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Tiefbauarbeiten für P+R-Parkplatz Mittelstraße am Bahnhof Bitterfeld

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Bitterfeld, Bahnhofsumfeld

Bahnhofsvorplatz, Busbahnhof, Park & Ride

  • Geotechnischer Bericht -

Projekt-Nr.: BG-22-0122

Bearbeiter: Dipl.-Geol. Diana Wiedemann

Datum: 07.07.2023

GUTACHTEN

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BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

Inhaltsverzeichnis Seite

  1. Auftrag .................................................................................................................... 3
  2. Unterlagen / Außenarbeiten ..................................................................................... 4
  3. Situation / Schutzgebiete ......................................................................................... 6 3.1 Situation................................................................................................................................. 6 3.2 Schutzgebiete ....................................................................................................................... 6
  4. Geologie .................................................................................................................. 7 4.1 Geologische Schichtenbeschreibung .................................................................................. 7 4.1.1 Schichtenbeschreibung - Bahnhofsbereich (RKS 1 - RKS 8) ............................................. 7 4.1.2 Schichtenbeschreibung - Park & Ride (RKS 9 - RKS 12) .................................................... 8 4.1.3 Schichtenbeschreibung - Busbahnhof (HS 1 - HS 9).......................................................... 9 4.2 Ergebnisse und Auswertung der bodenmechanischen Laboruntersuchungen ............. 11 4.3 Bodenmechanische Kennwerte ......................................................................................... 13 4.4 Geotechnische Klassifikation ............................................................................................ 14 4.5 Einteilung des Baugrundes in Homogenbereiche ............................................................ 15
  5. Hydrogeologie / Versickerungsfähigkeit ................................................................ 17 5.1 Hydrogeologische Verhältnisse ......................................................................................... 17 5.2 Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ........................................................................ 18 5.2.1 Durchgeführte Laborversuche ........................................................................................... 18 5.2.2 Beurteilung der Versickerungsmöglichkeiten ................................................................... 19
  6. Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung - Verkehrstrassen ...................... 20 6.1 Allgemeine Hinweise .......................................................................................................... 20 6.2 Bereich - Busbahnhof ......................................................................................................... 20 6.2.1 Baugrundbeurteilung / Tragfähigkeit des vorhandenen Planums .................................. 20 6.2.2 Baugrundbeurteilung hinsichtlich des vorhandenen Straßenoberbaus .......................... 22 6.2.3 Zu errichtender Straßenoberbau ....................................................................................... 24 6.3 Bereich - Bahnhofsvorplatz, Park & Ride ........................................................................... 25 6.3.1 Baugrundbeurteilung / Tragfähigkeit des geplanten Planums ....................................... 25 6.3.2 Zu errichtender Straßenoberbau - Bahnhofsvorplatz, Park & Ride ................................. 26 6.4 Zu errichtender Gehwegoberbau ....................................................................................... 27 6.5 Straßenentwässerung ........................................................................................................ 28
  7. Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung - RRB (RKS 9 - RKS 12) ............... 28 7.1 Allgemeine Hinweise .......................................................................................................... 28 7.2 Baugrundbeurteilung - RRB ................................................................................................ 29 7.3 Baugrundbeurteilung - Leitungsverlegung ........................................................................ 30 7.4 Rohrauflage und Einbettung .............................................................................................. 30 7.5 Ausführung der Baugruben und Leitungsgräben, Wasserhaltung .................................. 31
  8. Hinweise zur Bauausführung / Wiedereinbau von Bodenmaterialien ....................... 33 8.1 Hinweise zur Bauausführung ............................................................................................. 33 8.2 Beurteilung der Aushubmassen für den Wiedereinbau.................................................... 34 8.3 Verdichtungsüberprüfung .................................................................................................. 35 1

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  1. Abfalltechnische Untersuchungen - RuVA-StB, LAGA-Richtlinie, DepV ................... 35 9.1 Zielstellung, Probenahme und Analytik ............................................................................. 35 9.2 Abfalltechnische Bewertung von Asphalt ......................................................................... 38 9.3 Abfalltechnische Bewertung von Auffüllmaterialien nach LAGA-Richtlinie ................... 39 9.4 Abfalltechnische Bewertung von Auffüllungen gemäß DepV ......................................... 42
  2. Abfall- / umwelttechnische Untersuchungen - EBV (Ersatzbaustoffverordnung) ...... 43 10.1 Zielstellung, Probenahme und Analytik ............................................................................. 43 10.2 Vorläufige abfalltechnische Bewertung von Auffüllungen nach EBV ............................. 43 10.3 Vorläufige abfalltechnische Bewertung von anstehenden Böden nach EBV ................. 47
  3. Schlussbemerkungen ............................................................................................ 50
  4. Anlagen ................................................................................................................. 51

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  1. Auftrag

Die fugmann + fugmann architekten und ingenieure GmbH beauftragte die Geo Service Glauchau GmbH am 18.04.2023 mit der Erstellung eines baugrund- und abfalltechnischen Gut- achtens zur geplanten Baumaßnahme „Bitterfeld, Bahnhofsumfeld“. Dies umfasst die Bereiche Bahnhofsvorplatz, Park & Ride und Omnibusbahnhof.

Neben den bodenmechanischen Beurteilungen der Erdstoffe sollen des Weiteren Aussagen hin- sichtlich eines möglichen Wiedereinbaus gegeben werden. Einhergehend mit dieser Position sind die Ergebnisse der chemisch-analytischen Untersuchungen nach RuVA-StB 01 (Asphalt), LAGA-Richtlinie für Boden (Stand 2004) und DepV sowie gemäß der ab 01.08.2023 gültigen EBV (Ersatzbaustoffverordnung) zu bewerten.

Auf Basis der vorliegenden Erkundungsergebnisse sowie der zur Verfügung gestellten Planun- terlagen erfolgt aus gutachterlicher Sicht die Zuordnung zur Geotechnischen Kategorie GK 1 bzw. GK 2.

Der geotechnische Bericht, welcher sich an der DIN 4020 orientiert und auf EC-7 / DIN 1054: 2010 basiert, soll folgende Aussagen beinhalten: o Auswertung und Dokumentation der Feld- und Laborarbeiten o Dokumentation der Schichtenfolge im baugrundrelevanten Tiefenbereich nach DIN EN ISO 14688:2018-05 / DIN 4023 o Ermittlung relevanter charakteristischer Bodenkennwerte o Einstufung der angetroffenen Schichten in Bodengruppen nach DIN 18196, in Bodenklas- sen nach DIN 18300, DIN 18301 und DIN 18319 (VOB-C 2012) sowie in Frostempfindlich- keitsklassen nach ZTV E-StB 171 o Definieren von Homogenbereichen gemäß VOB-C 2019 für das Gewerk Erdarbeiten (DIN 18300) o Aussagen zur Grundwassersituation auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse, inkl. Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes o Angaben zur Tragfähigkeit des vorhandenen Straßenplanums im Bereich des Busbahn- hofs o Gründungs- / Ausführungsempfehlungen für einen grundhaften Straßen- / Parkplatzaus- bau o Gründungsempfehlungen für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens (RRB), inkl. Überlauf im Bereich des geplanten Park & Ride o Hinweise zum zu errichtenden Straßenoberbau o Angaben zur Baugrubenausführung und Wasserhaltungsmaßnahmen o Hinweise zur Bauausführung o Beurteilung der Aushubmassen im Hinblick auf den Wiedereinbau unter bodenmechani- schen Gesichtspunkten

1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau 3

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o Auswertung der abfall- / umwelttechnischen Untersuchungen gemäß RuVA-StB 01, ge- mäß LAGA-Richtlinie für Boden, Stand 2004 und DepV sowie gemäß EBV, inkl. Angabe von AVV-Nr.

Der geotechnische Bericht basiert auf der Aufgabenstellung der fugmann + fugmann architek- ten und ingenieure GmbH zur geplanten Maßnahme (Stand September 2022), der Besprechung und Ortsbegehung am 04.05.2023, den Angaben des Herrn Jacob – fugmann + fugmann archi- tekten und ingenieure GmbH (Stand Juni 2023) sowie der Entwurfsvermessung (Stand Juni 2023). Ergeben sich in der weiteren Planungsphase Änderungen, sind vom zuständigen Bau- grundgutachter der Geo Service Glauchau GmbH zusätzliche Empfehlungen einzuholen.

  1. Unterlagen / Außenarbeiten

Zur Erstellung des geotechnischen Berichtes wurden folgende Unterlagen verwendet bzw. La- bor- und Außenarbeiten durchgeführt:

  1. Geologische Karte von Sachsen-Anhalt, Blatt 4339 (Bitterfeld-Wolfen), M 1 : 25.000
  2. Lageplan mit Eintragung der geplanten Baumaßnahmen; „Bf Bitterfeld - Planung Um- feld“, M 1 : 500 (Planunterlagen der DB Netze, zur Verfügung gestellt seitens der fug- mann + fugmann architekten und ingenieure GmbH, Stand 22.09.2022)
  3. Bestandslagepläne; „Ausbau Schnittstelle Bahnhof Bitterfeld Bahnhofsvorplatz, Bus- bahnhof, Park & Ride“, M 1 : 250, Planunterlagen K & S Vermessung GbR bzw. der fug- mann + fugmann architekten und ingenieure GmbH, Stand Juni 2023
  4. Ergebnisse der Außenarbeiten vom 31.05. - 07.06.2023: o Kampfmittelfreigabe von 12 Ansatzpunkten am 31.05.2023 seitens der Geotech GmbH (siehe Anlage 9) o Anlegen von 9 Handschürfen / Straßenaufbrüchen (HS 1 - HS 9) im Bereich des be- stehenden Busbahnhofs bis in eine Tiefe von ~ 0,8 m u. GOK o Durchführung von dynamischen Plattendruckversuchen in den Handschürfen auf OK Frostschutzschicht sowie im Bereich des geplanten Planums, 18 Stück o Abteufen von 13 Rammkernsondierungen (RKS 1 - RKS 12, RKS 3.1) bis in eine Tiefe von max. ~ 3,0 m unter GOK, davon:  9 RKS (RKS 1 - RKS 8, RKS 3.1) im Bahnhofsbereich / Bahnhofsvorplatz  4 RKS (RKS 9 - RKS 12) im Bereich des geplanten Park & Ride o Einmessen der Aufschlusspunkte mittels GPS (Lagesystem UTM 32; Höhensystem: DHHN2016, Angabe in m NHN)
  5. Ergebnisse der bodenmechanischen Untersuchungen: o Bestimmung des Korngrößenspektrums gemäß DIN EN ISO 17892-4, 10 Stück o Bestimmung des natürlichen Wassergehalts gemäß DIN EN ISO 17892-1, 10 Stück
  6. Ergebnisse der chemisch-analytischen Untersuchungen: o Abfalltechnische Untersuchung von Asphaltmaterial nach RuVA-StB 01, 3 Stück o Abfalltechnische Untersuchung von Auffüllungen gemäß LAGA-Richtlinie für Boden, Stand 2004 sowie gemäß DepV, 6 Stück

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o Abfall- / umwelttechnische Untersuchung von Auffüllungen und anstehenden Bö- den gemäß EBV (Ersatzbaustoffverordnung), 8 Stück

Die Lage, Anzahl und Tiefe der Aufschlusspunkte wurden in Zusammenarbeit mit der fugmann

  • fugmann architekten und ingenieure GmbH im Zuge der Angebotsabfrage festgelegt. Die ge- naue Lage der Aufschlusspunkte wurde im Rahmen der Ortsbegehung am 04.05.2023 sowie unter Berücksichtigung der Standortbedingungen, der kampfmitteltechnischen Belange und vorhandener Leitungen / Medienträger seitens der Geo Service Glauchau GmbH im Zuge der Außenarbeiten angepasst.

Die genaue Lage der einzelnen Aufschlusspunkte ist in der Anlage 2 (Lagepläne) und in der Anlage 4 (Fotodokumentation) ersichtlich bzw. der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen.

Tabelle 1: Lage / Höhe der Aufschlussansatzpunkte (Bestimmung mittels GPS, UTM 322)
Aufschluss- punkteRechtswertHochwertHöheEndteufe [m u. GOK]Endteufe [m NHN]
Ansatzpunkt
[m NHN]
RKS 132729622,855724263,8377,45~ 3,0~ 74,45
RKS 232729621,765724308,3777,47~ 3,0~ 74,47
RKS 3 / RKS 3.132729622,555724339,8779,02~ 1,4 / ~ 0,8~ 77,62 / ~ 78,22
RKS 432729656,005724248,5178,71~ 3,0~ 75,71
RKS 532729650,685724288,2878,58~ 3,0~ 75,58
RKS 632729618,135724354,6279,20~ 3,0~ 76,20
RKS 732729664,875724267,9578,78~ 2,8~ 75,98
RKS 832729670,815724305,0278,42~ 3,0~ 75,42
RKS 932729692,695724447,9278,92~ 3,0~ 75,92
RKS 1032729714,565724511,3977,26~ 3,0~ 74,26
RKS 1132729721,685724469,2778,42~ 3,0~ 75,42
RKS 1232729753,605724449,8578,03~ 3,0~ 75,03
HS 132729637,445724346,8078,91~ 0,8~ 78,11
HS 232729619,815724381,0179,24~ 0,8~ 78,44
HS 332729626,155724415,0979,15~ 0,8~ 78,35
HS 432729651,895724356,5978,64~ 0,8~ 77,84
HS 532729651,975724388,6078,73~ 0,8~ 77,93
HS 632729653,805724425,8279,03~ 0,8~ 78,23
HS 732729673,805724374,8278,47~ 0,8~ 77,67
HS 832729678,275724399,6678,65~ 0,8~ 77,85
HS 932729688,505724416,6878,47~ 0,8~ 77,67

2 Die Ermittlung der Lagekoordinaten erfolgte im System UTM, Zone 32 5

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Wir weisen darauf hin, dass die Genauigkeit einer GPS-Vermessung unter anderem stark von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Satelliten, Abschattungen, Satellitengeometrie (DOP), Beobachtungszeiten, Mehrwegeffekten und atmosphärischen Bedingungen abhängt. Generell sind die Vermessungsleistungen, welche durch die Geo Service Glauchau GmbH erbracht wer- den, nicht gleich zu setzen mit denen eines Vermessungsingenieurs.

  1. Situation / Schutzgebiete

3.1 Situation

Die fugmann + fugmann architekten und ingenieure GmbH plant die Umgestaltung des Bahn- hofsumfeldes in Bitterfeld. Dies umfasst die folgenden Bauabschnitte:

  • Bahnhofsvorplatz: Errichtung von Stell- und Grünflächen
  • Omnibusbahnhof: Neugestaltung des Busbahnhofs
  • Flurstück 169: Errichtung eines Parkplatzes (Park & Ride) inkl. Entwässerungsanla- gen (Regenrückhaltebecken mit Überlauf)

Aus gutachterlicher Sicht wird bei den nachfolgenden Betrachtungen davon ausgegangen, dass der grundhafte Ausbau des Bahnhofsvorplatzes sowie des Park & Ride entsprechend der Belas- tungsklasse Bk0,3 gemäß RStO 12 durchgeführt wird. Für den Ausbau des Busbahnhofs wird eine Belastungsklasse Bk10 angenommen. Diese Annahmen sind planerischerseits zu prüfen.

Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Zentrum von Bitterfeld und ist nahezu eben, wobei im Bereich der Aufschlüsse die Geländehöhen ~ 78,0 m NHN (RKS 12) bis ~ 79,2 m NHN (RKS 6, HS 2) betragen. Geringere Geländehöhen wurden in den Aufschlüssen RKS 1, RKS 2 und RKS 10 mit ~ 77,3 m NHN bzw. ~ 77,5 m NHN ermittelt, da diese Aufschlüsse in zum Zeitpunkt der Außenarbeiten vorhandenen Baugruben abgeteuft wurden. Vorfluter des Untersuchungsge- bietes sind der südlich in einer Entfernung von ~ 0,6 km befindliche Strengbach, der ~ 0,7 km in östlicher bis südöstlicher Richtung entfernt verlaufende Lober sowie die nordöstlich in einer Entfernung von ~ 0,7 km befindliche Leine.

3.2 Schutzgebiete

Gemäß dem Geodatenportal Sachsen-Anhalt befindet sich das Untersuchungsgebiet außerhalb von:

  • Naturschutzgebieten
  • Landschaftsschutzgebieten
  • Wasserschutzgebieten
  • Überschwemmungsgebieten

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  1. Geologie

Entsprechend der Geologischen Karte Blatt 4339 wird der tiefere Untergrund des Untersu- chungsgebietes von Braunkohle führenden Tertiärablagerungen aufgebaut, welche von diluvia- len Sedimenten der Weichsel-Eiszeit überlagert werden. Im Hangenden dieser sandigen Ablagerungen wurden als jüngste Horizonte künstliche Auffüllungen erkundet.

4.1 Geologische Schichtenbeschreibung

Nach den Ergebnissen der Baugrunderkundung, welche in der Anlage 3 graphisch dargestellt sind, können im Untersuchungsgebiet im Wesentlichen die folgenden Horizonte / Schichten ausgehalten werden:

4.1.1 Schichtenbeschreibung - Bahnhofsbereich (RKS 1 - RKS 8)

Auffüllung Im Liegenden eines ~ 0,1 m dicken Betonpflasters, eines ~ 0,2 - 0,3 m mächtigen umgelagerten Oberbodens bzw. ab Geländeoberkante wurden künstliche Auffüllungen bis in Tiefen von ~ 0,7

  • 2,3 m unter GOK erkundet. Hinsichtlich des Korngrößenspektrums sind diese Ablagerungen zum einen als z. T. schwach schluffige bis schluffige, z. T. schwach tonige Sande mit wechseln- dem Kiesanteil und zum anderen als z. T. schwach schluffige, z. T. schwach steinige bis stei- nige, stark sandige Kiese bzw. Sand-Kies-Gemische anzusprechen. Untergeordnet handelt es sich um schwach sandige bis sandige, kiesige Steine bzw. Sand-Kies-Stein-Gemische. Innerhalb dieser braunen, hell- bis dunkelgrauen, hell- bis dunkelgraubraunen, dunkelbraunen und roten, lokal ockerfarbenen und schwarzen Horizonte wurden neben Wurzelresten anthropogene Fremdbestandteile in Form von Beton-, Backstein- und Ziegelbruch, Beton-, Ziegel-, Schotter-, Porzellan-, Kohle- und Ascheresten beobachtet. Erfahrungsgemäß zeichnen sich die künstli- chen Auffüllungen durch sehr lockere bis lockere Lagerungsdichten aus. Lokal angetroffene bindige Bereiche wiesen zum Zeitpunkt der Außenarbeiten eine weich- bis steifplastische Kon- sistenz auf.

Aufgrund von größeren Geröll- / Bauschutteinlagerungen innerhalb der künstlichen Auffüllun- gen mussten die Rammkernsondierungen RKS 3 und RKS 3.1 in Tiefen von ~ 1,4 m bzw. ~ 0,8 m unter GOK vorzeitig abgebrochen werden.

Diluviale Sande Im Liegenden der künstlichen Auffüllungen stehen bis zu den Aufschlussendteufen von max. ~ 3 m unter GOK überwiegend schwach kiesige, z. T. kiesige bis stark kiesige Sande an. Für diese braunen, braungrauen, hellgrauen, hellgraubraunen, graubraunen, ockerfarbenen und

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grauen Sedimente können erfahrungsgemäß oberflächennah lockere bis mitteldichte, mit zu- nehmender Tiefe in dicht übergehende Lagerungen angenommen werden. Ab einem Niveau von ~ 75,0 - 75,3 m NHN sind die diluvialen Sande im Bereich der RKS 1 und RKS 2 Grundwasser führend.

Aufgrund der mit zunehmender Tiefe zunehmenden Lagerungsdichte musste die Rammkern- sondierung RKS 7 in einer Tiefe von ~ 2,8 m unter GOK vorzeitig abgebrochen werden.

4.1.2 Schichtenbeschreibung - Park & Ride (RKS 9 - RKS 12)

Auffüllung Im Bereich der RKS 9 wurde zunächst eine ~ 11 cm dicke Asphaltdecke erkundet.

An diese Asphaltdecke bzw. ab GOK wurden künstliche Auffüllungen bis in Tiefen von ~ 1,2 - 2,4 m unter GOK aufgeschlossen, welche mit Ziegel- und Betonbruch sowie mit Ziegel-, Kohle-, Asche-, Schlacke- und Betonresten durchsetzt sind. Diese z. T. schwach schluffigen, z. T.schwach steinigen bis steinigen Sand-Kies-Gemische bzw. schwach schluffigen bis schluffi- gen, schwach kiesigen bis kiesigen Sande sind durch graue bis dunkelgraue, ockerfarbene, braune, rote, dunkelgraubraune, schwarze, gelbe sowie braungraue Färbungen charakterisiert und weisen erfahrungsgemäß sehr lockere bis lockere Lagerungen auf. Lokal angetroffene bin- dige Bereiche waren zum Zeitpunkt der Außenarbeiten durch steifplastische bis halbfeste Zu- standsformen gekennzeichnet.

Diluviale Sande An die künstlichen Auffüllungen schließen sich nach unten diluviale Sande in erfahrungsgemäß lockerer bis mitteldichter, mit zunehmender Tiefe dichter Lagerung an. Hinsichtlich des Korn- größenspektrums sind diese hellgraubraunen, ockerfarbenen, hellgrauen bis grauen, braunen und graubraunen Sedimente als z. T. schwach schluffige, z. T. schwach kiesige bis kiesige Sande anzusprechen. Ab einem Niveau von ~ 74,9 - 75,1 m NHN sind die diluvialen Sande im Bereich der RKS 10 und RKS 12 Grundwasser führend.

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4.1.3 Schichtenbeschreibung - Busbahnhof (HS 1 - HS 9)

In der nachfolgenden Tabelle sind die im Bereich der Handschürfe / Straßenaufbrüche ange- troffenen Straßenoberbaumaterialien aufgeführt.

Tabelle 2: Aufbau des erkundeten Straßenoberbaus
Auf- schlussStraßenoberbauBemerkung
Gesamt-Asphalt-Frostschutz- /
mächtig-stärkeTragschicht
keit [m][cm][m u. GOK]
HS 10,7514~ 0,14 - 0,75-
HS 20,718~ 0,18 - 0,7Asphalt- und Betonreste in Frostschutz- schicht
HS 30,419~ 0,19 - 0,4-
HS 40,517~ 0,17 - 0,5Asphaltreste in Frostschutzschicht Ziegel- und Aschereste in Tragschicht
HS 50,5520~ 0,20 - 0,55-
HS 60,5519~ 0,19 - 0,55-
HS 70,4520~ 0,20 - 0,45-
HS 80,619~ 0,19 - 0,6lokal Asphaltreste in Frostschutzschicht
HS 90,610~ 0,10 - 0,6Betonreste in Frostschutzschicht Ziegelreste in Tragschicht

Die vorhandene Straßenbefestigung im Bereich des bestehenden Busbahnhofs besteht aus ei- ner ~ 14 - 20 cm dicken Asphaltdecke, lediglich im Bereich HS 9 (Schwarzer Weg) liegt die er- kundete Asphaltstärke bei 10 cm.

Im Liegenden des Asphalts wurden die ungebundenen Straßenoberbaumaterialien in Form von Frostschutz- und untergeordnet Tragschichtmaterialien bis in Tiefen von ~ 0,4 - 0,75 m unter GOK aufgeschlossen. Die angetroffenen Frostschutz- / Tragschichtmaterialien sind hinsichtlich des Korngrößenspek- trums als z. T. schwach steinige, sandige bis stark sandige Kiese, lokal als schwach schluffige Sand-Kies-Gemische anzusprechen. Im Ergebnis der dynamischen Plattendruckversuche kön- nen für diese grauen, braunen, rötlichgrauen und graubraunen, z. T. schwarzen Auffüllungen dichte, lokal mitteldichte Lagerungsverhältnisse abgeleitet werden. Bereichsweise sind die un- gebundenen Straßenoberbaumaterialien mit Beton-, Ziegel-, Asphalt- und Ascheresten durch- setzt.

Auffüllung - Straßenunterbau Im Liegenden der Trag- / Frostschutzschichten wurden weitere künstliche Auffüllungen bis zu den Aufschlussendteufen von ~ 0,8 m unter GOK erkundet. Es handelt sich hierbei um schwach schluffige bis schluffige, z. T. schwach tonige, z. T. schwach steinige Sande mit wechselndem Kiesanteil, um z. T. schluffige, schwach steinige bis steinige, sandige bis stark sandige Kiese 9

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bzw. um z. T. schwach schluffige Sand-Kies-Stein-Gemische. Diese überwiegend mitteldicht, z. T. locker gelagerten Auffüllungen sind mit Ziegel-, Beton- und Backsteinbruch sowie Asche-, Ziegel-, Schlacke-, Beton- und Keramikresten durchsetzt und weisen braune, schwarze, dunkel- graue, rote, gelbe und graubraune bis dunkelgraubraune Färbungen auf. Bindige Bereiche waren zum Zeitpunkt der Außenarbeiten durch steifplastische, steifplastische bis halbfeste und halb- feste Konsistenzen gekennzeichnet.

Allgemeine Hinweise zur Schichtenbeschreibung Generell ist zu beachten, dass die Mächtigkeiten sowie die Zusammensetzung der künstlichen Auffüllungen stark variieren können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Baugrundauf- schlüsse aus Sicherheitsgründen nicht im unmittelbaren Bereich bestehender Leitungsgräben und unterirdisch verlegter Medien abgeteuft werden konnten. Generell ist im Bereich vorhande- ner Leitungsgräben mit entsprechend tiefreichenden Auffüllungen zu rechnen, welche im Rah- men der Aufschlussarbeiten aus vorgenannten Gründen nicht erkundet werden konnten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass infolge der Bautätigkeiten im Bereich der Flurstücke 616 (Bahnhofsbereich) und 169 (Park & Ride) sich entsprechende Veränderungen hinsichtlich Mächtigkeit und Aufbau der künstlichen Auffüllungen ergeben können.

Erfahrungsgemäß sind bindige Bereiche innerhalb gemischtkörniger Auffüllungen nach DIN 18196 in die Bodengruppe der leicht- bis mittelplastischen Tone / Schluffe (TL, UL, TM, UM) einzuordnen, was sie als sehr wasserempfindlich charakterisiert. Das Material kann insbeson- dere unter dem Einfluss einer dynamischen Beanspruchung - quasi ohne Wassergehaltsände- rung - in den weichplastischen oder gar breiigen Zustand übergehen.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Konsistenz von bindigen Bereichen innerhalb gemischtkörniger Auffüllungen stark von den vorherrschenden Witterungsbedingungen abhän- gig ist. Daher kann es während niederschlagsreicher Witterungsperioden zu einer Zunahme der natürlichen Wassergehalte und damit verbunden zu einer Abnahme der Konsistenz bindiger Be- reiche kommen.

Die punktuelle Untersuchung des Geländes mittels 9 Handschürfen / Straßenaufbrüchen und 13 Rammkernsondierungen ergibt insgesamt ein repräsentatives Bild von der Untergrundsitua- tion. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich in Bezug auf die Schichtenbe- schreibung und die angegebenen Schichtgrenzen Abweichungen zwischen den einzelnen Aufschlusspunkten ergeben. Grundsätzlich gilt nach DIN 4020 Abschn. 4.2: „Aufschlüsse in Bo- den und Fels sind als Stichproben zu bewerten. Sie lassen für zwischen liegende Bereiche nur Wahrscheinlichkeitsaussagen zu.“

Bezüglich des Verlaufs der Schichtgrenzen, der Verbreitung und Zusammensetzung der Boden- typen wird auf die Profildarstellungen in der Anlage 3 und auf die Ergebnisse der bodenmecha- nischen Laborversuche (Anlage 5) verwiesen.

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4.2 Ergebnisse und Auswertung der bodenmechanischen Laboruntersuchungen

An den im Zuge der baugrundtechnischen Erkundungen entnommenen Bodenproben wurden im Baugrundlabor der Geo Service Glauchau GmbH entsprechende Laborversuche zur Klassifi- zierung und Festlegung bodenmechanischer Kennwerte durchgeführt. Im Hinblick auf das Bau- vorhaben wurden zum einen die ungebundenen Straßenoberbaumaterialien des Busbahnhof- bereiches und zum anderen künstliche Auffüllungen sowie anstehende diluviale Sande hinsicht- lich ihres Korngrößenspektrums / ihrer Frostempfindlichkeit labortechnisch untersucht.

Tragschicht – HS 1/3 (DIN EN ISO 17892-1, DIN EN ISO 17892-4): Steinanteil; d ≥ 63 mm: 0,0 % Kiesanteil; 2 mm ≤ d ≤ 63 mm: 45,6 % Sandanteil; 0,063 mm ≤ d ≤ 2 mm: 47,2 % Ton-Schluff-Anteil; d ≤ 0,063 mm: 7,3 % Wassergehalt: ~ 3,9 % => Bodengruppe nach DIN 18196: [GU] => ableitbarer k Wert (nach Beyer): 1,2*10-4 m/s f => Frostempfindlichkeitsklasse: F 2

Frostschutzschicht – HS 3/2, HS 6/2, HS 7/2 (DIN EN ISO 17892-1, DIN EN ISO 17892-4): Steinanteil; d ≥ 63 mm: 1,0 - 1,4 % Kiesanteil; 2 mm ≤ d ≤ 63 mm: 57,8 - 75,0 % Sandanteil; 0,063 mm ≤ d ≤ 2 mm: 21,0 - 38,3 % Ton-Schluff-Anteil; d ≤ 0,063 mm: 1,6 - 2,9 % Wassergehalt: ~ 1,1 - 4,1% => Bodengruppe nach DIN 18196: [GI, GW] => ableitbarer k Wert (nach Beyer): ~ 5,010-4 … 1,510-3 m/s f => Frostempfindlichkeitsklasse: F 1

Auffüllung – RKS 7/2, RKS 8/3 (DIN EN ISO 17892-1, DIN EN ISO 17892-4): Steinanteil; d ≥ 63 mm: 0,0 - 14,8 % Kiesanteil; 2 mm ≤ d ≤ 63 mm: 14,8 - 42,7 % Sandanteil; 0,063 mm ≤ d < 2 mm: 37,5 - 73,5 % Ton-Schluff-Anteil; d ≤ 0,063 mm: 5,0 - 11,8 % Wassergehalt: ~ 2,1 - 3,4 %  Bodengruppe nach DIN 18196: [SU, GU - GI]  k-Wert (nach USBR): 5,810-5 … 3,910-4 m/s f  Frostempfindlichkeitsklasse: F 2, F 1 - F 2

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diluviale Sande – RKS 1/4, RKS 9/4, RKS 11/3, RKS 12/3 (DIN EN ISO 17892-1, DIN EN ISO 17892-4): Steinanteil; d ≥ 63 mm: 0,0 % Kiesanteil; 2 mm ≤ d ≤ 63 mm: 4,8 - 38,0 % Sandanteil; 0,063 mm ≤ d < 2 mm: 58,3 - 92,3 % Ton-Schluff-Anteil; d ≤ 0,063 mm: 1,3 - 3,7 % Wassergehalt: ~ 2,4 - 10,5 %  Bodengruppe nach DIN 18196: SE, SI  k-Wert (nach Beyer): 1,810-4 … 3,310-4 m/s f  Frostempfindlichkeitsklasse: F 1

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4.3 Bodenmechanische Kennwerte

Nach der bodenmechanischen Einstufung können den angetroffenen Bodenmaterialien die nachstehenden Kennwerte zugeordnet werden:

Tabelle 3: Bodenmechanische Kennwerte in Anlehnung an DIN 1055 T 2
BodenmaterialLagerungs- dichte / KonsistenzWichteWichte u.Kohä-Rei-Steifemo- dul E S [MN/m2]
Auftriebsionbungs-
winkel
 (1) r,k '(1) kc‘ (2) kφ‘ (3) k
[kN/m3][kN/m³][kN/m2][Grad]
1) Frostschutz- / Tragschicht Kies, sandig - stark sandig, z. T. schwach steinig Sand / Kies, schwach schluffigmitteldicht - dicht18 - 2010 - 12032,5 - 3560 - 100
2) Auffüllung - Sand / Kies, z. T. Steine Sand, schwach - stark kiesig, z. T. schwach schluffig - schluffig, z. T. schwach tonig, z. T. schwach steinig Sand / Kies, z. T. schwach schluffig Kies, sandig - stark sandig, z. T. schwach schluffig - schluffig, z. T. schwach steinig - steinig Kies / Steine / Sand, z. T. schwach schluffig Steine, kiesig, schwach sandig - san- digsehr locker - locker, z. T. mitteldicht15 - 207 - 12027,5 - 305 - 20
3) diluviale Sande Sand, überwiegend schwach kiesig, z. T. kiesig - stark kiesig, z. T. schwach schluffiglocker - dicht17 - 209 - 12030 - 3530 - 60
(1)  /' = Charakteristischer Wert für die Wichte / Wichte unter Auftrieb r,k k (2) Charakteristischer Wert für die Kohäsion des konsolidierten bindigen Bodens (3) Charakteristischer Wert für den inneren Reibungswinkel des nicht bindigen und des konsolidierten bindigen Bodens

Hinweis: Von den in Tabelle 2 angegebenen charakteristischen Bodenkennwerten darf nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Baugrundgutachter der Geo Service Glauchau GmbH abgewichen werden.

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4.4 Geotechnische Klassifikation

Eine geotechnische Klassifikation der angetroffenen Bodenhorizonte nach DIN 18300, DIN 18301, DIN 18319, DIN 18196 und ZTV E-StB 17 ist in der nachfolgenden Tabelle 4 wiedergege- ben.

Tabelle 4: Bodenklassen, Bodengruppen, Frostklassen
BodenmaterialBodenklasseBohrbarkeitsklasseBodengruppeFrost- klasse
(DIN 18300)(DIN 18301)(DIN 18319)(DIN 18196)
1) Frostschutz- / Tragschicht Kies, sandig - stark sandig, z. T. schwach steinig Sand / Kies, schwach schluffig31)BN 1 BS 12)LNE 2 - LNE 3 LNW 2 - LNW 3 S 12)[GW, GI, GU, SU, GX]F 1 - F 2
2) Auffüllung - Sand / Kies, z. T. Steine Sand, schwach - stark kiesig, z. T. schwach schluffig - schluffig, z. T. schwach tonig, z. T. schwach stei- nig Sand / Kies, z. T. schwach schluf- fig Kies, sandig - stark sandig, z. T. schwach schluffig - schluffig, z. T. schwach steinig - steinig Kies / Steine / Sand, z. T. schwach schluffig Steine, kiesig, schwach sandig - sandig3 - 51)BN 1, BN 2 BS 1 - BS 22) lokal BB 2 - BB 3LNE 1 - LNE 2 LNW 1 - LNW 2 LN 1 - LN 2 S 1 - S 22) lokal LBM 1 - LBM 2[SE, SI, SW, SU, SŪ, GI, GW, GU, GŪ, GX, X]F 1 - F 3
3) diluviale Sande Sand, überwiegend schwach kiesig, z. T. kiesig - stark kiesig, z. T. schwach schluffig31)BN 1LNE 1 - LNE 3 LNW 1 - LNW 3SE, SI, SW, SU lokal GI, GWF 1 - F 2
1) Einzelne Gesteinsbruchstücke können möglicherweise Blockgröße erreichen. Nach DIN 18300 sind diese je nach Seitenlänge in die Bodenklassen 5 bis 7 einzuordnen. Es wird diesbezüglich auf die Angaben in der DIN 18300 verwiesen. 2) Das lokale Vorhandensein von Böden der Klassen > BS 2 / > S 2 kann auf Grundlage der durchgeführten Baugrunderkundungen nicht ausgeschlossen werden.

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4.5 Einteilung des Baugrundes in Homogenbereiche

In der nachfolgenden Tabelle 5 ist die Einteilung der angetroffenen Baugrundschichten in Ho- mogenbereiche für die einzelnen im Rahmen der Bauausführung zu erwartenden Gewerke dar- gestellt. Sollten im Rahmen der weiteren Planungsphase Änderungen im Bauablauf erkennbar werden, die momentan noch nicht absehbar sind und damit weitere Zuordnungen zu den ent- sprechenden Homogenbereichen erforderlich werden, so sind auf Basis der vorliegenden Er- kundungsergebnisse ergänzende Empfehlungen des Gutachters einzuholen.

Tabelle 5: Einteilung der Baugrundschichten in Homogenbereiche
Baugrundschichten ge- mäß den Tabellen 3 und 4LAGA-Zu- ordnungEBV-Zu- ordnungHomogenbereiche
Erdbau (DIN 18300)Bohrarbeiten (DIN 18301)Ramm-, Rüttel-, Verpressarbeiten (DIN 18304)
1) Frostschutz- / Trag- schicht-BM-F0*, BM-F1I.An. e.n. e.
2a) Auffüllung - Sand / Kies, z. T. Steine (unter bodenmechani- schen Gesichtspunkten nicht für einen Wieder- einbau geeignet)Z 1.1, Z 2, > Z 2 DK 0, DK I, DK II, ggf. DK III-I.B
2b) Auffüllung - Sand / Kies, z. T. Steine (unter bodenmechani- schen Gesichtspunkten für einen Wiedereinbau geeignet)-BM-F0*, BM-F2, BM-F3I.C
3) diluviale Sande-BM-0I.D

n. e. gemäß vorliegendem Auftrag vom 25.01.2023 und den unter Kapitel 2 aufgeführten Unterlagen nicht erforderlich

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Der nachfolgenden Tabelle 6 können die für das Gewerk Erdbau (DIN 18300) relevanten boden- mechanischen Kennwerte entnommen werden.

Tabelle 6: Bodenmechanische Kennwerte der Homogenbereiche für Erdbau
Kennwerte / EigenschaftenHomogenbereiche
I.AI.BI.CI.D
Korngrößenverteilung Ton / Schluff / Sand / Kies [%]0/0/15/55 - 5/10/50/350/0/5/15 - 15/25/55/50/0/50/35 - 5/10/85/0
Anteil an Steinen [%]2)0 - 300 - 800 - 15
Anteil an Blöcken [%]2)00 - 300
Anteil an großen Blöcken [%]2)00 - 100
Wichte [kN/m3]1)17 - 2114 - 2116 - 21
undränierte Scherfestigkeit [kN/m²]1)4)00 - 2007)0
Wassergehalt [%]1)1 - 101 - 101 - 15
Konsistenz1)/weich - steif ... halbfest7)/
Plastizität/leicht7)/
Plastizitätszahl/0 - 257)/
Konsistenzzahl1)/0,6 - 1,27)/
Lagerungsdichte I 2) D0,4 - 0,80,1 - 0,40,2 - 1,0
organischer Anteil [%]3)0 - 30 - 80 - 30 - 2
Bodengruppe DIN 18196[GW, GI, GU, SU, GX][SE, SI, SW, SU, SŪ, GI, GW, GU, GŪ, GX, X]SE, SI, SW, SU lokal GI, GW
Frostempfindlichkeitsklasse nach ZTVE-StB 17F 1 - F 2F 1 - F 3F 1 - F 2
Einbauklasse nach LAGA- Richtlinie5) Deponieklasse gemäß DepV5)n. a.Z 1.1, Z 2, > Z 2 DK 0, DK I, DK II, ggf. DK IIIn. a.n. a.
Materialklasse nach EBV6)BM-F0*, BM-F1n. a.BM-F0*, BM-F2, BM-F3BM-0
ortsübliche BezeichnungFrostschutz, TragschichtAuffüllung; Sand / Kies / Steine (nicht für Wieder- einbau geeignet)Auffüllung; Sand / Kies / Steine (für Wiedereinbau geeignet)diluviale Sande

Generell gilt für die Tabelle 6:

  1. Kennwerte zum Zeitpunkt der Außenarbeiten. In Abhängigkeit der vorherrschenden Witterungsbedin- gungen können die Böden höhere oder niedrigere Wassergehalte und damit verbunden veränderte Dichten, Scherfestigkeiten und Zustandsformen (Konsistenz, Konsistenzzahl) aufweisen.
  2. Erfahrungswert; mittels dem angewandten Aufschlussverfahren nicht genau bestimmbar.
  3. abgeleitet aus TOC-Bestimmung der EBV- und LAGA-Untersuchung, der Glühverlustbestimmung ge- mäß DepV (Kapitel 9 + 10) bzw. Erfahrungswert
  4. charakteristische Werte für c ; der Wert für den Reibungswinkel ist mit 0° anzunehmen u,k
  5. siehe Kapitel 9
  6. siehe Kapitel 10
  7. gilt für bindige Bereiche innerhalb gemischtkörniger Böden

/: aufgrund Bodenzusammensetzung Angabe nicht möglich / erforderlich n. a.: nicht analysiert

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  1. Hydrogeologie / Versickerungsfähigkeit

5.1 Hydrogeologische Verhältnisse

Während der Außenarbeiten vom 31.05. - 07.06.2023 wurde in den nachfolgend aufgeführten Aufschlüssen Grundwasser angetroffen.

Tabelle 7: Grundwasser während der Außenarbeiten am 31.05. - 07.06.2023
Auf- schluss- punktGrundwasser [m unter GOK]Grundwasser [m NHN]Grundwasserleiter
angetroffenfreiangetroffenfrei
RKS 1~ 2,2-*)~ 75,25-*)diluviale Sande
RKS 2~ 2,5-*)~ 75,0-*)diluviale Sande
RKS 10~ 2,4-*)~ 74,9-*)diluviale Sande
RKS 12~ 2,9-*)~ 75,1-*)diluviale Sande

*) Sondierloch vor Einmessen des Ruhewasserspiegels verstürzt.

Zum Zeitpunkt der Außenarbeiten führten die im tieferen Untergrund anstehenden diluvialen Sande Grundwasser, welches frei / ungespannt im Untergrund zirkuliert. Darüber hinaus deuten die z. T. höheren Feuchtigkeitsgehalte bzw. die z. T. geringen Konsistenzen bindiger Horizonte innerhalb gemischtkörniger Böden auf temporäre Schichtwasserbildungen in höheren Berei- chen hin.

In Abhängigkeit von den Niederschlagsverhältnissen und den Wasserständen in den Vorflutern ist mit einem Anstieg des Grundwasserspiegels bzw. dem Auftreten von Schichtwasser im ge- samten Untersuchungsgebiet zu rechnen. Sowohl das Auftreten als auch die Intensität von Grund-/ Schichtwasser ist vor allem vom jeweiligen Wasserdargebot abhängig und demnach im jahreszeitlichen Verlauf entsprechenden Schwankungen unterworfen. Für die genaue Fest- legung des Bemessungswasserstandes ist bauseits bei den zuständigen Fachbehörden der ört- liche Grundwasserhöchststand in Erfahrung zu bringen.

Generell ist festzustellen, dass bindige Bereiche die anfallenden Wassermengen stetig aber langsam aufnehmen, wobei die Konsistenzeigenschaften verändert werden. Die Wasserabgabe erfolgt ebenfalls langsam, wobei die Wasserwegsamkeiten innerhalb der bindigen Schichten im Wesentlichen vom jeweiligen Anteil an Sand-/ Kieskorn abhängig sind. Hierbei ist zu beachten, dass vorerst noch trockene Bodenanschnitte im Lehmbereich im Laufe unterschiedlicher Zeit- räume entwässern und es somit auch im Bereich von bindigen Bereichen zum Austritt von Si- ckerwässern kommen kann. Ein einheitliches Niveau des zusitzenden Sickerwassers ist dabei nicht oder nur schwer auszumachen.

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Die im Untersuchungsgebiet Grundwasser führenden diluvialen Sande zeichnen sich auf Grund- lage der durchgeführten Korngrößenverteilungen durch hydraulische Durchlässigkeitsbeiwerte von ~ 1,810-4 … 3,310-4 m/s aus und sind somit als durchlässig bis stark durchlässig zu be- schreiben. Die Ableitung der k-Werte aus den Korngrößenverteilungen erfolgte nach dem Ver- f fahren von Beyer.

5.2 Versickerungsfähigkeit des Untergrundes

5.2.1 Durchgeführte Laborversuche

Zur Überprüfung der Möglichkeit, ob das anfallende Wasser in den Untergrund versickert wer- den kann, wurden zur Abschätzung der hydraulischen Durchlässigkeit der im Untergrund anste- henden Böden vier Korngrößenverteilungen gemäß DIN EN ISO 17892-4 durchgeführt (Anlage 5.1). Die Berechnungen der k-Werte erfolgten nach der Methode von Beyer. Gemäß dem ATV- f Regelwerk ist der aus den Korngrößenverteilungen ableitbare k-Wert mit dem Faktor 0,2 zu mul- f tiplizieren.

Die nachfolgende Tabelle 7 zeigt die Ergebnisse aus den Korngrößenverteilungen sowie die da- raus ermittelten Durchlässigkeiten:

Tabelle 8: Ergebnisse der Korngrößenverteilungen (KV)
Auf-Entnahme-BodenartDurchlässigkeits-Durchlässigkeits-
schluss /tiefebeiwert aus KVbeiwert nach ATV
Probe[m u. GOK][m/s][m/s]
RKS 1/42,2 - 3,0diluvialer Sand; Sand, stark kiesig1,8*10-43,6*10-5
RKS 9/41,4 - 2,5diluvialer Sand; Sand, kiesig3,3*10-46,6*10-5
RKS 11/32,0 - 3,0diluvialer Sand; Sand, schwach kiesig2,4*10-44,8*10-5
RKS 12/32,0 - 3,0diluvialer Sand; Sand, z. T. schwach kiesig3,3*10-46,6*10-5

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5.2.2 Beurteilung der Versickerungsmöglichkeiten

Auf Grundlage des Arbeitsblattes DWA-A 138 sollte im Hinblick auf eine Versickerung von Nie- derschlagswasser die Durchlässigkeit des Untergrundes (in gesättigtem Zustand) zwischen -6 -3 k = 5 * 10 m/s und 5 * 10 m/s liegen. Des Weiteren ist zu beachten, dass ein Mindestabstand f der Versickerungsanlage von 1,0 m zum mittleren höchsten Grundwasserspiegel einzuhalten ist. Dies ist im gesamten Untersuchungsgebiet zu berücksichtigen.

Im Ergebnis der durchgeführten Korngrößenverteilungen können für die am Projektstandort an- stehenden diluvialen Sande Durchlässigkeitsbeiwerte von ~ 3,610-5 … 6,610-5 m/s zur Dimen- sionierung von Versickerungsanlagen angegeben werden. Auf Grundlage dessen, ist der Untergrund als durchlässig zu bezeichnen.

Unter Berücksichtigung der durchgeführten Laborversuche wäre aus gutachterlicher Sicht eine Versickerung in die am Projekt-Standort anstehenden diluvialen Sande möglich, wobei die Ver- sickerungsbauwerke / -flächen entsprechend den oben angeführten mittleren Durchlässigkei- ten zu dimensionieren sind und der Abstand zum mittleren höchsten Grundwasserspiegel von 1,0 m einzuhalten ist.

Unabhängig von unseren Empfehlungen sollte die Planung der Versickerungsanlagen mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt werden. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die im Un- tersuchungsgebiet vorherrschenden Grundwasserspiegellagen.

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  1. Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung - Verkehrstrassen

6.1 Allgemeine Hinweise

Das Untersuchungsgebiet gehört nach DIN EN 1998-1 / NA: 2011-01 zu keiner Erdbebenzone. Darüber hinaus liegt das Untersuchungsgebiet in der Frosteinwirkungszone II.

Im Zusammenhang mit den geplanten Erd- und Verdichtungsarbeiten im Zuge des geplanten grundhaften Verkehrswegeausbaus wird die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens für die angrenzenden Gebäude, Bauwerke und Verkehrswege empfohlen, um späteren Scha- densersatzansprüchen und Regressforderungen vorbeugen zu können. Des Weiteren empfeh- len wir, während der Baumaßnahme Schwingungsmesser an direkt an die Baumaßnahme angrenzenden Gebäuden zu befestigen, um die durch die Verdichtungsmaßnahmen erzeugten Schwingungen und Erschütterungen zu ermitteln und um Schäden bzw. Regressforderungen vorzubeugen.

6.2 Bereich - Busbahnhof

6.2.1 Baugrundbeurteilung / Tragfähigkeit des vorhandenen Planums

Zur Überprüfung der Tragfähigkeit des vorhandenen bzw. geplanten Planums des Busbahnhofs wurden im Bereich der Schürfe HS 1 - HS 9 in einer Tiefe von ~ 0,8 m unter GOK dynamische Lastplattendruckversuche gemäß TP BF-StB Teil 8.3 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Anlage 6 dargestellt. Die ermittelten Werte der dynamischen Lastplattendruckversuche und die daraus ableitbaren E - Werte sind in nachfolgender Tabelle 9 aufgeführt: V2

Tabelle 9: Dynamische Lastplattendruckversuche – OK vorhandenes / geplantes Planum
Auf-BodenhorizontTiefeE -Wert VDE -Wert V2
schluss[m u. GOK][MN/m²][MN/m²]
HS 1Auffüllung; Sand~ 0,8~ 19,0~ 34 - 38
HS 2Auffüllung; Sand~ 0,8~ 20,4~ 36 - 41
HS 3Auffüllung; Sand~ 0,8~ 13,7~ 24 - 27
HS 4Auffüllung; Sand~ 0,8~ 19,3~ 35 - 39
HS 5Auffüllung; Sand~ 0,8~ 25,7~ 46 - 51
HS 6Auffüllung; Kies~ 0,8~ 22,0~ 40 - 44
HS 7Auffüllung; Kies / Sand / Steine~ 0,8~ 29,7~ 53 - 59
HS 8Auffüllung; Sand / Kies / Steine~ 0,8~ 26,1~ 47 - 52
HS 9Auffüllung; Sand~ 0,8~ 34,9~ 63 - 70

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Auf Grundlage der durchgeführten Baugrunderkundungen lässt sich hinsichtlich der Tragfähig- keit des Planums im Bereich des Busbahnhofes folgendes ableiten:

  • Auf den künstlichen Auffüllungen wurde im Zuge der Baugrunderkundung eine ausrei- chende Tragfähigkeit des Planums (E ≥ 45 MN/m²) im Bereich der Schürfe V2 HS 5, HS 7, HS 8 und HS 9 ermittelt. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind in diesen Be- reichen lediglich Verdichtungsmaßnahmen bei trockenen Witterungsbedingungen einzu- planen, wobei Bereiche geringerer Tragfähigkeit, welche entsprechend zu verbessern sind, nicht ausgeschlossen werden können.
  • In den Schürfen HS 1, HS 2, HS 4 und HS 6 wird der geforderte E -Wert von ≥ 45 MN/m² V2 leicht unterschritten. In diesem Bereich sind ggf. bodenverbessernde Maßnahmen (z. B. Bodenaustausch in einer Mächtigkeit von ~ 0,2 m) zum Erreichen der ausreichenden Tragfähigkeit durchzuführen.
  • Im Schurf HS 3 wurde der geforderte E -Wert von ≥ 45 MN/m² mit ~ 24 - 27 MN/m² V2 deutlich unterschritten, daher werden erfahrungsgemäß zum Erreichen der ausreichen- den Tragfähigkeit in diesem Bereich bodenverbessernde Maßnahmen in Mächtigkeiten von ~ 0,4 m erforderlich.

Um das Risiko von Setzungen und Sackungen infolge sehr locker gelagerter Auffüllungen im tieferen Untergrund zu reduzieren und um ein sekundäres Eindrücken des Bodenpolsters / des Straßenoberbaus in den gemischtkörnigen, z. T. bindigen Untergrund zu vermeiden, empfehlen wir, auf das Aushubplanum ein kombiniertes Geogitter / Geovlies zu verlegen.

Zum Aufbau des Bodenpolsters empfehlen wir in Anlehnung an die ZTV E-StB 17 folgende Ma- terialien einzusetzen:

  • grobkörnige Böden (GW, GI, SW, SI)
  • gemischtkörnige Böden (GU, SU)
  • Recyclingbaustoffe und industrielle Nebenprodukte, welche hinsichtlich der Korngrößen- verteilung den oben genannten Bodengruppen zuzuordnen und abfall- und umwelttech- nisch unbedenklich sind. Bei unterschiedlichen Schüttmaterialien ist eine auf die Fläche und die Höhe gesehene gleich- mäßige Verteilung der Erdstoffe anzustreben, um ein unterschiedliches Tragverhalten zu ver- meiden. Es ist die Sandwichbauweise anzuwenden.

Die Schüttung ist in Lagen von max. 0,3 m aufzubringen und lagenweise zu verdichten, wobei die einzelnen Schüttlagen und die Oberfläche während längerer Arbeitszeitunterbrechungen eben hergestellt sein und das für eine Entwässerung notwendige Gefälle besitzen müssen.

Generell gilt: Auf dem nachverdichteten bzw. verbesserten Planum ist gemäß ZTV E-StB 17 an mehreren Stellen ein Verformungsmodul von E ≥ 45 MN/m² mittels statischen Lastplattendruckversu- V2 chen gemäß DIN 18134 nachzuweisen. Gemäß ZTV E-StB 17 sind bei Flächen von ~ 3.000 – 4.000 m² ca. 7 Überprüfungen durchzuführen.

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Es ist zu beachten, dass die Zustandsform gemischtkörniger Böden erheblich von den Witte- rungsbedingungen abhängig ist. Ungünstige Witterungsverhältnisse (Niederschlag, Frost) füh- ren zu ungünstigeren Bodenverhältnissen, welche zusätzliche Maßnahmen im Zuge der Baumaßnahme erfordern können. Diese Maßnahmen sind durch ein unabhängiges Fachbüro im Rahmen der Bauüberwachung vor Ort festzulegen.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir, die Baumaßnahme während einer trockenen, nieder- schlagsarmen Witterungsperiode durchzuführen. Bei einsetzenden Niederschlägen sind die Ar- beiten im Hinblick auf die z. T. wasserempfindlichen Auffüllungen einzustellen.

Im Hinblick auf eine Optimierung der durchzuführenden bodenverbessernden Maßnahmen empfehlen wir, im Zuge der Baumaßnahme die Anlage von Probefeldern. Mittels der Probefel- der ist die Tragfähigkeit des Planums und des vorgeschlagenen Aufbaus zu überprüfen, um die Schichtstärke und den Arbeitsablauf ggf. zu optimieren.

6.2.2 Baugrundbeurteilung hinsichtlich des vorhandenen Straßenoberbaus

Frostsicherheit des vorhandenen Straßenoberbaus Die im Bereich HS 1, HS 3, HS 6 und HS 7 aufgeschlossenen Tragschicht- / Frostschutzmateri- alien zeichnen sich gemäß den durchgeführten Korngrößenverteilungen durch folgende Ton- Schluff-Gehalte aus: HS 1: 7,3 % (Tragschicht) HS 3: 1,6 % (Frostschutzschicht) HS 6: 2,9 % (Frostschutzschicht) HS 7: 2,6 % (Frostschutzschicht)

Auf Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse sind die analysierten Tragschicht- / Frost- schutzmaterialien im eingebauten Zustand überwiegend als nicht frostempfindlich (Frostemp- findlichkeitsklasse F 1, Ton-Schluff-Anteil < 7 %, HS 3, HS 6, HS 7), bereichsweise als gering bis mäßig frostempfindlich (Frostempfindlichkeitsklasse F 2, Ton-Schluff-Anteil > 7 %, HS 1) einzu- stufen.

Mächtigkeit des vorhandenen Straßenoberbaus Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass für den Busbahnhof eine Be- lastungsklasse Bk10 gemäß RStO 12 anzunehmen ist. Aufgrund der im Planum befindlichen überwiegend als mäßig bis stark frostempfindlich zu bewertenden Auffüllungen (F 2, F 3), hat die Mindestmächtigkeit des frostsicheren Straßenoberbaus gemäß RStO 12 55 - 65 cm zu be- tragen. Darüber hinaus sind Mehrdicken infolge der örtlichen Verhältnisse (Frosteinwirkungs- zone II, ungünstige Wasserverhältnisse) von ~ 10 cm zu berücksichtigen, so dass der

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frostsichere Oberbau im Untersuchungsgebiet eine Mächtigkeit von mindestens 65 - 75 cm auf- zuweisen hat. Ggf. kann die Mächtigkeit bei vollständiger Entwässerung der Fahrbahn und Randbereiche über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitungen um 5 cm reduziert werden.

Betrachtet man die Schurfprofile, so lässt sich erkennen, dass der frostsichere Oberbau, beste- hend aus Asphalt, Trag- und Frostschutzschicht im Bereich der Baugrunderkundungen eine Stärke von ~ 40 - 60 cm (HS 3 - HS 9), im Bereich der Schürfe HS 1 und HS 2 von ~ 70 - 75 cm aufweist. Somit lässt sich ableiten, dass die Mächtigkeit des vorhandenen Straßenoberbaus in weiten Teilen des Untersuchungsgebietes ~ 0,05 - 0,35 m zu gering ist. Lediglich im Bereich der HS 1 und HS 2 weist der vorhandene Straßenoberbau eine ausreichende Mächtigkeit auf, wobei zu berücksichtigen ist, dass die tieferliegenden Tragschichtmaterialien im Bereich des HS 1 als nicht frostsicher zu bewerten sind.

Tragfähigkeit des vorhandenen Straßenoberbaus Zur Überprüfung der Tragfähigkeit des vorhandenen Straßenoberbaus wurden im Bereich der Schürfe HS 1 - HS 9 in einer Tiefe von ~ 0,1 m bis ~ 0,2 m unter GOK auf OK Frostschutzschicht dynamische Lastplattendruckversuche gemäß TP BF-StB Teil 8.3 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Anlage 6 dargestellt.

Die ermittelten Werte der dynamischen Lastplattendruckversuche und die daraus ableitbaren E - Werte sind in nachfolgender Tabelle 10 aufgeführt: V2

Tabelle 10: Dynamische Lastplattendruckversuche – OK vorhandener Straßenoberbau
Auf-BodenhorizontTiefeE -Wert VDE -Wert V2
schluss[m u. GOK][MN/m²][MN/m²]
HS 1Frostschutz~ 0,14~ 46,1~ 83 - 92
HS 2Frostschutz mit Asphalt-, Betonresten~ 0,18~ 52,0~ 94 - 104
HS 3Frostschutz~ 0,19~ 40,3~ 73 - 81
HS 4Frostschutz mit Asphaltresten~ 0,17~ 47,5~ 85 - 95
HS 5Frostschutz~ 0,20~ 50,5~ 90 - 100
HS 6Frostschutz~ 0,19~ 40,3~ 73 - 81
HS 7Frostschutz~ 0,20~ 54,6~ 98 - 109
HS 8Frostschutz~ 0,19~ 49,1~ 88 - 98
HS 9Frostschutz mit Betonresten~ 0,10~ 56,0~ 100 - 110

Anhand dieser Ergebnisse lässt sich ableiten, dass der vorhandene Straßenoberbau im Bereich der durchgeführten Straßenaufbrüche durch eine unzureichende Tragfähigkeit (E < 120 V2 MN/m²) gekennzeichnet ist.

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Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der durchgeführten Erkundungen:

  • z. T. fehlende Frostsicherheit des Straßenoberbaus (zu hohe Ton-Schluff-Gehalte)
  • überwiegend zu geringe Mächtigkeit des vorhandenen Straßenoberbaus
  • zu geringe Tragfähigkeit des vorhandenen Straßenoberbaus empfehlen wir im Zuge der geplanten Baumaßnahme einen grundhaften Ausbau des Busbahn- hofes gemäß den geltenden Richtlinien der ZTV E-StB sowie der RStO 12 durchführen zu lassen.

6.2.3 Zu errichtender Straßenoberbau

Nachdem das Planum entsprechend den Empfehlungen in Kapitel 6.2.1 verbessert / nachver- dichtet und die ausreichende Tragfähigkeit von E ≥ 45 MN/m² gemäß DIN 18134 nachgewie- V2 sen wurde, ist der frostsichere Straßenoberbau aufzubauen. Unter Berücksichtigung der Heterogenität der im Planum befindlichen künstlichen Auffüllungen empfehlen wir für die Fest- legung / Dimensionierung des Oberbaus von einer einheitlichen Frostempfindlichkeitsklasse F 3 des Planums auszugehen. Darüber hinaus wird angenommen, dass der Ausbau des Bus- bahnhofs gemäß der RStO 12 für die Belastungsklasse Bk10 (Belastung der Busverkehrsfläche mit > 130 - 425 Busse / Tag) erfolgt. Diese Annahme ist planerischerseits zu prüfen.

Entsprechend der RStO 12 liegt der Richtwert für den frostsicheren Oberbau für eine angenom- mene Belastungsklasse Bk10 bei 65 cm bei einer Frostempfindlichkeitsklasse F 3 des Unter- grundes. Durch die Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse gemäß Tabelle 7 der RStO 12 (Frosteinwirkung, Lage der Gradiente, Wasserverhältnisse, Ausführung der Randbereiche) erge- ben sich Mehr- oder Minderdicken, die bauseits aufgrund örtlicher Kenntnisse festzulegen sind. Hinsichtlich der Frostschutz- und Wasserverhältnisse gelten folgende Randbedingungen.

  • Frosteinwirkungszone II
  • Frostempfindlichkeitsklasse F 3 für die gesamte Straße (nach ZTV E-StB 17)
  • ungünstige Wasserverhältnisse zu erwarten (Grundwasser kann zeitweilig bei < 1,5 m un- ter Planum vorkommen)
  • ggf. Entwässerung über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitungen

Somit ergibt sich aus den geotechnischen Randbedingungen, ggf. unter Berücksichtigung der Ausbildung der Randbereiche eine Mindestmächtigkeit des frostsicheren Straßenoberbaus von 70 - 75 cm (Bk10).

Die Anforderungen an den Verdichtungsgrad des ungebundenen Straßenoberbaus und des Straßenunterbaus sind den einschlägigen Richtlinien bzw. den technischen Vertragsbedingun- gen zu entnehmen. Dabei sind neben der Belastungsklasse auch die Bauweise und die Art der Fahrbahndecke zu berücksichtigen.

Der ungebundene Straßenoberbau ist aus frostsicherem Material der Körnung 0/32, 0/45 bzw. 0/56 in vorauss. drei Lagen aufzubauen und lagenweise intensiv zu verdichten. Laut RStO 12

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ist auf der Oberkante des ungebundenen Straßenoberbaus der Nachweis des ausreichenden Verformungsmoduls von E ≥ 120 MN/m² mittels statischen Lastplattendruckversuchen ge- V2 mäß DIN 18134 erforderlich.

6.3 Bereich - Bahnhofsvorplatz, Park & Ride

6.3.1 Baugrundbeurteilung / Tragfähigkeit des geplanten Planums

Gemäß den durchgeführten Baugrunderkundungen lässt sich erkennen, dass das Planum so- wohl des Bahnhofvorplatzes als auch der Park & Ride-Fläche von heterogen zusammengesetz- ten Auffüllungen in überwiegend sehr lockerer bis lockerer Lagerung aufgebaut wird. Erfahrungsgemäß kann auf diesen Horizonten die ausreichende Tragfähigkeit von E ≥ 45 V2 MN/m² nicht nachgewiesen werden. Daher empfehlen wir im Hinblick auf das Schaffen eines einheitlich ausreichend tragfähigen Straßen- / Gehwegplanums wie folgt vorzugehen:

  • Die künstlichen Auffüllungen sind bis in eine Tiefe von ~ 0,3 - 0,4 m unter OK Planum abzuschieben.
  • Intensive Nachverdichtung der in der Aushubsohle befindlichen Erdstoffe bei trockenen Witterungsbedingungen. Werden in der Aushubsohle nicht verdichtbare Bereiche (z. B. organische Einlagerungen, nicht verdichtbare anthropogene Fremdbestandteile - z. B. Kohle-, Aschereste) angetroffen, so sind diese vollständig zu entfernen und durch ein gut verdichtbares Mineralgemisch zu ersetzen.
  • Auf die nachverdichtete Aushubsohle ist im Hinblick auf die Reduzierung von Setzun- gen und Sackungen infolge sehr locker gelagerter Auffüllungen im tieferen Untergrund ein Geogitter zu verlegen.
  • Auf den nachverdichteten Untergrund bzw. das Geogitter erfolgt der lagenweise, kon- trolliert verdichtete Aufbau des ~ 0,3 - 0,4 m mächtigen Bodenpolsters. Das Mineralge- misch ist lagenweise statisch verdichtend einzubauen, wobei die einzelnen Lagen eine maximale Schütthöhe von 0,2 m aufweisen dürfen.
  • In Anlehnung an die ZTV E-StB 17 sollten zum Aufbau des Bodenpolsters folgende Ma- terialien eingesetzt werden:
  • grobkörnige Böden (GW, GI, SW, SI)
  • gemischtkörnige Böden (GU, SU)
  • Recyclingbaustoffe und industrielle Nebenprodukte, welche hinsichtlich der Korn- größenverteilung den oben genannten Bodengruppen zuzuordnen und abfall- und umwelttechnisch unbedenklich sind.
  • Die einzelnen Schüttlagen und die Oberfläche müssen während längerer Arbeitszeitun- terbrechungen eben hergestellt sein und das für eine Entwässerung notwendige Gefälle besitzen.
  • Es wird empfohlen, die Baumaßnahme während einer trockenen, niederschlagsarmen Witterungsperiode durchzuführen.

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  • Um die künstlichen Auffüllungen in ihren Eigenschaften, insbesondere hinsichtlich der Verdichtbarkeit nicht nachteilig zu verändern, empfehlen wir, die Erdarbeiten bei einset- zenden Niederschlägen einzustellen.

Generell gilt: Auf dem verbesserten bzw. nachverdichteten Planum ist gemäß ZTV E-StB 17 an mehreren Stellen ein Verformungsmodul von E ≥ 45 MN/m² mittels statischen Lastplattendruckversu- V2 chen gemäß DIN 18134 nachzuweisen. Gemäß ZTV E-StB 17 sind bei Flächen von ~ 4.000 - 5.000 m² ca. 8 Überprüfungen (Bahnhofsvorplatz), bei Flächen von ~ 3.000 - 4.000 m² ca. 7 Überprüfungen (Park & Ride) durchzuführen.

Es ist zu beachten, dass die Zustandsform und damit verbunden die Tragfähigkeit gemischtkör- niger Böden erheblich von den Witterungsbedingungen abhängig ist. Ungünstige Witterungsver- hältnisse (Niederschlag, Frost) führen zu ungünstigeren Bodenverhältnissen, welche zusätzliche Maßnahmen im Zuge der Baumaßnahme erfordern können. Diese Maßnahmen sind durch ein unabhängiges Fachbüro im Rahmen der Bauüberwachung vor Ort festzulegen.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir, die Baumaßnahme während einer trockenen, nieder- schlagsarmen Witterungsperiode durchzuführen.

Im Hinblick auf eine Optimierung der durchzuführenden bodenverbessernden Maßnahmen empfehlen wir, im Zuge der Baumaßnahme die Anlage von Probefeldern. Mittels der Probefel- der ist die Tragfähigkeit des Planums und des vorgeschlagenen Aufbaus zu überprüfen, um die Schichtstärke und den Arbeitsablauf ggf. zu optimieren.

6.3.2 Zu errichtender Straßenoberbau - Bahnhofsvorplatz, Park & Ride

Es wird davon ausgegangen, dass sowohl der Bahnhofsvorplatz als auch die Fläche des Park & Ride gemäß RStO 12 für die Belastungsklasse Bk0,3 (PKW-Verkehr inkl. Befahren durch Fahr- zeuge des Unterhaltungsdienstes) ausgebaut werden. Diese Annahme ist planerischerseits zu prüfen. Unter Berücksichtigung der Heterogenität der im Planum befindlichen künstlichen Auf- füllungen empfehlen wir für die Festlegung / Dimensionierung des Oberbaus von einer einheit- lichen Frostempfindlichkeitsklasse F 3 des Planums auszugehen.

Entsprechend der RStO 12 liegt der Richtwert für den frostsicheren Oberbau einer Belastungs- klasse Bk0,3 bei 50 cm bei einer Frostempfindlichkeitsklasse F 3 des Untergrundes. Durch die Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse gemäß Tabelle 7 der RStO 12 (Frosteinwirkung, Lage der Gradiente, Wasserverhältnisse, Ausführung der Randbereiche) ergeben sich Mehr- oder Minderdicken, die bauseits aufgrund örtlicher Kenntnisse festzulegen sind. Hinsichtlich der Frostschutz- und Wasserverhältnisse gelten folgende Randbedingungen:

  • Frosteinwirkungszone II 26

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  • Frostempfindlichkeitsklasse F 3 für die gesamte Straße (nach ZTV E-StB 17)
  • ungünstige Wasserverhältnisse zu erwarten (Grundwasser kann zeitweilig bei < 1,5 m un- ter Planum vorkommen)
  • ggf. Entwässerung über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitungen

Somit ergibt sich aus den geotechnischen Randbedingungen, ggf. unter Berücksichtigung der Ausbildung der Randbereiche eine Mindestmächtigkeit des frostsicheren Straßenoberbaus von 55 - 60 cm (Bk0,3).

Die Anforderungen an den Verdichtungsgrad des ungebundenen Straßenoberbaus und des Straßenunterbaus sind den einschlägigen Richtlinien bzw. den technischen Vertragsbedingun- gen zu entnehmen. Dabei sind neben der Belastungsklasse auch die Bauweise und die Art der Fahrbahndecke zu berücksichtigen.

Der ungebundene Straßenoberbau ist aus frostsicherem Material der Körnung 0/32, 0/45 bzw. 0/56 in vorauss. zwei Lagen aufzubauen und lagenweise intensiv zu verdichten. Laut RStO 12 ist auf der Oberkante des ungebundenen Straßenoberbaus der Nachweis des ausreichenden Verformungsmoduls von E ≥ 100 MN/m² (Bk0,3) mittels statischen Lastplattendruckversu- V2 chen gemäß DIN 18134 erforderlich.

6.4 Zu errichtender Gehwegoberbau

Gemäß der RStO 12 liegt der Richtwert für den frostsicheren Oberbau für Gehwege bei 30 cm (Frostempfindlichkeitsklasse des Untergrundes: F 3), wobei ungünstige Klimaeinflüsse und Wasserverhältnisse zu berücksichtigen sind. Hinsichtlich der Frostschutz- und Wasserverhält- nisse gelten folgende Randbedingungen.

  • Frosteinwirkungszone II
  • Frostempfindlichkeitsklasse F 3 (nach ZTV E-StB 17)
  • ungünstige Wasserverhältnisse (Grundwasser kann zeitweilig bei < 1,5 m unter Planum vorkommen)

Die Anforderungen an den Verdichtungsgrad des ungebundenen Ober- und Unterbaus sind den einschlägigen Richtlinien bzw. den technischen Vertragsbedingungen zu entnehmen. Der unge- bundene Oberbau ist aus frostsicherem Material der Körnung 0/32, 0/45 bzw. 0/56 aufzubauen und lagenweise intensiv zu verdichten. Der geforderte Verformungsmodul (E ≥ 80 MN/m² auf V2 der Oberkante des ungebundenen Oberbaus) ist mittels Lastplattendruckversuchen nach DIN 18134 nachzuweisen.

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6.5 Straßenentwässerung

Anfallende Oberflächen- und Sickerwässer sind bereits während der Bauphase abzuführen. Dies ist durch eine Planumsentwässerung zu gewährleisten (Tagwasserhaltung mit Drainagen, Pum- pensümpfen, Schmutzwasserpumpen). Zur Planumsentwässerung im Endzustand ist ein aus- reichendes Quer- und Längsgefälle, verbunden mit einer Planumsdrainage erforderlich. Gemäß ZTV E-StB 17 sollte die Planumsneigung bei den im Untersuchungsgebiet angetroffenen Böden (heterogen zusammengesetzte Auffüllung mit wechselndem Feinkornanteil) mindestens 4 % betragen.

Die Festlegung von Straßenentwässerungsmaßnahmen hat im Zuge der Planung in Anlehnung an die RAS-Ew 2005 zu erfolgen.

  1. Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung - RRB (RKS 9 - RKS 12)

Im Bereich der Fläche „Park & Ride“ ist gemäß den Angaben seitens Herrn Jacob (fugmann + fugmann architekten und ingenieure GmbH) die Errichtung eines RRB inkl. Überlauf geplant. Genaue Angaben zur Lage, Tiefe und Ausführung des RRB lagen zum Zeitpunkt der Gutachten- erstellung nicht vor.

7.1 Allgemeine Hinweise

Das Untersuchungsgebiet gehört gemäß DIN EN 1998-1/NA:2011-01 zu keiner Erdbebenzone. Darüber hinaus befindet sich das Bauvorhaben in der Frosteinwirkungszone II.

Im Zusammenhang mit den Erdarbeiten, Baugrubensicherungen / -ausführungen und den Ver- dichtungsarbeiten wird die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens für die angrenzen- den Gebäude empfohlen, um Schäden bzw. Regressforderungen vorzubeugen. Dies sollte neben der Aufnahme von Rissen ebenfalls die Dokumentation von Vernässungen der Kellerbe- reiche bzw. Erdgeschosse beinhalten.

Des Weiteren empfehlen wir, während der Baumaßnahme Schwingungsmesser an den unmit- telbar an den Aushub angrenzenden Gebäuden zu befestigen, um die durch die Erdarbeiten er- zeugten Schwingungen und Erschütterungen zu ermitteln und um Schäden bzw. Regressforderungen vorzubeugen.

Grundwasser wurde in der RKS 10 und RKS 12 ab einem Niveau von ~ 74,9 m bzw. ~ 75,1 m NHN beobachtet.

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7.2 Baugrundbeurteilung – RRB

Im Bereich des geplanten RRB, dessen Sohle voraussichtlich ~ 3 m unter GOK zu liegen kom- men soll, wurden folgende Bodenhorizonte angetroffen:

  • Auffüllung - Kies / Sand mit wechselnden Schluff- und Steinanteilen; erfahrungsge- mäß sehr locker bis locker gelagert
  • diluviale Sande; erfahrungsgemäß locker bis dicht gelagert

Die im tieferen Untergrund anstehenden diluvialen Sande sind als ausreichend tragfähig zu be- werten, wohingegen die künstlichen Auffüllungen als gering tragfähig zu bewerten sind und da- her in einer Mindestmächtigkeit von ~ 0,2 m (Bodenaustausch) verbessert werden sollten. Die Böschungen des RRB sind bei trockenen Witterungsverhältnissen statisch nachzuverdichten.

Bei einer Ausführung als Erdbecken ist zu berücksichtigen, dass sowohl die sandig-kiesigen Auffüllungen als auch die anstehenden Sande als durchlässig bis stark durchlässig zu beschrei- ben sind. Daher empfehlen wir, sekundäre Abdichtungsmaßnahmen (z. B. Aufbringen bindiger Bodenschichten, Bentonitmatten, Tondichtungsbahnen) einzuplanen.

Des Weiteren empfehlen wir bei einer Ausführung als Erdbecken im Hinblick auf die Standsi- cherheit des RRB, die Böschungen von der Sohle bis zum geplanten Stauziel z. B. mit Rasengit- terplatten zu befestigen, oberhalb der Wasserlinie ist das Aufbringen von Schotterrasen möglich.

Generell sind die vorgenannten Empfehlungen nach der Vorlage von Detailplanungen zu prüfen und ggf. ergänzende Angaben bzw. Erkundungen bei dem zuständigen Baugrundgutachter der Geo Service Glauchau GmbH einzuholen bzw. durchführen zu lassen.

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7.3 Baugrundbeurteilung - Leitungsverlegung

In Abhängigkeit der Verlegetiefe der zu errichtenden Entwässerungsleitungen werden sich in den Aushubsohlen folgende Horizonte befinden:

  • Auffüllung - Kies / Sand mit wechselnden Schluff- und Steinanteilen; erfahrungsge- mäß sehr locker bis locker gelagert
  • diluviale Sande; erfahrungsgemäß locker bis dicht gelagert

Die im tieferen Untergrund anstehenden diluvialen Sande sind als ausreichend tragfähig zu be- werten, wohingegen die künstlichen Auffüllungen als gering tragfähig zu bewerten sind und da- her in einer Mindestmächtigkeit von ~ 0,2 m (Bodenaustausch) zu verbessern sind.

Im Zuge der Arbeiten zur Leitungsverlegung sind die Grabensohlen nach erfolgtem Aushub mit einer Sauberkeitsschicht zu versehen, um die z. T. wasserempfindlichen Auffüllungen vor se- kundären Aufweichungen infolge von Niederschlagswasser zu schützen.

Durch einen geologisch bedingten Mehrausbruch in der Aushubsohle und auch in den Graben- wänden durch das Vorhandensein von größeren Geröll- / Steineinlagerungen, welche vor allem innerhalb der künstlichen Auffüllungen zu erwarten sind, kann es zu einem Mehraufwand kom- men. Weiterhin ist aufgrund von weiteren Versorgungsleitungen im Baubereich mit Mehrauf- wand zu rechnen.

7.4 Rohrauflage und Einbettung

Im Hinblick auf einen dauerhaften Schutz der Rohrleitung ist die unmittelbare Auflagerung des Rohrs auf Fels, groben Kiesen und Steinen (DIN EN 1610: DN ≤ 200 bis 22 mm Korngröße,

DN 200 bis 40 mm Korngröße) nicht zulässig, sofern das Auflager nicht durch besondere Maßnahmen (Fels- / Steinschutzmatten, Faserzementummantelung) geschützt wird. Dies ist im Bereich künstlicher Auffüllungen zu berücksichtigen.

Grundsätzlich sind die an das Rohr gestellten Anforderungen und die Angaben in den entspre- chenden Regelwerken zu berücksichtigen. Des Weiteren sind in Bezug auf die mechanische Wi- derstandsfähigkeit des Rohres die Hinweise des Rohrherstellers zu beachten.

In Anlehnung an DIN EN 1610 darf die Einbettung der Rohrleitung bis mindestens 0,15 m über dem Scheitel bzw. bei hydraulisch gebundenen Baustoffen gemäß den Planungsanforderungen nur mit geeigneten, die Rohrleitung nicht schädigenden Erdstoffen erfolgen. Dabei ist ein nicht bzw. schwach bindiger Erdstoff mit einem Größtkorn von 22 mm (≤ DN 200) bzw. 40 mm (> DN 200) zu verwenden. Dieses Material ist lagenweise einzubauen und mit einem leichten Verdichtungsgerät zu verdichten.

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7.5 Ausführung der Baugruben und Leitungsgräben, Wasserhaltung

Ausführung der Leitungsgräben / Baugrubensicherung Baugruben und Leitungsgräben mit einer Tiefe von bis zu 1,25 m können nach DIN 4124 ober- halb zulaufender Grund- bzw. Schichtwässer senkrecht geschachtet werden. Bei Aushubtiefen

1,25 m können die Baugrubenwände oberhalb zulaufender Grund- / Schichtwässer unter fol- genden Winkeln abgeböscht werden: Auffüllung, erdfeucht: ß ≤ 45° diluviale Sande, erdfeucht: ß ≤ 45° diluviale Sande, nass: ß ≤ 30°

Die DIN EN 1610 enthält Mindestgrabenbreiten, die als Mindestarbeitsraum einzuhalten sind. Diese Mindestbreiten berücksichtigen noch nicht die Breite für die erforderlichen Verdichtungs- arbeiten. Wenn eine Bodenverdichtung innerhalb der Leitungszone vorgesehen ist und maschi- nelle Geräte eingesetzt werden sollen, so ist ein Mindestarbeitsraum rechts und links des Rohrschafts von minimal 0,4 m vorzusehen. Durch den Planer sind in Abhängigkeit von dem einzusetzenden Verdichtungsverfahren die erforderlichen Grabenbreiten festzulegen.

Nicht verbaute Baugruben sind nur dann zulässig, wenn sie nicht im Lastausbreitungsbereich von Gebäuden / Bauwerken oder befahrenen Verkehrswegen erstellt werden. Werden die Bau- gruben im Lastausbreitungsbereich von angrenzenden Bauwerken (DIN 4123, Bild 1 – Bo- denaushubgrenzen) oder befahrenen Verkehrswegen (45° ab Straßenoberkante) errichtet, sind Sicherungs- und Unterfangungsmaßnahmen erforderlich.

Werden Verbaumaßnahmen erforderlich, können in Abhängigkeit der angetroffenen geologi- schen / hydrogeologischen Verhältnisse nach derzeitigem Kenntnisstand nicht wasserdichte Verbauarten (z. B. einschieniger Linearverbau, senkrechter Graben-/ Normverbau mit Kanaldie- len, Stahlverbauboxen oder großflächigen Verbautafeln) eingesetzt werden. Die Kanaldielen sind mindestens 0,5 m tief unter die Grabensohle zu führen und den statischen Erfordernissen gemäß auszusteifen. Bei Abweichungen von den Vorgaben des Normverbaus ist stets eine sta- tische Berechnung aufzustellen.

Generell gelten für alle Verbauarten:

  1. Die Sicherheit gegen Grundbruch und hydraulischen Grundbruch der eingebrachten Bau- grubensicherung ist in jedem Fall zu gewährleisten.
  2. Auf ein dynamisches Einbringverfahren der Verbauelemente ist im Hinblick auf die an- grenzenden Bebauungen zu verzichten.
  3. Der Verbau ist erschütterungsarm einzubringen.
  4. Es sind bevorzugt verformungsarme Verbauarten einzusetzen.
  5. Bei allen Verbauarten ist auf einen kraftschlüssigen Anschluss an die umgebenden Bo- denschichten zu achten. Es gelten grundsätzlich die Angaben der DIN 4124.

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  1. Bei dem Rückbau der Baugrubensicherung ist die Verbindung zwischen Füllboden und Grabenwand zu gewährleisten. Hierbei sind die Verbauelemente abschnittsweise so zu entfernen, dass der Füllboden in dem freigelegten Baugrubenbereich sofort lagenweise eingebracht und verdichtet werden kann. Das Ziehen von Verbauelementen nach der Rückverfüllung ist unzulässig.

Wasserhaltung Im Ergebnis der durchgeführten Baugrunderkundungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand bei Aushubtiefen bis ~ 75,1 m NHN nicht mit der Notwendigkeit von dauerhaft wasserhaltenden Maßnahmen zu rechnen. Bei größeren Aushubtiefen sind dauerhaft grundwasserhaltende Maß- nahmen einzuplanen.

Generell kann es in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen (z. B. starke Niederschläge) und der Wasserstände in den Vorflutern zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels sowie zur Bil- dung von Schichtwasser im gesamten Untersuchungsgebiet kommen. Das ggf. zufließende Oberflächen- und Grund- / Schichtwasser ist vor Eintritt in das Baufeld über einen Graben oder ein Dränagesystem zu fassen und kontrolliert abzuleiten. Jegliche Wasserhaltungsmaßnahmen haben filterstabil zu erfolgen, um nachteilige Auswirkungen wie z. B. Setzungserscheinungen infolge von Ausspülungen ausschließen zu können.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei zusitzenden Grund- / Schichtwässern der Aushub der Leitungsgräben in kleinen Abschnitten und zügigem Arbeitsablauf zu erfolgen hat. Hierfür sind die Bauabschnitte bzw. die Anzahl der zu verlegenden Rohre so zu wählen, dass die Baugruben maximal 1 Arbeitstag offen stehen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Verbau kon- tinuierlich mit dem Bodenaushub einzubringen ist, um ein Hereinbrechen der Böden in die Bau- grube zu verhindern.

Im Hinblick auf die anfallenden Wassermengen wird empfohlen, die Baumaßnahme während einer trockenen, niederschlagsarmen Witterungsperiode und Niedrigwasserständen in den Vor- flutern durchzuführen.

Allgemein gilt für die Wasserhaltung: Bei den Angaben zur Wasserhaltung handelt es sich um orientierende Aussagen, daher sind unbedingt die Auftragnehmerpflichten zu beachten. Die Auftragnehmerpflichten in Bezug auf Wasserhaltungsmaßnahmen sind in der ATV DIN 18305 geregelt. Die ATV DIN 18305 „Wasser- haltungsarbeiten“ gilt für das Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten und Betreiben von Anla- gen für offene und geschlossene Wasserhaltungen. Insbesondere ist zu beachten:  Der Auftragnehmer hat Umfang, Leistung, Wirkungsgrad und Sicherheit der Wasserhal- tungsanlage dem vorgesehenen Zweck entsprechend nach den Angaben oder Unterla- gen des Auftraggebers zu den hydrologischen und geologischen Verhältnissen zu bemessen.

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 Der Auftragnehmer hat die technischen Unterlagen zu liefern, die zum Einhalten der Auf- lagen aus den Genehmigungen für den Betrieb der Anlage und das Abführen des geför- derten Wassers erforderlich sind.  Der Auftragnehmer hat auf Verlangen den Nachweis zu führen, dass die vorgesehene Anlage geeignet und ausreichend ist.

  1. Hinweise zur Bauausführung / Wiedereinbau von Bodenmaterialien

8.1 Hinweise zur Bauausführung

Um eine Zerstörung des Bodengefüges bzw. eine Auflockerung des Straßen- / Gehwegplanums sowie der Graben- / Aushubsohlen zu vermeiden, sollte der Aushub rückschreitend mit einem Glattlöffel erfolgen. Durch den Aushub aufgelockerte Bereiche sind bei trockenen Witterungs- verhältnissen statisch nachzuverdichten.

Sollte das Aushubplanum bzw. die Aushubsohlen im Bereich gemischtkörniger bzw. bindiger Böden während ungünstiger Witterungsbedingungen längere Zeit offen liegen, so sind diese in Anlehnung an die ZTV E-StB mit einem ausreichenden Quergefälle anzulegen, damit das Nie- derschlagswasser besser ablaufen kann. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Bau- maßnahme während einer trockenen, niederschlagsarmen Witterungsperiode durchzuführen.

Des Weiteren ist im Hinblick auf die Befahrbarkeit, Bearbeitbarkeit und die Tragfähigkeit des Erdplanums für das gesamte Gelände eine Tagwasserhaltung mittels Drainagen, Pumpensümp- fen und Schmutzwasserpumpen vorzusehen, um Oberflächenwasser abzuführen.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die angetroffenen künstlichen Auffüllungen be- reichsweise eine hohe Wasserempfindlichkeit aufweisen. Daher kann es während nieder- schlagsreicher Witterungsperioden zu starken Aufweichungen dieser Materialien kommen, welche zusätzliche Maßnahmen erfordern können.

Im Bereich der anthropogenen Auffüllungen können Geröll- / Bauschutteinlagerungen in Stein-, ggf. Blockgröße und ein damit verbundener Mehraushub nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren muss aufgrund des Vorhandenseins von Medienträgern mit Mehraufwand sowie Un- terbrechungen beim Aushub gerechnet werden.

Nach Vorlage von Detailplanungen sind ggf. vom zuständigen Baugrundgutachter der Geo Ser- vice Glauchau GmbH ergänzende Empfehlungen und Berechnungen einzuholen.

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8.2 Beurteilung der Aushubmassen für den Wiedereinbau

Im Zuge der Baumaßnahmen fallen im betrachteten Areal vor allem folgende Erdstoffe an:

Frostschutz, Tragschicht (Homogenbereich I.A) Die im Bereich des Busbahnhofes angetroffenen, ungebundenen Straßenoberbaumaterialien können nach derzeitigem Kenntnisstand unter Berücksichtigung der Materialklassen gemäß EBV (Kapitel 10) überwiegend im Straßenoberbau eingesetzt werden, sofern diese einen Ton- Schluff-Gehalt < 5 % aufweisen. Materialien mit Ton-Schluff-Anteilen > 5 % sind ausschließlich bis OK Planum für einen Wiedereinbau vorzusehen. Generell sind Steine / Gerölle > 0,2 m und anthropogene Fremdbestandteile im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Verdichtung vor einem Wiedereinbau auszusortieren.

Auffüllung - Sand / Kies / Steine; nicht / schlecht verdichtbar (Homogenbereich I.B) Im Zuge der Baugrunderkundungen wurden Auffüllungen angetroffen, welche mit Kohle- und Ascheresten sowie mit Bauschuttbruch durchsetzt sind und daher als nicht bzw. schlecht ver- dichtbar zu bewerten sind. Diese Materialien des Homogenbereiches I.B sollten daher nicht für einen Wiedereinbau vorgesehen werden, sie sind fachgerecht entsprechend den Ausführungen in Kapitel 9 zu entsorgen.

Auffüllung - Sand / Kies / Steine; verdichtbar (Homogenbereich I.C) Entsprechend den durchgeführten Baugrunderkundungen werden die Auffüllungen des Homo- genbereiches I.C als verdichtbar bewertet. Daher können diese Materialien nach derzeitigem Kenntnisstand unter Berücksichtigung der abfall- / umwelttechnischen Ergebnisse gemäß EBV (Kapitel 10) einer Wiederverwertung zugeführt werden.

Diluviale Sande (Homogenbereich I.D) Die überwiegend rolligen Sande können erfahrungsgemäß bei trockenen Witterungsbedingun- gen für einen Wiedereinbau bis OK Planum eingesetzt werden.

Im Allgemeinen ist bei einem Wiedereinbau zu berücksichtigen, dass einzelne Steine bzw. Ge- rölle nicht größer sein dürfen als 2/3 der zulässigen Schütthöhe. Steine / Gerölle / Bau- schuttreste mit einem Durchmesser von > 0,2 m sind im Hinblick auf eine optimale Verdichtung vor dem Wiedereinbau auszusortieren und zu zerkleinern.

Zur näherungsweisen Wiederherstellung der natürlichen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse ist in den tieferen Bereichen der Leitungsgräben der ausgekofferte Boden bzw. Boden mit ähnlichen Eigenschaften lagenweise wieder einzubauen. Für die Rückverfüllung der Baugruben in oberflächennahen Bereichen (Straßenplanum) ist ein bindigkeitsarmes, gut ver- dichtbares Mineralgemisch zu verwenden. Dieses Material ist ebenso wie die während der Bau- maßnahme anfallenden Erdstoffe, in Lagen von ~ 0,3 m einzubauen und lagenweise zu verdichten. 34

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Generell sind für den Wiedereinbau der anfallenden Erdstoffe die abfall- / umwelttechnischen Ergebnisse (Kapitel 9 + 10) zu berücksichtigen.

Das Herstellen des Straßen- / Gehwegplanums hat ebenso wie sämtliche Überschüttungs- und Einbauarbeiten gemäß den Angaben in der ZTV E-StB 17 und den Erläuterungen hierzu zu erfol- gen.

8.3 Verdichtungsüberprüfung

Im Hinblick auf eine schadensfreie Ausführung der Baumaßnahme sind die Erdarbeiten von ei- nem unabhängigen Fachbüro (z. B. Geo Service Glauchau GmbH) überwachen zu lassen. Fol- gende Prüfungen sind hierbei durchzuführen:

  1. Abnahme der Aushubsohlen durch einen Dipl.- Geologen.
  2. Überprüfung der Verdichtung der Grabenrückverfüllung gemäß DIN 18125 / DIN EN ISO 17892-2, alternativ mit dynamischen Plattendruckversuchen gemäß TB BF Teil B 8.3. Ent- sprechend den Vorgaben der ZTV E-StB 17 sind dabei 3 Versuche je 150 m Länge pro 1 m Grabentiefe (Mindestanzahl der Eigenüberwachung) durchzuführen (D ≥ 97 % für ge- pr mischtkörnige Böden bzw. D ≥ 100 % für rollige Böden). pr
  3. Tragfähigkeitsüberprüfung auf dem Straßen- / Gehwegplanum mittels statischen Lastplat- tendruckversuchen gemäß DIN 18134 (Verdichtungsanforderung: E ≥ 45 MN/m²). V2
  4. Tragfähigkeitsüberprüfung auf OK Trag- / Frostschutzschicht mittels statischen Lastplat- tendruckversuchen gemäß DIN 18134 (E ≥ 120 MN/m² (Bk10), E ≥ 100 MN/m² (Bk0,3), V2 V2 E ≥ 80 MN/m² (Gehweg), E /E ≤ 2,2) V2 V2 V1

Generell gilt, dass die entsprechenden Vorschriften und Angaben der ZTV E-StB 17 sowie der RStO 12 hinsichtlich des neu zu errichtenden Oberbaus zu beachten sind.

  1. Abfalltechnische Untersuchungen - RuVA-StB, LAGA-Richtlinie, DepV

9.1 Zielstellung, Probenahme und Analytik

Im Rahmen der geotechnischen Erkundungen wurden in Abstimmung mit Herrn Jacob (fug- mann + fugmann architekten und ingenieure GmbH):

  • 3 Mischproben aus Asphaltmaterialien (A-MP 1, A-MP 2, A-MP 3)
  • 6 Mischproben aus künstlichen Auffüllungen, welche unter bodenmechanischen Gesichts- punkten nicht für einen Wiedereinbau geeignet sind (MP 9 - MP 14) zusammengestellt und abfalltechnisch nach RuVA-StB 01 (A-MP 1, A-MP 2, A-MP 3), nach EBV (MP 1 - MP 8) sowie nach LAGA-Richtlinie für Boden und nach DepV (MP 9 - MP 14) analysiert

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und bewertet. Die Entnahmestellen und -tiefen der analysierten Proben sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

Tab. 11a: Entnahmestellen, -tiefen und Analysen der untersuchten Proben, Bahnhofsvorplatz
Aufschluss / ProbeEntnahme-BodenanspracheOrganoleptische AuffälligkeitenAnalytik
tiefe
[m u. GOK]
RKS 1/1 RKS 1/2 RKS 1/3 RKS 1/40,0 - 0,4 0,4 - 1,1 1,1 - 2,2 2,2 - 3,0A (Sand / Kies) A (Sand) Sand, diluvial Sand, diluvialBetonreste - - -n. a. n. a. n. a. n. a.
RKS 2/1 RKS 2/2 RKS 2/3 RKS 2/40,0 - 0,7 0,7 - 1,3 1,3 - 2,5 2,5 - 3,0A (Kies) Sand, diluvial Sand, diluvial Sand, diluvial- - - -n. a. n. a. n. a. n. a.
RKS 3/1 RKS 3/2 RKS 3/30,0 - 0,1 0,1 - 0,8 0,8 - 1,4A (Betonpflaster) A (Sand) A (Steine)- Ziegelreste Ziegel-, Betonbruchn. a. MP 1*) MP 9
RKS 3.1/1 RKS 3.1/2 RKS 3.1/30,0 - 0,1 0,1 - 0,4 0,4 - 0,8A (Betonpflaster) A (Kies) A (Kies, Steine, Sand)- Ziegel-, Beton-, Schotterreste Beton-, Backstein-, Ziegelbruch, Por- zellanresten. a. MP 1*) MP 9
RKS 4/1 RKS 4/2 RKS 4/30,0 - 0,3 0,3 - 2,3 2,3 - 3,0A (Oberboden) A (Sand) Sand, diluvial- Kohle-, Ziegel-, Betonreste -n. a. MP 11 n. a.
RKS 5/1 RKS 5/2 RKS 5/30,0 - 0,7 0,7 - 1,5 1,5 - 3,0A (Kies / Sand) A (Sand) Sand, diluvialBeton-, Kohle-, Wurzelreste Porzellanreste -MP 11 MP 2*) n. a.
RKS 6/1 RKS 6/2 RKS 6/3 RKS 6/4 RKS 6/50,0 - 0,1 0,1 - 0,4 0,4 - 1,4 1,4 - 1,8 1,8 - 3,0A (Betonpflaster) A (Kies) A (Sand) A (Sand) Sand, diluvial- Kohle-, Aschereste Ziegel-, Kohle-, Aschereste - -n. a. MP 10 MP 10 n. a. n. a.
RKS 7/1 RKS 7/2 RKS 7/30,0 - 0,3 0,3 - 1,9 1,9 - 2,8A (Oberboden) A (Kies) Sand, diluvialBetonreste Ziegelreste -n. a. MP 2*) n. a.
RKS 8/1 RKS 8/2 RKS 8/3 RKS 8/4 RKS 8/50,0 - 0,2 0,2 - 0,7 0,7 - 1,3 1,3 - 2,6 2,6 - 3,0A (Oberboden) A (Sand) A (Sand) Sand, diluvial Sand, diluvialBetonreste Wurzelreste - - -n. a. MP 2*) MP 2*) n. a. n. a.

n. a.: nicht analysiert *) Analyse gemäß EBV, Kapitel 10

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Tab. 11b: Entnahmestellen, -tiefen und Analysen der untersuchten Proben, Busbahnhof
Aufschluss / ProbeEntnahme- tiefe [m u. GOK]BodenanspracheOrganoleptische AuffälligkeitenAnalytik
HS 1/1 HS 1/2 HS 1/3 HS 1/40,0 - 0,14 0,14 - 0,5 0,5 - 0,75 0,75 - 0,8A (Asphalt) A (Frostschutz) A (Tragschicht) A (Sand)- - - AscheresteA-MP 1 MP 6*) MP 7*) MP 13
HS 2/1 HS 2/2 HS 2/3 HS 2/40,0 - 0,18 0,18 - 0,4 0,4 - 0,7 0,7 - 0,8A (Asphalt) A (Frostschutz) A (Frostschutz) A (Sand)- Asphalt-, Betonreste Betonreste -A-MP 1 MP 6*) MP 6*) MP 8*)
HS 3/1 HS 3/2 HS 3/3 HS 3/4 HS 3/50,0 - 0,19 0,19 - 0,4 0,4 - 0,55 0,55 - 0,65 0,65 - 0,8A (Asphalt) A (Frostschutz) A (Steine) A (Kies) A (Sand)- - Backsteinbruch Ziegel-, Betonbruch -A-MP 1 MP 6*) n. a. n. a. MP 8*)
HS 4/1 HS 4/2 HS 4/3 HS 4/40,0 - 0,17 0,17 - 0,4 0,4 - 0,5 0,5 - 0,8A (Asphalt) A (Frostschutz) A (Tragschicht) A (Sand)- Asphaltreste Ziegel-, Aschereste Ziegel-, AscheresteA-MP 1 MP 6*) MP 7*) MP 13
HS 5/1 HS 5/2 HS 5/3 HS 5/40,0 - 0,20 0,20 - 0,35 0,35 - 0,55 0,55 - 0,8A (Asphalt) A (Frostschutz) A (Frostschutz) A (Sand)- - - -A-MP 2 MP 6*) MP 6*) MP 8*)
HS 6/1 HS 6/2 HS 6/30,0 - 0,19 0,19 - 0,55 0,55 - 0,8A (Asphalt) A (Frostschutz) A (Kies)- - AscheresteA-MP 2 MP 6*) MP 13
HS 7/1 HS 7/2 HS 7/30,0 - 0,20 0,20 - 0,45 0,45 - 0,8A (Asphalt) A (Frostschutz) A (Kies, Sand, Steine)- - Backsteinbruch, Ziegel-, SchlackeresteA-MP 2 MP 6*) MP 14
HS 8/1 HS 8/2 HS 8/3 HS 8/4 HS 8/50,0 - 0,19 0,19 - 0,35 0,35 - 0,5 0,5 - 0,6 0,6 - 0,8A (Asphalt) A (Frostschutz) A (Frostschutz) A (Frostschutz / Trag- schicht) A (Sand, Kies, Steine)- - Asphaltreste - Backsteinbruch, Beton-, Keramik-, Zie- gel-, AscheresteA-MP 2 MP 6*) MP 6*) MP 6*) MP 14
HS 9/1 HS 9/2 HS 9/3 HS 9/40,0 - 0,10 0,10 - 0,35 0,35 - 0,6 0,6 - 0,8A (Asphalt) A (Frostschutz) A (Tragschicht) A (Sand)- Betonreste Ziegelreste AscheresteA-MP 3 MP 6*) MP 7*) MP 14

n. a.: nicht analysiert *) Analyse gemäß EBV, Kapitel 10

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Tab. 11c: Entnahmestellen, -tiefen und Analysen der untersuchten Proben, Park & Ride
Aufschluss / ProbeEntnahme- ]BodenanspracheOrganoleptische AuffälligkeitenAnalytik
tiefe
[m u. GOK
RKS 9/1 RKS 9/2 RKS 9/3 RKS 9/4 RKS 9/50,0 - 0,11 0,11 - 0,6 0,6 - 1,4 1,4 - 2,5 2,5 - 3,0A (Asphalt) A (Kies) A (Kies / Sand) Sand, diluvial Sand, diluvial- Ziegelbruch, Kohle-, Aschereste Ziegelreste - -A-MP 3 MP 12 MP 3*) MP 5*) MP 5*)
RKS 10/1 RKS 10/2 RKS 10/3 RKS 10/40,0 - 0,9 0,9 - 2,0 2,0 - 2,4 2,4 - 3,0A (Kies) A (Kies / Sand) A (Sand) Sand, diluvialZiegel-, Betonreste, z. T. -bruch Ziegel-, Kohle-, Schlackereste Ziegelreste -MP 3*) MP 12 MP 4*) MP 5*)
RKS 11/1 RKS 11/2 RKS 11/30,0 - 0,6 0,6 - 2,0 2,0 - 3,0A (Kies) A (Sand) Sand, diluvialBetonreste - -MP 3*) MP 4*) MP 5*)
RKS 12/1 RKS 12/2 RKS 12/30,0 - 1,2 1,2 - 2,0 2,0 - 3,0A (Sand) Sand, diluvial Sand, diluvialZiegel-, Beton-, Schlacke-, Kohlereste - -MP 12 MP 5*) MP 5*)

n. a.: nicht analysiert *) Analyse gemäß EBV, Kapitel 10

Die abfalltechnischen Untersuchungen der Asphaltmaterialien sowie der Auffüllungen und an- stehenden Bodenhorizonte nach RuVA-StB 01, nach EBV, nach LAGA-Richtlinien und DepV wur- den von der GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH, Freiberg durchgeführt. Die Prüf- / Laborberichte sind dem Gutachten als Anlage 7.1 bis 7.4 beigegeben.

9.2 Abfalltechnische Bewertung von Asphalt

Für die Bewertung von Ausbauasphalt sind generell die Kriterien / Zuordnungswerte für den eingeschränkten offenen Einbau von Boden zugrunde zu legen. Für den Parameter PAK ist ab- weichend von diesen Grenzwerten für Z 1.1 ein Zuordnungswert von 10 mg/kg festgelegt.

Tabelle 12: Bewertung der Asphaltuntersuchungen
ProbeAVV - Nr.PAK [mg/kg]Phenol-[Naph-Benzo(a)-Zuordnungs-Verwertungsklasse
indexthalinpyrenwert LAGA-nach RuVA-StB
[mg/l]mg/kg][mg/kg]Richtlinie01 / 05
A-MP 117 03 02n. n.< 0,0050< 0,10< 0,20Z 0A
A-MP 217 03 02n. n.< 0,0050< 0,10< 0,20Z 0A
A-MP 317 03 020,886< 0,00500,076< 0,10Z 0A

n. n.: nicht nachweisbar

Die im Untersuchungsgebiet angetroffenen Asphaltdecken sind auf Grundlage der Analysener- gebnisse als nicht teerhaltig zu bewerten. Hinsichtlich der untersuchten Parameter liegen keine

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Grenzwertüberschreitungen gemäß LAGA-Richtlinie vor (Einbauklasse Z 0). Bei einer entspre- chenden Verwertung sind die Einbaukriterien nach LAGA-Richtlinie (Anlage 8) zu berücksichti- gen.

Entsprechend den Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- / pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßen- bau (RuVA-StB 01 / 05) sind die analysierten Asphaltmaterialien der Verwertungsklasse A (Heiß- mischverfahren) zuzuordnen. Unabhängig vom Verfahren zur Verwertung gelten für diese Materialien uneingeschränkt die Regelungen des „Merkblattes für die Verwertung von Asphalt- granulat“ (MVAG).

9.3 Abfalltechnische Bewertung von Auffüllmaterialien nach LAGA-Richtlinie

Die im Untersuchungsgebiet angetroffenen Auffüllungen, welche aus bodenmechanischer Sicht nicht für einen Wiedereinbau geeignet sind, werden nach den Zuordnungswerten der LAGA- Richtlinie für Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen, Stand 2004 (Tab. II. 1.2-1) analy- siert. Zu begründen ist dies damit, dass eine Vielzahl von Erdstoffdeponien basierend auf der LAGA-Richtlinie und deren Analyseverfahren zugelassen sind.

Gemäß der Bodenansprache sind die im Untersuchungsgebiet angetroffenen rolligen, z. T. ge- mischtkörnigen Auffüllungen (MP 9 - MP 14) aufgrund ihrer Beschaffenheit der Bodenart „Kies / Sand“ zuzuordnen und abfalltechnisch entsprechend der Grenzwerte für Sand zu bewerten.

In der nachfolgenden Tabelle 13 sind die Überschreitungsparameter der in den Proben ermittel- ten Konzentrationen im Vergleich mit den entsprechenden Zuordnungswerten nach LAGA- Richtlinie dargestellt:

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Tabelle 13: Analysenergebnisse nach LAGA-Richtlinie, Auffüllung
ParameterEinheitGrenzwerteProbenbezeichnung
Z 0 SandZ 0 LehmZ 1Z 2MP 9MPMPMPMPMP 14
10111213
Feststoff
TOCM.-%0,50,51,550,390,220,691,12,23,1
EOXmg/kg11310< 1,0< 1,0< 1,0< 1,0< 1,0< 1,0
MKW (C10-C22)mg/kg1001003001000< 50< 50< 50< 50< 50< 50
MKW (C10-C40)mg/kg2002006002000< 100< 100< 100< 100< 100< 100
Benzo(a)- pyrenmg/kg0,30,30,930,120,130,761,12,20,53
PAKmg/kg333301,591,338,91*)12,528,77,74*)
Arsenmg/kg1015451505,25,56,58,79,013
Bleimg/kg407021070097043161516436
Cadmiummg/kg0,413100,180,110,140,160,380,20
Chrommg/kg3060180600118,810121213
Kupfermg/kg20401204001520***)17314938
Nickelmg/kg15501505007,36,87,29,69,111
Quecksilbermg/kg0,10,51,55< 0,100,190,140,150,320,24
Zinkmg/kg60150450150040959735822388
Eluat
ParameterEinheitZ 0Z 1.1Z 1.2Z 2
pH-Wert-6,5- 9,56,5- 9,56,0- 12,05,5- 12,010,2**)9,09,38,88,38,7
el. Leitfähig- keitµS/cm25025015002000678197249261174117
Chloridmg/l30305010030***)271,91,42,91,6
Sulfatmg/l2020502001775,66476158,6
Arsenµg/l141420603,17,96,93,03,87,4
Bleiµg/l4040802003,43,1< 1,0< 1,0< 1,01,3
Cadmiumµg/l1,51,536< 0,30< 0,30< 0,30< 0,30< 0,30< 0,30
Chromµg/l12,512,52560501,31,4< 1,01,9< 1,0
Kupferµg/l2020601009,63,73,83,24,14,1
Nickelµg/l151520701,4< 1,0< 1,0< 1,0< 1,0< 1,0
Quecksilberµg/l< 0,5< 0,512< 0,20< 0,20< 0,20< 0,20< 0,20< 0,20
Zinkµg/l15015020060017< 10< 1014< 10< 10

*) Bei PAK-Konzentrationen zwischen 3 mg/kg und 9 mg/kg ist ein eingeschränkt offener Einbau in hydrogeologisch günstigen Gebieten möglich => Z 1.2 **) Höhere pH-Werte stellen aus gutachterlicher Sicht allein kein Ausschlusskriterium dar. ***) Analysenergebnis entspricht dem Grenzwert der Einbauklassen Z 0 / Z 1.1 bzw. Z 0 / Z 1.2

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Aus der folgenden Tabelle 14 geht die Zuordnung der Proben zu den Einbauklassen nach der LAGA-Richtlinie, Stand 2004 hervor.

Tabelle 14: Einbauklassen nach LAGA-Richtlinie
ProbenbezeichnungZ 0Z 1.1Z 1.2Z 2> Z 2AVV - Nr.
MP 9 (Auffüllung aus RKS 3, RKS 3.1)X17 05 04
MP 10 (Auffüllung aus RKS 6)X17 05 04
MP 11 (Auffüllung aus RKS 4, RKS 5)X17 05 04
MP 12 (Auffüllung aus RKS 9, RKS 10, RKS 12)X17 05 04
MP 13 (Straßenunterbau aus HS 1, HS 4, HS 6)X17 05 04
MP 14 (Straßenunterbau aus HS 7, HS 8, HS 9)X17 05 04

Verwertung / Wiedereinbau gemäß LAGA-Richtlinie

Z 0: Unter abfalltechnischen Gesichtspunkten ist eine freie Verwertung möglich Keine Probe entspricht dieser Einbauklasse.

Z 1.1: Eingeschränkt offener Einbau MP 10: Auffüllungen aus dem Bereich RKS 6 mit Kohle-, Asche-, Ziegelresten

Z 1.2: Eingeschränkt offener Einbau in hydrogeologisch günstigen Gebieten Keine Probe entspricht dieser Einbauklasse.

Z 2: Einbau unter definierten technischen Sicherungsmaßnahmen MP 11: Auffüllungen aus dem Bereich RKS 4 und RKS 5 mit Kohle-, Ziegel-, Beton- und Wurzelresten MP 12: Auffüllungen aus dem Bereich RKS 9, RKS 10 und RKS 12 mit Kohle-, Asche-, Ziegel-, Schlacke-, Betonresten und Ziegelbruch MP 13: Auffüllungen aus dem Straßenunterbau der HS 1, HS 4 und HS 6 mit Asche- und Ziegelresten MP 14: Auffüllungen aus dem Straßenunterbau der HS 7, HS 8 und HS 9 mit Asche-, Ziegel-, Schlacke-, Beton-, Keramikresten und Backsteinbruch

Z 2: Keine Verwertung im Rahmen der Technische Regeln „Boden“ möglich MP 9: tiefere Auffüllungen aus dem Bereich RKS 3 und RKS 3.1

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Generell weisen wir darauf hin, dass am 01.08.2023 die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz in Kraft tritt. Ab diesem Stichtag müssen bei Baumaßnahmen anfallende mineralische Bau- und Erdstoffe gemäß den Richtlinien der Ersatzbaustoffverordnung be- probt, analysiert und klassifiziert werden. Eine Einstufung nach LAGA-Richtlinie hinsichtlich eines Wiedereinbaus ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig.

9.4 Abfalltechnische Bewertung von Auffüllungen gemäß DepV

Im Zuge der geotechnischen Untersuchungen wurden Auffüllungen erkundet, welche unter bo- denmechanischen, z. T. unter abfalltechnischen Gesichtspunkten keiner Wiederverwertung / Wiedereinbau zugeführt werden können und daher entsprechend fachgerecht entsorgt werden müssen. Um Planungssicherheit bzgl. der Entsorgungskosten gewährleisten zu können, werden weitere Angaben zu den entsprechenden Entsorgungswegen benötigt.

In Auswertung der Analysenergebnisse wurden die Proben MP 9 - MP 14 auf die Ergänzungs- parameter gemäß DepV (DK I – II) untersucht. Die Untersuchungen dieser Proben nach Depo- nieverordnung (DepV) wurde von der GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH in Freiberg durchgeführt. Der Prüfbericht ist dem Gutachten als Anlage 7.2 beigegeben.

In der Tabelle 15 sind die Überschreitungsparameter der in den Proben ermittelten Konzentra- tionen im Vergleich mit den entsprechenden Zuordnungswerten nach DepV dargestellt:

Tabelle 15: Überschreitungsparameter - DepV
Probe> DK 0 und ≤ DK I> DK I und ≤ DK II> DK II und ≤ DK III> DK III
MP 9 (Auffüllung aus RKS 3, RKS 3.1)Sulfat im Eluat Chrom im Eluat*) Gesamtgehalt an ge- lösten Feststoff
MP 10 (Auffüllung aus RKS 6)Fluorid*)
MP 11 (Auffüllung aus RKS 4, RKS 5)Fluorid Molybdän
MP 12 (Auffüllung aus RKS 9, RKS 10, RKS 12)FluoridTOC**)
MP 13 (Straßenunterbau aus HS 1, HS 4, HS 6)FluoridTOC**) Glühverlust**)
MP 14 (Straßenunterbau aus HS 7, HS 8, HS 9)FluoridTOC**) Glühverlust**)

*) Analysenergebnis entspricht dem Grenzwert der Deponieklasse DK 0 / DK I **) Kann im Zuge weiterer Erkundungen nachgewiesen werden, dass die Atmungsaktivität kleiner 5 mg/g beträgt, ist eine Herabstufung der Deponieklasse möglich. Dies ist seitens der zuständigen Fachbehörde prüfen und genehmi- gen zu lassen.

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Aus der folgenden Tabelle 16 geht die Zuordnung der Proben zu den Deponieklassen gemäß DepV hervor.

Tabelle 16: Deponieklassen gemäß DepV
ProbenbezeichnungDK 0DK IDK IIDK III> DK III
MP 9 (Auffüllung aus RKS 3, RKS 3.1)X
MP 10 (Auffüllung aus RKS 6)X(X)*)
MP 11 (Auffüllung aus RKS 4, RKS 5)X
MP 12 (Auffüllung aus RKS 9, RKS 10, RKS 12)(X)X**)
MP 13 (Straßenunterbau aus HS 1, HS 4, HS 6)(X)X**)
MP 14 (Straßenunterbau aus HS 7, HS 8, HS 9)(X)X**)

*) Analysenergebnis entspricht dem Grenzwert der Deponieklasse DK 0 / DK I **) Kann im Zuge weiterer Erkundungen nachgewiesen werden, dass die Atmungsaktivität kleiner 5 mg/g beträgt, ist eine Herabstufung der Deponieklasse möglich. Dies ist seitens der zuständigen Fachbehörde prüfen und genehmi- gen zu lassen.

  1. Abfall- / umwelttechnische Untersuchungen - EBV (Ersatzbaustoffverordnung)

10.1 Zielstellung, Probenahme und Analytik

Im Rahmen der geotechnischen Erkundungen wurden in Abstimmung mit Herrn Jacob (fug- mann + fugmann architekten und ingenieure GmbH):

  • 8 Mischproben aus künstlichen Auffüllungen und anstehenden Böden, welche unter boden- mechanischen Gesichtspunkten für einen Wiedereinbau geeignet sind (MP 1 - MP 8) zusammengestellt und abfalltechnisch gemäß der ab 01.08.2023 gültigen EBV analysiert und bewertet. Die Entnahmestellen und -tiefen der analysierten Proben sind den Tabellen 11a, 11b und 11c auf den Seiten 36 - 38 zu entnehmen.

10.2 Vorläufige abfalltechnische Bewertung von Auffüllungen nach EBV

Die im Untersuchungsgebiet angetroffenen Auffüllungen (MP 1 - MP 4, MP 6 - MP 8) werden aufgrund ihrer Beschaffenheit bzw. gemäß Beauftragung entsprechend der EBV, Anlage 1, Ta- belle 3, BM-F (Bodenmaterial mit Fremdbestandteilen < 50 %) analysiert und bewertet. Der Prüf- bericht der GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH ist dem Gutachten als Anlage 7.3 beigefügt.

In den Tabellen 17a und 17b (umseitig) sind die Überschreitungsparameter der in den Proben ermittelten Konzentrationen im Vergleich mit den entsprechenden Materialwerten nach EBV dargestellt:

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Tab. 17a: Analysenergebnisse, Auffüllungen - Ersatzbaustoffverordnung (MP 1 - MP 4)
ParameterEinheitMaterialwerte - FeststoffProbenbezeichnung
BM-F0*BM-F1BM-F2BM-F3MP 1MP 2MP 3MP 4
Arsenmg/kg4040401504,64,57,64,4
Bleimg/kg1401401407002649,23213
Cadmiummg/kg22210< 0,10< 0,100,13< 0,10
Chrom, ges.mg/kg120120120600116,99,87,2
Kupfermg/kg808080320158,92726
Nickelmg/kg1001001003506,25,67,85,2
Quecksilbermg/kg0,60,60,65< 0,050< 0,0500,130,067
Thalliummg/kg2227< 0,10< 0,10< 0,10< 0,10
Zinkmg/kg3003003001200101256436
TOCM%55550,34< 0,0500,550,052
MKW (C ) 10-22mg/kg3003003001000< 50< 50< 50n. a.
MKW ges.mg/kg6006006002000< 100< 100< 100n. a.
PAK 16mg/kg669301,250,2758,205,29
ParameterEinheitMaterialwerte - Eluat
BM-BM-F1BM-F2BM-F3
F0*
pH-Wert*)-6,5 - 9,56,5 - 9,56,5 - 9,55,5 - 12,010,09,09,6n. a.
elektrische Leitfähigkeit*)µS/cm35050050020001200210880n. a.
Sulfatmg/l25045045010005601931059
Arsenµg/l1220851006,09,48,7n. a.
Bleiµg/l3590250470202,4< 1,0n. a.
Cadmiumµg/l331015< 0,30< 0,30< 0,30n. a.
Chrom, ges.µg/l15150290530322,85,8n. a.
Kupferµg/l30110170320187,326n. a.
Nickelµg/l30301502802,42,81,8n. a.
Zinkµg/l1501608401600< 10< 10< 10n. a.
PAK 15µg/l0,31,53,8200,1420,1390,197n. a.

*) Gemäß EBV handelt es sich um einen stoffspezifischen Orientierungswert, bei dessen Überschreitung die Ursache zu prüfen ist. Die erhöhten elektrischen Leitfähigkeiten sind in diesem Fall aus gutachterlicher Sicht im Zusammen- hang mit den erhöhten Sulfatgehalten zu sehen.

n. a.: nicht analysiert

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Tab. 17b: Analysenergebnisse, Auffüllungen - Ersatzbaustoffverordnung (MP 6 - MP 8)
ParameterEinheitMaterialwerte - FeststoffProbenbezeichnung
BM-F0*BM-F1BM-F2BM-F3MP 6MP 7MP 8
Arsenmg/kg4040401504,55,225
Bleimg/kg1401401407009,31642
Cadmiummg/kg22210< 0,1< 0,100,32
Chrom, ges.mg/kg120120120600138,27,9
Kupfermg/kg8080803206,31412
Nickelmg/kg1001001003506,06,27,3
Quecksilbermg/kg0,60,60,65< 0,0500,0700,054
Thalliummg/kg2227< 0,10< 0,10< 0,10
Zinkmg/kg3003003001200354853
TOCM%5555< 0,0500,35< 0,050
MKW (C ) 10-22mg/kg3003003001000< 50< 50< 50
MKW ges.mg/kg6006006002000< 100< 100< 100
PAK 16mg/kg66930n. n.3,120,327
ParameterEinheitMaterialwerte - Eluat
BM-BM-F1BM-F2BM-F3
F0*
pH-Wert-6,5 - 9,56,5 - 9,56,5 - 9,55,5 - 12,09,58,58,7
elektrische LeitfähigkeitµS/cm3505005002000170200160
Sulfatmg/l250450450100014127,7
Arsenµg/l122085100145,861
Bleiµg/l35902504702,73,12,0
Cadmiumµg/l331015< 0,30< 0,30< 0,30
Chrom, ges.µg/l151502905304,93,02,5
Kupferµg/l301101703202,65,34,6
Nickelµg/l3030150280< 1,02,51,6
Zinkµg/l15016084016002113< 10
PAK 15µg/l0,31,53,8200,05400,06620,0429

45

[Seite 47]

BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

Aus der folgenden Tabelle 18 geht die Zuordnung der Proben zu den Materialklassen gemäß EBV hervor.

Tabelle 18: Materialklassen gemäß EBV
ProbenbezeichnungBM-F0*BM-F1BM-F2BM-F3> BM-F3
MP 1 (oberflächennahe Auffüllung aus RKS 3, RKS 3.1)X
MP 2 (Auffüllung aus RKS 5, RKS 7, RKS 8)X
MP 3 (kiesige und kiesig-sandige Auffüllung aus RKS 9 - RKS 11)X
MP 4 (sandige Auffüllung aus RKS 10, RKS 11)X
MP 6 (Frostschutz aus HS 1 - HS 9)X
MP 7 (Tragschicht aus HS 1, HS 7, HS 9)X
MP 8 (Straßenunterbau aus HS 2, HS 3, HS 5)X

Werden die angetroffenen Auffüllmaterialien entsprechend den Materialklassen gemäß EBV verwertet, sind hierbei die Einbaukonfigurationen der EBV zu berücksichtigen.

Für die oberflächennahe Auffüllung aus dem Bereich RKS 3 und RKS 3.1 kann nach derzeitigem Kenntnisstand eine Verwertung entsprechend der Materialklasse BM-F3 durchgeführt werden. Hierbei sind die Einbaukonfigurationen der Tabelle 8 in Anlage 2 der EBV zu beachten. Es ist zu berücksichtigen, dass ein Wiedereinbau vor Ort dieser Böden unter Einhaltung der Mindest- mächtigkeit der grundwasserfreien Sickerstrecke von ≥ 0,5 - 1 m zzgl. eines Sicherheitsabstan- des von 0,5 m unter wasserundurchlässigen Deckschichten möglich ist, da das Untersuchungsgebiet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet. Ein Wiedereinbau unter wasserdurchlässigen bzw. teilwasserdurchlässigen Deckschichten bzw. unter einer durchwur- zelbaren Bodenschicht (Rückverfüllung außerhalb der Straßenkörper) ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich.

Kann die Materialklasse BM-F2 für die kiesig-sandigen Auffüllungen aus dem Bereich der RKS 9 - RKS 11 (Park & Ride; MP 3) sowie für die Auffüllungen des im Bereich der Handschürfe HS 2, HS 3 und HS 5 (MP 8) im Zuge der Bauausführung bestätigt werden, können diese Stoffe entsprechend der Tabelle 7 in Anlage 2 der EBV für eine Verfüllung von Baugruben unter einer gebundenen Deckschicht vor Ort eingesetzt werden, wobei die grundwasserfreie Sickerstrecke (Mindestabstand zum höchst zu erwartenden Grundwasserstand) ≥ 0,5 - 1 m zzgl. eines Sicher- heitsabstandes von 0,5 m zu betragen hat. Ein Wiedereinbau unter Pflasterdecken, Plattenbelä- gen oder Deckschichten ohne Bindemittel ist nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund der ungünstigen hydrogeologischen Bedingungen nicht möglich.

46

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BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

Die im Bereich des Busbahnhofes erkundeten Frostschutzmaterialien (MP 6) sind gemäß EBV der Materialklasse BM-F1 zuzuordnen. Bei einer entsprechenden Verwertung sind die Einbau- konfigurationen der Tabelle 6 in Anlage 2 der EBV zugrunde zu legen. Aufgrund der vorherr- schenden ungünstigen hydrogeologischen Verhältnisse ist ein Wiedereinbau vor Ort ausschließlich unter wasserundurchlässigen bzw. unter teilwasserdurchlässigen Deckschich- ten möglich, wobei die Mindestmächtigkeit der grundwasserfreien Sickerstrecke von ≥ 0,1 - 1 m zzgl. eines Sicherheitsabstandes von 0,5 m einzuhalten ist. Eine Rückverfüllung unter wasser- durchlässigen Deckschichten bzw. unter einer durchwurzelbaren Bodenschicht (Rückverfüllung außerhalb der Straßenkörper) ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich.

Gemäß dem vorliegenden Analysenbericht weisen die Auffüllungen der Proben MP 2, MP 4 und MP 7 keine Grenzwertüberschreitungen auf und können somit unter Einhaltung der grundwas- serfreien Sickerstrecke von ≥ 0,1 - 1 m zzgl. eines Sicherheitsabstandes von 0,5 m gemäß EBV vor Ort uneingeschränkt für einen Wiedereinbau vorgesehen werden.

Bei einer Entsorgung anfallender Auffüllmaterialien gilt die AVV-Nr. 17 05 04.

10.3 Vorläufige abfalltechnische Bewertung von anstehenden Böden nach EBV

Die im Untersuchungsgebiet anstehenden diluvialen Sande werden aufgrund ihrer Beschaffen- heit nach den Materialwerten für Bodenmaterial und Baggergut der Ersatzbaustoffverordnung, Anlage 1, Tabelle 3 (Parameterspektrum BM-0* - Bodenmaterial mit kleiner 10 % Fremdbestand- teilen) analysiert und bewertet. Bei Überschreitungen von Parametern der Einbauklasse BM-0* erfolgt die weitere Einstufung gemäß den Materialklassen für BM-F. Der Prüfbericht ist dem Gutachten als Anlage 7.4 beigefügt.

Entsprechend der Bodenansprache sind die Analysenergebnisse der Probe MP 5 den Grenzwer- ten für „Sand“ gegenüber zu stellen. In der Tabelle 19 sind die Überschreitungsparameter den in der Probe MP 5 ermittelten Konzentrationen im Vergleich mit den entsprechenden Material- werten nach EBV dargestellt:

47

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BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

Tabelle 19: Analysenergebnisse, diluviale Sande - Ersatzbaustoffverordnung (MP 5)
ParameterEin- heitMaterialwerte - FeststoffProbe
BM-0BM-0*1)BM-F0*BM-F1BM-F2BM-F3MP 5
SandLehm
Arsenmg/kg1020204040401502,1
Bleimg/kg40701401401401407004,2
Cadmiummg/kg0,41122210< 0,10
Chrom, ges.mg/kg30601201201201206003,4
Kupfermg/kg2040808080803206,4
Nickelmg/kg15501001001001003503,0
Quecksilbermg/kg0,20,30,60,60,60,65< 0,050
Thalliummg/kg0,51,01,02227< 0,10
Zinkmg/kg60150300300300300120011
TOCM%1115555< 0,050
MKW (C ) 10-22mg/kgk. A.k. A.300 (600)3003003001000< 50
MKW ges.mg/kgk. A.k. A.k. A.k. A.k. A.k. A.k. A.0,85
Benzo(a)pyrenmg/kg0,30,3k. A.k. A.k. A.k. A.k. A.< 0,050
PAK 16mg/kg336669300,0755
PCB & PCB-118 6mg/kg0,050,050,1k. A.k. A.k. A.k. A.n. n.
EOXmg/kg111k. A.k. A.k. A.k. A.< 1,0
ParameterEin- heitMaterialwerte - Eluat
BM-0BM-0*1)BM-F0*BM-F1BM-F2BM-F3
pH-Wert-k. A.k. A.6,5 - 9,56,5 - 9,56,5 - 9,55,5 - 12,08,3
elektrische Leitfähigkeit*)µS/cmk. A.3503505005002000190
Sulfatmg/l250250250450450100040
Arsenµg/lk. A.8 (13)1220851004,4
Bleiµg/lk. A.23 (43)3590250470< 1,0
Cadmiumµg/lk. A.2 (4)331015< 0,30
Chrom, ges.µg/lk. A.10 (19)15150290530< 1,0
Kupferµg/lk. A.20 (41)301101703202,7
Nickelµg/lk. A.20 (31)3030150280< 1,0
Quecksilberµg/lk. A.0,10,10,10,10,1< 0,020
Thalliumµg/lk. A.0,2 (0,3)0,20,20,20,2< 0,050
Zinkµg/lk. A.100 (210)1501608401600< 10
PAK 15µg/lk. A.0,20,31,53,8200,0306
Naphthalin & Methylnaphtha- lineµg/lk. A.2k. A.k. A.k. A.k. A.0,00490
PCB & PCB-118 6µg/lk. A.0,01k. A.k. A.k. A.k. A.n. n.

n. n.: nicht nachweisbar k. A.: keine Angabe

  1. BM-0*: Werte in Klammern gelten für Böden mit einem TOC-Gehalt ≥ 0,5 M-% *) gemäß EBV handelt es sich um stoffspezifische Orientierungswerte, bei Überschreitung ist die Ursache zu prüfen

48

[Seite 50]

BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

Materialklasse gemäß EBV - diluviale Sande: BM-0

Die im Bereich des geplanten Park & Ride anstehenden diluvialen Sande (MP 5) weisen gemäß den vorliegenden Analysenergebnissen keine Grenzwertüberschreitungen gemäß EBV auf und können somit unter umwelt- / abfalltechnischen Gesichtspunkten einer freien Verwertung unter Berücksichtigung der grundwasserfreien Sickerstrecke von ≥ 0,1 - 1 m zzgl. eines Sicherheits- abstandes von 0,5 m zugeführt werden.

Bei einer Entsorgung anfallender Erdstoffe gilt die AVV-Nr. 17 05 04.

Allgemeine Hinweise Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass eine endgültige Klassifizierung der bei der Baumaß- nahme anfallenden Auffüllungen und anstehenden Böden nach EBV erst im Zuge der Bauaus- führung mittels Beprobung am Haufwerk durch eine entsprechende Untersuchungsstelle zu erfolgen hat. Die vorliegenden, in den Kapiteln 10.2 und 10.3 zusammengefassten Ergebnisse haben daher lediglich orientierenden Charakter.

Darüber hinaus gelten die oben gemäß EBV beschriebenen abfalltechnischen Wiedereinbaumö- glichkeiten ausschließlich für das betrachtete Untersuchungsgebiet. Ist ein Wiedereinbau die- ser Erdstoffe an anderer Stelle vorgesehen, ist eine Neubewertung erforderlich.

49

[Seite 51]

BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

  1. Schlussbemerkungen

Die geplante Baumaßnahme ist gemäß DIN 1054 / DIN 4020 aufgrund der bisherigen Erkun- dungsergebnisse in Verbindung mit den Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit der Ver- kehrswege in die Geotechnische Kategorie GK 1 / GK 2 einzuordnen. Das vorliegende Gutachten ist daher nach DIN 4020 formal als Geotechnischer Bericht einzustufen. Im Hinblick auf die seit Juli 2012 geltende europäische Grundbaunormung ergeben sich hieraus weitere Planungs- pflichten sowie Kontrollpflichten für die Bauausführung (siehe auch DIN EN 1997-1:2009-09, Kapitel 2.8 und 4).

Nach Vorlage weiterer Planungsdetails ist die Verbindlichkeit der in dem vorliegenden Entwurfs- bericht ausgearbeiteten Empfehlungen zu prüfen. Für die Bauphase ergeben sich Kontrollpflich- ten z. B. in Form von Baugrundabnahmen und Verdichtungskontrollen.

Der geotechnische Bericht ist nur in seiner Gesamtheit und in Verbindung mit den in Kapitel 2 aufgeführten Unterlagen gültig. Die Weitergabe des Berichtes darf nur in seiner Gesamtheit er- folgen. Gegenüber Dritten besteht Haftungsausschluss.

Geo Service Glauchau GmbH Glauchau, 07.07.2023

ppa.

Lutz Ponitz Diana Wiedemann GF Dipl.-Geol.

i. A.

Ulrike Werner Dipl.-Geoökol.

50

[Seite 52]

BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

  1. Anlagen

Anlage 1 Übersichtslageplan mit Eintragung der Untersuchungsgebiete, M ~ 1 : 10.000

Anlage 2 Lagepläne mit Eintragung der Aufschlusspunkte, M 1 : 500 Anlage 2.1 Bahnhofsvorplatz Anlage 2.2 Busbahnhof Anlage 2.3 Park & Ride

Anlage 3 Zeichnerische Darstellung der Baugrunderkundungen gemäß DIN EN ISO 14688: 2018-05, inkl. Eintragung der Homogenbereiche gemäß VOB-C 2019

Anlage 4 Fotodokumentation der Außenarbeiten Anlage 4.1 Fotodokumentation der Außenarbeiten - Rammkernsondierungen Anlage 4.2 Fotodokumentation der Außenarbeiten - Handschürfe / Straßenaufbrüche

Anlage 5 Ergebnisse der bodenmechanischen Untersuchungen Anlage 5.1 Bestimmung der Korngrößenverteilungen gemäß DIN EN ISO 17892-4 Anlage 5.2 Bestimmung der Wassergehalte durch Ofentrocknung, DIN EN ISO 17892-1 Anlage 5.3 Zeichnerische Darstellung der Körnungsbänder für die einzelnen Homogenberei- che

Anlage 6 Ergebnisse der dynamischen Plattendruckversuche gemäß TP BF-StB Teil 8.3

Anlage 7 Ergebnisse der abfall- / umwelttechnischen Untersuchungen Anlage 7.1 Prüfbericht der GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH, Freiberg vom 26.06.2023, Ergebnisse der Asphaltuntersuchungen nach RuVA-StB 01 Anlage 7.2 Prüfbericht der GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH, Freiberg vom 28.06.2023, Ergebnisse der Untersuchungen von künstlichen Auffüllungen nach LAGA-Richt- linie sowie gemäß DepV Anlage 7.3 Prüfberichte der GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH, Freiberg vom 30.06.2023 und 23.06.2023, Ergebnisse der Untersuchungen von Auffüllmaterialien gemäß EBV (BM-F0*) Anlage 7.4 Prüfbericht der GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH, Freiberg vom 29.06.2023, Ergebnisse der Untersuchungen von anstehenden Böden gemäß EBV (BM-0*)

Anlage 8 Einbaukriterien nach LAGA-Richtlinie für Ausbauasphalt

Anlage 9 Protokoll der Geotech GmbH vom 01.06.2023 zur Kampfmittelüberprüfung am 31.05.2023

51

[Seite 53]

Datum Name

gez.: 21.06.2023 Wiedemann

geprüft:

Benennung: Übersichtslageplan mit Eintragung des Untersuchungsgebietes Bauvorhaben: Bitterfeld, Bahnhofsumfeld Legende Projekt-Nr.: BG-22-0122 Untersuchungsgebiet Maßstab: ~ 1 : 10.000 Anlage: 1

[Seite 54]

BB 209

BP BB

BP BB

Bodenleitsystem BP HsNr.32 BP

KP BB KP

BP BP

BP BP KP BP Bodenleitsystem B BB BP 203 BP

Flur 11

KP

BP BP KP BB 157 BP MP

BP BB BP BP 158 BP BP KP BP BP BP

Bodenleitsystem KP PB BP

BB

PB BP

BP BB

BP BP 159 35

BP BP

BP 616 BP BP

BP

MP Bodenleitsystem KP 1 Bodenleitsystem BP KP 143 2

BP 142

BP BP 141 2

3 143

1

MP

BB BB BP 3

141 BP 5 BP BP 140 4 MP BP

MP 139

BP 137

BP 5 BP

BP BP BP BP KP BP MP BP BP BP MP BP BP

BB BP Bodenleitsystem 1 Bushaltehaus

79,35

79,18 Bushaltehaus 59,87 Bushaltehaus

67,87

78,58 10,97

29,87 57,87 Bushaltehaus Fahrradunterstand

78,78

78,67

78,68

35,87 78,56

47,87

78,74 78,56

78,94 78,88 16,87 78,42

Container 78,45

34,87

78,48

78,53 78,51 78,46 78,40 92,87 78,30

78,43

64,87 78,46

79,22

86,87 78,56 11,97 44,87

78,45 78,35 78,48 78,48 78,51 78,59

86,87 79,87 74,87 2

47,87

78,88 56,87 79,28

3 Denkmal

79,25

78,60 78,72 78,65

78,69 78,48 78,63 78,52

78,73

78,76 4

78,88 78,80 5

78,86

79,49 79,29

79,02 68,87

00,97 78,59

77,87 78,60 78,64 78,74

79,25 38,87 44,87

HS 7

94,87 78,25 78,43

78,38

79,35 31,97

59,87 78,83 56,87

78,49 HS78,71 4 46,87

RKS 6

78,44

78,52 e g 78,54 78,62

HS 1 W

r e z

w a r78,54 78,60 78,66

RKS 3 / RKS 3.1 h

S c 14,87 78,35

78,54

78,31 Lindenstraße 93,87 78,47 78,37 78,45

35,87 78,58

15,87

RKS 2

RKS 8

e

a ß 78,53

r t s f o h

n h Legende a

B RKS 5 Handschurf / Straßenaufbruch HS Rammkernsondierung RKS

Datum Name

Gez.: 28.06.2023 Wiedemann

RKS 7

RKS 1

Geprüft:

Benennung: Lageplan mit Eintragung der Aufschlusspunkte

Bauvorhaben:

RKS 4

Bitterfeld, Bahnhofsumfeld

Projekt-Nr.: BG-22-0122

Maßstab: 1 : 500 Anlage: 2.1

[Seite 55]

BB 507 78,07

78,06 BP BP 77,89 78,51

RKS 9

78,14 RKS 12

g e W r e 79,25

BP 79,21 90,97 BB 49,87 BP 78,89 w a r z

79,29

BP 79,18

BB 79,18

BP 79,14 79,10 BP

79,18

H

20,

B 97

S

B 6 78,93 79,28BP 72,97 78,78 78,66S c h

BP 78,55 1 1 68

BP 168

79,12 79,29

B 79,1

P 6

79,13 78,95

61,97 19,87

HS 9

2

HS 3 79,42 BP 78,99 33,97 571 BP 79,16 79,46 79,06 BP 21,97 78,62 BP

7 B

8,27 P

78,37

20,97

78,99 78,94 98,8 B 7 P

HS 8

BB 78,38 161 79,48 BP 79,27 48,87 78,80 BB 37,87 78,52 208 BP

78,34 BB79,10 HS 5 78,71 2 79,46 BP 88,87 BP

BP 160 Legende

HSBP 2

79,50 160 3 Handschurf / suahetlahsuB 79,17 01,97 78,97 78,94 BP

H

78,5

S

4 7 78,48 1 Straßenaufbruch HS BB 94,87BP 78,25 78,43 209 Rammkernsondierung RKS BB

B79,35 P 31,97

Bodenleitsystem BP Bushaltehaus

59,87 78,83 56,87

BP BB 78,38

HsNr.32 Gez.: D

28 a

.0 t

6 u

.2 m

023 W N

ie a

d m

em e

ann KP KP BB 78,49

79,35

RK

BP 79,18 S Bushaltehau s

B 6 BP 59,87

BB HS Bushalte hau

1 s

Bodenleitsystem BP

KP

H

67

S

,87 78,71 4

7 B

8 P

,58 78,52 46,87

W e g 78,54

BP 78,44 78,62 BP

203 Benennung: Geprüft:

10,97

29,87 57,

B 87

P

78,78 Bu

B sh

P altehaus

KP w a r z e r 78,54 Fahrradunterst

78, a

60 nd

78,66 156 B La

a g

u e

v p

o la

rh n

a m

b i

e t

n E

: intragung der Aufschlusspunkte

RKS 3 / RKS 3.1 KP 78,67

S c h 14,87 BP BP MP BB 78,35 157 Bitterfeld, Bahnhofsumfeld BP

47,87 35,87B

B P

odenleitsystem 78,68 KP78,56

93,87 BB

KP78,47 BP

BP BP BP 78

7 ,

8 5

, 4

31 BP

Lin BP denstraß 78,3 e

7 158 B P

M G r

a o

ß j 2 e 2

s k

t t 0

a

1 N

b 2

: r 2 .:

1 : 500 Anlage: 2.2 PB 78,56 78,45 BP

[Seite 56]

56,77

77,77

g

e

W BB 78,08 78,06 77,80

e

r 77,64

77,83

z

r 77,96

a

RKS 10

84,48 78,47w 78,45 78,42

h

c

S

78,14

78,21 85,30

169 79,24 79,22 79,22 78,35 78,34 78,41 78,17 78,11 81,31 78,72

RKS 11

2 BB 6 507 78,07

78,06 BP BP 77,89 78,51 3

1 2 Legende

RKS 9

78,14 RKS 12 4 Handschurf / g 11,87 Straßenaufbruch HS e W 2 Rammkernsondierung RKS r e 9

BP 79,21 90,97 BB 49,87 BP 78,89 w a r z M Datum Name i

BP 79,14 79,10 BP

79,18

H

20,

B 97

S

B 6 78,93 79,28BP 72,97 78,78 78,66S c h

BP 78,55 1 1 68 t t e l s t r a

ß

Gez.: 28.06.2023 Wiedemann

BP 168

e

79,12 78,95 2 ( Geprüft: 19,87 2

B

61,97

HS 9

7 i t t 79,42 BP 78,99 e Benennung: r f Lageplan mit Eintragung der Aufschlusspunkte

e

571

167 l d

Bauvorhaben: 79,06 BP BP ) BP 21,97 78,62 78,27 78,37 2 5 Bitterfeld, Bahnhofsumfeld

Projekt-Nr.: 20,97 78,99 78,94 98,8 B 7 P HS 8 78,38 161 165 BG-22-0122 BB

48,87 78,80 BB 37,87 78,52 Maßstab: 1 : 500 Anlage: 2.3 208

[Seite 57]

Geo Service Glauchau GmbH Bitterfeld, Bahnhofsumfeld Bericht Nr . : BG-22-0122 Obere Muldenstraße 33 m NHN 08371 Glauchau B a hnhofsbereich Anlage Nr.: 3.1 80.00 Tel.: 03763/779760 Höhenmaßstab: 1:25

RKS 6 79.50 RKS 3 RKS 3.1 79,20 m NHN

79,02 m NHN 79,02 m NHN A Betonpflaster 0.10 (79.10) 79.00 A Betonpflaster A Betonpflaster A Auffüllung + Kies, stark sandig, 0.10 (78.92) 0.10 (78.92) schwach schluffig, grau - A Auffüllung + Kies, stark sandig, dunkelgrau, z. T. schwarz, schwach feucht - feucht, grau, braun, rot, schwach Auffüllung + Sand, stark kiesig, Kohle-, Aschereste feucht, Ziegel-, Beton-, Schotterreste Baugrube - Abriss Bahnhofsgebäude A z. T. schwach schluffig, 0.40 (78.80) 78.50 braun - dunkelbraun, schwach 0.40 (78.62) feucht, Ziegelreste A Auffüllung + Kies, Steine, Sand, grau, rot, ocker, schwach Auffüllung + Sand, kiesig 0.80 (78.22) feucht, Beton-, Backstein-, A - stark kiesig, schwach schluffig, Ziegelbruch, Porzellanreste z. T. schwach schluffig - 0.80 (78.22) schluffig, braun, rot, schwarz, feucht, Ziegel-, Kohle-, 78.00 A sc u h ff w ü a llu ch n g s a + n S d t i e g i n - e s , a k n i d e i s g i , g, fest, kein GW Aschereste A grau, rot, schwach feucht, RKS 2 Ziegel-, Betonbruch 1.40 (77.80) RKS 1 Auffüllung + Sand, kiesig, 77,45 m NHN 77,47 m NHN 1.40 (77.62) schluffig, schwach tonig, fest, kein GW A braun, grau, dunkelgrau, 77.50 feucht - stark feucht, bindige Bereiche weich - steif 1.80 (77.40) Auffüllung + Sand, Kies, A braun, grau, feucht, Betonreste Auffüllung + Kies, stark 0.40 (77.05) A sandig, braun, grau, feucht 77.00

Sand, schwach kiesig, hellgrau, Auffüllung + Sand, schwach 0.70 (76.77) ocker, feucht (diluviale A kiesig, hellgrau - hellgraubraun, Sande) feucht Sand, schwach kiesig, hellgrau 76.50 - hellgraubraun, schwach feucht (diluviale Sande) 1.10 (76.35)

3.00 (76.20) 1.30 (76.17) Endtiefe erreicht, kein GW

76.00 Sand, schwach kiesig - kiesig, braun, stark feucht (diluviale Sande) Sand, schwach kiesig, hellgrau

  • graubraun, feucht (diluviale 75.50 Sande)

2.20 2.20 (75.25) 06.06.23

75.00 2.50 2.50 (74.97) Sand, stark kiesig, braungrau, 06.06.23 stark feucht - nass (diluviale Sande) Sand, kiesig - stark kiesig, braun, stark feucht - nass (diluviale Sande)

74.50 3.00 (74.45) 3.00 (74.47) Legende für Homogenbereiche Endtiefe, BL bei 2,2 m verstürzt Endtiefe erreicht, BL bei 2,4 m verstürzt I.A

I.B Legende 74.00 I.C Generell gilt, dass die angegebenen Schichtgrenzen zwischen den Auf- 1,20 nass schlusspunkten interpoliert sind. Abweichungen können nicht ausgeschlossen werden. I.D GW angetroffen 08.03.22 Die durchgeführten Aufschlüsse sind als Stichproben zu bewerten. Sie lassen für zwischenliegende Bereiche nur Wahrscheinlichkeitsaussagen zu.

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Geo Service Glauchau GmbH Bitterfeld, Bahnhofsumfeld Bericht Nr . : BG-22-0122 Obere Muldenstraße 33 Anlage Nr.: 3.2 m NHN 08371 Glauchau B a hnhofsbereich 80.00 Tel.: 03763/779760 Höhenmaßstab: 1:25

79.50

RKS 7 RKS 4 79.00 78,78 m NHN RKS 5 78,71 m NHN 78,58 m NHN RKS 8 Auffüllung + Oberboden, grau, Auffüllung + Oberboden, MAu schwach feucht, Betonreste 78,42 m NHN MAu Sand, schluffig, kiesig, 78.50 grau - dunkelgrau, schwach 0.30 (78.48) feucht 0.30 (78.41) Auffüllung + Kies, Sand, MAu Auffüllung + Oberboden, grau, schwach schluffig, grau schwach feucht, Betonreste A - dunkelgrau, feucht, Beton-, 0.20 (78.22) Kohle-, Wurzelreste

Auffüllung + Sand, kiesig, 78.00 A schwach schluffig, braun, 0.70 (77.88) grau, schwach feucht, Wurzelreste Auffüllung + Kies, stark sandig, schwach steinig - steinig, 0.70 (77.72) A z. T. schwach schluffig, grau, braun, schwach feucht, Auffüllung + Sand, schwach Ziegelreste 77.50 Auffüllung + Sand, kiesig, A schluffig, z. T. schwach Auffüllung + Sand, schwach A schwach schluffig, graubraun kiesig, braun, feucht, Porzellanreste A kiesig - kiesig, schwach schluffig,

  • dunkelgraubraun, feucht, braun, schwach feucht Kohle-, Ziegel-, Betonreste

1.30 (77.12) 1.50 (77.08)

77.00 1.90 (76.88)

Sand, z. T. schwach kiesig, 76.50 Sand, schwach kiesig, ocker, hellgraubraun, feucht 2.30 (76.41) schwach feucht - feucht (diluviale Sande) Sand, kiesig, hellgraubraun, (diluviale Sande) feucht (diluviale Sande)

Sand, z. T. schwach kiesig, hellgraubraun, feucht 76.00 (diluviale Sande) 2.80 (75.98) fest, kein GW 2.60 (75.82)

3.00 (75.71) Sand, z. T. schwach kiesig, Endtiefe, kein GW 3.00 (75.58) grau, ocker, feucht - stark feucht (diluviale Sande) 75.50 Endtiefe erreicht, kein GW 3.00 (75.42) Endtiefe erreicht, kein GW

75.00

74.50 Legende für Homogenbereiche

I.A

I.B 74.00 I.C Generell gilt, dass die angegebenen Schichtgrenzen zwischen den Auf- schlusspunkten interpoliert sind. Abweichungen können nicht ausgeschlossen werden. I.D Die durchgeführten Aufschlüsse sind als Stichproben zu bewerten. Sie lassen für zwischenliegende Bereiche nur Wahrscheinlichkeitsaussagen zu.

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m NHN Geo Service Glauchau GmbH Bitterfeld, Bahnhofsumfeld Bericht Nr . : BG-22-0122 80.00 Obere Muldenstraße 33 Anlage Nr.: 3.3 08371 Glauchau Neubau - Parkplatz (Park + Ride) Tel.: 03763/779760 Höhenmaßstab: 1:25

79.50

RKS 9 78,92 m NHN 79.00 A Asphalt 0.11 (78.81) RKS 11 Auffüllung + Kies, sandig, schwach 78,42 m NHN A steinig, schwach schluffig, dunkelgrau, 78.50 ocker, feucht, Ziegelbruch, Kohle-, Aschereste 0.60 (78.32) RKS 12 Auffüllung + Kies, stark sandig, 78,03 m NHN A grau - braungrau, schwach feucht, Betonreste 78.00 Auffüllung + Kies, Sand, schwach A schluffig, braun, dunkelgrau, feucht, Ziegelreste 0.60 (77.82)

RKS 10 1.40 (77.52) Auffüllung + Sand, kiesig, schwach 77.50 schluffig - schluffig, dunkelgraubraun, 77,26 m NHN A schwarz, schwach feucht, Ziegel-, Beton-, Schlacke-, Kohlereste

Auffüllung + Sand, schwach kiesig, A schwach schluffig, braun, z. T. dunkelgrau, feucht Sand, kiesig, hellgraubraun, schwach 77.00 feucht (diluviale Sande) Auffüllung + Kies, steinig, sandig, 1.20 (76.83) A grau, rot, feucht, Ziegel-, Betonreste, z. T. -bruch

76.50 Sand, z. T. schwach schluffig, 2.50 (76.42) 2.00 (76.42) hellgrau, braun, schwach feucht 0.90 (76.36) - feucht (diluviale Sande)

Sand, ocker, feucht (diluviale Sande) 2.00 (76.03) 76.00 Sand, schwach kiesig, hellgrau 3.00 (75.92) Auffüllung + Kies, Sand, schwach - hellgraubraun, schwach feucht Endtiefe, kein GW schluffig, dunkelgraubraun, schwarz, (diluviale Sande) A gelb, schwach feucht, Ziegel-, Kohle-, Schlackereste Sand, z. T. schwach kiesig, braun

  • graubraun, stark feucht, 75.50 3.00 (75.42) ab 2,9 m nass (diluviale Sande) Endtiefe erreicht, kein GW 2.00 (75.26)

Auffüllung + Sand, schluffig, schwach 2.90 A kiesig, grau, feucht, bindige Bereiche 08.06.23 3.00 (75.03) 75.00 steif - halbfest, Ziegelreste Endtiefe erreicht, BL bei 2,8 m verstürzt 2.40 2.40 (74.86) 08.06.23

Sand, schwach kiesig, z. T. schwach schluffig, grau, nass (diluviale 74.50 Sande)

3.00 (74.26) Legende für Homogenbereiche Endtiefe erreicht, BL bei 1,8 m verstürzt I.A 74.00 I.B Legende

I.C Generell gilt, dass die angegebenen Schichtgrenzen zwischen den Auf- 1,20 nass schlusspunkten interpoliert sind. Abweichungen können nicht ausgeschlossen werden. GW angetroffen I.D 08.03.22 Die durchgeführten Aufschlüsse sind als Stichproben zu bewerten. Sie lassen für zwischenliegende Bereiche nur Wahrscheinlichkeitsaussagen zu.

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Geo Service Glauchau GmbH Bitterfeld, Bahnhofsumfeld Bericht Nr . : BG-22-0122 Obere Muldenstraße 33 Anlage Nr.: 3.4 08371 Glauchau B usbahnhof Tel.: 03763/779760 Höhenmaßstab: 1:10

m NHN 79.40 HS 2

79,24 m NHN HS 3 79,15 m NHN 79.20 A Asphalt

0.18 (79.06) HS 1 A Asphalt 79.00 Auffüllung + Kies, sandig, 78,91 m NHN schwach steinig, rötlichgrau, 0.19 (78.96) A grau, schwarz, schwach feucht, Asphalt-, Betonreste (Frostschutz) Auffüllung + Kies, sandig, HS 5 A Asphalt 0.40 (78.84) A grau, schwach feucht (Frostschutz) 78.80 78,73 m NHN 0.14 (78.77) HS 4 0.40 (78.75) Auffüllung + Kies, sandig, schwach steinig, rötlichgrau, Auffüllung + Steine, sandig, 78,64 m NHN A schwach feucht, Betonreste A kiesig, gelb, dunkelgrau, (Frostschutz) Backsteinbruch Auffüllung + Kies, sandig A Asphalt 0.55 (78.60) 78.60 A - stark sandig, grau, schwach feucht (Frostschutz) 0.70 (78.54) A A st u e f i f n ü ig llu , n d g u n + k K el i g e r s a , u s , t a ro rk t, sandig, A Asphalt 0.20 (78.53) Auffüllung + Sand, kiesig feucht, Ziegel-, Betonbruch A - stark kiesig, schluffig, 0.65 (78.50) 0.17 (78.47) Auffüllung + Kies, sandig, z. T. schwach tonig, braun, A rötlichgrau, schwach feucht 0.50 (78.41) feucht, bindige Bereiche A Auffüllung + Sand, schwach (Frostschutz) 78.40 steif - halbfest schluffig - schluffig, schwach Auffüllung + Kies, sandig 0.35 (78.38) kiesig, braun, feucht, bindige - stark sandig, schwach steinig, 0.80 (78.44) Bereiche steif A rötlichgrau, schwach feucht, Endtiefe erreicht, kein GW 0.80 (78.35) Asphaltreste (Frostschutz) Auffüllung + Sand, Kies, schwach Auffüllung + Kies, stark sandig, A schluffig, braun, feucht (Tragschicht) Endtiefe erreicht, kein GW A grau, feucht (Frostschutz) 0.40 (78.24)

Auffüllung + Kies, stark sandig, 78.20 A 0.55 (78.18) 0.75 (78.16) braun, schwarz, feucht, Ziegel-, Aschereste (Tragschicht) A Auffüllung + Sand, schwach 0.50 (78.14) Auffüllung + Sand, stark kiesig, kiesig, schwach schluffig, schwach schluffig - schluffig, schwarz, feucht, Aschereste A braun - graubraun, schwach 0.80 (78.11) feucht - feucht, bindige Bereiche 78.00 Endtiefe, kein GW A Auffüllung + Sand, kiesig, halbfest schwach schluffig, schwarz, feucht, Ziegel-, Aschereste 0.80 (77.93) Endtiefe erreicht, kein GW

0.80 (77.84) Endtiefe erreicht, kein GW 77.80

77.60 Legende für Homogenbereiche

I.A

I.B

I.C Generell gilt, dass die angegebenen Schichtgrenzen zwischen den Auf- schlusspunkten interpoliert sind. Abweichungen können nicht ausgeschlossen werden. I.D Die durchgeführten Aufschlüsse sind als Stichproben zu bewerten. Sie lassen für zwischenliegende Bereiche nur Wahrscheinlichkeitsaussagen zu.

[Seite 61]

Geo Service Glauchau GmbH Bitterfeld, Bahnhofsumfeld Bericht Nr . : BG-22-0122 Obere Muldenstraße 33 Anlage Nr.: 3.5 08371 Glauchau B usbahnhof Tel.: 03763/779760 Höhenmaßstab: 1:10

m NHN 79.40

79.20 HS 6

79,03 m NHN

79.00

A Asphalt

0.19 (78.84) 78.80 HS 8

78,65 m NHN Auffüllung + Kies, stark sandig, A grau, braun, schwach feucht (Frostschutz) HS 7 HS 9 78.60 A Asphalt 78,47 m NHN 78,47 m NHN

0.55 (78.48) 0.19 (78.46) A Asphalt 78.40 Auffüllung + Kies, sandig - stark Auffüllung + Kies, sandig, grau, sandig, schluffig, schwach steinig A Asphalt A schwach feucht (Frostschutz) 0.10 (78.37) A - steinig, graubraun, schwarz, feucht, Aschereste 0.35 (78.30) 0.20 (78.27) Auffüllung + Kies, sandig, schwach 0.80 (78.23) Auffüllung + Kies, sandig, rötlichgrau, A steinig, rötlichgrau, grau, schwach A schwach feucht, Asphaltreste (Frostschutz) feucht, Betonreste (Frostschutz) 78.20 Endtiefe, kein GW Auffüllung + Kies, sandig, grau, 0.50 (78.15) A schwach feucht (Frostschutz) 0.35 (78.12) Auffüllung + Kies, sandig - stark A sandig, grau - graubraun, feucht (Frostschutz / Tragschicht) 0.45 (78.02) 0.60 (78.05) Auffüllung + Kies, sandig - stark 78.00 A sandig, grau, graubraun, schwach Auffüllung + Sand, Kies, Steine, feucht, Ziegelreste (Tragschicht) A schwach schluffig, schwarz, grau, gelb, feucht, Backsteinbruch, Beton-, Keramik-, Ziegel-, Aschereste Auffüllung + Kies, Sand, Steine, 0.60 (77.87) 0.80 (77.85) A braun, graubraun, schwarz, feucht, Backsteinbruch, Ziegel-, Schlackereste Endtiefe erreicht, kein GW Auffüllung + Sand, stark kiesig, 77.80 schwach steinig, schwach schluffig, A dunkelgraubraun, schwarz, schwach feucht - feucht, Aschereste

0.80 (77.67) 0.80 (77.67) Endtiefe erreicht, kein GW Endtiefe erreicht, kein GW

77.60

Legende für Homogenbereiche

I.A

I.B

I.C Generell gilt, dass die angegebenen Schichtgrenzen zwischen den Auf- schlusspunkten interpoliert sind. Abweichungen können nicht ausgeschlossen werden. I.D Die durchgeführten Aufschlüsse sind als Stichproben zu bewerten. Sie lassen für zwischenliegende Bereiche nur Wahrscheinlichkeitsaussagen zu.

[Seite 62]

BG-22-0122 Anlage 4.1 Geo Service Glauchau GmbH

Fotodokumentation der Außenarbeiten - Rammkernsondierungen

Abb. 1: Lage / Ansatzpunkt – RKS 1

Abb. 2: Lage / Ansatzpunkt – RKS 2

Abb. 3: Lage / Ansatzpunkt – RKS 3 Abb. 4: Lage / Ansatzpunkt – RKS 3.1

1

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BG-22-0122 Anlage 4.2 Geo Service Glauchau GmbH

Fotodokumentation der Außenarbeiten - Handschürfe / Straßenaufbrüche

Abb. 2: HS 1, verschlossen

Abb. 1: Lage / Ansatzpunkt – HS 1, mit Fallplatte auf OK Frostschutzschicht

Abb. 4: HS 2, verschlossen

Abb. 3: Lage / Ansatzpunkt – HS 2, mit Fallplatte auf OK Frostschutzschicht

1

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BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

Abb. 5: Lage / Ansatzpunkt – HS 3, Abb. 6: HS 3, verschlossen mit Fallplatte auf Planumsniveau

Abb. 8: HS 4, verschlossen

Abb. 7: Lage / Ansatzpunkt – HS 4, mit Fallplatte auf Planumsniveau

2

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BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

Abb. 9: Lage / Ansatzpunkt – HS 5, mit Fallplatte auf Planumsniveau

Abb. 10: HS 5, verschlossen

Abb. 12: HS 6, verschlossen

Abb. 11: Lage / Ansatzpunkt – HS 6, mit Fallplatte auf Planumsniveau

3

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BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

Abb. 14: HS 7, verschlossen

Abb. 13: Lage / Ansatzpunkt – HS 7, mit Fallplatte auf Planumsniveau

Abb. 16: HS 8, verschlossen

Abb. 15: Lage / Ansatzpunkt – HS 8, mit Fallplatte auf Planumsniveau

4

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[Seite 71]

Geo Service Glauchau GmbH Obere Muldenstraße 33 08371 Glauchau Tel.: 0 37 63 / 77 97 60 Bearbeiter: Wiedemann Datum: 24. KW 2023Körnungslinie Bitterfeld BahnhofsumfeldPrüfungsnummer: BG-22-0122 Probe entnommen am: 22. / 23. KW 2023 Art der Entnahme: gestört Probenehmer: Birkner / Liedloff / Böhm
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 80 egnemtmaseG 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 Grenzwerte für Frostschutzschicht (0/56) 10 Grenzwerte für Frostschutzschicht (0/32) im eingebauten Zustand im eingebauten Zustand 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm
Bezeichnung:HS 1/3HS 3/2Bemerkungen: HS 1/3: Tragschicht HS 3/2: Frostschutzschicht geprüft:5.1.1 Anlage: BG-22-0122 Bericht:
Bodenart:S / G, u'G, s
Tiefe:0,5 - 0,75 m unter GOK0,19 - 0,4 m unter GOK
k [m/s] (Beyer):1.2 · 10-41.1 · 10-3
Entnahmestelle:HS 1HS 3
U/Cc20.9/0.726.5/0.9
T/U/S/G [%]:- /7.3/47.2/45.6- /1.6/27.7/69.5
BodengruppeGUGI
Signatur
SchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine
Grenzwerte für Frostschutzschicht (0/32)Grenzwerte für Frosts im eingebautechutzschicht (0/ n Zustand56)
imeingebauten Zustand

Signatur

[Seite 72]

Geo Service Glauchau GmbH Obere Muldenstraße 33 08371 Glauchau Tel.: 0 37 63 / 77 97 60 Bearbeiter: Wiedemann Datum: 24. KW 2023Körnungslinie Bitterfeld BahnhofsumfeldPrüfungsnummer: BG-22-0122 Probe entnommen am: 22. / 23. KW 2023 Art der Entnahme: gestört Probenehmer: Birkner / Liedloff / Böhm
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 80 egnemtmaseG 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 Grenzwerte für Frostschutzschicht (0/56) 10 Grenzwerte für Frostschutzschicht (0/32) im eingebauten Zustand im eingebauten Zustand 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm
Bezeichnung:HS 6_/2HS 7/2Bemerkungen: HS 6/2: Frostschutzschicht HS 7/2: Frostschutzschicht geprüft:5.1.2 Anlage: BG-22-0122 Bericht:
Bodenart:G, sG, s
Tiefe:0,19 - 0,55 m unter GOK0,2 - 0,45 m unter GOK
k [m/s] (Beyer):5.0 · 10-41.5 · 10-3
Entnahmestelle:HS 6HS 7
U/Cc21.8/0.735.8/1.2
T/U/S/G [%]:- /2.9/38.3/57.8- /2.6/21.0/75.0
BodengruppeGIGW
Signatur
SchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine
Grenzwerte für Frostschutzschicht (0/32)Grenzwerte für Fr im eingebostschu auten Ztzschich ustandt (0/56)
imeingebauten Zustand

Signatur

[Seite 73]

Geo Service Glauchau GmbH Obere Muldenstraße 33 08371 Glauchau Tel.: 0 37 63 / 77 97 60 Bearbeiter: Wiedemann Datum: 24. KW 2023Körnungslinie Bitterfeld BahnhofsumfeldPrüfungsnummer: BG-22-0122 Probe entnommen am: 22. / 23. KW 2023 Art der Entnahme: gestört Probenehmer: Birkner / Liedloff / Böhm
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 80 egnemtmaseG 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm
Bezeichnung:_RKS 7/2RKS 8/3Bemerkungen: RKS 7/2: Auffüllung RKS 8/3: Auffüllung geprüft:5.1.3 Anlage: BG-22-0122 Bericht:
Bodenart:G, s, x' - x, z. T. u'S, g' - g, u'
Tiefe:0,3 - 1,9 m unter GOK0,7 - 1,3 m unter GOK
k [m/s] (USBR):3.9 · 10-45.8 · 10-5
Entnahmestelle:RKS 7RKS 8
U/Cc105.9/0.1-/-
T/U/S/G [%]:- /5.0/37.5/42.7- /11.8/73.5/14.8
BodengruppeGU-GISU
Signatur
SchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine

Signatur

[Seite 74]

Geo Service Glauchau GmbH Obere Muldenstraße 33 08371 Glauchau Tel.: 0 37 63 / 77 97 60 Bearbeiter: Wiedemann Datum: 24. KW 2023Körnungslinie Bitterfeld BahnhofsumfeldPrüfungsnummer: BG-22-0122 Probe entnommen am: 22. / 23. KW 2023 Art der Entnahme: gestört Probenehmer: Birkner / Liedloff / Böhm
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 80 egnemtmaseG 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm
Bezeichnung:RKS _1/4RKS 9/4Bemerkungen: RKS 1/4: diluviale Sande RKS 9/4: diluviale Sande geprüft:5.1.4 Anlage: BG-22-0122 Bericht:
Bodenart:S, gS, g
Tiefe:2,2 - 3,0 m unter GOK1,4 - 2,5 m unter GOK
k [m/s] (Beyer):1.8 · 10-43.3 · 10-4
Entnahmestelle:RKS 1RKS 9
U/Cc10.7/0.64.2/0.9
T/U/S/G [%]:- /3.7/58.3/38.0- /1.9/77.7/20.3
BodengruppeSISE
Signatur
SchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine

Signatur

[Seite 75]

Geo Service Glauchau GmbH Obere Muldenstraße 33 08371 Glauchau Tel.: 0 37 63 / 77 97 60 Bearbeiter: Wiedemann Datum: 24. KW 2023Körnungslinie Bitterfeld BahnhofsumfeldPrüfungsnummer: BG-22-0122 Probe entnommen am: 22. / 23. KW 2023 Art der Entnahme: gestört Probenehmer: Birkner / Liedloff / Böhm
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 80 egnemtmaseG 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm
Bezeichnung:RKS 11/3RKS 12/3Bemerkungen: RKS 11/3: diluviale Sande RKS 12/3: diluviale Sande geprüft:5.1.5 Anlage: BG-22-0122 Bericht:
Bodenart:S, g'S, z. T. g'
Tiefe:2,0 - 3,0 m unter GOK2,0 - 3,0 m unter GOK
k [m/s] (Beyer):2.4 · 10-43.3 · 10-4
Entnahmestelle:RKS 11RKS 12
U/Cc3.1/1.03.0/1.0
T/U/S/G [%]:- /1.3/91.9/6.8- /2.8/92.3/4.8
BodengruppeSESE
Signatur
SchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine

Signatur

[Seite 76]

BG-22-0122 Anlage 5.2

Bestimmung des Wassergehaltes durch Ofentrocknung (DIN EN ISO 17892-1)

Projekt:Bitterfeld, BahnhofsumfeldProben-Nr.:HS 1/3, HS 3/2, HS 6/2, HS 7/2
Projekt-Nr.:BG-22-0122Entnahmetiefe:0,5 - 0,75 m; 0,19 - 0,4 m; 0,19 - 0,55 m; 0,2 - 0,45 m
Bearbeiter:WiedemannEntnahmedatum:22. / 23. KW 2023
Datum:24. KW 2023Entnahmeart:gestört
Bodenart:Tragschicht- / FrostschutzmaterialProbennehmer:Liedloff / Birkner / Böhm
Proben-Nr.:HS 1/3HS 3/2
Behälter-Nr.:312289
feuchte Probe + Behälter [g] (1)670,80836,70
trockene Probe + Behälter [g] (2)652,60815,40
Behälter [g] (3)186,70290,40
Wassergehalt [g] (4) = (1 - 2)18,2021,30
trockene Probe [g] (5) = (2 - 3)465,90525,00
Wassergehalt [%] (6) = 4/5 x 100)3,914,06
Proben-Nr.:HS 6/2HS 7/2
Behälter-Nr.:88274
feuchte Probe + Behälter [g] (1)686,701021,60
trockene Probe + Behälter [g] (2)674,101013,30
Behälter [g] (3)160,00274,80
Wassergehalt [g] (4) = (1 - 2)12,608,30
trockene Probe [g] (5) = (2 - 3)514,10738,50
Wassergehalt [%] (6) = 4/5 x 100)2,451,12

1

[Seite 77]

BG-22-0122 Anlage 5.2

Bestimmung des Wassergehaltes durch Ofentrocknung (DIN EN ISO 17892-1)

Projekt:Bitterfeld, BahnhofsumfeldProben-Nr.:RKS 1/4, RKS 7/2, RKS 8/3, RKS 9/4, RKS 11/3, RKS 12/3
Projekt-Nr.:BG-22-0122Entnahmetiefe:2,2 - 3,0 m; 0,3 - 1,9 m; 0,7 - 1,3 m; 1,4 - 2,5 m; 2,0 - 3,0 m; 2,0 - 3,0 m
Bearbeiter:WiedemannEntnahmedatum:22. / 23. KW 2023
Datum:24. KW 2023Entnahmeart:gestört
Bodenart:Auffüllung (RKS 7/2, RKS 8/3) diluviale Sande (RKS 1/4, RKS 9/4, RKS 11/3, RKS 12/3)Probennehmer:Liedloff / Birkner / Böhm
Proben-Nr.:RKS 1/4RKS 7/2
Behälter-Nr.:4546
feuchte Probe + Behälter [g] (1)379,08372,79
trockene Probe + Behälter [g] (2)363,82369,08
Behälter [g] (3)189,16195,71
Wassergehalt [g] (4) = (1 - 2)15,263,71
trockene Probe [g] (5) = (2 - 3)174,66173,37
Wassergehalt [%] (6) = 4/5 x 100)8,742,14
Proben-Nr.:RKS 8/3RKS 9/4
Behälter-Nr.:20U.
feuchte Probe + Behälter [g] (1)255,74292,10
trockene Probe + Behälter [g] (2)253,23289,64
Behälter [g] (3)180,14185,47
Wassergehalt [g] (4) = (1 - 2)2,512,46
trockene Probe [g] (5) = (2 - 3)73,09104,17
Wassergehalt [%] (6) = 4/5 x 100)3,432,36
Proben-Nr.:RKS 11/3RKS 12/3
Behälter-Nr.:Q49
feuchte Probe + Behälter [g] (1)269,72286,30
trockene Probe + Behälter [g] (2)267,10276,45
Behälter [g] (3)180,73182,25
Wassergehalt [g] (4) = (1 - 2)2,629,85
trockene Probe [g] (5) = (2 - 3)86,3794,20
Wassergehalt [%] (6) = 4/5 x 100)3,0310,46

2

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Geo Service Glauchau GmbH Obere Muldenstraße 33 08371 Glauchau Tel.: 0 37 63 / 77 97 60 Bearbeiter: Wiedemann Datum: 29.06.2023Körnungsband - Homogenbereiche Bitterfeld BahnhofsumfeldPrüfungsnummer: BG-22-0122 Probe entnommen am: Art der Entnahme: Probenehmer:
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 80 egnemtmaseG 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm
Bezeichnung:Bemerkungen: Homogenbereich I.A geprüft:5.3.1 Anlage: BG-22-0122 Bericht:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe
Signatur
SchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine

Signatur

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Geo Service Glauchau GmbH Obere Muldenstraße 33 08371 Glauchau Tel.: 0 37 63 / 77 97 60 Bearbeiter: Wiedemann Datum: 29.06.2023Körnungsband - Homogenbereiche Bitterfeld BahnhofsumfeldPrüfungsnummer: BG-22-0122 Probe entnommen am: Art der Entnahme: Probenehmer:
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 80 egnemtmaseG 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm
Bezeichnung:Bemerkungen: Homogenbereich I.B, I.C geprüft:5.3.2 Anlage: BG-22-0122 Bericht:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe
Signatur
SchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine

Signatur

[Seite 80]

Geo Service Glauchau GmbH Obere Muldenstraße 33 08371 Glauchau Tel.: 0 37 63 / 77 97 60 Bearbeiter: Wiedemann Datum: 29.06.2023Körnungsband - Homogenbereiche Bitterfeld BahnhofsumfeldPrüfungsnummer: BG-22-0122 Probe entnommen am: Art der Entnahme: Probenehmer:
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 80 egnemtmaseG 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.06 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm
Bezeichnung:Bemerkungen: Homogenbereich I.D geprüft:5.3.3 Anlage: BG-22-0122 Bericht:
Bodenart:
Tiefe:
k [m/s] (Beyer):
Entnahmestelle:
U/Cc
T/U/S/G [%]:
Bodengruppe
Signatur
SchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine

Signatur

[Seite 81]

BG-22-0122 Anlage 6 Geo Service Glauchau GmbH

Bestimmung des Dynamischen Verformungsmoduls [E ] gemäß TP BF - StB Teil 8.3 Vd
Projekt: Bitterfeld, Bahnhofsumfeld Projekt-Nr.: BG-22-0122 Versuch-Nr.: HS 1 - HS 3 Bodenart: OK Frostschutzschicht OK Planum Fallgewichtsgerät Typ: HMPLFG-SD  : 30 cm Setzungsmessvorrichtung: Schwingungs- Umrechnungsfaktor: ohne aufnehmer Ausgleichsmaterial: Sand Wetter: sonnig / bedeckt Ausgeführt durch: Birkner, Liedloff Datum: 22. KW 2023
Meßpkt. Nr.Fall Nr.Setzung S 1 (mm)Mittelwert s =1/ (s +s +s ) 3 4 5 6 (mm)KorrekturE vd = 22.5: s (MN/m2)Anmerkungen
HS 110,490,48846,11~ 0,14 m u. GOK (OK Frostschutz- schicht)
0,49
0,48
HS 121,261,22518,97~ 0,8 m u. GOK (Auffüllung)
1,23
1,18
HS 210,430,43351,96~ 0,18 m u. GOK (OK Frostschutz- schicht)
0,44
0,43
HS 221,471,10320,40~ 0,8 m u. GOK (Auffüllung)
1,44
1,40
HS 310,580,55940,25~ 0,19 m u. GOK (OK Frostschutz- schicht)
0,57
0,53
HS 321,631,64413,69~ 0,8 m u. GOK (Auffüllung)
1,65
1,65

[Seite 82]

BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

Bestimmung des Dynamischen Verformungsmoduls [E ] gemäß TP BF - StB Teil 8.3 Vd
Projekt: Bitterfeld, Bahnhofsumfeld Projekt-Nr.: BG-22-0122 Versuch-Nr.: HS 4 - HS 6 Bodenart: OK Frostschutzschicht OK Planum Fallgewichtsgerät Typ: HMPLFG-SD  : 30 cm Setzungsmessvorrichtung: Schwingungs- Umrechnungsfaktor: ohne aufnehmer Ausgleichsmaterial: Sand Wetter: sonnig / bedeckt Ausgeführt durch: Birkner, Liedloff Datum: 22. KW 2023
Meßpkt. Nr.Fall Nr.Setzung S 1 (mm)Mittelwert s =1/ (s +s +s ) 3 4 5 6 (mm)KorrekturE vd = 22.5: s (MN/m2)Anmerkungen
HS 410,480,47447,47~ 0,17 m u. GOK (OK Frostschutz- schicht)
0,47
0,47
HS 421,181,16419,33~ 0,8 m u. GOK (Auffüllung)
1,17
1,15
HS 510,490,44650,45~ 0,20 m u. GOK (OK Frostschutz- schicht)
0,43
0,42
HS 520,900,87725,66~ 0,8 m u. GOK (Auffüllung)
0,91
0,82
HS 610,560,58340,30~ 0,19 m u. GOK (OK Frostschutz- schicht)
0,58
0,61
HS 621,041,02321,99~ 0,8 m u. GOK (Auffüllung)
1,08
0,95

2

[Seite 83]

BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

Bestimmung des Dynamischen Verformungsmoduls [E ] gemäß TP BF - StB Teil 8.3 Vd
Projekt: Bitterfeld, Bahnhofsumfeld Projekt-Nr.: BG-22-0122 Versuch-Nr.: HS 7 - HS 9 Bodenart: OK Frostschutzschicht OK Planum Fallgewichtsgerät Typ: HMPLFG-SD  : 30 cm Setzungsmessvorrichtung: Schwingungs- Umrechnungsfaktor: ohne aufnehmer Ausgleichsmaterial: Sand Wetter: sonnig / bedeckt Ausgeführt durch: Birkner, Liedloff Datum: 22. KW 2023
Meßpkt. Nr.Fall Nr.Setzung S 1 (mm)Mittelwert s =1/ (s +s +s ) 3 4 5 6 (mm)KorrekturE vd = 22.5: s (MN/m2)Anmerkungen
HS 710,440,41754,61~ 0,20 m u. GOK (OK Frostschutz- schicht)
0,40
0,40
HS 720,780,75729,72~ 0,8 m u. GOK (Auffüllung)
0,76
0,72
HS 810,430,45849,13~ 0,19 m u. GOK (OK Frostschutz- schicht)
0,46
0,49
HS 820,900,86326,07~ 0,8 m u. GOK (Auffüllung)
0,84
0,84
HS 910,420,40255,97~ 0,10 m u. GOK (OK Frostschutz- schicht)
0,39
0,40
HS 920,640,64534,88~ 0,8 m u. GOK (Auffüllung)
0,66
0,64

3

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BG-22-0122 Anlage 7.1 Geo Service Glauchau GmbH

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BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

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BG-22-0122 Anlage 8 Geo Service Glauchau GmbH

Kriterien für die Verwertung von Ausbauasphalt und

pechhaltigem Straßenaufbruch

gemäß LAGA-Richtlinie

Kriterien für die Verwertung von Ausbauasphalt:  Ausbauasphalt kann bei Verwendung als Zugabematerial für Heißmischgut ohne Be- schränkungen unter Berücksichtigung der Annahmekriterien der Asphaltmischanlagen wiedereingebaut werden.   In ungebundenen Deckschichten ist der Einsatz von Ausbauasphalt zu vermeiden. Wird er dennoch in Deckschichten ohne Bindemittel und/oder Tragschichten ohne Bindemittel unter wasserdurchlässigen Deckschichten verwertet, ist ein Nachweis zu führen, dass das Material keine schädlichen Verunreinigungen enthält. Für die Bewertung sind die Zu- ordnungswerte für den eingeschränkten offenen Einbau von Boden maßgebend. Der Zu- ordnungswert Z 1.1 für PAK wird jedoch mit 10 mg/kg festgelegt.  Ungebundener Ausbauasphalt darf aus Vorsorgegründen nicht in festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzgebieten (Zone I und II) und Heilquellenschutzgebieten (Zone I und II) verwertet werden.

Kriterien für die Verwertung von pechhaltigem Straßenaufbruch:  Ausgebaute pechhaltige Schichten sind im Straßenbau zu verwerten.  Kann pechhaltiger Straßenaufbruch aus Gründen des Immissions- oder Gesundheits- schutzes nicht im Heißmischverfahren eingesetzt werden, so ist das Material mit hydrau- lischen Bindemitteln in Kaltbauweise dauerhaft zu binden zu verdichten, dass ein Aus- trag von Schadstoffen weitgehend verhindert wird. Eine Zugabe von Mineralstoffen zur Verbesserung bautechnischer Eigenschaften ist möglichst gering zu halten um das Vo- lumen der pechhaltigen Schicht nicht unnötig zu vergrößern. Pechhaltiger Straßenauf- bruch darf nicht mit Ausbauasphalt vermischt werden.  Aufbereiteter, im Kaltverfahren gebundener Straßenaufbruch darf ausschließlich im ein- geschränkten Einbau unter definierten technischen Sicherungsmaßnahmen eingesetzt werden: Im Straßen- und Wegebau, bei der Anlage befestigter Flächen in Industrie- und Gewerbe- gebieten sowie bei sonstigen Verkehrsflächen als

  • Tragschicht unter wasserundurchlässigen Schichten oberhalb der Frostschutz- schicht,
  • Teilersatz der oberen Frostschutzschicht unter wasserundurchlässiger Schicht.

1

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BG-22-0122 Geo Service Glauchau GmbH

Wasserundurchlässige Schichten sind Asphaltdeckschichten, dichte Asphaltbinder- oder Asphalttragschichten, Betondecken und Pflaster und Platten mit abgedichteten Fugen. Seitenflächen bzw. seitlichen Abböschungen der pechhaltigen Schicht sind mit Bi- tumenemulsionen zu versiegeln. Zwischen der Unterkante der pechhaltigen Schicht und dem höchsten Grundwasserstand ist ein Abstand von mindestens 1 m zu gewährleisten. Ein Einsatz bei größeren Baumaßnahmen und bei Baumaßnahmen, bei denen der pech- haltige Straßenbaustoff ausgebaut wurde, ist zu bevorzugen. Der Einsatz sollte in Ver- kehrsflächen erfolgen, bei denen nicht mit häufigen Aufgrabungen zu rechnen ist.  Bei anderen Einbindeverfahren ist in Abstimmung mit den zuständigen Behörden deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.  Pechhaltiger Straßenaufbruch darf nicht eingesetzt werden in:

  • festgesetzten, vorläufig sichergestellten oder fachbehördlich geplanten Trink- wasserschutzgebieten I – IIIB,
  • festgesetzten, vorläufig sichergestellten oder fachbehördlich geplanten Heilquel- lenschutzgebieten I – IV,
  • Wasservorranggebieten, die im Interesse der Sicherung der künftigen Wasser- versorgung raumordnerisch ausgewiesen sind,
  • Gebieten mit häufigen Überschwemmungen,
  • Karstgebieten ohne ausreichende Deckschichten und Randgebieten, die im Karst entwässern, sowie in Gebieten mit stark klüftigem, besonders wasserwegsamen Untergrund,
  • Privatwege außerhalb von Industrie- und Gewerbegebieten, Wirtschaftswege, in Lärmschutzwälle, in Geh- und Radwege, sofern diese nicht in direktem Zusam- menhang mit dem Straßenkörper stehen,
  • aus Vorsorgegründen auf Flächen mit sensibler Nutzung wie Kinderspielplätzen, Sportanlagen, Bolzplätze, Schulhöfe.  Bis zu einem PAK-Gehalt (EPA) von 100 mg/kg kann pechhaltiger Straßenaufbruch unter Einhaltung der Anforderungen der Einbauklasse Z 2 mit zusätzlichen Einschränkungen auch ungebunden verwertet werden:
  • Einsatz nur bei Großbaumaßnahmen und
  • vollflächige Überbauung durch eine wasserundurchlässige Schicht.  Pechhaltiger Straßenaufbruch kann bautechnisch, z.B. als Ausgleichsschicht zwischen Abfallkörper und Oberflächenabdichtung in anorganischen Teilbereichen, im Deponie- körper eingesetzt werden.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung