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Information für Bieter: Regelung der elektronischen Datenübermittlungen
| Vergabenummer | Maßnahmennummer | |
| Maßnahme | ||
| Leistung | ||
Information für Bieter
Regelung der elektronischen Datenübermittlungen zwischen Ausschreibender Stelle und Bieter
| ✓ | Wir stellen Ihnen sämtliche Formulare, die Sie in Abhängigkeit Ihres Angebotes ausfüllen und wieder über die Vergabeplattform zurücksenden (hochladen) müssen, im Word-Format (*.docx) zur Verfügung. |
| ✓ | Das Leistungsverzeichnis stellen wir Ihnen als GAEB-Datei im XML-Format „*.X83“ zur Verfügung. Tragen Sie Ihre Preise und evtl. geforderte Bieterangaben in die GAEB-Datei ein und laden Sie diese Datei als „*.X84“ wieder hoch.*) |
| ✓ | Zudem stellen wir einen Teil der Vergabeunterlagen inkl. Leistungsbeschreibung / Leistungs-verzeichnis (Langtext) sowie weitere zusätzliche Unterlagen (Pläne, Gutachten etc.) im PDF-Format ein. |
| ✓ | Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe Sie können sämtliche Angebotsunterlagen wahlweise einzeln – oder im Paket als ZIP-Datei – hochladen. Lediglich das Angebotsschreiben (Formblatt 213 im Word-Format) sollte separat hochgeladen werden, da es als einziges Dokument bei der Angebotseröffnung verlesen wird. |
| ✓ | Sofern Sie zugelassene Nebenangebote, Sondervorschläge, Referenzunterlagen etc. abgeben, können diese in allen gängigen Dateiformaten (z.B. WORD, EXCEL, TXT, JPG, PDF etc.) hochgeladen werden.*) |
| ✓ | Zur Abgabe eines vollständigen Angebotes beachten Sie bitte die Angaben im Formblatt 216 - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen. |
| ✓ | Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über die Vergabeplattform oder per Mail gestellt werden und werden grundsätzlich über die Vergabeplattform beantwortet. |
| ✓ | In diesem Vergabeverfahren ist die Einreichung eines Angebotes ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform zulässig. Die Einreichung schriftlicher Angebote (Postweg oder persönliche Abgabe) ist nicht zugelassen! Ebenso sind Bieter und deren Bevollmächtigte zum Eröffnungstermin nicht zugelassen. |
| ✓ | Nach Angebotseröffnung erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung der Vergabeplattform, dass die Zusammenstellung der Angebote mit den protokollierten Angaben zur Verfügung steht. |
| ✓ | Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Bieterinformationen oder Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der Plattform informieren. |
| ✓ | Service-Hotline der Vergabeplattform: Beratung und Hilfe bei allen Fragen zur Bedienung der Vergabeplattform steht von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Sie erreichen den Support unter der Hotline 0221 – 9 85 78-0. |
Ihre Zentrale Vergabestelle der
Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Tel.: 06133 / 4901-217
E-Mail: vergabestelle@vg-rhein-selz.de