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18-Besondere-Vertragsbedingungen_DGMW_NR_TLS.pdf

Terrestrische Laserscanning-Vermessung von Brücken und Kontrollflächen am Niederrhein

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 11:10 (Europe/Berlin)

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Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Az: 3813E-214.02/2026-024, DGM-W Oberrhein TLS

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

für die TLS-Messungen für das DGM-W Niederrhein

Vorbemerkung: Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B, Fassung 2003).

  1. Vertragsbestandteile (zu § 1)

Als Vertragsbestandteil gelten bei Widersprüchen im Vertrag nacheinander:

a. Auftragsschreiben b. Leistungsbeschreibung c. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für DGM-W Oberrhein TLS d. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL) Ausgabe 04/2016 e. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

  1. Vergütung (zu § 2)

Die Angebotspreise sind Festpreise. Mehr- oder Minderkosten infolge Lohn- und Stoffpreisänderungen werden nicht erstattet.

  1. Ausführung der Leistungen (zu § 4)

Die Nennung der Nachunternehmer und der Umfang des Nachunternehmereinsatzes ist verbindlich. Ein Wechsel dieser Nachunternehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Wenn bei der späteren Vertragsabwicklung ein Nachunternehmer, der namentlich benannt wurde, ausgewechselt werden soll, kann dies unter dem Aspekt der Zumutbarkeit jedenfalls dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, wenn kein triftiger Grund für die Ablösung des benannten Nachunternehmers bestand oder schuldhaft kein gleichwertiger Nachunternehmer als Ersatz benannt wird.

  1. Ausführungsfristen (zu § 5)

Der Termin für die Fertigstellung ist der 1. Oktober 2027.

  1. Gerichtsstand (zu § 19)

Gerichtsstand ist der Sitz der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn.

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Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Az: 3813E-214.02/2026-024, DGM-W Oberrhein TLS

  1. Haftpflichtversicherung (zu Abschnitt 34 ZVL)

Die Mindest-Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung betragen

  • für Personenschäden 1.500.000 €
  • für sonstige Schäden 1.500.000 €

Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.

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