Thermische Entsorgung und Verwertung von kommunalem Klärschlamm
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Freising
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- CPV-Codes
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- Schlammtransport (90513700)
- Schlammentsorgung (90513900)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 438694-2026
- Verfahrensnummer
- e721c0bb-c90f-4095-b9e5-54b7cefa5c97
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Freising schreibt die Entsorgung ihres kommunalen Klärschlamms aus, einschließlich Transport, Verwertung und Nachweisführung. Für 2026 bis Ende 2028 sind jährlich etwa 4.800 Tonnen entwässerter Klärschlamm mit rund 24 Prozent Trockensubstanz vorgesehen; 2029 bis März 2030 sind insgesamt etwa 8.400 Tonnen für eine Übergangslösung zur Phosphorrückgewinnung angesetzt. Für eine optionale Verlängerung bis Ende 2031 werden weitere rund 4.200 Tonnen erwartet.
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Leistungsbeschreibung
Stadt Freising Stadtentwässerung Kläranlage Stadt Freising Parkstraße 24 85356 Freising
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Klärschlammentsorgung Stadt Freising 2026 bis 2031
Thermische Entsorgung von kommunalem Klärschlamm der Stadt Freising bis Ende 2028 einschließlich Transport, Verwertung und Nachweisführung. Mit Übergangslösung zur P-Rückgewinnung im Jahr 2029-2030, optional bis Ende 2031. Jahresmenge 2026-2028 ca. 4.800 t pro Jahr entwässerter Klärschlamm mit ca. 24 Prozent TSGehalt. Ab 2029-03/2030 insgesamt ca. 8.400 t. Für den optionalen Zeitraum bis Ende 2031 ist von ca. 4.200 t auszugehen. Nutzung von Schubbodencontainern und Sattelzügen mit direkter Beladung über Austragsförderer.
Frist: 25.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 669098-2026
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