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Tiefenbohrungen und Anschlussarbeiten für eine Erdwärmeanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 09:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 1 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

LV LEISTUNGSVERZEICHNIS

Vergabenummer: ................................................

......................... ......................... ......................... .........................

(Name und Anschrift des Bieters)

Liegenschaft Neubau Leitmeritzer Bogen 01662 Meißen

Baumaßnahme : Neubau Frühförderung, Wohnen und Geschäftsstelle

Leistungsverzeichnis für Los/Gewerke: Los 19.3 Tiefenbohrungen mit notwendigen Zusatzleistungen

Bauherr: Lebenshilfe Meißen e.V Großenhainer Straße 25 01662 Meißen

Gesamtkosten netto :________________

  • 19% Mst: ________________

Gesamt Brutto: _________________

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Allgemeine Vorbemerkungen PROJEKTBESCHREIBUNG

  1. Einleitung

Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über eventuelle Unklarheiten und die Lage der geplanten Baustelle zu informieren. Die Baustelle in Meißen ist von außen frei zugänglich. Für die Kalkulation des Angebotes ist eine Ortsbegehung nicht erforderlich. Lage und Art der baulichen Anlage: Die Baustelle befindet sich in der Stadt Meißen auf einem ca. 3.000 m2 großem Baufeld in: 01662 Meißen, Leitmeritzer Bogen, Gemarkung Bohnitzsch, Flurstück 317.

Es wird ein teilunterkellertes 2-geschossiges Gebäudemit einem Flachdach neu errichtet. Es besteht bedingt durch den Zuschnitt des Baufelds aus 2 miteinander verbundenen Teilen.

Im Vorbereich der Baustelle stehen nur im begrenzten Umfang Parkplätze für Baustellenfahrzeuge zur Verfügung. Zur Be- und Entladung kann das Gelände bis an das zu bauende Gebäude heran befahren werden

Dem Auftragnehmer kann kein Raum zur Zwischenlagerung zur Verfügung gestellt werden. Die Baustelle ist stets sauber und beräumt zu halten. Den Aufforderungen des Bauherrn / der Bauleitung zur evtl. Beräumung der Baustelle ist umgehend Folge zu leisten.

Die vorliegende Baubeschreibung umfasst Leistungen in dem Fachgewerk Tiefenbohrungen mit allen erforderlichen Zusatzleistungen im nachfolgend beschriebenen Umfang.

  1. Technische Beschreibung Tiefenbohrungen

Es muss grundsätzlich bei allen Neubauten das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Neufassung vom

  1. Januar 2025 mit den Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien beachtet werden. Als erneuerbare Energien erkennt das Gebäudeenergiegesetz solare Strahlungsenergie, Biomasse, Geothermie und Umweltwärme an.

Es wird eine bivalente Wärmeversorgung, bestehend aus einer Sole- Wasser- Wärmepumpe und einem zuschaltbarem Elektroheizregister, vorgesehen. Die Wärmeerzeugung aus Umweltenergie mit einer Sole/Wasser- Wärmepumpe stellt bertriebskostenseitig eine sehr wirtschaftliche Lösung dar. Hierfür wird eine Leistungsgröße von 77 kW mit COP 4,7 vorgesehen. Die benötigte Heizarbeit einer Heizperiode erfolgt zu ca. 90 % über die Wärmepumpe. Für die Liegenschaft wurde nach DIN 4701 (DIN EN 12831) eine Heizlast von ca. 68,6 kW für Raumheizung berechnet.

Im Ergebnis eines im Mai 2025 durchgeführten Thermal Response Test und der nachfolgenden fachtechnischen Beurteilung durch die Fa. geoENERGIE Konzept GmbH, Alfred-Lange-Straße 15, 09599 Freiberg wurde durch diese festgehalten, dass „der jährliche Heizenergiebedarf von 123,5 MWh/a und der Warmwasserbedarf von 41,2 MWh/a am Standort durch 11 Erdwärmesonden mit einer Tiefe von 125 m und einem Abstand von 7 m abgedeckt werden kann.“

Die Sonden werden an der Gebäudelängsseite, die zur Straße zugeordnet ist, im Abstand von 7 m angeordnet. Sie werden einzeln verrohrt und bis zu einer Sammler-/Verteileranlage, die in

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Fortsetzung Allgemeine Vorbemerkungen

einem außerhalb des Gebäudes liegenden Sondenschacht installiert wird, verlegt. Alle erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Sondenanschlussrohre und des Verteilerschachts sind Bestandteil vorliegender Unterlagebund müssen durch den Bieter mit erbracht werden.

Von dem Verteilerschacht aus führen 2 Hauptleitungen (Vor- und Rücklauf) in das Untergeschoss des Gebäudes, wo sie mit der Sole-/Wasserwärmepumpe verbunden werden und gleichzeitig die Leistungsgrenze zu dem sondentechnischen Teil darstellen.

Zur Abminderung der sommerlichen Wärmelasten werden die Sonden zur Kühlung des Gebäudes genutzt. Die Temperaturminderung in den Räumen wird über eine direkte Einspeisung in das System und die vorhandene Fußbodenheizung realisiert.

Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen VOB/B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleitungen VOB Teil B- DIN 1961

  1. Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die auszuführenden Leistungen bestimmen sich durch den Vertrag. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen stellt der AG unentgeltlich ur Verfügung.

Absteckung der Hauptachsen der baulichen Anlage, ebenso der Grenzen des Geländes und das Schaffen notwendiger Höhenpunkte ist Sache des Auftraggebers. Die vom AG zur Verfügung gestellten Geländeaufnahmen und Absteckungen sind bindend, jedoch sind dies auf etwaige Unstimmigkeite, vermutete Mängel vom AN zu prüfen. soeit diese zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gehört.

  1. Vergütung (§ 2 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen, es ist eine funktionsfähige Leistung geschuldet.

Die Vergütung erfolgt nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen.

Mengenabweichungen größer/kleiner 10 % lt. VOB § 2 (3)

Wir eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, hat der AN Anspruch auf Vergütung, er muss jedoch den Anspruch vor der Ausführung anmelden. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der Vergütung.

Leistungen die der AN ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag ausführt, werden nicht vergütet. Eine Vergütung steht dem AN zu wenn der AG die Leistungen nachträglich anerkennt oder wenn die Leistungen für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren. Es gelten die Berechnungsgrundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der Vergütung.

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Fortsetzung Allgemeine Vertragsbedingungen

Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen -

  1. Ausführungsunterlagen § 3 VOB/B Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen stellt der AG unentgeldlich zur Verfügung.

  2. Ausführung (§ 4 VOB/B) Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt. Entsprechen VOB sind 1 m³ Müll entsorgen in den Nebenkosten enthalten.

Der AN hat die Leistungen unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die VOB/B und C mit ihren ATV und die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist seine Sache, die Ausführung seiner vertraglichen Leistungen zu leiten und für Ordnung und Sauberkeit auf seiner Arbeitstselle zu sorgen.

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Umweltschutz Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Benutzung von Lager- und Arbeitsplätzen Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze, Zufahrtsweg innerhalb der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/ B unentgeltlich zur Verfügung. Kennzeichnung im Bauablaufplan. Der AG stellt auf dem Nebengrundstück dem AN die Lagerfläche für den Aushub/Erdstoff kostenlos zur Verfügung.

Schutz vor Beschädigung Der AN hat seine Leistungen bis zur Abnahme vor Diebstahl und Beschädigungen zu schützen. Auf Verlangen des AG hat er sie vor Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ferner Schnee und Eis zu beseitigen. Obliegt ihm das nicht schon nach seinem Vertrag, so regelkt sich die Vergütung nach §2 Abs. 6 VOB.

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Fortsetzung Allgemeine Vertragsbedingungen

Leistungsausführung Der AN hat die von ihm ausgeführten Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen.Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer bertragen.Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei Leistungen auf die der Betrieb des AN nicht eingerichtet ist. Bei einer Weiterübertragung der Leistungen gehört auch, dass das Unternehmen seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben. Der AN muss bei der Übergabe der Leistungen an das Nachunternehmen die VOB zu Grunde legen.

Zustand von Teilen der Leistung Werden Leistungen durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen so muss dieser Teil der Leistung gemeinsam von AG und AN auf Verlangen festgestellt werden. Das Ergebnis ist schriftlich zu fixieren. Der AN muss diesen Leistungsumfang rechtzeitig anmelden und in angemessener Frist.

  1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass immer ausreichend Fachpersonal für die termingerechte Ausführung der Arbeiten vor Ort vorhanden sind.
  • Mit der Ausführung der Arbeiten ist voraussichtlich zwischen dem 05.04.2027 und dem 19.04.2027 zu beginnen.
  • Die Arbeiten sind voraussichtlich bis zum 09.07.2027 fertigzustellen.
  1. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (§6 VOB/B) Ausführungsfristen werden verlängert, sowiet die Behinderung verursacht ist: a) durch einen Umstand aus dem Restrisiko des Auftraggebers b) durch Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordneten Aussperrung im Betrieb des AN oder in einem unmittelbar für ihn arbeitenden Betrieb. c) durch höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände.- witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Angebotsabgabe normalerweise gerechnet werden musste, gelten nicht als Behinderung.

Sobals die hindernden Umstande wegfallen hat der AN unverzüglich die Arbeiten wieder aufzunehmen. Er hat alles zu tun, wasihm billigerwiese zugemutet werden kann um die arbeiten weiter zu führen. Er muss es selbständg von sich aus tun.Er hat den AG davon zu benachrichtigen.

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Fortsetzung Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B)

  2. Kündigung durch den Auftraggeber (§8 VOB/B)

  3. Kündigung durch den Auftraggeber (§9 VOB/B)

  4. Haftung der Vertragsparteien (§10 VOB/B) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt den Arbeitgeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

  5. Vertragsstrafe(§11 VOB/B) Wenn Vertragsstrafe vereinbart ist, geletn die §§ 339 bis 345 BGB.

Die Vertragsstrafe kann nur geltend gemacht werden, wenn der Auftragnehmer in Verzug geraten ist, was insbesondere Verschulden voraussetzt. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe muss also ausdrücklich an das Verschulden des Auftragnehmers anknüpfen. Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto- Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden.

  1. Abnahme (§12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Auf Verlangen sind abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen.

  2. Mängelansprüche (§ 13 VOB/B)

Der AN hat dem AG seine Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist frei von Sachmängeln,wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und denanerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist eine Beschffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung frei von Sachmängeln wenn sie sich für den Vertrag vorausgesetzte, gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschffenheit aufweis, die bei Werken gleicher Art üblich ist und die der Auftraggeber nach Art der Leistung erwarten kann.

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 7 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

Fortsetzung Allgemeine Vertragsbedingungen

Bei Leistungen nach Probe gelten die Eigenschaften der Probe.

Die Verjährungsfrist für Mängel wird mit 5 Jahren festgelegt.

Der AN ist verpflichtet alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistungen zurück zuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn des der AG vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Der Anspruch auf Beseitigung der gerügten Mängel verjährt in 2 Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens, jedoch nicht vor Ablauf der Regelfrist. Nach Abnahme der Mängelbeseitigung beginnt für diese Leistung eine Verjährungsfrist von 2 Jahren neu, die jedoch nicht den Ablauf der Regelfristen endet.

  1. Abrechnung (§ 14 VOB/B) Der AN hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen einzuhalten. Der AN muss zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderliche. Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen. Die Aufmaße sind vor Ort gemeinsam auszuführen und spätestens 10 Arbeitstag vor der geplanten Rechnungslegung zu nehmen. Rechnungen und Rechnungsinhalte welche nicht durch bestätigte Aufmaße belegt sind, gelten als nicht prüfbar und werden nicht anerkannt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Eingang der prüfbaren Rechnung beim AG. oder Bauüberwacher des AG.

Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind in 1 -facher Ausfertigung und an den Auftraggeber adressiert einzureichen nur per digitaler Form über Mail. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind in 1 -facher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 8 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

Fortsetzung Allgemeine Vertragsbedingungen

Umsatzsteuer aufzuführen, der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.

15 Stundenlohnarbeiten(§15 VOB/B) Stundenlohnrechnungen sind alsbald (14 Tage) nach Abschluss der Stundnelohnarbeiten, ängstens jedoch in Abständen von vier Wochen einzureichen. Über diesen Zeitpunkt hinaus gehende "verspätete" Einreichungen werden nicht anerkannt.

  1. Zahlungen (§ 16 VOB/B) Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig. Ansprüche auf Schlusszahlungen werden spätestens binnen 30 Tagen. nach Zugang der Aufstellung fällig. Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen.

  2. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Sicherheit für Vertragserfüllung Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der jeweiligen Bruttoteilrechnungssumme einbehalten.

Sicherheit für Mängelansprüche Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die Mängelansprüche 3 % der Bruttoschlussrechnungssumme einbehalte. Für die Rückgabe der nicht verwerteten Sicherheit für Mängelansprüche werden 6 Jahre vereinbart.

  1. Streitigkeiten (§ 18 VOB/B)

  2. Sonstige Vereinbarungen Sonstige weitere Abzüge innerhalb der Vertragsunterlage, die vom AN zu zahlen ist.

  • Bereitstellung Bauwasser 0,25% von der Brutto- Teilrechnungssumme
  • Bereitstellung Baustrom 0,25% der Brutto- Teilrechnungssumme
  • Bauleistungsversicherung 0,20% der Brutto- Teilrechnungssumme

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Haftpflichtversicherung des Unternehmens

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Fortsetzung Allgemeine Vertragsbedingungen

Zur Abdeckung aller Haftpflichtansprüche hat der Bewerber den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe vor Baubeginn nachzuweisen, und zwar mit folgender Deckung: 5.000.000,00 ? für Personen Sach-Vermögensschäden

Eigene Vertragsbedingungen des AN haben keine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn in dem Angebot des AN oder sonstigen Schrifstücken des AN auf Sie Bezug genommen wird.

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Bereich 1. KG 540 - Techn. Anlagen in Außenanlagen

Titel 1.1. KG 541 - Techn. Anlagen in Außenanlagen / Wärmeversorgungsanlage

1.1.1. Erstellen Erdwärmesondenbohrungen Erstellen der Erdwärmesondenbohrungen im Lockergestein und Fels mit einem geeignetem Bohrdurchmesser (max.152mm) incl. der erforderlichen Hilfsverrohrung bis 20m Tiefe. Das Bohrverfahren wird den geologischen Verhältnissen angepasst. Liefern und einbauen der Doppel-U-Sonde/n aus Polyethylen PE-RC mit einem Rohrdurchmesser von 32 x 2,9mm incl. der erforderlichen Injektionsrohre. Verpressen des Ringraums mit frost- und tauwechselbeständigem Hinterfüllmaterial vom Sondenfuß aufsteigend. Hohlräume und Kluftzonen werden gegebenenfalls nach Absprache mit der Behörde mit Sand verfüllt. Einsatz der Erdwärmesonden maximal 2.400 Betriebsstunden jährlich. 1.250,00 m € €

1.1.2. Liefern und Einbringen Verpressmaterial Liefern und Einbringen Verpressmaterial thermisch verbessert und Frost/Tau beständig nach Anforderungen Wasserbehörde 100,00 m € €

1.1.3. Umsetzen der Bohranlage Umsetzen der Bohranlage von Bohrung zu Bohrung. Auf und Abbau der Anlage am Bohrpunkt. 10,00 St € €

1.1.4. Festlegung der Bohrpunkte Festlegung der Bohrpunkte Abstecken, Verpflocken, Bezeichnung und Lagemäßige Fixierung der Bohrpunkte auf Grundlage des zur Verfügung gestellten Lageplans und der Vorbelegung der Koordinaten für alle Bohrpunkte. 1,00 St € €

1.1.5. Einholen der wasserrechtlichen Erlaubnis Einholen der wasserrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Behörden. (Landratsamt, Bergamt ab 100m Tiefe)

1,00 Psch € €

1.1.6. Beantragung einer Einleitegenehmigung Beantragung einer Einleitegenehmigung von Bohr- und Grundwasser in das öffentliche Kanalsystem. Ein Kanalanschluss muss vorhanden sein. (Schmutzwasser nicht Regenwasser) Sollte dieser nicht vorhanden sein oder eine Einleitegenehmigung versagt werden, müssen andere Maßnahmen zur Ableitung des Bohr- oder Grundwasser ergriffen werden. Diese werden gesondert abgerechnet 1,00 Psch € €

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 11 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

*Eventualposition 1.1.7. Kosten Abfahrt mit Saugwagen Bei nicht Genehmigung der Abwassereinleitung des Bohrwassers durch den zuständigen Abwasserzweckverband. Kosten Abfahrt mit Saugwagen 160,00€/h (Schätzungsweise Kosten von 1.000,00€) 1,00 St € nur Einheitspreis

1.1.8. An- und Abtransport von 7-10m³ Absetzmulden An- und Abtransport von 7-10m³ Absetzmulden mit Deckel zur Aufnahme und Entsorgung des Bohrguts bei unbelastetem Material. Die Kosten für vom Entsorger verlangte Analysen des Bohrgutes trägt der Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß! 12,00 St € €

1.1.9. provisorische Sondensicherung des Sondenkopfes provisorische Sondensicherung des Sondenkopfes über die Bauzeit . Die Bauzeit (Zeit zwischen den Bohrungen und der Verlegung und Fertigstellung der Anschlussverrohrung) beträgt ca. 6 Monate. 11,00 St € €

1.1.10. Ein- / Vermessen des Sondenfeldes Ein- / Vermessen des Sondenfeldes und Bereitstellung der UTM-Koordinaten für die Bohrpunkte 1,00 St € €

1.1.11. Druckprüfung und Durchflußprüfung Druckprüfung und Durchflußprüfung an der Erdwärmesonde nach dem verpressen der Sonde. Eischließlich vollständiger Protokollierung und übergabe an die Bauherrschaft. 11,00 St € €

1.1.12. Verlängerung/Anschluss der Erdwärmesonde Verlängerung/Anschluss der Erdwärmesonden - Lieferung und verlegen der horizontalen Vor- und Rücklaufleitung/en aus Polyethylen PE -Rohr d 40 vom Sondenkopf zur Verteileranlage einschließlich aller erforderlichen Form- und Verbindungsstücke. Installation zur betriebsfähigen Anlage. Verbindung mittels Hosenstück. 410,00 m € €

1.1.13. Pe-HD- Druckleitung DN 80 für Soleflüssigkeit Kunststoffrohr zur Verlegung im Gebäude aus PE-HD nach DIN 8074/75 und RAL-Gütezeichen, in Stangen, Rohrverbindungen durch Schweißen hestellen. Nenndruckstufe PN 12,5 Für Soleflüssigkeit geeignet, mit DIN / DVGW- Zulassung. Farbe: blau Die angegebene Länge ist auf der Baustelle vor Lieferung nochmals nachzumessen! Mit Druckprobe der Einzellänge durch Hersteller/Lieferer,

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Fortsetzung 1.1.13. Pe-HD- Druckleitung DN 80 für Soleflüssigkeit

Nennweite DN 80 32,00 m € €

1.1.14. Heizwendelschweißmuffe für PE-HD-Rohre als Winkel Heizwendelschweißmuffe für PE-HD-Rohren für Trinkwasser als Winkel 30/45°, Muffen mit Anschlag DN 80 12,00 St € €

1.1.15. Heizwendelschweißmuffe für PE-HD-Rohre als Übergang Heizwendelschweißmuffe für PE-HD-Rohren für Trinkwasser als Übergang mit Innengewinde, Muffen mit Anschlag DN 80 / R 3" Einschließlich eines Rohrschnitts an vorhandener PE-Leitung. 4,00 St € €

1.1.16. Liefern und befüllen der Wärmeträgerflüssigkeit Liefern und befüllen der Wärmeträgerflüssigkeit mit Korrosionsschutz-Inhibitoren Monoethylenglykol-N / Frostschutz -15 °C inkl. 30 Liter Reservekanister/Befüllung Wärmepumpe 4.900,00 l € €

1.1.17. Pe-HD- Kugelhahn DN 80 - 3" für Soleflüssigkeit Pe-HD- Kugelhahn DN 80 - 3" für Soleflüssigkeit mit Schweißenden 4,00 St € €

1.1.18. Verbindung an PE-Sondenleitung und Anschlussleitungen herstellen Verbindung an PE-Sondenleitung mit einem Schweißverfahren herstellen. Die Anbindung erfolgt an die für den Thermal Response Test eingebrachte Doppel-U-Sonde aus Polyethylen PE-RC mit einem Rohrdurchmesser von d40 Einschließlich Weiterführung von 2 Anschlussleitungen bis zum Verteilerschacht. Einfache Länge 18 m. Verbindung mittels Hosenstück. 1,00 St € €

1.1.19. Wärme-/Kältedämmung Rohr Wärmedämmung DIN 4140 Teil 1 - 2 an Rohren aus Kunststoff (Soleleitung) Dämmung aus normalentflammbaren Stoffen DIN 4102 Teil 1 Baustoffklasse B 2, im Gebäude, Die Dämmung besteht aus: EPDM PVC-frei aus geschlossenzelligem Weichschaum, Rohdichte 80kg/m³, Wärmeleitfähigkeit 0.040 W/mK' bei einer Mitteltemperatur von 40 Grad Celsius, vollflächig verkleben einschl. Längs- und Rundstösse, diffusionsdicht µ > 4000 Dämmschicht 25 mm dick. Mit Dämmung aller Formstücke.

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

[Seite 13]

Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 13 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

Fortsetzung 1.1.19. Wärme-/Kältedämmung Rohr

12,00 m2 € €

1.1.20. Liefern und einbauen PE-Schacht - 11-fach Verteileranlage Liefern und einbauen PE-Schacht - einschließlich 11-fach Verteileranlage mit allen erforderliche Armaturen zur Absperrung und Druckregulierung für jeden einzelnen Sondenkreis. mit Absperrkugelhähnen der Abgangsleitungen. mit höhenverstellbarer Schachtkrone

Als Vorgefertigter Verteiler-/Sammelschacht für den Anschluss von Erdwärmesonden. Weißer Schachtmantel aus PE, mit inspektionsfreundlicher, heller Innenfläche. Einstiegsdom mit aufgeschweißter Schachtabdeckung aus Kunststoff DN 600, Lastklasse 200 kg, tagwasserdicht. Maße: H: 1.110 mm B: 1.100 mm L: 1.500 mm mit Auftriebssicherung, Teleskopierung Anschlüsse: Sonden: Ø 40 mm Wärmepumpe: Ø 90 mm Max. zulässiger Druck: 10 bar Werkseitig komplett vorgefertigter, eingebauter und druckgeprüfter Verteiler/Sammler PE 100-RC, waagerecht angeordnet; inklusive 2 St. 1" Füll- und Entlüftungsarmaturen; 2 St. Anschlüsse zur Wärmepumpe: Wärmepumpenstutzen aus PE 100-RC Vollwandrohr mit Absperrarmatur, radial ausbaubar; Anschluss Sondenvorlauf: Sondenstutzen aus PE 100-RC Vollwandrohr mit PVC-Kugelhahn, radial ausbaubar; Anschluss Sondenrücklauf: Sondenstutzen aus PE 100-RC Vollwandrohr mit absperr- und regulierbarem Durchflussmengenmesser, radial ausbaubar; alle Sondenanschlüsse wasserdicht an der Schachtwand angeschweißt und jeweils ca. 100 mm außen überstehend

Wärmepumpenanschluss d 90 x 8,2 mm mit Absperrklappe PN 10 / PN 16 oder PVC Kugelhahn

Vorlaufarmaturen: DN 32 / DA 40 Rücklaufarmaturen: Kunststoff-Durchflussmesser 8-28 l/min/ 5-42 l/min Messing-Strangregulierventile (Oventrop ; IMI)

Anzahl Kreise: 11 St. Entspricht11 Duplexsonden Zubehör: Manometer (0-6 bar / 0-10 bar) Thermometer (-20/+60°C) inkl. Schutzrohr Schnellentlüfter

Soleverteilerschächte sind flüssigkeitsdicht und vorzugsweise aus PE-Material auszuführen. Geeignete

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 14 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

Fortsetzung 1.1.20. Liefern und einbauen PE-Schacht - 11-fach Verteileranlage

Absperreinrichtungen im Vor- und Rücklauf zu jedem Kreis oder jeder Sonde sind vorzusehen. Zum hydraulischen Abgleich der Sonden sind an den Verteilern geeignete Regeleinrichtungen einzubauen. Füll- und Entlüftungsarmaturen sind vorzusehen. Beim Schachteinbau und der Verfüllung müssen die statischen Anforderungen berücksichtigt werden. Besondere Anforderungen wie Befahrbarkeit oder der Einbau in anstehendem Wasser müssen bei der konstruktiven Schachtauslegung berücksichtigt werden und sind gesondert anzufragen. Je nach Lastfall sind zusätzliche bauseitige Maßnahmen zur Lastabtragung oder zur Auftriebssicherung erforderlich. Der Schacht ist mit nichtbindigem, den einschlägigen Normen entsprechendem Verfüllmaterial lagenweise zu hinterfüllen und lagenweise zu verdichten. Das Verfüllmaterial muss gut verdichtbar, durchlässig, scherfest, frostsicher sowie frei von spitzen Gegenständen sein. Die Angaben zur Bettung nach den Arbeitsblättern DVGW W 400-2 und ATV-A 127 sowie die DIN EN 805 sind zu beachten. Überbauung und/oder Einflüsse durch Fundamentlasten von Gebäuden o. ä. sind auszuschließen. Die entsprechenden Abstände von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken sind einzuhalten. Die Einbauhinweise des Herstellers sind zu beachten. 1,00 St € €

1.1.21. Auftriebssicherung für Verteilerschacht Auftriebssicherung für Verteilerschacht gegen Grund und/oder Schichtenwasser. Auftriebsicherung aus Ortbeton auf Baustelle entsprechend der Vorgaben des Schachtherstellers herstellen. 1,00 St € €

1.1.22. Herstellen und wiederverfüllen eines Sondengrabens Herstellen und wiederverfüllen eines Sondengrabens in Lockergesteinen (Bkl. 2-5) . Die Grabenbreite wird so gewählt, dass die Verlegearbeiten fachgerecht ausgeführt werden können. Die Aushubtiefe beträgt max. 1,35 m unter Gelände. Durchschnittliche Grabenbreite 0,6 m, Einbringen einer Sandbettung. Einschließlich Entsorgung von überschüssigem Aushubmaterial. Inklusive Baustelleneinrichtung und An-/ und Abtransport Bagger. 95,00 m € €

1.1.23. Schachtgrube für Verteilerschacht Schachtgrube für Verteilerschacht 4,0m x 4,0m x 1,6m Kompletter Aushub und Abtransport Aushubmaterial. Einschließlich Einbringen einer Sandbettung und fachgerechte Anfüllung und Verdichtung. An-/ und Abtransport Bagger siehe vohergehende Position. 1,00 St € €

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 15 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

1.1.24. Bodenaushub und Beseitigung Die Position wird nur in Abstimmung mit und auf Anweisung des AG ausgeführt.

Boden der Klassen 3-5 lösen, ausheben und beseitigen. Rohr- und Kabelgräben und Baugruben für Rohrvortrieb, Kopflöcher, Schweißgruben, Festpunktbauwerke usw. profilgerecht ausheben, der Bodenaushub wird Eigentum des AN und ist ordnungsgerecht zu entsorgen; einschl. aller Nebenleistungen (Transporte, Deklaration, Deponiegebühren).

Als Bodenaushub zählt der Bereich zwischen UK Tragschicht und Graben- bzw. Grubensohle. Einzukalkulieren sind Erschwernisse für querende Ver- und Entsorgungsleitungen (u.a. Handschachtung, Sicherungsarbeiten, Wiederherstellungsarbeiten von Schutzschichten und Markierungen) und die Aufwendungen zur Baustellensicherung mit Bauzaun von 2 m Höhe. 22,00 m3 € €

1.1.25. Bodenaushub in Handschachtung ausheben, einbauen. Bodenaushub Klasse 3-5 in Handschachtung lösen, ausheben, lagern, einbauen oder beseitigen. Zum Wiedereinbau geeigneter Bodenaushub ist nach Materialien getrennt am Grabenrand bzw. auf Zwischenlagerplatz d. AN zu lagern, fachgerecht einzubauen und zu verdichten. Verdrängter Bodenaushub wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu beseitigen.

Handschachtung wird nur in Sonderfällen vergütet, wenn z.B. eine Zufahrt mit dem Bagger nicht möglich ist. Die Notwendigkeit für die Handschachtung ist im Aufmass zu erläutern. Weiterhin sind die Aufwendungen zur Baustellensicherung mit Bauzaun von 2 m Höhe in der Position enthalten. 4,00 m3 € €

1.1.26. Zulage für Bodenklasse 6 Zulage für Aushubpositionen für Bodenklasse 6 3,00 m3 € €

1.1.27. Zuschlag für längslaufende Leitungen Mit der Position "längslaufende Leitung" sind alle erforderlichen Mehraufwendungen für den Grabenaushub, die Sicherung der längslaufenden Leitung gegen Abrutschen, Erschwernisse bei der Verfüllung des Grabens und zur Wiederherstellung des Auflagers der längslaufenden Leitung abgegolten.

Die Vergütung erfolgt nur einmal und nur wenn die Leitung sichtbar im Graben vorhanden ist. Kabelpakete aus mehreren Kabeln zählen als eine Leitung. 20,00 m € €

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 16 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

1.1.28. Füllsand liefern und einbringen 0/2 Nicht aggressiver Füllsand 0/2 für Rohr- bzw. Kabelauflager von 0,1 m und Rohr- bzw. Kabeleinbettung bis 0,2 m über OK Rohr bzw. 0,1 m über OK Kabel einbringen. Der durch die gelieferten Stoffe ausgetauschte Boden ist über die Erdaushubposition vergütet. Vor Einbau des Sandes ist dem AG ein Zertifikat (GW9) vorzulegen. Mengenermittlung nach Aufmass im verdichteten Zustand. 12,00 m3 € €

1.1.29. Zulage für Zwischentransport Füllsand mit Schubkarre Muss aufgrund der örtlichen Verhältnisse der Sand über längere Strecken mit Schubkarre transportiert werden, wird nach vorheriger Rücksprache mit dem MSW-Bauleiter dieser Zuschlag zur vor beschriebenen Position gewährt. Mengenermittlung nach Aufmass im verdichteten Zustand. 4,00 m3 € €

1.1.30. Fußgängerbrücke Rohrgraben- und Baugrubenüberführung mit Brücke aus Stahl, mit Gitterrostlauffläche für Fußgänger-Verkehr, bis 3 m Länge herstellen, mit Hand-und Knielauf sowie mit 10 cm hohem Fußschutz, mit Bauartzulassung. Für die Dauer der Bauzeit vorhalten und beseitigen. Einschl. einer Umsetzung bei Durchführung von Leistungen des AN oder anderer Unternehmer während der Bauzeit. 1,00 St € €

1.1.31. Fußgängerbrücke umsetzen Fußgängerbrücke für Fußgänger-Verkehr im Baustellenbereich auf Weisung des Auftraggebers umsetzen.

Die zusätzliche Vergütung wird ab der zweiten Umsetzung der betreffenden Stahlplatte auf der Baustelle gewährt. 1,00 Stck € €

1.1.32. Druckprüfung der Gesamtanlage / Einregulierung Druckprüfung der Gesamtanlage / Einregulierung Sondenfeld mit Protokollierung der eingestellten Werte 1,00 St € €

Summe Titel 1.1. KG 541 - Techn. Anlagen in Außenanlagen / Wärmeversorgungsanlagen €

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 17 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

Titel 1.2. KG 549 - Sonstige Maßnahmen für techn. Anlagen

1.2.1. Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung und Räumung incl. Bereitstellung aller benötigten Geräte zur Herstellung von Erdwärmesonden. Komplette Baustelleneinrichtung für die gesamte Bauzeit, Fachteile Tiefbohrtechnik und Tiefbautechnik Durch den AN ist die Baustelle ständig zu bestzen und für die gesamte Bauzeit ist eine Baustelleneinrichtung vorzuhalten. 1,00 Psch € €

1.2.2. Betreuung der Bohrung durch Sachverständigen Betreuung der Bohrung, Bauüberwachung und Bauabnahme durch anerkannten Sachverständigen der Wasserwirtschaft nach Anforderung der Wasserwirtschaftsämter Der Tagessatz beträgt 630,00€. Die Abrechnung erfolgt nach Inanspruchnahme. 8,00 h € €

1.2.3. Revisionsunterlagen Revisionsunterlagen Erstellen der vollständigen und aktuellen Revisionsunterlagen in 3-facher Ausführung für den Teil Tiefbohrtechnik.

Die Revisionsunterlagen müssen alle Revisionspläne und sämtliche Garantiescheine und Einzeldokumentationen für Anlagenteile in abgehefteter Form sowie eine komplette Bedienungs- und Wartungsanleitung enthalten.

Weiterhin sind die Ergebnisse der Betreuung der Bohrungen durch den Sachverständigen mit einzuarbeiten. 1,00 St € €

1.2.4. Bohrdokumentation erstellen Bohrdokumentation mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen erstellen und Einreichung bei den zuständigen Behörden.

1,00 St € €

1.2.5. Kernbohrung, Wand Durchmesser 135 - 155 mm Betonbohrung mit Diamantbohrgeräten, in Stahlbetonwänden in wagerechter Bohrung; Wasser und Strom (230 V) ist bauseits zu stellen. Gerüste bis zu einer Arbeits- höhe von 3,0 m sind im Preis enthalten, Gerüste für Arbeitshöhen über 3,0 m sind bauseits zu stellen. Stahlschnitte bis Durchmesser 16 mm sind im Einheitspreis enthalten. Für Bohrungen in unbewehrtem Beton, Mauerwerk und Estrich mindert sich der Einheitspreis um ca. 20 %. Bohrlochdurchmesser: 115 bis 120 mm. Hinweis: Ohne statischen Nachweis darf kein

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 18 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

Fortsetzung 1.2.5. Kernbohrung, Wand Durchmesser 135 - 155 mm

Bewehrungsstahl durchschnitten werden! Innenwanddicke 170 mm. 2,00 St € €

StL-Nr.: 95/041.911.14.01.06.22 1.2.6. Bezeich.Schild Höhe 18 mm Breite 100 mm Bezeichnungsschild, Farbe und Beschriftung nach Angaben des AG, mit einzeiliger Beschriftung, Schild aus Schicht-Preßstoff, Höhe 18 mm, Breite 100 mm. Geschraubt. Befestigungsuntergrund Rohrleitung. 8,00 St € €

1.2.7. Konsolwinkel, gleichschenklig für Installationsschiene Konsolwinkel, gleichschenklig für Installationsschiene in verzinkter Ausführung. Als zusätzliche Unterstützungskonstruktion zu den allgemeinen, in den Fachteil Rohrleitung mit aus- geschriebenen Rohrhalterungen. Für Profilquerschnitt 28/30 mm. 4,00 St € €

1.2.8. Installationsschiene Installationsschiene in verzinkter Ausführung. Als zusätzliche Unterstützungskonstruktion zu den allgemeinen, in den Fachteil Rohrleitung mit aus- geschriebenen Rohrhalterungen. Mit Befestigungselementen an Wänden und Decken. Profilquerschnitt 28/30 mm als Einzellängen von ca. 2m. 10,00 m € €

1.2.9. Durchführungssysteme für Rohre Durchführungssysteme für Rohre gegen drückendes Wasser, mit Dichtungsbahn / Dichtschichtbeschichtung, Einbau vor Wand,

  • mit Flanschen nach DIN 18 195
  • je nach Dichtungsbahn mit beidseitig angeordneten Zulagen 1775 (bei dünner und harter Folie) bzw. Zubehör für Dickbeschichtung
  • Aufnahme axialer Bewegungen
  • Abwinklungen der Medienrohre bis 8º möglich Rohrdurchfuehrung mit DPS*,

fuer 1 Medienrohr mit mm Aussendurchmesser DN 80 bestehend aus: Curaflex Stahlfutterrohr 7005 mit Fest- Losflansch nach DIN 18195 Stahlfutterrohr und Fest- Losflansch: ggv-Korrosionsschutzbeschichtung wahlweise: - Edelstahl Dichtungseinsatz A mit DPS*

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

[Seite 19]

Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 19 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

Fortsetzung 1.2.9. Durchführungssysteme für Rohre

als nichtgeteilte Dichtung, einfach dichtend,

  • asymmetrisch profilierte Stahlringe*: ggv-Korrosionsschutzbeschichtung

2,00 St € €

*Eventualposition 1.2.10. Verschuldensunabhängige Versicherung Verschuldensunabhängige Versicherung nach BAFA Anforderung inkl. 19% Versicherungssteuer.

Verschuldungsunabhängige Versicherung gegen Sachschäden bei Erdwärme-Sondenbohrungen der Firma Dr. Friedrich E. Hörtkorn GmbH Martens & Prahl oder gleichwertig-Die Firma versichert derzeit verschuldungsunabhängig-Schäden die durch Erdwärmebohrungen verursacht werden wie z.B. Erdhebung, Erdrutsch, Arteser (alle Angaben ohne Gewähr, die genauen Versicherungsbedingungen sind dem Versicherungsschein bzw. Versicherungsbedingungen zu entnehmen). Kosten derzeit 1,45 Euro je Bohrmeter aber mindestens 300 Euro) 1,00 Psch € nur Einheitspreis

Stundenlohnarbeiten Anordnung von Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind zeitnah, mindestens wöchentlich einzureichen.

1.2.11. Leistung " Obermonteur " Leistung " Obermonteur " 2,00 h € €

1.2.12. Leistung " Monteur " Leistung " Monteur " 5,00 h € €

1.2.13. Leistung " Helfer " Leistung " Helfer " 2,00 h € €

Summe Titel 1.2. KG 549 - Sonstige Maßnahmen für techn. Anlagen €

Summe Bereich 1. KG 540 - Techn. Anlagen in Außenanlagen €

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

[Seite 20]

Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 20 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

Bereich 2. Wartungsangebot

Zusätzlich zu den nachfolge Leistungen ist dem Auftraggeber ein Wartungsangebot über 4 Jahre, untergliedert in Einzelpreis pro Jahr bei Angebotseinreichung mit zu übergeben.

2.1. Wartung für den Zeitraum der Gewährleistung Wartung für den Zeitraum der Gewährleistung Der Auftraggeber ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach der Übergabe der Anlage an den Auftraggeber verpflichtet mit diesem ein Wartungsvertrag abzuschließen. Er hat keinen Anspruch auf Abschluss des Vertrags. Der Wartungsvertrag wird über die Dauer der Gewährleistung abgeschlossen. Bei der Kalkulation der Wartungskosten sind alle vom Nutzer nicht selbst ausführbaren Wartungsarbeiten an den in diesem LV beschriebenen Anlagen zu berücksichtigen. Ein detaillierter Wartungsvertrag mit Angabe aller Wartungsarbeiten und Wartungsintervalle ist bei Abgabe des LV´s mit anzubieten. Der Wartungsvertrag ist entsprechend DIN EN 806-5 und DIN 1986 T3, 30 bzw. gemäß AMEV zu erstellen. 4,00 Jahr € €

2.2. Wartung für den Zeitraum nach der Gewährleistung Wartung für den Zeitraum nach der Gewährleistung Bei der Kalkulation der Wartungskosten sind alle vom Nutzer nicht selbst ausführbaren Wartungsarbeiten an den in diesem LV beschriebenen Anlagen zu berücksichtigen. Ein detaillierter Wartungsvertrag mit Angabe aller Wartungsarbeiten und Wartungsintervalle ist bei Abgabe des LV´s mit anzubieten. Der Wartungsvertrag ist entsprechend DIN EN 806-5 und DIN 1986 T3, 30 bzw. gemäß AMEV zu erstellen. 1,00 Jahr € €

Summe Bereich 2. Wartungsangebot €

Summe LV LEISTUNGSVERZEICHNIS €

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 202102/05 Lebenshilfe Meißen e.V. / Neubau / Erdwärmenutzung 02.10.2026 LV: LEISTUNGSVERZEICHNIS Seite 21

Zusammenfassung

Titel 1.1. KG 541 - Techn. Anlagen in Außenanlagen / Wärmeversorgungsanlagen € Titel 1.2. KG 549 - Sonstige Maßnahmen für techn. Anlagen € Bereich 1. KG 540 - Techn. Anlagen in Außenanlagen €

Bereich 2. Wartungsangebot €

Gesamt netto €

zzgl. 19,0 % MwSt €

Gesamt brutto €

Ort/Datum/Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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