18035_Brahmsstraße_Baubeschreibung.pdf

Tief-, Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten zur Sanierung der Brahmsstraße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.09.2026, 15:26 (Europe/Berlin)

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Gemeinde Reilingen

Sanierung Brahmsstraße 1. BA

Straßen- und Tiefbauarbeiten

Baubeschreibung

AUGUST 2026

Büro für Bauwesen Dipl.-Ing. Arno König

69190 Walldorf

Proj.-Nr.: 18035

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Sanierung Brahmsstraße – Baubeschreibung Seite 2

Inhalt

1 Die Maßnahme beinhaltet................................................................................................................ 5 2 Allgemeine Beschreibung ............................................................................................................... 5 3 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse ......................................................................................... 6 3.1 Örtliche Gegebenheiten.......................................................................................................... 6 3.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen ................................................................... 6 3.1.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ............................................................................. 6 3.1.3 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ................................................................................. 7 3.1.4 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ................................................................................ 7 3.1.5 AG-Flächen für Deklarationsanalysen .............................................................................. 7 3.1.6 Vom AG überlassene Flächen ........................................................................................... 7 3.1.7 Lager- und Arbeitsplätze ................................................................................................... 8 3.1.8 Zugänge, Zufahrten ........................................................................................................... 8 3.1.9 Anschlussmöglichkeiten an Versorgungs- und Entsorgungsleitungen .............................. 8 3.1.10 Zu schützende Bereiche und Objekte ............................................................................ 8 3.1.11 Anlagen im Baubereich ................................................................................................. 8 3.1.12 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Baustellenbereich ........................................ 9 3.1.13 Ausgeführte Vorarbeiten ............................................................................................... 9 3.1.14 Kulturdenkmal ............................................................................................................... 9 3.1.15 Biotop ............................................................................................................................ 9 3.2 Vom AG durchgeführte Untersuchungen .............................................................................. 9 3.2.1 Bestandsvermessung .......................................................................................................... 9 3.2.2 Kanal-TV-Untersuchungen................................................................................................ 9 3.2.3 Kampfmittel ....................................................................................................................... 9 3.2.4 Hydrogeologische Angaben zum Grundwasser, Gewässer ............................................... 9 3.2.5 Geotechnisches Gutachten ............................................................................................... 10 3.2.6 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen des Bodens, Gewässer, etc. ...................... 10 4 Angaben zur Bauausführung ......................................................................................................... 10 4.1 Allgemeiner Hinweis ........................................................................................................... 10 4.2 Gewerke ............................................................................................................................... 11 4.2.1 Straßenbau ....................................................................................................................... 11 4.2.2 Wasserversorgung ........................................................................................................... 12 4.2.3 Hauseinführungen ............................................................................................................ 14 4.2.4 Kanalsanierungsarbeiten (Seitenanschlüsse) ................................................................... 14 4.2.5 Leerrohre ......................................................................................................................... 15 4.2.6 Baumquartiere ................................................................................................................. 15 4.2.7 Straßenbeleuchtung ......................................................................................................... 15 4.3 Verkehrsregelung ................................................................................................................. 15

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4.4 Rückbau von Leitungen / sonstigen Einbauten .................................................................... 15 4.5 Baustoffe .............................................................................................................................. 16 4.6 Beweissicherung .................................................................................................................. 16 4.7 Bauzeit ................................................................................................................................. 16 4.8 Veranstaltungen der Gemeinde ............................................................................................ 16 4.9 Hinweise zum Bauablauf ..................................................................................................... 16 5 Angaben zur Ausführung .............................................................................................................. 18 5.1 Beweissicherung .................................................................................................................. 18 5.2 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten ....................................................................................... 18 5.2.1 Liniersanierung ................................................................................................................ 18 5.2.2 Netze BW ........................................................................................................................ 19 5.2.3 Netze Südwest ................................................................................................................. 19 5.2.4 Telekommunikation ......................................................................................................... 19 5.3 Wasserhaltung ...................................................................................................................... 19 5.4 Baubehelfe ........................................................................................................................... 19 5.5 Eigenkontrollen .................................................................................................................... 19 5.6 Beteiligte Dritte .................................................................................................................... 19 5.7 Leistungen für andere Unternehmer..................................................................................... 20 5.8 Besondere Anordnungen Vorschriften von Leitungsträgern, etc. ........................................ 20 5.9 Hinweis Leitungsverlegung ................................................................................................. 20 5.10 Sonstiges .............................................................................................................................. 20 5.11 Abfälle.................................................................................................................................. 20 5.12 Müllentsorgung der Anlieger ............................................................................................... 20 5.13 Verwertung von auf Baustelle gewonnenen Stoffe .............................................................. 20 5.14 Bereitgestellte Baustoffe ...................................................................................................... 20 5.15 Topographische Gestaltung.................................................................................................. 20 5.16 Hinweis zu Bordsteinverlegung ........................................................................................... 20 5.17 Prüfungen ............................................................................................................................. 21 5.18 Baubesprechungen ............................................................................................................... 21 6 Baustellenverordnung .................................................................................................................... 21 7 Unterlagen ..................................................................................................................................... 21 7.1 Planunterlagen ...................................................................................................................... 21 7.2 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .................................................. 22 7.3 Geotechnische Gutachten ..................................................................................................... 22 7.4 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen .............................................................. 22 7.5 Vom AN mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen ......................................................... 22 8 Vermessungsleistungen, Bestandsaufnahme ................................................................................. 22 8.1 Allgemeines ......................................................................................................................... 22

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8.2 Absteckungsarbeiten ............................................................................................................ 22 8.3 Bestandsaufnahmen ............................................................................................................. 22 9 Abrechnung ................................................................................................................................... 23 9.1 Aufteilung Abschlagsrechnungen/Schlussrechnung ............................................................ 23 9.2 Abrechnung Leitungsträger.................................................................................................. 25 10 Abnahme .................................................................................................................................. 25

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1 Die Maßnahme beinhaltet

 Straßenbauarbeiten  Kanalsanierungsarbeiten Hausanschlüsse  Straßenentwässerung  Verlegung von Kabelschutzrohren / ‐leerrohren  Wasserversorgung (Versorgungsleitung, Hausanschlüsse)  Verkehrssicherungsmaßnahmen

2 Allgemeine Beschreibung

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Sanierung der Brahmsstraße umzusetzen. Die Maßnahme erstreckt sich vom Einmündungsbereich der Wilhelmstraße bis kurz vor den Kreuzungsbereich der Johann-Strauß-Straße. Die Gesamtlänge der Sanierungsmaßnahme gliedert sich in zwei Teilbereiche. In der Brahmsstraße sind ca. 215 m Straße einschließlich der Anbindungen Zeisigweg, Lerchenweg und Robert-Stolz-Straße zu sanieren. Zusätzlich ist ein ca. 40 m langes Teilstück der Wilhelmstraße, angrenzend an die Brahmsstraße, Bestandteil der Maßnahme.

Im zuvor genannten Bereich werden sowohl die Wasserversorgungsleitung als auch die dazugehörigen Hausanschlussleitungen, soweit diese noch nicht als PE-Leitungen ausgeführt sind, erneuert. In diesem Bereich wird zudem die Straße über die volle Fahrbahnbreite saniert. Die Verlegung von Leerrohren sowie die Sanierung der Kanalhausanschlüsse und Straßenabläufe erfolgt ausschließlich in der Brahmsstraße. Die Straßenbeleuchtung bedarf keiner Erneuerung oder Neuorganisation, daher sind keine Tiefbaumaßnahmen vorgesehen.

Grabenlose Kanalsanierung des Mischwasserkanals soll parallel zur Sanierung der Wasserversorgung erfolgen. Saniert werden sechs Haltungen in der Dimension DN 900-1000. Diese Leistungen werden separat vergeben. Eine konkrete Abstimmung kann erst im Zuge der Vergabe erfolgen

In den Jahren 2021/2022 wurde die Gemeinde Reilingen durch die Deutsche Glasfaser mit Microkabelrohrsystemen ausgestattet. Auch in der Brahmsstraße befinden sich beidseits der Gehwege Glasfaserleitungen mit einer Überdeckung von ca. 20 – 40 cm. Diese Leitungen sind im Zuge der Gehwegauskofferung aufzunehmen und anschließend wieder ordnungsgemäß zu verlegen.

Die aktuelle Fahrbahnbreite der Brahmsstraße beträgt im Baufeld zwischen Johann‑Strauß‑Straße und der Wilhelmstraße ca. 6,50 m. Lediglich im Einmündungsbereich zur Wilhelmstraße verringert sich die Fahrbahnbreite auf ca. 6,10 m und grenzt dort an eine Grünfläche. Die Fahrbahn wird beidseitig durch Gehwege eingefasst. Die Gehwegbreiten variieren zwischen ca. 1,40 m und 1,50 m.

Der Neuplanung liegt keine Veränderung des Nutzungsanspruchs zugrunde. Daher sind Neuplanung und Bestand sehr ähnlich. Die Trassierung wurde optimiert und die Verschmälerung der Fahrbahn im Einmündungsbereich der Wilhelmstraße wurde ausgeglichen.

Seitens der Leitungsträger  Deutsche Telekom,  Vodafone Deutschland GmbH  Vodafone West GmbH  Deutsche Glasfaser  Netze-Südwest (Gas) sind keine Baumaßnahmen vorgesehen. Die Netze Südwest will jedoch vor Baubeginn hinsichtlich Neuanschlüsse Gasversorgung in die Akquise gehen.

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Die Netze BW GmbH möchte im Zuge der Sanierungsmaßnahme Leitungen sanieren. Diese Leistungen werden die Netze BW eigenständig beauftragen - hierzu wird die Netze BW im Nachgang der Submission Kontakt zur wirtschaftlichsten Bieterin aufnehmen - und sind daher nicht Bestandteil der öffentlichen Ausschreibung.

Die beidseitigen Gehweganlagen in der Brahmsstraße sind als offizieller Schulweg ausgewiesen.

In der Brahmsstraße befinden sich nach Kenntnis des Verfassers ausschließlich Wohngebäude. Weitere Besonderheiten sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.

Der einmündende Lerchenweg ist eine Sackgasse. Eine vorübergehende Zu‑ und Ausfahrt kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Der einmündende Zeisigweg ist ebenfalls eine Sackgasse. Den Anwohnern kann jedoch über einen Fußweg, welcher zwischen dem Anwesen Nr. 39 und den angrenzenden Garagen verläuft und an die Robert‑Stolz‑Straße anbindet, eine provisorische Zuwegung zur Verfügung gestellt werden

Die geplante Maßnahme wird in Teilabschnitten unter Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr hergestellt. Die Zugänglichkeiten für die Anwohner sind selbstverständlich zu gewährleisten, auch für den Fußgängerverkehr ist das Passieren der Baustelle über die Bauzeit zu ermöglichen.

Die Gesamtmaßnahme ist in 1 Losen aufgeteilt:  Los 1: Gemeinde Reilingen

Weitere Informationen können den Angaben zur Bauausführung (siehe unter Punkte 3 + 4) und dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

3 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

3.1 Örtliche Gegebenheiten

3.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen Die Brahmsstraße ist eine innerörtliche Verbindungsstraße zwischen der Wilhelmstraße und der Haydnallee. In westlicher Fahrtrichtung kommend von der Wilhelmstraße, mündet nach ca. 80 m die Robert‑Stolz‑Straße in die Brahmsstraße. Weitere ca. 70 m entfernt münden sowohl der Zeisigweg als auch der Lerchenweg in Form einer Kreuzung in die Brahmsstraße. Der nächste Kreuzungsbereich liegt wiederum in ca. 70 m Entfernung. Dort bilden die Brahmsstraße und die Johann‑Strauß‑Straße eine Kreuzung, welche jedoch außerhalb des Baufeldes liegt. Auf den öffentlichen Verkehrsraum sowie auf Besonderheiten der Straße wurde bereits unter Punkt 2 eingegangen. Die Erreichbarkeit der Baustelle erfolgt über die Wilhelmstraße / Haydnallee. Als übergeordnete Straßen sind die L723 bzw. L546 zu benennen.

3.1.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege Die Genehmigung zur Benutzung von klassifizierten Straßen und Wegen hat der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten vom jeweiligen Baulastträger selbst einzuholen. Durch die Benutzung auftretende Schäden an diesen Wegen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen. Die für den Straßen- und Tiefbau unmittelbar benötigten Flächen werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Klassifizierte Straßen sind im Rahmen der Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zu benutzen. Beschränkungen im Gemeingebrauch berechtigen nicht zu Nachforderungen. Umleitungstrecken über öffentliche Verkehrswege, soweit sie für Verkehrsumleitungen benutzt werden sollen, ist immer im Einvernehmen mit den Eigentümern und der Straßenverkehrsbehörde herzustellen, auch wenn diese nur für sehr kurze Zeiten erfolgen.

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3.1.3 Öffentlicher Verkehr im Baubereich Als Zufahrtsstraßen dienen überwiegend die Wilhelmstraße und die Haydnallee. Die Robert‑Stolz‑Straße sowie die Johann‑Strauß‑Straße können ebenfalls als Zufahrten genutzt werden. In unmittelbarer Nähe der Brahmsstraße befinden sich die Friedrich‑von‑Schiller‑Schule in der Wilhelmstraße sowie die Fritz‑Mannherz‑Halle. Aufgrund dieser Nutzungen ist im Umfeld der Baustelle mit erhöhtem Schülerverkehr sowie mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen infolge von Vereinsaktivitäten und Sportveranstaltungen zu rechnen.

Die Einschränkungen des fußläufigen Verkehrs sind immer nur einseitig vorzunehmen. Entsprechende Querungshilfen sind bereitzustellen. Die angrenzenden Straßen sind historisch gewachsen und weisen vorwiegend enge Verkehrsflächen auf.

Anliegerverkehr zu den Grundstücken ist soweit möglich -außerhalb der täglichen Arbeitszeit - zu gewährleisten, bzw. zu unterstützen. Diese Leistungen sind entsprechend einzukalkulieren. Besondere Unterstützungen werden gesondert vergütet und sind als Leistungspositionen enthalten (Hinweise siehe auch unter Punkt 2 Allgemeine Beschreibung).

3.1.4 Verkehrsführung, Verkehrssicherung Die Verkehrssicherung der Baustelle bzw. der angrenzenden Straßen und Gehwege obliegt dem AN. Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Verkehrssicherung/-umleitung der Baustelle ist vom AN rechtzeitig, mindestens 3 Wochen im Voraus, bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen. Hinweisschilder sollen auf die Vollsperrung hinweisen. Diese Schilder sind vom AN zu liefern und aufzustellen. Auf die beigefügten und mit der Verkehrsbehörde vorabgestimmten Pläne wird verwiesen. Die Verkehrssicherung des Baufeldes obliegt dem AN und ist Teil des Leistungsverzeichnisses.

3.1.5 AG-Flächen für Deklarationsanalysen Der Asphaltaufbruch sowie der Erdaushub ist auf die auftraggeberseitige Bereitstellungsflächen zu transportieren und dort zu Haufwerken von maximal 500 m³ aufzusetzen, damit diese mittels Deklarationsanalyse eingestuft und gemäß den gültigen Vorschriften verwertet oder gegebenenfalls deponiert werden können. Jegliche andere Nutzung der Bereitstellungsfläche bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Nachfolgende Bereitstellungsflächen werden zur Verfügung gestellt:  Haydnallee 1000 m  Hebewerk 1.500 m

Sollte im Baugrundgutachten eine PAK -Belastung festgestellt worden sein oder im Zuge der Aufbrucharbeiten ein teeartiger Geruch, glasige Bruchkanten oder andere typische Merkmale sich einstellen, ist umgehend die Bauüberwachung zu informieren, um Maßnahmen zur Separierung abstimmen zu können. Weitere Informationen zur Trennschärfe, Schichtenweiser Aushub werden dann vor Ort festgelegt.

3.1.6 Vom AG überlassene Flächen Baustelleneinrichtungs- und naheliegende Lagerflächen können nur im unmittelbaren Baustellenbereich bereitgestellt werden. Hierbei sind die Belange der Anwohner stets zu berücksichtigen. Die notwendige Verkehrssicherungsleistungen obliegen dem Auftragnehmer und werden nicht separat vergütet. Eine Genehmigung alternativer Lagerflächen unterliegen der Einzelfallbetrachtung und können ggf. nicht genehmigungsfähig sein. Sollte der Flächenbedarf des Auftragnehmers größer sein, als die vom Auftraggeber überlassene Fläche, so hat der Auftragnehmer für den zusätzlichen Flächenbedarf für Lager- und Arbeitsplätze eigenständig Sorge zu tragen und muss gegebenenfalls zusätzliche Flächen anmieten. Die zusätzlichen Kosten hierfür sind entsprechend einzukalkulieren.

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3.1.7 Lager- und Arbeitsplätze Lager- und Arbeitsplätze stehen nur im Bereich des im Eigentum der AG stehenden Straßennetzes zur Verfügung. Es ist Sache des AN, darüber hinaus für die erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze zu sorgen. Von sämtlichen in Anspruch genommenen Flächen, welche sich nicht im Eigentum des Auftraggebers befinden, sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber am Schluss der Baumaßnahme unaufgefordert entsprechende Freistellungserklärungen der Eigentümer oder Pächter vorzulegen.

3.1.8 Zugänge, Zufahrten Zugänge zu den Grundstücken sind prinzipiell immer zu gewährleisten. Entsprechende Leistungspositionen für über die üblichen von AN herzustellenden behelfsmäßigen Zugängen sind – soweit erforderlich- im LV enthalten. Die Genehmigung zur Benutzung von Straßen und Wegen hat der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten vom jeweiligen Baulastträger selbst einzuholen. Durch die Benutzung auftretende Schäden an diesen Wegen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen. Die für den Straßenbau unmittelbar benötigten Flächen werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Klassifizierte Straßen sind im Rahmen der Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zu benutzen. Beschränkungen im Gemeingebrauch berechtigen nicht zu Nachforderungen.

3.1.9 Anschlussmöglichkeiten an Versorgungs- und Entsorgungsleitungen Die Beschaffung von Wasser, die Möglichkeit des Stromanschlusses sowie die Entsorgung von Abwasser ist Angelegenheit des AN.

Bei Entnahme aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Reilingen ist bei den Stadtwerken Hockenheim ein Standrohr auszuleihen. Die entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eigene Standrohre zur Wasserentnahme sind nicht erlaubt.

Eine Abwasser-Anschlussmöglichkeit ist nur bedingt möglich. Wasseranschlussmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe vorhanden und können dem Bestandsplan entnommen werden.

Zuständigkeit für: (cid:127) Stromanschluss: Netze-BW (cid:127) Wasserversorgung: Stadtwerke Hockenheim (cid:127) Entsorgung von Abwasser: Gemeinde Reilingen

3.1.10 Zu schützende Bereiche und Objekte Außer den üblichen zu schützenden Gebäudefassaden und den Einbauten von Ver- und Entsorgungsträgern (Schächte, etc.) sind keine besonderen Objekte zu schützen.

Kabelverteilerschränke sind im Baufeld vorhanden. Des Weiteren befinden sich auf den Privatgrundstücken Treppen, Lichtschächte sowie Überdachungen.

Zwei Bäume (ein Baum in der Grünfläche bei Kreuzung Wilhelmstraße und ein privater Baum bei Anwesen Nr. 4a) sind entsprechend vor Beschädigungen zu schützen. Dies gilt auch für den Wurzelbereich bei den Tiefbauarbeiten.

3.1.11 Anlagen im Baubereich Leitungen: Im Rahmen der Planung wurden die angeforderten Bestandspläne zusammengefasst und liegen als Leitungsbestandsplan den Ausführungsunterlagen bei. Für die Vollständigkeit oder zwischenzeitliche Änderungen wird vom Planverfasser keine Gewähr übernommen. Bei Arbeiten im Erdreich sind zuvor Auskünfte über die Lage von Erdkabeln, Ver- und Entsorgungseinrichtungen jeder Art von den Betreibern zwingend einzuholen.

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Bekannte Leitungsträger: Entsorgung von Abwasser – Gemeinde Reilingen Beleuchtung – Gemeinde Reilingen Wasserversorgung – Gemeinde Reilingen / Stadtwerke Hockenheim Gasversorgung – Netze-Südwest Stromversorgung – Netze-BW Glasfasernetz – Deutsche Glasfaser Telekommunikation – Dt. Telekom AG Telekommunikation – Vodafone West GmbH, Vodafone Deutschland GmbH

Andere Leitungsträger wie TelemaxX, etc. sind weder im Baufeld anzutreffen noch sind Maßnahmen geplant.

3.1.12 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Baustellenbereich  Mit unbekannten und stillgelegten Leitungen (Wasser / Gas) sowie Bauwerksresten muss gerechnet werden.

3.1.13 Ausgeführte Vorarbeiten Glasfaser-Microkabelrohrsysteme wurden 2021/2022 verlegt.

3.1.14 Kulturdenkmal entfällt

3.1.15 Biotop entfällt

3.2 Vom AG durchgeführte Untersuchungen

3.2.1 Bestandsvermessung Die Vermessung der örtlichen Gegebenheiten erfolgte auftraggeberseitig im UTM-Koordinatensystem und liegt den Planungsunterlagen zugrunde.

3.2.2 Kanal-TV-Untersuchungen Im Vorfeld der Maßnahme soll eine Sanierung der im Baufeld befindlichen Mischwasserhaltungen in geschlossener Bauweise erfolgen. Daher wurde auf eine Befahrung im Vorfeld verzichtet.

3.2.3 Kampfmittel Der Verwaltung sind aufgrund bisheriger Bautätigkeiten (Kanalbau, Wasserversorgung, Gasversorgung, Straßenbau) in der Brahmsstraße sowie. im näheren Umfeld keine Kampfmittelfunde bekannt. Derzeit laufen Anfragen zur Überprüfung durch Fachfirmen. Die Ergebnisse sollen bis zum Baubeginn vorliegen.

3.2.4 Hydrogeologische Angaben zum Grundwasser, Gewässer Der Umgebungsbereich der Brahmsstraße liegt außerhalb festgesetzter Wasserschutzzonen. Der Grundwasserflurabstand zum oberen Grundwasserleiter betrug zum Zeitpunkt der Baugrunderkundung (Dezember 2025) im Baustellenbereich zwischen 4,20 m – 4,80 m unter GOK. (99,31 m ü. NN – 98,88 m ü. NN) Der Bemessungswasserstand HGW wird mit 100,80 m ü. NN angegeben und liegt somit ca. 1,50 m – 1,90 m höher als die gemessenen Grundwasserspiegel zum Zeitpunkt der Baugrunderkundung. Für die Verlegung der Wasserleitung ist mit Grundwasser aus den vorgenannten Angaben nicht zu rechnen.

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Sanierung Brahmsstraße – Baubeschreibung Seite 10

Für die Kanalsanierung kann aufgrund der Tiefenlage des Kanals u. U. Grundwasser angetroffen werden. Sollte dies der Fall sein, werden kurzfristig entsprechende Maßnahmen besprochen.

3.2.5 Geotechnisches Gutachten Das ingenieurgeologische Gutachten des Ingenieurbüros Töniges GmbH, Sinsheim, liegt den Angebotsunterlagen bei.

3.2.6 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen des Bodens, Gewässer, etc. Die Baugrunderkundung stellt folgende Werte fest:

Asphalt PAK im Feststoff ≤ 25,0 mg/kg Phenolindex ≤ 0,01 mg/l Verwertungsklasse A nach RuVA Deponieklasse 0

Boden - ungebundene Tragschichten Zuordnungswert nach EBV - - BM-0 Material

Boden – Auffüllungen Zuordnungswert nach EBV – BM-0 Material

Boden – geogen gewachsener Boden Zuordnungswert nach EBV – BM-0* Material

4 Angaben zur Bauausführung

4.1 Allgemeiner Hinweis

Die Brahmsstraße liegt im nordöstlichen Teil der Gemeinde Reilingen und außerhalb des historisch gewachsenen Ortskerns. Die Maßnahme ist in einem Zuge, jedoch in Teilbauabschnitten herzustellen. Bautätigkeiten, die direkten Einfluss auf die Anlieger haben, sind in enger Abstimmung mit den Anwohnern vorzubereiten. Den Anliegern selbst sind in Absprache durch den AN die Zufahrtsmöglichkeiten, wie bereits beschrieben, bauablaufbedingt aufrecht zu erhalten. Die Anlieger sind durch Informationsschreiben durch den AN über die Bauabläufe zu informieren.

Mit Baubeginn sind die Öffnungen der Schachtabdeckungen sowie der Straßenabläufe im Baufeld durch geeignete Maßnahmen (z. B. Vlies) zu schützen, um zu verhindern, dass Fremdstoffe, die im Zuge der Sanierungsmaßnahme entstehen, oder bewegt werden in das Kanalisationssystem gelangen.

Die Bauabschnitte sind wie folgt vorgesehen: TBA VW 1 Wilhelmstraße bis einschließlich des Kreuzungsbereichs Robert-Stolz-Straße TBA VW 2 Robert-Stolz-Straße bis unmittelbar vor den Kreuzungsbereich Zeisigweg / Lerchenweg TBA VW 3 Bauabschnitt: Kreuzungsbereich Zeisigweg / Lerchenweg bis unmittelbar vor den Kreuzungsbereich Johann-Strauss-Straße Erst nach Fertigstellung aller drei Bauabschnitte der Wasserversorgung können die weiteren Bautätigkeiten aufgenommen werden. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass im Zuge der

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Sanierung Brahmsstraße – Baubeschreibung Seite 11

Maßnahme seitens der Netze BW GmbH ebenfalls Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sollen. Eine Überlagerung der Bauabschnitte ist aufgrund leitungsbauspezifischer Aspekte der Wasser- und Stromversorgung nicht möglich. Nach Abschluss des dritten Bauabschnitts der Wasserversorgung werden die übrigen Bautätigkeiten in zwei Bauabschnitte untergliedert ausgeführt:

TBA STR 1 Bauabschnitt Straßenbau: Wilhelmstraße bis einschließlich des Einmündungsbereichs Robert-Stolz-Straße TBA STR 2 Bauabschnitt Straßenbau: Robert-Stolz-Straße bis unmittelbar vor den Kreuzungsbereich Johann-Strauss-Straße Somit ist der Einmündungsbereich der Robert-Stolz-Straße in beiden Bauabschnitten gesperrt.

Die Einmündungen Lerchenweg und Zeisigweg sind, sofern dort keine direkten Bautätigkeiten stattfinden, möglichst dauerhaft offen zu halten, um den Anliegerverkehr nicht über Gebühr zu beeinträchtigen. Die jeweiligen Baufelder sowie die Verkehrsführungen sind den Verkehrssicherungsplänen und den ergänzenden Beschreibungen zu entnehmen.

4.2 Gewerke

4.2.1 Straßenbau Bestandssituation: Im Abschnitt zwischen der Wilhelmstraße und der Johann-Strauss-Straße beträgt die Breite des öffentlichen Verkehrsraums etwa 9,50 Meter. Die Fahrbahn der Brahmsstraße weist eine Breite von ca. 6,50 Metern auf und wird beidseitig von Gehwegen mit einer jeweiligen Breite von rund 1,40 - 1,50 Metern eingefasst. Die gepflasterten Gehwege werden derzeit durch Rund-/ Hochborde gegenüber der asphaltierten Fahrbahn abgegrenzt. Die Straßenentwässerung erfolgt beidseitig über 30cm breite Rinnenplatten mit Anschluss an entsprechende Straßenabläufe. Das Längsgefälle ist in der Straße sehr gering.

Die Asphaltstärke beträgt gemäß dem ingenieurgeologischen Gutachten von der Johann-Strauß-Straße bis vor das Anwesen Nr. 1 ca. 10 cm. Im Anschlussbereich Wilhelmstraße wurde eine Asphaltdicke von 22 cm gemessen.

Planung: Die Brahmsstraße erhält einen neuen Straßenoberbau in Anlehnung an die RStO. Die Planung der Trassierung und Gradiente der Brahmsstraße erfolgt in Anlehnung an den Bestand. Die Lage der Fahrbahntrasse orientiert sich an dem innerhalb der Grundstücksgrenzen verfügbaren Verkehrsraum von rund 9,20 m bis 9,50 m. Bei einer durchgehend vorgesehenen Fahrbahnbreite von 6,50 m und beidseitigen Gehwegen mit jeweils 1,50 m Breite wird die Trasse mittig angeordnet. Im Vergleich zum Bestand sind nur geringfügige Anpassungen erforderlich, die der Optimierung der Linienführung dienen. Das bestehende Dachprofil der Brahmsstraße bleibt erhalten. Im Einmündungsbereich der Wilhelmstraße erfolgt eine kontinuierliche Anpassung an das dort bestehende Längsgefälle. Die Brahmsstraße weist insgesamt ein geringes Längsgefälle auf. Die Gradientenführung erfolgt unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindestlängsneigungen der Rinnen.

Bei der Straßenentwässerung sind neue Leitungen vorgesehen. Die Straßenentwässerung wurde neu organisiert und erhält dadurch mehrere zusätzlich Straßenabläufe.

Die Übergänge an den Einmündungen werden mobilitätsgerecht (abgesenkte Bauweise) ausgeführt.

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Sanierung Brahmsstraße – Baubeschreibung Seite 12

Der Deckeneinbau soll zum Schluss der Maßnahme in einem Stück erfolgen. Ausgenommen hiervon ist der Einmündungsbereich Wilhelmstraße. Hierfür ist eine komplette Absperrung des Baufeldes erforderlich, um das Befahren und Queren des angespritzten Asphalts und daraus folgend Verunreinigungen des Pflasters zu verhindern.

Die Regelaufbauten des Oberbaus betragen 60 cm. Auf die Regelschnitte wird verwiesen.

Straße in Asphalt (gemäß Belastungsklasse 1,8) 4 cm Asphaltdeckschicht 12 cm Asphalttragschicht 44 cm STS-Tragschicht 60 cm Gesamtaufbau

Gehwege in Pflaster 8 cm Pflaster 4 cm Splitt 48 (38) cm STS-Schicht 60 (50) cm Gesamtaufbau

4.2.2 Wasserversorgung Im Zuge der Sanierungsmaßnahme werden die im Baufeld befindlichen Wasserversorgungsleitungen erneuert. Die Hauptleitung aus Gusseisen (GG) in den Nennweiten DN 150 bis DN 200 wird vollständig ersetzt. Hierzu wird eine neue Leitung parallel zum südlichen Gehweg verlegt. Des Weiteren werden die Hausanschlussleitungen bis zur Wasseruhr erneuert. Eine provisorische Versorgung der Gebäude ist nicht vorgesehen. Vor Beginn der Tiefbauarbeiten für die neue Hauptleitung sind an den bestehenden Hausanschlüssen provisorische Armaturen einzubauen. Diese sind unmittelbar im Bereich der bestehenden Hauptleitung anzuordnen. Sie dienen dazu, mögliche spontane Leitungsbrüche infolge von Korrosion bei Wegnahme der Erdlast abzufangen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Die Wasserversorgung wird in einem Zug durchgebaut, mit entsprechenden Teilbauabschnitten.

  1. TBA VW  Herstellung von 2 bis 3 Suchschlitzen in der Wilhelmstraße, um die genaue Lage der Versorgungsleitungen festzustellen. Ggf. kann die Leitung auch geortet werden.  Im Nachgang ist der Leitungsgraben in der Wilhelmstraße herzustellen. Parallel hierzu sind die Punktaufgrabungen an den bestehenden Wasserhausanschlüssen in der Brahmsstraße herzustellen. Des Weiteren ist eine weitere Punktaufgrabung an der Versorgungsleitung DN 200 am Hausanschluss Whs. 1 herzustellen.  In der Wilhelmstraße hat ein Teilaushub zu erfolgen.  Provisorische Umbauten an Bestandsleitungen (je Aufzählungspunkt ein Arbeitstag):
  2. Robert-Stolz-Straße: Leitung DN 100 trennen, druckfestes Leitungsende montieren und Leitung aus südlicher Richtung wieder in Betrieb nehmen. Parallel hierzu ist die abgehende Leitung DN 100 in die Seitenstraße Robert-Stolz-Straße von der Brahmsstraße aus zu trennen und am Schieber mittels X-Stück zu verschließen. Des Weiteren ist die Versorgungsleitung DN 150 unmittelbar hinter dem Hausanschluss des Wohnhauses Nr. 1 zu trennen und ein druckfestes Leitungsende zu montieren. Das im Erdreich verbleibende Leitungsende ist mittels EU-Stück mit X-Stück zu verschließen.
  3. Wilhelmstraße: Leitung DN 125 trennen und druckfestes Leitungsende mit provisorischer Versorgungsleitung für die Whs. 60/62 montieren sowie in Betrieb nehmen. Parallel hierzu ist der bestehende Knoten im Bereich Richard-Wagner-Straße zurückzubauen und der Knoten K-VW-02 zu montieren.
  4. Einbau der temporären Absperrarmatur für die Whs. 3/5/2/2A/4/4A.  Leitungsenden sind wöchentlich montags, mittwochs und freitags für mindestens 2 Stunden zu spülen. D:\ACAD__aktuell\18 Reilingen\18035 Brahmsstraße\Planung\06_Vorbereitung Vergabe\Baubeschreibung\18035_Brahmsstraße_Baubeschreibung.docx

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 Nachdem das Baufeld entsprechend vorbereitet ist, obliegt es dem AN, den weiteren Bauablauf zur Verlegung der Versorgungsleitungen DN 100–200 in Eigenregie zu koordinieren.  Während des Zeitraums der Druckprobe sowie der Desinfektion der neuen Leitung mit anschließender bakteriologischer Untersuchung sind die Hausanschlüsse in der Wilhelmstraße (Whs. 64/66) herzustellen. Des Weiteren hat der Tiefbau für die Hausanschlussleitungen Whs. 60/62 zu erfolgen.  Nach bestandener bakteriologischer Untersuchung ist die Leitung in der Wilhelmstraße (2 Einbindungen) und in der Robert-Stolz-Straße (1 Einbindung) ins Netz einzubinden. Nachdem die Leitung in Betrieb genommen und gespült worden ist, sind am selben Tag die Hausanschlüsse Whs. 60/62 ebenfalls in Betrieb zu nehmen.  Nachdem alle Umbautätigkeiten in der Wilhelmstraße abgeschlossen sind, ist ein Asphaltprovisorium einzubauen, damit die Wilhelmstraße wieder freigegeben werden kann.  Im Nachgang sind die übrigen Hausanschlüsse in der Brahmsstraße herzustellen.  Nach Beendigung der Sanierungstätigkeiten der Wasserversorgung im 1. BA sind die Bautätigkeiten des 2. BA aufzunehmen.

  1. TBA VW  Herstellung von 1 bis 2 Suchschlitzen in der Brahmsstraße, um die genaue Lage der Versorgungsleitungen festzustellen.  Provisorische Umbauten an Bestandsleitungen (alle Aufzählungspunkt an einem Arbeitstag):
  2. Brahmsstraße bei dem Hausanschluss Whs. 6: Leitung DN 200 trennen, druckfestes Leitungsende montieren und Leitung aus westlicher Richtung wieder in Betrieb nehmen. Das im Erdreich verbleibende Leitungsende ist mittels EU-Stück mit X- Stück zu verschließen.
  3. Einbau der temporären Absperrarmatur für die Whs. 7/9/11/13/15/17/19/21.  Leitungsenden sind wöchentlich montags, mittwochs und freitags für mindestens 2 Stunden zu spülen.  Nachdem das Baufeld entsprechend vorbereitet ist, obliegt es dem AN, den weiteren Bauablauf zur Verlegung der Versorgungsleitungen DN 100–200 in Eigenregie zu koordinieren.  Während des Zeitraums der Druckprobe sowie der Desinfektion der neuen Leitung mit anschließender bakteriologischer Untersuchung ist der Hausanschluss im Lerchenweg Nr. 2 herzustellen und in Betrieb zu nehmen.  Nach bestandener bakteriologischer Untersuchung ist die Leitung über das Bauende des 1. Bauabschnitts in das Versorgungsnetz einzubinden.  Im Nachgang sind die übrigen Hausanschlüsse in der Brahmsstraße herzustellen.  Nach Beendigung der Sanierungstätigkeiten der Wasserversorgung im 2. BA sind die Bautätigkeiten des 3. BA aufzunehmen.

3.TBA VW  Herstellung von Suchschlitzen in der Brahmsstraße und Seitenstraßen, um genaue Lage der Versorgungsleitungen festzustellen.  Alte Leitung unmittelbar hinter Schachtbauwerk stilllegen.  Im Lerchenweg hat ein Teilaushub zu erfolgen, damit dieser über die neue Leitung DN 200 provisorisch versorgt werden kann.  Provisorische Umbauten an Bestandsleitungen (alle Aufzählungspunkt an einem Arbeitstag):

  1. Brahmsstraße: Leitung DN 200 trennen, druckfestes Leitungsende montieren und Leitung aus westlicher Richtung wieder in Betrieb nehmen.
  2. Zeisigweg: Leitung DN 125 trennen, druckfestes Leitungsende montieren und Leitung aus südlicher Richtung wieder in Betrieb nehmen.
  3. Lerchenweg: Leitung DN 100 trennen, druckfestes Leitungsende mit provisorischem Anschluss an neue Leitung DN 200 montieren und Leitung aus westlicher Richtung wieder in Betrieb nehmen.

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 Leitungsenden sind wöchentlich montags, mittwochs und freitags für mindestens 2 Stunden zu spülen.  Nachdem das Baufeld entsprechend vorbereitet ist, obliegt es dem AN, den weiteren Bauablauf zur Verlegung der Versorgungsleitungen DN 100–200 in Eigenregie zu koordinieren.  Nach Beendigung der Sanierungstätigkeiten der Wasserversorgung im 3. TBA sind die restlichen Bautätigkeiten im 1. TBA Straßensanierung aufzunehmen.

4.2.3 Hauseinführungen Die Lage der neuen Wanddurchführungen ist vor Ort in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern bzw. deren Beauftragten, dem Netzbetreiber sowie dem Auftraggeber bzw. dessen Vertreter gemeinsam festzulegen. Die Koordinierung des gemeinsamen Termins obliegt dem Auftragnehmer. In die auszuführenden Kernbohrungen DN 100 werden Wanddurchführungen der Typ „ESH“ der Fa. Hauff Technik eingebaut, welche eine gas- und wasserdichte Ausführung gewährleistet. Die herzustellenden Wasserhausanschlüsse werden entweder mittels Verdrängungsbohrung oder in offener Bauweise hergestellt werden. Die Hausanschlussleitung PE d40 ist in ein Schutzrohr DN 75 einzuziehen. Nach dem Einzug der PE-Leitung in das Schutzrohr sind die Schutzrohrenden fachgerecht zu verschließen, siehe Detail Planungsunterlagen.Das Verschließen mit Bauschaum ist untersagt. Sollte dies dennoch ausgeführt werden, ist der komplette Hausanschluss neu herzustellen. Stillzulegende Hauseinführungen sind wandbündig zu trennen und gas- und wasserdicht zu verschließen.

4.2.4 Kanalsanierungsarbeiten (Seitenanschlüsse) Es werden die Kanalseitenanschlüsse (Hausanschlüsse und Straßenentwässerung) saniert. Der Umfang der Sanierungstätigkeiten kann aus den beigefügten Ausschreibungsplänen entnommen werden. Die in den Planunterlagen dargestellten Leitungen können von der tatsächlichen Lage im Bestand abweichen, da im Zuge der Planungsphase nicht durchgehend belastbare Bestandsunterlagen bzw. Angaben zum Leitungsverlauf verfügbar waren. Daher ist eine Handschiebekamera während den Sanierungstätigkeiten auf der Baustelle vorzuhalten und ist Teil der Leistungsbeschreibung.

Für den Verbau der Seitenanschlüsse hat der AG keine separate Statik beauftragt. In der Leistungsposition wird ein Verbau angegeben, welcher den Gegebenheiten aus der Praxiserfahrung Rechnung trägt. Es bleibt dem AN überlassen einen anderen, gleichwertigen Verbau zu wählen. Der Nachweis des vom AN vorgesehenen Verbaus ist spätestens mit Auftragserteilung zur Prüfung vorzulegen. Wünscht der AN den Graben in geböschter Form auszuführen, ist dies im Vorfeld mit dem AG oder dessen Beauftragten zu klären und dessen Zustimmung einzuholen. Die Abrechnung basiert auf der kostengünstigeren Ausführungsart.

Die Sanierung eines Kanalhausanschlusses beginnt mit der Herstellung eines Suchschlitzes am Anschlussstutzen des Hauptkanals. Bestehende Seitenanschlüsse der Straßenentwässerung müssen nicht mittels Suchschlitz geortet werden, da sowohl der Stutzen als auch der Straßeneinlauf bekannt sind. Im Anschluss kann die Leitung bis freigelegt werden. Die Sanierung des Kanalhausanschlusses endet unmittelbar vor der Grundstücksgrenze. Arbeiten auf Privatflächen sind im Zuge der Sanierungsmaßnahmen der Kanalseitenanschlüsse nicht vorgesehen. Nach vollständiger Freilegung des Seitenanschlusses wird der Zustand durch die Bauüberwachung oder den Auftraggeber beurteilt und die erforderliche Sanierungsart festgelegt. Die vorgesehenen Sanierungsverfahren sind Bestandteil der Ausschreibung und auf der Baustelle vorzuhalten.

Stillzulegende Kanalseitenanschlüsse sind im öffentlichen Bereich vollständig zurückzubauen und am Kanalsammler fachgerecht zu verschließen. Der vollständige Ausbau ist durch eine geeignete Bilddokumentation eindeutig nachzuweisen. Wird im Zuge der Sanierungsmaßnahme ein Kanalseitenanschluss trocken vorgefunden und kann nicht der Straßenentwässerung eindeutig zugeordnet werden, ist die Bauüberwachung unverzüglich in

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Kenntnis zu setzen. Im Anschluss ist der betreffende Seitenanschluss mittels Kamerabefahrung zu untersuchen. Eine Stilllegung des Anschlusses ist nur zulässig, wenn im Rahmen der Kamerabefahrung eine vorhandene Stilllegung / Verdämmung im Privatbereich eindeutig nachgewiesen werden kann. Dies ist zu dokumentieren und der Bauüberwachung zu übermitteln. Ist ein entsprechender Nachweis nicht möglich, ist der Seitenanschluss vollständig zu sanieren.

Parallel zur Sanierungsmaßnahme werden vier Haltungen DN 900 sowie zwei Haltungen DN 1000 in geschlossener Bauweise mittels Inliner saniert. Die Schachtbauwerke werden, einschließlich des obersten Schachtrings, ebenfalls instandgesetzt. Im Zuge der anschließenden Straßensanierung können bei Bedarf der Konus sowie die Ausgleichsringe an das neue Straßenniveau angepasst werden.

4.2.5 Leerrohre Die Gemeinde Reilingen sieht auf beiden Straßenseiten die Verlegung von Leerohren vor. An Straßenquerungen werden die Leerrohre zweizügig verlegt. Sollten es die Platzverhältnisse erlauben, werden in der Regel Kabelschächte an Kreuzungen eingebaut, um spätere Aufgrabungen zu erleichtern. Die Schächte werden jedoch in der Höhenlage so versetzt, dass sie später überpflastert werden können.

4.2.6 Baumquartiere Neue Baumquartiere sind nicht vorgesehen. Der Baumstandort an der Einmündung Wilhelmstraße soll nach aktuellem bleibt erhalten. Der Baum ist gegen Beschädigung zu schützen.

4.2.7 Straßenbeleuchtung Die Beleuchtung bedarf keiner Erneuerung oder Neuorganisation. In Bezug auf die Beleuchtung sind daher keine Tiefbaumaßnahmen geplant.

4.3 Verkehrsregelung

Im Zuge der Planungsphase wurden die zuvor genannten und beschriebenen Teilbauabschnitte identifiziert und in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. Im Anschluss daran wurden Verkehrssicherungspläne erstellt und mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorab abgestimmt sowie die erforderlichen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis beschrieben. Da im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) Stellungnahmen weiterer Träger öffentlicher Belange (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) eingeholt werden, können Änderungen im Zuge des Genehmigungsverfahrens nicht ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Pläne sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung ist unverzüglich nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer zu stellen.

4.4 Rückbau von Leitungen / sonstigen Einbauten

Das Baufeld der Bramstraße befindet sich innerhalb der Ortslage. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich weitere, derzeit nicht bekannte Leitungen im Untergrund befinden. Zudem kann die tatsächliche Lage der bekannten Leitungen erheblich von den vorliegenden Bestandsplänen abweichen. Eine verbindliche Aussage darüber, welche Leitungen zurückzubauen sind und welche im Erdreich verbleiben können, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Der Rückbau bzw. Umgang mit vorhandenen Leitungen ist kurzfristig vor Ausführung in Abstimmung mit der Bauüberwachung sowie den jeweiligen Leitungsträgern festzulegen.

Hiervon ausgenommen sind Leitungen, die innerhalb der gleichen Trasse im Zuge der Sanierungsmaßnahme instand gesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Versorgungsleitungen wie:  Wasserhauptleitungen  Wasserhausanschlüsse

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 Kanalhausanschlüsse  Kanalanschlüsse der Straßenentwässerung Diese Leitungen sind im Zuge der Bauausführung grundsätzlich auszubauen; eine gesonderte Abstimmung ist hierfür nicht erforderlich.

Sobald ältere Bauwerke freigelegt werden, ist der AG / die Bauüberwachung zu informieren.

4.5 Baustoffe

Es kommen handelsübliche Baustoffe zu Einsatz. Diverse bauseitige Materialbereitstellungen (u. a. Wiedereinbau von Aushubmaterial etc.) sind vorgesehen und entsprechend zu beachten.

4.6 Beweissicherung

Der AN hat eine ausführliche Beweissicherung vor Baubeginn im Umfeld des Baufeldes durchzuführen. Die Beweissicherung soll als Nachweis dienen, wenn eventuelle Ansprüche von Schäden geltend gemacht werden. Zum Abschluss der Maßnahme sind nochmalige Aufnahmen zu tätigen, um einen Vergleich herstellen zu können. Es sind vor allem die im Umfeld vorhandenen öffentlichen Straßen und Wege zu dokumentieren. Auch die Bereiche der Baustelleneinrichtung und Lagerstätten sind im Vorfeld der Bautätigkeiten aufzunehmen. Sonstige Auffälligkeiten im und um das Baufeld gehören ebenfalls zu den zu dokumentierenden Objekten. Die Leistungen der Beweissicherung sind als Leistungspositionen ausgewiesen.

Die Leistungen der Beweissicherung für Gebäude / Einfriedungen sind als Leistungspositionen ausgewiesen (siehe auch Punkt 5.1).

4.7 Bauzeit

Auf KEV 116.1 wird verwiesen.

4.8 Veranstaltungen der Gemeinde

In der Friedhofstraße zwischen der Hockenheimer Straße und der Kirchenstraße findet im September (i. d. R. am zweiten Wochenende) im Einmündungsbereich Graf-Zeppelinstraße ein Straßenfest statt. Hierdurch können die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten zur Baustelle temporär beeinträchtigt sein. Der Zeitraum der verkehrlichen Einschränkungen beträgt erfahrungsgemäß etwa 1,5 bis 2 Wochen. Die Brahmsstraße selbst ist von der Veranstaltung nicht unmittelbar betroffen.

4.9 Hinweise zum Bauablauf

Die nachfolgende Auflistung skizziert den umzusetzenden Bauablauf und ist explizite nicht vollumfänglich beschrieben. Der zu erstellende Bauzeitenplan muss die Reihenfolge der unterschiedlichen Gewerke berücksichtigen. Bereits vor dem Startgespräch ist der Bauzeitenplan zu erstellen und der Bauüberwachung rechtzeitig vorzulegen, damit dieser gemeinsam erörtert werden kann.

Die Maßnahme der Wasserversorgung gliedert sich in drei Teilbauabschnitte (TBA):  1. Teilbauabschnitt: Wilhelmstraße bis einschließlich des Kreuzungsbereichs Robert-Stolz- Straße  2. Teilbauabschnitt: Robert-Stolz-Straße bis unmittelbar vor den Kreuzungsbereich Zeisigweg / Lerchenweg  3. Bauabschnitt: Kreuzungsbereich Zeisigweg / Lerchenweg bis unmittelbar vor den Kreuzungsbereich Johann-Strauss-Straße

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Erst nach Fertigstellung aller drei Bauabschnitte der Wasserversorgung können die weiteren Bautätigkeiten aufgenommen werden. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass im Zuge der Maßnahme seitens der Netze BW GmbH ebenfalls Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Eine Überlagerung der Bauabschnitte ist aufgrund leitungsbauspezifischer Aspekte der Wasser- und Stromversorgung nicht möglich.

Nach Abschluss des dritten Teilbauabschnitts der Wasserversorgung werden die übrigen Bautätigkeiten in zwei Teilbauabschnitte Straßensanierung untergliedert ausgeführt:  1. Bauabschnitt Straßenbau: Wilhelmstraße bis einschließlich des Einmündungsbereichs Robert-Stolz-Straße  2. Bauabschnitt Straßenbau: Robert-Stolz-Straße bis unmittelbar vor den Kreuzungsbereich Johann-Strauss-Straße

Somit ist der Einmündungsbereich der Robert-Stolz-Straße in beiden Bauabschnitten gesperrt.

Die Sanierung der Wasserversorgung erfolgt in drei Teilbauabschnitten und ist im Abschnitt Gewerke vollumfänglich beschrieben und wird daher nicht nochmals näher behandelt. Sobald der dritte TBA der Wasserversorgung abgeschlossen ist, kann mit dem 1. TBA der Straßensanierung begonnen werden. Die Ausführung soll wie nachfolgend beschrieben ausgeführt werden.:

1.TBA Straßensanierung

Kanalhausanschlüsse / Straßenentwässerung

Prinzipielles Vorgehen Kanalhausanschluss  Asphaltaufbruch erfolgt kleinteilig je Seitenanschluss  Die Stutzen sind zu lokalisieren damit die Art der Sanierung festgelegt werden kann. Hierzu ist eine Beurteilung vor Ort durch die Bauüberwachung notwendig.  Im Nachgang kann der Leitung bis zur Grundstücksgrenze nachgegraben werden und die Sanierung mittels PVC-U Rohr erfolgen.  Im Anschluss erfolgt die Einmessung der neuen Leitung. Diese kann gemäß den Vorbemerkungen erfolgen und ist rechtzeitig durch den AN anzumelden.  Im Nachgang kann die Verfüllung gemäß Ausführungsplanung (bis GOK) erfolgen.

Prinzipielles Vorgehen Anschlüsse Straßenentwässerung  Asphaltaufbruch erfolgt kleinteilig je Seitenanschluss.  Eine Lokalisierung der Stutzen ist nicht erforderlich, da sowohl der Stutzen am Sammler als auch der Straßenablauf bekannt sind.  Bestehende Anschlussleitung und Straßenablauf sind vollständig auszubauen.  Dem AN bleibt überlassen, ob die Anschlussleitung, PVC-U Rohr, bis unmittelbar vor dem neuen Straßenablauf verlegt wird, oder ob eine Vorstreckung bis unmittelbar unterhalb des Planums vorgenommen wird und der Zusammenschluss im Nachgang der STS erfolgt.  Im Anschluss erfolgt die Einmessung der neuen Leitung. Diese kann gemäß den Vorbemerkungen erfolgen und ist rechtzeitig durch den AN anzumelden. Sollte eine Vorstreckung angestrebt werden, bedarf es zwei Termine zwecks Einmessung.  Im Nachgang kann die Verfüllung gemäß Ausführungsplanung (bis GOK) erfolgen.

Nördlicher Gehweg  Der bestehende Gehweg, einschließlich Bord und Rinnenplatte, ist bis auf das Erdplanum von -0,60 m zurückzubauen. Der Fußgängerverkehr zwischen Wilhelmstraße und Robert-Stolz- Straße muss auf der südlichen Gehwegseite gewährleistet werden. Hierbei sind die Leitungen der Deutschen Glasfaser aufzunehmen und seitlich zu sichern.  Im Anschluss sollen die Leistungen der Netze BW ausgeführt werden. Nähere Informationen können den beigefügten Anlagen der Netze BW GmbH zu entnehmen.

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 Leerrohrverlegung der Gemeinde parallel zu den Tätigkeiten der Netze BW.  Die aufgenommen und seitlich gesicherten Leitungen der Deutschen Glasfaser wiederverlegen.  Herstellung Gehweg

Südlicher Gehweg  Der bestehende Gehweg, einschließlich Bord und Rinnenplatte, ist bis auf das Erdplanum von -0,60 m zurückzubauen. Der Fußgängerverkehr zwischen Wilhelmstraße und Robert-Stolz- Straße muss auf der nördlichen Gehwegseite gewährleistet werden. Hierbei sind die Leitungen der Deutschen Glasfaser aufzunehmen und seitlich zu sichern.  Im Anschluss sollen die Leistungen der Netze BW ausgeführt werden. Nähere Informationen können den beigefügten Anlagen der Netze BW GmbH zu entnehmen.  Leerrohrverlegung der Gemeinde parallel zu den Tätigkeiten der Netze BW.  Die aufgenommen und seitlich gesicherten Leitungen der Deutschen Glasfaser wiederverlegen.  Herstellung Gehweg

Fahrbahn  Die Auskofferung und der Schottereinbau dürfen eine Tagesleistung nicht überschreiten, d.h. nach der Auskofferung muss der Schotter am gleichen Tag eingebaut werden.  Anschluss Straßenabläufe an die entsprechende Vorstreckung.  Einbau gebundene Tragschichten. Die Asphaltdeckschicht wird im 1.TBA STR lediglich im Bereich der Wilhelmstraße und Einmündungsbereich Brahmsstraße eingebaut, sonst erfolgt lediglich der Einbau der Asphalttragschicht. Die Asphaltdeckschicht ist im Zuge des 2. TBA STR in einem Zug einzubauen. Die Grenze wird vor Ort festgelegt.

2.TBA Straßensanierung

Der Bauablauf soll analog des 1. TBA STR erfolgen und wird daher nicht noch einmal aufgeführt. Zu beachten ist, dass der Einbau der Asphaltdeckschicht in der Brahmsstraße in einem Zug einzubauen ist.

5 Angaben zur Ausführung

5.1 Beweissicherung

Eine Beweissicherung der Gebäude, welche unmittelbar an das Baufeld angrenzen, wird kurz vor Baubeginn durch einen Dritten erstellt werden. Dennoch ist eine Position für die Erfassung der Bestandssituation vor Baubeginn ausgeschrieben. Unabhängig davon bleibt der § 3 VOB/B Abs. 4 bestehen (Zustandsfeststellung vor Baubeginn - der AN hat den Zustand des Bauumfeldes (sowohl öffentliche als auch private Flächen) vor Beginn der Baumaßnahme mittels Fotos festzuhalten, um gegebenenfalls Nachforderungen vom AN nicht zu vertretenden Schäden abwehren zu können).

5.2 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten

Hochbautätigkeiten sind derzeit nicht bekannt, können aber nicht ausgeschlossen werden. Weitere Maßnahmen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung dem Verfasser nicht bekannt.

5.2.1 Liniersanierung Grabenlose Kanalsanierung des Mischwasserkanals soll parallel zur Sanierung der Wasserversorgung erfolgen. Saniert werden sechs Haltungen in der Dimension DN 900-1000. Diese Leistungen werden

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Sanierung Brahmsstraße – Baubeschreibung Seite 19

separat vergeben. Eine konkrete Abstimmung kann erst im Zuge der Vergabe erfolgen (Gemeinde Reilingen).

5.2.2 Netze BW Niederspannung Mittelspannung

5.2.3 Netze Südwest Gasversorgung Entfällt, es sei denn, dass ein neuer Hausanschluss beantragt wird. Seitens Netze-Südwest sind keine Arbeiten vorgesehen.

5.2.4 Telekommunikation Telekom Neubelegungen oder Erweiterungsmaßnahmen am Bestand sind im Bereich der Maßnahme derzeit nicht vorgesehen (Mail 31.04.2025).

Vodafone Deutschland GmbH Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist derzeit nicht geplant (Mail vom 05.02.2025). Vodafone West GmbH Neubelegungen oder Erweiterungsmaßnahmen am Bestand sind im Bereich der Maßnahme derzeit nicht vorgesehen (Mail 11.02.2025).

Deutsche Glasfaser Der Leitungsträger wurde am 04.02.2025 per Mail über die Planung der Gemeinde Reilingen informiert und um Rückmeldung gebeten, dass eventuell anstehende Projekte im Planungsbereich abgestimmt werden können. Eine Rückmeldung steht noch aus.

5.3 Wasserhaltung

Entfällt beim Wasserleitungsbau. Im Rahmen der Kanalhausanschlusssanierungen könnten u. U. bei hohem Grundwasserstand Beeinträchtigungen aufgrund der Tiefenlage des Kanals entstehen. Sollte dieser Zustand eintreffen werden entsprechende Maßnahmen besprochen.

5.4 Baubehelfe

entfällt

5.5 Eigenkontrollen

Da die Vorgaben der Eigenkontrollen gemäß den ZTV im kommunalen Bereich nicht ausreichen, wird eine erhöhte Anzahl von Nachweisen gefordert. Die geforderten Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

5.6 Beteiligte Dritte

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) Kanal TV Befahrung – Abnahmeprüfungen Kanalhausanschlüsse – Sonstige nicht ausgeschriebene Fremdkontrollen Vermesser für Bestandsaufnahmen aller Leitungen und Einbauten Bodengutachter Gegebenenfalls Leitungsträger

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5.7 Leistungen für andere Unternehmer

Sind nicht vorgesehen.

5.8 Besondere Anordnungen Vorschriften von Leitungsträgern, etc.

Auf die Vorgaben und technischen Richtlinien der jeweiligen Leitungsträger wird verwiesen. Die zuständigen Leitungsträger sind der Baubeschreibung zu entnehmen. Weitergehende Auskünfte zu vorhandenen Anlagen, Schutzanforderungen und Ausführungsbedingungen sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen einzuholen.

5.9 Hinweis Leitungsverlegung

Im Rahmen der Leerrohrverlegung in den Gehwegen ist mit einer geringen Tiefenlage der Glasfasermehrfachleitungen zu rechnen. Eine Tieferlegung dieser Leitungen ist im Leistungsverzeichnis vorgesehen.

5.10 Sonstiges

Die Anlieger sind über die Baumaßnahmen informiert.

5.11 Abfälle

Vom AN produzierte Abfälle sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

5.12 Müllentsorgung der Anlieger

Für die betroffenen Anlieger sind in Absprache mit dem Entsorger die Müllbehältnisse an einen oder mehrere festgelegte/n Sammelstelle/n zu transportieren und nach Leerung wieder zurückzubringen. Im Leistungsverzeichnis ist eine entsprechende Position vorhanden. Der Müllentsorger wird über diese Maßnahme entweder über die Verkehrsbehörde (Ordnungsamt) oder dem AG benachrichtigt.

5.13 Verwertung von auf Baustelle gewonnenen Stoffe

Hierfür zu erbringende Leistungen können dem LV entnommen werden (Wiedereinbau von geeignetem Aushubmaterial).

5.14 Bereitgestellte Baustoffe

Können den Leistungspositionen entnommen werden. Ansonsten ist die Wiederverwendung von geeignetem Aushubmaterial (siehe auch 5.13) vorgesehen.

5.15 Topographische Gestaltung

Entfällt.

5.16 Hinweis zu Bordsteinverlegung

Auf die Anforderungen unter Hinweis Betonschnitte im Leistungsverzeichnis wird verwiesen. Betonschnitte sind als Nassschnitte auszuführen. Wird dem nicht Folge geleistet, erfolgen keine Vergütungen. Trockenschnitte (auch bei Pflasterarbeiten) werden nicht geduldet und können bei wiederholter Feststellung zu Baustellenverweise führen!

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Sanierung Brahmsstraße – Baubeschreibung Seite 21

5.17 Prüfungen

Sofern für die zur Verwendung vorgesehenen Baustoffe Technische Lieferverträge, Eignungsprüfungen und/oder Eignungsbeurteilungen/ -nachweise sowie Zulassungsbescheide erforderlich sind, sind diese rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor der ersten Verwendung des Baustoffes, dem AG in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Die Kosten hierfür trägt der AN.

Bei Nichteinhaltung dieser Fristen verzögert sich der Einbau zu Lasten des AN.

  • Eignungsprüfungen Eignungsprüfungen sind vom AN nach den einschlägigen Technischen Regelwerken von einer nach RAP-Stra anerkannten Prüfstelle durchzuführen und dem AG zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Prüfberichte dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Eigenüberwachungsprüfungen Die Ergebnisse der Eigenüberwachungsprüfungen sind dem AG auf Verlangen vorzulegen. Auf erhöhten Leistungsumfang von Eigenüberwachungsprüfungen wurde bereits im hingewiesen.

  • Kontrollprüfungen/Identitätsprüfungen Die Kontrollprüfungen werden vom AG – zeitlich unbestimmt – im erforderlichen Umfang durchgeführt (Koordination: örtliche Bauüberwachung). Für Plattendruckversuche ist die unentgeltliche Stellung eines LKW oder eines anderen Gegengewichtes vom AN zu gewährleisten. Nach Aufforderung des AG hat der AN Proben aller zur Verwendung kommenden bitumenhaltigen Stoffe aber auch anderer Baustoffe (ungebundene Tragschichten, Boden, etc.) zu Kontrollprüfungen bzw. Identitätsprüfungen zu entnehmen. Der AN hat dies zu ermöglichen und dazu evtl. erforderliche Hilfskräfte, Hilfsmittel für Probenahme und Versand der Proben sowie Stoffe, ohne eine über die entsprechenden Positionen des LV hinausgehende Vergütung zu stellen. Hierbei möglicherweise auftretende Verzögerungen des Arbeitsablaufes hat der AN entschädigungslos aufzufangen. Der Umfang der gegebenenfalls erforderlichen Prüfungen ergibt sich aus dem anzuwendenden Technischen Regelwerk. Der Auftraggeber erteilt die Aufträge zur Durchführung von Kontrollprüfungen direkt an die hierfür anerkannten Prüfstellen. Gleiches gilt auch für die Durchführung von zusätzlichen Kontrollprüfungen.

5.18 Baubesprechungen

Baubesprechungen (Jour-Fix-Termine) erfolgen in der Regel vor Ort, können aber auch im Rathaus stattfinden. Jour-Fix-Termine werden entweder wöchentlich oder zweiwöchentlich stattfinden, je nach Bedarf.

6 Baustellenverordnung

Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung. Koordinator und Unterlage nach §3 sind erforderlich und wurden demnach vom AG beauftragt.

7 Unterlagen

7.1 Planunterlagen

Den Angebotsunterlagen liegen Pläne im PDF-Format gemäß Planliste bei.

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7.2 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

Pläne werden dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt als  Papierpläne in 2-facher Ausfertigung  PDF-Dateien  Digitale Daten (DWG-Format und entsprechenden Datenarten für Straßenplanung)  Soweit erforderlich und gewünscht erhält der AN vom AG die neuen Katasterdaten des Geltungsbereichs.

7.3 Geotechnische Gutachten

Das geotechnische Gutachten des Büros Töniges GmbH – Beratende Geologen und Ingenieurgeologen-, Sinsheim, liegt den Angebotsunterlagen bei.

7.4 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen

Einholung der aktuellen Bestandspläne bei den Leitungsträgern.

7.5 Vom AN mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen

Bei anderen als im LV angegebenen Produkte sind mit dem Angebot die Nachweise der Gleichwertigkeit vorzulegen. Die vom AN mit Angebotsabgabe mitzuliefernden Nachweise können den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses entnommen werden. Ansonsten wird auf die KEV-Angebotsunterlagen verwiesen.

8 Vermessungsleistungen, Bestandsaufnahme

8.1 Allgemeines

Vermessungs- und Planungsdaten werden dem AN bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Planung basiert auf dem UTM-Koordinatensystem. Gleiches gilt für Höhenpunkte. Für die Bautätigkeiten sind innerhalb des Geländes Höhenpunkte vom AN herzustellen.

8.2 Absteckungsarbeiten

Für die Vermessungsleistungen erhält der AN vom AG die erforderlichen Vermessungspunkte. Alle Vermessungsleistungen -auch die Absteckung der Hauptachspunkte und Grenzpunkte- hat der AN zu erbringen. Eine Kontrolle der abgesteckten Punkte behält sich der AG mittels eines beauftragten Dritten vor. Entfällt.

8.3 Bestandsaufnahmen

Die neu verlegten Leitungen werden vom AG bzw. einem von Ihm beauftragten Dritten im offenen Graben eingemessen. Die Koordination obliegt dem AN und hat rechtzeitig (mindestens 2 Tage Vorlaufzeit) zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung sind die Leitungen für die vermessungstechnischen Aufnahmen auf Kosten des AN wieder frei zu legen. Auf die Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnis wird verwiesen.

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Sanierung Brahmsstraße – Baubeschreibung Seite 23

9 Abrechnung

9.1 Aufteilung Abschlagsrechnungen/Schlussrechnung

Die Gesamtmaßnahme ist in unterschiedliche Teilschlussrechnungen nach Vorgabe des AG aufzugliedern. Bei den Abschlagsrechnungen können die Gewerke je Auftraggeber jedoch zusammengefasst werden. Anteilige Zuordnungen soweit noch nicht über Positionen erfolgt wie Baustelleneinrichtung, etc. werden prozentual aus den Teilsummen der Auftragssumme ermittelt; anteilige Straßenaufbrüche, Oberflächenwiederherstellung, etc. werden vom AG vorgegeben.

Folgende Untergliederungen sind vorzunehmen (eine Abstimmung hat mit dem AG im Vorfeld der Rechnungsstellung zu erfolgen):

Gemeinde Reilingen:  Straßenbau  Straßenentwässerung  Kanalhausanschlusssanierung  Leer- / Schutzrohre  Wasserversorgung

Eventuell weitere Teilrechnungen könnten sich im Rahmen der Bauausführungen ergeben. Eine separate Vergütung für die Aufstellung von Teilrechnungen erfolgt nicht. Abschlagsrechnungen können noch zusammengefasst aufgestellt werden.

Abrechnungssystem Das System der Abrechnungsunterlagen des AG ist vom AN zu übernehmen bzw. gemeinsam vor der ersten Rechnungsstellung abzuklären. Aufmaßunterlagen werden dem AN nach Auftragserteilung als Originale zur Vervielfältigung zur Verfügung gestellt. Falls gewünscht können auch digitale Daten im DWG- oder DXF-Format für Abrechnungszwecke ausgetauscht werden.

Den Positionen ist eine Übersichtsskizze mit erkennbaren Zuordnungen beizufügen. Diese kann in Einzelfällen positionsweise mit vorheriger Rücksprache mit der Bauoberleitung entfallen. Die Abrechnungsunterlagen sind einschließlich der Abrechnungspläne für jedermann nachvollziehbar in Papierform zusammenzustellen. Massenermittlungen überdigitale Geländemodelle können unter Umständen nicht anerkannt werden, so dass eine Massenermittlung über Querprofile zu erfolgen hat!

Für die Abschlagsrechnungen sind die vom AG und AN unterzeichneten Anlagen, sowie Aufmaßblätter und Anlagen vorzulegen. Mit der Rechnung mitgelieferte Aufmaße, die noch nicht geprüft bzw. unterzeichnet sind, werden in der Rechnungsprüfung nicht berücksichtigt. Diese Vorgehensweise ist notwendig, um die Zahlungsfrist nach § 16 Ab. 1 Nr. 3 gewährleisten zu können. Des Weiteren müssen mit jeder Rechnung, Abschlags-/ Teilschluss-/ bzw. Schlussrechnung, die gesamten Rechnungsunterlagen digital und in Papierform übergeben werden.

 PDF-Anlage (aus Dokument gedruckt): o Anschreiben o Rechnung  Sollte nach Orten abgerechnet werden, ist zusätzlich zur Rechnung (Abschlags- bzw. Schlussrechnung) eine zusätzliche Rechnung (Proberechnung) abzugeben, die nicht nach Orten untergliedert ist bzw. leidglich 1 Ort aufweist. Dies ist notwendig, um mögliche

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Rundungsdifferenzen nach dem Import der DA11-Datei schneller zu erkennen. o Mengenermittlung (Gesamtermittlung des Abrechnungsstandes sowie Mengenmehrung der Abschlagsrechnung). o Aufmaßblätter (falls elektronisch erstellt)

 PDF-Anlagen gescannt: o Aufmaßblätter (falls nicht elektronisch erstellt) o Sämtliche Anlagen, welche der Rechnung beiliegen.

 DA11-Datei o Je Untergliederung (siehe 9.1) muss mit jeder Abschlagsrechnung eine fortgeschriebene DA11-Datei mitgeliefert werden. Die Rechnungsprüfung kann nur unter Vorlage dieser Datei vorgenommen werden. Sollte dies dem Auftragnehmer nicht möglich sein, muss eine Vereinbarung getroffen werden. o Sollte nach „Orten“ abgerechnet werden, ist die Mengenermittlung nach REB so zu gestalten, dass aus dieser der Ort sowie die Nummer der Abschlagsrechnung hervor geht. o Mit jeder Abschlagsrechnung ist eine DA11-Datei vorzulegen. Ab der zweiten Abschlagsrechnung ist lediglich die Mengenmehrung sowie Mengenkorrekturen vorzulegen. Eine fortgeschriebene DA11-Datei wird nicht akzeptiert.

 Erstellung der Aufmaßblätter Auf einem Aufmaßblatt darf nur eine Position aufgelistet sein. Die Nummerierung der Aufmaßblätter ist fortlaufend und ergibt sich anhand der abzurechnenden Positionsnummer. Bei mehreren Aufmaßblättern zu einer Position ergibt sich die Fortschreibung der Blattnummer durch die Ergänzung eines alphabetischen Indexes. Die Aufmaße sind aufsteigend sortiert gemäß den Ordnungszahlen der Rechnung beizufügen. Die Originalaufmaßblätter sind komplett mit der Schlussrechnung zu übergeben. Bei Abschlagsrechnungen ist lediglich eine Kopie des Zuwachses mit abzugeben. Nachträgliche Korrekturen müssen auf den Originalaufmaßblättern vom AN entsprechend vermerkt werden.  Anlagen / Übersichtsskizzen Die abzurechnenden Positionen, welche auf den Aufmaßblättern niedergeschrieben sind, müssen entweder auf einer Anlage oder auf der Übersichtsskizze benannt und zahlenmäßig verortet werden. Auf jedem Aufmaßblatt ist das Gewerk, sowie die Nummer der Abschlagsrechnung zu vermerken.

Sämtliche Aufwendungen und Kosten für das Erstellen von Abrechnungsunterlagen bzw. - plänen gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern das Leistungsverzeichnis hierfür keine gesonderte Leistungsposition vorsieht.

Abschlagszahlungen sind selbstverständlich auch mit vorläufigen Aufmaßblättern möglich. Die Ansetzung der Schätzmengen sind vorab zu besprechen. Sollte der Baufortschritt die zum Ansatz gebrachten Mengen nicht widerspiegeln, muss mit entsprechenden Kürzungen gerechnet werden.

Die Abrechnung ist von „unten nach oben“ aufzubauen. Zuerst die Tiefbautätigkeiten und anschließend die Oberflächentätigkeiten. Dies vereinfacht mögliche Mengenabzüge von anderen Gewerken.

Nachträge: Geänderte bzw. zusätzliche Leistungen lassen sich bei Tiefbautätigkeiten nur in äußersten Fällen

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vermeiden. Damit auch außenstehende Personen, welche bei der Umsetzung des Projektes weder in den Schriftverkehr noch in den detaillierten Bauablauf eingebunden waren, die Aufstellung des Nachtrages prüfen können, muss dieser die nachfolgend aufgeführten Informationen beinhalten.

 Bezug auf Mehrkostenanmeldung (falls vorhanden)  Vorab der Leistungspositionen muss eine kurze schriftliche Begründung erfolgen, weshalb die Leistung notwendig wurde.  Nennung der prozentualen Zuschläge, ggf. wer diese Leistung angeordnet hat.  Anlagen zur Überprüfung der EKT o Stoffkosten anhand von Rechnungen, falls Lagermaterial zum Einsatz kam, muss für dieses Produkt ein entsprechender Listenpreis beigefügt oder benannt werden.

Verrechnungssätze für Taglohnarbeiten sowie für Gerätschaften sind nach der Vergabe schriftlich zu benennen.

Lieferscheine für ungebundene und gebundene Trag- und Deckschichten sind als Nachweis samt Soll/Ist-Vergleich dem AG spätestens mit der Schlussrechnung zu übergeben. Der AG behält sich die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. Sand, Beton) vor.

Die Gesamtmaßnahme ist in unterschiedliche Teilschlussrechnungen nach Vorgabe des AG aufzugliedern. Anteilige Zuordnungen soweit noch nicht über Positionen erfolgt wie Baustelleneinrichtung, etc. werden prozentual aus den Teilbausummen bezogen auf die Auftragssumme ermittelt oder vom AG festgeschrieben. Die Ermittlung ist mit der Bauüberwachung abzustimmen bzw. wird vorgegeben.

9.2 Abrechnung Leitungsträger

Die Abrechnung der Leitungsträger erfolgt anteilig entsprechend den erforderlichen Einzelbelegungen des Grabens. Auf die genauere Beschreibung im LV oder den Plänen wird verwiesen.

10 Abnahme

Die Gesamtabnahme erfolgt nach Beendigung der Bautätigkeiten. Sogenannte Zwischenabnahmen von Leistungen, die später nicht mehr zugänglich sind, können jederzeit durchgeführt werden, wobei diese nicht als förmliche Abnahmen anerkannt werden. Sollte eine Benutzung von Teilen der Leistung vor der Gesamtabnahme aus derzeit noch nicht bekannten Gründen erforderlich werden, werden selbstverständlich Teilabnahmen vorgenommen.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung