| Vergabenummer | 300.28 | |
| Maßnahme | ||
| Gesundheitszentrum in Bad Waldliesborn GmbH - Anbau an Klinik Eichholz | ||
| Leistung | ||
| Tischlerarbeiten |
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
| 1 | Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) | |||
| 1.1 | Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):Mit der Ausführung ist zu beginnen | |||
| [x] | am 07.10.2027 | |||
| [ ] | spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. | |||
| [ ] | in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. | |||
| [ ] | innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. | |||
| [ ] | nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. | |||
| Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) | ||||
| [x] | am 17.11.2027 | |||
| [ ] | innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. | |||
| [ ] | in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. | |||
| [ ] | in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. | |||
| 1.2 | Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: | |||
| [x] | vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn | |||
| [x] | vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung | |||
| [x] | folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen | |||
| 2 | Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) | |||
| 2.1 | ||||
| 2.2 | Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,00 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. | |||
| 2.3 | Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. | |||
| 3 | Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage. | |||
| 4 | Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) | |||
| [ ] | Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. | |||
| [x] | Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. | |||
| 5 | Sicherheitsleistung für Mängelansprüche | |||
| [ ] | Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. | |||
| [x] | Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). | |||
| [ ] | ||||
| 6 | Bürgschaften (§ 17 VOB/B) | |||
| Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für | ||||
| - die Vertragserfüllung das Formblatt | „Vertragserfüllungsbürgschaft“ | |||
| - die Mängelansprüche das Formblatt | „Mängelansprüchebürgschaft“ | |||
| - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt | „Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“ | |||
| 7 | Technische Spezifikationen | |||
| Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. | ||||
| 8 | Werbung | |||
| Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. | ||||
| 9 | frei | |||
| 10 | Weitere Besondere Vertragsbedingungen | |||
| 10.1 Rechnungen von ausführenden Firmen sind an die betreffenden Planer unter der jeweiligen Projekt-E-Mail-Adresse zu versenden und in cc an die Bauherrschaft unter finanzbuchhaltung@bad-waldliesborn.de und die PS unter eichholz@tribast.de. Ein Versand im Original ist nicht erforderlich/erwünscht. Notwendige Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind mit jeder Rechnung einzureichen. 10.2 Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn mit insgesamt 0,4 % der Bruttoabrechnungssumme von der Schlussrechnung abgezogen. 10.3 WC-Anlagen werden für die Dauer der Baustelle vorgehalten und betrieben, einschließlich der Reinigung. Die Umlagekosten werden mit 0,3 % der Bruttoabrechnungssumme von der Schlussrechnung abgezogen. 10.4 Es werden zentral bauseits Müllcontainer aufgestellt. Die Umlagekosten werden mit 0,5 % der Bruttoabrechnungssumme von der Schlussrechnung abgezogen (siehe auch "Allgemeine Hinweise - Entsorgung" im Leistungsverzeichnis). 10.5 Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Die Kosten für diese werden umgelegt und mit 0,4% der Bruttoabrechnungssumme von der Schlussrechnung abgezogen. 10.6 Die Baustellenverordnung ist zu beachten. 10.7 Das Anbringen von Werbung / Werbeschildern im Bereich der Baustelle ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. 10.8 Der Auftragnehmer oder ein kompetenter Vertreter mit Rechtsvollmacht ist verpflichtet an den wöchentlich stattfindenden Bausitzungen am Bauort teilzunehmen und für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung zu stehen. Die von der Bauleitung geführte Bausitzung dient u.a. auch zur Besprechung mit den Fachingenieuren, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und dem Bauherrn. --- Ende der weiteren Besonderen Vertragsbedingungen --- |