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225148_BSN_MZH_Forst_Ergaenzung_1_20260714.pdf

Textilwände für eine Mehrzweckhalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 12:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Ingenieur- und Sachverständigenbüro BIS Schmidt & Salzmann GbR Baumanagement – Ingenieurplanung – Sachverständigenwesen

BIS, Louis-Braille-Str. 1, 03044 Cottbus

Landkreis Spree-Neiße per Email Fachbereich Bau- und Planung a.schmitt-bauplanungsamt@lkspn.de Hrn. Schmitt Heinrich-Heine-Str. 1 03149 Forst (Lausitz)

Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter/Tel. Datum saf/ Hr. F. Salzmann / 0355 / 49 36 764 14.07.2026 225148_BSN_MZH_Forst_Ergaenzung_1_20260714

Projekt: 225148 „Erneuerung der ballwurfsicheren Decke in der Mehrzweckhalle, Jahnstr. 3 - 9, 03149 Forst (Lausitz)“

hier: Ergänzung zum Brandschutznachweis Nr. 225 148 vom 18.02.2026

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Schmitt,

auf Grundlage der Email von Hrn. Bitar vom 09.07.2026 möchten wir den o.g. Brandschutznachweis wie folgt ergänzen:

Die Prallwände sowie die Textil-Wandverkleidung sollen erneuert werden. Daher wird der Bestandsschutz für diese Bauteile aufgehoben. Folglich müssen diese nun den Anforderungen des § 5 \BbgVStättV
entsprechen:

(1) Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.

(2) Bekleidungen an Wänden in Versammlungsräumen müssen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen.

(5) Bekleidungen, die mindestens schwerentflammbar sein müssen, dürfen nicht brennend abtropfen.

(6) Unterkonstruktionen, Halterungen und Befestigungen von Unterdecken und Bekleidungen nach den Absätzen 2 bis 4 müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen… In den Hohlräumen hinter Bekleidungen aus brennbaren Baustoffen dürfen Kabel und Leitungen nur in Installationsschächten oder Installationskanälen aus nichtbrennbaren Baustoffen verlegt werden.

Soll von den vorgenannten Anforderungen wesentlich abgewichen werden, muss eine Abweichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Falk Salzmann Fachplanung Brandschutz

Ingenieur- und Sachverständigenbüro BIS fon 0355 / 49 36 764 Steuernummer 056 / 164 / 02406 Torsten Schmidt & Falk Salzmann GbR fax 0355 / 49 36 769 Bankverbindung Sparkasse Spree-Neiße Louis-Braille-Str. 1 mail info@bis-ing.de IBAN DE02 1805 0000 3205 1076 66 03044 Cottbus web www.bis-ing.de BIC WELADED1CBN

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