 -326 Fensterbänke aus Schiefer
Legende: Asbest: PAK: PCB: -Nr. kein Asbest nachweisbar -Nr. Ʃ PAK < Nachweisgrenze Ʃ PCB < Nachweisgrenze -Nr. -Nr. Asbest nachweisbar -Nr. Ʃ PAK < 100 mg/kg -Nr. Ʃ PCB < 50 mg/kg Asbest nachweisbar -Nr. -Nr. Ʃ PAK > 100 mg/kg Ʃ PCB > 50 mg/kg in der Mischprobe -Nr. Sonstige: Probenentnahme: -Nr. Rückstellprobe (RP) Fußboden sonst. Bauteil -Nr. RP augenscheinlich asbesthaltig Wand KB Nr. Kernbohrung DeckeAuftraggeber:
Freie und Hansestadt Hamburg SBH Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
Bauvorhaben:Probenahmeplan Grundriss EG
Grundschule Döhrnstraße
Bericht: G B226758-2
Datum: 08.05.2026

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-009

-350 -349 -345 -346 -315 -314 -006 -005 -312 -308 -317 -347 -348 -309 -311 -313 -310 -320 -316 -004 -319 -307 -007 -003 -007 -318 -304 -300 -306 -001 -002 --030012 -002 -302 -301 -304 -303
Legende: Asbest: PAK: PCB: -Nr. kein Asbest nachweisbar -Nr. Ʃ PAK < Nachweisgrenze Ʃ PCB < Nachweisgrenze -Nr. -Nr. Asbest nachweisbar -Nr. Ʃ PAK < 100 mg/kg -Nr. Ʃ PCB < 50 mg/kg Asbest nachweisbar -Nr. -Nr. Ʃ PAK > 100 mg/kg Ʃ PCB > 50 mg/kg in der Mischprobe -Nr. Sonstige: Probenentnahme: -Nr. Rückstellprobe (RP) Fußboden sonst. Bauteil -Nr. RP augenscheinlich asbesthaltig Wand KB Nr. Kernbohrung DeckeAuftraggeber:
Freie und Hansestadt Hamburg SBH Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
Bauvorhaben:Probenahmeplan Grundriss 1.OG
Grundschule Döhrnstraße
Bericht: G B226758-2
Datum: 08.05.2026

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-311 -340 -336 -334 -335 -344 -330 -337 -338 -332 -331 -341 -343 -342 -333
Legende: Asbest: PAK: PCB: -Nr. kein Asbest nachweisbar -Nr. Ʃ PAK < Nachweisgrenze Ʃ PCB < Nachweisgrenze -Nr. -Nr. Asbest nachweisbar -Nr. Ʃ PAK < 100 mg/kg -Nr. Ʃ PCB < 50 mg/kg Asbest nachweisbar -Nr. -Nr. Ʃ PAK > 100 mg/kg Ʃ PCB > 50 mg/kg in der Mischprobe -Nr. Sonstige: Probenentnahme: -Nr. Rückstellprobe (RP) Fußboden sonst. Bauteil -Nr. RP augenscheinlich asbesthaltig Wand KB Nr. Kernbohrung DeckeAuftraggeber:
Freie und Hansestadt Hamburg SBH Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
Bauvorhaben:Probenahmeplan Grundriss 2.OG
Grundschule Döhrnstraße
Bericht: G B226758-2
Datum: 08.05.2026
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