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Angebotsaufforderung - 06 Textilwände
Projekt Vergabeeinheit JNS3_Mehrzweckhalle Friedrich-Ludwig-Jahn- 06 Textilwände Gymnasium Ausführungsbeginn: Jahnstraße 3-9 DE-03149 Forst (Lausitz)
Bieter
Gesamt Netto
USt
Gesamt Brutto
Datum, Unterschrift Bieter
Stand 06.10.2026 Seite 1/19
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JNS3_Mehrzweckhalle Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium 06 Textilwände
Baubeschreibung
- Projekt / Objekt
Objekt: Mehrzweckhalle Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium Adresse: Jahnstraße 3–9, 03149 Forst (Lausitz) Auftraggeber (AG): Landkreis Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) Nutzung: Schul- und Vereinssport sowie Mehrzwecknutzungen
- Bestandssituation (Kurzbeschreibung)
Die Mehrzweckhalle ist als 3-Feld-Sport- und Mehrzweckhalle ausgebildet und dient dem Schul- und Vereinssport.
Hauptraum (Dreifeldhalle): Grundfläche ca. 1.300 m², Raumhöhe (UK abgehängte Decke) ca. 7,0 m Nebenbereiche: Zuschauerbereiche/Tribüne sowie Nebenräume (u. a. Umkleiden, Sanitär, Technik, Kraftraum, Mehrzweckraum) Bestand Unterdecke: abgehängte, ballwurfsichere Unterdecke (Unterkonstruktion/Abhänger /Platten) mit integrierten Einbauten (Beleuchtung, Lautsprecher, Lüftungskomponenten, Sportgeräte u. a.)
Anlass / Zustand: Für die vorhandene Unterdecke liegt kein belastbarer Verwendbarkeits-/Systemnachweis für die konkrete Ausführung vor. Raster/Abstände/Plattenbreiten und der Lastabtrag weichen von den Nachweisbedingungen ab; Einbauten belasten die Platten. Schäden und Durchbiegungen sind sichtbar. Die vorhandenen Hallenwände bestehen im Befestigungsbereich überwiegend aus Gasbeton/Porenbeton. Die Stützen weisen gemäß Bestandsdetail einen rückwärtigen Versprung auf. Der vorhandene Sportboden bleibt erhalten. Sein bauseitiger Schutz erfolgt unter anderem mit OSB-Platten, Dicke 25 mm. Vorhandene Türen, Geräteraumtore, Regiefenster und Sportgeräte bleiben grundsätzlich bestehen und sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
- Zielsetzung und geplante Maßnahmen
Ziel der Gesamtmaßnahme ist die sichere Wiederherstellung der Halle für Schul- und Vereinssport. Neben der Erneuerung der ballwurfsicheren Akustik-Systemdecke, betroffener technischer Einbauten und nutzungsspezifischer Ausstattung werden die Prallwandbekleidungen und ausgewählte textile Wandbekleidungen erneuert.
Im Rahmen der Maßnahme sind im Wesentlichen vorgesehen:
Rückbau der vorhandenen abgehängten Decke inkl. Unterkonstruktion sowie betroffener Einbauten. Neubau einer geprüften ballwurfsicheren Akustik-Systemdecke inkl. erforderlicher Unterkonstruktion. Anpassung/Erneuerung der mit der Decke zusammenhängenden technischen Komponenten (insb. Hallenbeleuchtung sowie erforderliche Anpassungen an Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierung/ELA und Lüftungseinbauten).
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Herstellung einer flächenelastischen, furnierten Prallwandbekleidung auf Stahl-Unterkonstruktion an der Längsseite mit Regie-/Geräteraumbereich (Achse G) und an beiden Stirnseiten (Achsen 2 und 11), einschließlich der Bekleidung vorhandener Türen und Tore, Torarbeiten, Sprossenwandnischen sowie Anschluss- und Abschlussarbeiten. Erneuerung nutzungsspezifischer Ausstattung im Hallenbereich (z. B. Trennvorhänge, Spielzeit- /Ergebnisanzeige). Erneuerung einer defekten Fluchttür (West) in Anlehnung an den Bestand.
4 Lage / Erreichbarkeit / Randbedingungen
Die geplante Maßnahme befindet sich in der Jahnstraße 3–9, 03149 Forst (Lausitz). Gegenüber der Mehrzweckhalle stehen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Während der Bauphase befindet sich die nebenliegende Schule in Betrieb. Die Wege zu und von der Schule, insbesondere Rettungs- und Einsatzwege, sind permanent freizuhalten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Begriffsdefinitionen: AG = Auftraggeber, AN = Auftragnehmer, BÜ = Bauüberwachung .
01 Allgemeine Hinweise
Für alle nachfolgend beschriebenen Leistungen sind die Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der Hersteller der eingesetzten Baustoffe, Bauelemente und Produkte einzuhalten. Ergänzend gelten Veröffentlichungen allgemein anerkannter Verbände sowie einschlägige Richtlinien, Merkblätter und Empfehlungen. Bei widersprüchlichen Anforderungen gilt die weitergehende bzw. qualitativ höherwertige Anforderung als vereinbart. Bauteile ähnlicher Art und Lage sind hinsichtlich Oberflächen, Farbtönen, Falzgeometrien, Kantenausbildungen, Beschlägen u. Ä. aufeinander abzustimmen, um ein einheitliches Erscheinungsbild sicherzustellen.
02 Baustelleneinrichtung
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02.01 Flächen für die Baustelleneinrichtung Abweichend von VOB/B § 4 Abs. 4 stellt der AG dem AN nur soweit ausdrücklich benannt und zugesagt Flächen für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Art und Umfang der nutzbaren Flächen sind dem BEPlan zu entnehmen bzw. werden spätestens bei der Bauanlaufberatung festgelegt. Vorhandene und verbleibende Bauteile und Anlagen (z. B. Nachbarbebauungen) sind betriebsfähig zu erhalten. Nach Beräumung sind die genutzten Flächen in den vorgefundenen Zustand zurückzuversetzen.
02.02 Zusätzlicher Flächenbedarf Der AN hat vor Angebotsabgabe anhand der bereitgestellten Unterlagen zu prüfen, ob für seine Leistungen zusätzliche Lager- oder Montageflächen erforderlich sind. Ein erkennbarer zusätzlicher Bedarf ist mit dem Angebot zu benennen und vor Nutzung mit der Bauleitung abzustimmen. Die bauseits bereitgestellte allgemeine Baustelleneinrichtung ist nicht erneut anzusetzen.
02.03 Erscheinungsbild Der AG legt Wert auf ein sauberes und geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle und der Baustelleneinrichtung. Großflächige bzw. großformatige Bestandteile der Baustelleneinrichtung sind in sauberem, ordentlichem und neuwertigem Zustand aufzustellen.
02.04 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor allen aus seinen Tätigkeiten resultierenden Gefahren durch geeignete Sicherungs- und Schutzmaßnahmen (z. B. Absturzsicherungen, Abschrankungen, Markierungen). Aufbau, Vorhaltung, Unterhalt, regelmäßige Kontrolle, Instandsetzung und Rückbau sind – sofern nicht gesondert ausgeschrieben – als Nebenleistung im Einheitspreis einzukalkulieren. Gleiches gilt für erforderliche Schutzvorkehrungen an angrenzenden Bauteilen/Bereichen (z. B. Abdecken /Abhängen).
02.05 Bauzwischen- und Montagezustände Alle für den AN zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erkennbaren Leistungen für Provisorien, Bauzwischenzustände und Montagezustände, die zur Erbringung seiner Leistungen erforderlich sind, sind Bestandteil der Leistung des AN. Hierzu zählen neben Hilfsmitteln und (Hilfs)Gerüsten auch Arbeits und Hebebühnen (z. B. Scheren /Teleskopbühnen), Leitern, Podeste, Montagehilfen, erforderliche Kranansätze/Kranarbeiten sowie Verstärkungen und Dimensionierungen von Bauteilen.
02.06 Verkehrssicherung / Inanspruchnahme öffentlicher Flächen Die zur Ausführung erforderlichen Maßnahmen der Verkehrssicherung sind vom AN in die Angebotskalkulation einzubeziehen. Werden öffentliche Flächen (z. B. Straßenraum, Gehwege, Grünflächen) in Anspruch genommen, veranlasst der AN die erforderlichen Abstimmungen und holt notwendige Genehmigungen (z. B. Sondernutzung nach StVO) ein; anfallende Gebühren und Kosten trägt der AN, soweit nicht in den Leistungspositionen abweichend geregelt. Das Befahren/Überqueren von Grünflächen, Gehwegen o. Ä. mit schwerem Gerät ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung/dem AG und deren Zustimmung zulässig. Nach Abschluss der Arbeiten sind BEFlächen/Lagerplätze sowie ggf. überlassene Aufenthaltsräume o. Ä. wiederherzustellen.
03 Beweissicherungsverfahren
Sofern durch die geforderten Bauleistungen Schäden verursacht werden könnten, wird der Zustand vor
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Beginn der Baumaßnahme und nach Abschluss der Bauarbeiten gemeinsam durch AG und AN in Gegenwart eines zugelassenen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden sowie eines bevollmächtigten Vertreters der Eigentümer aufgenommen. Etwaig entstandene Schäden sind unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens jedoch bis zur Übergabe des Bauwerks an den AG, zu beseitigen. Ein Entlastungszeugnis bzw. eine Bestätigung des Geschädigten ist vorzulegen. Die Nachweise sind dem AG spätestens mit der Schlussrechnung vorzulegen.
04 Planung
04.01 Vorleistungen des AG Der AN hat die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und etwaige bereits zum Angebotsabgabezeitpunkt erkennbare Bedenken gegen die AG-seitige Planung mit Angebotsabgabe mitzuteilen. Der AN bleibt für die von ihm zu erbringenden Planungs- und Ausführungsleistungen (insb. Werkstatt- /Montage-/Feinplanung im Rahmen seines Leistungsumfangs) verantwortlich; seine Prüfungs- und Hinweispflichten bleiben unberührt.
04.02 Sichtung der Planung des AN durch den AG Der AG behält sich vor, die vom AN erstellte Planung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang zu sichten und Prüfanmerkungen anzubringen. Der AN hat die Prüfanmerkungen innerhalb von 5 Tagen in seine Planung einzuarbeiten. Der AN erstellt seine Planungen daher so frühzeitig, dass Prüfanmerkungen des AG rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn berücksichtigt werden können. Eine freigegebene Werkstatt und Montageplanung entbindet den AN nicht von seiner eigenen Prüfungs und Hinweispflicht sowie von seiner Planungsverantwortung.
04.03 Projektkommunikation Sofern der AG eine InternetProjektplattform als Kommunikationsbasis fordert oder dem zustimmt, ist diese durch den AN für den Projektschriftverkehr sowie zur Ablage von Plänen, Berechnungen und sämtlichen Dokumentationsunterlagen ausschließlich zu verwenden. Dem AN obliegt – wie allen Projektbeteiligten – eine Informationsholschuld durch werktäglichen Aufruf des InternetProjektraums.
04.04 Übergabe der Ausführungsplanung Die Übergabe von Ausführungsplänen durch den AG an den AN erfolgt ausschließlich digital in den Dateiformaten PDF. Gedruckte Pläne werden nicht übergeben; erforderliche Ausdrucke organisiert der AN selbst.
05 Prüfungen, Abnahmen, Gebühren
05.01 Prüfungen und Abnahmen Der AN veranlasst und koordiniert sämtliche noch nicht erfolgten bzw. noch ausstehenden behördlich oder öffentlich-rechtlich geforderten Nachweise, Prüfungen und Abnahmen für die von ihm erbrachten Bauleistungen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen (z. B. Prüfgebühren, Prüfkörper, Laborversuche) trägt der AN, soweit sie seine Leistungen betreffen. Öffentlich-rechtliche Prüfungen/Abnahmen, die vom AG bzw. dessen Beauftragten zu veranlassen sind, bleiben hiervon unberührt. Der AN ist für die rechtzeitige Veranlassung der in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Prüfungen verantwortlich.
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05.02 Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) Der AN verwendet ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene (ABZ) oder bauaufsichtlich geprüfte (ABP) Baustoffe und Bauelemente oder solche mit CEKonformitätserklärung des Herstellers. Sind solche Baustoffe/Bauelemente ausnahmsweise nicht verfügbar, hat der AN die Rechtmäßigkeit der Ausführung nachzuweisen. Sofern hierfür eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich ist, beschafft der AN diese und koordiniert die ZiE terminlich. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten und Gebühren (Versuche, Berechnungen, Gutachten, Prüfungen/Versuche, Genehmigungen) trägt der AN.
06 Dokumentation
Der AN erstellt eine Dokumentation als Fortschreibung der Planung bezogen auf alle von ihm tatsächlich ausgeführten Leistungen. Der AN übergibt dem AG unaufgefordert Quellennachweise der eingebauten Produkte (z. B. Lieferscheine, Produktdatenblätter) in geeigneter Form.
07 Reinigung
Schutt und Abfälle im Baustellenbereich sind von jedem AN sortenrein zu sammeln und unverzüglich abzufahren. Der AN versetzt seinen Arbeitsbereich am Ende jeder Arbeitswoche in einen besenreinen Zustand. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, die Leistung auf Kosten des AN ausführen zu lassen. Der AN hat geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen zu treffen.
08 Bauausführung / Leistungsumfang
08.01 Schnittstellen Bauleistungen, Baustoffe und Bauelemente des AN, die als Vorleistung oder Einbausituation für Leistungen anderer (Nach)Unternehmer dienen, sind vom AN rechtzeitig vor Ausführung dahingehend zu prüfen, dass die zugelassenen Einbaubedingungen hergestellt werden.
08.02 Vorleistungen Soweit Vorleistungen zur beschriebenen Leistung angegeben sind, gelten diese als bauseitige Schnittstelle zur Leistung des AN. Der AN erbringt alle erkennbar oder üblicherweise nötigen Vorbehandlungen, Zwischenschritte, Beschichtungen, Untergrundvorbereitungen usw., die erforderlich sind, um auf der beschriebenen Leistung aufbauen zu können.
08.03 Anpassungen Sämtliche Anpassungen (z. B. Schräganschnitte, schiefwinklige Ausführungen, nicht rechtwinklige Konstruktionen) sind Bestandteil der Leistung des AN, soweit sie aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind oder in der Beschreibung erwähnt werden. Gleiches gilt für das Anarbeiten an Bestandskonstruktionen – auch bei unregelmäßigem Verlauf –, soweit dies bei Angebotsabgabe erkennbar ist.
08.04 Aufmaß und Maßabweichungen Die in den Planunterlagen angegebenen Maße sind als Richtmaße zu verstehen. Der AN hat vor Ausführung ein örtliches Aufmaß zu nehmen und Maßabweichungen bei der Ausführung zu berücksichtigen.
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08.05 Demontagen / Erneuerungen Sind Leistungen als Demontage oder als Erneuerung bestehender Bauteile/Leistungen beschrieben, so sind der Aufwand für eine geordnete, weitestgehend zerstörungsfreie Demontage sowie die Entsorgung Bestandteil der Leistung des AN.
09 Bauablauf
Die vom AG vorgegebenen Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine sind einzuhalten. Der dem LV beigefügte Bauablaufplan stellt einen Grobterminplan dar; der AN erstellt darauf aufbauend einen FeinTerminplan für seine Leistungen (Bauabschnitte/Meilensteine) und legt diesen dem AG zur Prüfung /Bewertung vor. Im Bauobjekt ist mit Parallelarbeiten mehrerer Lose zu rechnen; der AN stimmt seinen Ablauf mit der Bauleitung/Objektüberwachung und den übrigen Gewerken ab. Ein erster FeinTerminplan ist spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung vorzulegen und während der Ausführung mindestens monatlich fortzuschreiben. Vor dem Verdecken bzw. dem Schließen prüfpflichtiger Leistungen ist der Bauleitung rechtzeitig Gelegenheit zur Kontrolle zu geben (mindestens 3 Werktage vorher). Unterbrechungen – auch durch andere Gewerke – sind mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit sie aus dem üblichen Bauablauf resultieren und der AN zumutbar an anderer Stelle vertragsgemäße Leistungen ausführen kann.
10 Witterungseinflüsse
Witterungseinflüsse (z. B. Niederschlag, Nebel, Wind, Frost, Schnee) sind in dem für die Jahreszeit üblichen Umfang in die Kalkulation einzubeziehen, soweit keine außergewöhnlichen Ereignisse oberhalb üblicher Spitzenwerte vorliegen. Zu den mit den Preisen abgegoltenen Pflichten gehören insbesondere:
Schnee und Eisbeseitigung im Bereich der unmittelbaren Arbeitsplätze, Schutz von Bauteilen/Leistungen vor witterungsbedingten Schäden.
11 Bautagesbericht und Baubesprechungen
Der AN führt täglich Bautagesberichte und übergibt diese dem AG wöchentlich abgestimmt. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für Ausführung, Abrechnung und terminliche Auswirkungen des Auftrags von Bedeutung sein können. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich täglich zu informieren. Ein bevollmächtigter Vertreter des AN nimmt an den Baubesprechungen teil (1× wöchentlich).
12 Stundenlohnarbeiten
12.01 Anordnung und Nachweise Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich angeordnete Stundenlohnarbeiten besteht kein Vergütungsanspruch. Die Nachweise müssen mindestens enthalten:
Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn beschäftigten Personen, Aufstellung über die Verwendung der besonders zu vergütenden Materialien und Baustoffe, Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen.
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Die Nachweise gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt und sind im Bautagebuch einzutragen.
12.02 Später verdeckte oder nicht mehr nachvollziehbare Leistungen Werden Stundenlohnleistungen erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (z. B. Abbruchleistungen, überdeckte Leistungen), hat der AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation zu ergreifen (z. B. Fotodokumentation). Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Nachweis nicht belegen, entfällt die Vergütung.
12.03 Vergütung Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit sowie das verwendete Material für diese Leistungen. Der Verrechnungssatz umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere:
Lohn, Gehalts und Sozialkosten, Erschwernis und sonstige Zuschläge, Lohnnebenkosten (z. B. Auslösung, Wegegeld, Unterkunfts und Übernachtungskosten), Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn.
Die Aufnahme von Stundenlohnarbeiten als Position im LV (Angebot/Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung. Die Positionen sind als Eventualpositionen zu verstehen und können ggf. unausgeführt bleiben.
13 Abrechnung, Zahlung und Nachträge
13.01 Rechnungsaufstellung Der AN hat die Reihenfolge der LVPositionen einzuhalten. Nachträge sind entsprechend den beauftragten Leistungspositionen einzuordnen. Werden diese Vorgaben nicht berücksichtigt, kann die Rechnung zur Überarbeitung ungeprüft zurückgegeben werden. Die Reihenfolge des AuftragsLV ist zwingend einzuhalten.
13.02 Nachtragsstellung Nachträge sind mit Kalkulationsnachweis einzureichen, sodass die Preise vollständig geprüft werden können. Hierzu gehört insbesondere die Aufteilung nach Schlüsselkosten sowie die Ausweisung und Verrechnung von Zuschlägen (Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn etc.). Fehlen diese Angaben, kann der Nachtrag zur Überarbeitung ungeprüft zurückgegeben werden.
13.03 Mindernachträge Der AN ist auf Aufforderung des AG verpflichtet, Mindermengen bzw. entfallende Leistungen aufzulisten und als Nachtrag einzureichen. Wird dies trotz Aufforderung nicht erfüllt, kann der AG auf Kosten des AN einen Mindernachtrag erstellen lassen.
14 Sonstige Angaben
Alle Leistungen umfassen – soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben – auch die Lieferung der dazugehörenden Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle. Die im LV aufgeführten Positionen verstehen sich im Sinne eines Werkvertrags als Komplettleistung; geschuldet ist die fertiggestellte Leistung einschließlich aller hierfür notwendigen Nebenleistungen. Der AN stellt sicher, dass während der Ausführung seiner Leistungen jederzeit mindestens ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen zur Abstimmung auf der Baustelle anwesend ist.
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Zusätzlich technische Vertragsbedingungen - ZTV
Begriffsdefinitionen: AG = Auftraggeber, AN = Auftragnehmer.
01 Vertragsgrundlagen und Ausführungsstandard
Grundlage für die Ausführung sind die Bestimmungen der VOB/B und VOB/C in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung sowie alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen, technischen Vorschriften und Normen. Insbesondere sind zu beachten:
einschlägige DINNormen, Unfallverhütungsvorschriften, landesrechtliche Bauordnungen, behördliche Auflagen sowie die anerkannten Regeln der Technik, Herstellerrichtlinien, Einbau und Verarbeitungsvorgaben sowie technische Merkblätter zu den vorgesehenen (bzw. angebotenen) Produkten.
Bei Widersprüchen gilt die weitergehende bzw. qualitativ höherwertige Anforderung als vereinbart. Abweichungen von Normen/Richtlinien bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
02 Qualität, Maßtoleranzen, Prüf und Hinweispflichten
Die Leistung ist fachgerecht, vollständig und in handwerklich einwandfreier Weise nach dem Stand der Technik auszuführen. Sofern nicht abweichend geregelt, gelten erhöhte Anforderungen an Maßtoleranzen gemäß DIN 18201/DIN 18202 als vereinbart (Maß, Winkel und Ebenheitstoleranzen sind so einzuhalten, dass eine verkehrsübliche, ordnungsgemäße Ausführung gewährleistet ist). Vorleistungen anderer Gewerke sind vom AN vor Ausführung der Anschlussleistungen auf Eignung und Maßhaltigkeit zu prüfen. Festgestellte Abweichungen/Bedenken sind der Bauleitung/ dem AG unverzüglich anzuzeigen. Hinweis: Mitwirkungen des AG, des Planers oder der Bauleitung (z. B. Planfreigaben, Baubesprechungen, Kontrollen, Weisungen) entbinden den AN nicht von seiner Verantwortung für die fach und vertragsgerechte Leistung.
03 Planunterlagen, Rangfolge und Klärung von Unstimmigkeiten
Die vom AG übergebenen Planunterlagen und technischen Zeichnungen dienen der Darstellung des gewünschten Ergebnisses und des gestalterischen Rahmens; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weichen Plandarstellungen von der Leistungsbeschreibung ab oder ergänzen diese, ist im Zweifel die funktional geeignetere bzw. höherwertige Ausführung geschuldet. Widersprüche zwischen Vertragsunterlagen (LV, Pläne, Baubeschreibung usw.) sind vom AN im Rahmen seiner Prüfpflicht rechtzeitig vor Ausführung mit der Bauleitung/ dem AG zu klären. Hält der AN eine Detailausbildung für den vorgesehenen Zweck für nicht geeignet, hat er dies der Bauleitung/ dem AG vor Ausführung mitzuteilen.
04 Baustrom und Bauwasser
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Der AG stellt voraussichtlich die Hauptanschlüsse für Strom und Wasser bis zu einem definierten Übergabepunkt zur Verfügung.
Die weitere Verteilung auf der Baustelle (einschl. Zuleitungen, Schlauch/Kabelwegen, Unterverteilungen, Sicherungen) obliegt dem AN. Verbrauchskosten für Energie und Wasser trägt der AN; ggf. werden Pauschalen/Umlagen durch den AG festgelegt. Anschluss, Schutz und Frostsicherheit ab Übergabepunkt sind vom AN sicherzustellen. Versorgungsunterbrechungen sind der Bauleitung unverzüglich zu melden.
05 Bemusterung / Farb und Dekorauswahl
Soweit gefordert, sind die im LV vorgesehenen Materialien/Produkte rechtzeitig und kostenneutral zur Bemusterung vorzulegen. Sofern in den Leistungspositionen nicht abweichend beschrieben, werden Farben, Dekore und Oberflächen aus der Standardfarbkarte des jeweiligen Herstellers vorgesehen.
06 Informationsstand / Ortsbesichtigung
Der Bieter hat sich vor Bearbeitung und Abgabe des Angebots durch Einsichtnahme in Pläne/Unterlagen sowie eigene Feststellungen über alle für die Ausführung wesentlichen Gegebenheiten zu informieren (u. a. Zu/Abfahrten, Transportwege, Versorgungsanschlüsse, Lager und Montagebedingungen). Eine Baustellenbesichtigung wird empfohlen; die Objektbesichtigung ist beim AG anzumelden. Ansprüche wegen unzureichender Information sind ausgeschlossen.
07 Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – nach tatsächlich ausgeführter Leistung auf Basis eines gemeinsamen örtlichen Aufmaßes.
08 Bedarfs und Eventualpositionen
Bedarfs/Eventualpositionen werden ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung durch die Bauleitung/Objektüberwachung und Bestätigung durch den AG ausgeführt.
09 Dokumentation und Übergabeunterlagen
Spätestens 4 Wochen vor der Abnahme (spätestens mit Einreichen der Schlussrechnung) übergibt der AN der Bauleitung die für Abnahme, Betrieb und Unterhalt erforderlichen Unterlagen unaufgefordert. Die Übergabe erfolgt in der vertraglich geforderten Anzahl und Form (in der Regel 1fach digital). Die Dokumentation umfasst – soweit einschlägig – insbesondere:
Revisions/Bestandsunterlagen: Revisionspläne/Bestandszeichnungen (inkl. Änderungen ggü. Ausführungsstand), ggf. Fotodokumentation verdeckter Einbauten. Prüf und Abnahmeunterlagen: Prüfprotokolle/Messberichte sowie erforderliche behördliche Abnahmen. Produkt und Wartungsunterlagen: Datenblätter, Bedien/Pflegeanleitungen, Wartungsvorschriften, Sicherheitsdatenblätter.
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Fachunternehmererklärung: schriftliche Erklärung, dass die Leistungen den anerkannten Regeln der Technik, den genehmigten Unterlagen und den Vertragsanforderungen entsprechen. Übersichten/Listen: Geräte und Komponentenlisten (Hersteller/Typ/Seriennummern), Wartungs und Prüfpläne sowie eine Übersicht der während der Bauzeit umgesetzten Änderungen.
10 Abnahme und Mängelbeseitigung
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung in formeller Abstimmung mit dem AG bzw. dessen Vertretern. Sofern kein fixes Abnahmedatum festgelegt ist, beantragt der AN die Abnahme rechtzeitig schriftlich. Festgestellte Mängel/Restleistungen werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert. Der AN beseitigt Mängel unverzüglich und innerhalb der vom AG gesetzten Frist. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann der AG die Mängelbeseitigung auf Kosten des AN durch Dritte veranlassen. Bis zur vollständigen Beseitigung wesentlicher Mängel kann der AG einen angemessenen Einbehalt von der Schlusszahlung vornehmen.
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Werk- und Montageplanung
Vor Materialbestellung und Montage erstellt der AN auf Grundlage der Planung des AG und seines örtlichen Aufmaßes einen Verlege- und Detailplan für seine Leistungen. Darzustellen sind Plattenaufteilung und Verlegerichtung, horizontale und vertikale Stöße, Farb- und Kaschierungsflächen, Außen- und Innenecken, Randabschlüsse, Aussparungen sowie die Details an Tribüne und Stützen. An der Teleskoptribüne sind der tatsächliche Aufbau und die erforderlichen Bewegungsabstände darzustellen.
Der AN benennt das angebotene System einschließlich Untergrundvorbereitung, Klebstoff, Platten und gegebenenfalls Kaschierung und ordnet die geforderten Nachweise diesem Aufbau zu. Die Unterlagen sind der Bauleitung gemäß den vereinbarten Prüffristen vorzulegen. Materialbestellung und Ausführung erfolgen nach Freigabe der betreffenden Unterlagen.
Örtliches Aufmaß, Verlege- und Detailplanung, die erforderlichen produktbezogenen Angaben, Vorlage der vorhandenen Systemnachweise und Dokumentation sind in die Einheitspreise der zugehörigen Bekleidungspositionen einzukalkulieren. Übergreifende Leistungen sind innerhalb dieser Positionen nur einmal anzusetzen. Eine gesonderte Werkplanungsposition ist nicht vorgesehen. Die Festlegung der raumakustischen und brandschutztechnischen Gesamtanforderungen erfolgt durch die Fachplanung des AG.
Planunterlagen
Folgende Planunterlagen dienen als Kalkulationsgrundlage:
01 Pläne:
JNS3_AP_05.01_Grundriss EG JNS3_AP_05.02_Schnitte JNS3_AP_05.03_Deckenübersicht Halle JNS3_AP_05.04_Baustelleneinrichtungsplan JNS3_AP_05.05_Decken- und Wandgestaltung
02 Details: JNS3_AP_05.D1_Detail Abhangdecken
03 Fachplaner:
Leistungen zur Raumakustik von 05.01.2026 Brandschutzkonzept von 18.02.2026 einschließlich Ergänzung 1 vom 14.07.2026. Schadstoffuntersuchung 07.04.2026, Prüfbericht 13723-A-4 vom 24.08.2026 zur Mischprobe des Klebers der vorhandenen Textilprallwände.
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Technische Leistungsbeschreibung
Los 06 umfasst die neuen textilen Akustikbekleidungen der bezeichneten Hauptwandflächen, der Teleskoptribüne und der Stützen. Der Rückbau und die Entsorgung der vorhandenen Textilbeläge erfolgen bauseits durch das Gewerk Trockenbau.
Nach dem Rückbau und der bisherigen mechanischen Vorbearbeitung verbleiben auf den Hauptwandflächen aus Porenbeton und Stahlbeton großflächig Alt-Klebstoffreste. Eine vollständig klebstofffreie oder unmittelbar klebefertige Oberfläche wird nicht übergeben. Der vorhandene Oberflächenzustand ist in den bei Pos. 1.3.1 beigefügten Fotos dargestellt. Die abschließende Reinigung und mechanische Nachbearbeitung erfolgen gemäß Pos. 1.3.1; die abgestimmte Grundierung und der flächige Spachtelausgleich gemäß Pos. 1.3.2.
Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Zustandsfeststellung durch Bauleitung, Trockenbauer und AN Textilwände. Verbliebene Altmaterialien, lose oder nicht tragfähige Bereiche, Feuchtigkeit, Risse und größere Fehlstellen sind flächenbezogen zu dokumentieren. Die Dokumentation und die übliche Untergrundprüfung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Verbleibende Klebstoffschichten dürfen nur überarbeitet werden, wenn ihre Tragfähigkeit und die Verträglichkeit mit dem vorgesehenen Grundierungs-, Spachtel- und Klebesystem schriftlich durch den Systemhersteller bestätigt sind. Hierzu sind die Probeflächen gemäß Pos. 1.3.2 herzustellen und auszuwerten. Nicht geeignete Bereiche sind vor Weiterarbeit anzuzeigen; diese Bereiche werden nach Anordnung des AG gemäß Pos. 1.3.10 bearbeitet.
Der bauseitige Rückbau und die Entsorgung der Textilbeläge sind nicht Bestandteil des Loses 06. Die nachfolgende Untergrundaufbereitung ist ausschließlich im Umfang der hierfür beschriebenen Positionen enthalten. Ein darüber hinausgehender vollständiger Abtrag verbliebener Klebstoffschichten wird nur nach Pos. 1.3.10 vergüte. Leistungen an Decke, Prallwand und technischen Anlagen gehören zu den hierfür ausgeschriebenen Losen, soweit sie nicht ausdrücklich in Los 06 bezeichnet sind.
Vor Bestellung überprüft der AN die Einbaumaße und die zu bekleidenden Flächen anhand des Bestands und der freigegebenen Verlegeplanung. Der AN prüft vor seinen Arbeiten die Eignung des übernommenen Untergrunds, insbesondere Festigkeit, Sauberkeit, Feuchtigkeit und Oberflächenbeschaffenheit, und zeigt Bedenken vor Ausführung schriftlich an.
Grundierung, Spachtelmasse, Klebstoff, PET-Paneele und gegebenenfalls Vlieskaschierung müssen als angebotener Aufbau miteinander und mit dem vorhandenen Untergrund verträglich sein. Es sind ausschließlich vom Systemhersteller für diese Anwendung freigegebene Verarbeitungskomponenten einzusetzen. Herstellerangaben zu Verarbeitung, Klima, Trocknung, Klebstoffauftrag und Aushärtung sind einzuhalten. Eine gesonderte Polsterschicht oder ein PE-Schaum ist in diesem Los nicht vorgesehen.
Das Brandverhalten ist für den angebotenen Aufbau einschließlich relevanter Unterlage, Befestigung beziehungsweise Klebstoff, Fugen und gegebenenfalls Vlieskaschierung nachzuweisen. Für die akustische Bewertung ist der tatsächliche Einbau ohne zusätzlichen Wandabstand maßgebend. Die geforderte Ballwurfsicherheit bezieht sich auf den vorgesehenen Wandaufbau und dessen Befestigung; ein Nachweis für eine andere Plattendicke oder eine andere Montageart ist nur bei belegter Anwendbarkeit ausreichend.
Gesamt
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Gesamt
Gesamt (netto)
1 Textilbelag
2 Sonstiges
Gesamt Netto
USt (19 %)
Gesamt Brutto
Leistungsverzeichnis
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Leistungsverzeichnis
Menge EP (netto) Gesamt (netto)
1 Textilbelag
1.1 Baustelleneinrichtung
g Hinweis Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten, Unterhalten und Räumen der ausschließlich für die eigenen Leistungen erforderlichen zusätzlichen Baustelleneinrichtung einschließlich eigener Gerüste, Maschinen, Werkzeuge, Transport- und Montagehilfen sowie Sammlung und Entsorgung eigener Verpackungen, Verschnitt- und Montageabfälle.
Allgemeine Baustelleneinrichtung, vereinbarte Versorgungsanschlüsse und vorhandene Schutzmaßnahmen werden bauseits zur Mitbenutzung bereitgestellt. Der Hallenboden ist bauseits mit OSB-Platten, d = 25 mm, geschützt. Vorhandene Einrichtungen und Schutzlagen pfleglich nutzen und erhalten. Örtliche Sicherungen gegen Gefahren der eigenen Arbeiten sind Bestandteil dieser Position. Erforderliche Anschlüsse ab den bereitgestellten Übergabepunkten und eigener interner Transport sind enthalten.
Die Hauptwandbekleidung reicht etwa von +2,50 m bis +7,00 m über OK Fertigfußboden
1.1.1 Baustelleneinrichtung Der AN hat für sämtliche in der Leistungsbeschreibung genannten Arbeiten die Baustelle einzurichten und nach Abschluss der eigenen Leistungen wieder vollständig zu räumen. Die Baustelleneinrichtung ist bis zur Fertigstellung der Leistungen vorzuhalten, bei Bedarf anzupassen und laufend zu unterhalten.
Hierzu gehören alle Einrichtungen, die für eine ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, insbesondere auch die Abfallentsorgung für die eigene Leistung einschließlich Big Bags oder Containern.
Die Einrichtungen sind unter besonderer Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften zu errichten.
1 Pauschal
1.2 Arbeits- und Schutzgerüste / Zugangstechnik Halle
g Hinweis Die Rollgerüste dienen den Arbeiten an den bezeichneten Wandflächen des Loses 06 bis zu einer Arbeitshöhe von ca. 7,00 m über OK Fertigfußboden. Eine Erschließung der gesamten Hallengrundfläche für Deckenarbeiten ist nicht Bestandteil dieses Titels. Maßgebend sind DIN EN 1004-1 und die Aufbau- und Verwendungsanleitung des angebotenen Systems. Aufstellung, Nutzung und Umsetzen müssen den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften entsprechen.
Stand 06.10.2026 Seite 15/19
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JNS3_Mehrzweckhalle Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium 06 Textilwände
Gesamt (netto)
1.2.1 Fahrbare Arbeitsbühnen gem. DIN EN 1004 aufstellen Fahrbare Arbeitsbühnen (Rollgerüste) gemäß DIN EN 1004 aufstellen, bauablaufbedingt umsetzen und nach Abschluss abbauen, auf OSB-Platten-Schutzbelag. Ausführung mit Last-/Gerüstgruppe 3 (flächenbezogene Nutzlast 2,0 kN/m²), mit einer genutzten Gerüstlage einschließlich erforderlichem Seitenschutz. Größe der Gerüstlage: ca. 2,00 m x 2,00 m Einsatzhöhen:
Erforderliche Arbeitshöhe bis ca. 7,00 m über OK Fertigfußboden.
Grundvorhaltezeit 4 Wochen
2 Stück
1.2.2 Gebrauchsüberlassung der vor beschriebenen Arbeitsbühnen für je weitere Woche über die Grundvorhaltezeit der Vorposition hinaus.
2 Stück x Woche
1.3 Textilbelag
1.3.1 Wandflächen reinigen und nacharbeiten Vorhandene Wandflächen nach bauseitigem Rückbau des Textilbelags mechanisch reinigen, lose Belags- und Klebstoffreste entfernen, vorstehende Klebstoffgrate abtragen und Flächen entstauben, einschließlich Aufnahme und Entsorgung der anfallenden Rückstände. Großflächig verbleibende Alt-Klebstoffschichten gemäß beigefügten Fotos berücksichtigen. Vollständiger flächiger Klebstoffabtrag nicht Bestandteil dieser Position.
Untergrund: Porenbeton und Stahlbeton Bearbeitungshöhe: ca. 2,50 bis 7,00 m über OKFF
622 m²
Stand 06.10.2026 Seite 16/19
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JNS3_Mehrzweckhalle Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium 06 Textilwände
Menge EP (netto) Gesamt (netto)
1.3.2 Wandflächen grundieren und spachteln Vorbereitete Wandflächen mit verbliebenen, tragfähigen und systemverträglichen Alt- Klebstoffresten mit geeignetem Haftgrund vorstreichen und mit geeigneter Wandspachtelmasse vollflächig zur Aufnahme der PET-Akustikpaneele spachteln. Einschließlich erforderlicher Arbeitsgänge, Nachschleifen, Entstauben und gegebenenfalls abschließender Grundierung. Grundierung, Spachtelmasse und Klebstoff auf den vorhandenen Untergrund und untereinander abstimmen. Je eine Probefläche von ca. 1 m² auf Porenbeton und Stahlbeton einschließlich Probeverklebung herstellen. Haftung und Verträglichkeit nach Herstellervorgaben prüfen und dokumentieren.
Untergrund: Porenbeton und Stahlbeton mit Alt-Klebstoffresten Bearbeitungshöhe: ca. 2,50 bis 7,00 m über OKFF
622 m²
1.3.3 Schallabsorbierende Wandbekleidung aus Polyester-Akustikpaneelen Akustikbekleidung aus PET-Paneelen Paneelstärke ≥ 12 mm, Farbe nach Wahl des AG , Farbekarte ist dem Angebot beizufügen. Untergrund: Porenbeton und Stahlbeton, vorbereitet nach Pos. 1.3.1 und 1.3.2 Einbauhöhe: ab 250 cm bis 700 cm über OKFF
Richtfabrikat: aPerf® panel-12/ 2000 oder gleichwertig Bewerteter Schallabsorptionsgrad nach ISO 11654: alpha w ≥ 0,25 Brandklasse: Der Textilbelag muss einschließlich der Befestigungsangaben als schwerentflammbar , nicht brennend abtropfend klassifiziert sein. Der Klassifizierungsbericht ist dem Angebot zwingend beizulegen. Paneelabmessung: ≥ 3000 x 1000 mm Verlegerichtung: vertikal
Die Paneele exakt ausrichten und mit einem zum vorbereiteten Untergrund geeigneten Klebstoff gemäß Brandklassifizierungsbericht dauerhaft verkleben.
angebotenes Fabrikat: .................................................... vom Bieter einzutragen
Bewerteter Schallabsorptionsgrad: .................................................... vom Bieter einzutragen
alpha w: .................................................... vom Bieter einzutragen
Brandklasse: .................................................... vom Bieter einzutragen
Stand 06.10.2026 Seite 17/19
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Menge EP (netto) Gesamt (netto)
622 m²
eEventualposition (mit Gesamtpreis) 1.3.4 Zulage zur Vorposition für farbige Vlieskaschierung Zulage zu vorgenannten Paneelen für eine farbige Ausführung mit vlieskaschierter Oberfläche gemäß Sonderfarbkarte
Farbe nach Wahl des AG
Brandklasse: Der Textilbelag muss einschließlich der Kaschierung und der Befestigungsangaben als schwerentflammbar , nicht brennend abtropfend klassifiziert sein. Der Klassifizierungsbericht ist dem Angebot zwingend beizulegen.
254 m²
1.3.5 Zulage Tribüne Zulage für das Verkleiden der bestehenden Teleskoptribüne mit dem ausgeschriebenen Textilbelag, einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte, Anpassungen und Anarbeiten an Kanten, Anschlüsse, Fugen und Spalten. Die für den Betrieb erforderlichen Bewegungsfugen und Abstände sind freizuhalten. Die uneingeschränkte Funktion der Teleskoptribüne, insbesondere das vollständige Ein- und Ausfahren, muss erhalten bleiben.
42 m²
1.3.6 Bekleidung Stütze Vollständige Bekleidung einer vorhandenen Stütze mit PET-Akustikpaneelen einschließlich zugehöriger Vorbereitung und aller Innen- und Außeneckausbildungen. Stützenquerschnitt im Grundmaß ca. 40 × 40 cm, Bekleidungshöhe je Stütze 2,75 m.
8 Stück
1.3.7 Aussparungen einarbeiten Kleine Aussparungen, wie Schalter und Steckdosen oder Ausschnitte für Sportgeräte in den Textilbelag einarbeiten.
30 Stück
1.3.8 Wie Vorposition jedoch Aussparung bis 0,25m² Wie Vorposition jedoch Aussparung bis 0,25m²
2 Stück
eEventualposition (mit Gesamtpreis) 1.3.9 Örtliche mineralische Reparaturen Örtliche vorhandene Fehlstellen und Ausbrüche in den mineralischen Hauptwandflächen aus Porenbeton beziehungsweise Stahlbeton mit zum Untergrund und Klebeaufbau passender Reparaturmasse schließen. Einzelstellen bis 0,25 m², Reparaturtiefe größer als 3 mm bis 30 mm. Einschließlich Vorbereitung der Fehlstellen, Entfernen nicht tragfähiger Randbereiche, erforderlicher Haftbrücke beziehungsweise Grundierung, Materialeinbau in den notwendigen Arbeitsgängen, Trocknung und oberflächenbündiger Herstellung. Abrechnung nach der tatsächlich reparierten Oberfläche der einzelnen Stellen, vor Weiterbearbeitung gemeinsam dokumentiert.
Stand 06.10.2026 Seite 18/19
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Menge EP (netto) Gesamt (netto)
20 m²
eEventualposition (ohne Gesamtpreis) 1.3.10 Alt-Klebstoffschichten vollflächig abtragen Alt-Klebstoffschichten in Bereichen, die bei der Zustandsfeststellung oder den Probeflächen als nicht tragfähig oder nicht systemverträglich festgestellt wurden, vollflächig mechanisch bis auf den tragfähigen mineralischen Untergrund abtragen. Verfahren nach Wahl des AN, staubarm mit direkter Absaugung. Porenbeton nur so weit abtragen wie unvermeidbar. Einschließlich Staubschutz angrenzender Bauteile, Einbauten, Decke und Lüftungsauslässe sowie Aufnahme und Entsorgung des Schleifguts. Ausführung nur nach schriftlicher Anordnung des AG. Untergrund: Porenbeton und Stahlbeton, Bearbeitungshöhe ca. 2,50 bis 7,00 m über OKFF
1 m² ohne GP
eEventualposition (ohne Gesamtpreis) 1.3.11 Haftvorstrich zur Aufnahme des Textilbelags Vorbereitete Wandflächen für die Verklebung des ausgeschriebenen Textilbelags, PET- Akustikpaneele, mit geeignetem Haftgrund vorstreichen. Untergrund: Gasbeton und Stahlbeton
1 m² ohne GP
Textilbelag (1)
2 Sonstiges
2.1 Stundenlohnarbeiten
eEventualposition (ohne Gesamtpreis) 2.1.1 Vorarbeiterstunden Vorarbeiterstunden für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und nur nach Aufforderung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen
1 Stunde ohne GP
eEventualposition (ohne Gesamtpreis) 2.1.2 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und nur nach Aufforderung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen
1 Stunde ohne GP
eEventualposition (ohne Gesamtpreis) 2.1.3 Bauwerkerstunden Bauwerkerstunden für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und nur nach Aufforderung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen
1 Stunde ohne GP
Sonstiges (2)
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