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!netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! KEV 110.1 (B) A
Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 1
(Datum)
Vergabe-/Projekt Nr.:
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe
Eröffnungstermin Datum:
PLZ:
Bindefrist endet am:
GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Baumaßnahme:
in:
Leistung:
5202 rebotkO
1 ttinhcsbA A/BOV hcan ebagbastobegnA ruz gnuredroffuA 2.040/006.06 Stadt Baden-Baden
Rechtsamt / Abt. Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden Baden-Baden, 29.09.2026 (Vergabestelle)
2026/113
Ablauf der Angebotsfrist Datum: 29.10.2026 Uhrzeit: 11:00
entfällt, danurelektronische Angebote zugelassen sind.1)
29.10.2026 Uhrzeit: 11:00
Sub- missions- stelle:
Ort:
Straße:
Zimmer:
27.11.2026
Fernwärmetrasse "Ooswinkel"
Baden-Baden
Tiefbau- und Wärmeleitungsbau
Liste der Anlagen:
A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
Teilnahmebedingungen - KEV 112.1 (B) TB - (1-fach)*
Information Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - KEV 169 Info DSGVO - (1-fach)*
siehe Dokument Nr. "02 Nachweisliste - VOB" (1 -fach)*
( -fach)*
- Bei Ausschreibungen im Unterschwellenwertbereich hat der Auftraggeber die Möglichkeit (nicht aber die Pflicht), ausschließlich elektronische Angebote zuzulassen, vgl. dazu § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A. Für diesen Fall sieht § 14 VOB/A vor, dass nur noch eine rein interne Öffnung der Angebote durchgeführt wird (wie es bei EU-Vergaben der Fall ist).
*) Die Angabe der Exemplare gilt nicht für die Bereitstellung der Vergabeunterlagen im Rahmen elektronischer Vergaben. Seite 1 von 4
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Besondere Vertragsbedingungen - KEV 116.1 (B) BVB - (1-fach)* Weitere Besondere Vertragsbedingungen Seite 1 u. 2 - KEV 116.2 (B) WBVB - (1-fach)*
Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV 117 (B) ZVB - (1-fach)* Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW 2) - KEV 117.3 (B) BVB Tariftreue/Mindestlohn - (1-fach)*
Verzeichnis der Zusätzl./Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau - KEV 172.1 ZTV-ETV StB - (1-fach)* Verzeichnis der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen im Ingenieurbau - KEV 172.2 ZTV-Ing - (1-fach)* Pläne/Zeichnungen Nr. ( -fach)*
( -fach)*
C) Anlagen, die soweit erforderlich ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: ³) Angebotsschreiben - KEV 115.1 (B) Ang - (2-fach)* Leistungsverzeichnis/Leistungsbeschreibung (2-fach)* Erklärung derBietergemeinschaft 4) - KEV 175 AngErg Bietergem - (2-fach)* Teilleistungen der Nachunternehmen - KEV 176.1 u. 176.2 AngErg NU Nr. 1 u. Nr. 2 - (2-fach)* Eigenerklärungen zurEignung 5) - KEV 179 AngErg Eignung - (2-fach)* Verpflichtungserklärung Mindestlohn LTMG-BW 2) - KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn - (2-fach)* Lohngleitung ZVB und Änderungssätze - KEV 183 AngErg LGI - (2-fach)* Angebotsschreiben Wartung während der Verjährungsfrist Aufgliederung der Angebotssumme Vordruck Preis 1a und Preis 1b - KEV 180.1 Preis 1a und KEV 180.2 Preis 1b - Aufgliederung wichtiger Einheitspreise - KEV 182 AngErg Preis 2 - (2-fach)*
D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: ³) Aufgliederung der Angebotssumme Vordruck Preis 1a und Preis 1b - KEV 180.1 Preis 1a und KEV 180.2 Preis 1b - (je 2-fach)* Aufgliederung wichtiger Einheitspreise - KEV 182 AngErg Preis 2 - (2-fach)*
Kenn- und Hinweiszettel für Angebotsumschlag - KEV 189.1 (B) Kenn CertiFORM - (1-fach)*
auf andere Weise (schriftlich/Textform)
Fax
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tztühcseg hcilthcerrebehrU KEV 110.1 (B) A
GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
5202 rebotkO
1 ttinhcsbA A/BOV hcan ebagbastobegnA ruz gnuredroffuA 2.040/006.06 B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Weitere Besondere Vertragsbedingungen Seite 3 - KEV 116.3 (B) WBVB - (1-fach)*
Stoffpreisgleitung - KEV 184 AngErg StGl - (1-fach)*
Besondere Vertragsbedingungen Wartung - KEV 146 (W) BVB - (1-fach)* Bestandsliste - KEV 148 (W) Bestand - (1-fach)* Arbeitskarte - KEV 149 (W) Arbeit - (1-fach)* siehe Dokument Nr. "02 Nachweisliste - VOB" (1 -fach)*
( -fach)*
- KEV 145.1 (W) Ang Nr. 1 - (2-fach)*
(je 2-fach)*
Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall (Nebenangebot) - KEV 185 AngErg Bauabfall - (2-fach)* siehe Dokument Nr. "02 Nachweisliste - VOB" (1 -fach)*
( -fach)*
Eigenerklärung zur Eignung - KEV 179 AngErg Eignung - (1 -fach)* siehe Dokument Nr. "02 Nachweisliste - VOB" ( -fach)*
E) Sonstige Anlagen:
- Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und auf Rechnung
der Stadtwerke Baden-Baden zu vergeben. Esistaußerdem beabsichtigt, Wartungsarbeiten gemäß beigefügter Vertragsunterlagen zuvergeben. DiefürdieInspektion undWartung angebotenen Jahrespauschalen undGleitklauseln werdenindieWertung desAngebotes fürdieHerstellung derAnlageeinbezogen. 6
- Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform
In Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform, danach schriftlich oder in Textform Stelle Stadt Baden-Baden PLZ/Ort 76530 Baden-Baden Rechtsamt / Abt. Vergabe Tel. 07221/93-28770
Straße Marktplatz 2 E-Mail vergabe@baden-baden.de
-
Hier ankreuzen, falls der Vertrag unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für Baden-Württemberg (LTMG) fällt, vgl. § 2 LTMG.
-
Die angekreuzten Vordrucke sind bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot separat ausgefüllt einzureichen, es sei denn, der jeweilige Vordruck trifft nicht für alle Hauptangebote zu (z.B. Nachunternehmereinsatz bei Hauptangebot 1, nicht jedoch bei Hauptangebot 2).
-
Diese Erklärung ist im Regelfall nur bei Öffentlicher Ausschreibung anzukreuzen und beizufügen.
-
Nicht einzureichen bei Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben und bei Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Außerdem nicht vom Bieter einzureichen bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben.
-
siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.1 Nr. 1.5
- Die Angabe der Exemplare gilt nicht für die Bereitstellung der Vergabeunterlagen im Rahmen elektronischer Vergaben.
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- Unterlagen und Preisangaben Vergabe-/Projekt Nr.: KEV 110.1 (B) A 3.1
Die unter Rubrik C)derListederAnlagen (s.Seite 2dieses Schreibens) angekreuzten Anlagen 7) Bei Nebenangeboten: Nachweis der Gleichwertigkeit bzw. Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen (vgl. Nr. 2.5 Abs. 1 - KEV 112.1 (B) TB -)
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5202 rebotkO
1 ttinhcsbA A/BOV hcan ebagbastobegnA ruz gnuredroffuA 2.040/006.06 2026/113 Unterlagen, diemit demAngebot einzureichen sind Die nachfolgend angekreuzten Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) sind, soweit erforderlich, mit dem Angebot einzureichen. Soweit es sich dabei um Vordrucke oder um das Leistungsverzeichnis/die Leistungsbeschreibung handelt, sind diese ausgefüllt einzureichen.
Urkalkulation
3.1.1 Ausschluss der Nachforderung von Unterlagen (§ 16a Abs. 3 VOB/A) Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden nicht nachgefordert. Der Ausschluss der Nachforderung gilt jedoch nicht für folgende Unterlagen: *) *) *) *) Auch wenn die vorstehende Erklärung nicht angekreuzt ist, werden folgende Unterlagen nicht nachgefordert:
- BeiNebenangeboten: Nachweis derGleichwertigkeit bzw.Nachweis derErfüllung derMindestanforderungen (vgl. Nr. 2.5Abs. 1-KEV 112.1 (B)TB-).8)
3.1.2 Ausschluss der Nachforderung von Preisangaben (§ 16a Abs. 3 VOB/A) Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.
3.2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind Die nachfolgend angekreuzten Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Soweit es sich dabei um Vordrucke handelt, sind diese ausgefüllt vorzulegen.
Die unter Rubrik D)derListederAnlagen (s.Seite 2dieses Schreibens) angekreuzten Anlagen 9) Die unter Nr. 5der Teilnahmebedingungen (-KEV 112.1 (B) TB -)genannten Unterlagen, soweit sie auf gesondertes Verlangen derVergabestelle vorzulegen sind.10) Urkalkulation
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 2.5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 2.5 der Teilnahmebedingungen), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Nachlässe mit Bedingungen beinhalten
für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
Sind Nebenangebote für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle zugelassen, müssen diese unter Verwendung des Vordrucks - KEV 185 AngErg Bauabfall - eingereicht werden.
- Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen. 5.1 Abweichend von diesen Teilnahmebedingungen gilt Folgendes:
5.2 Wegen Sicherheiten wird auf Nr. 8 - KEV 116.1 (B) BVB - hingewiesen.
-
Es handelt sich dabei um "C) Anlagen, die soweit erforderlich ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind". *) Hier die Unterlagen nennen, die auch dann nachgefordert werden, wenn die Regelung unter 3.1.1 angekreuzt wurde (Ausnahme vom Ausschluss der Nachforderung).
-
Nach Nr. 2.5 Abs. 5 der Teilnahmebedingungen - KEV 112.1 (B) TB - wird das Nebenangebot von der Wertung ausgeschlossen, wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit bzw. der Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen nicht mit Abgabe des Nebenangebots vorliegt.
-
Es handelt sich dabei um "D) Anlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind".
-
Dazu gehören z.B. die in der Eigenerklärung zur Eignung (- KEV 179 Ang ErgEignung -) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, mit denen die in die engere Wahl gekommenen nicht präqualifizierten Unternehmen bei Öffentlichen Ausschreibungen ihre Eigenerklärungen bestätigen. Seite 3 von 4
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5.3 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose
5.4 Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist
- Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
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5202 rebotkO
- 1 ttinhcsbA A/BOV hcan ebagbastobegnA ruz gnuredroffuA 2.040/006.06 KEV 110.1 (B) A
Vergabe/Projekt Nr.: 2026/113
zugelassen zugelassen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie sich nicht nur im Preis, sondern auch inhaltlich voneinander unterscheiden. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen
5.5 Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis
-
Zahlungen und Finanzierungsbedingungen siehe Weitere Besondere Vertragsbedingungen - KEV 116.2 (B) WBVB - bzw. Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV 117 (B) ZVB -.
-
Weitere Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A 8.1 Angebote können abgegeben werden: schriftlich. elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
8.2 Nachprüfungsstelle gemäß §21VOB/A 11) Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe
Die Leistung gehört zu einer Baumaßnahme über dem EU-Schwellenwert. Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20 % Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§ 3 Abs. 9 VgV): Vergabekammer (§ 156 GWB)
8.3 - entfällt - 8.4 - Bieterfragen elektronisch bis spätestens 27.10.2026
- Angebotsabgabe ausschließlich verschlüsselt über Subreport
- Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die im Briefkopf genannte Stelle nicht an die im Briefkopf genannte, sondern an folgende Stelle *):
zu senden oder dort abzugeben.
Der Umschlag ist mit dem anliegenden Kenn- und Hinweiszettel - KEV 189 Kenn - zu versehen. Er muss Ihren Firmennamen, Ihre Anschrift und - soweit nicht vorgedruckt - die Angabe "Baumaßnahme..." und "Angebot für..." (entsprechend den Angaben auf Seite 1) enthalten.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter im beiliegenden Angebotsschreiben anzugeben; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur / dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Abteilung Vergabe, L. Krämer
(Unterschrift)
- siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.1 Nr. 1.3 *) Soll das Angebot nicht an die im Briefkopf genannte Stelle, sondern an eine andere Stelle gesandt bzw. dort abgegeben werden, ist diese Alternative anzukreuzen. Außerdem ist die andere Stelle hier anzugeben.
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Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! KEV 112.1 (B) TB
Teilnahmebedingungen nach VOB/A Abschnitt 1
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Hinweis
Der Auftraggeber verfährt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A 2019, Abschnitt 1)
- Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
- Form und Inhalt der Angebote
2.1 (1)
(2) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
(3)
(4) Die Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw. sind mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.
(5) Alle Eintragungen des Bieters müssen dokumentenecht sein.
(6) Erklärungen und Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
2.2
2.3 Selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses können verwendet werden. Das vom Auftraggeber aufgestellte Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die !netobrev gnumhahcaN
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4202 rebotkO
1 ttinhcsbA A/BOV hcan negnugnidebemhanlieT 0.140/006.06 nach VOB/A Abschnitt 1
Bei schriftlicher Angebotsabgabe muss das Angebot im verschlossenen Umschlag (auf direktem Weg oder per Post) eingereicht werden und an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben sein. Elektronisch übermittelte Angebote dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe - KEV 110.1 (B) A - ausdrücklich zugelassen ist. Sie müssen die dort genannten Bedingungen erfüllen.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
2.4 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
2.5 Nebenangebote
(1) Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
(2) Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenden Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Es müssen alle Leistungen erfasst sein, die zu einer einwandfreien Ausführung erforderlich sind.
(3) Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
(4)
(5) Werden die Anforderungen der Absätze 1 bis 4 nicht erfüllt, dann werden die Nebenangebote von der Wertung ausgeschlossen.
2.6 Preisnachlässe
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben - KEV 115.1 (B) Ang - bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebots und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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KEV 112.1 (B) TB
- Bietergemeinschaften 3.1
Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in den Vordrucken - KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1 - und - KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2 - Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Teilleistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
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tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
-
4202 rebotkO
1 ttinhcsbA A/BOV hcan negnugnidebemhanlieT 0.140/006.06 2.7 Zur Bekämpfung von Beschränkungen des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe haben Bietergemeinschaften mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - abzugeben. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist sie von allen Mitgliedern fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren oder mit einem fortgeschrittenen oder qualifizierten Siegel zu versehen.
3.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
- Nachunternehmen
Eignung
5.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.1 (B) Ang - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung fürdiePräqualifikation erfüllen, ggf.ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck -KEV 179 AngErg Eignung - auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
5.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung fürdiePräqualifizierung erfüllen, ggf.ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen indieengere Wahl, sindaufgesondertes Verlangen dieinder "Eigenerklärung zur Eignung" (-KEV 179 AngErg Eignung -)genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf.ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
- Gleitklausel Ist in Nr. 9 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen - KEV 116.2 (B) WBVB - eine Lohngleitung vorgesehen, dann sind dafür im Vordruck - KEV 183 AngErg LGl - die v.T.-Änderungssätze anzubieten. Sie werden in die Angebotswertung einbezogen.
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KEV 169 Info DSGVO
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
- Was sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten?
1202 iluJ
)OVGSD( gnundrorevdnurgztuhcsnetaD noitamrofnI 0.442/006.06 Vergabe-/Projekt-Nr.:
- Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? ²)
!netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Information Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
2026/113
im/bei ¹) Stadt Baden-Baden
Rechtsamt / Abt. Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
(Vergabestelle)
Die oben im diesem Vordruck - KEV 169 Info DSGVO - genannte Vergabestelle verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
Stadtverwaltung, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Herr Heinrich Weiler
Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden
Telefon: 07221/93 -2531
E-Mail: heinrich.weiler@baden-baden.de
- Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten? ³)
Stadtverwaltung Baden-Baden, Stabsstelle Datenschutz, Herr Steffen Kunz
Briegelackerstraße 8, 76532 Baden-Baden
Telefon: 07221/93 -2125
E-Mail: datenschutz@baden-baden.de
Die oben im diesem Vordruck - KEV 169 Info DSGVO - genannte Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO. Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse , Telefonnummer),
Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen. Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
- Wie verarbeiten wir diese Daten?
Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
¹) Hier Name/Bezeichnung und Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle eintragen. ²) Hier Name und Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Person der Vergabestelle eintragen. ³) Hier die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers eintragen. Seite 1 von 2
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tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
1202 iluJ
)OVGSD( gnundrorevdnurgztuhcsnetaD noitamrofnI 0.442/006.06 KEV 169 Info DSGVO Information Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 6. Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben? Vergabe-/Projekt-Nr.: Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen 2026/113 verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.
Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören: Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) oder § 19 Abs. 2 VOB/A über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30.000,- Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen.
Für Liefer- und Dienstleistungen gilt: Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer wird für die Dauer von drei Monaten (§ 30 Abs. 1 UVgO) über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält auch den Namen des beauftragten Unternehmens.
Für Bauleistungen gilt: Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert über 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert über 15.000,- Euro ohne Umsatzsteuer wird für die Dauer von sechs Monaten (§ 20 Abs. 3 VOB/A) über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält u.a. auch den Namen des beauftragten Unternehmens.
Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer). Gerichte im Falle von Klagen.
- Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
- Welche Rechte haben betroffene Personen?
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DS GVO.(cid:10)In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.
Recht auf Auskunft Esbesteht einRecht aufAuskunft dervonderVergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht(mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann - unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.
Recht auf Löschung Die betroffene Person kann dieLöschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. DerAnspruch hängt jedoch u.a.davon ab,obdieDaten nochzurErfüllung derAufgaben benötigt werden.
Recht auf Einschränkung derVerarbeitung Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nichtentgegen, soweit anderVerarbeitung einwichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6Abs. 1lit.eDSGVO verarbeiten werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder dieAbwicklung desVertrages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten. Recht auf Widerruf Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zuwiderrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt vondem Widerruf unberührt.
Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
Recht auf Beschwerde Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten fürdenDatenschutz unddieInformationsfreiheit wenden, wenn siederAuffassung ist,dassdieAuskunft gebende Stelle ihren Pflichten nichtoder nichtinvollem Umfang nachgekommen ist.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Telefon: 0711/61 55 41 - 0 Telefax: 0711/61 55 41 - 15 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Seite 2 von 2
[Seite 9]
Vergabe-/Projekt-Nr.:
Besondere Vertragsbedingungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2016)
Baumaßnahme:
in:
Leistung:
- Allgemein
1.1 Objekt-/Bauüberwachung (§4Abs. 1Nr.3VOB/B)
Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
1.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz entspr. Baustellenverordnung
Eine Vorankündigung ist nach § 2 BaustellV nicht erforderlich.
- DemAuftragnehmer werden zur Benutzung überlassen (§4Abs. 4VOB/B)
2.1 Lager- und Arbeitsplätze:
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
2.2 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
Seite 1 von 4
4202 rebotkO
- negnugnidebsgartreV erednoseB 6.340/006.06 muss noch erfolgen. Ein Koordinator ist nach § 3 (1) BaustellV
!netobrev gnumhahcaN
- tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR KEV 116.1 Stadt Baden-Baden (B) BVB Rechtsamt / Abt. Vergabe Besondere Vertragsbedingungen Marktplatz 2
76530 Baden-Baden 2026/113 (Vergabestelle)
Fernwärmetrasse "Ooswinkel"
Baden-Baden
Tiefbau- und Wärmeleitungsbau
Dieser hat einen Architekten/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt.
1.2.1 erforderlich. Sie ist erfolgt.
1.2.2
nicht erforderlich. erforderlich. Der Auftraggeber übernimmt die Aufgabe selbst. überträgt die Aufgabe einem Dritten (Architekten/Ingenieur oder Gleichgestellten).
1.2.3 Ein SiGe-Plan ist nach § 2 (3) BaustellV nicht erforderlich. erforderlich; Er liegt bei der ausschreibenden Stelle zur Einsichtnahme aus. Er ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
1.3 Bautagesberichte (§4VOB/B)
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte nach dem Vordruck - KEV 320 Bautgber - arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben.
[Seite 10]
KEV 116.1 (B) BVB
¹)
Verbrauchskosten
nach § 4 Abs. 4 VOB/B; zuständiges Versorgungsunternehmen
werden in der Schlussrechnung, bei nachgewiesenem Verbrauch, einschl. etwaiger Kosten für Messer oder Zähler
entsprechend dem tatsächlichen Betrag
trägt der Auftraggeber.
ist nicht vorhanden. ist vorhanden.
trägt der Auftraggeber.
¹)
3.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung
spätestens
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. !netobrev gnumhahcaN
- tztühcseg hcilthcerrebehrU 2.3 Wasseranschluss
2.4 Stromanschluss
2.5 Sonstige Anschlüsse für
- Ausführungs- /Vertragsfristen (§5VOB/B)
3.1.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR in der
4202 rebotkO
- negnugnidebsgartreV erednoseB 6.340/006.06 Vergabe-/Projekt Nr.: 2026/113
ist nicht vorhanden. ist vorhanden.
Stadtwerke Baden-Baden
abgesetzt.
¹)
Verbrauchskosten
nach § 4 Abs. 4 VOB/B, zuständiges Versorgungsunternehmen
werden in der Schlussrechnung, bei nachgewiesenem Verbrauch, einschl. etwaiger Kosten für Messer oder Zähler
entsprechend dem tatsächlichen Betrag
abgesetzt.
²)
sind vorhanden.
am (Datum).
Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
- KW 2026 ,spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
- Durchmesser, Leistung, Zustand
- z.B. Fernheizung, Telefon Seite 2 von 4
[Seite 11]
KEV 116.1 (B) BVB
Vergabe-/Projekt Nr.:
3.1.2 Die Leistung ist fertig zu stellen (abnahmereif)
am (Datum).
innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn (3.1.1).
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
3.2 Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist (3.1.1) für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist (3.1.2) für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart (§ 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B):
werden als Vertragsfristen vereinbart:
- Vertragsstrafen (§11VOB/B)
4.1 Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: Bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist
Euro
v. H. der Abrechnungssumme (netto).
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. v. H. *) der Abrechnungssumme (netto) begrenzt. 4.3 bleibt unberührt.
4.2 Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen das LTMG **)
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. 4.3 bleibt unberührt. !netobrev gnumhahcaN
- tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
(Beschreibung der Bauleistung)
- 4202 rebotkO
- negnugnidebsgartreV erednoseB 6.340/006.06 2026/113
in der 30. KW2027 , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Vertragsstrafe wegen Verzugs
Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe 1 v. H. der Abrechnungssumme (netto) beträgt.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunternehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe verlangen.
v. H. *) der Abrechnungssumme (netto) begrenzt.
4.3 Wird sowohl eine Vertragsstrafe nach 4.1 als auch eine Vertragsstrafe nach 4.2 vereinbart, wird die Summe beider Vertrags- strafen auf insgesamt 5 v. H. v. H. *) der Abrechnungssumme (netto) begrenzt.
- Verjährungsfrist fürMängelansprüche (§13VOB/B) Vereinbart werden:
Die Regelfrist nach § 13 VOB/B für den Tiefbau (siehe Titel 01 im LV)
Für den Gesamtauftrag Monate
Für Monate (Beschreibung der Bauleistung) Für Monate (Beschreibung der Bauleistung) Für den Gesamtauftrag Jahre
Fürddeenn WWäärrmmelleeiittuunnggssbbaauu ((ssiieehhee PPoossiittiioonn 0022..0088 iimm LLVV)) 10 Jahre
Für Jahre (Beschreibung der Bauleistung)
*) Soll eine niedrigere Obergrenze als 5 v. H. vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. **) Beachte in diesen Zusammenhang auch die Besonderen Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) - KEV 117.3 (B) BVB Tariftreue/Mindeslohn -. Seite 3 von 4
[Seite 12]
KEV 116.1 (B) BVB
Vergabe-/Projekt Nr.:
- Abrechnungen (§14VOB/B)
6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche Aufmaße, Hand- skizzen) sind
einfach
fach
einzureichen.
- Zahlung (§16VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gem § 16 Absatz 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):
Für Abschlagszahlungen i. S. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
!netobrev gnumhahcaN
- tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
4202 rebotkO
- negnugnidebsgartreV erednoseB 6.340/006.06 2026/113
1
Tage.
- Sicherheitsleistung (§17VOB/B)
8.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.1) ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.2) beträgt 3 v.H.
der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Nach Ablauf der Gewährleistung
8.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür der jeweils einschlägige Vordruck des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Vordrucken des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
-
die Vertragserfüllung der Vordruck - KEV 310 Sich 1 -
-
die Mängelansprüche der Vordruck - KEV 311 Sich 2 -
-
vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B der Vordruck - KEV 312 Sich 3 -
Seite 4 von 4
[Seite 13]
KEV 116.2 (B) WBVB Seite 1 u. 2
Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 1 und 2
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2016)
Es gelten nur die ausgewählten
9.2
4202 rebotkO
1 etieS
negnugnidebsgartreV erednoseB eretieW 8.340/006.16 Vergabe-/Projekt-Nr.:
-
Gleitklausel (§§2und15VOB/B)
-
Baustelleneinrichtungsplan (§4VOB/B)
!netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Stadt Baden-Baden
Rechtsamt / Abt. Vergabe Weitere Besondere Vertragsbedingungen Marktplatz 2
76530 Baden-Baden 2026/113 (Vergabestelle)
*)
Baumaßnahme: Fernwärmetrasse "Ooswinkel"
in: Baden-Baden
Leistung: Tiefbau- und Wärmeleitungsbau
Klauseln.
Es wird eine Gleitklausel für
9.1 Lohn nach Maßgabe der Vertragsunterlagen Vordruck - KEV 183 AngErg LGI - vereinbart.
Stoffpreise nach Maßgabe der Vertragsunterlagen Vordruck - KEV 184 AngErg StGl - vereinbart.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Baustelleneinrichtung einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen.
- Baufristenplan (§5VOB/B)
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen - KEV 116.1 (B) BVB -. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen.
Der Plan ist entsprechend dem Baufortschritt fortzuschreiben und nach Aufforderung durch den Auftraggeber über- arbeitet zu übergeben.
Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten.
14 Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich 1- jeweils in facher Fertigung zu übergeben.
- Versicherung (§7VOB/B)
Eine Bauleistungsversicherung nach ABN ABU ¹)
Montageversicherung nach AMoB
hat der Auftraggeber abgeschlossen.
wird der Auftraggeber abschließen.
Mitversichert sind die Risiken aller am Bau beteiligten Unternehmen.
Die Selbstbeteiligung je Schadensereignis beträgt v. H. der Entschädigungssumme, mindestens
Euro und ist im Schadensfall jeweils von derjenigen Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr
zu tragen hat.
*) Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen. ¹) siehe KVHB-Bau Teil 5 Nr. 504.5 Seite 1
[Seite 14]
KEV 116.2 (B) WBVB Seite 1 u. 2
von
von v. H. der Auftragssumme (brutto)
**) Soll ein anderer Zinssatz als 3 v.H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. ²) Nicht für Vergaben nach VOB/A EG bzw. SektVO
4202 rebotkO
2 etieS
negnugnidebsgartreV erednoseB eretieW 8.340/006.16 Vom Auftragnehmer wird ein anteiliger Prämienbetrag von
!netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Vergabe-/Projekt Nr.: 2026/113
Euro
v. T. der Abrechnungssumme (brutto)
gefordert (oder spätestens bei der Schlusszahlung verrechnet).
Der Auftraggeber verzichtet auf eine anteilige Prämienumlage.
- Vorauszahlungen (§16VOB/B)
Der Auftraggeber gewährt eine Vorauszahlung (inklusive Umsatzsteuer)
bei Auftragserteilung v. H. der Auftragssumme (brutto)
die Vorauszahlung wird nicht verzinst.
die Vorauszahlung wird mit 3 v. H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB v. H. p.a. verzinst. **)
Für die Zahlung ist jeweils Sicherheit durch eine Bürgschaft nach dem Vordruck - KEV 312 Sich 3 - zu leisten (vgl. Nr. 8 Vordruck - KEV 116.1 (B) BVB - und Nr. 21 Vordruck - KEV 117 (B) ZVB -).
- Ausführung der Leistungen im eigenen Betrieb ²)
Die "Stammpersonalklausel"
kommt zur Anwendung
kommt nicht zur Anwendung
Der Auftragnehmer wird die Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, weitgehend (mindestens 70 v.H.) mit Stammarbeitskräften des eigenen Betriebs ausführen.
Zum Umfang der eigenen Ausführung hat der Auftragnehmer die entsprechenden Erklärungen im Angebotsschreiben
- (KEV 115.1 (B) Ang) - anzugeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet bei
- vom Auftraggeber genehmigtem und bei
- nicht genehmigungspflichtigem Nachunternehmereinsatz nur solche Firmen zu berücksichtigen, welche mindestens 70 v.H. des ihnen zu übertragenden Leistungsumfangs mit Stammarbeitskräften erbringen.
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Anfordern durch Vorlage eines Verzeichnisses belegen, dass er, bzw. bei der Ausführung der Leistung durch Nachunternehmer, diese Nachunternehmer über das notwendige Stammpersonal verfügt/verfügen.
Aus dem Nachweis müssen Namen, Vornamen und Geburtsdaten der Stammarbeitskräfte ersichtlich sein.
Vor Baubeginn bzw. Baubeginn des Nachunternehmers wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unaufgefordert eine namentliche Liste der auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte, getrennt nach Mitarbeitern des eigenen Betriebes und ggf. des jeweiligen Nachunternehmers übergeben. Den Austausch von Arbeitskräften auf der Baustelle wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen.
Zu ZVB Nummer 1: Pdf-LV hat Vorrang vor Gaeb-LV. 15.
- bis 19. nicht belegt
Es ist Seite 3 Weitere Besondere Vertragsbedingungen - KEV 116.3 (B) WBVB Seite 3 - angefügt
Seite 2
[Seite 15]
KEV 116.3 (B) WBVB Seite 3
Baumaßnahme:
in:
Leistung:
20.1
-
8102 zräM
3 etieS
negnugnidebsgartreV erednoseB eretieW 9.340/006.16 Nachweis des Gewichtes (§ 14 Abs 1 und 2)
Die Kosten für
- die erste Kontrollwägung je Stoff und Abschnitt des Leistungsverzeichnisses und
- von weiteren Kontrollwägungen, deren Ergebnis um mehr als +/- 1,0 % von dem auf dem Wiegeschein oder Frachtbrief angegebenen Gewicht abweicht,
!netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Stadt Baden-Baden
Rechtsamt / Abt. Vergabe Weitere Besondere Vertragsbedingungen Marktplatz 2 Vergabe-/Projekt-Nr.: 76530 Baden-Baden 2026/113 (Vergabestelle)
Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 3
nur bei Straßenbauarbeiten
Fernwärmetrasse "Ooswinkel"
Baden-Baden
Tiefbau- und Wärmeleitungsbau
- Baustofflieferungen
Für die Abrechnung von Stoffen nach Gewicht ist der Verbrauch durch Vorlage der Frachtbriefe oder der Wiegescheine einer geeichten automatischen oder einer geeichten handbedienten, mit einem Sicherheitsdruckwerk versehenen Waage (in der Regel Brückenwaage) laufend nachzuweisen. Dies gilt auch für vom Auftraggeber beigestellte Stoffe. Anerkannt werden nur solche Lieferungen, die bei der Anfuhr von dem Beauftragten des Auftraggebers bestätigt worden sind. Der Auftraggeber kann stichprobenartig das Gewicht einzelner Lieferungen durch Nachwägungen des beladenen und des leeren Fahrzeuges auf derselben Waage oder der nächstgelegenen geeichten öffentlichen Waage nachprüfen (Kontrollwägung).
20.2
werden nicht vergütet.
- alle anderen Kontrollwägungen werden nur besonders vergütet, wenn das mit ihnen erfasste Liefergewicht 2 % der gesamten Liefermenge übersteigt.
20.3 Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren und dgl.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb und dgl.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen.
20.4 Abrechnung (U1 + U2 + U3 ...) Das abzurechnende Gewicht GA = GU x 1 - wird zugrunde gelegt. 100 x NK
Hierbei bedeuten:
GA = das der Abrechnung zugrunde zu legende Gewicht.
GU = Gesamtliefermenge wird durch Addition der auf den einzelnen Wiegescheinen angegebenen Gewichte errechnet.
U1, U2, U3, … = die bei den einzelnen Kontrollwägungen festgestellte Unterschreitung in % des auf dem zugehörigen Wiegeschein angegebenen Gewichts, wobei jedoch nur die Unterschreitungen U über 1,0 %, diese jedoch voll, berücksichtigt werden.
NK = Gesamtzahl der durchgeführten Kontrollwägungen.
20.5 Ergebnisse von Kontrollwägungen, die das auf dem Wiegeschein oder Frachtbrief angegebene Gewicht überschreiten oder um nicht mehr als 1,0 % unterschreiten, werden für die Korrektur des Gesamtgewichts also nicht berücksichtigt. Die auf den einzelnen Wiegescheinen oder Frachtbriefen angegebenen Gewichte werden aufgrund der Ergebnisse der Kontrollwägungen für die Ermittlung des Faktors GU nicht korrigiert.
Seite 3
[Seite 16]
!netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR KEV 117 (B) ZVB
Zusätzliche Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Bauleistungen
- Ausgabe November 2023 -
Inhaltsübersicht
Rangfolge der Vertragsbestandteile (§ 1 Abs. 2 VOB/B) 2. Bedarfspositionen (§ 1 VOB/B) 3. Preisermittlungen (§ 2 VOB/B) 4. frei 5. Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten 6. Ausführungsunterlagen (§ 3 VOB/B) 7. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) 8. Umweltschutz (§ 4 Abs. 3 VOB/B) 9. Nachunternehmen (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8 VOB/B) 10. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) 11. Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4 VOB/B) 12. Unterrichtung des Auftraggebers (§ 10 VOB/B) 13. 14.
Bedarfspositionen (§ 1 VOB/B)
Sind für die Ausführung einer Leistung Bedarfspositionen (Eventual-Positionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Bedarfspositionen trifft der Auftraggeber i.d.R. nach Auftragserteilung.
3.2
3.3 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Hierzu können die Vordrucke des Auftraggebers - KEV 330 (N) Aufst-LV -, - KEV 332 (N) Ford -, - KEV 333 (N) Aufgl Preis 3 - verwendet werden. Diese Vordrucke werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
3.4 Die Nummern 3.1 bis 3.3 gelten auch für die Preise der Nachunternehmen.
3202 rebmevoN
negnugnidebsgartreV ehcilztäsuZ 4.440/006.06 Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2016).
Abrechnung (§ 14 VOB/B) frei Rechnungen (§§ 14 und 16 VOB/B)
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Zahlungen (§ 16 VOB/B) Überzahlungen (§ 16 VOB/B) Sicherheitsleistung (§ 17) VOB/B Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
- Rangfolge der Vertragsbestandteile (§ 1 Abs. 2 VOB/B)
Bei Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung gelten nacheinander:
- das Leistungsverzeichnis
- die Baubeschreibung
- die Zeichnungen
-
Preisermittlungen (§ 2 VOB/B)
3.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
Der Auftraggeber darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertraglichen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer davon rechtzeitig verständigt und ihm freigestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen.
Sie wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben.
- frei
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KEV 117 (B) ZVB
- Werbung (§4Abs.1VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
- Umweltschutz (§4Abs.3VOB/B)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Nachunternehmen (andere Unternehmen) (§4Abs.8VOB/B)
9.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmen übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Er hat die Nachunternehmen bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
9.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmens in Textform bekannt zu geben.
9.3 Sollen Leistungen, die an Nachunternehmen übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu machen.
- Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
- Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4 VOB/B)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. !netobrev gnumhahcaN
- tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
3202 rebmevoN
- negnugnidebsgartreV ehcilztäsuZ 4.440/006.06
- Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
- Ausführungsunterlagen (§3VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
8.1
8.2 Bau- und Abbruchabfälle
8.2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).
8.2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen, sowie des Standes der Technik und führt die von ihm zu erbringenden Nachweise.
8.2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
8.2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
- Unterrichtung des Auftraggebers (§ 10 VOB/B) Der Auftraggnehmer hat
- Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist und
- wichtige Ereignisse im Bereich der Baustelle z. B. Leitungsbeschädigungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden an Nachbargrundstücken und -gebäuden, Hochwasser, Altlasten
dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
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KEV 117 (B) ZVB
13.3 Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen,
Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen,
Geldbeträge auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
- gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
- Zahlungen (§ 16 VOB/B)
17.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
17.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
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3202 rebmevoN
negnugnidebsgartreV ehcilztäsuZ 4.440/006.06 13.2 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
!netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 13. Abrechnung (§ 14 VOB/B)
13.1 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
-
frei
-
Rechnungen (§§ 14 und 16 VOB/B)
15.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
15.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung
15.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
15.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
- Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
16.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenden Erschwernissen,
- die Gerätekenngrößen.
16.2 Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
16.3 Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
- Überzahlungen (§ 16 VOB/B)
18.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
18.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
[Seite 19]
KEV 117 (B) ZVB
- Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
19.1 Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
19.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche.
- Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Seite 4 von 4 !netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
3202 rebmevoN
negnugnidebsgartreV ehcilztäsuZ 4.440/006.06 20.1 Die Bürgschaftsurkunden müssen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen (§ 17 Absatz 4 Satz 2 Halbsatz 2 VOB/B). Hierunter fallen ggf. folgende Erklärungen des Bürgen:
" - Der Bürge .... [Name und Anschrift des Bürgen] .... übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die unbedingte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
Er verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von .... [Betrag] .... Euro an den Auftraggeber zu zahlen.
-
Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
-
Die Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
-
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
20.2 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
20.3 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
- Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
[Seite 20]
KEV 117.3 (B) BVB Tariftreue/Mindestlohn
Besondere Vertragsbedingungen zum
Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden;
(2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen;
(3)
9102 rebmetpeS
WB-GMTL negnugnidebsgartreV erednoseB 0.440/006.06
- Mindestentgelte
für Leistungen,
(4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen,
!netobrev gnumhahcaN
- tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW
– deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, – die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr umfasst werden, – die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine anerkannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern eines Nachunternehmens ausgeführt.
- Nachunternehmen
(2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen,
(3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen,
(4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
- Kontrolle Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unternehmen und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen,
(2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vertraglich sicherzustellen.
- Sanktionen (1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen - KEV 116.1 (B) BVB - , Nr. 4 vereinbart.
(2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.
(3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt. (4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG – kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von seinen Auftragsvergaben ausschließen, – informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung. Seite 1 von 1
[Seite 21]
KEV 115.1 (B) Ang
Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 1
(Name und Anschrift des Bieters) 1) Vergabe-/Projekt Nr.: *)
Vergabeart *)
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Datum: Uhrzeit:
Bindefrist endet am: *)
Angebot
Baumaßnahme:
in:
Leistung:
(Platz für Sicherungs- und Prüfvermerke des Auftraggebers)
5202 rebotkO
1 ttinhcsbA A/BOV hcan nebierhcsstobegnA 8.240/006.06 Ablauf der Angebotsfrist: *)
*) Zutreffendes vom Auftraggeber auszufüllen oder anzukreuzen
- Bei Öffentlicher Ausschreibung vom Bieter, bei den anderen Vergabeverfahren vom Auftraggeber auszufüllen GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
Seite 1 von 4 !netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU 2026/113
Vergabestelle: *)(Anschrift)
Stadt Baden-Baden Rechtsamt / Abt. Vergabe Marktplatz 2 76530 Baden-Baden
29.10.2026 11:00
27.11.2026
Fernwärmetrasse "Ooswinkel" *)
Baden-Baden
Tiefbau- und Wärmeleitungsbau
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5202 rebotkO
1 ttinhcsbA A/BOV hcan nebierhcsstobegnA 8.240/006.06 Eigenerklärungen zur Eignung (nur bei Öffentlicher Ausschreibung) !netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU KEV 115.1 (B) Ang
Erklärung der Bietergemeinschaft
Teilleistungen von Nachunternehmen
- KEV 179 AngErg Eignung -
Urkalkulation GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Vergabe-/Projekt Nr.: 2026/113
1.1 Anlagen **), die Vertragsbestandteil werden:
Leistungsverzeichnis/Leistungsbeschreibung bzw. selbst gefertigte Kurzfassung oder Abschrift des Leistungsverzeichnisses mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
-
KEV 175 AngErg Bietergem -
-
KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1 - bzw. - KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2 -
Verpflichtungserklärung Mindestlohn LTMG-BW ²) - KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn -
Lohngleitung ZVB und Änderungssätze - KEV 183 AngErg LGI -
Nebenangebot(e)
Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall (Nebenangebot) - KEV 185 AngErg Bauabfall -
Angebot für Wartungsarbeiten während der Verjährungsfrist - KEV 145.1 (W) Ang Nr. 1 -
1.2 Nicht beigefügte Vertragsbestandteile: *)
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Ausgabe 2016
Besondere Vertragsbedingungen - KEV 116.1 (B) BVB -
Weitere Besondere Vertragsbedingungen Seite 1 u. 2 - KEV 116.2 (B) WBVB -
Weitere Besondere Vertragsbedingungen Seite 3 - KEV 116.3 (B) WBVB -
Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV 117 (B) ZVB -
Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW ²) - KEV 117.3 (B) BVB Tariftreue/Mindestlohn -
Stoffpreisgleitung - KEV 184 AngErg StGl -
Verzeichnis der Zusätzlichen/Ergänzenden Techn. Vertragsbedingungen im Straßenbau - KEV 172.1 AErg ZTV-ETV StB -
Verzeichnis der Zusätzlichen Techn. Vertragsbedingungen im Ingenieurbau - KEV 172.2 AErg ZTV-Ing -
Pläne/Zeichnungen Nr.
1.3 Anlagen **), die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Aufgliederung der Angebotssumme - KEV 180.1 Preis 1a - bzw. - KEV 180.2 Preis 1b -
Aufgliederung wichtiger Einheitspreise - KEV 182 AngErg Preis 2 -
Freistellungsbescheinigung
*) Zutreffendes vom Auftraggeber auszufüllen bzw. anzukreuzen **) Zutreffendes vom Bieter auszufüllen bzw. anzukreuzen und beizufügen ²) Hier ankreuzen, falls der Vertrag unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für Baden-Württemberg (LTMG) fällt, vgl. § 2 LTMG. Seite 2 von 4
[Seite 23]
KEV 115.1 (B) Ang
Vergabe-/Projekt Nr.: 2026/113
- Ich biete/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. Die Angebotssumme gemäß Leistungsbeschreibung zum Hauptangebot beträgt:
2.1 Ha
2.1.1
| Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) **) | Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % **) | |
|---|---|---|
| keine Vergabe nach Losen *) Gesamtsumme | € |
2.1.2
| Vergabe nachLosen *)4) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Los | € | |||
| Los | € | |||
| Los | € | |||
| Los | € | |||
| Los | € | |||
| Los | € | |||
| Los | € | |||
| Los | € | |||
| Los | € | |||
| Los | € |
2.2 Nebenangebote zum Hauptangebot **)
2.2
| Technische Nebenangebote | Anzahl: | |
|---|---|---|
| Andere Nebenangebote | Anzahl: | |
| Preisnachlass zum Hauptangebot gilt auch für die Nebenangebote | ja |
2.3 Technische Nebenangebote
! 2.3
| Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) | Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % | |
|---|---|---|
| Nr.: Kurzbezeichnung: | € | |
| Nr.: Kurzbezeichnung: | € |
5202 rebotkO
1 ttinhcsbA A/BOV hcan nebierhcsstobegnA 8.240/006.06 3. Sicherheiten siehe Nr. 8 der Besonderen Vertragsbedingungen Vordruck - KEV 116.1 (B) BVB -
4.1 Bauabzugsbesteuerung (nur bei Angebotssummen > 5.000 Euro)
Eine nicht beschränkte Freistellungsbescheinigung (Kopie) liegt bei. Eine beschränkte Freistellungsbescheinigung (Original) liegt bei. Eine Freistellungsbescheinigung liegt nicht vor. Für meinen/unseren Betrieb ist folgendes Finanzamt zuständig:
Steuernummer:
*)Zutreffendes vomAuftraggeber auszufüllen bzw.anzukreuzen **)Zutreffendes vomBieterauszufüllen bzw.anzukreuzen 4)BeiVergabe nachLosennurdiejeweilige Summe desLoses (keineGesamtsumme) angeben !netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 2.4 An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
- Nachweise **)
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Seite 3 von 4
[Seite 24]
KEV 115.1 (B) Ang
4.2 - frei -
4.3
EU-Staat Nationalität (Bitte internationales Kfz-Kennzeichen eintragen) anderem Staat
Wir sind eine Bietergemeinschaft, Angaben zur Nationalität der Unternehmen sind in Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem
- gemacht.
- Erklärungen **)
5.1 Einsatz von Nachunternehmen
nicht eingerichtet ist, (Vordruck - KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1 -)
5.2 Nachweise über die Eignung **)
5.3 Nebenangebot über die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle **) (nur möglich, wenn Nebenangebote insoweit zugelassen sind)
Für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle biete ich/bieten wir, entsprechend den Bedingungen nach
- KEV 185 AngErg Bauabfall -, ein Nebenangebot über eine andere als die in den Vertragsunterlagen genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung an.
Weitere Erklärungen
- ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) !netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU
- Bietergemeinschaften geltennurdannalsKMU,wennderüberwiegende TeildesAuftrags von(einem) Partner(n) derBietergemeinschaft erbracht wird,der/diealsKMU einzustufen ist/sind. **)Zutreffendes vomBieterauszufüllen oderanzukreuzen GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Vergabe-/Projekt Nr.:
eingerichtet ist, (Vordruck - KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2 -) an Nachunternehmen vergeben. Diese Leistungen sind in den genannten Vordrucken aufgeführt.
Wir sind eine Bietergemeinschaft, Angaben zur Präqualifikation bzw. zur Eignung sind im Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - gemacht.
5.4
Ich/Wir erkläre(n), dass
- das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
Ist
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben,
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht an dieser Stelle angegeben,
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen,
Seite 4 von 4
5202 rebotkO
1 ttinhcsbA A/BOV hcan nebierhcsstobegnA 8.240/006.06 2026/113 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem
Ichbin/wir sindeinkleines oder mittleres Unternehmen -KMU -(<250Beschäftigte und <_ 50 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. <_ 43Mio. Jahresbilanzsumme) 1)
Ich werde/Wir werden alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen.
Ich werde/Wir werden Leistungen, auf die mein/unser Betrieb
Ich bin/Wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer **)
Ich bin/Wir sind nicht präqualifiziert und gebe/geben im Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab.
Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das Angebot ausgeschlossen.
wird das Angebot ausgeschlossen.
[Seite 25]
KEV 175 Von der Bietergemeinschaft auszufüllen! AngErg Bietergem
Erklärung der Bietergemeinschaft
Erklärung der Bietergemeinschaft
Baumaßnahme:
in:
Leistung:
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft - Arge - zu bilden. Dazu erklären wir, dass
das unten bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen (sofern nichts anderes vereinbart wird) und
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geschäftsführendes Mitglied (bevollmächtigter Vertreter) ist:
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft und ggf. der Arbeitsgemeinschaft sind:
Firmenname und Adresse:
Unterschrift des Mitgliedes:
!netobrev gnumhahcaN
- tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
9102 raunaJ
tfahcsniemegreteiB red gnurälkrE 7.430/006.06 ¹) Vergabe-/Projekt-Nr.: 2026/113
Fernwärmetrasse "Ooswinkel"
Baden-Baden
Tiefbau- und Wärmeleitungsbau
Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)
Firmenname und Adresse:
Unterschrift des Mitgliedes:
Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)
Firmenname und Adresse:
Unterschrift des Mitgliedes:
Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)
¹) siehe Teilnahmebedingungen - KEV 112.1 (B) TB - Nr. 3, bzw. - KEV 112.2 (B) TB EU -, bzw. - KEV 112.4 (B) TB SKR - Seite 1 von 2
[Seite 26]
!netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
-
9102 raunaJ
tfahcsniemegreteiB red gnurälkrE 7.430/006.06 KEV 175 AngErg Bietergem
Vergabe-/Projekt-Nr.: 2026/113
Firmenname und Adresse:
Unterschrift des Mitgliedes:
Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)
Firmenname und Adresse:
Unterschrift des Mitgliedes:
Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)
Firmenname und Adresse:
Unterschrift des Mitgliedes:
Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)
Firmenname und Adresse:
Unterschrift des Mitgliedes:
Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)
Firmenname und Adresse:
Unterschrift des Mitgliedes:
Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)
Seite 2 von 2
[Seite 27]
KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1
Teilleistungen von Nachunternehmen Betrieb ist nicht eingerichtet
Teilleistungen von Nachunternehmen Vergabe-/Projekt Nr.: *)
2026/113 Betrieb ist auf wesentliche Teile der Leistung nicht eingerichtet
**) (Datum) Baumaßnahme: Fernwärmetrasse "Ooswinkel" *)
in: Baden-Baden *)
Leistung: Tiefbau- und Wärmeleitungsbau *)
Bieter: **)
Ich erkläre/Wir erklären, dass mein/unser Betrieb auf die nachfolgend genannten Teile der Leistung nicht eingerichtet ist und deshalb der Einsatz von Nachunternehmen erforderlich wird.
Wegen der Besonderheit des Bauvorhabens sind ausnahmsweise, bereits mit dem Angebot, für die benannten Teilleistungen auch die Namen der Nachunternehmen, sowie deren Anschriften anzugeben. *) ¹) Mir/Uns ist bewusst, dass insbesondere falsche Angaben in dieser Erklärung den Ausschluss von der Angebotswertung, den Ausschluss von der Teilnahme an künftigen Ausschreibungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 VOB/A) oder ggf. die Kündigung des Bauvertrags zur Folge haben können (§ 8 VOB/B).
Teilleistung Nr.1:**)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.2:**)
!netobrev gnumhahcaN GK oC & Hb
9102 raunaJ
tethciregnie thcin tsi
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
N
tztüh bmG ga beirteB Teilleistung Nr.3:**)
hcseg hcilthcerrebehrU alreV grebrooB drahciR B nemhenretnuhcaN nov negnutsiellieT
0
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
*) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen ¹) Der Auftraggeber sollte diese Option nur in begründeten Ausnahmefällen ankreuzen. 0.760/006.06 Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **)
Seite 1 von
[Seite 28]
KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1
Vergabe-/Projekt Nr.: *) 2026/113 Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
!netobrev gnumhahcaN
tz GK oC & HbmG
9102 raunaJ
tethciregnie thcin tsi beir
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
ztühcse G galreV rteB ne Teilleistung Nr.: **)
eg hcilthcerrebehrU V grebrooB drahciR emhenretnuhcaN nov negnutsiellieT 0.76
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
60/006.06 Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **) *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 2 von
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KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1
Vergabe-/Projekt Nr.: *) 2026/113 Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
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| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
!netobrev gnumhahcaN
tz GK oC & HbmG
9102 raunaJ
tethciregnie thcin tsi beir
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
ztühcse G galreV rteB ne Teilleistung Nr.: **)
eg hcilthcerrebehrU V grebrooB drahciR emhenretnuhcaN nov negnutsiellieT 0.76
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
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| Handel |
60/006.06 Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **) *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 3 von
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KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1
Vergabe-/Projekt Nr.: *) 2026/113 Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
!netobrev gnumhahcaN
tz GK oC & HbmG
9102 raunaJ
tethciregnie thcin tsi beir
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
ztühcse G galreV rteB ne Teilleistung Nr.: **)
eg hcilthcerrebehrU V grebrooB drahciR emhenretnuhcaN nov negnutsiellieT 0.76
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
60/006.06 Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **) *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 4 von
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KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2
Teilleistungen von Nachunternehmen obwohl Betrieb eingerichtet ist
Teilleistungen von Nachunternehmen Vergabe-/Projekt Nr.: *)
2026/113 obwohl Betrieb auf Teile der Leistung eingerichtet ist
**) (Datum) Baumaßnahme: Fernwärmetrasse "Ooswinkel" *)
in: Baden-Baden *)
Leistung: Tiefbau- und Wärmeleitungsbau *)
Bieter: **)
Ich erkläre, dass folgende Teile der Leistung, auf die mein Betrieb eingerichtet ist, nicht im eigenen Betrieb erbracht, sondern an Nachunternehmen vergeben werden sollen. ¹)
Wegen der Besonderheit des Bauvorhabens sind ausnahmsweise, bereits mit dem Angebot, für die benannten Teilleistungen auch die Namen der Nachunternehmen, sowie deren Anschriften anzugeben. *) ²) Mir ist bewusst, dass insbesondere falsche Angaben in dieser Erklärung den Ausschluss von der Angebotswertung, den Ausschluss von der Teilnahme an künftigen Ausschreibungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 VOB/A) oder ggf. die Kündigung des Bauvertrags zur Folge haben können (§ 8 VOB/B).
Teilleistung Nr.1:**)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.2:**)
!netobrev gnumhahcaN
GK oC & Hbm
9102 raunaJ
tsi tethciregnie beirteB lh
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
- tztühc mG galr howbo
n Teilleistung Nr.3:**)
cseg hcilthcerrebehrU reV grebrooB drahciR nemhenretnuhcaN nov negnutsiellieT 0.9
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
*) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen ¹) Bei Angebotsabgabe auf etwaige Stammpersonalklausel (Nr. 14 - KEV 116.2 (B) WBVB -) achten ²) Der Auftraggeber sollte diese Option nur in begründeten Ausnahmefällen auswählen 960/006.06 Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **) Seite 1 von
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KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2
Vergabe-/Projekt Nr.: *) 2026/113 Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
9 Teilleistung Nr.: **)
!netobrev gnumhahcaN
tz GK oC & HbmG 9102 raunaJ
tsi tethciregnie beirteB lhow
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
ztühcse G galreV wbo ne Teilleistung Nr.: **)
eg hcilthcerrebehrU V grebrooB drahciR emhenretnuhcaN nov negnutsiellieT 0.96
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
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*) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 2 von 60/006.06 Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **)
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KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2
Vergabe-/Projekt Nr.: *) 2026/113 Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
9 Teilleistung Nr.: **)
!netobrev gnumhahcaN
tz GK oC & HbmG 9102 raunaJ
tsi tethciregnie beirteB lhow
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
ztühcse G galreV wbo ne Teilleistung Nr.: **)
eg hcilthcerrebehrU V grebrooB drahciR emhenretnuhcaN nov negnutsiellieT 0.96
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
*) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 3 von 60/006.06 Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **)
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KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2
Vergabe-/Projekt Nr.: *) 2026/113 Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
Teilleistung Nr.: **)
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
9 Teilleistung Nr.: **)
!netobrev gnumhahcaN
tz GK oC & HbmG 9102 raunaJ
tsi tethciregnie beirteB lhow
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
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| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
ztühcse G galreV wbo ne Teilleistung Nr.: **)
eg hcilthcerrebehrU V grebrooB drahciR emhenretnuhcaN nov negnutsiellieT 0.96
| Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Kurzbeschreibung | ||||
| Nachunternehmen Name und Anschrift: | Mitglied bei Berufsgenossenschaft: | Mitglieds-Nr. | im Bereich | ||
| Handwerk | |||||
| Industrie | |||||
| Handel |
*) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 4 von 60/006.06 Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **)
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!netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU KEV 179 AngErg Eignung
Vergabe-/Projekt Nr.:
Name, Anschrift
GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
3202 rebmevoN
2 dnu 1 etieS
gnungiE ruz negnurälkrenegiE 0.970/006.06 Eigenerklärungen zur Eignung - Seite 1 und 2
2026/113
Baumaßnahme: Fernwärmetrasse "Ooswinkel" *)
in: Baden-Baden *)
Leistung: Tiefbau- und Wärmeleitungsbau *)
Eigenerklärungen zur Eignung - Seite 1 und 2 **)
Ich/Wir:
bin/sind
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
anderes Unternehmen/Unterauftragnehmer
und gebe/geben folgende Eigenerklärungen ab:
a) Umsatz des Unternehmens
drei Mein/unser Unternehmen hatte in den letzten ¹) abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende Umsätze, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen:
Jahr Umsatz
€
€ €
€
b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen fünf Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir in den letzten ¹) abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt habe/haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Beachte: Wenn diese Erklärung angekreuzt wurde, sind Angaben für mindestens drei ²) Referenzen auf den Seiten 3 und 4 zu machen!
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers vorlegen, dass ich/wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht habe/haben. Außerdem werde ich/werden wir in diesem Fall den Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers benennen.
c) Arbeitskräfte
Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei ¹) ab- geschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
*) Vom Auftraggeber auszufüllen. **) sämtliche nachfolgenden Erklärungen sind vom Bewerber/Bieter/Nachunternehmer/anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer, sofern zutreffend, auszufüllen bzw. anzukreuzen. ¹) Hier hat der Auftraggeber die Möglichkeit, eine andere Zahl an Kalenderjahren vorzugeben. ²) Hier hat der Auftraggeber die Möglichkeit, eine andere Zahl an Referenzen vorzugeben.
Seite 1 von 4
[Seite 36]
KEV 179 AngErg Eignung
Vergabe-/Projekt Nr.:
d) Eintragung in das Berufsregister
Ich bin/Wir sind
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.
e) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
f) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
g) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse ¹), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen ²) vorlegen.
h) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. !netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
3202 rebmevoN
2 dnu 1 etieS
gnungiE ruz negnurälkrenegiE 0.970/006.06 2026/113
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen.
Ort, Datum Unterschrift
(Ort, Datum und Unterschrift sind nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebots ist.)
¹) Soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist. ²) Soweit des Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
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[Seite 37]
KEV 179 AngErg Eignung
Vergabe-/Projekt Nr.:
von: bis:
Hierfür waren durchschnittlich eingesetzt: Arbeitnehmer: (Anzahl) Leitungskräfte: !netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
-
3202 rebmevoN
2 dnu 1 etieS
gnungiE ruz negnurälkrenegiE 0.970/006.06
Ergänzende Eigenerklärungen zur Eignung
Eigenerklärungen zur Eignung - Seite 3 und 4
- Seite 3 und 4
2026/113
Zu Buchstabe
b) In dem unter Erklärung b) genannten Zeitraum habe ich/haben wir Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. *)
- Baumaßnahme:
in:
Bauherr, Auftraggeber:
Anschrift:
Leistung:
Ort der Ausführung:
Ausführungszeit:
Ich war/Wir waren: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmen
und habe/haben mit eigenem Betrieb folgende Leistungen ausgeführt:
Leistung Menge, Einheit
Auftragswert der gesamten Leistung: € eigenen Leistung: €
Hierfür waren durchschnittlich eingesetzt: Arbeitnehmer: (Anzahl) Leitungskräfte: (Anzahl).
Es gab folgende besonderen technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen:
- Baumaßnahme:
in:
Bauherr, Auftraggeber:
Anschrift:
Leistung:
Ort der Ausführung:
Ausführungszeit:
von: bis:
Ich war/Wir waren: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmen
und habe/haben mit eigenem Betrieb folgende Leistungen ausgeführt:
Leistung Menge, Einheit
Auftragswert der gesamten Leistung: € eigenen Leistung: €
(Anzahl).
Es gab folgende besonderen technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen:
*) Vom Bewerber/Bieter/Nachunternehmer/anderen Unternehmern/Unterauftragnehmer auszufüllen bzw. anzukreuzen. Seite 3 von 4
[Seite 38]
KEV 179 AngErg Eignung
Vergabe-/Projekt Nr.:
Hierfür waren durchschnittlich eingesetzt: Arbeitnehmer: (Anzahl) Leitungskräfte: !netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
3202 rebmevoN
2 dnu 1 etieS
gnungiE ruz negnurälkrenegiE 0.970/006.06 2026/113
- Baumaßnahme:
in:
Bauherr, Auftraggeber:
Anschrift:
Leistung:
Ort der Ausführung:
Ausführungszeit:
von: bis:
Ich war/Wir waren: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmen
und habe/haben mit eigenem Betrieb folgende Leistungen ausgeführt:
Leistung Menge, Einheit
Auftragswert der gesamten Leistung: € eigenen Leistung: €
Hierfür waren durchschnittlich eingesetzt: Arbeitnehmer: (Anzahl) Leitungskräfte: (Anzahl).
Es gab folgende besonderen technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen:
- Baumaßnahme:
in:
Bauherr, Auftraggeber:
Anschrift:
Leistung:
Ort der Ausführung:
Ausführungszeit:
von: bis:
Ich war/Wir waren: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmen
und habe/haben mit eigenem Betrieb folgende Leistungen ausgeführt:
Leistung Menge, Einheit
Auftragswert der gesamten Leistung: € eigenen Leistung: €
(Anzahl).
Es gab folgende besonderen technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen:
Seite 4 von 4
[Seite 39]
!netobrev gnumhahcaN
tztühcseg hcilthcerrebehrU KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn
Vergabe-/Projekt Nr.:
GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR
5202 rebotkO
- nholtsedniM gnurälkresgnuthcilfpreV 0.870/006.06 Verpflichtungserklärung Mindestlohn
2026/113
Baumaßnahme: Fernwärmetrasse "Ooswinkel" *)
in: Baden-Baden *) Leistung: Tiefbau- und Wärmeleitungsbau *)
Bieter: **)
Verpflichtungserklärung
für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung, ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Ver- pflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleih- unternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); dass ich sicherstelle/dass wir sicherstellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
den Ausschluss meines/unseres Unternehmens oder der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben,
der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
Ort, Datum Unterschrift
(Ort, Datum und Unterschrift sind nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebots ist.)
*) Vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Vom Bieter nach Bedarf auszuwählen und ankreuzen Seite 1 von 1