151.1 Baubeschreibung.pdf

Tief-, Straßen- und Landschaftsbauarbeiten zur Innenstadtsanierung in Leutkirch im Allgäu

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 09:39 (Europe/Berlin)

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KEV 151.1 Lb1

Leistungsbeschreibung - Allgemeine Beschreibung

Leistungsbeschreibung ¹) Seite ²) Vergabe-/Projekt-Nr.:

Baumaßnahme:

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

²) Innerhalb der Leistungsbeschreibung durchgehend zählen !netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

3202 rebmevoN

gnubierhcseB eniemegllA

  • gnubierhcsebsgnutsieL 0.030/006.06 1 E24005.A1

Neugestaltung Stadtkern - Innenstadtsanierung BA 1

in: 88299 Leutkirch

Leistung: Tief-, Straßen- und Landschaftsbauarbeiten

1.1 Auszuführende Leistungen

Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu mit rund 23.500 Einwohnern liegt im Landkreis Ravensburg in Baden-Württemberg. Leutkirch betreibt eine intensive Innenstadtentwicklung und beabsichtigt die Neugestaltung des Stadtkerns (mittelalterliche Altstadt). Ziel ist es, vorhandene städtebauliche, gestalterische und funktionale Defizite zu beseitigen und Aufwertungsmaßnahmen mittels einer Oberflächenneugestaltung durchzuführen. Das übergeordnete Ziel der Aufwertungsmaßnahmen ist die Stärkung des Stadtkerns bzw. der engeren Altstadt als urbaner Begegnungsraum, als Versorgungszentrum und als Wohnstandort durch eine funktional- infrastrukturelle Neuordnung. Die Realisierung wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen, der BA 1 ist Teil der gegenständlichen Ausschreibung. Dieser ist in weitere einzelne Bauabschnitte zur Abwicklung der Baumaßnahme aufgeteilt. Der Bauabschnitt 1 umfasst eine Gesamtfläche von ca. 8.000 m² und beinhaltet den Bereich der Marktstraße (Nord und Süd) sowie dem Marktplatz einschließlich der östlichen Kornhausstraße und des Gänsbühls, der östlichen Lammgasse und des westlich angrenzenden Bereichs der Katholischen Kirchgasse. Im Zuge der Oberflächenneugestaltung sollen die bestehenden Infrastrukturleitungen erneuert sowie zusätzliche Infrastruktur errichtet werden.

Teil 1: Infrastruktur

Allgemeine Angaben zur Ausführung:

Bei der Infrastruktur-Baumaßnahme handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme im Zuge der Oberflächenneugestaltung im innerstädtischen Stadtkern. Dabei sollen größtenteils sämtliche Infrastrukturleitungen im Ausbaubereich erneuert bzw. erstmalig errichtet werden. Bestandteil des LV-Teils Infrastruktur sind sämtliche Leitungsinfrastrukturarbeiten (ausgenommen Versorgungsträger) sowie der Abbruch bzw. Rückbau der bestehenden Oberflächenbeläge und Einbauten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze/ Gebäudeaußenwand im Bereich der Oberflächenneugestaltung. Da die Erneuerung der Infrastrukturleitungen teilweise über den Bereich der Oberflächenneugestaltung hinaus erfolgt, beinhaltet dieser LV-Teil ebenso die Straßenbauarbeiten (Rückbau und Wiederherstellung der Oberflächen im Bestand) aufgrund der Leitungserneuerung außerhalb der Oberflächenneugestaltung. Sämtliche Oberflächenarbeiten ab Erdplanum im Bereich der Oberflächenneugestaltung sind im LV-Teil Frei-, und Verkehrsanlagen besch rieben.

Folgende Infrastukturanlagen umfassen die Erneuerung und/ oder Neuverlegung inkl. etwaigen Abbruch/ Rückbau und Entsorgung und sind Teil der Ausschreibung: Abbruch/- Rückbau Oberflächen, Mischwasserkanal, Wasserversorgung, Fernwärmeversorgung, Breitbandversorgung, internes Leerrohrnetz der Stadtverwaltung, Straßenbeleuchtung, Stadtinterne Stromversorgung, Technik für Wasserlauf und Brunnen. Außerdem beinhaltet die Ausschreibung die Erneuerung und/ oder Neuverlegung aller Hausanschlüsse bei sämtlichen angrenzenden Gebäuden für die infrastrukturellen Anlagen im öffentlichen Bereich sowie für kommunale Gebäude. Im Zuge der öffentlichen Sanierungsarbeiten der Infrastruktur-Hausanschlussleitungen wird ebenso die Erneuerung der privaten Hausanschlussleitungen (Kanal, Wasser, Strom) bis ins Gebäude, sofern erforderlich, mit angestrebt. Die Arbeiten für die Hausanschlüsse auf den Privatgrundstücke/ ab Gebäudeaußenwand sowie ggf. Kellerwandsanierungen sind jedoch Sache des jeweiligen privaten Eigentümers und direkt mit dem Eigentümer zu vereinbaren. Die im LV angebotenen Einheitspreise sind auch auf Privateigentümer zu übertragen.

¹) Siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.5 Nr. 1 und Teil 5 Nr. 504 Leistungsbeschreibung Seite 1 von 9

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Leistungsbeschreibung - Allgemeine Beschreibung

Leistungsbeschreibung ¹) Seite ²) Vergabe-/Projekt-Nr.:

Baumaßnahme:

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tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

3202 rebmevoN

gnubierhcseB eniemegllA

  • gnubierhcsebsgnutsieL 0.030/006.06 2 E24005.A1

Neugestaltung Stadtkern - Innenstadtsanierung BA 1

in: 88299 Leutkirch

Leistung: Tief-, Straßen- und Landschaftsbauarbeiten

1.1 Auszuführende Leistungen

Die Informations- und Abstimmungspflicht sowie notwendige Absprachen mit den betroffenen Anliegern und Grundstückseigentümern über den geplanten Bauablauf, Behinderungen etc. sind unentgeltlich vor Ort, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft und der örtlichen Bauleitung durchzuführen. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Generell wird bei der sensiblen innerstädtischen Baumaßnahme mit direkter Berührung der angrenzenden Gewerbe,- Einzelhandels,- und Gastronomiebetriebe großen Wert auf die Abstimmung und Kommunikation vor Ort gelegt. Die Baustelle muss zwingend dauerhaft mit einem deutschsprachigen Polier besetzt sein. Ebenso muss die Baustelle durchgehend besetzt und betrieben werden. Bauunterbrechungen, Handwerkerferien etc. werden nicht akzeptiert.

Der Auftragnehmer hat auf alle im Baufeld angesiedelten Privatpersonen sowie Gewerbetreibende bzgl. Lärm- und Schmutzentwicklung Rücksicht zu nehmen. Aufgrund der innerstädtischen Baustelle sind die täglichen Arbeitszeiten mit Arbeitsbeginn frühestens um 07:00 Uhr und dem Arbeitsende spätestens um 18:00 Uhr zu beachten. Die Arbeiten können werktags von Montag bis Freitag ausgeführt werden. Für Arbeiten an Samstagen bedarf es einer vorherigen Absprache mit der örtlichen Bauleitung und der Stadt Leutkirch. Die AVV Baustellenlärm nach Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen ist zu beachten und die vorgegebenen Immissionsgrenzwerte sowie die täglichen Arbeitszeiten sind einzuhalten.

Die Gebäude/- und Einzelhandelszugänge sind provisorisch gemäß der entsprechenden LV-Position trittsicher herzustellen und während der gesamten Bauzeit instand zu halten. Die Baustelle muss während der gesamten Bauzeit für Rettungs,- Feuerwehr,- und Anlieferungsfahrzeuge anfahrbar sowie für den öffentlichen Fußgängerverkehr zugänglich sein, hierfür soll eine provisorische Verkehrsfläche gemäß der entsprechenden LV-Position hergestellt werden. Aufgrund der Anfahrbarkeit und Aufstellfläche eines Feuerwehrfahrzeuges/ Brandschutz dürfen offene Grabenlängen im Baufeld max. 30 m betragen. Die geplanten Infrastrukturarbeiten finden in beengten Verhältnissen im Bestand statt. Mehraufwendungen für beengte Verhältnisse/ seitliche Hindernisse (Gebäudewand, Mauer, Zaun, Geländer, Lichtschacht, Treppe, Hauseingangspodest, Bäume etc.), Kleinmengen, bestehende Bebauungen, Anlieger/- Fußgängerverkehr etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Baugrund, Lagerplätze und Materialmanagement:

Baugrund- und Grundwasserverhältnisse sowie eine Abfallrechtliche Bewertung des Baugrunds können dem beiliegenden Geotechnischen Gutachten und der Abfallrechtlichen Analyse von der Gesellschaft Baugrund Süd und dem Büro Sickinger Umwelt- und Wasserwirtschaft entnommen werden.

Der Auftraggeber stellt Flächen für BE-Container/ Zwischenlager Material/ Aushub etc. gemäß Planvorlage im Stadtgebiet zur Verfügung, Transportentfernung bis 3 km. Der Lagerplatz ist durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich und auf eigene Kosten herzurichten, zu sichern und nach den Arbeiten wieder rückzubauen. Ebenso wird vom Auftraggeber eine zusätzliche Lagerfläche, welche mittels Zaun- und Toranlage gesichert sowie in Asphalt befestigt ist, zur Verfügung gestellt. Transportentfernung bis 6 km.

¹) Siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.5 Nr. 1 und Teil 5 Nr. 504 Leistungsbeschreibung Seite 2 von 9

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gnubierhcseB eniemegllA

  • gnubierhcsebsgnutsieL 0.030/006.06 3 E24005.A1

Neugestaltung Stadtkern - Innenstadtsanierung BA 1

in: 88299 Leutkirch

Leistung: Tief-, Straßen- und Landschaftsbauarbeiten

1.1 Auszuführende Leistungen

Vorgesehen ist, sämtliches Aushubmaterial getrennt nach wiedereinbaufähigem Material (z.B. best. Kiestragschicht) und Restaushub sowie auffälligem Aushubmaterial zu separieren und auf einen nahegelegenen Zwischenlagerplatz der Stadt Leutkirch zu fahren. Die Grabenverfüllung erfolgt mit Fremdmaterial und geeignetem Aushubmaterial, überschüssiger Aushub ist nach erfolgter Beprobung/ Deklaration, zu laden und auf eine Verwertungsanlage nach Wahl des Auftragnehmers abzufahren. Transportentfernung und Deponiegebühren sind Sache des Auftragnehmers und einzukalkulieren. Die Entsorgung des zwischengelagerten Aushubmaterials erfolgt nach der Beprobung/ Deklaration durch den Auftragnehmer. Die baubegleitende Beprobung/ Geochemische Untersuchung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dem hierfür beauftragten Büro Sickinger Umwelt- und Wasserwirtschaft. Das Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer in fachgerechten Haufwerken/ Mieten zur Analyse auf dem Zwischenlagerplatz anzulegen und zu markieren. Notwendiger Maschineneinsatz zur Profilierung der Haufwerke ist einzukalkulieren.

Sonstiges:

Die Beschaffung von Bauwasser, Baustrom etc. ist Sache des Auftragnehmers und ist mit dem verantwortlichen Versorgungsträger bzw. der Bauherrschaft eigenverantwortlich abzustimmen. Verbrauchskosten sind ebenfalls Sache des Auftragnehmers.

Die Baustellenzufahrt erfolgt über öffentliche Straßen, Baustraßen innerhalb des Baufeldes sind Sache des Auftragnehmers und einzukalkulieren. Die Baustellenzufahrten und öffentliche Straßen sind fortlaufend zu reinigen, der Aufwand hierfür ist einzukalkulieren.

Vor Bauausführung wird durch den AG eine Beweissicherung ausgeführt. Die Dokumentation erfolgt über den Zustand des gesamten durch die Baumaßnahme beeinflussten Baubereiches und aller Bauwerke sowie Einbauten, Straßen, Wege, Zufahrten sowie Übergängen zu öffentlichen und angrenzenden Straße nräumen.

Der LV-Teil 01 Infrastruktur umfasst folgende Teilabschnitte:

Abbruch/- Rückbau Oberflächen:

Im Bereich der Oberflächenneugestaltung werden die bestehenden Oberflächenbeläge und Einbauten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze/ Gebäudeaußenwand abgebrochen bzw. rückgebaut. Vorgesehen ist, sämtliches Pflasterausbaumaterial (Granit und Porphyr, in ungebundener Bauweise) getrennt nach wiedereinbaufähigem Material und defekte/ nicht wiederverwendbare Steine zu trennen und auf einen nahegelegenen Zwischenlagerplatz der Stadt Leutkirch zu fahren (Transportentfernung bis 3 km). Das wiederverwendbare Material verbleibt in Eigentum des AG, defekte/ nicht wiederverwendbare Steine werden durch den AN entsorgt. Naturstein- und Betoneinbauten wie Treppenanlagen, Blockstufen, Brunnen etc. werden einschließlich Fundamente abgebrochen und entsorgt. Ebenso erfolgt in dem Zuge im Bereich der Oberflächenneugestaltung der Ausbau+Entsorgung des bestehenden Straßenoberbaus einschließlich Herstellung des Erdplanums. Die Wiederherstellung des Straßenoberbaus ab Erdplanum ist im LV-Teil Frei-, und Verkehrsanlagen beschrieben. Oberflächeneinbauten wie Sitzbänke, Mülleimer, Fahrradbügel etc. werden bauseits von der Stadt Leutkirch rückgebaut.

¹) Siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.5 Nr. 1 und Teil 5 Nr. 504 Leistungsbeschreibung Seite 3 von 9

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Leistungsbeschreibung ¹) Seite ²) Vergabe-/Projekt-Nr.:

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  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

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  • gnubierhcsebsgnutsieL 0.030/006.06 4 E24005.A1

Neugestaltung Stadtkern - Innenstadtsanierung BA 1

in: 88299 Leutkirch

Leistung: Tief-, Straßen- und Landschaftsbauarbeiten

1.1 Auszuführende Leistungen

Mischwasserkanal:

Im Zuge der Baumaßnahme soll der bestehende Mischwasserkanal DN 150-800 einschließlich Schachtbauwerke ausgebaut und erneuert werden. Der bestehende Kanal aus Stahlbeton- und Steinzeug soll im Zuge des Kanalneubaus abgebrochen und ausgebaut werden. Der geplante Mischwasser-Hauptkanal wird aus PVC-U-Rohren DN 150-400 und aus Stahlbetonrohren DN 600-800 hergestellt und umfasst ca. 900 lfm. Die Kontrollschächte werden aus Stahlbetonfertigteilen hergestellt, für den Mischwasser-Hauptkanal sind ca. 30 Schachtbauwerke DN 1000-1500 geplant. Der Anschluss erfolgt jeweils an den bestehenden Kanal gemäß Planvorlage. Im Zuge des Mischwasserkanal-Neubaus werden die Vorstreckungen für die Straßenentwässerung mittels PVC-U-Rohren DN 150 hergestellt, der Straßeneinlaufschacht ist Teil der Oberflächenneugestaltung und im LV-Teil Frei-, und Verkehrsanlagen beschrieben. Die Hausanschlüsse (Abwasserkanal und Dachentwässerung/ Regenfallrohre werden im öffentlichen Bereich komplett erneuert und im Bereich der Grundstücksgrenze/ Gebäudeaußenwand auf den Bestand mittels Kupplung umgeschlossen bzw. bis ins Gebäude erneuert. Die Ausführung des Nebennetzes erfolgt mittels PVC-U-Rohre mit Durchmesser DN 150-200. Für die Mischwasser-Hausanschlussleitungen sind ca. 50 Schachtbauwerke PVC-U DN 400 geplant. Die Grabenverbauarbeiten sind mittels Grabenverbaugerät/ Verbaubox und teilweise mittels senkrechtem Normverbau (mit Holzbohlen/ Kanaldielen/ Gurthölzern/ Stahlprofilen) bzgl. querender Leitungen und Hindernisse etc. auszuführen. Die Grabenbreiten sowie Rohrbettung und Rohrumhüllung erfolgt gemäß DIN EN 1610. Die Rohrleitungszone erfolgt mittels Kies-Sand-Gemisch 0/16 und 0/32 bis 30 cm über Rohrscheitel. Die Grabenverfüllung erfolgt mittels geeignetem Aushubmaterial (bestehender Kiestragschicht) sowie zu lieferndem Fremdmaterial, Kies-Sand-Gemisch 0/100.

Teilweise erfolgt die Leitungserneuerung in den Übergangsbereichen außerhalb der Oberflächenneugestaltung. In den Bereichen außerhalb werden die Oberflächen im Bestand gemäß Leitungsgrabenprofil/ im notwendigen Umfang rückgebaut und wiederhergestellt, es erfolgt kein Vollausbau.

Wasserversorgung:

Die Erneuerung der Wasserversorgung erfolgt im Ausbaubereich im WN-System. Hierfür erfolgt der Neubau der Hauptleitung GGG DN 100-150 und die Herstellung von 15 Hydrantenschächten DN 1500-2000, 3 Überflurhydranten und 6 Unterflurhydranten. Für die Herstellung und Umbauarbeiten muss teilweise eine Notversorgung der betroffenen Anwesen hergestellt werden. Die bestehenden stillzulegende Leitungen und Schächte werden abgebrochen und ausgebaut. Die Hausanschlussleitungen werden in PE100 DA 40-50 ausgeführt. Es besteht Interesse der Anlieger die Hausanschlussleitung im Zuge der Baumaßnahme und weiterer Versorgungsleitungen bis ins Gebäude/ Hausanschlussraum zu erneuern, ansonsten wird an der Grundstücksgrenze/ Gebäudeaußenwand umgeschlossen. Je nach Gebäude/- Hausanschlussgegebenheiten und Anzahl der ins Gebäude einzuführenden Sparten erfolgt die Herstellung der Durchführung mittels Mehrsparten- oder ggf. einfacher Mediendurchführung. Bei der Ausführung einer Mehrspartendurchführung werden die Kosten auf die einzelnen Sparten anteilig aufgeteilt. Bei den betroffenen Anwesen/ Keller werden Wände aus Stahlbeton sowie Mauerwerk/ Naturstein angetroffen. Die Wandöffnungen bei Stahlbetonwänden sind mittels Kernbohrung herzustellen, bei Mauerwerk/ Naturstein muss ggf. ein Wanddurchbruch hergestellt und ein Futterrohr einbetoniert werden. Die jeweiligen Leistungen sind den entsprechenden LV-Position zu e ntnehmen.

¹) Siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.5 Nr. 1 und Teil 5 Nr. 504 Leistungsbeschreibung Seite 4 von 9

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Neugestaltung Stadtkern - Innenstadtsanierung BA 1

in: 88299 Leutkirch

Leistung: Tief-, Straßen- und Landschaftsbauarbeiten

1.1 Auszuführende Leistungen

Fernwärmeversorgung:

Die Stadt Leutkirch erweitert Ihr Fernwärmenetz und bietet den Anrainern die Möglichkeit, sich an die regenerative Energieversorgung in Leutkirch anzuschließen. Aus diesem Grund werden im Zuge der Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt auch Fernwärmeleitungen mitverlegt. Die Transportleitungen verfügen über die Nennweiten DN 80 bis DN 150. Die Hausanschlüsse sind mit DN 25 bis DN 50 berechnet. Aufgrund der Platzverhältnisse werden Kunststoffmantel-Doppelrohre verwendet. Die Lecküberwachung wird nach dem „nordischen System“ ausgeführt. Als Mengenansatz wurde angenommen, dass ca. 50 % der Gebäude einen Anschluss erhalten. Dieser Anteil kann sich verändern, da bis zur Fertigstellung des Leistungsverzeichnisses noch nicht alle Anschlussverträge vorlagen. Da die Fernwärmeverlegung eng vom Baufortschritt anderer Gewerke abhängig ist, ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten entsprechend anzupassen sind, also nicht die gesamte Maßnahme unterbrechungsfrei erbracht werden kann. Für alle möglichen Fernwärmeanschlüsse werden Abzweige hergestellt und mittels Kugelhahn abgedichtet. Montagegruben sind so zu platzieren, dass sie nicht im Zugang von Gewerbetreibenden und Gastronomen liegen. Es ist die Aufgabe des Auftragnehmers, Stillstandszeiten und hierdurch entstehende Arbeitsunterbrechungen zu minimieren. Es liegt somit im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers, die Arbeiten optimiert aufeinander abzustimmen. Eine Vergütung von Stillstands- oder Unterbrechungszeiten, die nicht durch äußere Umstände, die außerhalb des Auftragnehmers liegen und nicht haben vermieden werden können, ist nicht möglich.

Die Beschaffung des Materials liegt im Zuständigkeitsbereich der ausführenden Firma. Es sind Lagerplätze im Ortsbereich von Leutkirch vorhanden. In Abstimmung mit dem Gesamtterminplan besteht die Möglichkeit, einzelne Baufelder zu bearbeiten, die räumlich nicht aneinander grenzen. Eine separate Baustelleneinrichtungsvergütung wird hierfür nicht fällig, da sich alle Maßnahmen innerhalb des Auftragsfeldes befinden.

Der Auftragnehmer hat ein Mal pro Woche, in der Regel Montagnachmittags, mitzuteilen, welche Rohrleitungen (Nennweite und Anzahl) geschweißt werden. Dies ist notwendig, damit die Prüfungen der Schweißnähte zeitnah erfolgen kann. Die Schweißverbindungen dürfen nur nach Freigabe durch die Bauleitung isoliert werden. Auch hier ist der Auftragnehmer für einen verzögerungsfreien Ablauf zuständig. Die Schweißnahtprüfungen werden durch die Bauleitung organisiert. Die Planung, Ausschreibung und örtliche Bauleitung für den Rohrleitungsbau Fernwärme erfolgt durch das Ingenieurbüro Pohl aus Oberroth.

Teilweise erfolgt die Leitungsverlegung außerhalb der Oberflächenneugestaltung. In den Bereichen außerhalb werden die Oberflächen im Bestand gemäß Leitungsgrabenprofil/ im notwendigen Umfang rückgebaut und wiederhergestellt, es erfolgt kein Vollausbau.

¹) Siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.5 Nr. 1 und Teil 5 Nr. 504 Leistungsbeschreibung Seite 5 von 9

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  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

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in: 88299 Leutkirch

Leistung: Tief-, Straßen- und Landschaftsbauarbeiten

1.1 Auszuführende Leistungen

Breitbandversorgung:

Im Zuge der Baumaßnahme wird der städtische Breitbandausbau mittels Mikroverbundrohren 1210/6 und 420/15 ausgeführt. Jedes Anwesen im Ausbaubereich erhält einen Mikrorohranschluss 10/6 bis ins Gebäude/ Hausanschlussraum sofern mit der Stadt Leutkirch vertraglich vereinbart.

Leerohrnetz Stadtverwaltung:

Im Zuge der Baumaßnahme beabsichtigt die Stadtverwaltung ihre öffentlichen Gebäude mit einem internen Leerrohrnetz zu verbinden, dieses erfolgt mittels Mikroverbundrohren 7*16/12. Die betroffenen öffentlichen Gebäude erhalten einen Mikrorohranschluss 16/12 bis ins Gebäude/ Hausansc hlussraum.

Straßenbeleuchtung:

Im Zuge der Baumaßnahme erfolgt ebenso die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Ausbaubereich. Zu den Leistungen des AN gehört der Rückbau der bestehenden Mastleuchten, die Erdarbeiten sowie der Einbau von Leerrohren PVC-U DA 63, die Verlegung von Beleuchtungskabel, das setzen der Lichtmastenfundamente PP DN 300 sowie die Lieferung und Montage der Leuchtmasten und die Installation der Aufsatzleuchten. Für spätere Wand/- Fassadenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden sollen im Zuge der Tiefbauarbeiten Leerrohr- bzw. Kabelvorstreckungen an Gebäudewände hergestellt werden, Teil der Ausschreibung sind u.a. die Gebäudeschlitze herstellen und verschließen.

Stromversorgung Stadt:

Im Zuge der Baumaßnahme soll ein Stadtinternes Stromnetz mit versenkbaren Unterflurverteiler für Veranstaltungen, Märkte sowie E-Ladestationen hergestellt werden. Zu den Leistungen des AN gehören die Erdarbeiten sowie der Einbau von Leerrohren PVC-U DA 63 bis 125, die Verlegung von Stromversorgungskabel sowie die Lieferung und Montage der Unterflurverteiler.

Technik Wasserlauf:

Für den Betrieb des Wasserlaufs Gänsbühl/ Marktplatz und Brunnen Venezia sind Technikschächte DN 1500-2500 sowie ein Dükerkanal DN 250 geplant. Zu den Leistungen des AN gehören die Erdarbeiten, der Kanal- und Rohrleitungsbau sowie die Herstellung der Schachtbauwerke. Die maschinelle/ technische und elektrische Ausrüstung ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Versorgungsträger:

Im Baufeld sind bereits Versorgungsleitungen der Thüga (Gasversorgung), Netze BW (Stromversorgung) sowie der Telekom und Vodafone (Kommunikation) verlegt. Im Zuge der Baumaßnahme sollen auch teilweise die Versorgungsleitungen der Versorgungsträger erneuert werden. Von Seiten der Thüga sowie der Netze BW ist eine Um- bzw. Neuverlegung der vorhandenen Versorgungstrasse vorgesehen. Seitens Telekom und Vodafone sind Teilerneuerungen geplant. Die Arbeiten für Versorgungsträger sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Für ggf. erforderliche Leistungen erfolgt die Beauftragung, Koordination und Abrechnung direkt durch den jeweiligen Versorgungsträger. Die Erkundungspflicht und Ortung bestehender Leitungen und Beschaffung von Bestandsplänen ist Sache des Auftragnehmers und eigenverantwortlich vor Baubeginn zu erbringen. Arbeiten an den Leitungen dürfen nur in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Versorgungsträger erfolgen.

¹) Siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.5 Nr. 1 und Teil 5 Nr. 504 Leistungsbeschreibung Seite 6 von 9

[Seite 7]

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  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

²) Innerhalb der Leistungsbeschreibung durchgehend zählen !netobrev gnumhahcaN

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Leistung: Tief-, Straßen- und Landschaftsbauarbeiten

1.1 Auszuführende Leistungen

Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet alle Arbeiten und am Bau Beteiligte einschließlich aller Versorgungsträger so zu koordinieren, dass ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet wird. Die Beteiligten müssen hierfür rechtzeitig vom AN informiert werden.

Sämtliche Rohrleitungen und Kabel müssen vom AN sowie gegebenenfalls von einem Vermessungsbüro im offenen Rohrgraben aufgenommen/ eingemessen werden.

Sonstiges:

Das Einholen der verkehrsrechtlichen Anordnung und der damit verbundenen Beschilderung und Sicherung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers, sämtliche Leistungen und Aufwendungen hierfür sind einzukalkulieren.

Ein Baubeginn erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Fertigstellungstermin für die Gesamtmaßnahme am 30.11.2029 ist zwingend einzuhalten. Ein Bauzeitenplan ist fristgerecht nach Auftragsvergabe vorzulegen. Die Gesamtbaumaßnahme ist gemäß beiliegendem Bauabschnittsplan auszuführen. Die Arbeiten Infrastrukturtiefbau und Frei-, und Verkehrsanlagen sind dementsprechend parallel auszuführen. Die Ausführung der einzelnen Bauabschnitte erfolgt gesamtheitlich einschließlich Fertigstellung der Oberflächen. Mehraufwendungen für abschnittsweise Ausführung sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Personal- und Maschineneinsatz ist eigenverantwortlich so zu wählen, dass der genannte und vereinbarte Fertigstellungstermin gemäß Bauabschnittsplan eingehalten wird.

Die Planung und Bauleitung des LV-Teil 1 (Infrastruktur) erfolgt durch die Fassnacht Ingenieure GmbH, der Rohrleitungsbau Fernwärme erfolgt durch das Ingenieurbüro Pohl und der LV-Teil 2 (Frei-, und Verkehrsanlagen) erfolgt durch Lohrer Hochrein GmbH bzw. Großberger Beyhl Partner Landschaftsarchitekten mbB. Ein gemeinsamer täglicher Jour-Fix-Termin wird nach Auftragsvergabe mit dem Auftragnehmer vereinbart. Aufwendungen für die Teilnahme sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Planunterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis als PDF-Datei bei.

Eine Abnahme ist vom Auftragnehmer nach Fertigstellung der Bauleistung und Vorlage sämtlicher Prüfungsunterlagen der Eigen- und Fremdüberwachung mindestens 10 Tage vorher schriftlich bei der Bauherrschaft zu beantragen und abzustimmen. Im Zuge der Baumaßnahme sind Teilabnahmen für die einzelnen fertiggestellten Bauabschnitte durchzuführen.

Abrechnung:

Rechnungsträger für sämtliche Leistungen ist die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu. Die Rechnungen (Papier und Digital/PDF) sind prüffähig in 1-facher Ausfertigung über das jeweilig zuständige Ingenieurbüro zu schicken. Der Abrechnung müssen jederzeit nachvollziehbare Aufmaßpläne, Lieferscheine, Mengenberechnungen, etc. mit Maßen und Lagen der ausgeführten Arbeiten beigelegt werden. Aufmaß und Abrechnung muss zwingend von Beginn der Baumaßnahme/ Abschlagsrechnungen bis zur Schlussrechnung baubegleitend erfolgen.

Die Positionen mit Einheitspreisen der diversen LV-Titel können auf andere Titel übertragen werden, sofern dort keine entsprechenden Positionen vorhanden sind. Die Stundenlohnarbeiten sind gültig für alle Teile des Leistungsverzeichnisses und werden nur bei Bedarf separat beauftragt. Für Stundenlohnarbeiten ist in jedem Einzelfall die Anordnung oder Genehmigung der Bauleitung erforderlich.

¹) Siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.5 Nr. 1 und Teil 5 Nr. 504 Leistungsbeschreibung Seite 7 von 9

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Baumaßnahme:

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

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Neugestaltung Stadtkern - Innenstadtsanierung BA 1

in: 88299 Leutkirch

Leistung: Tief-, Straßen- und Landschaftsbauarbeiten

1.1 Auszuführende Leistungen

Für den Teil 1 (Infrastruktur) sind Einzelrechnungen für folgende Leistungsbereiche aufzustellen.

-Rechnung 1:Abbruch/- Rückbau Oberflächen -Rechnung 2:Mischwasserkanal -Rechnung 3:Wasserversorgung -Rechnung 4:Fernwärmeversorgung, Erd/- und Straßenbauarbeiten -Rechnung 5:Fernwärmeversorgung, Rohrleitungsbau -Rechnung 6:Breitbandversorgung -Rechnung 7:Leerrohrnetz Stadtverwaltung -Rechnung 8:Straßenbeleuchtung -Rechnung 9:Stromversorgung Stadt -Rechnung 10:Technik Wasserlauf

Teil 2: Frei-, und Verkehrsanlagen:

Ziel der Maßnahmen der Frei- und Verkehrsanlagen ist die Stärkung des Stadtkerns bzw. der engeren Altstadt als urbaner Begegnungsraum, als Versorgungszentrum und als Wohnstandort durch eine funktional-verkehrliche Neuordnung großer Straßenabschnitte und die Neugestaltung von zentralen Straßenabschnitten und Platzflächen.

Die wesentlichen zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Frei- und Verkehrsanlagen sind: Der Einbau von Fassaden- und Entwässerungsrinnen inkl. deren Anschluß auf bereits über den Titel 1 verlegte Rohre und die Profilierung von Entwässerungsrinnen durch tiefer eingebaute Pflasterstreifen; die Herstellung von frostfreien Tragschichten unter Verkehrsbelägen mit der Belastungsklasse 1,8. Zeitgleich werden Wurzelschutzsysteme im Pflasterbelag für die Baumstandorte eingebaut und verfüllt sowie weitere Baumgruben und Pflanzflächen erstellt sowie mit entsprechenden Substraten verfüllt. Die Pflanzung von Stauden und Gehölzen sowie Ansaaten sind Bestandteil einer separaten Ausschreibung. Zentraler Bestandteil der Ausschreibung sind die komplette Erneuerung des Pflasterbelags durch großformatiges Granitpflaster im Flechtverband auf einer Fläche von ca. 7.500 m² mit einem durchlaufenden taktilen Leitsystem (Einfräsung in den fertigen Pflasterbelag und farbliche Markierung der beiden äußeren Rillen, Gesamtlänge der Markierung ca.425 m) sowie die Herstellung diverser Einbauteile aus Granit wie Block- und Sitzstufenanlagen, Einfassungen von Pflanzflächen aus Granitblockelementen und als zentrales Gestaltungselement der Einbau zweier Wasserläufe aus Granitblöcken am Gänsbühl und am Marktplatz (die notwendige Wassertechnik wird durch eine separate Firma eingebaut). Als Ausstattungsgegenstände werden verschiedene Sitzbankgruppen mit und ohne Lehne aufgestellt.

Die Anschlüsse an bestehende Fassaden sind mit kleinformatigen Granitpflastersteinen fluchtgerecht herzustellen, falls nötig müssen Abweichungen in der Flucht mit Zementputz ausgeglichen werden. Die Ausführung der Oberflächen folgt direkt den Maßnahmen aus dem Titel 1 und hat so effizient wie möglich zu erfolgen, um die Beeinträchtigungen für Anwohner und Gewerbe so gering wie möglich zu h alten.

¹) Siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.5 Nr. 1 und Teil 5 Nr. 504 Leistungsbeschreibung Seite 8 von 9

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Leistungsbeschreibung - Allgemeine Beschreibung

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Baumaßnahme:

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

²) Innerhalb der Leistungsbeschreibung durchgehend zählen !netobrev gnumhahcaN

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Neugestaltung Stadtkern - Innenstadtsanierung BA 1

in: 88299 Leutkirch

Leistung: Tief-, Straßen- und Landschaftsbauarbeiten

1.1 Auszuführende Leistungen

Auf Anforderung der Bauleitung können Proben (z.B. Bodenproben, Standfestigkeitsnachweise etc.) von sämtlichen zur Verwendung vorgesehen Baustoffen und Materialien angefordert werden. Die Kosten für Eignungsnachweise und Eigenüberwachungsprüfungen trägt der AN. Alle erwähnten Proben und Nachweise sind von einem amtlichen bzw. unabhängigen Prüfinstitut so rechtzeitig zu erbringen, dass eine Nachprüfung durch die Bauleitung ohne Behinderung des Baubetriebs möglich ist. Sie sind dem AG rechtzeitig anzukündigen, so dass der AG stets die Möglichkeit hat, an den Prüfungen teilzunehmen.

Alle gemäß den einschlägigen Vorschriften vorzulegenden Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfungsprotokolle sind dem AG ohne besondere Aufforderung zu übergeben. Weiterhin sind die Ausführungsvorschriften entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und deren Prüfvorschriften einzuhalten. Die dort aufgeführten Prüfungen müssen in der vorschriftsmäßigen Anzahl durchgeführt werden. Sie gelten als Nebenleistung der entsprechenden Positionen und werden nicht gesondert vergütet.

Vom AG angeordnete Kontrollprüfungen sind nach den entsprechenden Leistungspositionen / den einschlägigen Prüfvorschriften durchzuführen.

Für alle verwendeten Produkte und Materialien etc. sind in Absprache mit dem AG amtliche Prüfzeugnisse vorzulegen. Eine vollständige Liste der Materialien samt den Prüfzeugnissen ist der Schlussrechnung ohne gesonderte Vergütung beizufügen. Sämtliche Kosten hieraus sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Die Abrechnung erfolgt analog zu den Angaben zum Titel 01, für den Teil 02 (Frei- und Verkehrsanlagen) sind Einzelrechnungen für folgende Leistungsbereiche aufzustellen. -Rechnung 1:Fördermaßnahme Stadtsanierung -Rechnung 2:Fördermaßnahme LGVFG -Rechnung 3:Fördermaßnahme KfW 444

Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen gelten für feste Massen, ohne Auflockerung (Kalkulations- und Abrechnungsgrundlage).

Die Einheitspreise müssen jeweils die Lieferung aller Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffe und auch Pflanzen frei Baustelle, die Ausführung der Arbeiten, bzw. den funktionsfähigen Einbau aller Zubehörteile, alle Nebenleistungen im Sinne der VOB enthalten. Die Transportgefahr liegt beim AN.

Gemäß DIN 18 299 – VOB Teil C „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, umfassen die Leistungen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle.

¹) Siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.5 Nr. 1 und Teil 5 Nr. 504 Leistungsbeschreibung Seite 9 von 9

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