Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Tiefbau- und Entwässerungskanalarbeiten am Schmutzwasserkanal

Status
Offen
Angebotsfrist
12.11.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000)
  • Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000)
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
25923220

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal schreibt eine Rahmenvereinbarung für Tiefbau- und Entwässerungskanalarbeiten aus. Die Arbeiten betreffen das Hachinger Tal; eine Größenordnung und Vertragslaufzeit sind nicht angegeben, die Angebotsfrist endet am 12. November 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Tiefbau und Entwässerungskanalarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Schmutzwasserkanal

    Tiefbau und Entwässerungskanalarbeiten

    Frist: 12.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25923220

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.